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Erweiterung der ALDI-Verkaufsstelle i - Kastellaun

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO<br />

Vorhaben:<br />

<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße<br />

6-8 (Gemarkung <strong>Kastellaun</strong>, Flur 15, Flst. 101/27)<br />

Bauherr:<br />

<strong>ALDI</strong> GmbH & Co. KG, An den Steinäckern 1, 55411 Bingen<br />

(FON 06721 – 9725-0, FAX 06721 – 45008)<br />

Architekt: Architekturbüro Gebhard & Wiechert, Salinenstraße 37, 55543<br />

Bad Kreuznach (FON 0671 - 28164)<br />

Rechtsgrundlagen: Baunutzungsverordnung - BauNVO, in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

23.01.1990 (BGBl. I S. 132)<br />

Baugesetzbuch – BauGB, in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Neufassung vom 23.09.2004, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. I, G.<br />

v. 21.12.2006<br />

Januar 2009


<strong>Erweiterung</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO<br />

Auftraggeber:<br />

<strong>ALDI</strong> GmbH & Co. KG<br />

An den Steinäckern 1<br />

D–55411 BINGEN<br />

FON 06721 – 9725-0<br />

FAX 06721 - 45008<br />

Bearbeitung:<br />

Manfred Hausmann, Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung, StädtebauArchitekt ASKH<br />

Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1
 Beschreibung des Vorhabens ..................................................................... 1
<br />

2
 Begriffsdefinitionen ...................................................................................... 5
<br />

2.1
 Großflächige Einzelhandelsbetriebe ............................................................... 5
<br />

2.2
 Geschossfläche - Verkaufsfläche.................................................................... 6
<br />

2.3
 Sortimente....................................................................................................... 6
<br />

2.4
 Voraussetzungen und Merkmale für eine von <strong>der</strong> Regelvermutung<br />

abweichende Beurteilung................................................................................ 7
<br />

3
 Karten............................................................................................................. 8
<br />

4
 Allgemeine strukturelle Rahmenbedingungen ........................................ 15
<br />

4.1
 Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel................................................ 15
<br />

4.1.1
 Entwicklung <strong>der</strong> Betriebstypen...................................................................... 15
<br />

4.1.2
 Entwicklungstendenzen im Lebensmitteleinzelhandel .................................. 16
<br />

4.1.3
 Entwicklung <strong>der</strong> Raumleistung...................................................................... 18
<br />

4.2
 Das Verbraucherverhalten im Wandel .......................................................... 19
<br />

4.3
 Strukturelle Folgen / Ausblick........................................................................ 20
<br />

5
 Rahmenbedingungen ................................................................................. 21
<br />

5.1
 Planerische Rahmenbedingungen ................................................................ 21
<br />

5.1.1
 Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)....................................................... 21
<br />

5.1.2
 Regionaler Raumordnungsplan (RROP) Mittelrhein-Westerwald ................. 23
<br />

5.1.3
 Zulässigkeit von Einzelhandel....................................................................... 24
<br />

5.2
 Konzeptbeschreibung ................................................................................... 25
<br />

6
 Mögliche Auswirkungen des Vorhabens / Atypische Fallgestaltung.... 26
<br />

6.1
 Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung und den Verkehr........... 27
<br />

6.1.1
 IV - Individueller Verkehr............................................................................... 27
<br />

6.1.2
 Nicht-Motorisiertier Verkehr .......................................................................... 28
<br />

6.2
 Auswirkungen auf die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung ..................................... 29
<br />

6.2.1
 Bindungsquote / Kaufkraft............................................................................. 29
<br />

6.2.2
 Bindungsquote / Kaufkraft............................................................................. 29
<br />

6.2.3
 Einzugsgebiet................................................................................................ 30
<br />

6.2.4
 Kaufkraft im Einzugsgebiet ........................................................................... 32
<br />

6.2.5
 Vorhandene Lebensmittelmärkte im Einzugsbereich.................................... 33
<br />

6.2.6
 Auswirkungen und Kaufkraftbewegungen..................................................... 35
<br />

6.3
 Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur benachbarter Gemeinden......... 36
<br />

6.4
 Auswirkungen auf die zentralörtliche Struktur ............................................... 37
<br />

6.4.1
 Anmerkungen zum zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ungsprinzip................................ 37
<br />

6.4.2
 Beurteilung des projektierten Vorhabens ...................................................... 38
<br />

6.5
 Agglomerationsaspekt................................................................................... 38
<br />

6.6
 Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild......................................... 39
<br />

6.7
 Auswirkungen auf den Naturhaushalt ........................................................... 39
<br />

6.8
 Immissionsschutz.......................................................................................... 39
<br />

7
 Zusammenfassung ..................................................................................... 40
<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 1<br />

1 Beschreibung des Vorhabens<br />

Die Fa. <strong>ALDI</strong> GmbH & Co. KG, Bingen, beabsichtigt die <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> bestehenden<br />

<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8.<br />

Der Markt sowie die Planung sind gekennzeichnet durch folgende Projektdaten:<br />

<strong>ALDI</strong> Markt Gemarkung <strong>Kastellaun</strong>, Flur 15, Flst.: 101/27<br />

Verkaufsflächen (VKF)<br />

Stellplätze auf dem Grundstück<br />

773 qm (Bestand)<br />

960 qm (Planung) = + 187 qm VKF<br />

119 Planung (64 erfor<strong>der</strong>lich)<br />

Anzahl <strong>der</strong> Lieferfahrzeuge<br />

1-2 Lkw/Tag<br />

Arbeitsplätze ca. 8 - 10<br />

Der Markt ist in Bezug auf Größe und Warenangebot überwiegend auf die Deckung <strong>der</strong><br />

örtlichen Grundversorgung ausgerichtet.<br />

Abbildung 1: Bestand + <strong>Erweiterung</strong>skonzept<br />

Abbildung 2: Bestand + <strong>Erweiterung</strong> auf Luftbild<br />

Gemäß dem <strong>ALDI</strong> Konzept werden bislang nur verpackte Lebensmittel sowie Frischobst-<br />

und Gemüseartikel in geringem Umfang angeboten. Das Sortiment beschränkt<br />

sich auf ca. 700 Verkaufsartikel. Hiervon entfallen rd. 570 Artikel auf Lebensmittel, die<br />

übrigen sind Güter des täglichen Bedarfs, wie z.B. Wasch- und Pflegemittel, Papierwaren<br />

etc. Die Verkaufsartikel, bzw. die Waren werden bei <strong>der</strong> Fa. <strong>ALDI</strong> üblicherweise<br />

direkt auf den Paletten im Verkaufsraum, o<strong>der</strong> nur in geringen Mengen in Regalen dargeboten.<br />

Dieses Standardsortiment wird durch wöchentlich wechselnde Son<strong>der</strong>angebote<br />

(Aktionsware) ergänzt. Im jährlichen Durchschnitt werden wöchentlich 2 Aktionstage<br />

mit je 18 Artikeln durchgeführt. Hiervon sind durchschnittlich 2 Lebensmittelprodukte<br />

und 4 nicht innenstadtrelevante Produkte, z.B. Camping-, Baumarktartikel o<strong>der</strong><br />

Kleinmöbel im Angebot.<br />

Auf Grundlage <strong>der</strong> „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“<br />

- VerpackV (vom 28.08.1998, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch V. v. 24.5.2005) ist<br />

die Fa. <strong>ALDI</strong> verpflichtet, zur Verringerung von Umweltauswirkungen durch Abfälle auf<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 2<br />

Getränkeeinwegverpackungen Pfand zu erheben und diese gegen Pfan<strong>der</strong>stattung<br />

zurückzunehmen um diese Einwegverpackungen einer stofflichen Verwertung zuzuführen.<br />

Hierzu wurden in den vergangenen Jahren alle <strong>ALDI</strong> <strong>Verkaufsstelle</strong>n mit Pfandflaschenrückgabeautomaten<br />

ausgestattet. Diese wurden i.d.R. im Verkaufsraum platziert.<br />

Die Aufstellflächen sowie die Bedienungsflächen für Kunden und Servicepersonal wurden<br />

durch Komprimierung sonstiger Waren im Verkaufsraum geschaffen. Diese o.g.<br />

Aufstell- und Bewegungsflächen sind, ebenso wie Kassen- und Packzone, vollständig<br />

in die Verkaufsflächen einzuberechnen, was bedingt durch die o.g. Entwicklung generell<br />

zu einer rechnerischen Erhöhung <strong>der</strong> Verkaufsflächenbedarfs geführt hat, ohne das<br />

hierdurch die (Netto-)Verkaufsflächen verän<strong>der</strong>t werden.<br />

Neben den o.g. Anfor<strong>der</strong>ungen aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen<br />

(Pfandsystem) und dem „Trend in die Fläche“ im Wettbewerb um die Kundenbindung,<br />

hat die Fa. <strong>ALDI</strong>-Süd seit dem Jahr 2006 ihr Warenangebot um ein eingeschränktes<br />

Frischfleischsortiment erweitert. Hierzu wurden zusätzliche Kühltruhen mit einem begrenzten<br />

Sortiment aus fertig verpacktem Frischfleisch im Verkaufsraum aufgestellt.<br />

Mit dieser Maßnahme erfolgte eine Anpassung an einen Trend, <strong>der</strong> bei an<strong>der</strong>en Mitbewerbern<br />

im Bereich des Lebensmittel-Discounthandels bereits vollzogen ist. Auch<br />

diese Maßnahme erfolgte durch Verdichtung <strong>der</strong> sonstigen Sortimente auf reduzierter<br />

Fläche.<br />

Gleichzeitig unterliegen die Qualitätsstandards im Bereich <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Verkaufsflächen<br />

(siehe dazu auch unter Kap. 4.1.3) im zunehmend stärkeren Wettbewerb<br />

einem sehr dynamischen Entwicklungsprozess. Dieser Trend ist gekennzeichnet durch<br />

steigende Anfor<strong>der</strong>ungen an die kundenfreundliche Gestaltung <strong>der</strong> Verkaufsflächen.<br />

Die Entflechtung <strong>der</strong> Sortimente innerhalb <strong>der</strong> Verkaufsfläche, eine kundenfreundlichere<br />

großzügigere Gestaltung <strong>der</strong> Ladenzone mit ausreichend breiten Wegen sowie eine<br />

an die zeitgemäßen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Betriebslogistik (Lagerhaltung in normierten<br />

Verpackungseinheiten, ausreichende interne Verkehrs- und Rangierflächen für Gabelstapler<br />

und Hubwagen) angepasste Gestaltung und Anordnung <strong>der</strong> Verkehrs- und Lagerflächen,<br />

erfor<strong>der</strong>n im Vergleich zur früheren Situation mehr (Brutto-)Fläche – zu<br />

Lasten <strong>der</strong> Raumleistung 1 . Diese Entwicklung, die in vergleichbarer Weise auch von<br />

den Mitwettbewerbern <strong>der</strong> Branche verfolgt wird, hat zu einem allgemeinen Trend in<br />

die Fläche geführt, so dass die Raumleistung - verglichen mit Märkten „alter Bauart“ -<br />

deutlich zurückgegangen ist zugunsten einer zeitgemäßen und kundenfreundlicheren<br />

Konzeption mit hohem Wie<strong>der</strong>erkennungswert, die auch an die aktuellen Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

<strong>der</strong> Logistik und Lagerhaltung angepasst ist.<br />

Die <strong>Erweiterung</strong>splanung sieht vor, das <strong>ALDI</strong>-Marktgebäude in nordöstlicher Richtung<br />

um ca. 10 m zu verlängern, so dass eine Vergrößerung <strong>der</strong> überbauten (Brutto-) Flächen<br />

um ca. 364 qm erfolgt (die Verkaufsflächen werden um ca. 187 qm vergrößert).<br />

1 Die sog. „Raumleistung“ ist definiert durch den erwirtschafteten Umsatz je qm Verkaufsfläche (VK)<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 3<br />

Flächenaufstellung – Bestand 2<br />

Bestand Nebenflächen Verkaufsflächen<br />

1. Verkaufsraum = 773,16 qm<br />

2. Lager = 252,68 qm<br />

3. Anlieferung = 67,46 qm<br />

4. Heizraum = 5,52 qm<br />

5. Umkleide / Hausanschlussraum = 10,54 qm<br />

6. Tresorraum = 14,36 qm<br />

7. Vorraum = 8,07 qm<br />

8. Personalraum = 16,27 qm<br />

9. WC Damen = 3,35 qm<br />

10. WC Herren = 3,35 qm<br />

Einzelsummen = 381,60 qm 773,16 qm<br />

GESAMT (Bestand) = 1.154,76 qm<br />

Flächenaufstellung – Planung 3<br />

Planung<br />

Nebenflächen<br />

(+ 177,35 qm)<br />

Verkaufsflächen<br />

(+ 186,83 qm)<br />

1. Verkaufsraum = 959,99 qm<br />

2. Warenlager = 332,02 qm<br />

3. Anlieferung = 71,55 qm<br />

4. Pfandvorraum = 8,94 qm<br />

5. Sammelraum = 37,47 qm<br />

6. Lagerraum = 40,73 qm<br />

7. Flur = 6,78 qm<br />

8. Heizraum = 5,52 qm<br />

9. Umkleide / Hausanschlussraum = 10,54 qm<br />

10. Tresorraum = 14,36 qm<br />

11. Vorraum = 8,07 qm<br />

12. Personalraum = 16,27 qm<br />

13. WC Damen = 3,35 qm<br />

14. WC Herren = 3,35 qm<br />

Einzelsummen = 558,95 qm 959,99 qm<br />

GESAMT (Planung + 364,18 qm) = 1.518,94 qm<br />

Mit <strong>der</strong> Neuplanung wird eine Erhöhung <strong>der</strong> Verkaufsflächen um rd. 187 qm angestrebt.<br />

Die Lager- und Nebenflächen werden um rd. 177 qm vergrößert.<br />

Das Verhältnis von Verkaufsflächen zu Nebenflächen wird demnach rd. 3 : 2 betragen.<br />

In Folge einer stetigen Reduzierung <strong>der</strong> Lager- und sonstigen Nebenflächen liegt heute<br />

dieses Verhältnis überwiegend bei 4 : 3, d.h. bis zu <strong>der</strong> i Viertel <strong>der</strong> Geschossfläche<br />

werden als Verkaufsfläche genutzt. 4<br />

Damit liegt dieser geplante Markt deutlich unter den heute üblicherweise anzusetzenden<br />

Ausnutzungskennziffern. Die Beurteilung von Auswirkungen i.S. des § 11 Abs. 3<br />

2 Angaben aus den Planunterlagen, Architekturbüro Gebhard & Wiechert, Bad Kreuznach<br />

3 Angaben aus den Planunterlagen, Architekturbüro Gebhard & Wiechert, Bad Kreuznach<br />

4 aus: BVerwG, Urt. 4 C 10.04 vom 24.11.2005, Ziff. 1.3.6<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 4<br />

BauNVO ausschließlich anhand <strong>der</strong> Geschossflächenzahl ist demzufolge ungeeignet,<br />

denn Einzelhandelsbetriebe werden vor allem durch die Größe <strong>der</strong> Verkaufsflächen<br />

bestimmt. 5<br />

Bei einer angenommenen durchschnittlichen Flächenproduktivität von ca. 7.000 € / m 2<br />

