Erweiterung der ALDI-Verkaufsstelle i - Kastellaun
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO<br />
Vorhaben:<br />
<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße<br />
6-8 (Gemarkung <strong>Kastellaun</strong>, Flur 15, Flst. 101/27)<br />
Bauherr:<br />
<strong>ALDI</strong> GmbH & Co. KG, An den Steinäckern 1, 55411 Bingen<br />
(FON 06721 – 9725-0, FAX 06721 – 45008)<br />
Architekt: Architekturbüro Gebhard & Wiechert, Salinenstraße 37, 55543<br />
Bad Kreuznach (FON 0671 - 28164)<br />
Rechtsgrundlagen: Baunutzungsverordnung - BauNVO, in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
23.01.1990 (BGBl. I S. 132)<br />
Baugesetzbuch – BauGB, in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Neufassung vom 23.09.2004, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. I, G.<br />
v. 21.12.2006<br />
Januar 2009
<strong>Erweiterung</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO<br />
Auftraggeber:<br />
<strong>ALDI</strong> GmbH & Co. KG<br />
An den Steinäckern 1<br />
D–55411 BINGEN<br />
FON 06721 – 9725-0<br />
FAX 06721 - 45008<br />
Bearbeitung:<br />
Manfred Hausmann, Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung, StädtebauArchitekt ASKH<br />
Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1 Beschreibung des Vorhabens ..................................................................... 1 <br />
2 Begriffsdefinitionen ...................................................................................... 5 <br />
2.1 Großflächige Einzelhandelsbetriebe ............................................................... 5 <br />
2.2 Geschossfläche - Verkaufsfläche.................................................................... 6 <br />
2.3 Sortimente....................................................................................................... 6 <br />
2.4 Voraussetzungen und Merkmale für eine von <strong>der</strong> Regelvermutung<br />
abweichende Beurteilung................................................................................ 7 <br />
3 Karten............................................................................................................. 8 <br />
4 Allgemeine strukturelle Rahmenbedingungen ........................................ 15 <br />
4.1 Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel................................................ 15 <br />
4.1.1 Entwicklung <strong>der</strong> Betriebstypen...................................................................... 15 <br />
4.1.2 Entwicklungstendenzen im Lebensmitteleinzelhandel .................................. 16 <br />
4.1.3 Entwicklung <strong>der</strong> Raumleistung...................................................................... 18 <br />
4.2 Das Verbraucherverhalten im Wandel .......................................................... 19 <br />
4.3 Strukturelle Folgen / Ausblick........................................................................ 20 <br />
5 Rahmenbedingungen ................................................................................. 21 <br />
5.1 Planerische Rahmenbedingungen ................................................................ 21 <br />
5.1.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)....................................................... 21 <br />
5.1.2 Regionaler Raumordnungsplan (RROP) Mittelrhein-Westerwald ................. 23 <br />
5.1.3 Zulässigkeit von Einzelhandel....................................................................... 24 <br />
5.2 Konzeptbeschreibung ................................................................................... 25 <br />
6 Mögliche Auswirkungen des Vorhabens / Atypische Fallgestaltung.... 26 <br />
6.1 Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung und den Verkehr........... 27 <br />
6.1.1 IV - Individueller Verkehr............................................................................... 27 <br />
6.1.2 Nicht-Motorisiertier Verkehr .......................................................................... 28 <br />
6.2 Auswirkungen auf die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung ..................................... 29 <br />
6.2.1 Bindungsquote / Kaufkraft............................................................................. 29 <br />
6.2.2 Bindungsquote / Kaufkraft............................................................................. 29 <br />
6.2.3 Einzugsgebiet................................................................................................ 30 <br />
6.2.4 Kaufkraft im Einzugsgebiet ........................................................................... 32 <br />
6.2.5 Vorhandene Lebensmittelmärkte im Einzugsbereich.................................... 33 <br />
6.2.6 Auswirkungen und Kaufkraftbewegungen..................................................... 35 <br />
6.3 Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur benachbarter Gemeinden......... 36 <br />
6.4 Auswirkungen auf die zentralörtliche Struktur ............................................... 37 <br />
6.4.1 Anmerkungen zum zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ungsprinzip................................ 37 <br />
6.4.2 Beurteilung des projektierten Vorhabens ...................................................... 38 <br />
6.5 Agglomerationsaspekt................................................................................... 38 <br />
6.6 Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild......................................... 39 <br />
6.7 Auswirkungen auf den Naturhaushalt ........................................................... 39 <br />
6.8 Immissionsschutz.......................................................................................... 39 <br />
7 Zusammenfassung ..................................................................................... 40 <br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 1<br />
1 Beschreibung des Vorhabens<br />
Die Fa. <strong>ALDI</strong> GmbH & Co. KG, Bingen, beabsichtigt die <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> bestehenden<br />
<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8.<br />
Der Markt sowie die Planung sind gekennzeichnet durch folgende Projektdaten:<br />
<strong>ALDI</strong> Markt Gemarkung <strong>Kastellaun</strong>, Flur 15, Flst.: 101/27<br />
Verkaufsflächen (VKF)<br />
Stellplätze auf dem Grundstück<br />
773 qm (Bestand)<br />
960 qm (Planung) = + 187 qm VKF<br />
119 Planung (64 erfor<strong>der</strong>lich)<br />
Anzahl <strong>der</strong> Lieferfahrzeuge<br />
1-2 Lkw/Tag<br />
Arbeitsplätze ca. 8 - 10<br />
Der Markt ist in Bezug auf Größe und Warenangebot überwiegend auf die Deckung <strong>der</strong><br />
örtlichen Grundversorgung ausgerichtet.<br />
Abbildung 1: Bestand + <strong>Erweiterung</strong>skonzept<br />
Abbildung 2: Bestand + <strong>Erweiterung</strong> auf Luftbild<br />
Gemäß dem <strong>ALDI</strong> Konzept werden bislang nur verpackte Lebensmittel sowie Frischobst-<br />
und Gemüseartikel in geringem Umfang angeboten. Das Sortiment beschränkt<br />
sich auf ca. 700 Verkaufsartikel. Hiervon entfallen rd. 570 Artikel auf Lebensmittel, die<br />
übrigen sind Güter des täglichen Bedarfs, wie z.B. Wasch- und Pflegemittel, Papierwaren<br />
etc. Die Verkaufsartikel, bzw. die Waren werden bei <strong>der</strong> Fa. <strong>ALDI</strong> üblicherweise<br />
direkt auf den Paletten im Verkaufsraum, o<strong>der</strong> nur in geringen Mengen in Regalen dargeboten.<br />
Dieses Standardsortiment wird durch wöchentlich wechselnde Son<strong>der</strong>angebote<br />
(Aktionsware) ergänzt. Im jährlichen Durchschnitt werden wöchentlich 2 Aktionstage<br />
mit je 18 Artikeln durchgeführt. Hiervon sind durchschnittlich 2 Lebensmittelprodukte<br />
und 4 nicht innenstadtrelevante Produkte, z.B. Camping-, Baumarktartikel o<strong>der</strong><br />
Kleinmöbel im Angebot.<br />
Auf Grundlage <strong>der</strong> „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“<br />
- VerpackV (vom 28.08.1998, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch V. v. 24.5.2005) ist<br />
die Fa. <strong>ALDI</strong> verpflichtet, zur Verringerung von Umweltauswirkungen durch Abfälle auf<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 2<br />
Getränkeeinwegverpackungen Pfand zu erheben und diese gegen Pfan<strong>der</strong>stattung<br />
zurückzunehmen um diese Einwegverpackungen einer stofflichen Verwertung zuzuführen.<br />
Hierzu wurden in den vergangenen Jahren alle <strong>ALDI</strong> <strong>Verkaufsstelle</strong>n mit Pfandflaschenrückgabeautomaten<br />
ausgestattet. Diese wurden i.d.R. im Verkaufsraum platziert.<br />
Die Aufstellflächen sowie die Bedienungsflächen für Kunden und Servicepersonal wurden<br />
durch Komprimierung sonstiger Waren im Verkaufsraum geschaffen. Diese o.g.<br />
Aufstell- und Bewegungsflächen sind, ebenso wie Kassen- und Packzone, vollständig<br />
in die Verkaufsflächen einzuberechnen, was bedingt durch die o.g. Entwicklung generell<br />
zu einer rechnerischen Erhöhung <strong>der</strong> Verkaufsflächenbedarfs geführt hat, ohne das<br />
hierdurch die (Netto-)Verkaufsflächen verän<strong>der</strong>t werden.<br />
Neben den o.g. Anfor<strong>der</strong>ungen aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen<br />
(Pfandsystem) und dem „Trend in die Fläche“ im Wettbewerb um die Kundenbindung,<br />
hat die Fa. <strong>ALDI</strong>-Süd seit dem Jahr 2006 ihr Warenangebot um ein eingeschränktes<br />
Frischfleischsortiment erweitert. Hierzu wurden zusätzliche Kühltruhen mit einem begrenzten<br />
Sortiment aus fertig verpacktem Frischfleisch im Verkaufsraum aufgestellt.<br />
Mit dieser Maßnahme erfolgte eine Anpassung an einen Trend, <strong>der</strong> bei an<strong>der</strong>en Mitbewerbern<br />
im Bereich des Lebensmittel-Discounthandels bereits vollzogen ist. Auch<br />
diese Maßnahme erfolgte durch Verdichtung <strong>der</strong> sonstigen Sortimente auf reduzierter<br />
Fläche.<br />
Gleichzeitig unterliegen die Qualitätsstandards im Bereich <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Verkaufsflächen<br />
(siehe dazu auch unter Kap. 4.1.3) im zunehmend stärkeren Wettbewerb<br />
einem sehr dynamischen Entwicklungsprozess. Dieser Trend ist gekennzeichnet durch<br />
steigende Anfor<strong>der</strong>ungen an die kundenfreundliche Gestaltung <strong>der</strong> Verkaufsflächen.<br />
Die Entflechtung <strong>der</strong> Sortimente innerhalb <strong>der</strong> Verkaufsfläche, eine kundenfreundlichere<br />
großzügigere Gestaltung <strong>der</strong> Ladenzone mit ausreichend breiten Wegen sowie eine<br />
an die zeitgemäßen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Betriebslogistik (Lagerhaltung in normierten<br />
Verpackungseinheiten, ausreichende interne Verkehrs- und Rangierflächen für Gabelstapler<br />
und Hubwagen) angepasste Gestaltung und Anordnung <strong>der</strong> Verkehrs- und Lagerflächen,<br />
erfor<strong>der</strong>n im Vergleich zur früheren Situation mehr (Brutto-)Fläche – zu<br />
Lasten <strong>der</strong> Raumleistung 1 . Diese Entwicklung, die in vergleichbarer Weise auch von<br />
den Mitwettbewerbern <strong>der</strong> Branche verfolgt wird, hat zu einem allgemeinen Trend in<br />
die Fläche geführt, so dass die Raumleistung - verglichen mit Märkten „alter Bauart“ -<br />
deutlich zurückgegangen ist zugunsten einer zeitgemäßen und kundenfreundlicheren<br />
Konzeption mit hohem Wie<strong>der</strong>erkennungswert, die auch an die aktuellen Erfor<strong>der</strong>nisse<br />
<strong>der</strong> Logistik und Lagerhaltung angepasst ist.<br />
Die <strong>Erweiterung</strong>splanung sieht vor, das <strong>ALDI</strong>-Marktgebäude in nordöstlicher Richtung<br />
um ca. 10 m zu verlängern, so dass eine Vergrößerung <strong>der</strong> überbauten (Brutto-) Flächen<br />
um ca. 364 qm erfolgt (die Verkaufsflächen werden um ca. 187 qm vergrößert).<br />
1 Die sog. „Raumleistung“ ist definiert durch den erwirtschafteten Umsatz je qm Verkaufsfläche (VK)<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 3<br />
Flächenaufstellung – Bestand 2<br />
Bestand Nebenflächen Verkaufsflächen<br />
1. Verkaufsraum = 773,16 qm<br />
2. Lager = 252,68 qm<br />
3. Anlieferung = 67,46 qm<br />
4. Heizraum = 5,52 qm<br />
5. Umkleide / Hausanschlussraum = 10,54 qm<br />
6. Tresorraum = 14,36 qm<br />
7. Vorraum = 8,07 qm<br />
8. Personalraum = 16,27 qm<br />
9. WC Damen = 3,35 qm<br />
10. WC Herren = 3,35 qm<br />
Einzelsummen = 381,60 qm 773,16 qm<br />
GESAMT (Bestand) = 1.154,76 qm<br />
Flächenaufstellung – Planung 3<br />
Planung<br />
Nebenflächen<br />
(+ 177,35 qm)<br />
Verkaufsflächen<br />
(+ 186,83 qm)<br />
1. Verkaufsraum = 959,99 qm<br />
2. Warenlager = 332,02 qm<br />
3. Anlieferung = 71,55 qm<br />
4. Pfandvorraum = 8,94 qm<br />
5. Sammelraum = 37,47 qm<br />
6. Lagerraum = 40,73 qm<br />
7. Flur = 6,78 qm<br />
8. Heizraum = 5,52 qm<br />
9. Umkleide / Hausanschlussraum = 10,54 qm<br />
10. Tresorraum = 14,36 qm<br />
11. Vorraum = 8,07 qm<br />
12. Personalraum = 16,27 qm<br />
13. WC Damen = 3,35 qm<br />
14. WC Herren = 3,35 qm<br />
Einzelsummen = 558,95 qm 959,99 qm<br />
GESAMT (Planung + 364,18 qm) = 1.518,94 qm<br />
Mit <strong>der</strong> Neuplanung wird eine Erhöhung <strong>der</strong> Verkaufsflächen um rd. 187 qm angestrebt.<br />
Die Lager- und Nebenflächen werden um rd. 177 qm vergrößert.<br />
Das Verhältnis von Verkaufsflächen zu Nebenflächen wird demnach rd. 3 : 2 betragen.<br />
In Folge einer stetigen Reduzierung <strong>der</strong> Lager- und sonstigen Nebenflächen liegt heute<br />
dieses Verhältnis überwiegend bei 4 : 3, d.h. bis zu <strong>der</strong> i Viertel <strong>der</strong> Geschossfläche<br />
