„FINANZAMTSICHERE“ TANKGUTSCHEINE - kuepper-schaub.de
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Küpper, Schaub & Partner<br />
THEMA DES MONATS APRIL 2010<br />
<strong>„FINANZAMTSICHERE“</strong> <strong>TANKGUTSCHEINE</strong><br />
A B T . L O H N B U C H H A L T U N G<br />
Steuerberater<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Da bei Lohnsteuerprüfungen durch das Finanzamt immer wie<strong>de</strong>r Fehler bei <strong>de</strong>r Überlassung<br />
von Warengutscheinen, insbeson<strong>de</strong>re Tankgutscheinen ent<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n,<br />
greifen wir dieses Thema nochmals auf.<br />
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen<br />
Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Tankgutschein als steuerfreien Sachbezug<br />
schenken dürfen. Lesen Sie, welche Mo<strong>de</strong>lle <strong>de</strong>r Fiskus anerkennt und wie Arbeitgeber<br />
diese richtig in <strong>de</strong>r Praxis umsetzen.<br />
Grundsätze Warengutscheine<br />
Bei <strong>de</strong>r Ausgabe von Tankgutscheinen steht immer die Frage im Mittelpunkt, ob es sich beim Gutschein<br />
um einen Sachbezug o<strong>de</strong>r um Barlohn han<strong>de</strong>lt. Zum besseren Verständnis nachfolgend<br />
noch einmal die Grundzüge <strong>de</strong>r lohnsteuerlichen Behandlung von Warengutscheinen.<br />
Beim Arbeitgeber einzulösen<strong>de</strong> Warengutscheine<br />
Bei Warengutscheinen, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, han<strong>de</strong>lt es sich immer um einen<br />
Sachbezug, auch wenn <strong>de</strong>r Gutschein auf einen Euro-Betrag ausgestellt ist. Die monatliche Freigrenze<br />
für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) und <strong>de</strong>r jährliche Rabattfreibetrag<br />
in Höhe von 1.080 Euro (§ 8 Abs. 3 EStG) sind grundsätzlich anwendbar.<br />
Beachten Sie: Der Arbeitslohn fließt <strong>de</strong>m Arbeitnehmer erst mit Einlösung <strong>de</strong>s Warengutscheins<br />
beim Arbeitgeber zu (R 38.2 Abs. 3 Satz 2 LStR).<br />
Bei einem Dritten einzulösen<strong>de</strong> Warengutscheine<br />
Bei Warengutscheinen, die bei einem Dritten einzulösen sind, kommt es entschei<strong>de</strong>nd auf <strong>de</strong>n<br />
Wortlaut <strong>de</strong>s Gutscheins an.<br />
• Sachbezug: Berechtigt <strong>de</strong>r Gutschein zum Bezug einer bestimmten, <strong>de</strong>r Art und Menge<br />
nach konkret bezeichneten Ware o<strong>de</strong>r Dienstleistung, han<strong>de</strong>lt es sich um einen Sachbezug.<br />
Der Bezug bleibt im Rahmen <strong>de</strong>r monatlichen Freigrenze von 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.<br />
Beachten Sie: Ist neben <strong>de</strong>r Mengenangabe und <strong>de</strong>r Warenbezeichnung ein anzurechnen<strong>de</strong>r<br />
Betrag o<strong>de</strong>r Höchstbetrag angegeben, han<strong>de</strong>lt es sich um Barlohn, und nicht mehr um einen<br />
Sachbezug.<br />
• Barlohn: Ist <strong>de</strong>r Gutschein auf einen Euro-Betrag ausgestellt, han<strong>de</strong>lt es sich in je<strong>de</strong>m Fall<br />
um Barlohn. Die Freigrenze für Sachbezüge ist nicht anwendbar. Der Warengutschein ist<br />
mit <strong>de</strong>m angegebenen Betrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen (R 8.1 Abs. Satz<br />
