FLEISCHRINDERTAG - DIE AUKTION
Auktiontiere - Fleischrindertag 2024
Auktiontiere - Fleischrindertag 2024
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Auktionsbeschickern zur Beachtung<br />
01.<br />
Alle Auktionsbeschicker sind verpflichtet, sofort nach Erhalt des Kataloges<br />
die für ihr(e) Tier(e) gemachten Katalogangaben zu überprüfen und evtl.<br />
Änderungen bzw. Ergänzungen sofort telefonisch an die Qnetics GmbH zu melden.<br />
Spätestens hat dies am Auktionstag sofort nach dem Auftrieb zu erfolgen. Erfolgt<br />
keine Meldung, so haftet der Beschicker für die Folgen.<br />
02.<br />
03.<br />
Die Zeiteinteilung, speziell für den Auftrieb ist strikt einzuhalten.<br />
Das Eintreiben des/der Tier(e) in die Stallungen/Halle ist nur statthaft,<br />
wenn zuvor eine Erlaubnis durch den Amtstierarzt oder dessen Beauftragten<br />
erfolgt ist.<br />
04.<br />
05.<br />
06.<br />
Die Bullen sind mit Halfter und Strick im Nasenring vorzuführen.<br />
Alle Verkaufstiere sind mit einem ordnungsgemäßen Halfter zu versehen.<br />
Nach dem Verkauf ist das Strickhalfter am Tier zu belassen.<br />
Der Beschicker ist grundsätzlich verpflichtet, ihm bekannte Mängel seiner<br />
Tiere, wie zum Beispiel Scheidenvorfall, Blindheit, Euterfehler u.a. vor Beginn<br />
der Auktion im Büro zu melden. Zugelassen sind darüber hinaus nur Tiere, die<br />
frei von Rinderflechte und Parasiten sind. Für nicht erfolgte Meldungen und Zuwiederhandlungen<br />
haftet der Beschicker.<br />
07.<br />
Die Untersuchung der Euter abgekalbter Färsen und Kühe erfolgt durch<br />
einen Vertrauensarzt. Von diesem festgestellte Mängel werden durch den<br />
Auktionator beim Verkauf bekanntgegeben.<br />
08.<br />
09.<br />
10.<br />
Grundsätzlich sollten nach dem Verkauf die Tiere vom Beschicker oder<br />
seinem Beauftragten an den Käufer übergeben werden.<br />
Für alle Tiere müssen die ausgestellten Tierpässe nach VVVO beim Auftrieb<br />
vorgelegt werden.<br />
Besucher und Auktions- bzw. Schauteilnehmer haften für Unfälle und<br />
Schäden, die sie, ihre Gehilfen oder ihre Tiere verursachen. Eine Haftung<br />
des Veranstalters ist ausgeschlossen.<br />
Die Geschäftsführung