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OBJEKT HERRENBERG KOCHERSTRASSE 16 - Die EUSA ...

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www.eusa-wohnbau.de<br />

Wohnen nach Wunsch mit<br />

<strong>EUSA</strong> Wohnbau!<br />

<strong>EUSA</strong> - Europäische Sachwert AG<br />

Wohnbau<br />

Herdweg 40<br />

74523 Schwäbisch Hall<br />

Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

Objekt Herrenberg<br />

Ortsteil Oberjesingen<br />

kOcHerstrasse <strong>16</strong><br />

Tel: 0800 7100077<br />

Email: info@eusa-wohnbau.de<br />

www.eusa-wohnbau.de<br />

Geprüfte<br />

Qualität


Das Objekt<br />

Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten,<br />

2 Garagen und 2 Stellplätzen<br />

EG 3 Zimmer + Balkon<br />

OG 3 Zimmer, 2 Balkone<br />

DG 4 Zimmer, Balkon + ausgebauter Spitzboden<br />

• Baujahr 1880, 2007 erweitert, komplett renoviert<br />

und modernisiert, wie z. B.<br />

• Steig-, Fall- und Elektroleitungen, Laminat- und<br />

Fliesenboden, Bad und Sanitär<br />

• Wohn- und Haustüren, Innentüren<br />

• Doppelisolierverglaste Kunststofffenster<br />

• Gaszentralheizung mit Fußbodenheizung<br />

• Dach<br />

• Durchschnittliche Kaltmiete liegt bei 7,00€ pro m²<br />

Wfl.<br />

• Kaufpreise ab € 191.000,-- pro WE<br />

Objektübersicht<br />

Illustration ohne Nachbarbebauung<br />

Der stanDOrt<br />

Das Gebäude befindet sich in zentrumsnaher, alter<br />

Ortslage der Stadt Herrenberg, im Stadtteil Oberjesingen.<br />

<strong>Die</strong> Wohnlage ist als gute Lage einzustufen.<br />

Ein gepflegtes Wohnumfeld, schöne Grundrisse und<br />

eine gute Bausubstanz mit gehobener Ausstattung<br />

lassen das Objekt zu einer guten Investition in die<br />

Zukunft werden. <strong>Die</strong> Kaltmieten werden nach der<br />

Neuvermietung bei ca. 7,00 € pro m² Wohnfläche<br />

liegen.<br />

Sämtliche Versorgungseinrichtungen des täglichen<br />

Bedarfs, sowie Kindergärten und Ärzte sind in wenigen<br />

Minuten zu erreichen.<br />

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Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

kaufpreisliste<br />

Objekt Oberjesingen<br />

kOcherstrasse <strong>16</strong><br />

WE Lage Zimmer ca. m² ca. Miete Kaufpreise<br />

1 Erdgeschoss 3 105,0 735 € 208.950 €<br />

2 Obergeschoss 3 95,5 668 € 190.000 €<br />

3 Dachgeschoss 4 + 2 103,5 724 € 205.965 €<br />

4 Garage 1 30 € 7.500 €<br />

5 Garage 2 30 € 7.500 €<br />

6 Stellplatz 1 15 € 3.000 €<br />

7 Stellplatz 2 15 € 3.000 €<br />

fertigstellung in 2011<br />

Folgende Arbeiten wurden und werden in diesem Jahr ausgeführt:<br />

• Alle Wohnungen werden komplett neu gestrichen<br />

• Anlage von 2 Stellplätzen im Freien<br />

• Außenanlage überareiten<br />

• Garagentore streichen<br />

• Balkone streichen und Geländer anbringen<br />

• Vollwärmeschutz außen neu, incl. Verputzen und Streichen<br />

• Sanitär und Elektro überprüft und ggf. erneuert<br />

• Gesamtkosten dieser restlichen Arbeiten: ca. 100.000,00 €, für die es eine<br />

5-jährige Gewährleistung gibt.<br />

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Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

staDtplanübersicht<br />

ObjektstanDOrt<br />

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Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

grunDrisse<br />

Erdgeschoss, WE1<br />

1. Obergeschoss, WE2<br />

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Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

Bad<br />

5,9 m²<br />

Schlafen<br />

15,2 m²<br />

grunDrisse<br />

Küche<br />

12,2 m²<br />

Flur<br />

8,9 m²<br />

Kind<br />

9,2 m²<br />

Kind<br />

15,0 m²<br />

Wohnen<br />

15,8 m²<br />

Dachgeschoss, WE3<br />

Galerie, WE3<br />

Balkon<br />

5,6 m²<br />

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Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

flurkarte<br />

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Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

ObjektbilDer<br />

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ObjektbilDer<br />

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ObjektbilDer<br />

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Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

ObjektbilDer<br />

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Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

<strong>Die</strong> staDt<br />

<strong>Die</strong> ehemalige Gemeinde Oberjesingen ist durch die Gemeindereform in Baden-Württemberg seit dem 1.<br />

März 1972 einer von heute acht Stadtteilen Herrenbergs.<br />

Oberjesingen liegt am Rande des Korngäus, 5 km von Herrenberg entfernt, nahe der Autobahn A 81 Stuttgart–Singen.<br />

Der Ort hat 2890 Einwohner (Stand 8. Dezember 2005) und liegt auf einer Höhe von 536 m ü.<br />

NN.<br />

Geschichte<br />

Oberjesingen erscheint in einer Urkunde erstmals 1314, damals allerdings als Oesingen bezeichnet. Der eigentliche<br />

