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Versicherten Broschüre

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Zusatzversorgung<br />

Ihre Zukunft im Blick.<br />

<strong>Broschüre</strong> für Versicherte<br />

Zusatzversorgung


Ihre Zukunft<br />

im Blick.


Inhalt<br />

Herzlich willkommen bei der KVBW Zusatzversorgung<br />

4<br />

ZVKRente<br />

Rundum gut versorgt 7<br />

Altersfaktoren 8<br />

Ihr Rentenbonus durch soziale Komponenten 10<br />

Finanzierung 12<br />

Vom Versorgungspunkt zur ZVKRente 15<br />

Eine Versicherung, die sich auszahlt 16<br />

Beantragung der Betriebsrente 17<br />

Und wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist? 18<br />

Sollte das Arbeitsverhältnis enden... 20<br />

ZVKPlusRente<br />

Freiwillig versichern – die Rentenlücke schließen 23<br />

Ihr Plus an Sicherheit und Flexibilität 24<br />

Entgeltumwandlung 26<br />

Riester-Förderung 27<br />

Was Sie noch wissen sollten...<br />

28<br />

Falls bei Formulierungen nur die weibliche oder nur die männliche Form verwendet wird,<br />

so dient dies dazu, den Text lesbarer zu gestalten. Selbstverständlich sind immer alle<br />

Geschlechter gleichermaßen angesprochen.<br />

3


Herzlich willkommen bei der<br />

KVBW Zusatzversorgung<br />

Die Arbeitgeber des öffentlichen und kirchlichen Dienstes bieten ihren Beschäftigten<br />

zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung<br />

(Betriebsrente). Diese trägt zu einer besseren finanziellen Absicherung im Alter bei.<br />

Die Abwicklung dieser Betriebsrente hat Ihr Arbeitgeber uns, der Zusatzversorgungskasse<br />

des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (KVBW Zusatzversorgung),<br />

übertragen. Zu diesem Zweck versichert Sie Ihr Arbeitgeber bei uns.<br />

4


Auf unsere Erfahrung können<br />

Sie bauen!<br />

Als eine der größten kommunalen Zusatzversorgungseinrichtungen Deutschlands sichern<br />

wir in Baden-Württemberg die betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für mehr<br />

als eine Million Versicherte bei über 5.000 kommunalen und kirchlichen Arbeit gebern.<br />

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die umfassenden Leistungen der KVBW<br />

Zusatzversorgung vor.<br />

Scannen Sie den QR-Code, um zu unseren Erklärfilmen zum Thema<br />

"Was ist Zusatzversorgung?" oder "Was ist das Versorgungskonto?"<br />

zu gelangen.<br />

youtube.com/@kvbw<br />

You-Tube Kanal<br />

5


ZVKRente: Rundum gut versorgt<br />

Ihr Arbeitgeber hat Sie für die Versicherung zur ZVKRente bei uns angemeldet. Diese wird<br />

zusätzlich zur gesetzlichen Rente bzw. zur berufsständischen Versorgung gewährt. Beide<br />

Leistungen sind von einander unabhängig, eine gegenseitige Anrechnung findet nicht statt.<br />

Die Vorteile für Sie<br />

Die Finanzierung Ihrer ZVKRente wird weitgehend vom Arbeitgeber übernommen.<br />

Sie genießen dabei umfassenden Versicherungsschutz.<br />

Neben der Altersrente sind Sie im Fall der Erwerbsminderung ab gesichert. Auch für<br />

Ihre Hinterbliebenen ist gesorgt: Im Todesfall erhalten anspruchsberechtigte Witwen und<br />

Witwer, eingetragene Lebenspartner und Waisen eine Hinterbliebenenrente.<br />

So punkten Sie für die ZVKRente<br />

Jedes Jahr erwerben Sie Versorgungspunkte. Wie viele Versorgungspunkte Sie erhalten,<br />

hängt von Ihrem Gehalt und Ihrem Alter ab. Jeder Versorgungspunkt ist aktuell 4 Euro* wert.<br />

Die Berechnung der Versorgungspunkte (VP) ist einfach. Sie richtet sich nach folgender<br />