VKF ist durch die projektierte Vergrößerung <strong>der</strong> Verkaufsflächen um 187 qm von einer<br />

rechnerischen Umsatzsteigerung von ca. 1,3 Mio. €/a auszugehen. Darin nicht berücksichtigt<br />

sind jedoch folgende Punkte:<br />

Die <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> Verkaufsflächen dient u.a. dazu, den Markt an zeitgemäße kundenfreundliche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen anzupassen. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />

Maßnahmen:<br />

• Entzerrung <strong>der</strong> Waren / Sortimente (infolge des Aufstellens von Kühltruhen mit<br />

einem eingeschränkten Frischfleischsortiment mussten die sonstigen Sortimente<br />

auf dem bisher zur Verfügung stehenden Raum komprimiert werden)<br />

• niedrigere Regale (Überblicken des Verkaufsraumes soll verbessert werden)<br />

• Reduzierung <strong>der</strong> Präsentationshöhe <strong>der</strong> Waren auf die Greifhöhe für den Kunden<br />

• Kühl und Tiefkühltruhen werden nicht mehr so tief befüllt, so dass ein tiefes<br />

Hineinbücken künftig vermieden werden soll<br />

• Kundenfreundliche großzügige Gestaltung <strong>der</strong> Bewegungsräume im Verkaufsbereich<br />

(Anm.: gerade die Fa. <strong>ALDI</strong> legt beson<strong>der</strong>en Wert auf beson<strong>der</strong>s breite<br />

Gänge zwischen den Regalen)<br />

• Darüber hinaus soll ein Puffer für mögliche zukünftige Sortimentsverschiebungen<br />

in <strong>der</strong> Angebotspalette geschaffen werden.<br />

Ein geringer Teil <strong>der</strong> zusätzlichen Verkaufsflächen entfällt zudem auf den neuen Vorraum<br />

zum Getränkepfandautomaten, <strong>der</strong> zwar nicht dem Verkauf o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Präsentation<br />

von Waren dient, jedoch formell den Verkaufsflächen zugerechnet werden muss.<br />

Die vorgenannten Punkte führen dazu, dass von den rechnerisch hinzukommenden<br />

Verkaufsflächen von 187 qm nur ein Anteil von 1/3 bis max. 1/2 <strong>der</strong> Fläche unmittelbar<br />

umsatzsteigernde Effekte (0,4 – 0,65 Mio. €/a) auslösen wird.<br />

Die aktuelle Planung dient vorrangig <strong>der</strong> Anpassung des bereits seit vielen Jahren<br />

etablierten Marktes an zeitgemäße Marktanfor<strong>der</strong>ungen und damit <strong>der</strong> Kundenbindung<br />

und <strong>der</strong> Standortsicherung. Es erfolgt keine Hinzunahme neuer Sortimente.<br />

Erfahrungen <strong>der</strong> Fa. <strong>ALDI</strong> aus vergleichbaren Markterweiterungen zeigen, dass hierdurch<br />

keine Erhöhung <strong>der</strong> Kundenzahl erfolgt.<br />

5 Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Rn. 53 zu § 11 BauNVO<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 5<br />

2 Begriffsdefinitionen 6<br />

2.1 Großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind in Abgrenzung zum sonstigen Handel planungsrechtlich<br />

eine eigenständige Nutzungsart.<br />

Einzelhandelsbetriebe sind Betriebe, die ausschließlich o<strong>der</strong> überwiegend an letzte<br />

Verbraucher verkaufen. Zu ihnen zählen u.a. alle Kauf- und Warenhäuser, SB-<br />

Warenhäuser, SB-Kaufhäuser, Verbrauchermärkte sowie Fachmärkte. Dazu gehört<br />

auch <strong>der</strong> Direktverkauf an Endverbraucher, unabhängig davon, ob dieser am Standort<br />

des Fertigungsbetriebs o<strong>der</strong> in einem eigens dazu geschaffenen Zentrum (Factory-<br />

Outlet-Center) erfolgt.<br />

Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind Unternehmen, die ein gemischtes o<strong>der</strong> spezielles<br />

Sortiment an Waren, gegebenenfalls Dienstleistungen, auf großer Fläche an<br />

letzte Verbraucher anbieten und verkaufen (zum Beispiel Verbrauchermärkte, Kaufund<br />

Warenhäuser, SB-Warenhäuser und Fachmärkte, wie Möbelhäuser, Baumärkte,<br />

Gartencenter, Textilfachmärkte). Einzelhandelsbetriebe, von denen die in § 11 Abs. 3<br />

Satz 2 BauNVO näher bezeichneten nicht nur unwesentlichen Auswirkungen ausgehen<br />

können, sind nur dann Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn<br />

sie außerdem „großflächig" sind.<br />

„Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauN-<br />

VO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreiten“ (Leitsatz – BVerwG 4 C<br />

10.04, Urteil vom 24.11.2005).<br />

Dies gilt unabhängig von den regionalen und örtlichen Verhältnissen, das heißt die<br />

Großflächigkeit ist für die kleine Gemeinde nicht an<strong>der</strong>s zu beurteilen als für die Großstadt<br />

und dort nicht an<strong>der</strong>s für den Ortsteil A als für den Ortsteil B. Bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />

<strong>der</strong> Großflächigkeit ist zunächst auf den einzelnen Betrieb abzustellen. Ein großflächiger<br />

Einzelhandelsbetrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO kann allerdings<br />

auch dann vorliegen, wenn es sich um eine „Funktionseinheit" mehrerer nicht<br />

großflächiger Betriebe handelt. Eine solche Funktionseinheit ist dann anzunehmen,<br />

wenn die Betriebe nach grundstücksrechtlichen, betriebs- o<strong>der</strong> bautechnischen Gesichtspunkten<br />

eine Einheit bilden.<br />

Da <strong>der</strong> Typus des <strong>der</strong> wohnungsnahen Versorgung dienenden Einzelhandelsbetriebs<br />

häufig nicht mehr allein anhand <strong>der</strong> Großflächigkeit bestimmt werden kann, kommt<br />

dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Auswirkungen in § 11 Abs. 3 BauNVO erhöhte Bedeutung zu.<br />

Danach ist für die städtebaurechtliche Einordnung großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />

entscheidend, ob sie sich nach Art, Lage o<strong>der</strong> Umfang auf die Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele<br />

<strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung o<strong>der</strong> auf die städtebauliche Entwicklung und<br />

Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können … Nur wenn <strong>der</strong>artige Auswirkungen<br />

zu bejahen sind, ist ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb in ein Kerno<strong>der</strong><br />

ein Son<strong>der</strong>gebiet zu verweisen. Bei <strong>der</strong> Prüfung dieser Auswirkungen sind<br />

nach § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO insbeson<strong>der</strong>e die Glie<strong>der</strong>ung und Größe <strong>der</strong> Ge-<br />

6 aus: „Großflächige Einzelhandelsvorhaben im Bau- und Landesplanungsrecht“, Erlass des Hess. Ministerpräsidenten -<br />

StAnz. Nr. 5, 3. Februar 2003 - sowie „Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung<br />

von Vorhaben (Einzelhandelserlass) Gem. RdErl. NW vom 07.05.1996 - Ministerialblatt NW vom 20.06.1996<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 6<br />

meinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung <strong>der</strong> verbrauchernahen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen. 7<br />

2.2 Geschossfläche - Verkaufsfläche<br />

Die Geschossfläche eines Gebäudes ist die Summe <strong>der</strong> Flächen seiner Vollgeschosse<br />

einschließlich <strong>der</strong> Umfassungs- und Zwischenwände, Treppenhäuser sowie <strong>der</strong> etwa in<br />

die Verkehrsflächen vorgekragten o<strong>der</strong> sie überbauenden Gebäudeteile, jedoch ausschließlich<br />

<strong>der</strong> Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO, Balkone, Loggien, Terrassen sowie<br />

bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesbaurecht in den Abstandsflächen zulässig<br />

sind o<strong>der</strong> zugelassen werden können (§ 20 BauNVO).<br />

Zur Verkaufsfläche sind auch diejenigen Bereiche innerhalb eines Selbstbedienungsladens<br />

zu zählen, die vom Kunden zwar aus betrieblichen und hygienischen Gründen<br />

nicht betreten werden dürfen, in denen aber die Ware für ihn sichtbar ausliegt (Käse-,<br />

Fleisch- und Wursttheke etc.) und in dem das Personal die Ware zerkleinert, abwiegt<br />

und abpackt. Insoweit handelt es sich um einen Bereich, <strong>der</strong> bei einem reinen Bedienungsladen<br />

herkömmlicher Art ebenfalls <strong>der</strong> Verkaufsfläche zuzurechnen wäre.<br />

Davon zu unterscheiden sind diejenigen Flächen, auf denen für den Kunden nicht<br />

sichtbar die handwerkliche und sonstige Vorbereitung (Portionierung etc.) erfolgt, sowie<br />

die (reinen) Lagerflächen.<br />

In die Verkaufsfläche einzubeziehen sind auch die "Kassenzone", also <strong>der</strong> Bereich, in<br />

dem sich die Kassen und die Durchgänge befinden, und die Fläche, die vorliegend mit<br />

"Pack- und Entsorgungszone" bezeichnet wird und von den Kunden vor dem Betreten<br />

des abgetrennten Verkaufsbereichs sowie nach Verlassen <strong>der</strong> Kasse durchlaufen wird.<br />

Denn auch sie prägen in städtebaulicher Hinsicht die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit<br />

des Betriebs. Dies wird deutlich, wenn man die Verkaufsform <strong>der</strong> Selbstbedienung<br />

und die <strong>der</strong> Bedienung durch Personal (sowie die hierzu bestehenden Mischformen)<br />

vergleichend betrachtet. Denn insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> räumliche Bereich vor <strong>der</strong> Zugangsschranke<br />

und hinter den Kassen erscheint beim System <strong>der</strong> Selbstbedienung nur<br />

wegen <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten dieser Verkaufsform als abtrennbar. Der Kunde geht durch<br />

eine Schranke, um den Selbstbedienungsbereich betreten zu können. Nachdem er<br />

bezahlt und den Kassenbereich durchschritten hat, betritt er eine Fläche, in <strong>der</strong> er die<br />

Waren einpacken, Verpackungsmittel entsorgen und sich zum Ausgang begeben kann.<br />

In einem Laden, in dem er herkömmlich bedient wird, besteht eine <strong>der</strong>artige räumliche<br />

Abtrennung nicht. Auf die Frage, an welcher Stelle <strong>der</strong> Kauf im Sinne des Zivilrechts<br />

abgeschlossen ist, kommt es aus städtebaulicher Sicht nicht an. 8<br />

2.3 Sortimente<br />

Als Sortiment wird die Gesamtheit <strong>der</strong> von dem Handelsbetrieb angebotenen Warenarten<br />

(-sorten) verstanden. Zu dem Warenangebot gehört ein nach dem Charakter des<br />

Handelsbetriebs abgestuftes Sortiment an Dienstleistungen. Der typische Charakter<br />

des Betriebs wird von seinem Kernsortiment (…) bestimmt. Das Randsortiment ist ei-<br />

7 aus: BVerwG, Urt. 4 C 10.04 vom 24.11.2005, Ziff. 1.4<br />

8 ebenda<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 7<br />

nem bestimmten Kernsortiment/Hauptsortiment sachlich ergänzend zugeordnet und<br />

enthält hinsichtlich des Angebotsumfangs deutlich untergeordnete Nebensortimente<br />

(OVG Münster. Urteil vom 22. Juni 1998. Az.: 7 a D 108/96,IV E).<br />

2.4 Voraussetzungen und Merkmale für eine von <strong>der</strong> Regelvermutung abweichende<br />

Beurteilung 9<br />

Die Regelvorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO (1.500/ 1.200 m 2 ) entbindet die<br />

Baugenehmigungsbehörde nicht von einer Prüfung des Einzelfalls.<br />

Konkrete Anhaltspunkte für eine atypische Fallgestaltung können entwe<strong>der</strong> auf <strong>der</strong><br />

betrieblichen Seite o<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> städtebaulichen Seite gegeben sein.<br />

Abweichungen von <strong>der</strong> typischen Fallgestaltung auf <strong>der</strong> betrieblichen Seite können<br />

zum Beispiel sein<br />

• die Geschossfläche ist zwar größer als die Regelgeschossfläche, die Verkaufsfläche<br />

aber erheblich geringer als die nach den Erfahrungen <strong>der</strong> Praxis zugrunde<br />

zu legende Fläche<br />

• <strong>der</strong> Betrieb ist auf ein schmales Warensortiment beschränkt o<strong>der</strong> auf Artikel, die<br />

üblicherweise in Verbindung mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten<br />

werden (wie Werkstatt mit Kraftfahrzeughandel) o<strong>der</strong> auf Dienstleistungen» die<br />

in einer gewissen Beziehung zur Produktion stehen (wie Möbelhersteller und -<br />

Händler).<br />

• Fachmärkte, die nur großflächig betrieben werden können, ohne dass von ihnen<br />

in <strong>der</strong> Regel Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO zu<br />

erwarten sind (wie Baustoff- und Baumärkte, Möbelmärkte, Märkte für Bodenbeläge,<br />

Getränke-, Garten-, Reifen-, Kraftfahrzeugmärkte).<br />

Auf <strong>der</strong> städtebaulichen Seite können sich zum Beispiel folgende atypische Fallgestaltungen<br />

ergeben:<br />

• <strong>der</strong> Einzugsbereich des Betriebs ist mit seinem Warenangebot bisher unterversorgt,<br />

• zentrale Versorgungsbereiche an an<strong>der</strong>en Standorten des Einzugsbereichs<br />

sind we<strong>der</strong> vorhanden noch geplant,<br />

• <strong>der</strong> Betrieb soll in zentraler und für die Wohnbevölkerung allgemein gut erreichbarer<br />

Lage errichtet werden.<br />

Solche Anhaltspunkte für eine atypische Fallgestaltung schließen die Anwendung des<br />

§ 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO nicht aus. Sie führen lediglich dazu, dass die — wi<strong>der</strong>legliche<br />

— Vermutung nicht greift. In diesem Fall muss im Einzelnen geprüft werden, ob<br />

sich das Vorhaben auf die Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung<br />

o<strong>der</strong> auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich<br />

auswirken kann.<br />

9 ebenda<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 8<br />

3 Karten<br />

a. <strong>Kastellaun</strong>, Luftbildausschnitt, <strong>ALDI</strong>-Marktgelände<br />

b. <strong>Kastellaun</strong>, Ausschnitt Topographische Karte<br />

c. Ausschnitt Regionalplan Mittelrhein-Westerwald 2006<br />

d. <strong>ALDI</strong>-Markt: Bestand / <strong>Erweiterung</strong>splanung<br />

e. Umfeld des <strong>ALDI</strong>-Geländes auf Luftbildbasis<br />

f. Lage und Verteilung <strong>der</strong> Lebensmittelsupermärkte<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 9<br />

a. <strong>Kastellaun</strong>, Luftbildausschnitt, <strong>ALDI</strong>-Marktgelände<br />

Abbildung 3: Luftbildausschnitt (GoogleMaps-Darstellung) – <strong>ALDI</strong>-Gelände<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 10<br />

b. <strong>Kastellaun</strong>, Ausschnitt Topographische Karte (unmaßstäblich)<br />

