02.01.2013 Aufrufe

und Markenpiraterie in der Volksrepublik China Andreas Blume

und Markenpiraterie in der Volksrepublik China Andreas Blume

und Markenpiraterie in der Volksrepublik China Andreas Blume

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ch<strong>in</strong>a Analysis No. 33<br />

April 2004<br />

www.ch<strong>in</strong>apolitik.de<br />

Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

<strong>Andreas</strong> <strong>Blume</strong><br />

Leiter des Ch<strong>in</strong>a-Kompetenzzentrums <strong>der</strong> IHK Pfalz (Ludwigshafen)<br />

Ch<strong>in</strong>a Analysis wird herausgegeben von:<br />

Professor Dr. Sebastian Heilmann<br />

Lehrstuhl für Politik <strong>und</strong> Wirtschaft Ch<strong>in</strong>as<br />

Universität Trier, FB III<br />

54286 Trier<br />

E-mail: heilmann@uni-trier.de


Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

Glie<strong>der</strong>ung<br />

<strong>Andreas</strong> <strong>Blume</strong><br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

1 Verletzungen geistiger Eigentumsrechte <strong>in</strong> <strong>der</strong> VRC<br />

2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen des Schutzes geistiger Eigentumsrechte <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

3 Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte<br />

4 Das Quality Brand Protection Committee: Lobbyist im Kampf um IP-Rechte<br />

5 Politisch-ökonomische Wi<strong>der</strong>stände gegen den Schutz geistigen Eigentums<br />

6 Fazit<br />

Literaturverzeichnis<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Ch<strong>in</strong>a zählt zu den Län<strong>der</strong>n mit den schwerwiegendsten <strong>und</strong> umfangreichsten Verstößen gegen<br />

Rechte des geistigen Eigentums. Nimmt man Zoll- <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Statistiken zur Hand <strong>und</strong> befragt<br />

betroffene Unternehmen, so ist es offensichtlich, dass die Aktivitäten <strong>der</strong> Produkt- <strong>und</strong> Markenpiraten<br />

<strong>in</strong> den letzten Jahren deutlich an Quantität wie auch Qualität zugenommen haben. Die Zeiten<br />

<strong>der</strong> schlechten Fälschungen von Uhren o<strong>der</strong> Parfums s<strong>in</strong>d vorbei. Heute wird fast alles gefälscht,<br />

<strong>und</strong> das auf immer höherem technischen Niveau <strong>und</strong> <strong>in</strong> wachsendem Ausmaß.<br />

E<strong>in</strong>ige Unternehmen gehen sogar von e<strong>in</strong>em <strong>der</strong>zeitig exponentiellen Wachstum <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen<br />

Plagiat- <strong>und</strong> Fälscher<strong>in</strong>dustrie aus. Dies verw<strong>und</strong>ert, da Ch<strong>in</strong>a bereits seit dem im Juli 1979 geschlossenen<br />

Abkommen über die Handelsbeziehungen zwischen den USA <strong>und</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a se<strong>in</strong>e<br />

nationalen Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums sukzessive ausgebaut hat <strong>und</strong> fast allen bedeutenden<br />

<strong>in</strong>ternationalen IP-Konventionen 1 beigetreten ist. Durch die 15jährigen Bemühungen Ch<strong>in</strong>as,<br />

WTO-Mitglied zu werden, wurden Rechtslage <strong>und</strong> Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten weiter verbessert.<br />

Heute entsprechen die ch<strong>in</strong>esischen Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums, darunter das<br />

ch<strong>in</strong>esische Patent-, Marken- <strong>und</strong> Urheberrecht weitgehend <strong>in</strong>ternationalen Standards. Dennoch<br />

bleibt e<strong>in</strong>e große Lücke zwischen Anspruch <strong>und</strong> Realität, die sich immer mehr zu weiten sche<strong>in</strong>t.<br />

Das Ziel dieser Studie ist es, die Ursachen für diese Entwicklung aufzuzeigen <strong>und</strong> zu fragen, welche<br />

politischen, rechtlichen <strong>und</strong> ökonomischen Faktoren dazu beitragen. D.h., die These, die <strong>in</strong> dieser<br />

Arbeit aufgestellt wird, ist, dass selbst nahezu perfekt ausgearbeitete Gesetze zum IP-Schutz ke<strong>in</strong>e<br />

h<strong>in</strong>reichende Bed<strong>in</strong>gung für e<strong>in</strong>en effektiven IP-Schutz darstellt. Es ist lediglich e<strong>in</strong>e von vielen<br />

Gr<strong>und</strong>voraussetzungen, die alle<strong>in</strong>e – losgelöst von den an<strong>der</strong>en relevanten Faktoren – wenig ausrichten<br />

kann. Es ist vielmehr neben den rechtlichen Faktoren e<strong>in</strong>e Vielzahl politischer, ökonomischer<br />

<strong>und</strong> kultureller bzw. psychologischer Faktoren, die im Zusammenspiel je nach Ausgestaltung<br />

entwe<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en effektiven Schutz geistigen Eigentums erlauben o<strong>der</strong> eben diesem abträglich s<strong>in</strong>d.<br />

1 „IP“ wird im folgenden als Abkürzung für „Intellectual Property“ verwendet.<br />

1


Diese Studie, die sich neben e<strong>in</strong>er Auswertung von Sek<strong>und</strong>ärliteratur auf Interviews, Befragungen,<br />

Vorträge im Rahmen von „IP-Workshops“ <strong>und</strong> eigenen Erfahrungen stützt, geht wie folgt vor: Zunächst<br />

wird das Problem, d.h. die Qualität <strong>und</strong> Quantität <strong>der</strong> Verletzungen geistiger Eigentumsrechte<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Folgen skizziert. Im zweiten Kapitel werden die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>der</strong> Immaterialgüterrechte <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a analysiert: Auf welche Weise hat sich das ch<strong>in</strong>esische IP-<br />

Gesetzeswerke entwickelt, welche bedeutenden Gesetze s<strong>in</strong>d nutzbar <strong>und</strong> wie hat Ch<strong>in</strong>as WTO-<br />

Beitritt die Entwicklung des ch<strong>in</strong>esischen IP-Regimes bee<strong>in</strong>flusst? Im darauf folgenden Kapitel<br />

werden die Möglichkeiten zur IP-Rechtsdurchsetzung durchleuchtet: Was ist heute möglich, wo<br />

liegen Grenzen <strong>und</strong> Schwächen bei <strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung von immateriellen Schutzrechten? Das<br />

vierte Kapitel widmet sich dem Quality Brand Protection Committee (QBPC), e<strong>in</strong>em wichtigen<br />

ausländischen Gremium im Kampf um den Schutz von IP-Rechten: Wo <strong>und</strong> wie s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten<br />

für ausländische Interessen durch Beratung, Lobby<strong>in</strong>g etc. gegeben? Diesem Kapitel<br />

folgt e<strong>in</strong>e Analyse <strong>der</strong> politisch-ökonomischen Wi<strong>der</strong>stände gegen e<strong>in</strong>en effektiven IP-Schutz <strong>in</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a: Was s<strong>in</strong>d die Faktoren, die <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> begünstigen <strong>und</strong> dramatische<br />

Ausmaße annehmen lassen? Das Fazit fasst die Ergebnisse <strong>der</strong> Studie kurz zusammen <strong>und</strong><br />

wagt e<strong>in</strong>en Ausblick <strong>in</strong> die Zukunft.<br />

1 Verletzungen geistiger Eigentumsrechte <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a<br />

Zunächst wird im Folgenden kurz dargestellt, was geistige Eigentumsrechte s<strong>in</strong>d, auf welche Weise<br />

sie verletzt werden <strong>und</strong> welche Konsequenzen <strong>der</strong> Missbrauch dieser Rechte nach sich zieht. Um<br />

das Ausmaß <strong>der</strong> diesbezüglichen Probleme <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a zu verdeutlichen, schließt sich e<strong>in</strong> kurzer<br />

Überblick über Verletzungen des Gewerblichen Rechtsschutzes bzw. geistiger Eigentumsrechte<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a an.<br />

1.1 Was s<strong>in</strong>d geistige Eigentumsrechte?<br />

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges erhöhte sich <strong>der</strong> Anteil geistigen Eigentums <strong>in</strong> Form von Patent-,<br />

Marken- o<strong>der</strong> Urheberrechten an Entstehung <strong>und</strong> Wesen von Gütern <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

gewaltig. Be<strong>in</strong>halteten zum Beispiel 1947 weniger als 10% <strong>der</strong> US-Exporte immaterielle Komponenten,<br />

so waren es 1997 knapp 40%. 2 Doch nicht nur <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> immateriellen Wertschöpfung<br />

hat erheblich zugenommen, son<strong>der</strong>n auch die Fähigkeit, geistiges Eigentum nachzuahmen <strong>und</strong> zu<br />

fälschen. Die VR Ch<strong>in</strong>a ist diesbezüglich neben Thailand <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en südostasiatischen Staaten<br />

sowie mancher osteuropäischer Län<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s auffällig.<br />

Immaterialgüterrechte - wie geistige Eigentumsrechte auch genannt werden – verleihen dem Schöpfer<br />

e<strong>in</strong>er geistigen Leistung e<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel zeitlich <strong>und</strong> räumlich begrenztes Monopolrecht bei<br />

<strong>der</strong>en kommerziellen Verwertung. 3 Zu diesen Schutzrechten zählen Patent <strong>und</strong> Gebrauchsmuster<br />

(Technik), Geschmacksmuster (Design), Schriftzeichenschutz (Schriftendesign), Halbleiterschutz<br />

(Chip-Oberflächengestaltung), Sortenschutz (Pflanzen, Saatgut), Marke (Produkte, Dienstleistungen,<br />

Unternehmenskennzeichen, Werktitel) <strong>und</strong> geographische Herkunftsangaben (Produkte aller<br />

Art – <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Agrarerzeugnisse <strong>und</strong> Lebensmittel, We<strong>in</strong>, Sekt, Spirituosen).<br />

2<br />

Vgl. Schanz, Kai-Uwe, Internationale Unternehmensstrategien <strong>in</strong> <strong>der</strong> neuen WTO-Welthandelsordnung (Schweizerisches<br />

Institut für Außenwirtschafts-, Struktur- <strong>und</strong> Regionalforschung an <strong>der</strong> Hochschule St. Gallen, 35), Chur 1995, S.<br />

66.<br />

3<br />

Vgl. World Trade Organization, „Intellectual Property. What are <strong>in</strong>tellectual property rights?”, Zugriff 22.5.2000, S. 1<br />

(www.wto.org/wto/<strong>in</strong>tellec/<strong>in</strong>tell1.htm).<br />

2


Schutzrechte s<strong>in</strong>d – mit Ausnahme <strong>der</strong> Marken <strong>und</strong> sonstigen Kennzeichen - nur für <strong>in</strong>novative<br />

Produkte o<strong>der</strong> Leistungen vorgesehen <strong>und</strong> müssen angemeldet werden. E<strong>in</strong>ige davon werden geprüft,<br />

an<strong>der</strong>e lediglich registriert. 4 Der Schutz von Marken kann unbegrenzt verlängert werden. Für<br />

geographische Herkunftsangaben besteht gr<strong>und</strong>sätzlich ke<strong>in</strong>e zeitliche Begrenzung. Alle an<strong>der</strong>en<br />

gewerblichen Schutzrechte s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong>e Laufzeit von 10 bis 30 Jahren ausgelegt. Nach Ablauf dieser<br />

Frist stehen die Produkte <strong>und</strong> Leistungen <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit zur Verfügung.<br />

Das Urheberrecht, welches Urheber von Werken <strong>der</strong> Literatur, Wissenschaft <strong>und</strong> Kunst sowie<br />

Computerprogrammen, Datenbanken, Tonträgern, Filmen <strong>und</strong> bestimmten verlegerischen Leistungen<br />

schützt, entsteht im Gegensatz zu den vorgenannten Schutzrechten automatisch <strong>und</strong> endet erst<br />

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. 5 Zu den geistigen Eigentumsrechten zählen ferner Betriebs-<br />

<strong>und</strong> Fabrikationsgeheimnisse, die zwar nicht angemeldet o<strong>der</strong> registriert werden können, <strong>der</strong>en<br />

Diebstahl trotzdem strafrechtlich verfolgt werden kann.<br />

1.2 Verletzungen geistiger Eigentumsrechte <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Folgen<br />

Der Missbrauch geistigen Eigentums hat viele Gesichter. Meist handelt es sich jedoch um e<strong>in</strong>e Reproduktion<br />

bzw. Imitation verschiedener Erzeugnisse. <strong>in</strong> diesem Zusammenhang wird auch von<br />

Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> gesprochen. Für das Phänomen „Produktpiraterie“ existiert ke<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>deutige, e<strong>in</strong>heitliche <strong>und</strong> klar abgrenzbare Def<strong>in</strong>ition. Nach <strong>der</strong> gängigen Auffassung umschreibt<br />

„Produktpiraterie“ den Tatbestand <strong>der</strong> gewerbsmäßigen, krim<strong>in</strong>ellen Schutzrechtsverletzung, d.h.<br />

<strong>der</strong> gezielten, massenhaften <strong>und</strong> mit Gew<strong>in</strong>nabsicht begangenen, vorsätzlichen Verletzung bestehen<strong>der</strong><br />

Schutzrechte sowie die Verletzung <strong>der</strong> durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

geschützten Rechtspositionen. 6 „Während <strong>der</strong> Begriff „<strong>Markenpiraterie</strong>“ (...) die vorsätzliche Verwendung<br />

<strong>der</strong> Marke, des Namens, <strong>der</strong> Geschäftsbezeichnung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verpackung <strong>und</strong> Präsentation<br />

von Produkten Dritter wie<strong>der</strong>gibt, setzt „Produktpiraterie“ nicht die Verletzung e<strong>in</strong>er markenrechtlich<br />

geschützten Kennzeichnung voraus, son<strong>der</strong>n erfasst auch e<strong>in</strong>en nach dem Gesetz gegen den<br />

unlauteren Wettbewerb (zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> Deutschland) bestehenden <strong>und</strong> durchsetzbaren Schutz gegen<br />

sklavische Nachahmung <strong>und</strong> unmittelbare Leistungsübernahme.“ 7 Konkret liegt e<strong>in</strong>e Verletzung<br />

dieser Schutzrechte vor bei:<br />

• Plagiat: Hierunter s<strong>in</strong>d nachgeahmte o<strong>der</strong> bis <strong>in</strong>s Detail nachgebaute Produkte zu verstehen, die<br />

nicht den Markennamen des Orig<strong>in</strong>alherstellers tragen, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>en eigenen. Aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

Form, äußeren Ersche<strong>in</strong>ung o<strong>der</strong> Bezeichnung können Sie trotzdem von Außenstehenden mit<br />

e<strong>in</strong>em bestimmten Hersteller assoziiert werden.<br />

• Fälschung („Fake“): Hier wird e<strong>in</strong>e Marke o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Handelsname gefälscht. Das nachgeahmte<br />

Erzeugnis trägt e<strong>in</strong> Zeichen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>es Charakteristikum, welches mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>getragenen<br />

Marke o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Handelsnamen identisch ist. 8 Bei e<strong>in</strong>er Fälschung ist die Täuschung über die<br />

Herkunft perfekt ausgeführt. Der Käufer ist <strong>der</strong> festen Überzeugung, dass er das Produkt e<strong>in</strong>es<br />

renommierten Unternehmens erwirbt. Der Tatbestand <strong>der</strong> Fälschung ist e<strong>in</strong> krim<strong>in</strong>elles Delikt. 9<br />

4 Vgl. Harke, Dietrich, „Gewerblicher Rechtsschutz“, Dokument <strong>der</strong> FH Darmstadt, Fachbereich Sozial- <strong>und</strong> Kulturwissenschaften,<br />

2000, Zugriff 7.2.2003, S.1 (www.fbsuk.fh-darmstadt.de/Organisation/Personenverzeichnis_SuK/<br />

l<strong>in</strong>ks_fuer_profs/harkeweb/Arbeitsblaetter%20Design%202000.htm).<br />

5 Vgl. Harke 2000, S.2.<br />

6 Vgl. Vere<strong>in</strong>igung zur Bekämpfung von Produktpiraterie (VBP), „Vere<strong>in</strong>t <strong>in</strong> den Kampf gegen Produktpiraterie“, Internetdokument,<br />

Zugriff 01.07.2003, S. 1 (www.vbp.org/de/profil.html).<br />

7 Vgl. VBP, Zugriff 01.07.2003, S. 1.<br />

8 Vgl. Orgalime (Liaison Group of the European mechanical, electrical, electronic and metalwork<strong>in</strong>g <strong>in</strong>dustries) (Hrsg.),<br />

Wirksame Bekämpfung von Marken- <strong>und</strong> Produktpiraterie – e<strong>in</strong> praktischer Leitfaden für die europäische Investitionsgüter<strong>in</strong>dustrie,<br />

Oktober 2001, S. 10.<br />

9 Vgl. Aktion Plagiarius, Informationsdokument „Term<strong>in</strong>ologie“, Elch<strong>in</strong>gen, 2003, S. 1.<br />

3


• Markenverletzung: Auch <strong>in</strong> diesem Fall werden Produkte 1:1 kopiert, bzw. sie erwecken den<br />

E<strong>in</strong>druck, mit dem Orig<strong>in</strong>al identisch zu se<strong>in</strong>, wobei sie e<strong>in</strong>en leicht abweichenden Markennamen,<br />

wie z.B. „Sharp – Shrap“, „Rolex – Bolex“, „Fa – Fu“ haben. So kommt es <strong>in</strong> Län<strong>der</strong>n, <strong>in</strong><br />

denen das late<strong>in</strong>ische Alphabet nicht gebräuchlich ist, zu absichtlichen Verwechslungen. E<strong>in</strong>e<br />

Markenverletzung verkörpert auch die nicht autorisierte Kennzeichnung vom Marken<strong>in</strong>haber<br />

stammen<strong>der</strong> Orig<strong>in</strong>alware mit Warenauszeichnungen Dritter, selbst wenn die Orig<strong>in</strong>alware unverän<strong>der</strong>t<br />

bleibt. 10<br />

• Raubdesign: Raubdesigner s<strong>in</strong>d Unternehmen, die das Plagiat zum Market<strong>in</strong>gkonzept erheben,<br />

nicht selbst herstellen, son<strong>der</strong>n produzieren lassen <strong>und</strong> dank ihres Vertriebssystems <strong>in</strong> kurzer<br />

Zeit große Mengen dieser Plagiate absetzen können. 11<br />

• Unerlaubtes Entfernen von Marken: E<strong>in</strong>e weitere Spielart des Counterfeit<strong>in</strong>g ist es, e<strong>in</strong> Orig<strong>in</strong>alprodukt<br />

soweit unkenntlich zu machen, dass <strong>der</strong> Markennamen nicht mehr erkennbar ist.<br />

Dieses Muster, welches als eigenes Produkt des Fälschers ausgewiesen wird, wird häufig bei<br />

Messen ausgestellt. Die Nachfrage nach diesem Produkt wird dadurch sondiert; ist sie ausreichend<br />

groß, wird das Produkt nachgebaut. 12 Durch diese rechtsverletzende Praktik können<br />

Marktchancen ohne f<strong>in</strong>anzielle Aufwendungen ausgelotet werden.<br />

• Missbrauch von Patent, Gebrauchsmuster <strong>und</strong> Geschmacksmuster: Hier ist die Orig<strong>in</strong>alware<br />

ganz o<strong>der</strong> teilweise durch Patente, Gebrauchsmuster bzw. Geschmacksmuster geschützt. Trotzdem<br />

s<strong>in</strong>d diese geschützten Teile <strong>in</strong> nachgeahmten Erzeugnissen enthalten.<br />

• Urheberrechtsverletzung: Das nachgeahmte Erzeugnis besteht aus e<strong>in</strong>em Txt (Broschüre, Buch,<br />

Handbuch, etc.) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Bild, Film, Ton, Computerprogramm o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em technischen Erläuterungswerk<br />

<strong>und</strong> entspricht 1:1 <strong>der</strong> Orig<strong>in</strong>alware. 13<br />

• Diebstahl von Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnissen: Dies umfasst das weite Feld <strong>der</strong> Wirtschaftsspionage.<br />

Sie ist überall dort möglich, wo (technisches/naturwissenschaftliches) Knowhow<br />

offengelegt wird - sei es durch physischen Diebstahl o<strong>der</strong> z.B. im Rahmen von nicht „wasserdichten“<br />

Zertifizierungsverfahren.<br />

Es ist festzuhalten, dass die Reproduktion o<strong>der</strong> Imitation e<strong>in</strong>es Erzeugnisses nur dann illegal ist,<br />

wenn bestehende Schutzrechte verletzt werden. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, so ist auch e<strong>in</strong> „sklavischer<br />

Nachbau“ e<strong>in</strong>es Erzeugnisses legal, 14 wenn es nicht durch e<strong>in</strong> entsprechendes Gesetz gegen unlauteren<br />

Wettbewerb geschützt ist. Hat <strong>der</strong> Orig<strong>in</strong>alhersteller jedoch Schutzrechte wie beispielsweise<br />

Markennamen, Geschmacksmuster o<strong>der</strong> Patent angemeldet, stehen dem Eigentümer dieser Rechte<br />

<strong>in</strong> den meisten Staaten effektive Abwehrmaßnahmen gegen Fälschungen <strong>und</strong> Plagiate, etc. zur<br />

Verfügung.<br />

Die Folgen e<strong>in</strong>es unzureichenden Immaterialgüterrechtsschutzes äußern sich vielschichtig <strong>und</strong> werden<br />

<strong>in</strong> ihren Konsequenzen häufig unterschätzt. Laut Schätzungen des Counterfeit<strong>in</strong>g Intelligence<br />

Bureaus (CIB) <strong>der</strong> Internationalen Handelskammer <strong>in</strong> London sowie des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen<br />

des Europäischen Parlaments verursacht Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong><br />

weltweit m<strong>in</strong>destens 250 Mrd. US$ Umsatzverluste bei den betroffenen Unternehmen. Dies entspricht<br />

etwa 5% des Welthandels. 15 An<strong>der</strong>e Quellen gehen mit r<strong>und</strong> 450 Mrd. US$ von weit höheren<br />

Schäden aus. 16 Und das Ausmaß wird immer größer. Während sich <strong>der</strong> Welthandel zwischen<br />

1990 <strong>und</strong> 1998 verdoppelte, vervierfachte sich <strong>der</strong> Handel mit Plagiaten <strong>und</strong> Fälschungen <strong>in</strong> diesem<br />

10 Vgl. Wölfel, Helmut, Rechtsfolgen von Markenverletzungen <strong>und</strong> Maßnahmen zur Bekämpfung <strong>der</strong> <strong>Markenpiraterie</strong>,<br />

Bonn, 1990, S. 7.<br />

11 Vgl. Aktion Plagiarius 2003, S. 1.<br />

12 Vgl. Bode, Katr<strong>in</strong>, Public Relations <strong>der</strong> Fa. Koziol GmbH, Interview am 04.06.2003, Erbach.<br />

13 Vgl. Orgalime 2001, S. 10.<br />

14 Vgl. Orgalime 2001, S. 11.<br />

15 Vgl. Fischer, Stefan/Eck, Robert/Richter, Hans-Jörg, „Was sich gegen Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> tun lässt“, <strong>in</strong>:<br />

Harvard Bus<strong>in</strong>ess manager, Nr. 1/2002, S. 80-89.<br />

16 Vgl. „Stepp<strong>in</strong>g up the war aga<strong>in</strong>st piracy“, <strong>in</strong>: Economist, Internetdokument vom 07.02.2003, Zugriff 07.02.2003,<br />

(www.economist.com/agenda/displayStory.cfm?story_id=1560936).<br />

4


Zeitraum nach e<strong>in</strong>er Schätzung <strong>der</strong> OECD. 17 Die EU-Zollbehörden konnten im Jahre 2001 95 Mio.<br />

gefälschte Artikel aufbr<strong>in</strong>gen, für das Jahr 2002 wird mit <strong>der</strong> doppelten Menge gerechnet. 18<br />

E<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>s großer Schaden entsteht jedoch durch „<strong>in</strong>direkte“ Verluste. Dies ist <strong>der</strong> Fall, wenn<br />

das mit hohen Kosten hergestellte Image e<strong>in</strong>er Marke nachhaltig durch qualitativ m<strong>in</strong><strong>der</strong>wertige<br />

verme<strong>in</strong>tliche Orig<strong>in</strong>alprodukte geschädigt wird. Diese „Goodwill-Verluste“ können Unternehmen<br />

bis an den Rand <strong>der</strong> Insolvenz treiben. Beson<strong>der</strong>s bedenklich wird es für Hersteller sicherheitskritischer<br />

Produkte (z.B. Fahrzeugbremsen, Flugzeugersatzteile, elektronische Bauelemente o<strong>der</strong> Arzneimittel),<br />

wenn Imitate <strong>in</strong> Umlauf gebracht werden. Das Orig<strong>in</strong>ale produzierende Unternehmen<br />

kann <strong>in</strong> unberechtigte, schwerwiegende Produkthaftungs- <strong>und</strong> Schadensersatzklagen verwickelt<br />

wird, <strong>der</strong>en Abwehr nur dann gel<strong>in</strong>gt, wenn ausreichend präventive Maßnahmen getroffen wurden.<br />

19<br />

Doch nicht nur Konsumenten <strong>und</strong> Unternehmen leiden unter dieser „dunklen Seite <strong>der</strong> Globalisierung“.<br />

Durch Counterfeit<strong>in</strong>g 20 entstehen auch beträchtliche makroökonomische Schäden wie Steuerausfälle<br />

<strong>und</strong> Arbeitsplatzverluste. Der Deutsche Industrie- <strong>und</strong> Handelskammertag (DIHK) sowie<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Deutschen Industrie (BDI) schätzt, dass ohne Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong><br />

zwischen 70.000 <strong>und</strong> 80.000 mehr Menschen <strong>in</strong> Deutschland beschäftigt werden könnten. 21 Da Plagiate<br />

meist im Verborgenen produziert, importiert <strong>und</strong> vertrieben werden, entgehen dem Geme<strong>in</strong>wesen<br />

Steuer- <strong>und</strong> Zolle<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> beträchtlichem Umfang.<br />

Counterfeit<strong>in</strong>g bedroht direkt auch Menschenleben: Mehrere tausend Menschen sterben <strong>in</strong> den<br />

Entwicklungslän<strong>der</strong>n jedes Jahr an gefälschten o<strong>der</strong> gepanschten Medikamenten. Nach Schätzungen<br />

des Internationalen Verbandes <strong>der</strong> Arzneimittelhersteller (IFPMA) s<strong>in</strong>d r<strong>und</strong> 7% aller weltweit gehandelten<br />

Medikamente <strong>und</strong> pharmazeutischen Mittel Fälschungen. 22 Des weiteren bremsen Fälscher<br />

<strong>und</strong> Plagiatoren die Innovations- <strong>und</strong> Investitionsbereitschaft, da sie sich fremde Entwicklungen<br />

zunutze machen, ohne e<strong>in</strong>en eigenen kreativen o<strong>der</strong> f<strong>in</strong>anziellen Beitrag zu leisten. Sie br<strong>in</strong>gen<br />

die Inhaber gewerblicher Schutzrechte um ihren verdienten Erfolg ihrer Entwicklungsleistung. 23<br />

E<strong>in</strong> fehlendes Unrechtsbewusstse<strong>in</strong> <strong>der</strong> Konsumenten aber auch mancher zuständiger Richter – <strong>und</strong><br />

das nicht nur <strong>in</strong> Entwicklungs- o<strong>der</strong> Schwellenlän<strong>der</strong>n - stellt nach wie vor e<strong>in</strong> Haupth<strong>in</strong><strong>der</strong>nis zur<br />

effektiven Bekämpfung von Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> dar. E<strong>in</strong>e falsche Rolex zu tragen, schade<br />

nicht, solange <strong>der</strong> Käufer wüsste, dass die Uhr gefälscht sei – so Louise Sylvian, die Leiter<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

australischen Verbraucherschutzorganisation. 24 Sogar e<strong>in</strong> deutscher Richter behauptete, dass Fälschungen<br />

<strong>und</strong> Imitate nur den sowieso reichen Unternehmen schaden würden. Für die Konsumenten<br />

sei dies jedoch e<strong>in</strong> Segen, könnten sie doch günstiger an häufig qualitativ vergleichbare Ware<br />

kommen. 25 Die Produktion von Fälschungen <strong>und</strong> Plagiaten sei lediglich e<strong>in</strong> Kavaliersdelikt, <strong>der</strong><br />

„positive“ Umverteilungsmechanismen <strong>in</strong> Gang setzen könnte. Dies ist e<strong>in</strong> Irrglaube. Wie oben<br />

skizziert, ist Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> ke<strong>in</strong>eswegs e<strong>in</strong>e Art „Streich“, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> schwerwie-<br />

17<br />

Konrad Handschuch/Kriszt<strong>in</strong>a Koenen, „Produktfälschung. Weit verbreitet“, <strong>in</strong>: Wirtschaftswoche, 29.5.2003, S. 66.<br />

18<br />

Vgl. Handschuch/Koenen 2003, S. 68.<br />

19<br />

Zu diesen präventiven Maßnahmen zählen hier <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e technische Abwehrmaßnahmen wie chemische F<strong>in</strong>gerabdrücke<br />

<strong>und</strong> spezielle Produktkennzeichnungen sowie e<strong>in</strong>e genaue Produktionsdokumentation, um vor Gericht beweisen<br />

zu können, dass das schadenverursachende Produkt nicht aus dem Hause des Beklagten stammt.<br />

20<br />

Der Ausdruck Counterfeit<strong>in</strong>g bedeutet schlicht Fälschung <strong>und</strong> wird im englischsprachigen Raum synonym für den <strong>in</strong><br />

Deutschland gängigen Begriff Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> verwendet.<br />

21<br />

Vgl. Fischer/Eck/Richter 2002, S. 80.<br />

22<br />

Vgl. Herbermann, Jan D., „Immer mehr Medikamente werden gefälscht”, <strong>in</strong>: Handelsblatt, 28.5.2002, S.8.<br />

23<br />

Vgl. Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> e.V. (APM) (Hrsg.), Infobroschüre Produkt-<br />

<strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> <strong>in</strong> Zahlen, Bonn 2001, S. 2.<br />

24<br />

Vgl. Handschuch/Koenen 2003, S. 69.<br />

25<br />

Vgl. Behrens, Till, „Die Ausbeutung von Innovationen“, Vortrag im Rahmen des Plagiarius-Workshops, 28.03.2003,<br />

Berl<strong>in</strong>.<br />

5


gendes Problem, dass immer gefährliche Ausmaße annimmt <strong>und</strong> häufig vom organisierten Verbrechen<br />

ausgeht.<br />

E<strong>in</strong> Indikator für die Brisanz des Problems s<strong>in</strong>d die umfangreichen Mittel, die Markenhersteller<br />

jährlich für die gezielte Bekämpfung von Counterfeit<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>setzen. Die weltweit 500 größten Unternehmen<br />

geben jährlich im Durchschnitt zwei bis vier Millionen US$ für die Bekämpfung von<br />

Fälschungen aus. Dies umfasst die Gründung von Son<strong>der</strong>abteilungen, Sicherheitskennzeichnungen,<br />

