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Dokumentenlenkung

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BERUFSSCHULE BÜLACH<br />

<strong>Dokumentenlenkung</strong><br />

Ziel und Zweck<br />

Sicherstellung einer zweckmässigen Lenkung von Dokumenten und Intranet-Informationen für die<br />

BSB.<br />

Definition<br />

Als QM-Systemdokumente gelten alle geschriebenen schulrelevanten Informationen zum Projekt,<br />

gleichgültig, ob sie in Form von Papier oder von elektronischen Dateien gespeichert sind. Dabei kann<br />

es sich um Text oder Grafikdateien handeln.<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Verfahrensanweisung ist für alle Angestellten der BSB gültig und bleibt bis zur ausdrücklichen<br />

Aufhebung durch die Schulleitung in Kraft.<br />

Verantwortlichkeiten<br />

Die Verfahrensanweisung regelt den Normalfall. Ausserordentliche Fälle müssen mit dem<br />

Prozesseigner abgesprochen werden.<br />

Allgemeines<br />

Art Festlegung Besonderes<br />

Vorlagen Vorlagen sind vorbereitete Rasterblätter,<br />

Formulare etc. die der Anwendung (z.B. zum<br />

Ausfüllen von Bestellformularen) dienen. Die<br />

jeweils gültigen Vorlagen stehen den Anwendern<br />

im Form von EDV-Files zur Verfügung. Für<br />

Vorlagen gelten folgende allgemein gültigen<br />

Lenkungsregeln:<br />

Handbuch (HB)<br />

AnwendungsdokumenteAnschlussdokumente<br />

Externe<br />

Anwendungsdokumente<br />

1. Für die Freigabe ist der PV zuständig.<br />

2. Der QL verwaltet diesen Datenbereich.<br />

3. Ungültige Vorlagen werden nicht verwaltet<br />

und archiviert.<br />

Das jeweilig gültige HB wird auf einem<br />

schreibgeschütztren Bereich geführt.<br />

Alle Mitarbeiter haben direkten Zugriff.<br />

Für auftragsbezogene und produktebezogene<br />

Anwendungsdokumente gelten bezüglich<br />

Verwaltung / Aufbewahrung und Verteilung die<br />

gleichen Bedingungen. Für nicht<br />

auftragsbezogene Dokumente wird auf<br />

Lenkungsregeln verzichtet.<br />

Alle Vorlagen sind entsprechend<br />

dem Nummerierungssystem zu<br />

identifizieren.<br />

Das Ausgabedatum und die<br />

Freigabestelle kann, aber muss<br />

nicht zwingend auf der Vorlage<br />

festgehalten werden.<br />

Alle Benutzer von Vorlagen sind<br />

verpflichtet, immer auf die gültigen<br />

Vorlagen zurückzugreifen.<br />

Alle neuen Vorlagen sind dem QL<br />

zur Aufnahme in den Originale-<br />

Ordner vorzulegen.<br />

Ausgedruckte Ausgaben<br />

unterliegen nicht dem<br />

Änderungsdienst. Das heisst alle<br />

Mitarbeiter sind verpflichtet, die<br />

Gültigkeit gedruckter Ausgaben<br />

selber festzustellen.<br />

Erstellt: 2.4.2003 / HE Freigabe: 2.4.2003 / He<br />

VA-K-1-004-<strong>Dokumentenlenkung</strong>.doc 1/4


Grundsätze<br />

Alle Vorgabedokumente sind gleich aufgebaut.<br />

Änderungen oder Verbesserungen können von allen Angestellten und Lernenden der BSB eingebracht<br />

werden.<br />

Die Dokumententypen sind standardisiert. Dokumententitel sind prägnant zu wählen,<br />

Dokumentenkürzel sind in eine Systematik zu bringen. Verantwortlich ist der Qualitätsleiter (QL).<br />

Die Dokumenten-History wird durch das DOMASY-Programm geführt.<br />

Das Q-Handbuch gilt als vertraulich und wird standardmässig nur intern verwendet. Der freie Zugang<br />

aller Mitarbeiter zu den relevanten QM-Dokumenten ist sichergestellt. (Intranet ev. Mit Passwort über<br />

Inernet).<br />

Erstellung / Prüfung / Freigabe<br />

Vorlagen: Gemäss Allgemeines<br />

Anschlussdokumente: Autor und zuständige Freigabestelle sind aus dem Dokument<br />

ersichtlich. Die Freigabe erfolgt durch Aufnahme in den<br />

schreibgeschützten Bereich. Das Freigabedatum ist zwingend<br />

anzugeben. Dokumente und Daten müssen die Dokumentenkodierung<br />

inklusive Indexnachführung enthalten. Anschlussdokumente mit<br />

verbindlichem Inhalt gegenüber Dritten sind gemäss<br />

Unterschriftenregelung zu unterzeichnen.<br />

Anwendungsdokumente: Die jeweils zuständige Stelle ist durch die Unterschriftenregelung<br />

