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Geschäftszahl<br />

Imst,<br />

Amtssigniert. SID2011121039087<br />

Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at<br />

Kapeller Marion<br />

Gasthaus „Stern“<br />

2.1-2841/19<br />

22.12.2011<br />

|||<br />

<strong>KUNDMACHUNG</strong><br />

Stadtplatz 1, 6460 Imst, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-imst<br />

Bitte Geschäftszahl immer anführen!<br />

Bezirkshauptmannschaft Imst<br />

Gewerbereferat<br />

Dr. Wilfried Dobrowz<br />

Telefon +43(0)5412/6996-5263<br />

Fax +43(0)5412/6996-5215<br />

bh.imst@tirol.gv.at<br />

DVR:0014745<br />

Frau Marion Kapeller hat bei der Bezirkshauptmannschaft Imst um die gewerbebehördliche Genehmigung<br />

für das am 29.07.2011 bzw. 20.10.2011 eingereichte Sanierungskonzept betreffend die Betriebsanlage auf<br />

der Gp. .130, KG Haiming, in 6425 Haiming, Alte Bundesstraße 11, angesucht.<br />

Beschreibung des Sanierungskonzeptes<br />

Beschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahmen<br />

Der bestehende Gasthof Stern wird wie in beiliegenden Einreichunterlagen dargestellt, saniert.<br />

Das Nebengebäude und die Räume im Obergeschoss werden privat genutzt (keine Zimmervermietung<br />

mehr). Wie im Plan dargestellt wird das Erdgeschoss und das Kellergeschoss nur teilweise betrieblich<br />

genutzt.<br />

Die innen liegenden Holzstiegen ins Kellergeschoss und ins Obergeschoss werden entfernt und die<br />

Decken geschlossen (Brandabschnittsbildung).<br />

Eine Fluchtwegorientierungsbeleuchtung und Notbeleuchtung wird installiert und die Fluchtwege (Türen)<br />

wie im Plan dargestellt ausgeführt.<br />

Der Küchenherd und die Heizung werden auf Erdgas umgestellt, der vorhandene Öltank wird gereinigt und<br />

entsorgt, der Heizraumboden wird geschlossen und eine Gastherme neu eingebaut.<br />

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- 2 -<br />

Die Küche wird nach Osten erweitert, voll verfliest und die Einrichtung (in Edelstahl) ergänzt. Über den<br />

neuen Fettabscheider werden die Küchenabwässer in den Gemeindekanal eingeleitet. Anschließend an<br />

die Küche wird ein Lebensmittellager und ein Getränkelager errichtet.<br />

Der bestehende Anbau (WC-Anlage und die Bühne) wird abgerissen und an der Stelle ein neuer Anbau<br />

mit Personal WC (WT + WC),<br />

Herren WC (Vorraum WT, WC, zwei Piss),<br />

Damen WC (Vorraum WT, WC),<br />

Lüftungsgeräteraum,<br />

Abstellraum und<br />

Mullraum, erstellt.<br />

Folgende Betriebsräume sind geplant:<br />

im Kellergeschoss:<br />

Heizraum, 16,00 m², Betonboden, verputzt, T30 Türe, 2 Fenster<br />

Lagerraum Dekomaterial, 18,29 m², Betonboden, verputzt, 1 Fenster<br />

Flur, 14,37 m², Betonboden, verputzt, T30 Türe zu Keller privat<br />

Außentüre und Außentreppe in den Hof<br />

im Erdgeschoss:<br />

Flur, 29,37 m², Fliesenboden, Haupteingang DL 120 cm, EN 1125 Beschlag<br />

Gastzimmer, 34,42 m², Linoleumboden, 3 Fenster, 26 Sitzplätze, Be- und Entlüftung<br />

Cafe, 36,62 m², Fliesenboden, 2 Fenster, 20 Sitzplätze, Be- und Entlüftung<br />

Getränkelager, 9,39 m², 1 Fenster, Ausgang Gastgarten<br />

Gastgarten, überdacht, 24 Sitzplätze<br />

Küche, 33,20 m², Fliesenboden, Wände Fliesen, Fenster- Türelement in den Hof, Abluftanlage<br />

Lebensmittellager, 10,77 m², Boden und Wände verfliest, Fenster<br />

Saal, 75,22 m², Linoleumboden, 5 Fenster, Zugang Flur und Ausgang in Hof, je DL 100, EN 179 Beschlag<br />

Abstellraum, 5,91 m², Fliesenboden, 1 Fenster<br />

Lüftungsraum, 4,01 m², Fliesenboden, Be- und Entlüftung<br />

Mull, 6,31 m², Fenster, Fliesenboden<br />

H-WC, 8,22 m², WT, Sitzzelle, zwei Piss, Boden und Wände verfliest, Abluftanlage<br />

