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Persönliche Schutzausrüstung in der Baumpflege - PSA:

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TOP Pr<strong>in</strong>zip:<br />

Das heißt, es s<strong>in</strong>d zuerst Technische, dann Organisatorische und erst zuletzt <strong>Persönliche</strong> Lösungen<br />

zu f<strong>in</strong>den.<br />

• Die Arbeitnehmer s<strong>in</strong>d verpflichtet, die persönliche <strong>Schutzausrüstung</strong> zu benutzen.<br />

Arbeitgeber dürfen e<strong>in</strong> dem wi<strong>der</strong>sprechendes Verhalten <strong>der</strong> Arbeitnehmer nicht<br />

dulden.<br />

• Die <strong>PSA</strong> darf, außer <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Ausnahmefällen, nur für jene Zwecke und unter jenen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>gesetzt werden, für die sie nach Angaben des Herstellers o<strong>der</strong> des<br />

Inverkehrbr<strong>in</strong>gers bestimmt s<strong>in</strong>d.<br />

• <strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong>en müssen für den persönlichen Gebrauch durch e<strong>in</strong>en<br />

Arbeitnehmer bestimmt se<strong>in</strong>.<br />

Erfor<strong>der</strong>n die Umstände e<strong>in</strong>e Benutzung durch verschiedene Personen, so s<strong>in</strong>d<br />

entsprechende Maßnahmen zu treffen, damit sich dadurch für die verschiedenen<br />

Benutzer ke<strong>in</strong>e Gesundheits- und Hygieneprobleme ergeben.<br />

• Der Arbeitgeber hat durch geeignete Lagerung und ausreichende Re<strong>in</strong>igungs-, Wartungs-,<br />

Reparatur- und Ersatzmaßnahmen e<strong>in</strong> gutes Funktionieren <strong>der</strong> <strong>PSA</strong> und e<strong>in</strong>wandfreie<br />

hygienische Bed<strong>in</strong>gungen zu gewährleisten.<br />

Auswahl <strong>der</strong> persönlichen <strong>Schutzausrüstung</strong><br />

lt. § 70 Arbeitnehmer<strong>in</strong>nenschutzgesetz<br />

Der Arbeitgeber darf nur solche persönliche <strong>Schutzausrüstung</strong> zur Verfügung stellen, die<br />

• H<strong>in</strong>sichtlich ihrer Konzeption und Konstruktion den für das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen geltenden<br />

Sicherheits- und Gesundheitsanfor<strong>der</strong>ungen entsprechen,<br />

• Schutz gegenüber den zu verhütenden Gefahren bietet, ohne selbst e<strong>in</strong>e größere Gefahr mit<br />

sich zu br<strong>in</strong>gen,<br />

• für den Arbeitsplatz gegebene Bed<strong>in</strong>gungen geeignet s<strong>in</strong>d,<br />

• den ergonomischen Anfor<strong>der</strong>ungen und den gesundheitlichen Erfor<strong>der</strong>nissen des<br />

Arbeitnehmers Rechnung tragen sowie<br />

• dem Träger, allenfalls nach erfor<strong>der</strong>licher Anpassung, passen.<br />

E<strong>in</strong>teilung <strong>der</strong> <strong>PSA</strong> <strong>in</strong> verschiedenen Kategorien:<br />

Die Unterteilung <strong>der</strong> <strong>PSA</strong> erfolgt <strong>in</strong> verschiedenen Kategorien.<br />

Diese zeigen die Gefährdung auf, vor <strong>der</strong> die <strong>PSA</strong> schützen soll.<br />

Die Unterscheidung erfolgt aufgrund des zu erwartenden Schadensausmaßes.<br />

Je nach zugeordneten Kategorien ergeben sich die Voraussetzen für<br />

das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> verschiedenen Produkte.<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien

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