02.01.2013 Aufrufe

Persönliche Schutzausrüstung in der Baumpflege - PSA:

Persönliche Schutzausrüstung in der Baumpflege - PSA:

Persönliche Schutzausrüstung in der Baumpflege - PSA:

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Baumpflege</strong> - <strong>PSA</strong>:<br />

Stefan Hofer<br />

• Rechtliche Grundlagen<br />

• § 69 Arbeitnehmer<strong>in</strong>nenschutzgesetz<br />

• § 70 Arbeitnehmer<strong>in</strong>nenschutzgesetz<br />

• E<strong>in</strong>teilung <strong>der</strong> <strong>PSA</strong> <strong>in</strong> die verschiedenen Kategorien:<br />

• Kennzeichnung von Arbeitsschutzsystemen<br />

gegen Absturz- <strong>PSA</strong> ( AUVA – Grundevaluierung )<br />

• § 17 Instandhaltung, Re<strong>in</strong>igung, Prüfung<br />

• Dokumentation über <strong>PSA</strong><br />

• Unterteilung <strong>der</strong> <strong>PSA</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Baumpflege</strong>:<br />

<strong>PSA</strong> für die Verwendung von Masch<strong>in</strong>en und Geräten<br />

<strong>PSA</strong> zum Schutz gegen Stürze aus Höhen<br />

• Grundausrüstung – Normen - Verwendung<br />

<strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Baumpflege</strong> - <strong>PSA</strong>:<br />

Die persönliche <strong>Schutzausrüstung</strong> ( <strong>PSA</strong>) muss bei allen Arbeiten verwendet werden, die aufgrund<br />

ihrer Art Verletzungen o<strong>der</strong> Gesundheitsbee<strong>in</strong>trächtigungen hervorrufen und die durch an<strong>der</strong>e<br />

Maßnahmen ( technisch o<strong>der</strong> organisatorisch ) nicht verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden können.<br />

Die Rechtlichen Grundlagen f<strong>in</strong>den wir <strong>in</strong> <strong>der</strong> :<br />

EU- Richtl<strong>in</strong>ie 89/686/ EWG<br />

Rechtsvorschriften <strong>der</strong> Mitgliedstaaten für persönliche <strong>Schutzausrüstung</strong><br />

EU- Richtl<strong>in</strong>ie 89/656/EWG<br />

über M<strong>in</strong>destvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher<br />

<strong>Schutzausrüstung</strong> durch Arbeitnehmer bei <strong>der</strong> Arbeit<br />

o<strong>der</strong> auch im Arbeitnehmer<strong>in</strong>nenschutzgesetz<br />

§ 69 / § 70 <strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong>, <strong>PSA</strong><br />

§ 17 Instandhaltung, Re<strong>in</strong>igung, Prüfung<br />

§ 35 Schutz – und Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen an Arbeitsmitteln<br />

• Die <strong>PSA</strong> ist laut § 69 von den Arbeitgebern auf ihre Kosten zur Verfügung zu stellen,<br />

wenn Gefahren nicht durch kollektive technische Schutzmaßnahmen o<strong>der</strong> durch<br />

arbeitsorganisatorische Maßnahmen ( TOP Pr<strong>in</strong>zip ) vermieden o<strong>der</strong> ausreichend begrenzt<br />

werden können.<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien


TOP Pr<strong>in</strong>zip:<br />

Das heißt, es s<strong>in</strong>d zuerst Technische, dann Organisatorische und erst zuletzt <strong>Persönliche</strong> Lösungen<br />

zu f<strong>in</strong>den.<br />

• Die Arbeitnehmer s<strong>in</strong>d verpflichtet, die persönliche <strong>Schutzausrüstung</strong> zu benutzen.<br />

Arbeitgeber dürfen e<strong>in</strong> dem wi<strong>der</strong>sprechendes Verhalten <strong>der</strong> Arbeitnehmer nicht<br />

dulden.<br />

• Die <strong>PSA</strong> darf, außer <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Ausnahmefällen, nur für jene Zwecke und unter jenen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>gesetzt werden, für die sie nach Angaben des Herstellers o<strong>der</strong> des<br />

Inverkehrbr<strong>in</strong>gers bestimmt s<strong>in</strong>d.<br />

• <strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong>en müssen für den persönlichen Gebrauch durch e<strong>in</strong>en<br />

