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Leitfaden Monitoring Grundwasser - Flussgebiete in NRW ...

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Weitere Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie<br />

<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Vom <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> über Maßnahmenprogramme<br />

zum Bewirtschaftungsplan<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong><br />

Stand: 12.03.2008


IMPRESSUM<br />

Bearbeitung:<br />

Die <strong>in</strong>haltliche Bearbeitung der e<strong>in</strong>zelnen Kapitel erfolgte durch e<strong>in</strong>e Arbeitsgruppe, deren<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter im Folgenden alphabetisch genannt s<strong>in</strong>d:<br />

Leitung:<br />

Frau Lerho (MUNLV, Ref. IV-6)<br />

Mitglieder:<br />

Frau Dr. Bantz (Stadt Düsseldorf, Vertreter<strong>in</strong> Städtetag),<br />

Herr Dr. Bucher (Erftverband, Vertreter sondergesetzliche Wasserverbände),<br />

Herr Dr. Burwick (Bez.-Reg. Köln),<br />

Herr Dr. Cremer (Erftverband),<br />

Herr Dr. Eisele (MUNLV, Abtlg. II),<br />

Herr Gaschick-Wolff (LANUV),<br />

Herr Hormann (Bez.-Reg. Detmold),<br />

Herr Hübner (LANUV),<br />

Herr Kröfges (Vertreter der Naturschutzverbände),<br />

Herr Dr. Kühn (LINEG, Vertreter sondergesetzliche Wasserverbände),<br />

Frau Dr. Nienhaus (Bez.-Reg. Düsseldorf, bis Dezember 2006 Vertreter<strong>in</strong><br />

der Bezirksregierungen),<br />

Herr Neumann (LANUV),<br />

Frau Ohlhoff (Bez.-Reg. Düsseldorf),<br />

Herr Dr. Pattichis (Bez.-Reg. Arnsberg),<br />

Herr Dr. Quas (WLV),<br />

Herr Schellartz (Stadt Düsseldorf),<br />

Herr Sch<strong>in</strong>dler (Niederrhe<strong>in</strong>Wasser GmbH, Vertreter DVGW),<br />

Herr Schöler (Landwirtschaftskammer <strong>NRW</strong>).<br />

wissenschaftliche Begleitung:<br />

Herr F. Müller (ahu AG)


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

VORBEMERKUNG<br />

Nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie (RL 2000/60/EG vom 23.10.2000) ist<br />

der Zustand der Gewässer (Oberflächengewässer und <strong>Grundwasser</strong>) zu überwachen und <strong>in</strong><br />

Bezug auf die Erfüllung der von der EU vorgegebenen Ziele zu beurteilen. Spätestens ab<br />

dem Jahr 2007 muss der Gewässerzustand durch hierfür neu konzipierte Überwachungs-<br />

und Bewertungssysteme beurteilt werden. Die fachliche <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>konzeption muss gemäß<br />

EU-Vorgaben bis zum 22.12.2006 anwendungsbereit se<strong>in</strong> und <strong>in</strong> aggregierter Form an<br />

die EU-Kommission berichtet werden.<br />

Um für den Ende 2008 vorzulegenden 1. Entwurf zum Bewirtschaftungsplan e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Datengrundlage zu haben, ist es jedoch erforderlich, schon im Jahr 2006 erste Messungen<br />

durchzuführen.<br />

Auf Basis der Ergebnisse der ersten notwendigen Messungen des Gewässermonitor<strong>in</strong>gs ist<br />

die Bestandsaufnahme zu validieren. Auf dieser Grundlage s<strong>in</strong>d dann zur weiteren Umsetzung<br />

der WRRL Bewirtschaftungspläne aufzustellen. Sie sollen sicherstellen, dass für die<br />

Bewirtschaftung der Gewässer und damit für die Entscheidung über die zu ergreifenden<br />

Maßnahmen bzw. über die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen belastbare Aussagen<br />

über den Zustand der Gewässer vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

Durch das Gewässermonitor<strong>in</strong>g und die zu validierende Bestandsaufnahme wird es möglich<br />

se<strong>in</strong>,<br />

• e<strong>in</strong>e belastbare Zustandsbewertung aller Gewässer vorzunehmen,<br />

• Zustandsveränderungen frühzeitig zu erkennen,<br />

• Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne zu erstellen,<br />

• die Erreichung der Bewirtschaftungsziele zu beurteilen und<br />

• die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen zu begründen.<br />

Das Gewässermonitor<strong>in</strong>g dient weiterh<strong>in</strong> der Ermittlung der Grundlagen der Wasserwirtschaft<br />

gemäß § 19 LWG.<br />

Das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> nach EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie (WRRL) umfasst die Erhebung<br />

und Interpretation von Daten zur <strong>Grundwasser</strong>menge und <strong>Grundwasser</strong>qualität<br />

unter E<strong>in</strong>beziehung verschiedener Methoden und Expertenwissen. Es ist e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher<br />

Prozess, <strong>in</strong> dem <strong>in</strong> festgelegten zeitlichen Abständen (erstmals Ende 2008 und dann<br />

alle 6 Jahre) e<strong>in</strong>e Beurteilung des <strong>Grundwasser</strong>zustandes sowohl bezogen auf die <strong>Grundwasser</strong>menge<br />

als auch auf die <strong>Grundwasser</strong>güte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en guten oder schlechten Zustand<br />

erfolgt. Dies ist die Grundlage der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung.<br />

- i -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Die <strong>in</strong>haltlich-rechtlichen Anforderungen an das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> gemäß WRRL<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (<strong>NRW</strong>) <strong>in</strong> der Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II, III<br />

und V der WRRL (Gewässerbestandsaufnahme-, E<strong>in</strong>stufungs- und Überwachungsverordnung<br />

– GewBEÜV) vom 14.02.2006 und <strong>in</strong> weiteren Verordnungen zur Umsetzung von<br />

EU-Recht geregelt.<br />

Die rechtlichen Vorgaben werden fachlich konkretisiert <strong>in</strong> dem hier vorliegenden <strong>Leitfaden</strong><br />

zum <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong>, der die Umsetzung des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s <strong>Grundwasser</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>NRW</strong> detailliert beschreibt und sich mit genauen Arbeitsanweisungen zur Umsetzung vor<br />

allem an die Geschäftsstellen richtet. Die <strong>Leitfaden</strong>texte werden sukzessive per Erlass umgesetzt.<br />

Dabei haben viele Vorgaben e<strong>in</strong>en empfehlenden Charakter, da die endgültige<br />

Entscheidung zur detaillierten Umsetzung vor Ort vor allem auch durch Expertenwissen zu<br />

erfolgen hat.<br />

Die fachlichen Vorgaben des <strong>Leitfaden</strong>s orientieren sich außerdem an den Empfehlungen<br />

der EU-Kommission bzw. der EU-Wasserdirektoren (CIS-Leitl<strong>in</strong>ien), der Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Wasser (LAWA) und der Flussgebietse<strong>in</strong>heiten (FGE), an denen <strong>NRW</strong> beteiligt<br />

ist. Dabei s<strong>in</strong>d jeweils die spezifischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> zu berücksichtigen.<br />

Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> zu Art. 17<br />

WRRL, die mit Datum vom 12.12.2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.<br />

Es wird ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass der vorliegende <strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

<strong>Grundwasser</strong> ausschließlich das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> zur Umsetzung der WRRL <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> im Fokus<br />

hat und ke<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dlichen Vorgaben zur e<strong>in</strong>zelfallbezogenen Überwachung im wasserrechtlichen<br />

Vollzug enthält.<br />

Die Inhalte des <strong>Leitfaden</strong>s werden durch die so genannte Arbeitsgruppe <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

<strong>Grundwasser</strong> unter Federführung des M<strong>in</strong>isteriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz <strong>NRW</strong> (MUNLV) erarbeitet, an der folgende Stellen beteiligt<br />

s<strong>in</strong>d: LANUV, Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Köln, Erftverband,<br />

LINEG, Landwirtschaftskammer <strong>NRW</strong>, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband,<br />

Naturschutzverbände, DVGW, Stadt Düsseldorf. Die Arbeitsgruppe <strong>Grundwasser</strong><br />

wird extern von der ahu AG, Aachen begleitet.<br />

Durch die direkte Zusammenarbeit mit den Fachleuten der betroffenen Stellen wird sichergestellt,<br />

dass das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> fachlich fundiert ist, die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt<br />

und unter Berücksichtigung der personellen und f<strong>in</strong>anziellen Ressourcen praktikabel<br />

<strong>in</strong> der Umsetzung ist.<br />

- ii -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORBEMERKUNG I<br />

INHALTSVERZEICHNIS III<br />

GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VIII<br />

1 UMWELTZIELE GRUNDWASSER 1<br />

1.1 Kriterien der WRRL und der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie 1<br />

1.1.1 Mengenmäßiger Zustand 2<br />

1.1.2 Chemischer Zustand 2<br />

1.2 Ergebnisse der Bestandsaufnahme 3<br />

2 ANFORDERUNGEN AN DAS MONITORING GRUNDWASSER GEMÄß WRRL 6<br />

2.1 Überwachung des mengenmäßigen Zustandes 7<br />

2.2 Überwachung des chemischen Zustandes 7<br />

2.2.1 Überblicksweise und operative Überwachung 7<br />

2.2.2 Ermittlung der Trends bei Schadstoffen 8<br />

2.2.3 Interpretation des chemischen Zustandes 9<br />

2.3 Konkretisierungen der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie zu Artikel 17 9<br />

2.4 Konkretisierungen des CIS-Guidance <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> Specification „Groundwater<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> Draft<strong>in</strong>g Group – GW 1“ 9<br />

2.5 LAWA-Arbeitshilfe und Rahmenkonzeption 11<br />

3 WRRL-MONITORING IN <strong>NRW</strong> 12<br />

3.1 Geologisch-hydrogeologische Basisdaten und Anforderungen an<br />

<strong>Grundwasser</strong>messstellen 12<br />

3.1.1 Ergänzung der geologisch-hydrogeologischen Basisdaten <strong>in</strong><br />

HYGRIS C 12<br />

3.1.2 M<strong>in</strong>destanforderungen an Messstellen zur Überwachung der<br />

<strong>Grundwasser</strong>stände 13<br />

3.1.3 M<strong>in</strong>destanforderungen an Messstellen zur Bestimmung der<br />

<strong>Grundwasser</strong>-güte 15<br />

3.2 Datenhaltung, Datenbereitstellung und Übernahme Daten Dritter 22<br />

3.2.1 Landesweite Instrumente zur Unterstützung des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

(HYGRIS C/FISGWW) 22<br />

3.2.2 E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung Daten Dritter 24<br />

3.2.2.1 Anforderungen an <strong>Grundwasser</strong>messstellen und Daten 24<br />

3.2.2.2 Datenübernahme und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die landesweiten<br />

Systeme 24<br />

3.2.2.3 Rechtliche Anforderungen 25<br />

- iii -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

3.3 <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> mengenmäßiger Zustand 26<br />

3.3.1 Vorgehensweise und Messstellennetz 26<br />

3.3.2 Wasserbilanz 29<br />

3.3.3 Intrusionen 30<br />

3.3.4 Tiefere Stockwerke 31<br />

3.3.5 Sümpfungsbereiche und Poldergebiete 31<br />

3.3.6 Grenzüberschreitende <strong>Grundwasser</strong>körper 31<br />

3.4 <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> chemischer Zustand 31<br />

3.4.1 Ausgewählte Parameter 31<br />

3.4.2 Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen an das Messnetz 34<br />

3.4.3 Überblicksweises <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> 35<br />

3.4.3.1 Messnetz 35<br />

3.4.3.2 Messprogramm 37<br />

3.4.3.3 Überwachung tieferer genutzter <strong>Grundwasser</strong>stockwerke 38<br />

3.4.4 Operatives <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> 41<br />

3.4.4.1 Überwachung diffuser Belastungen 41<br />

3.4.4.2 Überwachung punktueller Belastungen 55<br />

3.4.4.3 Messprogramm (Operatives <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>) 58<br />

3.4.5 Überwachung der Emissionen 60<br />

3.4.6 Grenzüberschreitende <strong>Grundwasser</strong>körper 60<br />

3.5 <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> grundwasserabhängige Landökosysteme 60<br />

3.5.1 Mengenmäßige Bee<strong>in</strong>trächtigung 60<br />

3.5.1.1 Selektion der im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s zu<br />

überwachenden grundwasserabhängigen Landökosysteme 61<br />

3.5.1.2 Festlegung des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>bedarfs 67<br />

3.5.2 Chemische Bee<strong>in</strong>trächtigung 68<br />

4 DOKUMENTATION DER MONITORINGERGEBNISSE 70<br />

5 AUSWERTUNG UND BEWERTUNG DER MONITORINGERGEBNISSE 71<br />

5.1 Bestimmung des mengenmäßigen Zustandes 71<br />

5.1.1 Auswertung 71<br />

5.1.1.1 Trendanalyse 71<br />

5.1.1.2 Wasserbilanz 72<br />

5.1.1.3 <strong>Grundwasser</strong>abhängige Landökosysteme 73<br />

5.1.1.4 Vertrauensbereiche 73<br />

5.1.2 Bewertung 74<br />

5.2 Bestimmung des chemischen Zustandes 76<br />

5.2.1 Landesweite Vorgaben 76<br />

5.2.2 Auswertung 77<br />

- iv -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

5.2.2.1 Mittelwerte 77<br />

5.2.2.2 Trendanalyse/Trendumkehr 78<br />

5.2.2.3 Auswirkungsbereiche punktueller Schadstoffquellen 79<br />

5.2.2.4 Bee<strong>in</strong>flussung von Oberflächengewässern und<br />

grundwasserabhängigen Landökosystemen 79<br />

5.2.2.5 Vertrauensbereiche 79<br />

5.2.3 Bewertung 80<br />

5.2.3.1 Bewertung anhand der Qualitätsnormen und<br />

Schwellenwerte 80<br />

5.2.3.2 Trendanalyse/Trendumkehr 92<br />

5.2.3.3 Bewertung anhand der Ausdehnung von Schadstofffahnen<br />

punktueller Schadstoffquellen 93<br />

6 SCHUTZGEBIETE 94<br />

7 MONITORING UND MAßNAHMENPLANUNG 96<br />

Abbildungen<br />

Abb. 1.1: Zielerreichung im H<strong>in</strong>blick auf den mengenmäßigen Zustand <strong>in</strong> den<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpern <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> 4<br />

Abb. 1.2: Zielerreichung im H<strong>in</strong>blick auf den chemischen Zustand <strong>in</strong> den<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpern <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> 5<br />

Abb. 2.1: Zusammenfassung des Zwecks des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s und der Anforderungen an<br />

das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> gemäß Anhang V WRRL (aus: CIS Guidance<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>, WG 2.7, F<strong>in</strong>al Draft) 6<br />

Abb. 3.1: Schematische Darstellung zur Lage von Messstellen im Grenzbereich<br />

zweier <strong>Grundwasser</strong>körper 13<br />

Abb. 3.2: Zusammenfassung zu Parameterumfang und Überwachungsturnus des<br />

chemischen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s gem. WRRL <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> 33<br />

Abb. 3.3: Messstellen <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Grundwasser</strong>körpers 274_01, für die aktuelle<br />

Nitratkonzentrationen vorliegen (n = 42, gesamtes Messnetz) 46<br />

Abb. 3.4: Mittelwerte der Nitratkonzentrationen nach Nutzungsklassen für den<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper 274_01 (die <strong>in</strong> Klammern gesetzten Zahlen beschreiben<br />

die Anzahl der zugehörigen Messstellen) 47<br />

Abb. 3.5: „Halbiertes“ Nitrat-Messnetz für den <strong>Grundwasser</strong>körper 274_01, (n = 21) 49<br />

Abb. 3.6: „Ausgedünntes“ Nitrat-Messnetz für den <strong>Grundwasser</strong>körper 274_01<br />

(n = 10) 50<br />

Abb. 3.7: Nitrat-Messnetz für den <strong>Grundwasser</strong>körper 3_08 (ohne Ausdünnung) –<br />

Ergänzung der Felder „Nutzung“ 52<br />

Abb. 3.8: Nitrat-Messnetz für den <strong>Grundwasser</strong>körper 3_08 (R1 – erste Reduzierung) 54<br />

Abb. 3.9: Nitrat-Messnetz für den <strong>Grundwasser</strong>körper 3_08 (R2 – zweite<br />

Reduzierung) 54<br />

Abb. 3.10: Vorgehensweise zur Selektion der im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s zu<br />

überwachenden grundwasserabhängigen Landökosysteme 63<br />

- v -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Abb. 5.1: Vorgehensweise zur Beurteilung des chemischen Zustandes des<br />

<strong>Grundwasser</strong>s anhand der Qualitätsnormen bzw. Schwellenwerte (Kriterien<br />

gem. Tochterrichtl<strong>in</strong>ie (Art. 4 (2)) 83<br />

Abb. 5.2: Beispiel zur Prüfung der Signifikanz 87<br />

Tabellen<br />

Tab. 2.1: Gegenüberstellung der Anforderungen an die überblicksweise und operative<br />

Überwachung (gem. Wortlaut Anhang V WRRL) 8<br />

Tab. 2.2: Relevante Aspekte des CIS-Guidance <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> Groundwater (21.12.2006)<br />

und deren Umsetzung <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> 10<br />

Tab. 3.1: Bauliche und betriebliche M<strong>in</strong>destanforderungen für <strong>Grundwasser</strong>gütemessstellen<br />

im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s 17<br />

Tab. 3.2: M<strong>in</strong>destanforderungen an die Probenentnahme und Analytik zur<br />

Überwachung der <strong>Grundwasser</strong>güte im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s 18<br />

Tab. 3.3: Vorschlag zur Selektion des Stammdatensatzes für das Messnetz zum<br />

WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> – M<strong>in</strong>deststammdatensatz 20<br />

Tab. 3.4: Struktur zur Beschreibung der tieferen genutzten <strong>Grundwasser</strong>stockwerke <strong>in</strong><br />

<strong>NRW</strong> 40<br />

Tab. 3.5: Hauptnutzungsformen <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten der GWM und an den<br />

Messstellenstandorten sowie berechnete Nitrat-Mittelwerte der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Nutzungskategorien 46<br />

Tab. 3.6: Reale Flächennutzungsanteile (%) <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

274_01 (aus: Bestandsaufnahme <strong>NRW</strong>) und Verteilung der zugeordneten<br />

<strong>Grundwasser</strong>messstellen 48<br />

Tab. 3.7: Nutzungsformen <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten sowie Nitrat-Mittelwerte der<br />

Nutzungskategorien des auf 21 Messstellen „halbierten“ Messnetzes 49<br />

Tab. 3.8: Nutzungsformen <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten sowie Nitrat-Mittelwerte der<br />

Nutzungskategorien des auf zehn Messstellen ausgedünnten Messnetzes 50<br />

Tab. 3.9: Beispielhafter Stammdatensatz mit statistischen Parametern 52<br />

Tab. 3.10: Reduzierung der Messstellen im <strong>Grundwasser</strong>körper 3_08 53<br />

Tab. 5.1: Bewertung des mengenmäßigen Zustandes auf Basis der Trendanalysen<br />

und Wasserbilanzen 74<br />

Tab. 5.2: Kriterien für die Beurteilung des chemischen Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>s<br />

bei Überschreitung der Qualitätsnormen bzw. Schwellenwerte und geplante<br />

Vorgehensweise <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> (nach Abstimmung im LAWA-Unterausschuss zu<br />

Ziffer i)) 82<br />

Tab. 5.3: Kriterien für die Beurteilung des chemischen Zustandes (Prüfschritt 1 gem.<br />

Art. 4 (2c(i)) Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong>) nach Abstimmung im LAWA-<br />

Unterausschuss 86<br />

Anhang<br />

Anh. 1: Trendberechnung und Trendumkehr (Entwurf)<br />

- vi -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

AG Arbeitsgruppe<br />

ALK-GIAP Automatisiertes Liegenschaftskataster<br />

ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem<br />

Arbeitsgebiete Bezeichnung der 12 Teilgebiete/Teile<strong>in</strong>zugsgebiete <strong>in</strong> <strong>NRW</strong>, für die den<br />

Bezirksregierungen vom MUNLV die Federführung erteilt wurde<br />

BGW Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft<br />

BSN Bereiche für den Schutz der Natur (Gebietsentwicklungsplan)<br />

BTEX Abkürzung für die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol,<br />

Ethylbenzol und die Xylole<br />

CIS Common Implementation Strategy<br />

Prozess zur koord<strong>in</strong>ierten, harmonisierten und vergleichbaren Umsetzung<br />

der WRRL <strong>in</strong> Europa<br />

Cl Chlorid<br />

DABO Datenbank Aufschlüsse und Bohrungen des GD <strong>NRW</strong><br />

DEV Deutsche E<strong>in</strong>heitsverfahren zu Wasser, Abwasser und Schlammuntersuchung<br />

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

DV Datenverarbeitung<br />

DVGW Deutsche Vere<strong>in</strong>igung des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />

FFH-Richtl<strong>in</strong>ie/<br />

FFH-Gebiete<br />

EU Europäische Union<br />

EG-Richtl<strong>in</strong>ie zum Flora-Fauna-Habitat<br />

FG Flussgebiet (siehe FGE)<br />

FGE/Flussgebietse<strong>in</strong>heit Artikel 3 (1) WRRL: Die Mitgliedstaaten bestimmen die e<strong>in</strong>zelnen E<strong>in</strong>zugsgebiete<br />

<strong>in</strong>nerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebietes und ordnen sie für die Zwecke<br />

dieser Richtl<strong>in</strong>ie jeweils e<strong>in</strong>er Flussgebietse<strong>in</strong>heit zu.<br />

Artikel 13 (1) WRRL: Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass für jede Flussgebietse<strong>in</strong>heit,<br />

die vollständig <strong>in</strong> ihrem Hoheitsgebiet liegt, e<strong>in</strong> Bewirtschaftungsplan<br />

für die E<strong>in</strong>zugsgebiete erstellt wird.<br />

FIS ALBO Fach<strong>in</strong>formationssystem Altlasten und schädliche Bodenveränderungen <strong>NRW</strong><br />

FISGWW Fach<strong>in</strong>formationssystem <strong>Grundwasser</strong>, Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete<br />

<strong>NRW</strong><br />

FZ Jülich Forschungszentrum Jülich<br />

GD <strong>NRW</strong> Geologischer Dienst <strong>NRW</strong><br />

GEP Gebietsentwicklungsplan<br />

GewBEÜ-V Gewässerbestandsaufnahme-, E<strong>in</strong>stufungs- und Überwachungsverordnung<br />

vom 14.02.2006<br />

GIS Geographisches Informationssystem<br />

GK Geologisches Kartenwerk<br />

GROWA Wasserhaushaltsmodell der Programmgruppe Systemforschung und technologische<br />

Entwicklung des FZ Jülich<br />

- vii -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

<strong>Grundwasser</strong>qualitätsnorm Bezeichnet die Umweltqualitätsnorm, ausgedrückt als Konzentration e<strong>in</strong>es<br />

bestimmten Schadstoffes, e<strong>in</strong>er bestimmten Schadstoffgruppe oder e<strong>in</strong>es<br />

bestimmten Verschmutzungs<strong>in</strong>dikators im <strong>Grundwasser</strong>, die aus Gründen des<br />

Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf.<br />

GWM <strong>Grundwasser</strong>messstelle<br />

GWK <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

HK Hydrogeologisches Kartenwerk<br />

HYGRIS C Hydrologisches Grundlagen-Informationssystem – Teil C: <strong>Grundwasser</strong>datenbank<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen: enthält allgeme<strong>in</strong>e, übergreifende Stammdaten<br />

sowie spezielle Stamm- und Messdaten für jedes der drei Teilmodule „Landesgrundwasserdienst“<br />

(= <strong>Grundwasser</strong>stände), „<strong>Grundwasser</strong>überwachung“<br />

(= Beschaffenheit) und „Rohwasserüberwachung“ (= Beschaffenheit)<br />

ISAL Landesweites Informationssystem Altlasten <strong>NRW</strong><br />

LANUV Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz <strong>NRW</strong><br />

LAWA Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Wasser<br />

Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder<br />

LAWA AG Ständiger Ausschuss der LAWA <strong>Grundwasser</strong> und Wasserversorgung<br />

LGD Landesgrundwasserdienst (<strong>Grundwasser</strong>standsüberwachung)<br />

LDS Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik<br />

LHKW Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe<br />

LINFOS Landschafts<strong>in</strong>formationssystem<br />

LINOS Labordaten<strong>in</strong>formations- und -optimierungssystem <strong>NRW</strong><br />

LWG Landeswassergesetz <strong>NRW</strong><br />

MUNLV M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz <strong>NRW</strong><br />

NH4<br />

Ammonium<br />

Ni Nickel<br />

NO3<br />

Nitrat<br />

<strong>NRW</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

OW Oberirdische Gewässer<br />

PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

PSM Pflanzenschutzmittel (entsprechend der Formulierung der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie zu<br />

Artikel 17 werden hierunter „Wirkstoffe <strong>in</strong> Pestiziden, e<strong>in</strong>schließlich relevanter<br />

Stoffwechselprodukte, Abbau- und Reaktionsprodukte“ verstanden)<br />

Qualitätsnorm s. <strong>Grundwasser</strong>qualitätsnorm<br />

RL Richtl<strong>in</strong>ie<br />

Schwellenwert bezeichnet von den Mitgliedstaaten gemäß Art. 3 der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong><br />

festgelegte <strong>Grundwasser</strong>qualitätsnorm<br />

SO4<br />

Sulfat<br />

STE Programmgruppe Systemforschung und technologische Entwicklung des FZ<br />

Jülich<br />

Teil-Flussgebiet Teilgebiet bzw. Teile<strong>in</strong>zugsgebiet, für das die Federführung bei e<strong>in</strong>er Behörde<br />

<strong>in</strong> <strong>NRW</strong> liegt, also Rhe<strong>in</strong>-<strong>NRW</strong>, Ems-<strong>NRW</strong>, Weser-<strong>NRW</strong> und Maas-<strong>NRW</strong><br />

Tochterrichtl<strong>in</strong>ie Richtl<strong>in</strong>ie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum<br />

Schutz des <strong>Grundwasser</strong>s vor Verschmutzung und Verschlechterung<br />

- viii -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

WasEG Wasserentnahmeentgeltgesetz <strong>NRW</strong><br />

WHG Wasserhaushaltsgesetz<br />

WRRL Europäische Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie<br />

- ix -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

1 UMWELTZIELE GRUNDWASSER<br />

1.1 Kriterien der WRRL und der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie<br />

In Artikel 1 der WRRL werden die allgeme<strong>in</strong>en Ziele der WRRL im H<strong>in</strong>blick auf die Gewässer<br />

(e<strong>in</strong>schl. <strong>Grundwasser</strong>) formuliert. Hierzu zählen im E<strong>in</strong>zelnen:<br />

• die Vermeidung e<strong>in</strong>er weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des<br />

Zustandes der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme<br />

und Feuchtgebiete im H<strong>in</strong>blick auf deren Wasserhaushalt;<br />

• die Förderung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage e<strong>in</strong>es langfristigen<br />

Schutzes der vorhandenen Ressourcen;<br />

• das Anstreben e<strong>in</strong>es stärkeren Schutzes und e<strong>in</strong>er Verbesserung der aquatischen Umwelt<br />

(<strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf prioritäre und prioritär gefährliche Stoffe);<br />

• die Sicherstellung e<strong>in</strong>er schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des <strong>Grundwasser</strong>s<br />

und die Verh<strong>in</strong>derung se<strong>in</strong>er weiteren Verschmutzung.<br />

Die Festlegung des Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>s ergibt sich auf Grundlage des jeweils<br />

schlechteren Wertes für den mengenmäßigen und den chemischen Zustand (Artikel 2).<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die im Rahmen des Bewirtschaftungsplans festzulegenden Maßnahmenprogramme<br />

werden <strong>in</strong> Artikel 4 folgende Umweltziele für das <strong>Grundwasser</strong> festgeschrieben:<br />

• Die Mitgliedstaaten führen die erforderlichen Maßnahmen durch, um die E<strong>in</strong>leitung<br />

von Schadstoffen <strong>in</strong> das <strong>Grundwasser</strong> zu verh<strong>in</strong>dern oder zu begrenzen und e<strong>in</strong>e Verschlechterung<br />

des Zustandes aller <strong>Grundwasser</strong>körper zu verh<strong>in</strong>dern.<br />

• Die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle <strong>Grundwasser</strong>körper und<br />

gewährleisten e<strong>in</strong> Gleichgewicht zwischen <strong>Grundwasser</strong>entnahme und -neubildung.<br />

• Die Mitgliedstaaten führen die erforderlichen Maßnahmen durch, um alle signifikanten<br />

und anhaltenden Trends e<strong>in</strong>er Steigerung der Konzentrationen von Schadstoffen aufgrund<br />

der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umzukehren und so die Verschmutzung<br />

des <strong>Grundwasser</strong>s schrittweise zu reduzieren.<br />

Bezüglich der Maßnahmen zum Erreichen e<strong>in</strong>er Trendumkehr wird auf Artikel 17 verwiesen.<br />

In den weiteren Ausführungen des Artikels 4 wird auf die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Fristverlängerung<br />

bzw. die Festlegung weniger strenger Umweltziele e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Kriterien für den mengenmäßigen und chemischen Zustand des <strong>Grundwasser</strong>s s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

WRRL (Anhang V) formuliert (s. Kap. 1.1.1 und 1.1.2) und wurden <strong>in</strong> der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie<br />

konkretisiert.<br />

- 1 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> zu Art. 17 WRRL<br />

Mit Datum vom 12.12.2006 wurde die Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> (2006/118/EG) zu<br />

Artikel 17 der WRRL im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie be<strong>in</strong>haltet <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie<br />

Konkretisierungen zur Beurteilung des chemischen Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>s sowie zur<br />

Trendanalyse und zur Trendumkehr.<br />

Auf Ebene der LAWA wurde e<strong>in</strong> Unterausschuss zum LAWA Ausschuss <strong>Grundwasser</strong><br />

e<strong>in</strong>gerichtet, der e<strong>in</strong>e möglichst e<strong>in</strong>heitliche Umsetzung der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong><br />

<strong>in</strong> Deutschland gewährleisten soll.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen des <strong>Leitfaden</strong>s <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> berücksichtigen<br />

(<strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Kapitel 5) die Vorgaben der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> sowie die<br />

Empfehlungen des LAWA-Ausschusses <strong>Grundwasser</strong>.<br />

1.1.1 Mengenmäßiger Zustand<br />

Für den guten mengenmäßigen Zustand werden im Anhang V der WRRL folgende Kriterien<br />

aufgeführt:<br />

Die verfügbare <strong>Grundwasser</strong>ressource im <strong>Grundwasser</strong>körper wird nicht von der<br />

langfristigen, mittleren jährlichen Entnahme überschritten. Dementsprechend unterliegt<br />

der <strong>Grundwasser</strong>spiegel ke<strong>in</strong>en anthropogenen Veränderungen, die<br />

• zu e<strong>in</strong>em Verfehlen der ökologischen Qualitätsziele gemäß Artikel 4 WRRL für<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stehende Oberflächengewässer,<br />

• zu e<strong>in</strong>er signifikanten Verr<strong>in</strong>gerung der Qualität dieser Gewässer,<br />

• zu e<strong>in</strong>er signifikanten Schädigung von Landökosystemen führen würden, die unmittelbar<br />

von dem <strong>Grundwasser</strong>körper abhängen,<br />

und Änderungen der Strömungsrichtung, die sich aus Änderungen des <strong>Grundwasser</strong>spiegels<br />

ergeben können, zeitweise oder kont<strong>in</strong>uierlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em räumlich begrenzten<br />

Gebiet auftreten; solche Richtungsänderungen verursachen jedoch ke<strong>in</strong>en Zustrom<br />

von Salzwasser oder sonstige Zuströme und lassen ke<strong>in</strong>e nachhaltige, e<strong>in</strong>deutig feststellbare<br />

anthropogene Tendenz zu e<strong>in</strong>er Strömungsrichtung erkennen, die zu e<strong>in</strong>em<br />

solchen Zustrom führen könnte.<br />

1.1.2 Chemischer Zustand<br />

Für den guten chemischen Zustand werden im Anhang V der WRRL folgende Kriterien<br />

aufgeführt:<br />

Die chemische Zusammensetzung des <strong>Grundwasser</strong>körpers ist so beschaffen, dass<br />

die Schadstoffkonzentrationen<br />

• wie unten angegeben ke<strong>in</strong>e Anzeichen für Salz- oder andere Intrusionen erkennen<br />

lassen,<br />

• die nach anderen e<strong>in</strong>schlägigen Rechtsvorschriften der Geme<strong>in</strong>schaft gemäß Artikel<br />

17 WRRL geltenden Qualitätsnormen nicht überschreiten,<br />

- 2 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

• nicht derart hoch s<strong>in</strong>d, dass die <strong>in</strong> Artikel 4 WRRL spezifizierten Umweltziele für<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stehende Oberflächengewässer nicht erreicht, die ökologische oder<br />

chemische Qualität derartiger Gewässer signifikant verr<strong>in</strong>gert oder die Landökosysteme,<br />

die unmittelbar von dem <strong>Grundwasser</strong>körper abhängen, signifikant geschädigt<br />

werden.<br />

Änderungen der Leitfähigkeit s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf Salz- oder andere Intrusionen <strong>in</strong><br />

den <strong>Grundwasser</strong>körper.<br />

Die Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> enthält verb<strong>in</strong>dliche <strong>Grundwasser</strong>qualitätsnormen<br />

(nachfolgend kurz: Qualitätsnormen) für die Parameter Nitrat (50 mg/l) und PSM (0,1 µg/l<br />

für den E<strong>in</strong>zelstoff und 0,5 µg/l gesamt). Verb<strong>in</strong>dliche Schwellenwerte für weitere Parameter<br />

s<strong>in</strong>d durch die Mitgliedstaaten bis zum 22.12.2008 <strong>in</strong> Erwägung zu ziehen.<br />

Schwellenwerte s<strong>in</strong>d für alle Schadstoffe und Verschmutzungs<strong>in</strong>dikatoren <strong>in</strong> Erwägung zu<br />

ziehen, die gemäß Analyse der Bestandsaufnahme dazu führen, dass der gute chemische<br />

<strong>Grundwasser</strong>zustand möglicherweise nicht erreicht wird.<br />

Anhang II (Teil B) der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> enthält e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destliste der Parameter,<br />

für die Schwellenwerte <strong>in</strong> Erwägung zu ziehen s<strong>in</strong>d (Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber,<br />

Ammonium, Chlorid, Sulfat, Trichlorethylen, Tetrachlorethylen und Leitfähigkeit<br />

(als Ersatz für Chlorid und Sulfat)).<br />

Des Weiteren macht die Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> Vorgaben im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

Trendanalyse und Trendumkehr. Es sei jedoch darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die Trendanalyse<br />

ke<strong>in</strong> Kriterium für die Bewertung des chemischen Zustandes ist, sondern nur im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die Notwendigkeit für Maßnahmen Relevanz besitzt.<br />

1.2 Ergebnisse der Bestandsaufnahme<br />

Im Rahmen der <strong>in</strong>tegralen Betrachtung der Bestandsaufnahme zur WRRL wurde für alle<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> die Zielerreichung im H<strong>in</strong>blick auf den mengenmäßigen und<br />

chemischen Zustand ermittelt. Die Abbildungen 1.1 und 1.2 enthalten e<strong>in</strong>e dementsprechende<br />

Darstellung der Ergebnisse für <strong>NRW</strong>.<br />

- 3 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Abb. 1.1: Zielerreichung im H<strong>in</strong>blick auf den mengenmäßigen Zustand <strong>in</strong> den <strong>Grundwasser</strong>körpern <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

- 4 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Abb. 1.2: Zielerreichung im H<strong>in</strong>blick auf den chemischen Zustand <strong>in</strong> den <strong>Grundwasser</strong>körpern <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

- 5 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

2 ANFORDERUNGEN AN DAS MONITORING GRUNDWASSER GEMÄß<br />

WRRL<br />

Gemäß Artikel 8 WRRL s<strong>in</strong>d für <strong>Grundwasser</strong>körper der chemische und der mengenmäßige<br />

Zustand zu überwachen. Gleichzeitig s<strong>in</strong>d alle Wasserkörper zu überwachen, aus denen<br />

täglich mehr als 100 m³ Wasser entnommen werden (Artikel 7).<br />

Spezifische Anforderungen an das Überwachungsprogramm für <strong>Grundwasser</strong>körper s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> Anhang V enthalten und werden <strong>in</strong> den Kapiteln 2.1 und 2.2 näher erläutert. Abbildung<br />

2.1 liefert e<strong>in</strong>en Überblick über den Zweck und die Anforderungen an das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

<strong>Grundwasser</strong>.<br />

Warum<br />

Wo<br />

Was<br />

Wann<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

quantitativer Zustand<br />

<strong>Grundwasser</strong>spiegel-<br />

Überwachungsnetz<br />

Bereitstellung von Daten zur Validierung<br />

des Konzeptmodells des Fließsystems zur<br />

Zustandsbeschreibung;<br />

Berechnung der verfügbaren Ressourcen;<br />

Schätzung von Austauschraten<br />

Ausreichende Anzahl von Überwachungsstellen<br />

zur Validierung des Konzeptmodells<br />

Daten zu Wasserständen, Quellschüttungen,<br />

Basisabflüssen <strong>in</strong> Vorflutern zur<br />

Validierung des Konzeptmodells<br />

Ausreichende Messhäufigkeit zur Differenzierung<br />

kurz- und langfristiger Variationen<br />

der Neubildung von entnahmebed<strong>in</strong>gten<br />

Auswirkungen<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong><br />

Überblicks-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

Daten zur Ergänzung und Validierung der<br />

Risikobewertung; Feststellung von Trends<br />

für Schadstoffe und natürliche Stoffe;<br />

zusätzliche Informationen für das operative<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

Ausreichende Anzahl von Überwachungsstellen<br />

<strong>in</strong> allen GW-Körpern/-Körpergruppen<br />

Daten zu Parametern:<br />

O 2, pH, No 3, Nh4<br />

LF; Schadstoff<strong>in</strong>dikatoren<br />

Messungen für jede geplante Periode<br />

- 6 -<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

chemischer Zustand<br />

Operatives <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

Daten zur Feststellung des Zustands<br />

gefährdeter <strong>Grundwasser</strong>körper zur Feststellung<br />

von Trends für Schadstoffe<br />

und zur Überwachung der Trendumkehr<br />

Ausreichende Anzahl von Überwachungsstellen<br />

zur sicheren Feststellung von Status<br />

und Trends<br />

Daten zu Schadstoff<strong>in</strong>dikationen der<br />

relevanten gefährdenden Nutzung<br />

Messungen zwischen Überblicks-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>;<br />

ausreichende Häufigkeit zur Erkennung<br />

von Auswirkungen, m<strong>in</strong>d. 1x pro Jahr<br />

Abb. 2.1: Zusammenfassung des Zwecks des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s und der Anforderungen an<br />

das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> gemäß Anhang V WRRL<br />