werden als Verkaufsfläche genutzt. 4<br />
Damit liegt dieser geplante Markt deutlich unter den heute üblicherweise anzusetzenden<br />
Ausnutzungskennziffern. Die Beurteilung von Auswirkungen i.S. des § 11 Abs. 3<br />
2 Angaben aus den Planunterlagen, Architekturbüro Gebhard & Wiechert, Bad Kreuznach<br />
3 Angaben aus den Planunterlagen, Architekturbüro Gebhard & Wiechert, Bad Kreuznach<br />
4 aus: BVerwG, Urt. 4 C 10.04 vom 24.11.2005, Ziff. 1.3.6<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 4<br />
BauNVO ausschließlich anhand <strong>der</strong> Geschossflächenzahl ist demzufolge ungeeignet,<br />
denn Einzelhandelsbetriebe werden vor allem durch die Größe <strong>der</strong> Verkaufsflächen<br />
bestimmt. 5<br />
Bei einer angenommenen durchschnittlichen Flächenproduktivität von ca. 7.000 € / m 2<br />
VKF ist durch die projektierte Vergrößerung <strong>der</strong> Verkaufsflächen um 187 qm von einer<br />
rechnerischen Umsatzsteigerung von ca. 1,3 Mio. €/a auszugehen. Darin nicht berücksichtigt<br />
sind jedoch folgende Punkte:<br />
Die <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> Verkaufsflächen dient u.a. dazu, den Markt an zeitgemäße kundenfreundliche<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen anzupassen. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />
Maßnahmen:<br />
• Entzerrung <strong>der</strong> Waren / Sortimente (infolge des Aufstellens von Kühltruhen mit<br />
einem eingeschränkten Frischfleischsortiment mussten die sonstigen Sortimente<br />
auf dem bisher zur Verfügung stehenden Raum komprimiert werden)<br />
• niedrigere Regale (Überblicken des Verkaufsraumes soll verbessert werden)<br />
• Reduzierung <strong>der</strong> Präsentationshöhe <strong>der</strong> Waren auf die Greifhöhe für den Kunden<br />
• Kühl und Tiefkühltruhen werden nicht mehr so tief befüllt, so dass ein tiefes<br />
Hineinbücken künftig vermieden werden soll<br />
• Kundenfreundliche großzügige Gestaltung <strong>der</strong> Bewegungsräume im Verkaufsbereich<br />
(Anm.: gerade die Fa. <strong>ALDI</strong> legt beson<strong>der</strong>en Wert auf beson<strong>der</strong>s breite<br />
Gänge zwischen den Regalen)<br />
• Darüber hinaus soll ein Puffer für mögliche zukünftige Sortimentsverschiebungen<br />
in <strong>der</strong> Angebotspalette geschaffen werden.<br />
Ein geringer Teil <strong>der</strong> zusätzlichen Verkaufsflächen entfällt zudem auf den neuen Vorraum<br />
zum Getränkepfandautomaten, <strong>der</strong> zwar nicht dem Verkauf o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Präsentation<br />
von Waren dient, jedoch formell den Verkaufsflächen zugerechnet werden muss.<br />
Die vorgenannten Punkte führen dazu, dass von den rechnerisch hinzukommenden<br />
Verkaufsflächen von 187 qm nur ein Anteil von 1/3 bis max. 1/2 <strong>der</strong> Fläche unmittelbar<br />
umsatzsteigernde Effekte (0,4 – 0,65 Mio. €/a) auslösen wird.<br />
Die aktuelle Planung dient vorrangig <strong>der</strong> Anpassung des bereits seit vielen Jahren<br />
etablierten Marktes an zeitgemäße Marktanfor<strong>der</strong>ungen und damit <strong>der</strong> Kundenbindung<br />
und <strong>der</strong> Standortsicherung. Es erfolgt keine Hinzunahme neuer Sortimente.<br />
Erfahrungen <strong>der</strong> Fa. <strong>ALDI</strong> aus vergleichbaren Markterweiterungen zeigen, dass hierdurch<br />
keine Erhöhung <strong>der</strong> Kundenzahl erfolgt.<br />
5 Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Rn. 53 zu § 11 BauNVO<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 5<br />
2 Begriffsdefinitionen 6<br />
2.1 Großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind in Abgrenzung zum sonstigen Handel planungsrechtlich<br />
eine eigenständige Nutzungsart.<br />
Einzelhandelsbetriebe sind Betriebe, die ausschließlich o<strong>der</strong> überwiegend an letzte<br />
Verbraucher verkaufen. Zu ihnen zählen u.a. alle Kauf- und Warenhäuser, SB-<br />
Warenhäuser, SB-Kaufhäuser, Verbrauchermärkte sowie Fachmärkte. Dazu gehört<br />
auch <strong>der</strong> Direktverkauf an Endverbraucher, unabhängig davon, ob dieser am Standort<br />
des Fertigungsbetriebs o<strong>der</strong> in einem eigens dazu geschaffenen Zentrum (Factory-<br />
Outlet-Center) erfolgt.<br />
Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind Unternehmen, die ein gemischtes o<strong>der</strong> spezielles<br />
Sortiment an Waren, gegebenenfalls Dienstleistungen, auf großer Fläche an<br />
letzte Verbraucher anbieten und verkaufen (zum Beispiel Verbrauchermärkte, Kaufund<br />
Warenhäuser, SB-Warenhäuser und Fachmärkte, wie Möbelhäuser, Baumärkte,<br />
Gartencenter, Textilfachmärkte). Einzelhandelsbetriebe, von denen die in § 11 Abs. 3<br />
Satz 2 BauNVO näher bezeichneten nicht nur unwesentlichen Auswirkungen ausgehen<br />
können, sind nur dann Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn<br />
sie außerdem „großflächig" sind.<br />
„Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauN-<br />
VO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreiten“ (Leitsatz – BVerwG 4 C<br />
10.04, Urteil vom 24.11.2005).<br />
Dies gilt unabhängig von den regionalen und örtlichen Verhältnissen, das heißt die<br />
Großflächigkeit ist für die kleine Gemeinde nicht an<strong>der</strong>s zu beurteilen als für die Großstadt<br />
und dort nicht an<strong>der</strong>s für den Ortsteil A als für den Ortsteil B. Bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />
<strong>der</strong> Großflächigkeit ist zunächst auf den einzelnen Betrieb abzustellen. Ein großflächiger<br />
Einzelhandelsbetrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO kann allerdings<br />
auch dann vorliegen, wenn es sich um eine „Funktionseinheit" mehrerer nicht<br />
großflächiger Betriebe handelt. Eine solche Funktionseinheit ist dann anzunehmen,<br />
wenn die Betriebe nach grundstücksrechtlichen, betriebs- o<strong>der</strong> bautechnischen Gesichtspunkten<br />
eine Einheit bilden.<br />
Da <strong>der</strong> Typus des <strong>der</strong> wohnungsnahen Versorgung dienenden Einzelhandelsbetriebs<br />
häufig nicht mehr allein anhand <strong>der</strong> Großflächigkeit bestimmt werden kann, kommt<br />
dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Auswirkungen in § 11 Abs. 3 BauNVO erhöhte Bedeutung zu.<br />
Danach ist für die städtebaurechtliche Einordnung großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />
entscheidend, ob sie sich nach Art, Lage o<strong>der</strong> Umfang auf die Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele<br />
<strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung o<strong>der</strong> auf die städtebauliche Entwicklung und<br />
Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können … Nur wenn <strong>der</strong>artige Auswirkungen<br />
zu bejahen sind, ist ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb in ein Kerno<strong>der</strong><br />
ein Son<strong>der</strong>gebiet zu verweisen. Bei <strong>der</strong> Prüfung dieser Auswirkungen sind<br />
nach § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO insbeson<strong>der</strong>e die Glie<strong>der</strong>ung und Größe <strong>der</strong> Ge-<br />
6 aus: „Großflächige Einzelhandelsvorhaben im Bau- und Landesplanungsrecht“, Erlass des Hess. Ministerpräsidenten -<br />
StAnz. Nr. 5, 3. Februar 2003 - sowie „Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung<br />
von Vorhaben (Einzelhandelserlass) Gem. RdErl. NW vom 07.05.1996 - Ministerialblatt NW vom 20.06.1996<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 6<br />
meinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung <strong>der</strong> verbrauchernahen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen. 7<br />
2.2 Geschossfläche - Verkaufsfläche<br />
Die Geschossfläche eines Gebäudes ist die Summe <strong>der</strong> Flächen seiner Vollgeschosse<br />
einschließlich <strong>der</strong> Umfassungs- und Zwischenwände, Treppenhäuser sowie <strong>der</strong> etwa in<br />
die Verkehrsflächen vorgekragten o<strong>der</strong> sie überbauenden Gebäudeteile, jedoch ausschließlich<br />
<strong>der</strong> Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO, Balkone, Loggien, Terrassen sowie<br />
bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesbaurecht in den Abstandsflächen zulässig<br />
sind o<strong>der</strong> zugelassen werden können (§ 20 BauNVO).<br />
Zur Verkaufsfläche sind auch diejenigen Bereiche innerhalb eines Selbstbedienungsladens<br />
zu zählen, die vom Kunden zwar aus betrieblichen und hygienischen Gründen<br />
nicht betreten werden dürfen, in denen aber die Ware für ihn sichtbar ausliegt (Käse-,<br />
Fleisch- und Wursttheke etc.) und in dem das Personal die Ware zerkleinert, abwiegt<br />
und abpackt. Insoweit handelt es sich um einen Bereich, <strong>der</strong> bei einem reinen Bedienungsladen<br />
herkömmlicher Art ebenfalls <strong>der</strong> Verkaufsfläche zuzurechnen wäre.<br />
Davon zu unterscheiden sind diejenigen Flächen, auf denen für den Kunden nicht<br />
sichtbar die handwerkliche und sonstige Vorbereitung (Portionierung etc.) erfolgt, sowie<br />
die (reinen) Lagerflächen.<br />
In die Verkaufsfläche einzubeziehen sind auch die "Kassenzone", also <strong>der</strong> Bereich, in<br />
dem sich die Kassen und die Durchgänge befinden, und die Fläche, die vorliegend mit<br />
"Pack- und Entsorgungszone" bezeichnet wird und von den Kunden vor dem Betreten<br />
des abgetrennten Verkaufsbereichs sowie nach Verlassen <strong>der</strong> Kasse durchlaufen wird.<br />
Denn auch sie prägen in städtebaulicher Hinsicht die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit<br />
des Betriebs. Dies wird deutlich, wenn man die Verkaufsform <strong>der</strong> Selbstbedienung<br />
und die <strong>der</strong> Bedienung durch Personal (sowie die hierzu bestehenden Mischformen)<br />
vergleichend betrachtet. Denn insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> räumliche Bereich vor <strong>der</strong> Zugangsschranke<br />
und hinter den Kassen erscheint beim System <strong>der</strong> Selbstbedienung nur<br />
wegen <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten dieser Verkaufsform als abtrennbar. Der Kunde geht durch<br />
eine Schranke, um den Selbstbedienungsbereich betreten zu können. Nachdem er<br />
bezahlt und den Kassenbereich durchschritten hat, betritt er eine Fläche, in <strong>der</strong> er die<br />
Waren einpacken, Verpackungsmittel entsorgen und sich zum Ausgang begeben kann.<br />
In einem Laden, in dem er herkömmlich bedient wird, besteht eine <strong>der</strong>artige räumliche<br />
Abtrennung nicht. Auf die Frage, an welcher Stelle <strong>der</strong> Kauf im Sinne des Zivilrechts<br />
abgeschlossen ist, kommt es aus städtebaulicher Sicht nicht an. 8<br />
2.3 Sortimente<br />
Als Sortiment wird die Gesamtheit <strong>der</strong> von dem Handelsbetrieb angebotenen Warenarten<br />
(-sorten) verstanden. Zu dem Warenangebot gehört ein nach dem Charakter des<br />
Handelsbetriebs abgestuftes Sortiment an Dienstleistungen. Der typische Charakter<br />
des Betriebs wird von seinem Kernsortiment (…) bestimmt. Das Randsortiment ist ei-<br />
7 aus: BVerwG, Urt. 4 C 10.04 vom 24.11.2005, Ziff. 1.4<br />
8 ebenda<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 7<br />
nem bestimmten Kernsortiment/Hauptsortiment sachlich ergänzend zugeordnet und<br />
enthält hinsichtlich des Angebotsumfangs deutlich untergeordnete Nebensortimente<br />
(OVG Münster. Urteil vom 22. Juni 1998. Az.: 7 a D 108/96,IV E).<br />
2.4 Voraussetzungen und Merkmale für eine von <strong>der</strong> Regelvermutung abweichende<br />
Beurteilung 9<br />
Die Regelvorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO (1.500/ 1.200 m 2 ) entbindet die<br />
Baugenehmigungsbehörde nicht von einer Prüfung des Einzelfalls.<br />
Konkrete Anhaltspunkte für eine atypische Fallgestaltung können entwe<strong>der</strong> auf <strong>der</strong><br />
betrieblichen Seite o<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> städtebaulichen Seite gegeben sein.<br />
Abweichungen von <strong>der</strong> typischen Fallgestaltung auf <strong>der</strong> betrieblichen Seite können<br />
zum Beispiel sein<br />
• die Geschossfläche ist zwar größer als die Regelgeschossfläche, die Verkaufsfläche<br />
aber erheblich geringer als die nach den Erfahrungen <strong>der</strong> Praxis zugrunde<br />
zu legende Fläche<br />
• <strong>der</strong> Betrieb ist auf ein schmales Warensortiment beschränkt o<strong>der</strong> auf Artikel, die<br />
üblicherweise in Verbindung mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten<br />
werden (wie Werkstatt mit Kraftfahrzeughandel) o<strong>der</strong> auf Dienstleistungen» die<br />
in einer gewissen Beziehung zur Produktion stehen (wie Möbelhersteller und -<br />
Händler).<br />
• Fachmärkte, die nur großflächig betrieben werden können, ohne dass von ihnen<br />
in <strong>der</strong> Regel Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO zu<br />
erwarten sind (wie Baustoff- und Baumärkte, Möbelmärkte, Märkte für Bodenbeläge,<br />
Getränke-, Garten-, Reifen-, Kraftfahrzeugmärkte).<br />
Auf <strong>der</strong> städtebaulichen Seite können sich zum Beispiel folgende atypische Fallgestaltungen<br />
ergeben:<br />
• <strong>der</strong> Einzugsbereich des Betriebs ist mit seinem Warenangebot bisher unterversorgt,<br />
• zentrale Versorgungsbereiche an an<strong>der</strong>en Standorten des Einzugsbereichs<br />
sind we<strong>der</strong> vorhanden noch geplant,<br />
• <strong>der</strong> Betrieb soll in zentraler und für die Wohnbevölkerung allgemein gut erreichbarer<br />