Abbildung 4: Plangebiet auf Basis <strong>der</strong> TK<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 11<br />

c. Ausschnitt Regionalplan Mittelrhein-Westerwald 2006<br />

Abbildung 5: Regionalplan Mittelrhein-Westerwald<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 12<br />

d. <strong>ALDI</strong>-Markt: Bestand / <strong>Erweiterung</strong>splanung<br />

Abbildung 6: <strong>ALDI</strong>-Markt – Bestand / Planung<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 13<br />

e. Umfeld des <strong>ALDI</strong>-Geländes auf Luftbildbasis<br />

Abbildung 7: Umfeld <strong>ALDI</strong>-Gelände<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 14<br />

f. Lage und Verteilung <strong>der</strong> Lebensmittelsupermärkte<br />

Abbildung 8: Lebensmittelsupermärkte in <strong>Kastellaun</strong><br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 15<br />

4 Allgemeine strukturelle Rahmenbedingungen<br />

4.1 Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel 10<br />

Um die Jahreswende 1999/2000 haben sich einzelne Unternehmen bzw. Verbände<br />

des Lebensmitteleinzelhandels an das Bundeskanzleramt gewandt, weil sie die Regelung<br />

des § 11 Abs. 3 BauNVO hinsichtlich <strong>der</strong> Standortzuweisung für großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

als Benachteiligung von Lebensmittelsupermärkten (mindestens<br />

5.000 Artikel aus dem Lebensmittelsortiment – laut Eurohandelsinstitut (EHI) 400 m 2<br />

bis 1.500 m 2 Verkaufsfläche) gegenüber an<strong>der</strong>en Vertriebsformen des Lebensmittelhandels<br />

empfinden.<br />

Zur Klärung <strong>der</strong> damit angesprochenen Fragen hat das BMVBW in Abstimmung mit<br />

<strong>der</strong> Bauministerkonferenz, den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden<br />

des Einzelhandels eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die auf <strong>der</strong> Grundlage konkreter<br />

Fälle Lösungsvorschläge erarbeiten sollte.<br />

Die Arbeitsgruppe betont in ihrem Bericht, dass dem Lebensmitteleinzelhandel<br />

eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung im Hinblick auf die Sicherung einer verbrauchernahen<br />

Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung zukommt, so dass von großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben<br />

in größeren Gemeinden und Ortsteilen auch oberhalb<br />

<strong>der</strong> Regelvermutungsgrenze von 1.200 m 2 aufgrund einer Einzelfallprüfung<br />

dann keine negativen Auswirkungen auf die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung und<br />

den Verkehr ausgehen können, wenn:<br />

• <strong>der</strong> Non-Food-Anteil weniger als 10 v.H. <strong>der</strong> Verkaufsfläche beträgt, und<br />

<strong>der</strong> Standort verbrauchernah und<br />

• hinsichtlich des induzierten Verkehrsaufkommens „verträglich“ sowie<br />

städtebaulich integriert ist.<br />

4.1.1 Entwicklung <strong>der</strong> Betriebstypen<br />

Supermarkt<br />

Der Supermarkt ist ein Einzelhandelsbetrieb, <strong>der</strong> auf einer Verkaufsfläche von mindestens<br />

400 m 2 Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Frischwaren (z.B. Obst, Gemüse,<br />

Südfrüchte, Fleisch) und ergänzend Waren des täglichen und des kurzfristigen<br />

Bedarfs an<strong>der</strong>er Branchen vorwiegend in Selbstbedienung anbietet. Nach <strong>der</strong> amtlichen<br />

Statistik hat <strong>der</strong> Supermarkt höchstens eine Verkaufsfläche von 1.000 m 2 und<br />

nach Panelinstituten von höchstens 800 m 2 . Das Euro-Handelsinstitut hat keine Obergrenze<br />

in absoluten Quadratmeterzahlen festgelegt. Der Supermarkt ist - laut Euro-<br />

Handelsinstitut – primär dadurch gekennzeichnet, dass <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> für Non-Food<br />

vorgesehenen Fläche nicht über 25 Prozent liegt.<br />

10 aus: „Bericht <strong>der</strong> Arbeitsgruppe: Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel“, BMVBW, 30.04.2002<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 16<br />

Lebensmittel-Discountmarkt<br />

Ein Lebensmittel-Discountmarkt dagegen ist ein Lebensmittel-Selbstbedienungsgeschäft,<br />

das ein auf umschlagstarke Artikel konzentriertes Angebot führt und den<br />

Verbraucher insbeson<strong>der</strong>e über seine Niedrigpreispolitik anspricht.<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Lebensmittel-Discountmärkte<br />

i.d.R. eine Fläche von 700 bis 800 m 2 VK besitzen (Grenze zur Großflächigkeit), ein<br />

eingeschränktes Sortiment haben und die Zielgruppenansprache in erster Linie über<br />

das Preisargument vornehmen. Derzeit ist zu beobachten, dass bei Neuansiedlungen<br />

generell Verkaufsflächengrößen über 800 m 2 angestrebt werden.<br />

Verbrauchermarkt<br />

Ein Verbrauchermarkt ist, gem. EHI 11 Definition, ein Einzelhandelsgeschäft mit mindestens<br />

1.500 qm Verkaufsfläche, das überwiegend in Selbstbedienung Lebensmittel<br />

sowie Ge- und Verbrauchsgüter des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs anbietet.<br />

SB-Warenhaus<br />

Das SB-Warenhaus ist definiert als Einzelhandelsbetrieb mit mindestens 5.000 qm<br />

Verkaufsfläche, <strong>der</strong> vorwiegend Lebensmittel sowie ein breites Sortiment an Ge- und<br />

Verbrauchsgütern in Selbstbedienung führt.<br />

SB-Warenhäuser bieten durchschnittlich 51.400 Artikel. Im Mittel entfallen 62 % des<br />

Umsatzes auf den Food- und 38 % auf den Non-Food-Bereich.<br />

Die Standorte für SB-Warenhäuser sind in <strong>der</strong> Regel eindeutig verkehrsorientiert und<br />

stellen bewährte Magnetbetriebe in Fachmarkt- und Einkaufszentren dar. Bereits seit<br />

geraumer Zeit ist ein Vordringen von SB-Warenhäusern in Stadt- sowie Stadtteilzentren<br />

zu beobachten.<br />

4.1.2 Entwicklungstendenzen im Lebensmitteleinzelhandel<br />

In den letzten Jahren hat sich <strong>der</strong> Strukturwandel speziell im Lebensmitteleinzelhandel<br />

nochmals beschleunigt. Gewinner <strong>der</strong> Entwicklung waren eindeutig die Lebensmitteldiscountmärkte.<br />

Die Lebensmitteldiscountmärkte konnten ihren Marktanteil von 31 % im Jahr 1999 auf<br />

heute knapp 40 % steigern. Supermärkte haben dagegen Marktanteile eingebüßt.<br />

Auch die Zahl <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassungen und die Verkaufsfläche wachsen bei den Lebensmitteldiscountmärkten<br />

deutlich schneller als bei allen an<strong>der</strong>en Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels<br />

11 EHI Retail Institute GmbH, Köln<br />

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Entwicklung <strong>der</strong> unterschiedlichen Betriebstypen<br />

Daten 1990 2007<br />

Anzahl <strong>der</strong> Betriebe<br />

Verän<strong>der</strong>ungen<br />

1990 / 2007<br />

Abs. in %<br />

Lebensmittel-Discounter 6.980 14.806 7.826 112,1<br />

Supermärkte 7.817 8.170 353 4,5<br />

SB-Warenhäuser, Verbrauchermärkte 1.656 3.150 1.494 90,2<br />

übrige Geschäfte 47.388 28.900 -18.488 - 39,0<br />

Verkaufsfläche in Mio. qm<br />

Lebensmittel-Discounter 2,72 10,28 7,56 277,9<br />

Supermärkte 5,40 6,50 1,10 20,4<br />

SB-Warenhäuser, Verbrauchermärkte 2,87 6,35 3,48 121,3<br />

übrige Geschäfte 7,60 5,67 - 1,93 - 25,4<br />

Quelle: EHI Köln, Handel aktuell 2007 / 2008<br />

Für Lebensmittel-Discountbetriebe können im Bundesdurchschnitt folgende Strukturdaten<br />

festgehalten werden: 12<br />

Verkaufsfläche je Betrieb:<br />

ca. 587 m 2 VK<br />

Umsatz je Betrieb pro Jahr: ca. 2,97 Mio. €<br />

Umsatz je m 2 VK: ca. 5.049 €<br />

Einkaufsbetrag je Kunde ca. 10,71 €<br />

Zahl <strong>der</strong> Kunden je Tag: ca. 922<br />

Für Supermärkte können im Bundesdurchschnitt folgende Strukturdaten festgehalten<br />

werden: 13<br />

Verkaufsfläche je Betrieb:<br />

ca. 1.026 m 2 VK<br />

Umsatz je Betrieb pro Jahr: ca. 3,93 Mio. €<br />

Umsatz je m 2 VK: ca. 3.829 €<br />

Einkaufsbetrag je Kunde ca. 11,20 €<br />

Zahl <strong>der</strong> Kunden je Tag: ca. 1.170<br />

Die o.a. Strukturkennziffern sind allerdings als durchschnittliche Werte zu sehen, welche<br />

in Abhängigkeit von <strong>der</strong> jeweiligen Betreiberfirma bzw. dem jeweiligen Betreiberkonzept<br />

deutlich variieren können. Außerdem ist im konkreten Einzelfall die Standort-<br />

12 Angaben nach dem EHI - Betriebsvergleich. In: Handel aktuell 2007 / 2008.<br />

13 ebenda<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 18<br />

lage und die Wettbewerbssituation zu beachten. Als Standorte werden sowohl vom<br />

Lebensmittel-Discounter als auch vom Supermarkt dabei i.d.R. sog. „Fahrstandorte",<br />

also Standorte mit einer guten Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr<br />

und mit einem großen Stellplatzangebot (80 - 120 Stellplätze) präferiert.<br />

4.1.3 Entwicklung <strong>der</strong> Raumleistung<br />

Die sog. „Raumleistung“ ist definiert durch den erwirtschafteten Umsatz je m 2 Verkaufsfläche<br />

(VK). Dieser Wert fällt kontinuierlich ab.<br />

Die Entflechtung <strong>der</strong> Sortimente innerhalb <strong>der</strong> Verkaufsfläche, eine kundenfreundlichere<br />

großzügigere Gestaltung <strong>der</strong> Ladenzone mit ausreichend breiten Wegen sowie eine<br />

an die zeitgemäßen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Betriebslogistik (Lagerhaltung in normierten<br />

Verpackungseinheiten, ausreichende interne Verkehrs- und Rangierflächen für Gabelstapler<br />

und Hubwagen) angepasste Gestaltung und Anordnung <strong>der</strong> Verkehrs- und Lagerflächen,<br />

erfor<strong>der</strong>n im Vergleich zur früheren Situation mehr Fläche.<br />

Viele Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen gestalten bereits seit geraumer Zeit ihre<br />

Läden in zunehmend offener, kundenfreundlicher Weise (siehe dazu auch unter<br />

Pkt. 1). Großzügig gestaltete breite Wege zwischen den Warenregalen, eine übersichtliche<br />

Präsentation <strong>der</strong> Sortimente mit Bewegungs- und Orientierungsräumen für die<br />

Kunden kennzeichnen das kundenorientierte Ladenkonzept und haben sich mittlerweile,<br />

in unterschiedlichen Ausprägungen, zum festen Bestandteil des Corporate Design<br />

vieler Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen entwickelt.<br />

Diese Entwicklung hat zu einem allgemeinen Trend in die Fläche geführt, so dass die<br />

Raumleistung - verglichen mit Märkten „alter Bauart“ - deutlich zurückgegangen ist (aktuellen<br />

Schätzungen zufolge um ca. 1/3) - zugunsten einer zeitgemäßen und kundenfreundlicheren<br />

Konzeption mit hohem Wie<strong>der</strong>erkennungswert, die auch an die aktuellen<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Logistik und Lagerhaltung angepasst ist.<br />

Zusammenfassend lässt sich <strong>der</strong> Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel folgen<strong>der</strong>maßen<br />

charakterisieren:<br />

• Abnahme <strong>der</strong> kleinstrukturierten Betriebe<br />

• Vordringen des Betriebstyps Discountmarkt<br />

• steigende Mindestanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bestandsentwicklung und bei Neuansiedlungen<br />

hinsichtlich Verkaufsflächengröße, Stellplatzangebot usw.<br />

• schwierige Integration <strong>der</strong> wachsenden Flächenansprüche und Stellplatzzahlen<br />

in innerörtlichen Lagen.<br />

Nach Schätzung des EHI Retail Institute betrug die durchschnittliche Raumleistung bei<br />

<strong>ALDI</strong>-Süd Filialen im Jahr 2006 rd. 8.500 €/qm VKF 14 . Da <strong>der</strong> vorliegende Markt in<br />

einer vergleichsweise strukturschwachen Region mit einem durchschnittlichen Kaufkraftindex<br />

und einer geringen Bevölkerungsdichte liegt, wird zur Abschätzung <strong>der</strong> Wir-<br />

14 aus: Handel aktuell 2007 / 2008, EHI Retail Institute Köln<br />

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kungen im vorliegenden Fall von einer Raumleistung von rd. 7.000 €/qm VKF ausgegangen.<br />

4.2 Das Verbraucherverhalten im Wandel<br />

Nach den Aussagen einer GMA Langzeitstudie zu den „tatsächlichen Auswirkungen<br />

des großflächigen Einzelhandels“ wurden die Tendenzen zur Konzentration und Filialisierung<br />

im Einzelhandel ermöglicht o<strong>der</strong> gar initiiert durch tief greifende Verän<strong>der</strong>ungen<br />

im Einkaufs- und Mobilitätsverhalten <strong>der</strong> Verbraucher. Der Einfluss des Verbrauchers<br />

auf die Standort- und Betriebstypenentwicklung wird sich demnach zukünftig noch verstärken,<br />

wobei sich auch zunehmend heterogene Käuferschichten herausbilden werden.<br />

Viele Kunden erwarten heute:<br />

• Alle Waren des täglichen Bedarfs in einem Geschäft kaufen zu können (One-<br />

Stop-Shopping)<br />

• Aus einem großen Angebot auswählen zu können (Angebotsvielfalt)<br />

• Alle Geschäfte gut erreichen zu können (Erreichbarkeitsfaktoren)<br />

• Die jeweils gewünschte Menge eines Produktes kaufen zu können (Mengenverfügbarkeit,<br />

differenzierte Portionierungen)<br />

• Zur gewünschten Zeit einkaufen zu können (Öffnungszeiten)<br />

• In einer ansprechenden Atmosphäre einkaufen zu können (Einkaufsatmosphäre)<br />

• Neben und mit dem Einkauf emotionale Bedürfnisse zu befriedigen (Erlebniseinkauf)<br />

• Zu niedrigen Preisen einkaufen zu können (Discountshopping)<br />

• Ein qualitativ ansprechendes Angebot zu erhalten (Markenorientierung)<br />

• In mehreren gleichartigen Geschäften einkaufen zu können (Anzahl <strong>der</strong> Geschäfte)<br />

• In unterschiedlichen Geschäften einkaufen zu können (Betriebstypenvielfalt)<br />

