Liegenschaft Seehof Benutzungsrichtlinien - Raum4You
Liegenschaft Seehof Benutzungsrichtlinien - Raum4You
Liegenschaft Seehof Benutzungsrichtlinien - Raum4You
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Verbindungsstellen<br />
<strong>Liegenschaft</strong>enverwaltung, Gemeindehaus<br />
Reto Weidmann Tel. 044 913 12 41<br />
Roswitha Bieri Tel. 044 913 12 42<br />
Andreas Tanner Tel. 044 913 12 40<br />
Fax 044 913 12 49<br />
Hauswart <strong>Seehof</strong><br />
Urs Schweizer, Hornweg 28, 8700 Küsnacht<br />
Tel. 044 910 56 06<br />
E-Mail seehof@ggaweb.ch<br />
Belegungsplan und Reservationen: www.raum4you.ch
Gemeinde Küsnacht ZH Abteilung <strong>Liegenschaft</strong>en<br />
<strong>Liegenschaft</strong> <strong>Seehof</strong><br />
<strong>Benutzungsrichtlinien</strong><br />
In diesen Richtlinien gelten sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen für<br />
beide Geschlechter, ungeachtet der weiblichen oder männlichen Sprachform.<br />
F:\DATEN\LIEGENSC\Säle_und_Räume\<strong>Seehof</strong>\Richtlinien\<strong>Benutzungsrichtlinien</strong>_<strong>Seehof</strong>_2007.doc
1. Zweckbestimmung<br />
Die <strong>Liegenschaft</strong> «<strong>Seehof</strong>» dient der Gemeinde Küsnacht als Zentrum zur Förderung<br />
des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens und dem C.-G.-Jung-Institut als Schulgebäude.<br />
Als Eidgenössisches Baudenkmal ist die <strong>Liegenschaft</strong> zu beschränkten Zeiten<br />
der Öffentlichkeit zugänglich.<br />
2. Verwaltung<br />
Der <strong>Seehof</strong> wird durch die <strong>Liegenschaft</strong>enverwaltung der Politischen Gemeinde Küsnacht<br />
verwaltet.<br />
3. Führungen<br />
Einzelpersonen oder Gruppen können den <strong>Seehof</strong> unter Führung besichtigen, sofern<br />
dadurch der Schulbetrieb oder andere Veranstaltungen nicht gestört werden. Für Anmeldungen<br />
und Absprachen haben Interessenten sich mit dem Hauswart und bei Meinungsverschiedenheiten<br />
mit der <strong>Liegenschaft</strong>enverwaltung der Politischen Gemeinde<br />
in Verbindung zu setzen.<br />
4. Miete von Räumlichkeiten<br />
Der Festsaal, das Prunkzimmer, die Sala Terrena sowie der Kellerraum werden neben<br />
der Nutzung durch das C.-G.-Jung-Institut und die Politische Gemeinde Küsnacht an<br />
natürliche und juristische Personen vermietet.<br />
Für die Belegung der erwähnten Räume gelten folgende Regeln:<br />
� Während der Semester (Mitte April bis Mitte Juli, Mitte Oktober bis Mitte Dezember<br />
und Mitte Januar bis Anfang März) hat von Montag bis Freitag das C.-G.-<br />
Jung-Institut Vorrang bei der Belegung der Räume. Samstag und Sonntag hat die<br />
Politische Gemeinde für sich und zur Vermietung an natürliche und juristische<br />
Personen Priorität.<br />
� Ausserhalb der Semester hat bezüglich Belegung der Räume die Politische Gemeinde<br />
für sich und zur Vermietung an natürliche und juristische Personen Priorität.<br />
� Ferienkurse des C.-G.-Jung-Instituts sind auf zwei bis vier Wochen pro Jahr zu<br />
beschränken. Sie müssen jeweils freitags bis 12 Uhr beendet sein.<br />
� An kirchlichen Feiertagen, das heisst Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten,<br />
Weihnachtstage (24. bis 26. Dezember) sowie an Neujahr (31. Dezember bis 2.<br />
Januar), werden die Räumlichkeiten nicht vermietet.<br />
Anfragen für die Miete von Räumlichkeiten sind via Internet unter www.raum4you.ch<br />
bei der <strong>Liegenschaft</strong>enverwaltung der Politischen Gemeinde einzureichen.<br />
Die <strong>Liegenschaft</strong>enverwaltung führt den Belegungsplan und erteilt die Zustimmung zur<br />
Benutzung. Zustimmungen haben nur in schriftlicher Form (E-Mail) Gültigkeit und sind<br />
für beide Partner verbindlich.
5. Benutzungsordnung bei Miete<br />
� Die Räume dürfen von Montag bis Freitag sowie an Sonntagen bis 22 Uhr benutzt<br />
werden. An Samstagen sind Veranstaltungen um 24 Uhr zu beenden.<br />
� Die Bewirtung ist Sache des Veranstalters. Für die Aufbereitung von angelieferten<br />
Mahlzeiten stehen zwei Office mit Wärmeschränken und Kühlanlagen zur Verfügung.<br />
Geschirr und Gedecke sind nicht vorhanden.<br />
� Die gesetzlichen Vorschriften über die Bewirtung und den Alkoholausschank sind<br />
strikte einzuhalten. Die erforderlichen Bewilligungen sind vom Veranstalter einzuholen.<br />
� Der Veranstalter ist für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung verantwortlich. Auf<br />
die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen. Lärm, insbesondere im Freien, ist zu<br />
vermeiden.<br />
� Auf dem Areal der <strong>Liegenschaft</strong> <strong>Seehof</strong> stehen keine Parkplätze zur Verfügung.<br />
Veranstalter haben auf die Parkierungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung<br />
(Bahnhofstrasse, Heinrich-Wettstein-Strasse, Untere Dorfstrasse usw.) hinzuweisen.<br />
6. Haftung bei Miete<br />
Die Mietsache wird den Veranstaltern in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand<br />
übergeben. Allfällige Mängel sind in einem beidseitig unterzeichneten Protokoll festzuhalten.<br />
Nach der Veranstaltung ist die Mietsache aufgeräumt und sauber gereinigt<br />
zurückzugeben. Staubsauger und Reinigungsmaterial stehen nach Rücksprache mit<br />
dem Hauswart zur Verfügung. Allfällige Beanstandungen sind sinngemäss wie bei der<br />
Übernahme der Mietsache festzuhalten. Der Veranstalter haftet für Schäden an der<br />
Mietsache sowie für Schäden an Sachen Dritter.<br />
7. Benutzungsgebühr<br />
Der Gemeinderat legt die Benutzungsgebühren im Gebührenreglement fest.<br />
Die Benutzungsgebühr ist spätestens dreissig Tage vor der Veranstaltung der Gemeindekasse<br />
Küsnacht, Postkonto 80-9097-6, zu überweisen.<br />
Für das C.-G.-Jung-Institut ist die Benützung der Räumlichkeiten während der Semester<br />
und für die Ferienkurse gemäss Artikel 4 im Mietzins inbegriffen.<br />
8. Inkrafttreten<br />
Die Richtlinien treten auf den 01. Januar 2007 in Kraft und ersetzen das Reglement<br />
vom 4. Januar 1990.<br />
Von der <strong>Liegenschaft</strong>enkommission mit Beschluss-Nr. 06-0883 genehmigt.