OBJEKT HERRENBERG KOCHERSTRASSE 16 - Die EUSA ...
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Wohnen nach Wunsch mit<br />
<strong>EUSA</strong> Wohnbau!<br />
<strong>EUSA</strong> - Europäische Sachwert AG<br />
Wohnbau<br />
Herdweg 40<br />
74523 Schwäbisch Hall<br />
Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />
Objekt Herrenberg<br />
Ortsteil Oberjesingen<br />
kOcHerstrasse <strong>16</strong><br />
Tel: 0800 7100077<br />
Email: info@eusa-wohnbau.de<br />
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Geprüfte<br />
Qualität
Das Objekt<br />
Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />
Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten,<br />
2 Garagen und 2 Stellplätzen<br />
EG 3 Zimmer + Balkon<br />
OG 3 Zimmer, 2 Balkone<br />
DG 4 Zimmer, Balkon + ausgebauter Spitzboden<br />
• Baujahr 1880, 2007 erweitert, komplett renoviert<br />
und modernisiert, wie z. B.<br />
• Steig-, Fall- und Elektroleitungen, Laminat- und<br />
Fliesenboden, Bad und Sanitär<br />
• Wohn- und Haustüren, Innentüren<br />
• Doppelisolierverglaste Kunststofffenster<br />
• Gaszentralheizung mit Fußbodenheizung<br />
• Dach<br />
• Durchschnittliche Kaltmiete liegt bei 7,00€ pro m²<br />
Wfl.<br />
• Kaufpreise ab € 191.000,-- pro WE<br />
Objektübersicht<br />
Illustration ohne Nachbarbebauung<br />
Der stanDOrt<br />
Das Gebäude befindet sich in zentrumsnaher, alter<br />
Ortslage der Stadt Herrenberg, im Stadtteil Oberjesingen.<br />
<strong>Die</strong> Wohnlage ist als gute Lage einzustufen.<br />
Ein gepflegtes Wohnumfeld, schöne Grundrisse und<br />
eine gute Bausubstanz mit gehobener Ausstattung<br />
lassen das Objekt zu einer guten Investition in die<br />
Zukunft werden. <strong>Die</strong> Kaltmieten werden nach der<br />
Neuvermietung bei ca. 7,00 € pro m² Wohnfläche<br />
liegen.<br />
Sämtliche Versorgungseinrichtungen des täglichen<br />
Bedarfs, sowie Kindergärten und Ärzte sind in wenigen<br />
Minuten zu erreichen.<br />
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kaufpreisliste<br />
Objekt Oberjesingen<br />
kOcherstrasse <strong>16</strong><br />
WE Lage Zimmer ca. m² ca. Miete Kaufpreise<br />
1 Erdgeschoss 3 105,0 735 € 208.950 €<br />
2 Obergeschoss 3 95,5 668 € 190.000 €<br />
3 Dachgeschoss 4 + 2 103,5 724 € 205.965 €<br />
4 Garage 1 30 € 7.500 €<br />
5 Garage 2 30 € 7.500 €<br />
6 Stellplatz 1 15 € 3.000 €<br />
7 Stellplatz 2 15 € 3.000 €<br />
fertigstellung in 2011<br />
Folgende Arbeiten wurden und werden in diesem Jahr ausgeführt:<br />
• Alle Wohnungen werden komplett neu gestrichen<br />
• Anlage von 2 Stellplätzen im Freien<br />
• Außenanlage überareiten<br />
• Garagentore streichen<br />
• Balkone streichen und Geländer anbringen<br />
• Vollwärmeschutz außen neu, incl. Verputzen und Streichen<br />
• Sanitär und Elektro überprüft und ggf. erneuert<br />
• Gesamtkosten dieser restlichen Arbeiten: ca. 100.000,00 €, für die es eine<br />
5-jährige Gewährleistung gibt.<br />
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staDtplanübersicht<br />
ObjektstanDOrt<br />
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grunDrisse<br />
Erdgeschoss, WE1<br />
1. Obergeschoss, WE2<br />
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Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />
Bad<br />
5,9 m²<br />
Schlafen<br />
15,2 m²<br />
grunDrisse<br />
Küche<br />
12,2 m²<br />
Flur<br />
8,9 m²<br />
Kind<br />
9,2 m²<br />
Kind<br />
15,0 m²<br />
Wohnen<br />
15,8 m²<br />
Dachgeschoss, WE3<br />
Galerie, WE3<br />
Balkon<br />
5,6 m²<br />
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flurkarte<br />
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ObjektbilDer<br />
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ObjektbilDer<br />
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ObjektbilDer<br />
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ObjektbilDer<br />
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<strong>Die</strong> staDt<br />
<strong>Die</strong> ehemalige Gemeinde Oberjesingen ist durch die Gemeindereform in Baden-Württemberg seit dem 1.<br />
März 1972 einer von heute acht Stadtteilen Herrenbergs.<br />
Oberjesingen liegt am Rande des Korngäus, 5 km von Herrenberg entfernt, nahe der Autobahn A 81 Stuttgart–Singen.<br />
Der Ort hat 2890 Einwohner (Stand 8. Dezember 2005) und liegt auf einer Höhe von 536 m ü.<br />
NN.<br />
Geschichte<br />
Oberjesingen erscheint in einer Urkunde erstmals 1314, damals allerdings als Oesingen bezeichnet. Der eigentliche<br />