Formel*:<br />

VP =<br />

Jahresentgelt : 12<br />

1.000 Euro<br />

x Altersfaktor<br />

Den aktuellen Stand Ihrer Betriebsrentenanwartschaft bei der KVBW Zusatzversorgung<br />

teilen wir Ihnen einmal im Jahr mit dem sogenannten Versorgungskonto mit.<br />

* gemäß § 7 bzw. § 8 Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K)<br />

7


Altersfaktoren<br />

Bei der Ermittlung der Versorgungspunkte wird eine Verzinsung berücksichtigt. Diese fließt<br />

über sogenannte Altersfaktoren in die Berechnung ein.<br />

Abhängig vom Lebensalter gelten unterschiedliche Werte. Je jünger Versicherte sind,<br />

desto länger ist der Verzinsungszeitraum. Versorgungspunkte für jüngere Versicherte<br />

werden demnach mit einem höheren Altersfaktor bewertet.<br />

Auf der folgenden Seite finden Sie die maßgebliche Altersfaktorentabelle*.<br />

8<br />

* gemäß § 8 Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K)


Altersfaktorentabelle<br />

Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor<br />

17 3,1 32 - 33 1,9<br />

18 3,0 34 1,8<br />

19 2,9 35 - 36 1,7<br />

20 2,8 37 - 39 1,6<br />

21 2,7 40 - 41 1,5<br />

22 2,6 42 - 43 1,4<br />

23 2,5 44 - 46 1,3<br />

24 - 25 2,4 47 - 49 1,2<br />

26 2,3 50 - 52 1,1<br />

27 - 28 2,2 53 - 56 1,0<br />

29 2,1 57 - 61 0,9<br />

30 - 31 2,0 ab 62 0,8<br />

9


Ihr Rentenbonus durch<br />

soziale Komponenten<br />

Mutterschutz<br />

Mutterschutzzeiten während einer aktiven Versicherung bei der KVBW Zusatzversorgung<br />

werden berücksichtigt. Sie werden auf die Wartezeit angerechnet und können<br />

die ZVKRente erhöhen. Die Zeiten ab 2012 werden uns vom Arbeitgeber automatisch<br />

mitgeteilt. Entsprechende Zeiten vor 2012 erheben wir spätestens mit dem Rentenantrag<br />

direkt von Ihnen.<br />

Elternzeit<br />

Auch wenn Sie in der Elternzeit kein Entgelt beziehen, wächst Ihr Versorgungskonto<br />

weiter. Sie erhalten pro Kind für jeden vollen Kalendermonat Versorgungspunkte, als<br />

ob Sie für 500 Euro im Monat gearbeitet hätten. Diese Regelung gilt, solange Anspruch<br />

auf Elternzeit besteht.<br />

Erwerbsminderung<br />

Im Falle einer Erwerbsminderung wird Ihre ZVKRente so berechnet, als ob Sie bis<br />

zu Ihrem 60. Geburtstag gearbeitet hätten. Voraussetzung für die Hochrechnung der<br />

Rente ist, dass Sie bei Eintritt des Rentenfalls aktiv bei der KVBW Zusatzversorgung<br />

versichert waren.<br />

10


11


Finanzierung<br />

Die ZVKRente wird weitgehend von Ihrem Arbeitgeber finanziert. Die Höhe der Zahlungen<br />

richtet sich zum Einen nach Ihrem zusatz versorgungspflichtigen Entgelt – dies entspricht<br />

im Wesentlichen Ihrem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt. Zum Anderen hängt die<br />

Zahlungshöhe davon ab, in welchem Abrechnungsverband Ihr Arbeitgeber bei uns als<br />

Mitglied geführt wird.<br />

Die überwiegende Zahl der Arbeitgeber gehören dem umlage finanzierten Abrechnungsverband<br />

I an. Der Finanzierungsaufwand beträgt hier gegenwärtig ca. 9 % des Entgelts und<br />

wird im Wesentlichen von Ihrem Arbeitgeber getragen. Sie selbst beteiligen sich nur mit<br />

einem geringen Anteil von derzeit 0,55 %.<br />

12


Daneben gibt es – in der Regel nur für neue Mitglieder – noch den kapitalgedeckten<br />

Abrechnungsverband II. Am Finanzierungsaufwand von derzeit 8,0 % tragen die<br />