Rechtsbeistand, die Zusammenarbeit mit Detekteien <strong>und</strong> die Prozesskosten vor Gericht. 26<br />

1.3 Verletzungen des gewerblichen Rechtsschutzes <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a – E<strong>in</strong>e kurze Bestandsaufnahme<br />

Ch<strong>in</strong>a zählt zu den Län<strong>der</strong>n mit den umfangreichsten <strong>und</strong> schwerwiegendsten Verstößen gegen<br />

Rechte des geistigen Eigentums. R<strong>und</strong> 16 Mrd. US$ Umsatz verlieren westliche Konzerne <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

pro Jahr, 27 Tendenz steigend. Verschärft werden die Umsatze<strong>in</strong>bußen dadurch, dass die gefälschten<br />

Produkte nicht nur <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a abgesetzt, son<strong>der</strong>n auch auf dem Weltmarkt vertrieben werden. Selbst<br />

Unternehmen, die sich bisher nicht im ch<strong>in</strong>esischen Markt engagierten, s<strong>in</strong>d davon zunehmend betroffen.<br />

Der US-Zoll stellte im Jahr 2001 bei <strong>in</strong>sgesamt 694 Beschlagnahmen aus Ch<strong>in</strong>a Waren im<br />

Wert von r<strong>und</strong> 15 Mio. US$ sicher. 28<br />

Schätzungen ausländischer Produzenten zufolge s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens 30% ihrer Markenprodukte (z.B.<br />

Marlboro, Gillette, Nike, diverse Biermarken) <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a Fälschungen. 29 Beson<strong>der</strong>s gravierend ist <strong>der</strong><br />

Marktanteil von Software-Raubkopien. Zahlen des Aktionskreises Deutsche Wirtschaft gegen Produkt-<br />

<strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> (APM) zufolge s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a r<strong>und</strong> 94% <strong>der</strong> neu <strong>in</strong>stallierten Standardapplikationen<br />

Raubkopien. 30 Die Hersteller dieser Software erleiden jährlich Umsatze<strong>in</strong>bußen <strong>in</strong> Höhe<br />

von r<strong>und</strong> 12 Mrd. US$ weltweit; im asiatisch-pazifischen Raum beläuft sich <strong>der</strong> Schaden auf ca. 4<br />

Mrd. US$, alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a auf etwa 1,7 Mrd. US$. 31 Wenige Tage nach <strong>der</strong> Premiere des<br />

Computerprogramms W<strong>in</strong>dows XP waren die ersten Raubkopien auf den Märkten Pek<strong>in</strong>gs<br />

erhältlich. Die Software-Firma Adobe erwägt sogar, künftig auf ch<strong>in</strong>esische Versionen ihrer<br />

Programme zu verzichten, da Raubkopien <strong>der</strong> gesamten Produktpalette teilweise zu umgerechnet<br />

knapp 50 Cent angeboten werden. 32<br />

E<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schätzung des ABB-Kontaktmanns für Technologietransfer Peter Flohr zufolge erreichen<br />

nachgemachte Elektro<strong>in</strong>stallationsprodukte <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a e<strong>in</strong>en Marktanteil von r<strong>und</strong> 60%, wobei die<br />

meisten <strong>der</strong> Fälscherschmieden sogar die ISO-Norm 9000 – bestätigt durch ausländische Zertifizierer<br />

– erreichen. 33 Joseph Johnson vom nie<strong>der</strong>ländisch-britischen Konzern Unilever klagt: „Ohne<br />

Zweifel: Die Situation <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a ist schlimmer als <strong>in</strong> jedem an<strong>der</strong>en Land“. 34 Den Fahn<strong>der</strong>n des Lebensmittelmultis<br />

gelang es, e<strong>in</strong>e Untergr<strong>und</strong>fabrik auszuheben, die unter unsäglichen hygienischen<br />

Verhältnissen Erdnussbutter unter dem Markennamen Unilever produzierte. Daimler-Chrysler ließ<br />

im Jahre 2002 alle<strong>in</strong> 4.000 gefälschte W<strong>in</strong>dschutzscheiben zerstören <strong>und</strong> Hersteller von gefälschten<br />

26<br />

Vgl. Handschuch/Koenen 2003, S. 69.<br />

27<br />

Vgl. Gärtner, Markus, „Ch<strong>in</strong>as Schattenboxen gegen die Produktpiraten“, <strong>in</strong>: Handelsblatt, 3.5.2002, S. 5.<br />

28<br />

Vgl. Miller, Matthew, “Call for more action on pirates; Tougher crim<strong>in</strong>al penalties, greater diligence needed after<br />

WTO entry, warns US delegation”, <strong>in</strong>: South Ch<strong>in</strong>a Morn<strong>in</strong>g Post, 14.05.2001, S. 4.<br />

29<br />

Vgl. Hoffmann, Fritz, „Ch<strong>in</strong>a’s Pirates, It’s not just little guys – state-owned factories add to the plague of fakes“, <strong>in</strong>:<br />

Bus<strong>in</strong>ess Week, 5 th June 2000, S. 30.<br />

30<br />

Vgl. APM 2001, S. 1.<br />

31<br />

Vgl. Department of State, “World Trade Organization,: analysis of Ch<strong>in</strong>a’s Commitments to Other Members,” <strong>in</strong>:<br />

General Account<strong>in</strong>g Office Report, Internetdokument, 3.10.2002, Zugriff 19.2.2003, S. 1<br />

(http://us<strong>in</strong>fo.state.gov/regional/ea/iprcn/20021003.htm).<br />

32<br />

Lorenz, <strong>Andreas</strong>, „Ch<strong>in</strong>a. Echte Mutter”, <strong>in</strong>: Der Spiegel, 10/2002, S. 166.<br />

33<br />

Vgl. Sturm, Thomas, „Wenn’s ums Geld geht”, <strong>in</strong>: OAV-Report, 2.7.2001, S. 2.<br />

34 Lorenz 2002, S. 167.<br />

6


Bremsbelägen schließen. Die IACC (International Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g Coalition) geht davon aus,<br />

dass <strong>der</strong> Marktanteil an gefälschten Autozulieferteilen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a zwischen 30% <strong>und</strong> 70% liegt. 35<br />

Auch VW hat mit se<strong>in</strong>em Jo<strong>in</strong>t Venture <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a, <strong>der</strong> Shanghai Automotive Industry Co (SAIC)<br />

diesbezüglich zu kämpfen: „Chery“, e<strong>in</strong> ch<strong>in</strong>esischer PKW aus <strong>der</strong> Prov<strong>in</strong>z Anhui, <strong>der</strong> zu 60% aus<br />

Teilen des VW-Jetta besteht, wird mit Hilfe <strong>der</strong> SAIC landesweit ohne Zustimmung von VW vertrieben.<br />

36<br />

Fast alle weltweiten Markenprodukte ausländischer Unternehmen s<strong>in</strong>d anfällig für Nachahmungen<br />

<strong>und</strong> Fälschungen: Elektrowerkzeuge, elektronische Produkte, Batterien, Parfums, Textilien <strong>und</strong><br />

Markenkleidung, Armbanduhren, Kfz-Ersatzteile, Spielwaren bis h<strong>in</strong> zu gesamten Straßenbahnen<br />

<strong>und</strong> Automobilen. Beson<strong>der</strong>s beliebt wurde <strong>in</strong> letzter Zeit außerdem das „refill<strong>in</strong>g“ von Alkoholika.<br />

Teuere Orig<strong>in</strong>al-Spirituosen, z.B. französischer Cognac, werden <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e Behälter zum Eigengebrauch<br />

o<strong>der</strong> Weiterverkauf umgefüllt, <strong>und</strong> durch billigen Fusel aus <strong>in</strong>ländischer Produktion ersetzt<br />

<strong>und</strong> mit e<strong>in</strong>em nachgemachten Verschluss als „Orig<strong>in</strong>al“ verkauft. Dieses Produkt wird –<br />

wenn überhaupt – erst nach dem „Genuss“ als Fälschung entlarvt. 37<br />

Wie leicht Fälscher arbeiten können, <strong>und</strong> dass dies häufig ohne größere Investitionen möglich ist,<br />

zeigt das folgende Beispiel: Fälscher kaufen leere Kunststoff-Flaschen <strong>in</strong> großen Mengen von bestimmten<br />

Produzenten sowie literweise Shampoo e<strong>in</strong>fachster Qualitätsgüte zu e<strong>in</strong>em äußerst niedrigen<br />

Preis. Die Herstellung von Labels von Markennamen <strong>und</strong> bekannten Produkten wird extern <strong>in</strong><br />

Auftrag gegeben. Nun kann <strong>der</strong> Fälscher – häufig zuhause <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Wohnzimmer – die e<strong>in</strong>zelnen<br />

„Vorprodukte“ zu e<strong>in</strong>em „Copycat“ zusammenfügen <strong>und</strong> zu e<strong>in</strong>em höheren Preis verkaufen. Falls<br />

<strong>der</strong> Fälscher Beziehungen zu e<strong>in</strong>em Mitarbeiter aus <strong>der</strong> Produktion des Herstellers von Orig<strong>in</strong>alverpackungen<br />

unterhält <strong>und</strong> dieser die e<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Palette unterschlagen kann, ist die Herstellung<br />

<strong>der</strong> gefälschten Produkte noch e<strong>in</strong>facher.<br />

Neben Produkten des täglichen Bedarfs stehen Medikamente auf <strong>der</strong> Prioritätenliste <strong>der</strong> Fälscher<br />

ganz oben. Mehreren Quellen zufolge soll Ch<strong>in</strong>a bereits zum weltweit größten Lieferanten gefälschter<br />

Pharmazeutika avanciert se<strong>in</strong>. 38 Antibiotika, die nur Talkumpu<strong>der</strong> enthalten, Anti-Baby-Pillen,<br />

gefüllt mit Reismehl, zählen dabei zu den „harmlosen“ Fällen. Über 190.000 Menschen starben laut<br />

Shenzhen Even<strong>in</strong>g News im Jahre 2001 an gefälschten Medikamenten, die durch Giftstoffe o<strong>der</strong><br />

Bakterien verseucht waren. 39 Weniger gefährlich, aber dennoch das Problem veranschaulichend, ist<br />

<strong>der</strong> Fall Harry Potter. Obwohl bisher erst fünf Bände erschienen s<strong>in</strong>d, kann <strong>der</strong> Leser <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

schon r<strong>und</strong> zehn ch<strong>in</strong>esische Harry Potter Bände erwerben 40 . Ch<strong>in</strong>esische Plagiatoren beweisen<br />

Phantasie <strong>und</strong> arbeiten mit diversen Verlagshäusern zusammen, wie <strong>in</strong> diesem Fall u.a. mit dem<br />

Sichuaner Volksverlag. 41<br />

E<strong>in</strong>em Bericht <strong>der</strong> State Adm<strong>in</strong>istration of Industry and Commerce zufolge wurden im Jahre 2001<br />

22.813 Handelsmarkenverletzungen registriert, von denen <strong>in</strong> 2.500 Fällen ausländische Marken<strong>in</strong>haber<br />

betroffen waren. 42 Die meisten Fälle ereigneten sich dabei <strong>in</strong> den Prov<strong>in</strong>zen Zhejiang (4.523)<br />

35 Vgl. IACC, „Letter to Mrs. Gloria Blue, Office of the United States Trade Representative”, 10.09.2003, Internetdokument,<br />

Zugriff 18.12.2003, S. 3 (http://publish.iacc.org/teampublish/uploads/ USTRCh<strong>in</strong>aFR7-03F<strong>in</strong>al.pdf).<br />

36 Vgl. Gärtner 2002, S. 5.<br />

37 Vgl. Süggeler, Ra<strong>in</strong>er Felix, „Brand Protection. A systematic approach from a banknote pr<strong>in</strong>ter’s perspective“, Vortrag<br />

im Rahmen des Plagiarius Workshops am 17.03.2003, Ofic<strong>in</strong>a de Armonization del Mercado Interior (OAMI),<br />

Alicante.<br />

38 Vgl. Goodman, Peter S., “Ch<strong>in</strong>a’s Killer Headache: Fake Pharmaceuticals”, <strong>in</strong>: Wash<strong>in</strong>gton Post Foreign Service,<br />

30.08.2002, Internetausgabe, Zugriff 04.03.2003, S. 1 (www.wash<strong>in</strong>gtonpost.com).<br />

39 Vgl. Goodman 30.08.2003, S. 1.<br />

40 Die gefälschten Bände heißen u.a. „Harry Potter <strong>und</strong> <strong>der</strong> Leopardendrachen“ o<strong>der</strong> „Harry Potter <strong>und</strong> <strong>der</strong> große Trichter“.<br />

Vgl. FH Ludwigshafen (Hrsg.), Xiu Cai, Fachzeitschrift des Ostasien<strong>in</strong>stituts, 8.3.2003, Ludwigshafen.<br />

41 Vgl. FH Ludwigshafen, 8.3.2003, S. 1.<br />

42 Zit.n. European Union Chamber of Commerce <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a, Intellectual Property Rights Work<strong>in</strong>g Group, “Position Paper<br />

2002/2003”, www.euccc.com.cn/english/docs2003/<strong>in</strong>tellectual_property_rights_wg.pdf., Zugriff am 20.7.2003, S.2.<br />

7


<strong>in</strong> Guangdong (2.051), Jiangsu (1.843) <strong>und</strong> Anhui (1.323). Es handelt sich dabei um wirtschaftlich<br />

vergleichsweise weit entwickelte Prov<strong>in</strong>zen.<br />

E<strong>in</strong>e Umfrage <strong>der</strong> Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer <strong>der</strong> Europäischen Union <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a, die im Oktober<br />

2002 unter ihren Mitgliedsunternehmen durchgeführt wurde, ergab e<strong>in</strong> differenziertes Bild zwischen<br />

rechtlichen Rahmen zum Schutz geistigen Eigentums <strong>und</strong> dessen Durchsetzung. In e<strong>in</strong>er<br />

Bandbreite von 1 (ungenügend) bis 10 (sehr gut) wurden die bestehenden Gesetze des gewerblichen<br />

Rechtsschutzes mit 6,0 als befriedigend e<strong>in</strong>gestuft. E<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Bild zeichnet sich jedoch im Bereich<br />

<strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung ab: Mit e<strong>in</strong>er durchschnittlichen Bewertung von nur 3,8 werden die<br />

de facto Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten als nicht ausreichend e<strong>in</strong>gestuft. 43 Die befragten Unternehmen<br />

gaben an, dass sie mit Rechtsverletzungen ihrer Handelsmarken (49%), Patente (37%),<br />

Urheberrechte (34%), Sortenschutz (7,3%) <strong>und</strong> Integrierten Schaltkreisen / Schaltkreistopographien<br />

(2,4%) zu kämpfen haben. Da nicht alle Unternehmen beispielsweise Patente bzw. <strong>in</strong>tegrierte<br />

Schaltkreise angemeldet haben, liegt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> von Counterfeit<strong>in</strong>g betroffenen Unternehmen<br />

höher als diese Zahlen es zunächst vermuten lassen: Dem Bericht zufolge ist jedes zweite Unternehmen<br />

<strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er Form von Verletzungen ihres geistigen Eigentums betroffen. Des weiteren<br />

bleibt festzuhalten, dass die Dunkelziffer recht hoch ist. Eigene Recherchen haben ergeben,<br />

dass viele Unternehmen (noch) gar nicht wissen, dass Fälschungen ihrer Produkte versehen <strong>in</strong> weiten<br />

Teilen Ch<strong>in</strong>as vertrieben werden. Selbst Unternehmen, die bisher ihre Vertriebsaktivitäten nur<br />

auf Europa konzentriert haben, s<strong>in</strong>d dagegen nicht gefeit.<br />

Aber nicht nur ausländische Marken bzw. <strong>der</strong>en Produkte werden Opfer von Fälschern <strong>und</strong> Plagiatoren,<br />

auch ch<strong>in</strong>esische Unternehmen werden selbst vermehrt Ziel von Counterfeit<strong>in</strong>g im eigenen<br />

Land. Gerade Marken aufstreben<strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischer mult<strong>in</strong>ationaler Unternehmen wie „Haier“ werden<br />

gerne gefälscht. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Kopien <strong>und</strong> Fälschungen immer<br />

besser werden. Vielfach s<strong>in</strong>d sie bereits mit Strichcodes, Waren- <strong>und</strong> Sicherheitszeichen wie z.B.<br />

Echtheitshologrammen ausgestattet <strong>und</strong> machen dem K<strong>und</strong>en das Erkennen von Fälschungen nicht<br />

leicht. „Selbst aufwändige technische Sicherheitsmerkmale wie Hologramme, Farbcodes, digitale<br />

Signaturen o<strong>der</strong> Microschriften gewähren nur e<strong>in</strong>en temporären Schutz. Sie besitzen häufig nur e<strong>in</strong>e<br />

„Halbwertszeit“ von e<strong>in</strong>em halben bis zu zwei Jahren. Das Kennzeichnen von Produkten läuft auf<br />

e<strong>in</strong> Katz- <strong>und</strong> Mausspiel h<strong>in</strong>aus,“ so Robert Eck. 44<br />

Verletzungen gegen Rechte geistigen Eigentums kann jedoch auch durch direkten Diebstahl von<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnissen erfolgen. Im Januar 2003 wurden zwei Fälle von Industriespionage<br />

<strong>in</strong> den USA bekannt: Vertreter zweier ch<strong>in</strong>esischer Firmen hatten versucht, Informationen<br />

über das Design von Computer Chips sowie von Codes für Softwareapplikationen zu stehlen, mit<br />

<strong>der</strong>en Hilfe die Suche nach Öl <strong>und</strong> Gas erleichtert werden kann. 45 Aus gleicher Quelle geht hervor,<br />

dass laut e<strong>in</strong>er Untersuchung von Pricewaterhouse Coopers aus dem Jahr 2001, den 1.000 größten<br />

US-Unternehmen Schäden <strong>in</strong> Höhe vom m<strong>in</strong>destens 45 Mrd. US$ durch Industriespionage aus aller<br />

Welt entstehen.<br />

2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen des Schutzes geistiger Eigentumsrechte <strong>in</strong> <strong>der</strong> VRC<br />

Im Folgenden wird zunächst die Entwicklung des rechtlichen Rahmens auf nationalem sowie <strong>in</strong>ternationalem<br />

Niveau bis heute analysiert. In Kapitel 4 wird auf die Situation <strong>der</strong> Durchsetzung geistiger<br />

Eigentumsrechte <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a e<strong>in</strong>gegangen.<br />

43 Vgl. European Chamber of Commerce <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a, S.3.<br />

44 Robert Eck, „Ganzheitliches Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g“, Vortrag im Rahmen des Sem<strong>in</strong>ars „Internationales strategisches<br />

Produkt- <strong>und</strong> Markenschutzmanagement – Schwerpunkt VR Ch<strong>in</strong>a“ am 13.05.2002, IHK Pfalz, Ludwigshafen.<br />

45 Vgl. „FBI untersucht mögliche Hightech-Spionage aus Ch<strong>in</strong>a“, <strong>in</strong>: Computerwoche onl<strong>in</strong>e, 16.1.2003, Zugriff<br />

17.1.2003, S.1 (www.computerwoche.de/<strong>in</strong>dex.cfm?pageid=254&artid=44734).<br />

8


In <strong>der</strong> deutschen Öffentlichkeit grassieren zwei Vorurteile. Erstens gäbe es <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a kaum<br />

gesetzliche Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums <strong>und</strong> zweitens habe die ch<strong>in</strong>esische Regierung<br />

ke<strong>in</strong> Interesse, diese Rechte zu schützen. Dies trifft nicht zu. In den letzten Jahren hat Ch<strong>in</strong>a<br />

e<strong>in</strong> fast vollständiges Rechtssystem zum Schutz geistigen Eigentums aufgebaut. Ch<strong>in</strong>a verfügt heute<br />

über e<strong>in</strong> Markengesetz, e<strong>in</strong> Patentrecht, Zivilrecht, e<strong>in</strong> Strafgesetzbuch <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Wettbewerbsrecht.<br />

Im folgenden wird die Entwicklung des rechtlichen Rahmens zum Schutz geistigen Eigentums beleuchtet.<br />

Dabei wird neben e<strong>in</strong>em kurzen historischen Rückblick vor allem auf zwei wesentliche<br />

Meilenste<strong>in</strong>e des ch<strong>in</strong>esischen IP-Regimes e<strong>in</strong>gegangen. E<strong>in</strong>erseits handelt es sich um die diplomatischen<br />

Bemühungen <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>igten Staaten ab Ende <strong>der</strong> 70er Jahre, Ch<strong>in</strong>a dazu zu bewegen, e<strong>in</strong>en<br />

effektiven gewerblichen Rechtsschutz zu implementieren; an<strong>der</strong>erseits Ch<strong>in</strong>as Beitritt zur<br />

WTO, <strong>der</strong> aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> verpflichtenden Übernahme <strong>der</strong> TRIPS (Trade-related Intellectual Property<br />

Rights) zu großen Fortschritten – zum<strong>in</strong>dest im Bereich <strong>der</strong> gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen – geführt hat.<br />

2.1 Von <strong>der</strong> Q<strong>in</strong>g-Dynastie bis zum Ende <strong>der</strong> Mao-Ära<br />

Die ersten gesetzlichen Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a reichen bis <strong>in</strong> die<br />

letzten Jahre <strong>der</strong> Q<strong>in</strong>g-Dynastie (1644-1911) zurück. Westliche Konzepte zum gewerblichen<br />

Rechtsschutz hatten unter an<strong>der</strong>em auch durch politischen Druck des Westens E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> die ch<strong>in</strong>esische<br />

Gesetzgebung gef<strong>und</strong>en. So wurde bereits 1910 das erste Gesetz zum Schutz von Urheberrechten<br />

„The Law of Author`s Right of the Great Q<strong>in</strong>g“ verkündet. Bis 30 Jahre nach dem Tod des<br />

Autors sollten se<strong>in</strong>e Werke geschützt <strong>und</strong> Strafen gegen Missbrauch verhängt werden. 46 E<strong>in</strong>en realen<br />

Schutz konnte dieses Gesetz aufgr<strong>und</strong> mangelhafter Anwendung jedoch nicht gewähren.<br />

Weiter ausgebaut wurden diesbezügliche Gesetze <strong>in</strong> <strong>der</strong> republikanischen Ära (1911-1949). Die<br />

Rechtsdurchsetzung war jedoch problematisch, beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> „Warlords“ (1911-1927)<br />

als die Pek<strong>in</strong>ger Zentralregierung die politische Kontrolle über große Teile Ch<strong>in</strong>as verloren hatte. 47<br />

Dem Schutz von Handelsmarken <strong>und</strong> Patenten wurde dabei von ch<strong>in</strong>esischer Seite größere Bedeutung<br />

beigemessen als <strong>der</strong> Schutz von Urheberrechten. Handelsmarken- <strong>und</strong> Patentschutz wurden für<br />

die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Volkswirtschaft als notwendig erachtet. Urheberrechte<br />

standen jedoch <strong>in</strong> Konflikt mit <strong>der</strong> konfuzianischen Tradition, die besagt, dass nur <strong>der</strong>jenige<br />

Meister werden könne, <strong>der</strong> den Meister meisterlich kopiert. 48 Es wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen<br />

Denktradition, dass geistige Leistungen <strong>und</strong> <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße künstlerische im Eigentum<br />

e<strong>in</strong>zelner stehen <strong>und</strong> nur gegen e<strong>in</strong>e Zahlung nutzbar s<strong>in</strong>d. Auf diese Problematik wird noch ausführlicher<br />

im Abschnitt 5.2 e<strong>in</strong>gegangen. Urheberrechte (Copyrights) wurden nicht als wirtschaftliche,<br />

son<strong>der</strong>n als „kulturelle Angelegenheit“ e<strong>in</strong>gestuft.<br />

Die Regierung <strong>der</strong> Guom<strong>in</strong>gdang („Nationale Volkspartei“) g<strong>in</strong>g noch e<strong>in</strong>en Schritt weiter <strong>und</strong> begann<br />

im Jahr 1930, literarische <strong>und</strong> künstlerische Werke e<strong>in</strong>er staatlichen Zensur zu unterwerfen.<br />

Urheberrechtlicher Schutz war erst nach erfolgter staatlicher Registrierung möglich. Ohne die Zensur<br />

überstanden zu haben, durfte ke<strong>in</strong> literarisches Werk veröffentlicht werden. Oksenberg, Potter<br />

<strong>und</strong> Abnett br<strong>in</strong>gen das Problem auf den Punkt: „What started out as an idea imported from the<br />

West to protect the rights of writers and artists became an <strong>in</strong>strument through which the Ch<strong>in</strong>ese<br />

state limited those rights <strong>in</strong> accordance with traditional Ch<strong>in</strong>ese thought”. 49 Unter an<strong>der</strong>em sollte<br />

46 Vgl. Wang Chenguang/Zhang Xianchu, Introduction to Ch<strong>in</strong>ese Law, Hongkong/S<strong>in</strong>gapore 1997, S. 440.<br />

47 Vgl. Oksenberg, Michael/Potter, Pitman B./Abnett, William B., Advanc<strong>in</strong>g <strong>in</strong>tellectual property rights: Information<br />

technologies and the course of economic development <strong>in</strong> ch<strong>in</strong>a (The National Bureau of Asian Research), 1996, Seattle,<br />

S. 12.<br />

48 Vgl. Fred G. Schütz, “Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a. Alles wird gefälscht“, <strong>in</strong>: Wirtschaftsmagaz<strong>in</strong><br />

Pfalz (IHK Pfalz), Ludwigshafen, 7-8/2002, S. 24.<br />

49 Oksenberg/Potter/Abnett 1996, S. 12.<br />

9


dieser missbräuchliche Umgang mit Copyrights die Entwicklung des Urheberrechtsschutzes bis<br />

Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre hemmen. Aus Sicht <strong>der</strong> Autoren <strong>und</strong> Künstler war dieses „entstellte“ Recht<br />

ke<strong>in</strong> Konzept, um ihre Rechte zu verbessern, son<strong>der</strong>n es bedeutete Restriktion bis h<strong>in</strong> zu Gefahr für<br />

politisch motivierte Verfolgung.<br />

Da <strong>der</strong> Schutz geistiger Eigentumsrechte marxistisch-len<strong>in</strong>istischen Theorien wi<strong>der</strong>sprach, wurde<br />

während <strong>der</strong> Ära Mao Zedongs (1949-1976) das gesamte IPR-Gesetzeswerk, das zu Zeiten <strong>der</strong> Guom<strong>in</strong>gdang<br />

errichtet worden war, abgeschafft. Patente, Lizenzen o<strong>der</strong> Handelsmarkenschutz wurden<br />

von <strong>der</strong> Kommunistischen Partei als Instrumente imperialistischer Ausbeutung gebrandmarkt. Autoren<br />

<strong>und</strong> Künstler wurden „staatlich vere<strong>in</strong>nahmt“, d.h. sie bekamen e<strong>in</strong>e Art öffentlicher Gr<strong>und</strong>versorgung<br />

zugesprochen <strong>und</strong> bezogen zusätzlich Honorare für ihre <strong>der</strong> staatlichen Zensur unterworfenen<br />

Werke. Das Recht, diese Publikationen zu nutzen, verblieb ausschließlich bei staatlichen Behörden.<br />

50<br />

Mitte <strong>der</strong> fünfziger Jahre wurden alle Verlage, Radiostationen <strong>und</strong> Filmstudios verstaatlicht. Die<br />

Zensur wurde weiter verschärft <strong>und</strong> künstlerische Kreativität häufig bereits im Keim erstickt. Die<br />

Kulturrevolution schließlich bedeutete das Ende jeglicher kommerzieller künstlerischer Rechte. Mit<br />

Angriffen auf bestimmte Schriftsteller <strong>und</strong> <strong>der</strong> Absetzung des Pek<strong>in</strong>ger Bürgermeisters im November<br />

1965 begann e<strong>in</strong>e r<strong>und</strong> 10jährige „dunkle“ Epoche <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschichte Ch<strong>in</strong>as. Auf Maos Aufruf<br />

h<strong>in</strong> bildeten Mittelschüler <strong>und</strong> Studenten <strong>in</strong> ganz Ch<strong>in</strong>a sogenannte „Rote Garden“. Sie verfolgten,<br />

quälten, misshandelten <strong>und</strong> erniedrigten alle, die als Konterrevolutionäre betrachtet wurden – lokale<br />

Führungskräfte, ehemalige Angehörige des Bürgertums <strong>und</strong> nicht zuletzt Intellektuelle <strong>und</strong> Künstler.<br />

51 Maos Überzeugung, dass Intellektuelle nicht zum Proletariat zählten <strong>und</strong> deshalb e<strong>in</strong> Schutz<br />

ihrer Werke e<strong>in</strong>e Verteidigung bourgeoiser Rechte sei, führte dazu, dass gerade <strong>in</strong> den Bereichen<br />

des Unterrichtswesens, <strong>der</strong> Kunst <strong>und</strong> Literatur Säuberungen radikal durchgeführt wurden. Würde<br />

die ch<strong>in</strong>esische Regierung geistiges Eigentum von Individuen schützen, so begäbe sie sich auf den<br />

kapitalistischen Weg – so <strong>der</strong> politische Gr<strong>und</strong>tenor <strong>der</strong> Kulturrevolution.<br />

2.2 Deng Xiaop<strong>in</strong>gs Initiative – die ersten Anfänge nach Mao<br />

Nach dem Tode Maos <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er kurzen Übergangsphase unter Hua Guofeng von 1976 bis 1978<br />

schloss sich die Reformära unter Deng Xiaop<strong>in</strong>g (bis 1997) an. Dengs Formulierung, es sei gleich,<br />

ob die Katze schwarz o<strong>der</strong> weiß sei, Hauptsache, sie f<strong>in</strong>ge Mäuse, fand weltweit Gehör <strong>und</strong> g<strong>in</strong>g <strong>in</strong><br />

die Annalen <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Geschichte e<strong>in</strong>. Ziel <strong>der</strong> Deng’schen Mo<strong>der</strong>nisierungspolitik war zwar<br />

nicht e<strong>in</strong>e Abwendung vom sozialistischen Systemtyp, jedoch e<strong>in</strong>e Steigerung <strong>der</strong> ökonomischen<br />

Leistungsfähigkeit des Systems durch marktwirtschaftliche Reformen zu erreichen. 52 Auch <strong>der</strong><br />

Umgang mit geistigen Eigentumsrechten än<strong>der</strong>te sich. Bei e<strong>in</strong>er nationalen Wissenschaftskonferenz<br />

im Frühjahr 1978 ließ Deng verlauten, dass die Intellektuellen Bestandteil <strong>der</strong> Arbeiterklasse seien,<br />

<strong>und</strong> sie deshalb Rechte zugesprochen bekommen sollten, die von ihren Produkten, Erf<strong>in</strong>dungen <strong>und</strong><br />

Werken herrühren. Die ideologische Basis für die Entwicklung e<strong>in</strong>es IPR-Gesetzeswerkes war gelegt<br />

worden. Bereits im Dezember 1978 verabschiedete <strong>der</strong> Staatsrat die ersten Verordnungen, um<br />

Erf<strong>in</strong>dungen zu honorieren. 53<br />

Die ch<strong>in</strong>esische Regierung war nun „auf <strong>der</strong> Suche“ nach Informationen, um gewerblichen Rechtsschutz<br />

<strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a auf e<strong>in</strong>e solide gesetzliche Basis zu stellen. So berichtet Meister von den ersten<br />

50 Vgl. Oksenberg/Potter/Abnett, 1996, S. 12.<br />

51 Vgl. Gernet, Jacques, Die ch<strong>in</strong>esische Welt, Frankfurt 1988, S. 559.<br />

52 Vgl. Sandschnei<strong>der</strong>, Eberhard, „Die Kommunistische Partei Ch<strong>in</strong>as an <strong>der</strong> Macht: Politische Entwicklungen bis zum<br />

Ende <strong>der</strong> Ära Deng Xiaop<strong>in</strong>g”, <strong>in</strong>: Herrmann-Pillath, Carsten/Lackner, Michael (Hrsg.), Län<strong>der</strong>bericht Ch<strong>in</strong>a, Band<br />

351, Bonn 1998, S. 181.<br />

53 Vgl. Oksenberg/Potter/Abnett 1996, S. 13.<br />

10


Anstrengungen ch<strong>in</strong>esischer Delegationen, die sich zunächst <strong>in</strong> Ostberl<strong>in</strong> <strong>in</strong>formieren wollten, sich<br />

dann aber nach <strong>der</strong> Vermittlung durch junge Ch<strong>in</strong>esen, die <strong>in</strong> westdeutschen Unternehmen gewerblichen<br />

Rechtsschutz erlernen sollten, an die großen Wirtschaftsverbände <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland wandten. Am Rande <strong>der</strong> Unterzeichnung e<strong>in</strong>es Wirtschaftsabkommens <strong>in</strong> Deutschland<br />

wurde e<strong>in</strong> betagter Regierungsvertreter <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a gefragt, ob se<strong>in</strong> Vorhaben nicht Konterrevolution<br />

im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> kommunistischen Doktr<strong>in</strong> sei <strong>und</strong> was se<strong>in</strong> Politbüro dazu sage. 54 Die Antwort<br />

lautete, dass Deng das Vorhaben billige, das Politbüro mit an<strong>der</strong>en D<strong>in</strong>gen beschäftigt sei <strong>und</strong> man<br />

sich um se<strong>in</strong> persönliches Schicksal nicht zu kümmern brauche. 55<br />

Die oberste politische Führung Ch<strong>in</strong>as hatte sich entschlossen, e<strong>in</strong>en gewerblichen Rechtsschutz<br />

westlicher Prägung e<strong>in</strong>zuführen <strong>und</strong> sich dabei vorwiegend am deutschen Modell zu orientieren.<br />

Dies war e<strong>in</strong> Schritt von historischer Dimension. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Entwicklung<br />

des Gewerblichen Rechtsschutzes <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a nicht als e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> „<strong>in</strong>nerch<strong>in</strong>esische Evolution“<br />

betrachtet werden kann. Zwar wurde <strong>der</strong> Ste<strong>in</strong> von Deng Xiaop<strong>in</strong>g <strong>in</strong>s Rollen gebracht, jedoch beschleunigte<br />

<strong>der</strong> anhaltende handelspolitische Druck <strong>der</strong> USA die Entwicklung e<strong>in</strong>es mo<strong>der</strong>nen IPR-<br />

Regimes <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a erheblich.<br />

2.3 Außenpolitischer Druck, drohende Handelskriege mit den USA <strong>und</strong> die Weiterentwicklung<br />

des ch<strong>in</strong>esischen IPR-Regimes<br />

Das erste diesbezügliche bilaterale Abkommen – dem noch e<strong>in</strong>ige folgen sollten – war das am 7.<br />

Juli 1979 geschlossene Übere<strong>in</strong>kommen über die Handelsbeziehungen zwischen <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a <strong>und</strong><br />

den USA. Diese Vere<strong>in</strong>barung markiert laut Peter Yu den Beg<strong>in</strong>n des Schutzes geistigen Eigentums<br />

westlicher Prägung im Ch<strong>in</strong>a nach Mao. 56 Es wurde festgehalten, dass jede Vertragspartei im Rahmen<br />

ihrer Gesetze <strong>und</strong> angesichts <strong>in</strong>ternationaler Praxis sich dazu verpflichtet, den gegenseitigen<br />

Schutz von Patenten <strong>und</strong> Handelsmarken zu gewährleisten. Dieser Vere<strong>in</strong>barung folgend wurde die<br />

VR Ch<strong>in</strong>a bereits am 3. Juni 1980 Mitglied <strong>in</strong> <strong>der</strong> World Intellectual Property Organization<br />

(WIPO). 57<br />

In <strong>der</strong> Folgezeit wurden die ersten Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums implementiert. Das<br />

erste volksrepublikanische IP-Gesetz wurde am 23. August 1982 verabschiedet <strong>und</strong> trat am 1. März<br />

1983 <strong>in</strong> Kraft. Es handelte sich um das Gesetz zum Schutz von Handelsmarken, das auf dem E<strong>in</strong>tragungspr<strong>in</strong>zip<br />

basiert, d.h. nur e<strong>in</strong>getragene Handelsmarken stehen unter dem Schutz des Gesetzes.<br />

58 Die Schutzfrist beträgt zehn Jahre, darf jedoch mehrmals um weitere zehn Jahre verlängert<br />

werden. Auf <strong>in</strong>ternationaler Ebene trat Ch<strong>in</strong>a am 19. März 1985 <strong>der</strong> Pariser Verbandsübere<strong>in</strong>kunft<br />

zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) bei.<br />

Am 12. März 1984 wurde das Ch<strong>in</strong>esische Patentrecht verabschiedet, welches zum 1. April 1984 <strong>in</strong><br />

Kraft trat. Das ch<strong>in</strong>esische Patentrecht kennt drei Arten von Erf<strong>in</strong>dungs- <strong>und</strong> Kreativitätsergebnis-<br />

54<br />

Meister, Herbert E., Marke <strong>und</strong> Recht. Texte <strong>und</strong> Materialien, Wiesbaden 1994, S. 120.<br />

55<br />

Vgl. Meister 1994, S. 120.<br />

56<br />

Vgl. Yu, Peter K., “From pirates to partners: Protect<strong>in</strong>g <strong>in</strong>tellectual property <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a <strong>in</strong> the twenty-first century”, <strong>in</strong>:<br />

American University Law Review, Vol. 50:131, 2001, S. 136.<br />

57<br />

Die WIPO ist e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> 16 spezialisierten Organisationen <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten Nationen mit Sitz <strong>in</strong> Genf. Sie verwaltet <strong>der</strong>zeit<br />

23 <strong>in</strong>ternationale Verträge – von <strong>der</strong> Paris Konvention zum Schutz Industriellen Eigentums von 1883 bis zur jüngsten<br />

Übere<strong>in</strong>kunft für Patentgesetze von 2000. Zu den Aufgaben <strong>der</strong> WIPO zählen unter an<strong>der</strong>em die Harmonisierung<br />

<strong>der</strong> nationalen Gesetzgebung h<strong>in</strong>sichtlich geistiger Eigentumsrechte, Informationsaustausch zwischen den <strong>der</strong>zeit 179<br />

Mitgliedsstaaten, rechtliche <strong>und</strong> technische Unterstützung bei <strong>der</strong> Errichtung <strong>und</strong> Umsetzung gewerblichen Rechtsschutzes<br />

sowie Beistand bei <strong>der</strong> Beilegung von IP-Streitfällen. Ch<strong>in</strong>a hat vor allem seit dem Jahre 2000 se<strong>in</strong>e Mitarbeit<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> WIPO deutlich <strong>in</strong>tensiviert .<br />

58<br />

Vgl. Zhi Wei, „Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen zum Schutz des geistigen Eigentums <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a“, Tagungsband des Sem<strong>in</strong>ars<br />

„Erfolgsfaktor Kultur“, 10.3-12.03.2000, Beij<strong>in</strong>g Daxue, S. 116.<br />

11


sen: Erf<strong>in</strong>dung, Gebrauchsmuster <strong>und</strong> Geschmacksmuster. Das Patent für Erf<strong>in</strong>dungen stellt dabei<br />

die höchsten Anfor<strong>der</strong>ungen an die Kreativität <strong>und</strong> Neuheit <strong>der</strong> technischen Leistung: Die Erf<strong>in</strong>dung<br />

muss neu se<strong>in</strong>, sie muss deutlich über den Stand <strong>der</strong> Technik herausragen <strong>und</strong> gewerblich anwendbar<br />

se<strong>in</strong>. Die Schutzfrist beträgt 20 Jahre.<br />

Das Gebrauchsmuster („kle<strong>in</strong>es Patent“) ist e<strong>in</strong> dem Patent verwandtes technisches Schutzrecht. Es<br />

schützt Erf<strong>in</strong>dungen mit Ausnahme von Verfahren <strong>und</strong> ist maximal für 10 Jahre zu erlangen. Durch<br />

e<strong>in</strong> Geschmacksmuster wird die ästhetische Gestaltung (=Design) e<strong>in</strong>es Gegenstandes (=Modell)<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Fläche (=Muster) geschützt. Voraussetzung ist, dass das Design e<strong>in</strong> neues <strong>und</strong> eigentümliches<br />

Erzeugnis ist. Auch hier ist im ch<strong>in</strong>esischen Patentgesetz e<strong>in</strong>e maximale e<strong>in</strong> Schutzdauer von<br />

10 Jahren vorgesehen.<br />

Im Jahre 1988 verabschiedete <strong>der</strong> US-Kongress den „Omnibus Trade and Competitiveness Act“,<br />

<strong>der</strong> u.a. die Sektion 301 des US Trade Act von 1974 um zwei neue Vorschriften erweiterte, den<br />

„Super 301“ <strong>und</strong> den „Special 301“. Die erste Vorschrift („Super 301“) verpflichtet den US Trade<br />

Representative (USTR), Län<strong>der</strong> zu überwachen, die e<strong>in</strong>erseits ganz oben auf <strong>der</strong> Prioritätsliste USamerikanischer<br />

Handelsexpansionswünsche stehen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits protektionistische Handelspraktiken<br />

gegen US-Exporte ausüben. Die zweite Vorschrift („Special 301“) zielt im Gegensatz zur ersteren<br />

ausschließlich auf Verletzungen des Schutzes geistiger Eigentumsrechte ab. Nach je<strong>der</strong> Identifikation/Listung<br />

e<strong>in</strong>es Landes unter „Super 301“ ist <strong>der</strong> USTR dazu angehalten, die Handelsbarrieren<br />

des Landes zu analysieren <strong>und</strong> Konsultationen mit diesem Land h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>er handelsverzerrenden<br />

Praktiken zu führen. 59 Falls diese Probleme <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er sechsmonatigen Frist ungelöst<br />

bleiben, darf nach dem US Trade Act von 1974 <strong>der</strong> USTR unilaterale Vergeltungsmaßnahmen<br />

wie beispielsweise Strafzölle o<strong>der</strong> Quoten verhängen. 60 Gleiches gilt bei e<strong>in</strong>er Listung unter „Special<br />

301“.<br />

Im Jahre 1989 wurde Ch<strong>in</strong>a auf Betreiben amerikanischer Unternehmen vom USTR auf die „Priority<br />

Watch List“ unter Super 301 gesetzt. Als Reaktion auf diese Listung <strong>und</strong> dem damit verb<strong>und</strong>enen<br />

außenpolitischen Drucks trat Ch<strong>in</strong>a noch im selben Jahr dem Madri<strong>der</strong> Abkommen über die <strong>in</strong>ternationale<br />

Registrierung von Fabrik- <strong>und</strong> Handelsmarken bei <strong>und</strong> verabschiedete das ch<strong>in</strong>esische Urheberrechtsgesetz,<br />

das am 07. September 1990 während des 15. Treffens des Ständigen Ausschusses<br />

des siebten Nationalen Volkskongresses verabschiedet wurde <strong>und</strong> am 1. Juni 1991 <strong>in</strong> Kraft<br />

trat. 61 Dieses Gesetz schützt nicht nur Schöpfungen aus traditionellen Bereichen wie Literatur <strong>und</strong><br />

Kunst, son<strong>der</strong>n f<strong>in</strong>det auch für die neuen Medien Anwendung (Computersoftware, Datenbanken,<br />

visuelle Werke, etc.). 62 Es wird das automatische Schutzpr<strong>in</strong>zip angewendet, d.h. e<strong>in</strong> Werk steht<br />

nach Fertigstellung direkt unter Urheberrechtsschutz. Es ist demnach ke<strong>in</strong>e Registrierung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Schutzfrist beläuft sich auf die Lebenszeit des Urhebers plus 50 Jahre.<br />

Das Urheberrecht hält jedoch fest, dass e<strong>in</strong> „Copyright“ dann nicht Bestand hält, wenn e<strong>in</strong> Konflikt<br />

mit <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Verfassung besteht o<strong>der</strong> das öffentliche Interesse verletzt wird. 63 Problematisch<br />

blieb jedoch, dass nach diesem Gesetz die Rechte ausländischer Urheber ungeschützt blieben<br />

<strong>und</strong> ständig verletzt wurden. Diese Schutzlosigkeit endete formal am 1.7.1992 mit Ch<strong>in</strong>as Beitritt<br />

zur Berner Übere<strong>in</strong>kunft <strong>und</strong> zum Welturheberrechtsabkommen. 64<br />

59<br />

Vgl. Yu 2001, S. 141.<br />

60<br />

Der „Super 301“ bzw. „Special 301“ des US Trade Act von 1974 wurden von <strong>der</strong> US-Regierung häufig als Basis von<br />

unilateralen Sanktionsmaßnahmen genutzt, um ausländische Regierungen zu bewegen, ihre IPR-Regime zu reformieren.<br />

61<br />

Vgl. Wang/Zhang 1997, S. 445.<br />

62<br />

Vgl. Zhi 2000, S. 117.<br />

63<br />

Vgl. Wang/Zhang 1997, S. 445.<br />

64<br />

Vgl. „Urheberrechtsgesetz <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a“, 12/2001, Internetdokument, Zugriff 18.07.2003, S. 12 (www.jura.uni-<br />

goett<strong>in</strong>gen.de/ch<strong>in</strong>arecht/011027.htm).<br />

12


Doch trotz diesen sichtbaren legislativen Bemühungen <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Regierung bezichtigte die<br />

US-Regierung Ch<strong>in</strong>a weiterh<strong>in</strong> schwerwiegen<strong>der</strong> Verstöße gegen den Schutz geistiger Eigentumsrechte<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>itiierte bereits im Mai 1991 e<strong>in</strong>e Untersuchung auf Basis des „Special 301“. Um den<br />

handelspolitischen Druck zu erhöhen drohte die USA damit, Strafzölle auf ch<strong>in</strong>esische E<strong>in</strong>fuhren zu<br />

erheben, die e<strong>in</strong>em Volumen von 1,5 Mrd. US$ entsprachen. Ch<strong>in</strong>a reagierte auf diese Drohungen<br />

mit Sanktionen gegen US-amerikanische Produkte <strong>in</strong> vergleichbarem Umfang. Kurz vor Ablauf des<br />

Countdowns zum Inkrafttreten dieser Sanktionen e<strong>in</strong>igten sich beide Regierungen auf e<strong>in</strong>e Absichtserklärung<br />

(Memorandum of Un<strong>der</strong>stand<strong>in</strong>g) zum Schutz geistigen Eigentums („MoU 1992“).<br />

Im Anschluss daran ergänzte Ch<strong>in</strong>a das Patentgesetz von 1984 <strong>und</strong> verkündete neue Patentbestimmungen.<br />

Als e<strong>in</strong>e weitere Folge <strong>der</strong> Absichtserklärung von 1992 verabschiedete Ch<strong>in</strong>a am 2. September<br />

1993 das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, welches am 1. Dezember 1993 <strong>in</strong> Kraft trat.<br />

Das Gesetz soll unlautere Wettbewerbsverzerrungen unterb<strong>in</strong>den. Verboten s<strong>in</strong>d nach diesem Gesetz<br />

neben Dump<strong>in</strong>gpreisen, aktiver o<strong>der</strong> passiver Bestechung, Irreführung <strong>der</strong> Verbraucher durch<br />

Werbung mit falschen Angaben auch die Anmaßung, Nachahmung, <strong>und</strong> Fälschung frem<strong>der</strong> Warenzeichen.<br />

Ferner werden durch dieses Gesetz auch Geschäftsgeheimnisse geschützt.<br />

Nach <strong>der</strong> Ergänzung des ch<strong>in</strong>esischen Urheberrechts von 1990 durch neue Durchführungsvorschriften,<br />

verschärfte Ch<strong>in</strong>a se<strong>in</strong> Markengesetz, <strong>in</strong> dem es Verletzungen unter e<strong>in</strong>en krim<strong>in</strong>ellen Straftatbestand<br />

stellte. H<strong>in</strong>sichtlich des Urheberrechts <strong>und</strong> Computersoftwareschutzes auf <strong>in</strong>ternationaler<br />

Ebene ist Ch<strong>in</strong>a am 15. Oktober 1992 <strong>der</strong> Berner Übere<strong>in</strong>kunft zum Schutz von Werken <strong>der</strong> Literatur<br />

<strong>und</strong> am 30. Oktober 1992 dem Welturheberrechtsabkommen beigetreten. Ferner unterzeichnete<br />

Ch<strong>in</strong>a am 30. April 1993 das Abkommen zum Schutz <strong>der</strong> Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte<br />

Vervielfältigung ihrer Tonträger (Genfer Tonträgerabkommen). Zum 1.1.1994 trat Ch<strong>in</strong>a<br />

dem Vertrag über die <strong>in</strong>ternationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens („Patent<br />

Cooperation Treaty“) von 1970 bei. Im selben Jahr ratifizierte Ch<strong>in</strong>a das Nizzaer Abkommen über<br />

die <strong>in</strong>ternationale Klassifizierung <strong>der</strong> Waren <strong>und</strong> Dienstleitungen für die E<strong>in</strong>tragung von Marken.<br />

Bereits 1994 hatte Ch<strong>in</strong>a e<strong>in</strong>en weit reichenden rechtlichen Rahmen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte<br />

geschaffen - zum<strong>in</strong>dest auf dem Papier. E<strong>in</strong> effizienter gewerblicher Rechtsschutz war<br />

damit jedoch nicht erreicht worden. Der US-amerikanische National Trade Estimate Report von<br />

1995 führte auf, dass US-amerikanische Unternehmen jedes Jahr e<strong>in</strong>en Verlust von r<strong>und</strong> 850 Mio.<br />

US$ alle<strong>in</strong> durch Verletzungen <strong>der</strong> Urheberrechte <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a zu tragen hätten. 65 Verschärft wurde die<br />

Situation noch dadurch, dass die ch<strong>in</strong>esische „Copycat-Industrie“ bereits begonnen hatte, gefälschte<br />

Produkte <strong>in</strong> großen Mengen zu exportieren <strong>und</strong> damit auch an<strong>der</strong>e Märkte zu durchdr<strong>in</strong>gen versuchte.<br />

66 Die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten war laut dem damaligen USTR Mickey<br />

Kantor „bestenfalls sporadisch <strong>und</strong> für Urheberrechte so gut wie nicht existent“. 67<br />

So wurde Ch<strong>in</strong>a am 30. Juni 1994 wie<strong>der</strong>um auf die „Priority Foreign Country-Liste“ gesetzt <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Folge e<strong>in</strong>e neue „Section 301-Untersuchung“ e<strong>in</strong>geleitet. Aber bis zum 31. Dezember 1994 kam<br />

es zwischen beiden Staaten zu ke<strong>in</strong>er Übere<strong>in</strong>kunft. Es kam, wie es kommen musste. Die Cl<strong>in</strong>ton<br />

Adm<strong>in</strong>istration drohte mit <strong>der</strong> Verhängung von unilateralen Strafzöllen <strong>in</strong> Höhe von 100% <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Volumen von r<strong>und</strong> 1 Mrd. US$ auf ch<strong>in</strong>esische Importe (Plastikwaren bis Handys). Die ch<strong>in</strong>esische<br />

Seite ließ diese Bedrohung nicht unbeantwortet <strong>und</strong> drohte mit Gegenmaßnahmen <strong>in</strong> ähnlichem<br />

Umfang. Das Ultimatum zur E<strong>in</strong>führung dieser Handelssanktionen sollte am 26. Februar 1995<br />

enden. 68 Wenige St<strong>und</strong>en vor Ablauf <strong>der</strong> Frist e<strong>in</strong>igten sich die beiden Kontrahenten jedoch auf das<br />

„Agreement Regard<strong>in</strong>g Intellectual Property Rights“, auch bekannt unter dem „1995 Agreement“.<br />

Für beide Staaten stand zu viel auf dem Spiel, denn e<strong>in</strong> Handelskrieg hätte e<strong>in</strong>erseits US-<br />

65<br />

Vgl. United States Trade Representative (USTR), National Trade Estimate Report 1995, Internetdokument, Zugriff<br />

23.06.2003, S.7 (www.ustr.gov/html/1995_ch<strong>in</strong>a.html).<br />

66<br />

Vgl. Yu 2001, S. 143.<br />

67<br />

Yu 2001, S. 143.<br />

68<br />

Vgl. Yu 2001, S. 144.<br />

13


amerikanische Firmen aus dem ch<strong>in</strong>esischen Markt verdrängt <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits die für Ch<strong>in</strong>a geradezu<br />

überlebenswichtigen Exporte <strong>in</strong> die USA nachhaltig beschnitten.<br />

Das 1995 Agreement be<strong>in</strong>haltete auch e<strong>in</strong>en persönlichen Brief des damaligen M<strong>in</strong>isters des<br />

MOFTEC Wu Yi an den US-Botschafter <strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g sowie e<strong>in</strong>en 19-seitigen Anhang des Briefes, <strong>der</strong><br />

als „Action Plan for Effective Protection and Enforcement of Intellectual Property Rights“ o<strong>der</strong><br />

kurz „Action Plan“ bekannt wurde. An<strong>der</strong>s als das 1995 Agreement, das hauptsächlich darauf abzielte,<br />

Ch<strong>in</strong>as Außenhandelsregime transparenter zu gestalten <strong>und</strong> ch<strong>in</strong>esische Zollbeamten zu<br />

schulen, umfasste <strong>der</strong> Aktionsplan detaillierte Maßnahmen, um die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte<br />

zu verbessern. So wurden beispielsweise von US-amerikanischer Seite sogar e<strong>in</strong>zelne<br />

Fabriken <strong>in</strong> <strong>der</strong> Prov<strong>in</strong>z Guangdong benannt, die von ch<strong>in</strong>esischer Seite geschlossen wurden. Ähnlich<br />

verhielt es sich mit bestimmten Schwarzmärkten, wo illegal reproduzierte CDs zum Verkauf<br />

angeboten wurden (z.B. <strong>der</strong> Yifa Markt <strong>in</strong> Guangdong). 69 Ferner be<strong>in</strong>haltete diese Übere<strong>in</strong>kunft das<br />

Versprechen <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Seite, <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er „Special Enforcement Period“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Art landesweiten<br />

Kampagne verschärft gegen Rechtsverletzer vorzugehen. Darüber h<strong>in</strong>aus etablierte <strong>der</strong><br />

Aktionsplan e<strong>in</strong> neues Regierungsorgan, die sogenannte „State Work<strong>in</strong>g Conference on Intellectual<br />

Property“, kurz „Work<strong>in</strong>g Conference“, wclhes <strong>der</strong> Vorläufer <strong>der</strong> heutigen State Intellectual Property<br />

Organization (SIPO) ist.<br />

Diese dem Staatsrat unterstellte <strong>in</strong>term<strong>in</strong>isterielle Arbeitsgruppe zeichnete sich verantwortlich für<br />

die landesweite zentrale Koord<strong>in</strong>ation <strong>und</strong> Organisation zum Schutz <strong>und</strong> <strong>der</strong> Durchsetzung geistiger<br />

Eigentumsrechte. 70 Mit diesem Aktionsplan wurden auch die Gr<strong>und</strong>ste<strong>in</strong>e für die heutigen Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten<br />

<strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a außerhalb ordentlicher Gerichte gelegt.<br />

Die State Adm<strong>in</strong>istration of Commerce, die National Copyright Adm<strong>in</strong>istration, Patentbüros auf<br />

unterschiedlichen Verwaltungsebenen wurden mit <strong>der</strong> Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte betraut.<br />

Ebenso die Polizei <strong>und</strong> <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esische Zoll. Diese Behörden erhielten das Recht, Untersuchungen<br />

von verdächtigen Produzenten o<strong>der</strong> Händlern durchzuführen, Beweise zu sichern, gefälschte<br />

Produkte zu beschlagnahmen, zu vernichten <strong>und</strong> Strafen zu verhängen. 71 Um CDs <strong>und</strong> CD-<br />

Roms zu schützen, wurde e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zigartiges System zur Überprüfung des Urheberrechts e<strong>in</strong>geführt.<br />

Es durften nur CDs produziert, vertrieben <strong>und</strong> exportiert werden, die über e<strong>in</strong> spezielles Urheberrechtszertifikat<br />

<strong>der</strong> National Copyright Adm<strong>in</strong>istration (NCA) verfügten. 72 Des weiteren sah <strong>der</strong><br />

Aktionsplan vor, dass die mit dem Schutz geistiger Eigentumsrechte betrauten Behörden entsprechende<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g- <strong>und</strong> Bildungsmaßnahmen <strong>in</strong> ganz Ch<strong>in</strong>a durchführen. E<strong>in</strong> weiterer wichtiger<br />

Punkt war, dass die Work<strong>in</strong>g Conference sich dazu verpflichtete, alle IP-Gesetze, diesbezügliche<br />

Durchführungsverordnungen, Regulationen <strong>und</strong> Standards zu veröffentlichen <strong>und</strong> Handlungsanweisungen<br />

bzw. Richtl<strong>in</strong>ien für Inhaber gewerblicher Schutzrechte zu entwickeln. Des weiteren unterzeichnete<br />

Ch<strong>in</strong>a das Budapester Abkommen zur Aufbewahrung vom Mikroorganismen für die Anwendung<br />

beim <strong>in</strong>ternational anerkannten Patentprozess (1. Juli 1995).<br />

Das 1995er Agreement war e<strong>in</strong> Meilenste<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Entwicklung des ch<strong>in</strong>esischen IP-Regimes. Das<br />

Wall Street Journal bewertete das Agreement sogar als die bis dato umfassendste <strong>und</strong> detaillierteste<br />

bilaterale Übere<strong>in</strong>kunft <strong>der</strong> USA im Bereich geistiger Eigentumsrechte. 73 Doch die Freude währte<br />

nicht lange. Trotz dieser großen Anstrengungen <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Zentralregierung blieb die Umsetzung<br />

des 1995er Agreements <strong>und</strong> des Aktionsplans unbefriedigend. Denn nach Ablauf <strong>der</strong> r<strong>und</strong><br />

69<br />

Vgl. Trade Compliance Center, “PRC Implementation of the 1995 IPR Agreement”, 1996, Internetdokument, Zugriff<br />

25.06.2003, S. 2 (www.tcc.mac.doc.gov/cgi-b<strong>in</strong>/doit.cgi?226:64:38970271:1:190.htm).<br />

70<br />

Vgl. Trade Compliance Center, “PRC IPR MoU – Action Plan”, Internetdokument, Zugriff 25.06.2003, S. 6<br />

(www.tcc.mac.doc.gov/cgi-b<strong>in</strong>/doit.cgi?204:64:51450297:192).<br />

71<br />

Vgl. Trade Compliance Center 1995, S. 7.<br />

72<br />

Vgl. United States Trade Representative 1995, S. 9.<br />

73<br />

Cooper, Helen/Chen, Kathy, ”Ch<strong>in</strong>a averts trade war with the U.S., promis<strong>in</strong>g a campaign aga<strong>in</strong>st piracy” <strong>in</strong>: Wall<br />

Street Journal, 27.02.1995, S. 3.<br />

14


halbjährigen „Special Enforcement Period“ war vieles wie<strong>der</strong> wie zuvor. E<strong>in</strong>e effektive Verfolgung<br />

<strong>der</strong> Plagiathersteller <strong>und</strong> Fälscher sowie <strong>der</strong>en größeren Vertriebspartner blieb aus. 74 Ganz im Gegenteil:<br />

Umfragen bei betroffenen ausländischen Unternehmen ergaben, dass mehr als je zuvor gefälschte<br />

Produkte aus Ch<strong>in</strong>a <strong>in</strong> Drittlän<strong>der</strong> exportiert wurden. 75<br />

Am 30. April 1996 wurde Ch<strong>in</strong>a aufgr<strong>und</strong> des erfolglosen Schutzes geistigen Eigentums erneut von<br />

Präsident Cl<strong>in</strong>ton an den Pranger gestellt <strong>und</strong> die VR Ch<strong>in</strong>a wurde wie<strong>der</strong>um als „Priority Foreign<br />

Country“ unter Super 301 gelistet. 76 Nur wenige Wochen später ließ die Cl<strong>in</strong>ton Adm<strong>in</strong>istration<br />

verlauten, dass sie unilaterale Handelssanktionen im Wert von r<strong>und</strong> 2 Mrd. US$ gegen Ch<strong>in</strong>a aufgr<strong>und</strong><br />

des unzureichenden IPR-Schutzes verhängen würde. Rout<strong>in</strong>iert antwortete die ch<strong>in</strong>esische<br />

Regierung <strong>in</strong>nerhalb dreißig M<strong>in</strong>uten (!) nach <strong>der</strong> US-amerikanischen Ankündigung mit Gegensanktionen<br />

<strong>in</strong> vergleichbarer Höhe. Gegenseitige Konsultationen <strong>und</strong> Zugeständnisse von ch<strong>in</strong>esischer<br />

Seite kurz vor dem Ablauf des Ultimatums am 18. Juni 1996 verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten erneut e<strong>in</strong>en Handelskrieg,<br />

durch den es auf beiden Seiten nur Verlierer gegeben hätte. Die ch<strong>in</strong>esische Regierung<br />

zeigte wie<strong>der</strong>holt guten Willen: 15 illegale CD-Fabriken <strong>und</strong> 5.000 M<strong>in</strong>ik<strong>in</strong>os wurden geschlossen,<br />

<strong>in</strong> denen raubkopierte Filme gegen e<strong>in</strong>e Gebühr vorgeführt wurden. 77 Ferner trat Ch<strong>in</strong>a im September<br />

1996 <strong>der</strong> Locarnoer Vere<strong>in</strong>barung zur <strong>in</strong>ternationalen Klassifizierung des Designs von Industrieprodukten<br />

bei. 78<br />

E<strong>in</strong> wesentlicher Schritt zum Schutz geistiger Eigentumsrechte war auch die Gründung des Ch<strong>in</strong>a<br />

Intellectual Property Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g Centers <strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g im Januar 1997. Regelmäßig werden dort IPR-<br />

Schulungen für Regierungsbeamte, Rechtsanwälte, Richter <strong>und</strong> Geschäftsleute durchgeführt. Außerdem<br />

arbeitet das Zentrum mit <strong>der</strong> WIPO zusammen, veranstaltet geme<strong>in</strong>same Sem<strong>in</strong>are <strong>und</strong><br />

tauscht Know-how aus. Des weiteren haben viele ch<strong>in</strong>esische Universitäten geistige Eigentumsrechte<br />