Name Oberjesingen bildete sich erst nach dem Dreißigjährigen Krieg heraus. Bis um 1819 gehörte<br />
Oberjesingen zum Kuppinger Stab. Mit der Erbauung einer Kirche wurde 1857/58 Oberjesingen auch zu<br />
einer eigenständigen Kirchengemeinde (Kirchengemeinde Oberjesingen).<br />
Verkehrsanbindung<br />
Zur guten Infrastruktur zählt auch die Verkehrsanbindung zu den Zug- und S-Bahn-Anschlüssen in Herrenberg,<br />
die durch einen Buszubringer gewährleistet ist.<br />
Freizeit & Erholung<br />
Durch die Höhenlage des Ortes und die reizvolle Umgebung zwischen Schwarzwald und Schönbuch besitzt Oberjesingen<br />
eine hohe Wohnqualität - wenig Nebeltage, aber viel Sonnentage!<br />
Ein idealer Ausgangspunkt für Naherholungssuchende!<br />
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fOrtsetzung<br />
Historisches<br />
Oberjesingen liegt am Rande des Korngäus in 536 m Höhe an der B 296 zwischen Herrenberg und Calw. Seine Geschichte<br />
ist eng verknüpft mit der Nachbargemeinde Kuppingen. Erstmals ist der Ort 1314 urkundlich bezeugt, allerdings<br />
nicht als Oberjesingen, sondern als Oesingen. Aber auch Namen wie Uesingen, Üsingen, Yesingen und Üßingen<br />
finden sich in alten Schriften bis sich kurz nach Beginn des 30-jährigen Krieges der jetzige Name „Oberjesingen“<br />
herausgebildet hat.<br />
Oberjesingen war bis zum Ende des 2. Weltkrieges eine überwiegend bäuerlich geprägte Gemeinde. Neben einigen<br />
Handwerksbetrieben lebte der größte Teil der Bevölkerung von der Landwirtschaft. Danach ging, zunächst zögerlich,<br />
jedoch dann immer schneller die Anzahl der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe zurück. <strong>Die</strong> Zunahme der<br />
industriellen Produktion im nahen Ballungsbereich bot den Einwohnern des Ortes die Möglichkeit, dort ihr Brot zu<br />
verdienen.<br />
Der Ort hatte am Ende des 2. Weltkrieges knapp 800 Einwohner. Der bald einsetzende Flüchtlingsstrom machte<br />
auch vor Oberjesingen nicht Halt. Es mussten in kurzer Zeit ungefähr 300 Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben<br />
worden sind, aufgenommen werden. <strong>Die</strong>s stellte für die Gemeinde und ihre Bewohner eine nicht unerhebliche Herausforderung<br />
dar. Ein weiterer sprunghafter Anstieg der Bevölkerung erfolgte ab dem Jahr 1968 durch die Erschließung<br />
neuer Baugebiete. Heute wohnen im Ort nahezu 2.900 Einwohner, deren Zahl sich durch das neue Baugebiet<br />
„Guldenäcker“ in Kürze auf mehr als 3.000 Einwohner erhöhen wird. Der Anteil der ausländischen Mitbürger beläuft<br />
sich auf ca. 20 %. <strong>Die</strong> Mehrzahl der Einwohner ist evangelischen Glaubens. <strong>Die</strong> jetzige, weithin sichtbare, Dorfkirche<br />
wurde in den Jahren 1857/58 erbaut. Im Jahre 1980 wurde von der Evangelischen Kirchengemeinde mit erheblicher<br />
Unterstützung der örtlichen Bevölkerung und der Stadt Herrenberg ein Gemeindezentrum erstellt, das von der Kirchengemeinde<br />
und der bürgerlichen Gemeinde genutzt wird.<br />
<strong>Die</strong> im Laufe der Zeit gegründeten Vereine leisten durch ihre vereinstypischen Aktivitäten (sportliche und musikalische<br />
Veranstaltungen) einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben der Bevölkerung. Im Jahr 1998 konnte<br />
die von den Bewohnern des Ortes lang ersehnte Gemeindehalle (Wasenäckerhalle) eingeweiht werden. Dadurch ist<br />
ein noch intensiveres gesellschaftliches und sportliches Leben im Ort möglich.<br />
Für die Kinder ab dem 2. Lebensjahr bis zur Einschulung gibt es zwei Kindergärten mit insgesamt fünf Gruppen. Der<br />
Bau einer 2-zügigen Grundschule neben der Wasenäckerhalle wurde rechtzeitig im September 2002 zum neuen<br />
Schuljahr fertiggestellt.<br />
Am 01. März 1972 schloss sich Oberjesingen im Zuge der Gemeindereform an die Stadt Herrenberg an, von deren<br />
Stadtkern es ca. 5 km entfernt liegt.<br />
<strong>Die</strong> Infrastruktur des Ortes ist gut. Verschiedene Geschäfte und Handwerksbetriebe stehen der Bevölkerung für den<br />
täglichen Bedarf zur Verfügung. Hierzu zählen zwei Lebensmittelgeschäfte, eine Metzgerei und ein Mühleladen. Auch<br />
je eine Filiale der Kreissparkasse Böblingen und der Volksbank Herrenberg-Rottenburg sowie eine Allgemeinarztpraxis<br />
können von der Einwohnerschaft in Anspruch genommen werden. Das vor kurzem von Bürgern in Eigenleistung<br />
innen renovierte Gemeindebackhaus (die Materialkosten wurden von der Stadt Herrenberg übernommen) erfreut<br />
sich bei der Bevölkerung weiterhin großer Beliebtheit, um eigenes Brot und Zwiebelkuchen zu backen, ebenso bei<br />