7 LStR).
Küpper, Schaub & Partner<br />
Arbeitgeber erstellt Gutscheine<br />
Folgen<strong>de</strong> Vorgehensweise hat die OFD abgesegnet:<br />
A B T . L O H N B U C H H A L T U N G<br />
Steuerberater<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
• Der Arbeitgeber erstellt auf eigenem Briefpapier Tankgutscheine, die er an seine Arbeitnehmer<br />
ausgibt.<br />
• Auf <strong>de</strong>m Gutschein sind Art und Menge <strong>de</strong>s Kraftstoffs genau bezeichnet.<br />
• Der Arbeitnehmer löst <strong>de</strong>n Gutschein bei <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Gutschein bezeichneten Tankstelle<br />
ein. Hat <strong>de</strong>r Arbeitnehmer mehr als die auf <strong>de</strong>m Gutschein angegebenen Liter getankt, darf<br />
er <strong>de</strong>n Gutschein nicht einlösen – auch nicht, wenn er <strong>de</strong>n Differenzbetrag selbst zahlt.<br />
• Mit <strong>de</strong>r Tankstelle hat <strong>de</strong>r Arbeitgeber eine Rahmenvereinbarung über die Einlösung von<br />
Kraftstoffgutscheinen abgeschlossen. Danach erfolgt die Abrechnung über die eingelösten<br />
Gutscheine mittels einer in <strong>de</strong>r Tankstelle verbleiben<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>nkarte <strong>de</strong>s Arbeitgebers.<br />
Der von <strong>de</strong>r OFD abgesegnete Gutschein sah wie folgt aus:<br />
Muster Tankgutschein<br />
Briefkopf <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />
Gutschein<br />
für : Name <strong>de</strong>s Mitarbeiters<br />
einzulösen bei: : Tankstelle (Strasse/Ort)<br />
für Monat : Monats- und Jahresangabe<br />
über : Art und Menge <strong>de</strong>s Kraftstoffs<br />
Gutschein erhalten am :<br />
Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />
Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />
Ablaufplan zur Gutscheineinlösung ist bekannt; ich bin damit einverstan<strong>de</strong>n, dass es sich bei <strong>de</strong>r<br />
Gewährung dieses Gutscheins um eine einmalige, freiwillige Son<strong>de</strong>rleistung meines Arbeitgebers<br />
han<strong>de</strong>lt und ich auch bei wie<strong>de</strong>rholter Gewährung eines solchen Gutscheins über einen bestimmten<br />
Zeitraum keinen Rechtsanspruch auf die zukünftige Gewährung solcher Gutscheine erlange.<br />
Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />
Geht <strong>de</strong>r Arbeitgeber so vor, erhält <strong>de</strong>r Arbeitnehmer einen Sachbezug und die Freigrenze kann<br />
angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Abrechnung über eine Kun<strong>de</strong>nkarte <strong>de</strong>s Arbeitgebers ist unschädlich, da<br />
diese bei <strong>de</strong>r Tankstelle verbleibt und daher keine Zahlungsfunktion für <strong>de</strong>n Arbeitnehmer hat.
Küpper, Schaub & Partner<br />
Verwendung von Tankkarten<br />
A B T . L O H N B U C H H A L T U N G<br />
Steuerberater<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
In <strong>de</strong>r Regel haben Tankkarten allerdings eine Zahlfunktion und wirken daher wie eine Firmenkreditkarte.<br />
Überlässt <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>m Arbeitnehmer neben einem von ihm ausgestellten Benzingutschein<br />
eine solche Tankkarte, hat die Zuwendung Bargeldcharakter.<br />
Beispiel<br />
Der Arbeitgeber erstellt Tankgutscheine auf <strong>de</strong>nen Art und Menge <strong>de</strong>s Kraftstoffs genau bezeichnet<br />
sind. Die Gutscheine wer<strong>de</strong>n nicht bei <strong>de</strong>r Tankstelle eingereicht, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
tankt mit einer Tankkarte <strong>de</strong>s Arbeitgebers. Die Rechnungslegung erfolgt an <strong>de</strong>n Arbeitgeber.<br />
Tanken darf <strong>de</strong>r Arbeitnehmer mit <strong>de</strong>r Tankkarte nur, wenn er einen Tankgutschein von seinem<br />
Arbeitgeber erhalten hat. Der Kartenzahlungsbeleg wird mit <strong>de</strong>r monatlichen Gehaltsabrechnung<br />
aufbewahrt.<br />
In diesem Fall han<strong>de</strong>lt es sich nicht um einen bei einem Dritten einzulösen<strong>de</strong>n Warengutschein.<br />
Mit <strong>de</strong>r Rechnungslegung an <strong>de</strong>n Arbeitgeber gegen Vorlage <strong>de</strong>r Tankkarte <strong>de</strong>s Arbeitgebers durch<br />
<strong>de</strong>n Arbeitnehmer bei <strong>de</strong>r Tankstelle, tilgt <strong>de</strong>r Arbeitgeber eine vom Arbeitnehmer im eigenem<br />
Namen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers begrün<strong>de</strong>te Verbindlichkeit. Der Arbeitgeber ist nicht Vertragspartner<br />
<strong>de</strong>r Tankstelle. Hier liegt eine Barlohnzahlung vor, die 44 Euro-Freigrenze kann nicht angewen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n (BFH, Urteil vom 27.10.2004, Az: VI R 51/03).<br />
Barlohn liegt auch vor, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer anstelle <strong>de</strong>s Gutscheins eine Bescheinigung erhält,<br />