Arbeitnehmer bestimmt se<strong>in</strong>.<br />

Erfor<strong>der</strong>n die Umstände e<strong>in</strong>e Benutzung durch verschiedene Personen, so s<strong>in</strong>d<br />

entsprechende Maßnahmen zu treffen, damit sich dadurch für die verschiedenen<br />

Benutzer ke<strong>in</strong>e Gesundheits- und Hygieneprobleme ergeben.<br />

• Der Arbeitgeber hat durch geeignete Lagerung und ausreichende Re<strong>in</strong>igungs-, Wartungs-,<br />

Reparatur- und Ersatzmaßnahmen e<strong>in</strong> gutes Funktionieren <strong>der</strong> <strong>PSA</strong> und e<strong>in</strong>wandfreie<br />

hygienische Bed<strong>in</strong>gungen zu gewährleisten.<br />

Auswahl <strong>der</strong> persönlichen <strong>Schutzausrüstung</strong><br />

lt. § 70 Arbeitnehmer<strong>in</strong>nenschutzgesetz<br />

Der Arbeitgeber darf nur solche persönliche <strong>Schutzausrüstung</strong> zur Verfügung stellen, die<br />

• H<strong>in</strong>sichtlich ihrer Konzeption und Konstruktion den für das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen geltenden<br />

Sicherheits- und Gesundheitsanfor<strong>der</strong>ungen entsprechen,<br />

• Schutz gegenüber den zu verhütenden Gefahren bietet, ohne selbst e<strong>in</strong>e größere Gefahr mit<br />

sich zu br<strong>in</strong>gen,<br />

• für den Arbeitsplatz gegebene Bed<strong>in</strong>gungen geeignet s<strong>in</strong>d,<br />

• den ergonomischen Anfor<strong>der</strong>ungen und den gesundheitlichen Erfor<strong>der</strong>nissen des<br />

Arbeitnehmers Rechnung tragen sowie<br />

• dem Träger, allenfalls nach erfor<strong>der</strong>licher Anpassung, passen.<br />

E<strong>in</strong>teilung <strong>der</strong> <strong>PSA</strong> <strong>in</strong> verschiedenen Kategorien:<br />

Die Unterteilung <strong>der</strong> <strong>PSA</strong> erfolgt <strong>in</strong> verschiedenen Kategorien.<br />

Diese zeigen die Gefährdung auf, vor <strong>der</strong> die <strong>PSA</strong> schützen soll.<br />

Die Unterscheidung erfolgt aufgrund des zu erwartenden Schadensausmaßes.<br />

Je nach zugeordneten Kategorien ergeben sich die Voraussetzen für<br />

das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> verschiedenen Produkte.<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien


Kategorie 1 Gegen ger<strong>in</strong>gfügige Risiken. ( betrifft nicht die <strong>Baumpflege</strong> )<br />

Bei denen <strong>der</strong> Hersteller davon ausgeht, dass <strong>der</strong> Verwen<strong>der</strong> selbst die Wirksamkeit gegenüber<br />

ger<strong>in</strong>gfügigen Risiken beurteilen kann, <strong>der</strong>en Wirkung, wenn sie allmählich e<strong>in</strong>tritt, vom Verwen<strong>der</strong><br />

rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann. Zur Kategorie I gehören ausschließlich<br />

<strong>PSA</strong> zum Schutz gegen:<br />

• oberflächliche mechanische Verletzungen (wie Handschuhe für Gartenarbeiten, F<strong>in</strong>gerhüte);<br />

• nur schwach aggressive Re<strong>in</strong>igungsmittel, <strong>der</strong>en Wirkung ohne weiteres reversibel ist (wie<br />

Schutzhandschuhe für verdünnte Waschmittellösungen);<br />

• Risiken bei <strong>der</strong> Handhabung heißer Teile, <strong>der</strong>en Temperatur 50°C nicht übersteigt und die<br />

ke<strong>in</strong>e gefährlichen Stöße verursachen (wie Handschuhe, Arbeitsschürzen für berufliche<br />

Zwecke) ;<br />

• Witterungsbed<strong>in</strong>gungen, die we<strong>der</strong> außergewöhnlich noch extrem s<strong>in</strong>d (wie<br />

