Kulmbacher Land 10/2023
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Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege<br />
Wer bezahlt die Kosten für die Versorgung meines Angehörigen?<br />
Diese Frage ist eine der häufigsten in einem Erstgespräch zwischen<br />
Angehörigen und uns als Versorger. Hier entstehen oft große<br />
Existenzängste von Seiten der Angehörigen, da eine Versorgung<br />
in der Häuslichkeit sehr teuer ist. Aber wer bezahlt die entstehenden<br />
Kosten, die eine 24-Stunden-Betreuung verursachen? Etwa<br />
die Angehörigen? Müssen die Ersparnisse, die vielleicht über viele<br />
Jahre angehäuft wurden, geopfert werden? Ein klares Nein!!!!<br />
Für Angehörige entstehen in der 1:1 Versorgung keine Kosten. Der<br />
Pflegedienst rechnet mit den Kostenträgern direkt ab.<br />
Folgende Leistungen rechnet der Pflegedienst mit den Kostenträgern<br />
ab:<br />
1.) SGB V Leistungen (Leistungen der Krankenkasse) Darunter fällt<br />
die spezielle Krankenbeobachtung: Überwachung der Beatmung,<br />
absaugen, Verbandswechsel (PEG, etc.) und die bereits<br />
erwähnte Interventionsbereitschaft. (Siehe Blog #3) Dieser<br />
Stundensatz wird von uns als Dienstleister individuell mit der<br />
Krankenkasse verhandelt. … denn jede Krankenkasse verhandelt<br />
einen anderen Stundensatz!<br />
2.) SGB XI Leistungen (Leistungen der Pflegekasse) Darunter fällt<br />
die Grundpflege. Ich möchte das gerne wieder an einem Beispiel<br />
versinnbildlichen:<br />
Bleiben wir bei unserer Klientin, die nach einem Schlaganfall in die<br />
Häuslichkeit verlegt wurde… Alle Anträge sind genehmigt und der<br />
Pflegedienst hat sich mit der Krankenkasse des Klienten auf einen<br />
Stundensatz geeinigt.<br />
Die Krankenkasse genehmigt eine 24-Stunden-Versorgung. Die<br />
Pflegekasse gruppiert unsere Klientin in Pflegegrad 5 ein.<br />
In diesem Fall genehmigt die Krankenkasse 21,39 Stunden pro Tag.<br />
Die fehlenden Stunden (2,61) werden über die Pflegekasse finanziert,<br />
so dass insgesamt 24 Stunden durch uns als Dienstleister abgerechnet<br />
werden können. So die Theorie der Kostenträger. (-> Das<br />
sieht in der Praxis etwas anders aus, würde diesen Blog aber sprengen,<br />
um alles genau zu erklären. Daher überspringen wir diesen<br />
Punkt…) Das heißt, in unserem Beispiel würde im Monat folgende<br />
Abrechnung eintreten:<br />
Es gibt die Möglichkeit, dass sich Angehörige an der Pflege ihrer<br />
pflegebedürftigen Person beteiligen. Das kann bedeuten, dass<br />
sie Stunden übernehmen, somit muss der Pflegedienst in dieser Zeit<br />
keine Pflegefachkraft zur Verfügung stellen. Somit können die Angehörigen<br />
einen Teil des Pflegegeldes erhalten. Der Pflegedienst<br />
rechnet den anderen Teil ab. Diese gemeinsame Pflege bezeichnet<br />
man als sogenannte „Kombileistung“. Die Kombileistung ist eine<br />
gängige Praxis in der 1:1 Versorgung.<br />
Auch wenn ich vielleicht einige Fragen beantworten konnte, ersetzt<br />
nichts ein persönliches Gespräch. Nur in einem persönlichen Gespräch<br />
findet man die optimale Lösung für den Angehörigen. Sollten Sie diesen<br />
Blog nicht als Pflegekraft verfolgen, sondern als interessierter Angehöriger,<br />
sind Sie mit diesem Thema bei mir genau richtig.<br />
„Jede Versorgung ist einmalig und jeder Klient hat das Recht, in seiner<br />
Einzigartigkeit betrachtet zu werden.”<br />
Die CP Intensivpflege GmbH ist genau der richtige Ansprechpartner,<br />
wenn es um Ihren Angehörigen geht.<br />
Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!<br />
„Unser Anspruch ist es, das bestmögliche Potenzial Ihres Angehörigen<br />
zu entfalten.”<br />
Dafür stehe ich als Geschäftsführer und mit meinen Mitarbeiter*innen<br />
der CP Intensivpflege GmbH.<br />
Ich hoffe, es hat Ihnen gefallen und es hat<br />
ein paar Fragen zur „Abrechnung” geklärt.<br />
Wenn Sie mehr von CP sehen und erfahren<br />
möchten, schauen Sie doch mal auf Social<br />
Media vorbei. Das würde mich sehr freuen.<br />
Genauso freue ich mich über einen Kommentar<br />
oder ein Like zu diesem Blogbeitrag..<br />
Bis zum nächsten Blogeintrag!<br />
Servus sagt<br />
IHR Carsten Lehle<br />
21,39 Stunden werden mit dem bei der Krankenkasse verhandelten<br />
Betrag und mit den Tagen im Monat multipliziert.<br />
21,39 Stunden pro Tag X Stundensatz X 31 Tage = Gesamtbetrag<br />
in Euro<br />
Dazu darf der Pflegedienst noch den Pflegegrad 5 mit maximal<br />
2095,00 Euro pro Monat abrechnen.<br />
CP INTENSIVPFLEGE GmbH<br />
Kressenstein 28<br />
95326 Kulmbach<br />
www.cp-intensivpflege.de<br />
Telefon: 09221 / 82 77 470<br />
Fax: 09221 / 82 77476<br />
E-Mail: Verwaltung@cp-intensivpflege.de