31.12.2012 Aufrufe

GESAMT 07-2012.cdr - Gemeinde Großlobming

GESAMT 07-2012.cdr - Gemeinde Großlobming

GESAMT 07-2012.cdr - Gemeinde Großlobming

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abfallwirtschaftsverband<br />

Illegale Sammelaktionen<br />

Frühling, die Natur erwacht, Zeit für Erneuerung. Und Zeit für den Frühjahrsputz. Was nicht mehr gebraucht wird,<br />

wandert zum Sperrmüll. Bestenfalls.<br />

Alle Jahre wieder kann man neben den gewöhnlichen Zugvögeln auch jene beobachten, die nicht aus dem Süden,<br />

sondern aus östlicher Richtung in unsere Breiten kommen. Meist mit alten Lieferwägen, mit oder ohne Anhänger.<br />

Nicht nur die schon bekannten „Ungarischen Kleinmaschinenbrigaden“, auch deren Kollegen aus Rumänien oder aus<br />

anderen Ländern des ehemaligen Ostblocks haben sich wieder einmal das Ziel gesetzt, alles für sie scheinbar<br />

Brauchbare einzupacken und mitzunehmen. Zumindest, bis etwas Interessanteres gefunden wird. Dann landet das,<br />

was nun keinen Platz mehr findet, vielleicht doch nicht mehr funktioniert oder zu reparieren ist, halt im<br />

Straßengraben.<br />

Oftmals werden diese illegalen Sammelaktionen sogar im Voraus per Flugzettel angekündigt. Ausrangierte<br />

Fernseher, Videorecorder, HiFi-Anlagen und andere Elektroaltgeräte, Rasenmäher, Kettensägen, Mischmaschinen,<br />

Sportgeräte, Kleidung, Sperrmüll jeglicher Art, aber auch gefährliche Abfälle wie zum Beispiel alte Autobatterien<br />

zählen zu den begehrten Objekten.<br />

Die zuständige Behörde des Landes Steiermark,<br />

die Fachabteilung 13A (Umwelt und<br />

Abfallrecht), stellte dazu fest, dass diese<br />

Abfallsammelaktionen gesetzeswidrig sind, da<br />

diese „Kleinmaschinenbrigaden“ über keine<br />

Sammlerberechtigung gemäß den abfallrechtlichen<br />

Bestimmungen verfügen.<br />

Doch nicht nur die Vertreter dieser „Brigaden“<br />

handeln rechtswidrig. Auch jene BürgerInnen,<br />

die den Aufforderungen nachkommen und sich<br />

auf diese Art und Weise ihres Sperrmülls<br />

entledigen, machen sich strafbar, wenn sie ihre<br />

Siedlungsabfälle nicht in die öffentliche Abfuhr<br />

oder in die dafür geschaffenen Sammelschienen<br />

einbringen beziehungsweise gefährliche<br />

Abfälle einem nicht berechtigten<br />

Entsorger übergeben.<br />

Wären sich die Bürger über das drohende Strafausmaß von bis zu € 36.340,-- bewusst, würden die „Brigaden“ wohl<br />

mit leeren Fahrzeugen die Heimreise antreten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!