Name Oberjesingen bildete sich erst nach dem Dreißigjährigen Krieg heraus. Bis um 1819 gehörte<br />

Oberjesingen zum Kuppinger Stab. Mit der Erbauung einer Kirche wurde 1857/58 Oberjesingen auch zu<br />

einer eigenständigen Kirchengemeinde (Kirchengemeinde Oberjesingen).<br />

Verkehrsanbindung<br />

Zur guten Infrastruktur zählt auch die Verkehrsanbindung zu den Zug- und S-Bahn-Anschlüssen in Herrenberg,<br />

die durch einen Buszubringer gewährleistet ist.<br />

Freizeit & Erholung<br />

Durch die Höhenlage des Ortes und die reizvolle Umgebung zwischen Schwarzwald und Schönbuch besitzt Oberjesingen<br />

eine hohe Wohnqualität - wenig Nebeltage, aber viel Sonnentage!<br />

Ein idealer Ausgangspunkt für Naherholungssuchende!<br />

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Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

fOrtsetzung<br />

Historisches<br />

Oberjesingen liegt am Rande des Korngäus in 536 m Höhe an der B 296 zwischen Herrenberg und Calw. Seine Geschichte<br />

ist eng verknüpft mit der Nachbargemeinde Kuppingen. Erstmals ist der Ort 1314 urkundlich bezeugt, allerdings<br />

nicht als Oberjesingen, sondern als Oesingen. Aber auch Namen wie Uesingen, Üsingen, Yesingen und Üßingen<br />

finden sich in alten Schriften bis sich kurz nach Beginn des 30-jährigen Krieges der jetzige Name „Oberjesingen“<br />

herausgebildet hat.<br />

Oberjesingen war bis zum Ende des 2. Weltkrieges eine überwiegend bäuerlich geprägte Gemeinde. Neben einigen<br />

Handwerksbetrieben lebte der größte Teil der Bevölkerung von der Landwirtschaft. Danach ging, zunächst zögerlich,<br />

jedoch dann immer schneller die Anzahl der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe zurück. <strong>Die</strong> Zunahme der<br />

industriellen Produktion im nahen Ballungsbereich bot den Einwohnern des Ortes die Möglichkeit, dort ihr Brot zu<br />

verdienen.<br />

Der Ort hatte am Ende des 2. Weltkrieges knapp 800 Einwohner. Der bald einsetzende Flüchtlingsstrom machte<br />

auch vor Oberjesingen nicht Halt. Es mussten in kurzer Zeit ungefähr 300 Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben<br />

worden sind, aufgenommen werden. <strong>Die</strong>s stellte für die Gemeinde und ihre Bewohner eine nicht unerhebliche Herausforderung<br />

dar. Ein weiterer sprunghafter Anstieg der Bevölkerung erfolgte ab dem Jahr 1968 durch die Erschließung<br />

neuer Baugebiete. Heute wohnen im Ort nahezu 2.900 Einwohner, deren Zahl sich durch das neue Baugebiet<br />

„Guldenäcker“ in Kürze auf mehr als 3.000 Einwohner erhöhen wird. Der Anteil der ausländischen Mitbürger beläuft<br />

sich auf ca. 20 %. <strong>Die</strong> Mehrzahl der Einwohner ist evangelischen Glaubens. <strong>Die</strong> jetzige, weithin sichtbare, Dorfkirche<br />

wurde in den Jahren 1857/58 erbaut. Im Jahre 1980 wurde von der Evangelischen Kirchengemeinde mit erheblicher<br />

Unterstützung der örtlichen Bevölkerung und der Stadt Herrenberg ein Gemeindezentrum erstellt, das von der Kirchengemeinde<br />

und der bürgerlichen Gemeinde genutzt wird.<br />

<strong>Die</strong> im Laufe der Zeit gegründeten Vereine leisten durch ihre vereinstypischen Aktivitäten (sportliche und musikalische<br />

Veranstaltungen) einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben der Bevölkerung. Im Jahr 1998 konnte<br />

die von den Bewohnern des Ortes lang ersehnte Gemeindehalle (Wasenäckerhalle) eingeweiht werden. Dadurch ist<br />

ein noch intensiveres gesellschaftliches und sportliches Leben im Ort möglich.<br />

Für die Kinder ab dem 2. Lebensjahr bis zur Einschulung gibt es zwei Kindergärten mit insgesamt fünf Gruppen. Der<br />

Bau einer 2-zügigen Grundschule neben der Wasenäckerhalle wurde rechtzeitig im September 2002 zum neuen<br />

Schuljahr fertiggestellt.<br />

Am 01. März 1972 schloss sich Oberjesingen im Zuge der Gemeindereform an die Stadt Herrenberg an, von deren<br />

Stadtkern es ca. 5 km entfernt liegt.<br />

<strong>Die</strong> Infrastruktur des Ortes ist gut. Verschiedene Geschäfte und Handwerksbetriebe stehen der Bevölkerung für den<br />

täglichen Bedarf zur Verfügung. Hierzu zählen zwei Lebensmittelgeschäfte, eine Metzgerei und ein Mühleladen. Auch<br />

je eine Filiale der Kreissparkasse Böblingen und der Volksbank Herrenberg-Rottenburg sowie eine Allgemeinarztpraxis<br />

können von der Einwohnerschaft in Anspruch genommen werden. Das vor kurzem von Bürgern in Eigenleistung<br />

innen renovierte Gemeindebackhaus (die Materialkosten wurden von der Stadt Herrenberg übernommen) erfreut<br />

sich bei der Bevölkerung weiterhin großer Beliebtheit, um eigenes Brot und Zwiebelkuchen zu backen, ebenso bei<br />

den Besuchern der jährlichen Zwiebelkuchen-Hocketsen des Musikvereins „Rote Herolde“ Oberjesingen und des<br />

