FR 2. - SO 4. JULI 2010 KÖLN * FÜHLINGER SEE - Summerjam
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VER<strong>SO</strong>RGUNG<br />
Auf dem gesamten Gelände steht euch eine 24 Stunden-Versorgung<br />
zur Verfügung. Vom Frühstück über<br />
Speisen aus der ganzen Welt, von Softdrinks bis zum<br />
obligatorischen Cocktail findet ihr bei uns alle Köstlichkeiten<br />
dieser Erde.<br />
GELDAUTOMAT<br />
Dieses Jahr wird je ein Geldautomat am Zielturm,<br />
auf dem Festivalgelände sowie am Service Center P2<br />
aufgestellt.<br />
JUGENDSCHUTZ<br />
Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren müssen die<br />
Veranstaltung nicht um 2<strong>4.</strong>00 Uhr verlassen, wenn sie<br />
in Begleitung einer personensorge- oder erziehungsberechigten<br />
Person sind. Für unter-16-Jährige verlangt das<br />
Jugendschutzgesetz bei dem Besuch von sog. Tanzveranstaltungen<br />
zu jeder Uhrzeit die Begleitung einer solchen<br />
Person (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4<br />
JuSchG ist erziehungsbeauftragt, wer aufgrund einer<br />
Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten (in<br />
der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt<br />
und mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Berechtigung ist<br />
auf Verlangen schriftlich darzulegen. Das heißt also,<br />
wenn ihr eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund,<br />
Freundin...) dabei habt, die über 18 Jahre alt ist, und<br />
eure Eltern in einer Vereinbarung darlegen, dass diese<br />
Person deren Funktionen als Personensorgeberechtigte<br />
zeitweise übernimmt, könnt ihr die Veranstaltung bis<br />
zur vereinbarten Uhrzeit besuchen. Auf summerjam.de<br />
ist eine solche Vereinbarung zum Download verfügbar.<br />
Sie muss komplett ausgefüllt werden und gilt nur in<br />
Verbindung mit eurem und dem Ausweis der Begleitperson.<br />
So gibt es keine Probleme!<br />
BTM<br />
Als Veranstalter möchten wir an dieser Stelle unmissverständlich<br />
klarstellen, dass der Handel und Konsum<br />
von Drogen jedweder Art illegal ist. Gemeinsam mit<br />
der Polizei werden wir gegen alle Eigentums- und/oder<br />
BTM-Delikte restriktiv vorgehen. Der Fühlinger See ist<br />
kein rechtsfreier Raum und ermittelte Personen erhalten<br />
Hausverbot!