<strong>in</strong> ihren Lehrplan aufgenommen <strong>und</strong> bieten spezielle IPR-Studiengänge an.<br />

Im Juni 1997 unterzeichnete Ch<strong>in</strong>a die Straßburger Vere<strong>in</strong>barung zur Klassifizierung <strong>in</strong>ternationaler<br />

Patente. 79 Noch im selben Jahr wurden bestimmte IPR-Verletzungen als Straftatbestände <strong>in</strong> das<br />

ch<strong>in</strong>esische Strafrecht aufgenommen. 1998 wurden von <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Zentralregierung zum<br />

Schutz geistigen Eigentums organisatorisch e<strong>in</strong>ige Weichen gestellt: Sie errichtete im März 1998<br />

die „State Adm<strong>in</strong>istration for Entry-Exit Inspection and Quarant<strong>in</strong>e“. Diese <strong>der</strong> General Adm<strong>in</strong>istration<br />

of Quality Supervision Inspection and Quarant<strong>in</strong>e (AQSIQ) unterstellte Behörde dient als zentrales<br />

Überwachungsorgan von Import- <strong>und</strong> Export-Gütern welches auch Qualitätskontrollen für<br />

Exporte durchführt. Dies kann im e<strong>in</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Fall den Export von gefälschten Produkten verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

<strong>und</strong> helfen, IP-Verletzungen aufzuspüren.<br />

Im April 1998 wurde die bisherige State Work<strong>in</strong>g Conference on Intellectual Property durch die<br />

E<strong>in</strong>richtung des State Intellectual Property Offices (SIPO) abgelöst. Das SIPO übernahm die Aufgaben<br />

<strong>der</strong> Work<strong>in</strong>g Conference <strong>und</strong> baute diese aus. So wurde beispielsweise e<strong>in</strong> Patent<strong>in</strong>formationsnetzwerk<br />

errichtet, das Unternehmen wie Forschungs<strong>in</strong>stituten zur Verfügung steht, um ihre<br />

eigenen Technologien zu schützen.<br />

Das Ausmaß <strong>der</strong> IP-Verletzungen konnte jedoch trotz all dieser Bemühungen nicht verr<strong>in</strong>gert werden.<br />

Es muss im Gegenteil muss davon ausgegangen werden, dass die Situation sich <strong>in</strong> den letzten<br />

Jahren deutlich verschlimmert hat. Auch wenn die US-amerikanische Regierung davon Abstand<br />

74 Vgl. United States Trade Representative (USTR), National Trade Estimate Report 1996, Internetdokument, Zugriff<br />

01.07.2003, S. 9 (www.ustr.gov/reports/nte/1996/ch<strong>in</strong>a.html).<br />

75 Vgl. USTR 1996, S. 9.<br />

76 Vgl. Yu 2001, S. 148.<br />

77 Vgl. Yu 2001, S. 149.<br />

78 Vgl. Zhi 1997, S. 117.<br />

79 Vgl. Zhi 1997, S. 117.<br />

15


genommen hatte, weitere Kampagnen anhand des Special 301 des US-Trade Acts gegen Ch<strong>in</strong>a<br />

durchzuführen, bedeutet dies nicht, dass sich die Situation gr<strong>und</strong>legend verbessert hätte. Die Cl<strong>in</strong>ton-Adm<strong>in</strong>istration<br />

hatte lediglich die Erfahrung gemacht, dass unilaterale Handelssanktionen nicht<br />

den erwünschten Erfolg erzielten, da Ch<strong>in</strong>a sofort mit Gegensanktionen antworten würde <strong>und</strong> e<strong>in</strong><br />

Handelskrieg ke<strong>in</strong>er <strong>der</strong> bei<strong>der</strong> Parteien e<strong>in</strong>en Vorteil brächte. Ferner hatte die Cl<strong>in</strong>ton-<br />

Adm<strong>in</strong>istration gelernt, dass ausländischer Druck alle<strong>in</strong>e nach e<strong>in</strong>er „Phase des guten Willens“<br />

schnell verpufft <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e partnerschaftliche Zusammenarbeit langfristig mehr Früchte trägt. 80<br />

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass bereits am „Vorabend“ des WTO-Beitritts Ch<strong>in</strong>as, den<br />

zeitlich auf die Jahreswende 1998/1999 datiere, Ch<strong>in</strong>as IP-Gesetzeswerke <strong>in</strong> weiten Teilen <strong>in</strong>ternationalen<br />

Standards entsprachen. Die USA hatte dafür e<strong>in</strong>en wesentlichen Beitrag geleistet. Zwar<br />

wurden auch Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung verbessert, doch e<strong>in</strong>e spürbare Reduzierung<br />

des Ausmaßes <strong>der</strong> IP-Verletzungen konnte wie<strong>der</strong> nicht erreicht werden.<br />

Im folgenden wird auf Ch<strong>in</strong>as Beitritt zur WTO, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf die Verän<strong>der</strong>ungen des IP-<br />

Regimes Ch<strong>in</strong>as e<strong>in</strong>gegangen, die durch die notwendigen Anpassungen an die M<strong>in</strong>deststandards <strong>der</strong><br />

Trade Related Intellectual Property Rights, <strong>der</strong> sogenannten „dritte Säule <strong>der</strong> WTO“ hervorgegangen<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

2.4 Ch<strong>in</strong>as Beitritt zur WTO – e<strong>in</strong> Katalysator zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums<br />

Die VR Ch<strong>in</strong>a trat nach e<strong>in</strong>em über 15jährigen Verhandlungsmarathon am 11. Dezember 2001 offiziell<br />

<strong>der</strong> Welthandelsorganisation bei. Da die VR Ch<strong>in</strong>a nach Gründung <strong>der</strong> WTO am 1. Januar<br />

1995 beigetreten ist, d.h. vorher nicht bereits GATT-Mitglied war <strong>und</strong> Ch<strong>in</strong>a nicht <strong>in</strong> die Län<strong>der</strong>gruppe<br />

<strong>der</strong> LDCs e<strong>in</strong>gereiht werden kann, blieb Ch<strong>in</strong>a laut WTO-Statuten (TRIPS-<br />

Übere<strong>in</strong>kommen, Artikel 65) nichts an<strong>der</strong>es übrig, als die TRIPS direkt bei Beitritt <strong>in</strong> vollem Umfang<br />

anzuwenden. Dass dies jedoch <strong>der</strong>zeit jenseits <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des politischen <strong>und</strong><br />

rechtlichen Systems <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a liegt, veranschaulicht Abschnitt 2.3. E<strong>in</strong>e genauere Analyse dieser<br />

Problematik wird <strong>in</strong> Kapitel 6 erfolgen.<br />

Das TRIPS-Abkommen hat weitreichende Implikationen auf Ch<strong>in</strong>as Umgang mit geistigen Eigentumsrechten:<br />

Es verankert erstmals <strong>in</strong> allen WTO-Mitgliedsstaaten verb<strong>in</strong>dlich geltende Regeln, die<br />

nicht nur multilateral über den WTO-Streitschlichtungsmechanismus, son<strong>der</strong>n auch durch <strong>in</strong>nerstaatliche<br />

M<strong>in</strong>destvorschriften zum Schutz geistiger Eigentumsrechte e<strong>in</strong>klagbar s<strong>in</strong>d. Dabei muss<br />

auch beim Schutz geistigen Eigentums Meistbegünstigung angewendet werden, d.h. ke<strong>in</strong> WTO-<br />

Mitgliedsstaat darf bevorzugt behandelt werden. 81 Deshalb ist es im Rahmen dieser Arbeit unumgänglich,<br />

sich e<strong>in</strong>en Überblick über dieses elementare Vertragswerk zu verschaffen. Welche Verpflichtungen<br />

hat Ch<strong>in</strong>a – zum<strong>in</strong>dest auf dem Papier – durch den WTO-Beitritt auf sich genommen?<br />

Internationale Regelungen über den Schutz geistigen Eigentums s<strong>in</strong>d nicht neu. Die Pariser Verbandsübere<strong>in</strong>kunft<br />

zum Schutz des gewerblichen Eigentums stammt aus dem Jahre 1883 <strong>und</strong> die<br />

Berner Übere<strong>in</strong>kunft zum Schutz von Werken <strong>der</strong> Literatur <strong>und</strong> Kunst wurde nur drei Jahre später<br />

<strong>in</strong>s Leben gerufen. Nach <strong>und</strong> nach kam es zu Revisionen <strong>der</strong> bestehenden Abkommen <strong>und</strong> zu ergänzenden<br />

Vere<strong>in</strong>barungen zum Schutz <strong>der</strong> Tonträgerhersteller <strong>und</strong> Sendeunternehmen sowie zu<br />

Son<strong>der</strong>abkommen über die <strong>in</strong>ternationale Registrierung von Marken, Mustern, Modellen <strong>und</strong> Paten-<br />

80 Peter Yu zeigt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Analyse “From Pirates to Partners” detailliert auf, wie die Ch<strong>in</strong>a-Politik <strong>der</strong> USA sich durch<br />

die “konstruktive Partnerschaft”, die im Oktober 1997 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Erklärung Jiang Zem<strong>in</strong> <strong>und</strong> Cl<strong>in</strong>ton verkündeten<br />

auch auf die US-amerikanische Herangehensweise <strong>in</strong> Sachen IP-Schutz gewandelt hat.<br />

81 Vgl. United States Trade Representative (USTR), “2002 Report to Congress on Ch<strong>in</strong>a’s WTO Compliance”,<br />

11.12.2003, Internetdokument, Zugriff 05.07.2003, S. 34 (www.ustr.gov/regions/ch<strong>in</strong>a-hk-mongolia-taiwan/2002-12-<br />

11-Ch<strong>in</strong>a_WTO_compliance_report.PDF).<br />

16


ten. 82 Wurden diese Abkommen zunächst vom Büro zum Schutz geistigen Eigentums <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten<br />

Nationen verwaltet, übernahm im April 1970 die World Intellectual Property Organization (WIPO)<br />

diese Aufgabe.<br />

Im Dezember 1974 erhielt die WIPO den Status e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>organisation <strong>der</strong> UNO. Zu Ihren Aufgaben<br />

gehören nun, den Schutz von Patenten, Urheberrechten <strong>und</strong> Marken zu festigen, völkerrechtliche<br />

Verträge vorzubereiten <strong>und</strong> Modellgesetze zur nationalen <strong>und</strong> <strong>in</strong>ternationalen Regelung des<br />

Immaterialgüterrechts auszuarbeiten. 83 Doch weshalb war trotz mannigfaltiger <strong>in</strong>ternationaler Verträge<br />

<strong>und</strong> UNO-Son<strong>der</strong>organisation WIPO die Notwendigkeit gegeben, e<strong>in</strong> eigenständiges, von <strong>der</strong><br />

WIPO unabhängiges Schutzsystem für das geistige Eigentums zu entwickeln? Dies ist auf folgendes<br />

zurückzuführen: Verletzungen gegen Schutzrechte des geistigen Eigentums hatten bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Nachkriegszeit zugenommen <strong>und</strong> verstärkten sich <strong>in</strong> den 70er <strong>und</strong> 80er Jahren deutlich.<br />

Zudem herrschte trotz WIPO ke<strong>in</strong>e weltweite Rechtssicherheit. Viele Län<strong>der</strong> hatten die <strong>in</strong>ternationalen<br />

Vere<strong>in</strong>barungen nur teilweise o<strong>der</strong> überhaupt nicht unterzeichnet bzw. hielten sich nicht <strong>in</strong><br />

h<strong>in</strong>reichendem Maße an die Auflagen dieser Vertragswerke. Den traditionellen <strong>in</strong>ternationalen Abkommen<br />

kam somit ke<strong>in</strong>e universelle Bedeutung zu. Diese Vertragswerke, die teilweise bereits im<br />

19. Jahrh<strong>und</strong>ert entstanden waren, zeitigten sich auch nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, Verletzungen urheberrechtlicher<br />

Schutzgegenstände wie zum Beispiel Computer- <strong>und</strong> Internetprobleme zu regeln. Es war <strong>der</strong><br />

„politische Nährboden“ für e<strong>in</strong>e universelle Regelung <strong>der</strong> handelsbezogenen Aspekte des geistigen<br />

Eigentums im Rahmen e<strong>in</strong>es WTO-Vertrags entstanden.<br />

Mit <strong>der</strong> M<strong>in</strong>istererklärung von Punta del Este am 20. September 1986 begannen im Rahmen <strong>der</strong><br />

Uruguay-R<strong>und</strong>e (1986-94) die Verhandlungen über die Ausgestaltung e<strong>in</strong>es solchen Vertragswerkes.<br />

Dies gestaltete sich jedoch nicht e<strong>in</strong>fach, da sich e<strong>in</strong>e „politische Kluft“ zwischen Industrienationen<br />

<strong>und</strong> Entwicklungslän<strong>der</strong> auftat: Während die technologieexportierenden Industrielän<strong>der</strong> die<br />

Ausdehnung <strong>der</strong> Zuständigkeit des GATT auf alle wesentlichen Bereiche des geistigen Eigentums<br />

anstrebten, beharrten die Entwicklungslän<strong>der</strong> auf e<strong>in</strong>e Beschränkung auf den Handel mit gefälschten<br />

Produkten. Die Entwicklungslän<strong>der</strong> sahen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er zu umfassenden Regelung die Gefahr e<strong>in</strong>er<br />

„Wissensblockade“, die es ihnen erschweren würde, kostengünstig Zugang zu mo<strong>der</strong>ner Technologie<br />

zu bekommen. 84<br />

Nach zähen Verhandlungen <strong>und</strong> nicht zuletzt unter massivem US-amerikanischen Druck auf die<br />

Entwicklungslän<strong>der</strong> wurden alle handelsbezogenen Aspekte <strong>der</strong> Rechte des geistigen Eigentums,<br />

das Urheberrecht <strong>und</strong> die verwandten Schutzrechte, die Hersteller-, Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungsmarken,<br />

die Ursprungsbezeichnungen, die gewerblichen Muster <strong>und</strong> Modelle, die Erf<strong>in</strong>dungspatente,<br />

die Topographien von Halbleitererzeugnissen sowie die Geschäfts- <strong>und</strong> Fabrikationsgeheimnisse<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em multilateralen Vertrag e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en. 85<br />

Die TRIPS (Trade-related Intellectual Property Rights) waren neben GATT (General Agreement on<br />

Tariffs and Trade) sowie GATS (General Agreement on Trade <strong>in</strong> Services) als „dritte Säule <strong>der</strong><br />

WTO“ geboren. Die Unterzeichung des multilateralen Abkommens über handelsbezogene Aspekte<br />

des geistigen Eigentums erfolgte am 15. April 1995. Ab dem 1. Januar 1996 mussten alle Signatarstaaten<br />

die TRIPS vollständig anwenden, jedoch wurden Nicht-Industrielän<strong>der</strong>n längere Übergangsfristen<br />

gewährt; Entwicklungs- <strong>und</strong> Transformationslän<strong>der</strong> bis 1. Januar 2000, am wenigsten entwickelte<br />

Län<strong>der</strong> (LDCs 86 ) bis 1. Januar 2006 mit Verlängerungsmöglichkeiten. 87<br />

82 Vgl. Richard Senti, WTO. System <strong>und</strong> Funktionsweise <strong>der</strong> Welthandelsordnung, Zürich 2000, S. 608.<br />

83 Vgl. Senti 2000, S. 608.<br />

84 Vgl. Schanz 1995, S. 71.<br />

85 Vgl. Senti 2000, S. 611.<br />

86 „LDCs“ – Least Developed Countries.<br />

17


Durch das neue TRIPS-Übere<strong>in</strong>kommen sollten, unterstützt durch den Streitschlichtungsmechanismus<br />

<strong>der</strong> WTO, e<strong>in</strong> besserer Schutz geistiger Eigentumsrechte gewährleistet werden. 88 Dadurch<br />

sollten Störungen <strong>und</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen des <strong>in</strong>ternationalen Handels verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden. 89 Das TRIPS-<br />

Übere<strong>in</strong>kommen verweist <strong>in</strong>haltlich auf die bestehenden <strong>in</strong>ternationalen Übere<strong>in</strong>kommen, die durch<br />

die World Intellectual Property Organization (WIPO) 90 verwaltet werden.<br />

Das TRIPS-Abkommen be<strong>in</strong>haltet viele <strong>der</strong> traditionellen Abkommen im Bereich geistiger Eigentumsrechte,<br />

teilweise schafft es aber auch neues Recht. Zu den bedeutendsten Vertragswerken, die<br />

<strong>in</strong> die TRIPS <strong>in</strong>tegriert wurden, zählen: Die Pariser Verbandsübere<strong>in</strong>kunft zum Schutz des gewerblichen<br />

Eigentums (1883, letzte Revision 1967), die Berner Übere<strong>in</strong>kunft zum Schutz von Werken<br />

<strong>der</strong> Literatur <strong>und</strong> Kunst (1886, letzte Revision 1971), das Madri<strong>der</strong> Abkommen über die <strong>in</strong>ternationale<br />

Registrierung von Marken (1891, letzte Revision 1967), das Haager Abkommen über die <strong>in</strong>ternationale<br />

H<strong>in</strong>terlegung gewerblicher Muster <strong>und</strong> Modelle (1925, letzte Revision 1960), das Welturheberrechtsabkommen<br />

(1952, letzte Revision 1971) sowie das Rom Abkommen über den Schutz<br />

<strong>der</strong> ausübenden Künstler, <strong>der</strong> Hersteller von Tonträgern <strong>und</strong> <strong>der</strong> Sendeunternehmen (1961). 91 Diese<br />

<strong>in</strong>ternationalen Abkommen bleiben aus Rücksicht auf Nicht-WTO-Mitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong> Kraft.<br />

Das TRIPS-Abkommen ist als Rahmenabkommen für M<strong>in</strong>deststandards zu verstehen. Jedes WTO-<br />

Mitglied muss diese M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> nationales Recht umsetzen. Dies kann nach nationalen<br />

Methoden erfolgen. Ferner bleibt e<strong>in</strong>e umfassen<strong>der</strong>e Gewährleistung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte<br />

– über die TRIPS-Erfor<strong>der</strong>nisse h<strong>in</strong>aus – jedem Signatarstaat selbst überlassen.<br />

Die TRIPS-Übere<strong>in</strong>kunft ist neben <strong>der</strong> Präambel <strong>in</strong> sieben Teile <strong>und</strong> 73 Artikel unterglie<strong>der</strong>t.<br />

Teil 1 enthält die allgeme<strong>in</strong>en Bestimmungen. Die folgende Teile 2 <strong>und</strong> 3 behandeln die Schutzrechte<br />

<strong>und</strong> die Regeln <strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung. In den Teilen 4 bis 7 werden <strong>der</strong> Erwerb <strong>und</strong> die<br />

Aufrechterhaltung <strong>der</strong> geistigen Eigentumsrechte, das WTO-Streitschlichtungsverfahren, die Übergangsfristen<br />

<strong>und</strong> die Verwaltung des Abkommens festgehalten.<br />

Die Präambel fasst die Ziele des Abkommens, wie zur Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beseitigung aller Schutzrechte<br />

des geistigen Eigentums, die <strong>in</strong> Verletzung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pr<strong>in</strong>zipien des GATT (Meistbegünstigungs-<br />

<strong>und</strong> Inlän<strong>der</strong>pr<strong>in</strong>zip) den Handel e<strong>in</strong>schränken o<strong>der</strong> verzerren, beizutragen, zusammen. Ferner<br />

komme <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung die Aufgabe zu, die Mitgliedsstaaten vor ausländischen Fälschungen <strong>und</strong><br />

Piraterieprodukten zu schützen. Das Abkommen habe auch dafür Sorge zu tragen, dass die getroffenen<br />

Maßnahmen zur Durchsetzung <strong>der</strong> Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken<br />

für legitimen Handel werden. 92<br />

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Artikel des TRIPS-Abkommens stichwortartig zusammen.<br />

Auf die für den Zweck dieser Arbeit eher unwesentlichen Teile 6 „Übergangsbestimmungen“<br />

<strong>und</strong> 7 „Schlussbestimmungen“ wird hier nicht näher e<strong>in</strong>gegangen.<br />

87<br />

Vgl. World Trade Organization, „TRIPS: Frequently asked questions“, Internetdokument, Zugriff 19.02.2003, S. 2<br />

(www.wto.org//english/tratop_e/trips_e/tripfq_e.htm).<br />

88<br />

Vgl. Benedek, Wolfgang, Die Welthandelsorganisation (WTO). Alle Texte e<strong>in</strong>schließlich GATT (1994), GATS <strong>und</strong><br />

TRIPS, München 1998, S. 31.<br />

89<br />

Vgl. Katzenberger, Paul/Kur, Annette, „TRIPS and Intellectual Property”, <strong>in</strong>: Friedrich-Karl Beier, Friedrich-<br />

Karl/Schricker, Gerhard, From GATT to TRIPS (IIC-Studies 18/1996), We<strong>in</strong>heim/New York/Basel et al. 1996, S. 3.<br />

90<br />

Die WIPO ist e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> 16 <strong>in</strong>tergouvernementalen Organisationen <strong>der</strong> UNO mit Sitz <strong>in</strong> Genf <strong>und</strong> ist für die För<strong>der</strong>ung<br />

des Schutzes von geistigen Eigentumsrechten durch zwischenstaatliche Kooperation weltweit verantwortlich (vgl.<br />

World Intellectual Property Organization, „What is WIPO“, Internetdokument, Zugriff 27.03.00, S. 1<br />

(www.wipo.<strong>in</strong>t/eng/dgtext.htm)).<br />

91<br />

Zusammengestellt nach Richard Senti, WTO. System <strong>und</strong> Funktionsweise <strong>der</strong> Welthandelsordnung, Zürich 2000, S.<br />

612-614.<br />

92<br />

Vgl. Senti 2000, S. 616.<br />

18


Das TRIPS-Abkommen <strong>in</strong> Auszügen 93<br />

Teil 1: Allgeme<strong>in</strong>eBestimmungen<br />

<strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>pr<strong>in</strong>zipien<br />

Teil 2: Vorschriftenbetreffend<br />

<strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />

, das<br />

Ausmaß <strong>und</strong> die<br />

Nutzung geistigerEigentumsrechte<br />

Artikel 1 verpflichtet die WTO-Staaten zur Umsetzung <strong>der</strong> im Abkommen verankerten M<strong>in</strong>deststandards<br />

<strong>in</strong> das jeweilige nationale Recht (1. Kernpr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> TRIPS). Den Vertragspartnern<br />

steht es frei, e<strong>in</strong>en weiterreichenden Rechtsschutz auf nationaler Basis umzusetzen.<br />

Artikel 3: Verankert die Inlän<strong>der</strong>behandlung als zweites Kernpr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> TRIPS. Bezüglich des<br />

Schutzes geistigen Eigentums dürfen ausländische Rechts<strong>in</strong>haber gegenüber Inlän<strong>der</strong>n nicht<br />

benachteiligt werden.<br />

Artikel 4 be<strong>in</strong>haltet das dritte Kernpr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> TRIPS – die Meistbegünstigung. Alle Vorteile<br />

<strong>und</strong> Vergünstigungen, die e<strong>in</strong>em WTO-Partnerland gewährt werden, müssen unverzüglich <strong>und</strong><br />

bed<strong>in</strong>gungslos auch allen an<strong>der</strong>en WTO-Staaten zugänglich gemacht werden.<br />

Artikel 11 sichert den Schöpfern von Computerprogrammen <strong>und</strong> Filmen die ausschließlichen<br />

Vermietungsrechte zu.<br />

Artikel 12: Es wird e<strong>in</strong>e urheberrechtliche M<strong>in</strong>destschutzdauer von 50 Jahren nach dem Tod des<br />

Urhebers festgelegt.<br />

Artikel 14: verankert das sogenannte Leistungsschutzrecht für ausübende Künstler, Tonträgerproduzenten<br />

<strong>und</strong> R<strong>und</strong>funkanstalten.<br />

Artikel 15: Nach diesem Artikel können alle Zeichen <strong>und</strong> jede Komb<strong>in</strong>ation von Zeichen, die<br />

geeignet s<strong>in</strong>d, Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen e<strong>in</strong>es Unternehmens von denen e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>en zu<br />

unterscheiden, e<strong>in</strong>zutragen. Die Registrierbarkeit kann an den tatsächlichen Gebrauch <strong>der</strong> Marke<br />

geknüpft werden.<br />

Artikel 16: Kernstück <strong>der</strong> TRIPS über Marken: Der Inhaber e<strong>in</strong>er registrierten Marke wird<br />

berechtigt, Unbefugte an <strong>der</strong> Verwendung identischer o<strong>der</strong> ähnlicher Zeichen zur Kennzeichnung<br />

ihrer Güter / Dienstleistungen zu h<strong>in</strong><strong>der</strong>n. In diesem Artikel ist auch geregelt, dass „notorisch<br />

bekannte Marken“ auch dann Schutz genießen, wenn sie auf dem jeweiligen Markt nicht<br />

registriert wurden (Regelung über die Anerkennung „notorisch bekannter Marken“ sche<strong>in</strong>t nicht<br />

ausreichend operationalisiert). Die Laufzeit <strong>der</strong> Gültigkeit e<strong>in</strong>er Marke hat m<strong>in</strong>destens 7 Jahre<br />

zu betragen (unbegrenzte Verlängerung e<strong>in</strong>er Marke möglich).<br />

Artikel 22: def<strong>in</strong>iert geographische Herkunftsangaben als Angaben, die Aufschluss über die<br />

Herkunft e<strong>in</strong>es Gutes aus e<strong>in</strong>er mit e<strong>in</strong>er bestimmten Qualität <strong>und</strong> Reputation des Produktes <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung gebrachten Region o<strong>der</strong> Lokalität stehen. Rechtliche Vorkehrungen gegen die irreführende<br />

Verwendung geographischer Herkunftsangaben.<br />

Artikel 25: Nach diesem Artikel hat sich <strong>der</strong> Schutz auf gewerbliche Muster zu beschränken,<br />

die neu o<strong>der</strong> orig<strong>in</strong>är s<strong>in</strong>d.<br />

Artikel 26: Die im TRIPS vorgesehene Schutzfrist beträgt m<strong>in</strong>destens 10 Jahre. Den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Vertragsparteien steht das Recht zu, die Frist von zehn Jahren zu verlängern.<br />

Artikel 27: Patentierbar s<strong>in</strong>d Erf<strong>in</strong>dungen auf allen Gebieten <strong>der</strong> Technik, gleichgültig, ob es<br />

sich um Erzeugnisse, verfahren, Verrichtungen o<strong>der</strong> Anordnungen handelt. Sie müssen jedoch<br />

auf e<strong>in</strong>er erf<strong>in</strong><strong>der</strong>ischen Tätigkeit beruhen <strong>und</strong> gewerblich anwendbar se<strong>in</strong>. Ausnahmen vom<br />

Patentschutz s<strong>in</strong>d möglich, wenn ges<strong>und</strong>heits- o<strong>der</strong> umweltpolitische Gründ vorliegen.<br />

Artikel 28: Berechtigt den Inhaber zur Abwehr unbefugten Herstellens, Anbietens, Verkaufens<br />

<strong>und</strong> Importierens des geschützten Produktes.<br />

Artikel 31: Unter bestimmten Umständen dürfen die e<strong>in</strong>zelnen TRIPS-Vertragsstaaten patentierte<br />

Gegenstände durch die Regierung o<strong>der</strong> staatliche ermächtigte Dritte ohne Zustimmung des<br />

Patent<strong>in</strong>habers nutzen. Man spricht <strong>in</strong> diesem Fall von e<strong>in</strong>er Zwangslizenz. Der Patent<strong>in</strong>haber ist<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel dafür zu entschädigen, ferner muss sich e<strong>in</strong>e Zwangslizenzierung e<strong>in</strong>er gerichtlichen<br />

Kontrolle unterwerfen.<br />

Artikel 33: Legt e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destschutzdauer von 20 Jahren ab E<strong>in</strong>reichung des Patentantrages fest.<br />

Artikel 36-38: Der Schutz <strong>in</strong>tegrierter Schaltkreise (Topographieschutz) wird für m<strong>in</strong>destens<br />

zehn Jahre ab E<strong>in</strong>reichung des Antrages bzw. <strong>der</strong> ersten kommerziellen Nutzung gewährt. Wurden<br />

geschützte Topographien „guten Glaubens“ gekauft, dürfen diese straffrei gehandelt werden,<br />

aber nur solange, bis die Rechtswidrigkeit erkannt wurde. Zwangslizenzen s<strong>in</strong>d hier ähnlich<br />

wie im Bereich Patente (Artikel 31) u.U. auch möglich.<br />

Artikel 39 geht auf Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse e<strong>in</strong>. Vertragspartner s<strong>in</strong>d dazu verpflichtet,<br />

geheime Informationen vertraulich zu behandeln <strong>und</strong> gegen unlauteren Wettbewerb zu<br />

schützen. Natürliche <strong>und</strong> juristische Personen haben die Möglichkeit, gegen die unautorisierte<br />

Weitergabe <strong>und</strong> Nutzung von Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnissen vorzugehen.<br />

93 Zusammengestellt u.a. aus: Richard Senti, WTO. System <strong>und</strong> Funktionsweise <strong>der</strong> Welthandelsordnung, Zürich 2000,<br />

S. 612-656 <strong>und</strong> Kai-Uwe Schanz, Internationale Unternehmensstrategien <strong>in</strong> <strong>der</strong> neuen WTO—Welthandelsordnung<br />

(Schweizerisches Institut für Außenwirtschafts-, Struktur- <strong>und</strong> Regionalforschung an <strong>der</strong> Hochschule St. Gallen, 35),<br />

Chur 1995, S. 72-78.<br />

19


Teil 3: Durchsetzung<br />

geistiger<br />

Eigentumsrechte<br />

Teil 4: Erlangung<br />

<strong>und</strong> BewahrunggeistigerEigentums-<br />

rechte<br />

Teil 5: Streitbeilegung<br />

Artikel 40: Die WTO-Staaten haben das Recht, sich mit den Mitteln nationaler Gesetzgebung<br />

gegen wettbewerbsbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>nde Lizenzpraktiken vorzugehen.<br />

Artikel 41: Verlangt von den Vertragsparteien <strong>der</strong> WTO, wirksame Mechanismen gegen Verletzungen<br />

geistiger Eigentumsrechte im nationalen Recht e<strong>in</strong>zuführen (Abhilfemaßnahmen zur<br />

Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Vertragsverletzungen sowie zur Abschreckung vor weiteren Verletzungen).<br />

Artikel 42: Dieser Artikel gewährt den Inhabern geistiger Eigentumsrechte den Anspruch auf<br />

zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten.<br />

Unterlassungsverfügungen, Schadensersatz <strong>und</strong> Aus-dem-Verkehr-Ziehen nachgeahmter Waren<br />

werden <strong>in</strong> den Artikeln 44 – 46 geregelt.<br />

Artikel 50: Die Justizbehörden können e<strong>in</strong>stweilige Verfügungen ohne Anhörung an<strong>der</strong>er Parteien<br />

treffen, um präventiv e<strong>in</strong>en nicht wie<strong>der</strong> gut zu machenden Schaden zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n o<strong>der</strong> um<br />

Beweise im Zusammenhang e<strong>in</strong>er behaupteten Rechtsverletzung zu sichern.<br />