• Angenehm einkaufen zu können (Convenience).<br />

Mit steigen<strong>der</strong> Kaufkraft <strong>der</strong> Bevölkerung, Fall <strong>der</strong> Preisbindung, mit erhöhtem Motorisierungsgrad<br />

und damit verbunden zunehmenden Wahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen<br />

Einzelhandelsstandorten einer Stadt sowie konkurrierenden Einkaufsstädten<br />

trat anstelle <strong>der</strong> Versorgungsfunktion des Einzelhandels <strong>der</strong> Erlebniseinkauf in den<br />

Vor<strong>der</strong>grund. 15<br />

15 zitiert aus: „Die tatsächlichen Auswirkungen großflächigen Einzelhandels – Ergebnisse und Handlungsempfehlungen<br />

aus <strong>der</strong> GMA Langzeitstudie“, veröffentlicht in: Institut für Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik <strong>der</strong> TU-Wien<br />

(Hrsg.): Der öffentliche Sektor. 25. Jg., Heft 4, Dezember 1999, Seiten 32 - 50<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 20<br />

4.3 Strukturelle Folgen / Ausblick<br />

Resultierend aus den o.g. Entwicklungen, haben sich – nach Aussage <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

für Markt- und Absatzforschung (GMA) – u.a. folgende strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen im<br />

Einzelhandel eingestellt, die größtenteils noch andauern 16 :<br />

Ausdifferenzierung <strong>der</strong> Nachfrage: Die ursprüngliche Einteilung <strong>der</strong> Verbraucher nach<br />

Zielgruppen wird durch das Kaufverhalten zunehmend in Frage gestellt. Ein Verlust <strong>der</strong><br />

„Mitte“ zu Gunsten höherpreisiger Angebote auf <strong>der</strong> einen Seite und niedrigpreisiger<br />

Angebote auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite ist in fast allen Branchen festzustellen.<br />

Wachstum <strong>der</strong> Einzelhandelsflächen: Der stagnierenden Nachfrage steht ein nach wie<br />

vor dynamisches Wachstum <strong>der</strong> Einzelhandelsflächen gegenüber. So stieg die Verkaufsfläche<br />

zwischen 1996 und 2004 in Deutschland um über 20 %.<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Betriebstypen: Der Marktanteil traditioneller Fachgeschäfte sinkt seit<br />

1980 kontinuierlich, während die Marktanteile v.a. filialisierter Fachgeschäfte, Fachmärkte<br />

und Lebensmitteldiscounter wachsen. Ursache hierfür ist – angesichts <strong>der</strong><br />

wachsenden Konkurrenz – eine Zunahme <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Betriebstypen mit geringer<br />

Personalausstattung. Gerade die dynamische Entwicklung <strong>der</strong> Fachmärkte umfasst<br />

mittlerweile nahezu alle Branchen. In Folge <strong>der</strong> oftmals schwierigen Integration<br />

dieses Betriebstyps ist ein weiterer Ausbau <strong>der</strong> autokundenorientierten Standorte in<br />

verkehrsgünstiger Lage zu erwarten.<br />

Flächenwachstum und Rückgang <strong>der</strong> Betriebszahl: Das Flächenwachstum im Einzelhandel<br />

kann exemplarisch im Lebensmitteleinzelhandel nachvollzogen werden. Damit<br />

geht ein deutliches Abschmelzen <strong>der</strong> Betriebszahl einher. Als Konsequenz ergeben<br />

sich größere Betriebseinheiten; <strong>der</strong>zeit liegt die durchschnittliche Betriebsgröße bei ca.<br />

480 m 2 VK (im Jahr 1990 lag diese, nach Aussage des Europäischen Handelsinstitutes<br />

Köln) noch bei 280 m 2 VK). Die Gründe hierfür sind vielfältig und sowohl bei den Anbietern<br />

(z.B. Rationalisierung), als auch bei den Verbrauchern (z.B. verän<strong>der</strong>tes Nachfrageverhalten)<br />

zu finden.<br />

Konzentrations- und Filialisierungstendenz: Die Zahl <strong>der</strong> Betreiber von Supermärkten<br />

und Discountern hat sich in den letzten 20 Jahren auf eine Hand voll leistungsfähiger<br />

Anbieter reduziert, die bundesweit tätig sind. Inhabergeführte, kettenunabhängige Geschäfte<br />

sind kaum noch anzutreffen.<br />

Rückzug aus Wohnlagen: Seit mehreren Jahren ist ein Rückzug von Einzelhandelsbetrieben<br />

sowohl im ländlichen Raum als auch in Stadtteilen und Wohngebieten festzustellen.<br />

Gebiete mit weniger als 3. - 4.000 Einwohnern bieten kaum das erfor<strong>der</strong>liche<br />

Marktpotenzial für eigene Lebensmittelmärkte im Sinne von Nahversorgern.<br />

Gezielte Standortanfor<strong>der</strong>ungen: Die Handelsunternehmen konzentrieren ihre Standortnachfrage<br />

auf wenige Standorte, die bestimmte Anfor<strong>der</strong>ungen (z.B. Grundstücksgröße,<br />

Erreichbarkeit, Einsehbarkeit) erfüllen müssen. Das unternehmerische Standortwahlverhalten<br />

divergiert dabei häufig mit den städtebaulichen Zielvorstellungen <strong>der</strong><br />

Städte.<br />

Größenstruktur von Lebensmittelmärkten: Die Entwicklung <strong>der</strong> Betriebsgrößen wird<br />

sich auf Grund <strong>der</strong> betriebswirtschaftlichen Aspekte auch zukünftig zu größeren<br />

Einheiten vollziehen. Derzeit liegt die betriebswirtschaftliche Mindestgröße für einen<br />

16 zitiert aus: Standortatlas Einzelhandel, Regionalverband Schwarzwald – Baar – Heuberg, GMA 2006<br />

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frischeorientierten Lebensmittel-Supermarkt bei ca. 1.200 m 2 Verkaufsfläche. Für die<br />

Zukunft ist eine steigende Tendenz zu erwarten.<br />

5 Rahmenbedingungen<br />

5.1 Planerische Rahmenbedingungen<br />

Die Bevölkerung <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland ist von 1991 bis heute von 80,3 Mio.<br />

auf 82,5 Mio. Menschen gewachsen. Dies entspricht einem Zuwachs um 2,7 %. Die<br />

Anzahl <strong>der</strong> privaten Haushalte ist im gleichen Zeitraum um 7,4 % (von 35,3 Mio. auf<br />

37,9 Mio.) gestiegen. Die durchschnittliche Haushaltsgröße ist von 2,27 Personen im<br />

o.g. Zeitraum auf 2,16 Personen gesunken. Die sinkende Haushaltsgröße und insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Zunahme <strong>der</strong> Single-Haushalte haben nicht unerhebliche Auswirkungen<br />

auf den Berufs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr. Das Verkehrsverhalten <strong>der</strong> Menschen<br />

wird in starkem Maße durch die zunehmende Individualisierung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

geprägt. 17<br />

Wachsen<strong>der</strong> Verkehr ist das Resultat wachsen<strong>der</strong> Arbeitsteilung zwischen Standorten,<br />

<strong>der</strong>en jeweilige Eignung für Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Ausbildung und Freizeit<br />

bestmöglich genutzt werden soll. 18 Diese Entwicklungen haben auch dazu geführt,<br />

dass die traditionelle Form <strong>der</strong> täglichen Bedarfsdeckung überwiegend durch den wöchentlichen<br />

Einkauf abgelöst wurde. 19 Der wöchentliche Einkauf zur Deckung <strong>der</strong><br />

Grundversorgung wird zunehmend „unterwegs“ während <strong>der</strong> täglichen Fahrten zwischen<br />

Arbeitsplatz und Wohnort erledigt.<br />

Diese vielfältigen Verflechtungen haben auch dazu geführt, dass sich die zentralörtliche<br />

Standortbindung gelockert hat. Einzugsbereiche verschiedener Einrichtungen<br />

überlagern sich, so dass eindeutige funktionale Abgrenzungen von Verflechtungsbereichen<br />

vielfach nicht mehr möglich sind. 20<br />

5.1.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)<br />

<strong>Kastellaun</strong> ist im LEP IV als „Mittelzentrum“ im Verbund mit den kooperierenden Zentren<br />

Simmern und VG Kirchberg im Mittelbereich Simmern ausgewiesen. Darüber hinaus<br />

ist <strong>Kastellaun</strong> dem Strukturraumtyp „ländlicher Raum“ (ländlicher Bereich mit konzentrierter<br />

Siedlungsstruktur) zugeordnet.<br />

Die Bedeutung des Einzelhandels liegt aus Sicht <strong>der</strong> Landesplanung vor allem in einer<br />

flächendeckenden Versorgung <strong>der</strong> - auch nicht motorisierten - Bevölkerung mit einem<br />

differenzierten und bedarfsgerechten Warenangebot in zumutbarer Erreichbarkeit und<br />

an städtebaulich „integrierten Standorten“.<br />

17 aus: Verkehrsbericht 2000, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

18 ebenda<br />

19 aus: Raumordnungsgutachten Mittelhessen, 1997<br />

20 aus: RPS 2000, Begründung zu 2.2<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 22<br />

Die Errichtung und <strong>Erweiterung</strong> von Vorhaben des großflächigen Einzelhandels ist nur<br />

in zentralen Orten zulässig (Zentralitätsgebot). Betriebe mit mehr als 2.000 m 2 Verkaufsfläche<br />

kommen nur in Mittel- und Oberzentren in Betracht. 21<br />

Die Ansiedlung und <strong>Erweiterung</strong> von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit innenstadtrelevanten<br />

Sortimenten ist nur in städtebaulich integrierten Bereichen, das heißt in<br />

Innenstädten und Stadt- sowie Stadtteilzentren, zulässig (städtebauliches Integrationsgebot).<br />

22<br />

Grundsätzlich sind für die Ansiedlung und den Ausbau des großflächigen Einzelhandels<br />

dort Grenzen zu ziehen, wo die Funktionsfähigkeit des zentralen Ortes selbst<br />

und/o<strong>der</strong> die verbrauchernahe Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in benachbarten zentralen<br />

Orten wesentlich beeinträchtigt würde. Mit <strong>der</strong> Abgrenzung von Nah- und Mittelbereichen<br />

innerhalb von Ober- und Mittelzentren wird ermöglicht, auch wesentliche Beeinträchtigungen<br />

in Teilbereichen von zentralen Orten zu berücksichtigen. 23<br />

In den ländlichen Räumen – insbeson<strong>der</strong>e in den Räumen ohne eine hohe Zentrenerreichbarkeit<br />

– ist die Daseinsvorsorge in den zentralen Orten (insb. Mittelzentren) zu<br />

sichern und weiterzuentwickeln. 24<br />

Mittelzentren sind Standorte für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen,<br />

sozialen und politischen Bereich und für weitere private Dienstleistungen. Sie sind<br />

Verknüpfungspunkte <strong>der</strong> öffentlichen Nahverkehrsbedienung.<br />

In Räumen, die als »mittelzentraler Verbund kooperieren<strong>der</strong> Zentren« gekennzeichnet<br />

sind, sollen diejenigen kooperierenden Zentren, die über kein umfassendes Angebot<br />

an mittelzentralen Einrichtungen verfügen, ein breit gefächertes Angebot ergänzen<strong>der</strong><br />

Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen vorhalten. 25<br />

21 aus: LEP IV, Z 57 (Ziel)<br />

22 aus: LEP IV, Z 58 (Ziel)<br />

23 aus: LEP IV, Begründung zu Z 58<br />

24 aus: LEP IV, Z 45 (Ziel)<br />

25 aus: LEP IV, G 41<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 23<br />

5.1.2 Regionaler Raumordnungsplan (RROP) Mittelrhein-Westerwald<br />

Abbildung 9: RROP Mittelrhein – Westerwald<br />

Abbildung 10: Zentrale Orte und Nahbereiche<br />

Der RROP Mittelrhein-Westerwald weist das Plangebiet im Mittelzentrum <strong>Kastellaun</strong><br />

als „Siedlungsfläche für Wohnen“ aus.<br />

Z1 Die zentralen Orte übernehmen jeweils ihrer Hierarchie entsprechend Versorgungsfunktionen<br />

für ihren jeweiligen Versorgungsbereich, das Oberzentrum Koblenz<br />

hochwertige und spezialisierte Versorgungsfunktionen für die gesamte Region,<br />

die Mittelzentren des Grundnetzes Versorgungsfunktionen des gehobenen<br />

Bedarfs für den jeweiligen Mittelbereich, die Grundzentren des Grundnetzes entsprechend<br />

die Grundversorgung für den zugehörigen Nahbereich. 26<br />

Zum Themenfeld „Einzelhandel“ trifft <strong>der</strong> Textteil des RROP folgende Grundsatz- (G)<br />

und Zielaussagen (Z) 27 :<br />

G1 Die bedarfsgerechte Nahversorgung mit Guẗern des täglichen Bedarfs im fußläufigen<br />

Entfernungsbereich soll unterstuẗzt werden.<br />

G2 In den zentralen Bereichen von Städten, Stadtteilen und Gemeinden soll entsprechend<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Zentralitätsstufe und <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten die weitere<br />

Einzelhandelsentwicklung sichergestellt werden. Dabei sollen das sich verän<strong>der</strong>nde<br />

Käuferverhalten und die sektoralen Anfor<strong>der</strong>ungen des Einzelhandels angemessen<br />

berücksichtigt werden.<br />

G4 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen nach Umfang und Zweckbestimmung<br />

<strong>der</strong> zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ung entsprechen und <strong>der</strong> zu sichernden Versorgung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung Rechnung tragen (Kongruenzgebot).<br />

Z1 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind grundsätzlich nur in zentralen Orten vorzusehen<br />

(Konzentrationsgebot) und in <strong>der</strong> Regel in engem räumlichen und funktionalen<br />

Zusammenhang mit den zentralen Einkaufsbereichen (städtebauliches Integrationsgebot)<br />

zu errichten.<br />

26 aus: RROP Mittelrhein-Westerwald 2006, Kap. 2.1<br />

27 aus: RROP Mittelrhein-Westerwald 2006, Kap. 2.2.5 - auszugsweise<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 24<br />

G5 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen so bemessen werden, dass ihr Einzugsbereich<br />

nicht wesentlich über den Versorgungsbereich <strong>der</strong> Standortgemeinde<br />

hinausgeht.<br />

Fazit:<br />

Aus raumordnerischer Sicht besitzt <strong>Kastellaun</strong> als Mittelzentrum im „ländlichen Raum“<br />

wichtige überörtliche Versorgungsfunktionen insbeson<strong>der</strong>e für den Nahbereich mit Gütern<br />

des täglichen Bedarfs.<br />

Die <strong>Erweiterung</strong> des bereits seit vielen Jahren in die örtliche Einzelhandelsstruktur und<br />

städtebaulich integrierten <strong>ALDI</strong>-Marktes dient vorwiegend <strong>der</strong> Optimierung <strong>der</strong> internen<br />

Betriebsabläufe sowie <strong>der</strong> gestalterischen und organisatorischen Aufwertung <strong>der</strong> Ladenzone<br />

für die Kunden (siehe dazu Kap. 4). Die Unterbringung neuer (zusätzlicher)<br />

Sortimente ist nicht beabsichtigt. Die Maßnahme dient in erster Linie <strong>der</strong> Standortsicherung<br />

und <strong>der</strong> Kundenbindung und folgt insofern auch den o.g. Grundsätzen und Zielen<br />

<strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung.<br />

5.1.3 Zulässigkeit von Einzelhandel<br />

Der bestehende <strong>ALDI</strong>-Markt am Standort „Südstraße 6-8“ ist mit einer Verkaufsfläche<br />

von 773 qm bislang nicht als „großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ i.S. des BVerwG,<br />

Urt. 4 C 10.04 vom 24.11.2005 zu bewerten.<br />

Die grundsätzliche Entscheidung zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel am<br />

Standort ist jedoch mit <strong>der</strong> Errichtung des Marktes faktisch bereits vor einigen Jahren<br />

gefallen.<br />

Bei <strong>der</strong> vorliegenden geplanten Vergrößerung <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> besitzt daher<br />

die Beurteilung <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> raumordnerischen „Vertretbarkeit“ einer rechnerischen<br />

Vergrößerung <strong>der</strong> bereits zulässigen Verkaufsflächen um ca. 187 m 2 zentrale Bedeutung.<br />

Mit <strong>der</strong> geplanten <strong>Erweiterung</strong> auf rd. 960 m 2 Verkaufsfläche wird die Grenze zur<br />

Großflächigkeit i.S. des o.g. BVerwG Urteils überschritten.<br />

Zur Schaffung <strong>der</strong> formellen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Markterweiterung<br />

soll das Gelände auf Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung als „Son<strong>der</strong>gebiet<br />

– Einzelhandel“ gem. § 11 BauNVO ausgewiesen werden.<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Zentrenrelevanz und, damit zusammenhängend auch <strong>der</strong> Vereinbarkeit<br />

mit den Zielen des o.g. Bebauungsplans, hängt auch ganz entscheidend mit<br />

<strong>der</strong> Betriebsform zusammen. <strong>ALDI</strong>-Märkte führen ein schmales Warensortiment von<br />

nur ca. 700 – 750 Artikel (ein allgemein üblicher Vollsortiments-Supermarkt führt demgegenüber<br />

zwischen 7.500 und 11.500 Artikel). Dieser Betriebstypus des Lebensmitteldiscountmarktes<br />

besitzt demzufolge spezialisierte Anfor<strong>der</strong>ungen an den Marktstandort,<br />

die ein starkes Gewicht auf einer guten Verkehrsanbindung sowie einer ausreichenden<br />

Flächenverfügbarkeit, (vgl. Kap. 4.2) besitzt. Insofern ist dieser Betriebstypus<br />

i.d.R. auf Standorte an den Siedlungsrän<strong>der</strong>n mit guter Verkehrsanbindung angewiesen.<br />

Aufgrund dieser betriebsspezifischen Beson<strong>der</strong>heiten ist eine generelle Zentrenrelevanz<br />

nicht begründbar.<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 25<br />

5.2 Konzeptbeschreibung<br />

Abbildung 11: <strong>ALDI</strong>-Markt, Bestand 2008<br />

Abbildung 12: <strong>ALDI</strong>-Markt, geplante <strong>Erweiterung</strong><br />

Das Konzept sieht vor das Marktgebäude um ca. 10 m in nordöstlicher Richtung zu<br />

verlängern; darüber hinaus erfolgt entlang <strong>der</strong> nördlichen Gebäudeseite <strong>der</strong> Anbau <strong>der</strong><br />

Räumlichkeiten für die Unterbringung des Pfandautomaten inkl. Vorraum und Leergutlager.<br />

Der Pfandautomat ist vom Innenraum des Marktes aus über einen separaten<br />

Vorraum aus für die Kunden erreichbar.<br />

Die Verkaufsfläche wird nach dem Marktneubau künftig rd. 960 qm betragen (dies bedeutet<br />

eine Vergrößerung gegenüber dem Bestand um rd. 187 qm).<br />

Die Lager-/Nebenflächen werden von bislang rd. 382 qm auf zukünftig rd. 559 qm<br />

wachsen.<br />

Das neue Marktgebäude bleibt ein eingeschossiger Hallenbau, d.h. die Geschossigkeit<br />

wird nicht verän<strong>der</strong>t. In städtebaulich gestalterischer Hinsicht wird sich das erweiterte<br />

Marktgebäude in die bestehende angrenzende Bebauungsstruktur nahtlos einfügen.<br />

Aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Anschluss zu großflächigen Wohngebieten und<br />

seiner Sortimentsstruktur ist <strong>der</strong> Markt seit vielen Jahren fester Bestandteil <strong>der</strong> Nahversorgungsstruktur<br />

28 . Darüber hinaus entspricht er den raumordnerischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Integrationsgebotes 29 .<br />

28 Zur Nahversorgung gehört die Bereitstellung des täglichen und periodischen Bedarfs <strong>der</strong> Einwohner mit Waren und<br />

Leistungen aus Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen. Im Begriff Nahversorgung steckt Versorgung in <strong>der</strong><br />

Nähe: Die Einrichtungen, in denen <strong>der</strong> Grundbedarf <strong>der</strong> Bevölkerung bereitgestellt wird, müssen zentral gelegen und<br />

leicht erreichbar sein; 600 – 1.000 Meter (siehe Abbildung 8) sind eine seitens <strong>der</strong> Stadtplanung immer wie<strong>der</strong> gehandelte<br />

Distanzspanne.<br />

29 „Städtebaulich integriert sind Standorte in einem beson<strong>der</strong>s baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit<br />

überwiegenden Wohnanteilen o<strong>der</strong> in dessen unmittelbarem Anschluss als Bestandteil eines planerischen Gesamtkonzepts<br />

mit beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Aspekte Städtebau, Verkehr sowie Einzelhandel und Dienstleistungen. Sie<br />

zeichnen sich neben einer Anbindung an den ÖPNV auch durch einen anteiligen fußläufigen Einzugsbereich aus.“ –<br />

zitiert aus: „Großflächige Einzelhandelsvorhaben im Bau- und Landesplanungsrecht“, Erlass des Hess. Ministerpräsidenten<br />

- StAnz. Nr. 5, 3. Februar 2003<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 26<br />

6 Mögliche Auswirkungen des Vorhabens / Atypische Fallgestaltung<br />

§ 11 Abs. 3 BauNVO - Sonstige Son<strong>der</strong>gebiete:<br />

1. …<br />

2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage o<strong>der</strong> Umfang auf die Verwirklichung<br />

<strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung o<strong>der</strong> auf die städtebauliche Entwicklung<br />

und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können,<br />

3. …<br />

sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Son<strong>der</strong>gebieten zulässig. Auswirkungen<br />

im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbeson<strong>der</strong>e schädliche Umwelteinwirkungen im<br />

Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle<br />

Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung im Einzugsbereich<br />

<strong>der</strong> in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in<br />

<strong>der</strong> Gemeinde o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den<br />

Naturhaushalt. Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und<br />

3 in <strong>der</strong> Regel anzunehmen, wenn die Geschoßfläche 1200 qm überschreitet. Die Regel des<br />

Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen bereits bei<br />

weniger als 1200 qm Geschoßfläche vorliegen o<strong>der</strong> bei mehr als 1200 qm Geschoßfläche<br />

nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Auswirkungen<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Glie<strong>der</strong>ung und Größe <strong>der</strong> Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung<br />

<strong>der</strong> verbrauchernahen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung und das Warenangebot des<br />

Betriebs zu berücksichtigen.<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung von Anhaltspunkten für eine abweichende Beurteilung von <strong>der</strong> Regelvermutung<br />

des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO sind „insbeson<strong>der</strong>e<br />

<br />

<br />

<br />

die Glie<strong>der</strong>ung und Größe <strong>der</strong> Gemeinde und ihrer Ortsteile,<br />

die Sicherung <strong>der</strong> verbrauchernahen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung und<br />

das Warenangebot des Betriebs<br />

zu berücksichtigen. Darüber hinaus kommen grundsätzlich alle Gesichtspunkte in Betracht,<br />

die für die städtebauliche Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben<br />

nach § 11 Abs. 3 Satz 1 und 2 von Bedeutung sind“ 30 .<br />

Anhaltspunkte für eine von § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO (sog. „Vermutungsregel“) abweichende<br />

Beurteilung – die den sog. „atypischen Fall“ charakterisiert – ergeben sich<br />

in mehrfacher Hinsicht:<br />

30 aus: Ernst/Zinkhahn/Bielenberg, BauGB – Kommentar, C.H. Beck Vlg., Bd. V zum § 11 BauNVO, Rdnr. 83<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 27<br />

6.1 Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung und den Verkehr<br />

6.1.1 IV - Individueller Verkehr<br />

Abbildung 13: Stadtplanausschnitt<br />

Abbildung 14: Straßenkarte<br />

Die Stadt <strong>Kastellaun</strong> liegt im vor<strong>der</strong>en Hunsrück zwischen einer Talsenke im Norden<br />

und <strong>der</strong> Hochfläche des Hunsrücks, unmittelbar an überregionalen Hauptverkehrsachse<br />

B 327, <strong>der</strong> sogenannten „Hunsrückhöhenstraße“, welche das Stadtgebiet (noch)<br />

durchzieht. Aufgrund <strong>der</strong> zentralen Lage zwischen Rhein und Mosel sowie dem ländlich<br />

strukturierten Umfeld, besitzt <strong>Kastellaun</strong> eine bedeutende Rolle als Sitz <strong>der</strong> Verbandsgemeindeverwaltung<br />

und als Einkaufsstandort für einen vergleichsweise großflächigen<br />

Einzugsbereich.<br />

Das Gelände des <strong>ALDI</strong>-Marktes befindet sich im Südosten <strong>der</strong> Siedlungslage von <strong>Kastellaun</strong><br />

in unmittelbarer Nähe zur „Hasselbacher Straße“ (L 108), die eine Verbindung<br />

zu den südlich angrenzenden Ortschaften Hasselbach, Alterkülz, Neuerkirch bis zum<br />

nächstgelegenen Mittelzentrum Simmern darstellt. In nördlicher Richtung verläuft sie in<br />

die Bahnhofstraße, einer wichtigen innerstädtischen Hauptverbindungsachse und direkten<br />

Verbindung zum Marktplatz, als Hauptgeschäftszentrum und Knotenpunkt <strong>der</strong><br />

strahlenförmig dort zusammentreffenden überörtlichen Hauptverkehrsachsen.<br />

Die innerörtliche Anbindungsqualität des Marktgeländes ist demnach als hervorragend<br />

zu bewerten. Die Südstraße besitzt den Charakter einer Sammelstraße im Gewerbegebiet.<br />

Im Norden schließen sich großflächige Wohn-/Mischgebiete an.<br />

Aufgrund dieser Lage kann <strong>der</strong> Kunden- und Lieferverkehr weitgehend störungsfrei<br />

erfolgen. Die Lage entspricht insofern den Grundsätzen des § 50 BImSchG, nach denen:<br />

„…die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan<strong>der</strong> so zuzuordnen<br />

sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen … auf die ausschließlich o<strong>der</strong> überwiegend<br />

dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete<br />

soweit wie möglich vermieden werden.“<br />

Auf dem Marktgelände befinden sich Parkplätze in ausreichendem Umfang.<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 28<br />

6.1.2 Nicht-Motorisiertier Verkehr<br />

Das Gelände des <strong>ALDI</strong>-Marktes befindet<br />

sich in einem durch Gewerbe- sowie<br />

Sport-/Freizeitnutzungen geprägten<br />

Band, welches sich im Südosten unmittelbar<br />

an den durch großflächige Wohnnutzung<br />

geprägten Siedlungsrand von<br />

<strong>Kastellaun</strong> anschließt.<br />

Die kritische Zeit-Wegschwelle für Fußgängerdistanzen<br />

zu Lebensmittelbetrieben<br />

liegt heute im allgemeinen bei 600 –<br />

1.000 m (Nahversorgungsradius).<br />

Damit liegen weite Teile <strong>der</strong> Wohnsiedlungsflächen<br />

im Süden von <strong>Kastellaun</strong><br />

innerhalb dieses Nahversorgungsradius<br />

vom bestehenden <strong>ALDI</strong>-Markt. Dies entspricht<br />

<strong>der</strong> regionalplanerischen Leitvor-<br />

Abbildung 15: Plangebiet und Umfeld<br />

stellung einer angemessenen Versorgung<br />

mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs in zumutbarer Entfernung.<br />

Fazit:<br />

Die Stadt <strong>Kastellaun</strong> besitzt eine hohe Bedeutung als Wohnstandort aufgrund ihrer<br />

landschaftlich attraktiven und verkehrsgünstigen Lage an überörtlichen Hauptverkehrsachsen.<br />

In diesem Zusammenhang ist es auch ihre Aufgabe die Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung durch Einrichtungen/Betriebe <strong>der</strong> Grundversorgung sicherzustellen.<br />

Die innerörtliche Anbindungsqualität des Marktgeländes ist als sehr gut zu bewerten.<br />

Aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Zusammenhang zu großflächigen Wohngebieten<br />

und seiner Sortimentsstruktur ist <strong>der</strong> Markt seit vielen Jahren fester Bestandteil <strong>der</strong><br />

Nahversorgungsstruktur 31 . Darüber hinaus entspricht er den raumordnerischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Integrationsgebotes 32 .<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Lage Marktes in einem durch Gewerbe- sowie Sport-/Freizeitnutzungen<br />

geprägten Band, welches sich im Südosten unmittelbar an den durch großflächige<br />

Wohnnutzung geprägten Siedlungsrand von <strong>Kastellaun</strong> anschließt und <strong>der</strong> Nähe zu<br />

einer örtlichen Hauptverkehrsstraße kann <strong>der</strong> Kunden- und Lieferverkehr weitgehend<br />

störungsfrei erfolgen. Die Lage entspricht insofern dem Trennungsgrundsatz des § 50<br />

BImSchG.<br />

31 siehe Fußnote 28<br />

32 siehe Fußnote 29<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 29<br />

6.2 Auswirkungen auf die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

6.2.1 Bindungsquote / Kaufkraft<br />

6.2.2 Bindungsquote / Kaufkraft<br />

Die Bindungsquote ermittelt sich aus <strong>der</strong> branchenspezifischen Flächenproduktivität,<br />

die sich in den „Soll-Umsätzen“ je Quadratmeter Verkaufsfläche ausdrückt, in Relation<br />

zur örtlichen Kaufkraft.<br />

Soll - Umsatz<br />

Bindungsquote = x 100<br />

Kaufkraft<br />

Als Kaufkraft bezeichnet man das in privaten Haushalten für Konsumzwecke verfügbare<br />

Einkommen, also denjenigen Betrag, <strong>der</strong> pro Haushalt vom Einkommen verbleibt,<br />

nachdem alle regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrenden Zahlungsverpflichtungen (z.B. Wohnungsmieten,<br />

Kreditraten, Versicherungsprämien) bedient wurden.<br />

Im unmittelbaren Umfeld <strong>der</strong> prosperierenden Rhein-Main-Region liegt <strong>der</strong> Kaufkraftkoeffizient<br />

beispielsweise deutlich über dem Bundesdurchschnitt (= 100). Dieser liegt<br />

für die Stadt <strong>Kastellaun</strong> bei 95. Damit nimmt <strong>Kastellaun</strong> diesbezüglich eine Position<br />

unterhalb des Bundesdurchschnitts ein (zum Vergleich: bundesweit auf Position 1, mit<br />

einem Kaufkraftkoeffizienten von 138,8 liegt <strong>der</strong> Hochtaunuskreis. Den letzten Platz im<br />