(aus: CIS Guidance <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>, WG 2.7, F<strong>in</strong>al Draft)


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

2.1 Überwachung des mengenmäßigen Zustandes<br />

Das Messnetz zur Überwachung des mengenmäßigen Zustandes und die Überwachungsfrequenz<br />

s<strong>in</strong>d nach Anhang V grundsätzlich so festzulegen, dass unter Berücksichtigung<br />

kurz- und langfristiger Schwankungen e<strong>in</strong>e ausreichend repräsentative Überwachung aller<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper oder <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen möglich ist (überblicksweise Überwachung<br />

i.w.S.).<br />

Im Speziellen (operative Überwachung i.w.S.) s<strong>in</strong>d Messnetz und Überwachungsfrequenz<br />

so zu konzipieren, dass<br />

• bei <strong>Grundwasser</strong>körpern, deren Zielerreichung im H<strong>in</strong>blick auf den mengenmäßigen<br />

Zustand als unwahrsche<strong>in</strong>lich e<strong>in</strong>geschätzt wurde, e<strong>in</strong>e ausreichende Dichte der Überwachungsstellen<br />

vorhanden ist, um die Auswirkungen von Entnahmen und E<strong>in</strong>leitungen<br />

beurteilen zu können;<br />

• bei grenzüberschreitenden <strong>Grundwasser</strong>körpern Fließrichtung und -rate des über die<br />

Grenzen strömenden <strong>Grundwasser</strong>s beurteilt werden können.<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d gemäß Artikel 7 WRRL alle Wasserkörper zu überwachen, aus denen<br />

täglich mehr als 100 m³ Wasser entnommen werden.<br />

2.2 Überwachung des chemischen Zustandes<br />

Das Überwachungsnetz für das WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> (Anhang V) muss e<strong>in</strong>e kohärente und<br />

umfassende Übersicht über den chemischen Zustand des <strong>Grundwasser</strong>s sowie die Identifizierung<br />

langjähriger Trends zur Zunahme von Schadstoffen ermöglichen. Im Rahmen der<br />

Dokumentation der Überwachungsergebnisse s<strong>in</strong>d Angaben zum Zuverlässigkeits- und<br />

Genauigkeitsgrad zu machen.<br />

2.2.1 Überblicksweise und operative Überwachung<br />

Zur Überwachung des chemischen Zustandes werden generell die überblicksweise Überwachung<br />

und die operative Überwachung unterschieden. Die operative Überwachung ist<br />

bei allen <strong>Grundwasser</strong>körpern durchzuführen, für die als Ergebnis der Bestandsaufnahme<br />

oder der überblicksweisen Überwachung die Gefahr besteht, dass die Umweltziele nicht<br />

erreicht werden.<br />

Während die überblicksweise Überwachung <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie der Ergänzung und Validierung<br />

der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie dem Erkennen von Veränderungen der<br />

<strong>Grundwasser</strong>qualität dient, wird anhand der Daten der operativen Überwachung der Zustand<br />

der <strong>Grundwasser</strong>körper, deren Zielerreichung als unwahrsche<strong>in</strong>lich angesehen wurde,<br />

bestimmt. E<strong>in</strong>e Gegenüberstellung der Anforderungen an diese Überwachungsprogramme<br />

gemäß Wortlaut Anhang V WRRL liefert die Tabelle 2.1.<br />

- 7 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

E<strong>in</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> zu Ermittlungszwecken ist nach WRRL für das <strong>Grundwasser</strong> nicht vorgesehen.<br />

Für <strong>Grundwasser</strong>körper, die e<strong>in</strong>en guten chemischen Zustand nicht erreichen, oder<br />

beim Vorliegen e<strong>in</strong>es langfristigen anthropogenen Trends zur Zunahme von Schadstoffkonzentrationen,<br />

ist die Ermittlung von Ursachen und Wirkzusammenhängen von den jeweils<br />

zuständigen Wasserbehörden im Rahmen des Vollzuges durchzuführen.<br />

Tab. 2.1: Gegenüberstellung der Anforderungen an die überblicksweise und operative<br />

Überwachung (gem. Wortlaut Anhang V WRRL)<br />

Überblicksweise Überwachung Operative Überwachung<br />

Ziele Ergänzung und Validierung der Daten<br />

und Verfahren für die<br />

Beurteilung der Auswirkungen<br />

Bereitstellung von Informationen zur<br />

Beurteilung langfristiger<br />

natürlicher und anthropogener Trends<br />

Messnetz ausreichende Anzahl an Messstellen für<br />

alle <strong>Grundwasser</strong>körper, deren Zielerreichung<br />

im H<strong>in</strong>blick auf den chemischen<br />

Zustand nach der Bestandsaufnahme als<br />

unwahrsche<strong>in</strong>lich angesehen wird und<br />

alle grenzüberschreitenden <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

Parameter Sauerstoffgehalt, pH-Wert, Leitfähigkeit,<br />

Nitrat und Ammonium<br />

Turnus ke<strong>in</strong>e Angaben<br />

zusätzlich Parameter, für die die<br />

Bestandsaufnahme e<strong>in</strong> signifikantes<br />

Risiko gezeigt hat<br />

bei grenzüberschreitenden <strong>Grundwasser</strong>körpern<br />

alle Parameter, die für die<br />

Verwendungszwecke des <strong>Grundwasser</strong>s<br />

von Bedeutung s<strong>in</strong>d<br />

Anmerkung: Parameter mit EU-<br />

Qualitätsnormen (Nitrat, PSM) und<br />

Schwellenwertparameter nach Tochterrichtl<strong>in</strong>ie<br />

2.2.2 Ermittlung der Trends bei Schadstoffen<br />

- 8 -<br />

Bestimmung des chemischen Zustandes<br />

der <strong>Grundwasser</strong>körper mit „Zielerreichung<br />

unwahrsche<strong>in</strong>lich“<br />

Ermittlung langfristiger anthropogener<br />

Trends zur Zunahme der Schadstoffkonzentration<br />

<strong>in</strong> allen <strong>Grundwasser</strong>körpern, deren Zielerreichung<br />

nach der Bestandsaufnahme oder<br />

den Ergebnissen der überblicksweisen<br />

Überwachung als unwahrsche<strong>in</strong>lich angesehen<br />

wird<br />

Überwachungsstellen müssen repräsentativ<br />

se<strong>in</strong><br />

ke<strong>in</strong>e konkreten Angaben zur operativen<br />

Überwachung<br />

(Anmerkung: m<strong>in</strong>destens alle Parameter,<br />

die zur E<strong>in</strong>schätzung „Zielerreichung unwahrsche<strong>in</strong>lich“<br />

geführt haben)<br />

zwischen den Programmen der<br />

überblicksweisen Überwachung<br />

m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich<br />

Gemäß Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> s<strong>in</strong>d alle signifikanten und anhaltenden steigenden<br />

Trends von Schadstoffkonzentrationen <strong>in</strong> den <strong>Grundwasser</strong>körpern bzw. <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen<br />

zu ermitteln, die <strong>in</strong> der Bestandsaufnahme als gefährdet (d.h. Zielerreichung<br />

unwahrsche<strong>in</strong>lich) e<strong>in</strong>gestuft wurden.<br />

Die Ermittlung der Trends bei Schadstoffen gemäß Anhang V WRRL erfolgt auf Basis der<br />

Daten der überblicksweisen und operativen Überwachung. Festzulegen s<strong>in</strong>d diesbezüglich<br />

u.a. das Ausgangsjahr und der Ausgangszeitraum (s.a. Kap. 5 und Anhang 1).


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

E<strong>in</strong>e Trendumkehr nach WRRL ist statistisch nachzuweisen, wobei auch der Grad der Genauigkeit<br />

anzugeben ist. Falls auf nationaler Ebene ke<strong>in</strong>e anderen Kriterien festgelegt werden,<br />

so liegt der Ausgangspunkt für die Trendumkehr bei höchstens 75 % der bestehenden,<br />

das <strong>Grundwasser</strong> betreffenden Rechtsvorschriften der EU.<br />

2.2.3 Interpretation des chemischen Zustandes<br />

Gemäß Wortlaut des Anhang V WRRL werden die Ergebnisse der e<strong>in</strong>zelnen Überwachungsmessstellen<br />

e<strong>in</strong>es <strong>Grundwasser</strong>körpers für diesen als Ganzes zusammengerechnet.<br />

Für die Festlegung e<strong>in</strong>es „guten Zustandes“ wird dabei vorausgesetzt, dass<br />

• der Durchschnittswert der Ergebnisse der Überwachung an jeder Stelle des <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

berechnet wird und<br />

• diese Durchschnittswerte gemäß Artikel 17 WRRL (Tochterrichtl<strong>in</strong>ie) verwendet werden.<br />

Die Tochterrichtl<strong>in</strong>ie fordert h<strong>in</strong>gegen e<strong>in</strong>e messstellenspezifische Betrachtung. Nähere<br />

E<strong>in</strong>zelheiten zum Bewertungsverfahren s<strong>in</strong>d dem Kapitel 5 des vorliegenden <strong>Leitfaden</strong>s zu<br />

entnehmen.<br />

2.3 Konkretisierungen der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie zu Artikel 17<br />

Bei den laufenden Arbeiten zur Konkretisierung der Vorgaben zur Auswertung und Bewertung<br />

der <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>daten (Kap. 5 des <strong>NRW</strong>-<strong>Leitfaden</strong>s <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong>) wird<br />

die Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> berücksichtigt.<br />

2.4 Konkretisierungen des CIS-Guidance <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> Specification<br />

„Groundwater <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> Draft<strong>in</strong>g Group – GW 1“<br />

Mit Datum vom 21.12.2006 wurde die endgültige Fassung e<strong>in</strong>es CIS-Guidance zum <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

<strong>Grundwasser</strong> vorgelegt. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen der Draft<strong>in</strong>g<br />

Group GW 1 <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> mit Spezifikationen zu den generellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen des<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s sowie zum chemischen und quantitativen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>. In Tabelle 2.2 wurden<br />

die wichtigsten Sachverhalte mit e<strong>in</strong>em Verweis auf die Umsetzung <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> aufgelistet.<br />

- 9 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Tab. 2.2: Relevante Aspekte des CIS-Guidance <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> Groundwater (21.12.2006)<br />

und deren Umsetzung <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

CIS Guidance Umsetzung <strong>NRW</strong><br />

3.3 Group<strong>in</strong>g of groundwater bodies<br />

Sowohl im Rahmen des chemischen als auch im Rahmen<br />

des mengenmäßigen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s besteht die Möglichkeit,<br />

zur Überwachung <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen zu bilden.<br />

In <strong>Grundwasser</strong>körpern, deren Zielerreichung als unwahrsche<strong>in</strong>lich<br />

angesehen wurde, sollte trotzdem m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>e Messstelle vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

3.4 Integrated <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

Bei Bedarf Berücksichtigung von Messstellen des Oberflächenwasser-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

zur Überwachung des <strong>Grundwasser</strong>zustandes<br />

3.4 Integrated <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

Interaktion Oberflächengewässer/<strong>Grundwasser</strong><br />

Das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> sollte <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong>, das Verständnis<br />

und die E<strong>in</strong>schätzung bzgl. der Interaktion zwischen<br />

<strong>Grundwasser</strong> und Oberflächengewässern bzw. zwischen<br />

<strong>Grundwasser</strong> und grundwasserabhängigen Landökosystemen<br />

zu unterstützen.<br />

4.1.3/4.2.3 <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> frequency (Quality)<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Überwachungsfrequenzen der <strong>Grundwasser</strong>güte<br />

werden dezidierte Vorschläge <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

vom hydrogeologischen System gemacht. Der vorgeschlagene<br />

Überwachungsturnus reicht beim überblicksweisen<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> von<br />

6-jährlichen bis zu quartalsmäßigen und beim operativen<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> von jährlichen bis zu quartalsmäßigen Beprobungen.<br />

5.1.3 <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> frequency (Quantity)<br />

Die Überwachung des mengenmäßigen Zustandes soll <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em m<strong>in</strong>destens monatlichen Turnus erfolgen.<br />

6 Protected Areas<br />

Es gibt ke<strong>in</strong>e spezifischen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>vorgaben für <strong>Grundwasser</strong>körper,<br />

die auch (teilweise) als Wasserschutzgebiet<br />

ausgewiesen wurden. Es wird aber gefordert, dass<br />

e<strong>in</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> existiert, das die Überwachung der Ziele<br />

der Wasserschutzgebiete sicherstellt.<br />

Diese Überwachung sollte mit der überblicksweisen und<br />

operativen Überwachung abgestimmt se<strong>in</strong>.<br />

7 Prevent and limit monitor<strong>in</strong>g<br />

Zur Überwachung punktueller Schadstoffquellen wird der<br />

Begriff e<strong>in</strong>es „prevent and limit monitor<strong>in</strong>g“ (<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> zur<br />

Vermeidung und Begrenzung) e<strong>in</strong>geführt. Der Fokus<br />

dieses <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s liegt auf der e<strong>in</strong>zelnen punktuellen<br />

Schadstoffquelle und dient u.a. der Überwachung der<br />

Effektivität von Maßnahmen.<br />

8 Ensur<strong>in</strong>g quality of monitor<strong>in</strong>g data<br />

Im CIS Guidance nimmt der Themenkomplex „Datengenauigkeit/Qualitätssicherung“<br />

e<strong>in</strong>en relativ großen Raum<br />

e<strong>in</strong>. Dies umfasst sowohl die Erstellung der <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>netze<br />

als auch die Probenentnahme und -analyse.<br />

Im Rahmen der überblicksweisen chemischen sowie der mengenmäßigen<br />

Überwachung besteht die Möglichkeit, <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

zu <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen zusammenzufassen (s. Kap.<br />

3.4.3.1).<br />

Bei der operativen chemischen Überwachung ist nur <strong>in</strong> Ausnahmen<br />

e<strong>in</strong>e Bildung von <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen vorgesehen.<br />

ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>beziehung von Messstellen des<br />

Oberflächenwasser-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s aufgrund ausreichender GWM<br />

wird <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> berücksichtigt<br />

(s. Ausführungen <strong>in</strong> Kap. 3.5 und 5)<br />

Das CIS-Guidance versteht die angegebenen Überwachungsfrequenzen<br />

als Vorschläge, <strong>in</strong>sbesondere für die Fälle, <strong>in</strong> denen das<br />

hydrogeologische System noch nicht komplett bekannt ist.<br />

In <strong>NRW</strong> liegt der Schwerpunkt des operativen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s auf der<br />

räumlichen Verdichtung der Informationen. Sowohl im überblicksweisen<br />

(Basisparameter) als auch im operativen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> ist e<strong>in</strong>e<br />

jährliche Beprobung vorgesehen.<br />

Die monatliche Überwachung des mengenmäßigen<br />

Zustandes wird im <strong>Leitfaden</strong> empfohlen.<br />

Die Wasserschutzgebiete s<strong>in</strong>d als Teil e<strong>in</strong>es <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

im WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> enthalten.<br />

Weiterh<strong>in</strong> erfolgt <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> e<strong>in</strong>e Rohwasserüberwachung und <strong>in</strong><br />

Teilbereichen auch e<strong>in</strong>e Vorfeldüberwachung (gem. den wasserrechtlichen<br />

Auflagen);<br />

es gibt besondere Vorgaben <strong>in</strong> den Schutzgebietsverordnungen.<br />

In <strong>NRW</strong> erfolgt das operative <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> bzgl. punktueller Schadstoffquellen<br />

über die Erfassung der Ausdehnung der Schadstofffahnen<br />

(Kap. 3.4.4.2). Hierzu werden auch die Messstellen vor Ort,<br />

die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er regelmäßigen Überwachung durch die vor Ort<br />

zuständigen Behörden bef<strong>in</strong>den, mit e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Vorgaben zur Aufstellung der Messnetze erfolgen mit dem vorliegenden<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Leitfaden</strong>. Gleiches gilt für die Anforderungen zur<br />

Probenahme und zur Analytik (s. Tab. 3.2).<br />

- 10 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

2.5 LAWA-Arbeitshilfe und Rahmenkonzeption<br />

Die LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der WRRL wurde zuletzt mit Stand vom<br />

30.04.2003 veröffentlicht. Ausführungen zur Überwachung und zur Darstellung des Zustandes<br />

des <strong>Grundwasser</strong>s f<strong>in</strong>den sich dort <strong>in</strong> Kapitel 2.2. In den e<strong>in</strong>leitenden Ausführungen<br />

werden folgende Grundsätze dargelegt:<br />

• Grundsätzlich ist jeder <strong>Grundwasser</strong>körper bzw. jede Gruppe von <strong>Grundwasser</strong>körpern<br />

<strong>in</strong> das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>programm e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

• E<strong>in</strong>e Gruppierung von <strong>Grundwasser</strong>körpern wird nur dann als s<strong>in</strong>nvoll angesehen,<br />

wenn die Zielerreichung der ausgewählten <strong>Grundwasser</strong>körper als Ergebnis der Bestandsaufnahme<br />

als wahrsche<strong>in</strong>lich angesehen wird.<br />

• Der Umfang der Überwachung sollte sich proportional zu der Schwierigkeit verhalten,<br />

den guten oder schlechten Zustand e<strong>in</strong>es <strong>Grundwasser</strong>körpers sicher zu bestimmen.<br />

Vom LAWA AG liegt e<strong>in</strong> Eckpunktepapier „Rahmenkonzeption zur Aufstellung von <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>programmen<br />

und zur Bewertung des Zustandes von <strong>Grundwasser</strong>körpern“ (Stand<br />

15.02.2005) vor.<br />

- 11 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

3 WRRL-MONITORING IN <strong>NRW</strong><br />

3.1 Geologisch-hydrogeologische Basisdaten und Anforderungen an<br />

<strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

Nachfolgend werden zunächst die Ergänzungen der geologisch-hydrogeologischen Basisdaten<br />

und anschließend die Anforderungen an <strong>Grundwasser</strong>messstellen für das WRRL-<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> dargelegt.<br />

Die E<strong>in</strong>haltung der Standardvorgaben für den Ausbau von <strong>Grundwasser</strong>messstellen z.B.<br />

zur Dimensionierung des Filterkieses, Verh<strong>in</strong>derung des E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gens von Fremdwasser,<br />

Abschlusskappe, Dichtigkeit der Muffen etc. wird vorausgesetzt und nicht separat aufgeführt.<br />

Es wird <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auf das umfangreiche technische Regelwerk, <strong>in</strong>sbesondere<br />

auf das der DIN und des DVGW verwiesen.<br />

3.1.1 Ergänzung der geologisch-hydrogeologischen Basisdaten <strong>in</strong> HYGRIS C<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme erfolgte die Charakterisierung der <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

über Steckbriefe, <strong>in</strong> denen die wichtigsten geologischen, hydrogeologischen, pedologischen<br />

und wasserwirtschaftlichen Basisdaten enthalten s<strong>in</strong>d.<br />

Für die Arbeiten zum WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> und im Vorgriff auf die Auswertungen und Interpretationen<br />

der <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>ergebnisse sollen diese Basisdaten ergänzt werden. Die Bereitstellung<br />

der Basisdaten soll weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> Form der Steckbriefe erfolgen.<br />

Die Steckbriefe der <strong>Grundwasser</strong>körper s<strong>in</strong>d um folgende Angaben zu ergänzen:<br />

• kurze Beschreibung des hydrogeologischen Systems: <strong>Grundwasser</strong>verhältnisse, Flurabstände,<br />

regionale Besonderheiten etc. (Freitext);<br />

• ergänzend zur Beschreibung des hydrogeologischen Systems: nach Möglichkeit E<strong>in</strong>fügung<br />

schematischer Profilschnitte als Bilddateien (werden zentral durch den GD <strong>NRW</strong><br />

zur Verfügung gestellt);<br />

• Benennung der <strong>Grundwasser</strong>stockwerke gemäß Stockwerkszuordnung <strong>in</strong> HYGRIS C,<br />

die im jeweiligen <strong>Grundwasser</strong>körper zusammenfassend betrachtet werden, wenn sie<br />

z.B. über hydraulische Fenster <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stehen.<br />

Landesweite Vorgaben<br />

Für die Ergänzungen der Steckbriefe werden <strong>in</strong> HYGRIS C entsprechende E<strong>in</strong>gabefelder<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Arbeiten der Geschäftsstellen<br />

Die Steckbriefe s<strong>in</strong>d durch die Geschäftsstellen entsprechend den o.g. Vorgaben zu ergänzen.<br />

Die hydrogeologischen Profilschnitte werden zentral durch den GD <strong>NRW</strong> zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

- 12 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

3.1.2 M<strong>in</strong>destanforderungen an Messstellen zur Überwachung der <strong>Grundwasser</strong>stände<br />

Für die Überwachung und Bestimmung des mengenmäßigen Zustandes ist <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> generell<br />

die gleiche Vorgehensweise vorgesehen, wie sie im Rahmen der Bestandsaufnahme<br />

Anwendung fand (s. Kap. 3.3). Es kommt somit sowohl e<strong>in</strong>e Trendanalyse der <strong>Grundwasser</strong>stände<br />

als auch e<strong>in</strong>e Bilanzierung des Wasserhaushalts zur Anwendung.<br />

Im Rahmen der Trendanalyse wurden <strong>in</strong> der Bestandsaufnahme nur Messstellen im<br />

1. <strong>Grundwasser</strong>stockwerk verwendet. Bezüglich der Überwachung tiefer <strong>Grundwasser</strong>stockwerke<br />

sei auf die Ausführungen <strong>in</strong> Kapitel 3.4.3.3 verwiesen.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der baulichen Anforderungen an die <strong>Grundwasser</strong>messstellen für das WRRL-<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> sei auch für die Überwachung des mengenmäßigen Zustandes auf die Kriterien<br />

der Tabelle 3.1 verwiesen.<br />

Für die Zuordnung der Messstellen zur Überwachung e<strong>in</strong>es <strong>Grundwasser</strong>körpers ist nicht<br />

die geographische Lage der Messstelle, sondern deren E<strong>in</strong>zugsgebiet entscheidend. Insbesondere<br />

im Grenzbereich zwischen <strong>Grundwasser</strong>körpern kann der Fall e<strong>in</strong>treten, dass e<strong>in</strong>e<br />

geeignete Messstelle geographisch nicht <strong>in</strong> dem <strong>Grundwasser</strong>körper liegt, dessen Verhältnisse<br />

sie eigentlich repräsentiert. In Abbildung 3.1 ist hierzu exemplarisch e<strong>in</strong> Beispiel<br />

dargestellt: Die Messstelle MS2 liegt geographisch im <strong>Grundwasser</strong>körper A, muss aufgrund<br />

ihres Ausbaus aber e<strong>in</strong>deutig dem <strong>Grundwasser</strong>körper B zugeordnet werden.<br />

Um e<strong>in</strong>e solche Messstellenzuordnung vorzunehmen, wurden <strong>in</strong> HYGRIS C die Felder<br />

„<strong>Grundwasser</strong>körper (Lage)“ und „<strong>Grundwasser</strong>körper (<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>)“ e<strong>in</strong>gerichtet, die<br />

beide standardmäßig über die geographische Lage der Messstelle ausgefüllt werden. Bei<br />

e<strong>in</strong>er abweichenden Zuordnung der Messstelle zu e<strong>in</strong>em <strong>Grundwasser</strong>körper (s.o.) ist<br />

durch die Geschäftsstellen das Feld „<strong>Grundwasser</strong>körper (<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>)“ entsprechend zu<br />

ändern.<br />

Abb. 3.1: Schematische Darstellung zur Lage von Messstellen im Grenzbereich zweier<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper<br />

- 13 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

An die Überwachungsdaten <strong>in</strong> den Lockergeste<strong>in</strong>sregionen werden <strong>in</strong> Anlehnung an die<br />

Kriterien zur Bestandsaufnahme folgende Anforderungen gestellt:<br />

• Messzeitraum m<strong>in</strong>destens ab 1971 1<br />

(<strong>in</strong> das Messnetz zur Überwachung des mengenmäßigen Zustandes können auch Messstellen<br />

aufgenommen werden, für die erst nach dem Jahr 1971 mit der Aufzeichnung<br />

der <strong>Grundwasser</strong>stände begonnen wurde. Die Zeitdauer ab 1971 ist als Richtschnur zu<br />

sehen; e<strong>in</strong>e Zeitreihe mit ger<strong>in</strong>gerer Länge ist dann geeignet, wenn sie die unterschiedlichen<br />

hydrologischen Situationen widerspiegelt. E<strong>in</strong>e zentrale Trendberechnung und<br />

die Berechnung des Überdeckungsgrades werden nur an den Messstellen mit e<strong>in</strong>em<br />

Messzeitraum ab m<strong>in</strong>destens 1971 durchgeführt. Die Messstellen, die sich nicht zur<br />

Trendanalyse eignen, dienen der Plausibilitätsprüfung der Wasserbilanzen);<br />

• ke<strong>in</strong>e zusammenhängenden Messlücken von mehr als 400 Tagen;<br />

• m<strong>in</strong>destens halbjährlicher Messturnus.<br />

Für die Festgeste<strong>in</strong>s-<strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> existieren i.d.R. nur sehr wenige <strong>Grundwasser</strong>messstellen,<br />

die die o.g. Anforderungen erfüllen. Zur Abschätzung des mengenmäßigen<br />

Zustandes sollen jedoch nach Möglichkeit auch hier <strong>Grundwasser</strong>messstellen ausgewählt<br />

werden, um entsprechend der hydrogeologischen Systemvorstellung e<strong>in</strong>e verbale<br />

Bewertung der Auswertungen gemäß Kapitel 3.3 vorzunehmen. E<strong>in</strong>e zentrale Trendanalyse<br />

gemäß Kapitel 3.3 ist für diese Messstellen nicht vorgesehen. Die ausgewählten Messstellen<br />

im Festgeste<strong>in</strong> sollten folgende Kriterien erfüllen:<br />

• Messzeitraum m<strong>in</strong>destens ab 2001,<br />

• ke<strong>in</strong>e zusammenhängenden Messlücken von mehr als 6 Monaten,<br />

• m<strong>in</strong>destens zweimonatlicher Messturnus,<br />

• gute Aussagefähigkeit im H<strong>in</strong>blick auf das gesamte hydrogeologische System.<br />

Bei konkretem Bedarf können <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Festgeste<strong>in</strong>sregionen auch Quellen und<br />

Stollen mit <strong>in</strong> das WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> aufgenommen werden. In diesem Fall s<strong>in</strong>d folgende<br />

Punkte zu berücksichtigen:<br />

• Es können sowohl gefasste als auch nicht gefasste Quellen/Stollen berücksichtigt werden.<br />

• Die Quellen/Stollen sollten permanent schütten. E<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destschüttung wird nicht vorgegeben.<br />

• Im H<strong>in</strong>blick auf die Stammdaten und die hydrochemischen Analysen gelten die gleichen<br />

Kriterien und Anforderungen wie an <strong>Grundwasser</strong>messstellen.<br />

1 E<strong>in</strong>e Anpassung der zentralen Vorgaben für den Überwachungszeitraum ist im Verlauf des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

möglich.<br />

- 14 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

• Bei Eignung für das WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> s<strong>in</strong>d im erläuternden Textfeld <strong>in</strong> HYGRIS C<br />

falls vorliegend Angaben zur Schüttung der Quelle bzw. des Stollens e<strong>in</strong>zutragen (M<strong>in</strong>imum,<br />

Mittelwert, Maximum).<br />

Landesweite Vorgaben<br />

Für die <strong>Grundwasser</strong>datenbank HYGRIS C ist vorgesehen, die für das WRRL-Messnetz<br />

grundsätzlich geeigneten Messstellen zu kennzeichnen. Damit wird gewährleistet, dass<br />

evtl. erforderliche Auswertungen mit allen geeigneten Messstellen durchgeführt werden<br />

können. Die Kennzeichnung kann über die Funktion „Messnetz“ bzw. über e<strong>in</strong> zusätzliches<br />

Stammdatenfeld erfolgen.<br />

Auf Landesebene wird zur Arbeitsunterstützung für alle ausgewählten Messstellen e<strong>in</strong>e<br />

zentrale Trendberechnung durchgeführt. In die Auswertungen für den mengenmäßigen<br />

Zustand gehen dabei nur die Trendberechnungen an den Messstellen mit e<strong>in</strong>, an denen Daten<br />

seit m<strong>in</strong>destens 1971 vorliegen.<br />

Arbeiten der Geschäftsstellen<br />

Die grundsätzliche Eignung der <strong>Grundwasser</strong>messstellen für das mengenmäßige WRRL-<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> im Locker- und Festgeste<strong>in</strong> ist zu kennzeichnen. Die <strong>in</strong> den Tabellen 3.1 und<br />

3.3 aufgelisteten Stammdaten für <strong>Grundwasser</strong>gütemessstellen s<strong>in</strong>d nach Möglichkeit auch<br />

für die Messstellen der mengenmäßigen Überwachung auszufüllen.<br />

3.1.3 M<strong>in</strong>destanforderungen an Messstellen zur Bestimmung der <strong>Grundwasser</strong>güte<br />

Vorbemerkungen<br />

Die beschriebenen M<strong>in</strong>destanforderungen beziehen sich sowohl auf <strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

als auch auf Brunnen, auch wenn ke<strong>in</strong>e ausdrückliche begriffliche Abgrenzung erfolgt.<br />

Aufgrund ihres großen E<strong>in</strong>zugsgebietes eignen sich Brunnen grundsätzlich für die Betrachtung<br />

von <strong>Grundwasser</strong>gütedaten.<br />

Auch <strong>in</strong> Bezug auf die Zuordnung von Messstellen zur Überwachung der <strong>Grundwasser</strong>güte<br />

gelten die Ausführungen <strong>in</strong> Kapitel 3.1.2, wonach e<strong>in</strong>e Messstelle abweichend von ihrer<br />

geographischen Lage e<strong>in</strong>em benachbarten <strong>Grundwasser</strong>körper zugeordnet werden kann<br />

(s.a. Abb. 3.1).<br />

Anforderungskriterien<br />

Die Ableitung der Anforderungskriterien an <strong>Grundwasser</strong>messstellen h<strong>in</strong>sichtlich des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

nach WRRL erfolgte im Wesentlichen auf Basis vorhandener Literaturquellen<br />

(s.u. und Spalte „Quelle“ <strong>in</strong> Tab. 3.1 und 3.2). Sie umfassen sowohl bauliche und betriebliche<br />

Voraussetzungen (Tab. 3.1) als auch Vorgaben zur Probenentnahme und Analytik<br />

(Tab. 3.2).<br />

- 15 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

In den Tabellen 3.1 und 3.2 erfolgt e<strong>in</strong>e grundsätzliche Differenzierung zwischen den Anforderungen<br />

an die Berücksichtigung vorhandener Daten (Altdaten) und an zukünftig zu<br />

erhebende Daten (neue Daten). Darüber h<strong>in</strong>aus wurde unterschieden zwischen so genannten<br />

„Muss-Kriterien“ (Ausschlusskriterien, obligatorisch) und „Kann-Kriterien (wünschenswerte<br />

Zusatz<strong>in</strong>formationen, optional).<br />

Gemäß LAWA-Arbeitshilfe ist für jede ausgewählte Messstelle des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

zur chemischen Überwachung e<strong>in</strong>e Messstellencharakteristik zu erstellen, die Angaben zur<br />

geohydraulischen Position im Fließsystem, Messstellenausbau, Landnutzung im E<strong>in</strong>zugsgebiet,<br />

Entwicklung der Beschaffenheit etc. enthält.<br />

Landesweite Vorgaben<br />

Unter WRRL und dem jeweiligen <strong>Grundwasser</strong>körper soll e<strong>in</strong>e Abfrage für den entsprechenden<br />

Stammdatensatz <strong>in</strong> HYGRIS C vorbereitet werden. In Tabelle 3 ist e<strong>in</strong> Vorschlag<br />

für Feldnamen e<strong>in</strong>es kompletten Stammdatensatzes enthalten.<br />

Für die <strong>Grundwasser</strong>datenbank HYGRIS C ist vorgesehen, die für das WRRL-Messnetz<br />

grundsätzlich geeigneten Messstellen zu kennzeichnen. Damit wird gewährleistet, dass<br />

evtl. erforderliche Auswertungen mit allen geeigneten Messstellen durchgeführt werden<br />

können. Die Kennzeichnung kann über die Funktion „Messnetz“ bzw. über e<strong>in</strong> zusätzliches<br />

Stammdatenfeld erfolgen.<br />

Arbeiten der Geschäftsstellen<br />

Bei der Auswahl der <strong>Grundwasser</strong>messstellen für die Überwachung der <strong>Grundwasser</strong>güte<br />

im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s sowie bei der Auswertung vorhandener und Beschaffung<br />

zukünftiger Daten s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> Tabelle 3.1 und 3.2 genannten Kriterien zu berücksichtigen.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass e<strong>in</strong> Zugang zu den ausgewählten <strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

i.d.R. gegeben ist, dies ist somit nicht explizit <strong>in</strong> HYGRIS C zu dokumentieren. Falls es<br />

ke<strong>in</strong>e generelle rechtliche Absicherung für die <strong>Grundwasser</strong>messstellen e<strong>in</strong>schl. der zugehörigen<br />

Daten gibt, ist diese rechtliche Klärung e<strong>in</strong>zuholen und auch <strong>in</strong> HYGRIS C zu<br />

vermerken.<br />

Messstellen, die sich grundsätzlich für das WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> eignen, werden <strong>in</strong> HY-<br />

GRIS C markiert. Die Stammdatensätze der <strong>Grundwasser</strong>messstellen für das WRRL-<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> werden vervollständigt. Falls die Schichtenverzeichnisse/Ausbauprofile nicht<br />

digital <strong>in</strong> DABO vorliegen, sollen die entsprechenden Kenndaten den analogen Ausführungen<br />

entnommen und <strong>in</strong> HYGRIS C erfasst werden (geolog. Felder der Stammdaten).<br />

Die analogen Schichtenverzeichnisse/Ausbauprofile s<strong>in</strong>d anschließend an den GD <strong>NRW</strong><br />

zur digitalen Erfassung zu senden.<br />

- 16 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Tab. 3.1: Bauliche und betriebliche M<strong>in</strong>destanforderungen für <strong>Grundwasser</strong>gütemessstellen<br />

im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

Anforderung Quelle Bemerkung<br />

Schichtenverzeichnis und<br />

Ausbauplan s<strong>in</strong>d vorhanden.<br />

Für den Ausbau bestehen ke<strong>in</strong>e<br />

Materialpräferenzen bzw.<br />

-e<strong>in</strong>schränkungen.<br />

bei Durchteufen <strong>Grundwasser</strong> stauender<br />

Schichten: Wiederherstellung<br />

der hydraulischen Wirkung durch<br />

Abdichtungen im R<strong>in</strong>graum<br />

ke<strong>in</strong>e Mehrfachverfilterungen <strong>in</strong><br />

verschiedenen Stockwerken <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Rohres<br />

Filterposition im ersten regional<br />

verbreiteten <strong>Grundwasser</strong>stockwerk<br />

Ausnahme: Überwachung tieferer<br />

<strong>Grundwasser</strong>stockwerke<br />

m<strong>in</strong>imaler Ausbaudurchmesser<br />

50 mm (DN 50; 2")<br />

[3]: Kap. 6.2; S. 18/19<br />

[4]: Kap. 3.1.2; S. 18<br />

[1]: Kap. 2.1; S. 8<br />

[3]: Kap. 6.4; S. 22<br />

[3]: Kap. 6.4; S. 19<br />

[4]: Kap. 3.1.1; S. 18 und<br />

Kap. 3.1.4; S. 21<br />

[1]: Kap. 2.2; S. 10<br />

[3]: Kap. 6.4; S. 21<br />

[4]: Kap. 3.1.1; S. 18 und<br />

Kap. 3.2.1; S. 23<br />

[3]: Kap. 6.4; S. 21<br />

[4]: Kap. 3.1; S. 17<br />

Flurabstand ≤ 60 m [3]: Kap. 6.4; S. 22<br />

(<strong>in</strong>direkt)<br />

Zugang zur Messstelle mit<br />

Messfahrzeugen möglich<br />

Zugangsmöglichkeit zur Messstelle<br />

rechtlich gesichert; Nutzungsvere<strong>in</strong>barung<br />

bzw. -vertrag, falls andere<br />

als landeseigene Messstellen<br />

beprobt werden müssen<br />

[4]: Kap. 3.1.1; S. 18 und<br />

Kap. 4.1; S. 25<br />

- 17 -<br />

Altdaten neue Daten<br />

muss kann muss kann<br />

X X<br />

X X<br />

X X<br />

X X<br />

X X<br />

X X<br />

entfällt X<br />

entfällt X


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Tab. 3.2: M<strong>in</strong>destanforderungen an die Probenentnahme und Analytik zur Überwachung<br />

der <strong>Grundwasser</strong>güte im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

Anforderung Quelle Bemerkung<br />

Beprobung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em festen Turnus<br />