Artikel 51: Dem Rechts<strong>in</strong>haber wird es ermöglicht, bei den Zollbehörden die Unterb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>fuhr gefälschter Ware zu beantragen (Grenzbeschlagnahme).<br />

Artikel 61: Hier werden die Vertragspartner verpflichtet, Strafverfahren <strong>und</strong> Strafen vorzusehen,<br />

die zum<strong>in</strong>dest bei gewerbsmäßig vorsätzlicher Fälschung von Markenerzeugnissen o<strong>der</strong><br />

gewerbsmäßig vorsätzlicher Nachahmung urheberrechtlich geschützter Waren Anwendung<br />

f<strong>in</strong>det.<br />

Strafe <strong>und</strong> Strafmaß s<strong>in</strong>d nicht näher erläutert, ebenso wenig werden beispielsweise Patentverletzungen<br />

geahndet.<br />

Erwerb <strong>und</strong> Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Rechte des geistigen Eigentums s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Artikel 62 geregelt.<br />

Die Vertragspartner können den Erwerb <strong>und</strong> die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> geschützten Rechte (außer<br />

Urheberrecht) vom national auszugestaltenden Erteilungsverfahren abhängig machen. Rasche<br />

Verfahren s<strong>in</strong>d zu gewährleisten, unnötige Verzögerungen <strong>der</strong> Schutzrechtsgewährung zu<br />

vermeiden.<br />

Artikel 64: Das WTO-Streitschlichtungsverfahren (via WTO-Dispute Settlement Body) f<strong>in</strong>det<br />

auch auf Streitigkeiten im Rahmen <strong>der</strong> TRIPS Anwendung; wenige Ausnahmen (z.B. Behandlung<br />

<strong>der</strong> Erschöpfung von Rechten geistigen Eigentums) s<strong>in</strong>d vorhanden.<br />

Obwohl die TRIPS als M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ung zu verstehen s<strong>in</strong>d, werden manche Problemfel<strong>der</strong> des<br />

Schutzes geistigen Eigentums nicht ausreichend geregelt. Dies trifft vor allen D<strong>in</strong>gen auf Artikel 61<br />

(Strafe <strong>und</strong> Strafmaß, ke<strong>in</strong>e Bestrafung von Patentverletzungen) <strong>und</strong> Artikel 16 (Regelung über<br />

Anerkennung „notorisch bekannter Marken“) zu.<br />

Trotz dieser Lücken s<strong>in</strong>d die TRIPS als „großer Wurf“ für den Schutz geistigen Eigentums zu bewerten:<br />

Zum ersten Mal werden im Gegensatz zu den WIPO-Konventionen materielle M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die immaterialrechtlichen Schutzstandards auf völkerrechtlicher Ebene verankert. 94<br />

Dabei s<strong>in</strong>d die TRIPS-Verpflichtungen nicht nur über den WTO-Streitschlichtungsmechanismus,<br />

son<strong>der</strong>n auch <strong>in</strong>nerstaatlich e<strong>in</strong>klagbar. Dies ist aus Sicht multilateraler Unternehmen beson<strong>der</strong>s<br />

begrüßenswert, da auf dieser Basis sich Wettbewerbsvorteile wie Patente, Goodwill durch Markenreputation,<br />

Design- <strong>und</strong> Gebrauchsmuster, etc. im ausländischen Markt sichern lassen <strong>und</strong> somit<br />

höhere Gew<strong>in</strong>nspannen (zeitlich befristete Monopolrenten) realisierbar s<strong>in</strong>d. Auf e<strong>in</strong>e ausführliche<br />

juristische, ökonomische <strong>und</strong> politische Bewertung <strong>der</strong> TRIPS soll im Rahmen dieser Arbeit verzichtet<br />

werden.<br />

2.5 Jüngste rechtliche Entwicklungen <strong>und</strong> Verbesserungen<br />

Seit Ch<strong>in</strong>as Beitritt zur WTO im Dezember 2001 hat die ch<strong>in</strong>esische Regierung signifikante Fortschritte<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Reformierung ihrer IP-Gesetze <strong>und</strong> Durchführungsverordnungen gemacht, um den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des TRIPS-Vertragswerkes zu entsprechen. E<strong>in</strong>ige Gesetzesän<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> –<br />

erweiterungen s<strong>in</strong>d sogar bereits vor dem WTO-Beitritt <strong>in</strong> Kraft getreten.<br />

94 Vgl. Schanz 1995, S. 79.<br />

20


2.5.1 Än<strong>der</strong>ung des ch<strong>in</strong>esischen Urheberrechts<br />

Im Jahre 1992 trat, wie bereits erwähnt, Ch<strong>in</strong>a <strong>der</strong> Berner Übere<strong>in</strong>kunft <strong>und</strong> dem Welturheberrechtsabkommen<br />

bei. Den daraus resultierenden Verpflichtungen war Ch<strong>in</strong>a jedoch knapp neun<br />

Jahre nicht nachgekommen. Nur wenige Wochen vor dem WTO-Beitritt wurden mit <strong>der</strong> Revision<br />

vom 27. Oktober 2001 des ursprünglich aus dem Jahre 1990 stammenden Urheberrechtsgesetzes<br />

das nationale Recht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit den <strong>in</strong>ternationalen Übere<strong>in</strong>kommen gebracht. 95<br />

Diese Neufassung des Urheberrechts weist nicht nur ausdrücklich auf die <strong>in</strong>ternationalen Abkommen<br />

<strong>und</strong> ihre Bedeutung für die Urheberrechte von Auslän<strong>der</strong>n h<strong>in</strong>, son<strong>der</strong>n ist auch <strong>in</strong> vielen E<strong>in</strong>zelheiten<br />

klarer gefasst <strong>und</strong> logischer aufgebaut. Der Schutzbereich des Gesetzes ist erweitert worden<br />

<strong>und</strong> umfasst nun auch Werke <strong>der</strong> Artistik <strong>und</strong> <strong>der</strong> Baukunst <strong>und</strong> die Vermietung von Werken. 96<br />

50 Jahre nach dem Tod erlischt das Urheberrecht des Urhebers, wobei für Werke juristischer Personen<br />

sowie Filmwerke <strong>und</strong> ähnliche Werke (Fotografie) e<strong>in</strong>e Schutzfrist von 50 Jahren seit <strong>der</strong> ersten<br />

Veröffentlichung des Werkes gilt. 97 Nach altem Recht war die Verbreitung über Datenautobahnen<br />

nicht als Recht des Urhebers def<strong>in</strong>iert. Das Sen<strong>der</strong>echt wurde nun ausdrücklich <strong>in</strong> das neue Gesetz<br />

aufgenommen, wenngleich diesbezüglich noch e<strong>in</strong>ige Unklarheiten bestehen. 98<br />

Weitere Verbesserungen betreffen die erhebliche Ausweitung <strong>der</strong> Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong> Verletzungshandlungen<br />

<strong>und</strong> des Kreises <strong>der</strong> bei Verletzungen haftbar zu machenden Personen. Neben dem Verletzer<br />

können nun auch <strong>der</strong> Verleger, <strong>der</strong> Hersteller, <strong>der</strong> Verbreiter sowie <strong>der</strong> Vermieter von Vervielfältigungsstücken<br />

von Filmwerken, Computersoftware o<strong>der</strong> Ton-/Bildaufzeichungen, soweit es ihm<br />

nicht gel<strong>in</strong>gt, die Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> Quelle nachzuweisen. Hierbei gilt nach dem neuen Gesetz die<br />

Beweislastumkehr. 99<br />

Neu ist auch, dass sich <strong>der</strong> Schadensersatz nun nach dem tatsächlichen Schaden des Urhebers richtet.<br />

Dort wo <strong>der</strong> Schaden nicht berechnet werden kann, s<strong>in</strong>d Strafen bis zu 500.000 RMB möglich.<br />

100 Des weiteren wurden die Gr<strong>und</strong>lagen für e<strong>in</strong>en vorläufigen Rechtsschutz im ch<strong>in</strong>esischen<br />

Urheberrecht geschaffen.<br />

2.5.2 Än<strong>der</strong>ungen im ch<strong>in</strong>esischen Patentrecht<br />

Am 25.August 2000 wurde die zweite Revision des ch<strong>in</strong>esischen Patentgesetzes beschlossen, die<br />

am 1. Juli 2001 <strong>in</strong> Kraft trat. Mit dieser Revision wurden auch gleichzeitig die Ausführungsbestimmungen<br />

zum Patentgesetz geän<strong>der</strong>t, welche ebenfalls Anfang Juli 2001 Wirkung erlangten.<br />

Diese Revision stärkt den Patentschutz, <strong>in</strong>dem das Verfahren zur Patentprüfung vere<strong>in</strong>facht wurde<br />

<strong>und</strong> dem Anmel<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Prioritätsrecht gewährt wird, wenn er <strong>in</strong>nerhalb von zwölf Monaten ab dem<br />

ersten Anmeldetag im Ausland (bei Geschmacksmuster sechs Monate) zu demselben Gegenstand <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a erneut e<strong>in</strong>e Patentanmeldung e<strong>in</strong>reicht. 101 Ferner wurde es verboten, für rechtsverletzende<br />

Produkte zu werben, 102 d.h. auch das Anbieten zum Verkauf, nicht wie bisher nur <strong>der</strong> Verkauf,<br />

stellen e<strong>in</strong>e Schutzrechtsverletzung dar. 103 Des weiteren ist nach dem neuen ch<strong>in</strong>esischen Patentgesetz<br />

e<strong>in</strong>e Patentverletzung nun auch gegeben, wenn die handelnde Person bei dem Gebrauch<br />

95 Vgl. Jochen Schäfer, “Gewerblicher Rechtsschutz”, <strong>in</strong>: Wirtschaftshandbuch Ch<strong>in</strong>a, 4: Arbeitsrecht, Personal, Gewerblicher<br />

Rechtsschutz, Immobilien, Frankfurt a.M. 2002, S. 19.<br />

96 Vgl. „Urheberrechtsgesetz <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a“ 12/2001, S. 12.<br />

97 Vgl. Schäfer 2002, S. 20.<br />

98 Vgl. „Urheberrechtsgesetz <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a“ 12/2001, S. 12.<br />

99 Vgl. Schäfer 2002, S. 20.<br />

100 Vgl. „Ch<strong>in</strong>a Amends Copyright Law“, 16.11.2001, www.ch<strong>in</strong>a.org.cn/english/2001/Nov/22246.htm, Zugriff<br />

18.7.2003, S.1.<br />

101 Vgl. Jochen Schäfer, “Gewerblicher Rechtsschutz”, <strong>in</strong>: Wirtschaftshandbuch Ch<strong>in</strong>a, 4: Arbeitsrecht, Personal, Gewerblicher<br />

Rechtsschutz, Immobilien, Frankfurt a.M. 2002, S. 20.<br />

102 Vgl. USTR 2002, S. 35.<br />

103 Vgl. Kessler, Florian/Qiao Wenbao, “Aktuelle Entwicklungen im Patent- <strong>und</strong> Markenrecht <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a”,<br />

<strong>in</strong>: Recht <strong>der</strong> Internationalen Wirtschaft, Heft 3/2003, S. 174.<br />

21


o<strong>der</strong> Verkauf des patentverletzenden Produktes gutgläubig ist, d.h. nicht wusste, dass e<strong>in</strong>e Rechtsverletzung<br />

vorliegt. 104<br />

Das neue Patentgesetz brachte weitere Verbesserungen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Regelung <strong>der</strong> örtlichen Zuständigkeit<br />

bei Patentstreitigkeiten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gewährung von Schadensersatz (bei beson<strong>der</strong>s schweren<br />

Fällen bis 500.000 RMB). Außerdem wurde das bisher häufig missbräuchlich genutzte Wi<strong>der</strong>rufsverfahren<br />

abgeschafft, so dass E<strong>in</strong>wendungen gegen die Gültigkeit e<strong>in</strong>es Patents nicht mehr zu<br />

erheblichen Verzögerungen bei <strong>der</strong> Patenterteilung führen können. Beson<strong>der</strong>s wichtig ist <strong>der</strong> im<br />

Rahmen <strong>der</strong> zweiten Revision e<strong>in</strong>geführte vorläufige Rechtsschutz im Patentrecht <strong>in</strong> Fällen e<strong>in</strong>es<br />

drohenden schwer zu behebenden Schadens. Zwar ist im H<strong>in</strong>blick auf die Komplexität von Patentstreitigkeiten<br />

die Verpflichtung <strong>der</strong> Gerichte, <strong>in</strong>nerhalb von 48 St<strong>und</strong>en über e<strong>in</strong>en Antrag auf Gewährung<br />

e<strong>in</strong>es vorläufigen Rechtsschutzes zu entscheiden, als unrealistisch e<strong>in</strong>zustufen, 105 jedoch<br />

ist es e<strong>in</strong> bedeuten<strong>der</strong> Schritt zur effektiven Rechtsdurchsetzung von Patenten.<br />

2.5.3 Än<strong>der</strong>ungen im ch<strong>in</strong>esischen Markenrecht<br />

Mit dem „Beschluss zur Än<strong>der</strong>ung des Markengesetzes <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a“ am 27. Oktober 2001 wurde<br />

auch Ch<strong>in</strong>as Markengesetz von 1993 <strong>in</strong> wesentlichen Teilen geän<strong>der</strong>t bzw. ergänzt. Bisher beschränkte<br />

sich <strong>der</strong> Markenschutz nur auf Schriftzeichen <strong>und</strong> Abbildungen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation<br />

von beidem. Nun können zusätzlich auch Buchstaben, Zahlen, dreidimensionale Figuren, Farben<br />

sowie <strong>der</strong>en Komb<strong>in</strong>ationen als Markenzeichen verwendet werden. 106 Ferner wurden Bestimmungen<br />

über den Schutz bekannter Marken <strong>in</strong> das ch<strong>in</strong>esische Markengesetz aufgenommen <strong>und</strong> diese<br />

durch die von <strong>der</strong> SAIC erlassene <strong>und</strong> am 1. Juni 2003 <strong>in</strong> Kraft getretene „vorläufige Verordnung<br />

über die Anerkennung bekannter Marken“ konkretisiert. Diese Verordnung ermöglicht die Anerkennung<br />

des Bekanntheitsstatus ausländischer Marken. 107 Festgehalten werden muss jedoch, dass<br />

bisher zwar 200 ch<strong>in</strong>esische Marken als bekannte Marken anerkannt wurden, aber noch ke<strong>in</strong>e ausländische<br />

bekannte Marke. Angesichts des tatsächlich hohen Bekanntheitsgrades ausländischer<br />

Marken <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a ist dies als problematisch zu bewerten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> neuen Verordnung vom 1. Juni 2003 die e<strong>in</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e ausländische Marke tatsächlich<br />

als „bekannt“ anerkannt werden wird. 108<br />

E<strong>in</strong>e weitere substantielle Verbesserung brachte die Anpassung des ch<strong>in</strong>esischen Markengesetzes<br />

an die Pariser Verbandsübere<strong>in</strong>kunft (PVÜ). Erstens dürfen laut Artikel 15 des ch<strong>in</strong>esischen Markengesetzes<br />

von 2001 nur bevollmächtigte Vertreter e<strong>in</strong>es Unternehmens im eigenen Namen die<br />

eigene Marke registrieren lassen <strong>und</strong> dabei dürfen laut Artikel 31 des ch<strong>in</strong>esischen Markengesetzes<br />

ältere Rechte Dritter dürfen nicht verletzt werden. Zweitens – <strong>und</strong> das ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis e<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

wichtiger Punkt – darf e<strong>in</strong>e Marke, die aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Benutzung durch e<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>en schon<br />

e<strong>in</strong>en gewissen Ruf besitzt, nicht <strong>in</strong> unlauterer Weise angemeldet werden. 109 Seit langem war es<br />

beson<strong>der</strong>s für ausländische Unternehmen problematisch, dass Dritte missbräuchlich ihre Marke <strong>in</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a angemeldet hatten. Viele ausländische Marken<strong>in</strong>haber hatten sich ihre Marke <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a nicht<br />

registrieren lassen – weil sie entwe<strong>der</strong> sich noch nicht im ch<strong>in</strong>esischen Markt engagierten o<strong>der</strong> dem<br />

Irrglauben erlagen, <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a gäbe es ke<strong>in</strong>erlei gewerblichen Rechtsschutz. Um die Marke zurückzubekommen<br />

musste das betroffene Unternehmen e<strong>in</strong> kostspieliges <strong>und</strong> zeitaufwändiges Nichtigkeitsverfahren<br />

e<strong>in</strong>leiten. 110 Die neue Regelung soll künftig Abhilfe schaffen.<br />

104<br />

Vgl. Kessler/Qiao 2003, S. 174.<br />

105<br />

Vgl. Kessler/Qiao 2003, S. 175.<br />

106<br />

Vgl. Kessler/Qiao 2003, S. 179.<br />

107<br />

Vgl. Scharrer, Barbara, „Anerkennung bekannter Marken jetzt auch <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a“, <strong>in</strong>: Rödl & Partner Auslandsbrief,<br />

Juli 2003, S. 7.<br />

108<br />

Vgl. Kessler/Qiao 2003, S. 180.<br />

109<br />

Vgl. Kessler/Qiao 2003, S. 181.<br />

110<br />

Vgl. Kessler/Qiao 2003, S. 181.<br />

22


H<strong>in</strong>sichtlich des Strafmaßes <strong>und</strong> des Schadensersatzes ist zu bemerken, dass sich die mögliche Höhe<br />

e<strong>in</strong>er pekuniären Strafe zwar erhöht haben, ob davon jedoch e<strong>in</strong>e ausreichend abschreckende<br />

Wirkung ausgeht bleibt fraglich. Das Bußgeld darf maximal das Dreifache des Verletzergew<strong>in</strong>ns<br />

betragen; kann dieser nicht festgestellt werden, so darf das Bußgeld maximal 100.000 RMB betragen.<br />

Ferner besagen die TRIPS, dass <strong>der</strong> Schadensersatz des Markenrechtsverletzers ausreichend se<strong>in</strong><br />

muss <strong>und</strong> auch die Rechtsverfolgungskosten des Marken<strong>in</strong>habers decken soll. Die ch<strong>in</strong>esische Ausgestaltung<br />

dieser Anfor<strong>der</strong>ung lautet nach Artikel 56 des ch<strong>in</strong>esischen Markengesetzes, dass <strong>der</strong><br />

Schadensersatz sich nach <strong>der</strong> Höhe des Verletzergew<strong>in</strong>nes zuzüglich des entgangenen Gew<strong>in</strong>ns des<br />

Marken<strong>in</strong>habers richtet. Ist <strong>der</strong> Schadensersatz nicht konkret ermittelbar, so kann das zuständige<br />

Gericht e<strong>in</strong>en Schadensersatz bis zu 500.000 RMB zusprechen.<br />

Des weiteren gewährleistet das ch<strong>in</strong>esische Markengesetz Prioritätsansprüche bei <strong>der</strong> Anmeldung<br />

e<strong>in</strong>er Marke im E<strong>in</strong>klang mit den Regelungen <strong>der</strong> PVÜ für die Dauer von sechs Monaten. 111 Erwähnenswert<br />

ist auch, dass im Falle e<strong>in</strong>er Rechtsverletzung analog zum Patentrecht die Möglichkeit<br />

e<strong>in</strong>stweiliger Verfügungen zur Beweis- <strong>und</strong> Eigentumssicherung besteht. Wichtig ist auch, dass<br />

e<strong>in</strong>e Beweislastumkehr stattgef<strong>und</strong>en hat: Der Verkäufer von rechtsverletzenden Produkten kann<br />

nur dann straffrei ausgehen, wenn er von <strong>der</strong> unberechtigten Nutzung <strong>der</strong> Marke ke<strong>in</strong>e Kenntnis<br />

hatte <strong>und</strong> die Waren rechtlich e<strong>in</strong>wandfrei erworben hat.<br />

Trotz dieser weitreichenden Verbesserungen ist die Rechtsdurchsetzung (siehe Kapitel 4) <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

nach wie vor schwierig. Auch ist als kritisch zu bewerten, dass es Auslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong>zeit nach ch<strong>in</strong>esischem<br />

Recht verwehrt bleibt, sich als Patentanwalt nie<strong>der</strong>zulassen, was dem Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Inlän<strong>der</strong>behandlung<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Meistbegünstigung wi<strong>der</strong>spricht. 112<br />

Betrachtet man jedoch die gesamte Entwicklung, so ist festzustellen, dass die erhebliche Verbesserung<br />

des rechtlichen Rahmens <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausstattung <strong>der</strong> zuständigen Behörden e<strong>in</strong>e erhöhte Aktivität<br />

<strong>der</strong> Inhaber geistigen Eigentums nach sich zieht, um Ihre Rechte <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a schützen zu lassen: Die<br />

Anzahl <strong>der</strong> Markenregistrierungen steigt jährlich an. Im Jahr 2001 wurden jährlich r<strong>und</strong> 270.000<br />

Marken registriert 113 – dies war weltrekordverdächtig. Wurden 1985 noch r<strong>und</strong> 15.000 Patentanträge<br />

gestellt, waren es im Jahr 2000 bereits r<strong>und</strong> 170.000. Zwischen 1985 <strong>und</strong> dem Jahr 2000 wurden<br />

<strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a ca. 636.000 Patente erteilt, doch im Jahr 2001 alle<strong>in</strong> waren es bereits 114.000 Patente.<br />

Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Patentanmeldungen für Neuentwicklungen fallen nach Auskunft des State<br />

Intellectual Property Office auf Unternehmen mit ausländischem Kapital. 114<br />

Aber trotz dieser vielfältigen Verbesserungen <strong>der</strong> Rechtslage sche<strong>in</strong>t das Ausmaß <strong>und</strong> die Schwere<br />

von IPR-Verstößen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a nicht abzunehmen. E<strong>in</strong>e aktueller Bericht des Quality Brand Protection<br />

Committees hält fest, dass nach wie vor die jährlichen wirtschaftlichen Verluste, die durch Counterfeit<strong>in</strong>g<br />

<strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a <strong>in</strong>sgesamt entstehen, mehrere 10 Mrd. US$ betragen würden <strong>und</strong> dass das Ausmaß<br />

<strong>der</strong> IPR-Verletzungen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a ke<strong>in</strong>e historischen Parallelen hätte. 115 Die kanadische Regierung<br />

geht sogar davon aus, dass ch<strong>in</strong>esische Plagiate <strong>und</strong> Fälschungen zu r<strong>und</strong> 8% des ch<strong>in</strong>esischen<br />

Bruttosozialproduktes beitragen. 116 Ferner schätzt die Amerikanische Handelskammer <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a die<br />

Lage <strong>der</strong>gestalt e<strong>in</strong>, dass aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> fortschreitenden Handelsliberalisierung durch den WTO-<br />

111 Vgl. Schäfer 2002, S. 219.<br />

112 Vgl. Kessler/Qiao 2003, S. 182.<br />

113 Vgl. European Union Chamber of Commerce <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a 2002/2003, S. 2.<br />

114 Vgl. European Union Chamber of Commerce <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a 2002/2003, S. 2.<br />

115 Vgl. QBPC, “Report on Counterfeit<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the People’s Republic of Ch<strong>in</strong>a – executive summary”, Internetdokument,<br />

Zugriff 10.7.2003, S. 1 (www.qbpc.org.cn/about-qbpc/position-paper.htm).<br />

116 Vgl. „The Ch<strong>in</strong>a Bus<strong>in</strong>ess Collection: Intellectual Property Protection <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a“, Internetdokument, 30.06.2003,<br />

Zugriff 20.07.2003, S. 1 (www.dfait-maeci.gc.ca/ch<strong>in</strong>a/IPR_Ch<strong>in</strong>a-en.asp).<br />

23


Beitritt Ch<strong>in</strong>as <strong>der</strong> Export von gefälschten Produkten <strong>in</strong> den nächsten Jahren noch erheblich zunehmen<br />

wird. 117<br />

3 Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a<br />

Recht haben <strong>und</strong> Recht bekommen s<strong>in</strong>d nicht nur <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a manchmal Zweierlei. Doch <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a ist<br />

dies aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>in</strong>stitutionellen Schwächen des Rechtssystems häufig <strong>der</strong> Fall. Die <strong>der</strong>zeitige Situation<br />

des Schutzes geistigen Eigentums <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a sche<strong>in</strong>t Ähnlichkeiten mit <strong>der</strong> Situation des ch<strong>in</strong>esischen<br />

Umweltschutzes zu haben: Es besteht e<strong>in</strong>e große Lücke zwischen <strong>der</strong> offiziellen L<strong>in</strong>ie <strong>der</strong><br />

Zentralregierung <strong>und</strong> <strong>der</strong> täglichen Realität. Die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ist regional<br />

unterschiedlich weit fortgeschritten aber <strong>in</strong>sgesamt noch schwach entwickelt <strong>und</strong> <strong>in</strong>effizient.<br />

Trotzdem gibt es gr<strong>und</strong>sätzlich Möglichkeiten, se<strong>in</strong>e geistigen Eigentumsrechte (von Fall zu Fall)<br />

durchzusetzen. E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit des ch<strong>in</strong>esischen Rechtssystems liegt dabei dar<strong>in</strong>, dass sowohl<br />

e<strong>in</strong> Verwaltungs- als auch e<strong>in</strong> Gerichtsverfahren gegen Schutzrechtsverletzer durchgeführt werden<br />

kann. 118 Ferner ist die Zusammenarbeit mit den Zoll- <strong>und</strong> den Polizeibehörden / Staatsanwaltschaft<br />

möglich.<br />

3.1 Durchsetzung auf dem Verwaltungsweg<br />

Der <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a übliche Weg, um Schutzrechte durchzusetzen, ist <strong>der</strong> Gang zu den zuständigen<br />

Verwaltungsbehörden. Diese Verwaltungsbehörden s<strong>in</strong>d hierarchisch geglie<strong>der</strong>t <strong>und</strong> bef<strong>in</strong>den sich<br />

jeweils auf lokaler Ebene, Kreis, Prov<strong>in</strong>z- bis hoch zur nationalstaatlichen Ebene. Etwa 90% aller<br />

Fälle werden zur Zeit mit Hilfe örtlicher Ämter diverser Behörden angegangen. 119 Es handelt sich<br />

dabei um e<strong>in</strong> teilweise unüberschaubares Geflecht mit partiell überlappenden Zuständigkeiten (materiellrechtlich<br />

<strong>und</strong> geographisch), die e<strong>in</strong>e effektive Durchsetzung erschweren.<br />

3.1.1 Die zuständigen Verwaltungsbehörden<br />

Zunächst ist die State Adm<strong>in</strong>istration of Industry and Commerce (SAIC) zu nennen, die für den<br />

Schutz von Markenrechten sowie für Fälle des unlauteren Wettbewerbs zuständig ist. Das Trademark<br />

Office <strong>der</strong> SAIC hält die Amtsbefugnis über die Registrierung von Marken, die adm<strong>in</strong>istrative<br />

Anerkennung von „notorisch bekannten Marken“ sowie <strong>der</strong> Schutz <strong>und</strong> die Durchsetzung von Markenrechten.<br />

Das Fair Trade Bureau <strong>der</strong> SAIC ist zuständig für Streitfälle bezüglich des ch<strong>in</strong>esischen<br />

Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb e<strong>in</strong>schließlich Geschäftsgeheimnisse. 120<br />

Die State General Adm<strong>in</strong>istration for Quality Supervision, Inspection and Quarant<strong>in</strong>e (SAQSIQ)<br />

mit <strong>der</strong>en lokalen Technology Supervision Bureaus (TSB) als operative E<strong>in</strong>heiten h<strong>in</strong>gegen ist die<br />

zuständige Behörde bei Verletzungen <strong>der</strong> nationalen <strong>und</strong> regionalen Gesetze zur Sicherstellung <strong>der</strong><br />

Produktqualität, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei gesetzeswidriger Herstellung <strong>und</strong> Verkauf von gefälschten Produkten<br />

o<strong>der</strong> falsch gekennzeichneten Produkten sowie von Produkten m<strong>in</strong><strong>der</strong>er Qualität. 121 Manche<br />

Fälscher unterlassen Markenfälschungen, kennzeichnen ihre Produkte jedoch mit „Made <strong>in</strong> Germany“.<br />

Bei wenigen Anbietern e<strong>in</strong>es Produktes (wie z.B. Kunstdünger) aus Deutschland ist es mög-<br />

117 Vgl. The American Chamber of Commerce <strong>in</strong> The People’s Republic of Ch<strong>in</strong>a (Am-Cham Ch<strong>in</strong>a), “3.8: Intellectual<br />

Property Rights”, www.amcham-ch<strong>in</strong>a.org.cn/publications/position/wto/wto_14.htm, Zugriff 20.07.2003, S.1.<br />

118 Vgl. Koppitz, Ralph, Geistiges Eigentum <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a – wie schützt man sich vor Rechtsverletzungen?, <strong>in</strong>: Ch<strong>in</strong>a Nach-<br />

richten <strong>der</strong> AHST Pek<strong>in</strong>g, 1/2002, S. 16.<br />

119 Vgl. Elliot Papageorgiou, Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten, <strong>in</strong>: Wirtschaftshandbuch Ch<strong>in</strong>a, Band 4,<br />

Frankfurt 2002, S. 23.<br />

120 Vgl. “Protect<strong>in</strong>g your <strong>in</strong>tellectual property rights (IPR) <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a. A practical guide for U.S. companies”, Januar<br />

2003, www.mac.gov/Ch<strong>in</strong>a/Docs/Bus<strong>in</strong>essGuides/IntellectualPropertyRights.htm, Zugriff: 07.03.2003, S. 3.<br />

121 Vgl. Papageorgiou 2002, S. 23.<br />

24


lich, dass K<strong>und</strong>en vom Produkt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Herkunftsbezeichnung auf e<strong>in</strong>e bestimmte Marke schließen.<br />

Um dagegen vorzugehen ist das örtliche TSB die richtige Adresse.<br />

Die National Copyright Adm<strong>in</strong>istration (NCA) ist – wie <strong>der</strong> Name <strong>der</strong> Behörde schon verrät – Ch<strong>in</strong>a-weit<br />

verantwortlich für Fragen des Urheberrechtsschutzes e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Untersuchung von<br />

Rechtsverletzungen, <strong>der</strong> Entwicklung von Schiedsregeln im Falle von ausländischen Urheberrechten.<br />

Obwohl gr<strong>und</strong>sätzlich bei <strong>der</strong> NCA Schutzrechtsverletzungen verfolgt werden können, verweist<br />

das NCA aufgr<strong>und</strong> notorischem Personalmangel häufig an ordentliche Gerichte bzw. an ihren lokalen<br />

Copyright Bureaus.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich Patentverletzungen (Patente, Gebrauchs- <strong>und</strong> Geschmacksmuster) auf nationalstaatlicher<br />

Ebene ist das State Intellectual Property Office (SIPO) verantwortlich. Das SIPO mit Sitz <strong>in</strong><br />

Pek<strong>in</strong>g überwacht auch die lokalen Büros <strong>der</strong> Intellectual Property Adm<strong>in</strong>istration. Im wesentlichen<br />

werden die SIPO-Büros auf Prov<strong>in</strong>zebene mit <strong>der</strong> adm<strong>in</strong>istrativen Durchsetzung von Patenten betraut.<br />