den Besuchern der jährlichen Zwiebelkuchen-Hocketsen des Musikvereins „Rote Herolde“ Oberjesingen und des<br />
Radfahrerverein „Vorwärts“ Oberjesingen und des Oberjesinger Weihnachtsmarktes, auf welchem der LandFrauen<br />
Ortsverein Oberjesingen unter anderem Weihnachtsbrezeln und Holzofenbrot verkauft.<br />
Weithin sichtbar ist neben der Kirche auch der Speichersilo der Oberjesinger Getreidemühle, die einen beachtlichen<br />
Einzugsbereich aufzuweisen hat.<br />
Quelle: Homepage der Stadt<br />
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echtliche grunDlagen<br />
Der Käufer unterbreitet der Verkäuferin<br />
ein notarielles Kaufvertragsangebot. <strong>Die</strong>ses<br />
Angebot ist bis zum Ablauf von 1 Monat ab<br />
Beurkundung gültig.<br />
<strong>Die</strong> Verkäuferin hat das im Grundbuch des<br />
Amtsgerichtes Oberjessingen, Gemarkung<br />
Oberjessingen eingetragene Objekt, Blatt<br />
26775, Karte NW 1114, Flurstück 194/1,<br />
Gebäude- und Freifläche mit einer Größe von<br />
3 a 79 m² gekauft.<br />
Das Objekt besteht aus einem Mehrfamilienhaus<br />
mit insgesamt 3 Wohnungen, 2 Garagen<br />
und 2 Stellplätzen.<br />
Das Mehrfamilienhaus wird in die jeweiligen<br />
Einheiten aufgeteilt. Jedes Wohnungseigentum<br />
hat dann ein eigenes Grundbuchblatt.<br />
<strong>Die</strong> Abgeschlossenheitsbescheinigung ist<br />
beantragt.<br />
Änderungen der Teilungserklärung behält<br />
sich die Verkäuferin vor, soweit die Rechte<br />
des Käufers nicht beeinträchtigt werden oder<br />
somit sie durch die Bauaufsichtsbehörde oder<br />
das Grundbuchamt veranlasst werden. Durch<br />
die Teilungs-erklärung werden die Miteigentumsanteile<br />
festgelegt, das Sonder- und<br />
Gemeinschaftseigentum genau abgegrenzt<br />
und durch die Gemeinschaftsordnung weitere<br />
Regelungen bezüglich des Verhältnisses der<br />
Wohnungseigen-tümer zueinander getroffen.<br />
Zum Sondereigentum gehören die abgeschlossene<br />
Wohnung und der Keller, sowie die<br />
Installationen, soweit sie verändert, eingefügt<br />
oder beseitigt werden können, ohne dass hierdurch<br />
das Gemeinschaftseigentum oder ein<br />
anderes Sondereigentum beeinflusst wird.<br />
Zum Gemeinschaftseigentum zählen das<br />
Grundstück, die erforderlichen Teile für<br />
Bestand und Sicherheit des Hauses (Dach,<br />
tragende Wände und Decken), die dem<br />
gemeinschaftlichen Gebrauch des Hauses<br />
dienende Einrichtungen (Treppen-haus und<br />
Trockenräume) sowie die Fassade des Hauses.<br />
Für bestimmte Räume und Flächen können<br />
Sondernutzungsrechte ausge-sprochen<br />
werden.<br />
<strong>Die</strong> Miteigentumsanteile bestimmen, wie<br />
viel dem Eigentümer neben dem Sondereigentum<br />
anteilig am Gemeinschaftseigentum<br />
gehört. <strong>Die</strong> Anteile richten sich in der Regel<br />
nach dem Verhältnis der Größe der einzelnen<br />
Wohnung zur Gesamtgröße.<br />
<strong>Die</strong> Eigentümergemeinschaft benötigt kraft<br />
Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />
WEG (Wohnungs-eigentumsgesetz) einen<br />
Verwalter. Der Verwalter hat insbesondere die<br />
Aufgaben, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung<br />
auszuführen, auf die Einhaltung<br />
der Hausordnung zu achten, Reparaturen am<br />
Gemeinschafts-eigentum zu veranlassen, den<br />
Wirtschaftsplan aufzustellen, die Hausgelder<br />
zu verwalten und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres<br />
abzurechnen.<br />
Der erste Verwalter wird von dem Verkäufer<br />
bestimmt.<br />
Einmal im Jahr wird vom Verwalter eine<br />
Eigentümerversammlung einberufen, in der<br />
Beschlüsse über den ordnungsgemäßen Gebrauch<br />
des Gemeinschafts- und Sondereigentums<br />
sowie die ordnungsgemäße Verwaltung<br />
getroffen werden.<br />
<strong>Die</strong> Verkäuferin verkauft an den Käufer das<br />
Wohnungseigentumsrecht, bestehend aus<br />
der Wohnung des Aufteilungsplanes (der<br />
Teilungserklärung) und gegebenenfalls einer<br />
Garage. <strong>Die</strong> in dem Kaufvertragsangebot<br />
bez-eichnete Wohnung besteht neben den<br />
Zimmern aus Nebenräumen und, soweit es in<br />
der Teilungserklärung vorgesehen ist, einem<br />
Balkon oder einer Loggia.<br />
Im Kaufpreis sind nicht enthalten und vom<br />
Käufer gesondert zu zahlen:<br />
• sämtliche Notar- und Grundbuchgebühren,<br />
die Grunderwerbssteuer,<br />
• sämtliche Zinsen und Kosten der Zwischen-<br />
und Eigenfinanzierung des Käufers<br />
sowie die Geldbeschaffungskosten (Disagio)<br />
bzw. evtl. Bearbeitungsgebühren bei<br />