(i.d.R. halbjährlich oder jährlich; bei<br />

Auftreten jahreszeitlicher Schwankungen<br />

häufiger)<br />

Entnahme durch Pumpen, nur bei<br />

Sicherstellung der Konservierung<br />

von <strong>in</strong> situ Druck- und Temperaturverhältnissen<br />

s<strong>in</strong>d Schöpfproben<br />

zulässig<br />

vollständiger Austausch des Standwassers<br />

bzw. Wertekonstanz der<br />

Vor-Ort-Parameter vor Durchführung<br />

der Probenahme<br />

Messung folgender Parameter vor<br />

Ort im Gelände: pH-Wert, Temperatur,<br />

elektr. Leitfähigkeit, Sauerstoffkonzentration<br />

(optional: Redoxpotenzial)<br />

geeignete Probenvorbehandlung<br />

(Chemikalienzusatz) und -konservierung<br />

während des Transports und<br />

der Lagerung (Kühlung)<br />

Probenahmeprotokoll, das m<strong>in</strong>destens<br />

Angaben zu Außentemperatur,<br />

Witterung, Abstich, ausgetauschter<br />

Wassermenge, Vor-Ort-<br />

Parametern und die Namen der<br />

Probenehmer enthält<br />

Analysen <strong>in</strong> Anlehnung an anerkannte<br />

Regeln der Analytik<br />

(DIN, DEV)<br />

Vollanalyse der hauptionaren<br />

Bestandteile an jeder <strong>Grundwasser</strong>probe<br />

Ionenbilanzfehler von ≤ 10 % bei<br />

Vollanalysen zulässig<br />

Für den Messzeitraum der Gütedaten<br />

liegen Gangl<strong>in</strong>ien der <strong>Grundwasser</strong>stände<br />

vor, die m<strong>in</strong>destens<br />

im Turnus der Gütedaten gemessen<br />

werden.<br />

[3]: Kap. 7.1; S. 24<br />

[4]: Kap. 6.2; S. 35<br />

[3]: Kap. 7.2; S. 26 auf Altdaten<br />

anzuwenden,<br />

falls Beschreibung<br />

der Methodik<br />

vorliegt<br />

[3]: Kap. 7.2; S. 25<br />

[4]: Kap. 5; S. 25 und<br />

Kap. 5.2.1; S. 29<br />

[1]: Kap. 4.2; S. 15<br />

[3]: Kap. 7.2; S. 26<br />

[4]: Kap. 6.1; S. 33<br />

[4]: Kap. 5.2.5; S. 30<br />

[4]: Kap. 5.2.6; S. 30<br />

- 18 -<br />

auf Altdaten<br />

anzuwenden,<br />

falls Beschreibung<br />

der Methodik<br />

vorliegt<br />

[4]: Kap. 6.3; S. 35 auf Altdaten<br />

anzuwenden,<br />

falls Beschreibung<br />

der Methodik<br />

vorliegt<br />

[2]: Kap. 6.2; S. 14<br />

(<strong>in</strong>direkt)<br />

[4]: Kap. 7.1.3; S. 41<br />

[2]: Kap. 6.2; S. 14<br />

Bei Altdaten<br />

können auch<br />

E<strong>in</strong>zelparameter<br />

<strong>in</strong> die Auswertungen<br />

mit<br />

e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden.<br />

auf Altdaten<br />

anzuwenden,<br />

falls Vollanalysen<br />

vorliegen<br />

Altdaten neue Daten<br />

muss kann muss kann<br />

X X<br />

X X<br />

entfällt X<br />

X X<br />

entfällt X<br />

entfällt X<br />

X X<br />

X X<br />

X X<br />

X X


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Anforderung Quelle Bemerkung<br />

bei komplexen geologischen Fragestellungen<br />

und neu zu errichtenden<br />

Messstellen Durchführung e<strong>in</strong>er<br />

geophysikalischen Vermessung<br />

Die Länge der Filterstrecke wird <strong>in</strong><br />

Abhängigkeit von der Fragestellung<br />

festgelegt. Für Trendbetrachtungen<br />

an E<strong>in</strong>zelmessstellen s<strong>in</strong>d kurze<br />

Filterstrecken ≤ 2 m zu bevorzugen.<br />

Für Trendbetrachtungen an E<strong>in</strong>zelmessstellen<br />

s<strong>in</strong>d möglichst lange<br />

Laufzeiten mit m<strong>in</strong>destens 5 Messwerten<br />

aus m<strong>in</strong>destens 3 Jahren<br />

anzustreben. Ist dieses Kriterium<br />

nicht erfüllbar, werden Altdatenbestände<br />

trotzdem zu Vergleichszwecken<br />

und zur räumlichen E<strong>in</strong>ordnung<br />

mit <strong>in</strong> die Auswertung e<strong>in</strong>bezogen.<br />

[3]: Kap. 6.2; S. 18/19<br />

[4]: Kap. 3.1.3; S. 20<br />

[1]: Kap. 3.2; S. 13<br />

[3]: Kap. 6.4; S. 21<br />

[2]: Kap. 5.2.1; S. 11<br />

[4]: Kap. 7.1.3; S. 41<br />

[2]: Kap. 5.1; S. 10<br />

Kap. 5.2.1; S. 11<br />

Kap. 5.2.2; S. 12<br />

- 19 -<br />

wichtig bei<br />

Erfolgskontrolle<br />

von Maßnahmen<br />

Altdaten neue Daten<br />

muss kann muss kann<br />

X X<br />

X X<br />

X X


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Tab. 3.3: Vorschlag zur Selektion des Stammdatensatzes für das Messnetz zum WRRL-<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> – M<strong>in</strong>deststammdatensatz<br />

- 20 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Verwendete Literatur<br />

[1] DEUTSCHER VEREIN DES GAS- UND WASSERFACHES (DVGW) [Hrsg.]<br />

(1988): Bau und Ausbau von <strong>Grundwasser</strong>messstellen, DVGW-Arbeitsblatt W 121,<br />

10/1988, Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Bonn (Neufassung<br />

2003).<br />

[2] DEUTSCHER VEREIN DES GAS- UND WASSERFACHES (DVGW) [Hrsg.]<br />

(2002): Messnetze zur Überwachung der <strong>Grundwasser</strong>beschaffenheit <strong>in</strong> Wassergew<strong>in</strong>nungsgebieten,<br />

DVGW-Arbeitsblatt W 108, Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft<br />

Gas und Wasser mbH, Bonn (geänderte Fassung 2003).<br />

[3] LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) [Hrsg.] (1999):<br />

<strong>Grundwasser</strong> – Empfehlungen zu Konfiguration von Messnetzen sowie zu Bau und<br />

Betrieb von <strong>Grundwasser</strong>messstellen (qualitativ), Kulturbuch-Verlag GmbH, Berl<strong>in</strong>.<br />

[4] LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) & BUNDESMINI-<br />

STER FÜR VERKEHR (BMV) [Hrsg.] (1993): <strong>Grundwasser</strong> – Richtl<strong>in</strong>ien für<br />

Beobachtung und Auswertung, Teil 3: <strong>Grundwasser</strong>beschaffenheit, Woeste Druck<br />

+ Verlag, Essen.<br />

- 21 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

3.2 Datenhaltung, Datenbereitstellung und Übernahme Daten Dritter<br />

3.2.1 Landesweite Instrumente zur Unterstützung des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

(HYGRIS C/FISGWW)<br />

Die für die Umsetzung der WRRL relevanten <strong>Grundwasser</strong>daten sollen zentral und vollständig<br />

im Datenbanksystem HYGRIS C vorliegen. Ergänzend zu HYGRIS C wird mit<br />

dem Fach<strong>in</strong>formationssystem <strong>Grundwasser</strong>, Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete<br />

(FISGWW) landesweit e<strong>in</strong> unterstützendes, GIS-basiertes Werkzeug für die Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

bereitgestellt.<br />

Aufgrund ihrer Bedeutung für die Umsetzung der WRRL werden beide Instrumente nachfolgend<br />

kurz charakterisiert.<br />

Hydrologisches Grundlagen Informationssystem – Teil C (HYGRIS C)<br />

Die <strong>Grundwasser</strong>datenbank Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (HYGRIS C = HYdrologisches GRundlagen<br />

InformationsSystem – Teil C ) enthält allgeme<strong>in</strong>e übergreifende Stammdaten sowie<br />

spezielle Stamm- und Messdaten für jedes der drei Teilmodule "Landesgrundwasserdienst"<br />

(= <strong>Grundwasser</strong>stände), "<strong>Grundwasser</strong>überwachung" (= Beschaffenheit) und "Rohwasserüberwachung"<br />

(= Beschaffenheit). In der Rohwasserüberwachung s<strong>in</strong>d die Stammdatenfelder<br />

analog zu LGD und <strong>Grundwasser</strong>beschaffenheitsüberwachung aufgebaut. Neben so<br />

genannten Pflichtfeldern s<strong>in</strong>d noch weitere Felder angelegt, die ergänzende Informationen<br />

zum Teilbereich Rohwasser liefern. Innerhalb der Landesverwaltung kann die <strong>Grundwasser</strong>datenbank<br />

über das Landesverwaltungsnetz genutzt werden.<br />

Die <strong>Grundwasser</strong>datenbank ist auf dem Großrechner des Landesamtes für Datenverarbeitung<br />

und Statistik (LDS) e<strong>in</strong>gerichtet. Die von den Überwachungsbehörden erfassten Daten<br />

werden <strong>in</strong> diese Datenbank e<strong>in</strong>gespielt und stehen <strong>in</strong>nerhalb der Umweltverwaltung<br />

von <strong>NRW</strong> "onl<strong>in</strong>e" für Auswertungen zur Verfügung.<br />

Durch die zunehmende Erfassung von Daten <strong>in</strong> Datenbanken und die Digitalisierung von<br />

Kartenwerken mit Fachdaten aus anderen Datenbanken ist e<strong>in</strong>e Verschneidung solcher<br />

Daten mit den <strong>Grundwasser</strong>daten z.B. mit Hilfe von GI-Systemen möglich. Zur Bewertung<br />

des Landnutzungse<strong>in</strong>flusses auf die <strong>Grundwasser</strong>güte erfolgen erste umfangreiche Auswertungen<br />

mit Bodennutzungsdaten.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus werden ausgewählte Daten aus anderen Fachdatenbanken <strong>in</strong> die <strong>Grundwasser</strong>datenbank<br />

übernommen:<br />

• Aus dem im LANUV betriebenen automatisierten Liegenschaftskataster (ALK-GIAP)<br />

werden zu den Wasser- und Heilquellenschutzgebieten die Flächengrößen und die<br />

Größen der <strong>in</strong>neren Zonen (I und II) sowie die <strong>in</strong>nerhalb der Schutzgebiete gelegenen<br />

<strong>Grundwasser</strong>messstellen <strong>in</strong> halbjährlichen Intervallen ermittelt.<br />

• <strong>Grundwasser</strong>proben, die <strong>in</strong> den Labors der Bezirksregierungen und im LANUV analysiert<br />

und im Labordaten<strong>in</strong>formations- und -optimierungssystem LINOS erfasst werden,<br />

werden nach der Freigabe automatisch <strong>in</strong> die <strong>Grundwasser</strong>datenbank übernommen.<br />

- 22 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

• Aus der Datenbank des BGW/DVWG zur Kooperation zwischen Wasserversorgung<br />

und Landwirtschaft werden die Nummern und Bezeichnungen der Kooperationsgebiete<br />

übernommen und die Gew<strong>in</strong>nungsanlagen oder die <strong>Grundwasser</strong>messstelle <strong>in</strong> der<br />

<strong>Grundwasser</strong>datenbank dem Kooperationsgebiet zugeordnet.<br />

In diesem Zusammenhang geht es auch um die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von wasserwirtschaftlichen<br />

Daten, die bei den staatlichen Dienststellen der Umweltverwaltung, den Wasserverbänden,<br />

den Kommunen oder Firmen auf Papier oder Datenträger vorliegen und noch nicht Bestandteil<br />

der <strong>Grundwasser</strong>datenbank des Landes s<strong>in</strong>d. Im Bereich des Landesgrundwasserdienstes<br />

ist <strong>in</strong> den letzten Jahren e<strong>in</strong> erfolgreicher Datentausch praktiziert worden. Die <strong>in</strong><br />

der <strong>Grundwasser</strong>datenbank enthaltenen Messstellen bilden den bedeutendsten Anteil der<br />

<strong>in</strong>sgesamt vorhandenen Messstellen.<br />

Darauf aufbauend ist analog beim Datenaustausch von <strong>Grundwasser</strong>gütedaten oder Wasserentnahmemengen<br />

zu verfahren. Ziel ist es, möglichst viele wasserwirtschaftlich relevante<br />

Messstellen <strong>in</strong> HYGRIS C aufzunehmen.<br />

Fach<strong>in</strong>formationssystem <strong>Grundwasser</strong>, Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete<br />

(FISGWW)<br />

Mit dem Fach<strong>in</strong>formationssystem <strong>Grundwasser</strong>, Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete<br />

<strong>in</strong> <strong>NRW</strong> (FISGWW) wird e<strong>in</strong> GIS-basiertes Werkzeug für die Arbeiten im wasserrechtlichen<br />

Vollzug für das Land <strong>NRW</strong> entwickelt. Die Umsetzung von FISGWW erfolgt<br />

als Erweiterung für das GIS ESRI ArcGIS 9.<br />

Der Schwerpunkt der FISGWW-Entwicklung liegt neben der Bereitstellung und Visualisierung<br />

wasserwirtschaftlich relevanter Informationen und Daten im Wesentlichen im<br />

Aufbau und <strong>in</strong> der Bereitstellung von GIS-gestützten Analyse- und Auswertemöglichkeiten<br />

landesweit zugänglicher Daten. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die Bereitstellung (Distribution) hochwertiger<br />

Visualisierungsmöglichkeiten für vorhandene und abgeleitete (aggregierte) Daten<br />

sowie die Bereitstellung von Veredlungsrout<strong>in</strong>en für die Ausgabe von Karten, Daten und<br />

Fachauswertungen vorgesehen.<br />

Wesentliche Ziele vom FISGWW s<strong>in</strong>d:<br />

• die Bereitstellung <strong>in</strong>tegrierter Methoden zum Zugriff auf vorhandene Fach- und Geodaten;<br />

• die Erstellung und E<strong>in</strong>führung von Standardfunktionalitäten zur Auswertung (und Anzeige)<br />

von wasserwirtschaftlichen Basisdaten;<br />

• die Entwicklung und E<strong>in</strong>führung spezieller Auswertetools, über die zu bestimmten<br />

Fragestellungen thematische Karten oder sonstige Auswerteergebnisse <strong>in</strong> Form von<br />

Berichten, Grafiken, digitalen Datenauszügen etc. generiert werden können.<br />

- 23 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

3.2.2 E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung Daten Dritter<br />

Im Rahmen der Arbeiten zur Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass für spezielle Fragestellungen<br />

lokal ke<strong>in</strong>e ausreichende Datendichte vorhanden ist. Hier kann es s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>,<br />

auf Daten Dritter zurückzugreifen. Ziel sollte es dabei se<strong>in</strong>, sowohl die Stammdaten der<br />

betreffenden Anlagen als auch die Messergebnisse <strong>in</strong> den zentralen Datenbanksystemen<br />

abzulegen. Die nachfolgenden Unterkapitel beschäftigen sich mit den diesbezüglichen Anforderungen<br />

an die Messstellen und an Daten Dritter.<br />

3.2.2.1 Anforderungen an <strong>Grundwasser</strong>messstellen und Daten<br />

Die Abschnitte 3.1.2 und 3.1.3 enthalten ausführliche M<strong>in</strong>destanforderungen an Messstellen<br />

zur Überwachung der <strong>Grundwasser</strong>stände und <strong>Grundwasser</strong>güte sowie an die gewonnenen<br />

Daten. Grundsätzlich s<strong>in</strong>d diese M<strong>in</strong>destanforderungen auch für die Messstellen<br />

Dritter und für die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Daten Dritter verb<strong>in</strong>dlich.<br />

Bei der Verwendung von Messstellen Dritter für das WRRL-Messnetz s<strong>in</strong>d darüber h<strong>in</strong>aus<br />

(u.U. im Rahmen vertraglicher Vere<strong>in</strong>barungen, s.a. Kap. 3.2.2.3) <strong>in</strong>sbesondere folgende<br />

Punkte sicherzustellen:<br />

• aktuelle Stammdaten (nicht älter als 2 Jahre);<br />

• Gewährleistung der Zugänglichkeit und Probenentnahme bzw. <strong>Grundwasser</strong>standsmessung<br />

(§ 19a LWG);<br />

• Möglichkeit e<strong>in</strong>es absehbar dauerhaften Betriebs der <strong>Grundwasser</strong>messstelle;<br />

• bei baulichen Veränderungen durch den Betreiber unmittelbare Benachrichtigung der<br />

zuständigen Bezirksregierung und des LANUV.<br />

3.2.2.2 Datenübernahme und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die landesweiten Systeme<br />

Die Kontaktaufnahme und Datenübergabe erfolgt <strong>in</strong> der Regel bilateral zwischen der jeweiligen<br />

Bezirksregierung und dem Betreiber. Bei Bedarf steht das MUNLV zur Unterstützung<br />

zur Verfügung.<br />

Die <strong>Grundwasser</strong>messstellen und Daten Dritter, die beim WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> verwendet<br />

werden sollen, s<strong>in</strong>d durch die Bezirksregierungen <strong>in</strong> HYGRIS C e<strong>in</strong>zupflegen.<br />

Die Messdaten sollten digital der jeweiligen Bezirksregierung zur Verfügung gestellt werden<br />

und werden dann von diesen <strong>in</strong> HYGRIS C e<strong>in</strong>gepflegt. Zum Datenimport <strong>in</strong> HY-<br />

GRIS C wurden entsprechende Schnittstellen implementiert, die beim LANUV nachgefragt<br />

werden können.<br />

- 24 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

3.2.2.3 Rechtliche Anforderungen<br />

Gemäß dem Landeswassergesetz Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (LWG) vom 11.12.2007 heißt es im<br />

§ 19, Abs. 3:<br />

„(3) Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbände, Wasserverbände und andere öffentlich-rechtliche<br />

Körperschaften s<strong>in</strong>d auf Verlangen verpflichtet, den zuständigen Behörden ihnen bekannte<br />

wasserwirtschaftliche und für die Wasserwirtschaft bedeutsame Daten, Tatsachen und Erkenntnisse<br />

mitzuteilen.“<br />

Und weiter im § 19a, Abs. 1 und 2:<br />

„(1) Die zuständigen Behörden können im Rahmen der ihnen nach dem Wasserhaushaltsgesetz<br />

und diesem Gesetz übertragenen Aufgaben die erforderlichen Daten erheben sowie<br />

die erforderlichen Auskünfte und Aufzeichnungen verlangen. Dies gilt auch für Aufgaben,<br />

die ihnen auf Grund e<strong>in</strong>er nach diesen Gesetzen erlassenen Verordnung übertragen s<strong>in</strong>d.<br />

Zu den übertragenen Aufgaben gehören <strong>in</strong>sbesondere<br />

1. die Durchführung von Verwaltungsverfahren,<br />

2. die Gewässeraufsicht und die Durchführung des gewässerkundlichen Mess- und Beobachtungsdienstes,<br />

....<br />

7. die E<strong>in</strong>stufung und Darstellung des Gewässerzustandes, ...<br />

(2) Zur Erfüllung der <strong>in</strong> Absatz 1 genannten Aufgaben können auch personen- und betriebsbezogene<br />

Daten erhoben und weiter verarbeitet werden. Die Weitergabe von Daten<br />

und Aufzeichnungen an Behörden anderer Länder und des Bundes sowie an über- und zwischenstaatliche<br />

Stellen ist <strong>in</strong> dem zur Erfüllung bestehender Verpflichtungen gebotenen<br />

Umfang <strong>in</strong>sbesondere zur Erfüllung der Koord<strong>in</strong>ierungspflichten nach § 2d (Anm.: Maßnahmenprogramm<br />

und Bewirtschaftungsplan) zulässig. E<strong>in</strong>e Veröffentlichung hat so zu<br />

erfolgen, dass Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht gezogen werden<br />

können. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes unberührt.“<br />

Durch den neuen § 19a LWG gibt es jetzt e<strong>in</strong>e Rechtsgrundlage, Daten auch von Privaten<br />

zu verlangen und zu veröffentlichen. Private können z.B. Wasserversorgungsunternehmen<br />

oder Firmen se<strong>in</strong>. Öffentlich-rechtliche Körperschaften waren auch schon vor dem neuen<br />

LWG verpflichtet, Daten auf Verlangen mitzuteilen; auch diese können veröffentlicht werden.<br />

Wesentliche Voraussetzung beim Verlangen und Veröffentlichen von Daten ist, dass diese<br />

auch tatsächlich zum Erfüllen der Aufgaben notwendig s<strong>in</strong>d. Wenn die Daten für das<br />

WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> bzw. die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen<br />

verwendet werden, ist diese Voraussetzung grundsätzlich gegeben.<br />

Somit s<strong>in</strong>d zunächst landeseigene Messstellen zu verwenden und die Messstellen, die <strong>in</strong><br />

der <strong>Grundwasser</strong>datenbank zur Verfügung stehen (ggf. s<strong>in</strong>d noch Messstellen nachzuerfassen).<br />

Nur wenn tatsächlich <strong>in</strong> manchen Gebieten notwendige Messstellen fehlen, soll s<strong>in</strong>nvollerweise<br />

auf Messstellen Dritter zurückgegriffen werden und auch nur im hierfür erforderlichen<br />

Umfang.<br />

- 25 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Selbstverständlich müssen beim Veröffentlichen von Daten auch weiterh<strong>in</strong> Betriebsgeheimnisse<br />

und Persönlichkeitsschutz gewahrt bleiben.<br />

Möglicherweise bedarf es noch weiterer Vere<strong>in</strong>barungen über die Regelungen des LWG<br />

h<strong>in</strong>aus, wie z.B. die Sicherstellung e<strong>in</strong>es dauerhaften Messstellenbetriebs. In solchen Fällen<br />

kann, wie bisher, e<strong>in</strong> öffentlich-rechtlicher Vertrag nach §§ 54 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

(VwVfG) abgeschlossen werden. E<strong>in</strong> derartiger Vertrag ist jedoch nicht <strong>in</strong> allen<br />

Fällen zw<strong>in</strong>gend. Hier ist dann im E<strong>in</strong>zelfall zu entscheiden, ob dies für erforderlich gehalten<br />

wird. In der Regel kann auf Messstellen aus wasserrechtlichen Bescheiden ohne zusätzlichen<br />

Vertrag zugegriffen werden.<br />

3.3 <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> mengenmäßiger Zustand<br />

3.3.1 Vorgehensweise und Messstellennetz<br />

Gemäß Rahmenkonzept der LAWA (15.02.2005) sowie der Auslegung im CIS Guidance<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> ist für die Überwachung des mengenmäßigen Zustandes ke<strong>in</strong>e Differenzierung<br />

zwischen überblicksweiser und operativer Überwachung vorgesehen. Die Überwachung<br />

der <strong>Grundwasser</strong>oberfläche soll <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> weitgehend analog zu der Vorgehensweise <strong>in</strong> der<br />

Bestandsaufnahme erfolgen.<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme zur WRRL kamen im Zusammenhang mit der Analyse<br />

der Belastungen des mengenmäßigen Zustandes <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> folgende Verfahren zur Anwendung:<br />

• Trendanalyse von <strong>Grundwasser</strong>gangl<strong>in</strong>ien und Übertragung auf den <strong>Grundwasser</strong>körper;<br />

• Berechnungen zur Wasserbilanz von <strong>Grundwasser</strong>körpern.<br />

Für die Trendanalyse wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme alle <strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

des Landesgrundwasserdienstes herangezogen, die folgende Kriterien erfüllen (Näheres<br />

s. <strong>NRW</strong>-<strong>Leitfaden</strong> zur Bestandsaufnahme):<br />

• Messzeitraum 1971 bis 2000;<br />

• ke<strong>in</strong>e zusammenhängenden Messlücken von mehr als 400 Tagen;<br />

• m<strong>in</strong>destens halbjährlicher Messturnus;<br />

• ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung von Messstellen aus tieferen <strong>Grundwasser</strong>stockwerken bzw.<br />

ohne Stockwerkszuordnung.<br />

Je Messstelle wird e<strong>in</strong>e „Wirkungsfläche“ von 50 km² def<strong>in</strong>iert, was e<strong>in</strong>em Radius von ca.<br />

4 km um jede kennzeichnende Messstelle entspricht. In Gebieten mit hoher Messstellendichte<br />

wird die Wirkungsfläche der e<strong>in</strong>zelnen Messstellen gewichtet abgem<strong>in</strong>dert, so dass<br />

ke<strong>in</strong>e Flächenüberlagerungen entstehen.<br />

- 26 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Werden durch die Wirkungsflächen der Messstellen ≥ 50 % der <strong>Grundwasser</strong>körperfläche<br />

abgedeckt, so reicht die Messstellendichte für e<strong>in</strong>e Beurteilung auf Basis der Trendanalyse<br />

aus. Andernfalls werden zusätzliche Informationen der Wasserbilanz zur Bewertung<br />

herangezogen.<br />

Aufgrund der sehr guten Datenbasis zur Trendanalyse <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> ist für das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> und<br />

die Interpretation des mengenmäßigen Zustandes der <strong>Grundwasser</strong>körper grundsätzlich die<br />

gleiche Vorgehensweise wie <strong>in</strong> der Bestandsaufnahme vorgesehen. In <strong>NRW</strong>, das über e<strong>in</strong><br />

sehr umfangreiches Messnetz zur Überwachung der <strong>Grundwasser</strong>stände verfügt, soll das<br />

Messnetz für das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> nach WRRL ausgedünnt werden, um e<strong>in</strong>e Vergleichbarkeit<br />

mit benachbarten Staaten und Bundesländern zu erreichen.<br />

Hierzu soll e<strong>in</strong>e Selektion der <strong>Grundwasser</strong>messstellen durch die Geschäftsstellen durchgeführt<br />

und <strong>in</strong> HYGRIS C dokumentiert werden. Ziel ist es, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Bereichen<br />

mit räumlich sehr eng beie<strong>in</strong>ander liegenden Messstellen e<strong>in</strong> repräsentatives Messnetz<br />

festzulegen. Bei der Ausdünnung des Messnetzes s<strong>in</strong>d folgende Randbed<strong>in</strong>gungen zu berücksichtigen:<br />

• Die prozentuale Abdeckung des <strong>Grundwasser</strong>körpers durch die Wirkungsbereiche der<br />

Messstellen soll beibehalten werden. D.h. e<strong>in</strong> <strong>Grundwasser</strong>körper, der unter Berücksichtigung<br />

der geeigneten Messstellen zu 100 % durch Wirkungsbereiche von Messstellen<br />

überdeckt wird, sollte auch nach der Selektion möglichst zu 100 % abgedeckt<br />

se<strong>in</strong>.<br />

• Vorrangig sollen landeseigene Messstellen des Landesgrundwasserdienstes ausgewählt<br />

werden. Das Messnetz ist dann nach Bedarf durch weitere Messstellen zu ergänzen.<br />

In HYGRIS C wird e<strong>in</strong> entsprechendes Auswahlfeld zur Messstellenselektion für das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

zur Überwachung des mengenmäßigen Zustandes angelegt.<br />

Messstellen im Bereich von Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete)<br />

s<strong>in</strong>d bei entsprechender Eignung im Rahmen der Messnetzgestaltung bevorzugt zu berücksichtigen.<br />

Hierbei geht es um die Nutzung von Synergieeffekten zwischen dem <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

nach WRRL und dem <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> nach FFH-Richtl<strong>in</strong>ie.<br />

Grundsätzlich können aufgrund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme folgende Fälle im<br />

H<strong>in</strong>blick auf die Bestimmung des mengenmäßigen Zustandes unterschieden werden:<br />

1. <strong>Grundwasser</strong>körper mit e<strong>in</strong>er ausreichenden Anzahl an <strong>Grundwasser</strong>messstellen zur<br />

Trendanalyse (m<strong>in</strong>destens 50 % Überdeckung);<br />

2. <strong>Grundwasser</strong>körper ohne e<strong>in</strong>e ausreichende Zahl an <strong>Grundwasser</strong>messstellen, aber<br />

mit mittlerer oder hoher wasserwirtschaftlicher Bedeutung;<br />

3. <strong>Grundwasser</strong>körper ohne e<strong>in</strong>e ausreichende Zahl an <strong>Grundwasser</strong>messstellen und mit<br />

ger<strong>in</strong>ger wasserwirtschaftlicher Bedeutung.<br />

Den Daten zur Bestandsaufnahme <strong>in</strong> HYGRIS C kann unmittelbar entnommen werden, <strong>in</strong><br />

welche Kategorie die e<strong>in</strong>zelnen <strong>Grundwasser</strong>körper fallen. Die Vorgehensweise und der<br />

Bearbeitungsbedarf im Rahmen des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s werden nachfolgend anhand der o.g. unterschiedlichen<br />

Fälle erläutert.<br />

- 27 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> für <strong>Grundwasser</strong>körper mit e<strong>in</strong>er ausreichenden Anzahl an <strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

zur Trendanalyse<br />

Für <strong>Grundwasser</strong>körper, <strong>in</strong> denen bereits zur Bestandsaufnahme e<strong>in</strong>e ausreichende Anzahl<br />

an <strong>Grundwasser</strong>messstellen zur Trendanalyse zur Verfügung stand, die die o.g. Kriterien<br />

erfüllen, s<strong>in</strong>d die Voraussetzungen für das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> grundsätzlich erfüllt.<br />

Für <strong>Grundwasser</strong>körper, die gemäß Bestandsaufnahme e<strong>in</strong>en signifikant negativen Trend<br />

aufweisen, sollte das Messnetz – falls notwendig – im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e repräsentative<br />

Verteilung der <strong>Grundwasser</strong>messstellen optimiert werden. Hierzu kann es im E<strong>in</strong>zelfall<br />

s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, Messstellen und Daten Dritter zu <strong>in</strong>tegrieren (Messstellenanforderungen s.<br />

Kap. 3.1.2).<br />

Für alle <strong>Grundwasser</strong>körper mit e<strong>in</strong>em signifikant negativen Trend wird wie schon <strong>in</strong> der<br />

Bestandsaufnahme zusätzlich e<strong>in</strong>e detaillierte Wasserbilanz durchgeführt (s. Kap. 3.3.2).<br />

Für <strong>Grundwasser</strong>körper ohne negativen Trend s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e weiteren Bearbeitungsschritte<br />

notwendig.<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper ohne e<strong>in</strong>e ausreichende Zahl an <strong>Grundwasser</strong>messstellen,<br />

aber mit mittlerer oder hoher wasserwirtschaftlicher Bedeutung<br />

Für diese <strong>Grundwasser</strong>körper ist generell e<strong>in</strong>e detaillierte Wasserbilanz zu erstellen (s. Kap<br />

3.3.2).<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden wenige <strong>Grundwasser</strong>körper ermittelt, <strong>in</strong> denen<br />

ke<strong>in</strong>e ausreichende Anzahl an Messstellen zur Trendanalyse zur Verfügung stand, die aber<br />

e<strong>in</strong>e hohe oder mittlere wasserwirtschaftliche Bedeutung sowie e<strong>in</strong>e negative Wasserbilanz<br />

aufwiesen. Für diese <strong>Grundwasser</strong>körper sollte angestrebt werden, e<strong>in</strong> ausreichendes<br />

Messstellennetz für e<strong>in</strong>e Trendanalyse e<strong>in</strong>zurichten (Überdeckungsgrad > 50 %, evtl. durch<br />

Übernahme von Messstellen Dritter). Generell sollte die Ergänzung des Messstellennetzes<br />

mit folgender Priorität erfolgen:<br />

1. <strong>Grundwasser</strong>körper mit hoher/mittlerer Bedeutung und negativer Wasserbilanz (gem.<br />

Bestandsaufnahme);<br />

2. <strong>Grundwasser</strong>körper mit hoher wasserwirtschaftlicher Bedeutung und ausgeglichener<br />

bzw. positiver Wasserbilanz (gem. Bestandsaufnahme);<br />

3. <strong>Grundwasser</strong>körper mit mittlerer wasserwirtschaftlicher Bedeutung und ausgeglichener<br />

bzw. positiver Wasserbilanz (gem. Bestandsaufnahme).<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper ohne e<strong>in</strong>e ausreichende Zahl an <strong>Grundwasser</strong>messstellen und<br />

mit ger<strong>in</strong>ger wasserwirtschaftlicher Bedeutung<br />

Für diese <strong>Grundwasser</strong>körper (zumeist Kluftgrundwasserleiter im Festgeste<strong>in</strong>) wurden im<br />

Rahmen der Bestandsaufnahme ke<strong>in</strong>e weitergehenden Analysen durchgeführt.<br />

Im Rahmen des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s und des Bewirtschaftungsplans erfolgt e<strong>in</strong>e Überwachung des<br />

mengenmäßigen Zustandes über die vorhandenen <strong>Grundwasser</strong>messstellen. Entsprechend<br />

dem Anforderungsprofil <strong>in</strong> Kapitel 3.1.2 für <strong>Grundwasser</strong>messstellen im Festgeste<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d<br />

für diese <strong>Grundwasser</strong>körper nach Möglichkeit Messstellen zu bestimmen, die im H<strong>in</strong>blick<br />

auf das hydrogeologische Gesamtsystem repräsentative Aussagen erlauben. E<strong>in</strong>e zentrale<br />

Trendanalyse ist für diese Messstellen nicht vorgesehen.<br />

Sollte auch <strong>in</strong> diesen <strong>Grundwasser</strong>körpern e<strong>in</strong> negativer Trend an den repräsentativen<br />

<strong>Grundwasser</strong>messstellen beobachtet werden, so ist auch hier e<strong>in</strong>e Wasserbilanz zu erstellen.<br />

Landesweite Vorgaben<br />

Auswertungen zum mengenmäßigen Zustand gemäß Bestandsaufnahme s<strong>in</strong>d bereits jetzt<br />

<strong>in</strong> HYGRIS C enthalten. Hierzu zählt auch e<strong>in</strong>e Darstellung/Kennzeichnung der zur<br />

Trendanalyse verwendeten Messstellen.<br />

Arbeiten der Geschäftsstellen<br />

Für <strong>Grundwasser</strong>körper mit e<strong>in</strong>er mittleren oder hohen wasserwirtschaftlichen Bedeutung,<br />

aber ke<strong>in</strong>er ausreichenden Anzahl an <strong>Grundwasser</strong>messstellen zur Trendanalyse sollte das<br />

Messnetz gemäß den obigen Ausführungen vervollständigt werden.<br />

Im Festgeste<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d im H<strong>in</strong>blick auf das Gesamtsystem repräsentative Messstellen zu benennen,<br />

die die M<strong>in</strong>destanforderungen gemäß Kapitel 3.1.2 erfüllen.<br />

3.3.2 Wasserbilanz<br />

In HYGRIS C wurden <strong>in</strong> der Bestandsaufnahme Datenfelder angelegt, um die Bilanzdaten<br />

für <strong>Grundwasser</strong>körper e<strong>in</strong>zutragen. Für das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> und die anschließende Bewirtschaftungsplanung<br />

wird angestrebt, die Datenbasis für die Wasserbilanz nach Möglichkeit<br />

zu verbessern. Hierzu werden auf Basis landesweit verfügbarer Datensätze die folgenden<br />

grundwasserkörperspezifischen Informationen <strong>in</strong> HYGRIS C zur Verfügung gestellt:<br />

• WasEG-Daten zu Entnahmemengen;<br />

• <strong>Grundwasser</strong>neubildung gem. GD <strong>NRW</strong>/FZ Jülich (Programmgruppe Systemforschung<br />

und Technologische Entwicklung (STE)) (als Mittelwert oder Spannbreite für<br />

e<strong>in</strong>en <strong>Grundwasser</strong>körper).<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

E<strong>in</strong>e detaillierte Wasserbilanz ist vorgesehen für <strong>Grundwasser</strong>körper, die e<strong>in</strong>en signifikant<br />

negativen Trend aufweisen oder für <strong>Grundwasser</strong>körper mit e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens mittleren<br />

wasserwirtschaftlichen Bedeutung, für die nicht genügend Messstellen zur Trendanalyse<br />

zur Verfügung stehen. Für diese <strong>Grundwasser</strong>körper s<strong>in</strong>d die vorausgefüllten Felder der<br />

Bilanz entsprechend der Vorgehensweise der Bestandsaufnahme zu prüfen und ggf. zu<br />

ergänzen oder zu vervollständigen. Das Expertenwissen (<strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

speziellen hydrogeologischen Verhältnisse) muss weiterh<strong>in</strong> E<strong>in</strong>gang f<strong>in</strong>den.<br />

Landesweite Vorgaben<br />

In HYGRIS C werden Daten zur <strong>Grundwasser</strong>entnahme (WasEG) und zur <strong>Grundwasser</strong>neubildung<br />

(GD <strong>NRW</strong>/FZ Jülich) grundwasserkörperspezifisch zur Verfügung gestellt.<br />

Arbeiten der Geschäftsstellen<br />

Falls für den jeweiligen <strong>Grundwasser</strong>körper e<strong>in</strong>e Wasserbilanz zu erstellen ist (s.o.) s<strong>in</strong>d<br />

die zentralen Daten zu den <strong>Grundwasser</strong>entnahmen und zur <strong>Grundwasser</strong>neubildung zu<br />

überprüfen und ggf. zu überarbeiten.<br />

Sollte e<strong>in</strong>e detaillierte Wasserbilanz erforderlich se<strong>in</strong>, so s<strong>in</strong>d neben den Entnahmen und<br />

der <strong>Grundwasser</strong>neubildung auch weitere, für den Wasserhaushalt relevante Fakten (z.B.<br />

Leakage, Quellaustritte etc.) zu berücksichtigen.<br />

3.3.3 Intrusionen<br />

Die Gefährdung des mengenmäßigen und chemischen Zustandes der <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

durch Intrusionen ist <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> derzeit nicht gegeben. Im Rahmen e<strong>in</strong>iger (weniger) Wasserrechte<br />

zur Entnahme aus tieferen <strong>Grundwasser</strong>vorkommen wurde die Möglichkeit der Intrusion<br />

höher m<strong>in</strong>eralisierter Grundwässer thematisiert und <strong>in</strong> den entsprechenden Auflagen<br />

der wasserrechtlichen Nebenbestimmungen berücksichtigt.<br />

Im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s erfolgt derzeit ke<strong>in</strong>e eigenständige Überwachung der<br />

Gefährdung durch Intrusionen, sondern es wird auf die entsprechenden Ergebnisse des<br />

wasserrechtlichen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s bzw. der Rohwasserüberwachung zurückgegriffen.<br />

Sollte das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> H<strong>in</strong>weise für e<strong>in</strong>e Gefährdung des guten mengenmäßigen oder chemischen<br />

Zustandes von <strong>Grundwasser</strong>körpern durch Intrusionen liefern, erfolgt e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Anpassung des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s.<br />

- 30 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

3.3.4 Tiefere Stockwerke<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden bei der Trendanalyse der <strong>Grundwasser</strong>gangl<strong>in</strong>ien<br />

ke<strong>in</strong>e Messstellen <strong>in</strong> tieferen Stockwerken berücksichtigt.<br />

Gemäß LAWA-Arbeitshilfe s<strong>in</strong>d tiefere <strong>Grundwasser</strong>leiter dann <strong>in</strong> die Überwachung e<strong>in</strong>zubeziehen,<br />

wenn aus ihnen <strong>Grundwasser</strong> entnommen wird.<br />

Weitere Konkretisierungen f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> Kapitel 3.4.3.3.<br />