Kopfbedeckungen, witterungsgerechte Kleidung, Schuhe und Stiefel);<br />

• schwache Stöße und Schw<strong>in</strong>gungen, die nicht bis zu den Vitalzonen des Körpers gelangen<br />

und ke<strong>in</strong>e irreversiblen Verletzungen bewirken können (wie leichte Kopfbedeckungen als<br />

Haarschutz, Handschuhe, leichtes Schuhwerk);<br />

• Sonnene<strong>in</strong>strahlung (Sonnenbrillen).<br />

Kategorie 2 Gegen mittlere Risiken, die leichte bis ernste Verletzungen zur Folge<br />

haben.<br />

das s<strong>in</strong>d alle <strong>PSA</strong>, die nicht <strong>in</strong> die Kategorien 1 und 3 fallen.<br />

Oft s<strong>in</strong>d hier mechanische Gefahren <strong>der</strong> Auslöser.<br />

• Gehörschutz<br />

• Schutzbrille<br />

• Schutzhandschuh<br />

• Sicherheitsschuh<br />

• Schnittschutzhose für Motorsägen<br />

• Schutzhelm<br />

Kategorie 3 Gegen tödliche o<strong>der</strong> nicht mehr rückgängig zu machende Schäden<br />

bei denen <strong>der</strong> Hersteller davon ausgeht, dass <strong>der</strong> Verwen<strong>der</strong> die unmittelbare<br />

Wirkung nicht rechtzeitig erkennen kann.<br />

• Absturzsicherung <strong>PSA</strong> zum Schutz gegen Stürze aus <strong>der</strong> Höhe<br />

• Atemschutz<br />

• Tauchgerät etc.<br />

Oben angeführte Angaben beziehen sich auf das BGBl.Nr.: 596/1994; e<strong>in</strong>schließlich aller<br />

Än<strong>der</strong>ungen bis BGBl.Nr.: 740/1996 Stand: 1.1.1997<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien


Kennzeichnung von Arbeitsschutzsystemen<br />

gegen Absturz- <strong>PSA</strong><br />

Die <strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong> gegen Absturz muss m<strong>in</strong>destens mit folgenden Angaben<br />

dauerhaft gekennzeichnet se<strong>in</strong>:<br />

§ 17 Instandhaltung, Re<strong>in</strong>igung, Prüfung<br />

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gegenstände <strong>der</strong> persönlichen <strong>Schutzausrüstung</strong><br />

ordnungsgemäß <strong>in</strong>stand gehalten und gere<strong>in</strong>igt werden.<br />

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die persönliche <strong>Schutzausrüstung</strong> <strong>in</strong> regelmäßigen<br />

Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft wird, und festgestellte Mängel<br />

unverzüglich beseitigt werden.<br />

Im Merkblatt M 520 - Arbeiten auf Bäumen<br />

bzw. M 750 - Seile und Gurte gegen Absturz<br />

ist unter weiterem vermerkt:<br />

Die gesamte Steigausrüstung und persönliche <strong>Schutzausrüstung</strong> ist m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal<br />

jährlich e<strong>in</strong>er wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfung durch e<strong>in</strong>e sachkundige Person<br />

zu unterziehen.<br />

Über diese Prüfung s<strong>in</strong>d Vermerke zu führen.<br />

Die Vermerke müssen e<strong>in</strong>e genaue Zuordnung des Prüfergebnisses zum jeweils geprüften<br />

Ausrüstungsgegenstand über dessen gesamte Verwendungsdauer ermöglichen. ( zB.<br />

Gerätenummern ).<br />

Die Ausrüstungsgegenstände müssen dementsprechend gekennzeichnet se<strong>in</strong>.<br />

Die Steigausrüstung ist vor jedem E<strong>in</strong>satz ( Sichtprüfung ) durch den Verwen<strong>der</strong> zu<br />

kontrollieren.<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien


DOKUMENTATION<br />

ÜBER PERSÖNLICHE<br />

SCHUTZAUSRÜSTUNGE<br />

N (<strong>PSA</strong>)<br />

Arbeitsplatz/Bereich: Kontroll-Nr.: Datum:<br />

Betroffene Arbeitnehmer:<br />

verwendete <strong>PSA</strong> Kaufdatum<br />

Dokument: AUVA-<br />

Grundevaluierung<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien<br />

Hersteller Verwendung<br />

für/bei<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen werden<br />

erfüllt<br />

besser geeignete <strong>PSA</strong><br />

möglich?<br />

(z.B. tragefreundlicher)