Radfahrerverein „Vorwärts“ Oberjesingen und des Oberjesinger Weihnachtsmarktes, auf welchem der LandFrauen<br />

Ortsverein Oberjesingen unter anderem Weihnachtsbrezeln und Holzofenbrot verkauft.<br />

Weithin sichtbar ist neben der Kirche auch der Speichersilo der Oberjesinger Getreidemühle, die einen beachtlichen<br />

Einzugsbereich aufzuweisen hat.<br />

Quelle: Homepage der Stadt<br />

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echtliche grunDlagen<br />

Der Käufer unterbreitet der Verkäuferin<br />

ein notarielles Kaufvertragsangebot. <strong>Die</strong>ses<br />

Angebot ist bis zum Ablauf von 1 Monat ab<br />

Beurkundung gültig.<br />

<strong>Die</strong> Verkäuferin hat das im Grundbuch des<br />

Amtsgerichtes Oberjessingen, Gemarkung<br />

Oberjessingen eingetragene Objekt, Blatt<br />

26775, Karte NW 1114, Flurstück 194/1,<br />

Gebäude- und Freifläche mit einer Größe von<br />

3 a 79 m² gekauft.<br />

Das Objekt besteht aus einem Mehrfamilienhaus<br />

mit insgesamt 3 Wohnungen, 2 Garagen<br />

und 2 Stellplätzen.<br />

Das Mehrfamilienhaus wird in die jeweiligen<br />

Einheiten aufgeteilt. Jedes Wohnungseigentum<br />

hat dann ein eigenes Grundbuchblatt.<br />

<strong>Die</strong> Abgeschlossenheitsbescheinigung ist<br />

beantragt.<br />

Änderungen der Teilungserklärung behält<br />

sich die Verkäuferin vor, soweit die Rechte<br />

des Käufers nicht beeinträchtigt werden oder<br />

somit sie durch die Bauaufsichtsbehörde oder<br />

das Grundbuchamt veranlasst werden. Durch<br />

die Teilungs-erklärung werden die Miteigentumsanteile<br />

festgelegt, das Sonder- und<br />

Gemeinschaftseigentum genau abgegrenzt<br />

und durch die Gemeinschaftsordnung weitere<br />

Regelungen bezüglich des Verhältnisses der<br />

Wohnungseigen-tümer zueinander getroffen.<br />

Zum Sondereigentum gehören die abgeschlossene<br />

Wohnung und der Keller, sowie die<br />

Installationen, soweit sie verändert, eingefügt<br />

oder beseitigt werden können, ohne dass hierdurch<br />

das Gemeinschaftseigentum oder ein<br />

anderes Sondereigentum beeinflusst wird.<br />

Zum Gemeinschaftseigentum zählen das<br />

Grundstück, die erforderlichen Teile für<br />

Bestand und Sicherheit des Hauses (Dach,<br />

tragende Wände und Decken), die dem<br />

gemeinschaftlichen Gebrauch des Hauses<br />

dienende Einrichtungen (Treppen-haus und<br />

Trockenräume) sowie die Fassade des Hauses.<br />

Für bestimmte Räume und Flächen können<br />

Sondernutzungsrechte ausge-sprochen<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> Miteigentumsanteile bestimmen, wie<br />