den Geldgebern,<br />
• die Kosten der laufenden Verwaltung (nach<br />
Wohnungseigentumsgesetz) sowie sonstige<br />
anfallende, nicht umlagefähige Nebenkosten,<br />
wie z.B. Grundsteuer, die gemäß alter<br />
Mietverträge evtl. noch vom Eigentümer zu<br />
tragen ist<br />
• eventuell die Kosten für eine Finanzierungsvermittlung,<br />
• eine Instandhaltungsrücklage<br />
• eventuell Maklerprovision<br />
• Tilgungsleistungen<br />
Kosten für den Steuerberater, insbesondere<br />
bei Durchführung einer einheitlichen und<br />
gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlage.<br />
<strong>Die</strong> Kaufpreiszahlung erfolgt erst nach Zustellung<br />
der Fälligkeits-bestätigung durch den<br />
Notar.<br />
Für die Abwicklung des Kaufvertrages ist<br />
das Notariat Blaich und Partner, Herr Notar<br />
Neuschwander vorgesehen. <strong>Die</strong> Kontonummer<br />
wird dem Käufer durch das Notariat<br />
mitgeteilt. <strong>Die</strong> Zahlung des Kaufpreises darf<br />
ausschließlich auf dieses Konto erfolgen.<br />
Für die Fälligkeitsbestätigung müssen erst die<br />
nachstehend aufgeführten Punkte erfüllt sein:<br />
a) zur Sicherung des Eigentumsverschaffungsanspruchs<br />
des Käufers ist eine Eigentumsvormerkung<br />
im Grundbuch eingetragen<br />
oder die Eintragung sichergestellt, der nur<br />
solche Belastungen vorgehen dürfen, die<br />
mit Einverständnis des Käufers bestellt oder<br />
von ihm übernommen wurden.<br />
b) dem Notar liegen die Unterlagen zur<br />
Löschung aller der Eigentumsvormerkung<br />
vorgehenden, nicht übernommenen Belastungen<br />
vor und der Kaufpreis reicht aus,<br />
diese nicht übernommenen Belastungen zu<br />
löschen.<br />
c) dem Notar liegen alle zur vertragsgemäßen<br />
Eigentumsumschreibung erforderlichen<br />
Unterlagen und Genehmigungen - mit<br />
Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
des Finanzamtes - vor.<br />
d) die Verzichtserklärung des Mieters für sein<br />
Vorkaufsrecht, dass ein Mieter hat, sollte<br />
das Mietverhältnis schon vor Aufteilung<br />
des Objektes in Wohnungen bestanden<br />
habe. Und zwar nur beim ersten Verkauf.<br />
Anschließend besteht kein Vorkaufsrecht<br />
mehr.<br />
Ab Übergang von Besitz, Nutzen, Gefahren<br />
und Lasten und ab Besitzübergabe tritt der<br />
Käufer in alle Rechte und Pflichten ein.<br />
Er übernimmt selbstverständlich auch einen<br />
bestehenden Mietvertrag. Wann dieser Zeitpunkt<br />
eintritt, ist im Kaufvertrag geregelt.<br />
Der Verkäufer hat dem Käufer keine Finanzierungszusage<br />
gemacht. Vielmehr ist es Sache<br />
des Käufers, die Finanzierung des Kaufpreises<br />
selbst zu betreiben.<br />
Erbringt der Käufer den Kaufpreis durch<br />
dinglich abzusichernde Darlehen, verpflichtet<br />
sich der Verkäufer, die von der finanzierenden<br />
Bank gewünschten Grundpfandrechte<br />
auf Kosten des Käufers zur Eintragung in das<br />
Grundbuch zu bewilligen.<br />
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steuerliche grunDlagen<br />
Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung begründet<br />
der Käufer, der die Eigentumswohnung vermietet,<br />
die steuerliche Einkunftsart „Vermietung<br />
und Verpachtung“. Für einen Eigennutzer gelten<br />
andere steuerliche Vorschriften. <strong>Die</strong> nachfolgende<br />
Darstellung bezieht sich auf den Verkauf an<br />
Kapitalanleger, also an Käufer, die ihre Wohnung<br />
vermieten.<br />
Daher beschränkt sich diese Darstellung auf die<br />
in einem solchen Fall geltenden steuerlichen<br />
Auswirkungen. <strong>Die</strong> Einkunftsart „Vermietung<br />
und Verpachtung“ wird bei der Ermittlung des<br />
zu versteuernden Einkommens gleichrangig mit<br />
anderen Einkunftsarten behandelt. Verluste bei<br />
„Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“<br />
können mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten<br />
verrechnet werden. Hieraus resultiert die<br />
Steuerersparnis beim Kauf einer Eigentumswohnung.<br />
Der Aufwand beim Kauf einer Eigentumswohnung<br />
wird steuerlich aufgeteilt in<br />
• nicht absetzungsfähige Anschaffungskosten<br />
eines Grundstücks,<br />
• sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />
• Abschreibung auf die Anschaffungskosten des<br />
Gebäudes.<br />
Zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />
während des Erwerbsjahres zählen grundsätzlich<br />
diejenigen Aufwendungen, die der Finanzierung<br />
und der Vermietung zurechenbar sind, vor allem<br />
Vermittlungsprovisionen, Zwischenfinanzierungszinsen,<br />