Kaufkraftranking belegt <strong>der</strong> Landkreis Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) mit einem<br />

Kaufkraftkoeffizienten von 63,3).<br />

Gemeinde Einwohner Haushalte Kaufkraft in<br />

Mio. €<br />

Kaufkraftindex<br />

pro Einwohner<br />

Forst (Hunsrück) 54 23 1,2 119,3<br />

Haserich 233 98 3 72,5<br />

Lahr 193 88 3,2 92,5<br />

Lieg 437 191 6,9 87,7<br />

Mörsdorf 720 324 10,7 82,3<br />

Sosberg 190 89 2,8 82,6<br />

Zilshausen 330 151 5,7 95,3<br />

Alterkülz 460 206 7,8 93,4<br />

Bell (Hunsrück) 1.521 679 23,7 86,2<br />

Beltheim 2.054 935 34,2 92,3<br />

Benzweiler 209 85 3,8 100,1<br />

Bergenhausen 132 60 2,2 94,3<br />

Bickenbach 344 159 5,6 89,7<br />

Braunshorn 590 255 9,9 93,3<br />

Bubach 287 125 4,8 92,2<br />

Buch 949 409 16,1 94<br />

Budenbach 180 71 3 91,9<br />

Gödenroth 481 215 8,5 98,1<br />

Hasselbach 198 88 3,2 88,5<br />

Hausbay 193 86 3 86,7<br />

Hollnich 286 125 5,2 101,2<br />

Horn 360 149 7,1 109,4<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 30<br />

Gemeinde Einwohner Haushalte Kaufkraft in<br />

Mio. €<br />

Kaufkraftindex<br />

pro Einwohner<br />

<strong>Kastellaun</strong> 5.185 2.289 89 95<br />

Kisselbach 587 243 11,1 104,4<br />

Klosterkumbd 270 120 5,8 118,6<br />

Korweiler 91 45 1,6 95,1<br />

Laubach 465 206 7,9 93,6<br />

Lau<strong>der</strong>t 421 174 7,7 101,3<br />

Leiningen 788 363 12,4 87,4<br />

Lingerhahn 492 212 7,8 88,3<br />

Maisborn 126 55 2,3 102,9<br />

Michelbach 178 78 3,3 101,8<br />

Mühlpfad 66 28 1,1 91,9<br />

Neuerkirch 299 118 5,2 96<br />

Nie<strong>der</strong>kumbd 299 117 5,4 99,7<br />

Nie<strong>der</strong>t 136 59 2,6 105,9<br />

Norath 443 192 7,6 95,5<br />

Pfalzfeld 592 261 10 93,8<br />

Rayerschied 114 49 2,1 103,9<br />

Riegenroth 200 92 3,7 101,7<br />

Roth 260 109 4,3 92,3<br />

Schwall 329 127 6,1 103,2<br />

Spesenroth 162 68 2,6 87,6<br />

Steinbach 118 51 2 93,8<br />

Thörlingen 144 62 2,6 101,6<br />

Uhler 400 168 6,3 86,9<br />

Wüschheim 319 117 4,3 75,1<br />

Dommershausen 1.145 507 22,2 107,5<br />

Mastershausen 1.145 494 20,1 97,1<br />

Landkreis<br />

LK Rhein-Hunsrück-Kreis 105.705 46.700 1.854 97<br />

LK Mayen-Koblenz 213.667 99.053 3.815 99<br />

LK Rhein-Lahn-Kreis 128.095 58.424 2.296 99<br />

LK Cochem-Zell 65.732 29.622 1.103 93<br />

Quelle: GfK Nürnberg 2007<br />

6.2.3 Einzugsgebiet<br />

Lebensmittelangebote zählen zur kurzfristigen Bedarfsstufe, zur Grundversorgung. Der<br />

durchschnittliche Warenwert (= Preis je Artikel) liegt niedrig. Dem entsprechend entwickeln<br />

diese Produkte lediglich kurze räumliche Absatzreichweiten. An<strong>der</strong>s ausgedrückt:<br />

Zwecks Beschaffung nehmen Kunden nur bescheidene Wegezeiten in Kauf.<br />

Auf "reine" Lebensmitteldiscounter trifft das verstärkt zu. Der Grund: Ihr auf wenige,<br />

schnelldrehende Produkte ausgerichtetes Sortiment.<br />

Die Absatzradien von Harddiscountern bewegen sich im Bereich weniger Kilometer.<br />

Ausgedrückt in Pkw-Fahrzeiten sind 5 - 8 Minuten üblich. In Fällen von<br />

bestehenden Agglomerationen mit weiteren Märkten mit ergänzenden Sortimentsstrukturen<br />

o<strong>der</strong> im Falle von dünn besiedelten ländlichen Räumen, steigen die Anfahrtradien<br />

(vgl. Abbildung 16).<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 31<br />

Zum Vergleich: Große Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser veranlassen Kunden -<br />

je nach Netzdichte - zu Anfahrten im Bereich von 15 bis 20 Minuten.<br />

Bei <strong>der</strong> Einteilung und Abgrenzung des Einzugsgebietes spielen darüber hinaus folgende<br />

Kriterien eine maßgebliche Rolle:<br />

• Relevante vorhandene Angebotssituation im Untersuchungsraum<br />

• Zu erwartende Anziehungskraft des projektierten Vorhabens<br />

• Siedlungsstruktur und kleinräumliche Lage des Projektstandortes<br />

• Topographie und Verkehrsverbindungen (Qualität und Quantität)<br />

Im vorliegenden Fall ist ein Marktstandort mit einem benachbarten Getränkemarkt<br />

zugrunde zu legen. Eine Wegedistanz von ca. 10 km, die zur Anfahrt von den Kunden<br />

noch in Kauf genommen wird, erscheint realistisch.<br />

Wie aus <strong>der</strong> Abbildung 16 ersichtlich wird, existiert in einem Entfernungsumkreis von<br />

10 km um das Projektgebiet eine sehr geringe Dichte an Betrieben des Lebensmitteleinzelhandels,<br />

die sich ausschließlich auf die Ortslage von <strong>Kastellaun</strong> konzentrieren.<br />

Im raumordnerisch ausgewiesenen Nahbereich um das Mittelzentrum <strong>Kastellaun</strong> existiert<br />

kein weiterer Lebensmittelmarkt; so dass dieses ländlich geprägte Umfeld hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Grundversorgung auf das Mittelzentrum angewiesen und ausgerichtet ist.<br />

Es existieren lediglich geringfügige Überschneidungen <strong>der</strong> Grundversorgungseinzugsgebiete<br />

mit den angrenzenden zentralen Orten Simmern und Emmelshausen, die hinsichtlich<br />

ihrer Auswirkungen ausgewogen sein dürften.<br />

Gemeinden / Ortsteile<br />

Einwohner,<br />

Stand: 31.12.2007<br />

Kaufkraft in<br />

Mio. €<br />

Kaufkraftindex<br />

pro Einwohner<br />

1. Alterkülz 434 7,8 93,4<br />

2. Bell 1.512 23,7 86,2<br />

3. Beltheim (tw.) 1.500 25,4 92,3<br />

4. Braunshorn 593 9,9 93,3<br />

5. Buch 935 16,1 94<br />

6. Gödenroth 470 8,5 98,1<br />

7. Hasselbach 177 3,2 88,5<br />

8. Hollnich 296 5,2 101,2<br />

9. Horn 366 7,1 109,4<br />

10. <strong>Kastellaun</strong> 5.166 89 95<br />

11. Korweiler 87 1,6 95,1<br />

12. Laubach 445 7,9 93,6<br />

13. Mastershausen 1.116 20,1 97,1<br />

14. Michelbach 167 3,3 101,8<br />

15. Roth 258 4,3 92,3<br />

16. Sabershausen 365 7,1 107,5<br />

17. Spesenroth 156 2,6 87,6<br />

18. Uhler 388 6,3 86,9<br />

19. Wüschheim 330 4,3 75,1<br />

GESAMT 14.761 253,4 94,1<br />

Im gesamten Einzugsgebiet leben somit rd. 14.800 Einwohner; etwa 35 % sind davon<br />

dem Mittelzentrum <strong>Kastellaun</strong> zuzuordnen. Die Kaufkraft im Einzugsgebiet beläuft sich<br />

nach Berechnungen <strong>der</strong> GfK Nürnberg auf rd. 253 Mio. EUR.<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 32<br />

6.2.4 Kaufkraft im Einzugsgebiet<br />

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes betrug die ladeneinzelhandelsrelevante<br />

Kaufkraft im Jahr 2005 einschließlich <strong>der</strong> Ausgaben im Lebensmittelhandwerk<br />

in den ostdeutschen Bundeslän<strong>der</strong>n pro Kopf <strong>der</strong> Wohnbevölkerung ca. 5.196 €/a.<br />

Der Kaufkraftindizex von <strong>Kastellaun</strong> liegt unter dem Bundesdurchschnitt (vgl. Kap.<br />

6.2.1). Demzufolge belaufen sich die durchschnittlichen pro-Kopf-Konsumausgaben für<br />

<strong>Kastellaun</strong> pro Jahr bei 4.936 €/a. An<strong>der</strong>e Ortsgemeinden im Einzugsbereich hingegen<br />

liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt (z.B. Horn mit einem Kaufkraftindex von<br />

109,4 und rechnerischen pro-Kopf-Konsumausgaben von 5.684 €/a); im Mittel ergibt<br />

sich für das Einzugsgebiet ein Kaufkraftindex, <strong>der</strong> mit 94,1 noch weiter unter dem Bundesdurchschnitt<br />

liegt.<br />

Da es hinsichtlich <strong>der</strong> Sortimentsausstattung im Bereich <strong>der</strong> Lebensmittelmärkte zu<br />

Überschneidungen insbeson<strong>der</strong>e im Non-Food-Bereich zwischen den o.g. Warengruppen<br />

kommt, wird ein Ansatz von ca. 40 % <strong>der</strong> Pro-Kopf-Ausgaben für den überwiegend<br />

kurzfristigen Bedarf angenommen, <strong>der</strong> im Lebensmittel(super)markt gedeckt werden<br />

kann.<br />

Gemeinden / Ortsteile<br />

Einwohner,<br />

Stand: 31.12.2007<br />

Gesamtkonsumausgaben<br />

in<br />

Mio. €<br />

Ausgaben im<br />

Lebensmittelmarkt<br />

(40%) in Mio. €<br />

1. Alterkülz 434 2,1 0,8<br />

2. Bell 1.512 6,8 2,7<br />

3. Beltheim (tw.) 1.500 7,2 2,9<br />

4. Braunshorn 593 2,9 1,1<br />

5. Buch 935 4,6 1,8<br />

6. Gödenroth 470 2,4 1,0<br />

7. Hasselbach 177 0,8 0,3<br />

8. Hollnich 296 1,6 0,6<br />

9. Horn 366 2,1 0,8<br />

10. <strong>Kastellaun</strong> 5.166 25,5 10,2<br />

11. Korweiler 87 0,4 0,2<br />

12. Laubach 445 2,2 0,9<br />

13. Mastershausen 1.116 5,6 2,3<br />

14. Michelbach 167 0,9 0,4<br />

15. Roth 258 1,2 0,5<br />

16. Sabershausen 365 2,0 0,8<br />

17. Spesenroth 156 0,7 0,3<br />

18. Uhler 388 1,8 0,7<br />

19. Wüschheim 330 1,3 0,5<br />

GESAMT 14.761 72,0 28,8<br />

Die Gesamtkonsumausgaben für kurzfristige Bedarfsgüter im Einzugsbereich liegen<br />

demzufolge bei rd. 28,8 Mio. EUR/a. Dieser Wert entspricht <strong>der</strong> im Einzugsbereich verfügbaren<br />

Kaufkraft für Sortimente des kurzfristigen täglichen Bedarfs im Lebensmittelmarkt.<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 33<br />

6.2.5 Vorhandene Lebensmittelmärkte im Einzugsbereich 33<br />

Abbildung 16: Lebensmittelmärkte in <strong>Kastellaun</strong> und Umgebung<br />

Aufgeführt werden in Abbildung 16 lediglich die Lebensmittelmärkte, die bezüglich<br />

Größe und im Warenangebot deutliche Überschneidungen mit dem projektierte Vorhaben<br />

aufweisen.<br />

Die Erhebung des Einzelhandelsbestandes erfolgte mittels Internetrecherche und örtlicher<br />

Bestandsaufnahme.<br />

Die Einzelhandelsstruktur in <strong>Kastellaun</strong> wird überwiegend geprägt durch den zentral<br />

gelegenen Marktplatz mit den angrenzenden Straßen/Gassen mit mehreren überwiegend<br />

kleinflächig und kleinteilig strukturierten Handels-, Handwerks- und Dienstlei-<br />

33 Quelle: Eigene Erhebungen (Internetsuche und vor-Ort-Aufnahme), Stand: Dezember 2008<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 34<br />

stungsbetrieben, ergänzt durch Gastronomiebetriebe (u.a. 2 Metzgereien und 3 Bäckereien,<br />

1 Naturkostladen). Daneben haben sich im Westen bis Süden des Kernstadtgebietes<br />

an integrierten Standorten drei größere Lebensmittelmärkte angesiedelt (REWE,<br />

Convenda und <strong>ALDI</strong>). REWE und Convenda stellen Vollsortimenter dar, die mit einer<br />

Verkaufsfläche von jeweils 1.500 m 234 als großflächig einzustufen sind.<br />

Darüber hinaus existiert an einem städtebaulich nicht-integrierten Standort im Gewerbe-/Industriegebiet<br />

im Nordosten von <strong>Kastellaun</strong> ein geschlossener Einkaufsstandort<br />

mit einem LIDL-Lebensmitteldiscountmarkt, einem KIK-Textildiscountmarkt, einem<br />

SCHLECKER Drogeriemarkt, ergänzt durch einen Backshop, einen Fleischmarkt und<br />

einen Getränkemarkt, welche sich um einen gemeinsam genutzten Parkplatz gruppieren.<br />

Der LIDL Lebensmitteldiscountmarkt ist mit seinen 1.030 m 235<br />

Verkaufsflächen<br />

ebenfalls als „großflächig“ einzustufen.<br />

Die Erhebung des Einzelhandelsbestandes erfolgte mittels Internetrecherche und Angaben<br />

des Bauamtes <strong>der</strong> Verbandsgemeindeverwaltung. Es sind in <strong>der</strong> vorstehenden<br />

Abbildung nur Filialbetriebe <strong>der</strong> großen Lebensmitteleinzelhandelsketten im Einzugsbereich<br />

und dessen unmittelbarem Umfeld erfasst. Vorwiegend innerstädtische kleinere<br />

unabhängige Lebensmittelläden, die überwiegend <strong>der</strong> wohnquartiersnahen eingeschränkten<br />

