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plano - Leda

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Die LEDA-Gasgeräte besitzen eine Flammenüberwachung und eine geschlossene Anbindung an das Abgassystem,<br />

sie besitzen daher keine Strömungssicherung. Daher werden in der Regel keine besonderen Anforderungen<br />

an den Luftwechsel und die Größe des Aufstellraumes gestellt.<br />

Der PLANO ist nach seiner baurechtlichen Einteilung ein Gasraumheizer zum Einbau in eine Nische. Er gilt nicht<br />

als Kamineinsatz bzw. Heizeinsatz für gasförmige Brennstoffe. Es gelten daher die Vorgaben dieser Aufstellanleitung<br />

zur mindest notwendigen Wärmedämmung, zu Abständen, zum Einbau der Umluft- und Zuluftgitter,<br />

sowie zur Ausführung der Verkleidung.<br />

1.4 Anforderungen an die Abgasanlage<br />

Aufstellung und Erstinbetriebnahme<br />

LEDA Gasgeräte sind ausschließlich mit dem LEDA Luft-Abgas-System (LAS) geprüft und zugelassen und dürfen<br />

daher nur zusammen mit dieser konzentrischen Abgasleitung verwendet werden.<br />

Das Luft-Abgassystem ist klassifiziert nach DIN EN 1856-1 T450-N1-D-V2-L50040-O50 und zusammen mit<br />

dem Raumheizer zugelassen und nach DIN EN 613 CE-gekennzeichnet.<br />

Weitere Informationen zum Luft-Abgassystem (LAS) finden Sie bitte im Abschnitt 7.<br />

In Hinblick auf die Ausführung von Abgasanlagen sind vorrangig vor allen anderen Angaben die Vorgaben und<br />

Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) mit der zugehörigen Feuerungsverordnung (FeuVO),<br />

sowie die technischen Regeln für die Gas-Installation (DVGW-TRGI) zu beachten. Beachten Sie bitte insbesondere,<br />

dass sich gesetzliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Teil wesentlich unterscheiden können.<br />

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.<br />

Ausführung bei senkrechten Abgasanlagen mit mündung über Dach (c31):<br />

In Gebäuden muss jede Abgasleitung, die Geschosse überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet sein.<br />

Dieser Schacht darf außer in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 oder 2 nicht anderweitig genutzt sein und muss<br />

eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben (L90), in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 oder<br />

2 mindestens 30 Minuten (L30).<br />

Im Aufstellraum der Gas-Feuerstätte muss die Abgasleitung in der Regel nicht in einem Schacht angeordnet<br />

sein.<br />

Die Mündung der Abgasanlage muss den First des Gebäudes um mindestens 40 cm überragen oder von der<br />

Dachfläche mindestens 1,0 m (je nach Bundesland können auch lediglich 40 cm gefordert sein, siehe jew. Feu-<br />

VO) entfernt sein. Dachaufbauten, Gebäudeteile, Öffnungen zu Räumen und ungeschützte Bauteile aus brennbaren<br />

Baustoffen (ausgenommen Bedachungen) müssen von der Mündung der Abgasanlage mindestens um<br />

1,0 m überragt werden oder einen größeren seitlichen Abstand als 1,5 m zur Mündung aufweisen.<br />

In einigen Bundesländern ist hier ein wesentlich größerer Abstand bei Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen<br />

verlangt (z.B. FeuV Bayern: geforderter Mindestabstand von der Mündung der Abgasanlage zu Fenstern, Türen<br />

und Lüftungsöffnungen 8,0 m, wenn diese Öffnung nicht um 1,0 m überragt wird.)<br />

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