3.3.5 Sümpfungsbereiche und Poldergebiete<br />

Weite Teile von <strong>NRW</strong> s<strong>in</strong>d geprägt durch den Abbau von Braunkohle, Ste<strong>in</strong>kohle und<br />

Ste<strong>in</strong>salz und von den damit zusammenhängenden E<strong>in</strong>griffen/Veränderungen des natürlichen<br />

Wasserhaushalts, um den Abbau zu ermöglichen und/oder die Spätfolgen des Abbaus<br />

(Senkungen) zu kompensieren.<br />

Im Rahmen der o.g. bergbaulichen Tätigkeiten wurden z.T. umfangreiche <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>programme<br />

<strong>in</strong>stalliert, die u.a. die Überwachung der <strong>Grundwasser</strong>oberfläche sowie<br />

grundwasserabhängiger Landökosysteme zum Inhalt haben.<br />

Sowohl bei der Bewertung des Zustandes der <strong>Grundwasser</strong>körper (s. Kap. 5.1) als auch bei<br />

den Schlussfolgerungen für den Bewirtschaftungsplan und für die Maßnahmenprogramme<br />

s<strong>in</strong>d die laufenden bergbaulichen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>programme, deren Zielsetzungen und Ergebnisse<br />

zu berücksichtigen.<br />

3.3.6 Grenzüberschreitende <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

Bei <strong>Grundwasser</strong>körpern, die über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland h<strong>in</strong>ausreichen,<br />

bzw. an den Grenzen zu koord<strong>in</strong>ierende <strong>Grundwasser</strong>körper müssen die Messstellendichte<br />

und die Häufigkeit der Messungen ausreichen, um die Fließrichtung und -rate des<br />

über die Grenze fließenden <strong>Grundwasser</strong>s beurteilen zu können.<br />

3.4 <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> chemischer Zustand<br />

Die grundsätzliche Struktur des chemischen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> ist <strong>in</strong> Abbildung 3.2<br />

dargestellt. Die Abbildung fasst die nachfolgenden Ausführungen zu Parameterumfang und<br />

Überwachungsturnus zusammen.<br />

3.4.1 Ausgewählte Parameter<br />

Gemäß den Vorgaben der WRRL wurden bei der Bestandsaufnahme diffuse und punktuelle<br />

Schadstoffe<strong>in</strong>träge sowie sonstige anthropogene E<strong>in</strong>wirkungen betrachtet. Für die<br />

Auswertungen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> wurde dabei frühzeitig auf die Daten der landesweiten <strong>Grundwasser</strong>überwachung<br />

zurückgegriffen.<br />

- 31 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Bei der Konzeption des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s wird grundsätzlich unterschieden zwischen<br />

• flächenhaft verbreiteten Stoffen, für die i.d.R. bereits umfangreiche Messnetze vorliegen,<br />

und<br />

• eher lokal auftretenden, zumeist an konkrete Punktquellen gebundenen Stoffen, für die<br />

i.d.R. ke<strong>in</strong> flächendeckendes Messnetz besteht.<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme zur WRRL wurden <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> folgende Parameter untersucht:<br />

Parameter mit flächiger Verbreitung Parameter mit zumeist nur lokaler Verbreitung<br />

NO3, SO4, Cl, NH4, pH-Wert, (PSM**) Ni, LHKW, PAK*, (PSM**)<br />

* PAK wurden <strong>in</strong> der Bestandsaufnahme nicht zentral ausgewertet, stellen aber <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> lokal e<strong>in</strong>e begrenzt<br />

flächige Belastung des <strong>Grundwasser</strong>s dar (z.B. Arbeitsgebiet Emscher).<br />

** PSM können sowohl flächig als auch lokal auftreten.<br />

Auf die im WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> zu untersuchenden Parameter wird <strong>in</strong> den entsprechenden<br />

Kapiteln zu den Messprogrammen (3.4.3.2, 3.4.4.1.2, 3.4.4.2) e<strong>in</strong>gegangen. In jedem Fall<br />

s<strong>in</strong>d die im Anhang V der WRRL genannten Parameter (Sauerstoffgehalt, pH-Wert, Leitfähigkeit,<br />

Nitrat und Ammonium) sowie die Parameter mit EU-weit festgelegten Grenzwerten<br />

(Nitrat, Pflanzenschutzmittel) zu untersuchen. Weitere Parameter (Schwellenwerte)<br />

gehen aus der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie zu Artikel 17 hervor.<br />

- 32 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Grund für "Zielerreichung unwahrsche<strong>in</strong>lich (Stand 2004)"<br />

Parameter- / Überwachungsumfang<br />

(betroffene Messnetze)<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>netz<br />

sonstige anthropogene E<strong>in</strong>flüsse<br />

(Überschreitung halber<br />

Schwellenwert)<br />

BP ÜS OP<br />

diffuse<br />

Belastungen<br />

(Landwirtschaft)<br />

diffuse<br />

Belastungen<br />

(Stadt)<br />

punktuelle<br />

Schadstoffquellen<br />

nur Messstellen<br />

der operativen<br />

Überwachung<br />

nur Messstellen<br />

der Überblicksüberwachung<br />

alle<br />

Messstellen<br />

LHKW, Ni, PSM<br />

NH4, Cl, SO4, pH-Wert<br />

Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> Überblick jährlich alle 6 Jahre<br />

Ja Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> Überblick * jährlich alle 6 Jahre<br />

Ja / Ne<strong>in</strong> Ja Ja / Ne<strong>in</strong> Ja / Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> Operativ * jährlich alle 6 Jahre<br />

Ja / Ne<strong>in</strong> Ja / Ne<strong>in</strong> Ja Ja / Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> Operativ * jährlich alle 6 Jahre<br />

Ja / Ne<strong>in</strong> Ja / Ne<strong>in</strong> Ja / Ne<strong>in</strong> Ja Ne<strong>in</strong> Operativ * jährlich alle 6 Jahre<br />

jährlich, relevante<br />

Parameter<br />

alle 6 Jahre (ohne<br />

Parameter OP)<br />

Ja / Ne<strong>in</strong> Ja / Ne<strong>in</strong> Ja / Ne<strong>in</strong> Ja / Ne<strong>in</strong> Ja Operativ * jährlich<br />

* die Überwachung bei e<strong>in</strong>er signifikanten Belastung über punktuelle Schadstoffquellen<br />

erfolgt über Überwachung der Ausbreitung der Schadstofffahnen<br />

Bemerkung<br />

Parameter<br />

Parameterpaket Turnus<br />

Voraussetzung:<br />

Für jeden GWK ist e<strong>in</strong> Überblicks-Messnetz<br />

festzulegen.<br />

Bei festgestellten Belastungen aus der<br />

Bestandsaufnahme s<strong>in</strong>d zusätzliche operative<br />

Messstellen auszuwählen.<br />

alle <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

Sauerstoffgehalt<br />

pH-Wert<br />

Leitfähigkeit<br />

Basisparameter<br />

(BP)<br />

Bestandteil jeder Vollanalyse (teilweise<br />

Überschneidung mit Parametern der<br />

operativen Überwachung)<br />

jährlich NO3, NH4 Na, K, Ca, Mg, Fe, Mn<br />

SO4, Cl, HCO3 (KS 4,3)<br />

Ausschließlich operative Messstellen unterliegen<br />

nicht dem Parameter-/Überwachungsumfang "ÜS"<br />

alle <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

PSM **<br />

Tri- und Tetrachlorethylen<br />

As, Cd, Hg, Pb, Ni<br />

gebietsspezifische Parameter **<br />

alle 6 Jahre<br />

Parameter, soweit nicht <strong>in</strong> OP enthalten<br />

Überblick PSM /<br />

Schwellenwerte<br />

(ÜS)<br />

LHKW (gem. Bestandsaufnahme)<br />

grundwasserkörperspezifisch<br />

Ni<br />

PSM **<br />

Auswahl je nach Belastungssituation<br />

gebietsspezifische Parameter **<br />

des <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

** e<strong>in</strong>e gebietsspezifische Auswahl erfolgt durch die Geschäftsstelllen<br />

jährlich<br />

zusätzliche<br />

Operative<br />

Parameter (OP)<br />

Abb. 3.2: Zusammenfassung zu Parameterumfang und Überwachungsturnus des chemischen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s gem. WRRL <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

- 33 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

3.4.2 Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen an das Messnetz<br />

Vorbemerkungen<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme <strong>NRW</strong> wurden zur Auswertung der Immissionsdaten<br />

alle verfügbaren <strong>Grundwasser</strong>messstellen (GWM) bzw. deren Analysen verwendet, die<br />

den im <strong>NRW</strong>-<strong>Leitfaden</strong> formulierten Kriterien entsprechen. Die Mittelwertbildung für e<strong>in</strong>en<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper erfolgte über e<strong>in</strong>en räumlich gewichteten Mittelwert (Näheres<br />

s. <strong>NRW</strong>-<strong>Leitfaden</strong>).<br />

In <strong>NRW</strong> existieren bereits umfangreiche Messprogramme zur Überwachung der <strong>Grundwasser</strong>güte<br />

(s. z.B. <strong>Grundwasser</strong>bericht 2000). Für die Zustandsbeschreibung und Überwachung<br />

der <strong>Grundwasser</strong>güte im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s ist es notwendig, aus<br />

dem bestehenden Messnetz GWM zu selektieren, die für das WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> verwendet<br />

und ausgewertet werden sollen. In E<strong>in</strong>zelfällen kann die Ergänzung des bestehenden<br />

Messnetzes (durch Daten Dritter oder durch neue GWM) notwendig werden.<br />

Innerhalb des Messnetzes für das WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> wird zwischen e<strong>in</strong>em überblicksweisen<br />

und e<strong>in</strong>em operativen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> unterschieden (s. Kap. 3.4.3 und 3.4.4). Die<br />

Messstellen für das überblicksweise <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Teilmenge der Messstellen für<br />

das operative <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>. Sowohl die Auswahl der überwachten Parameter als auch der<br />

Messturnus können <strong>in</strong>nerhalb des Messnetzes grundwasserkörperspezifisch variieren.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich <strong>in</strong> Kapitel 3.4.4.1 im Wesentlichen auf<br />

flächenhaft auftretende Parameter (Nitrat, Sulfat, Chlorid, PSM) und deren Überwachung.<br />

Für eher lokal verbreitete Schadstoffe ist im E<strong>in</strong>zelfall das jeweilige <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> (u.U. für<br />

e<strong>in</strong>zelne <strong>Grundwasser</strong>körper) <strong>in</strong> Art und Umfang <strong>in</strong>dividuell anzupassen (s. Kap. 3.4.4.2).<br />

Dem Ansatz zur Konzeption des WRRL-Messnetzes liegen folgende Prämissen zugrunde:<br />

• Die Messnetze müssen so errichtet und betrieben werden, dass e<strong>in</strong>e repräsentative<br />

Übersicht über den chemischen Zustand des <strong>Grundwasser</strong>s gegeben ist und e<strong>in</strong> langfristiges,<br />

anthropogen bed<strong>in</strong>gtes Ansteigen von Schadstoffkonzentrationen (Trend)<br />

bzw. dessen Umkehr <strong>in</strong>folge von Maßnahmen erkannt werden kann.<br />

• Die <strong>Grundwasser</strong>qualität an e<strong>in</strong>er GWM wird maßgeblich durch die Flächennutzungen<br />

und anthropogenen E<strong>in</strong>wirkungen im E<strong>in</strong>zugsgebiet der GWM bestimmt (parameterabhängig).<br />

Die ausgewählten GWM sollen somit auch im H<strong>in</strong>blick auf die Flächennutzung<br />

(Struktur und Verteilung) des gesamten <strong>Grundwasser</strong>körpers repräsentativ<br />

se<strong>in</strong>.<br />

• Im Rahmen der Maßnahmenplanung und -überwachung ist das Messnetz u.U. für das<br />

WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> lokal/regional zu verfe<strong>in</strong>ern.<br />

Insbesondere im H<strong>in</strong>blick auf die Stoffauswahl für das WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> sei, sowohl was<br />

die zu überwachenden Parameter als auch Art und Umfang des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s angeht, auf die<br />

Konkretisierungen der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie verwiesen.<br />

- 34 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen<br />

Die Festlegung e<strong>in</strong>er absoluten M<strong>in</strong>destanzahl an GWM pro <strong>Grundwasser</strong>körper für das<br />

WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> wird als nicht zielführend angesehen, da Randbed<strong>in</strong>gungen wie z.B.<br />

die Größe des <strong>Grundwasser</strong>körpers, dessen spezifischer Belastungsdruck, se<strong>in</strong>e wasserwirtschaftliche<br />

Bedeutung etc. bei der <strong>in</strong>dividuellen Festlegung des Messnetzes berücksichtigt<br />

werden müssen.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Messstellendichte werden <strong>in</strong> den Kapiteln 3.4.3 und 3.4.4 Orientierungswerte<br />

angegeben.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollten folgende Rahmenbed<strong>in</strong>gungen bei der Konzeption des WRRL-<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s berücksichtigt werden:<br />

• Die ausgewählten GWM sollten e<strong>in</strong>e möglichst gleichmäßige räumliche Verteilung<br />

bezogen auf die Ausdehnung und Struktur des <strong>Grundwasser</strong>körpers aufweisen und die<br />

Nutzungsstruktur des <strong>Grundwasser</strong>körpers <strong>in</strong> ihrer Verteilung ausreichend repräsentieren.<br />

• Flächennutzungen mit m<strong>in</strong>destens 10 % Flächenanteil sollten durch m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e<br />

(besser zwei) repräsentative GWM abgedeckt werden.<br />

• In Bereichen mit besonderen Belastungsschwerpunkten (z.B. durch punktuelle Schadstoffquellen<br />

oder <strong>in</strong> Siedlungsbereichen) muss ggf. e<strong>in</strong> engeres Messstellennetz verwendet<br />

werden (s. Kap. 3.4.4.2).<br />

• Es sollten ke<strong>in</strong>e Messstellen ausgewählt werden, deren Analysenergebnisse als nicht<br />

repräsentativ für die hydrochemischen Verhältnisse des <strong>Grundwasser</strong>körpers angesehen<br />

werden (z.B. extrem hohe oder extrem niedrige Werte etc.).<br />

• Insbesondere für das überblicksweise <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> wird die bevorzugte Auswahl von<br />

Rohwassermessstellen (mit kont<strong>in</strong>uierlicher Förderung) gegenüber <strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

empfohlen (s. Kap. 3.4.3.1).<br />

3.4.3 Überblicksweises <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

3.4.3.1 Messnetz<br />

In <strong>NRW</strong> wird das überblicksweise <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> für jeden <strong>Grundwasser</strong>körper durchgeführt,<br />

also auch für <strong>Grundwasser</strong>körper, deren Zielerreichung im Rahmen der Bestandsaufnahme<br />

als „wahrsche<strong>in</strong>lich“ angesehen wird. Unter besonderer Berücksichtigung der fachlichen<br />

Notwendigkeit wird für die Messstellendichte des überblicksweisen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s e<strong>in</strong> Orientierungswert<br />

von<br />

1 GWM pro 50 km²<br />

vorgegeben. Feste Vorgaben zur Messstellendichte erfolgen nicht.<br />

- 35 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Auswahl von Roh- und <strong>Grundwasser</strong>messstellen wird <strong>in</strong>sbesondere für<br />

das überblicksweise <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> folgende Reihenfolge der Priorität empfohlen:<br />

1. Rohwassermessstellen/Förderbrunnen mit kont<strong>in</strong>uierlichem Betrieb;<br />

2. Quellen/Stollen (<strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Festgeste<strong>in</strong>sregionen);<br />

3. <strong>Grundwasser</strong>messstellen, deren Filterstrecke den gesamten obersten <strong>Grundwasser</strong>leiter<br />

erschließen (vollkommener Ausbau);<br />

4. <strong>Grundwasser</strong>messstellen, deren Filterstrecke nur e<strong>in</strong>en Teil des obersten <strong>Grundwasser</strong>leiters<br />

erschließen (unvollkommener Ausbau).<br />

Insbesondere bei grenzüberschreitenden <strong>Grundwasser</strong>körpern ist e<strong>in</strong>e ausreichende Anzahl<br />

an Überwachungsmessstellen sicherzustellen.<br />

Es sollte sichergestellt se<strong>in</strong>, dass Messstellen der überblicksweisen Überwachung nicht <strong>in</strong><br />

bekannten Schadstofffahnen punktueller Belastungen liegen.<br />

S<strong>in</strong>d die <strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong> der operativen Überwachung, so stellen die Messstellen der<br />

überblicksweisen Überwachung <strong>in</strong> diesem <strong>Grundwasser</strong>körper e<strong>in</strong>e Teilmenge der Messstellen<br />

der operativen Überwachung dar (s.a. Kap. 3.4.4).<br />

Im Rahmen der überblicksweisen Überwachung besteht die Möglichkeit, <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

zu <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen zusammenzufassen. Hierdurch soll es ermöglicht<br />

werden, auch bei schlechter Datenlage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen <strong>Grundwasser</strong>körpern, z.B. über Analogieschlüsse,<br />

belastbare Aussagen zum Zustand des <strong>Grundwasser</strong>s zu erhalten. Zur Bildung<br />

von <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen müssen <strong>in</strong> Bezug auf die <strong>in</strong> Frage kommenden <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

folgende Voraussetzungen erfüllt se<strong>in</strong>:<br />

• Die <strong>Grundwasser</strong>körper müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Flussgebietse<strong>in</strong>heit liegen,<br />

• e<strong>in</strong>en vergleichbaren geologischen Aufbau,<br />

• vergleichbare hydrogeologische Verhältnisse und<br />

• e<strong>in</strong>e vergleichbare Nutzungsstruktur aufweisen.<br />

Für das operative <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> ist e<strong>in</strong>e Zusammenfassung von <strong>Grundwasser</strong>körpern zu<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpergruppen nur <strong>in</strong> begründeten E<strong>in</strong>zelfällen vorgesehen.<br />

Landesweite Vorgaben<br />

In HYGRIS C wird den Geschäftsstellen für jeden <strong>Grundwasser</strong>körper e<strong>in</strong>e Liste der verfügbaren<br />

Brunnen und GWM zur Verfügung gestellt, die durch die Geschäftsstellen entsprechend<br />

den Vorgaben <strong>in</strong> Kapitel 3.1.3 markiert wurden.<br />

- 36 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Arbeiten der Geschäftsstellen<br />

Durch die Geschäftsstellen s<strong>in</strong>d die <strong>Grundwasser</strong>messstellen für das überblicksweise <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

<strong>in</strong> HYGRIS C gemäß den Vorgaben <strong>in</strong> den Kapiteln 3.4.2 und 3.4.3 auszuwählen<br />

und entsprechend zu markieren.<br />

3.4.3.2 Messprogramm<br />

Das überblicksweise <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> dient der Ergänzung und Validierung der Verfahren für<br />

die Beurteilung der Auswirkungen sowie der Bereitstellung von Informationen zur Beurteilung<br />

langfristiger (natürlicher oder anthropogen bed<strong>in</strong>gter) Trends.<br />

Der Umfang und das Überwachungs<strong>in</strong>tervall des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> orientieren<br />

sich an folgenden Grundsätzen und Empfehlungen:<br />

Es erfolgt ke<strong>in</strong>e Differenzierung des Überwachungsturnus anhand der hydrogeologischen<br />

Verhältnisse (wie es z.B. im CIS-Guidance zum Groundwater <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> der EU vorgeschlagen<br />

wird).<br />

H<strong>in</strong>sichtlich des Zeitpunkts der Probenahme sollte aufgrund der begrenzten Laborkapazitäten<br />

e<strong>in</strong>e Abstimmung mit dem <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> für die Oberflächengewässer erfolgen.<br />

Parameter<br />

Der M<strong>in</strong>destumfang der überblicksweisen Überwachung ergibt sich aus Anhang V der<br />

WRRL sowie Anhang II, Teil B der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong>. Die <strong>NRW</strong>-spezifische<br />

Konkretisierung und Auslegung im H<strong>in</strong>blick auf den Parameterumfang wird nachfolgend<br />

erläutert (s.a. Abb. 3.2).<br />

Im Rahmen der überblicksweisen Überwachung <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> werden folgende Parameterpakete<br />

unterschieden:<br />

Basisparameter:<br />

• alle Parameter gem. Anh. V WRRL: Sauerstoffgehalt, pH-Wert, Leitfähigkeit, Nitrat,<br />

Ammonium;<br />

• alle Hauptionen: Natrium, Kalium, Eisen, Mangan, Sulfat, Chlorid, Magnesium, Calcium<br />

und Hydrogencarbonat.<br />

Hierdurch ergibt sich nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Mehraufwand, es ist jedoch möglich, anhand e<strong>in</strong>er<br />

Ionenbilanz e<strong>in</strong>e Qualitätsbewertung der Analyse vorzunehmen.<br />

Überblicksüberwachung PSM/Schwellenwerte:<br />

• Pflanzenschutzmittel (PSM)<br />

Zur Bewertung des Zustandes gemäß WRRL s<strong>in</strong>d EU-weite Qualitätsnormen zu berücksichtigen.<br />

In der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie nach Artikel 17 WRRL s<strong>in</strong>d für die Parameter<br />

Nitrat und PSM e<strong>in</strong>zuhaltende Qualitätsnormen vorgegeben. Durch die Geschäftsstellen<br />

erfolgt e<strong>in</strong>e gebietsspezifische Auswahl der jeweils relevanten PSM.<br />

- 37 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

• Parameter gemäß Anhang II, Teil B der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie (falls nicht <strong>in</strong> den Basisparametern<br />

berücksichtigt): Trichlorethylen, Tetrachlorethylen, Arsen, Cadmium, Blei<br />

und Quecksilber<br />

Zusätzlich soll der Parameter Nickel mit aufgenommen werden, da dies ohne größeren<br />

Mehraufwand möglich ist.<br />

• gebietsspezifische Parameter<br />

Im begründeten E<strong>in</strong>zelfall können von den Geschäftsstellen grundwasserkörperspezifisch<br />

weitere Parameter <strong>in</strong> die überblicksweise Überwachung aufgenommen werden. 2<br />

Diese Parameter müssen für den Zustand des gesamten <strong>Grundwasser</strong>körpers relevant<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Falls e<strong>in</strong>er oder mehrere der o.g. Parameter <strong>in</strong> der operativen Überwachung e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpers enthalten s<strong>in</strong>d, so entfällt <strong>in</strong> diesem <strong>Grundwasser</strong>körper für die<br />

jeweiligen Parameter die Überblicksüberwachung PSM/Schwellenwerte.<br />

Überwachungs<strong>in</strong>tervall<br />

Die Überwachung bezüglich der Basisparameter (<strong>in</strong>kl. Parameter gem. Anhang V der<br />

WRRL) f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> entsprechend der LAWA-Empfehlungen an den Messstellen der<br />

überblicksweisen Überwachung im jährlichen Turnus statt.<br />

Die Überwachung bzgl. der Basisparameter soll im Jahr 2006 beg<strong>in</strong>nen.<br />

Die Überwachung der Parameter der Überblicksüberwachung PSM/Schwellenwerte<br />

erfolgt ab 2008 e<strong>in</strong>mal pro Bewirtschaftungszeitraum (6 Jahre). Hierbei sollte der Gesamtanalysenumfang<br />

möglichst gleichmäßig auf den Zeitraum von 6 Jahren aufgeteilt werden,<br />

d.h. jedes Jahr e<strong>in</strong> Teil der Messstellen beprobt werden.<br />

Für den ersten Bewirtschaftungsplan (2009) soll die Überwachung PSM/Schwellenwerte<br />

an jeder Messstelle der überblicksweisen Überwachung e<strong>in</strong>mal verteilt auf die<br />

Jahre 2006 und 2007 durchgeführt werden.<br />

3.4.3.3 Überwachung tieferer genutzter <strong>Grundwasser</strong>stockwerke<br />

Def<strong>in</strong>ition<br />

Unter „tieferen genutzten <strong>Grundwasser</strong>stockwerken“ werden im Folgenden <strong>Grundwasser</strong>vorkommen<br />

verstanden, die ke<strong>in</strong>e unmittelbare hydraulische Verb<strong>in</strong>dung zum oberen<br />

Hauptgrundwasserstockwerk aufweisen. Es handelt sich somit um alle tieferen genutzten<br />

<strong>Grundwasser</strong>stockwerke, die nicht im Rahmen des Steckbriefes dem oberen Hauptgrundwasserleiter<br />

hydraulisch zugeordnet wurden (s. Kap. 3.1.1).<br />

2 E<strong>in</strong>e entsprechende Öffnungsklausel f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> Anhang V der WRRL.<br />

- 38 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

E<strong>in</strong>e wasserwirtschaftlich signifikante Nutzung liegt <strong>in</strong> Anlehnung an die Vorgaben der<br />

WRRL vor, wenn aus dem tieferen <strong>Grundwasser</strong>stockwerk m<strong>in</strong>destens 100 m³/d entnommen<br />

wird.<br />

Vorgehensweise<br />

Gemäß Artikel 7 der WRRL s<strong>in</strong>d <strong>Grundwasser</strong>körper, denen mehr als 100 m³/d entnommen<br />

werden, zu überwachen. Nähere Ausführungen zu Art und Umfang dieser Überwachung<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der WRRL nicht enthalten.<br />

In <strong>NRW</strong> wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme <strong>Grundwasser</strong>körper mit tieferen genutzten<br />

<strong>Grundwasser</strong>stockwerken entsprechend gekennzeichnet. E<strong>in</strong>e nähere Analyse zu<br />

Art und Umfang der tieferen <strong>Grundwasser</strong>stockwerke bzw. zur Beschaffenheit des tieferen<br />

<strong>Grundwasser</strong>s erfolgte im Rahmen der Bestandsaufnahme nicht.<br />

Tiefere <strong>Grundwasser</strong>stockwerke besitzen <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e größere Ausdehnung als die im<br />

Rahmen der Bestandsaufnahme <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> abgegrenzten <strong>Grundwasser</strong>körper. Es ist aus diesem<br />

Grund vorgesehen, im Rahmen des Bewirtschaftungsplans tiefere genutzte <strong>Grundwasser</strong>stockwerke<br />

auf Arbeitsgebietsebene zu bearbeiten. Sowohl DV-technisch als auch <strong>in</strong><br />

den textlichen Ausführungen ist dabei der Bezug zu den „überlagernden“ <strong>Grundwasser</strong>körpern<br />

weiter aufrechtzuerhalten.<br />

Für tiefere genutzte <strong>Grundwasser</strong>stockwerke erfolgt die Überwachung im S<strong>in</strong>ne des<br />

WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s über die bestehenden Überwachungsmessstellen aus den Messprogrammen<br />

50 (<strong>Grundwasser</strong>überwachung), 51 (Rohwasserüberwachung) und 53 (Betreibermessstellen).<br />

Durch die Geschäftsstellen s<strong>in</strong>d im Rahmen der Beschreibung der tieferen<br />

genutzten <strong>Grundwasser</strong>stockwerke (s.o.) repräsentative Überwachungsmessstellen zu benennen<br />

und auszuwerten. Rohwassermessstellen werden hierzu als besonders geeignet angesehen,<br />

da sie aufgrund ihres E<strong>in</strong>zugsgebiets e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tegrale Betrachtung über e<strong>in</strong>en größeren<br />

Raum des tieferen <strong>Grundwasser</strong>stockwerks erlauben.<br />

Die Lage und Verbreitung tieferer <strong>Grundwasser</strong>stockwerke werden nicht durch separate<br />

Geometrien abgebildet. Die Abgrenzung ergibt sich vielmehr aus der Benennung e<strong>in</strong>zelner<br />

oder zusammengefasster <strong>Grundwasser</strong>körper.<br />

In HYGRIS C soll auch für tiefere genutzte <strong>Grundwasser</strong>stockwerke e<strong>in</strong> Steckbrief e<strong>in</strong>gerichtet<br />

werden, der direkt mit den „betroffenen“ <strong>Grundwasser</strong>körpern verl<strong>in</strong>kt ist. In Tabelle<br />

3.4 ist die Struktur der Steckbriefe für tiefere genutzte <strong>Grundwasser</strong>stockwerke dargestellt.<br />

- 39 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Tab. 3.4: Struktur zur Beschreibung der tieferen genutzten <strong>Grundwasser</strong>stockwerke <strong>in</strong><br />

<strong>NRW</strong><br />

Datenfeld Bearbeitung Erläuterung Beispiel<br />

laufende Nummer LANUV Systematik der Bezeichnung<br />

ist noch zu klären<br />

Bezeichnung/Beschreibung Bezirksregierungen freier Text Devonischer<br />

Massenkalk<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper LANUV/Bezirksregierungen<br />

Auflistung der <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

im Verbreitungsgebiet<br />

des tieferen <strong>Grundwasser</strong>stockwerks<br />

mit L<strong>in</strong>k auf die<br />

jeweiligen Steckbriefe<br />

- 40 -<br />

273_01, 273_02,<br />

273_04<br />

Gesamtfläche/<strong>NRW</strong> Anteil LANUV 5135/5135 ha<br />

weitere beteiligte Länder/<br />

Staaten<br />

LANUV freier Text Niederlande (54 ha)<br />

Flussgebiet LANUV Rhe<strong>in</strong><br />

Arbeitsgebiet LANUV Lippe<br />

<strong>Grundwasser</strong>leitertyp GD <strong>NRW</strong><br />

Bezirksregierungen<br />

geochemischer Geste<strong>in</strong>styp GD <strong>NRW</strong><br />

Bezirksregierungen<br />

Lithologie GD <strong>NRW</strong><br />

Bezirksregierungen<br />

gemäß Klassifizierung der<br />

Bestandsaufnahme<br />

Karstgrundwasserleiter<br />

GK/HK 100 karbonatisch<br />

GK/HK 100 Kalkste<strong>in</strong><br />

Durchlässigkeit GD <strong>NRW</strong> GK/HK 100 hoch bis sehr hoch<br />

Ergiebigkeit GD <strong>NRW</strong> GK/HK 100 sehr ergiebig<br />

wasserwirtschaftliche<br />

Besonderheiten<br />

hydrogeologische<br />

Besonderheiten<br />

GD <strong>NRW</strong><br />

Bezirksregierungen<br />

GD <strong>NRW</strong><br />

Bezirksregierungen<br />

freier Text umfangreiche Nutzung<br />

zur Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung<br />

Überwachungsmessstellen Bezirksregierungen Benennung repräsentativer<br />

Überwachungsmessstellen<br />

(ID gemäß HYGRIS C)<br />

freier Text unterirdische Wasserscheide<br />

entspricht nicht<br />

oberirdischer Wasserscheide<br />

M<strong>in</strong>eralwassernutzung Bezirksregierungen ja/ne<strong>in</strong> ja<br />

Ausführungen im Bewirtschaftungsplan<br />

Die Ausführungen im Bewirtschaftungsplan zu tieferen genutzten <strong>Grundwasser</strong>stockwerken<br />

auf Ebene der Arbeitsgebiete sollten m<strong>in</strong>destens folgende Aspekte be<strong>in</strong>halten:<br />

• allgeme<strong>in</strong>e Beschreibung der tieferen genutzten <strong>Grundwasser</strong>stockwerke: Lage, Ausdehnung,<br />

betroffene <strong>Grundwasser</strong>körper;<br />

• Beschreibung des geologisch-hydrogeologischen Systems: Lithologie, geologische<br />

Strukturen, hydrogeologische Verhältnisse, evtl. schematischer Profilschnitt, Wo bildet<br />

das tiefere Stockwerk den oberen Hauptgrundwasserleiter?


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

• hydrochemische Charakterisierung der tieferen <strong>Grundwasser</strong>stockwerke anhand ausgewählter,<br />

repräsentativer Analysenergebnisse;<br />

• Beschreibung der Nutzung des tieferen <strong>Grundwasser</strong>stockwerks: Gesamtentnahme,<br />

Zweck der Entnahmen, wichtigste/größte Entnahmestellen, evtl. Wasserbilanz;<br />

• Bewertung der Beschaffenheit der tieferen <strong>Grundwasser</strong>stockwerke: Benennung repräsentativer<br />

Überwachungsstellen (aus den Programmen 50 und 51, ggf. auch 53), Auswertung<br />

der vorliegenden Überwachungsdaten h<strong>in</strong>sichtlich der Qualitätsnormen und<br />

Trends (Verweis auf Kap. 5 „Auswertung und Bewertung der <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>ergebnisse).<br />

3.4.4 Operatives <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

In <strong>NRW</strong> wird das operative <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> für jeden <strong>Grundwasser</strong>körper durchgeführt, dessen<br />

Zielerreichung im H<strong>in</strong>blick auf den chemischen Zustand im Rahmen der Bestandsaufnahme<br />

als unwahrsche<strong>in</strong>lich e<strong>in</strong>gestuft wurde. Nach der Bewertung der <strong>Grundwasser</strong>körper im<br />

Rahmen des Bewirtschaftungsplans (E<strong>in</strong>stufung guter/schlechter Zustand) erfolgt die operative<br />

Überwachung nur noch <strong>in</strong> den <strong>Grundwasser</strong>körpern mit e<strong>in</strong>em schlechten Zustand.<br />

Unter besonderer Berücksichtigung der fachlichen Notwendigkeit wird für die Messstellendichte<br />

des operativen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s e<strong>in</strong> Orientierungswert von<br />

1 GWM pro 10 bis 20 km²<br />

vorgegeben. Feste Vorgaben h<strong>in</strong>sichtlich der Messstellendichte erfolgen nicht.<br />

Grundsätzlich kann entsprechend der Vorgehensweise der Bestandsaufnahme zwischen<br />

diffusen und punktuellen Belastungen der <strong>Grundwasser</strong>körper unterschieden werden. Im<br />

Rahmen der Vorarbeiten zum <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> wurde festgestellt, dass sich die konkreten Konzeptionen<br />

der <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>netze h<strong>in</strong>sichtlich der Überwachung diffuser und punktueller Belastungen<br />

grundsätzlich unterscheiden. Während h<strong>in</strong>sichtlich der Überwachung diffuser<br />

Belastungen landesweite Vorgaben zur Ausrichtung und Konzeption des WRRL-<br />

Messnetzes s<strong>in</strong>nvoll s<strong>in</strong>d, sollten bei der Überwachung punktueller Belastungen <strong>in</strong> wesentlich<br />

stärkerem Maß regionale Gebietsspezifika beachtet werden.<br />

Für das operative <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> ist grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Zusammenfassung von <strong>Grundwasser</strong>körpern<br />

zu <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen vorgesehen.<br />

3.4.4.1 Überwachung diffuser Belastungen<br />

3.4.4.1.1 Messnetz<br />

Die nachfolgenden H<strong>in</strong>weise sollen den Geschäftsstellen bei der Konzeption des WRRL-<br />

Messnetzes auf Basis des bestehenden Messnetzes behilflich se<strong>in</strong>. Es wird e<strong>in</strong>e Methodik<br />

vorgestellt, wie aus e<strong>in</strong>em bestehenden Messstellennetz unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />

Nutzungsstrukturen die Auswahl für e<strong>in</strong> repräsentatives Messstellennetz erfolgen<br />

kann, das die Anforderungen an das WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> erfüllt.<br />

- 41 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Die Methode wurde für die ‚Flächenparameter’ Nitrat, Chlorid und Sulfat entwickelt und<br />

f<strong>in</strong>det auch für PSM Anwendung. Sie ist nur e<strong>in</strong>geschränkt auf andere (nur lokal auftretende)<br />

Parameter übertragbar (s.u.).<br />

H<strong>in</strong>weise zur Konzeption des WRRL-Messnetzes<br />

Das WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> soll mittels e<strong>in</strong>es repräsentativen und überschaubaren Messnetzes<br />

betrieben werden. Im Zusammenhang mit der Konzeption des WRRL-Messnetzes auf Basis<br />

des bestehenden Messnetzes wird angestrebt,<br />

• den Aufwand der Beprobung und Datenhaltung zu reduzieren und<br />

• die Flächennutzungsanteile <strong>in</strong> den jeweiligen E<strong>in</strong>zugsgebieten der auszuwertenden<br />

GWM durch geeignete Auswahl der GWM an die reale Nutzungsverteilung im<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper anzupassen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> sollen die ausgewählten GWM möglichst gleichmäßig über den <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

verteilt se<strong>in</strong>, um z.B. regionale Unterschiede<br />

• der <strong>Grundwasser</strong>neubildung, verbunden mit e<strong>in</strong>er unterschiedlichen Aufkonzentration<br />

der im Niederschlag gelösten Inhaltsstoffe,<br />

• der Bodenverhältnisse und der geologischen Situation (wie z.B. unterschiedliche Anteile<br />

an organischer Substanz, verbunden mit e<strong>in</strong>em wechselnden Nitratreduktionsvermögen<br />

oder unterschiedlich hohe Karbonatgehalte, verbunden mit wechselnden pH-<br />

Werten),<br />

• der Flächennutzung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Nutzungsklasse, wie z.B. Anbau anderer Feldfrüchte,<br />

verbunden mit e<strong>in</strong>em geänderten Düngeverhalten und anderer Ausnutzung des<br />

aufgebrachten Düngers durch die Pflanzen und damit wechselndem Stoffe<strong>in</strong>trag <strong>in</strong> das<br />

<strong>Grundwasser</strong><br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Messstellen der überblicksweisen Überwachung s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Teilmenge der Messstellen<br />

der operativen Überwachung.<br />

Arbeitsschritte<br />

Die nachfolgend beschriebenen Arbeitsschritte s<strong>in</strong>d – soweit nicht anders vermerkt – durch<br />

die Geschäftsstellen zum<strong>in</strong>dest für jeden durch diffuse Schadstoffe<strong>in</strong>träge signifikant belasteten<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper (Zielerreichung unwahrsche<strong>in</strong>lich, Stand 2004) durchzuführen:<br />

- 42 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

1. Bestimmung der Hauptflächennutzung im potenziellen E<strong>in</strong>zugsgebiet e<strong>in</strong>er GWM<br />

Die <strong>Grundwasser</strong>beschaffenheit an e<strong>in</strong>er GWM wird im Wesentlichen durch die Nutzung<br />

im E<strong>in</strong>zugsgebiet der GWM und weniger durch die Nutzung am konkreten Standort<br />

der GWM bestimmt. Da das E<strong>in</strong>zugsgebiet e<strong>in</strong>er Messstelle auf Grundlage der vorliegenden<br />

Daten nur mit großen Unsicherheiten abzugrenzen ist, wird den jeweiligen<br />

GWM manuell e<strong>in</strong>e Hauptnutzung für ihr zugehöriges potenzielles E<strong>in</strong>zugsgebiet zugewiesen.<br />

