KUNDMACHUNG
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Geschäftszahl<br />
Imst,<br />
Amtssigniert. SID2011121039087<br />
Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at<br />
Kapeller Marion<br />
Gasthaus „Stern“<br />
2.1-2841/19<br />
22.12.2011<br />
|||<br />
<strong>KUNDMACHUNG</strong><br />
Stadtplatz 1, 6460 Imst, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-imst<br />
Bitte Geschäftszahl immer anführen!<br />
Bezirkshauptmannschaft Imst<br />
Gewerbereferat<br />
Dr. Wilfried Dobrowz<br />
Telefon +43(0)5412/6996-5263<br />
Fax +43(0)5412/6996-5215<br />
bh.imst@tirol.gv.at<br />
DVR:0014745<br />
Frau Marion Kapeller hat bei der Bezirkshauptmannschaft Imst um die gewerbebehördliche Genehmigung<br />
für das am 29.07.2011 bzw. 20.10.2011 eingereichte Sanierungskonzept betreffend die Betriebsanlage auf<br />
der Gp. .130, KG Haiming, in 6425 Haiming, Alte Bundesstraße 11, angesucht.<br />
Beschreibung des Sanierungskonzeptes<br />
Beschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahmen<br />
Der bestehende Gasthof Stern wird wie in beiliegenden Einreichunterlagen dargestellt, saniert.<br />
Das Nebengebäude und die Räume im Obergeschoss werden privat genutzt (keine Zimmervermietung<br />
mehr). Wie im Plan dargestellt wird das Erdgeschoss und das Kellergeschoss nur teilweise betrieblich<br />
genutzt.<br />
Die innen liegenden Holzstiegen ins Kellergeschoss und ins Obergeschoss werden entfernt und die<br />
Decken geschlossen (Brandabschnittsbildung).<br />
Eine Fluchtwegorientierungsbeleuchtung und Notbeleuchtung wird installiert und die Fluchtwege (Türen)<br />
wie im Plan dargestellt ausgeführt.<br />
Der Küchenherd und die Heizung werden auf Erdgas umgestellt, der vorhandene Öltank wird gereinigt und<br />
entsorgt, der Heizraumboden wird geschlossen und eine Gastherme neu eingebaut.<br />
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- 2 -<br />
Die Küche wird nach Osten erweitert, voll verfliest und die Einrichtung (in Edelstahl) ergänzt. Über den<br />
neuen Fettabscheider werden die Küchenabwässer in den Gemeindekanal eingeleitet. Anschließend an<br />
die Küche wird ein Lebensmittellager und ein Getränkelager errichtet.<br />
Der bestehende Anbau (WC-Anlage und die Bühne) wird abgerissen und an der Stelle ein neuer Anbau<br />
mit Personal WC (WT + WC),<br />
Herren WC (Vorraum WT, WC, zwei Piss),<br />
Damen WC (Vorraum WT, WC),<br />
Lüftungsgeräteraum,<br />
Abstellraum und<br />
Mullraum, erstellt.<br />
Folgende Betriebsräume sind geplant:<br />
im Kellergeschoss:<br />
Heizraum, 16,00 m², Betonboden, verputzt, T30 Türe, 2 Fenster<br />
Lagerraum Dekomaterial, 18,29 m², Betonboden, verputzt, 1 Fenster<br />
Flur, 14,37 m², Betonboden, verputzt, T30 Türe zu Keller privat<br />
Außentüre und Außentreppe in den Hof<br />
im Erdgeschoss:<br />
Flur, 29,37 m², Fliesenboden, Haupteingang DL 120 cm, EN 1125 Beschlag<br />
Gastzimmer, 34,42 m², Linoleumboden, 3 Fenster, 26 Sitzplätze, Be- und Entlüftung<br />
Cafe, 36,62 m², Fliesenboden, 2 Fenster, 20 Sitzplätze, Be- und Entlüftung<br />
Getränkelager, 9,39 m², 1 Fenster, Ausgang Gastgarten<br />
Gastgarten, überdacht, 24 Sitzplätze<br />
Küche, 33,20 m², Fliesenboden, Wände Fliesen, Fenster- Türelement in den Hof, Abluftanlage<br />
Lebensmittellager, 10,77 m², Boden und Wände verfliest, Fenster<br />
Saal, 75,22 m², Linoleumboden, 5 Fenster, Zugang Flur und Ausgang in Hof, je DL 100, EN 179 Beschlag<br />
Abstellraum, 5,91 m², Fliesenboden, 1 Fenster<br />
Lüftungsraum, 4,01 m², Fliesenboden, Be- und Entlüftung<br />
Mull, 6,31 m², Fenster, Fliesenboden<br />
H-WC, 8,22 m², WT, Sitzzelle, zwei Piss, Boden und Wände verfliest, Abluftanlage<br />
D-WC, 4,56 m², WT, Sitzzelle, Boden und Wände verfliest, Abluftanlage<br />
Personal WC, 3,18 m², WT und WC, Boden und Wände verfliest, Abluftanlage<br />
Geräteraum, 10,68 m², in Holzbauweise und<br />
Gastgarten, 10 Sitzplätze, auf Bp. 448/2
- 3 -<br />
Der Gasthof ist ganzjährig, von 8,00 Uhr früh bis 2,00 Uhr nachts geöffnet (Mittwoch Ruhetag).<br />
Es werden 2 Mitarbeiter- innen beschäftigt.<br />
Das Gebäude wird in Massivbauweise (EI 60), entsprechend den statischen Erfordernissen, erstellt.<br />