(Kürzel) ersichtlich.<br />

Bei Anwendungsdokumenten repräsentiert das Ausgabedatum, im<br />

Normalfall das Freigabedatum der festgehaltenen Informationen und<br />

nicht der Vorlage.<br />

Dokumente mit verbindlichem Inhalt gegenüber Dritten sind gemäss<br />

Unterschriftenregelung zu unterzeichnen.<br />

Änderungen<br />

Dokumentenänderungen dürfen nur von den zuständigen Freigabestellen freigegeben werden. Die<br />

Obgenannten Lenkungsregeln gelten auch für Änderungen.<br />

• Als ungültig erklärte Dokumente sind mit „ungültig“ zu bezeichnen.<br />

• Es wird kein Änderungsverzeichnis geführt. Der Inhalt einer Änderung ist aus dem Vergleich der<br />

Ausgaben erkennbar (Dokumenten-History).<br />

Aufbewahrung<br />

• Dokumente werden gemäss gesetzlichen, internen oder vertraglich festgelegten Vorschriften<br />

aufbewahrt.<br />

• Die verantwortlichen Mitarbeiter stellen sicher, dass die Dokumente angemessen vor Verlust<br />

geschützt sind und während der gesamten Aufbewahrungsfristwiederauffindbar bleiben.<br />

• Als Aufbewahrungsfristen gelten als Mindestanforderungen:<br />

- Allgemeine Korrespondenz ohne besonderen Nachweisbedarf: 12 Monate<br />

- Nachweisdokumente mit Nachweisbedarf: 5 Jahre<br />

- ungültige Vorgabedokumente: 5 Jahre nach Ungültigkeitserklärung<br />

VA-K-1-004-<strong>Dokumentenlenkung</strong>.doc 2/4


Sicherheitsmassnahmen für Dokumente und Daten<br />

Für Papierdokumente werden keine Sicherheitskopien angefertigt. Die Datensicherung von EDV-Daten<br />

ist geregelt und gewährleistet den Rückgriff gemäss Aufbewahrungsregel.<br />

Regelung Kantonsserver: Für vom Kanton bereitgestellte Applikationen ist die Datensicherung Sache<br />

ED.<br />

Verwalten der Normen und gesetzlichen Auflagen<br />

• Die verantwortliche Stelle (QL) überprüft periodisch (mindestens 1 mal im Jahr) die Aktualität /<br />

Gültigkeit der angewandten Normen und Vorschriften.<br />

• Bei Neuausgaben werden sie beschafft und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.<br />

• Die ungültigen Versionen werden normalerweise entsorgt. Werden sie zu Informationszwecken<br />

aufbewahrt, sind sie mit „ungültig“ zu kennzeichnen.<br />

Versionskontrolle<br />

Die Versionskontrolle ist durch das DOMASY-Programm gewährleistet.<br />

Dokumentenkürzel<br />

LP Lehrpläne, Stoffpläne<br />

DO Dokumente, Berichte, Rapporte<br />

VA Verfahrensanweisungen<br />

FO Formulare<br />

FA elektronisch ausfüllbare Formulare<br />

Dokumentenidentifikation<br />

XX - Y - 0 - 000 - Name<br />

Name des Dokuments mit<br />

Extension z.B.: doc, pdf, htm, ...<br />

Zahlencode des Dokumentes innerhalb<br />

Hauptprozess (fortlaufende Nr.)<br />

Nr. Hauptprozess (1,2,3,...)<br />

Megaprozess (G, F, M, K, A)<br />

Dokumentenart (VA, FO, LP ...)<br />

Der Zahlencode ist eine fortlaufende Nummerierung.<br />

Beispiel:<br />

FO-G-2-002-name1.doc, FO-G-2-002-name2.htm<br />

Verantwortlich für die Vergabe ist der Q-Leiter.<br />

Versionskennzeichnung<br />

Nur die auf dem Intranet publizierte Version ist gültig. Die Archivversionen werden vom DOMASY<br />

Programm verwaltet.<br />

VA-K-1-004-<strong>Dokumentenlenkung</strong>.doc 3/4


Datenfluss Q-System BSB<br />

aktualisiert nach Domasy UP-Date auf Version 37 vom August 2010, T.Zolliker<br />

VA-K-1-004-<strong>Dokumentenlenkung</strong>.doc 4/4

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