In HYGRIS C werden sowohl die Nutzung am Messstellenstandort (automatisch zentral<br />

ermittelt) als auch die Hauptnutzung im E<strong>in</strong>zugsgebiet der GWM (manuell durch die<br />

Geschäftsstelle zugewiesen) mitgeführt. Hierfür werden zwei neue Datenbankfelder<br />

e<strong>in</strong>gefügt:<br />

• Nutzung – Lage der Messstelle;<br />

• Nutzung – im E<strong>in</strong>zugsgebiet der Messstelle.<br />

Die E<strong>in</strong>zugsgebiete der <strong>Grundwasser</strong>messstellen können – mit Ausnahme der Festgeste<strong>in</strong>sregionen<br />

– aufgrund vorliegender <strong>Grundwasser</strong>gleichenpläne (z.B. Gleichenplan<br />

1988, flächendeckend digital vorliegend) abgeschätzt werden.<br />

Für die Zuordnung der Hauptflächennutzung im E<strong>in</strong>zugsgebiet der GWM s<strong>in</strong>d die<br />

ATKIS-Daten heranzuziehen. Hierbei ist <strong>in</strong>sbesondere die Filtertiefe der GWM zu berücksichtigen.<br />

Es ist e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>in</strong> folgende Nutzungskategorien vorgesehen. 3<br />

• Wald;<br />

• Landwirtschaft (ggf. differenzierte Erfassung von Acker und Grünland);<br />

• Stadt;<br />

• Sonstiges (entfällt evtl. bei Ausdünnung des Messnetzes).<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die landwirtschaftliche Nutzung sollte bei der späteren Messstellenauswahl<br />

die Verteilung von Acker- und Grünlandflächen ebenso berücksichtigt werden<br />

wie regionale Besonderheiten mit größeren Flächenanteilen (z.B. Gemüseanbau).<br />

Insbesondere <strong>in</strong> Festgeste<strong>in</strong>sregionen stehen ke<strong>in</strong>e flächendeckenden <strong>Grundwasser</strong>gleichenpläne<br />

zur Verfügung. Hier sollten zur Festlegung der dom<strong>in</strong>ierenden Nutzung im<br />

E<strong>in</strong>zugsgebiet e<strong>in</strong>es Brunnens oder e<strong>in</strong>er GWM die Wasserschutzzonenabgrenzungen<br />

zusätzlich berücksichtigt werden.<br />

2. Gegenüberstellung der Nutzungsverteilung und nutzungsspezifischen Messstellenverteilung<br />

im <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

Nach Zuordnung der Hauptnutzung im E<strong>in</strong>zugsgebiet der GWM wird über HY-<br />

GRIS C/FISGWW e<strong>in</strong>e tabellarische Auflistung der Nutzungsverteilung und der Messstellenverteilung<br />

(zugeordnet zu den Nutzungen) bereitgestellt. Hieraus ist ersichtlich,<br />

3 Acker und Grünland werden im Rahmen der nachfolgenden beispielhaften Auswertungen z.T. zu Land-<br />

wirtschaft zusammengefasst.<br />

- 43 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

ob die nutzungsspezifische Verteilung der GWM der ‚realen’ Nutzungsstruktur des<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpers entspricht (s. Beispiele).<br />

Sollten Nutzungen durch Messstellen unterrepräsentiert se<strong>in</strong>, ist die Möglichkeit zu prüfen,<br />

ob auf Daten Dritter zurückgegriffen werden kann.<br />

Um der tatsächlichen Nutzungsverteilung Rechnung zu tragen, erfolgte e<strong>in</strong>e Gewichtung<br />

der jeweiligen nutzungsspezifischen Mittelwerte proportional zu den Flächennutzungsanteilen<br />

des <strong>Grundwasser</strong>körpers (s. Beispiele).<br />

Bei der nachfolgenden Ausdünnung des Messnetzes dient der o.g. nutzungsspezifische<br />

Mittelwert als Orientierung für die Repräsentativität der ausgewählten <strong>Grundwasser</strong>messstellen.<br />

3. Sukzessive Ausdünnung des Messnetzes<br />

Auf Basis der bereits genannten Daten sowie unter H<strong>in</strong>zuziehung weiterer Informationen<br />

– beispielsweise zum Messstellenausbau, -zustand etc. – ist durch Ausdünnung des<br />

Messnetzes zunächst sicherzustellen, dass die Nutzungsstruktur des <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

im Messstellennetz adäquat repräsentiert wird. Es sollte angestrebt werden, dass<br />

der Anteil der Flächennutzung (bezogen auf den <strong>Grundwasser</strong>körper) dem Anteil der<br />

jeweils zugeordneten Messstellen entspricht.<br />

Nach Herstellung e<strong>in</strong>er der Nutzungsstruktur des <strong>Grundwasser</strong>körpers entsprechenden<br />

Messstellenverteilung kann das Messnetz sukzessive ausgedünnt werden, wobei laufend<br />

auf die Repräsentativität des Messnetzes bezogen auf die Nutzungsstruktur zu achten<br />

ist.<br />

Während der Konzeption des WRRL-Messnetzes kann anhand der Aktualisierung der<br />

tabellarischen Übersicht (<strong>in</strong>kl. der jeweiligen rechnerischen, parameterbezogenen Mittelwerte)<br />

bezogen auf die selektierten GWM die Repräsentativität des ausgewählten<br />

Messstellennetzes überprüft werden.<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d bei der Ausdünnung des Messnetzes die unter 3.4.2 genannten Anforderungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Es kann <strong>in</strong> HYGRIS C dokumentiert werden, warum e<strong>in</strong>e Messstelle <strong>in</strong> das WRRL-<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> aufgenommen bzw. nicht berücksichtigt wurde (Bearbeiterh<strong>in</strong>weise).<br />

Landesweite Vorgaben<br />

In HYGRIS C/FISGWW wurde den Geschäftsstellen für jeden <strong>Grundwasser</strong>körper e<strong>in</strong>e<br />

Liste der verfügbaren Brunnen und GWM zur Verfügung gestellt, die durch die Geschäftsstellen<br />

entsprechend den Vorgaben <strong>in</strong> Kapitel 3.1.3 markiert wurden.<br />

Es wurden zwei neue Datenfelder für die Nutzung e<strong>in</strong>gerichtet (Lage und E<strong>in</strong>zugsgebiet).<br />

Das Feld Nutzung am Lagepunkt der Messstelle wurde durch Verschneidung mit den Nutzungsdaten<br />

automatisch gefüllt. Das andere Feld für das E<strong>in</strong>zugsgebiet kann mit diesen<br />

Daten vorbelegt werden. E<strong>in</strong>e manuelle, messstellenbezogene Bearbeitung der Nutzung für<br />

das E<strong>in</strong>zugsgebiet ist auf jeden Fall erforderlich und kann nur von Sachbearbeitern mit<br />

- 44 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

lokalen Kenntnissen durchgeführt werden. Dabei ist auch unbed<strong>in</strong>gt das Bohrprofil jeder<br />

Messstelle e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

Die Nutzungszuweisung und Ausdünnung des Messnetzes wird aufgrund der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

unterschiedlicher Geodaten und Verschneidungen <strong>in</strong> HYGRIS C/FISGWW erledigt.<br />

In FISGWW wurde e<strong>in</strong> Tool „WRRL-Messnetz“ zur Verfügung gestellt, mit dem zu den<br />

jeweiligen <strong>Grundwasser</strong>körpern und ausgewählten Messstellen e<strong>in</strong>e Berechnung des flächennutzungsgewichteten<br />

Mittelwertes ausgewählter Parameter (NO3, SO4, Cl) möglich<br />

ist. Weitere statistische Auswertungen (z.B. Varianz, Standardabweichung oder Perzentile)<br />

s<strong>in</strong>d s<strong>in</strong>nvoll und noch im Detail festzulegen.<br />

Arbeiten der Geschäftsstellen<br />

Die zuvor erläuterte Vorgehensweise zur Konzeption des WRRL-Messnetzes <strong>in</strong> Bezug auf<br />

die Nutzungsstruktur der <strong>Grundwasser</strong>körper ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie dazu geeignet, Messnetze<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die Parameter Nitrat, Chlorid, Sulfat und PSM zu konzipieren. Für andere,<br />

u.U. nur lokal begrenzt auftretende Stoffe ist unter Verwendung der Gebietskenntnis der<br />

Geschäftsstelle das Messnetz entsprechend anzupassen (s. Kapitel 3.4.4.2).<br />

Entsprechend der zuvor genannten Vorgehensweise und Kriterien erfolgt durch die Geschäftsstellen<br />

die Konzipierung e<strong>in</strong>es nutzungs- und belastungsbezogenen WRRL-<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s für jeden <strong>Grundwasser</strong>körper (unter Verwendung von HYGRIS C und<br />

FISGWW). Die Auswahl der Messstellen ist zu dokumentieren.<br />

3.4.4.1.2 Anwendungsbeispiele<br />

Beispiel 1: <strong>Grundwasser</strong>körper 274_01 (Arbeitsgebiet Erft)<br />

Zunächst wurden für den <strong>Grundwasser</strong>körper 274_01 die verfügbaren <strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

selektiert, die den o.g. Anforderungen entsprechen. Die resultierende Liste umfasst<br />

42 GWM (Abb. 3.3). Der Mittelwert der Nitratkonzentrationen liegt bei 25,3 mg/l. 4<br />

Für das E<strong>in</strong>zugsgebiet der GWM wurde unter Berücksichtigung der Strömungssituation,<br />

der Filterlänge und -tiefe sowie von Nutzungsvariationen e<strong>in</strong>e Hauptnutzungsform manuell<br />

zugewiesen. Die Nutzung am Standort konnte direkt aus e<strong>in</strong>er GIS-Verschneidung der<br />

Messstellen mit den ATKIS-Daten ermittelt werden.<br />

Der Vergleich der Nutzungsformen ergab, dass für 8 der 42 GWM (19 %) die Hauptnutzung<br />

im E<strong>in</strong>zugsgebiet nicht mit der am Messstellenstandort übere<strong>in</strong>stimmt (s. Tab. 3.5,<br />

angegeben s<strong>in</strong>d jeweils die Anzahl der betreffenden Messstellen, deren Anteil an der Gesamtzahl<br />

und die Mittelwerte der Nitratkonzentrationen. Die unter dem Begriff „Landwirtschaft“<br />

aufgeführten Werte fassen Acker- und Grünlandnutzung zusammen.).<br />

4 Der gewichtete Mittelwert gem. Bestandsaufnahme <strong>NRW</strong> wird für den <strong>Grundwasser</strong>körper 274_01 mit<br />

11,3 mg/l angegeben, basiert aber auf e<strong>in</strong>em anderen Datensatz mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt ger<strong>in</strong>geren Messstellenzahl.<br />

- 45 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Abb. 3.3: Messstellen <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Grundwasser</strong>körpers 274_01, für die aktuelle Nitratkonzentrationen<br />

vorliegen (n = 42, gesamtes Messnetz)<br />

Tab. 3.5: Hauptnutzungsformen <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten der GWM und an den Messstellenstandorten<br />

sowie berechnete Nitrat-Mittelwerte der e<strong>in</strong>zelnen Nutzungskategorien<br />

Nutzung Zugeordnete Hauptnutzung<br />

im E<strong>in</strong>zugsgebiet der GWM<br />

Anzahl<br />

GWM<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Nitrat<br />

[mg/l]<br />

- 46 -<br />

Nutzung am Messstellenstandort<br />

Anzahl<br />

GWM<br />

Anteil<br />

Wald 13 31 6,3 10 24 8,1<br />

[%]<br />

Nitrat<br />

[mg/l]<br />

Acker 21 50 41,3 24 57 37,8<br />

Grünland 3 7 9,6 4 10 7,3<br />

Landwirtschaft 24 57 37,3 28 67 33,5<br />

Stadt 4 10 21,2 3 7 14,6<br />

Sonstiges 1 2 < 0,2 1 2 < 0,2<br />

Summe 42 100 -- 42 100 --


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Erwartungsgemäß ist die Zahl der Messstellen, <strong>in</strong> deren E<strong>in</strong>zugsgebiet e<strong>in</strong>e Waldnutzung<br />

erfolgt, mit 13 Stück größer als die Zahl derer, die tatsächlich im Wald liegen (10 Messstellen).<br />

Dies kann u.U. auf die schwierige Zugänglichkeit zurückgeführt werden. E<strong>in</strong>e<br />

gegensätzliche Verteilung zeigt sich bei den Messstellen im E<strong>in</strong>flussbereich ackerbaulicher<br />

Nutzung.<br />

Die Flächennutzung <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten der Messstellen bee<strong>in</strong>flusst die resultierende<br />

Beschaffenheit des oberflächennahen <strong>Grundwasser</strong>s maßgeblich, wie die Unterschiede der<br />

Mittelwerte der Nitratkonzentrationen der e<strong>in</strong>zelnen Nutzungskategorien zeigen (Tab. 3.5<br />

und Abb. 3.4).<br />

Nitrat [mg/l]<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Wald<br />

6,3<br />

(13)<br />

Landwirtschaft<br />

37,3<br />

(24)<br />

41,3<br />

(21)<br />

Acker<br />

- 47 -<br />

9,6<br />

(3)<br />

Grünland<br />

21,2<br />

(4)<br />

Stadt<br />

Sonstige<br />

Abb. 3.4: Mittelwerte der Nitratkonzentrationen nach Nutzungsklassen für den <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

274_01 (die <strong>in</strong> Klammern gesetzten Zahlen beschreiben die Anzahl<br />

der zugehörigen Messstellen)<br />

Real stellt sich die Flächennutzung <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Grundwasser</strong>körpers 274_01 dar wie <strong>in</strong><br />

Tabelle 3.6 gezeigt.<br />

Aus dem Vergleich dieser Daten mit der Nutzungsverteilung <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten der<br />

GWM geht u.a. hervor, dass im vorliegenden Fall „Wald-GWM“ stark überrepräsentiert<br />

und „Stadt-GWM“ unterrepräsentiert s<strong>in</strong>d (s. Tab. 3.6). Während Wald die vorherrschende<br />

Nutzungsform <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten von etwa 31 % der Messstellen darstellt (Tab. 3.5),<br />

beträgt der Anteil des Waldes an der ‚realen’ Flächennutzung des <strong>Grundwasser</strong>körpers nur<br />

ca. 10 % (Tab. 3.6). Demgegenüber weist der <strong>Grundwasser</strong>körper etwa 21 % städtische<br />

Flächen auf (Tab. 3.6); deren Anteil entsprechend zugeordneter GWM beträgt aber nur<br />

rund 10 % (Tab. 3.5).<br />


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Tab. 3.6: Reale Flächennutzungsanteile (%) <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Grundwasser</strong>körpers 274_01<br />

(aus: Bestandsaufnahme <strong>NRW</strong>) und Verteilung der zugeordneten <strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

Nutzung Flächenanteil der Nutzungen im<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper<br />

[%]<br />

- 48 -<br />

Verteilung der Messstellen mit zugeordneter<br />

Hauptnutzung (s. Tab. 3.5)<br />

[%]<br />

Wald ca. 10 ca. 31<br />

Landwirtschaft ca. 68 ca. 57<br />

Stadt ca. 21 ca. 10<br />

Sonstige ca. 1 ca. 2<br />

Der <strong>Grundwasser</strong>körper 274_01 weist die Besonderheit auf, dass sich zahlreiche GWM <strong>in</strong><br />

Feuchtgebieten bef<strong>in</strong>den. Dies äußert sich neben dem hohen Anteil von „Wald-GWM“<br />

(s.o.) auch dar<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten von 50 % aller GWM die Bodentypen Gley<br />

und Niedermoor dom<strong>in</strong>ieren und damit stark überrepräsentiert s<strong>in</strong>d. Flächennutzung und<br />

Bodentypen lassen für diese GWM ger<strong>in</strong>ge Nitratkonzentrationen durch ger<strong>in</strong>gen Stickstoffe<strong>in</strong>trag<br />

bzw. e<strong>in</strong> hohes Nitratreduktionsvermögen erwarten.<br />

Um der tatsächlichen Nutzungsverteilung Rechnung zu tragen, erfolgte e<strong>in</strong>e Gewichtung<br />

der Nitrat-Mittelwerte proportional zu den Flächennutzungsanteilen des <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

274_01 (Tab. 3.5 und 3.6):<br />

6,3 mg/l x 0,10 + 37,3 mg/l x 0,68 + 21,2 mg/l x 0,21 + 0,0 mg/l x 0,01 = 30,4 mg/l<br />

Der nutzungsgewichtete Mittelwert der Nitratkonzentrationen des <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

274_01 beträgt demnach 30,4 mg/l.<br />

Da der E<strong>in</strong>fluss der „Wald-GWM“ durch die Gewichtung verr<strong>in</strong>gert wird und GWM mit<br />

landwirtschaftlich genutztem bzw. städtisch geprägtem E<strong>in</strong>zugsgebiet hervorgehoben werden,<br />

liegt der gewichtete Mittelwert über dem ungewichteten Mittel von 25,3 mg/l Nitrat.<br />

Ausdünnung des Messnetzes:<br />

In e<strong>in</strong>em ersten Schritt wurde die Messstellenzahl unter folgenden konkreten Vorgaben auf<br />

21 Messstellen halbiert (Abb. 3.5, Tab. 3.7):<br />

• Beibehaltung der „Stadt-Messstellen“, um diesen Nutzungsanteil zu erhöhen;<br />

• Verzicht auf mehrere „Wald-Messstellen“, um diesen Nutzungsanteil zu verr<strong>in</strong>gern;<br />

• Verzicht auf die Messstelle mit Nutzung „Sonstiges“, die an e<strong>in</strong>em Friedhof liegt.<br />

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte wurde das Netz bevorzugt dort ausgedünnt,<br />

wo nahe beie<strong>in</strong>ander liegende GWM mit ähnlichen Nitratkonzentrationen und ähnlichen<br />

Nutzungseigenschaften auftreten. Da die Flächennutzungsanteile weitgehend der realen<br />

Flächennutzung entsprechen (Tab. 3.6 und 3.7), ist e<strong>in</strong>e Gewichtung überflüssig bzw. bereits<br />

über die Messstellenauswahl erfolgt und führt zu e<strong>in</strong>em ähnlichen Ergebnis. Aus den<br />

21 E<strong>in</strong>zelwerten wird der Nitrat-Mittelwert ohne Gewichtung mit 37,3 mg/l und nutzungsgewichtet<br />

mit 37,5 mg/l berechnet.


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Tab. 3.7: Nutzungsformen <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten sowie Nitrat-Mittelwerte der Nutzungskategorien<br />

des auf 21 Messstellen „halbierten“ Messnetzes<br />

Nutzung Nutzungen im <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

Anteil<br />

[%]<br />

- 49 -<br />

im E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

Anzahl Anteil<br />

[%]<br />

Wald ca. 10 3 14 2,0<br />

Nitrat<br />

[mg/l]<br />

Acker 14 67 47,5<br />

Grünland 1 5 28,5<br />

Landwirtschaft ca. 68 15 71 46,2<br />

Stadt ca. 21 3 14 28,2<br />

Summe 21 100 --<br />

Im zweiten Schritt wurde das Messnetz auf zehn GWM e<strong>in</strong>gegrenzt, wobei weiterh<strong>in</strong> die<br />

gleichmäßige Verteilung der Messstellen über den <strong>Grundwasser</strong>körper (Abb. 3.5) und die<br />

möglichst genaue Abbildung der realen Nutzung im Vordergrund stehen (Tab. 3.8).<br />

Abb. 3.5: „Halbiertes“ Nitrat-Messnetz für den <strong>Grundwasser</strong>körper 274_01, (n = 21)


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Die zehn verbliebenen Messstellen bilden die reale Flächennutzung wiederum gut ab<br />

(Tab. 3.6 und 3.8). Der Mittelwert beträgt 38,3 mg/l Nitrat, während der gewichtete<br />

Wert erneut bei 37,5 mg/l liegt.<br />

Tab. 3.8: Nutzungsformen <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten sowie Nitrat-Mittelwerte der Nutzungskategorien<br />

des auf zehn Messstellen ausgedünnten Messnetzes<br />

Nutzung Nutzungen im <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

Anteil<br />

[%]<br />

- 50 -<br />

im E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

Anzahl Anteil<br />

[%]<br />

Nitrat<br />

[mg/l]<br />

Wald ca. 10 1 10 5,5<br />

Acker 6 60 51,3<br />

Grünland 1 10 28,5<br />

Landwirtschaft ca. 68 7 70 48,0<br />

Stadt ca. 21 2 20 20,6<br />

Summe 10 100 --<br />

Abb. 3.6: „Ausgedünntes“ Nitrat-Messnetz für den <strong>Grundwasser</strong>körper 274_01 (n = 10)


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Beispiel 2: <strong>Grundwasser</strong>körper 3_08 (Arbeitsgebiet Ems-<strong>NRW</strong>)<br />

Aus der <strong>Grundwasser</strong>datenbank HYGRIS C wurden zunächst alle Messstellen mit den<br />

erforderlichen Stammdaten für den zu untersuchenden <strong>Grundwasser</strong>körper für e<strong>in</strong>e Beurteilung<br />

selektiert. Dabei s<strong>in</strong>d alle Stammdaten auszuwählen, die zur Beurteilung e<strong>in</strong>er Eignung<br />

für das EU-Messnetz wichtig s<strong>in</strong>d (s. Kap. 3.1.2).<br />

Anhand dieses Stammdatensatzes und der lokalen Kenntnisse werden die nicht geeigneten<br />

Messstellen für e<strong>in</strong> EU-Messnetz verworfen. Folgende Gründe s<strong>in</strong>d hierfür u.a. zu nennen:<br />

• Messprogramme 52 (ke<strong>in</strong> re<strong>in</strong>es <strong>Grundwasser</strong>) und 54 (Deponieüberwachung);<br />

• Messstelle liegt nicht im 1. Stockwerk;<br />

• Messstelle wird nicht mehr beprobt;<br />

• Messstellenart ungeeignet, z.B. Hausbrunnen, Sammelmessstelle;<br />

• fehlendes Bohrprofil und Ausbauplan;<br />

• aus hydrogeologischen Gründen nicht repräsentativ für den GWK;<br />

• anhand Kriterienkatalog nicht geeignet.<br />

Für das Beispiel des GWK 3_08 wurden von weit über 100 Messstellen noch 94 Messstellen<br />

als geeignet e<strong>in</strong>gestuft. Dieser Stammdatensatz wird im Weiteren mit R0 (Reduzierung<br />

0) bezeichnet. Diese Messstellen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abbildung 3.6 für den <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

3_08 beispielhaft als Lageplan beigefügt. In der Darstellung ist sehr gut die ungleiche Verteilung<br />

der Gütemessstellen zu erkennen. Diese Karte ist Basis für die weitere Konzipierung<br />

des WRRL-Messnetzes.<br />

Für die geeigneten Messstellen s<strong>in</strong>d die Nutzungen zu ermitteln, da diese im E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

der Messstelle die <strong>Grundwasser</strong>beschaffenheit entscheidend prägen und bee<strong>in</strong>flussen. Die<br />

Nutzung am Lagepunkt der Messstelle ist nicht aussagekräftig (s.o.).<br />

Die Nutzung am Lagepunkt der Messstelle wurde im Beispiel manuell mit dem GIS Arc-<br />

View und den Nutzungsdaten ATKIS ermittelt. Zukünftig kann dieses Feld automatisch <strong>in</strong><br />

HYGRIS C gefüllt werden.<br />

Für das E<strong>in</strong>zugsgebiet der Messstelle wurde unter Berücksichtigung der Strömungssituation,<br />

der Filterlänge und -tiefe sowie von Nutzungsvariationen e<strong>in</strong>e Hauptnutzungsform<br />

manuell zugewiesen. Für die Beurteilung der Strömungssituation s<strong>in</strong>d die vorliegenden<br />

digitalen <strong>Grundwasser</strong>gleichen von April 1988 im Maßstab 1:50.000 i.W. ausreichend.<br />

Lokale Kenntnisse s<strong>in</strong>d jedoch e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

- 51 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Abb. 3.7: Nitrat-Messnetz für den <strong>Grundwasser</strong>körper 3_08 (ohne Ausdünnung) –<br />

Ergänzung der Felder „Nutzung“<br />

Ergänzung mit Mittelwerten ausgewählter Parameter<br />

Für diesen Stammdatensatz (R0) s<strong>in</strong>d nun die zu betrachtenden Parameter als Mittelwerte<br />

zu ergänzen. Zusätzlich ist die Anzahl der Messwerte/Proben e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Ergänzung.<br />

Als Beispiel ist <strong>in</strong> Tabelle 3.9 der Stammdatensatz mit den Mittelwerten ausgewählter Parameter<br />

ergänzt.<br />

Tab. 3.9: Beispielhafter Stammdatensatz mit statistischen Parametern<br />

Verteilung der Messstellen nach der Nutzung<br />

Für den <strong>Grundwasser</strong>körper s<strong>in</strong>d die Hauptnutzungsarten <strong>in</strong> Prozent der Bestandsaufnahme<br />

zu entnehmen. Diesen Hauptnutzungen s<strong>in</strong>d die entsprechenden Messstellen zuzuordnen<br />

und der prozentuale Anteil für die Messstellenanzahl zu ermitteln. Aus dieser Zusammenstellung<br />

ist sehr gut die unterschiedliche Verteilung der Messstellenanzahl zur<br />

- 52 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Nutzung zu sehen. Für die weitere Konzipierung des WRRL-Messnetzes ist e<strong>in</strong> ähnliches<br />

Verhältnis zwischen Anzahl und Nutzungsart anzustreben. In Tabelle 3.10 ist für den<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper 3_08 diese Tabelle beigefügt. Es wurden die Parameter Nitrat-<br />

Stickstoff, Chlorid, Sulfat und Kalium ausgewählt.<br />

Tab. 3.10: Reduzierung der Messstellen im <strong>Grundwasser</strong>körper 3_08<br />

Konzipierung des WRRL-Messnetzes – erste Messstellenreduzierung<br />

Bei der ersten Reduzierung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere Ausdünnungen bei e<strong>in</strong>er starken punktuellen<br />

Häufung möglich. Dies ist <strong>in</strong>sbesondere bei Wasserwerken mit vielen E<strong>in</strong>zelbrunnen und<br />

evtl. Vorfeldmessstellen der Fall. Des Weiteren kann es auch bei anderen Objekten, z.B.<br />

Abgrabungen, zu punktuellen Häufungen von Gütemessstellen kommen. Bei dieser ersten<br />

Ausdünnung werden jedoch noch mehrere Brunnen und gegebenenfalls auch Vorfeldmessstellen<br />

je Gew<strong>in</strong>nungsanlage berücksichtigt, wenn die <strong>Grundwasser</strong>beschaffenheit oder die<br />

Nutzung im E<strong>in</strong>zugsgebiet stark variiert.<br />

Bei dieser ersten Reduzierung wird die Anzahl der Messstellen von 94 auf 34 ausgedünnt.<br />

Diese erste Reduzierung auf ca. e<strong>in</strong> Drittel ist im Allgeme<strong>in</strong>en ohne Qualitätsverlust des<br />

Messnetzes schnell und ohne große fachliche E<strong>in</strong>schränkung durchzuführen, sofern e<strong>in</strong>e<br />

große Anzahl von Gütemessstellen vorhanden ist.<br />

Für das Beispiel des GWK 3_08 ist die Verteilung nach Nutzungen aus Tabelle 3.10 ersichtlich.<br />

Neben dem arithmetischen Mittelwert wurde auch das gewichtete Mittel für die<br />

Hauptnutzungen ermittelt. In Abbildung 3.8 ist e<strong>in</strong> Lageplan mit den Messstellen der ersten<br />

Reduzierung (R1) beigefügt.<br />

- 53 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Abb. 3.8: Nitrat-Messnetz für den <strong>Grundwasser</strong>körper 3_08 (R1 – erste Reduzierung)<br />

Konzipierung des WRRL-Messnetzes – zweite Messstellenreduzierung<br />

Nach der o.g. Orientierung e<strong>in</strong>er Messstellenanzahl von 10 bis 20 km² Flächengröße je<br />

Messstelle ergibt sich für diesen <strong>Grundwasser</strong>körper bei e<strong>in</strong>er Flächengröße von 370 km²<br />

e<strong>in</strong>e Messstellenanzahl von 18 bis 37. Daher wurde versucht, unter den beschriebenen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e weitere Reduzierung zu ermöglichen.<br />

Unter den o.g. Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und strengen Kriterien wurde die Messstellenanzahl<br />

auf 14 Messstellen reduziert (s. Tab. 3.10). Der Mittelwert und das gewichtete Mittel s<strong>in</strong>d<br />

dabei noch tolerabel, allerd<strong>in</strong>gs werden bei dieser zweiten Reduzierung die flächenhafte<br />

Repräsentanz und die lokalen Unterschiede der <strong>Grundwasser</strong>beschaffenheit teilweise stark<br />

e<strong>in</strong>geschränkt. In Abbildung 3.9 ist e<strong>in</strong> Lageplan mit den Messstellen der zweiten Reduzierung<br />

(R2) beigefügt.<br />

Abb. 3.9: Nitrat-Messnetz für den <strong>Grundwasser</strong>körper 3_08 (R2 – zweite Reduzierung)<br />

- 54 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Fazit der Messstellenreduzierung im Rahmen der Konzipierung des WRRL-Messnetzes<br />

In der Bestandsaufnahme wurde für den <strong>Grundwasser</strong>körper 3_08 e<strong>in</strong>e Nitratkonzentration<br />

nach dem räumlich gewichteten Mittel von 58,3 mg/l ermittelt; dies entspricht für Nitrat_N<br />

e<strong>in</strong>em Wert von 13,2 mg/l. Dieser Wert wurde mit 105 Messstellen berechnet.<br />

Für das oben beschriebene Verfahren wurden mit e<strong>in</strong>er nutzungsabhängigen Gewichtung<br />

deutlich ger<strong>in</strong>gere Nitratwerte für den <strong>Grundwasser</strong>körper ermittelt. Bei den Datensätzen<br />

R0 und R1 liegen die Werte bei ca. 8 mg/l, lediglich bei der zweiten Reduzierung R2 erreichen<br />

sie mit 10,3 annähernd die Werte e<strong>in</strong>er räumlichen Gewichtung.<br />

Die Ausdünnung des Messnetzes mit der ersten und zweiten Reduzierung hat bewiesen,<br />

dass die plausible <strong>Grundwasser</strong>beschaffenheit auch durch wesentlich weniger Messstellen<br />

abzubilden ist. Dies wurde auch durch die E<strong>in</strong>beziehung der Parameter Chlorid und Sulfat<br />

bestätigt, die im Gegensatz zum Nitrat weitgehend nutzungsunabhängig s<strong>in</strong>d.<br />

Bei der Reduzierung des Messnetzes ist allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e subjektive Bearbeitung und damit<br />

auch Bee<strong>in</strong>flussung der Beschaffenheit nicht ganz auszuschließen. Dies wird besonders<br />

deutlich, wenn für e<strong>in</strong>e Nutzungsart nur noch 1 Messstelle herangezogen wird (siehe hierzu<br />

Nutzung Wald bei der zweiten Reduzierung). Der Wert von R0 mit 6,6 mg/l verr<strong>in</strong>gert<br />

sich auf 0,23 bei R2 bei Berücksichtigung von nur 1 Messstelle. Daher wird empfohlen, für<br />

jede Nutzungse<strong>in</strong>heit m<strong>in</strong>destens 2 Messstellen heranzuziehen.<br />

E<strong>in</strong>e zu starke Reduzierung der Messstellen ist daher aus fachlicher Sicht fraglich. Unter<br />

E<strong>in</strong>beziehung der Faustzahl von 10 bis 20 km² je Messstelle erreicht man für den<br />

GWK 3_08 e<strong>in</strong>en Durchschnittswert von 27 Messstellen bei e<strong>in</strong>er Flächengröße von<br />

370 km². Mit dieser Anzahl kann die <strong>Grundwasser</strong>beschaffenheit ausreichend genau abgebildet<br />

werden.<br />

3.4.4.2 Überwachung punktueller Belastungen<br />

Die nachfolgenden Ausführungen zur Vorgehensweise bzgl. der Überwachung der Belastungen<br />

der <strong>Grundwasser</strong>körper durch punktuelle Schadstoffquellen beziehen sich ausschließlich<br />

auf die <strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong> <strong>NRW</strong>, deren Zielerreichung des guten chemischen<br />

Zustandes aufgrund der potenziellen Belastungen aus punktuellen Schadstoffquellen<br />

als unwahrsche<strong>in</strong>lich e<strong>in</strong>gestuft wurde.<br />

Die Überwachung dieser <strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong> Bezug auf punktuelle Schadstoffquellen<br />

hat folgende Komponenten:<br />

• Die operative Überwachung erfolgt über die Konkretisierung der Schadstofffahnen und<br />

e<strong>in</strong>en Vergleich der Veränderungen der Schadstoffausbreitung im <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

(s.u.).<br />

• Die überblicksweise Überwachung erfolgt wie <strong>in</strong> allen anderen <strong>Grundwasser</strong>körpern<br />

über ausgewählte <strong>Grundwasser</strong>messstellen.<br />

Es ist nicht Ziel des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s, jede e<strong>in</strong>zelne punktuelle Schadstoffquelle zu<br />

überwachen.<br />

- 55 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Konkretisierung der Schadstofffahnen<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme zur WRRL erfolgte <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> e<strong>in</strong>e relativ pauschale Betrachtung<br />

der potenziellen Belastungen durch punktuelle Schadstoffquellen, <strong>in</strong>dem den<br />

grundwasserrelevanten Altlasten generell Wirkungsbereiche mit e<strong>in</strong>em Radius von 500 m<br />

zugeordnet wurden und die Summe der Wirkungsbereiche <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Grundwasser</strong>körper zu<br />

dessen Gesamtfläche <strong>in</strong> Relation gesetzt wurde. Ab e<strong>in</strong>er Überlagerung von mehr als 33 %<br />

der Gesamtfläche des <strong>Grundwasser</strong>körpers durch Wirkungsflächen von grundwasserrelevanten<br />

Altlasten wurde die Zielerreichung des <strong>Grundwasser</strong>körpers im H<strong>in</strong>blick auf den<br />

chemischen Zustand als unwahrsche<strong>in</strong>lich angesehen.<br />

Die Auswertungen der Bestandsaufnahme bilden die Grundlage für die weiteren Arbeiten<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die Bewertung des Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>s im Bewirtschaftungsplan<br />

2008/2009 (s.u.). Im Vorfeld jedes weiteren Bewirtschaftungsplans s<strong>in</strong>d bei allen <strong>Grundwasser</strong>körpern<br />

die landesweiten Untersuchungen (gem. Bestandsaufnahme) durchzuführen,<br />

bevor e<strong>in</strong>e Konkretisierung der Schadstofffahnen <strong>in</strong> den <strong>Grundwasser</strong>körpern erfolgt, die<br />

e<strong>in</strong>e signifikante Belastung durch punktuelle Schadstoffquellen aufweisen.<br />

Bei signifikanten Belastungen durch punktuelle Schadstoffquellen spielt die Verteilung der<br />

Flächennutzung im <strong>Grundwasser</strong>körper (s. Vorgehensweise bei diffusen Belastungen) allenfalls<br />

e<strong>in</strong>e untergeordnete Rolle und kann nicht als Kriterium zur Konzipierung e<strong>in</strong>es<br />

WRRL-Messnetzes herangezogen werden.<br />

Vorgehensweise<br />

Die Bewertung des Zustandes von <strong>Grundwasser</strong>körpern mit e<strong>in</strong>er signifikanten Belastung<br />

durch punktuelle Schadstoffquellen (Ergebnis Bestandsaufnahme) erfolgt über e<strong>in</strong>e Konkretisierung<br />

der Schadstofffahnen auf Basis vorliegender Überwachungsdaten mit anschließender<br />

Flächenbilanz (s. Kap. 5).<br />

Zur Überwachung der durch punktuelle Schadstoffquellen signifikant belasteten <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

soll e<strong>in</strong>e Konkretisierung der Belastungsfahnen durch die Bezirksregierungen<br />

geme<strong>in</strong>sam mit den Unteren Wasserbehörden durchgeführt werden.<br />

Basierend auf der Auswahl der grundwasserrelevanten punktuellen Schadstoffquellen gemäß<br />

Bestandsaufnahme ist hierbei Folgendes zu berücksichtigen:<br />

• Die räumliche Lage der Schadstofffahnen (äußere Abgrenzung s.o.) sowie die Lage der<br />

Messstellen, auf denen die Abgrenzung beruht, ist <strong>in</strong> digitaler Form zu liefern (Angaben<br />

zum Datenformat s.u.).<br />

• Für die äußere Abgrenzung der Schadstofffahnen wird die Heranziehung der Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsschwellen<br />

gem. LAWA 5 empfohlen. Für den Fall, dass die H<strong>in</strong>tergrundwerte <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em <strong>Grundwasser</strong>körper flächendeckend oberhalb der Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsschwellen liegen,<br />

s<strong>in</strong>d folgende Fälle zu unterscheiden:<br />

5 http://www.lawa.de/pub/2download.html<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

o anthropogener H<strong>in</strong>tergrund > Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsschwellen<br />

In diesem Fall ist die gesamte Fläche des <strong>Grundwasser</strong>körpers als „belastet“ anzusehen<br />

(Überdeckungsgrad durch Schadstofffahnen = 100 %).<br />

o geogener H<strong>in</strong>tergrund > Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsschwellen<br />

In diesen <strong>Grundwasser</strong>körpern ist h<strong>in</strong>sichtlich der Abgrenzung von Schadstofffahnen<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Ableitung entsprechender Kriterien (Schwellenwerte) vorzunehmen.<br />

Falls für Schadstoffgruppen nicht nur e<strong>in</strong>e, sondern mehrere Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsschwellen<br />

existieren, so s<strong>in</strong>d der jeweils ger<strong>in</strong>gste Wert und die jeweils größte Ausdehnung<br />

zu berücksichtigen.<br />

• Für jede Schadstofffahne s<strong>in</strong>d folgende zusätzliche Attribute anzugeben: Stoffe/Stoffgruppen,<br />

Status (bekannte Lage/vermutete Lage), ggf. zusätzliche Anmerkungen (z.B.<br />

zu Sanierungen etc.).<br />

• Für bekannte <strong>Grundwasser</strong>verunre<strong>in</strong>igungen ist auf jeden Fall e<strong>in</strong>e Schadstofffahne<br />

abzugrenzen. Sollte dies nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ersten Annäherung möglich se<strong>in</strong>, so ist dies im<br />