das von der Bank einbehaltende<br />
Disagio sowie Aufwendungen für Notar- und<br />
Grundbuchkosten, soweit sie die Darlehenssicherung<br />
betreffen.<br />
Des Weiteren kann der Steuerpflichtige ab Übergang<br />
von Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten<br />
und ab Besitzübergabe im Erwerbsjahr anteilig<br />
den Monaten die Abschreibung auf die Anschaffungskosten<br />
des Gebäudes geltend machen. <strong>Die</strong><br />
Bemessungs-grundlage (=Kaufpreis abzüglich<br />
Grundstücksanteil) ist bei diesem Objekt ca. 80%<br />
des Kaufpreises.<br />
Der prozentuale Anteil kann sich jedoch nach<br />
oben oder unten ändern, wenn die Finanzbehörde<br />
bei einer Prüfung einen anderen Wert<br />
ermittelt. Es ist zwar unwahrscheinlich, jedoch<br />
ist dieser Wert nur eine Vorgabe für die keine<br />
Gewähr übernommen werden kann. <strong>Die</strong>ser<br />
angesetzte Wert erhöht sich noch um die prozentualen,<br />
nicht absetzungsfähigen Anschaffungskosten.<br />
Auf diesen Wert können Sie jährlich die<br />
lineare Abschreibung in Höhe von 2% gemäß §7,<br />
Absatz 4 EStG geltend machen. In Folge dessen<br />
wird der Gebäudeanteil auf 50 Jahre abgeschrieben.<br />
Bei Objekten mit Fertigstellung vor dem<br />
Jahr 1925 erhöht sich der jährliche Abschreibungssatz<br />
auf 2,5%, so dass diese Objekte in 40<br />
Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />
Jahren abgeschrieben werden.<br />
Steuervorteile ergeben sich für den Käufer, der<br />
seine Wohnung vermietet, nicht nur während<br />
des Erwerbsjahres, sondern - wie geschildert -<br />
auch in den Folgejahren. Denn die Ausgaben<br />
für Zinsen und Bewirtschaftungskosten sowie<br />
die Abschreibungen übersteigen bei dem hier<br />
zugrunde liegenden Finanzierungsverhältnis für<br />
die Anfangsjahre die Mieteinnahmen und führen<br />
somit zu einem Überschuss der Werbungskosten<br />
über die Einnahmen.<br />
Dadurch können die Verlustanteile aus Einkünften<br />
aus Vermietung und Verpachtung im<br />
Vorauszahlungsverfahren nach Eingang des<br />
Antrages auf Herabsetzung von Einkommenssteuervorauszahlungen<br />
vom Wohnsitzfinanzamt<br />
gestundet werden, bis die Überprüfung der<br />
Verluste erfolgt ist.<br />
Bei Lohnsteuerzahlern kann nach Kaufvertragsabschluß<br />
und Zahlung des Kaufpreises eine<br />
Eintragung eines Freibetrages in die Lohnsteuerkarte<br />
gemäß § 39 a Abs. 1 Nr. 5 EStG erreicht<br />
werden.<br />
Wichtig hierbei ist, dass Sie diese Verluste nur<br />
dann steuerlich geltend machen dürfen, wenn<br />
Sie auch die Absicht verfolgen, langfristig einen<br />
Gewinn zu erzielen. <strong>Die</strong>s können Sie schon<br />
dadurch dokumentieren, dass Sie eine jährliche<br />
Tilgung von z.B. 1% zuzüglich jeweils angesparter<br />
Zinsen bei einer mehrjährigen Zinsfestschreibung<br />
einbauen. Somit ist bereits jetzt<br />
absehbar, dass Sie zu einem späteren überschaubaren<br />
Zeitpunkt einen deutlichen Überschuss<br />
erwirtschaften werden bzw. anstreben.<br />
Zur Tilgung ist noch anzumerken, sollte diese<br />
über eine Kapitallebensversicherung vorgenommen<br />
werden, darf dies nur bis zur Höhe<br />
der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der<br />
Immobilie gemäß Kaufpreis geschehen. Etwaige<br />
darüber hinausgehende Fremdmittel (z.B. Disagio,<br />
Erwerbsnebenkosten) sind im Hinblick auf<br />
das Steueränderungsgesetz von 1992 annuitätisch<br />
zu tilgen. Abgeschlossene Lebensversicherungen<br />
dienen in diesem Fall ausschließlich der<br />
Besicherung bzw. Tilgung der Anschaffungs- /<br />
Herstellungskosten der Immobilie. <strong>Die</strong> Tilgung<br />
erfolgt sodann durch Auszahlung der Lebensversicherung<br />
bei Fälligkeit.<br />
Nach derzeitiger Rechtslage ist es steuerunschädlich,<br />
wenn die Ablauf-leistung aus dem Lebensver-sicherungsvertrag<br />
die Höhe finanzierter Anschaffungs-<br />
bzw. Herstellungskosten übersteigt.<br />
Denkbar ist auch, übersteigende Beträge zur<br />
Tilgung sonstiger Fremdmittel einzusetzen. In<br />
jedem Falle steuerschädlich ist es jedoch, wenn<br />
die übersteigenden Beträge der Besicherung von<br />
Darlehen dienen, die die Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellungskosten übersteigen. Abtretungen<br />
oder Verpfändungen gegenüber finanzierenden<br />
Kreditinstituten dürfen also nur bis zur Höhe<br />
von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
erfolgen. Anstelle jährlicher Tilgungsleistungen<br />
werden somit Versicherungsprämien gezahlt.<br />
