plano - Leda
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Die LEDA-Gasgeräte besitzen eine Flammenüberwachung und eine geschlossene Anbindung an das Abgassystem,<br />
sie besitzen daher keine Strömungssicherung. Daher werden in der Regel keine besonderen Anforderungen<br />
an den Luftwechsel und die Größe des Aufstellraumes gestellt.<br />
Der PLANO ist nach seiner baurechtlichen Einteilung ein Gasraumheizer zum Einbau in eine Nische. Er gilt nicht<br />
als Kamineinsatz bzw. Heizeinsatz für gasförmige Brennstoffe. Es gelten daher die Vorgaben dieser Aufstellanleitung<br />
zur mindest notwendigen Wärmedämmung, zu Abständen, zum Einbau der Umluft- und Zuluftgitter,<br />
sowie zur Ausführung der Verkleidung.<br />
1.4 Anforderungen an die Abgasanlage<br />
Aufstellung und Erstinbetriebnahme<br />
LEDA Gasgeräte sind ausschließlich mit dem LEDA Luft-Abgas-System (LAS) geprüft und zugelassen und dürfen<br />
daher nur zusammen mit dieser konzentrischen Abgasleitung verwendet werden.<br />
Das Luft-Abgassystem ist klassifiziert nach DIN EN 1856-1 T450-N1-D-V2-L50040-O50 und zusammen mit<br />
dem Raumheizer zugelassen und nach DIN EN 613 CE-gekennzeichnet.<br />
Weitere Informationen zum Luft-Abgassystem (LAS) finden Sie bitte im Abschnitt 7.<br />
In Hinblick auf die Ausführung von Abgasanlagen sind vorrangig vor allen anderen Angaben die Vorgaben und<br />
Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) mit der zugehörigen Feuerungsverordnung (FeuVO),<br />
sowie die technischen Regeln für die Gas-Installation (DVGW-TRGI) zu beachten. Beachten Sie bitte insbesondere,<br />
dass sich gesetzliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Teil wesentlich unterscheiden können.<br />
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.<br />
Ausführung bei senkrechten Abgasanlagen mit mündung über Dach (c31):<br />
In Gebäuden muss jede Abgasleitung, die Geschosse überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet sein.<br />
Dieser Schacht darf außer in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 oder 2 nicht anderweitig genutzt sein und muss<br />
eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben (L90), in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 oder<br />
2 mindestens 30 Minuten (L30).<br />
Im Aufstellraum der Gas-Feuerstätte muss die Abgasleitung in der Regel nicht in einem Schacht angeordnet<br />
sein.<br />
Die Mündung der Abgasanlage muss den First des Gebäudes um mindestens 40 cm überragen oder von der<br />
Dachfläche mindestens 1,0 m (je nach Bundesland können auch lediglich 40 cm gefordert sein, siehe jew. Feu-<br />
VO) entfernt sein. Dachaufbauten, Gebäudeteile, Öffnungen zu Räumen und ungeschützte Bauteile aus brennbaren<br />
Baustoffen (ausgenommen Bedachungen) müssen von der Mündung der Abgasanlage mindestens um<br />
1,0 m überragt werden oder einen größeren seitlichen Abstand als 1,5 m zur Mündung aufweisen.<br />
In einigen Bundesländern ist hier ein wesentlich größerer Abstand bei Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen<br />
verlangt (z.B. FeuV Bayern: geforderter Mindestabstand von der Mündung der Abgasanlage zu Fenstern, Türen<br />
und Lüftungsöffnungen 8,0 m, wenn diese Öffnung nicht um 1,0 m überragt wird.)<br />
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