GESAMT 07-2012.cdr - Gemeinde Großlobming
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Abfallwirtschaftsverband<br />
Illegale Sammelaktionen<br />
Frühling, die Natur erwacht, Zeit für Erneuerung. Und Zeit für den Frühjahrsputz. Was nicht mehr gebraucht wird,<br />
wandert zum Sperrmüll. Bestenfalls.<br />
Alle Jahre wieder kann man neben den gewöhnlichen Zugvögeln auch jene beobachten, die nicht aus dem Süden,<br />
sondern aus östlicher Richtung in unsere Breiten kommen. Meist mit alten Lieferwägen, mit oder ohne Anhänger.<br />
Nicht nur die schon bekannten „Ungarischen Kleinmaschinenbrigaden“, auch deren Kollegen aus Rumänien oder aus<br />
anderen Ländern des ehemaligen Ostblocks haben sich wieder einmal das Ziel gesetzt, alles für sie scheinbar<br />
Brauchbare einzupacken und mitzunehmen. Zumindest, bis etwas Interessanteres gefunden wird. Dann landet das,<br />
was nun keinen Platz mehr findet, vielleicht doch nicht mehr funktioniert oder zu reparieren ist, halt im<br />
Straßengraben.<br />
Oftmals werden diese illegalen Sammelaktionen sogar im Voraus per Flugzettel angekündigt. Ausrangierte<br />
Fernseher, Videorecorder, HiFi-Anlagen und andere Elektroaltgeräte, Rasenmäher, Kettensägen, Mischmaschinen,<br />
Sportgeräte, Kleidung, Sperrmüll jeglicher Art, aber auch gefährliche Abfälle wie zum Beispiel alte Autobatterien<br />
zählen zu den begehrten Objekten.<br />
Die zuständige Behörde des Landes Steiermark,<br />
die Fachabteilung 13A (Umwelt und<br />
Abfallrecht), stellte dazu fest, dass diese<br />
Abfallsammelaktionen gesetzeswidrig sind, da<br />
diese „Kleinmaschinenbrigaden“ über keine<br />
Sammlerberechtigung gemäß den abfallrechtlichen<br />
Bestimmungen verfügen.<br />
Doch nicht nur die Vertreter dieser „Brigaden“<br />
handeln rechtswidrig. Auch jene BürgerInnen,<br />
die den Aufforderungen nachkommen und sich<br />
auf diese Art und Weise ihres Sperrmülls<br />
entledigen, machen sich strafbar, wenn sie ihre<br />
Siedlungsabfälle nicht in die öffentliche Abfuhr<br />
oder in die dafür geschaffenen Sammelschienen<br />
einbringen beziehungsweise gefährliche<br />
Abfälle einem nicht berechtigten<br />
Entsorger übergeben.<br />
Wären sich die Bürger über das drohende Strafausmaß von bis zu € 36.340,-- bewusst, würden die „Brigaden“ wohl<br />
mit leeren Fahrzeugen die Heimreise antreten.