Unterteilung <strong>der</strong> <strong>PSA</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Baumpflege</strong>:<br />

• <strong>PSA</strong> für die Verwendung von Masch<strong>in</strong>en und Geräten<br />

• <strong>PSA</strong> zum Schutz gegen Stürze aus Höhen<br />

<strong>PSA</strong> für die Verwendung von Masch<strong>in</strong>en und Geräten:<br />

z.B.: MOTORSÄGE:<br />

Die Ausrüstung dazu gehört zu <strong>der</strong> Schutzklasse <strong>der</strong> Kategorie 2<br />

• Gehörschutz EN 352<br />

• Schutzbrille EN 1731<br />

• Schutzhandschuh EN 420 EN 388<br />

• Sicherheitsschuh EN 345 und EN 344<br />

• Schnittschutzhose für Motorsägen EN 381 - 5<br />

• Schutzhelm EN 12492 Bergsporthelme ( Industrieschutzhelme EN<br />

397)<br />

z.B.: HÄCKSLER:<br />

Die Ausrüstung dazu gehört zur Schutzklasse <strong>der</strong> Kategorie 2<br />

• Gehörschutz EN 352 EN 458<br />

• Schutzbrille EN 1731<br />

• Schutzhandschuh EN 420 EN 388<br />

• Sicherheitsschuh EN 345 und EN 344<br />

• Schutzhelm EN 397 Industrieschutzhelme EN 12492<br />

Bergsporthelme<br />

<strong>PSA</strong> zum Schutz gegen Stürze aus Höhen<br />

Die Ausrüstung dazu gehört zu <strong>der</strong> Schutzklasse <strong>der</strong> Kategorie 3<br />

Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen nach ÖNORM / EN- Norm o<strong>der</strong> UIAA-Norm<br />

o<strong>der</strong> gleichwertigen Bestimmungen geprüft se<strong>in</strong>:<br />

• Seile<br />

• Karab<strong>in</strong>er<br />

• Auffanggurte und Sitzgurte<br />

• Abseilachter ( M<strong>in</strong>destbruchfestigkeit 35 kN )<br />

• Steigklemmen<br />

• Seilkürzer<br />

• Falldämpfer<br />

• Abseilgeräte<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien


<strong>Baumpflege</strong>seile EN 1891 Typ A:<br />

<strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong> zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Abstürzen- Kernmantelseile mit<br />

ger<strong>in</strong>ger Dehnung<br />

Die entsprechende EN-Norm 1891 schreibt vor:<br />

Bruchlast 22 kN - E<strong>in</strong>fachstrang<br />

Bruchlast mit Knoten o<strong>der</strong> Endverb<strong>in</strong>dung 15 kN<br />

Zur Verwendung s<strong>in</strong>d nur synthetisch hergestellte Seile aus Polyamid –PA,<br />

und o<strong>der</strong> Polyester- PES zugelassen!<br />

Seile, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Klettertechnik verwendet werden, s<strong>in</strong>d halbstatische Kernmantelseile.<br />

Der Mantel trägt die Hauptlast im Seil.<br />

Die Seile haben e<strong>in</strong>e Gebrauchsdehnung von max. 5 % und können somit bei e<strong>in</strong>em<br />

Sturz des Kletterers kaum Energie aufnehmen.<br />

Der Seildurchmesser sollte je nach Gebrauch e<strong>in</strong>en Durchmesser von 11 mm bis 13 mm<br />

aufweisen.<br />

Die Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Festigkeit <strong>der</strong> Seile durch Knoten kann bis zu 40% betragen!<br />

Das Seilende muss gesichert se<strong>in</strong>. - z.B. Achtknoten und m<strong>in</strong>d. das 10 fache des<br />

