Bibliotheksordnung: Lange Version
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<strong>Bibliotheksordnung</strong>: <strong>Lange</strong> <strong>Version</strong><br />
Zu Beginn jeden Semesters führen wir zweimal durch Bibliothek, Diathek und Fotothek, und erklären<br />
"alles, was man wissen muss", um sich in unserem Institut und unserer Bibliothek zurechtzufinden.<br />
Einzeleinführungen können aus Zeitgründen nicht geleistet werden. Sollten Sie bei den<br />
Führungsterminen verhindert gewesen sein, machen Sie sich bitte durch die <strong>Bibliotheksordnung</strong> mit<br />
unseren Regeln vertraut. Übersichtspläne über die einzelnen Räume des Instituts befinden sich z.B. an<br />
der Sekretariatstüre, aber auch an anderen Türen.<br />
ZULASSUNG : Alle Benutzer benötigen eine Seminarkarte, die unter Vorlage eines Ausweises im<br />
Sekretariat (Mo-Fr 9.00-14.30 Uhr) für ein Semester ausgestellt wird. Für kurzfristige Benutzung<br />
genügt auch ein Ausweis und der Eintrag in ein an der Bibliotheksaufsicht ausliegendes Gästebuch.<br />
RECHERCHE : Unser Buchbestand ist über den OPAC recherchierbar (http://opacplus.ub.unimuenchen.de).<br />
Unsere Kennung ist 1201. Sonderdrucke, Magisterarbeiten sowie Kopien werden Sie<br />
im OPAC nicht finden. Dafür wurden Excel-Listen erstellt, die auf dem Destop der beiden<br />
fensternahen Rechner abgelegt wurden (SD KlaArch.pdf und MA-Arbeiten KlaArch.pdf oder online)<br />
Die UB bietet regelmäßig Einführungen in den OPAC an (www.ub.uni-muenchen.de). Außerdem<br />
liegen im Bereich der UB verschiedene Flyer aus (z.B. zu Datenbanken, e-books u. dgl.).<br />
ZUGANG UND NUTZUNG : Im Gang gegenüber dem Veranstaltungsraum stehen Schließfächer mit<br />
Münzschlössern. Kleidung und Taschen dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden und<br />
können dort weggeschlossen werden. Lebensmittel und Getränke dürfen ebenfalls nicht mit in die<br />
Bibliothek genommen werden. Die abschließbaren Fächer müssen jeden Abend geleert werden. Auf<br />
Dauer belegte Schränke werden – soweit nicht anders mit der Fachschaft abgesprochen - von der<br />
Institutsverwaltung geöffnet und geleert, und das Münzpfand wird einbehalten. Die Seminarkarte muß<br />
bei der Aufsicht im Eingangsbereich der Bibliothek in das bereitstehende Kästchen gesteckt werden.<br />
Beim Verlassen der Bibliothek kann die Aufsicht die Benutzer kontrollieren. Die Bücher sind pfleglich<br />
zu behandeln. Aufgeschlagene Bücher sollten nicht aufeinander gestapelt oder ineinander geschichtet<br />
bzw. mit dem Text nach unten ablegt werden. Alle Bücher, die die Bibliothek verlassen (Diathek,<br />
Gipssammlung, Ausleihe, Fotografin usw.) müssen in ein bei der Aufsicht ausliegendes Buch<br />
eingetragen werden. Sie werden bei Rückkehr von der Aufsicht ausgetragen.<br />
Die Leser sind verpflichtet, die von ihnen benutzten Bücher an ihren Standort zurückzustellen!<br />
ÖFFNUNGSZEITEN :<br />
Im Semester in der Regel : Mo - Fr 9.00 - 18.00 Uhr (mit Aufsicht bis 22.45 Uhr)<br />
In den Semesterferien in der Regel : 9.00 - 16.00 Uhr<br />
Achtung : Bei fehlender Aufsicht ist die Bibliothek auch während dieser Zeiten für Nicht-<br />
Schlüsselberechtigte geschlossen. Bei weiten Wegen können Sie vorher telefonisch im Sekretariat (289<br />
27684) oder bei der Bibliotheksverwaltung (289 27686) nachfragen.<br />
Für „Schlüsselberechtigte“ (s. dort): Mo-So täglich 8.00 - 22.00 Uhr.<br />
APPARATE : Apparate können allen Benutzern von der Bibliothekarin (Zi. 216 ) zugeteilt werden. Zu<br />
Beginn jedes Semesters und der Semesterferien müssen die Apparate dort verlängert werden. Bei<br />
Abwesenheit über 2 Wochen müssen die Apparate aufgelöst werden. Handbücher und<br />
Nachschlagewerke gehören nicht in die Apparate. Für jedes in den Apparat gestellte Buch ist eine
Vertreterpappe an den ursprünglichen Standort zu stellen. Vertreterpappen sind bei der Bibliothekarin<br />
erhältlich.<br />
KOPIEREN : Da häufiges Kopieren den Büchern sehr schadet und zu Zusatzkosten durch Binde- und<br />