mit <strong>de</strong>r er gegenüber <strong>de</strong>r Tankstelle nachweist, dass er im Namen und für Rechnung <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />
tankt. Auch in diesem Fall hat die Tankkarte die Funktion einer Firmenkreditkarte. Denn<br />
wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Bargeld und eine Bescheinigung erhalten, dass er im<br />
Namen und für Rechnung <strong>de</strong>s Arbeitgebers tankt, läge auch kein Sachbezug vor.<br />
Fazit: Das Verwen<strong>de</strong>n von Tankkarten geht in <strong>de</strong>r Regel schief. Nur wenn die Tankkarte bei <strong>de</strong>r<br />
Tankstelle verbleibt und <strong>de</strong>r Arbeitnehmer mit einem korrekten Gutschein tankt, sollte über eine<br />
Tankkarte abgerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Abgekürzter Zahlungsweg<br />
Bezahlt <strong>de</strong>r Arbeitnehmer zunächst die Tankfüllung und erhält aufgrund <strong>de</strong>s Gutscheins vom Arbeitgeber<br />
später eine Gutschrift in Höhe <strong>de</strong>s ausgelegten Betrags, han<strong>de</strong>lt es sich um eine Geldleistung,<br />
für die die 44-Euro-Freigrenze nicht gilt. Der Arbeitgeber wird hier nicht Vertragspartner<br />
<strong>de</strong>r Tankstelle. Vielmehr tilgt <strong>de</strong>r Arbeitgeber eine vom Arbeitnehmer in <strong>de</strong>ssen eigenem Namen<br />
begrün<strong>de</strong>te Verbindlichkeit.<br />
Beispiel<br />
Der Arbeitnehmer löst einen Tankgutschein (mit Literangabe aber ohne Höchstbetrag) bei einer<br />
Tankstelle seiner Wahl ein. Er bezahlt die Tankrechnung namens und im Auftrag <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />
(abgekürzter Zahlungsweg) und lässt sich <strong>de</strong>n eingelösten Tankgutschein vom Tankwart bestätigen.<br />
Nach Vorlage <strong>de</strong>s unterzeichneten Gutscheines und <strong>de</strong>r Quittung beim Arbeitgeber erhält <strong>de</strong>r<br />
Arbeitnehmer <strong>de</strong>n ausgelegten Betrag zurück. Es han<strong>de</strong>lt sich um steuer- und sozialversicherungspflichtigen<br />
Barlohn.<br />
Gutscheine <strong>de</strong>r Tankstelle<br />
Erhält <strong>de</strong>r Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen von <strong>de</strong>r Tankstelle erstellten Blanko-Tankgutschein<br />
und wird Art und Menge <strong>de</strong>s Kraftstoffs erst von <strong>de</strong>r Tankstelle bei Einlösen <strong>de</strong>s Gutscheines<br />
eingetragen, wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Arbeitgeber Barlohn zu.
Küpper, Schaub & Partner<br />
Zuflusszeitpunkt bei Tankgutscheinen<br />
A B T . L O H N B U C H H A L T U N G<br />
Steuerberater<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Der Sachbezug fließt <strong>de</strong>m Arbeitnehmer mit Erhalt <strong>de</strong>s Gutscheins zu, weil er in diesem Zeitpunkt<br />
einen Rechtsanspruch gegenüber <strong>de</strong>r Tankstelle erhält (R 38.2 Abs. 3 Satz 1 LStR). Die Höhe <strong>de</strong>s<br />
geldwerten Vorteils ist somit anhand <strong>de</strong>s Literpreises am Ausgabetag zu ermitteln.<br />
Unser Tipp: Bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s Vorteils kann außer<strong>de</strong>m die Vereinfachungsregelung in R 8.1<br />
Abs. 2 Satz 9 LStR angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (Ansatz mit 96 Prozent <strong>de</strong>s Endpreises am Abgabeort).<br />
Beispiel<br />
Der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen Gutschein über „30 Liter Diesel“. Der Arbeitgeber<br />
hat ermittelt, dass bei Hingabe <strong>de</strong>s Gutscheins <strong>de</strong>r Liter Diesel 1,48 Euro kostet. Als <strong>de</strong>r<br />
Arbeitnehmer <strong>de</strong>n Gutschein einlöst ist <strong>de</strong>r Dieselpreis auf 1,54 Euro gestiegen. Die 44-Euro-<br />
Freigrenze kann angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, weil sich im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Hingabe ein geldwerter Vorteil in<br />
Höhe von 42,62 Euro ergibt (30 l × 1,48 Euro x 96 %). Dass <strong>de</strong>r Arbeitnehmer bei Einlösen <strong>de</strong>s<br />
Gutscheins einen Vorteil von 44,35 Euro erhält (30 l × 1,54 Euro × 96 %), spielt keine Rolle.<br />
Fazit: Tankgutscheine ja , aber richtig ...<br />
Mit Tankgutscheinen können Arbeitgeber insbeson<strong>de</strong>re in Zeiten steigen<strong>de</strong>r Kraftstoffpreise ihren<br />
Arbeitnehmern etwas Gutes tun. Um die 44-Euro-Grenze nicht zu gefähr<strong>de</strong>n, sollten sie aber darauf<br />
achten, die strengen Vorgaben <strong>de</strong>r Finanzverwaltung genau einzuhalten.<br />
Beson<strong>de</strong>re Vorsicht ist bei Verwendung von Tankkarten geboten. Nur die Abrechnung <strong>de</strong>r Gutscheine<br />
über eine bei <strong>de</strong>r Tankstelle verbleiben<strong>de</strong> Tankkarte <strong>de</strong>s Arbeitgebers, sichert <strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>n<br />
Sachbezug im Rahmen <strong>de</strong>r 44-Euro-Grenze.