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Bibliotheksordnung: Lange Version

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<strong>Bibliotheksordnung</strong>: <strong>Lange</strong> <strong>Version</strong><br />

Zu Beginn jeden Semesters führen wir zweimal durch Bibliothek, Diathek und Fotothek, und erklären<br />

"alles, was man wissen muss", um sich in unserem Institut und unserer Bibliothek zurechtzufinden.<br />

Einzeleinführungen können aus Zeitgründen nicht geleistet werden. Sollten Sie bei den<br />

Führungsterminen verhindert gewesen sein, machen Sie sich bitte durch die <strong>Bibliotheksordnung</strong> mit<br />

unseren Regeln vertraut. Übersichtspläne über die einzelnen Räume des Instituts befinden sich z.B. an<br />

der Sekretariatstüre, aber auch an anderen Türen.<br />

ZULASSUNG : Alle Benutzer benötigen eine Seminarkarte, die unter Vorlage eines Ausweises im<br />

Sekretariat (Mo-Fr 9.00-14.30 Uhr) für ein Semester ausgestellt wird. Für kurzfristige Benutzung<br />

genügt auch ein Ausweis und der Eintrag in ein an der Bibliotheksaufsicht ausliegendes Gästebuch.<br />

RECHERCHE : Unser Buchbestand ist über den OPAC recherchierbar (http://opacplus.ub.unimuenchen.de).<br />

Unsere Kennung ist 1201. Sonderdrucke, Magisterarbeiten sowie Kopien werden Sie<br />

im OPAC nicht finden. Dafür wurden Excel-Listen erstellt, die auf dem Destop der beiden<br />

fensternahen Rechner abgelegt wurden (SD KlaArch.pdf und MA-Arbeiten KlaArch.pdf oder online)<br />

Die UB bietet regelmäßig Einführungen in den OPAC an (www.ub.uni-muenchen.de). Außerdem<br />

liegen im Bereich der UB verschiedene Flyer aus (z.B. zu Datenbanken, e-books u. dgl.).<br />

ZUGANG UND NUTZUNG : Im Gang gegenüber dem Veranstaltungsraum stehen Schließfächer mit<br />

Münzschlössern. Kleidung und Taschen dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden und<br />

können dort weggeschlossen werden. Lebensmittel und Getränke dürfen ebenfalls nicht mit in die<br />

Bibliothek genommen werden. Die abschließbaren Fächer müssen jeden Abend geleert werden. Auf<br />

Dauer belegte Schränke werden – soweit nicht anders mit der Fachschaft abgesprochen - von der<br />

Institutsverwaltung geöffnet und geleert, und das Münzpfand wird einbehalten. Die Seminarkarte muß<br />

bei der Aufsicht im Eingangsbereich der Bibliothek in das bereitstehende Kästchen gesteckt werden.<br />

Beim Verlassen der Bibliothek kann die Aufsicht die Benutzer kontrollieren. Die Bücher sind pfleglich<br />

zu behandeln. Aufgeschlagene Bücher sollten nicht aufeinander gestapelt oder ineinander geschichtet<br />

bzw. mit dem Text nach unten ablegt werden. Alle Bücher, die die Bibliothek verlassen (Diathek,<br />

Gipssammlung, Ausleihe, Fotografin usw.) müssen in ein bei der Aufsicht ausliegendes Buch<br />

eingetragen werden. Sie werden bei Rückkehr von der Aufsicht ausgetragen.<br />

Die Leser sind verpflichtet, die von ihnen benutzten Bücher an ihren Standort zurückzustellen!<br />

ÖFFNUNGSZEITEN :<br />

Im Semester in der Regel : Mo - Fr 9.00 - 18.00 Uhr (mit Aufsicht bis 22.45 Uhr)<br />

In den Semesterferien in der Regel : 9.00 - 16.00 Uhr<br />

Achtung : Bei fehlender Aufsicht ist die Bibliothek auch während dieser Zeiten für Nicht-<br />

Schlüsselberechtigte geschlossen. Bei weiten Wegen können Sie vorher telefonisch im Sekretariat (289<br />

27684) oder bei der Bibliotheksverwaltung (289 27686) nachfragen.<br />

Für „Schlüsselberechtigte“ (s. dort): Mo-So täglich 8.00 - 22.00 Uhr.<br />

APPARATE : Apparate können allen Benutzern von der Bibliothekarin (Zi. 216 ) zugeteilt werden. Zu<br />

Beginn jedes Semesters und der Semesterferien müssen die Apparate dort verlängert werden. Bei<br />

Abwesenheit über 2 Wochen müssen die Apparate aufgelöst werden. Handbücher und<br />

Nachschlagewerke gehören nicht in die Apparate. Für jedes in den Apparat gestellte Buch ist eine


Vertreterpappe an den ursprünglichen Standort zu stellen. Vertreterpappen sind bei der Bibliothekarin<br />

erhältlich.<br />

KOPIEREN : Da häufiges Kopieren den Büchern sehr schadet und zu Zusatzkosten durch Binde- und<br />