Seildurchmessers aus dem Knoten herausschauen.<br />

Klemmknotenmaterial EN 1891 Typ B / EN 358<br />

<strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong> zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Abstürzen- Kernmantelseile mit<br />

ger<strong>in</strong>ger Dehnung -1891<br />

<strong>PSA</strong> für Haltefunktionen und zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Abstürzen, Halte und Rückhaltegurte<br />

sowie Verb<strong>in</strong>dungsmittel für Haltegurte - 358<br />

Bruchlast 15 kN (wird meist im Doppelstrang e<strong>in</strong>gesetzt)<br />

Bei den verwendeten Klemmkotenseilen handelt es sich ebenfalls um Kernmantelseile<br />

wobei <strong>der</strong> Kern die Hauptlast trägt.<br />

Der Mantel dient <strong>in</strong> diesem Fall als Scheuerschutz und ist aufgrund <strong>der</strong> punktuellen<br />

Belastung meist sehr rasch verschließen.<br />

Der Durchmesser dieser Seile liegt bei 8mm.<br />

Bei Seilen mit e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>gerem Durchmesser wird oft die Bruchlast nicht erreicht bzw.<br />

die Handhabung des Klemmknotens wird schwieriger.<br />

Kletterkarab<strong>in</strong>er EN 362: EN 12275<br />

<strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong> gegen Absturz - Verb<strong>in</strong>dungselemente<br />

Die entsprechende EN-Norm 362 schreibt vor: ( Än<strong>der</strong>ung seit 2004 )<br />

Bruchlast: Längsachse: 20 kN geschlossen und verriegelt<br />

Querachse: 7 kN geschlossen und verriegelt<br />

Der Karab<strong>in</strong>er muss 3 - fach selbstsichernd se<strong>in</strong> um e<strong>in</strong> unbeabsichtigtes öffnen<br />

zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />

( zum öffnen s<strong>in</strong>d drei vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> unterschiedliche Bewegungen <strong>der</strong> Verschlusshülse<br />

notwendig. Er schließt automatisch wenn man die Verschlusshülse loslässt)<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien


<strong>Baumpflege</strong>gurte - Sitzgurte EN 813 / - Haltegurte EN 358 / EN 363:<br />

<strong>PSA</strong> – zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Abstürzen, Sitzgurte<br />

Die entsprechende EN-Norm 813 schreibt vor:<br />

Bruchlast 15 kN<br />

Der Sitzgurt – Work Position<strong>in</strong>g Harness ist mit Be<strong>in</strong>schlaufen bzw. e<strong>in</strong>em Sitzbrett<br />

ausgestattet. Er unterscheidet sich vom Bergsteiger Klettergurt durch e<strong>in</strong>e stabilere<br />

Ausführung und e<strong>in</strong>en hohen Tragekomfort, da er mit e<strong>in</strong>em starken, breiten<br />

Rückenteil ausgestattet ist und e<strong>in</strong>e Anzahl von zusätzlichen Schlaufen für<br />

Arbeitsgeräte hat.<br />

Bei e<strong>in</strong>igen Exemplaren ist <strong>der</strong> Karab<strong>in</strong>err<strong>in</strong>g am Gurt beweglich gehalten, um e<strong>in</strong><br />

ermüdungsfreieres Arbeiten zu ermöglichen – Slid<strong>in</strong>g D-R<strong>in</strong>g.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Vorteil ist <strong>der</strong> große Aktionsradius, da <strong>der</strong> Schwerpunkt des Seils am Gurt<br />

auf Beckenhöhe liegt.<br />

Nachteil: Bei Sturz o<strong>der</strong> Verletzung mit Bewusstlosigkeit kann es zu e<strong>in</strong>em<br />

Hängetrauma kommen, da <strong>der</strong> Schwerpunkt sehr tief liegt! - siehe Erste Hilfe<br />

Es ist daher empfehlenswert bei Arbeiten am Baum e<strong>in</strong>en Brustgurt (<br />

Auffangsystem) zu verwenden.<br />

Wichtig s<strong>in</strong>d auch die stabilen seitlichen Halteösen, an denen die Kurzsicherung o<strong>der</strong><br />

Fangle<strong>in</strong>e angebracht wird.<br />

Bei <strong>der</strong> Kontrolle des Gurtes sollten beson<strong>der</strong>s die Nähte, E<strong>in</strong>hänger<strong>in</strong>ge bzw. die<br />

Gurtschnallen <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> genommen werden.<br />

Der Kontakt mit Chemikalien ist zu vermeiden z.B. Batteriesäure, Öl, Benz<strong>in</strong> etc.<br />