<strong>Die</strong> Höhe der Versicherungsprämien ist<br />
abhängig vom Eintrittsalter des Versicherten,<br />
dem gewählten Lebensversicherungstarif und<br />
der Höhe der Versicherungssumme, die sich an<br />
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der<br />
Immobilie orientiert. <strong>Die</strong> Ansprüche auf Ablaufleistung<br />
aus der Lebensversicherung werden<br />
in Höhe fremdfinanzierter Anschaffungs- und<br />
Herstellungskosten an die endfinanzierende<br />
Bank abgetreten.<br />
Ein Veräußerungsgewinn bei Verkauf der<br />
Eigentumswohnung bleibt einkommenssteuerfrei,<br />
wenn nach §23 EStG eine zehnjährige<br />
Spekulationsfrist abgelaufen ist und Ihnen von<br />
Ihrem Finanzamt keine Gewerblichkeit (für<br />
Immobiliengeschäfte) zugrunde gelegt wird.<br />
<strong>Die</strong>s ist die aktuelle Rechtsgrundlage, jedoch ist<br />
eine Gesetzesänderung geplant. Künftig sollen<br />
20 % des Gewinns versteuert werden und die<br />
Spekulationsfrist fällt weg. Unklar ist, ob die<br />
bereits bis zum Zeitpunkt des Verkaufs geltend<br />
gemachte Abschreibung in Höhe von 2% jährlich<br />
(bei Neubau und Denkmalschutzobjekten kann<br />
diese jährlich auch höher sein) beachtet wird<br />
oder nicht.<br />
Nach dem Grunderwerbssteuergesetz unterliegt<br />
der Kauf einer Eigentumswohnung der Grunderwerbssteuer<br />
mit 3,5%, wird aber in Kürze auf<br />
5% erhöht.<br />
<strong>Die</strong> Vermögenssteuer gibt es nicht mehr. Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt wurde bei der Vermögenssteuerveranlagung<br />
der Grundbesitz mit dem Einheitswert<br />
angesetzt. <strong>Die</strong>ser lag in der Regel noch<br />
unter dem Verkehrswert. <strong>Die</strong> mit der Immobilie<br />
zusammenhängenden Darlehensverbindlichkeiten<br />
werden jedoch in voller Höhe (d.h.<br />
mit Nominalwerten) berücksichtigt. Dadurch<br />
entstand steuerlich ein negatives Vermögen. Da<br />
dieses mit dem übrigen steuerpflichtigen Vermögen<br />
verrechnet werden konnte, konnten sich je<br />
nach den individuellen Verhältnissen erhebliche<br />
Steuervorteile ergeben. Ähnliche Vorteile können<br />
sich im Falle der Erbschaftssteuer ergeben.<br />
Für die Schenkungssteuer wurden die Vorteile<br />
durch Erlass vom 10.02.1983 (BStBI 1983/S. 283)<br />
eingeschränkt. Bei der Erbschaftssteuer ist eine<br />
Gesetzesänderung angedacht, jedoch noch nicht<br />
beschlossen. Der Einheitswert, der aktuell bei ca.<br />
60% des Verkehrswertes der Immobilie liegt, soll<br />
angehoben werden. Auskünfte hierüber sollten<br />
Sie sich bei Ihrem Steuerberater einholen.<br />
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Jede Investition enthält Risiken. Eine Investition<br />
in eine Immobilie ist attraktiv wegen ihrer<br />
Aussicht auf Wertbeständigkeit und Sicherheit.<br />
Investoren wählen diesen Weg zur Absicherung<br />
bzw. gegebenenfalls Vermehrung ihres Vermögens.<br />
Der Käufer kauft die Wohnung und das damit<br />
verbundene Sondereigentum in dem zum Zeitpunkt<br />
des Kaufvertragsabschlußes befindlichen<br />
Zustand.<br />
Das Objekt befindet sich in einem altersbedingten<br />
Zustand. Mängel sind dem Verkäufer<br />
nicht bekannt, bzw. wurden die ihm bekannten<br />
Mängel behoben. Jedoch kann der Verkäufer bei<br />
einem Bestandsobjekt nicht ausschließen, dass<br />
im Laufe der Jahre Renovierungsmaßnahmen<br />
notwendig werden. Z.B. können Sie heute einen<br />
Heizungskessel oder eine Therme von einem<br />
Fachbetrieb überprüfen lassen, doch trotzdem<br />
kann dieser Kessel oder diese Therme innerhalb<br />
des darauf folgenden Jahres aufgrund eines<br />
Defektes durch Abnutzung erneuert werden<br />
müssen.<br />
Hierfür kann der Verkäufer keine Gewährleistung<br />
übernehmen. Um diesem etwas vorzubeugen,<br />
wird für später anfallende Kosten im<br />
Rahmen der Instandhaltung eine laufende<br />
Instandhaltungsrücklage gebildet. <strong>Die</strong> Höhe<br />
dieser Instandhaltungsrücklage wird von der<br />
Eigentümergemeinschaft festgelegt.<br />
<strong>Die</strong> in den Berechnungen zugrunde gelegte<br />
Instandhaltungsrücklage für die anfängliche<br />
Bewirtschaftungsphase entspricht den Werten,<br />
die bei vergleichbaren Wohnanlagen von den<br />
Eigentümergemeinschaften beschlossen wurden.<br />
Der Käufer tritt ab Übergabe in alle Rechte und<br />
Pflichten der Eigentümergemeinschaft ein.<br />
Ein weiteres Risiko liegt im Finanzierungsbereich.<br />
Alle Einzelheiten diesbezüglich regelt der<br />
mit der finanzierenden Bank abzuschließende<br />
Darlehensvertrag.<br />