Das Gebäude wird mit einer Fluchtwegorientierungsbeleuchtung und Notlichtanlage ausgestattet.<br />
Die Heizung erfolgt mit Erdgas (Tigas).<br />
Die Kamine und Abluftleitungen werden über Dach gerührt.<br />
Die Stromversorgung erfolgt durch die Tiwag. Die Elektroinstallation wird durch eine befugte Firma laut<br />
ÖVE ausgerührt und eine Prüfbescheinigung der Behörde übermittelt.<br />
Die Wasserversorgung erfolgt über die Gemeindewasserleitung.<br />
Die Zufahrt erfolgt über die öffentliche Straße (Bestand). 18 Pkw Parkplätze stehen zur Verfügung.<br />
Die Belüftung und Entlüftung des Gastzimmers, des Cafe und des Saales erfolgt über die neu zu<br />
errichtende Lüftungsanlage (im Erdgeschoss untergebracht).<br />
Die Küche ist mit einer Abluftanlage ausgestattet.<br />
Mit einer mech. Entlüftung werden alle neuen WC ausgestattet.<br />
Die Dachwässer, Abwässer der Parkflächen und die häuslichen Abwässer werden wie im beiliegendem<br />
Abwasserprojekt dargestellt entsorgt.<br />
Der Müll wird getrennt und an den Recyclinghof der Gemeinde geliefert.<br />
Be- und Entlüftung Lokal:<br />
Luftmenge: 3.400 m³/h<br />
WRG: Plattentauscher<br />
Anlagentyp: komb. Zu/Abluftanlage – Kompaktgerät<br />
Filterung: 2x F5 in Frisch- und Abluft<br />
Nachheizung PWW: 24KW<br />
Geräteaufstellung: Lüftungszentrale EG<br />
Frischluft/Fortluft: Über einen gemeinsamen Ansaug- und Ausblasdachhut in verzinkter Ausführung.<br />
(Schallemissionspunkt – 1)<br />
Die Luftverteilung erfolgt über verzinkte Blechkanäle bzw. Wickelfalzrohre. Die Zuluft wird über<br />
Quellluftauslässe und Lüftungsgitter eingeblasen, die Abluft über Abluftgitter abgesaugt.<br />
Regelung: Zweistufige Anlage, Automatische Abluft - Temperaturregelung mit Fernbedientableau.<br />
Entlüftung WC:<br />
Für die Entlüftung der WC- Anlagen werden je WC-Einheit Einzelraumlüfter eingesetzt. Die Ansteuerung<br />
erfolgt mittels Lichtschalter und Nachlaufrelais. Die Fortluft wird über das darüber liegende Flachdach<br />
ausgeblasen. (Schallemissionspunkt - 2)
Entlüftung Küche:<br />
- 4 -<br />
Für die Entlüftung der Küche bleibt die bestehende Küchenhaube erhalten. Ebenso wird die Steigleitung<br />
über Dach weiterverwendet. Der jetzige Abluftventilator, der in der Haube integriert ist, wird demontiert und<br />
gegen einen schallgedämmten Dachventilator ersetzt. (Schallemissionspunkt - 3)<br />
Maximale Abluftleistung des Dachlüfters beträgt 2.000m3/h. Die Ansteuerung bzw. Luftmengenregulierung<br />
erfolgt über ein 5-stufen Trafo Schaltgerät mit integrierter Motorvollschutzfunktion.<br />
Brandschutz allgemein:<br />
Bei Durchbrechen von Brandabschnitten werden Brandschutzklappen der Feuerwiderstandsklasse gemäß<br />
ÖNORM EN 13501-3 – E90 eingesetzt. Die Zwischenräume zwischen Brandschutzklappen und Mauer-<br />
bzw. Deckendurchbrüchen werden fachgerecht nach Stand der Technik abgeschottet.<br />
Schalldruckpegelangaben:<br />
An sämtlichen Mündungsöffnungen werden dementsprechende schallhemmende Maßnahmen getroffen,<br />
dass ein Schalldruckpegel in 1 m Entfernung von 42dB(A) nicht überschritten wird.<br />
Detaillierte Schalldruckpegelangaben bezogen auf 1 m Freifeld in dB(A):<br />
SEP-1: 42dB(A) - Ansaugrichtung: Westen I Ausblasrichtung senkrecht nach oben<br />
SEP-2: 37dB(A) - Ausblasrichtung: senkrecht nach oben<br />
SEP-3: 42dB(A) - Ausblasrichtung: senkrecht nach oben<br />
Über dieses Ansuchen wird gemäß §§ 40 bis 44 AVG und §§ 79 Abs 3, 74 Abs 2, 333, 356<br />
Gewerbeordnung 1994 die mündliche Verhandlung auf<br />
Donnerstag, den 12.01.2012<br />
mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer um ca. 15:00 Uhr, an Ort und Stelle, in 6425<br />
Haiming, Alte Bundesstraße 11, anberaumt.<br />
Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Kundmachung mit.<br />
HINWEISE<br />
1. Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder<br />
auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie oder ihr Vertreter die Verhandlung versäumen. Wenn<br />
Sie aus wichtigen Gründen - z.B. Krankheit - nicht kommen können, teilen Sie dies sofort mit, damit wir<br />
allenfalls den Termin verschieben können.