Status (vermutete Lage) entsprechend zu vermerken.<br />

• Je punktueller Schadstoffquelle können mehrere Schadstofffahnen (z.B. für unterschiedliche<br />

Stoffgruppen) erfasst werden. Es ist aber auch e<strong>in</strong>e Zuordnung mehrerer<br />

punktueller Schadstoffquellen zu e<strong>in</strong>er Schadstofffahne möglich, für den Fall, dass sich<br />

die e<strong>in</strong>zelnen Schadstofffahnen nicht differenzieren lassen.<br />

• Vermutete punktuelle Schadstoffquellen, zu denen ke<strong>in</strong>e konkreten Erkenntnisse auf<br />

Basis von Messergebnissen vorliegen, werden zunächst nicht berücksichtigt. Wenn zu<br />

e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt neue Untersuchungsergebnisse vorliegen, werden diese bei<br />

den turnusmäßigen Betrachtungen der WRRL berücksichtigt.<br />

Für die betrachteten punktuellen Schadstoffquellen, für die Schadstofffahnen abgegrenzt<br />

werden können, sollten <strong>in</strong> den entsprechenden Datensystemen (HYGRIS C, ISAL/FIS AL-<br />

BO) Angaben zum Stand der Untersuchungen und zu den grundwasserrelevanten Schadstoffen<br />

vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Die Auswertungen der Bezirksregierungen werden auf Landesebene zusammengetragen<br />

und über die landesweiten Datensysteme HYGRIS C/FISGWW zur Verfügung gestellt.<br />

Weitere Konkretisierungen zur Auswertung der Untersuchungsergebnisse erfolgen <strong>in</strong> Kapitel<br />

5.<br />

Landesweite Vorgaben<br />

Zur Erfassung der Schadstofffahnen (Import bzw. Digitalisierung) wird zentral e<strong>in</strong> ArcGis-<br />

Projekt zur Verfügung gestellt.<br />

Die Auswertungen der zuständigen Behörden zur Ausdehnung der Schadstofffahnen werden<br />

auf Landesebene durch die Geschäftsstellen zusammengetragen und über die landesweiten<br />

Datensysteme HYGRIS C/FISGWW zur Verfügung gestellt.<br />

- 57 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Arbeiten der Geschäftsstellen<br />

Durch die Geschäftsstellen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit den Unteren Wasserbehörden die<br />

Schadstofffahnen der grundwasserrelevanten punktuellen Schadstoffquellen zu konkretisieren<br />

und digital bereitzustellen. Dies soll <strong>in</strong> Form von Geometriedaten und Sachdaten<br />

(ID, Stoffe/Stoffgruppen, Status: bekannte Lage/vermutete Lage, ggf. zusätzliche Anmerkungen<br />

z.B. zu Sanierungen etc.) <strong>in</strong> HYGRIS C/FISGWW erfolgen.<br />

3.4.4.3 Messprogramm (Operatives <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>)<br />

Gemäß Wortlaut WRRL wird die operative Überwachung „<strong>in</strong> den Zeiträumen zwischen<br />

den Programmen für die überblicksweise Überwachung durchgeführt.“ (WRRL, Anh. V,<br />

2.4.3).<br />

Die operative Überwachung dient der Feststellung des chemischen Zustandes der <strong>Grundwasser</strong>körper,<br />

für die die Zielerreichung zum Stand 2004 als unwahrsche<strong>in</strong>lich angesehen<br />

wurde, und der Analyse langfristiger anthropogener Trends.<br />

Im Vordergrund der operativen Überwachung <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> stehen die räumliche Verdichtung<br />

der Messungen durch e<strong>in</strong>e ausreichende Anzahl an Messstellen und der damit verbundene<br />

Informationsgew<strong>in</strong>n.<br />

Parameter<br />

Der zu untersuchende Parameterumfang ist grundwasserkörperspezifisch variabel (s.<br />

Abb. 3.2).<br />

Die nachfolgende Auflistung enthält die Parameter, für die gemäß Bestandsaufnahme<br />

<strong>NRW</strong> e<strong>in</strong>e operative Überwachung durchzuführen ist. Angegeben ist die jeweilige Anzahl<br />

der <strong>Grundwasser</strong>körper, bei denen e<strong>in</strong>e Überschreitung des Schwellenwertes festgestellt<br />

wurde (halbe Qualitätsnorm).<br />

Überwachungsprogramm Parameter Anzahl GWK gem. Bestandsaufnahme<br />

operative<br />

Überwachung<br />

NO3<br />

NH4<br />

Cl 9<br />

SO4<br />

- 58 -<br />

127 (landwirtschaftl. Bee<strong>in</strong>flussung)<br />

57<br />

49<br />

LHKW 14<br />

Ni 18<br />

pH-Wert 35<br />

PSM<br />

(gebietsspezifische Auswahl)<br />

PAK/BTEX nicht zentral ausgewertet<br />

20


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Die Parameter NO3, NH4, Cl, SO4 und pH-Wert (s. Tabelle) werden standardmäßig im<br />

Rahmen der Basisparameter der überblicksweisen Überwachung jährlich analysiert (s.<br />

Kap. 3.4.3.2) und s<strong>in</strong>d auch an den zusätzlichen operativen Messstellen zu untersuchen.<br />

Für folgende Parameter/Parametergruppen ist über die Vorgaben <strong>in</strong> Kapitel 3.4.3.2 h<strong>in</strong>aus<br />

e<strong>in</strong>e operative Überwachung durchzuführen, sofern sie gem. Bestandsaufnahme dazu führen,<br />

dass e<strong>in</strong> <strong>Grundwasser</strong>körper wahrsche<strong>in</strong>lich die Umweltziele gem. WRRL nicht erreicht:<br />

• LHKW<br />

Bei den Summenparametern s<strong>in</strong>d die relevanten E<strong>in</strong>zelparameter (bei LHKW m<strong>in</strong>destens<br />

Trichlorethylen und Tetrachlorethylen) mit zu untersuchen. E<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Benennung muss durch die Geschäftsstellen erfolgen.<br />

• PSM<br />

• Nickel<br />

• gebietsspezifische Parameter, sofern sie dazu führen, dass der <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

möglicherweise die Umweltziele nicht erreicht.<br />

In Artikel 6 der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, zu<br />

ermitteln, welche der <strong>in</strong> Anhang VIII der WRRL aufgeführten Schadstoffe als gefährlich<br />

e<strong>in</strong>zustufen s<strong>in</strong>d, um dementsprechend die Maßnahmenplanung auszurichten.<br />

Überwachungs<strong>in</strong>tervall<br />

Gemäß Anhang V WRRL ist die operative Überwachung m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich<br />

durchzuführen. Alle Parameter der operativen Überwachung werden <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

jährlichen Turnus untersucht. Dies erfolgt für die Mehrzahl der Parameter bereits im Rahmen<br />

der Basisparameter, die an den Messstellen der überblicksweisen und der operativen<br />

Überwachung analysiert werden (s.o. und Kap. 3.4.3.2).<br />

E<strong>in</strong>e zeitliche Verr<strong>in</strong>gerung der Überwachungs<strong>in</strong>tervalle im Rahmen des operativen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

ist <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> nicht notwendig, da die räumliche Verdichtung der Messungen durch<br />

e<strong>in</strong>e ausreichende Anzahl an Messstellen im Vordergrund steht (s.o.). Weiterh<strong>in</strong> wird die<br />

überblicksweise Überwachung bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em engen Turnus (jährlich) durchgeführt (s.<br />

Kap. 3.4.3.2).<br />

Für die im Rahmen der operativen Überwachung zusätzlich zu überwachenden Parameter<br />

(s.o.) ist ebenfalls e<strong>in</strong> jährlicher Überwachungsturnus vorgesehen.<br />

Falls LHKW und/oder PSM operativ zu überwachen s<strong>in</strong>d, kann die überblicksweise Überwachung<br />

im H<strong>in</strong>blick auf Schwellenwertüberschreitungen für diese Parameter (alle 6 Jahre,<br />

s. Kap. 3.4.3.2) entfallen.<br />

Die operative Überwachung soll im Jahr 2006 beg<strong>in</strong>nen.<br />

- 59 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

3.4.5 Überwachung der Emissionen<br />

Im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s ist <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> zunächst ke<strong>in</strong>e Überwachung der Emissionen<br />

vorgesehen.<br />

Sollten sich aus den laufenden Arbeiten zur Maßnahmenplanung Erfordernisse im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die Überwachung von Emissionen (z.B. im Rahmen der Erfolgskontrolle) ableiten, so<br />

werden die Vorgaben entsprechend angepasst.<br />

3.4.6 Grenzüberschreitende <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

An den Grenzen zu koord<strong>in</strong>ierende <strong>Grundwasser</strong>körper werden, sofern e<strong>in</strong> grenzüberschreitend<br />

relevanter E<strong>in</strong>fluss der Nutzungen gegeben ist, auch auf die Parameter untersucht,<br />

die für die Verwendung des <strong>Grundwasser</strong>s von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />

3.5 <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> grundwasserabhängige Landökosysteme<br />

3.5.1 Mengenmäßige Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

Vorbemerkungen<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme <strong>NRW</strong> wurden gemäß den Vorgaben des <strong>NRW</strong>-<br />

<strong>Leitfaden</strong>s die grundwasserabhängigen Ökosysteme 6 für <strong>NRW</strong> ermittelt. Weitergehende<br />

Auswertungen wurden <strong>in</strong> der Bestandsaufnahme nicht durchgeführt. Die Abschätzung, für<br />

welche grundwasserabhängigen Ökosysteme e<strong>in</strong> Schädigungsrisiko besteht, wurde als<br />

Prüfschritt <strong>in</strong> das folgende <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong>tegriert.<br />

Im Rahmen des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s ist auf Grundlage der Risikoabschätzung festzustellen, welche<br />

grundwasserabhängigen Landökosysteme tatsächlich geschädigt werden. E<strong>in</strong> genereller<br />

und ausschließlicher Verweis auf durchgeführte, wasserrechtliche Erlaubnisverfahren im<br />

Zusammenhang mit den grundwasserabhängigen Landökosystemen bzw. deren Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

durch Wasserentnahmen wird als nicht ausreichend angesehen. Die Betrachtung<br />

der grundwasserabhängigen Landökosysteme im Rahmen des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s ist also<br />

notwendig.<br />

6 Unter diesem Begriff geht es der WRRL um die Berücksichtigung von grundwasserabhängigen Gebieten<br />

mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Ermittelt wurden entsprechende Gebiete mit<br />

Vorkommen grundwasserabhängiger Biotope. Der im Weiteren beibehaltene Begriff Ökosystem aus der<br />

WRRL ist hier nicht im S<strong>in</strong>ne von vollständigen Ökosystemen mit weitgehend selbstregulierenden Wirkungsgefügen<br />

von Lebewesen und ihrer abiotischen Umwelt zu verstehen.<br />

- 60 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Die WRRL fordert nicht, lange zurückliegende Schädigungen grundwasserabhängiger<br />

Landökosysteme rückgängig zu machen, sondern e<strong>in</strong>e weitere negative Bee<strong>in</strong>flussung und<br />

somit e<strong>in</strong>e weitere Verschlechterung der grundwasserabhängigen Landökosysteme zu vermeiden.<br />

Ausgangspunkt für die Bewertung des Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>s ist der Zeitpunkt des<br />

Inkrafttretens der WRRL. Die Situation des Jahres 2000 stellt somit bezogen auf die<br />

grundwasserabhängigen Landökosysteme quasi den Referenzzustand dar. Unter Berücksichtigung<br />

dieses Referenzzustandes erfolgt dann unter Verwendung der zwischenzeitlich<br />

gesammelten <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>daten im Rahmen der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans e<strong>in</strong>e<br />

Bewertung bezogen auf den <strong>Grundwasser</strong>körper.<br />

Die Vorgehensweise zur Konzeption des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s im H<strong>in</strong>blick auf grundwasserabhängige<br />

Landökosysteme wurde folgendermaßen gegliedert:<br />

1. Selektion der (potenziell) bee<strong>in</strong>flussten grundwasserabhängigen Landökosysteme<br />

anhand vorliegender Daten zur Trendentwicklung der <strong>Grundwasser</strong>stände und zu<br />

vorhandenen GW-Wasserrechten (HYGRIS C) bezogen auf WasEG-Entnahmestellen<br />

sowie Abschätzung des Risikos e<strong>in</strong>er signifikanten Schädigung (s. Abb. 3.10);<br />

2. Festlegung des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>bedarfs <strong>in</strong> Abhängigkeit von den vorhandenen Randbed<strong>in</strong>gungen<br />

(bereits existierende <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>programme, <strong>Grundwasser</strong>entnahmen<br />

etc.);<br />

3. Festlegung der Methoden und Auswertungen zur Ermittlung e<strong>in</strong>er signifikanten<br />

Schädigung der grundwasserabhängigen Landökosysteme;<br />

4. Auswertungen im Rahmen des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s/Bewirtschaftungsplans und Übertragung<br />

der Ergebnisse auf die betroffenen <strong>Grundwasser</strong>körper.<br />

3.5.1.1 Selektion der im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s zu überwachenden<br />

grundwasserabhängigen Landökosysteme<br />

Die generelle Vorgehensweise zur Selektion der im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s zu<br />

überwachenden grundwasserabhängigen Landökosysteme ist <strong>in</strong> Abbildung 3.10 dargestellt.<br />

Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d zentral für <strong>NRW</strong> durchgeführte Auswertungen grau h<strong>in</strong>terlegt. Die Vorgehensweise<br />

wird nachfolgend im E<strong>in</strong>zelnen erläutert.<br />

Zentrale Auswertungen (<strong>in</strong> Abb. 3.10 grau h<strong>in</strong>terlegt)<br />

1. Ausgewählte grundwasserabhängige Landökosysteme („Suchkulisse“)<br />

Die EU-Kommission hat im Rahmen der geme<strong>in</strong>samen WRRL-Umsetzungsstrategie<br />

(CIS) den „Übergreifenden <strong>Leitfaden</strong> Feuchtgebiete“ (CIS Guidance Wetlands) veröffentlicht.<br />

Dar<strong>in</strong> legt sie dar, welche Gebiete als grundwasserabhängige Landökosysteme<br />

betrachtet werden sollen. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen wurde die Kulisse<br />

aus der Bestandsaufnahme auf folgende Gebiete konzentriert, die im Rahmen des<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s und bei der Zustandsbeschreibung berücksichtigt werden:<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

o FFH-Gebiete,<br />

o EU-Vogelschutzgebiete,<br />

o Nationalpark Eifel,<br />

o Naturschutzgebiete,<br />

o Kernflächen der Bereiche für den Schutz der Natur (gem. Gebietsentwicklungsplan<br />

GEP) 7 .<br />

In HYGRIS C erfolgt für jeden <strong>Grundwasser</strong>körper e<strong>in</strong>e tabellarische Auflistung der selektierten<br />

grundwasserabhängigen Landökosysteme. In dieser Liste werden die Ergebnisse<br />

aller nachfolgenden Auswertungen dokumentiert.<br />

7 Hierunter fallen die Flächen <strong>in</strong>nerhalb der Bereiche für den Schutz der Natur (BSN), die gemäß Biotopkataster<br />

<strong>NRW</strong> fachlich als Naturschutzgebiet vorgeschlagen s<strong>in</strong>d. In den Kreisen Siegen-Wittgenste<strong>in</strong> und<br />

Olpe wurden auch Naturschutzgebietsvorschläge außerhalb von BSN berücksichtigt, da der aus dem Jahr<br />

1989 stammende GEP nur unterrepräsentierte BSN-Darstellungen enthält.<br />

- 62 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Abb. 3.10: Vorgehensweise zur Selektion der im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s zu<br />

überwachenden grundwasserabhängigen Landökosysteme<br />

- 63 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

4. Analyse e<strong>in</strong>er potenziellen Bee<strong>in</strong>flussung<br />

E<strong>in</strong> grundwasserabhängiges Landökosystem wird als potenziell negativ bee<strong>in</strong>flusst angesehen,<br />

wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e der folgenden Bed<strong>in</strong>gungen vorliegt:<br />

a. Das grundwasserabhängige Landökosystem liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Grundwasser</strong>körper, dessen<br />

Zielerreichung (Stand 2004) im H<strong>in</strong>blick auf den mengenmäßigen Zustand als<br />

unwahrsche<strong>in</strong>lich angesehen wird.<br />

b. Das grundwasserabhängige Landökosystem liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entfernung von max.<br />

500 m zu e<strong>in</strong>er <strong>Grundwasser</strong>messstelle, die für den Zeitraum 1991 bis 2004 e<strong>in</strong>en signifikant<br />

negativen Trend 8 (< –1 cm/Jahr) und e<strong>in</strong>en Flurabstand < 10 m aufweist.<br />

c. Das grundwasserabhängige Landökosystem liegt im potenziellen E<strong>in</strong>flussbereich e<strong>in</strong>er<br />

<strong>Grundwasser</strong>entnahme, wobei ausgehend von den erteilten Wasserrechten folgende<br />

Wirkungsbereiche def<strong>in</strong>iert wurden:<br />

Entnahmemenge Radius potenzieller Wirkungsbereich<br />

< 36.500 m³/a 0 m oder Lage unmittelbar im Feuchtgebiet<br />

36.500 bis 600.000 m³/a 100 m<br />

> 600.000 m³/a 500 m<br />

Aus den zuvor genannten Auswertungen resultieren potenziell bee<strong>in</strong>flusste und potenziell<br />

unbee<strong>in</strong>flusste grundwasserabhängige Landökosysteme.<br />

Das Ergebnis der zentralen Auswertungen wird <strong>in</strong> HYGRIS C für jedes grundwasserabhängige<br />

Landökosystem im Datenblatt des jeweiligen <strong>Grundwasser</strong>körpers abgelegt.<br />

5. grundwasserabhängige Landökosysteme, die im Rahmen e<strong>in</strong>es bestehenden<br />

großräumigen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s überwacht werden<br />

Im Anschluss an die Analyse e<strong>in</strong>er potenziellen Bee<strong>in</strong>flussung grundwasserabhängiger<br />

Landökosysteme erfolgt – soweit möglich – zentral e<strong>in</strong>e räumliche Selektion der grundwasserabhängigen<br />

Landökosysteme, die bereits im Rahmen der großräumigen bergbaulichen<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>systeme Braunkohlentagbau Garzweiler, Inden und Hambach überwacht<br />

werden.<br />

Für grundwasserabhängige Landökosysteme, die bereits dementsprechend überwacht<br />

werden, kann e<strong>in</strong>e weitere E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung durch die Geschäftsstellen entfallen.<br />

Die hier vorhandenen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>systeme gehen <strong>in</strong> der Regel über die Anforderungen<br />

der WRRL h<strong>in</strong>aus. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans<br />

berücksichtigt.<br />

Für grundwasserabhängige Landökosysteme, die bislang nicht dementsprechend überwacht<br />

werden, ist e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallanalyse durch die Geschäftsstelle durchzuführen (s.u.).<br />

8 Nähere Erläuterungen zur Ermittlung des Trends enthält der <strong>NRW</strong>-<strong>Leitfaden</strong> zur Bestandsaufnahme.<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Auswertungen der Geschäftsstellen<br />

E<strong>in</strong>e weitergehende Abschätzung, welche grundwasserabhängigen Landökosysteme e<strong>in</strong>em<br />

Schädigungsrisiko unterliegen, ist nur durch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung der näheren<br />

wasserwirtschaftlichen und ökologischen Verhältnisse möglich. Die nachfolgenden<br />

Auswertungen erfolgen daher im Wesentlichen auf Basis der Gebietskenntnis der Geschäftsstellen.<br />

Bei naturschutzfachlichen Fragestellungen wird empfohlen, die zuständige<br />

Untere Landschaftsbehörde zu beteiligen. Die Prüfungen der Geschäftsstellen sollen<br />

durch entsprechende Informationsbereitstellungen u.a. <strong>in</strong> FISGWW und dem Landschafts<strong>in</strong>formationssystem<br />

(LINFOS) unterstützt werden.<br />

6. E<strong>in</strong>zelfallanalyse der potenziell bee<strong>in</strong>flussten grundwasserabhängigen Landökosysteme<br />

Durch die Geschäftsstelle ist für jedes als potenziell bee<strong>in</strong>flusst selektierte grundwasserabhängige<br />

Landökosystem anhand vorliegender Daten und Kenntnisse zu prüfen, ob e<strong>in</strong>e<br />

negative Bee<strong>in</strong>flussung tatsächlich vorliegt bzw. zu befürchten ist. Bei der Prüfung<br />

ist zwischen wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Prüfkriterien zu unterscheiden.<br />

Das Ergebnis der Prüfung sowie e<strong>in</strong>e Erläuterung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> die entsprechenden<br />

Felder <strong>in</strong> HYGRIS C e<strong>in</strong>zutragen.<br />

Wasserwirtschaftliche Prüfkriterien<br />

Die nachfolgende Aufstellung enthält e<strong>in</strong>e Auswahl möglicher Prüfkriterien, die <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

von den Ergebnissen der zentralen Auswertung zur Anwendung kommen<br />

können.<br />

Ergebnis der<br />

zentralen Auswertungen<br />

(Grund der potenziellen<br />

Bee<strong>in</strong>flussung)<br />

empfohlene<br />

Prüfkriterien<br />

(1)<br />

Messstelle mit<br />

signifikant<br />

negativem Trend<br />

Liegt die GWM im oberen<br />

Stockwerk?<br />

Ist die Gangl<strong>in</strong>ie der<br />

GWM plausibel?<br />

S<strong>in</strong>d weitere GWM im<br />

Feuchtgebiet vorhanden?<br />

(2)<br />

<strong>Grundwasser</strong>entnahme<br />

Aus welchem GW-<br />

Stockwerk erfolgt die<br />

Förderung?<br />

Welche Mengen werden<br />

gefördert und wie ist der<br />

zeitliche Verlauf?<br />

Wurde die Entnahme seit<br />

2000 gesteigert?<br />

S<strong>in</strong>d GWM im Feuchtgebiet<br />

vorhanden?<br />

- 65 -<br />

(3)<br />

Zielerreichung Menge<br />

unwahrsche<strong>in</strong>lich<br />

(Bestandsaufnahme)<br />

S<strong>in</strong>d GWM im<br />

Feuchtgebiet<br />

vorhanden?<br />

S<strong>in</strong>d GW-Entnahmen<br />

<strong>in</strong> direkter Nähe des<br />

Feuchtgebietes<br />

vorhanden?<br />

(weiteres Vorgehen<br />

s. Fälle (1) und (2))<br />

Mögliche weitere, allgeme<strong>in</strong>e Prüfkriterien im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e Abschätzung des Risikos<br />

e<strong>in</strong>er signifikanten Schädigung könnten se<strong>in</strong>:<br />

o Besitzt das betrachtete grundwasserabhängige Landökosystem tatsächlich <strong>Grundwasser</strong>kontakt<br />

(Flurabstand ≤ 5 m)?<br />

o Wird das Feuchtgebiet aus e<strong>in</strong>em <strong>Grundwasser</strong>leiter gespeist, der auch genutzt wird<br />

bzw. durch die Nutzung e<strong>in</strong>es anderen <strong>Grundwasser</strong>leiters bee<strong>in</strong>flusst wird?


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Naturschutzfachliche Prüfkriterien<br />

Die E<strong>in</strong>schätzung des Risikos e<strong>in</strong>er signifikanten Schädigung grundwasserabhängiger<br />

Landökosysteme erfordert neben der wasserwirtschaftlichen auch e<strong>in</strong>e naturschutzfachliche<br />

E<strong>in</strong>schätzung. Hierzu wird den Geschäftsstellen empfohlen, die Unteren Landschaftsbehörden<br />

bzw. bei Bedarf die Biologischen Stationen mit e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

Es wird empfohlen, folgende naturschutzfachlichen Prüfkriterien zu berücksichtigen:<br />

o Inwieweit liegen H<strong>in</strong>weise vor, dass die betroffenen grundwasserabhängigen Landökosysteme<br />

durch <strong>Grundwasser</strong>absenkungen geschädigt oder gefährdet werden?<br />

o F<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> der LINFOS-Datenbank H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>e entsprechende Gefährdung/Schädigung?<br />

o Bef<strong>in</strong>den sich grundwasserabhängige Biotoptypen im Bereich der <strong>Grundwasser</strong>absenkung?<br />

o Liegen Kartierungen, Pflege- und Entwicklungspläne oder andere Untersuchungen<br />

vor (z.B. Bewertungen des Erhaltungszustandes nach Art. 11 der FFH-RL), die H<strong>in</strong>weise<br />

auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen e<strong>in</strong>es Schädigungsrisikos ergeben?<br />

o Ergeben sich begründete H<strong>in</strong>weise aus der Gebietskenntnis der Unteren Landschaftsbehörde<br />

oder Biostation?<br />

o Welche Veränderungen der grundwasserabhängigen Ökosysteme/Biotope weisen auf<br />

e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung h<strong>in</strong>? Dauern diese Veränderungen derzeit noch an?<br />

o S<strong>in</strong>d mögliche Ursachen <strong>in</strong> der Umgebung des Gebietes bekannt oder erkennbar? (Zu<br />

betrachten wären hier Entnahmen, Rohstoffgew<strong>in</strong>nung, Entwässerungsmaßnahmen,<br />

E<strong>in</strong>tiefungen von Fließgewässern etc.).<br />

Das Ergebnis der E<strong>in</strong>zelfallprüfung (Risiko vorhanden/nicht vorhanden) ist <strong>in</strong> HY-<br />

GRIS C zu dokumentieren, zu erläutern und zu pflegen.<br />

7. Berücksichtigung zusätzlicher Erkenntnisse der Geschäftsstellen<br />

Obwohl die zentralen Auswertungen der landesweiten Daten auf e<strong>in</strong>em Worst-Case-<br />

Ansatz beruhen, kann bei den so ermittelten potenziell unbee<strong>in</strong>flussten grundwasserabhängigen<br />

Landökosystemen nicht sicher ausgeschlossen werden, ob <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen<br />

nicht doch e<strong>in</strong> Risiko vorhanden ist. Falls der Geschäftsstelle zusätzliche Erkenntnisse<br />

zu e<strong>in</strong>er gegebenen oder möglichen Bee<strong>in</strong>flussung dieser grundwasserabhängigen<br />

Landökosysteme vorliegen, ist im E<strong>in</strong>zelfall zu prüfen, ob e<strong>in</strong> Schädigungsrisiko vorhanden<br />

ist. Zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Zusammenhang zusätzliche Entnahmen,<br />

Rohstoffgew<strong>in</strong>nung, Entwässerungsmaßnahmen, E<strong>in</strong>tiefungen von Fließgewässern etc.<br />

Änderungen der zentralen Auswertung („potenziell unbee<strong>in</strong>flusst“) können durch die<br />

Geschäftsstellen erfolgen. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> HYGRIS C zu dokumentieren, zu erläutern und zu<br />

pflegen.<br />

- 66 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Landesweite Vorgaben<br />

<strong>Grundwasser</strong>körperspezifische Tabellen der selektierten grundwasserabhängigen Landökosysteme<br />

werden den Geschäftsstellen <strong>in</strong> HYGRIS C zur Verfügung gestellt. In den Tabellen<br />

wird das Ergebnis der zentralen Analyse e<strong>in</strong>er potenziellen Bee<strong>in</strong>flussung (s.o.) abgelegt.<br />

Da bei der anschließenden Prüfung durch die Geschäftsstellen die Verwendung e<strong>in</strong>es GIS<br />

zur Visualisierung verschiedener Themen (Ökosysteme, Entnahmen, Messstellen etc.) hilfreich<br />

ist, sollte auf die entsprechenden Bereitstellungen <strong>in</strong> FISGWW zurückgegriffen werden.<br />

Arbeiten der Geschäftsstellen<br />

Entsprechend der zuvor genannten Vorgehensweise und den Kriterien erfolgt durch die<br />

Geschäftsstellen die Prüfung der potenziellen Bee<strong>in</strong>flussung grundwasserabhängiger<br />

Landökosysteme. Die Ergebnisse der Prüfung werden wie beschrieben <strong>in</strong> HYGRIS C dokumentiert,<br />

erläutert und gepflegt.<br />

3.5.1.2 Festlegung des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>bedarfs<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Festlegung des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>bedarfs im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

s<strong>in</strong>d grundsätzlich folgende Fälle zu unterscheiden (s. Abb. 3.10):<br />

• Das bee<strong>in</strong>flusste grundwasserabhängige Landökosystem wird bereits im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s überwacht. Dann besteht im Zusammenhang mit dem <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> nach<br />

WRRL ke<strong>in</strong> weiterer <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>bedarf.<br />

• Das bee<strong>in</strong>flusste grundwasserabhängige Landökosystem wird noch nicht im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>es <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s überwacht.<br />

Aufgrund des E<strong>in</strong>zelfallcharakters der zu überwachenden grundwasserabhängigen Landökosysteme<br />

erfolgen ke<strong>in</strong>e landesweiten Vorgaben zum <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>bedarf. Die Festlegung<br />

des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>bedarfs (Messstellen, Überwachungs<strong>in</strong>tervall etc.) erfolgt unter Berücksichtigung<br />

wasserwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Kriterien durch die Geschäftsstellen<br />

<strong>in</strong> enger Abstimmung mit den zuständigen Landschaftsbehörden. H<strong>in</strong>weise zum <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

ergeben sich u.a. aus dem Gutachten des Erftverbandes. 9<br />

9 http://www.erftverband.de/projekte/pro_forschung/lawa/lawa.shtml<br />

Kontakt: Dr. Udo Rose (02271 88-1295)<br />

- 67 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Dokumentation bei bereits existierendem <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

Bei grundwasserabhängigen Landökosystemen, die bereits im Rahmen e<strong>in</strong>es existierenden<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s überwacht werden, ist <strong>in</strong> HYGRIS C das entsprechende <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> zu vermerken.<br />

Im Rahmen der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans ist auf die entsprechenden<br />

Ergebnisse dieses <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s zurückzugreifen.<br />

Konzeption bei neu e<strong>in</strong>zurichtendem <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

Für die bee<strong>in</strong>flussten grundwasserabhängigen Landökosysteme, die noch nicht im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>es <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s überwacht werden, s<strong>in</strong>d durch die Geschäftsstellen zunächst u.a. folgende<br />

Sachverhalte zu prüfen:<br />

• Existieren im Bereich des grundwasserabhängigen Landökosystems bereits aussagekräftige<br />

<strong>Grundwasser</strong>messstellen? S<strong>in</strong>d diese bereits <strong>in</strong> HYGRIS C aufgenommen?<br />

Falls nicht, sollten sie nachgetragen werden.<br />

• Liegen zu den <strong>Grundwasser</strong>messstellen bereits <strong>Grundwasser</strong>standsdaten vor? S<strong>in</strong>d diese<br />

bereits <strong>in</strong> HYGRIS C aufgenommen? Falls nicht, sollten sie nachgetragen werden.<br />

• Ist das bestehende Messstellennetz ausreichend oder müssen noch zusätzliche <strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

errichtet werden?<br />

Landesweite Vorgaben<br />

In HYGRIS C ist die Möglichkeit bereitzustellen, grundwasserabhängige Landökosysteme,<br />

die bereits im Rahmen e<strong>in</strong>es bestehenden <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s überwacht werden, entsprechend zu<br />

markieren (Feld ja/ne<strong>in</strong> und Erläuterungstext).<br />

Arbeiten der Geschäftsstellen<br />

Die grundwasserabhängigen Landökosysteme, die bereits im Rahmen e<strong>in</strong>es bestehenden<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s überwacht werden, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> HYGRIS C entsprechend zu markieren.<br />

3.5.2 Chemische Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

Die WRRL sieht neben der Berücksichtigung mengenmäßiger Bee<strong>in</strong>trächtigungen auch die<br />

Betrachtung chemischer Bee<strong>in</strong>trächtigungen grundwasserabhängiger Landökosysteme und<br />

Oberflächengewässer durch das <strong>Grundwasser</strong> vor. Im Rahmen flächiger Belastungen s<strong>in</strong>d<br />

hierbei <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie folgende Parameter zu betrachten: Nitrat-, Phosphat-, Chlorid-<br />

Gehalte und pH-Wert.<br />

- 68 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

<strong>Grundwasser</strong>abhängige Landökosysteme<br />

Bei der Betrachtung chemischer Bee<strong>in</strong>trächtigungen grundwasserabhängiger Ökosysteme<br />

durch <strong>Grundwasser</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere Bee<strong>in</strong>trächtigungen nährstoffempf<strong>in</strong>dlicher Lebensräume<br />

wie Moor-, Bruch- und Auenwälder, Moore und Feuchtheiden und Feuchtgrünland<br />

durch erhöhte Nitrat- und Phosphatwerte im <strong>Grundwasser</strong> zu berücksichtigen. Nährstoffarme<br />

Ökosysteme und ihre Lebensgeme<strong>in</strong>schaften reagieren besonders empf<strong>in</strong>dlich auf<br />

e<strong>in</strong>e Nährstoffanreicherung.<br />

Die Risikoabschätzung bzw. der Nachweis e<strong>in</strong>er Schädigung konkreter Gebiete ist jedoch<br />

aufgrund der Vielzahl zu berücksichtigender Randbed<strong>in</strong>gungen (z.B. <strong>Grundwasser</strong>fließrichtung,<br />

Zustand des wurzelnahen <strong>Grundwasser</strong>s, E<strong>in</strong>träge über den Luftpfad) nur im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>er genauen E<strong>in</strong>zelfallanalyse möglich. E<strong>in</strong>e Ermittlung und angemessene E<strong>in</strong>grenzung<br />

von Gebieten mit Bee<strong>in</strong>trächtigungsrisiko auf Landesebene wie beim quantitativen<br />

Aspekt ist nicht möglich.<br />

Entsprechend dem Vorschlag des vom Erftverband bearbeiteten F+E-Vorhabens 10 sollten<br />

nähere Untersuchungen daher nur bei Vorliegen konkreter Verdachtsfälle durchgeführt<br />

werden (z.B. Eutrophierungszeiger <strong>in</strong> meso- bis oligotrophen Gebieten mit <strong>Grundwasser</strong>zustrom).<br />

Die Verdachtsfälle sollten spätestens im Zuge der Bewirtschaftungsplanung ermittelt<br />

werden, <strong>in</strong>dem die beteiligten Stellen (Geschäftsstellen/Landschaftsbehörden) aufgefordert<br />

werden, bekannte Gebiete mit deutlichen H<strong>in</strong>weisen auf e<strong>in</strong>e grundwasserbed<strong>in</strong>gte<br />

stoffliche Bee<strong>in</strong>trächtigung zu benennen. Anhand der Ergebnisse ist über weitere<br />

Untersuchungen im Rahmen des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s zu entscheiden.<br />

In HYGRIS C wird e<strong>in</strong> Auswahlfeld bereitgestellt, über das grundwasserabhängige Landökosysteme,<br />

bei denen das Risiko der negativen Bee<strong>in</strong>flussung durch die <strong>Grundwasser</strong>qualität<br />

besteht, von den Geschäftsstellen markiert werden können.<br />

Oberflächengewässer<br />

Für Oberflächengewässer stellt der E<strong>in</strong>trag von Schadstoffen über den <strong>Grundwasser</strong>pfad<br />

e<strong>in</strong>e diffuse Belastungsquelle dar. Entsprechende Erkenntnisse müssen sich aus dem <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

Oberflächengewässer ergeben. Bei der Bewertung des <strong>Grundwasser</strong>zustandes wird<br />

somit auf die entsprechenden Ergebnisse des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s Oberflächengewässer zurückgegriffen.<br />

10 http://www.erftverband.de/projekte/pro_forschung/lawa/lawa.shtml<br />

Kontakt: Dr. Udo Rose (02271 88-1295)<br />

- 69 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

4 DOKUMENTATION DER MONITORINGERGEBNISSE<br />

Die Datenerfassung und Dokumentation der <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>ergebnisse erfolgt unmittelbar <strong>in</strong><br />

HYGRIS C. E<strong>in</strong>e entsprechende Kurzbeschreibung des Systems f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> Kapitel<br />

3.2.1. Nähere Angaben s<strong>in</strong>d auch dem Handbuch zu HYGRIS C zu entnehmen.<br />

Alle <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>ergebnisse werden den jeweiligen <strong>Grundwasser</strong>körpern oder <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen<br />

<strong>in</strong> HYGRIS C unmittelbar zugeordnet. So wird sichergestellt, dass im<br />

Lauf der weiteren Umsetzung der WRRL <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> die jeweils aktuellen grundwasserkörperspezifischen<br />

Daten für die Sachbearbeitung vor Ort unmittelbar zur Verfügung stehen.<br />

- 70 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

5 AUSWERTUNG UND BEWERTUNG DER MONITORINGERGEBNISSE<br />

5.1 Bestimmung des mengenmäßigen Zustandes<br />

5.1.1 Auswertung<br />

Für die Auswertungen im H<strong>in</strong>blick auf den mengenmäßigen Zustand ist im Rahmen des<br />

Bewirtschaftungsplans pr<strong>in</strong>zipiell die gleiche Vorgehensweise vorgesehen, die bereits bei<br />

der Bestandsaufnahme zur Anwendung kam. Die Auswertung zum mengenmäßigen Zustand<br />

besteht demnach aus folgenden Komponenten:<br />

• Trendanalyse der <strong>Grundwasser</strong>stände;<br />

• Wasserbilanz für die <strong>Grundwasser</strong>körper.<br />

5.1.1.1 Trendanalyse<br />

E<strong>in</strong>e zentrale Trendberechnung und die Berechnung des Überdeckungsgrades wird nur an<br />

den Messstellen mit e<strong>in</strong>em Messzeitraum ab m<strong>in</strong>destens 1971 durchgeführt (s. Kap. 3.1.2).<br />

Die Durchführung der Trendanalyse erfolgt zentral <strong>in</strong> HYGRIS C.<br />

Die Trendanalyse erfolgt analog zur Vorgehensweise bei der Bestandsaufnahme <strong>in</strong> folgenden<br />

Schritten:<br />

1. Berechnung des Trends je <strong>Grundwasser</strong>messstelle:<br />

Die Berechnung des Trends der <strong>Grundwasser</strong>stände erfolgt an jeder ausgewählten<br />

<strong>Grundwasser</strong>messstelle für den Messzeitraum gemäß Kapitel 3.1.2 (für den ersten<br />

Bewirtschaftungsplan bis Ende 2007) per l<strong>in</strong>earer Regression. Die Steigung der Ausgleichsgeraden<br />

entspricht dem Trend der <strong>Grundwasser</strong>stände an der jeweiligen<br />

