Ferienwohnungen - Farchant
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Die Gästekarte …<br />
Ihr Schlüssel zur Ferienregion Zugspitzland<br />
Mit Ihrer Gästekarte steht Ihnen das gesamte Zugspitzland<br />
mit einem üppigen Angebot an Spaß und Unterhaltung offen.<br />
Sie erhalten Ihre Gästekarte bei Anmeldung durch Ihren<br />
Gast geber (ggf. auch in Ihrer Tourist-Information).<br />
Kur- und Gästekartenbeitrag<br />
<strong>Farchant</strong> ist wie jede Urlaubsgemeinde berechtigt, einen Kurbeitrag zu erheben.<br />
Wir finanzieren damit die Unterhaltung und Neueinrichtung von An lagen und Angeboten,<br />
die wir Ihnen im Urlaub zur Verfügung stellen. Der Kurbeitrag wird nach Länge<br />
Ihres Aufenthaltes berechnet, wobei Anreise- und Abreisetag als ein Tag gelten.<br />
Pro Übernachtung und Person berechnen wir:<br />
vom 01.05. – 31.10.<br />
● ab Vollendung des 16. Lebensjahres 1,30 €<br />
● für Schwerbehinderte mit Ausweis ab 70% 0,65 €<br />
vom 01.11. – 30.04.<br />
● ab Vollendung des 16. Lebensjahres 1 €<br />
● für Schwerbehinderte mit Ausweis ab 70% 0,50 €<br />
Begleitpersonen von Behinderten (im Ausweis eingetragen) zahlen nichts.<br />
Zu Ihrer Sicherheit<br />
Die Angaben in diesem Gastgeberverzeichnis beruhen auf Mitteilungen der Gast -<br />
geber, die auch für Ausstattung und Zustand der beschriebenen Unterkünfte verantwortlich<br />
sind. Für Ihre Vollständigkeit und Richtigkeit einschließlich der Fotos<br />
übernimmt die Tourist-Information keine Gewähr.<br />
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer /die Ferienwohnung<br />
bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr<br />
möglich war, bereitgestellt worden ist.<br />
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur<br />
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen<br />
ist.<br />
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers Schadenersatz<br />
zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen<br />
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom<br />
Gastgeber ersparten Aufwendungen.<br />
Brauchen Sie eine „Zweitkarte”? Kein Problem – in Ihrer<br />
Tourist-Information stellen wir Ihnen gegen Vorlage Ihrer<br />
Gästekarte die gewünschte „Zweitkarte” für Ihre Begleitung<br />
gerne kostenlos aus.<br />
Dadurch kommen Sie in den Genuss umfangreicher Ver -<br />
günstigungen und Ermäßigungen. Sie gilt in <strong>Farchant</strong>,<br />
Oberau, Garmisch-Partenkirchen, Grainau und Eschen lohe.<br />
Ihre Buskarte erhalten Sie gegen Vorlage der Gästekarte in<br />
der Tourist-Information. Sie gewährt Ihnen die kostenlose<br />
Benutzung der Ortsbusse Garmisch-Partenkirchen.<br />
Freier Eintritt oder Ermäßigung<br />
Mit Ihrer Gästekarte sparen Sie viel Geld und gewinnen unvergessliche<br />
Eindrücke von unserem wunderschönen Zugspitzland.<br />
Sie gilt unter anderem für:<br />
❋ Kurkonzerte<br />
❋ Gästewanderungen<br />
❋ Waldfeste u.ä. Veranstaltungen<br />
❋ Bauerntheater<br />
❋ Warmfreibad <strong>Farchant</strong><br />
❋ Sommerstock- und Eisstockschießen<br />
❋ Eislauf<br />
❋ Gäste-Luftgewehrschießen<br />
❋ Silvester-Fackelwanderung<br />
❋ …und noch viel mehr…<br />
Diese Einsparungen betragen pauschal bei reinen Übernachtungen bzw. bei<br />
Übernachtungen mit Frühstück 20 %. Den Parteien ist es jedoch unbenommen,<br />
höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.<br />
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommenene<br />
Zimmer/<strong>Ferienwohnungen</strong> nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um<br />
Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der Ferienwohnung<br />
hat der Gast für die Dauer des Vertrages den oben genannten Preis zu<br />
bezahlen.<br />
6. Die Tourist-Information vermittelt lediglich zwischen dem Gast und dem Gastgeber.<br />
Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen dem Gast und dem Beherberger<br />
zustande.<br />
7. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Betriebsort des Gastgebers.<br />
Wir empfehlen den Abschluss<br />
einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!<br />
Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) nicht<br />
antreten können oder abbrechen bzw. später beenden müssen, dann schützt Sie die<br />
Reise-Rücktrittskostenversicherung vor den finanziellen Folgen. Ein Versicherungsformular<br />
können Sie bei der Reservierung vom Gastgeber anfordern, oder Sie buchen die<br />
Versicherung gleich online unter www.farchant.de!<br />
Die Preise<br />
Das Preisangebot des Vermieterverzeichnisses enthält einen Mindest- und einen<br />
Höchstpreis. Im Zimmerpreis pro Person sind Frühstück, Bedienungszuschlag,<br />
Heizung, Mehrwertsteuer enthalten. Bei <strong>Ferienwohnungen</strong> sind die Preise pro Wohnung<br />
inkl. der Endreinigung.<br />
Das Gastgeberverzeichnis<br />
Unsere Angaben beruhen auf den In formationen, die uns die Gastgeber zur Verfügung<br />
gestellt haben. Für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit ein schließlich der Fotos übernimmt<br />
die Tourist-Information <strong>Farchant</strong> keine Gewähr. Auch können wir keine Haftung<br />
für die von uns vermittelten Verträge zwischen Gästen und Gastgebern bzw. Fremdenverkehrseinrichtungen<br />
und -betrieben übernehmen.<br />
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