Erweiterung der ALDI-Verkaufsstelle i - Kastellaun
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<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>ALDI</strong>-<strong>Verkaufsstelle</strong> in 56288 <strong>Kastellaun</strong>, Südstraße 6-8<br />
Darlegung <strong>der</strong> sog. „atypischen Fallgestaltung“ i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO Seite 23<br />
5.1.2 Regionaler Raumordnungsplan (RROP) Mittelrhein-Westerwald<br />
Abbildung 9: RROP Mittelrhein – Westerwald<br />
Abbildung 10: Zentrale Orte und Nahbereiche<br />
Der RROP Mittelrhein-Westerwald weist das Plangebiet im Mittelzentrum <strong>Kastellaun</strong><br />
als „Siedlungsfläche für Wohnen“ aus.<br />
Z1 Die zentralen Orte übernehmen jeweils ihrer Hierarchie entsprechend Versorgungsfunktionen<br />
für ihren jeweiligen Versorgungsbereich, das Oberzentrum Koblenz<br />
hochwertige und spezialisierte Versorgungsfunktionen für die gesamte Region,<br />
die Mittelzentren des Grundnetzes Versorgungsfunktionen des gehobenen<br />
Bedarfs für den jeweiligen Mittelbereich, die Grundzentren des Grundnetzes entsprechend<br />
die Grundversorgung für den zugehörigen Nahbereich. 26<br />
Zum Themenfeld „Einzelhandel“ trifft <strong>der</strong> Textteil des RROP folgende Grundsatz- (G)<br />
und Zielaussagen (Z) 27 :<br />
G1 Die bedarfsgerechte Nahversorgung mit Guẗern des täglichen Bedarfs im fußläufigen<br />
Entfernungsbereich soll unterstuẗzt werden.<br />
G2 In den zentralen Bereichen von Städten, Stadtteilen und Gemeinden soll entsprechend<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Zentralitätsstufe und <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten die weitere<br />
Einzelhandelsentwicklung sichergestellt werden. Dabei sollen das sich verän<strong>der</strong>nde<br />
Käuferverhalten und die sektoralen Anfor<strong>der</strong>ungen des Einzelhandels angemessen<br />
berücksichtigt werden.<br />
G4 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen nach Umfang und Zweckbestimmung<br />
<strong>der</strong> zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ung entsprechen und <strong>der</strong> zu sichernden Versorgung<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung Rechnung tragen (Kongruenzgebot).<br />
Z1 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind grundsätzlich nur in zentralen Orten vorzusehen<br />
(Konzentrationsgebot) und in <strong>der</strong> Regel in engem räumlichen und funktionalen<br />
Zusammenhang mit den zentralen Einkaufsbereichen (städtebauliches Integrationsgebot)<br />
zu errichten.<br />
26 aus: RROP Mittelrhein-Westerwald 2006, Kap. 2.1<br />
27 aus: RROP Mittelrhein-Westerwald 2006, Kap. 2.2.5 - auszugsweise<br />
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