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FLEISCHRINDERTAG - DIE AUKTION

Auktiontiere - Fleischrindertag 2024

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Auktionsbeschickern zur Beachtung<br />

01.<br />

Alle Auktionsbeschicker sind verpflichtet, sofort nach Erhalt des Kataloges<br />

die für ihr(e) Tier(e) gemachten Katalogangaben zu überprüfen und evtl.<br />

Änderungen bzw. Ergänzungen sofort telefonisch an die Qnetics GmbH zu melden.<br />

Spätestens hat dies am Auktionstag sofort nach dem Auftrieb zu erfolgen. Erfolgt<br />

keine Meldung, so haftet der Beschicker für die Folgen.<br />

02.<br />

03.<br />

Die Zeiteinteilung, speziell für den Auftrieb ist strikt einzuhalten.<br />

Das Eintreiben des/der Tier(e) in die Stallungen/Halle ist nur statthaft,<br />

wenn zuvor eine Erlaubnis durch den Amtstierarzt oder dessen Beauftragten<br />

erfolgt ist.<br />

04.<br />

05.<br />

06.<br />

Die Bullen sind mit Halfter und Strick im Nasenring vorzuführen.<br />

Alle Verkaufstiere sind mit einem ordnungsgemäßen Halfter zu versehen.<br />

Nach dem Verkauf ist das Strickhalfter am Tier zu belassen.<br />

Der Beschicker ist grundsätzlich verpflichtet, ihm bekannte Mängel seiner<br />

Tiere, wie zum Beispiel Scheidenvorfall, Blindheit, Euterfehler u.a. vor Beginn<br />

der Auktion im Büro zu melden. Zugelassen sind darüber hinaus nur Tiere, die<br />

frei von Rinderflechte und Parasiten sind. Für nicht erfolgte Meldungen und Zuwiederhandlungen<br />

haftet der Beschicker.<br />

07.<br />

Die Untersuchung der Euter abgekalbter Färsen und Kühe erfolgt durch<br />

einen Vertrauensarzt. Von diesem festgestellte Mängel werden durch den<br />

Auktionator beim Verkauf bekanntgegeben.<br />

08.<br />

09.<br />

10.<br />

Grundsätzlich sollten nach dem Verkauf die Tiere vom Beschicker oder<br />

seinem Beauftragten an den Käufer übergeben werden.<br />

Für alle Tiere müssen die ausgestellten Tierpässe nach VVVO beim Auftrieb<br />

vorgelegt werden.<br />

Besucher und Auktions- bzw. Schauteilnehmer haften für Unfälle und<br />

Schäden, die sie, ihre Gehilfen oder ihre Tiere verursachen. Eine Haftung<br />

des Veranstalters ist ausgeschlossen.<br />

Die Geschäftsführung

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