Ferner bestehen weitere branchenspezifische Verwaltungskommissionen, z.B. <strong>in</strong> den Industriebereichen<br />

Tabakwaren, pharmazeutische Industrie <strong>und</strong> tiermediz<strong>in</strong>ische Produkte sowie Alkohol-<br />

<strong>und</strong> Genussmittel. 122 Die lokalen Büros <strong>der</strong> Adm<strong>in</strong>istration of Culture, Radio, Film and Television<br />

s<strong>in</strong>d wie<strong>der</strong>um verantwortlich für die Bekämpfung von Piraterie-Aktivitäten im Audio- <strong>und</strong> Videomarkt.<br />

123<br />

Im Versuch, die lokale Rechtsdurchsetzung zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Behörden zu koord<strong>in</strong>ieren, haben<br />

bereits e<strong>in</strong>ige Prov<strong>in</strong>zen <strong>und</strong> Kommunen spezielle IPR-Büros o<strong>der</strong> IPR- Komitees <strong>in</strong>s Leben<br />

gerufen. Da die lokalen behördlichen Strukturen zur IPR-Durchsetzung auf dem Verwaltungsweg<br />

Ch<strong>in</strong>a-weit nicht e<strong>in</strong>heitlich s<strong>in</strong>d, ist e<strong>in</strong>e Klärung über die e<strong>in</strong>zelnen Zuständigkeiten via lokales<br />

IPR-Büro o<strong>der</strong> –Komitee – falls vorhanden – s<strong>in</strong>nvoll. 124 Um e<strong>in</strong>en Überblick über die Verfahren<br />

auf dem Verwaltungswege zu bekommen, schließt sich im nächsten Abschnitt e<strong>in</strong>e exemplarische<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung des IPR-Durchsetzungsverfahrens <strong>der</strong> SAIC an.<br />

3.1.2 Ablauf des Verwaltungsverfahrens <strong>der</strong> Adm<strong>in</strong>istration of Industry and Commerce<br />

(AIC)<br />

Die zuständige Behörde um Schutz von Markenrechten durch die Verwaltungsbehörde zu erhalten,<br />

ist das Büro <strong>der</strong> AIC am Ort o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>zugsbereich des fälschenden Unternehmens. Zunächst muss<br />

das von <strong>der</strong> Markenrechtsverletzung betroffene Unternehmen e<strong>in</strong>en Antrag stellen. Es ist dabei <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> „Br<strong>in</strong>gschuld“, d.h. die lokale Verwaltungsbehörde (AIC) wird nicht von sich aus gegen Schutzrechtsverletzer<br />

aktiv, son<strong>der</strong>n nur auf Antrag <strong>und</strong> nur wenn <strong>der</strong> Marken<strong>in</strong>haber selbst, bzw. mit Hilfe<br />

von Detekteien Beweise gesichert hat.<br />

Nach Zahlung e<strong>in</strong>er „case fee“, e<strong>in</strong>er Art Gebühr, damit die AIC tätig wird, gibt die AIC e<strong>in</strong>e kurze<br />

Stellungnahme ab <strong>und</strong> trifft – wenn <strong>der</strong> Antrag angenommen wird – <strong>in</strong> eigenem Ermessen folgende<br />

Maßnahmen: Es können Razzien durchgeführt werden, um mehr Beweismaterial zu sichern, die<br />

AIC kann die Anordnung erteilen, die Verletzungshandlung unverzüglich e<strong>in</strong>zustellen <strong>und</strong> sie kann<br />

die rechtsverletzenden Produkte beschlagnahmen <strong>und</strong> zerstören. Das Gleiche gilt auch für die<br />

Werkzeuge, die zur Herstellung <strong>der</strong> Markenfälschung benötigt werden. Daraufh<strong>in</strong> kann die AIC<br />

Geldstrafen gegen den Rechtsverletzer verhängen. Sie kann auch gegebenenfalls e<strong>in</strong>en Schlichtungsversuch<br />

h<strong>in</strong>sichtlich des vom Verletzer zu leistenden Schadensersatzes anstrengen. 125 Dies ist<br />

jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Realität e<strong>in</strong> mehr o<strong>der</strong> weniger hoffnungsloses Unterfangen.<br />

122 Vgl. Papageorgiou 2002, S. 24.<br />

123 Vgl. Consulate General of Switzerland <strong>in</strong> Shanghai, Commercial Section, „The Intellectual Property Protection <strong>in</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a“, <strong>in</strong>: Shanghai Flash, Nr. 7, November/2002, Internetdokument, Zugriff: 25.05.2003, S. 6<br />

(www.s<strong>in</strong>optic.ch/shanghaiflash/texts/ pdf/200207_Shanghai.Flash.pdf).<br />

124 Vgl. „Protect<strong>in</strong>g your <strong>in</strong>tellectual property rights (IPR) <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a. A practical guide for U.S. companies” 2003, S. 5.<br />

125 Vgl. Koppitz 2002, S. 16.<br />

25


Ist <strong>der</strong> Markenrechts<strong>in</strong>haber o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verletzer mit <strong>der</strong> Strafentscheidung des AIC jedoch nicht e<strong>in</strong>verstanden,<br />

so kann jede Partei Wi<strong>der</strong>spruch bei <strong>der</strong> nächsthöheren Verwaltungsebene des SAIC<br />

e<strong>in</strong>legen. Parallel zur Erhebung e<strong>in</strong>es Wi<strong>der</strong>spruchs ist auch – so Papageorgiou – e<strong>in</strong>e Klageerhebung<br />

gegen den Strafentscheid <strong>der</strong> AIC vor dem Verwaltungsgericht möglich. 126<br />

3.1.3 Bewertung des Verwaltungsverfahrens <strong>der</strong> AIC<br />

Regional zwar unterschiedlich ausgeprägt aber <strong>in</strong> den meisten Fällen ist das AIC-Verfahren schnell,<br />

effizient <strong>und</strong> vergleichsweise kostengünstig. In e<strong>in</strong>igen Regionen ist das Problem-Bewusstse<strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

AIC bereits so ausgeprägt, dass sie nicht nur auf Antrag tätig werden, son<strong>der</strong>n proaktiv <strong>und</strong> antizipierend<br />

selbstständig Untersuchungen <strong>und</strong> Razzien durchführen.<br />

Dieses Verwaltungsverfahren ist zwar für viele betroffene Unternehmen e<strong>in</strong> „wahrer Segen“ im<br />

Vergleich zu e<strong>in</strong>em ordentlichen Gerichtsverfahren <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a; es s<strong>in</strong>d jedoch mannigfaltige Mängel<br />

<strong>und</strong> Unzulänglichkeiten des Verfahrens nicht zu übersehen, die tief <strong>in</strong> dem politischen, kulturellen<br />

<strong>und</strong> sozialen System Ch<strong>in</strong>as verwurzelt s<strong>in</strong>d: E<strong>in</strong> Kennzeichen des politischen Systems <strong>der</strong> VR<br />

Ch<strong>in</strong>a ist es, dass die kommunistische Führung ke<strong>in</strong>e Rechenschaftspflicht gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

hat, sich ke<strong>in</strong>er kritischen öffentlichen Me<strong>in</strong>ung stellen muss <strong>und</strong> daher kaum formalen,<br />

transparenten Regeln <strong>und</strong> Verfahrensweisen <strong>in</strong> Entscheidungsf<strong>in</strong>dungsprozessen unterliegt. 127<br />

Dies trifft auch im Falle des AIC-Verfahrens zu: Der Antragsteller <strong>und</strong> Inhaber <strong>der</strong> verletzten Markenrechte<br />

ist während des gesamten Verwaltungsverfahrens nicht berechtigt, Informationen über<br />

Umfang <strong>und</strong> Fortgang des Verfahrens zu erfahren. 128 Er „hängt“ mit se<strong>in</strong>em Anliegen „<strong>in</strong> <strong>der</strong> Luft“<br />

<strong>und</strong> ist dem Goodwill des zuständigen Mitarbeiters ausgeliefert, dessen fachliche Kompetenz häufig<br />

unzulänglich ist. Und dieser Goodwill wird vielfach durch Interessen gesteuert, die fernab <strong>der</strong><br />

Durchsetzung geschriebenen Rechts liegen: In manchen Regionen Ch<strong>in</strong>as wie beispielsweise <strong>in</strong> den<br />

Prov<strong>in</strong>zen Zhejiang, Guangdong, Fujian, Jiangsu spielt die Fälscher<strong>in</strong>dustrie e<strong>in</strong>e so bedeutende<br />

Rolle für die Wirtschaftskraft <strong>der</strong> Region, dass sie zu e<strong>in</strong>em großen Teil des <strong>in</strong>dustriellen Outputs<br />

<strong>und</strong> des Steuer- <strong>und</strong> Abgabenbudgets beiträgt. Da Fälscherunternehmen ebenso Gebühren <strong>und</strong> Abgaben<br />

(Registrierungs- <strong>und</strong> Gründungsgebühren, Geschäftssteuer, etc.) entrichten wie „redliche“<br />

Unternehmen, hat die AIC <strong>in</strong> vielen Fällen wenig Interesse, diesen E<strong>in</strong>nahmenfluss durch Schließung<br />

dieser Unternehmen versiegen zu lassen. Es besteht e<strong>in</strong> klassischer Interessenkonflikt.<br />

Ferner muss an dieser Stelle auf e<strong>in</strong> weiteres typisches Merkmal des ch<strong>in</strong>esischen politischen <strong>und</strong><br />

sozialen Systems e<strong>in</strong>gegangen werden: Guanxi. Guanxi, verkürzt als „Beziehungen“ übersetzt, ist<br />

ke<strong>in</strong> eng umrissener Begriff, son<strong>der</strong>n umfasst partikularistische Beziehungen wie Verwandtschaft,<br />

geme<strong>in</strong>same lokale Herkunft, persönliche Bekanntschaften sowie die vermittelte Bekanntschaft<br />

durch Dritte o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e über Bestechung o<strong>der</strong> Gewährung von Vorteilen hergestellte Beziehung. 129<br />

Guanxi ist jedoch mehr als e<strong>in</strong>e bloße Beziehung – es ist e<strong>in</strong> Rollenspiel, das aufgr<strong>und</strong> vergangener<br />

o<strong>der</strong> gegenwärtiger Umstände erwartet wird. 130 O<strong>der</strong> vere<strong>in</strong>facht ausgedrückt: „Hilfst Du mir, helfe<br />

ich Dir. Habe ich Dir <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit geholfen <strong>und</strong> Du hilfst mir jetzt nicht, hast Du das Gesicht<br />

verloren. Da e<strong>in</strong> Gesichtsverlust <strong>der</strong> „moralisch-gesellschaftliche GAU“ e<strong>in</strong>es jeden Ch<strong>in</strong>esen<br />

ist, wird <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> AIC, falls er <strong>in</strong> solch e<strong>in</strong>em Beziehungsgeflecht mit e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> Fälscherunternehmen<br />

(direkt o<strong>der</strong> <strong>in</strong>direkt) steht, alles daran setzen, diesen Verlust <strong>der</strong> moralischen<br />

126<br />

Vgl. Papageorgiou 2002, S. 24.<br />

127<br />

Vgl. Shi Shiwei, Staat, Pfadabhängigkeit, Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft <strong>und</strong> Politik im Transformationsprozess.<br />

Politische Ökonomie <strong>der</strong> Weltmarktöffnung <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a 1978-1995 (Europäische Hochschulschriften, Reihe<br />

V, 2289), Frankfurt (Ma<strong>in</strong>) 1998, S: 71.<br />

128<br />

Vgl. Papageorgiou 2002, S. 25.<br />

129<br />

Vgl. Thomas Heberer, Korruption <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a. Analyse e<strong>in</strong>es politischen, ökonomischen <strong>und</strong> sozialen Problems, Opladen<br />

1991, S. 126.<br />

130<br />

Vgl. Heberer 1991, S. 126.<br />

26


Integrität zu vermeiden <strong>und</strong> zum Beispiel durch Verschleppungstaktiken o<strong>der</strong> Warnung <strong>der</strong> Fälscher<br />

vor e<strong>in</strong>er Razzia se<strong>in</strong>er „Guanxi-Verpflichtung“ nachkommen.<br />

Solch e<strong>in</strong> Verhalten ist <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a gängig <strong>und</strong> wird nicht als moralisch verwerflich angesehen, denn<br />

Konflikte zwischen e<strong>in</strong>erseits Gesetzestreue <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits persönlicher Verpflichtungen werden<br />

traditionell zu Lasten des Gesetzes entschieden. Guanxi wird <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a auch nicht als Korruption<br />

verstanden, aber darüber h<strong>in</strong>aus ist direkte Korruption zur Bee<strong>in</strong>flussung <strong>der</strong> Entscheidungsf<strong>in</strong>dung<br />

über die Strafverfolgung <strong>und</strong> die Verhängung von Strafe durch die AIC nicht selten. Der Transparency<br />

International Corruption Perceptions Index von 2002 stuft die VR Ch<strong>in</strong>a mit 3,5 Punkten (0<br />

Punkte: extreme Wahrnehmung von Korruption; 10 Punkte: ger<strong>in</strong>gste Wahrnehmung von Korruption)<br />

auf Platz 59 von 102 Län<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>. Zum Vergleich liegt die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit 7,3<br />

Punkten auf Platz 18. 131<br />

Im Graubereich zwischen regulären Verwaltungsgebühren <strong>und</strong> Korruption liegt die „case fee“. Die<br />

Bezahlung dieser Abgabe ist e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Voraussetzungen, damit die AIC gegen Rechtsverletzer tätig<br />

wird. Diese Gebühr beträgt <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong> Schwere des Falles, <strong>der</strong> Aufwendungen für die<br />

Strafverfolgung <strong>und</strong> <strong>der</strong> „örtlichen Gepflogenheiten“ zwischen 1.000 RMB <strong>und</strong> 100.000 RMB.<br />

Durchschnittlich liegt sie etwa bei 50.000 RMB. Die gleiche Summe wird manchmal von AIC Mitarbeitern<br />

zusätzlich als e<strong>in</strong> Art „Kopfgeld“ für die Inhaftierung e<strong>in</strong>es verdächtigen Fälschers verlangt.<br />

132<br />

Diese Praxis ist e<strong>in</strong>er effektiven Rechtsdurchsetzung abträglich. Der Rechts<strong>in</strong>haber hat bereits<br />

durch die Rechtsverletzung e<strong>in</strong>en Schaden erlitten, musste im Vorfeld kosten<strong>in</strong>tensive Nachforschungen<br />

anstellen <strong>und</strong> ist nun, bevor überhaupt etwas seitens <strong>der</strong> AIC geschieht, zur Zahlung von<br />

nicht unerheblichen Summen verpflichtet, bzw. muss manchem AIC Mitarbeiter mit Geschenken<br />

wie Computern o<strong>der</strong> Mobiltelephonen die Arbeit „versüßen“. 133 Aber trotzdem kann sich <strong>der</strong> Inhaber<br />

geistiger Eigentumsrechte aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Intransparenz des Verfahrens <strong>und</strong> möglicher Interessenkonflikte<br />

nicht sicher se<strong>in</strong>, ob er diese Kosten als „sunk costs“ abschreiben kann o<strong>der</strong> ob er Erfolg<br />

haben wird.<br />

E<strong>in</strong> weiteres elementares Problem <strong>der</strong> Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte über den Verwaltungsweg<br />

ist, dass die verhängten Strafen kaum e<strong>in</strong>e abschreckende Wirkung entfalten: Sie s<strong>in</strong>d<br />

häufig „lächerlich“ niedrig <strong>und</strong> bieten dadurch ke<strong>in</strong>erlei Anreiz, Rechtsverletzungen aus eigenem<br />

Antrieb zu stoppen. 134 Nach den neuen Implementierungsvorschriften des Markengesetzes, die an<br />

die TRIPS im Oktober 2001 angeglichen wurden <strong>und</strong> am 15. September 2002 <strong>in</strong> Kraft traten, kann<br />

die AIC Strafen <strong>in</strong> Höhe des dreifachen Umsatzes des Fälschers verhängen. Da im Zweifelsfalle <strong>der</strong><br />

Verkaufspreis <strong>der</strong> gefälschten Produkte sehr niedrig angesetzt wird <strong>und</strong> nach wie vor ke<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>deststrafen<br />

vorgesehen s<strong>in</strong>d 135 , fallen die Strafen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel sehr niedrig aus. Laut SAIC wurden<br />

im Jahre 2001 lediglich <strong>in</strong> 172 Fällen Strafen verhängt, die 100.000 RMB überschritten. Dies entspricht<br />

weniger als 1% aller vom SAIC verhängten Strafen aufgr<strong>und</strong> Markenrechts- bzw. Produktqualitätsgesetzverletzungen.<br />

136<br />

131<br />

Vgl. Transparency International, „Presseerklärung: Transparency International Corruption Perceptions Index 2002“,<br />

28.8.2002, www.transparency.org/pressreleases_archive/2002/2002.08.28.cpi.de.html, Zugriff 25.5.2003, S.4-5.<br />

132<br />

Vgl. Chow 2002, S. 215.<br />

133<br />

Vgl. Chow 2002,S. 215.<br />

134<br />

Vgl. Shanghai Flash Nov. 2002, S. 9.<br />

135<br />

Vgl. Quality Brands Protection Committee QBPC, “Update on the State of Counterfeit<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a”, 16.9.2003, S.9,<br />

www.baker<strong>in</strong>fo.com/NR/rdonlyres/eqyqcwjg3id5c74uxh2dmll4b2zcd5ytoeiy2fkxdv4dedu2fxornabz2fi4vixwps6y3v46<br />

exvqec/2002-696.pdf.<br />

136<br />

Vgl. European Union Chamber of Commerce <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a, Intellectual Property Rights Work<strong>in</strong>g Group, “Position Paper<br />

2002/2003”, www.euccc.com.cn/english/docs2003/<strong>in</strong>tellectual_property_rights_wg.pdf, Zugriff: 20.7.2003, S.6.<br />

27


Ferner werden die Masch<strong>in</strong>en, Werkzeuge <strong>und</strong> Formen sowie die gefälschten o<strong>der</strong> nachgebauten<br />

Waren nicht immer systematisch zerstört. Nach Angaben des SAIC wurden <strong>in</strong> 2001 nur knapp<br />

2.000 Tonnen rechtsverletzende Waren vernichtet. 137 Geradewegs Fälschungsaktivitäten ermutigend<br />

ist nämlich die Praxis mancher lokaler AIC Büros, nicht die vollständige Beschlagnahmung<br />

<strong>und</strong> Zerstörung <strong>der</strong> gefälschten Produkte zu veranlassen, son<strong>der</strong>n dem Fälscher lediglich aufzuerlegen,<br />

die gefälschten Markensymbole zu entfernen. 138 E<strong>in</strong>er neuerlichen Fälschung ist dann Tür <strong>und</strong><br />

Tor geöffnet. Außerdem wurde bekannt, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Regionen zuständige Beamte die beschlagnahmten<br />

Masch<strong>in</strong>en, Werkzeuge <strong>und</strong> Formen zur Herstellung von Fälschungen <strong>und</strong> Plagiaten an<br />

den höchstbietenden wie<strong>der</strong> verkauft haben. Meistens handelte es sich dabei um den Rechtsverletzer,<br />

dessen Ausrüstung zuvor beschlagnahmt wurde. 139<br />

Es ist offensichtlich, dass die Lücken <strong>und</strong> Schwächen <strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung auf dem Verwaltungsweg<br />

Counterfeit<strong>in</strong>g nicht ausreichend abschrecken. Diesbezüglich ist auch <strong>der</strong> folgende Umstand<br />

festzuhalten, <strong>der</strong> durch die gesetzlichen Anpassungen an die TRIPS sich vollzogen hat. E<strong>in</strong><br />

Anreiz, z.B. die Fälschung von Markenprodukten zu unterlassen wäre, wenn <strong>der</strong> Rechtsverletzer<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Schadensersatzleistung an das geschädigte Unternehmen zu zahlen hätte. Durch<br />

die TRIPS-Anpassungen ist es nun nicht mehr möglich, dass das AIC Produkt- <strong>und</strong> Markenfälscher<br />

zum Schadensersatz verurteilt. Dies ist nur noch im Rahmen e<strong>in</strong>es ordentlichen Gerichtsverfahrens<br />

möglich. Aber auch hier verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n u.a. äußerst langwierige Prozessdauern e<strong>in</strong>e ausreichende Abschreckung.<br />

3.2 Durchsetzung durch Zivilgerichtsverfahren<br />

Es besteht im Rahmen <strong>der</strong> Zivilgerichtsbarkeit gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit, Rechtsverletzer vor<br />

e<strong>in</strong>em Zivilgericht auf Schadensersatz zu verklagen. In <strong>der</strong> Vergangenheit wurde jedoch von diesem<br />

Mittel wenig Gebrauch gemacht, da die Richter häufig schlecht ausgebildet <strong>und</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Materie<br />

unerfahren waren, <strong>der</strong> hohe Aufwand <strong>und</strong> die schlecht abzuschätzenden Prozesskosten <strong>der</strong> meist<br />

mehrjährigen Verfahren dem potentiellen Nutzen e<strong>in</strong>es Urteils weit überstieg. 140 H<strong>in</strong>zu kam, dass<br />

„Gummiparagraphen“ <strong>und</strong> Lücken im Gesetz häufig dazu genutzt wurden, den Inhaber von IP-<br />

Rechten zu übervorteilen.<br />

In <strong>der</strong> jüngeren Vergangenheit wurden jedoch von <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Seite bemerkenswerte Anstrengungen<br />

unternommen, die Zivilgerichtsbarkeit effektiver zu gestalten: Es wurden spezielle IP-<br />

Kammern auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Oberen Volksgerichte (Prov<strong>in</strong>zebene) <strong>in</strong> den regierungsunmittelbaren<br />

Städten bzw. Prov<strong>in</strong>zen Beij<strong>in</strong>g, Shanghai, Tianj<strong>in</strong>, Guangdong, Fujian, Jiangsu, Ha<strong>in</strong>an, Sichuan,<br />

Chongq<strong>in</strong>g, Henan, Liaon<strong>in</strong>g sowie auf Ebene <strong>der</strong> Mittleren Volksgerichte (Bezirksgerichte) <strong>in</strong> vielen<br />

weiteren Städten. Außerdem f<strong>in</strong>det sich dieser Typ spezialisierter Kammern auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Reihe<br />

von Hi-Tech Economic Development Zones wie<strong>der</strong>, um Streitfragen h<strong>in</strong>sichtlich des Transfers von<br />

Technologie zu klären. 141<br />

Das Oberste Volksgericht, das die Aufsicht über die Gerichte <strong>der</strong> ihr untergeordneten Stufen wahrnimmt,<br />

hat bereits im Oktober 1996 e<strong>in</strong>e spezialisierte IP-Kammer e<strong>in</strong>gerichtet. Diese Spezialisierung<br />

trägt <strong>der</strong> Komplexität von Streitfällen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes Rechnung.<br />

137 Vgl. EUCCC 2002/2003, S. 6.<br />

138 Vgl. QBPC 16.09.2002, S. 9.<br />

139 Vgl. Weeks, Ann M., “Practical Strategies companies can use to protect and enforce their <strong>in</strong>tellectual property rights<br />

<strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a”, <strong>in</strong>: Ch<strong>in</strong>a Bus<strong>in</strong>ess Review, November-December 2000, S. 29.<br />

140 Vgl. Robertson, Tom, “Intellectual Property Protection <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a. Progress and Potential”, Vortrag im Rahmen des<br />

Sem<strong>in</strong>ars “Riete Brown Bag Lunch Series”, 18.10.2002, Internetdokument, Zugriff: 24.05.2003, S. 9<br />

(www.rieti.go.jp/en/events/bbl/02101801.pdf).<br />

141 Vgl. Jiang Zhipei, „Judicial protection of <strong>in</strong>tellectual property <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a and its prospects”, 20.06.2001, Internetdokumnet,<br />

Zugriff 29.05.2003, S. 5 (www.civillaw.com/cn/english/researches/5.asp).<br />

28


Die Zuständigkeiten s<strong>in</strong>d – zum<strong>in</strong>dest auf dem Papier – klar geregelt: Wo Klage erhoben werden<br />

kann, hängt von den Intentionen des Klägers ab. Möchte <strong>der</strong> Rechts<strong>in</strong>haber beispielweise den<br />

Händler von Piraterieware verklagen, so ist <strong>der</strong> Ort des Verkaufes ausschlaggebend. Möchte <strong>der</strong><br />

Kläger jedoch die Produktion von gefälschter Ware stoppen, so muss er sich an das zuständige Gericht<br />

am Ort des Produzenten wenden. 142 Dieses Vorgehen wurde durch das Produktqualitätsgesetz<br />

verabschiedet im September 2000, ermöglicht, <strong>in</strong> dem festgehalten wurde, dass nicht nur wie bisher<br />

<strong>der</strong> Hersteller gefälschter Ware, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> Händler sich strafbar macht. Allerd<strong>in</strong>gs ist problematisch,<br />

dass es dem Händler nachgewiesen werden muss, dass er bewusst mit Piraterieware gehandelt<br />

hat. Ansonsten kann zwar <strong>der</strong> Verkauf dieser Produkte gestoppt werden, e<strong>in</strong>e Strafe jedoch<br />

nicht verhängt werden.<br />

Diese Bemühungen s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>zeit lediglich als positives Signal e<strong>in</strong>zustufen – denn viele <strong>der</strong> Richter<br />

s<strong>in</strong>d mit IP-Streitfällen nach wie vor deutlich überfor<strong>der</strong>t. Zwar sieht die Situation <strong>in</strong> diesen IPR-<br />

Kammern etwas besser aus als <strong>in</strong> den Kreisgerichten wo demobilisierte Soldaten <strong>und</strong> Richter von<br />

denen r<strong>und</strong> 94% ke<strong>in</strong> Jurastudium absolviert haben, Recht sprechen sollen. 143 Aber gerade <strong>in</strong> Fällen,<br />

wo die klagende <strong>und</strong> zugleich die angeklagte Partei konfligierende Rechte des geistigen Eigentums<br />

besitzen (z.B. Patent versus Gebrauchsmuster) s<strong>in</strong>kt die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>es „richtigen“<br />

Urteils.<br />

Nichtsdestotrotz s<strong>in</strong>d weitere positive Entwicklungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zivilgerichtsbarkeit festzuhalten: Lange<br />

Gerichtsverfahren s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> „gef<strong>und</strong>enes Fressen“ für Fälscher <strong>und</strong> Plagiatoren. Marktanteile e<strong>in</strong>es<br />

Orig<strong>in</strong>ale herstellenden Unternehmens können durch Fälscher <strong>in</strong> kürzester Zeit marg<strong>in</strong>alisiert<br />

werden; vor allem im Bereich von Massengütern (Verbrauchs- <strong>und</strong> Gebrauchsgüter). Die E<strong>in</strong>leitung<br />

e<strong>in</strong>es Gerichtsverfahrens, das leicht zwei o<strong>der</strong> mehr Jahre <strong>in</strong> Anspruch nimmt, kann somit ke<strong>in</strong>erlei<br />

abschreckende Wirkung entfalten.<br />

Mit Inkrafttreten des neuen Markengesetzes im Dezember 2001 ist es nun möglich, e<strong>in</strong>stweilige<br />

Verfügungen gegen Rechtsverletzer zu verhängen, wenn irreparable Schäden drohen o<strong>der</strong> „Gefahr<br />

im Verzug“ ist. 144 Auch im neuen ch<strong>in</strong>esische Urheberrecht sowie im neuen Patentgesetz s<strong>in</strong>d Maßnahmen<br />

des e<strong>in</strong>stweiligen Rechtsschutzes vorgesehen. Innerhalb von 48 St<strong>und</strong>en kann das zuständige<br />

Gericht e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>stweilige Verfügung (Unterlassung, Beweissicherung) erlassen.<br />

Schadensersatzansprüche waren <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit beson<strong>der</strong>s schwierig durchzusetzen <strong>und</strong><br />

wenn, dann fielen sie meist sehr niedrig aus. Es war häufig schwierig, den erlittenen Schaden vor<br />

Gericht beweisen zu können. Gesetzliche Neuerungen sehen nun vor, dass bei mangeln<strong>der</strong> Beweislage<br />

h<strong>in</strong>sichtlich des entstandenen Schadens auf Seiten des Antragstellers bzw. des ungerechtfertigten<br />

Gew<strong>in</strong>ns <strong>der</strong> angeklagten Partei das Gericht e<strong>in</strong>em Schadensersatz <strong>in</strong> Höhe von RMB 500.000<br />

(r<strong>und</strong> € 52.000) stattgeben kann. 145<br />

Im Jahre 1999 erhob die Firma Interlego AG, e<strong>in</strong> ch<strong>in</strong>esischer Lizenznehmer <strong>der</strong> dänischen Firma<br />

Lego gegen das Unternehmen Kegao mit Sitz <strong>in</strong> Tianj<strong>in</strong> Klage beim Ersten Mittleren Volksgericht<br />

Pek<strong>in</strong>g. 53 Merkmale des Lego-Spielzeugs seien nachgemacht worden <strong>und</strong> es läge e<strong>in</strong>e Copyright-<br />

Verletzung vor. Das Gericht entschied, dass 50 Elemente tatsächlich urheberrechtlich als Werke <strong>der</strong><br />

angewandten Kunst geschützt seien <strong>und</strong> Kegao 33 dieser Merkmale verletzt habe. Kegao legte bei<br />

Oberen Volksgericht <strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g Berufung e<strong>in</strong>, aber das Urteil <strong>der</strong> ersten Instanz wurde im Dezember<br />

2002 bestätigt: Kegao wurde angewiesen, die Rechtsverletzung sofort zu stoppen, die Formen zur<br />

Herstellung des Spielzeugs dem Gericht zur Zerstörung zu übergeben, e<strong>in</strong>e öffentliche Entschuldi-<br />

142 Vgl. Jiang Zhipei 20.06.2001, S. 5.<br />

143 Vgl. Heilmann, Sebastian, Das politische System <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a, Wiesbaden 2002, S. 143.<br />

144 Vgl. Pagageorgiou 2002, S. 26.<br />

145 Vgl. Papageorgiou 2002, S. 27.<br />

29


gung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tageszeitung Beij<strong>in</strong>g Daily zu veröffentlichen <strong>und</strong> Schadensersatz an Interlego zu zahlen.<br />

146 Dies ist <strong>der</strong> erste Fall e<strong>in</strong>es ch<strong>in</strong>esischen Gerichts, dass den urheberrechtlichen Schutz e<strong>in</strong>es<br />

Gebrauchskunstproduktes bestätigt hat. 147 Ob <strong>der</strong> Lego-Fall e<strong>in</strong> Meilenste<strong>in</strong> im Schutz geistiger<br />

Eigentumsrechte <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a darstellt, ist noch ungewiss, großes Aufsehen hat er jedenfalls erregt.<br />

3.3 Durchsetzung im Rahmen <strong>der</strong> Strafgerichtsbarkeit<br />

Neben den Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten auf dem Verwaltungsweg bzw. <strong>der</strong> Zivilgerichtsbarkeit<br />

wurden im März 1997 die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen für e<strong>in</strong>e strafrechtliche Verfolgung geschaffen.<br />