<strong>Versicherten</strong> auch hier nur einen geringen Beitrag von 0,4 % selbst.<br />

Den Arbeitnehmeranteil behält der Arbeitgeber direkt von Ihrem Gehalt ein und überweist<br />

ihn an die KVBW Zusatzversorgung. Sie können ihn in der Regel auch Ihrer Gehaltsabrechnung<br />

entnehmen.<br />

„Ich habe meine Altersversorgung genau im Blick<br />

und weiß, was ich später bekommen werde.“<br />

13


Vom Versorgungspunkt zur ZVKRente<br />

Im Rentenfall werden Ihre Versorgungspunkte zusammengezählt und mit dem Wert von<br />

4 Euro multipliziert. Das ergibt Ihre monatliche ZVKRente (brutto).<br />

Summe Versorgungspunkte x 4 Euro* = monatliche ZVKRente (brutto)<br />

Die Rente erhöht sich jedes Jahr zum 01.07. um 1 %.<br />

Beispiel:<br />

Eine Versicherte (geboren am 01.07.1996) wird zum 01.01.2024 von ihrem Arbeitgeber<br />

zur Zusatz versorgung angemeldet.<br />

Ihr zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt beträgt 30.000 Euro.<br />

Bis zum Erreichen ihrer persönlichen Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(67 Jahre) sammelt sie über einen Zeitraum von 40 Jahren und 6 Monaten<br />

bei gleichbleibendem Entgelt ca. 135 Versorgungspunkte.<br />

Dies entspricht einer monatlichen Brutto-ZVKRente von ca. 540 Euro.<br />

Bei vorzeitigem Rentenbeginn vermindert sich die Leistung in der Regel um Abschläge.<br />

* gemäß § 7 Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K)<br />

15


Eine Versicherung, die sich auszahlt<br />

Sobald Sie einen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung haben,<br />

können Sie Ihre ZVKRente bei uns beantragen. Als Nachweis genügt eine Kopie des Rentenbescheids<br />

inklusive aller erforderlichen Anlagen. Außerdem muss die Mindestversicherungszeit<br />

(Wartezeit) von 60 Monaten erfüllt sein.<br />

Für nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte (z. B. Ärzte, Architekten)<br />

gelten Sonderregelungen: Sie erhalten in der Regel ab dem Zeitpunkt eine ZVKRente, ab<br />

dem Ihnen auch eine gesetzliche Rente zustehen würde.<br />

16


Beantragung der Betriebsrente<br />

Denken Sie daran, den Rentenantrag rechtzeitig bei uns zu stellen.<br />

Die ZVKRente wird maximal zwei Jahre rückwirkend gezahlt. Am<br />

besten setzen Sie sich frühzeitig vor dem geplanten Renten beginn<br />

mit uns in Verbindung.<br />

Die Betriebsrente muss schriftlich bei der KVBW Zusatzversorgung beantragt werden.<br />

Den „Antrag auf Betriebsrente für Versicherte“ erhalten Sie auf unserer Homepage<br />

www.kvbw.de unter der Rubrik Zusatzversorgung > Downloads > Vordrucke > Im Leistungsfall<br />

oder über Ihren Arbeitgeber. Damit können Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten<br />

(volle und teilweise) aus der ZVKRente und der ZVKPlusRente beantragt werden.<br />

Für Hinterbliebenenrenten stellen wir gesonderte Anträge auf unserer Homepage bereit.<br />

Antrag Betriebsrente<br />

Nähere Informationen wie Sie eine Betriebsrente<br />

beantragen, finden Sie auf unserer Homepage<br />

www.kvbw.de in unserem Merkblatt Beantragung<br />

einer Betriebsrente.<br />

17


Und wenn die Wartezeit nicht erfüllt<br />

ist?<br />

Sollten Sie bei Eintritt des Rentenfalls die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von<br />

60 Versicherungsmonaten nicht erfüllt haben und liegen keine weiteren berücksichtigungsfähigen<br />

Zeiten bei einer anderen Zusatzversorgungs einrichtung vor, haben Sie<br />

grundsätzlich keinen Anspruch auf eine ZVKRente. Ein Anspruch besteht lediglich für den<br />

