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Unser_Haus_September_2023

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4 | <strong>Unser</strong> <strong>Haus</strong> – Ausgabe <strong>September</strong> <strong>2023</strong><br />

Am besten den Fachmann fragen<br />

Ratgeber Heizen: Diese Regelungen müssen Besitzer von Holzfeuerstätten beachten<br />

Bei Emissionen wie Feinstaub und Kohlenmonoxid hat der Gesetzgeber die Grenzwerte stufenweise verschärft.<br />

Moderne Holzfeuerstätten halten diese Grenzwerte problemlos ein.<br />

Foto: DJD/AdK/www.kachelofenwelt.de/Kaufmann Keramik<br />

|| (DJD). Fossilen Brennstoffen<br />

droht mittel- bis langfristig das<br />

Aus, sie sollen durch regenerative<br />

Energieträger mit besserer<br />

CO 2-Bilanz ersetzt werden. Neben<br />

Solartechnik und Wärmepumpen<br />

spielen Holzfeuerstätten dabei<br />

eine Schlüsselrolle. Bei den Emissionen<br />

der Öfen wie Feinstaub<br />

und Kohlenmonoxid (CO) hat<br />

der Gesetzgeber mit der Bundesimmissionsschutzverordnung<br />

die Grenzwerte stufenweise verschärft.<br />

Das Ziel ist, alte Geräte,<br />

die die Anforderungen nicht erfüllen,<br />

zu definierten Fristen stillzulegen,<br />

sie nachzurüsten oder<br />

durch neue, emissionsärmere<br />

mit höheren Wirkungsgraden zu<br />

ersetzen.<br />

Nächste Frist endet am<br />

31. Dezember 2024<br />

Für Besitzer älterer Öfen ist der<br />

31. Dezember 2024 wichtig. Ab<br />

diesem Stichtag müssen alle Einzelraumfeuerungsanlagen,<br />

die<br />

mit festen Brennstoffen betrieben<br />

werden und zwischen Januar<br />

1995 und März 2010 eingebaut<br />

wurden, den Vorgaben der ersten<br />

Bundesimmissionsschutzverordnung,<br />

Stufe 2, entsprechen. Öfen,<br />

die die geforderten Grenzwerte<br />

für Feinstaub und Kohlenmonoxid<br />

nicht erfüllen, müssen stillgelegt<br />

oder können für einen Weiterbetrieb<br />

nachgerüstet werden,<br />

wenn dies technisch möglich ist.<br />

Ob sich dies lohnt oder besser<br />

gleich ein moderner Ofen eingebaut<br />

wird, sollte man mit dem<br />

Ofen- und Luftheizungsbauer<br />

besprechen. Unter www.kachelofenwelt.de<br />

gibt es Adressen von<br />

Ofenbauern in der Nähe.<br />

Bezirksschornsteinfeger<br />

überprüft die Werte<br />

Als Besitzer eines Ofens muss man<br />

dem Bezirksschornsteinfeger bei<br />

seiner routinemäßigen und angekündigten<br />

Feuerstättenschau<br />

den Nachweis erbringen, dass<br />

Beim Heizen mit Holz sollte man sich auf den neuesten gesetzlichen Stand<br />

bringen. Moderne Holzfeuerstätten halten die entsprechenden Grenzwerte<br />

allerdings problemlos ein.<br />

Foto: DJD/GVOB/www.kachelofenwelt.de/Gutbrod

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