Versorgung dienen werden für das Einzugsgebiet pauschal mit rd. 750 m 2<br />

VK bewusst sehr großzügig geschätzt, so dass <strong>der</strong> überschlägigen Ermittlung ein ausreichend<br />

großer Sicherheitsspielraum zugrunde liegt.<br />

In Bezug auf Größe und Warenangebot sind diese bestehenden Märkte überwiegend<br />

auf die Deckung <strong>der</strong> Grundversorgung in <strong>der</strong> Stadt <strong>Kastellaun</strong> sowie in <strong>der</strong>en Nahbereich<br />

ausgerichtet.<br />

Umsatz <strong>der</strong> im Einzugsgebiet vorhandenen Lebensmittelmärkte - überschlägig<br />

ca. Verkaufsfläche Raumleistung 36 Umsätze/Jahr<br />

<strong>ALDI</strong> 773 m 2 7.000 €/m 2 /a 5,4 Mio. €/a<br />

LIDL 1.030 m 2 6.000 €/m 2 /a 6,2 Mio. €/a<br />

Convenda 37 1.500 m 2 4.000 €/m 2 /a 6,0 Mio. €/a<br />

REWE 1.500 m 2 4.000 €/m 2 /a 6,0 Mio. €/a<br />

Sonstige Klein-Läden 38<br />

(geschätzt)<br />

750 m 2 4.000 €/m 2 /a 3 Mio. €/a<br />

Gesamtumsatz/Jahr<br />

26,6 Mio. €/a<br />

Aus <strong>der</strong> Differenz <strong>der</strong> Jahresumsätze <strong>der</strong> vorhandenen Lebensmittelmärkte mit den<br />

Gesamtkonsumausgaben <strong>der</strong> Bevölkerung im Einzugsbereich für Lebensmittel kann<br />

<strong>der</strong> Status <strong>der</strong> Kaufkraftbindung für den Bereich Lebensmittel überschlägig ermittelt<br />

werden.<br />

26,6 Mio. €/a – 28,8 Mio. €/a = – 2,2 Mio. €/a<br />

34 Größenangabe vom Bauamt <strong>der</strong> Verbandsgemeinde <strong>Kastellaun</strong><br />

35 ebenda<br />

36 überschlägig nach: Handel aktuell 2007 / 2008, EHI Retail Institute Köln<br />

37 nur Lebensmittel<br />

38 mit Hauptsortiment: Nahrungs- und Genussmittel inkl. <strong>der</strong> örtlichen Getränkemärkte<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 35<br />

Ca. 92 % <strong>der</strong> rechnerisch ermittelten Konsumausgaben für Lebensmittel werden bei<br />

dem <strong>der</strong>zeitigen Einzelhandelsbesatz im Einzugsbereich getätigt, während 8 %<br />

(2,2 Mio. EUR/a) außerhalb des Einzugsbereichs abfließen.<br />

Die vollständige Deckung <strong>der</strong> Grundversorgung innerhalb des Einzugsbereichs ist gegeben,<br />

wenn die rechnerisch ermittelten jährlichen Konsumausgaben für Lebensmittel<br />

mit den Gesamtumsätzen <strong>der</strong> vorhandenen Lebensmittelmärkte in Übereinstimmung<br />

zu bringen sind.<br />

2,2 Mio. €/a<br />

7.000 €/m 2 /a<br />

≈<br />

314,3 m 2 VK (<strong>ALDI</strong>-<strong>Erweiterung</strong>)<br />

Für die <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes steht auf Basis des überschlägig ermittelten<br />

Kaufkraftbindungsdefizites von 2,2 Mio. EUR/a bei einer angestrebten 100%igen Kaufkraftbindung<br />

ein rechnerisches Potenzial von ca. 314 m 2 zusätzlichen Verkaufsflächen<br />

zur Verfügung. D.h. auch bei einer vollständigen Anrechnung <strong>der</strong> geplanten <strong>Erweiterung</strong><br />

um 187 m 2 VKF, würde noch ein Kaufkraftbindungsdefizit von rd. 0,4 Mio. EUR/a<br />

verbleiben.<br />

6.2.6 Auswirkungen und Kaufkraftbewegungen<br />

Die projektierte Verkaufsflächenerweiterung um 187 qm für den <strong>ALDI</strong>-Markt in <strong>Kastellaun</strong><br />

ist durch das bilanzierte Kaufkraftbindungs-Defizit im Sektor Lebensmittel im Einzugsbereich<br />

abgedeckt.<br />

Die möglichen Auswirkungen werden zusätzlich abgepuffert durch folgende Faktoren:<br />

• Es handelt sich im vorliegenden Fall nicht um die Neuansiedlung, son<strong>der</strong>n um<br />

die vergleichsweise geringfügige <strong>Erweiterung</strong> eines bereits seit Jahren in <strong>der</strong><br />

Einzelhandelsstruktur von <strong>Kastellaun</strong> etablierten Marktes.<br />

• Es werden keine Verkaufsflächen für die Unterbringung zusätzlicher Sortimente<br />

geschaffen.<br />

• Mit dem Neubau soll dieser Markt an zeitgemäße Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst<br />

werden (breitere Gänge, niedrigere Regale, großzügigere Präsentation <strong>der</strong> Waren,<br />

Anordnung in Zugriffshöhe). Durch diese kundenfreundliche Umgestaltung<br />

<strong>der</strong> Ladenzone wird die Bruttoverkaufsfläche deutlich erhöht, bei nahezu<br />

gleichbleiben<strong>der</strong> Sortimentsanzahl (vgl. hierzu auch Kap. 1, 4.1 und 4.2).<br />

• Diese Maßnahme dient vorrangig dazu, wie<strong>der</strong> auf gleiche Augenhöhe mit dem<br />

unmittelbaren Wettbewerber vor Ort zu kommen (<strong>der</strong> LIDL-Markt in <strong>der</strong> Fordstraße<br />

besitzt bereits heute 1.030 m 2 Verkaufsflächen) und damit auch <strong>der</strong><br />

Kundenbindung. Erfahrungen <strong>der</strong> Fa. <strong>ALDI</strong> an vergleichbaren Vorhaben zeigen,<br />

dass hierdurch keine neuen Kundenströme erschlossen werden.<br />

Wie bereits in Kap. 1 dargelegt, führen die o.g. Faktoren dazu, dass von den rechnerisch<br />

hinzukommenden Verkaufsflächen von 187 qm nur ein Anteil von 1/3 bis max. 1/2<br />

<strong>der</strong> Fläche unmittelbar umsatzsteigernde Effekte (0,4 – 0,65 Mio. €/a) auslösen wird.<br />

Diese prognostizierte Umsatzsteigerung wird sich vorrangig örtlich auswirken in Form<br />

einer Erhöhung <strong>der</strong> örtlichen Kaufkraftbindung. Im Einzugsbereich existiert ein Kaufkraftbindungsdefizit<br />

im Bereich Lebensmittel von rd. 2,2 Mio. €/a. Bei einer angenom-<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 36<br />

menen Reduzierung um ca. 0,65 Mio. €/a durch umsatzsteigernde Effekte wird <strong>der</strong><br />

Markt zu Erhöhung <strong>der</strong> Kaufkraftbindung von 2 – 3 % beitragen.<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes erfolgt keine qualitative Än<strong>der</strong>ung son<strong>der</strong>n lediglich<br />

eine quantitative Ergänzung. Umsatzumverteilungen gegen örtliche Wettbewerber<br />

werden kaum quantifizierbar sein, da <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-Markt bereits seit vielen Jahren im Einzelhandelsgefüge<br />

von <strong>Kastellaun</strong> etabliert ist. Das bereits bestehende Gefüge von<br />

Märkten mit gleichem Angebotsspektrum bedeutet bereits jetzt eine mehrfache Überlagerung<br />

gleicher Sortimente. Dies hat nicht zu einem nach Außen spürbaren Bedeutungszuwachs<br />

des Standortes geführt, son<strong>der</strong>n hat sich vorrangig in Form <strong>der</strong> Verschärfung<br />

des Wettbewerbs vor Ort ausgewirkt.<br />

Auch soweit die bestehenden Lebensmittelmärkte durch die geplante <strong>Erweiterung</strong> des<br />

<strong>ALDI</strong>-Marktes möglicherweise einer stärkeren Konkurrenzsituation ausgesetzt sein<br />

sollten, ist diesbezüglich eine schädliche Auswirkung nicht anzunehmen. Das Bauplanungsrecht<br />

hat nicht die Wahrung von Wettbewerbsinteressen im Blick, son<strong>der</strong>n verhält<br />

sich in dieser Hinsicht neutral. 39<br />

Fazit:<br />

Das oben rechnerisch ermittelte überschlägige Kaufkraftbindungs-Defizit von ca.<br />

2,2 Mio. EUR/a entspricht überschlägig einem Potenzial von rd. 314 m 2 zusätzlicher<br />

Verkaufsfläche für die <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes.<br />

Die geplante <strong>Erweiterung</strong> mit einer Größenordnung von 187 m 2 Verkaufsfläche liegt<br />

demnach innerhalb des rechnerisch ermittelten Kaufkraftbindungsdefizits im Einzugsbereich.<br />

Berücksichtigt man dabei, dass nur ein Anteil von 1/3 bis max. 1/2 <strong>der</strong> zusätzlichen<br />

Verkaufsfläche unmittelbar umsatzsteigernde Effekte (0,4 – 0,65 Mio. €/a) auslösen<br />

wird, so verbleibt nach Realisierung <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> noch ein Kaufkraftbindungsdefizit<br />

von rd. 1,6 Mio. €/a für den Einzugsbereich.<br />

Es kann daher davon ausgegangen werden, dass mit <strong>der</strong> aktuell vorgesehenen geringflächigen<br />

<strong>Erweiterung</strong> des bereits etablierten Marktes keine negativen städtebaulichen<br />

Auswirkungen i.S. von §11 Abs. 3 BauNVO zu Lasten des zentrenorientierten Einzelhandels<br />

entsteht.<br />

6.3 Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur benachbarter Gemeinden<br />

Die Bedeutung des Einzelhandels liegt aus Sicht <strong>der</strong> Landesplanung vor allem in einer<br />

flächendeckenden Versorgung <strong>der</strong> - auch nicht motorisierten - Bevölkerung mit einem<br />

differenzierten und bedarfsgerechten Warenangebot in zumutbarer Erreichbarkeit und<br />

an städtebaulich „integrierten Standorten“.<br />

<strong>Kastellaun</strong> hat gem. raumordnerischer Funktionszuweisung als Mittelzentrum u.a. auch<br />

die Aufgabe <strong>der</strong> Grundversorgung des dazugehörigen Nahbereichs mit Gütern und<br />

Dienstleistungen des täglichen Bedarfs.<br />

39 zitiert aus: OVG NW, Urt. Vom 13.06.2007 (Az.: 10 A 2439/06)<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 37<br />

Nachteilige Auswirkungen i.S. <strong>der</strong> Vermutungsregel können ausgeschlossen werden,<br />

da es sich im vorliegenden Fall um einen bereits seit langer Zeit etablierten Markt handelt.<br />

Mit dem geplanten Umbau soll dieser lediglich an zeitgemäße Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst<br />

werden (breitere Gänge, niedrigere Regale, großzügigere Präsentation <strong>der</strong><br />

Waren, Anordnung in Zugriffshöhe). Die Maßnahme dient vorrangig <strong>der</strong> Kundenbindung.<br />

Erfahrungen <strong>der</strong> Fa. <strong>ALDI</strong>-Süd an vergleichbaren Vorhaben zeigen, dass hierdurch<br />

keine neuen Kundenströme erschlossen werden.<br />

Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur <strong>der</strong> Nachbargemeinden können ausgeschlossen<br />

werden, da die Stadt <strong>Kastellaun</strong> mit dem Einzugsbereich im Nahbereich<br />

selbst nach überschlägiger Ermittlung ein Kaufkraftbindungsdefizit für den Sektor Lebensmittel<br />

besitzt. Mit <strong>der</strong> Markterweiterung besteht die Möglichkeit Kaufkraftverluste in<br />

einer Größenordnung von bis zu 3 % zurück zu gewinnen.<br />

Der <strong>ALDI</strong>-Markt ist strukturell auf die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung vor Ort und im Einzugsbereich<br />

ausgelegt. Im Einzugsbereich <strong>der</strong> Lebensmittelmärkte von <strong>Kastellaun</strong> existieren<br />

keine weiteren Versorgungsbetriebe o<strong>der</strong> zentralen Versorgungsbereiche, die<br />

durch die <strong>Erweiterung</strong> des Marktes beeinträchtigt werden könnten.<br />

6.4 Auswirkungen auf die zentralörtliche Struktur<br />

6.4.1 Anmerkungen zum zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ungsprinzip<br />

Mit <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Zentralitätsstufe durch den Landesentwicklungsplan ist zunächst<br />

eine „Mindestausstattung“ mit Versorgungseinrichtungen verbunden. Diese<br />

dient <strong>der</strong> Sicherung des zugewiesenen Versorgungsstandards i.S. einer Untergrenze. 40<br />

„Die maßgebliche sozialstaatliche Anfor<strong>der</strong>ung ist die Gewährleistung <strong>der</strong> gleichmäßigen<br />

Versorgung <strong>der</strong> gesamten Bevölkerung in einer zumutbaren Entfernung. Das ist<br />

die primäre Zielsetzung <strong>der</strong> Entwicklung von Zentren. Die Abwehr <strong>der</strong> Beeinträchtigung<br />

dieser Ziele ist durch die systemleitenden Prinzipien des zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ungsprinzips<br />

und die dieses System legitimierende sozialstaatliche Grundlage gedeckt. Eine<br />

darüber hinausgehende Verbotswirkung <strong>der</strong> zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ung für private<br />

Versorgungseinrichtungen erfor<strong>der</strong>t und enthält das zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ungsprinzip<br />

auch nicht.“ 41 Signifikante Beispiele finden sich auch zahlreich in <strong>der</strong> Planungs- und<br />

Genehmigungspraxis. In allen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland sind zahlreiche<br />

Möbelmärkte, Fachmärkte, SB-Warenhäuser sowie Bau- und Gartenmärkte angesiedelt,<br />

die in Mittel- und Unterzentren gelegen sind und die Auswirkungen weit über<br />

ihren Verflechtungsbereich <strong>der</strong> Gemeinde zeitigen. 42<br />

Die legitimierende Funktion <strong>der</strong> Zentrale-Orte-Theorie eine gleichmäßige Mindestbedienung<br />

<strong>der</strong> gesamten Bevölkerung mit - im weitesten Sinne - sozialer und technischer<br />

Infrastruktur in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten, ist zwar dem Verbot <strong>der</strong> Beeinträchtigung<br />

ausgeglichener Versorgungsstrukturen adäquat, indessen nicht den<br />

40 vgl. Erbguth/Schoeneberg, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, 2. Aufl. (1992), S. 14 f.<br />

41 Hoppe, W.: Raumordnungsrechtliche Beschränkungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe, aus: DVBl. Nr. 5/2000,<br />

S. 293 f.<br />

42 ebenda<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 38<br />

unterschiedlichen [und einem zunehmend schnelleren Wandel unterliegenden] Standortbedürfnissen<br />

privater Versorgungseinrichtungen 43 .<br />

6.4.2 Beurteilung des projektierten Vorhabens<br />

Das projektierte Vorhaben entspricht nach Art und Größe <strong>der</strong> Versorgungsfunktion des<br />