Lage errichtet werden.<br />
Solche Anhaltspunkte für eine atypische Fallgestaltung schließen die Anwendung des<br />
§ 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO nicht aus. Sie führen lediglich dazu, dass die — wi<strong>der</strong>legliche<br />
— Vermutung nicht greift. In diesem Fall muss im Einzelnen geprüft werden, ob<br />
sich das Vorhaben auf die Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung<br />
o<strong>der</strong> auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich<br />
auswirken kann.<br />
9 ebenda<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 8<br />
3 Karten<br />
a. <strong>Kastellaun</strong>, Luftbildausschnitt, <strong>ALDI</strong>-Marktgelände<br />
b. <strong>Kastellaun</strong>, Ausschnitt Topographische Karte<br />
c. Ausschnitt Regionalplan Mittelrhein-Westerwald 2006<br />
d. <strong>ALDI</strong>-Markt: Bestand / <strong>Erweiterung</strong>splanung<br />
e. Umfeld des <strong>ALDI</strong>-Geländes auf Luftbildbasis<br />
f. Lage und Verteilung <strong>der</strong> Lebensmittelsupermärkte<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 9<br />
a. <strong>Kastellaun</strong>, Luftbildausschnitt, <strong>ALDI</strong>-Marktgelände<br />
Abbildung 3: Luftbildausschnitt (GoogleMaps-Darstellung) – <strong>ALDI</strong>-Gelände<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 10<br />
b. <strong>Kastellaun</strong>, Ausschnitt Topographische Karte (unmaßstäblich)<br />
Abbildung 4: Plangebiet auf Basis <strong>der</strong> TK<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 11<br />
c. Ausschnitt Regionalplan Mittelrhein-Westerwald 2006<br />
Abbildung 5: Regionalplan Mittelrhein-Westerwald<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 12<br />
d. <strong>ALDI</strong>-Markt: Bestand / <strong>Erweiterung</strong>splanung<br />
Abbildung 6: <strong>ALDI</strong>-Markt – Bestand / Planung<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 13<br />
e. Umfeld des <strong>ALDI</strong>-Geländes auf Luftbildbasis<br />
Abbildung 7: Umfeld <strong>ALDI</strong>-Gelände<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 14<br />
f. Lage und Verteilung <strong>der</strong> Lebensmittelsupermärkte<br />
Abbildung 8: Lebensmittelsupermärkte in <strong>Kastellaun</strong><br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 15<br />
4 Allgemeine strukturelle Rahmenbedingungen<br />
4.1 Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel 10<br />
Um die Jahreswende 1999/2000 haben sich einzelne Unternehmen bzw. Verbände<br />
des Lebensmitteleinzelhandels an das Bundeskanzleramt gewandt, weil sie die Regelung<br />
des § 11 Abs. 3 BauNVO hinsichtlich <strong>der</strong> Standortzuweisung für großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
als Benachteiligung von Lebensmittelsupermärkten (mindestens<br />
5.000 Artikel aus dem Lebensmittelsortiment – laut Eurohandelsinstitut (EHI) 400 m 2<br />
bis 1.500 m 2 Verkaufsfläche) gegenüber an<strong>der</strong>en Vertriebsformen des Lebensmittelhandels<br />
empfinden.<br />
Zur Klärung <strong>der</strong> damit angesprochenen Fragen hat das BMVBW in Abstimmung mit<br />
<strong>der</strong> Bauministerkonferenz, den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden<br />
des Einzelhandels eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die auf <strong>der</strong> Grundlage konkreter<br />
Fälle Lösungsvorschläge erarbeiten sollte.<br />
Die Arbeitsgruppe betont in ihrem Bericht, dass dem Lebensmitteleinzelhandel<br />
eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung im Hinblick auf die Sicherung einer verbrauchernahen<br />
Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung zukommt, so dass von großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben<br />
in größeren Gemeinden und Ortsteilen auch oberhalb<br />
<strong>der</strong> Regelvermutungsgrenze von 1.200 m 2 aufgrund einer Einzelfallprüfung<br />
dann keine negativen Auswirkungen auf die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung und<br />
den Verkehr ausgehen können, wenn:<br />
• <strong>der</strong> Non-Food-Anteil weniger als 10 v.H. <strong>der</strong> Verkaufsfläche beträgt, und<br />
<strong>der</strong> Standort verbrauchernah und<br />
• hinsichtlich des induzierten Verkehrsaufkommens „verträglich“ sowie<br />
städtebaulich integriert ist.<br />
4.1.1 Entwicklung <strong>der</strong> Betriebstypen<br />
Supermarkt<br />
Der Supermarkt ist ein Einzelhandelsbetrieb, <strong>der</strong> auf einer Verkaufsfläche von mindestens<br />
400 m 2 Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Frischwaren (z.B. Obst, Gemüse,<br />
Südfrüchte, Fleisch) und ergänzend Waren des täglichen und des kurzfristigen<br />
Bedarfs an<strong>der</strong>er Branchen vorwiegend in Selbstbedienung anbietet. Nach <strong>der</strong> amtlichen<br />
Statistik hat <strong>der</strong> Supermarkt höchstens eine Verkaufsfläche von 1.000 m 2 und<br />
nach Panelinstituten von höchstens 800 m 2 . Das Euro-Handelsinstitut hat keine Obergrenze<br />
in absoluten Quadratmeterzahlen festgelegt. Der Supermarkt ist - laut Euro-<br />
Handelsinstitut – primär dadurch gekennzeichnet, dass <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> für Non-Food<br />
vorgesehenen Fläche nicht über 25 Prozent liegt.<br />
10 aus: „Bericht <strong>der</strong> Arbeitsgruppe: Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel“, BMVBW, 30.04.2002<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 16<br />
Lebensmittel-Discountmarkt<br />
Ein Lebensmittel-Discountmarkt dagegen ist ein Lebensmittel-Selbstbedienungsgeschäft,<br />
das ein auf umschlagstarke Artikel konzentriertes Angebot führt und den<br />
Verbraucher insbeson<strong>der</strong>e über seine Niedrigpreispolitik anspricht.<br />
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Lebensmittel-Discountmärkte<br />
i.d.R. eine Fläche von 700 bis 800 m 2 VK besitzen (Grenze zur Großflächigkeit), ein<br />
eingeschränktes Sortiment haben und die Zielgruppenansprache in erster Linie über<br />
das Preisargument vornehmen. Derzeit ist zu beobachten, dass bei Neuansiedlungen<br />
generell Verkaufsflächengrößen über 800 m 2 angestrebt werden.<br />
Verbrauchermarkt<br />
Ein Verbrauchermarkt ist, gem. EHI 11 Definition, ein Einzelhandelsgeschäft mit mindestens<br />
1.500 qm Verkaufsfläche, das überwiegend in Selbstbedienung Lebensmittel<br />
sowie Ge- und Verbrauchsgüter des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs anbietet.<br />
SB-Warenhaus<br />
Das SB-Warenhaus ist definiert als Einzelhandelsbetrieb mit mindestens 5.000 qm<br />
Verkaufsfläche, <strong>der</strong> vorwiegend Lebensmittel sowie ein breites Sortiment an Ge- und<br />
Verbrauchsgütern in Selbstbedienung führt.<br />
SB-Warenhäuser bieten durchschnittlich 51.400 Artikel. Im Mittel entfallen 62 % des<br />
Umsatzes auf den Food- und 38 % auf den Non-Food-Bereich.<br />
Die Standorte für SB-Warenhäuser sind in <strong>der</strong> Regel eindeutig verkehrsorientiert und<br />
stellen bewährte Magnetbetriebe in Fachmarkt- und Einkaufszentren dar. Bereits seit<br />
geraumer Zeit ist ein Vordringen von SB-Warenhäusern in Stadt- sowie Stadtteilzentren<br />
zu beobachten.<br />
4.1.2 Entwicklungstendenzen im Lebensmitteleinzelhandel<br />
In den letzten Jahren hat sich <strong>der</strong> Strukturwandel speziell im Lebensmitteleinzelhandel<br />
nochmals beschleunigt. Gewinner <strong>der</strong> Entwicklung waren eindeutig die Lebensmitteldiscountmärkte.<br />
Die Lebensmitteldiscountmärkte konnten ihren Marktanteil von 31 % im Jahr 1999 auf<br />
heute knapp 40 % steigern. Supermärkte haben dagegen Marktanteile eingebüßt.<br />
Auch die Zahl <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassungen und die Verkaufsfläche wachsen bei den Lebensmitteldiscountmärkten<br />
deutlich schneller als bei allen an<strong>der</strong>en Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels<br />
11 EHI Retail Institute GmbH, Köln<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 17<br />
Entwicklung <strong>der</strong> unterschiedlichen Betriebstypen<br />
Daten 1990 2007<br />
Anzahl <strong>der</strong> Betriebe<br />
Verän<strong>der</strong>ungen<br />
1990 / 2007<br />
Abs. in %<br />
Lebensmittel-Discounter 6.980 14.806 7.826 112,1<br />
Supermärkte 7.817 8.170 353 4,5<br />
SB-Warenhäuser, Verbrauchermärkte 1.656 3.150 1.494 90,2<br />
übrige Geschäfte 47.388 28.900 -18.488 - 39,0<br />
Verkaufsfläche in Mio. qm<br />
Lebensmittel-Discounter 2,72 10,28 7,56 277,9<br />
Supermärkte 5,40 6,50 1,10 20,4<br />
SB-Warenhäuser, Verbrauchermärkte 2,87 6,35 3,48 121,3<br />
übrige Geschäfte 7,60 5,67 - 1,93 - 25,4<br />
Quelle: EHI Köln, Handel aktuell 2007 / 2008<br />
Für Lebensmittel-Discountbetriebe können im Bundesdurchschnitt folgende Strukturdaten<br />
festgehalten werden: 12<br />
Verkaufsfläche je Betrieb:<br />
ca. 587 m 2 VK<br />
Umsatz je Betrieb pro Jahr: ca. 2,97 Mio. €<br />
Umsatz je m 2 VK: ca. 5.049 €<br />
Einkaufsbetrag je Kunde ca. 10,71 €<br />
Zahl <strong>der</strong> Kunden je Tag: ca. 922<br />
Für Supermärkte können im Bundesdurchschnitt folgende Strukturdaten festgehalten<br />
werden: 13<br />
Verkaufsfläche je Betrieb:<br />
ca. 1.026 m 2 VK<br />
Umsatz je Betrieb pro Jahr: ca. 3,93 Mio. €<br />
Umsatz je m 2 VK: ca. 3.829 €<br />
Einkaufsbetrag je Kunde ca. 11,20 €<br />
Zahl <strong>der</strong> Kunden je Tag: ca. 1.170<br />
Die o.a. Strukturkennziffern sind allerdings als durchschnittliche Werte zu sehen, welche<br />
in Abhängigkeit von <strong>der</strong> jeweiligen Betreiberfirma bzw. dem jeweiligen Betreiberkonzept<br />
deutlich variieren können. Außerdem ist im konkreten Einzelfall die Standort-<br />
12 Angaben nach dem EHI - Betriebsvergleich. In: Handel aktuell 2007 / 2008.<br />
13 ebenda<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 18<br />
lage und die Wettbewerbssituation zu beachten. Als Standorte werden sowohl vom<br />
Lebensmittel-Discounter als auch vom Supermarkt dabei i.d.R. sog. „Fahrstandorte",<br />
also Standorte mit einer guten Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr<br />
und mit einem großen Stellplatzangebot (80 - 120 Stellplätze) präferiert.<br />
4.1.3 Entwicklung <strong>der</strong> Raumleistung<br />
Die sog. „Raumleistung“ ist definiert durch den erwirtschafteten Umsatz je m 2 Verkaufsfläche<br />
(VK). Dieser Wert fällt kontinuierlich ab.<br />
Die Entflechtung <strong>der</strong> Sortimente innerhalb <strong>der</strong> Verkaufsfläche, eine kundenfreundlichere<br />
großzügigere Gestaltung <strong>der</strong> Ladenzone mit ausreichend breiten Wegen sowie eine<br />
an die zeitgemäßen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Betriebslogistik (Lagerhaltung in normierten<br />
Verpackungseinheiten, ausreichende interne Verkehrs- und Rangierflächen für Gabelstapler<br />
und Hubwagen) angepasste Gestaltung und Anordnung <strong>der</strong> Verkehrs- und Lagerflächen,<br />
erfor<strong>der</strong>n im Vergleich zur früheren Situation mehr Fläche.<br />
Viele Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen gestalten bereits seit geraumer Zeit ihre<br />
Läden in zunehmend offener, kundenfreundlicher Weise (siehe dazu auch unter<br />
Pkt. 1). Großzügig gestaltete breite Wege zwischen den Warenregalen, eine übersichtliche<br />
Präsentation <strong>der</strong> Sortimente mit Bewegungs- und Orientierungsräumen für die<br />
Kunden kennzeichnen das kundenorientierte Ladenkonzept und haben sich mittlerweile,<br />
in unterschiedlichen Ausprägungen, zum festen Bestandteil des Corporate Design<br />
vieler Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen entwickelt.<br />
Diese Entwicklung hat zu einem allgemeinen Trend in die Fläche geführt, so dass die<br />
Raumleistung - verglichen mit Märkten „alter Bauart“ - deutlich zurückgegangen ist (aktuellen<br />
Schätzungen zufolge um ca. 1/3) - zugunsten einer zeitgemäßen und kundenfreundlicheren<br />
Konzeption mit hohem Wie<strong>der</strong>erkennungswert, die auch an die aktuellen<br />
Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Logistik und Lagerhaltung angepasst ist.<br />
Zusammenfassend lässt sich <strong>der</strong> Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel folgen<strong>der</strong>maßen<br />
charakterisieren:<br />
• Abnahme <strong>der</strong> kleinstrukturierten Betriebe<br />
• Vordringen des Betriebstyps Discountmarkt<br />
• steigende Mindestanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bestandsentwicklung und bei Neuansiedlungen<br />
hinsichtlich Verkaufsflächengröße, Stellplatzangebot usw.<br />
• schwierige Integration <strong>der</strong> wachsenden Flächenansprüche und Stellplatzzahlen<br />
in innerörtlichen Lagen.<br />
Nach Schätzung des EHI Retail Institute betrug die durchschnittliche Raumleistung bei<br />
<strong>ALDI</strong>-Süd Filialen im Jahr 2006 rd. 8.500 €/qm VKF 14 . Da <strong>der</strong> vorliegende Markt in<br />
einer vergleichsweise strukturschwachen Region mit einem durchschnittlichen Kaufkraftindex<br />
und einer geringen Bevölkerungsdichte liegt, wird zur Abschätzung <strong>der</strong> Wir-<br />
14 aus: Handel aktuell 2007 / 2008, EHI Retail Institute Köln<br />
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kungen im vorliegenden Fall von einer Raumleistung von rd. 7.000 €/qm VKF ausgegangen.<br />
4.2 Das Verbraucherverhalten im Wandel<br />
Nach den Aussagen einer GMA Langzeitstudie zu den „tatsächlichen Auswirkungen<br />
des großflächigen Einzelhandels“ wurden die Tendenzen zur Konzentration und Filialisierung<br />
im Einzelhandel ermöglicht o<strong>der</strong> gar initiiert durch tief greifende Verän<strong>der</strong>ungen<br />