Kletterhelm : Bergsporthelm EN 12492<br />

Bergsteigerausrüstung - Bergsteigerhelme<br />

- Sicherheitstechnische Anfor<strong>der</strong>ungen und Prüfverfahren - EN 12492<br />

Der Kletterhelm schützt nicht nur vor herabfallenden Gegenständen, er verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t auch<br />

deutlich die Verletzungen bei Pendelstürzen – Aufprall an Ästen bzw. dem Stamm.<br />

Die Norm Tests schreiben nicht nur die Belastung von oben son<strong>der</strong>n auch e<strong>in</strong>en<br />

seitlichen Aufprall ( ebenso von vorne und h<strong>in</strong>ten )vor.<br />

Der K<strong>in</strong>nriemen ist an 4. Punkten an <strong>der</strong> Helmschale fixiert und verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t somit e<strong>in</strong><br />

herunterfallen.<br />

Normale Industrieschutzhelme s<strong>in</strong>d nicht für die Anwendung bei <strong>der</strong> SKT geeignet.<br />

Anbr<strong>in</strong>gen von Zubehör wie Gehör- / Gesichtsschutz nur mit zulässigen Mitteln.<br />

Das anbohren, bekleben o<strong>der</strong> das anmalen des Helmes ist verboten.<br />

( außer vom Hersteller erlaubte Produkte. )<br />

Nach e<strong>in</strong>em Aufprall ist <strong>der</strong> Helm auszuson<strong>der</strong>n - siehe Herstellerh<strong>in</strong>weise.<br />

Das Tragen von Helmen ist Pflicht ! auch für das Bodenpersonal<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien


Kambiumschoner: EN 354 EN 795 - Bandschl<strong>in</strong>gen EN 566:<br />

<strong>PSA</strong> – gegen Absturz, Verb<strong>in</strong>dungsmittel – EN 354<br />

Bergsteigerausrüstung - Schl<strong>in</strong>gen - Sicherheitstechnische Anfor<strong>der</strong>ungen und<br />

Prüfverfahren - EN 566<br />

Bruchlast 22kN<br />

Der Kambiumschoner- Kambium Saver verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t, dass das Seil <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Astgabel<br />

scheuert bzw. e<strong>in</strong>schneidet und somit die empf<strong>in</strong>dliche Kambiumschicht zerstört.<br />

Weiteres wird <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>stand bei <strong>der</strong> Seilumlenkung reduziert und dadurch wird <strong>der</strong><br />

Abrieb des Seils deutlich verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />

weniger Kraftaufwand / längerer Lebensdauer des Seiles<br />

Der E<strong>in</strong>bau des Kambiumsavers kann vom Boden aus erfolgen.<br />

Es ist <strong>der</strong> endgültige Arbeitsankerpunkt so zu wählen, dass <strong>der</strong> Ausbau des<br />

Kambiumschoners vom Boden aus problemlos erfolgen kann.<br />

Sollte sich <strong>der</strong> Kambiumschoner beim abziehen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Astgabel verfangen, ist<br />

e<strong>in</strong> Aufstieg an diesem Seil verboten!!!<br />

Inzwischen gibt es e<strong>in</strong>e neue Art des Kambiumschoners, den sogenannten Rope -<br />

Guide o<strong>der</strong> variabler KS, welcher statt den 2 Metallr<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>e Rolle zur Seilführung<br />

besitzt.<br />

Der Vorteil dadurch ist e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Reibung am Seil bzw. Verstellbarkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Länge<br />

E<strong>in</strong> Nachteil ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>bau vom Boden aus ( möglich aber aufwendig ).<br />

Halteseil mit E<strong>in</strong>stellvorrichtung: EN 358<br />

<strong>PSA</strong> für Haltefunktionen und zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Abstürzen, Halte und Rückhaltegurte<br />

sowie Verb<strong>in</strong>dungsmittel für Haltegurte<br />

Bruchlast 15 kN<br />

Kurzsicherung – Fangle<strong>in</strong>e:<br />

E<strong>in</strong>stellbar über Klemmknoten o<strong>der</strong> mechanischen Seilkürzer eventuell mit<br />

! Durchtrennschutz ! - Stahle<strong>in</strong>lage<br />

Achtung: Auch Seile mit Stahle<strong>in</strong>lagen können unter Spannung durchtrennt werden. !<br />