viel dem Eigentümer neben dem Sondereigentum<br />

anteilig am Gemeinschaftseigentum<br />

gehört. <strong>Die</strong> Anteile richten sich in der Regel<br />

nach dem Verhältnis der Größe der einzelnen<br />

Wohnung zur Gesamtgröße.<br />

<strong>Die</strong> Eigentümergemeinschaft benötigt kraft<br />

Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

WEG (Wohnungs-eigentumsgesetz) einen<br />

Verwalter. Der Verwalter hat insbesondere die<br />

Aufgaben, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung<br />

auszuführen, auf die Einhaltung<br />

der Hausordnung zu achten, Reparaturen am<br />

Gemeinschafts-eigentum zu veranlassen, den<br />

Wirtschaftsplan aufzustellen, die Hausgelder<br />

zu verwalten und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres<br />

abzurechnen.<br />

Der erste Verwalter wird von dem Verkäufer<br />

bestimmt.<br />

Einmal im Jahr wird vom Verwalter eine<br />

Eigentümerversammlung einberufen, in der<br />

Beschlüsse über den ordnungsgemäßen Gebrauch<br />

des Gemeinschafts- und Sondereigentums<br />

sowie die ordnungsgemäße Verwaltung<br />

getroffen werden.<br />

<strong>Die</strong> Verkäuferin verkauft an den Käufer das<br />

Wohnungseigentumsrecht, bestehend aus<br />

der Wohnung des Aufteilungsplanes (der<br />

Teilungserklärung) und gegebenenfalls einer<br />

Garage. <strong>Die</strong> in dem Kaufvertragsangebot<br />

bez-eichnete Wohnung besteht neben den<br />

Zimmern aus Nebenräumen und, soweit es in<br />

der Teilungserklärung vorgesehen ist, einem<br />

Balkon oder einer Loggia.<br />

Im Kaufpreis sind nicht enthalten und vom<br />

Käufer gesondert zu zahlen:<br />

• sämtliche Notar- und Grundbuchgebühren,<br />

die Grunderwerbssteuer,<br />

• sämtliche Zinsen und Kosten der Zwischen-<br />

und Eigenfinanzierung des Käufers<br />

sowie die Geldbeschaffungskosten (Disagio)<br />

bzw. evtl. Bearbeitungsgebühren bei<br />

den Geldgebern,<br />

• die Kosten der laufenden Verwaltung (nach<br />

Wohnungseigentumsgesetz) sowie sonstige<br />

anfallende, nicht umlagefähige Nebenkosten,<br />

wie z.B. Grundsteuer, die gemäß alter<br />

Mietverträge evtl. noch vom Eigentümer zu<br />

tragen ist<br />

• eventuell die Kosten für eine Finanzierungsvermittlung,<br />

• eine Instandhaltungsrücklage<br />

• eventuell Maklerprovision<br />

• Tilgungsleistungen<br />

Kosten für den Steuerberater, insbesondere<br />

bei Durchführung einer einheitlichen und<br />

gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlage.<br />

<strong>Die</strong> Kaufpreiszahlung erfolgt erst nach Zustellung<br />

der Fälligkeits-bestätigung durch den<br />

Notar.<br />

Für die Abwicklung des Kaufvertrages ist<br />

das Notariat Blaich und Partner, Herr Notar<br />

Neuschwander vorgesehen. <strong>Die</strong> Kontonummer<br />

wird dem Käufer durch das Notariat<br />

mitgeteilt. <strong>Die</strong> Zahlung des Kaufpreises darf<br />

ausschließlich auf dieses Konto erfolgen.<br />

Für die Fälligkeitsbestätigung müssen erst die<br />

nachstehend aufgeführten Punkte erfüllt sein:<br />

a) zur Sicherung des Eigentumsverschaffungsanspruchs<br />

des Käufers ist eine Eigentumsvormerkung<br />

im Grundbuch eingetragen<br />

oder die Eintragung sichergestellt, der nur<br />

solche Belastungen vorgehen dürfen, die<br />

mit Einverständnis des Käufers bestellt oder<br />

von ihm übernommen wurden.<br />

b) dem Notar liegen die Unterlagen zur<br />

Löschung aller der Eigentumsvormerkung<br />

vorgehenden, nicht übernommenen Belastungen<br />

vor und der Kaufpreis reicht aus,<br />

diese nicht übernommenen Belastungen zu<br />

löschen.<br />

c) dem Notar liegen alle zur vertragsgemäßen<br />

Eigentumsumschreibung erforderlichen<br />

Unterlagen und Genehmigungen - mit<br />

Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

des Finanzamtes - vor.<br />

d) die Verzichtserklärung des Mieters für sein<br />

Vorkaufsrecht, dass ein Mieter hat, sollte<br />

das Mietverhältnis schon vor Aufteilung<br />

des Objektes in Wohnungen bestanden<br />

habe. Und zwar nur beim ersten Verkauf.<br />

Anschließend besteht kein Vorkaufsrecht<br />

mehr.<br />

Ab Übergang von Besitz, Nutzen, Gefahren<br />

und Lasten und ab Besitzübergabe tritt der<br />

Käufer in alle Rechte und Pflichten ein.<br />

Er übernimmt selbstverständlich auch einen<br />

bestehenden Mietvertrag. Wann dieser Zeitpunkt<br />

eintritt, ist im Kaufvertrag geregelt.<br />

Der Verkäufer hat dem Käufer keine Finanzierungszusage<br />

gemacht. Vielmehr ist es Sache<br />

des Käufers, die Finanzierung des Kaufpreises<br />

selbst zu betreiben.<br />

Erbringt der Käufer den Kaufpreis durch<br />

dinglich abzusichernde Darlehen, verpflichtet<br />

sich der Verkäufer, die von der finanzierenden<br />

Bank gewünschten Grundpfandrechte<br />

auf Kosten des Käufers zur Eintragung in das<br />

Grundbuch zu bewilligen.<br />

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steuerliche grunDlagen<br />