im Einkaufs- und Mobilitätsverhalten <strong>der</strong> Verbraucher. Der Einfluss des Verbrauchers<br />
auf die Standort- und Betriebstypenentwicklung wird sich demnach zukünftig noch verstärken,<br />
wobei sich auch zunehmend heterogene Käuferschichten herausbilden werden.<br />
Viele Kunden erwarten heute:<br />
• Alle Waren des täglichen Bedarfs in einem Geschäft kaufen zu können (One-<br />
Stop-Shopping)<br />
• Aus einem großen Angebot auswählen zu können (Angebotsvielfalt)<br />
• Alle Geschäfte gut erreichen zu können (Erreichbarkeitsfaktoren)<br />
• Die jeweils gewünschte Menge eines Produktes kaufen zu können (Mengenverfügbarkeit,<br />
differenzierte Portionierungen)<br />
• Zur gewünschten Zeit einkaufen zu können (Öffnungszeiten)<br />
• In einer ansprechenden Atmosphäre einkaufen zu können (Einkaufsatmosphäre)<br />
• Neben und mit dem Einkauf emotionale Bedürfnisse zu befriedigen (Erlebniseinkauf)<br />
• Zu niedrigen Preisen einkaufen zu können (Discountshopping)<br />
• Ein qualitativ ansprechendes Angebot zu erhalten (Markenorientierung)<br />
• In mehreren gleichartigen Geschäften einkaufen zu können (Anzahl <strong>der</strong> Geschäfte)<br />
• In unterschiedlichen Geschäften einkaufen zu können (Betriebstypenvielfalt)<br />
• Angenehm einkaufen zu können (Convenience).<br />
Mit steigen<strong>der</strong> Kaufkraft <strong>der</strong> Bevölkerung, Fall <strong>der</strong> Preisbindung, mit erhöhtem Motorisierungsgrad<br />
und damit verbunden zunehmenden Wahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen<br />
Einzelhandelsstandorten einer Stadt sowie konkurrierenden Einkaufsstädten<br />
trat anstelle <strong>der</strong> Versorgungsfunktion des Einzelhandels <strong>der</strong> Erlebniseinkauf in den<br />
Vor<strong>der</strong>grund. 15<br />
15 zitiert aus: „Die tatsächlichen Auswirkungen großflächigen Einzelhandels – Ergebnisse und Handlungsempfehlungen<br />
aus <strong>der</strong> GMA Langzeitstudie“, veröffentlicht in: Institut für Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik <strong>der</strong> TU-Wien<br />
(Hrsg.): Der öffentliche Sektor. 25. Jg., Heft 4, Dezember 1999, Seiten 32 - 50<br />
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4.3 Strukturelle Folgen / Ausblick<br />
Resultierend aus den o.g. Entwicklungen, haben sich – nach Aussage <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
für Markt- und Absatzforschung (GMA) – u.a. folgende strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen im<br />
Einzelhandel eingestellt, die größtenteils noch andauern 16 :<br />
Ausdifferenzierung <strong>der</strong> Nachfrage: Die ursprüngliche Einteilung <strong>der</strong> Verbraucher nach<br />
Zielgruppen wird durch das Kaufverhalten zunehmend in Frage gestellt. Ein Verlust <strong>der</strong><br />
„Mitte“ zu Gunsten höherpreisiger Angebote auf <strong>der</strong> einen Seite und niedrigpreisiger<br />
Angebote auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite ist in fast allen Branchen festzustellen.<br />
Wachstum <strong>der</strong> Einzelhandelsflächen: Der stagnierenden Nachfrage steht ein nach wie<br />
vor dynamisches Wachstum <strong>der</strong> Einzelhandelsflächen gegenüber. So stieg die Verkaufsfläche<br />
zwischen 1996 und 2004 in Deutschland um über 20 %.<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Betriebstypen: Der Marktanteil traditioneller Fachgeschäfte sinkt seit<br />
1980 kontinuierlich, während die Marktanteile v.a. filialisierter Fachgeschäfte, Fachmärkte<br />
und Lebensmitteldiscounter wachsen. Ursache hierfür ist – angesichts <strong>der</strong><br />
wachsenden Konkurrenz – eine Zunahme <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Betriebstypen mit geringer<br />
Personalausstattung. Gerade die dynamische Entwicklung <strong>der</strong> Fachmärkte umfasst<br />
mittlerweile nahezu alle Branchen. In Folge <strong>der</strong> oftmals schwierigen Integration<br />
dieses Betriebstyps ist ein weiterer Ausbau <strong>der</strong> autokundenorientierten Standorte in<br />
verkehrsgünstiger Lage zu erwarten.<br />
Flächenwachstum und Rückgang <strong>der</strong> Betriebszahl: Das Flächenwachstum im Einzelhandel<br />
kann exemplarisch im Lebensmitteleinzelhandel nachvollzogen werden. Damit<br />
geht ein deutliches Abschmelzen <strong>der</strong> Betriebszahl einher. Als Konsequenz ergeben<br />
sich größere Betriebseinheiten; <strong>der</strong>zeit liegt die durchschnittliche Betriebsgröße bei ca.<br />
480 m 2 VK (im Jahr 1990 lag diese, nach Aussage des Europäischen Handelsinstitutes<br />
Köln) noch bei 280 m 2 VK). Die Gründe hierfür sind vielfältig und sowohl bei den Anbietern<br />
(z.B. Rationalisierung), als auch bei den Verbrauchern (z.B. verän<strong>der</strong>tes Nachfrageverhalten)<br />
zu finden.<br />
Konzentrations- und Filialisierungstendenz: Die Zahl <strong>der</strong> Betreiber von Supermärkten<br />
und Discountern hat sich in den letzten 20 Jahren auf eine Hand voll leistungsfähiger<br />
Anbieter reduziert, die bundesweit tätig sind. Inhabergeführte, kettenunabhängige Geschäfte<br />
sind kaum noch anzutreffen.<br />
Rückzug aus Wohnlagen: Seit mehreren Jahren ist ein Rückzug von Einzelhandelsbetrieben<br />
sowohl im ländlichen Raum als auch in Stadtteilen und Wohngebieten festzustellen.<br />
Gebiete mit weniger als 3. - 4.000 Einwohnern bieten kaum das erfor<strong>der</strong>liche<br />
Marktpotenzial für eigene Lebensmittelmärkte im Sinne von Nahversorgern.<br />
Gezielte Standortanfor<strong>der</strong>ungen: Die Handelsunternehmen konzentrieren ihre Standortnachfrage<br />
auf wenige Standorte, die bestimmte Anfor<strong>der</strong>ungen (z.B. Grundstücksgröße,<br />
Erreichbarkeit, Einsehbarkeit) erfüllen müssen. Das unternehmerische Standortwahlverhalten<br />
divergiert dabei häufig mit den städtebaulichen Zielvorstellungen <strong>der</strong><br />
Städte.<br />
Größenstruktur von Lebensmittelmärkten: Die Entwicklung <strong>der</strong> Betriebsgrößen wird<br />
sich auf Grund <strong>der</strong> betriebswirtschaftlichen Aspekte auch zukünftig zu größeren<br />
Einheiten vollziehen. Derzeit liegt die betriebswirtschaftliche Mindestgröße für einen<br />
16 zitiert aus: Standortatlas Einzelhandel, Regionalverband Schwarzwald – Baar – Heuberg, GMA 2006<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 21<br />
frischeorientierten Lebensmittel-Supermarkt bei ca. 1.200 m 2 Verkaufsfläche. Für die<br />
Zukunft ist eine steigende Tendenz zu erwarten.<br />
5 Rahmenbedingungen<br />
5.1 Planerische Rahmenbedingungen<br />
Die Bevölkerung <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland ist von 1991 bis heute von 80,3 Mio.<br />
auf 82,5 Mio. Menschen gewachsen. Dies entspricht einem Zuwachs um 2,7 %. Die<br />
Anzahl <strong>der</strong> privaten Haushalte ist im gleichen Zeitraum um 7,4 % (von 35,3 Mio. auf<br />
37,9 Mio.) gestiegen. Die durchschnittliche Haushaltsgröße ist von 2,27 Personen im<br />
o.g. Zeitraum auf 2,16 Personen gesunken. Die sinkende Haushaltsgröße und insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Zunahme <strong>der</strong> Single-Haushalte haben nicht unerhebliche Auswirkungen<br />
auf den Berufs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr. Das Verkehrsverhalten <strong>der</strong> Menschen<br />
wird in starkem Maße durch die zunehmende Individualisierung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
geprägt. 17<br />
Wachsen<strong>der</strong> Verkehr ist das Resultat wachsen<strong>der</strong> Arbeitsteilung zwischen Standorten,<br />
<strong>der</strong>en jeweilige Eignung für Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Ausbildung und Freizeit<br />
bestmöglich genutzt werden soll. 18 Diese Entwicklungen haben auch dazu geführt,<br />
dass die traditionelle Form <strong>der</strong> täglichen Bedarfsdeckung überwiegend durch den wöchentlichen<br />
Einkauf abgelöst wurde. 19 Der wöchentliche Einkauf zur Deckung <strong>der</strong><br />
Grundversorgung wird zunehmend „unterwegs“ während <strong>der</strong> täglichen Fahrten zwischen<br />
Arbeitsplatz und Wohnort erledigt.<br />
Diese vielfältigen Verflechtungen haben auch dazu geführt, dass sich die zentralörtliche<br />
Standortbindung gelockert hat. Einzugsbereiche verschiedener Einrichtungen<br />
überlagern sich, so dass eindeutige funktionale Abgrenzungen von Verflechtungsbereichen<br />
vielfach nicht mehr möglich sind. 20<br />
5.1.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)<br />
<strong>Kastellaun</strong> ist im LEP IV als „Mittelzentrum“ im Verbund mit den kooperierenden Zentren<br />
Simmern und VG Kirchberg im Mittelbereich Simmern ausgewiesen. Darüber hinaus<br />
ist <strong>Kastellaun</strong> dem Strukturraumtyp „ländlicher Raum“ (ländlicher Bereich mit konzentrierter<br />
Siedlungsstruktur) zugeordnet.<br />
Die Bedeutung des Einzelhandels liegt aus Sicht <strong>der</strong> Landesplanung vor allem in einer<br />
flächendeckenden Versorgung <strong>der</strong> - auch nicht motorisierten - Bevölkerung mit einem<br />
differenzierten und bedarfsgerechten Warenangebot in zumutbarer Erreichbarkeit und<br />
an städtebaulich „integrierten Standorten“.<br />
17 aus: Verkehrsbericht 2000, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
18 ebenda<br />
19 aus: Raumordnungsgutachten Mittelhessen, 1997<br />
20 aus: RPS 2000, Begründung zu 2.2<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 22<br />
Die Errichtung und <strong>Erweiterung</strong> von Vorhaben des großflächigen Einzelhandels ist nur<br />
in zentralen Orten zulässig (Zentralitätsgebot). Betriebe mit mehr als 2.000 m 2 Verkaufsfläche<br />
kommen nur in Mittel- und Oberzentren in Betracht. 21<br />
Die Ansiedlung und <strong>Erweiterung</strong> von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit innenstadtrelevanten<br />
Sortimenten ist nur in städtebaulich integrierten Bereichen, das heißt in<br />
Innenstädten und Stadt- sowie Stadtteilzentren, zulässig (städtebauliches Integrationsgebot).<br />
22<br />
Grundsätzlich sind für die Ansiedlung und den Ausbau des großflächigen Einzelhandels<br />
dort Grenzen zu ziehen, wo die Funktionsfähigkeit des zentralen Ortes selbst<br />
und/o<strong>der</strong> die verbrauchernahe Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in benachbarten zentralen<br />
Orten wesentlich beeinträchtigt würde. Mit <strong>der</strong> Abgrenzung von Nah- und Mittelbereichen<br />
innerhalb von Ober- und Mittelzentren wird ermöglicht, auch wesentliche Beeinträchtigungen<br />
in Teilbereichen von zentralen Orten zu berücksichtigen. 23<br />
In den ländlichen Räumen – insbeson<strong>der</strong>e in den Räumen ohne eine hohe Zentrenerreichbarkeit<br />
– ist die Daseinsvorsorge in den zentralen Orten (insb. Mittelzentren) zu<br />
sichern und weiterzuentwickeln. 24<br />
Mittelzentren sind Standorte für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen,<br />
sozialen und politischen Bereich und für weitere private Dienstleistungen. Sie sind<br />
Verknüpfungspunkte <strong>der</strong> öffentlichen Nahverkehrsbedienung.<br />
In Räumen, die als »mittelzentraler Verbund kooperieren<strong>der</strong> Zentren« gekennzeichnet<br />
sind, sollen diejenigen kooperierenden Zentren, die über kein umfassendes Angebot<br />
an mittelzentralen Einrichtungen verfügen, ein breit gefächertes Angebot ergänzen<strong>der</strong><br />
Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen vorhalten. 25<br />
21 aus: LEP IV, Z 57 (Ziel)<br />
22 aus: LEP IV, Z 58 (Ziel)<br />
23 aus: LEP IV, Begründung zu Z 58<br />
24 aus: LEP IV, Z 45 (Ziel)<br />
25 aus: LEP IV, G 41<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 23<br />
5.1.2 Regionaler Raumordnungsplan (RROP) Mittelrhein-Westerwald<br />
Abbildung 9: RROP Mittelrhein – Westerwald<br />
Abbildung 10: Zentrale Orte und Nahbereiche<br />
Der RROP Mittelrhein-Westerwald weist das Plangebiet im Mittelzentrum <strong>Kastellaun</strong><br />
als „Siedlungsfläche für Wohnen“ aus.<br />
Z1 Die zentralen Orte übernehmen jeweils ihrer Hierarchie entsprechend Versorgungsfunktionen<br />
für ihren jeweiligen Versorgungsbereich, das Oberzentrum Koblenz<br />
hochwertige und spezialisierte Versorgungsfunktionen für die gesamte Region,<br />
die Mittelzentren des Grundnetzes Versorgungsfunktionen des gehobenen<br />
Bedarfs für den jeweiligen Mittelbereich, die Grundzentren des Grundnetzes entsprechend<br />
die Grundversorgung für den zugehörigen Nahbereich. 26<br />
Zum Themenfeld „Einzelhandel“ trifft <strong>der</strong> Textteil des RROP folgende Grundsatz- (G)<br />
und Zielaussagen (Z) 27 :<br />
G1 Die bedarfsgerechte Nahversorgung mit Guẗern des täglichen Bedarfs im fußläufigen<br />
Entfernungsbereich soll unterstuẗzt werden.<br />
G2 In den zentralen Bereichen von Städten, Stadtteilen und Gemeinden soll entsprechend<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Zentralitätsstufe und <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten die weitere<br />
Einzelhandelsentwicklung sichergestellt werden. Dabei sollen das sich verän<strong>der</strong>nde<br />
Käuferverhalten und die sektoralen Anfor<strong>der</strong>ungen des Einzelhandels angemessen<br />
berücksichtigt werden.<br />
G4 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen nach Umfang und Zweckbestimmung<br />
<strong>der</strong> zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ung entsprechen und <strong>der</strong> zu sichernden Versorgung<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung Rechnung tragen (Kongruenzgebot).<br />
Z1 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind grundsätzlich nur in zentralen Orten vorzusehen<br />
