01.01.2013 Aufrufe

E-Bike Verleih - Kastellaun

E-Bike Verleih - Kastellaun

E-Bike Verleih - Kastellaun

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tourist-Information Region <strong>Kastellaun</strong>|Marktstraße 16 | 56288 <strong>Kastellaun</strong><br />

Tel.: 06762-401873 o. 401698 | Fax: 06762-401872 | kastellaun@tkn-rlp.de | www.kastellaun.de<br />

1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des E-<strong>Bike</strong>s an, dass es sich mitsamt Zubehör in<br />

einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.<br />

2. Der Mieter darf das E-<strong>Bike</strong> nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen<br />

Vorschriften benutzen und es zu keinem anderen als dem bestimmungsmäßigen Gebrauch<br />

verwenden.<br />

3. Das E-<strong>Bike</strong> darf nur vom Mieter gefahren werden.<br />

4. Der Mieter verpflichtet sich, das E-<strong>Bike</strong> pfleglich und unter Beachtung der technischen<br />

Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort und im verschlossenen Zustand<br />

abzustellen.<br />

5. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des E-<strong>Bike</strong>s<br />

an den Vermieter mitzuteilen.<br />

6. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Mieter die Kosten, wenn sie aufgrund<br />

unsachgemäßer Behandlung erforderlich wurde.<br />

7. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das E-<strong>Bike</strong><br />

durch Diebstahl abhanden gekommen ist oder in einen Unfall verwickelt wurde. Bei einem<br />

Unfall ist ein Bericht mit dem Unfallhergang sowie den Namen und Adressen aller Beteiligten<br />

vorzulegen.<br />

8. Ab dem Zeitpunkt der Überlassung geht jede Haftung beim Gebrauch des Leihrades auf den<br />

Mieter über.<br />

9. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des E-<strong>Bike</strong>s und für die Verletzung seiner<br />

vertraglichen Pflichten.<br />

10. Entleert sich der Akku des E-<strong>Bike</strong>s vor der Rückgabe an den Vermieter vollständig, ist in<br />

jedem Fall der Mieter verantwortlich das E-<strong>Bike</strong> an den Vermieter zurückzugeben (E-<strong>Bike</strong><br />

kann auch ohne Unterstützung gefahren werden). Ein Abholservice durch den Vermieter<br />

erfolgt nicht.<br />

11. Der Mieter hat das E-<strong>Bike</strong> spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit (unter<br />

Berücksichtigung der aktuellen Servicezeiten der Tourist-Information <strong>Kastellaun</strong>) dem<br />

Vermieter zurückzugeben.<br />

12. Wird das E-<strong>Bike</strong> nicht rechtzeitig zurückgegeben, wird eine entsprechende Nachzahlung<br />

fällig.<br />

13. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des E-<strong>Bike</strong>s<br />

aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, diesem gegenüber zu beanstanden.<br />

14. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch nicht<br />

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.<br />

Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die o.g. Bedingungen zur Vermietung.<br />

<strong>Kastellaun</strong>, den _______________ _________________________________<br />

Unterschrift Mieter

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!