D-WC, 4,56 m², WT, Sitzzelle, Boden und Wände verfliest, Abluftanlage<br />

Personal WC, 3,18 m², WT und WC, Boden und Wände verfliest, Abluftanlage<br />

Geräteraum, 10,68 m², in Holzbauweise und<br />

Gastgarten, 10 Sitzplätze, auf Bp. 448/2


- 3 -<br />

Der Gasthof ist ganzjährig, von 8,00 Uhr früh bis 2,00 Uhr nachts geöffnet (Mittwoch Ruhetag).<br />

Es werden 2 Mitarbeiter- innen beschäftigt.<br />

Das Gebäude wird in Massivbauweise (EI 60), entsprechend den statischen Erfordernissen, erstellt.<br />

Das Gebäude wird mit einer Fluchtwegorientierungsbeleuchtung und Notlichtanlage ausgestattet.<br />

Die Heizung erfolgt mit Erdgas (Tigas).<br />

Die Kamine und Abluftleitungen werden über Dach gerührt.<br />

Die Stromversorgung erfolgt durch die Tiwag. Die Elektroinstallation wird durch eine befugte Firma laut<br />

ÖVE ausgerührt und eine Prüfbescheinigung der Behörde übermittelt.<br />

Die Wasserversorgung erfolgt über die Gemeindewasserleitung.<br />

Die Zufahrt erfolgt über die öffentliche Straße (Bestand). 18 Pkw Parkplätze stehen zur Verfügung.<br />

Die Belüftung und Entlüftung des Gastzimmers, des Cafe und des Saales erfolgt über die neu zu<br />

errichtende Lüftungsanlage (im Erdgeschoss untergebracht).<br />

Die Küche ist mit einer Abluftanlage ausgestattet.<br />

Mit einer mech. Entlüftung werden alle neuen WC ausgestattet.<br />

Die Dachwässer, Abwässer der Parkflächen und die häuslichen Abwässer werden wie im beiliegendem<br />

Abwasserprojekt dargestellt entsorgt.<br />

Der Müll wird getrennt und an den Recyclinghof der Gemeinde geliefert.<br />

Be- und Entlüftung Lokal:<br />

Luftmenge: 3.400 m³/h<br />

WRG: Plattentauscher<br />

Anlagentyp: komb. Zu/Abluftanlage – Kompaktgerät<br />

Filterung: 2x F5 in Frisch- und Abluft<br />

Nachheizung PWW: 24KW<br />

Geräteaufstellung: Lüftungszentrale EG<br />

Frischluft/Fortluft: Über einen gemeinsamen Ansaug- und Ausblasdachhut in verzinkter Ausführung.<br />

(Schallemissionspunkt – 1)<br />

Die Luftverteilung erfolgt über verzinkte Blechkanäle bzw. Wickelfalzrohre. Die Zuluft wird über<br />

Quellluftauslässe und Lüftungsgitter eingeblasen, die Abluft über Abluftgitter abgesaugt.<br />

Regelung: Zweistufige Anlage, Automatische Abluft - Temperaturregelung mit Fernbedientableau.<br />

Entlüftung WC:<br />

Für die Entlüftung der WC- Anlagen werden je WC-Einheit Einzelraumlüfter eingesetzt. Die Ansteuerung<br />

erfolgt mittels Lichtschalter und Nachlaufrelais. Die Fortluft wird über das darüber liegende Flachdach<br />

ausgeblasen. (Schallemissionspunkt - 2)


Entlüftung Küche:<br />

- 4 -<br />

Für die Entlüftung der Küche bleibt die bestehende Küchenhaube erhalten. Ebenso wird die Steigleitung<br />

über Dach weiterverwendet. Der jetzige Abluftventilator, der in der Haube integriert ist, wird demontiert und<br />

gegen einen schallgedämmten Dachventilator ersetzt. (Schallemissionspunkt - 3)<br />

Maximale Abluftleistung des Dachlüfters beträgt 2.000m3/h. Die Ansteuerung bzw. Luftmengenregulierung<br />

erfolgt über ein 5-stufen Trafo Schaltgerät mit integrierter Motorvollschutzfunktion.<br />

Brandschutz allgemein:<br />

Bei Durchbrechen von Brandabschnitten werden Brandschutzklappen der Feuerwiderstandsklasse gemäß<br />

ÖNORM EN 13501-3 – E90 eingesetzt. Die Zwischenräume zwischen Brandschutzklappen und Mauer-<br />

bzw. Deckendurchbrüchen werden fachgerecht nach Stand der Technik abgeschottet.<br />