3.3.1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Neben den Möglichkeiten <strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung durch adm<strong>in</strong>istrative Behörden o<strong>der</strong> die Zivilgerichtsbarkeit<br />

ist auch e<strong>in</strong>e Verfolgung von IP-Rechtsverletzungen im Rahmen <strong>der</strong> Strafgerichtsbarkeit<br />

möglich. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> die Strafgerichte zeichnen sich dafür zuständig.<br />

Teil 7 des ch<strong>in</strong>esischen Strafgesetzbuches wurde im März 1997 vom Nationalen Volkskongress<br />

verabschiedet <strong>und</strong> trat im Oktober 1997 <strong>in</strong> Kraft. Teil 7 be<strong>in</strong>haltet acht Artikel (Artikel 231 bis<br />

220), die Verletzungen geistiger Eigentumsrechte def<strong>in</strong>ieren <strong>und</strong> unter Strafe stellen. 148 Schwerwiegende<br />

Verstöße gegen das Markenrecht, das Produktqualitätsgesetz (Artikel 140 bis 149 des ch<strong>in</strong>esischen<br />

Strafgesetzbuches), das Patentrecht, das Urheberrecht <strong>und</strong> gegen das Gesetz gegen unlauteren<br />

Wettbewerbs (hier Verrat von Geschäftsgeheimnissen) können mit e<strong>in</strong>er Geldstrafe <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

schweren Fällen mit e<strong>in</strong>er Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Beson<strong>der</strong>s gravierende<br />

Verstöße werden mit e<strong>in</strong>er Gefängnisstrafe von m<strong>in</strong>destens drei Jahren <strong>und</strong> höchstens sieben<br />

Jahren bestraft. Problematisch ist, dass – wie so häufig <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>as Gesetzgebung – die Artikel des<br />

Strafgesetzbuches nicht klar def<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Strafe soll nur dann erteilt werden, wenn es sich<br />

um e<strong>in</strong>e „schwerwiegende Rechtsverletzung“ o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e „relativ große Verkaufsmenge“ z.B. gefälschter<br />

Waren handelt. Auch die Abgrenzung e<strong>in</strong>er „schwerwiegenden Rechtsverletzung“ (Gefängnisstrafe<br />

bis zu drei Jahren) <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er „beson<strong>der</strong>s gravierenden“ ist (Gefängnisstrafe zwischen<br />

drei <strong>und</strong> sieben Jahren) nicht operationalisiert.<br />

3.3.2 M<strong>in</strong>destkriterien zur strafrechtlichen Verfolgung<br />

Im April 2001 erließ <strong>der</strong> Oberste Gerichtshof, die Oberste Volksstaatsanwaltschaft <strong>und</strong> das M<strong>in</strong>isterium<br />

für öffentliche Sicherheit zwei bedeutende Dokumente, die als Richtl<strong>in</strong>ien zur strafrechtlichen<br />

Verfolgung im Bereich des Markenrechts <strong>und</strong> des Produktqualitätsgesetzes gelten. Diese Richtl<strong>in</strong>ien<br />

wurden <strong>in</strong> das ch<strong>in</strong>esische Strafgesetzbuch als Artikel 213-215 (Markenrecht) <strong>und</strong> als Artikel<br />

140-149 (Produktqualitätsgesetz) aufgenommen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d als M<strong>in</strong>deststandards zur strafrechtlichen<br />

Verfolgung zu verstehen. Exemplarisch für Markenrechtsverletzungen wird im folgenden kurz auf<br />

diese Kriterien e<strong>in</strong>gegangen.<br />

146<br />

Vgl. “LEGO company w<strong>in</strong>s a landmark copyright case <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a”, Internetdokument, Zugriff 29.05.2003, S. 1<br />

(www.liu-shen.com/news02_en.asp).<br />

147<br />

Vgl. Schüller, Margot, „Fortschritte beim Kampf gegen Copyright-Verletzungen“, <strong>in</strong>: Ch<strong>in</strong>a aktuell, Januar 2003, S.<br />

18.<br />

148<br />

Vgl. Jiang Zhipei, 20.06.2001, S. 2.<br />

30


M<strong>in</strong>destkriterien zur strafrechtlichen Verfolgung (m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> Kriterien muss erfüllt<br />

se<strong>in</strong>) im Bereich von Markenrechtsverletzungen:<br />

Fälschung von registrierten Handelmarken durch e<strong>in</strong> Individuum <strong>in</strong> Fällen, <strong>in</strong> denen die „illegale Geschäftsmenge“, d.h.<br />

<strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> beschlagnahmten gefälschten Produkte / o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> verkauften Produkte RMB 100.000 (ca. €<br />

10.000 ) überschreitet.<br />

Handelt es sich dabei nicht um e<strong>in</strong> Individuum, son<strong>der</strong>n um e<strong>in</strong> Unternehmen, so liegt die „Schmerzgrenze“ bei RMB<br />

500.000 (ca. € 50.000).<br />

Fälle, <strong>in</strong> denen angeklagte Parteien bereits zweimal wegen Markenfälschung bestraft wurden.<br />

Fälschungen jeglicher gut bekannter Handelsmarken<br />

Markenfälschungen im Zusammenhang mit Pharmazeutika für den Humangebrauch<br />

Fälle, die „sehr schlechte E<strong>in</strong>flüsse bewirken“<br />

Dementsprechende Kriterien für falsches Label<strong>in</strong>g <strong>und</strong> Verpackungen:<br />

• Dreifache Wie<strong>der</strong>holungstäter<br />

• Straftäter die e<strong>in</strong>en Umsatz von m<strong>in</strong>destens RMB 200.000 (ca. € 20.000) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Gew<strong>in</strong>n von m<strong>in</strong>destens<br />

RMB 20.000 (ca. € 2.000) erzielt haben<br />

• Produktion/Verkauf von m<strong>in</strong>destens 20.000 Teilen nicht autorisierter Handelsmarkenkennzeichnungen<br />

• Jegliche Anzahl von Labels „gut bekannter“ Marken.<br />

Zusammengestellt nach: Quality Brands Protection Committee, “Update on the State of Counterfeit<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a”, 16.9.2003, S.5.<br />

Diese M<strong>in</strong>destkriterien lassen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis e<strong>in</strong>igen Raum für ungestraftes Markenfälschen. Zum<br />

e<strong>in</strong>en be<strong>in</strong>haltet <strong>der</strong> oben aufgeführte Standard ke<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong> „illegalen Geschäftsmenge“,<br />

d.h. wie diese zu berechnen ist. Handelt es sich dabei um den Preis, den <strong>der</strong> Markenverletzer erzielt<br />

o<strong>der</strong> den tatsächliche Wert des gefälschten Produkts? 149 Ferner operationalisiert dieser Standard<br />

nicht, was unter „gut bekannten“ Marken zu verstehen ist. Wie bereits <strong>in</strong> Abschnitt 3.5 erwähnt, hat<br />

das ch<strong>in</strong>esische Trademark Office zwar e<strong>in</strong>er Reihe ch<strong>in</strong>esischer Marken den Standard „gut bekannte<br />

Marke“ zugesprochen, aber bisher noch ke<strong>in</strong>em ausländischen Marken<strong>in</strong>haber. Außerdem bleiben<br />

Fälscheraktivitäten bis zu den oben aufgeführten Grenzen straffrei. Dies ist problematisch, da<br />

e<strong>in</strong> Unternehmen beispielsweise Waren im Wert von bis zu 60.000 US$ straffrei im S<strong>in</strong>ne des<br />

Strafgesetzbuches produzieren <strong>und</strong> verkaufen darf.<br />

3.3.3 Bewertung <strong>der</strong> Strafverfahren durch das Büro für öffentliche Sicherheit – Ch<strong>in</strong>as Polizei<br />

<strong>und</strong> die Staatsanwaltschaft<br />

Die ch<strong>in</strong>esische Polizei zeigt seit Beg<strong>in</strong>n ihrer Zuständigkeit im Bereich Fälschungsbekämpfung im<br />

Jahre 1997 e<strong>in</strong> verstärktes Interesse an <strong>der</strong> diesbezüglichen Strafverfolgung. Das M<strong>in</strong>isterium für<br />

öffentliche Sicherheit hat jeweils die „Soziale Ordnungsabteilung“ <strong>und</strong> die „Abteilung zur Untersuchung<br />

von Wirtschaftskrim<strong>in</strong>alität“ damit beauftragt. 150 Spürt die Polizei Markenrechtsverletzungen<br />

im Rahmen von Marktnachforschungen <strong>und</strong> Durchsuchungen auf, so kann sie Razzien durchführen<br />

<strong>und</strong> potentielle Rechtsverletzer <strong>in</strong>haftieren. 151 Diese schnellen, umfangreichen <strong>und</strong> wirksamen<br />

Maßnahmen s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich auch dann möglich, wenn Verwaltungsverfahren <strong>der</strong> Polizei übergeben<br />

werden. Die Abschreckung, die diese Maßnahmen mit sich br<strong>in</strong>gt, ist hoch. 152 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a nur rudimentär vorhandenen Rechtssicherheit verdächtiger Individuen gegenüber <strong>der</strong> Polizei<br />

<strong>und</strong> Staatsanwaltschaft will traditionell niemand mit <strong>der</strong> Polizei <strong>in</strong> Konflikt geraten.<br />

Zwar verfügen die Polizeibehörden auch über Durchgriffsgewalt zwischen e<strong>in</strong>zelnen Prov<strong>in</strong>zen<br />

bzw. unterschiedlich hohen staatlichen Verwaltungsebenen, jedoch ist es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel schwierig die<br />

zuständigen Polizeibehörden zu motivieren, tätig zu werden. 153 Dies hat vielerlei Gründe. Erstens<br />

s<strong>in</strong>d die Polizeibehörden häufig personell unterbesetzt <strong>und</strong> gleichzeitig mit <strong>der</strong> Verfolgung an<strong>der</strong>er<br />

Straftaten befasst. Da die Mehrzahl <strong>der</strong> Mitarbeiter h<strong>in</strong>sichtlich des gewerblichen Rechtsschutzes<br />

<strong>und</strong> konkret <strong>der</strong> Strafverfolgungsstandards nicht ausreichend ausgebildet s<strong>in</strong>d, entsteht bei vielen<br />

149 Vgl. QBPC 16.09.2003, S. 5.<br />

150 Vgl. QBPC 2002, S. 8.<br />

151 Vgl. Papageorgiou 2002, S. 26.<br />

152 Vgl. Robertson, 18.02.2002, S. 9.<br />

153 Vgl. Papageorgiou 2002, S. 26.<br />

31


Beamten e<strong>in</strong>e psychologische Hürde, dementsprechende Strafverfolgungsmaßnahmen zu ergreifen.<br />

Dies wird durch den Umstand noch verstärkt, dass die polizeiliche Ahndung von Straftaten im Bereich<br />

des gewerblichen Rechtsschutzes <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a e<strong>in</strong>e bislang eher neue Ersche<strong>in</strong>ung ist, die ke<strong>in</strong>e<br />

hohe Priorität besitzt. Es bestehen jedoch noch weitere Gründe, weshalb die Rechtsdurchsetzung<br />

durch die Strafgerichtsbarkeit häufig schnell an ihre Grenzen stößt: Bei manchen Behörden läuft die<br />

Verfolgung von IP-Rechtsverletzern ihren eigenen Interessen zuwi<strong>der</strong>. Das ist dann <strong>der</strong> Fall, wenn<br />

sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Art Lokalprotektionismus motiviert s<strong>in</strong>d, dem Fälscher nicht das Handwerk zu legen<br />

(siehe dazu auch Abschnitt 5.4). 154<br />

Ebenfalls spielt Korruption e<strong>in</strong>e nach wie vor große Rolle: Der Beamte wird dafür entlohnt, dass er<br />

e<strong>in</strong>e ihm bekannte Rechtsverletzung nicht bzw. nicht ausreichend o<strong>der</strong> zu spät verfolgt. So kann e<strong>in</strong><br />

nicht verhängte Strafe o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> verzögertes Vorgehen (damit <strong>der</strong> Fälscher Beweismaterial verschw<strong>in</strong>den<br />

lassen kann) dem zuständigen Behördenmitarbeiter e<strong>in</strong> stattliches Nebene<strong>in</strong>kommen<br />

ermöglichen.<br />

Beson<strong>der</strong>s problematisch bleibt auch <strong>der</strong> Transfer <strong>der</strong> Fälle von den zuständigen Verwaltungsbehörden<br />

(siehe Abschnitt 4.1) zur Polizei bzw. <strong>der</strong>en Zusammenarbeit. Am 9. Juli 2001 erließ <strong>der</strong><br />

Staatsrat e<strong>in</strong>e Verordnung für den Transfer von Counterfeit<strong>in</strong>g Fällen von den zuständigen Verwaltungsbehörden<br />

zur Polizei. 155 Diese besagen, dass wenn e<strong>in</strong>e zuständige Verwaltungsbehörde e<strong>in</strong>en<br />

Fall entdeckt, <strong>der</strong> unter die Tatbestände des ch<strong>in</strong>esischen Strafgesetzbuches fällt, die örtliche Polizei<br />

e<strong>in</strong>zuschalten ist. Der Polizeibehörde bleibt dann drei Tage Zeit, um den Fall e<strong>in</strong>zuschätzen <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Verwaltungsbehörde mitzuteilen, ob sie den Fall weiter verfolgen wird. Sollte dies <strong>der</strong> Fall se<strong>in</strong>, so<br />

muss die Verwaltungsbehörde wie<strong>der</strong>um <strong>in</strong>nerhalb von drei Tagen das gesamte vorliegende Beweismaterial<br />

<strong>der</strong> Polizei zuleiten. 156 Außerdem verankert diese Verordnung die Möglichkeit für<br />

Unternehmen wie auch Individuen, bei <strong>der</strong> ortsansässigen Staatsanwaltschaft e<strong>in</strong>e Beschwerde gegen<br />

die Entscheidung <strong>der</strong> Verwaltungsbehörde (z.B. AIC) e<strong>in</strong>zureichen, wenn beispielsweise die<br />

AIC bei Vorliegen e<strong>in</strong>es Straftatbestandes nicht die Polizei e<strong>in</strong>schaltet bzw. die Staatsanwaltschaft<br />

nicht tätig wird. In <strong>der</strong> Praxis wird e<strong>in</strong> Transfer <strong>der</strong> Fälle jedoch kaum durchgeführt.<br />

Laut Angaben des SAIC wurden im Jahre 2001 von <strong>in</strong>sgesamt 22.813 Counterfeit<strong>in</strong>g-Fällen nur 86<br />

an die zuständigen Polizeibehörden weitergeleitet. 157 Dies entspricht e<strong>in</strong>er Quote von r<strong>und</strong> 0,38%.<br />

Da jedoch 65 Fälle alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Prov<strong>in</strong>z Zhejiang übermittelt wurden, lässt dies <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Prov<strong>in</strong>zen<br />

auf e<strong>in</strong>e „Transferquote“ von weniger als e<strong>in</strong>em Promille schließen. Die Ursachen hierfür liegen<br />

e<strong>in</strong>erseits daran, dass e<strong>in</strong>e Abstimmung mit <strong>der</strong> Polizeibehörde viel (Motivations-)Arbeit <strong>und</strong><br />

eventuell unangenehme Nachfragen zur Folge haben kann, <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits – <strong>und</strong> das ist wohl die<br />

hauptsächliche Ursache – dass die Verwaltungsbehörden e<strong>in</strong> starkes Eigen<strong>in</strong>teresse haben, die Fälle<br />

alle<strong>in</strong>e zu ahnden, um selbstständig Strafen verhängen zu können. Denn diese Strafen bestreiten e<strong>in</strong><br />

wesentlichen Teil des behördlichen E<strong>in</strong>kommens. 158<br />

Des weiteren ist es sehr gut vorstellbar, dass Behördenmitarbeiter mit dem Rechtsverletzer e<strong>in</strong>e<br />

stillschweigende Übere<strong>in</strong>kunft treffen, dass gegen Zahlung e<strong>in</strong>es direkten Schmiergeldes <strong>der</strong> zuständige<br />

Beamte dem Fälscher anbietet, gegen Entgelt auf den Transfer se<strong>in</strong>es Falles an die Polizei<br />

zu verzichten. Heberer schreibt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Werk über Korruption <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a 159 , dass auf nahezu allen<br />

154<br />

Vgl. “When can Counterfeit<strong>in</strong>g Be Stopped?”, <strong>in</strong>: Ch<strong>in</strong>a Economic Times, 06.07.2000, Internetdokument, Zugriff<br />

20.07.2003, S. 5 (www.qbpc.org.cn/press-room/ch<strong>in</strong>a-economic-times.htm).<br />

155<br />

Es handelt sich hierbei um die „Rules Regard<strong>in</strong>g the Transfer of Suspected Crim<strong>in</strong>al Cases by Adm<strong>in</strong>istrative Law<br />

Enforcement Organizations“ (vgl. QBPC 2002, S. 7).<br />

156<br />

Vgl. QBPC 2002, S. 7.<br />

157<br />

Vgl. EUCCC 2002/2003, S. 7.<br />

158<br />

Vgl. QBPC 2002, S. 8.<br />

159<br />

Th. Heberer, Korruption <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a. Analyse e<strong>in</strong>es politischen, ökonomischen <strong>und</strong> sozialen Problems, Opladen 1991.<br />

32


Ebenen Entscheidungsabläufe über Bestechung bee<strong>in</strong>flussbar seien <strong>und</strong> darunter auch die Bee<strong>in</strong>flussung<br />

von Kontrolleuren h<strong>in</strong>sichtlich begangener Gesetzesverstöße fallen würde. 160<br />

3.4 Durchsetzung durch Zusammenarbeit mit den ch<strong>in</strong>esischen Zollbehörden<br />

Mit <strong>der</strong> Zollverordnung zum Schutz geistigen Eigentums vom 1. Oktober 1995 wurden die ch<strong>in</strong>esischen<br />

Zollbehörden ermächtigt, Waren <strong>und</strong> Produkte zu beschlagnahmen <strong>und</strong> zu zerstören, wenn<br />

diese registrierte Handelsmarken, Urheberrechte <strong>und</strong> Patente verletzen. 161 Die politische Motivation<br />

zur Entstehung dieser Zollverordnung rührte von <strong>der</strong> bilateralen Übere<strong>in</strong>kunft mit den USA aus<br />

dem gleichen Jahr her („1995 Agreement Regard<strong>in</strong>g Intellectual Property Rights“).<br />

In den letzten Jahren hat sich die Zollbeschlagnahme zu e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> vielen Fällen effektiven Instrument<br />

zur Bekämpfung des Handels mit rechtsverletzenden Waren entwickelt. Bis Ende 2000 hat <strong>der</strong><br />

ch<strong>in</strong>esische Zoll r<strong>und</strong> 3.500 Beschlagnahmungen durchgeführt. 162 Da Ch<strong>in</strong>a r<strong>und</strong> 400 See- o<strong>der</strong><br />

B<strong>in</strong>nenhäfen besitzt, über die gefälschte Produkte geschleust werden können, wurde e<strong>in</strong> computergestütztes<br />

zentralisiertes System (Centralized IPR Recordation System, CIPRS) zur Verwaltung<br />

gewerblicher Schutzrechte aufgebaut, auf das nach Angaben des Leiters <strong>der</strong> IPR Abteilung <strong>der</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

General Adm<strong>in</strong>istration of Customs (CGAC) alle Hafenzollbehörden Zugriff haben. 163<br />

Auch Papageorgiou von <strong>der</strong> auf die Durchsetzung von IP-Rechten spezialisierten Anwaltskanzlei<br />

Rouse & Co. hält fest, dass die ch<strong>in</strong>esischen Zollbehörden im Kampf gegen Produktfälscher wirksam<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden können, da die Zollbehörden nicht nur im Rahmen von Importen, son<strong>der</strong>n<br />

auch bei Exporten Beschlagnahmungen durchführen können. 164<br />

Damit die Zollbehörden tätig werden können, ist wie auch bei <strong>der</strong> deutschen zuständigen Stelle<br />

(Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz <strong>in</strong> München) e<strong>in</strong> Antrag bei <strong>der</strong> zentralen General<br />

Customs Adm<strong>in</strong>istration <strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g zu stellen. Dieser Antrag sollte detaillierte Informationen bezüglich<br />

<strong>der</strong> gesuchten Produktfälschungen enthalten. Nach erfolgter Antragstellung werden die Zollbehörden<br />

über CIPRS <strong>in</strong>formiert, um entsprechende Schiffsladungen o<strong>der</strong> Conta<strong>in</strong>er zu <strong>in</strong>spizieren<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls zu konfiszieren. Wird e<strong>in</strong>e verdächtige Ladung beschlagnahmt, so wird <strong>der</strong><br />

Rechts<strong>in</strong>haber <strong>in</strong>formiert, um zu prüfen, ob es sich dabei tatsächlich um Plagiate o<strong>der</strong> Produktfälschungen<br />

handelt. 165 Sollte dies <strong>der</strong> Fall se<strong>in</strong>, so kann die Zollbehörde – falls <strong>der</strong> Verantwortliche<br />

bekannt ist – Strafen verhängen <strong>und</strong> die Waren zerstören lassen.<br />

Doch auch dieser Rechtsdurchsetzungsweg weist wesentliche Mängel auf, die e<strong>in</strong>er effektive Bekämpfung<br />

von Produktfälschungen abträglich s<strong>in</strong>d: Erstens ist im Falle e<strong>in</strong>er Beschlagnahmung<br />

verdächtiger Produkte e<strong>in</strong>e Garantiesumme, die häufig dem gesamten Wert <strong>der</strong> beschlagnahmten<br />

Ladung entspricht, bei den Zollbehörden zu h<strong>in</strong>terlegen. Zwar kann diese Garantiesumme durch<br />

<strong>in</strong>dividuelle Absprachen <strong>in</strong> manchen Fällen nach unten gedrückt werden. Trotzdem fällt diese Kaution<br />

angesichts <strong>der</strong> häufig großumfänglichen Ladungen beträchtlich aus <strong>und</strong> kann bis zu mehreren<br />

H<strong>und</strong>erttausend US$ betragen. 166 Neben dieser Kaution ist <strong>der</strong> Rechts<strong>in</strong>haber dazu verpflichtet, die<br />

Kosten für Verwaltung, Lagerung, Transport <strong>und</strong> Vernichtung <strong>der</strong> Produktpiraterieware zu tra-<br />

160<br />

Vgl. Heberer 1991, S. 119.<br />

161<br />

Vgl. QBPC 2002, S. 10.<br />

162<br />

Vgl. Li Quny<strong>in</strong>g, „Ch<strong>in</strong>a Customs Protection of Intellectual Property Rights“, Internetdokument aus dem Jahr 2001,<br />

Zugriff 23.07.2003, S. 1 (www.sccp.org/sccplibrary/meet<strong>in</strong>gs/February2001/<strong>in</strong>tlprop.doc).<br />

163<br />

Vgl. Li Quny<strong>in</strong>g 2001, S. 3.<br />

164<br />

Vgl. Papageorgiou 2002, S. 27.<br />

165<br />

Vgl. Papageorgiou 2002, S. 27.<br />

166<br />

Vgl. Chow, Daniel C. K., A Primer on Foreign Investment Enterprises and Protection of Intellectual Property <strong>in</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a, Den Haag 2002, S. 224.<br />

33


gen. 167 In <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Fälle wird <strong>der</strong> Rechts<strong>in</strong>haber die von ihm gezahlte Kaution nicht o<strong>der</strong><br />

nur noch e<strong>in</strong>en Bruchteil zurückerstattet bekommen, da diese mit den obigen Kosten „verrechnet“<br />

werden. Diese Tatsache führt bis heute dazu, dass Rechts<strong>in</strong>haber nur sehr zurückhaltend von diesem<br />

Instrument des Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g 168 Gebrauch machen – die teils enorm hohen Kosten schrecken<br />

ab.<br />

Regelmäßig kommt es aber bereits bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> zu zahlenden Kaution zu Verzögerungen,<br />

die e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e effektive Rechtsdurchsetzung an<strong>der</strong>erseits die Zusammenarbeit zwischen<br />

z.B. Marken<strong>in</strong>haber <strong>und</strong> den Zollbehörden unterm<strong>in</strong>iert. 169 Des weiteren ist kritisch, dass die<br />

von den Zollbehörden zu verhängenden Strafen maximal nur <strong>der</strong> Höhe des Wertes <strong>der</strong> beschlagnahmten<br />

Waren entsprechen darf. Dies ist signifikant weniger als im Falle von Markenrechtsverletzungen,<br />

die von <strong>der</strong> AIC geahndet werden können (max. 300% des Wertes <strong>der</strong> markenrechtsverletzenden<br />

Waren). 170 In <strong>der</strong> Regel fallen diese Strafen jedoch erheblich ger<strong>in</strong>ger aus: In <strong>der</strong> Mehrzahl<br />

<strong>der</strong> Fälle s<strong>in</strong>d nämlich die staatlichen Außenhandelsgesellschaften die Adressaten e<strong>in</strong>er Verfolgung<br />

aufgr<strong>und</strong> Verletzungen geistiger Eigentumsrechte. Diese Außenhandelsgesellschaften unterhalten<br />

nicht nur enge persönliche Beziehungen zu Zollmitarbeitern, son<strong>der</strong>n s<strong>in</strong>d mächtige Unternehmen,<br />

die zu e<strong>in</strong>em nicht unwesentlichen Teil <strong>der</strong> lokalen Wirtschaftsleistung beitragen. 171<br />

Es wurde von Fällen berichtet, dass Mitarbeiter <strong>der</strong> Zollbehörden Rechts<strong>in</strong>haber e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>glich davor<br />

gewarnt haben, e<strong>in</strong>e strafrechtliche o<strong>der</strong> zivile Verfolgung <strong>der</strong> staatlichen Außenhandelsgesellschaften<br />

<strong>und</strong> den h<strong>in</strong>ter ihnen stehenden Akteuren des <strong>in</strong>nerch<strong>in</strong>esischen Handels, <strong>der</strong> Produktion <strong>und</strong><br />

des Transportwesens <strong>in</strong> die Wege zu leiten. 172<br />

So verw<strong>und</strong>ert es nicht, dass die Zollbehörden regelmäßig die zu verhängenden Strafen nur <strong>in</strong> Höhe<br />

<strong>der</strong> Kommission, die die Außenhandelsgesellschaften beziehen, berechnen - also zwischen e<strong>in</strong> bis<br />

r<strong>und</strong> acht Prozent des Warenwertes. Der Marken<strong>in</strong>haber muss jedoch e<strong>in</strong>e Kaution <strong>in</strong> (annähernd)<br />

voller Höhe des Warenwertes bezahlen <strong>und</strong> erhält diese <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht mehr zurück. Dieser Umstand<br />

lässt vermuten, dass sich die Zollbehörden mit <strong>der</strong> Zollbeschlagnahme e<strong>in</strong>e äußerst lukrative<br />

E<strong>in</strong>nahmequelle geschaffen haben. Dabei ist anzunehmen, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen auch Wege gef<strong>und</strong>en<br />

wurden, Teile dieser behördlichen E<strong>in</strong>nahmen durch Unterschlagungspraktiken <strong>in</strong> private Taschen<br />

<strong>der</strong> Zöllner umzulenken.<br />

E<strong>in</strong> weiteres H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis für e<strong>in</strong>e effektive Zollbeschlagnahme ist <strong>der</strong> nur äußerst selten stattf<strong>in</strong>dende<br />

Transfer <strong>der</strong> Fälle an die Polizei (PSB). 173 Dies liegt e<strong>in</strong>erseits daran, dass bis heute ke<strong>in</strong>e diesbezügliche<br />

Durchführungsverordnung existiert. An<strong>der</strong>erseits kann die zuständige Zollbehörde für den<br />

Fall, <strong>in</strong>dem sie die Fälle an die Polizei abgibt, ke<strong>in</strong>e bzw. nur ger<strong>in</strong>gere Strafen verhängen kann. 174<br />

Dadurch würde ihr e<strong>in</strong>e wesentliche E<strong>in</strong>nahmequelle verwehrt bleiben.<br />

Außerdem wird von den Zollbehörden e<strong>in</strong>er selbständigen E<strong>in</strong>schaltung <strong>der</strong> Strafverfolgungsbehörden<br />

durch den Rechts<strong>in</strong>haber e<strong>in</strong> effektiver Riegel vorgeschoben: Während e<strong>in</strong>es Zollbeschlagnahmeverfahrens<br />

wird <strong>der</strong> Rechts<strong>in</strong>haber nicht über die Fortschritte des Verfahrens, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nicht<br />

über die Quelle <strong>der</strong> Plagiate <strong>und</strong> Fälschungen, unterrichtet. Diese Informationen werden erst dann<br />

preisgegeben, wenn die zuständige Zollbehörde e<strong>in</strong>e Entscheidung über die zu verhängende Strafe<br />

getroffen hat. Dies dauert <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel zwei bis vier Monate – e<strong>in</strong>e meist zu lange Zeit für e<strong>in</strong>e ef-<br />

167<br />

Vgl. Chow 2002, S. 224.<br />

168<br />

„Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g“ ist e<strong>in</strong> Fachausdruck, <strong>der</strong> alle Maßnahmen <strong>und</strong> Instrumente im Kampf gegen Produkt- <strong>und</strong><br />

<strong>Markenpiraterie</strong> umfasst.<br />

169<br />

Vgl. QBPC 2002, S. 11.<br />

170<br />

Vgl. QBPC 2002, S. 11.<br />

171<br />

Vgl. Chow 2002, S. 224.<br />

172<br />

Vgl. Chow 2002, S. 224.<br />

173<br />

Vgl. QBPC 2002, S. 10.<br />

174<br />

Vgl. Chow 2002, S. 224.<br />

34


fektive Strafverfolgung. Von dieser Praxis profitieren die Fälschernetzwerke, da sie ohne e<strong>in</strong>e zeitnahe<br />

polizeiliche Ermittlung ausreichend Zeit haben, Beweise verschw<strong>in</strong>den zu lassen.<br />

Zusammenfassend betrachtet s<strong>in</strong>d die heutigen Möglichkeiten, IP-Rechte <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a durchzusetzen so<br />

weitreichend <strong>und</strong> gut organisiert wie noch nie. Dennoch ist die Effektivität <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen IP-<br />

Rechtsdurchsetzung nach wie vor als mangelhaft o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest als „stark verbesserungswürdig“<br />

e<strong>in</strong>zustufen. E<strong>in</strong>e häufig nicht ausreichende Aufklärung <strong>und</strong> Ausbildung <strong>der</strong> zuständigen Behördenmitarbeiter,<br />

e<strong>in</strong>e mangelhafte personelle <strong>und</strong> f<strong>in</strong>anzielle Ausstattung <strong>der</strong> Strafverfolgungsbehörden,<br />

mangelnde bzw. unklare Durchführungsverordnungen, lokale Interessengeflechte, Korruption,<br />

Interessenkonflikte zwischen den e<strong>in</strong>zelnen zuständigen Behörden, zu hohe f<strong>in</strong>anzielle Hürden für<br />

den Rechts<strong>in</strong>haber, um e<strong>in</strong>e Strafverfolgung e<strong>in</strong>zuleiten bzw. durchzuführen, erheblich zu ger<strong>in</strong>ge<br />

Strafen <strong>und</strong> vor allen D<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>e ungenügende Transparenz <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerbehördlichen Entscheidungsprozesse<br />