Mittelzentrums <strong>Kastellaun</strong> – auch für seinen Nahbereich. Bezogen auf die in <strong>der</strong> Stadt<br />

inkl. Einzugsbereich verfügbaren Kaufkraft stärkt die projektierte Markterweiterung die<br />

örtliche Kaufkraftbindung und reduziert den Kaufkraftabfluss in an<strong>der</strong>e Städte/Gemeinden.<br />

Existenzgefährdende Auswirkungen auf den Betriebsbestand in <strong>Kastellaun</strong><br />

können ausgeschlossen werden.<br />

Benachbarte Versorgungszentren (Emmelshausen, Simmern) sind von <strong>der</strong> Markterweiterung<br />

nicht betroffen, da <strong>der</strong> Einzugsbereich des <strong>ALDI</strong>-Marktes innerhalb des Nahbereichs<br />

des Mittelzentrums <strong>Kastellaun</strong> liegt, dessen (vollständige) Versorgung mit Gütern<br />

des täglichen Bedarfs (Grundversorgung) eine raumordnerisch zugewiesene Aufgabe<br />

von <strong>Kastellaun</strong> ist.<br />

Negative Auswirkungen auf das zentralörtliche System sowie auf die Versorgungsstrukturen<br />

<strong>der</strong> Nachbargemeinden können daher ausgeschlossen werden. Mit dem<br />

geplanten Umbau soll <strong>der</strong> bestehende Markt lediglich an zeitgemäße Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

angepasst werden (breitere Gänge, niedrigere Regale, großzügigere Präsentation <strong>der</strong><br />

Waren, Anordnung in Zugriffshöhe). Die Maßnahme dient vorrangig dazu wie<strong>der</strong> auf<br />

gleiche Augenhöhe mit dem unmittelbaren Wettbewerber vor Ort zu kommen (<strong>der</strong><br />

LIDL-Markt in <strong>der</strong> Fordstraße besitzt bereits heute 1.030 m 2 Verkaufsflächen) und damit<br />

auch <strong>der</strong> Kundenbindung. Erfahrungen an vergleichbaren Vorhaben zeigen, dass<br />

hierdurch keine neuen Kundenströme erschlossen werden.<br />

Die anzunehmenden vergleichsweise geringfügigen Umsatzsteigerungen werden sich<br />

ausschließlich örtlich auswirken in Form einer Reduzierung des Kaufkraftbindungsdefizites.<br />

6.5 Agglomerationsaspekt<br />

Im unmittelbaren Umfeld befinden sich keine weiteren Einzelhandelsbetriebe mit Überschneidungen<br />

bzw. Ergänzungen im Sortiment, so dass im vorliegenden Fall keine<br />

Agglomeration i.S. des Einzelhandelserlasses vorliegt und auch keine geplant ist.<br />

Die geringfügige <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes dient <strong>der</strong> Anpassung des bestehenden<br />

Marktes an aktuelle betriebslogistische Anfor<strong>der</strong>ungen sowie an aktuelle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an eine kundenfreundliche, aufgelockerte Gestaltung <strong>der</strong> Ladenzone.<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes erfolgt keine qualitative Än<strong>der</strong>ung son<strong>der</strong>n lediglich<br />

eine quantitative Ergänzung. Die <strong>Erweiterung</strong>smaßnahme dient vorrangig <strong>der</strong> Sicherung<br />

des Marktstandortes in <strong>Kastellaun</strong>.<br />

43 ebenda, zitiert aus: Wahl, Landesplanung Bd. 2, S. 38<br />

Anm.: Der aktuell diskutierte Hauptkritikpunkt am zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ungsprinzip lautet: „Die Ansiedlung von großflächigem<br />

Einzelhandel und an <strong>der</strong> Peripherie <strong>der</strong> Städte beruht auf Entwicklungen, die sowohl gesellschaftlichen wie<br />

auch ökonomischen Ansprüchen gerecht würden. Sie grundsätzlich zu verhin<strong>der</strong>n, könne nicht raumordnungs- o<strong>der</strong><br />

kommunalpolitisches Ziel sein.“<br />

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 39<br />

6.6 Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />

Der Standort des <strong>ALDI</strong>-Marktes befindet sich am südöstlichen Ortsrand von <strong>Kastellaun</strong><br />

in einem durch Gewerbe- sowie Sport-/Freizeitnutzungen geprägten Band, welches<br />

sich im Südosten unmittelbar an den durch großflächige Wohnnutzung geprägten Siedlungsrand<br />

anschließt.<br />

Der bestehende <strong>ALDI</strong>-Markt stellt sich als eingeschossiger Hallenbau mit Satteldach<br />

dar. Das <strong>Erweiterung</strong>skonzept sieht vor das Marktgebäude um 10 m nach Nordosten<br />

zu verlängern sowie um einen Anbau für die Unterbringung des Pfandautomaten inkl.<br />

Vorraum und Leergutlager zu ergänzen.<br />

Durch die hier projektierte Vergrößerung des Marktgebäudes wird demnach keine Situation<br />

geschaffen, die aus stadtgestalterischer Sicht Anlass zu einer grundsätzlichen<br />

Neubewertung des Vorhabens gibt.<br />

Nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind durch die<br />

Markterweiterung nicht zu erwarten.<br />

6.7 Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />

Die projektierte Markterweiterung wird sich bezüglich des Maßes <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

am Rahmen <strong>der</strong> angrenzenden Bebauung orientieren. Die Markterweiterung wird<br />

sich vorrangig auf bereits vollversiegelte Kundenparkplatzflächen erstrecken.<br />

Nachhaltige negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt sind demnach nicht zu erwarten.<br />

6.8 Immissionsschutz<br />

Das Gelände des <strong>ALDI</strong>-Marktes befindet sich im Südosten <strong>der</strong> Siedlungslage von <strong>Kastellaun</strong><br />

in unmittelbarer Nähe zur „Hasselbacher Straße“ (L 108), die eine Verbindung<br />

zu den südlich angrenzenden Ortschaften Hasselbach, Alterkülz, Neuerkirch bis zum<br />

nächstgelegenen Mittelzentrum Simmern darstellt. In nördlicher Richtung verläuft sie in<br />

die Bahnhofstraße, einer wichtigen innerstädtischen Hauptverbindungsachse und direkten<br />

Verbindung zum Marktplatz, als Hauptgeschäftszentrum und Knotenpunkt <strong>der</strong><br />

strahlenförmig dort zusammentreffenden überörtlichen Hauptverkehrsachsen.<br />

Die innerörtliche Anbindungsqualität des Marktgeländes ist demnach als hervorragend<br />

zu bewerten. Die Südstraße besitzt den Charakter einer Sammelstraße im Gewerbegebiet.<br />

Im Norden schließen sich großflächige Wohn-/Mischgebiete an.<br />

Aufgrund dieser Lage kann <strong>der</strong> Kunden- und Lieferverkehr weitgehend störungsfrei<br />

erfolgen. Die Lage entspricht insofern den Grundsätzen des § 50 BImSchG, nach denen:<br />

„…die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan<strong>der</strong> so zuzuordnen<br />

sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen … auf die ausschließlich o<strong>der</strong> überwiegend<br />

dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete<br />

soweit wie möglich vermieden werden.“<br />

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7 Zusammenfassung<br />

• Es handelt sich im vorliegenden Fall nicht um die Neuansiedlung, son<strong>der</strong>n um die <strong>Erweiterung</strong><br />

eines bereits seit vielen Jahren im Orts- und Einzelhandelsgefüge etablierten Marktes.<br />

Es werden keine Verkaufsflächen für die Unterbringung zusätzlicher Sortimente geschaffen.<br />

• <strong>Kastellaun</strong> hat gem. raumordnerischer Funktionszuweisung als Mittelzentrum u.a. die Aufgabe<br />

<strong>der</strong> Grundversorgung des dazugehörigen Nahbereichs mit Gütern und Dienstleistungen<br />

des täglichen Bedarfs (Grundversorgung).<br />

• Das projektierte Vorhaben entspricht nach Art und Größe <strong>der</strong> Grundversorgungsfunktion<br />

von <strong>Kastellaun</strong>. Bezogen auf die in <strong>Kastellaun</strong> und im Einzugsbereich verfügbare Kaufkraft<br />

stärkt die Markterweiterung die Kaufkraftbindung und ist dazu in <strong>der</strong> Lage den aktuellen<br />

Kaufkraftabfluss in an<strong>der</strong>e Städte/Gemeinden um bis zu 3 % zu reduzieren. Nach Realisierung<br />

<strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> wird noch ein rechnerisches Kaufkraftbindungsdefizit von rd.<br />

1,6 Mio. €/a für den Einzugsbereich verbleiben.<br />

• <strong>ALDI</strong>-Märkte führen ein schmales Warensortiment von nur ca. 700 – 750 Artikel (ein allgemein<br />

üblicher Vollsortiments-Supermarkt führt demgegenüber zwischen 7.500 und 11.500<br />

Artikel). Dieser Betriebstypus des Lebensmitteldiscountmarktes besitzt demzufolge spezialisierte<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an den Marktstandort mit einem starken Gewicht auf einer guten<br />

Verkehrsanbindung sowie einer ausreichenden Flächenverfügbarkeit. Insofern ist dieser<br />

Betriebstypus i.d.R. auf Standorte an den Siedlungsrän<strong>der</strong>n mit guter Verkehrsanbindung<br />

angewiesen.<br />

• Mit <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> soll dieser Markt an aktuelle Kundenanfor<strong>der</strong>ungen angepasst werden<br />

(breitere Gänge, niedrigere Regale, großzügigere Präsentation <strong>der</strong> Waren, Anordnung in<br />

Zugriffshöhe). Durch diese zeitgemäße Neupositionierung des Marktes will die Fa. <strong>ALDI</strong> in<br />

<strong>Kastellaun</strong> wie<strong>der</strong> auf gleiche Augenhöhe mit dem unmittelbaren Wettbewerber vor Ort<br />

kommen (<strong>der</strong> LIDL-Markt in <strong>der</strong> Fordstraße besitzt bereits heute 1.030 m 2 Verkaufsflächen).<br />

• Diese Maßnahme dient demnach vorrangig <strong>der</strong> Kundenbindung. Von den rechnerisch hinzukommenden<br />

Verkaufsflächen von 187 qm wird nur ein Anteil von 1/3 bis max. 1/2 <strong>der</strong><br />

Fläche unmittelbar umsatzsteigernde Effekte auslösen. Erfahrungen <strong>der</strong> Fa. <strong>ALDI</strong>-Süd an<br />

vergleichbaren Vorhaben zeigen, dass hierdurch keine neuen Kundenströme erschlossen<br />

werden.<br />

• Die Planung folgt auch insofern dem regionalplanerischen Grundsatz, dass in den zentralen<br />

Bereichen von Städten, Stadtteilen und Gemeinden entsprechend <strong>der</strong> jeweiligen Zentralitätsstufe<br />

und <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten die weitere Einzelhandelsentwicklung sichergestellt<br />

werden soll. Dabei sollen das sich verän<strong>der</strong>nde Käuferverhalten und die sektoralen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des Einzelhandels angemessen berücksichtigt werden.<br />

• Das Verhältnis von Verkaufsflächen zu Nebenflächen wird künftig rd. 3 : 2 betragen. Damit<br />

wird dieser Markt nach <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> deutlich unter den heute üblicherweise anzusetzenden<br />

Ausnutzungskennziffern liegen.<br />

• Durch die räumliche Nähe zu großflächigen Wohngebieten ist <strong>der</strong> Marktstandort als „städtebaulich<br />

integriert“ einzustufen und entspricht dem raumordnerischen Ziel zur Gewährleistung<br />

einer ausreichenden Versorgung - auch <strong>der</strong> nicht motorisierten Bevölkerung - mit<br />

Gütern des täglichen Bedarfs in zumutbarer Erreichbarkeit. Der Markt trägt insofern auch<br />

zur Nahversorgung bei.<br />

• Das Marktgelände befindet sich am südlichen Siedlungsrand in <strong>der</strong> Nähe einer örtlichen<br />

Hauptverkehrsstraße. Die Verkehrserschließung kann auf kürzestem Wege über das überörtliche<br />

Straßennetz erfolgen, ohne das Gebiete, die überwiegend dem Wohnen dienen,<br />

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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 41<br />

belastet werden. Insofern entspricht diese Nutzungszuordnung aus immissionsschutzrechtlicher<br />

Sicht den Grundsätzen des § 50 BImSchG.<br />

• Nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf den Naturhaushalt<br />

werden durch den Neubau in <strong>der</strong> vorgesehenen Form nicht vorbereitet.<br />

• Mit <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes erfolgt keine strukturelle Än<strong>der</strong>ung, son<strong>der</strong>n lediglich<br />

eine quantitative Ergänzung. Umsatzumverteilungen gegen örtliche Wettbewerber<br />

werden kaum quantifizierbar sein, da <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-Markt bereits seit vielen Jahren im Einzelhandelsgefüge<br />

von <strong>Kastellaun</strong> inkl. Einzugsbereich etabliert ist.<br />

• Auch soweit die bestehenden Lebensmitteldiscountmärkte durch die geplante <strong>Erweiterung</strong><br />

des <strong>ALDI</strong>-Marktes möglicherweise einer stärkeren Konkurrenzsituation ausgesetzt sein<br />

sollten, ist diesbezüglich eine schädliche Auswirkung nicht anzunehmen. Das Bauplanungsrecht<br />

hat nicht die Wahrung von Wettbewerbsinteressen im Blick, son<strong>der</strong>n verhält<br />

sich in dieser Hinsicht neutral. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass mit <strong>der</strong><br />

aktuell vorgesehenen geringflächigen <strong>Erweiterung</strong> des bereits etablierten Marktes keine<br />

negativen städtebaulichen Auswirkungen i.S. von §11 Abs. 3 BauNVO zu Lasten des zentrenorientierten<br />

Einzelhandels entsteht.<br />

• Negative Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur von Nachbargemeinden durch die<br />

aktuell geplante <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes können demnach ausgeschlossen werden,<br />

da im Einzugsbereich <strong>der</strong> Lebensmittelmärkte von <strong>Kastellaun</strong> keine weiteren Versorgungsbetriebe<br />

o<strong>der</strong> zentralen Versorgungsbereiche vorhanden sind, die durch die <strong>Erweiterung</strong><br />

des Marktes beeinträchtigt werden könnten.<br />

• Benachbarte zentrale Orte (z.B. Emmelshausen, Simmern, VG Kirchberg) sind ebenfalls<br />

durch die Markterweiterung nicht betroffen, da sich <strong>der</strong> Einzugsbereich <strong>der</strong> Märkte von <strong>Kastellaun</strong><br />

auf den Nahbereich beschränkt dessen (vollständige) Versorgung mit Gütern des<br />

täglichen Bedarfs (Grundversorgung) eine <strong>der</strong> raumordnerisch zugewiesenen Aufgaben<br />

des Mittelzentrums <strong>Kastellaun</strong> ist.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorstehenden Ausführungen kann davon ausgegangen werden,<br />

dass die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 BauNVO bezogen auf den vorliegenden Fall nicht<br />

greift, so dass hier eine „atypische Fallgestaltung“ vorliegt.<br />

M. Hausmann, Dipl.-Ing.<br />

Raum- und Umweltplanung<br />

StädtebauArchitekt AKH<br />

Weimar (Lahn), 16.01.2009<br />

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