(Konzentrationsgebot) und in <strong>der</strong> Regel in engem räumlichen und funktionalen<br />
Zusammenhang mit den zentralen Einkaufsbereichen (städtebauliches Integrationsgebot)<br />
zu errichten.<br />
26 aus: RROP Mittelrhein-Westerwald 2006, Kap. 2.1<br />
27 aus: RROP Mittelrhein-Westerwald 2006, Kap. 2.2.5 - auszugsweise<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 24<br />
G5 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen so bemessen werden, dass ihr Einzugsbereich<br />
nicht wesentlich über den Versorgungsbereich <strong>der</strong> Standortgemeinde<br />
hinausgeht.<br />
Fazit:<br />
Aus raumordnerischer Sicht besitzt <strong>Kastellaun</strong> als Mittelzentrum im „ländlichen Raum“<br />
wichtige überörtliche Versorgungsfunktionen insbeson<strong>der</strong>e für den Nahbereich mit Gütern<br />
des täglichen Bedarfs.<br />
Die <strong>Erweiterung</strong> des bereits seit vielen Jahren in die örtliche Einzelhandelsstruktur und<br />
städtebaulich integrierten <strong>ALDI</strong>-Marktes dient vorwiegend <strong>der</strong> Optimierung <strong>der</strong> internen<br />
Betriebsabläufe sowie <strong>der</strong> gestalterischen und organisatorischen Aufwertung <strong>der</strong> Ladenzone<br />
für die Kunden (siehe dazu Kap. 4). Die Unterbringung neuer (zusätzlicher)<br />
Sortimente ist nicht beabsichtigt. Die Maßnahme dient in erster Linie <strong>der</strong> Standortsicherung<br />
und <strong>der</strong> Kundenbindung und folgt insofern auch den o.g. Grundsätzen und Zielen<br />
<strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung.<br />
5.1.3 Zulässigkeit von Einzelhandel<br />
Der bestehende <strong>ALDI</strong>-Markt am Standort „Südstraße 6-8“ ist mit einer Verkaufsfläche<br />
von 773 qm bislang nicht als „großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ i.S. des BVerwG,<br />
Urt. 4 C 10.04 vom 24.11.2005 zu bewerten.<br />
Die grundsätzliche Entscheidung zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel am<br />
Standort ist jedoch mit <strong>der</strong> Errichtung des Marktes faktisch bereits vor einigen Jahren<br />
gefallen.<br />
Bei <strong>der</strong> vorliegenden geplanten Vergrößerung <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> besitzt daher<br />
die Beurteilung <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> raumordnerischen „Vertretbarkeit“ einer rechnerischen<br />
Vergrößerung <strong>der</strong> bereits zulässigen Verkaufsflächen um ca. 187 m 2 zentrale Bedeutung.<br />
Mit <strong>der</strong> geplanten <strong>Erweiterung</strong> auf rd. 960 m 2 Verkaufsfläche wird die Grenze zur<br />
Großflächigkeit i.S. des o.g. BVerwG Urteils überschritten.<br />
Zur Schaffung <strong>der</strong> formellen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Markterweiterung<br />
soll das Gelände auf Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung als „Son<strong>der</strong>gebiet<br />
– Einzelhandel“ gem. § 11 BauNVO ausgewiesen werden.<br />
Die Beurteilung <strong>der</strong> Zentrenrelevanz und, damit zusammenhängend auch <strong>der</strong> Vereinbarkeit<br />
mit den Zielen des o.g. Bebauungsplans, hängt auch ganz entscheidend mit<br />
<strong>der</strong> Betriebsform zusammen. <strong>ALDI</strong>-Märkte führen ein schmales Warensortiment von<br />
nur ca. 700 – 750 Artikel (ein allgemein üblicher Vollsortiments-Supermarkt führt demgegenüber<br />
zwischen 7.500 und 11.500 Artikel). Dieser Betriebstypus des Lebensmitteldiscountmarktes<br />
besitzt demzufolge spezialisierte Anfor<strong>der</strong>ungen an den Marktstandort,<br />
die ein starkes Gewicht auf einer guten Verkehrsanbindung sowie einer ausreichenden<br />
Flächenverfügbarkeit, (vgl. Kap. 4.2) besitzt. Insofern ist dieser Betriebstypus<br />
i.d.R. auf Standorte an den Siedlungsrän<strong>der</strong>n mit guter Verkehrsanbindung angewiesen.<br />
Aufgrund dieser betriebsspezifischen Beson<strong>der</strong>heiten ist eine generelle Zentrenrelevanz<br />
nicht begründbar.<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 25<br />
5.2 Konzeptbeschreibung<br />
Abbildung 11: <strong>ALDI</strong>-Markt, Bestand 2008<br />
Abbildung 12: <strong>ALDI</strong>-Markt, geplante <strong>Erweiterung</strong><br />
Das Konzept sieht vor das Marktgebäude um ca. 10 m in nordöstlicher Richtung zu<br />
verlängern; darüber hinaus erfolgt entlang <strong>der</strong> nördlichen Gebäudeseite <strong>der</strong> Anbau <strong>der</strong><br />
Räumlichkeiten für die Unterbringung des Pfandautomaten inkl. Vorraum und Leergutlager.<br />
Der Pfandautomat ist vom Innenraum des Marktes aus über einen separaten<br />
Vorraum aus für die Kunden erreichbar.<br />
Die Verkaufsfläche wird nach dem Marktneubau künftig rd. 960 qm betragen (dies bedeutet<br />
eine Vergrößerung gegenüber dem Bestand um rd. 187 qm).<br />
Die Lager-/Nebenflächen werden von bislang rd. 382 qm auf zukünftig rd. 559 qm<br />
wachsen.<br />
Das neue Marktgebäude bleibt ein eingeschossiger Hallenbau, d.h. die Geschossigkeit<br />
wird nicht verän<strong>der</strong>t. In städtebaulich gestalterischer Hinsicht wird sich das erweiterte<br />
Marktgebäude in die bestehende angrenzende Bebauungsstruktur nahtlos einfügen.<br />
Aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Anschluss zu großflächigen Wohngebieten und<br />
seiner Sortimentsstruktur ist <strong>der</strong> Markt seit vielen Jahren fester Bestandteil <strong>der</strong> Nahversorgungsstruktur<br />
28 . Darüber hinaus entspricht er den raumordnerischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des Integrationsgebotes 29 .<br />
28 Zur Nahversorgung gehört die Bereitstellung des täglichen und periodischen Bedarfs <strong>der</strong> Einwohner mit Waren und<br />
Leistungen aus Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen. Im Begriff Nahversorgung steckt Versorgung in <strong>der</strong><br />
Nähe: Die Einrichtungen, in denen <strong>der</strong> Grundbedarf <strong>der</strong> Bevölkerung bereitgestellt wird, müssen zentral gelegen und<br />
leicht erreichbar sein; 600 – 1.000 Meter (siehe Abbildung 8) sind eine seitens <strong>der</strong> Stadtplanung immer wie<strong>der</strong> gehandelte<br />
Distanzspanne.<br />
29 „Städtebaulich integriert sind Standorte in einem beson<strong>der</strong>s baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit<br />
überwiegenden Wohnanteilen o<strong>der</strong> in dessen unmittelbarem Anschluss als Bestandteil eines planerischen Gesamtkonzepts<br />
mit beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Aspekte Städtebau, Verkehr sowie Einzelhandel und Dienstleistungen. Sie<br />
zeichnen sich neben einer Anbindung an den ÖPNV auch durch einen anteiligen fußläufigen Einzugsbereich aus.“ –<br />
zitiert aus: „Großflächige Einzelhandelsvorhaben im Bau- und Landesplanungsrecht“, Erlass des Hess. Ministerpräsidenten<br />
- StAnz. Nr. 5, 3. Februar 2003<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 26<br />
6 Mögliche Auswirkungen des Vorhabens / Atypische Fallgestaltung<br />
§ 11 Abs. 3 BauNVO - Sonstige Son<strong>der</strong>gebiete:<br />
1. …<br />
2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage o<strong>der</strong> Umfang auf die Verwirklichung<br />
<strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung o<strong>der</strong> auf die städtebauliche Entwicklung<br />
und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können,<br />
3. …<br />
sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Son<strong>der</strong>gebieten zulässig. Auswirkungen<br />
im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbeson<strong>der</strong>e schädliche Umwelteinwirkungen im<br />
Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle<br />
Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung im Einzugsbereich<br />
<strong>der</strong> in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in<br />
<strong>der</strong> Gemeinde o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den<br />
Naturhaushalt. Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und<br />
3 in <strong>der</strong> Regel anzunehmen, wenn die Geschoßfläche 1200 qm überschreitet. Die Regel des<br />
Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen bereits bei<br />
weniger als 1200 qm Geschoßfläche vorliegen o<strong>der</strong> bei mehr als 1200 qm Geschoßfläche<br />
nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Auswirkungen<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Glie<strong>der</strong>ung und Größe <strong>der</strong> Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung<br />
<strong>der</strong> verbrauchernahen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung und das Warenangebot des<br />
Betriebs zu berücksichtigen.<br />
Bei <strong>der</strong> Beurteilung von Anhaltspunkten für eine abweichende Beurteilung von <strong>der</strong> Regelvermutung<br />
des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO sind „insbeson<strong>der</strong>e<br />
<br />
<br />
<br />
die Glie<strong>der</strong>ung und Größe <strong>der</strong> Gemeinde und ihrer Ortsteile,<br />
die Sicherung <strong>der</strong> verbrauchernahen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung und<br />
das Warenangebot des Betriebs<br />
zu berücksichtigen. Darüber hinaus kommen grundsätzlich alle Gesichtspunkte in Betracht,<br />
die für die städtebauliche Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben<br />
nach § 11 Abs. 3 Satz 1 und 2 von Bedeutung sind“ 30 .<br />
Anhaltspunkte für eine von § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO (sog. „Vermutungsregel“) abweichende<br />
Beurteilung – die den sog. „atypischen Fall“ charakterisiert – ergeben sich<br />
in mehrfacher Hinsicht:<br />
30 aus: Ernst/Zinkhahn/Bielenberg, BauGB – Kommentar, C.H. Beck Vlg., Bd. V zum § 11 BauNVO, Rdnr. 83<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 27<br />
6.1 Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung und den Verkehr<br />
6.1.1 IV - Individueller Verkehr<br />
Abbildung 13: Stadtplanausschnitt<br />
Abbildung 14: Straßenkarte<br />
Die Stadt <strong>Kastellaun</strong> liegt im vor<strong>der</strong>en Hunsrück zwischen einer Talsenke im Norden<br />
und <strong>der</strong> Hochfläche des Hunsrücks, unmittelbar an überregionalen Hauptverkehrsachse<br />
B 327, <strong>der</strong> sogenannten „Hunsrückhöhenstraße“, welche das Stadtgebiet (noch)<br />
durchzieht. Aufgrund <strong>der</strong> zentralen Lage zwischen Rhein und Mosel sowie dem ländlich<br />
strukturierten Umfeld, besitzt <strong>Kastellaun</strong> eine bedeutende Rolle als Sitz <strong>der</strong> Verbandsgemeindeverwaltung<br />
und als Einkaufsstandort für einen vergleichsweise großflächigen<br />
Einzugsbereich.<br />
Das Gelände des <strong>ALDI</strong>-Marktes befindet sich im Südosten <strong>der</strong> Siedlungslage von <strong>Kastellaun</strong><br />
in unmittelbarer Nähe zur „Hasselbacher Straße“ (L 108), die eine Verbindung<br />
zu den südlich angrenzenden Ortschaften Hasselbach, Alterkülz, Neuerkirch bis zum<br />
nächstgelegenen Mittelzentrum Simmern darstellt. In nördlicher Richtung verläuft sie in<br />
die Bahnhofstraße, einer wichtigen innerstädtischen Hauptverbindungsachse und direkten<br />
Verbindung zum Marktplatz, als Hauptgeschäftszentrum und Knotenpunkt <strong>der</strong><br />
strahlenförmig dort zusammentreffenden überörtlichen Hauptverkehrsachsen.<br />
Die innerörtliche Anbindungsqualität des Marktgeländes ist demnach als hervorragend<br />
zu bewerten. Die Südstraße besitzt den Charakter einer Sammelstraße im Gewerbegebiet.<br />
Im Norden schließen sich großflächige Wohn-/Mischgebiete an.<br />
Aufgrund dieser Lage kann <strong>der</strong> Kunden- und Lieferverkehr weitgehend störungsfrei<br />
erfolgen. Die Lage entspricht insofern den Grundsätzen des § 50 BImSchG, nach denen:<br />
„…die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan<strong>der</strong> so zuzuordnen<br />
sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen … auf die ausschließlich o<strong>der</strong> überwiegend<br />
dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete<br />
soweit wie möglich vermieden werden.“<br />
Auf dem Marktgelände befinden sich Parkplätze in ausreichendem Umfang.<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 28<br />
6.1.2 Nicht-Motorisiertier Verkehr<br />
Das Gelände des <strong>ALDI</strong>-Marktes befindet<br />
sich in einem durch Gewerbe- sowie<br />
Sport-/Freizeitnutzungen geprägten<br />
Band, welches sich im Südosten unmittelbar<br />
an den durch großflächige Wohnnutzung<br />
geprägten Siedlungsrand von<br />
<strong>Kastellaun</strong> anschließt.<br />
Die kritische Zeit-Wegschwelle für Fußgängerdistanzen<br />
zu Lebensmittelbetrieben<br />
liegt heute im allgemeinen bei 600 –<br />
1.000 m (Nahversorgungsradius).<br />
Damit liegen weite Teile <strong>der</strong> Wohnsiedlungsflächen<br />
im Süden von <strong>Kastellaun</strong><br />
innerhalb dieses Nahversorgungsradius<br />
vom bestehenden <strong>ALDI</strong>-Markt. Dies entspricht<br />
<strong>der</strong> regionalplanerischen Leitvor-<br />
Abbildung 15: Plangebiet und Umfeld<br />
stellung einer angemessenen Versorgung<br />
mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs in zumutbarer Entfernung.<br />
Fazit:<br />
Die Stadt <strong>Kastellaun</strong> besitzt eine hohe Bedeutung als Wohnstandort aufgrund ihrer<br />
landschaftlich attraktiven und verkehrsgünstigen Lage an überörtlichen Hauptverkehrsachsen.<br />
In diesem Zusammenhang ist es auch ihre Aufgabe die Versorgung <strong>der</strong><br />
Bevölkerung durch Einrichtungen/Betriebe <strong>der</strong> Grundversorgung sicherzustellen.<br />