Schalldruckpegelangaben:<br />

An sämtlichen Mündungsöffnungen werden dementsprechende schallhemmende Maßnahmen getroffen,<br />

dass ein Schalldruckpegel in 1 m Entfernung von 42dB(A) nicht überschritten wird.<br />

Detaillierte Schalldruckpegelangaben bezogen auf 1 m Freifeld in dB(A):<br />

SEP-1: 42dB(A) - Ansaugrichtung: Westen I Ausblasrichtung senkrecht nach oben<br />

SEP-2: 37dB(A) - Ausblasrichtung: senkrecht nach oben<br />

SEP-3: 42dB(A) - Ausblasrichtung: senkrecht nach oben<br />

Über dieses Ansuchen wird gemäß §§ 40 bis 44 AVG und §§ 79 Abs 3, 74 Abs 2, 333, 356<br />

Gewerbeordnung 1994 die mündliche Verhandlung auf<br />

Donnerstag, den 12.01.2012<br />

mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer um ca. 15:00 Uhr, an Ort und Stelle, in 6425<br />

Haiming, Alte Bundesstraße 11, anberaumt.<br />

Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Kundmachung mit.<br />

HINWEISE<br />

1. Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder<br />

auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie oder ihr Vertreter die Verhandlung versäumen. Wenn<br />

Sie aus wichtigen Gründen - z.B. Krankheit - nicht kommen können, teilen Sie dies sofort mit, damit wir<br />

allenfalls den Termin verschieben können.


- 5 -<br />

2. Als sonst beteiligte Person beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 42 Abs 1 AVG die Parteistellung<br />

verlieren, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder<br />

während der Verhandlung Einwendungen erheben. In diesem Verfahren können nur Einwendungen<br />

berücksichtigt werden, die sich auf § 74 Abs 2 Z 1, 2, 3 oder 5 GewO 1994 stützen.<br />

Sie können selbst an der Verhandlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Dabei können sich die<br />

Beteiligten und ihre gesetzlichen Vertreter durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische<br />

Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragenen Erwerbsgesellschaften<br />

vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende<br />

Vollmacht auszuweisen. In der mündlichen Verhandlung können sie die Vollmacht auch mündlich<br />

erteilen. Schreitet für Sie eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ein, so ersetzt die<br />

Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis. Es steht Ihnen aber auch frei,<br />

gemeinsam mit Ihrem Vertreter an der Verhandlung teilzunehmen.<br />

3. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Unterlagen liegen bis zum Tage der<br />

Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Imst, Gewerbeabteilung, zur Einsicht auf.<br />

Ergeht an:<br />

1. Marion Kapeller, Alte Bundesstraße 11, 6425 Haiming/RSb;<br />

2. die Gemeinde Haiming/Zustellschein:<br />

a) mit dem Ersuchen, diese Kundmachung sogleich an der Amtstafel anzuschlagen und bis zum<br />

Verhandlungstage dort zu belassen;<br />

b) mit dem Ersuchen, etwaige von der Gewerbebehörde nicht verständigte Parteien und Beteiligte<br />

sowie den jeweils zuständigen Kanalisationsbetreiber, Kläranlagenbetreiber und Abwasserverband<br />

von der Verhandlung unter Aushändigung einer Kundmachung nachweislich zu verständigen sowie<br />

die Kundmachung in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen (§ 356 Abs 1<br />

GewO 1994 iVm § 2 Zustellgesetz);<br />

c) als Nachbar mit dem Ersuchen um Teilnahme an der Verhandlung;<br />

3. Herrn Ing. Alexander Gigele, im Hause - mit der Bitte um Teilnahme als gewerbetechnischer<br />

Amtssachverständiger/E-Mail;<br />

4. das Baubezirksamt Imst, Fachbereich Siedlungswasserbau, 6460 Imst – mit der Bitte um Entsendung<br />

eines wasserwirtschaftlichen Amtssachverständigen;<br />

5. das Arbeitsinspektorat für den 14. Aufsichtsbezirk, Arzlerstraße 43a, 6020 Innsbruck - mit der Bitte um<br />

Entsendung eines Vertreters/RSb;<br />

6. die Tiroler Landesstelle für Brandverhütung, Sterzinger Straße 2, Stöcklgebäude, 6020 Innsbruck - mit<br />

der Bitte um Entsendung eines brandschutztechnischen Sachverständigen;<br />

7. die Nachbarn (RSb):<br />

Silvio Kapeller, Alte Bundesstraße 11, 6425 Haiming;<br />

Wegleiter Dieter, Dorfstraße 14, 6425 Haiming;<br />

Viktor Zoller, Sonnbichl 5, 6425 Haiming;


8. die Amtstafel im Hause;<br />

9. Verlautbarung im Internet.<br />

- 6 -<br />

Für den Bezirkshauptmann:<br />

Dr. Dobrowz

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