- 5 -<br />
2. Als sonst beteiligte Person beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 42 Abs 1 AVG die Parteistellung<br />
verlieren, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder<br />
während der Verhandlung Einwendungen erheben. In diesem Verfahren können nur Einwendungen<br />
berücksichtigt werden, die sich auf § 74 Abs 2 Z 1, 2, 3 oder 5 GewO 1994 stützen.<br />
Sie können selbst an der Verhandlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Dabei können sich die<br />
Beteiligten und ihre gesetzlichen Vertreter durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische<br />
Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragenen Erwerbsgesellschaften<br />
vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende<br />
Vollmacht auszuweisen. In der mündlichen Verhandlung können sie die Vollmacht auch mündlich<br />
erteilen. Schreitet für Sie eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ein, so ersetzt die<br />
Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis. Es steht Ihnen aber auch frei,<br />
gemeinsam mit Ihrem Vertreter an der Verhandlung teilzunehmen.<br />
3. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Unterlagen liegen bis zum Tage der<br />
Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Imst, Gewerbeabteilung, zur Einsicht auf.<br />
Ergeht an:<br />
1. Marion Kapeller, Alte Bundesstraße 11, 6425 Haiming/RSb;<br />
2. die Gemeinde Haiming/Zustellschein:<br />
a) mit dem Ersuchen, diese Kundmachung sogleich an der Amtstafel anzuschlagen und bis zum<br />
Verhandlungstage dort zu belassen;<br />
b) mit dem Ersuchen, etwaige von der Gewerbebehörde nicht verständigte Parteien und Beteiligte<br />
sowie den jeweils zuständigen Kanalisationsbetreiber, Kläranlagenbetreiber und Abwasserverband<br />
von der Verhandlung unter Aushändigung einer Kundmachung nachweislich zu verständigen sowie<br />
die Kundmachung in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen (§ 356 Abs 1<br />
GewO 1994 iVm § 2 Zustellgesetz);<br />
c) als Nachbar mit dem Ersuchen um Teilnahme an der Verhandlung;<br />
3. Herrn Ing. Alexander Gigele, im Hause - mit der Bitte um Teilnahme als gewerbetechnischer<br />
Amtssachverständiger/E-Mail;<br />
4. das Baubezirksamt Imst, Fachbereich Siedlungswasserbau, 6460 Imst – mit der Bitte um Entsendung<br />
eines wasserwirtschaftlichen Amtssachverständigen;<br />
5. das Arbeitsinspektorat für den 14. Aufsichtsbezirk, Arzlerstraße 43a, 6020 Innsbruck - mit der Bitte um<br />
Entsendung eines Vertreters/RSb;<br />
6. die Tiroler Landesstelle für Brandverhütung, Sterzinger Straße 2, Stöcklgebäude, 6020 Innsbruck - mit<br />
der Bitte um Entsendung eines brandschutztechnischen Sachverständigen;<br />
7. die Nachbarn (RSb):<br />
Silvio Kapeller, Alte Bundesstraße 11, 6425 Haiming;<br />
Wegleiter Dieter, Dorfstraße 14, 6425 Haiming;<br />
Viktor Zoller, Sonnbichl 5, 6425 Haiming;
8. die Amtstafel im Hause;<br />
9. Verlautbarung im Internet.<br />
- 6 -<br />
Für den Bezirkshauptmann:<br />
Dr. Dobrowz