In <strong>der</strong> Arbeitsposition muss <strong>der</strong> Kletterer immer zweifach gesichert se<strong>in</strong>.<br />

Die gesamte Ausrüstung ist Bestimmungsgemäß – laut Hersteller e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

Vorschriften und Normen: Quelle: AUVA www. auva.net<br />

EU- Richtl<strong>in</strong>ie 89/686/ EWG<br />

Rechtsvorschriften <strong>der</strong> Mitgliedstaaten für persönliche <strong>Schutzausrüstung</strong><br />

EU- Richtl<strong>in</strong>ie 89/656/EWG<br />

über M<strong>in</strong>destvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung<br />

persönlicher <strong>Schutzausrüstung</strong> durch Arbeitnehmer bei <strong>der</strong> Arbeit<br />

Arbeitnehmer<strong>in</strong>nenschutzgesetz / Bundesgesetzblatt BGBI. Nr. 450/1994<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien


ÖNORM EN 345 <strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong> - Sicherheitsschuhe<br />

ÖNORM EN 352-1 Gehörschützer - Allgeme<strong>in</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

ÖNORM EN 381- (2 – 10)<br />

Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen –<br />

für Be<strong>in</strong>schutz / Schuhwerk / Kettensägen / Schutzhandschuhe/Schutzgamaschen<br />

ÖNORM EN 1731 <strong>Persönliche</strong>r Augenschutz - Augen- und Gesichtsschutzgeräte<br />

ÖNORM EN 388 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken<br />

ÖNORMEN 12492 Bergsteigerausrüstung - Bergsteigerhelme<br />

- Sicherheitstechnische Anfor<strong>der</strong>ungen und Prüfverfahren<br />

ÖNORM EN 354 <strong>Persönliche</strong> <strong>Schutzausrüstung</strong> gegen Absturz, Verb<strong>in</strong>dungsmittel<br />

ÖNORM EN 358 <strong>PSA</strong> für Haltefunktionen und zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Abstürzen, Halte<br />

- und Rückhaltegurte sowie Verb<strong>in</strong>dungsmittel für Haltegurte<br />

ÖNORM EN 362 <strong>PSA</strong> gegen Absturz, Verb<strong>in</strong>dungselemente<br />

ÖNORM EN 363 <strong>PSA</strong> gegen Absturz, Auffangsysteme<br />

ÖNORM EN 813 <strong>PSA</strong> zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Abstürzen, Sitzgurte<br />

ÖNORM EN1891 <strong>PSA</strong> zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Abstürzen, Kern-Mantel-Seile mit<br />

ger<strong>in</strong>ger Dehnung<br />

ÖNORM EN 795 Schutz gegen Absturz - Anschlage<strong>in</strong>richtungen - Anfor<strong>der</strong>ungen und<br />

Prüfverfahren<br />

ÖNORM EN 566 Bergsteigerausrüstung - Schl<strong>in</strong>gen - Sicherheitstechnische<br />

CE: Die CE- Kennzeichnung ist e<strong>in</strong> Konformitätsnachweis des Herstellers ( o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

zugelassenen Stelle je nach Produkt) dass e<strong>in</strong> Produkt bzw. Erzeugnis mit den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> jeweiligen Richtl<strong>in</strong>ien übere<strong>in</strong>stimmt.<br />

Nach außen sichtbar wird dies durch das vorgeschriebene Anbr<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> CE-<br />

Kennzeichnung.<br />

Die CE - Kennzeichnung ist jedoch pr<strong>in</strong>zipiell als Marktzulassungszeichen und<br />

ke<strong>in</strong>eswegs als Qualitätszeichen zu verstehen.<br />

EN: Europäische Norm<br />

Diese Normen gelten <strong>in</strong> allen EU – Mitgliedslän<strong>der</strong>n.<br />

UIAA – Normen:<br />

S<strong>in</strong>d weltweit anerkannte Normen, welche für die Sicherheit <strong>der</strong> Alp<strong>in</strong>isten /<br />

Kletterer durch die UIAA ( Union <strong>in</strong>ternationale des associations d`alp<strong>in</strong>isme )<br />

erarbeitet wurden.<br />

NÖ Baumtag<br />

16. September 2011, Baden bei Wien<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen und Prüfverfahren

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!