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Liegenschaft Seehof Benutzungsrichtlinien - Raum4You

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Verbindungsstellen<br />

<strong>Liegenschaft</strong>enverwaltung, Gemeindehaus<br />

Reto Weidmann Tel. 044 913 12 41<br />

Roswitha Bieri Tel. 044 913 12 42<br />

Andreas Tanner Tel. 044 913 12 40<br />

Fax 044 913 12 49<br />

Hauswart <strong>Seehof</strong><br />

Urs Schweizer, Hornweg 28, 8700 Küsnacht<br />

Tel. 044 910 56 06<br />

E-Mail seehof@ggaweb.ch<br />

Belegungsplan und Reservationen: www.raum4you.ch


Gemeinde Küsnacht ZH Abteilung <strong>Liegenschaft</strong>en<br />

<strong>Liegenschaft</strong> <strong>Seehof</strong><br />

<strong>Benutzungsrichtlinien</strong><br />

In diesen Richtlinien gelten sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen für<br />

beide Geschlechter, ungeachtet der weiblichen oder männlichen Sprachform.<br />

F:\DATEN\LIEGENSC\Säle_und_Räume\<strong>Seehof</strong>\Richtlinien\<strong>Benutzungsrichtlinien</strong>_<strong>Seehof</strong>_2007.doc


1. Zweckbestimmung<br />

Die <strong>Liegenschaft</strong> «<strong>Seehof</strong>» dient der Gemeinde Küsnacht als Zentrum zur Förderung<br />

des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens und dem C.-G.-Jung-Institut als Schulgebäude.<br />

Als Eidgenössisches Baudenkmal ist die <strong>Liegenschaft</strong> zu beschränkten Zeiten<br />

der Öffentlichkeit zugänglich.<br />

2. Verwaltung<br />

Der <strong>Seehof</strong> wird durch die <strong>Liegenschaft</strong>enverwaltung der Politischen Gemeinde Küsnacht<br />

verwaltet.<br />

3. Führungen<br />

Einzelpersonen oder Gruppen können den <strong>Seehof</strong> unter Führung besichtigen, sofern<br />

dadurch der Schulbetrieb oder andere Veranstaltungen nicht gestört werden. Für Anmeldungen<br />

und Absprachen haben Interessenten sich mit dem Hauswart und bei Meinungsverschiedenheiten<br />

mit der <strong>Liegenschaft</strong>enverwaltung der Politischen Gemeinde<br />

in Verbindung zu setzen.<br />

4. Miete von Räumlichkeiten<br />

Der Festsaal, das Prunkzimmer, die Sala Terrena sowie der Kellerraum werden neben<br />

der Nutzung durch das C.-G.-Jung-Institut und die Politische Gemeinde Küsnacht an<br />

natürliche und juristische Personen vermietet.<br />

Für die Belegung der erwähnten Räume gelten folgende Regeln:<br />

� Während der Semester (Mitte April bis Mitte Juli, Mitte Oktober bis Mitte Dezember<br />

und Mitte Januar bis Anfang März) hat von Montag bis Freitag das C.-G.-<br />

Jung-Institut Vorrang bei der Belegung der Räume. Samstag und Sonntag hat die<br />

Politische Gemeinde für sich und zur Vermietung an natürliche und juristische<br />

Personen Priorität.<br />

� Ausserhalb der Semester hat bezüglich Belegung der Räume die Politische Gemeinde<br />

für sich und zur Vermietung an natürliche und juristische Personen Priorität.<br />

� Ferienkurse des C.-G.-Jung-Instituts sind auf zwei bis vier Wochen pro Jahr zu<br />

beschränken. Sie müssen jeweils freitags bis 12 Uhr beendet sein.<br />

� An kirchlichen Feiertagen, das heisst Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten,<br />

Weihnachtstage (24. bis 26. Dezember) sowie an Neujahr (31. Dezember bis 2.<br />

Januar), werden die Räumlichkeiten nicht vermietet.<br />

Anfragen für die Miete von Räumlichkeiten sind via Internet unter www.raum4you.ch<br />

bei der <strong>Liegenschaft</strong>enverwaltung der Politischen Gemeinde einzureichen.<br />

Die <strong>Liegenschaft</strong>enverwaltung führt den Belegungsplan und erteilt die Zustimmung zur<br />

Benutzung. Zustimmungen haben nur in schriftlicher Form (E-Mail) Gültigkeit und sind<br />

für beide Partner verbindlich.


5. Benutzungsordnung bei Miete<br />

� Die Räume dürfen von Montag bis Freitag sowie an Sonntagen bis 22 Uhr benutzt<br />

werden. An Samstagen sind Veranstaltungen um 24 Uhr zu beenden.<br />

� Die Bewirtung ist Sache des Veranstalters. Für die Aufbereitung von angelieferten<br />

Mahlzeiten stehen zwei Office mit Wärmeschränken und Kühlanlagen zur Verfügung.<br />

Geschirr und Gedecke sind nicht vorhanden.<br />

� Die gesetzlichen Vorschriften über die Bewirtung und den Alkoholausschank sind<br />

strikte einzuhalten. Die erforderlichen Bewilligungen sind vom Veranstalter einzuholen.<br />

� Der Veranstalter ist für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung verantwortlich. Auf<br />

die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen. Lärm, insbesondere im Freien, ist zu<br />

vermeiden.<br />

� Auf dem Areal der <strong>Liegenschaft</strong> <strong>Seehof</strong> stehen keine Parkplätze zur Verfügung.<br />

Veranstalter haben auf die Parkierungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung<br />

(Bahnhofstrasse, Heinrich-Wettstein-Strasse, Untere Dorfstrasse usw.) hinzuweisen.<br />

6. Haftung bei Miete<br />

Die Mietsache wird den Veranstaltern in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand<br />

übergeben. Allfällige Mängel sind in einem beidseitig unterzeichneten Protokoll festzuhalten.<br />

Nach der Veranstaltung ist die Mietsache aufgeräumt und sauber gereinigt<br />

zurückzugeben. Staubsauger und Reinigungsmaterial stehen nach Rücksprache mit<br />

dem Hauswart zur Verfügung. Allfällige Beanstandungen sind sinngemäss wie bei der<br />

Übernahme der Mietsache festzuhalten. Der Veranstalter haftet für Schäden an der<br />

Mietsache sowie für Schäden an Sachen Dritter.<br />

7. Benutzungsgebühr<br />

Der Gemeinderat legt die Benutzungsgebühren im Gebührenreglement fest.<br />

Die Benutzungsgebühr ist spätestens dreissig Tage vor der Veranstaltung der Gemeindekasse<br />

Küsnacht, Postkonto 80-9097-6, zu überweisen.<br />

Für das C.-G.-Jung-Institut ist die Benützung der Räumlichkeiten während der Semester<br />

und für die Ferienkurse gemäss Artikel 4 im Mietzins inbegriffen.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Die Richtlinien treten auf den 01. Januar 2007 in Kraft und ersetzen das Reglement<br />

vom 4. Januar 1990.<br />

Von der <strong>Liegenschaft</strong>enkommission mit Beschluss-Nr. 06-0883 genehmigt.

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