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung begründet<br />

der Käufer, der die Eigentumswohnung vermietet,<br />

die steuerliche Einkunftsart „Vermietung<br />

und Verpachtung“. Für einen Eigennutzer gelten<br />

andere steuerliche Vorschriften. <strong>Die</strong> nachfolgende<br />

Darstellung bezieht sich auf den Verkauf an<br />

Kapitalanleger, also an Käufer, die ihre Wohnung<br />

vermieten.<br />

Daher beschränkt sich diese Darstellung auf die<br />

in einem solchen Fall geltenden steuerlichen<br />

Auswirkungen. <strong>Die</strong> Einkunftsart „Vermietung<br />

und Verpachtung“ wird bei der Ermittlung des<br />

zu versteuernden Einkommens gleichrangig mit<br />

anderen Einkunftsarten behandelt. Verluste bei<br />

„Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“<br />

können mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten<br />

verrechnet werden. Hieraus resultiert die<br />

Steuerersparnis beim Kauf einer Eigentumswohnung.<br />

Der Aufwand beim Kauf einer Eigentumswohnung<br />

wird steuerlich aufgeteilt in<br />

• nicht absetzungsfähige Anschaffungskosten<br />

eines Grundstücks,<br />

• sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />

• Abschreibung auf die Anschaffungskosten des<br />

Gebäudes.<br />

Zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />

während des Erwerbsjahres zählen grundsätzlich<br />

diejenigen Aufwendungen, die der Finanzierung<br />

und der Vermietung zurechenbar sind, vor allem<br />

Vermittlungsprovisionen, Zwischenfinanzierungszinsen,<br />

das von der Bank einbehaltende<br />

Disagio sowie Aufwendungen für Notar- und<br />

Grundbuchkosten, soweit sie die Darlehenssicherung<br />

betreffen.<br />

Des Weiteren kann der Steuerpflichtige ab Übergang<br />

von Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten<br />

und ab Besitzübergabe im Erwerbsjahr anteilig<br />

den Monaten die Abschreibung auf die Anschaffungskosten<br />

des Gebäudes geltend machen. <strong>Die</strong><br />

Bemessungs-grundlage (=Kaufpreis abzüglich<br />

Grundstücksanteil) ist bei diesem Objekt ca. 80%<br />

des Kaufpreises.<br />

Der prozentuale Anteil kann sich jedoch nach<br />

oben oder unten ändern, wenn die Finanzbehörde<br />

bei einer Prüfung einen anderen Wert<br />

ermittelt. Es ist zwar unwahrscheinlich, jedoch<br />

ist dieser Wert nur eine Vorgabe für die keine<br />

Gewähr übernommen werden kann. <strong>Die</strong>ser<br />

angesetzte Wert erhöht sich noch um die prozentualen,<br />

nicht absetzungsfähigen Anschaffungskosten.<br />

Auf diesen Wert können Sie jährlich die<br />

lineare Abschreibung in Höhe von 2% gemäß §7,<br />

Absatz 4 EStG geltend machen. In Folge dessen<br />

wird der Gebäudeanteil auf 50 Jahre abgeschrieben.<br />

Bei Objekten mit Fertigstellung vor dem<br />

Jahr 1925 erhöht sich der jährliche Abschreibungssatz<br />

auf 2,5%, so dass diese Objekte in 40<br />

Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

Jahren abgeschrieben werden.<br />

Steuervorteile ergeben sich für den Käufer, der<br />

seine Wohnung vermietet, nicht nur während<br />

des Erwerbsjahres, sondern - wie geschildert -<br />

auch in den Folgejahren. Denn die Ausgaben<br />

für Zinsen und Bewirtschaftungskosten sowie<br />

die Abschreibungen übersteigen bei dem hier<br />

zugrunde liegenden Finanzierungsverhältnis für<br />

die Anfangsjahre die Mieteinnahmen und führen<br />

somit zu einem Überschuss der Werbungskosten<br />

über die Einnahmen.<br />

Dadurch können die Verlustanteile aus Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung im<br />

Vorauszahlungsverfahren nach Eingang des<br />

Antrages auf Herabsetzung von Einkommenssteuervorauszahlungen<br />

vom Wohnsitzfinanzamt<br />

gestundet werden, bis die Überprüfung der<br />

Verluste erfolgt ist.<br />

Bei Lohnsteuerzahlern kann nach Kaufvertragsabschluß<br />

und Zahlung des Kaufpreises eine<br />

Eintragung eines Freibetrages in die Lohnsteuerkarte<br />

gemäß § 39 a Abs. 1 Nr. 5 EStG erreicht<br />

werden.<br />

Wichtig hierbei ist, dass Sie diese Verluste nur<br />

dann steuerlich geltend machen dürfen, wenn<br />

Sie auch die Absicht verfolgen, langfristig einen<br />

Gewinn zu erzielen. <strong>Die</strong>s können Sie schon<br />

dadurch dokumentieren, dass Sie eine jährliche<br />

Tilgung von z.B. 1% zuzüglich jeweils angesparter<br />

Zinsen bei einer mehrjährigen Zinsfestschreibung<br />

einbauen. Somit ist bereits jetzt<br />

absehbar, dass Sie zu einem späteren überschaubaren<br />

Zeitpunkt einen deutlichen Überschuss<br />

erwirtschaften werden bzw. anstreben.<br />

Zur Tilgung ist noch anzumerken, sollte diese<br />

über eine Kapitallebensversicherung vorgenommen<br />

werden, darf dies nur bis zur Höhe<br />

der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der<br />

Immobilie gemäß Kaufpreis geschehen. Etwaige<br />

darüber hinausgehende Fremdmittel (z.B. Disagio,<br />

Erwerbsnebenkosten) sind im Hinblick auf<br />

das Steueränderungsgesetz von 1992 annuitätisch<br />

zu tilgen. Abgeschlossene Lebensversicherungen<br />

dienen in diesem Fall ausschließlich der<br />

Besicherung bzw. Tilgung der Anschaffungs- /<br />

Herstellungskosten der Immobilie. <strong>Die</strong> Tilgung<br />

erfolgt sodann durch Auszahlung der Lebensversicherung<br />

bei Fälligkeit.<br />

Nach derzeitiger Rechtslage ist es steuerunschädlich,<br />

wenn die Ablauf-leistung aus dem Lebensver-sicherungsvertrag<br />

die Höhe finanzierter Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten übersteigt.<br />

