Ratgeber für den Trauerfall - Friedhöfe Kiel
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GRABARTEN<br />
Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichen Ge<strong>den</strong>kstein<br />
Die Nutzungszeit an dieser Grabstätte wird bei einer Urne <strong>für</strong><br />
20 Jahre und bei zwei Urnen <strong>für</strong> 40 Jahre abgegeben. Die Grabstätten<br />
<strong>für</strong> zwei Urnen liegen nebeneinander. Der gemeinschaftliche<br />
Ge<strong>den</strong>kstein wird von der Friedhofsverwaltung aufgestellt<br />
und mit Namen und Sterbedatum beschriftet. Eine<br />
individuelle Kennzeichnung der Beisetzungsstelle innerhalb des<br />
Gemeinschaftsgrabstätte erfolgt nicht. Die Pflege der Rasenfläche,<br />
sowie die Bepflanzung und Unterhaltung des Beetes<br />
erfolgt durch die Mitarbeiter des Friedhofs. Für die Blumenablage<br />
an besonderen Ge<strong>den</strong>ktagen oder anderen Anlässen steht<br />
eine Ablagefläche zur Verfügung.<br />
Urnengemeinschaftsgrab<br />
Das Nutzungsrecht wird <strong>für</strong> 20 Jahre erworben. Hier ist ein individuelles<br />
Grab als Stätte der Erinnerung und des Ge<strong>den</strong>kens<br />
20<br />
nicht mehr gegeben, deshalb wählen Sie die letzte Ruhestätte<br />
<strong>für</strong> Ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannten mit Bedacht.<br />
Denn allzu oft vermissen die Hinterbliebenen später <strong>den</strong> individuellen<br />
Ort, an dem Sie trauern, dem Verstorbenen nah sind<br />
und Blumen als Zeichen des Ge<strong>den</strong>kens niederlegen können.<br />
Eine Kennzeichnung der Beisetzungsstelle erfolgt auch bei dieser<br />
Grabstättenart nicht.<br />
Für die Ablage von Blumengrüßen steht eine Ablagefläche<br />
bereit.<br />
Grabstätten <strong>für</strong> perinatal verstorbene Kinder<br />
Bei Grabstätten <strong>für</strong> perinatal verstorbene Kinder haben die<br />
Eltern die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung der Grabfläche.<br />
Das Nutzungsrecht dieser Grabstätten wird <strong>für</strong> 10 Jahre<br />
vergeben.