Die innerörtliche Anbindungsqualität des Marktgeländes ist als sehr gut zu bewerten.<br />
Aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Zusammenhang zu großflächigen Wohngebieten<br />
und seiner Sortimentsstruktur ist <strong>der</strong> Markt seit vielen Jahren fester Bestandteil <strong>der</strong><br />
Nahversorgungsstruktur 31 . Darüber hinaus entspricht er den raumordnerischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des Integrationsgebotes 32 .<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Lage Marktes in einem durch Gewerbe- sowie Sport-/Freizeitnutzungen<br />
geprägten Band, welches sich im Südosten unmittelbar an den durch großflächige<br />
Wohnnutzung geprägten Siedlungsrand von <strong>Kastellaun</strong> anschließt und <strong>der</strong> Nähe zu<br />
einer örtlichen Hauptverkehrsstraße kann <strong>der</strong> Kunden- und Lieferverkehr weitgehend<br />
störungsfrei erfolgen. Die Lage entspricht insofern dem Trennungsgrundsatz des § 50<br />
BImSchG.<br />
31 siehe Fußnote 28<br />
32 siehe Fußnote 29<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 29<br />
6.2 Auswirkungen auf die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
6.2.1 Bindungsquote / Kaufkraft<br />
6.2.2 Bindungsquote / Kaufkraft<br />
Die Bindungsquote ermittelt sich aus <strong>der</strong> branchenspezifischen Flächenproduktivität,<br />
die sich in den „Soll-Umsätzen“ je Quadratmeter Verkaufsfläche ausdrückt, in Relation<br />
zur örtlichen Kaufkraft.<br />
Soll - Umsatz<br />
Bindungsquote = x 100<br />
Kaufkraft<br />
Als Kaufkraft bezeichnet man das in privaten Haushalten für Konsumzwecke verfügbare<br />
Einkommen, also denjenigen Betrag, <strong>der</strong> pro Haushalt vom Einkommen verbleibt,<br />
nachdem alle regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrenden Zahlungsverpflichtungen (z.B. Wohnungsmieten,<br />
Kreditraten, Versicherungsprämien) bedient wurden.<br />
Im unmittelbaren Umfeld <strong>der</strong> prosperierenden Rhein-Main-Region liegt <strong>der</strong> Kaufkraftkoeffizient<br />
beispielsweise deutlich über dem Bundesdurchschnitt (= 100). Dieser liegt<br />
für die Stadt <strong>Kastellaun</strong> bei 95. Damit nimmt <strong>Kastellaun</strong> diesbezüglich eine Position<br />
unterhalb des Bundesdurchschnitts ein (zum Vergleich: bundesweit auf Position 1, mit<br />
einem Kaufkraftkoeffizienten von 138,8 liegt <strong>der</strong> Hochtaunuskreis. Den letzten Platz im<br />
Kaufkraftranking belegt <strong>der</strong> Landkreis Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) mit einem<br />
Kaufkraftkoeffizienten von 63,3).<br />
Gemeinde Einwohner Haushalte Kaufkraft in<br />
Mio. €<br />
Kaufkraftindex<br />
pro Einwohner<br />
Forst (Hunsrück) 54 23 1,2 119,3<br />
Haserich 233 98 3 72,5<br />
Lahr 193 88 3,2 92,5<br />
Lieg 437 191 6,9 87,7<br />
Mörsdorf 720 324 10,7 82,3<br />
Sosberg 190 89 2,8 82,6<br />
Zilshausen 330 151 5,7 95,3<br />
Alterkülz 460 206 7,8 93,4<br />
Bell (Hunsrück) 1.521 679 23,7 86,2<br />
Beltheim 2.054 935 34,2 92,3<br />
Benzweiler 209 85 3,8 100,1<br />
Bergenhausen 132 60 2,2 94,3<br />
Bickenbach 344 159 5,6 89,7<br />
Braunshorn 590 255 9,9 93,3<br />
Bubach 287 125 4,8 92,2<br />
Buch 949 409 16,1 94<br />
Budenbach 180 71 3 91,9<br />
Gödenroth 481 215 8,5 98,1<br />
Hasselbach 198 88 3,2 88,5<br />
Hausbay 193 86 3 86,7<br />
Hollnich 286 125 5,2 101,2<br />
Horn 360 149 7,1 109,4<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 30<br />
Gemeinde Einwohner Haushalte Kaufkraft in<br />
Mio. €<br />
Kaufkraftindex<br />
pro Einwohner<br />
<strong>Kastellaun</strong> 5.185 2.289 89 95<br />
Kisselbach 587 243 11,1 104,4<br />
Klosterkumbd 270 120 5,8 118,6<br />
Korweiler 91 45 1,6 95,1<br />
Laubach 465 206 7,9 93,6<br />
Lau<strong>der</strong>t 421 174 7,7 101,3<br />
Leiningen 788 363 12,4 87,4<br />
Lingerhahn 492 212 7,8 88,3<br />
Maisborn 126 55 2,3 102,9<br />
Michelbach 178 78 3,3 101,8<br />
Mühlpfad 66 28 1,1 91,9<br />
Neuerkirch 299 118 5,2 96<br />
Nie<strong>der</strong>kumbd 299 117 5,4 99,7<br />
Nie<strong>der</strong>t 136 59 2,6 105,9<br />
Norath 443 192 7,6 95,5<br />
Pfalzfeld 592 261 10 93,8<br />
Rayerschied 114 49 2,1 103,9<br />
Riegenroth 200 92 3,7 101,7<br />
Roth 260 109 4,3 92,3<br />
Schwall 329 127 6,1 103,2<br />
Spesenroth 162 68 2,6 87,6<br />
Steinbach 118 51 2 93,8<br />
Thörlingen 144 62 2,6 101,6<br />
Uhler 400 168 6,3 86,9<br />
Wüschheim 319 117 4,3 75,1<br />
Dommershausen 1.145 507 22,2 107,5<br />
Mastershausen 1.145 494 20,1 97,1<br />
Landkreis<br />
LK Rhein-Hunsrück-Kreis 105.705 46.700 1.854 97<br />
LK Mayen-Koblenz 213.667 99.053 3.815 99<br />
LK Rhein-Lahn-Kreis 128.095 58.424 2.296 99<br />
LK Cochem-Zell 65.732 29.622 1.103 93<br />
Quelle: GfK Nürnberg 2007<br />
6.2.3 Einzugsgebiet<br />
Lebensmittelangebote zählen zur kurzfristigen Bedarfsstufe, zur Grundversorgung. Der<br />
durchschnittliche Warenwert (= Preis je Artikel) liegt niedrig. Dem entsprechend entwickeln<br />
diese Produkte lediglich kurze räumliche Absatzreichweiten. An<strong>der</strong>s ausgedrückt:<br />
Zwecks Beschaffung nehmen Kunden nur bescheidene Wegezeiten in Kauf.<br />
Auf "reine" Lebensmitteldiscounter trifft das verstärkt zu. Der Grund: Ihr auf wenige,<br />
schnelldrehende Produkte ausgerichtetes Sortiment.<br />
Die Absatzradien von Harddiscountern bewegen sich im Bereich weniger Kilometer.<br />
Ausgedrückt in Pkw-Fahrzeiten sind 5 - 8 Minuten üblich. In Fällen von<br />
bestehenden Agglomerationen mit weiteren Märkten mit ergänzenden Sortimentsstrukturen<br />
o<strong>der</strong> im Falle von dünn besiedelten ländlichen Räumen, steigen die Anfahrtradien<br />
(vgl. Abbildung 16).<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 31<br />
Zum Vergleich: Große Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser veranlassen Kunden -<br />
je nach Netzdichte - zu Anfahrten im Bereich von 15 bis 20 Minuten.<br />
Bei <strong>der</strong> Einteilung und Abgrenzung des Einzugsgebietes spielen darüber hinaus folgende<br />
Kriterien eine maßgebliche Rolle:<br />
• Relevante vorhandene Angebotssituation im Untersuchungsraum<br />
• Zu erwartende Anziehungskraft des projektierten Vorhabens<br />
• Siedlungsstruktur und kleinräumliche Lage des Projektstandortes<br />
• Topographie und Verkehrsverbindungen (Qualität und Quantität)<br />
Im vorliegenden Fall ist ein Marktstandort mit einem benachbarten Getränkemarkt<br />
zugrunde zu legen. Eine Wegedistanz von ca. 10 km, die zur Anfahrt von den Kunden<br />
noch in Kauf genommen wird, erscheint realistisch.<br />
Wie aus <strong>der</strong> Abbildung 16 ersichtlich wird, existiert in einem Entfernungsumkreis von<br />
10 km um das Projektgebiet eine sehr geringe Dichte an Betrieben des Lebensmitteleinzelhandels,<br />
die sich ausschließlich auf die Ortslage von <strong>Kastellaun</strong> konzentrieren.<br />
Im raumordnerisch ausgewiesenen Nahbereich um das Mittelzentrum <strong>Kastellaun</strong> existiert<br />
kein weiterer Lebensmittelmarkt; so dass dieses ländlich geprägte Umfeld hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Grundversorgung auf das Mittelzentrum angewiesen und ausgerichtet ist.<br />
Es existieren lediglich geringfügige Überschneidungen <strong>der</strong> Grundversorgungseinzugsgebiete<br />
mit den angrenzenden zentralen Orten Simmern und Emmelshausen, die hinsichtlich<br />
ihrer Auswirkungen ausgewogen sein dürften.<br />
Gemeinden / Ortsteile<br />
Einwohner,<br />
Stand: 31.12.2007<br />
Kaufkraft in<br />
Mio. €<br />
Kaufkraftindex<br />
pro Einwohner<br />
1. Alterkülz 434 7,8 93,4<br />
2. Bell 1.512 23,7 86,2<br />
3. Beltheim (tw.) 1.500 25,4 92,3<br />
4. Braunshorn 593 9,9 93,3<br />
5. Buch 935 16,1 94<br />
6. Gödenroth 470 8,5 98,1<br />
7. Hasselbach 177 3,2 88,5<br />
8. Hollnich 296 5,2 101,2<br />
9. Horn 366 7,1 109,4<br />
10. <strong>Kastellaun</strong> 5.166 89 95<br />
11. Korweiler 87 1,6 95,1<br />
12. Laubach 445 7,9 93,6<br />
13. Mastershausen 1.116 20,1 97,1<br />
14. Michelbach 167 3,3 101,8<br />
15. Roth 258 4,3 92,3<br />
16. Sabershausen 365 7,1 107,5<br />
17. Spesenroth 156 2,6 87,6<br />
18. Uhler 388 6,3 86,9<br />
19. Wüschheim 330 4,3 75,1<br />
GESAMT 14.761 253,4 94,1<br />
Im gesamten Einzugsgebiet leben somit rd. 14.800 Einwohner; etwa 35 % sind davon<br />
dem Mittelzentrum <strong>Kastellaun</strong> zuzuordnen. Die Kaufkraft im Einzugsgebiet beläuft sich<br />
nach Berechnungen <strong>der</strong> GfK Nürnberg auf rd. 253 Mio. EUR.<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 32<br />
6.2.4 Kaufkraft im Einzugsgebiet<br />
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes betrug die ladeneinzelhandelsrelevante<br />
Kaufkraft im Jahr 2005 einschließlich <strong>der</strong> Ausgaben im Lebensmittelhandwerk<br />
in den ostdeutschen Bundeslän<strong>der</strong>n pro Kopf <strong>der</strong> Wohnbevölkerung ca. 5.196 €/a.<br />
Der Kaufkraftindizex von <strong>Kastellaun</strong> liegt unter dem Bundesdurchschnitt (vgl. Kap.<br />
6.2.1). Demzufolge belaufen sich die durchschnittlichen pro-Kopf-Konsumausgaben für<br />
<strong>Kastellaun</strong> pro Jahr bei 4.936 €/a. An<strong>der</strong>e Ortsgemeinden im Einzugsbereich hingegen<br />
liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt (z.B. Horn mit einem Kaufkraftindex von<br />
109,4 und rechnerischen pro-Kopf-Konsumausgaben von 5.684 €/a); im Mittel ergibt<br />
sich für das Einzugsgebiet ein Kaufkraftindex, <strong>der</strong> mit 94,1 noch weiter unter dem Bundesdurchschnitt<br />
liegt.<br />
Da es hinsichtlich <strong>der</strong> Sortimentsausstattung im Bereich <strong>der</strong> Lebensmittelmärkte zu<br />
Überschneidungen insbeson<strong>der</strong>e im Non-Food-Bereich zwischen den o.g. Warengruppen<br />
kommt, wird ein Ansatz von ca. 40 % <strong>der</strong> Pro-Kopf-Ausgaben für den überwiegend<br />
kurzfristigen Bedarf angenommen, <strong>der</strong> im Lebensmittel(super)markt gedeckt werden<br />
kann.<br />
Gemeinden / Ortsteile<br />
Einwohner,<br />
Stand: 31.12.2007<br />
Gesamtkonsumausgaben<br />
in<br />
Mio. €<br />
Ausgaben im<br />
Lebensmittelmarkt<br />
(40%) in Mio. €<br />
1. Alterkülz 434 2,1 0,8<br />
2. Bell 1.512 6,8 2,7<br />
3. Beltheim (tw.) 1.500 7,2 2,9<br />
4. Braunshorn 593 2,9 1,1<br />
5. Buch 935 4,6 1,8<br />
6. Gödenroth 470 2,4 1,0<br />
7. Hasselbach 177 0,8 0,3<br />
8. Hollnich 296 1,6 0,6<br />
9. Horn 366 2,1 0,8<br />
10. <strong>Kastellaun</strong> 5.166 25,5 10,2<br />
11. Korweiler 87 0,4 0,2<br />
12. Laubach 445 2,2 0,9<br />
13. Mastershausen 1.116 5,6 2,3<br />
14. Michelbach 167 0,9 0,4<br />
15. Roth 258 1,2 0,5<br />
16. Sabershausen 365 2,0 0,8<br />
17. Spesenroth 156 0,7 0,3<br />
18. Uhler 388 1,8 0,7<br />
19. Wüschheim 330 1,3 0,5<br />
GESAMT 14.761 72,0 28,8<br />
Die Gesamtkonsumausgaben für kurzfristige Bedarfsgüter im Einzugsbereich liegen<br />
demzufolge bei rd. 28,8 Mio. EUR/a. Dieser Wert entspricht <strong>der</strong> im Einzugsbereich verfügbaren<br />
Kaufkraft für Sortimente des kurzfristigen täglichen Bedarfs im Lebensmittelmarkt.<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 33<br />
6.2.5 Vorhandene Lebensmittelmärkte im Einzugsbereich 33<br />
Abbildung 16: Lebensmittelmärkte in <strong>Kastellaun</strong> und Umgebung<br />
Aufgeführt werden in Abbildung 16 lediglich die Lebensmittelmärkte, die bezüglich<br />
Größe und im Warenangebot deutliche Überschneidungen mit dem projektierte Vorhaben<br />
aufweisen.<br />
Die Erhebung des Einzelhandelsbestandes erfolgte mittels Internetrecherche und örtlicher<br />
Bestandsaufnahme.<br />
Die Einzelhandelsstruktur in <strong>Kastellaun</strong> wird überwiegend geprägt durch den zentral<br />
gelegenen Marktplatz mit den angrenzenden Straßen/Gassen mit mehreren überwiegend<br />
kleinflächig und kleinteilig strukturierten Handels-, Handwerks- und Dienstlei-<br />
33 Quelle: Eigene Erhebungen (Internetsuche und vor-Ort-Aufnahme), Stand: Dezember 2008<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 34<br />
stungsbetrieben, ergänzt durch Gastronomiebetriebe (u.a. 2 Metzgereien und 3 Bäckereien,<br />
1 Naturkostladen). Daneben haben sich im Westen bis Süden des Kernstadtgebietes<br />
an integrierten Standorten drei größere Lebensmittelmärkte angesiedelt (REWE,<br />
Convenda und <strong>ALDI</strong>). REWE und Convenda stellen Vollsortimenter dar, die mit einer<br />
Verkaufsfläche von jeweils 1.500 m 234 als großflächig einzustufen sind.<br />
Darüber hinaus existiert an einem städtebaulich nicht-integrierten Standort im Gewerbe-/Industriegebiet<br />
im Nordosten von <strong>Kastellaun</strong> ein geschlossener Einkaufsstandort<br />
mit einem LIDL-Lebensmitteldiscountmarkt, einem KIK-Textildiscountmarkt, einem<br />
SCHLECKER Drogeriemarkt, ergänzt durch einen Backshop, einen Fleischmarkt und<br />
einen Getränkemarkt, welche sich um einen gemeinsam genutzten Parkplatz gruppieren.<br />
Der LIDL Lebensmitteldiscountmarkt ist mit seinen 1.030 m 235<br />
Verkaufsflächen<br />
ebenfalls als „großflächig“ einzustufen.<br />
Die Erhebung des Einzelhandelsbestandes erfolgte mittels Internetrecherche und Angaben<br />
des Bauamtes <strong>der</strong> Verbandsgemeindeverwaltung. Es sind in <strong>der</strong> vorstehenden<br />
Abbildung nur Filialbetriebe <strong>der</strong> großen Lebensmitteleinzelhandelsketten im Einzugsbereich<br />
und dessen unmittelbarem Umfeld erfasst. Vorwiegend innerstädtische kleinere<br />
unabhängige Lebensmittelläden, die überwiegend <strong>der</strong> wohnquartiersnahen eingeschränkten<br />
Versorgung dienen werden für das Einzugsgebiet pauschal mit rd. 750 m 2<br />