Denkbar ist auch, übersteigende Beträge zur<br />

Tilgung sonstiger Fremdmittel einzusetzen. In<br />

jedem Falle steuerschädlich ist es jedoch, wenn<br />

die übersteigenden Beträge der Besicherung von<br />

Darlehen dienen, die die Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten übersteigen. Abtretungen<br />

oder Verpfändungen gegenüber finanzierenden<br />

Kreditinstituten dürfen also nur bis zur Höhe<br />

von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

erfolgen. Anstelle jährlicher Tilgungsleistungen<br />

werden somit Versicherungsprämien gezahlt.<br />

<strong>Die</strong> Höhe der Versicherungsprämien ist<br />

abhängig vom Eintrittsalter des Versicherten,<br />

dem gewählten Lebensversicherungstarif und<br />

der Höhe der Versicherungssumme, die sich an<br />

den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der<br />

Immobilie orientiert. <strong>Die</strong> Ansprüche auf Ablaufleistung<br />

aus der Lebensversicherung werden<br />

in Höhe fremdfinanzierter Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten an die endfinanzierende<br />

Bank abgetreten.<br />

Ein Veräußerungsgewinn bei Verkauf der<br />

Eigentumswohnung bleibt einkommenssteuerfrei,<br />

wenn nach §23 EStG eine zehnjährige<br />

Spekulationsfrist abgelaufen ist und Ihnen von<br />

Ihrem Finanzamt keine Gewerblichkeit (für<br />

Immobiliengeschäfte) zugrunde gelegt wird.<br />

<strong>Die</strong>s ist die aktuelle Rechtsgrundlage, jedoch ist<br />

eine Gesetzesänderung geplant. Künftig sollen<br />

20 % des Gewinns versteuert werden und die<br />

Spekulationsfrist fällt weg. Unklar ist, ob die<br />

bereits bis zum Zeitpunkt des Verkaufs geltend<br />

gemachte Abschreibung in Höhe von 2% jährlich<br />

(bei Neubau und Denkmalschutzobjekten kann<br />

diese jährlich auch höher sein) beachtet wird<br />

oder nicht.<br />

Nach dem Grunderwerbssteuergesetz unterliegt<br />

der Kauf einer Eigentumswohnung der Grunderwerbssteuer<br />

mit 3,5%, wird aber in Kürze auf<br />

5% erhöht.<br />

<strong>Die</strong> Vermögenssteuer gibt es nicht mehr. Bis zu<br />

diesem Zeitpunkt wurde bei der Vermögenssteuerveranlagung<br />

der Grundbesitz mit dem Einheitswert<br />

angesetzt. <strong>Die</strong>ser lag in der Regel noch<br />

unter dem Verkehrswert. <strong>Die</strong> mit der Immobilie<br />

zusammenhängenden Darlehensverbindlichkeiten<br />

werden jedoch in voller Höhe (d.h.<br />

mit Nominalwerten) berücksichtigt. Dadurch<br />

entstand steuerlich ein negatives Vermögen. Da<br />

dieses mit dem übrigen steuerpflichtigen Vermögen<br />

verrechnet werden konnte, konnten sich je<br />

nach den individuellen Verhältnissen erhebliche<br />

Steuervorteile ergeben. Ähnliche Vorteile können<br />

sich im Falle der Erbschaftssteuer ergeben.<br />

Für die Schenkungssteuer wurden die Vorteile<br />

durch Erlass vom 10.02.1983 (BStBI 1983/S. 283)<br />

eingeschränkt. Bei der Erbschaftssteuer ist eine<br />

Gesetzesänderung angedacht, jedoch noch nicht<br />

beschlossen. Der Einheitswert, der aktuell bei ca.<br />

60% des Verkehrswertes der Immobilie liegt, soll<br />

angehoben werden. Auskünfte hierüber sollten<br />

Sie sich bei Ihrem Steuerberater einholen.<br />

Seite 15 von 18


Jede Investition enthält Risiken. Eine Investition<br />

in eine Immobilie ist attraktiv wegen ihrer<br />

Aussicht auf Wertbeständigkeit und Sicherheit.<br />

Investoren wählen diesen Weg zur Absicherung<br />

bzw. gegebenenfalls Vermehrung ihres Vermögens.<br />

Der Käufer kauft die Wohnung und das damit<br />

verbundene Sondereigentum in dem zum Zeitpunkt<br />

des Kaufvertragsabschlußes befindlichen<br />

Zustand.<br />

Das Objekt befindet sich in einem altersbedingten<br />

Zustand. Mängel sind dem Verkäufer<br />

nicht bekannt, bzw. wurden die ihm bekannten<br />

Mängel behoben. Jedoch kann der Verkäufer bei<br />

einem Bestandsobjekt nicht ausschließen, dass<br />

im Laufe der Jahre Renovierungsmaßnahmen<br />

notwendig werden. Z.B. können Sie heute einen<br />

Heizungskessel oder eine Therme von einem<br />

Fachbetrieb überprüfen lassen, doch trotzdem<br />

kann dieser Kessel oder diese Therme innerhalb<br />

des darauf folgenden Jahres aufgrund eines<br />

Defektes durch Abnutzung erneuert werden<br />

müssen.<br />

Hierfür kann der Verkäufer keine Gewährleistung<br />

übernehmen. Um diesem etwas vorzubeugen,<br />

wird für später anfallende Kosten im<br />

Rahmen der Instandhaltung eine laufende<br />

Instandhaltungsrücklage gebildet. <strong>Die</strong> Höhe<br />

dieser Instandhaltungsrücklage wird von der<br />

Eigentümergemeinschaft festgelegt.<br />

<strong>Die</strong> in den Berechnungen zugrunde gelegte<br />

Instandhaltungsrücklage für die anfängliche<br />

Bewirtschaftungsphase entspricht den Werten,<br />

