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Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald Polizeiverordnung gegen ...

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§ 23<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig <strong>im</strong> Sinn von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder<br />

fahrlässig<br />

1. ent<strong>gegen</strong> § 2 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte,<br />

Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur<br />

Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden,<br />

2. ent<strong>gegen</strong> §. 2 Abs. 3 <strong>im</strong> Kurgebiet die in § 2 Abs. 1 genannten Geräte, Instrumente<br />

und dergleichen benützt,<br />

3. ent<strong>gegen</strong> § 3 Satz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen<br />

dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden,<br />

4. ent<strong>gegen</strong> § 3 Abs. 2 zulässt, dass der von Gaststätten oder Versammlungsräumen<br />

ausgehende Lärm die in § 6 Abs. 2 genannten Richtwerte überschreitet;<br />

5. ent<strong>gegen</strong> § 3 Abs. 3 Gastwirtschaften außerhalb geschlossener Räumlichkeiten<br />

betreibt;<br />

6. ent<strong>gegen</strong> § 4 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benützt,<br />

7. ent<strong>gegen</strong> § 5 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden,<br />

8. ent<strong>gegen</strong> § 6 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt,<br />

9. ent<strong>gegen</strong> § 6 Abs. 2 Bauarbeiten oder sonstige gewerbliche Arbeiten ausführt und<br />

dabei die dort genannten Immissionsrichtwerte überschreitet;<br />

10. ent<strong>gegen</strong> § 6 Abs. 3 bei ruhestörenden Arbeiten Fenster und Türen nicht<br />

geschlossen hält;<br />

11. ent<strong>gegen</strong> § 7 außerhalb öffentlicher Straßen und Gehwege Kraftfahrzeugmotoren<br />

unnötig oder mit unnötig hohen Drehzahlen laufen lässt, Fahrzeug- und Garagentüren<br />

übermäßig laut schließt, Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in<br />

Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anlässt, be<strong>im</strong> Be-<br />

und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm verursacht oder mit den an den<br />

Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abgibt, sich bei<br />

nächtlichen An- und Abfahrten von Kraftfahrzeugen lärmend unterhält,<br />

12. ent<strong>gegen</strong> § 8 Wertstoffsammelbehälter benutzt,<br />

13. ent<strong>gegen</strong> § 9 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen abspritzt,<br />

14. ent<strong>gegen</strong> § 10 öffentliche Brunnen ent<strong>gegen</strong> ihrer Zweckbest<strong>im</strong>mung benutzt, sie<br />

beschmutzt oder das Wasser verunreinigt,<br />

15. ent<strong>gegen</strong> § 11 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereit hält,<br />

16. ent<strong>gegen</strong> § 12 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet<br />

werden,<br />

17. ent<strong>gegen</strong> § 12 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht<br />

unverzüglich anzeigt,<br />

18. ent<strong>gegen</strong> § 12 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt,<br />

19. ent<strong>gegen</strong> § 13 Tiere frei laufen lässt.<br />

20. ent<strong>gegen</strong> § 14 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten<br />

Hundekot nicht unverzüglich beseitigt,<br />

21. ent<strong>gegen</strong> § 15 Tauben füttert,<br />

22. ent<strong>gegen</strong> § 16 übel riechende Gegenstände und Stoffe lagert, verarbeitet oder<br />

befördert,<br />

23. ent<strong>gegen</strong> § 17 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet<br />

oder bemalt oder als Verpflichteter der in § 17 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht<br />

nicht nachkommt,<br />

24. ent<strong>gegen</strong> § 18 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt,<br />

25. ent<strong>gegen</strong> § 18 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet,<br />

26. ent<strong>gegen</strong> § 18 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet,

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