Reparaturarbeiten führt, bedarf in unserer Bibliothek Kopieren aus Büchern einer schriftlichen<br />

Genehmigung und sollte auf das unbedingt notwendige Mindestmass beschränkt werden.<br />

Bitte beachten Sie, daß häufig genutzte Texte und Artikel für die Seminare als Kopiervorlagen<br />

ausliegen.<br />

Im Aufgang zur Fotothek (s. Übersichtsplan) befindet sich ein Scanner, der benutzt werden kann. Wir<br />

bitten dringend um Verwendung virusfreier USB-Sticks.<br />

1. Bibliothekseigene Bücher und Zeitschriften dürfen nur mit Genehmigung kopiert werden. Alle<br />

Kopierwünsche sind zu begründen und müssen von einem Professor, Assistenten, dem Seminarleiter<br />

oder der Bibliothekarin schriftlich genehmigt werden (Formulare liegen bei der Aufsicht aus).<br />

Genehmigt werden können nur Kopien, die der unmittelbaren Durchführung eines Referates (Handout,<br />

Folien etc.) oder der Bereitstellung von Abbildungen oder Plänen zur Arbeit dienen. In der Regel sind<br />

ganze Aufsätze oder Bücher davon ausgenommen. Großformate, Magazinbestände, Bände des LIMC<br />

sowie die mit rotem X gekennzeichneten Bücher dürfen grundsätzlich nicht kopiert werden.<br />

2. Die Kopiergenehmigung ist der Aufsicht vorzulegen, wenn das Buch aus der Bibliothek entfernt<br />

wird.<br />

3. Die Kopien werden vom Nutzer an den hauseigenen Kopierern durchgeführt. Dabei ist auf einen<br />

sorgsamen Umgang mit den Büchern beim Kopiervorgang selbst zu achten.<br />

Bitte haben Sie im Sinne des Erhalts der hohen Qualität unserer Bibliothek Verständnis für diese<br />

Regelungen.<br />

AUSLEIHE : Es ist möglich, bis zu 3 Bücher über Nacht oder über das Wochenende auszuleihen.<br />

Ausgenommen sind davon grundlegende Handbücher und Bücher aus Seminarapparaten. Die Ausleihe<br />

erfolgt ab 15.00 Uhr (Zi. 216). Dort wird eine Ausgabekarte und - für die Kontrolle an der Pforte - ein<br />

Leihschein ausgestellt. (für die Eintragung in´s Bibliotheksausgangsbuch sind die Ausleihenden und<br />

die Aufsicht verantwortlich) Die Rückgabe unter Abgabe des Leihscheins erfolgt am nächsten<br />

Arbeitstag bis 11.00 Uhr.<br />

AUFSICHT: Aufgabe der Aufsicht ist es, die Zugangsberechtigung aller Bibliotheksnutzer zu prüfen,<br />

darauf zu achten, daß Bücher nicht ohne Genehmigung aus der Bibliothek entfernt werden,<br />

zurückgebrachte Bücher im Bibliotheksausgangsbuch auszutragen, das Neuerscheinungfach und den<br />

ersten Tisch in ordentlichem Zustand zu erhalten, und allgemeine Auskünfte zu erteilen. Zum<br />

Verlassen der Bibliothek als letzter s. „Schlüsselberechtigung“.<br />

SCHLÜSSELBERECHTIGUNG : Schlüsselberechtigungen (blauer Ausweis mit Paßbild), die zur<br />

Nutzung der Bibliothek über die Kernöffnungszeiten (Mo-Fr 9.00-18.00 Uhr) hinaus und bei<br />

Abwesenheit der Aufsicht berechtigen, werden von der Sekretärin ausgestellt. (Mo-Fr 9.00-14.30 Uhr).<br />

Dafür müssen die Schlüsselberechtigten 2 Stunden wöchentlich in der Zeit von 9.00-18.00 Uhr oder an<br />

2 Blocktagen in den Semesterferien von 9.00-16.00 Uhr die Bibliotheks-Aufsicht übernehmen. Die<br />

Blaue Karte muß nach Ablauf der Gültigkeit verlängert bzw. zurückgegeben werden.<br />

Die Schlüsselberechtigten, die die Bibliothek nutzen, haben Aufsichtsfunktion. Sie müssen darauf<br />

achten, daß keine unberechtigten Nutzer in die Bibliothek kommen. Wenn keine andere Aufsicht<br />

anwesend ist, hat dazu mindestens ein Schlüsselberechtigter in Raum 216 a zu arbeiten, so daß er den<br />

Vorraum einsehen kann. Verläßt die Aufsicht oder ein Schlüsselberechtigter die Bibliothek als letzter


(bitte prüfen!), so ist darauf zu achten, daß die Fenster fest geschlossen, die allgemein zugänglichen<br />

Computer in der Bibliothek und der Kopierer abgestellt, das Licht abgeschaltet und die Bibliothekstüre<br />

abgeschlossen wird. Der Bibliotheksschlüssel ist an der Pforte abzugeben.<br />

Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können ein<br />

Bibliotheksverbot nach sich ziehen.

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