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NW Blitz KW16 / 18.04.24

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ACHTUNG !<br />

Anmeldeschluss:<br />

30. April<br />

2024<br />

INFORMATIONEN ZUR<br />

PRÄMIENVERBILLIGUNG 2024<br />

Grundlage für Prämienverbilligung<br />

Die Krankenkassen erheben aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Krankenversicherungsbereich<br />

ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen.<br />

Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Personen in bescheidenen<br />

wirtschaftlichen Verhältnissen haben daher Anspruch auf Prämienverbilligungen in<br />

der Krankenversicherung. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenversicherer<br />

überwiesen.<br />

Anmeldung und Anmeldeformular<br />

Steuerpflichtige, welche aufgrund der Steuerwerte 2022 allenfalls Anspruch auf eine<br />

Prämienverbilligung haben, erhielten von der Ausgleichskasse Nidwalden im Verlaufe<br />

des Monates März 2024 ein Anmeldeformular zugestellt. Wer kein Formular erhalten<br />

hat und die Beiträge geltend machen will, kann auf der Webseite der Ausgleichskasse<br />

Nidwalden (www.aknw.ch/Online-Schalter/Formulare) das ent sprechende<br />

Formular herunterladen.<br />

Einzig Personen, welche am 1. 1. 2024 Ergänzungsleistungen zur AHV / IV erhalten,<br />

müssen keine Anmeldung ausfüllen.<br />

Anmeldefrist<br />

Die Anmeldung ist der Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 88,<br />

6371 Stans, bis spätestens 30. April 2024 (Poststempel) einzureichen.<br />

Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.<br />

Personen, die aus dem Ausland zuziehen, haben die Anmeldung innert 3 Monaten<br />

seit der Einreise einzureichen.<br />

Auskünfte<br />

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Ausgleichskasse,<br />

Abteilung Prämien verbilligung (Direktwahl 041 618 51 04).<br />

Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 88, 6371 Stans<br />

www.aknw.ch

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