VK bewusst sehr großzügig geschätzt, so dass <strong>der</strong> überschlägigen Ermittlung ein ausreichend<br />
großer Sicherheitsspielraum zugrunde liegt.<br />
In Bezug auf Größe und Warenangebot sind diese bestehenden Märkte überwiegend<br />
auf die Deckung <strong>der</strong> Grundversorgung in <strong>der</strong> Stadt <strong>Kastellaun</strong> sowie in <strong>der</strong>en Nahbereich<br />
ausgerichtet.<br />
Umsatz <strong>der</strong> im Einzugsgebiet vorhandenen Lebensmittelmärkte - überschlägig<br />
ca. Verkaufsfläche Raumleistung 36 Umsätze/Jahr<br />
<strong>ALDI</strong> 773 m 2 7.000 €/m 2 /a 5,4 Mio. €/a<br />
LIDL 1.030 m 2 6.000 €/m 2 /a 6,2 Mio. €/a<br />
Convenda 37 1.500 m 2 4.000 €/m 2 /a 6,0 Mio. €/a<br />
REWE 1.500 m 2 4.000 €/m 2 /a 6,0 Mio. €/a<br />
Sonstige Klein-Läden 38<br />
(geschätzt)<br />
750 m 2 4.000 €/m 2 /a 3 Mio. €/a<br />
Gesamtumsatz/Jahr<br />
26,6 Mio. €/a<br />
Aus <strong>der</strong> Differenz <strong>der</strong> Jahresumsätze <strong>der</strong> vorhandenen Lebensmittelmärkte mit den<br />
Gesamtkonsumausgaben <strong>der</strong> Bevölkerung im Einzugsbereich für Lebensmittel kann<br />
<strong>der</strong> Status <strong>der</strong> Kaufkraftbindung für den Bereich Lebensmittel überschlägig ermittelt<br />
werden.<br />
26,6 Mio. €/a – 28,8 Mio. €/a = – 2,2 Mio. €/a<br />
34 Größenangabe vom Bauamt <strong>der</strong> Verbandsgemeinde <strong>Kastellaun</strong><br />
35 ebenda<br />
36 überschlägig nach: Handel aktuell 2007 / 2008, EHI Retail Institute Köln<br />
37 nur Lebensmittel<br />
38 mit Hauptsortiment: Nahrungs- und Genussmittel inkl. <strong>der</strong> örtlichen Getränkemärkte<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 35<br />
Ca. 92 % <strong>der</strong> rechnerisch ermittelten Konsumausgaben für Lebensmittel werden bei<br />
dem <strong>der</strong>zeitigen Einzelhandelsbesatz im Einzugsbereich getätigt, während 8 %<br />
(2,2 Mio. EUR/a) außerhalb des Einzugsbereichs abfließen.<br />
Die vollständige Deckung <strong>der</strong> Grundversorgung innerhalb des Einzugsbereichs ist gegeben,<br />
wenn die rechnerisch ermittelten jährlichen Konsumausgaben für Lebensmittel<br />
mit den Gesamtumsätzen <strong>der</strong> vorhandenen Lebensmittelmärkte in Übereinstimmung<br />
zu bringen sind.<br />
2,2 Mio. €/a<br />
7.000 €/m 2 /a<br />
≈<br />
314,3 m 2 VK (<strong>ALDI</strong>-<strong>Erweiterung</strong>)<br />
Für die <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes steht auf Basis des überschlägig ermittelten<br />
Kaufkraftbindungsdefizites von 2,2 Mio. EUR/a bei einer angestrebten 100%igen Kaufkraftbindung<br />
ein rechnerisches Potenzial von ca. 314 m 2 zusätzlichen Verkaufsflächen<br />
zur Verfügung. D.h. auch bei einer vollständigen Anrechnung <strong>der</strong> geplanten <strong>Erweiterung</strong><br />
um 187 m 2 VKF, würde noch ein Kaufkraftbindungsdefizit von rd. 0,4 Mio. EUR/a<br />
verbleiben.<br />
6.2.6 Auswirkungen und Kaufkraftbewegungen<br />
Die projektierte Verkaufsflächenerweiterung um 187 qm für den <strong>ALDI</strong>-Markt in <strong>Kastellaun</strong><br />
ist durch das bilanzierte Kaufkraftbindungs-Defizit im Sektor Lebensmittel im Einzugsbereich<br />
abgedeckt.<br />
Die möglichen Auswirkungen werden zusätzlich abgepuffert durch folgende Faktoren:<br />
• Es handelt sich im vorliegenden Fall nicht um die Neuansiedlung, son<strong>der</strong>n um<br />
die vergleichsweise geringfügige <strong>Erweiterung</strong> eines bereits seit Jahren in <strong>der</strong><br />
Einzelhandelsstruktur von <strong>Kastellaun</strong> etablierten Marktes.<br />
• Es werden keine Verkaufsflächen für die Unterbringung zusätzlicher Sortimente<br />
geschaffen.<br />
• Mit dem Neubau soll dieser Markt an zeitgemäße Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst<br />
werden (breitere Gänge, niedrigere Regale, großzügigere Präsentation <strong>der</strong> Waren,<br />
Anordnung in Zugriffshöhe). Durch diese kundenfreundliche Umgestaltung<br />
<strong>der</strong> Ladenzone wird die Bruttoverkaufsfläche deutlich erhöht, bei nahezu<br />
gleichbleiben<strong>der</strong> Sortimentsanzahl (vgl. hierzu auch Kap. 1, 4.1 und 4.2).<br />
• Diese Maßnahme dient vorrangig dazu, wie<strong>der</strong> auf gleiche Augenhöhe mit dem<br />
unmittelbaren Wettbewerber vor Ort zu kommen (<strong>der</strong> LIDL-Markt in <strong>der</strong> Fordstraße<br />
besitzt bereits heute 1.030 m 2 Verkaufsflächen) und damit auch <strong>der</strong><br />
Kundenbindung. Erfahrungen <strong>der</strong> Fa. <strong>ALDI</strong> an vergleichbaren Vorhaben zeigen,<br />
dass hierdurch keine neuen Kundenströme erschlossen werden.<br />
Wie bereits in Kap. 1 dargelegt, führen die o.g. Faktoren dazu, dass von den rechnerisch<br />
hinzukommenden Verkaufsflächen von 187 qm nur ein Anteil von 1/3 bis max. 1/2<br />
<strong>der</strong> Fläche unmittelbar umsatzsteigernde Effekte (0,4 – 0,65 Mio. €/a) auslösen wird.<br />
Diese prognostizierte Umsatzsteigerung wird sich vorrangig örtlich auswirken in Form<br />
einer Erhöhung <strong>der</strong> örtlichen Kaufkraftbindung. Im Einzugsbereich existiert ein Kaufkraftbindungsdefizit<br />
im Bereich Lebensmittel von rd. 2,2 Mio. €/a. Bei einer angenom-<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 36<br />
menen Reduzierung um ca. 0,65 Mio. €/a durch umsatzsteigernde Effekte wird <strong>der</strong><br />
Markt zu Erhöhung <strong>der</strong> Kaufkraftbindung von 2 – 3 % beitragen.<br />
Mit <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes erfolgt keine qualitative Än<strong>der</strong>ung son<strong>der</strong>n lediglich<br />
eine quantitative Ergänzung. Umsatzumverteilungen gegen örtliche Wettbewerber<br />
werden kaum quantifizierbar sein, da <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-Markt bereits seit vielen Jahren im Einzelhandelsgefüge<br />
von <strong>Kastellaun</strong> etabliert ist. Das bereits bestehende Gefüge von<br />
Märkten mit gleichem Angebotsspektrum bedeutet bereits jetzt eine mehrfache Überlagerung<br />
gleicher Sortimente. Dies hat nicht zu einem nach Außen spürbaren Bedeutungszuwachs<br />
des Standortes geführt, son<strong>der</strong>n hat sich vorrangig in Form <strong>der</strong> Verschärfung<br />
des Wettbewerbs vor Ort ausgewirkt.<br />
Auch soweit die bestehenden Lebensmittelmärkte durch die geplante <strong>Erweiterung</strong> des<br />
<strong>ALDI</strong>-Marktes möglicherweise einer stärkeren Konkurrenzsituation ausgesetzt sein<br />
sollten, ist diesbezüglich eine schädliche Auswirkung nicht anzunehmen. Das Bauplanungsrecht<br />
hat nicht die Wahrung von Wettbewerbsinteressen im Blick, son<strong>der</strong>n verhält<br />
sich in dieser Hinsicht neutral. 39<br />
Fazit:<br />
Das oben rechnerisch ermittelte überschlägige Kaufkraftbindungs-Defizit von ca.<br />
2,2 Mio. EUR/a entspricht überschlägig einem Potenzial von rd. 314 m 2 zusätzlicher<br />
Verkaufsfläche für die <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes.<br />
Die geplante <strong>Erweiterung</strong> mit einer Größenordnung von 187 m 2 Verkaufsfläche liegt<br />
demnach innerhalb des rechnerisch ermittelten Kaufkraftbindungsdefizits im Einzugsbereich.<br />
Berücksichtigt man dabei, dass nur ein Anteil von 1/3 bis max. 1/2 <strong>der</strong> zusätzlichen<br />
Verkaufsfläche unmittelbar umsatzsteigernde Effekte (0,4 – 0,65 Mio. €/a) auslösen<br />
wird, so verbleibt nach Realisierung <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> noch ein Kaufkraftbindungsdefizit<br />
von rd. 1,6 Mio. €/a für den Einzugsbereich.<br />
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass mit <strong>der</strong> aktuell vorgesehenen geringflächigen<br />
<strong>Erweiterung</strong> des bereits etablierten Marktes keine negativen städtebaulichen<br />
Auswirkungen i.S. von §11 Abs. 3 BauNVO zu Lasten des zentrenorientierten Einzelhandels<br />
entsteht.<br />
6.3 Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur benachbarter Gemeinden<br />
Die Bedeutung des Einzelhandels liegt aus Sicht <strong>der</strong> Landesplanung vor allem in einer<br />
flächendeckenden Versorgung <strong>der</strong> - auch nicht motorisierten - Bevölkerung mit einem<br />
differenzierten und bedarfsgerechten Warenangebot in zumutbarer Erreichbarkeit und<br />
an städtebaulich „integrierten Standorten“.<br />
<strong>Kastellaun</strong> hat gem. raumordnerischer Funktionszuweisung als Mittelzentrum u.a. auch<br />
die Aufgabe <strong>der</strong> Grundversorgung des dazugehörigen Nahbereichs mit Gütern und<br />
Dienstleistungen des täglichen Bedarfs.<br />
39 zitiert aus: OVG NW, Urt. Vom 13.06.2007 (Az.: 10 A 2439/06)<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 37<br />
Nachteilige Auswirkungen i.S. <strong>der</strong> Vermutungsregel können ausgeschlossen werden,<br />
da es sich im vorliegenden Fall um einen bereits seit langer Zeit etablierten Markt handelt.<br />
Mit dem geplanten Umbau soll dieser lediglich an zeitgemäße Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst<br />
werden (breitere Gänge, niedrigere Regale, großzügigere Präsentation <strong>der</strong><br />
Waren, Anordnung in Zugriffshöhe). Die Maßnahme dient vorrangig <strong>der</strong> Kundenbindung.<br />
Erfahrungen <strong>der</strong> Fa. <strong>ALDI</strong>-Süd an vergleichbaren Vorhaben zeigen, dass hierdurch<br />
keine neuen Kundenströme erschlossen werden.<br />
Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur <strong>der</strong> Nachbargemeinden können ausgeschlossen<br />
werden, da die Stadt <strong>Kastellaun</strong> mit dem Einzugsbereich im Nahbereich<br />
selbst nach überschlägiger Ermittlung ein Kaufkraftbindungsdefizit für den Sektor Lebensmittel<br />
besitzt. Mit <strong>der</strong> Markterweiterung besteht die Möglichkeit Kaufkraftverluste in<br />
einer Größenordnung von bis zu 3 % zurück zu gewinnen.<br />
Der <strong>ALDI</strong>-Markt ist strukturell auf die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung vor Ort und im Einzugsbereich<br />
ausgelegt. Im Einzugsbereich <strong>der</strong> Lebensmittelmärkte von <strong>Kastellaun</strong> existieren<br />
keine weiteren Versorgungsbetriebe o<strong>der</strong> zentralen Versorgungsbereiche, die<br />
durch die <strong>Erweiterung</strong> des Marktes beeinträchtigt werden könnten.<br />
6.4 Auswirkungen auf die zentralörtliche Struktur<br />
6.4.1 Anmerkungen zum zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ungsprinzip<br />
Mit <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Zentralitätsstufe durch den Landesentwicklungsplan ist zunächst<br />
eine „Mindestausstattung“ mit Versorgungseinrichtungen verbunden. Diese<br />
dient <strong>der</strong> Sicherung des zugewiesenen Versorgungsstandards i.S. einer Untergrenze. 40<br />
„Die maßgebliche sozialstaatliche Anfor<strong>der</strong>ung ist die Gewährleistung <strong>der</strong> gleichmäßigen<br />
Versorgung <strong>der</strong> gesamten Bevölkerung in einer zumutbaren Entfernung. Das ist<br />
die primäre Zielsetzung <strong>der</strong> Entwicklung von Zentren. Die Abwehr <strong>der</strong> Beeinträchtigung<br />
dieser Ziele ist durch die systemleitenden Prinzipien des zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ungsprinzips<br />
und die dieses System legitimierende sozialstaatliche Grundlage gedeckt. Eine<br />
darüber hinausgehende Verbotswirkung <strong>der</strong> zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ung für private<br />
Versorgungseinrichtungen erfor<strong>der</strong>t und enthält das zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ungsprinzip<br />
auch nicht.“ 41 Signifikante Beispiele finden sich auch zahlreich in <strong>der</strong> Planungs- und<br />
Genehmigungspraxis. In allen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland sind zahlreiche<br />
Möbelmärkte, Fachmärkte, SB-Warenhäuser sowie Bau- und Gartenmärkte angesiedelt,<br />
die in Mittel- und Unterzentren gelegen sind und die Auswirkungen weit über<br />
ihren Verflechtungsbereich <strong>der</strong> Gemeinde zeitigen. 42<br />
Die legitimierende Funktion <strong>der</strong> Zentrale-Orte-Theorie eine gleichmäßige Mindestbedienung<br />
<strong>der</strong> gesamten Bevölkerung mit - im weitesten Sinne - sozialer und technischer<br />
Infrastruktur in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten, ist zwar dem Verbot <strong>der</strong> Beeinträchtigung<br />
ausgeglichener Versorgungsstrukturen adäquat, indessen nicht den<br />
40 vgl. Erbguth/Schoeneberg, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, 2. Aufl. (1992), S. 14 f.<br />
41 Hoppe, W.: Raumordnungsrechtliche Beschränkungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe, aus: DVBl. Nr. 5/2000,<br />
S. 293 f.<br />
42 ebenda<br />
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 38<br />
unterschiedlichen [und einem zunehmend schnelleren Wandel unterliegenden] Standortbedürfnissen<br />
privater Versorgungseinrichtungen 43 .<br />
6.4.2 Beurteilung des projektierten Vorhabens<br />
Das projektierte Vorhaben entspricht nach Art und Größe <strong>der</strong> Versorgungsfunktion des<br />
Mittelzentrums <strong>Kastellaun</strong> – auch für seinen Nahbereich. Bezogen auf die in <strong>der</strong> Stadt<br />
inkl. Einzugsbereich verfügbaren Kaufkraft stärkt die projektierte Markterweiterung die<br />
örtliche Kaufkraftbindung und reduziert den Kaufkraftabfluss in an<strong>der</strong>e Städte/Gemeinden.<br />
Existenzgefährdende Auswirkungen auf den Betriebsbestand in <strong>Kastellaun</strong><br />
können ausgeschlossen werden.<br />
Benachbarte Versorgungszentren (Emmelshausen, Simmern) sind von <strong>der</strong> Markterweiterung<br />