Reparaturarbeiten führt, bedarf in unserer Bibliothek Kopieren aus Büchern einer schriftlichen<br />
Genehmigung und sollte auf das unbedingt notwendige Mindestmass beschränkt werden.<br />
Bitte beachten Sie, daß häufig genutzte Texte und Artikel für die Seminare als Kopiervorlagen<br />
ausliegen.<br />
Im Aufgang zur Fotothek (s. Übersichtsplan) befindet sich ein Scanner, der benutzt werden kann. Wir<br />
bitten dringend um Verwendung virusfreier USB-Sticks.<br />
1. Bibliothekseigene Bücher und Zeitschriften dürfen nur mit Genehmigung kopiert werden. Alle<br />
Kopierwünsche sind zu begründen und müssen von einem Professor, Assistenten, dem Seminarleiter<br />
oder der Bibliothekarin schriftlich genehmigt werden (Formulare liegen bei der Aufsicht aus).<br />
Genehmigt werden können nur Kopien, die der unmittelbaren Durchführung eines Referates (Handout,<br />
Folien etc.) oder der Bereitstellung von Abbildungen oder Plänen zur Arbeit dienen. In der Regel sind<br />
ganze Aufsätze oder Bücher davon ausgenommen. Großformate, Magazinbestände, Bände des LIMC<br />
sowie die mit rotem X gekennzeichneten Bücher dürfen grundsätzlich nicht kopiert werden.<br />
2. Die Kopiergenehmigung ist der Aufsicht vorzulegen, wenn das Buch aus der Bibliothek entfernt<br />
wird.<br />
3. Die Kopien werden vom Nutzer an den hauseigenen Kopierern durchgeführt. Dabei ist auf einen<br />
sorgsamen Umgang mit den Büchern beim Kopiervorgang selbst zu achten.<br />
Bitte haben Sie im Sinne des Erhalts der hohen Qualität unserer Bibliothek Verständnis für diese<br />
Regelungen.<br />
AUSLEIHE : Es ist möglich, bis zu 3 Bücher über Nacht oder über das Wochenende auszuleihen.<br />
Ausgenommen sind davon grundlegende Handbücher und Bücher aus Seminarapparaten. Die Ausleihe<br />
erfolgt ab 15.00 Uhr (Zi. 216). Dort wird eine Ausgabekarte und - für die Kontrolle an der Pforte - ein<br />
Leihschein ausgestellt. (für die Eintragung in´s Bibliotheksausgangsbuch sind die Ausleihenden und<br />
die Aufsicht verantwortlich) Die Rückgabe unter Abgabe des Leihscheins erfolgt am nächsten<br />
Arbeitstag bis 11.00 Uhr.<br />
AUFSICHT: Aufgabe der Aufsicht ist es, die Zugangsberechtigung aller Bibliotheksnutzer zu prüfen,<br />
darauf zu achten, daß Bücher nicht ohne Genehmigung aus der Bibliothek entfernt werden,<br />
zurückgebrachte Bücher im Bibliotheksausgangsbuch auszutragen, das Neuerscheinungfach und den<br />
ersten Tisch in ordentlichem Zustand zu erhalten, und allgemeine Auskünfte zu erteilen. Zum<br />
Verlassen der Bibliothek als letzter s. „Schlüsselberechtigung“.<br />
SCHLÜSSELBERECHTIGUNG : Schlüsselberechtigungen (blauer Ausweis mit Paßbild), die zur<br />
Nutzung der Bibliothek über die Kernöffnungszeiten (Mo-Fr 9.00-18.00 Uhr) hinaus und bei<br />
Abwesenheit der Aufsicht berechtigen, werden von der Sekretärin ausgestellt. (Mo-Fr 9.00-14.30 Uhr).<br />
Dafür müssen die Schlüsselberechtigten 2 Stunden wöchentlich in der Zeit von 9.00-18.00 Uhr oder an<br />
2 Blocktagen in den Semesterferien von 9.00-16.00 Uhr die Bibliotheks-Aufsicht übernehmen. Die<br />
Blaue Karte muß nach Ablauf der Gültigkeit verlängert bzw. zurückgegeben werden.<br />
Die Schlüsselberechtigten, die die Bibliothek nutzen, haben Aufsichtsfunktion. Sie müssen darauf<br />
achten, daß keine unberechtigten Nutzer in die Bibliothek kommen. Wenn keine andere Aufsicht<br />
anwesend ist, hat dazu mindestens ein Schlüsselberechtigter in Raum 216 a zu arbeiten, so daß er den<br />
Vorraum einsehen kann. Verläßt die Aufsicht oder ein Schlüsselberechtigter die Bibliothek als letzter
(bitte prüfen!), so ist darauf zu achten, daß die Fenster fest geschlossen, die allgemein zugänglichen<br />
Computer in der Bibliothek und der Kopierer abgestellt, das Licht abgeschaltet und die Bibliothekstüre<br />
abgeschlossen wird. Der Bibliotheksschlüssel ist an der Pforte abzugeben.<br />
Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können ein<br />
Bibliotheksverbot nach sich ziehen.