Nach den Beleihungsgrundsätzen der Bank wird<br />
die Einzelkreditentscheidung nicht ausschließlich<br />
auf die Werthaltigkeit des Objektes, sondern<br />
auch und insbesondere auf die persönliche<br />
Bonität des Erwerbers und ggfs. auf Zusatzsicherheiten<br />
gestützt. Der Erwerber übernimmt<br />
die persönliche Schuldhaft für das gewährte<br />
Darlehen. In Höhe des bzw. der Darlehen wird<br />
die erworbene Immobilie mit Grundpfandrechten<br />
belegt. Dabei ist zwischen dem sogenannten<br />
Real- und Personalkreditanteil zu unterscheiden.<br />
Eheleute mit gesetzlichem Güterstand müssen<br />
sich grundsätzlich gemeinsam verpflichten und<br />
unterwerfen. Bei vereinbarter Gütertrennung<br />
Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />
risikenhinweis<br />
behält sich die Bank bezüglich der Mitverpflichtung<br />
des Ehegatten die Entscheidung vor.<br />
Es wird vorausgesetzt, dass der Erwerber<br />
über eine einwandfreie Bonität verfügt. Eine<br />
Finanzierungs-zusage wurde dem Erwerber<br />
nicht gemacht. Es obliegt ihm, eine Finanzierung<br />
zu erhalten.<br />
Nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung ist<br />
der Anleger gehalten, entsprechend der dann<br />
gegebenen Situation am Kapitalmarkt neue<br />
Konditionen mit oder ohne Festlegung eines<br />
weiteren Disagios zu vereinbaren.<br />
Selbstverständlich kann auch auf eine Festschreibung<br />
der Zinsen verzichtet werden. In diesem<br />
Fall bleiben dann die Zinsen variabel, entsprechend<br />
dem vorhandenen Zinsgefüge. Wird nach<br />
Ablauf der Zinsfestschreibung kein Disagio<br />
vereinbart, wird sich der in der Berechnung<br />
angesetzte Nominalzinsbetrag entsprechend<br />
den dann gültigen Kapitalmarktverhältnissen<br />
wahrscheinlich erhöhen. Das liegt daran, dass<br />
wir zurzeit ein sehr niedriges Zinsniveau haben<br />
und dieses in 5 oder 10 Jahren, also nach Ablauf<br />
der Zinsfestschreibung, nicht mehr der Fall sein<br />
dürfte.<br />
Soweit das aufgenommene Darlehen durch<br />
den Abschluss einer Kapitallebensversicherung<br />
getilgt werden soll, besteht grundsätzlich das<br />
Risiko, dass die in der Regel auf der Basis der Ergebnisse<br />
der Vergangenheit kalkulierten Beträge<br />
nicht bzw. nur teilweise erreicht werden, so dass<br />
bei Fälligkeit der ursprünglich kalkulierte Betrag<br />
nicht voll zur Auszahlung gelangt. In diesem Fall<br />
anfallende, zur vollständigen Tilgung des Darlehens<br />
erforderliche Differenzbeträge sind dann<br />
zusätzlich vom Erwerber aufzubringen.<br />
Nicht exakt prognostiziert werden können naturgemäß<br />
auch Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungs-<br />
und Renovierungsaufwendungen. Es<br />
empfiehlt sich, durch Bildung einer angemessenen<br />
Instandhaltungsrücklage entsprechend<br />
Vorsorge zu treffen. Langfristig ist davon auszugehen,<br />
dass die Aufwendungen von ca. 10-20%<br />
des jeweiligen Mietzinses ausreichend sind.<br />
Um vor unliebsamen Überraschungen geschützt<br />
zu sein, empfiehlt es sich, die Höhe<br />
der Instandhaltungsrücklage dem jeweiligen<br />
Alter und Zustand des Gebäudes anzupassen.<br />
Spätestens nach fünf Jahren sollte jedoch die<br />
Eigentümergemeinschaft, sollten bis dahin noch<br />
keine Renovierungen durchgeführte worden<br />
sein, eine entsprechende Anpassung beschließen<br />
und gegebenenfalls nach zehn Jahren eine<br />
weitere Erhöhung der Instandhaltungsrücklage<br />
vornehmen.<br />
Ein weiteres Risiko einer Anlage in Immobilien<br />
liegt in der dauerhaften Vermietbarkeit. <strong>Die</strong><br />
Wohnungen sind z.Zt. alle vermietet. Aufgrund<br />
der innerstädtischen Lage ist unserer Meinung<br />
nach eine gute Vermietbarkeit gegeben.<br />
Freigewordene Wohnungen sind innerhalb einer<br />
akzeptablen Zeit neu vermietet worden.<br />
<strong>Die</strong> Entwicklung des Mietzinses hängt im Wesentlichen<br />
von der Nachfrage in der Zukunft ab.<br />
<strong>Die</strong>se kann naturgemäß nicht exakt vorher-gesehen<br />
werden. Der Erwerber trägt das Mietrisiko<br />
(Leerstand, Mietausfall und Nebenkosten, die<br />
vom Mieter zu tragen sind). Gleichwohl ist ein<br />
Mietausfall - z.B. bei Insolvenz des Mieters -<br />
niemals völlig auszuschließen.<br />
Um hier gezielt vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen,<br />
die beauftragte Hausverwaltungsgesellschaft<br />
- gegen eine monatliche Gebühr - auch mit<br />
der Sondereigentumsverwaltung zu betrauen.<br />
<strong>Die</strong>se wird für Sie nicht nur das sehr aufwendige<br />