<strong>Grundwasser</strong>messstelle.<br />

Für <strong>Grundwasser</strong>messstellen mit e<strong>in</strong>em deutlich kürzeren Messzeitraum (Beg<strong>in</strong>n<br />

nach 1971) werden Trendberechnungen zur Arbeitsunterstützung durchgeführt, sie<br />

gehen aber nicht <strong>in</strong> die zentrale Bewertung des mengenmäßigen Zustandes mit e<strong>in</strong>.<br />

2. Wirkungsfläche je <strong>Grundwasser</strong>messstelle:<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die <strong>Grundwasser</strong>standsverhältnisse repräsentiert e<strong>in</strong>e <strong>Grundwasser</strong>messstelle<br />

nicht nur die Situation am jeweiligen Standort, sondern ist auch charakteristisch<br />

für die nähere bzw. sogar weitere Umgebung. Aus diesem Grund wird bei jeder<br />

Messstelle von e<strong>in</strong>er Wirkungsfläche von 50 km² ausgegangen, was e<strong>in</strong>em Radius<br />

von ca. 4 km um jede ausgewählte <strong>Grundwasser</strong>messstelle entspricht.<br />

3. Flächenbilanz je <strong>Grundwasser</strong>körper:<br />

Die Summe der Wirkungsflächen je <strong>Grundwasser</strong>körper wird zu der Gesamtfläche<br />

des <strong>Grundwasser</strong>körpers <strong>in</strong> Relation gesetzt (prozentuale Überdeckung der Wirkungsflächen).<br />

Dabei werden <strong>in</strong> Gebieten mit hoher Messstellendichte die Wirkungsflächen<br />

der e<strong>in</strong>zelnen <strong>Grundwasser</strong>messstellen gewichtet abgem<strong>in</strong>dert, so dass ke<strong>in</strong>e<br />

Flächenüberlagerungen entstehen.<br />

- 71 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Werden durch die Wirkungsflächen der <strong>Grundwasser</strong>messstellen weniger als 50 % der<br />

Fläche des <strong>Grundwasser</strong>körpers abgedeckt, so reicht die Messstellendichte für e<strong>in</strong>e Beurteilung<br />

des mengenmäßigen Zustandes alle<strong>in</strong> auf Basis der Trendanalyse nicht aus. Diese<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper werden dann entsprechend der wasserwirtschaftlichen Bedeutung e<strong>in</strong>er<br />

überschlägigen bzw. detaillierten Wasserbilanz unterzogen (s. Kap. 5.1.1.2).<br />

5.1.1.2 Wasserbilanz<br />

Die zur Wasserbilanz erforderlichen Daten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Kapitel 3.3.2 ausführlich erläutert.<br />

Zur weitergehenden zusätzlichen Information stehen den Geschäftsstellen folgende zentralen<br />

Daten zur <strong>Grundwasser</strong>entnahme und zur <strong>Grundwasser</strong>neubildung zur Verfügung:<br />

• H<strong>in</strong>sichtlich der <strong>Grundwasser</strong>neubildung wird der aktuell zur Verfügung stehende Bilanzzeitraum<br />

(1978 bis 1999) im Modell GROWA berücksichtigt.<br />

• H<strong>in</strong>sichtlich der Entnahmemengen wird unter Verwendung der WasEG-Daten der Wassergew<strong>in</strong>nungsanlagen<br />

für den Bewirtschaftungszeitraum e<strong>in</strong> Mittelwert der jährlichen<br />

Entnahmemengen berechnet. 11 Bei der Berechnung wird die beim LUA vorliegende<br />

Abschätzung des <strong>Grundwasser</strong>anteils an der jeweiligen Entnahmemenge berücksichtigt.<br />

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die WasEG-Daten nur die entgeltpflichtigen<br />

<strong>Grundwasser</strong>entnahmen be<strong>in</strong>halten.<br />

• H<strong>in</strong>sichtlich der vergebenen Entnahmerechte stehen den Geschäftstellen die Informationen<br />

des digitalen Wasserbuchs zur Verfügung.<br />

In HYGRIS C wird markiert, für welche <strong>Grundwasser</strong>körper e<strong>in</strong>e detaillierte Wasserbilanz<br />

zu erstellen ist.<br />

Im Rahmen der detaillierten Wasserbilanz s<strong>in</strong>d die landesweiten Daten (Entnahmemengen,<br />

<strong>Grundwasser</strong>neubildung) durch die Geschäftsstellen zu prüfen und ggf. zu ergänzen bzw.<br />

anzupassen.<br />

Des Weiteren s<strong>in</strong>d im Rahmen der detaillierten Bilanzierung die speziellen hydrogeologischen<br />

Verhältnisse (z.B. Zustrom aus oder Abstrom <strong>in</strong> andere <strong>Grundwasser</strong>leiter, Leakage<br />

etc.) zu berücksichtigen. Hierbei kann – soweit möglich – auf Daten großräumiger <strong>Grundwasser</strong>modelle<br />

zurückgegriffen werden.<br />

In HYGRIS C werden den Geschäftsstellen zum Erstellen der detaillierten Wasserbilanz<br />

folgende Änderungsfelder zur Verfügung gestellt:<br />

• <strong>Grundwasser</strong>neubildung:<br />

Angabe der Gesamtmenge je <strong>Grundwasser</strong>körper, falls detaillierte oder aktuelle Daten<br />

vorliegen;<br />

• <strong>Grundwasser</strong>entnahme:<br />

Angabe der Gesamtmenge je <strong>Grundwasser</strong>körper, falls deutliche Abweichungen zum<br />

berechneten Mittel der vergangenen Jahre vorliegen;<br />

11 Für den ersten Bewirtschaftungsplan wird hierzu der Zeitraum 2003 bis 2006 herangezogen.<br />

- 72 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

• Zustrom (aus anderen <strong>Grundwasser</strong>körpern):<br />

Angabe der Gesamtmenge je <strong>Grundwasser</strong>körper;<br />

• Abstrom (<strong>in</strong> andere <strong>Grundwasser</strong>körper):<br />

Angabe der Gesamtmenge je <strong>Grundwasser</strong>körper;<br />

• Entnahmen durch Hausbrunnen (abgeschätzt, Summe je <strong>Grundwasser</strong>körper);<br />

• Quellabflüsse (abgeschätzt, Summe je <strong>Grundwasser</strong>körper).<br />

Die Änderungen/Ergänzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den entsprechenden Kommentarfeldern kurz zu begründen,<br />

nach Möglichkeit mit Nennung der jeweiligen Datenquelle.<br />

Das Gesamtergebnis der detaillierten Wasserbilanz (negativ, ausgeglichen, positiv) ist für<br />

die jeweiligen <strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong> HYGRIS C durch die Geschäftsstellen e<strong>in</strong>zutragen.<br />

5.1.1.3 <strong>Grundwasser</strong>abhängige Landökosysteme<br />

Für grundwasserabhängige Landökosysteme, für die gemäß der <strong>in</strong> Kapitel 3.5 beschriebenen<br />

Vorgehensweise e<strong>in</strong> Risiko festgestellt wurde und die ke<strong>in</strong>em laufenden <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

unterliegen, erfolgt e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung gemäß Kapitel 3.5.1.2.<br />

Durch die Geschäftsstellen werden <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit den Unteren Landschaftsbehörden<br />

(und bei Bedarf unter H<strong>in</strong>zuziehung des LANUV) <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>messstellen festgelegt.<br />

In der Regel erfolgt im Rahmen der Auswertungen der <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>ergebnisse e<strong>in</strong> Abgleich<br />

der aufgezeichneten <strong>Grundwasser</strong>stände mit den nach naturschutzfachlichen Kriterien abgeleiteten<br />

Zielwerten. Hierbei können etwa die maximal zulässigen <strong>Grundwasser</strong>flurabstände<br />

für den jeweiligen Biotoptyp betrachtet werden.<br />

Die Dokumentation des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s (ausgewählte Messstellen, ggf. Zielwerte,<br />

<strong>Grundwasser</strong>stände) für die betroffenen grundwasserabhängigen Landökosysteme erfolgt<br />

<strong>in</strong> HYGRIS C.<br />

5.1.1.4 Vertrauensbereiche<br />

Trendanalyse<br />

Aufgrund der langen Beobachtungsreihen sowie der Übertragung der Ergebnisse an den<br />

e<strong>in</strong>zelnen Messstellen auf den gesamten <strong>Grundwasser</strong>körper (s. Kap. 5.1.1.1) wird auf e<strong>in</strong>e<br />

Quantifizierung des Vertrauensbereichs für die Trendanalyse aus fachlichen Gründen verzichtet.<br />

Bereits die E<strong>in</strong>gangsdaten der <strong>Grundwasser</strong>standsmessungen unterliegen e<strong>in</strong>er Plausibilitätsprüfung<br />

bzgl. offensichtlicher Ausreißer durch die jeweiligen Sachbearbeiter.<br />

Im Rahmen der Trendanalyse werden langjährige Zeitreihen der <strong>Grundwasser</strong>stände analysiert.<br />

Kurzfristige, saisonale Schwankungen können hierbei unberücksichtigt bleiben.<br />

- 73 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Wasserbilanz<br />

Die landesweiten Daten zur <strong>Grundwasser</strong>neubildung basieren auf Berechnungen des<br />

Wasserhaushaltsmodells GROWA des Forschungszentrums Jülich (Programmgruppe Systemforschung<br />

und Technologische Entwicklung – STE). Das Wasserhaushaltsmodell wurde<br />

mit Hilfe gemessener Abflussdaten an Oberflächenwasserpegeln validiert. Die mittlere<br />

Abweichung des Modells bezogen auf die <strong>Grundwasser</strong>neubildung beträgt 19,3 %. 12<br />

In den Bereichen, <strong>in</strong> denen die Abweichung der <strong>Grundwasser</strong>neubildung relevant ist, erfolgt<br />

im Rahmen der detaillierten Betrachtung e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallanalyse.<br />

Die landesweiten Daten zur <strong>Grundwasser</strong>entnahme entstammen der Erfassung im Rahmen<br />

der Umsetzung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes (WasEG). Enthalten s<strong>in</strong>d hier<br />

jedoch seit dem Jahr 2004 nur die entgeltpflichtigen Entnahmen.<br />

5.1.2 Bewertung<br />

Entsprechend der methodischen Vorgehensweise orientiert sich auch die Bewertung der<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>ergebnisse im H<strong>in</strong>blick auf den mengenmäßigen Zustand an der Vorgehensweise<br />

im Rahmen der Bestandsaufnahme. In Tabelle 5.1 ist die Bewertungsmatrix zur Bestimmung<br />

des mengenmäßigen Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>s auf Basis der <strong>in</strong> Kapitel 5.1.1<br />

beschriebenen Auswertungen dargestellt.<br />

Tab. 5.1: Bewertung des mengenmäßigen Zustandes auf Basis der Trendanalysen und<br />

Wasserbilanzen<br />

Überdeckungsgrad der Wirkungsbereiche<br />

zur Trendanalyse<br />

< 50 %<br />

> 50 %<br />

wasserwirtschaftliche<br />

Bedeutung<br />

ger<strong>in</strong>g<br />

(ohne H<strong>in</strong>weise auf<br />

e<strong>in</strong>en negativen<br />

Trend)<br />

mittel/hoch<br />

- 74 -<br />

Ergebnis<br />

der Trendanalyse<br />

ger<strong>in</strong>g/mittel/<br />

hoch negativ<br />

–<br />

Ergebnis der<br />

Wasserbilanz<br />

mengenmäßiger<br />

Zustand<br />

– gut<br />

ausgeglichen/<br />

positiv<br />

gut<br />

negativ schlecht<br />

positiv – gut<br />

ausgeglichen/<br />

positiv<br />

gut<br />

negativ schlecht<br />

12 BOGENA, H.; KUNKEL, R.; SCHÖBEL, T.; SCHREY, H.P. & WENDLAND, F. (2003): Die <strong>Grundwasser</strong>neubildung<br />

<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen. Schriften des Forschungszentrums Jülich, Reihe Umwelt,<br />

Band 37.


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

<strong>Grundwasser</strong>abhängige Landökosysteme<br />

Im Rahmen der Bewertung des mengenmäßigen Zustandes der <strong>Grundwasser</strong>körper s<strong>in</strong>d<br />

auch die Auswirkungen auf grundwasserabhängige Landökosysteme zu berücksichtigen.<br />

Hierbei s<strong>in</strong>d grundsätzlich folgende Fälle zu unterscheiden:<br />

1. Für das grundwasserabhängige Landökosystem besteht nach Prüfung gemäß Kapitel<br />

3.5.1.1 ke<strong>in</strong> Risiko e<strong>in</strong>er signifikanten Schädigung.<br />

In diesem Fall bedarf es ke<strong>in</strong>er weiteren Prüfung im Rahmen der Bewertung des mengenmäßigen<br />

Zustandes.<br />

2. Für das grundwasserabhängige Landökosystem wurde nach Prüfung gemäß Kapitel<br />

3.5.1.1 zwar e<strong>in</strong> Risiko für e<strong>in</strong>e signifikante Schädigung festgestellt, es bef<strong>in</strong>det sich<br />

aber bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em laufen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>.<br />

Durch die Geschäftsstelle ist das Ergebnis des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s bzgl. der Bee<strong>in</strong>flussung<br />

grundwasserabhängiger Landökosysteme zu erfassen und <strong>in</strong> HYGRIS C zu dokumentieren.<br />

Eventuell können die Ergebnisse laufender <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>programme unter Federführung<br />

des MUNLV (z.B. Garzweiler) zentral <strong>in</strong> HYGRIS C e<strong>in</strong>gestellt werden.<br />

3. Für das grundwasserabhängige Landökosystem wurde nach Prüfung gemäß Kapitel<br />

3.5.1.1 e<strong>in</strong> Risiko e<strong>in</strong>er signifikanten Schädigung festgestellt und es musste e<strong>in</strong> „neues“<br />

WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> konzipiert werden.<br />

Das Ergebnis der E<strong>in</strong>zelfallanalyse ist <strong>in</strong> HYGRIS C für das jeweilige grundwasserabhängige<br />

Landökosystem zu dokumentieren. Allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben zur Bewertungsmethodik<br />

erfolgen aufgrund des E<strong>in</strong>zelfallcharakters nicht. Zur Orientierung sei auf die<br />

Empfehlungen des Gutachtens des Erftverbandes verwiesen.<br />

Die Bewertung soll <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit den Unteren Landschaftsbehörden (und bei<br />

Bedarf unter H<strong>in</strong>zuziehung des LANUV) erfolgen. Hierbei können weitere vorhandene<br />

Ergebnisse z.B. aus dem FFH-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> und ggf. aus weiteren Detailuntersuchungen<br />

des Naturschutzes <strong>in</strong>kl. <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>ergebnissen aus der E<strong>in</strong>griffsregelung e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden.<br />

Gemäß WRRL führt bereits e<strong>in</strong> negativ bee<strong>in</strong>flusstes grundwasserabhängiges Landökosystem<br />

zu e<strong>in</strong>em schlechten mengenmäßigen Zustand des <strong>Grundwasser</strong>körpers.<br />

Oberflächengewässer<br />

Anthropogen bed<strong>in</strong>gte Änderungen des <strong>Grundwasser</strong>stands dürfen nach Anh. 9 (2.2)<br />

GewBEÜV nicht dazu geführt haben oder zukünftig dazu führen, dass<br />

• die Bewirtschaftungsziele nach §§ 25a, 25b WHG für die Oberflächengewässer, die mit<br />

dem <strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong> hydraulischer Verb<strong>in</strong>dung stehen, nicht e<strong>in</strong>gehalten werden;<br />

• e<strong>in</strong>e signifikante Verschlechterung der Qualität dieser Oberflächengewässer auftritt.<br />

- 75 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

5.2 Bestimmung des chemischen Zustandes<br />

5.2.1 Landesweite Vorgaben<br />

Qualitätsnormen und Schwellenwerte<br />

Die Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> zu Artikel 17 der WRRL enthält Vorgaben h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Parameter, für die Qualitätsnormen zu berücksichtigen bzw. Schwellenwerte festzulegen<br />

s<strong>in</strong>d (s. Kap. 1.1.2).<br />

In der Gewässerbestandsaufnahme-, E<strong>in</strong>stufungs- und Überwachungsverordnung <strong>NRW</strong><br />

(GewBEÜV) werden <strong>in</strong> Anhang 10 zu § 11 (1) folgende Werte zur E<strong>in</strong>stufung des chemischen<br />

Zustandes vorgegeben:<br />

• Nitrat: 50 mg/l,<br />

• Pflanzenschutzmittel und Biozide: 0,1 µg/l.<br />

In der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> wird zusätzlich e<strong>in</strong> Grenzwert von 0,5 µg/l für den<br />

Summenparameter PSM angegeben.<br />

Wenn die o.g. Grenzwerte e<strong>in</strong>gehalten werden, bef<strong>in</strong>det sich das <strong>Grundwasser</strong> – vorbehaltlich<br />

der weiteren Anforderungen der WRRL – <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em guten chemischen Zustand.<br />

Gemäß den Vorgaben der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> müssen die Mitgliedstaaten bis<br />

spätestens zum 22.12.2008 Schwellenwerte für folgende Parameter <strong>in</strong> Erwägung ziehen<br />

(Anh. II, Teil B der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie):<br />

Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber, Ammonium, Chlorid, Sulfat, Trichlorethylen,<br />

Tetrachlorethylen, Leitfähigkeit (alternativ zu Sulfat und Chlorid).<br />

Im LAWA-Ausschuss <strong>Grundwasser</strong> wurde E<strong>in</strong>igkeit darüber erzielt, bundesweit e<strong>in</strong>heitlich<br />

die Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsschwellen der LAWA als Schwellenwerte zu verwenden. Für den<br />

Parameter Ammonium – für den ke<strong>in</strong> „offizieller“ Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsschwellenwert vorliegt<br />

– wurde im LAWA-AG e<strong>in</strong> Schwellenwert von 0,5 mg/l abgeleitet (nach der Methodik der<br />

Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsschwellen).<br />

Bereits im ersten Bewirtschaftungsplan 2008/2009 soll auf Basis der folgenden Schwellenwerte<br />

e<strong>in</strong>e Bewertung des chemischen Zustands des <strong>Grundwasser</strong>s erfolgen:<br />

Arsen: 10 µg/l<br />

Cadmium: 0,5 µg/l<br />

Blei: 7 µg/l<br />

Quecksilber: 0,2 µg/l<br />

Nickel: 14 µg/l<br />

Chlorid: 250 mg/l<br />

Sulfat: 240 mg/l<br />

Summe Trichlorethylen und Tetrachlorethylen: 10 µg/l<br />

Ammonium: 0,5 mg/l<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Trendumkehr<br />

Gemäß § 33a WHG ist das <strong>Grundwasser</strong> so zu bewirtschaften, dass alle signifikanten und<br />

anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen aufgrund der Auswirkungen<br />

menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden.<br />

Als Ausgangspunkt für die Trendumkehr nennen die WRRL und die Tochterrichtl<strong>in</strong>ie<br />

<strong>Grundwasser</strong> 75 % der Qualitätsnorm bzw. auch des Schwellenwertes, es sei denn die Mitgliedstaaten<br />

legen eigene Ausgangspunkte fest. In <strong>NRW</strong> werden wie <strong>in</strong> den anderen Bundesländern<br />

75% veranschlagt.<br />

Der Ausgangspunkt der Trendumkehr ist nicht entscheidend für die Festlegung des guten<br />

oder schlechten Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>s, sondern ist maßgeblich für die Durchführung<br />

von Maßnahmen.<br />

5.2.2 Auswertung<br />

Entsprechend den Vorgaben der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie zu Artikel 17 erfolgt im Rahmen der<br />

Auswertung der <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>ergebnisse sowohl e<strong>in</strong>e messstellenspezifische Betrachtung<br />

als auch e<strong>in</strong>e Betrachtung der Situation auf <strong>Grundwasser</strong>körperebene. Letztere dient<br />

dazu, die Ergebnisse an den e<strong>in</strong>zelnen Messstellen h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Relevanz und Signifikanz<br />

für den Gesamtzustand des <strong>Grundwasser</strong>körpers bewerten zu können (s.a. Kap.<br />

5.2.3).<br />

5.2.2.1 Mittelwerte<br />

<strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

An den <strong>Grundwasser</strong>messstellen, die für die Überwachung des chemischen <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s<br />

ausgewählt wurden, werden entsprechend den Vorgaben <strong>in</strong> Kapitel 3.4 <strong>Grundwasser</strong>analysen<br />

<strong>in</strong> den vorgegebenen Zeitabständen durchgeführt.<br />

Die Bestimmung der parameterspezifischen Mittelwerte an den e<strong>in</strong>zelnen <strong>Grundwasser</strong>messstellen<br />

soll <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> über das arithmetische Mittel der Werte e<strong>in</strong>es Überwachungszeitraums<br />

(6 Jahre) erfolgen. Für die erste Bewertung im Rahmen des Bewirtschaftungsplans<br />

2008/2009 würden dann – falls vorliegend – die Daten ab dem Jahr 2000 bis e<strong>in</strong>schließlich<br />

2007 mit herangezogen. 13<br />

Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze werden für die Mittelwertbildung gleich<br />

Null gesetzt.<br />

Die Berechnung der parameterspezifischen Mittelwerte erfolgt automatisiert <strong>in</strong> HYGRIS C<br />

und wird dort für die jeweiligen Überwachungszeiträume dokumentiert.<br />

13 Auf Ebene der LAWA wird die Verwendung des Mittelwertes des letzten Jahres im Überwachungszeitraum<br />

favorisiert und mit Hilfe von Werten aus Vorjahren plausibilisiert.<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper<br />

Für jeden <strong>Grundwasser</strong>körper wird parameterspezifisch e<strong>in</strong> nutzungsgewichteter Mittelwert<br />

bestimmt. Die Nutzungswichtung ergibt sich aus der Messstellenauswahl, bei der die<br />

Verteilung der Flächennutzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Grundwasser</strong>körper berücksichtigt wurde (s. Ausführungen<br />

<strong>in</strong> Kap. 3.4.4.1).<br />

Die Bestimmung des nutzungsgewichteten Mittelwertes je <strong>Grundwasser</strong>körper erfolgt nach<br />

folgender Methodik:<br />

1. Verwendet wird je <strong>Grundwasser</strong>messstelle das arithmetische Mittel der Werte e<strong>in</strong>es<br />

Überwachungszeitraums (s.o.).<br />

2. Für jede relevante Flächennutzung wird unter Verwendung der Mittelwerte der jeweils<br />

zugeordneten <strong>Grundwasser</strong>messstellen e<strong>in</strong> Mittelwert (arithmetisches Mittel) bestimmt.<br />

3. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Flächennutzung wird e<strong>in</strong> nutzungsgewichteter<br />

Mittelwert für jeden Parameter je <strong>Grundwasser</strong>körper berechnet.<br />

Alle o.g. Berechnungsschritte erfolgen zentral <strong>in</strong> HYGRIS C. Die Ergebnisse werden parameterspezifisch<br />

je <strong>Grundwasser</strong>körper dokumentiert.<br />

5.2.2.2 Trendanalyse/Trendumkehr<br />

Voraussetzungen<br />

E<strong>in</strong>e Trendanalyse kann durchgeführt werden, wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Überwachungszeitraum<br />

(i.d.R. 6 Jahre) für m<strong>in</strong>destens 2/3 der Jahre (i.d.R. m<strong>in</strong>destens 4 Jahre) Überwachungsergebnisse<br />

vorliegen. Für den ersten Bewirtschaftungszeitraum wird auf die Daten ab 2000<br />

zurückgegriffen, wodurch der Gesamtzeitraum der Trendanalyse 8 bis 9 Jahre beträgt.<br />

Vorgehensweise<br />

Für die Trendanalyse bezüglich Pflanzenschutzmitteln gibt die Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong><br />

vor, dass für Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze die halbe Bestimmungsgrenze<br />

anzusetzen ist. Aus fachlicher Sicht ist dies auf E<strong>in</strong>zelparameter zu beschränken.<br />

Der Anhang 1 des vorliegenden <strong>Leitfaden</strong>s <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> enthält e<strong>in</strong>e ausführliche<br />

Beschreibung der statistischen Verfahren, die im Rahmen der Trendanalyse <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

Anwendung f<strong>in</strong>den. Die theoretischen Ausführungen werden durch praktische Beispiele<br />

erläutert. Die Vorgehensweise wurde im Rahmen des LAWA AG mit den anderen Bundesländern<br />

abgestimmt.<br />

Auch für die Ergebnisse der Trendermittlung ist e<strong>in</strong>e Aggregation auf Ebene der <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

und e<strong>in</strong>e entsprechende Signifikanzprüfung (ökologisch bedeutsame Zunahme<br />

der Konzentration gemäß Art. 5 (2) der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie) notwendig. Hierzu werden<br />

die gleiche Vorgehensweise und die gleichen Kriterien wie bei der Signifikanzprüfung im<br />

H<strong>in</strong>blick auf die Überschreitung von Qualitätsnormen bzw. Schwellenwerten verwendet.<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

5.2.2.3 Auswirkungsbereiche punktueller Schadstoffquellen<br />

Gemäß den Ausführungen <strong>in</strong> Kapitel 3.4.4.2 erfolgt für <strong>Grundwasser</strong>körper mit e<strong>in</strong>er signifikanten<br />

Belastung durch punktuelle Schadstoffquellen (Ergebnis der Bestandsaufnahme)<br />

im Rahmen des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s e<strong>in</strong>e Erfassung der konkretisierten Schadstofffahnen.<br />

Die Gesamtfläche der Schadstofffahnen (Überschneidungen werden nur e<strong>in</strong>fach bewertet)<br />

wird zur Gesamtfläche des jeweiligen <strong>Grundwasser</strong>körpers <strong>in</strong> Relation gesetzt. Das Ergebnis<br />

wird <strong>in</strong> HYGRIS C dokumentiert.<br />

5.2.2.4 Bee<strong>in</strong>flussung von Oberflächengewässern und grundwasserabhängigen<br />

Landökosystemen<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der potenziellen Bee<strong>in</strong>flussung grundwasserabhängiger Landökosysteme sei<br />

auf die Ausführungen <strong>in</strong> Kapitel 3.5.2 (chemische Bee<strong>in</strong>trächtigung grundwasserabhängiger<br />

Landökosysteme) verwiesen. In Bezug auf die chemische Bee<strong>in</strong>trächtigung ist e<strong>in</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong><br />

und somit e<strong>in</strong>e Bewertung nur im begründeten E<strong>in</strong>zelfall vorgesehen. Allgeme<strong>in</strong>e<br />

Vorgaben zur Bewertungsmethodik erfolgen aufgrund des E<strong>in</strong>zelfallcharakters nicht.<br />

E<strong>in</strong>e Auswertung und Bewertung der Bee<strong>in</strong>flussung von Oberflächengewässern erfolgt<br />

über das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> Oberflächengewässer.<br />

5.2.2.5 Vertrauensbereiche<br />

Trendanalyse/Trendumkehr<br />

Analog zur Vorgehensweise im Bericht „Die Nitratbelastung des <strong>Grundwasser</strong>s <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

(2003)“ erfolgt bezogen auf die Trendanalyse e<strong>in</strong>e Ausreißeranalyse, um offensichtlich<br />

unplausible Messwerte identifizieren und elim<strong>in</strong>ieren zu können.<br />

E<strong>in</strong>e detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise ist im Anhang 1 zum vorliegenden<br />

<strong>Leitfaden</strong> enthalten.<br />

Mittelwerte<br />

Für die zu überwachenden und zu bewertenden Parameter werden messstellenspezifisch<br />

arithmetische Mittelwerte gebildet (s. Kap. 5.2.2.1). Als Maß für die Streuung der E<strong>in</strong>zelwerte<br />

vom Mittelwert kann die Standardabweichung bzw. der Variationskoeffizient (relative<br />

Standardabweichung) herangezogen werden. Die Kenngrößen werden automatisch <strong>in</strong><br />

HYGRIS C bereitgestellt.<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Punktuelle Belastungen<br />

Die Abgrenzung der Schadstofffahnen bei punktuellen Belastungen erfolgte mit Hilfe unterschiedlicher<br />

Methoden u.a. auf Basis gemessener Werte durch die zuständigen Behörden<br />

vor Ort. Die Festlegung landesweiter Vertrauensbereiche ist <strong>in</strong> diesem Fall fachlich nicht<br />

vertretbar.<br />

5.2.3 Bewertung<br />

Die Bewertung des chemischen Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>s erfolgt unter Berücksichtigung<br />

der unter Kapitel 5.2.2 beschriebenen Auswertungen und der Vorgaben der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie<br />

<strong>Grundwasser</strong> für die <strong>Grundwasser</strong>körper mit Hilfe folgender Komponenten:<br />

• Bewertung anhand der Qualitätsnormen und Schwellenwerte (obligatorisch für alle<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper bzw. <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen);<br />

• Bewertung anhand der Ausdehnung von Schadstofffahnen punktueller Schadstoffquellen<br />

(für die <strong>Grundwasser</strong>körper, die im Rahmen der Bestandsaufnahme h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Belastung durch punktuelle Schadstoffquellen mit Zielerreichung unwahrsche<strong>in</strong>lich<br />

e<strong>in</strong>geschätzt wurden);<br />

• Bewertung der Bee<strong>in</strong>flussung von Oberflächengewässern und grundwasserabhängigen<br />

Landökosystemen (obligatorisch für alle <strong>Grundwasser</strong>körper bzw. <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen).<br />

Für die Gesamtbewertung gilt das „One-out-all-out“-Pr<strong>in</strong>zip, d.h. wenn für e<strong>in</strong>e der o.g.<br />

Komponenten e<strong>in</strong> schlechter Zustand des <strong>Grundwasser</strong>s ermittelt wurde, so liegt auch für<br />

die Gesamtbewertung e<strong>in</strong> schlechter chemischer Zustand des <strong>Grundwasser</strong>s vor.<br />

5.2.3.1 Bewertung anhand der Qualitätsnormen und Schwellenwerte<br />

Bei der Bewertung anhand der Qualitätsnormen und Schwellenwerte s<strong>in</strong>d grundsätzlich<br />

folgende Fälle zu unterscheiden:<br />

A. Die Qualitätsnormen und Schwellenwerte werden an allen Messstellen e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpers bzw. e<strong>in</strong>er <strong>Grundwasser</strong>körpergruppe e<strong>in</strong>gehalten.<br />

In diesem Fall bef<strong>in</strong>det sich der <strong>Grundwasser</strong>körper bzw. die <strong>Grundwasser</strong>körpergruppe<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die Qualitätsnormen und Schwellenwerte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em guten<br />

chemischen Zustand. H<strong>in</strong>sichtlich der Qualitätsnormen und Schwellenwerte s<strong>in</strong>d<br />

ke<strong>in</strong>e weiteren Prüfschritte erforderlich.<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

B. Die Qualitätsnormen und/oder Schwellenwerte werden an e<strong>in</strong>er oder mehreren<br />

Messstellen e<strong>in</strong>es <strong>Grundwasser</strong>körpers bzw. e<strong>in</strong>er <strong>Grundwasser</strong>körpergruppe<br />

überschritten.<br />

Falls an e<strong>in</strong>er oder mehreren Messstellen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Grundwasser</strong>körper die Qualitätsnormen<br />

bzw. Schwellenwerte überschritten werden, so s<strong>in</strong>d nach den Vorgaben der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie<br />

<strong>Grundwasser</strong> (Art. 4) für diesen <strong>Grundwasser</strong>körper weitere Prüfschritte durchzuführen,<br />

um den Zustand des <strong>Grundwasser</strong>s zu ermitteln.<br />

Der Artikel 4 der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> nennt jedoch Kriterien, bei deren E<strong>in</strong>haltung<br />

trotz Überschreitung der Qualitätsnormen und/oder Schwellenwerte an e<strong>in</strong>er oder<br />

mehreren Messstellen <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> guter Zustand im <strong>Grundwasser</strong>körper vorliegen kann.<br />

Die Abbildung 5.1 enthält e<strong>in</strong>e Übersicht der für jeden Parameter mit Überschreitungen<br />

durchzuführenden Prüfschritte, <strong>in</strong> Tabelle 5.2 s<strong>in</strong>d die Kriterien der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie<br />

Art. 4 (2c) im E<strong>in</strong>zelnen aufgelistet.<br />

Bei der Überschreitung e<strong>in</strong>es oder mehrerer Schwellenwerte ist vor der eigentlichen Prüfung<br />

entsprechend den Vorgaben der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong> Abgleich mit der jeweiligen<br />

geogenen H<strong>in</strong>tergrundbelastung des <strong>Grundwasser</strong>körpers durchzuführen (s.u.).<br />

Die schematische Darstellung der Prüfschritte gilt für e<strong>in</strong>zelne <strong>Grundwasser</strong>körper sowie<br />

für <strong>Grundwasser</strong>körpergruppen und ist für jeden Parameter mit Überschreitung der Qualitätsnorm<br />

bzw. des Schwellenwertes separat durchzuführen. Wenn e<strong>in</strong>e <strong>Grundwasser</strong>körpergruppe<br />

gebildet wurde, so s<strong>in</strong>d die Prüfschritte für die gesamte <strong>Grundwasser</strong>körpergruppe<br />

und nicht für die e<strong>in</strong>zelnen beteiligten <strong>Grundwasser</strong>körper durchzuführen.<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Tab. 5.2: Kriterien für die Beurteilung des chemischen Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>s bei<br />

Überschreitung der Qualitätsnormen bzw. Schwellenwerte und geplante Vorgehensweise<br />

<strong>in</strong> <strong>NRW</strong> (nach Abstimmung im LAWA-Unterausschuss zu Ziffer i))<br />

Kriterien gem. Tochterrichtl<strong>in</strong>ie (Art. 4 (2c)<br />

[Wortlaut]):<br />

E<strong>in</strong> <strong>Grundwasser</strong>körper oder e<strong>in</strong>e Gruppe von<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpern wird als <strong>Grundwasser</strong> <strong>in</strong><br />

gutem chemischen Zustand betrachtet, wenn<br />

c) der Wert für e<strong>in</strong>e GW-Qualitätsnorm oder e<strong>in</strong>en<br />

Schwellenwert zwar an e<strong>in</strong>er oder mehreren<br />

Überwachungsmessstellen überschritten wird,<br />

e<strong>in</strong>e geeignete Untersuchung gem. Anh. III jedoch<br />

bestätigt, dass:<br />

i) aufgrund der Beurteilung gem. Anh. III Nr. 3<br />

e<strong>in</strong>e Schadstoffkonzentration, die die GW-<br />

Qualitätsnormen oder die Schwellenwerte<br />

überschreitet, ke<strong>in</strong>e signifikante Gefährdung<br />

der Umwelt darstellt; dabei kann ggf. die<br />

Ausdehnung <strong>in</strong> dem betroffenen <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

berücksichtigt werden;<br />

ii) die übrigen <strong>in</strong> Anh. V Tab. 2.3.2 der WRRL<br />

genannten Voraussetzungen für e<strong>in</strong>en guten<br />

chemischen Zustand des <strong>Grundwasser</strong>s<br />

gemäß Anh. III Nr. 4 der vorliegenden Richtl<strong>in</strong>ie<br />

erfüllt s<strong>in</strong>d;<br />

iii) für gemäß Art. 7 Abs. 1 WRRL ermittelte<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper die Anforderungen des<br />

Art. 7 Abs. 3 WRRL gemäß Anh. III Nr. 4 der<br />

vorliegenden Richtl<strong>in</strong>ie erfüllt s<strong>in</strong>d;<br />

iv) die Brauchbarkeit des betreffenden <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

oder e<strong>in</strong>es Körpers der Gruppe<br />

von <strong>Grundwasser</strong>körpern durch die Verschmutzung<br />

für die Verwendung durch den<br />

Menschen nicht signifikant bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

worden ist.<br />

Vorgehensweise/Kriterien <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

(Erläuterung siehe Text)<br />

Prüfung:<br />

• Flächengröße relevanter Belastungen<br />

• nutzungsgewichteter Mittelwert des gesamten<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

Prüfung:<br />

• Qualitätsnormen anderer Rechtsvorschriften der<br />

Geme<strong>in</strong>schaft<br />

• Umweltziele angeschlossener Oberflächengewässer<br />

• <strong>Grundwasser</strong>abhängige Landökosysteme<br />

• Salz- oder sonstige Intrusionen<br />

Prüfung:<br />

• Nur für Messstellen mit Qualitätsnorm oder<br />

Schwellenwertüberschreitung, die <strong>in</strong>nerhalb von<br />

E<strong>in</strong>zugsgebieten der Wassergew<strong>in</strong>nung liegen<br />

• Abgleich mit Rohwasseranalysen<br />

Prüfung:<br />

• vorhandene Nutzungen des <strong>Grundwasser</strong>s für den<br />

menschlichen Gebrauch (z.B. Lebensmittel<strong>in</strong>dustrie,<br />

Hausbrunnen etc.)<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Abb. 5.1: Vorgehensweise zur Beurteilung des chemischen Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>s<br />

anhand der Qualitätsnormen bzw. Schwellenwerte<br />

(Kriterien gem. Tochterrichtl<strong>in</strong>ie (Art. 4 (2))<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

0. Prüfung der geogenen H<strong>in</strong>tergrundbelastung<br />

Im Fall e<strong>in</strong>er Überschreitung der Schwellenwerte ist vor Durchführung der weiteren<br />

Prüfschritte zu klären, <strong>in</strong>wieweit die Überschreitung auf e<strong>in</strong>e geogene H<strong>in</strong>tergrundbelastung<br />

zurückzuführen ist (s.u.). Ist dies der Fall, erfolgt e<strong>in</strong> entsprechender Vermerk <strong>in</strong><br />

HYGRIS C. Der <strong>Grundwasser</strong>körper bef<strong>in</strong>det sich dann h<strong>in</strong>sichtlich der Schwellenwerte<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em guten chemischen Zustand und es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e weiteren Prüfschritte notwendig.<br />

Im Rahmen der Prüfung durch die Geschäftsstellen bei Überschreitung der Schwellenwerte<br />

wird die Verwendung/Berücksichtigung folgender H<strong>in</strong>tergrund<strong>in</strong>formationen<br />

empfohlen:<br />

o Bodenkarte BK 50 des GD <strong>NRW</strong> (<strong>in</strong>sbesondere Bereiche mit anmoorigen Böden)<br />

o KUNKEL; VOGT; HANNAPPEL & WENDLAND: Die natürliche ubiqitär überprägte<br />

H<strong>in</strong>tergrundkonzentration im <strong>Grundwasser</strong>. LAWA-Projekt 2004 (Schriften<br />