Fall, dass die Voraussetzungen für die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1b Abs. 1 des<br />

Betriebsrentengesetzes erfüllt sind.<br />

Zeiten, die Sie bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen<br />

zurückgelegt haben, können Sie der KVBW Zusatzversorgung<br />

mit dem Antrag auf Überleitung/Anerkennung mitteilen. Was<br />

bei einem Arbeitgeberwechsel zu beachten ist, nachdem Sie bei<br />

uns versichert waren, erfahren Sie auf der nächsten Seite.<br />

Antrag<br />

Überleitung<br />

Die Wartezeit gilt ebenfalls als erfüllt, wenn der Rentenfall aufgrund eines Arbeits unfalls im<br />

Rahmen der zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigung eingetreten ist.<br />

Sofern Sie selbst Zahlungen für Ihre betriebliche Altersversorgung bei der KVBW<br />

Zusatzversorgung geleistet haben, wie z. B. die Arbeit nehmerbeteiligung im Abrechnungsverband<br />

I, können Sie sich diese auf Antrag erstatten lassen. Mit der Erstattung erlöschen<br />

alle Ansprüche gegenüber der KVBW Zusatzversorgung.<br />

18


Sollte das Arbeitsverhältnis enden...<br />

...und Sie nehmen eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber auf, der<br />

ebenfalls Mitglied unserer Kasse ist, z. B. ein kommunaler/kirchlicher Arbeitgeber in<br />

Baden-Württemberg.<br />

In diesem Fall werden Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber wieder bei uns angemeldet<br />

und Ihre Versicherung wird fortgesetzt.<br />

...und Sie nehmen eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen/kirchlichen<br />

Dienstes auf, z. B. in der Privatwirtschaft.<br />

Das Versicherungsverhältnis bei der KVBW Zusatzversorgung wird als beitragsfreie<br />

Versicherung fortgeführt. Die bis dahin erworbene Betriebsrentenanwartschaft bleibt<br />

Ihnen erhalten. Denken Sie daran, im Leistungsfall trotzdem einen Rentenantrag bei<br />

uns zu stellen.<br />

Falls Sie später wieder im öffentlichen oder kirchlichen Dienst beschäftigt sind, kann<br />

die Versicherung fortgesetzt oder ggf. übergeleitet werden.<br />

20


...und Sie nehmen eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber auf, der einer anderen<br />

Zusatz versorgungseinrichtung des kommunalen/kirchlichen Dienstes angehört.<br />

Die Versicherung ist grundsätzlich an die Zusatzversorgungskasse, bei welcher der<br />

neue Arbeitgeber Mitglied ist, zu übertragen (Überleitung). Dort erhalten Sie auch<br />

den entsprechenden Antrag. Die Versicherung wird dann bei der neuen Kasse weitergeführt<br />

und Sie erhalten im Rentenfall auf Antrag von dieser Kasse eine Leistung aus<br />

allen Versicherungszeiten, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Ist die neue Kasse die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), ist<br />

ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung der Versicherungszeiten zu stellen. Im<br />

Renten fall ist die Leistung sowohl bei uns als auch bei der VBL zu beantragen, sofern<br />

die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 60 Monaten erfüllt ist.<br />

21


ZVKPlusRente:<br />

Freiwillig versichern –<br />

die Rentenlücke schließen<br />

Mit der ZVKPlusRente haben Sie direkt bei der KVBW Zusatz versorgung die Gelegenheit,<br />

zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Je früher Sie die Initiative ergreifen, desto besser! Die<br />

ZVKPlusRente dient hierbei als freiwillige Ergänzung zur ZVKRente.<br />

Sie zahlen einfach Beiträge von Ihrem Brutto- oder Nettogehalt in die ZVKPlusRente ein.<br />

Die Abwicklung erfolgt über Ihren Arbeitgeber. Der Staat belohnt dies mit Steuervergünstigungen<br />

und/oder erhöht Ihre Rente durch Zulagen. Dies geschieht entweder durch Entgeltumwandlung<br />

oder durch Riester-Förderung.<br />

Eine vergleichsweise hohe Flexibilität<br />

und lebenslange Leistungen zeichnen<br />

unsere ZVKPlusRente aus.<br />

Selbstverständlich können Sie die Vorteile der ZVKPlusRente auch ohne staatliche<br />