Umlagenverfahren für Ihre Wohnung übernehmen,<br />
sondern im Rahmen ihrer Aufgaben u.a.<br />
darauf achten, dass an solvente Mieter vermietet<br />
wird und deren Mietzahlung regelmäßig erfolgt<br />
sowie darauf, dass bei Einzug eines Mieters eine<br />
Kaution hinterlegt wird.<br />
Grundsätzlich soll eine Immobilieninvestition<br />
als langfristiges Engagement betrachtet werden.<br />
Der Preis im Falle einer Veräußerung richtet<br />
sich ebenso wie beim Kauf nach Angebot und<br />
Nachfrage. Eine Veräußerung, insbesondere eine<br />
kurzfristige, kann wirtschaftlich nachteilig sein<br />
und darüber hinaus die Anerkennung negativer<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in<br />
Frage stellen. <strong>Die</strong> Wertermittlung von derartigen<br />
Immobilien kann – insbesondere bei kurzfristiger<br />
Veräußerung - nicht exakt prognostiziert<br />
werden. Erhaltungsumlagen, Mietausfälle, etwaige<br />
Neuvermietung unter der Höhe der bisherigen<br />
Miete können zu erhöhten, insbesondere für<br />
Erwerber mit niedrigen Einkommen evtl. nicht<br />
mehr tragbaren Belastungen führen.<br />
<strong>Die</strong> bisherige Entwicklung des Immobilienmarktes<br />
hat offenbart, dass auf der einen Seite<br />
in bestimmten Regionen Preisrückgänge zu<br />
verzeichnen waren, andererseits bei bedarfsgerechten<br />
Objekten an guten Standorten Wertsteigerungen<br />
erzielt werden konnten, die den<br />
altersbedingten Wertverzehr kompensiert und<br />
ggfs. auch übertroffen haben.<br />
Entscheidende Bedeutung für die Entwicklung<br />
des Marktwertes der Immobilien in der Zukunft<br />
haben darüber hinaus laufende Werterhaltungsmaßnahmen<br />
und die Ertragskraft (d.h. die nachhaltig<br />
erzielbaren Mieteinnahmen) des Objektes.<br />
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ihre prODuktpartner<br />
infOrmatiOnen zum Objekt:<br />
hausverwaltung: Wird noch bekannt gegeben<br />
Alle Angaben, Darstellungen und Berechnungen<br />
im Prospekt wurden mit Sorgfalt zusammengestellt<br />
und auf ihre Richtigkeit zum Datum der<br />
Herausgabe überprüft. <strong>Die</strong> Angaben beruhen auf<br />
den Aussagen und Angaben des Verkäufers. Für<br />
die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine<br />
Gewähr übernommen werden.<br />
Änderungen sind nicht vorgesehen, bleiben aber<br />
vorbehalten. Sie können auf Grund von Irrtümern,<br />
Auslassungen u.ä. oder durch künftige<br />
wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen<br />
von Gesetzen, Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis<br />
erforderlich werden und berühren<br />
die Wirksamkeit eines Kaufes nicht.<br />
Für das Erreichen der persönlichen und steuerlichen<br />
Ziele des Käufers kann Naheliegenderweise<br />
keine Gewähr übernommen werden. Von<br />
Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />
angabenvOrbehalt<br />
diesem Prospekt abweichende Angaben oder Zusagen<br />
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen<br />
Zu-stimmung des Prospektherausgebers.<br />
Der Prospekt ist nur in vollständigem Originalzustand<br />
gültig, da ansonsten Angaben aus den<br />
Zusammenhängen gerissen sein könnten und<br />
ein falscher Eindruck entstehen kann.<br />
<strong>Die</strong>ser Prospekt besteht aus insgesamt 18 Seiten<br />
(incl. Deckblatt). Es wird auch keine Haftung für<br />
Druckfehler übernommen.<br />
Eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragspartner<br />
des Käufers für die Richtigkeit und<br />
Vollständigkeit der Prospektangaben ist ausgeschlossen.<br />
Etwaige Schadensersatzansprüche,<br />
auch aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der<br />
Vertragsanbahnung, unterliegen einer Verjäh-<br />
rungsfrist von sechs Monaten seit Kenntnis der<br />
Schadensursache, längstens aber verjähren sie<br />
mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach ihrer<br />
Entstehung, soweit die abzuschließenden Verträge<br />
eine andere Verjährungsfrist nicht vorsehen.<br />
<strong>Die</strong> zukünftigen Vertragspartner des Käufers<br />
haften für die ihnen zuzurechnenden Prospektangaben<br />
nur im Rahmen und nach Maßgabe<br />
der für den einzelnen Käufer geschlossenen<br />
Verträge. Im Übrigen ist die Haftung auf Fälle<br />
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung<br />
bei Ersatz nur des unmittelbaren<br />
Schadens beschränkt.<br />
Stand: <strong>16</strong>.08.2011<br />
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nOtizen<br />
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