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Ferienwohnungen - Farchant

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Die Gästekarte …<br />

Ihr Schlüssel zur Ferienregion Zugspitzland<br />

Mit Ihrer Gästekarte steht Ihnen das gesamte Zugspitzland<br />

mit einem üppigen Angebot an Spaß und Unterhaltung offen.<br />

Sie erhalten Ihre Gästekarte bei Anmeldung durch Ihren<br />

Gast geber (ggf. auch in Ihrer Tourist-Information).<br />

Kur- und Gästekartenbeitrag<br />

<strong>Farchant</strong> ist wie jede Urlaubsgemeinde berechtigt, einen Kurbeitrag zu erheben.<br />

Wir finanzieren damit die Unterhaltung und Neueinrichtung von An lagen und Angeboten,<br />

die wir Ihnen im Urlaub zur Verfügung stellen. Der Kurbeitrag wird nach Länge<br />

Ihres Aufenthaltes berechnet, wobei Anreise- und Abreisetag als ein Tag gelten.<br />

Pro Übernachtung und Person berechnen wir:<br />

vom 01.05. – 31.10.<br />

● ab Vollendung des 16. Lebensjahres 1,30 €<br />

● für Schwerbehinderte mit Ausweis ab 70% 0,65 €<br />

vom 01.11. – 30.04.<br />

● ab Vollendung des 16. Lebensjahres 1 €<br />

● für Schwerbehinderte mit Ausweis ab 70% 0,50 €<br />

Begleitpersonen von Behinderten (im Ausweis eingetragen) zahlen nichts.<br />

Zu Ihrer Sicherheit<br />

Die Angaben in diesem Gastgeberverzeichnis beruhen auf Mitteilungen der Gast -<br />

geber, die auch für Ausstattung und Zustand der beschriebenen Unterkünfte verantwortlich<br />

sind. Für Ihre Vollständigkeit und Richtigkeit einschließlich der Fotos<br />

übernimmt die Tourist-Information keine Gewähr.<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer /die Ferienwohnung<br />

bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr<br />

möglich war, bereitgestellt worden ist.<br />

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur<br />

Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen<br />

ist.<br />

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers Schadenersatz<br />

zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen<br />

den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom<br />

Gastgeber ersparten Aufwendungen.<br />

Brauchen Sie eine „Zweitkarte”? Kein Problem – in Ihrer<br />

Tourist-Information stellen wir Ihnen gegen Vorlage Ihrer<br />

Gästekarte die gewünschte „Zweitkarte” für Ihre Begleitung<br />

gerne kostenlos aus.<br />

Dadurch kommen Sie in den Genuss umfangreicher Ver -<br />

günstigungen und Ermäßigungen. Sie gilt in <strong>Farchant</strong>,<br />

Oberau, Garmisch-Partenkirchen, Grainau und Eschen lohe.<br />

Ihre Buskarte erhalten Sie gegen Vorlage der Gästekarte in<br />

der Tourist-Information. Sie gewährt Ihnen die kostenlose<br />

Benutzung der Ortsbusse Garmisch-Partenkirchen.<br />

Freier Eintritt oder Ermäßigung<br />

Mit Ihrer Gästekarte sparen Sie viel Geld und gewinnen unvergessliche<br />

Eindrücke von unserem wunderschönen Zugspitzland.<br />

Sie gilt unter anderem für:<br />

❋ Kurkonzerte<br />

❋ Gästewanderungen<br />

❋ Waldfeste u.ä. Veranstaltungen<br />

❋ Bauerntheater<br />

❋ Warmfreibad <strong>Farchant</strong><br />

❋ Sommerstock- und Eisstockschießen<br />

❋ Eislauf<br />

❋ Gäste-Luftgewehrschießen<br />

❋ Silvester-Fackelwanderung<br />

❋ …und noch viel mehr…<br />

Diese Einsparungen betragen pauschal bei reinen Übernachtungen bzw. bei<br />

Übernachtungen mit Frühstück 20 %. Den Parteien ist es jedoch unbenommen,<br />

höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.<br />

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommenene<br />

Zimmer/<strong>Ferienwohnungen</strong> nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um<br />

Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der Ferienwohnung<br />

hat der Gast für die Dauer des Vertrages den oben genannten Preis zu<br />

bezahlen.<br />

6. Die Tourist-Information vermittelt lediglich zwischen dem Gast und dem Gastgeber.<br />

Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen dem Gast und dem Beherberger<br />

zustande.<br />

7. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Betriebsort des Gastgebers.<br />

Wir empfehlen den Abschluss<br />

einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!<br />

Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) nicht<br />

antreten können oder abbrechen bzw. später beenden müssen, dann schützt Sie die<br />

Reise-Rücktrittskostenversicherung vor den finanziellen Folgen. Ein Versicherungsformular<br />

können Sie bei der Reservierung vom Gastgeber anfordern, oder Sie buchen die<br />

Versicherung gleich online unter www.farchant.de!<br />

Die Preise<br />

Das Preisangebot des Vermieterverzeichnisses enthält einen Mindest- und einen<br />

Höchstpreis. Im Zimmerpreis pro Person sind Frühstück, Bedienungszuschlag,<br />

Heizung, Mehrwertsteuer enthalten. Bei <strong>Ferienwohnungen</strong> sind die Preise pro Wohnung<br />

inkl. der Endreinigung.<br />

Das Gastgeberverzeichnis<br />

Unsere Angaben beruhen auf den In formationen, die uns die Gastgeber zur Verfügung<br />

gestellt haben. Für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit ein schließlich der Fotos übernimmt<br />

die Tourist-Information <strong>Farchant</strong> keine Gewähr. Auch können wir keine Haftung<br />

für die von uns vermittelten Verträge zwischen Gästen und Gastgebern bzw. Fremdenverkehrseinrichtungen<br />

und -betrieben übernehmen.<br />

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