Förderung nutzen.<br />

Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot inklusive einer Berechnung.<br />

Vergleichen Sie uns mit anderen Anbietern – es lohnt sich!<br />

Unser Team „ZVKPlusRente“ ist gerne für Sie da:<br />

Telefon: 0721 5985-799<br />

E-Mail: zv40@kvbw.de<br />

www.kvbw.de/zvkplusrente<br />

23


Ihr Plus an Sicherheit<br />

und Flexibilität<br />

Umfassender Versicherungsschutz<br />

Neben der Altersrente sind das Erwerbsminderungsrisiko und die<br />

Hinterbliebenenversorgung in der Einzahlungsphase automatisch mitversichert.<br />

Sicher<br />

Die KVBW Zusatzversorgung ist insolvenzfest und bietet Ihnen die Sicherheit<br />

einer starken Gemeinschaft.<br />

Flexible Beitragsgestaltung<br />

Sie können Ihre Beitragshöhe und Zahlungsweise jederzeit kostenfrei ändern.<br />

Flexible Fördermöglichkeiten<br />

Für Ihre Beitragszahlungen können Sie die Riester-Förderung beantragen und/oder<br />

die Vorteile der Entgeltumwandlung nutzen.<br />

Kostengünstig<br />

Es fallen keine Vertriebskosten, Abschlussprovisionen und Dividenden an<br />

Aktionäre an.<br />

Flexible Auszahlung ab Rentenalter 62<br />

Lebenslange Rente, einmalige Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus<br />

beidem – Sie entscheiden!<br />

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung<br />

von bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts*<br />

24<br />

* auf freiwilliger, gesetzlicher oder tarifvertraglicher Grundlage


25


Entgeltumwandlung<br />

Einfach in der Abwicklung – groß in der Wirkung<br />

Ihr Arbeitgeber überweist einen Teil Ihres Bruttogehalts als Beitrag für die ZVKPlusRente an<br />

die KVBW Zusatzversorgung. Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.<br />

Ihr Vorteil: Der volle Betrag fließt in Ihre Rente – Sie selbst zahlen unterm Strich aber<br />

deutlich weniger.<br />

Beispiel:<br />

Frau Albrecht, ledig, keine Kinder, Steuerklasse I; Bruttogehalt: 30.000 Euro<br />

Beitrag in die ZVKPlusRente:<br />

Steuer- und Sozialabgabenersparnis:<br />

Netto zahlt sie nur:<br />

1.200 Euro / Jahr<br />

- 450 Euro / Jahr<br />

750 Euro / Jahr<br />

Die Förderung liegt bei mehr als 35 %!<br />

26


Riester-Förderung<br />

Mit Zulagen und Steuervorteilen zum Ziel<br />

Ihr Arbeitgeber zahlt Beiträge aus Ihrem Nettogehalt in die ZVKPlusRente ein. Sie erhalten<br />

Zulagen vom Staat. Je nach Ein kommen können sich zusätzliche Steuervorteile ergeben.<br />

In der Rentenphase zahlen Sie keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (s. S. 28).<br />

Ihr Vorteil: Der Staat gibt Geld dazu!<br />

Beispiel:<br />

Frau Fischer, ein Kind (nach 2007 geboren),<br />

sozialversicherungspflichtiges Gehalt (Vorjahr): 18.000 Euro<br />

Beitrag in die ZVKPlusRente:<br />

4 %* von 18.000 Euro = 720 Euro / Jahr<br />

abzüglich Zulagen vom Staat<br />

- 475 Euro / Jahr**<br />

Sie zahlt also nur:<br />

245 Euro / Jahr<br />

Mehr als 65 % übernimmt der Staat!<br />

* Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen<br />

Einkommens einzahlen.<br />

** 175 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage<br />

27


Was Sie noch wissen sollten...<br />

Versteuerung<br />

Unsere Renten sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die grundsätzlich<br />

der Besteuerung unterliegen. Wir versenden aus diesem Grund jährlich eine Mitteilung<br />

über die bezogenen Renten des Vorjahres.<br />

Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Im Regelfall sind aus unseren Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und<br />

