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Kulmbacher Land 10/2023

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Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege<br />

Wer bezahlt die Kosten für die Versorgung meines Angehörigen?<br />

Diese Frage ist eine der häufigsten in einem Erstgespräch zwischen<br />

Angehörigen und uns als Versorger. Hier entstehen oft große<br />

Existenzängste von Seiten der Angehörigen, da eine Versorgung<br />

in der Häuslichkeit sehr teuer ist. Aber wer bezahlt die entstehenden<br />

Kosten, die eine 24-Stunden-Betreuung verursachen? Etwa<br />

die Angehörigen? Müssen die Ersparnisse, die vielleicht über viele<br />

Jahre angehäuft wurden, geopfert werden? Ein klares Nein!!!!<br />

Für Angehörige entstehen in der 1:1 Versorgung keine Kosten. Der<br />

Pflegedienst rechnet mit den Kostenträgern direkt ab.<br />

Folgende Leistungen rechnet der Pflegedienst mit den Kostenträgern<br />

ab:<br />

1.) SGB V Leistungen (Leistungen der Krankenkasse) Darunter fällt<br />

die spezielle Krankenbeobachtung: Überwachung der Beatmung,<br />

absaugen, Verbandswechsel (PEG, etc.) und die bereits<br />

erwähnte Interventionsbereitschaft. (Siehe Blog #3) Dieser<br />

Stundensatz wird von uns als Dienstleister individuell mit der<br />

Krankenkasse verhandelt. … denn jede Krankenkasse verhandelt<br />

einen anderen Stundensatz!<br />

2.) SGB XI Leistungen (Leistungen der Pflegekasse) Darunter fällt<br />

die Grundpflege. Ich möchte das gerne wieder an einem Beispiel<br />

versinnbildlichen:<br />

Bleiben wir bei unserer Klientin, die nach einem Schlaganfall in die<br />

Häuslichkeit verlegt wurde… Alle Anträge sind genehmigt und der<br />

Pflegedienst hat sich mit der Krankenkasse des Klienten auf einen<br />

Stundensatz geeinigt.<br />

Die Krankenkasse genehmigt eine 24-Stunden-Versorgung. Die<br />

Pflegekasse gruppiert unsere Klientin in Pflegegrad 5 ein.<br />

In diesem Fall genehmigt die Krankenkasse 21,39 Stunden pro Tag.<br />

Die fehlenden Stunden (2,61) werden über die Pflegekasse finanziert,<br />

so dass insgesamt 24 Stunden durch uns als Dienstleister abgerechnet<br />

werden können. So die Theorie der Kostenträger. (-> Das<br />

sieht in der Praxis etwas anders aus, würde diesen Blog aber sprengen,<br />

um alles genau zu erklären. Daher überspringen wir diesen<br />

Punkt…) Das heißt, in unserem Beispiel würde im Monat folgende<br />

Abrechnung eintreten:<br />

Es gibt die Möglichkeit, dass sich Angehörige an der Pflege ihrer<br />

pflegebedürftigen Person beteiligen. Das kann bedeuten, dass<br />

sie Stunden übernehmen, somit muss der Pflegedienst in dieser Zeit<br />

keine Pflegefachkraft zur Verfügung stellen. Somit können die Angehörigen<br />

einen Teil des Pflegegeldes erhalten. Der Pflegedienst<br />

rechnet den anderen Teil ab. Diese gemeinsame Pflege bezeichnet<br />

man als sogenannte „Kombileistung“. Die Kombileistung ist eine<br />

gängige Praxis in der 1:1 Versorgung.<br />

Auch wenn ich vielleicht einige Fragen beantworten konnte, ersetzt<br />

nichts ein persönliches Gespräch. Nur in einem persönlichen Gespräch<br />

findet man die optimale Lösung für den Angehörigen. Sollten Sie diesen<br />

Blog nicht als Pflegekraft verfolgen, sondern als interessierter Angehöriger,<br />

sind Sie mit diesem Thema bei mir genau richtig.<br />

„Jede Versorgung ist einmalig und jeder Klient hat das Recht, in seiner<br />

Einzigartigkeit betrachtet zu werden.”<br />

Die CP Intensivpflege GmbH ist genau der richtige Ansprechpartner,<br />

wenn es um Ihren Angehörigen geht.<br />

Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!<br />

„Unser Anspruch ist es, das bestmögliche Potenzial Ihres Angehörigen<br />

zu entfalten.”<br />

Dafür stehe ich als Geschäftsführer und mit meinen Mitarbeiter*innen<br />

der CP Intensivpflege GmbH.<br />

Ich hoffe, es hat Ihnen gefallen und es hat<br />

ein paar Fragen zur „Abrechnung” geklärt.<br />

Wenn Sie mehr von CP sehen und erfahren<br />

möchten, schauen Sie doch mal auf Social<br />

Media vorbei. Das würde mich sehr freuen.<br />

Genauso freue ich mich über einen Kommentar<br />

oder ein Like zu diesem Blogbeitrag..<br />

Bis zum nächsten Blogeintrag!<br />

Servus sagt<br />

IHR Carsten Lehle<br />

21,39 Stunden werden mit dem bei der Krankenkasse verhandelten<br />

Betrag und mit den Tagen im Monat multipliziert.<br />

21,39 Stunden pro Tag X Stundensatz X 31 Tage = Gesamtbetrag<br />

in Euro<br />

Dazu darf der Pflegedienst noch den Pflegegrad 5 mit maximal<br />

2095,00 Euro pro Monat abrechnen.<br />

CP INTENSIVPFLEGE GmbH<br />

Kressenstein 28<br />

95326 Kulmbach<br />

www.cp-intensivpflege.de<br />

Telefon: 09221 / 82 77 470<br />

Fax: 09221 / 82 77476<br />

E-Mail: Verwaltung@cp-intensivpflege.de

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