nicht betroffen, da <strong>der</strong> Einzugsbereich des <strong>ALDI</strong>-Marktes innerhalb des Nahbereichs<br />
des Mittelzentrums <strong>Kastellaun</strong> liegt, dessen (vollständige) Versorgung mit Gütern<br />
des täglichen Bedarfs (Grundversorgung) eine raumordnerisch zugewiesene Aufgabe<br />
von <strong>Kastellaun</strong> ist.<br />
Negative Auswirkungen auf das zentralörtliche System sowie auf die Versorgungsstrukturen<br />
<strong>der</strong> Nachbargemeinden können daher ausgeschlossen werden. Mit dem<br />
geplanten Umbau soll <strong>der</strong> bestehende Markt lediglich an zeitgemäße Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
angepasst werden (breitere Gänge, niedrigere Regale, großzügigere Präsentation <strong>der</strong><br />
Waren, Anordnung in Zugriffshöhe). Die Maßnahme dient vorrangig dazu wie<strong>der</strong> auf<br />
gleiche Augenhöhe mit dem unmittelbaren Wettbewerber vor Ort zu kommen (<strong>der</strong><br />
LIDL-Markt in <strong>der</strong> Fordstraße besitzt bereits heute 1.030 m 2 Verkaufsflächen) und damit<br />
auch <strong>der</strong> Kundenbindung. Erfahrungen an vergleichbaren Vorhaben zeigen, dass<br />
hierdurch keine neuen Kundenströme erschlossen werden.<br />
Die anzunehmenden vergleichsweise geringfügigen Umsatzsteigerungen werden sich<br />
ausschließlich örtlich auswirken in Form einer Reduzierung des Kaufkraftbindungsdefizites.<br />
6.5 Agglomerationsaspekt<br />
Im unmittelbaren Umfeld befinden sich keine weiteren Einzelhandelsbetriebe mit Überschneidungen<br />
bzw. Ergänzungen im Sortiment, so dass im vorliegenden Fall keine<br />
Agglomeration i.S. des Einzelhandelserlasses vorliegt und auch keine geplant ist.<br />
Die geringfügige <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes dient <strong>der</strong> Anpassung des bestehenden<br />
Marktes an aktuelle betriebslogistische Anfor<strong>der</strong>ungen sowie an aktuelle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an eine kundenfreundliche, aufgelockerte Gestaltung <strong>der</strong> Ladenzone.<br />
Mit <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes erfolgt keine qualitative Än<strong>der</strong>ung son<strong>der</strong>n lediglich<br />
eine quantitative Ergänzung. Die <strong>Erweiterung</strong>smaßnahme dient vorrangig <strong>der</strong> Sicherung<br />
des Marktstandortes in <strong>Kastellaun</strong>.<br />
43 ebenda, zitiert aus: Wahl, Landesplanung Bd. 2, S. 38<br />
Anm.: Der aktuell diskutierte Hauptkritikpunkt am zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ungsprinzip lautet: „Die Ansiedlung von großflächigem<br />
Einzelhandel und an <strong>der</strong> Peripherie <strong>der</strong> Städte beruht auf Entwicklungen, die sowohl gesellschaftlichen wie<br />
auch ökonomischen Ansprüchen gerecht würden. Sie grundsätzlich zu verhin<strong>der</strong>n, könne nicht raumordnungs- o<strong>der</strong><br />
kommunalpolitisches Ziel sein.“<br />
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6.6 Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />
Der Standort des <strong>ALDI</strong>-Marktes befindet sich am südöstlichen Ortsrand von <strong>Kastellaun</strong><br />
in einem durch Gewerbe- sowie Sport-/Freizeitnutzungen geprägten Band, welches<br />
sich im Südosten unmittelbar an den durch großflächige Wohnnutzung geprägten Siedlungsrand<br />
anschließt.<br />
Der bestehende <strong>ALDI</strong>-Markt stellt sich als eingeschossiger Hallenbau mit Satteldach<br />
dar. Das <strong>Erweiterung</strong>skonzept sieht vor das Marktgebäude um 10 m nach Nordosten<br />
zu verlängern sowie um einen Anbau für die Unterbringung des Pfandautomaten inkl.<br />
Vorraum und Leergutlager zu ergänzen.<br />
Durch die hier projektierte Vergrößerung des Marktgebäudes wird demnach keine Situation<br />
geschaffen, die aus stadtgestalterischer Sicht Anlass zu einer grundsätzlichen<br />
Neubewertung des Vorhabens gibt.<br />
Nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind durch die<br />
Markterweiterung nicht zu erwarten.<br />
6.7 Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />
Die projektierte Markterweiterung wird sich bezüglich des Maßes <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
am Rahmen <strong>der</strong> angrenzenden Bebauung orientieren. Die Markterweiterung wird<br />
sich vorrangig auf bereits vollversiegelte Kundenparkplatzflächen erstrecken.<br />
Nachhaltige negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt sind demnach nicht zu erwarten.<br />
6.8 Immissionsschutz<br />
Das Gelände des <strong>ALDI</strong>-Marktes befindet sich im Südosten <strong>der</strong> Siedlungslage von <strong>Kastellaun</strong><br />
in unmittelbarer Nähe zur „Hasselbacher Straße“ (L 108), die eine Verbindung<br />
zu den südlich angrenzenden Ortschaften Hasselbach, Alterkülz, Neuerkirch bis zum<br />
nächstgelegenen Mittelzentrum Simmern darstellt. In nördlicher Richtung verläuft sie in<br />
die Bahnhofstraße, einer wichtigen innerstädtischen Hauptverbindungsachse und direkten<br />
Verbindung zum Marktplatz, als Hauptgeschäftszentrum und Knotenpunkt <strong>der</strong><br />
strahlenförmig dort zusammentreffenden überörtlichen Hauptverkehrsachsen.<br />
Die innerörtliche Anbindungsqualität des Marktgeländes ist demnach als hervorragend<br />
zu bewerten. Die Südstraße besitzt den Charakter einer Sammelstraße im Gewerbegebiet.<br />
Im Norden schließen sich großflächige Wohn-/Mischgebiete an.<br />
Aufgrund dieser Lage kann <strong>der</strong> Kunden- und Lieferverkehr weitgehend störungsfrei<br />
erfolgen. Die Lage entspricht insofern den Grundsätzen des § 50 BImSchG, nach denen:<br />
„…die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan<strong>der</strong> so zuzuordnen<br />
sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen … auf die ausschließlich o<strong>der</strong> überwiegend<br />
dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete<br />
soweit wie möglich vermieden werden.“<br />
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7 Zusammenfassung<br />
• Es handelt sich im vorliegenden Fall nicht um die Neuansiedlung, son<strong>der</strong>n um die <strong>Erweiterung</strong><br />
eines bereits seit vielen Jahren im Orts- und Einzelhandelsgefüge etablierten Marktes.<br />
Es werden keine Verkaufsflächen für die Unterbringung zusätzlicher Sortimente geschaffen.<br />
• <strong>Kastellaun</strong> hat gem. raumordnerischer Funktionszuweisung als Mittelzentrum u.a. die Aufgabe<br />
<strong>der</strong> Grundversorgung des dazugehörigen Nahbereichs mit Gütern und Dienstleistungen<br />
des täglichen Bedarfs (Grundversorgung).<br />
• Das projektierte Vorhaben entspricht nach Art und Größe <strong>der</strong> Grundversorgungsfunktion<br />
von <strong>Kastellaun</strong>. Bezogen auf die in <strong>Kastellaun</strong> und im Einzugsbereich verfügbare Kaufkraft<br />
stärkt die Markterweiterung die Kaufkraftbindung und ist dazu in <strong>der</strong> Lage den aktuellen<br />
Kaufkraftabfluss in an<strong>der</strong>e Städte/Gemeinden um bis zu 3 % zu reduzieren. Nach Realisierung<br />
<strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> wird noch ein rechnerisches Kaufkraftbindungsdefizit von rd.<br />
1,6 Mio. €/a für den Einzugsbereich verbleiben.<br />
• <strong>ALDI</strong>-Märkte führen ein schmales Warensortiment von nur ca. 700 – 750 Artikel (ein allgemein<br />
üblicher Vollsortiments-Supermarkt führt demgegenüber zwischen 7.500 und 11.500<br />
Artikel). Dieser Betriebstypus des Lebensmitteldiscountmarktes besitzt demzufolge spezialisierte<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an den Marktstandort mit einem starken Gewicht auf einer guten<br />
Verkehrsanbindung sowie einer ausreichenden Flächenverfügbarkeit. Insofern ist dieser<br />
Betriebstypus i.d.R. auf Standorte an den Siedlungsrän<strong>der</strong>n mit guter Verkehrsanbindung<br />
angewiesen.<br />
• Mit <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> soll dieser Markt an aktuelle Kundenanfor<strong>der</strong>ungen angepasst werden<br />
(breitere Gänge, niedrigere Regale, großzügigere Präsentation <strong>der</strong> Waren, Anordnung in<br />
Zugriffshöhe). Durch diese zeitgemäße Neupositionierung des Marktes will die Fa. <strong>ALDI</strong> in<br />
<strong>Kastellaun</strong> wie<strong>der</strong> auf gleiche Augenhöhe mit dem unmittelbaren Wettbewerber vor Ort<br />
kommen (<strong>der</strong> LIDL-Markt in <strong>der</strong> Fordstraße besitzt bereits heute 1.030 m 2 Verkaufsflächen).<br />
• Diese Maßnahme dient demnach vorrangig <strong>der</strong> Kundenbindung. Von den rechnerisch hinzukommenden<br />
Verkaufsflächen von 187 qm wird nur ein Anteil von 1/3 bis max. 1/2 <strong>der</strong><br />
Fläche unmittelbar umsatzsteigernde Effekte auslösen. Erfahrungen <strong>der</strong> Fa. <strong>ALDI</strong>-Süd an<br />
vergleichbaren Vorhaben zeigen, dass hierdurch keine neuen Kundenströme erschlossen<br />
werden.<br />
• Die Planung folgt auch insofern dem regionalplanerischen Grundsatz, dass in den zentralen<br />
Bereichen von Städten, Stadtteilen und Gemeinden entsprechend <strong>der</strong> jeweiligen Zentralitätsstufe<br />
und <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten die weitere Einzelhandelsentwicklung sichergestellt<br />
werden soll. Dabei sollen das sich verän<strong>der</strong>nde Käuferverhalten und die sektoralen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen des Einzelhandels angemessen berücksichtigt werden.<br />
• Das Verhältnis von Verkaufsflächen zu Nebenflächen wird künftig rd. 3 : 2 betragen. Damit<br />
wird dieser Markt nach <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> deutlich unter den heute üblicherweise anzusetzenden<br />
Ausnutzungskennziffern liegen.<br />
• Durch die räumliche Nähe zu großflächigen Wohngebieten ist <strong>der</strong> Marktstandort als „städtebaulich<br />
integriert“ einzustufen und entspricht dem raumordnerischen Ziel zur Gewährleistung<br />
einer ausreichenden Versorgung - auch <strong>der</strong> nicht motorisierten Bevölkerung - mit<br />
Gütern des täglichen Bedarfs in zumutbarer Erreichbarkeit. Der Markt trägt insofern auch<br />
zur Nahversorgung bei.<br />
• Das Marktgelände befindet sich am südlichen Siedlungsrand in <strong>der</strong> Nähe einer örtlichen<br />
Hauptverkehrsstraße. Die Verkehrserschließung kann auf kürzestem Wege über das überörtliche<br />
Straßennetz erfolgen, ohne das Gebiete, die überwiegend dem Wohnen dienen,<br />
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Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 41<br />
belastet werden. Insofern entspricht diese Nutzungszuordnung aus immissionsschutzrechtlicher<br />
Sicht den Grundsätzen des § 50 BImSchG.<br />
• Nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf den Naturhaushalt<br />
werden durch den Neubau in <strong>der</strong> vorgesehenen Form nicht vorbereitet.<br />
• Mit <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes erfolgt keine strukturelle Än<strong>der</strong>ung, son<strong>der</strong>n lediglich<br />
eine quantitative Ergänzung. Umsatzumverteilungen gegen örtliche Wettbewerber<br />
werden kaum quantifizierbar sein, da <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-Markt bereits seit vielen Jahren im Einzelhandelsgefüge<br />
von <strong>Kastellaun</strong> inkl. Einzugsbereich etabliert ist.<br />
• Auch soweit die bestehenden Lebensmitteldiscountmärkte durch die geplante <strong>Erweiterung</strong><br />
des <strong>ALDI</strong>-Marktes möglicherweise einer stärkeren Konkurrenzsituation ausgesetzt sein<br />
sollten, ist diesbezüglich eine schädliche Auswirkung nicht anzunehmen. Das Bauplanungsrecht<br />
hat nicht die Wahrung von Wettbewerbsinteressen im Blick, son<strong>der</strong>n verhält<br />
sich in dieser Hinsicht neutral. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass mit <strong>der</strong><br />
aktuell vorgesehenen geringflächigen <strong>Erweiterung</strong> des bereits etablierten Marktes keine<br />
negativen städtebaulichen Auswirkungen i.S. von §11 Abs. 3 BauNVO zu Lasten des zentrenorientierten<br />
Einzelhandels entsteht.<br />
• Negative Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur von Nachbargemeinden durch die<br />
aktuell geplante <strong>Erweiterung</strong> des <strong>ALDI</strong>-Marktes können demnach ausgeschlossen werden,<br />
da im Einzugsbereich <strong>der</strong> Lebensmittelmärkte von <strong>Kastellaun</strong> keine weiteren Versorgungsbetriebe<br />
o<strong>der</strong> zentralen Versorgungsbereiche vorhanden sind, die durch die <strong>Erweiterung</strong><br />
des Marktes beeinträchtigt werden könnten.<br />
• Benachbarte zentrale Orte (z.B. Emmelshausen, Simmern, VG Kirchberg) sind ebenfalls<br />
durch die Markterweiterung nicht betroffen, da sich <strong>der</strong> Einzugsbereich <strong>der</strong> Märkte von <strong>Kastellaun</strong><br />
auf den Nahbereich beschränkt dessen (vollständige) Versorgung mit Gütern des<br />
täglichen Bedarfs (Grundversorgung) eine <strong>der</strong> raumordnerisch zugewiesenen Aufgaben<br />
des Mittelzentrums <strong>Kastellaun</strong> ist.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorstehenden Ausführungen kann davon ausgegangen werden,<br />
dass die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 BauNVO bezogen auf den vorliegenden Fall nicht<br />
greift, so dass hier eine „atypische Fallgestaltung“ vorliegt.<br />
M. Hausmann, Dipl.-Ing.<br />
Raum- und Umweltplanung<br />
StädtebauArchitekt AKH<br />
Weimar (Lahn), 16.01.2009<br />
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