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Ratgeber für den Trauerfall - Friedhöfe Kiel

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GRABARTEN<br />

Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichen Ge<strong>den</strong>kstein<br />

Die Nutzungszeit an dieser Grabstätte wird bei einer Urne <strong>für</strong><br />

20 Jahre und bei zwei Urnen <strong>für</strong> 40 Jahre abgegeben. Die Grabstätten<br />

<strong>für</strong> zwei Urnen liegen nebeneinander. Der gemeinschaftliche<br />

Ge<strong>den</strong>kstein wird von der Friedhofsverwaltung aufgestellt<br />

und mit Namen und Sterbedatum beschriftet. Eine<br />

individuelle Kennzeichnung der Beisetzungsstelle innerhalb des<br />

Gemeinschaftsgrabstätte erfolgt nicht. Die Pflege der Rasenfläche,<br />

sowie die Bepflanzung und Unterhaltung des Beetes<br />

erfolgt durch die Mitarbeiter des Friedhofs. Für die Blumenablage<br />

an besonderen Ge<strong>den</strong>ktagen oder anderen Anlässen steht<br />

eine Ablagefläche zur Verfügung.<br />

Urnengemeinschaftsgrab<br />

Das Nutzungsrecht wird <strong>für</strong> 20 Jahre erworben. Hier ist ein individuelles<br />

Grab als Stätte der Erinnerung und des Ge<strong>den</strong>kens<br />

20<br />

nicht mehr gegeben, deshalb wählen Sie die letzte Ruhestätte<br />

<strong>für</strong> Ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannten mit Bedacht.<br />

Denn allzu oft vermissen die Hinterbliebenen später <strong>den</strong> individuellen<br />

Ort, an dem Sie trauern, dem Verstorbenen nah sind<br />

und Blumen als Zeichen des Ge<strong>den</strong>kens niederlegen können.<br />

Eine Kennzeichnung der Beisetzungsstelle erfolgt auch bei dieser<br />

Grabstättenart nicht.<br />

Für die Ablage von Blumengrüßen steht eine Ablagefläche<br />

bereit.<br />

Grabstätten <strong>für</strong> perinatal verstorbene Kinder<br />

Bei Grabstätten <strong>für</strong> perinatal verstorbene Kinder haben die<br />

Eltern die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung der Grabfläche.<br />

Das Nutzungsrecht dieser Grabstätten wird <strong>für</strong> 10 Jahre<br />

vergeben.

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