die bei vergleichbaren Wohnanlagen von den<br />

Eigentümergemeinschaften beschlossen wurden.<br />

Der Käufer tritt ab Übergabe in alle Rechte und<br />

Pflichten der Eigentümergemeinschaft ein.<br />

Ein weiteres Risiko liegt im Finanzierungsbereich.<br />

Alle Einzelheiten diesbezüglich regelt der<br />

mit der finanzierenden Bank abzuschließende<br />

Darlehensvertrag.<br />

Nach den Beleihungsgrundsätzen der Bank wird<br />

die Einzelkreditentscheidung nicht ausschließlich<br />

auf die Werthaltigkeit des Objektes, sondern<br />

auch und insbesondere auf die persönliche<br />

Bonität des Erwerbers und ggfs. auf Zusatzsicherheiten<br />

gestützt. Der Erwerber übernimmt<br />

die persönliche Schuldhaft für das gewährte<br />

Darlehen. In Höhe des bzw. der Darlehen wird<br />

die erworbene Immobilie mit Grundpfandrechten<br />

belegt. Dabei ist zwischen dem sogenannten<br />

Real- und Personalkreditanteil zu unterscheiden.<br />

Eheleute mit gesetzlichem Güterstand müssen<br />

sich grundsätzlich gemeinsam verpflichten und<br />

unterwerfen. Bei vereinbarter Gütertrennung<br />

Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

risikenhinweis<br />

behält sich die Bank bezüglich der Mitverpflichtung<br />

des Ehegatten die Entscheidung vor.<br />

Es wird vorausgesetzt, dass der Erwerber<br />

über eine einwandfreie Bonität verfügt. Eine<br />

Finanzierungs-zusage wurde dem Erwerber<br />

nicht gemacht. Es obliegt ihm, eine Finanzierung<br />

zu erhalten.<br />

Nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung ist<br />

der Anleger gehalten, entsprechend der dann<br />

gegebenen Situation am Kapitalmarkt neue<br />

Konditionen mit oder ohne Festlegung eines<br />

weiteren Disagios zu vereinbaren.<br />

Selbstverständlich kann auch auf eine Festschreibung<br />

der Zinsen verzichtet werden. In diesem<br />

Fall bleiben dann die Zinsen variabel, entsprechend<br />

dem vorhandenen Zinsgefüge. Wird nach<br />

Ablauf der Zinsfestschreibung kein Disagio<br />

vereinbart, wird sich der in der Berechnung<br />

angesetzte Nominalzinsbetrag entsprechend<br />

den dann gültigen Kapitalmarktverhältnissen<br />

wahrscheinlich erhöhen. Das liegt daran, dass<br />

wir zurzeit ein sehr niedriges Zinsniveau haben<br />

und dieses in 5 oder 10 Jahren, also nach Ablauf<br />

der Zinsfestschreibung, nicht mehr der Fall sein<br />

dürfte.<br />

Soweit das aufgenommene Darlehen durch<br />

den Abschluss einer Kapitallebensversicherung<br />

getilgt werden soll, besteht grundsätzlich das<br />

Risiko, dass die in der Regel auf der Basis der Ergebnisse<br />

der Vergangenheit kalkulierten Beträge<br />

nicht bzw. nur teilweise erreicht werden, so dass<br />

bei Fälligkeit der ursprünglich kalkulierte Betrag<br />

nicht voll zur Auszahlung gelangt. In diesem Fall<br />

anfallende, zur vollständigen Tilgung des Darlehens<br />

erforderliche Differenzbeträge sind dann<br />

zusätzlich vom Erwerber aufzubringen.<br />

Nicht exakt prognostiziert werden können naturgemäß<br />

auch Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungs-<br />

und Renovierungsaufwendungen. Es<br />

empfiehlt sich, durch Bildung einer angemessenen<br />

Instandhaltungsrücklage entsprechend<br />

Vorsorge zu treffen. Langfristig ist davon auszugehen,<br />

dass die Aufwendungen von ca. 10-20%<br />

des jeweiligen Mietzinses ausreichend sind.<br />

Um vor unliebsamen Überraschungen geschützt<br />

zu sein, empfiehlt es sich, die Höhe<br />

der Instandhaltungsrücklage dem jeweiligen<br />

Alter und Zustand des Gebäudes anzupassen.<br />

Spätestens nach fünf Jahren sollte jedoch die<br />

Eigentümergemeinschaft, sollten bis dahin noch<br />

keine Renovierungen durchgeführte worden<br />

sein, eine entsprechende Anpassung beschließen<br />

und gegebenenfalls nach zehn Jahren eine<br />

weitere Erhöhung der Instandhaltungsrücklage<br />

vornehmen.<br />

Ein weiteres Risiko einer Anlage in Immobilien<br />

liegt in der dauerhaften Vermietbarkeit. <strong>Die</strong><br />

Wohnungen sind z.Zt. alle vermietet. Aufgrund<br />

der innerstädtischen Lage ist unserer Meinung<br />

nach eine gute Vermietbarkeit gegeben.<br />

Freigewordene Wohnungen sind innerhalb einer<br />

akzeptablen Zeit neu vermietet worden.<br />

<strong>Die</strong> Entwicklung des Mietzinses hängt im Wesentlichen<br />

von der Nachfrage in der Zukunft ab.<br />

<strong>Die</strong>se kann naturgemäß nicht exakt vorher-gesehen<br />

werden. Der Erwerber trägt das Mietrisiko<br />

(Leerstand, Mietausfall und Nebenkosten, die<br />

vom Mieter zu tragen sind). Gleichwohl ist ein<br />

Mietausfall - z.B. bei Insolvenz des Mieters -<br />

niemals völlig auszuschließen.<br />

Um hier gezielt vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen,<br />

