29.12.2012 Aufrufe

FR 2. - SO 4. JULI 2010 KÖLN * FÜHLINGER SEE - Summerjam

FR 2. - SO 4. JULI 2010 KÖLN * FÜHLINGER SEE - Summerjam

FR 2. - SO 4. JULI 2010 KÖLN * FÜHLINGER SEE - Summerjam

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VER<strong>SO</strong>RGUNG<br />

Auf dem gesamten Gelände steht euch eine 24 Stunden-Versorgung<br />

zur Verfügung. Vom Frühstück über<br />

Speisen aus der ganzen Welt, von Softdrinks bis zum<br />

obligatorischen Cocktail findet ihr bei uns alle Köstlichkeiten<br />

dieser Erde.<br />

GELDAUTOMAT<br />

Dieses Jahr wird je ein Geldautomat am Zielturm,<br />

auf dem Festivalgelände sowie am Service Center P2<br />

aufgestellt.<br />

JUGENDSCHUTZ<br />

Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren müssen die<br />

Veranstaltung nicht um 2<strong>4.</strong>00 Uhr verlassen, wenn sie<br />

in Begleitung einer personensorge- oder erziehungsberechigten<br />

Person sind. Für unter-16-Jährige verlangt das<br />

Jugendschutzgesetz bei dem Besuch von sog. Tanzveranstaltungen<br />

zu jeder Uhrzeit die Begleitung einer solchen<br />

Person (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4<br />

JuSchG ist erziehungsbeauftragt, wer aufgrund einer<br />

Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten (in<br />

der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt<br />

und mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Berechtigung ist<br />

auf Verlangen schriftlich darzulegen. Das heißt also,<br />

wenn ihr eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund,<br />

Freundin...) dabei habt, die über 18 Jahre alt ist, und<br />

eure Eltern in einer Vereinbarung darlegen, dass diese<br />

Person deren Funktionen als Personensorgeberechtigte<br />

zeitweise übernimmt, könnt ihr die Veranstaltung bis<br />

zur vereinbarten Uhrzeit besuchen. Auf summerjam.de<br />

ist eine solche Vereinbarung zum Download verfügbar.<br />

Sie muss komplett ausgefüllt werden und gilt nur in<br />

Verbindung mit eurem und dem Ausweis der Begleitperson.<br />

So gibt es keine Probleme!<br />

BTM<br />

Als Veranstalter möchten wir an dieser Stelle unmissverständlich<br />

klarstellen, dass der Handel und Konsum<br />

von Drogen jedweder Art illegal ist. Gemeinsam mit<br />

der Polizei werden wir gegen alle Eigentums- und/oder<br />

BTM-Delikte restriktiv vorgehen. Der Fühlinger See ist<br />

kein rechtsfreier Raum und ermittelte Personen erhalten<br />

Hausverbot!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!