Forschungszentrum Jülich Bd. 47)<br />

o Belastungen, die aus historischen Bergbauaktivitäten resultieren, werden <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> als<br />

geogen bed<strong>in</strong>gt angesehen (z.B. Erzbergbau im Raum Stolberg, im Gebiet um Mechernich<br />

und im rechtsrhe<strong>in</strong>ischen Schiefergebirge; meist Pb-, Zn- und Cu-<br />

Vererzungen).<br />

o Belastungen, die aus e<strong>in</strong>er Versauerung des <strong>Grundwasser</strong>s aufgrund saurer Niederschläge<br />

und ger<strong>in</strong>ger Pufferkapazität der Böden bzw. Aquifersedimente resultieren,<br />

werden <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> als geogen bed<strong>in</strong>gt angesehen.<br />

In Abhängigkeit vom jeweiligen Parameter liegen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> unterschiedliche Kenntnisstände<br />

vor. H<strong>in</strong>weise zu den möglichen Ursachen der Belastungen mit Schwellenwertparametern<br />

erfolgten bereits im <strong>Leitfaden</strong> zur Durchführung der Bestandsaufnahme.<br />

Folgende H<strong>in</strong>weise sollen den Geschäftsstellen bei der eventuell durchzuführenden Prüfung<br />

behilflich se<strong>in</strong>:<br />

Ammonium: Für den Parameter Ammonium existiert <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> e<strong>in</strong> ausgedehntes<br />

Messnetz und somit e<strong>in</strong>e gute Datenbasis. In weiten Bereichen des<br />

Tieflandes <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> führt die flächenhafte Verbreitung anmoooriger<br />

Böden zu geogen bed<strong>in</strong>gten flächenhaften Überschreitungen des<br />

Grenzwertes der Tr<strong>in</strong>kwV im <strong>Grundwasser</strong>.<br />

Schwermetalle: Belastungen des <strong>Grundwasser</strong>s mit Schwermetallen resultieren oftmals<br />

aus sauren Boden- und <strong>Grundwasser</strong>verhältnissen mit den entsprechenden<br />

Lösungsvorgängen und s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Fällen als geogen<br />

bed<strong>in</strong>gt anzusehen. E<strong>in</strong>e weitere geogene Ursache für e<strong>in</strong>e erhöhte<br />

Schwermetallbelastung kann die Aktivierung im Rahmen historischer<br />

Bergbaumaßnahmen se<strong>in</strong>. Lokal treten Probleme mit Schwermetallen<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die Wasserversorgung auf.<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Chlorid, Sulfat: Die vorläufigen Ergebnisse der Datenbankauswertung spiegeln weitgehend<br />

die bekannte Belastungssituation wider. Lokal kann es zu<br />

anthropogen bed<strong>in</strong>gten Überschreitungen der jeweiligen Schwellenwerte<br />

kommen.<br />

1. Signifikanz der Belastungen (Prüfschritt 1):<br />

Die Beurteilung der Signifikanz e<strong>in</strong>zelner oder mehrerer Überschreitungen der Qualitätsnormen<br />

und/oder Schwellenwerte erfolgt anhand der nutzungsgewichteten Mittelwerte<br />

für die e<strong>in</strong>zelnen <strong>Grundwasser</strong>körper/<strong>Grundwasser</strong>körpergruppen sowie e<strong>in</strong>er zusätzlichen<br />

Flächenbetrachtung. Hierbei ist jeder Parameter mit Überschreitung der Qualitätsnorm<br />

bzw. des Schwellenwertes separat zu betrachten.<br />

Die nachfolgend erläuterte Vorgehensweise zur Prüfung der Signifikanz der Belastungen<br />

wurde im Unterausschuss des LAWA AG mit anderen Bundesländern abgestimmt.<br />

Im Anschluss an die theoretische Beschreibung der Methodik erfolgt e<strong>in</strong>e zusätzliche<br />

Erläuterung anhand e<strong>in</strong>es Anwendungsbeispiels.<br />

Im E<strong>in</strong>zelnen s<strong>in</strong>d im Rahmen des ersten Prüfschrittes folgende Kriterien zu betrachten:<br />

a. Flächennutzungsgewichteter Mittelwert e<strong>in</strong>es <strong>Grundwasser</strong>körpers (gem.<br />

Kap. 5.2.2.1, wird nicht bundesweit durchgeführt) <strong>in</strong> Bezug auf die Parameter mit<br />

Qualitätsnorm- bzw. Schwellenwertüberschreitungen (Kriterium Signifikanz).<br />

Wenn der flächennutzungsgewichtete Mittelwert e<strong>in</strong>es <strong>Grundwasser</strong>körpers über<br />

der Qualitätsnorm bzw. dem Schwellenwert liegt, so bef<strong>in</strong>det sich der <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em schlechten Zustand.<br />

b. Größe der zugeordneten Flächenanteile mit Qualitätsnorm- bzw. Schwellenwertüberschreitungen<br />

(Kriterium Ausdehnung).<br />

Jeder Messstelle wird e<strong>in</strong>deutig e<strong>in</strong>e charakteristische Landnutzung zugeordnet<br />

(s. Kap. 3.4.4.1.1). Die Größe der von e<strong>in</strong>er Messstelle repräsentierten Fläche<br />

wird ermittelt, <strong>in</strong>dem die Größe der jeweiligen Flächennutzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em GWK<br />

gleichmäßig auf die der Flächennutzung zugeordneten Messstellen verteilt wird<br />

(z.B. bei 60 km² Landwirtschaft und 3 Messstellen dar<strong>in</strong> erhält jede Messstelle<br />

e<strong>in</strong>e zugeordnete Fläche von 20 km²). Damit ist der GWK zu 100 % durch Messstellen<br />

mit zugeordneten Flächen abgedeckt.<br />

Die weitere Analyse der Signifikanz der Belastung erfolgt zweistufig. Zunächst<br />

wird die Relevanz der E<strong>in</strong>zelbelastungen bezogen auf die jeweilige Flächennutzung<br />

bewertet. Anschließend werden die als relevant angesehenen Belastungen <strong>in</strong><br />

Bezug zur Gesamtfläche des <strong>Grundwasser</strong>körpers gesetzt. Im E<strong>in</strong>zelnen geschieht<br />

die Analyse wie folgt:<br />

Bei Überschreitung der Qualitätsnorm oder e<strong>in</strong>es Schwellenwertes an e<strong>in</strong>er oder<br />

mehr Messstellen im GWK werden die von den Messstellen repräsentierten Flächen<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Nutzung aufsummiert. Nur wenn die Summe der belasteten<br />

Fläche größer als 33 % dieser Nutzungsfläche ist, ist es bezogen auf diese Nutzung<br />

e<strong>in</strong>e relevante Belastung. E<strong>in</strong>e entsprechende Analyse wird parameterspezi-<br />

- 85 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

fisch für alle Flächennutzungen durchgeführt, <strong>in</strong> denen Messstellen mit Qualitätsnorm<br />

und/oder Schwellenwertüberschreitungen liegen.<br />

Die relevanten Belastungen unterschiedlicher Nutzungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em GWK werden<br />

dann aufsummiert. Die Gesamtausdehnung der relevanten Belastungen führt nur<br />

dann zu e<strong>in</strong>em schlechten chemischen Zustand, wenn die Fläche größer als<br />

25 km² ist oder – bei GWK < 75 km² – wenn die Ausdehnung der relevanten Belastung<br />

größer als 33 % der GWK-Fläche ist.<br />

Es sei hier nochmals darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass der <strong>Leitfaden</strong> e<strong>in</strong>en empfehlenden Charakter<br />

hat. Sollte bei e<strong>in</strong>er zentralen schematischen Auswertung e<strong>in</strong> Ergebnis erzeugt<br />

werden, das nicht den tatsächlichen bekannten Verhältnissen vor Ort entspricht, sondern<br />

die Belastungen überschätzt, ist das Ergebnis auf Basis des Expertenwissens zu korrigieren.<br />

Tabelle 5.3 enthält e<strong>in</strong>e Darstellung der Bewertung anhand der o.g. Kriterien. Alle Berechnungen<br />

für den Prüfschritt 1 sowie die vorläufige Bewertung erfolgen zentral <strong>in</strong><br />

HYGRIS C auf Basis der landesweit vorliegenden Daten.<br />

Tab. 5.3: Kriterien für die Beurteilung des chemischen Zustandes (Prüfschritt 1 gem.<br />

Art. 4 (2c(i)) Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong>) nach Abstimmung im LAWA-<br />

Unterausschuss<br />

Kriterien Prüfschritt 1 gem. Art. 4 (2c(i)) Tochterrichtl<strong>in</strong>ie<br />

(Signifikanz/Ausdehnung)<br />

flächennutzungsgewichteter Mittelwert < Qualitätsnorm<br />

bzw. Schwellenwert<br />

und<br />

belastete Fläche < 33 % der jeweiligen Flächennutzung<br />

flächennutzungsgewichteter Mittelwert < Qualitätsnorm<br />

bzw. Schwellenwert<br />

und<br />

belastete Fläche > 33 % der jeweiligen Flächennutzung,<br />

aber Summe der relevanten Belastungen<br />

< 25 km² bzw. < 33 % der <strong>Grundwasser</strong>körperfläche<br />

bei <strong>Grundwasser</strong>körpern < 75 km²<br />

flächennutzungsgewichteter Mittelwert > Qualitätsnorm<br />

bzw. Schwellenwert<br />

oder<br />

belastete Fläche > 33 % der jeweiligen Flächennutzung<br />

und Summe der relevanten Belastungen<br />

> 25 km² bzw. > 33 % der <strong>Grundwasser</strong>körperfläche<br />

bei <strong>Grundwasser</strong>körpern < 75 km²<br />

Bewertung des chemischen Zustandes des<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpers/der <strong>Grundwasser</strong>körpergruppe<br />

- 86 -<br />

guter chemischer Zustand<br />

(vorbehaltlich anderer Prüfschritte)<br />

schlechter chemischer Zustand


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Anwendungsbeispiel zur Prüfung der Signifikanz der Belastungen (Prüfschritt 1)<br />

Abb. 5.2: Beispiel zur Prüfung der Signifikanz<br />

Für das nachfolgend erläuterte Beispiel (Parameter Nitrat, Qualitätsnorm 50 mg/l) wird<br />

e<strong>in</strong> <strong>Grundwasser</strong>körper mit e<strong>in</strong>er Gesamtgröße von 250 km² angenommen. Die Hauptflächennutzung<br />

verteilt sich wie folgt: 33,3 % Besiedlung (83,4 km²), 50 % Landwirtschaft<br />

(125 km²) und 16,7 % Wald (41,6 km²).<br />

Zur Überwachung des chemischen Zustandes wurden <strong>in</strong> dem <strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong>sgesamt<br />

7 Messstellen e<strong>in</strong>gerichtet, die sich auf die zugeordneten Hauptnutzungen Besiedlung<br />

(2 GWM: jede Messstelle repräsentiert 41,7 km²), Landwirtschaft (4 GWM: jede<br />

Messstelle repräsentiert 31,25 km²) und Wald (1 GWM: die Messstelle repräsentiert<br />

41,6 km²) verteilen.<br />

Für den Parameter Nitrat überschreiten 2 Messstellen die Qualitätsnorm von 50 mg/l<br />

(<strong>in</strong> der Abb. 5.2 orange dargestellt). Der nutzungsgewichtete Mittelwert des <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

liegt bei 42,92 mg/l und somit unterhalb der Qualitätsnorm. Für die Messstellen<br />

mit Überschreitung ist gemäß Tochterrichtl<strong>in</strong>ie trotzdem die Relevanz <strong>in</strong> Bezug<br />

auf die jeweilige Flächennutzung abzuprüfen:<br />

• Die Besiedlungs-Messstelle mit Überschreitung der Qualitätsnorm repräsentiert 50 %<br />

der Flächennutzung „Besiedlung“ und ist somit als relevante Belastung anzusehen.<br />

- 87 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

• Die Landwirtschafts-Messstelle mit Überschreitung der Qualitätsnorm repräsentiert<br />

nur 25 % der Flächennutzung „Landwirtschaft“ und ist somit als nicht relevante Belastung<br />

anzusehen.<br />

Die relevante Belastung ist nun <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zweiten Schritt auf die Gesamtfläche des Körpers<br />

zu beziehen. Die von der Besiedlungs-Messstelle mit Überschreitung der Qualitätsnorm<br />

repräsentierte Fläche liegt bei 41,7 km² und überschreitet somit das Kriterium von<br />

25 km². Der <strong>Grundwasser</strong>körper bef<strong>in</strong>det sich somit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em schlechten chemischen Zustand.<br />

2. Kriterien Anhang V der WRRL (Prüfschritt 2):<br />

Die Kriterien des Anhangs V für e<strong>in</strong>en guten chemischen Zustand des <strong>Grundwasser</strong>s<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Kapitel 1.1.2 des <strong>NRW</strong>-<strong>Leitfaden</strong>s aufgeführt. Im Wesentlichen ist zu prüfen, ob<br />

andere EU-weite Qualitätsnormen verletzt oder Oberflächengewässer bzw. grundwasserabhängige<br />

Landökosysteme negativ bee<strong>in</strong>trächtigt werden. Im E<strong>in</strong>zelnen s<strong>in</strong>d aus<br />

<strong>Grundwasser</strong>sicht nach Anhang V und somit im Rahmen dieses Prüfschrittes folgende<br />

Prüfungen vorzunehmen:<br />

a) Werden die Qualitätsnormen anderer e<strong>in</strong>schlägiger Rechtsvorschriften der Geme<strong>in</strong>schaft<br />

gemäß Artikel 17 WRRL überschritten?<br />

b) Werden die Umweltziele für <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stehende Oberflächengewässer durch<br />

den <strong>Grundwasser</strong>e<strong>in</strong>fluss nicht erreicht bzw. die ökologische oder chemische Qualität<br />

derartiger Gewässer signifikant verr<strong>in</strong>gert?<br />

c) Werden Landökosysteme, die unmittelbar von dem <strong>Grundwasser</strong>körper abhängen,<br />

signifikant geschädigt?<br />

d) S<strong>in</strong>d Anzeichen für Salz- oder sonstige Intrusionen vorhanden?<br />

zu a):<br />

Nach den Vorgaben der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie zu Artikel 17 s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

die EU-weiten Qualitätsnormen für Nitrat und PSM sowie die durch die Mitgliedstaaten<br />

festzulegenden Schwellenwerte für relevante Parameter zu berücksichtigen.<br />

Die Prüfung h<strong>in</strong>sichtlich der Überschreitung von Qualitätsnormen und Schwellenwerte<br />

erfolgt jedoch bereits zu Beg<strong>in</strong>n der Bewertung (Prüfschritt 1, s.o.) und ist<br />

somit sozusagen die Grundlage der nachfolgenden Prüfschritte. E<strong>in</strong>e erneute Berücksichtigung<br />

im Rahmen des Prüfschrittes 2 kann somit entfallen.<br />

zu b):<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die E<strong>in</strong>haltung oder mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung der Umweltziele<br />

für <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem <strong>Grundwasser</strong> stehende Oberflächengewässer s<strong>in</strong>d nach<br />

derzeitigem Stand folgende Aspekte zu berücksichtigen:<br />

- 88 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

• unmittelbare Bee<strong>in</strong>flussung der Umweltziele für Oberflächenwasserkörper<br />

Entscheidend ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die Interaktion zwischen <strong>Grundwasser</strong><br />

und Oberflächenwasser <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> qualitativer, aber auch <strong>in</strong> quantitativer<br />

Sicht (Letzteres wird im Folgenden nicht näher betrachtet).<br />

Im Wesentlichen ist zu prüfen, ob das <strong>Grundwasser</strong> des betrachteten <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

angebundene Oberflächenwasserkörper qualitativ <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen<br />

Maß bee<strong>in</strong>trächtigt, dass diese die Umweltziele der WRRL nicht erreichen bzw.<br />

die ökologische oder chemische Qualität der Oberflächengewässer signifikant<br />

nachteilig verändert wird. Die <strong>Grundwasser</strong>belastung darf nicht für die Verfehlung<br />

des guten Zustandes oder des guten ökologischen Potenzials des Oberflächenwasserkörpers<br />

verantwortlich se<strong>in</strong>. Mit den <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> landesweit vorliegenden<br />

Daten lässt sich diese Fragestellung bislang nur ansatzweise lösen.<br />

Aus diesem Grund ist auf Basis des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s der Oberflächenwasserkörper<br />

die Prüfung notwendig, ob das Verfehlen von Umweltzielen bzw. die signifikante<br />

Verr<strong>in</strong>gerung der ökologischen oder chemischen Qualität von Oberflächenwasserkörpern<br />

ursächlich auf Belastungen des zuströmenden <strong>Grundwasser</strong>s zurückgeführt<br />

werden kann. Wenn dies der Fall ist, so s<strong>in</strong>d aus Sicht des <strong>Grundwasser</strong>s<br />

<strong>in</strong>sbesondere folgende Aspekte von Interesse:<br />

o Welche Stoffe überschreiten im Oberflächengewässer die Umweltqualitätsnormen<br />

bzw. Orientierungswerte, von denen vermutet wird, dass sie über<br />

das <strong>Grundwasser</strong> e<strong>in</strong>getragen werden?<br />

o Haben diese Stoffe, bzw. ihre Überschreitung im Oberflächengewässer unmittelbare<br />

Auswirkungen auf die Zustandsbewertung (spezifische Schadstoffe)<br />

oder handelt es sich „nur“ um Hilfskomponenten (allgeme<strong>in</strong> chemisch-physikalische<br />

Komponenten)?<br />

o Stammen die betrachteten Stoffe nur aus dem <strong>Grundwasser</strong> oder werden sie<br />

auch über punktuelle oder sonstige diffuse Quellen <strong>in</strong> die Oberflächengewässer<br />

e<strong>in</strong>getragen? Falls möglich Quantifizieren des E<strong>in</strong>trags über das<br />

<strong>Grundwasser</strong>?<br />

o Stammen die Belastungen aus dem <strong>Grundwasser</strong> aus diffusen oder punktuellen<br />

(Altlasten-) E<strong>in</strong>trägen?<br />

o Ist der E<strong>in</strong>trag über das <strong>Grundwasser</strong> der Hauptgrund e<strong>in</strong>er möglichen Zielverfehlung?<br />

In Bezug auf die Thematik Interaktion Oberflächenwasserkörper/ <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

können hierzu folgende Informationen herangezogen werden:<br />

o vorliegende Modell- und/oder Bilanzbetrachtungen,<br />

o Daten von Pegeln an Oberflächengewässern,<br />

o Abgleich der bekannten punktuellen E<strong>in</strong>träge mit den Werten der Gewässerüberwachung<br />

(Defizite können aus dem E<strong>in</strong>trag über das <strong>Grundwasser</strong><br />

stammen),<br />

o etc.<br />

- 89 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Wird zweifelsfrei der gute Zustand e<strong>in</strong>es Oberflächenwasserkörpers durch<br />

Schadstoffe<strong>in</strong>träge über das <strong>Grundwasser</strong> verfehlt, so bef<strong>in</strong>det sich der betroffene<br />

<strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em schlechten Zustand. Dies ist dann durch die jeweiligen<br />

Geschäftsstellen bei der Bewertung der <strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong><br />

HYGRIS C zu berücksichtigen.<br />

Die GewBEÜ-V gibt für Nitrat e<strong>in</strong>e Qualitätsnorm von < 50 mg/l für den guten<br />

chemischen Zustand von Oberflächengewässern vor. Bezüglich e<strong>in</strong>es guten ökologischen<br />

Zustandes der Oberflächengewässer existieren für Nitrat derzeit ke<strong>in</strong>e<br />

Vorgaben.<br />

• Bee<strong>in</strong>flussung der Umweltziele des Küsten- und Meeresschutzes:<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf den Küsten- und Meeresschutz s<strong>in</strong>d die Schadstofffrachten relevant,<br />

die aus dem <strong>Grundwasser</strong> über die Fließgewässer <strong>in</strong> die Meere e<strong>in</strong>getragen<br />

werden. Belastbare Daten s<strong>in</strong>d hierzu nur durch Modell- und/oder Bilanzbetrachtungen<br />

möglich. Frachtbetrachtungen werden <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> im Bereich Oberflächengewässer<br />

durchgeführt.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die Belange des Meeres- und Küstenschutzes (OSPAR, HEL-<br />

COM) liegt e<strong>in</strong> Positionspapier der Arbeitsgruppe WRRL des Bund-Länder-<br />

Messprogramms vor. In dem Positionspapier wird deutlich gemacht, dass die<br />

Belange des Meeres- und Küstenschutzes zwar zu Maßnahmen im B<strong>in</strong>nenland<br />

führen können, nicht aber pauschal die Wasserkörper des E<strong>in</strong>zugsgebietes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

schlechten Zustand s<strong>in</strong>d, wenn die Ziele des Meeres- und Küstenschutzes<br />

verfehlt werden.<br />

Für die Bewertung des chemischen Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>körpers spielen<br />

somit die Ziele des Meeres- und Küstenschutzes zunächst ke<strong>in</strong>e Rolle.<br />

zu c):<br />

Wie bereits <strong>in</strong> Kapitel 3.5.2 ausgeführt, bedarf es zur Beurteilung e<strong>in</strong>er chemischen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung grundwasserabhängiger Landökosysteme bei konkreten Verdachtsfällen<br />

e<strong>in</strong>er genauen E<strong>in</strong>zelfallanalyse. Allgeme<strong>in</strong>e Bewertungskriterien können<br />

aus diesem Grund nicht abgeleitet werden.<br />

Sollte zweifelsfrei e<strong>in</strong> grundwasserabhängiges Landökosystem durch chemische<br />

Belastungen des <strong>Grundwasser</strong>s geschädigt werden, so bef<strong>in</strong>det sich der <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em schlechten Zustand. Dies ist dann durch die jeweiligen Geschäftsstellen<br />

bei der Bewertung der <strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong> HYGRIS C zu berücksichtigen.<br />

zu d):<br />

Salz- oder sonstige Intrusionen s<strong>in</strong>d i.d.R. <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> nicht relevant. Sollten im E<strong>in</strong>zelfall<br />

entsprechende Anzeichen vorhanden se<strong>in</strong>, so ist dies durch die jeweilige Geschäftsstelle<br />

bei der Bewertung der <strong>Grundwasser</strong>körper zu berücksichtigen und <strong>in</strong><br />

HYGRIS C e<strong>in</strong>zutragen.<br />

- 90 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

3. Anforderungen Artikel 7 (3) WRRL (Prüfschritt 3):<br />

Der Artikel 7 WRRL macht Vorgaben zu Gewässern, die für die Entnahme von<br />

Tr<strong>in</strong>kwasser genutzt werden. In Absatz 3 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, für<br />

den erforderlichen Schutz der genutzten Wasserkörper zu sorgen, um e<strong>in</strong>e Verschlechterung<br />

der Qualität zu verh<strong>in</strong>dern und so den für die Gew<strong>in</strong>nung von Tr<strong>in</strong>kwasser erforderlichen<br />

Aufbereitungsaufwand zu verr<strong>in</strong>gern. Hierzu können Schutzgebiete ausgewiesen<br />

werden.<br />

Unter Berücksichtigung des jeweiligen Wasseraufbereitungsverfahrens ist <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

davon auszugehen, dass das Tr<strong>in</strong>kwasser überall und jederzeit den Anforderungen der<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung (Tr<strong>in</strong>kwV 2001) und somit den Anforderungen des Artikel<br />

7(2) WRRL entspricht.<br />

In <strong>NRW</strong> ist vorgesehen, im Rahmen dieses Prüfschrittes nur die Messstellen mit Überschreitungen<br />

der Qualitätsnormen bzw. Schwellenwerte zu betrachten, die <strong>in</strong>nerhalb<br />

von ausgewiesenen oder geplanten Wasserschutzgebieten bzw. <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zugsgebieten<br />

von Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsanlagen liegen.<br />

In diesen Fällen erfolgt e<strong>in</strong> Abgleich mit der Belastungssituation an den jeweiligen<br />

Gew<strong>in</strong>nungsanlagen auf Basis der Daten der Rohwasserüberwachung. Grundlage des<br />

Abgleichs stellt die gültige Fassung der Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung dar. Wenn für die<br />

überschrittenen Parameter an den Rohmischwassermessstellen (Rohwasser ggf. nach<br />

Zusammenfassung, aber vor Aufbereitung) die Grenzwerte der Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden, liegt trotz Überschreitung der Qualitätsnormen bzw.<br />

Schwellenwerte an e<strong>in</strong>zelnen <strong>Grundwasser</strong>messstellen im S<strong>in</strong>ne dieses Prüfkriteriums<br />

e<strong>in</strong> guter chemischer Zustand vor.<br />

4. Brauchbarkeit (Prüfschritt 4):<br />

Als Nutzungen im S<strong>in</strong>ne des Prüfschrittes 4 s<strong>in</strong>d <strong>Grundwasser</strong>nutzungen für den<br />

menschlichen Gebrauch (z.B. Lebensmittelbetriebe, Hausbrunnen etc.) anzusehen.<br />

In diesem Prüfschritt ist abzuprüfen, ob es im Umfeld der Messstellen mit Überschreitung<br />

der Qualitätsnormen bzw. Schwellenwerte derartige Nutzungen gibt, die durch<br />

die Belastungen des <strong>Grundwasser</strong>s negativ bee<strong>in</strong>trächtigt werden können.<br />

Falls e<strong>in</strong>e dieser Nutzungen nach e<strong>in</strong>gehender Prüfung durch die <strong>Grundwasser</strong>belastung<br />

negativ bee<strong>in</strong>trächtigt wird, so bef<strong>in</strong>det sich das <strong>Grundwasser</strong> bzw. der <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em schlechten Zustand.<br />

Landesweite Auswertungen s<strong>in</strong>d im Rahmen dieses Prüfschrittes aufgrund mangelnder<br />

landesweiter Daten nicht möglich. Die Prüfung wird auf Basis des Expertenwissens <strong>in</strong><br />

den jeweils zuständigen Geschäftsstellen durchgeführt. Auf Landesebene erfolgt dann<br />

e<strong>in</strong>e Abstimmung der Prüfergebnisse der Geschäftsstellen, um e<strong>in</strong>e <strong>NRW</strong>-weit e<strong>in</strong>heitliche<br />

Vorgehensweise und Bewertung sicherzustellen.<br />

Die jeweiligen Ergebnisse der Prüfschritte werden bezogen auf den <strong>Grundwasser</strong>körper <strong>in</strong><br />

HYGRIS C dokumentiert.<br />

- 91 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

5.2.3.2 Trendanalyse/Trendumkehr<br />

Nach den Vorgaben der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie sollen Trendberechnungen <strong>in</strong> den <strong>Grundwasser</strong>körpern/<strong>Grundwasser</strong>körpergruppen,<br />

deren chemischer Zustand gemäß Bestandsaufnahme<br />

mit Zielerreichung unwahrsche<strong>in</strong>lich e<strong>in</strong>gestuft wurde, erfolgen. Gemäß § 33a WHG ist<br />

bei signifikanten und anhaltenden steigenden Trends von Schadstoffkonzentrationen aufgrund<br />

der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten e<strong>in</strong>e Trendumkehr zu bewirken.<br />

Demzufolge s<strong>in</strong>d für den maßgeblichen Parameter Trendberechnungen m<strong>in</strong>destens <strong>in</strong> den<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpern durchzuführen, die für diesen Parameter als „Zielerreichung unwahrsche<strong>in</strong>lich“<br />

e<strong>in</strong>gestuft wurden (soweit ausreichende Messwerte vorliegen). Von Seiten des<br />

LAWA AG wird empfohlen, <strong>in</strong> allen <strong>Grundwasser</strong>körpern Trendanalysen durchzuführen.<br />

Dieser Empfehlung wird <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> gefolgt, da die zentrale Auswertung ohne größeren Aufwand<br />

für alle <strong>Grundwasser</strong>körper durchgeführt werden kann.<br />

Der Ausgangspunkt für die Trendumkehr liegt bei 75 % der Qualitätsnorm bzw. des<br />

Schwellenwertes.<br />

Gemäß Art. 5, Abs. 3 der Tochterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>Grundwasser</strong> ist bei Trends, die e<strong>in</strong>e signifikante<br />

Gefahr für die Qualität der aquatischen oder terrestrischen Ökosysteme, für die menschliche<br />

Gesundheit oder für legitime Nutzungen der Gewässer darstellen, e<strong>in</strong>e Trendumkehr<br />

durch Maßnahmen zu bewirken.<br />

„Signifikanter und anhaltender steigender Trend“ bezeichnet jede statistisch signifikante<br />

und ökologisch bedeutsame Zunahme der Konzentration e<strong>in</strong>es Schadstoffs im <strong>Grundwasser</strong>,<br />

für die e<strong>in</strong>e Trendumkehr als notwendig erkannt wird (Art. 2, Abs. 3 <strong>Grundwasser</strong>richtl<strong>in</strong>ie).<br />

Die Ermittlung der nicht nur statistischen, sondern auch ökologisch bedeutsamen<br />

Zunahme der Konzentration e<strong>in</strong>es Schadstoffs erfolgt gemäß Abstimmung im LAWA<br />

AG <strong>in</strong> Anlehnung an die Vorgehensweise zur Bewertung des chemischen Zustands. Das<br />

bedeutet, dass die Bewertung für jede Flächennutzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Grundwasser</strong>körper separat<br />

erfolgt. E<strong>in</strong> signifikant ansteigender Trend ist erst dann maßnahmenrelevant, wenn die<br />

mittlere Schadstoffkonzentration e<strong>in</strong>er <strong>Grundwasser</strong>messstelle über 75 % der geltenden<br />

Qualitätsnorm (oder des Schwellenwertes) liegt und wenn die von dieser oder mehreren<br />

Messstellen repräsentierte Fläche größer als 33 % der Nutzungsfläche und größer als 25<br />

km² ist (analog zur Signifikanzprüfung Abschn. 5.2.3.1, Punkt 1).<br />

Auch für die Ergebnisse der Trendanalyse ist e<strong>in</strong>e Aggregation auf Ebene der <strong>Grundwasser</strong>körper<br />

notwendig. Für die Berechnung des Trends e<strong>in</strong>es gesamten <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

wird <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen die Zeitreihe der flächennutzungsgewichteten Jahresmittelwerte<br />

des <strong>Grundwasser</strong>körpers genommen.<br />

Vorgehensweise und Bewertung der Trendanalyse s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anhang 1 des vorliegenden<br />

<strong>Leitfaden</strong>s ausführlich erläutert.<br />

Die Auswertungen zur Trendanalyse und deren Bewertung erfolgt zentral auf Basis der<br />

landesweiten Daten <strong>in</strong> HYGRIS C.<br />

- 92 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

5.2.3.3 Bewertung anhand der Ausdehnung von Schadstofffahnen punktueller<br />

Schadstoffquellen<br />

Für die im Rahmen des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s konkretisierten Schadstofffahnen erfolgt e<strong>in</strong>e Flächenbilanz<br />

bezogen auf den jeweiligen <strong>Grundwasser</strong>körper (Kap. 5.2.2.3). Die Bewertungskriterien<br />

wurden im Rahmen des LAWA AG mit allen anderen Bundesländern abgestimmt.<br />

Es s<strong>in</strong>d folgende Bewertungskriterien für die im Rahmen des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s konkretisierten<br />

Schadstofffahnen vorgesehen:<br />

Überdeckungsgrad der konkretisierten Schadstofffahnen<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die Gesamtfläche des <strong>Grundwasser</strong>körpers<br />

Bewertung des chemischen Zustandes des <strong>Grundwasser</strong>körpers/der<br />

<strong>Grundwasser</strong>körpergruppe<br />

< 10 % und < 25 km² guter chemischer Zustand<br />

≥ 10 % oder > 25 km² schlechter chemischer Zustand<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

6 SCHUTZGEBIETE<br />

Gemäß Artikel 4 WRRL s<strong>in</strong>d auch die Umweltziele für Schutzgebiete grundsätzlich bis<br />

2015 zu erreichen, sofern <strong>in</strong> den geme<strong>in</strong>schaftlichen Rechtsvorschriften, nach denen die<br />

Schutzgebiete ausgewiesen wurden, ke<strong>in</strong>e anderweitigen Bestimmungen enthalten s<strong>in</strong>d.<br />

Von der Work<strong>in</strong>g Group C wurde e<strong>in</strong> CIS-Guidance „Protected Areas“ erarbeitet, das sich<br />

allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie mit Wasserentnahmegebieten („Dr<strong>in</strong>k<strong>in</strong>g Water Protected Areas“;<br />

dies wären die <strong>Grundwasser</strong>körper) und weniger mit Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebieten („safeguard<br />

zones“) beschäftigt. Derzeit wird bundesweit noch darüber diskutiert, welche Gebiete<br />

<strong>in</strong> der Karte der Schutzgebiete nach Anhang VII WRRL darzustellen s<strong>in</strong>d und wie ggf.<br />

e<strong>in</strong>e Bewertung zu erfolgen hat.<br />

In <strong>NRW</strong> wird im Rahmen des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s ke<strong>in</strong> separates wasserwirtschaftliches<br />

<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> für Schutzgebiete durchgeführt. Es wird vielmehr darauf geachtet,<br />

Synergien mit den bestehenden Überwachungsprogrammen weitestgehend auszunutzen.<br />

Im E<strong>in</strong>zelnen werden derzeit folgende Überwachungsprogramme <strong>in</strong> den Schutzgebieten<br />

gem. Anhang IV WRRL durchgeführt:<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiete<br />

In der überwiegenden Zahl der ausgewiesenen Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiete f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e Vorfeldüberwachung<br />

<strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zugsgebieten der Wassergew<strong>in</strong>nungsanlagen statt. Die Ergebnisse<br />

der Vorfeldüberwachung werden von den Betreibern an die zuständige Aufsichtsbehörde<br />

übermittelt.<br />

An allen Wassergew<strong>in</strong>nungsanlagen der öffentlichen Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e<br />

Rohwasserüberwachung gemäß Rohwasserüberwachungsrichtl<strong>in</strong>ie des Landes <strong>NRW</strong><br />

(1991) statt.<br />

Sowohl ausgewählte Messstellen der Vorfeldüberwachung als auch Rohwasseruntersuchungsmessstellen<br />

(Entnahmebrunnen) wurden <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> <strong>in</strong> die überblicksweise und operative<br />

Überwachung e<strong>in</strong>gebunden.<br />

Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten<br />

In <strong>NRW</strong> wurden Salmoniden- und Cypr<strong>in</strong>idengewässer gemäß Fischgewässerrichtl<strong>in</strong>ie<br />

ausgewiesen.<br />

E<strong>in</strong>e entsprechende Überwachung erfolgt über das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> der Oberflächengewässer<br />

(<strong>in</strong>sbesondere Fischfauna).<br />

- 94 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

Erholungsgewässer und Badegewässer<br />

Die Badegewässer <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> unterliegen e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen Überwachung. Die Ergebnisse<br />

dieser Überwachung werden regelmäßig vom MUNLV publiziert:<br />

(http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/boden/badegewaesser.htm).<br />

Nährstoffsensible und empf<strong>in</strong>dliche Gebiete<br />

Nach Nitratrichtl<strong>in</strong>ie (Richtl<strong>in</strong>ie 91/676/EWG) ist die Bundesrepublik Deutschland flächendeckend<br />

als nährstoffsensibel ausgewiesen. Da nach Kommunal-Abwasserrichtl<strong>in</strong>ie<br />

(Richtl<strong>in</strong>ie 91/271/EWG) das gesamte E<strong>in</strong>zugsgebiet der Nordsee als empf<strong>in</strong>dlich e<strong>in</strong>gestuft<br />

wurde, liegt auch ganz <strong>NRW</strong> <strong>in</strong> diesem als empf<strong>in</strong>dlich e<strong>in</strong>gestuften Bereich.<br />

Zur Überwachung der Nitratrichtl<strong>in</strong>ie wurden <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> 77 so genannte EUA-Messstellen<br />

und 19 hochbelastete Messstellen ausgewählt und an die EU gemeldet. Es wurde darauf<br />

geachtet, dass die 77 EUA-Messstellen auch Bestandteil des WRRL-Messnetzes s<strong>in</strong>d.<br />

Die Ergebnisse der Überwachung nach Nitratrichtl<strong>in</strong>ie werden alle 4 Jahre durch das BMU<br />

(EU Nitratbericht) publiziert.<br />

Wasserabhängige FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete<br />

In den betroffenen Gebieten erfolgt e<strong>in</strong> naturschutzfachliches <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> gemäß FFH-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie und EU-Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie. Sofern es sich hierbei um grundwasserabhängige<br />

Landökosysteme handelt, wird der wasserwirtschaftliche <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>bedarf gemäß Kapitel<br />

3.5 festgelegt.<br />

Es wird angestrebt, wo möglich Synergieeffekte zwischen dem WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> und<br />

dem FFH- bzw. Vogelschutzmonitor<strong>in</strong>g zu nutzen. Aus diesem Grund wurde bei der Konzeption<br />

des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s für den mengenmäßigen Zustand empfohlen, bei entsprechender<br />

Eignung nach Möglichkeit auch <strong>Grundwasser</strong>messstellen <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe von Natura<br />

2000-Gebieten zu berücksichtigen.<br />

- 95 -


<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

7 MONITORING UND MAßNAHMENPLANUNG<br />

Aufgabe des WRRL-<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s ist nicht nur die Datenermittlung zur Bestimmung des<br />

Zustandes der <strong>Grundwasser</strong>körper und zur Trendermittlung. Die <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>ergebnisse<br />

s<strong>in</strong>d auch Planungsgrundlage der zu erarbeitenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.<br />

Im Rahmen der konkreten Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung<br />

des <strong>Grundwasser</strong>zustandes bzw. zur Trendumkehr ist darüber h<strong>in</strong>aus deren Umsetzung und<br />

Erfolg zu überwachen.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der diesbezüglichen Anforderungen an e<strong>in</strong> Überwachungsnetz liegen derzeit<br />

noch ke<strong>in</strong>e konkreten Vorgaben vor. Diese werden erst mit Konkretisierung der Maßnahmenplanung<br />

erwartet und dann an entsprechender Stelle des <strong>Leitfaden</strong>s <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong><br />

dokumentiert.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Aufstellung maßnahmenspezifischer Überwachungsprogramme<br />

erst mit Umsetzung der Maßnahmenprogramme erfolgen. Sie s<strong>in</strong>d somit<br />

nicht Gegenstand des ersten Bewirtschaftungsplans 2008/2009.<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>Grundwasser</strong> Stand: 12.03.2008<br />

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