Pflegeversicherung zu entrichten. Diese behalten wir direkt von der Rente ein und<br />

führen sie an die Krankenkasse ab.<br />

In gewissen Ausnahmefällen sind keine Beiträge zu entrichten, z. B.:<br />

ZVKPlusRente mit Riesterförderung<br />

fortgeführte ZVKPlusRente nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Seit 2020 werden Betriebsrentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen teilweise<br />

entlastet, indem durch Einführung eines monatlichen Freibetrags (in 2024: 176,75 €)<br />

nur für den übersteigenden Betrag aus der Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge<br />

zu entrichten sind.<br />

28


Zusatzversorgung<br />

Wir sind für Sie da.<br />

Zusatzversorgung<br />

Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg<br />

Ludwig-Erhard-Allee 19<br />

76131 Karlsruhe<br />

Service-Telefon Allgemein: 0721 5985-636<br />

Service-Telefon ZVKPlusRente: 0721 5985-799<br />

Birkenwaldstraße 145<br />

70191 Stuttgart<br />

Service-Telefon Allgemein: 0711 2583-575<br />

Service-Telefon ZVKPlusRente: 0721 5985-799<br />

zvk@kvbw.de<br />

Sie möchten mehr wissen? Weitere Informationen und einen<br />

Renten-Rechner finden Sie unter www.kvbw.de.<br />

29


§<br />

Diese <strong>Broschüre</strong> stellt lediglich Grundzüge der zusätzlichen<br />

Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenen ver sorgung<br />

im öffentlichen und kirchlichen Dienst dar und erläutert<br />

wesentliche Begriffe unserer Satzung, die die rechtliche<br />

Grundlage für das Versicherungsverhältnis in der ZVKRente<br />

bildet. Grundlage für die ZVKPlusRente sind die Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen der Kasse in der jeweils geltenden<br />

Fassung.<br />

Aus den verwendeten Beispielen kann eine durchschnittliche<br />

Rentenhöhe nicht abgeleitet werden. Die Erläuterungen<br />

können Besonderheiten innerhalb eines Versicherungsverhältnisses<br />

oder einer Leistungsberechnung aus Gründen<br />

der Übersichtlichkeit nicht berücksichtigen.<br />

Die Satzung in der jeweils geltenden Fassung steht auf unserer<br />

Homepage www.kvbw.de unter der Rubrik Zusatz versorgung<br />

– Downloads – Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Darüber<br />

hinaus liegt sie bei den Arbeitgebern (Mitgliedern) zur Einsichtnahme<br />

aus. Bei Bedarf schicken wir Ihnen diese auch gerne zu.<br />

Die für den Vollzug der Satzung notwendigen personenbezogenen<br />

Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen verarbeitet. Die Einhaltung dieser<br />

Regelungen wird vom Landesbeauftragten für den Datenschutz<br />

kontrolliert.<br />

Außerdem haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung<br />

u.a. ein Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten<br />

Daten sowie deren Verwendung. Weitere Informationen finden<br />

Sie auf unserer Homepage unter Datenschutzhinweis.<br />

30


Impressum<br />

Konzeption, Gestaltung und Redaktion<br />

Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />

Team Öffentlichkeitsarbeit und Marketing<br />

Ludwig-Erhard-Allee 19<br />

76131 Karlsruhe<br />

Fotos<br />

Titel © Stockfour / shutterstock.com<br />

Seiten 4, 5, 6, 8, 9, 12, 13, 14, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 25,<br />

26, 27 und 28 © Micha Roth / Kommunaler Versorgungsverband<br />

Baden-Württemberg<br />

Seite 11 © Zoteva / shutterstock.com<br />

Druck und Verarbeitung<br />

miersch-media<br />

Pforzheimer Straße 33<br />

76227 Karlsruhe<br />

Stand: Januar 2024 – Änderungen vorbehalten!<br />

31


Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />

Hauptsitz<br />

Ludwig-Erhard-Allee 19<br />

76131 Karlsruhe<br />

Telefon 0721 5985-0<br />

Zweigstelle<br />

Birkenwaldstraße 145<br />

70191 Stuttgart<br />

Telefon 0711 2583-0<br />

Internet www.kvbw.de<br />

E-Mail zvk@kvbw.de

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