die beauftragte Hausverwaltungsgesellschaft<br />

- gegen eine monatliche Gebühr - auch mit<br />

der Sondereigentumsverwaltung zu betrauen.<br />

<strong>Die</strong>se wird für Sie nicht nur das sehr aufwendige<br />

Umlagenverfahren für Ihre Wohnung übernehmen,<br />

sondern im Rahmen ihrer Aufgaben u.a.<br />

darauf achten, dass an solvente Mieter vermietet<br />

wird und deren Mietzahlung regelmäßig erfolgt<br />

sowie darauf, dass bei Einzug eines Mieters eine<br />

Kaution hinterlegt wird.<br />

Grundsätzlich soll eine Immobilieninvestition<br />

als langfristiges Engagement betrachtet werden.<br />

Der Preis im Falle einer Veräußerung richtet<br />

sich ebenso wie beim Kauf nach Angebot und<br />

Nachfrage. Eine Veräußerung, insbesondere eine<br />

kurzfristige, kann wirtschaftlich nachteilig sein<br />

und darüber hinaus die Anerkennung negativer<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in<br />

Frage stellen. <strong>Die</strong> Wertermittlung von derartigen<br />

Immobilien kann – insbesondere bei kurzfristiger<br />

Veräußerung - nicht exakt prognostiziert<br />

werden. Erhaltungsumlagen, Mietausfälle, etwaige<br />

Neuvermietung unter der Höhe der bisherigen<br />

Miete können zu erhöhten, insbesondere für<br />

Erwerber mit niedrigen Einkommen evtl. nicht<br />

mehr tragbaren Belastungen führen.<br />

<strong>Die</strong> bisherige Entwicklung des Immobilienmarktes<br />

hat offenbart, dass auf der einen Seite<br />

in bestimmten Regionen Preisrückgänge zu<br />

verzeichnen waren, andererseits bei bedarfsgerechten<br />

Objekten an guten Standorten Wertsteigerungen<br />

erzielt werden konnten, die den<br />

altersbedingten Wertverzehr kompensiert und<br />

ggfs. auch übertroffen haben.<br />

Entscheidende Bedeutung für die Entwicklung<br />

des Marktwertes der Immobilien in der Zukunft<br />

haben darüber hinaus laufende Werterhaltungsmaßnahmen<br />

und die Ertragskraft (d.h. die nachhaltig<br />

erzielbaren Mieteinnahmen) des Objektes.<br />

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ihre prODuktpartner<br />

infOrmatiOnen zum Objekt:<br />

hausverwaltung: Wird noch bekannt gegeben<br />

Alle Angaben, Darstellungen und Berechnungen<br />

im Prospekt wurden mit Sorgfalt zusammengestellt<br />

und auf ihre Richtigkeit zum Datum der<br />

Herausgabe überprüft. <strong>Die</strong> Angaben beruhen auf<br />

den Aussagen und Angaben des Verkäufers. Für<br />

die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine<br />

Gewähr übernommen werden.<br />

Änderungen sind nicht vorgesehen, bleiben aber<br />

vorbehalten. Sie können auf Grund von Irrtümern,<br />

Auslassungen u.ä. oder durch künftige<br />

wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen<br />

von Gesetzen, Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis<br />

erforderlich werden und berühren<br />

die Wirksamkeit eines Kaufes nicht.<br />

Für das Erreichen der persönlichen und steuerlichen<br />

Ziele des Käufers kann Naheliegenderweise<br />

keine Gewähr übernommen werden. Von<br />

Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

angabenvOrbehalt<br />

diesem Prospekt abweichende Angaben oder Zusagen<br />

bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen<br />

Zu-stimmung des Prospektherausgebers.<br />

Der Prospekt ist nur in vollständigem Originalzustand<br />

gültig, da ansonsten Angaben aus den<br />

Zusammenhängen gerissen sein könnten und<br />

ein falscher Eindruck entstehen kann.<br />

<strong>Die</strong>ser Prospekt besteht aus insgesamt 18 Seiten<br />

(incl. Deckblatt). Es wird auch keine Haftung für<br />

Druckfehler übernommen.<br />

Eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragspartner<br />

des Käufers für die Richtigkeit und<br />

Vollständigkeit der Prospektangaben ist ausgeschlossen.<br />

Etwaige Schadensersatzansprüche,<br />

auch aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der<br />

Vertragsanbahnung, unterliegen einer Verjäh-<br />

rungsfrist von sechs Monaten seit Kenntnis der<br />

Schadensursache, längstens aber verjähren sie<br />

mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach ihrer<br />

Entstehung, soweit die abzuschließenden Verträge<br />

eine andere Verjährungsfrist nicht vorsehen.<br />

<strong>Die</strong> zukünftigen Vertragspartner des Käufers<br />

haften für die ihnen zuzurechnenden Prospektangaben<br />

nur im Rahmen und nach Maßgabe<br />

der für den einzelnen Käufer geschlossenen<br />

Verträge. Im Übrigen ist die Haftung auf Fälle<br />

vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung<br />

bei Ersatz nur des unmittelbaren<br />

Schadens beschränkt.<br />

Stand: <strong>16</strong>.08.2011<br />

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