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Erweiterung der ALDI-Verkaufsstelle i - Kastellaun

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />

Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 23<br />

5.1.2 Regionaler Raumordnungsplan (RROP) Mittelrhein-Westerwald<br />

Abbildung 9: RROP Mittelrhein – Westerwald<br />

Abbildung 10: Zentrale Orte und Nahbereiche<br />

Der RROP Mittelrhein-Westerwald weist das Plangebiet im Mittelzentrum <strong>Kastellaun</strong><br />

als „Siedlungsfläche für Wohnen“ aus.<br />

Z1 Die zentralen Orte übernehmen jeweils ihrer Hierarchie entsprechend Versorgungsfunktionen<br />

für ihren jeweiligen Versorgungsbereich, das Oberzentrum Koblenz<br />

hochwertige und spezialisierte Versorgungsfunktionen für die gesamte Region,<br />

die Mittelzentren des Grundnetzes Versorgungsfunktionen des gehobenen<br />

Bedarfs für den jeweiligen Mittelbereich, die Grundzentren des Grundnetzes entsprechend<br />

die Grundversorgung für den zugehörigen Nahbereich. 26<br />

Zum Themenfeld „Einzelhandel“ trifft <strong>der</strong> Textteil des RROP folgende Grundsatz- (G)<br />

und Zielaussagen (Z) 27 :<br />

G1 Die bedarfsgerechte Nahversorgung mit Guẗern des täglichen Bedarfs im fußläufigen<br />

Entfernungsbereich soll unterstuẗzt werden.<br />

G2 In den zentralen Bereichen von Städten, Stadtteilen und Gemeinden soll entsprechend<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Zentralitätsstufe und <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten die weitere<br />

Einzelhandelsentwicklung sichergestellt werden. Dabei sollen das sich verän<strong>der</strong>nde<br />

Käuferverhalten und die sektoralen Anfor<strong>der</strong>ungen des Einzelhandels angemessen<br />

berücksichtigt werden.<br />

G4 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen nach Umfang und Zweckbestimmung<br />

<strong>der</strong> zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ung entsprechen und <strong>der</strong> zu sichernden Versorgung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung Rechnung tragen (Kongruenzgebot).<br />

Z1 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind grundsätzlich nur in zentralen Orten vorzusehen<br />

(Konzentrationsgebot) und in <strong>der</strong> Regel in engem räumlichen und funktionalen<br />

Zusammenhang mit den zentralen Einkaufsbereichen (städtebauliches Integrationsgebot)<br />

zu errichten.<br />

26 aus: RROP Mittelrhein-Westerwald 2006, Kap. 2.1<br />

27 aus: RROP Mittelrhein-Westerwald 2006, Kap. 2.2.5 - auszugsweise<br />

Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077

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