<strong>und</strong> Verschleppungstaktiken tragen dazu bei, dass vom Status Quo ke<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Abschreckungswirkung gegen Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> ausgeht. Auf diese zentrale Problematik<br />

wird <strong>in</strong> Kapitel 6 noch näher e<strong>in</strong>gegangen werden.<br />

4 Das Quality Brand Protection Committee: Lobbyist im Kampf um IP-Rechte<br />

Lobby<strong>in</strong>g als jegliche Art organisierter Versuche, auf staatliche Behörden E<strong>in</strong>fluss zu nehmen, war<br />

<strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kaiserzeit <strong>und</strong>enkbar. Hätte e<strong>in</strong> Lobbyist versucht, auf die Politik des Sohn des<br />

Himmels E<strong>in</strong>fluss zu auszuüben, wäre für denjenigen die Todesstrafe wohl unausweichlich gewesen.<br />

175 Auch wenn heute Lobby<strong>in</strong>g nicht mehr zu den Kapitalverbrechen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a zählt, so bleibt es<br />

e<strong>in</strong>e „knifflige“ <strong>und</strong> sensible Angelegenheit.<br />

Da Entscheidungsf<strong>in</strong>dungsprozesse <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a meistens „h<strong>in</strong>ter den Kulissen“ ablaufen, für<br />

Außenstehende hochgradig <strong>in</strong>transparent s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> <strong>in</strong>formelle Prozesse über formelle dom<strong>in</strong>ieren, ist<br />

es für ausländische Unternehmen ke<strong>in</strong> Leichtes, gezieltes Lobby<strong>in</strong>g zu betreiben: An wen sollen sie<br />

sich wenden, um sich <strong>und</strong> ihrer Sache politisches Gehör zu verschaffen? Und auf welche Art <strong>und</strong><br />

Weise soll E<strong>in</strong>fluss ausgeübt werden? Korruption ist nur selten <strong>der</strong> richtige Weg. E<strong>in</strong> langfristiger<br />

vorsichtiger Beziehungsaufbau <strong>in</strong> dessen Prozess Protokollfragen strikt Beachtung f<strong>in</strong>den, kann<br />

eher zum Ziel führen.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s erfolgreichen Lobbyistengruppen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a ist <strong>der</strong>zeit das Quality Brand Protection<br />

Committee. Es versteht sich selbst als e<strong>in</strong>e Art Selbsthilfegruppe für ausländische (Groß-) Unternehmen,<br />

das durch effektives Lobby<strong>in</strong>g dazu beitragen möchte, den Schutz geistiger Eigentumsrechte<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a nachhaltig zu för<strong>der</strong>n. Unter dem Namen Ch<strong>in</strong>a Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g Coalition<br />

(CACC) wurde es bereits im April 1998 gegründet <strong>und</strong> am 2. März 2000 als Quality Brand<br />

Protection Committee (QBPC) offiziell durch die ch<strong>in</strong>esische Zentralregierung unter dem Dach <strong>der</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a Association of Enterprises with Foreign Investment (CAEFI) anerkannt. Dies geschah, da die<br />

zunächst privatwirtschaftliche Vere<strong>in</strong>igung mult<strong>in</strong>ationaler Unternehmen (CACC) e<strong>in</strong>en „halbstaatlichen<br />

Touch“ bekommen sollte 176 – als e<strong>in</strong>e Art staatlichen Bekenntnis zum Kampf gegen Verletzungen<br />

geistiger Eigentumsrechte.<br />

Das übergeordnete Ziel des QBPC ist es, durch kooperative Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen<br />

Zentralregierung <strong>und</strong> den lokalen Regierungen, <strong>der</strong> örtlichen Wirtschaft <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Organisatio-<br />

175 Vgl. “The gentle art of lobby<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a”, <strong>in</strong>: The Economist, 15.02.2001, Internetdokument, Zugriff 20.05.2003, S.<br />

1 (www.economist.com/displayStory.cfm?Story_ID=505497).<br />

176 Vgl. Bürglen, Volker, „Unterstützung durch das Quality Brand Protection Committee (QBPC) im Kampf gegen die<br />

Produktpiraterie. Erfahrungsbericht <strong>der</strong> Robert Bosch GmbH“, Vortrag im Rahmen des Sem<strong>in</strong>ars „Internationales strategisches<br />

Produkt- <strong>und</strong> Markenschutzmanagement – Schwerpunkt VR Ch<strong>in</strong>a“ am 13.05.2002, IHK Pfalz, Ludwigshafen.<br />

35


nen zur Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a beizutragen. 177 Heute s<strong>in</strong>d 82 mult<strong>in</strong>ationale<br />

Unternehmen Mitglied im QBPC; dazu zählen u.a. Bosch, Colgate-Palmolive, Henkel, Mars,<br />

Nike, Procter & Gamble, Reemtsma, Unilever <strong>und</strong> Coca-Cola, Daimler-Chrysler, General Motors,<br />

He<strong>in</strong>eken <strong>und</strong> Matsushita Electric. Das QBPC, das durch e<strong>in</strong> ständiges Sekretariat <strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g geleitet<br />

<strong>und</strong> dessen Aktivitäten durch den Vorsitzenden Jack Chang (Anwaltskanzlei Johnson & Johnson)<br />

koord<strong>in</strong>iert werden, geht davon aus, dass die politische Führung Ch<strong>in</strong>as <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Ausführungsorgane<br />

sich durchaus <strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> Verletzungen geistiger Eigentumsrechte bewusst s<strong>in</strong>d <strong>und</strong><br />

Maßnahmen dagegen ergreifen möchten. Nach Aussage von Volker Bürglen, Vertreter des „Vot<strong>in</strong>g<br />

Members“ Robert Bosch GmbH, möchte das QBPC e<strong>in</strong> „führen<strong>der</strong> Helfer“ se<strong>in</strong>, um die ch<strong>in</strong>esische<br />

Gesetzgebung im Bereich <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Produktpiraterie zu unterstützen. Dazu gehört die<br />

Verbesserung Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> strafrechtlichen Gesetzgebung,<br />

die Verfolgung, Beschlagnahmung <strong>und</strong> Zerstörung <strong>der</strong> Ware sowie angemessener Schadensersatz<br />

für den Marken<strong>in</strong>haber. Ferner sollen hochrangige Regierungsmitglie<strong>der</strong> für diesen Problemkreis<br />

sensibilisiert werden <strong>und</strong> konkret mehr staatliche Ressourcen für die Bekämpfung von Produktpiraterie<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden. Dabei wird die Notwendigkeit <strong>der</strong> Gesetzesreform <strong>und</strong> vor allem <strong>der</strong>en<br />

Umsetzung via zentrale <strong>und</strong> lokale Stellen hervorgehoben.<br />

E<strong>in</strong> weiteres erklärtes Ziel des QBPC ist <strong>der</strong> Verbraucherschutz <strong>und</strong> die Verbraucherschutzerziehung.<br />

178 Durch Medienpräsenz, Schulungen <strong>und</strong> Konferenzen wird <strong>der</strong> Öffentlichkeit das gravierende<br />

Problem <strong>der</strong> Produktpiraterie <strong>in</strong> all se<strong>in</strong>en Ersche<strong>in</strong>ungsformen <strong>und</strong> Konsequenzen bewusst<br />

gemacht – e<strong>in</strong>erseits, um den Verbraucher vor gefälschten Produkten zu schützen, an<strong>der</strong>erseits aufzuzeigen,<br />

dass die Produktion von Fälschungen <strong>und</strong> Plagiaten ke<strong>in</strong> Kavaliersdelikt ist. Im Zusammenhang<br />

mit den Aufgaben des QBPC spricht Bürglen von „re<strong>in</strong>er Lobby-Arbeit“. 179 So hält das<br />

QBPC als e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> Vorteile <strong>der</strong> Mitgliedschaft fest, dass durch die bisherige Arbeit bereits vielfältige<br />

direkte Lobby-Kanäle zu ch<strong>in</strong>esischen Regierungsbehörden <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Vertreter entstanden<br />

s<strong>in</strong>d. 180 Das QBPC könne als führende mult<strong>in</strong>ationale Organisation im Bereich <strong>der</strong> Counterfeit<strong>in</strong>g-<br />

Bekämpfung e<strong>in</strong>en nachhaltigen kollektiven politischen E<strong>in</strong>fluss ausüben.<br />

Das QBPC ist <strong>in</strong> mehrere Sachabteilungen unterglie<strong>der</strong>t. E<strong>in</strong>es davon ist das „Best Practices and<br />

Enforcement Committee“. Zu dessen Aufgaben zählen die Planung <strong>und</strong> Durchführung von Sem<strong>in</strong>aren<br />

<strong>und</strong> das H<strong>in</strong>wirken auf die praktische Umsetzung von Maßnahmen des Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g.<br />

Konkret bedeutet das, dass Sem<strong>in</strong>are vom QBPC mit dem Ziel durchgeführt werden, bei allen zuständigen<br />

Behörden e<strong>in</strong>e Steigerung des Bewusstse<strong>in</strong>s zu erreichen, IP-Rechte anzuwenden <strong>und</strong><br />

Maßnahmen umzusetzen. So wurden z.B. im Jahre 2001 lokale ch<strong>in</strong>esische Polizeibehörden im<br />

Bereich Markenschutz <strong>und</strong> Ermittlungstechniken geschult. Als positiven Nebeneffekt konnten die<br />

Beziehungen des QBPC zu ch<strong>in</strong>esischen B<strong>und</strong>espolizeibehörden <strong>in</strong>tensiviert werden <strong>und</strong> <strong>der</strong>en<br />

Verständnis h<strong>in</strong>sichtlich Ausmaß <strong>und</strong> Folgen <strong>der</strong> Produktpiraterie verbessert werden. Über dieses<br />

Netzwerk fand man, so Bürglen, wie<strong>der</strong>um Kontakt zu Richtern <strong>in</strong> Westch<strong>in</strong>a, die zu e<strong>in</strong>em großen<br />

Teil bestenfalls über rudimentäre Kenntnisse geistiger Eigentumsrechte verfügten. Durch die <strong>in</strong>tensive<br />

Fortbildung <strong>der</strong> Richter <strong>in</strong> westlichen Teilen Ch<strong>in</strong>as konnten als „spill over Effekt“ erneut die<br />

Beziehungen zur Zentralregierung <strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g verbessert werden. 181<br />

Das „Communication Committee“ zeichnet sich verantwortlich für PR-Maßnahmen des QBPC. Es<br />

ist zuständig für die Webseite <strong>und</strong> führt <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit lokalen Behörden regelmäßig Anzeigenkampagnen<br />

gegen Marken- <strong>und</strong> Produktpiraterie (Aufklärungskampagnen, Bewusstse<strong>in</strong>sbildung,<br />

etc.) sowie Marktbeobachtungen durch. Anhand e<strong>in</strong>es monatlichen R<strong>und</strong>briefes bzw. Presse-<br />

177<br />

Vgl. QBPC, „Our Mission“, Internetdokument, Zugriff 04.03.2003, S. 1 (www.qbpc.org.cn).<br />

178<br />

Vgl. Bürglen, Vortrag 13.05.2002.<br />

179<br />

Vgl. Bürglen, Vortrag 13.05.2002.<br />

180<br />

Vgl. QBPC, „Member Benefits Overview“, www.qbpc.org.cn/membership-recruit<strong>in</strong>g/benefits.htm, Zugriff 4.3.2003,<br />

S.1.<br />

181<br />

Vgl. Bürglen, Vortrag 13.5.2002.<br />

36


spiegels werden die Mitglie<strong>der</strong> über die Aktivitäten des QPBC auf dem Laufenden gehalten. Ferner<br />

hilft e<strong>in</strong> vierteljährlicher R<strong>und</strong>brief, <strong>der</strong> an ausgewählte Regierungsmitglie<strong>der</strong> versandt wird, das<br />

Counterfeit<strong>in</strong>g-Problem auf <strong>der</strong> politischen Agenda zu belassen.<br />

Um die Zusammenarbeit <strong>der</strong> QBPC-Mitglie<strong>der</strong> mit den ch<strong>in</strong>esischen Zollbehörden zu verbessern<br />

<strong>und</strong> Probleme bei <strong>der</strong> Zollbeschlagnahme zu lösen, wurde das „Customs Committee“ geschaffen.<br />

Dieses Komitee veranstaltet Sem<strong>in</strong>are für die Zollbehörden <strong>und</strong> arbeitet eng mit diesen zusammen.<br />

Im Rahmen dieser Sem<strong>in</strong>are werden regelmäßig auch praktische Probleme im H<strong>in</strong>blick auf die Beschlagnahmepraxis<br />

<strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Zollbehörden diskutiert (siehe Abschnitt 4.4). Auf Initiative<br />

des QBPC wurde die CIPRS-Datenbank (Centralized IPR Recordation System, CIPRS) zunächst<br />

auf dem Shanghaier Flughafen Pudong e<strong>in</strong>geführt <strong>und</strong> von <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Hauptzollverwaltung<br />

sukzessive auf an<strong>der</strong>e Zollstellen ausgebaut. Des weiteren organisiert dieses Komitee Treffen mit<br />

Zollbehörden an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> (z.B. mit den USA), um Erfahrungen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Counterfeit<strong>in</strong>g-<br />

Bekämpfung auszutauschen. 182<br />

Das „Government Cooperation Committee“, hat, wie <strong>der</strong> Name sagt, als Hauptaufgabe, mit <strong>der</strong><br />

ch<strong>in</strong>esischen Regierung zusammenzuarbeiten, Reformvorschläge zu erarbeiten, vorsichtig politischen<br />

Druck auszuüben, damit von Regierungsseite erfolgsversprechende Maßnahmen gegen Produkt-<br />

<strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> durchgeführt werden. Im Oktober 2000 wurde unter Vorsitz des Politbüromitgliedes<br />

<strong>und</strong> Vizepremiers Wu Bangguo das National Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g Coord<strong>in</strong>at<strong>in</strong>g Comittee<br />

<strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g gegründet. Dieses Komitee umfasst 18 ranghohe Mitglie<strong>der</strong> aus M<strong>in</strong>isterien <strong>und</strong> diversen<br />

Kommissionen, wie zum Beispiel aus <strong>der</strong> State Adm<strong>in</strong>istration of Industry and Commerce,<br />

dem Technical Supervision Bureau <strong>und</strong> dem MOFTEC (heute M<strong>in</strong>istry of Commerce, MOC). Das<br />

Government Cooperation Committee arbeitet so eng wie möglich mit dieser staatlichen Koord<strong>in</strong>ierungsstelle<br />

zusammen <strong>und</strong> versucht <strong>der</strong>en Kampagnen zu unterstützen. E<strong>in</strong>e weitere Aufgabe dieser<br />

QBPC-Abteilung ist es, den Me<strong>in</strong>ungs- <strong>und</strong> Erfahrungsaustausch zwischen den QBPC-Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Regierung zu organisieren, um den Mitglie<strong>der</strong> Informationen z.B. bezüglich Gesetzesän<strong>der</strong>ungen<br />

aus erster Hand zukommen zu lassen.<br />

Das „Legal Committee“ unterstützt staatlichen Behörden <strong>und</strong> Stellen bei <strong>der</strong> Ausarbeitung von Gesetzen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte. E<strong>in</strong> diesbezügliches Projekt, das<br />

bereits im Jahr 2000 <strong>in</strong>s Leben gerufen wurde <strong>und</strong> <strong>in</strong> den letzten Jahren fortgeführt wurde, ist e<strong>in</strong>e<br />

vom QBPC unterstützte Sem<strong>in</strong>arreihe mit <strong>der</strong> Ch<strong>in</strong>esischen Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften. Diese<br />

Sem<strong>in</strong>are an <strong>der</strong> durchschnittlich r<strong>und</strong> 150 Vertreter staatlicher Stellen, von Universitäten <strong>und</strong> aus<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft teilnehmen, dienen dazu, anhand von Fallstudien <strong>der</strong> QBPC-Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> Vergleichen<br />

<strong>der</strong> IP-Regime Hongkongs <strong>und</strong> Shanghais Schwächen <strong>der</strong> volksrepublikanischen Gesetzgebung<br />

aufzuzeigen <strong>und</strong> mögliche Verbesserungen zu diskutieren.<br />

Die <strong>in</strong>dividuelle Mitglie<strong>der</strong>betreuung wird vom „Membership Service Committee“ des QBPC<br />

wahrgenommen. Diese Abteilung hält den Kontakt zu den <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a sich bef<strong>in</strong>dlichen ausländischen<br />

Handelskammern <strong>und</strong> ist Ansprechpartner für neue Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Lei<strong>der</strong> ist es kaum möglich, den direkten E<strong>in</strong>fluss des QBPC auf die ch<strong>in</strong>esische IP-Gesetzgebung<br />

<strong>und</strong> –Durchsetzung nachzuvollziehen. Nachfragen bei Mitglie<strong>der</strong>n des QBPC ergaben jedoch, dass<br />

die politische E<strong>in</strong>flussnahme <strong>in</strong> den letzten Jahren nicht unerheblich war <strong>und</strong> sich stetig erhöht.<br />

Dies ist auch vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> zu verstehen, als dass die Mitglie<strong>der</strong> des QBPC alles große mult<strong>in</strong>ationale<br />

Unternehmen darstellen, die signifikante Investitionsvolum<strong>in</strong>a <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a realisiert<br />

haben. E<strong>in</strong> möglicher Rückzug aus Ch<strong>in</strong>a o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Nichtrealisierung von geplanten Erweiterungs<strong>in</strong>vestitionen<br />

kann als - meist unausgesprochenes - Druckmittel genutzt werden. Noch mehr wird<br />

von <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Zentralregierung jedoch gefürchtet, dass sich e<strong>in</strong>e diesbezügliche schlechte<br />

182 Vgl. Bürglen, Vortrag 13.05.2002.<br />

37


Reputation („Die ch<strong>in</strong>esische Zentralregierung ist nicht am Schutz geistiger Eigentumsrechte <strong>in</strong>teressiert“)<br />

via transnationale Kommunikationsnetzwerke <strong>der</strong> QBPC-Mitglie<strong>der</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> weltweiten<br />

Bus<strong>in</strong>ess Community verbreiten <strong>und</strong> dadurch den Zustrom von weiteren ausländischen Direkt<strong>in</strong>vestitionen<br />

verr<strong>in</strong>gern.<br />

Im ersten Kapitel dieses Arbeit wurde festgehalten, dass das Counterfeit<strong>in</strong>g-Ausmaß <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR<br />

Ch<strong>in</strong>a bereits alarmierende Ausmaße angenommen hat, <strong>und</strong> trotz beachtlicher rechtlicher Verbesserungen<br />

<strong>in</strong> jüngerer Vergangenheit <strong>und</strong> steigendem politischem E<strong>in</strong>fluss mult<strong>in</strong>ationaler Unternehmen<br />

sich nicht zu verr<strong>in</strong>gern sche<strong>in</strong>t; ganz im Gegenteil von Jahr zu Jahr bedrohlicher wird. Deshalb<br />

soll nun im folgenden anhand e<strong>in</strong>er kurzen Ursachen- <strong>und</strong> Faktorenanalyse auf die H<strong>in</strong>tergründe<br />

dieses Phänomens e<strong>in</strong>gegangen werden.<br />

5 Politisch-ökonomische Wi<strong>der</strong>stände gegen den Schutz geistigen Eigentums<br />

Die Ursachen <strong>und</strong> Faktoren für das Ausmaß an Counterfeitung-Aktivitäten <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a s<strong>in</strong>d<br />

vielschichtig. Das Zusammenwirken <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Faktoren stellt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong> fruchtbarer Nährboden für<br />

die Plagiat- <strong>und</strong> Fälschungs<strong>in</strong>dustrie <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a dar.<br />

5.1 Counterfeit<strong>in</strong>g als bedeuten<strong>der</strong> Wirtschaftsfaktor: Produktion, Großhandel, Export<br />

Heute leben <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a ganze Industriezweige <strong>und</strong> Regionen von <strong>der</strong> Nachahmung bekannter Marken<br />

<strong>und</strong> Produkte. Dies bedeutet, dass bestimmte Gruppen durch die Produktion dieser Produkte sowie<br />

durch <strong>der</strong>en Handel <strong>und</strong> Export hohe Gew<strong>in</strong>ne erzielen. Die Prov<strong>in</strong>z Zhejiang tritt neben Fujian,<br />

Guangdong, Jiangsu <strong>und</strong> Anhui diesbezüglich beson<strong>der</strong>s hervor. Ohne die Produktion von Plagiaten<br />

<strong>und</strong> Fälschungen würde die Zhejianger Volkswirtschaft m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>schneidende Rezession<br />

erfahren. So leben laut Auskunft des Sales-Managers Ralph Scharfenorth <strong>der</strong> Firma ABB Stotz-<br />

Kontakt GmbH 183 <strong>in</strong> Wenzhou, e<strong>in</strong>er ch<strong>in</strong>esischen Großstadt mit r<strong>und</strong> 700.000 E<strong>in</strong>wohnern, r<strong>und</strong><br />

zwei Drittel direkt o<strong>der</strong> <strong>in</strong>direkt von <strong>der</strong> Fälscher<strong>in</strong>dustrie. 184 Ähnlich verhält es sich mit den Prov<strong>in</strong>zen<br />

Guangdong <strong>und</strong> Fujian. In diesen Prov<strong>in</strong>zen wurden aufgr<strong>und</strong> ihrer geografischen Nähe <strong>und</strong><br />

ethnischen Verflechtung zu Hongkong <strong>und</strong> Taiwan schon Ende <strong>der</strong> 70er Jahre Direkt<strong>in</strong>vestitionen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> produzierenden <strong>und</strong> verarbeitenden Industrie von Hongkong bzw. Taiwan aus realisiert. Diese<br />

Prov<strong>in</strong>zen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>erseits dafür bekannt, große legale Produktionskapazitäten aufgebaut zu haben,<br />

an<strong>der</strong>erseits ist jedoch e<strong>in</strong>e Konzentration von Fälscheraktivitäten festzustellen, die meist aus<br />

Hongkong o<strong>der</strong> Taiwan f<strong>in</strong>anziert werden. 185<br />

Die Hongkonger <strong>und</strong> Taiwanesischen Betreiber dieser Fälscherwerkstätten <strong>und</strong> –fabriken haben<br />

handfeste Gründe, ihr illegales Geschäft nicht <strong>in</strong> ihrer Heimat zu betreiben: Erstens hat sich dort <strong>in</strong><br />

den letzten Jahren die Rechtsverfolgung gegen IP-Verletzungen verschärft, ihr Geschäftsrisiko ist<br />

damit gestiegen <strong>und</strong> zweitens lassen sich aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> niedrigen Lohnkosten auf dem Festland höhere<br />

Gew<strong>in</strong>nmargen erzielen. 186 Diese Untergr<strong>und</strong>-Fabriken tendieren laut Chow dazu, über die<br />

e<strong>in</strong>zelnen Prov<strong>in</strong>zen verstreut zu se<strong>in</strong> <strong>und</strong> Arbeiter aus an<strong>der</strong>en ärmeren Prov<strong>in</strong>zen unter unsäglichen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen zu beschäftigen. 187<br />

183<br />

Die Firma ABB Stotz Kontakt GmbH stellt u.a. elektronische Leitungsschalter <strong>und</strong> Fehlstromschalter her.<br />

184<br />

Scharfenorth, Ralph, „Technische Instrumente im Kampf gegen Fälschungen“, Vortrag im Rahmen des Sem<strong>in</strong>ars<br />

„Internationales strategisches Produkt- <strong>und</strong> Markenschutzmanagement – Schwerpunkt VR Ch<strong>in</strong>a“ am 13.05.2002, IHK<br />

Pfalz, Ludwigshafen.<br />

185<br />

Vgl. Chow 2002, S. 201.<br />

186<br />

Vgl. Kan Zu, „Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a“, 2001, www.ip.net.cn/luntan/zhkan.htm, Zugriff 27.9.2003, S.5,.<br />

187<br />

Vgl. Chow 2002, S. 201.<br />

38


Verläuft die Herstellung <strong>der</strong> Plagiate <strong>und</strong> Fälschungen vergleichsweise dezentralisiert <strong>und</strong> „h<strong>in</strong>ter<br />

den Kulissen“ ab, so trifft dies auf die Vertriebskanäle nicht zu. Chow geht davon aus, dass es m<strong>in</strong>destens<br />

fünf bedeutende Großhandels-Zentren gibt, über die Counterfeits <strong>in</strong> nahezu alle Regionen<br />

Ch<strong>in</strong>as gelangen: Es handelt sich dabei um den Markt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hanzhen Street <strong>in</strong> Wuhan (Prov<strong>in</strong>z<br />

Hubei), den L<strong>in</strong>yi Markt <strong>in</strong> L<strong>in</strong>yi (Prov<strong>in</strong>z Shandong), den Nansantiao Markt <strong>in</strong> Shijiazhuang (Prov<strong>in</strong>z<br />

Hebei), den Ch<strong>in</strong>a Small Commodities City Markt <strong>in</strong> Yiwu (Prov<strong>in</strong>z Zhejiang) <strong>und</strong> den Wuai<br />

Markt <strong>in</strong> Shenyang, Prov<strong>in</strong>z Liaon<strong>in</strong>g). 188 Zusammen mit den jeweiligen Verb<strong>in</strong>dungen zu den<br />

Counterfeits-Herstellern bilden diese Großhandelszentren Handelskorridore, die von den Produktionszentren<br />

<strong>in</strong> den tropischen Regionen Süd- <strong>und</strong> Südostch<strong>in</strong>as über die Zentralprov<strong>in</strong>zen den Norden<br />

Ch<strong>in</strong>as an <strong>der</strong> koreanischen <strong>und</strong> russischen Grenze erreichen. Neben diesen Haupthandelszentren<br />

existieren <strong>in</strong> je<strong>der</strong> größeren Stadt weitere Großmärkte, offen für Privatk<strong>und</strong>en o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelhändler,<br />

die Plagiate <strong>und</strong> Fälschungen mit hohen Gew<strong>in</strong>nmargen verkaufen. Häufig f<strong>in</strong>det man <strong>in</strong> den<br />

Auslagen dieser Märkte Orig<strong>in</strong>ale, die Fälschungen werden dann jedoch zum Verkauf herausgegeben<br />

o<strong>der</strong> auf Anfrage <strong>in</strong> großen Mengen an den gewünschten Ort geliefert. Alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g soll es<br />

laut Chow r<strong>und</strong> zehn solcher Märkte geben. 189<br />

Eigene Erfahrungen <strong>in</strong> Xi’an bestätigen Chows Vermutung. An <strong>der</strong> Dong Dajie, <strong>der</strong> Haupte<strong>in</strong>kaufsstrasse<br />

<strong>in</strong> Xi’an bef<strong>in</strong>det sich neben den regulären Geschäften <strong>und</strong> E<strong>in</strong>kaufszentren e<strong>in</strong> großer Freiluftmarkt,<br />

<strong>der</strong> zwar e<strong>in</strong> ähnliches Produktsortiment anbietet, dessen Preise jedoch 30-70% niedriger<br />

s<strong>in</strong>d als die Verkaufspreise <strong>in</strong> den legalen Geschäften. Trotz <strong>der</strong> offensichtlich illegalen o<strong>der</strong> „halblegalen“<br />

Natur dieses Marktes, wird er nicht geschlossen, da er offensichtlich politischen Schutz<br />

genießt. Chow geht davon aus, dass das Counterfeits-Geschäft nachfrageorientiert organisiert ist. 190<br />

Die Betreiber <strong>der</strong> Großhandelszentren suchen zunächst Absatzmöglichkeiten für Counterfeits bei<br />

den ihnen bekannten E<strong>in</strong>zelhändlern bzw. Großhändlern aus an<strong>der</strong>en Regionen Ch<strong>in</strong>as. Diese geben<br />

ihre „Bestellungen“ an die ihnen „untergeordneten“ Fabriken weiter, die diese erfüllen. In riesigen<br />

Volum<strong>in</strong>a werden auf diese Weise die Regale von E<strong>in</strong>zelhändlern bzw. die Auslagen von<br />

Schwarzmärkten <strong>in</strong> ganz Ch<strong>in</strong>a gefüllt.<br />

Um sich e<strong>in</strong>e Vorstellung von <strong>der</strong> Größe, des Organisationsgrades <strong>und</strong> <strong>der</strong> potentiellen Reichweite<br />

dieser Großhandelsmärkte zu machen, betrachte man den Ch<strong>in</strong>a Small Commodities City Markt <strong>in</strong><br />

Yiwu, e<strong>in</strong>e Stadt südlich von Hangzhou <strong>in</strong> <strong>der</strong> Prov<strong>in</strong>z Zhejiang. Dieser Markt, geleitet von Ex-<br />

Regierungska<strong>der</strong>, 191 umfasst r<strong>und</strong> 30.000 Verkaufsstände von Großhändlern <strong>und</strong> etwa 3.500 großflächige<br />

Geschäfte. 192 Ca. 200.000 K<strong>und</strong>en besuchen diesen Markt täglich <strong>und</strong> erwerben aus dem<br />

etwa 100.000 Produkte umfassenden Sortiment Waren mit e<strong>in</strong>em Gewicht von r<strong>und</strong> 2.000 Tonnen<br />

pro Tag. 193 Diese im Konsumgüterbereich zu m<strong>in</strong>destens 80% rechtsverletzenden Erzeugnisse 194<br />

werden per Zug o<strong>der</strong> LKW <strong>in</strong> alle Teile Ch<strong>in</strong>as verbracht. 195 Chow konnte bei se<strong>in</strong>en Recherchen <strong>in</strong><br />

Erfahrung br<strong>in</strong>gen, dass sich das jährliche Verkaufsvolumen dieses Marktes <strong>in</strong> den letzten zwölf<br />

Jahren dramatisch vergrößert hat. Wurden im Jahre 1991 Waren im Wert von ca. 100 Mio. US$<br />

verkauft, so s<strong>in</strong>d waren es <strong>in</strong> 2002 r<strong>und</strong> 3 Mrd. US$. 196 Dies entspricht e<strong>in</strong>er durchschnittlichen<br />

jährlichen Wachstumsrate von r<strong>und</strong> 36%.<br />

188 Vgl. Chow 2002, S. 201.<br />

189 Vgl. Chow 2002, S. 201.<br />

190 Vgl. Chow 2002, S. 201.<br />

191 Vgl. „Beij<strong>in</strong>g’s Phony War on Fakes“, <strong>in</strong>: Fortune Magaz<strong>in</strong>e Time, 30.10.2000, zitiert aus Internetdokument, Zugriff<br />

27.09.03, S. 4, (www.qbpc.org.cn/press-room/fortune-magaz<strong>in</strong>e.htm).<br />

192 Vgl. Loewenste<strong>in</strong>, Andrew B., “Ch<strong>in</strong>ese Fake-Out”, <strong>in</strong>: Wash<strong>in</strong>gton University Quarterly, Spr<strong>in</strong>g 2000, zitiert nach<br />

Internetdokument, Zugriff 29.07.2003, S. 4, (www.foreignpolicy.com/issue_marapr_2001/gnspr<strong>in</strong>t.html).<br />

193 Vgl. Loewenste<strong>in</strong> 2000, S. 4.<br />

194 Vgl. Fortune Magaz<strong>in</strong>e Time, 30.10.2000, S. 4.<br />

195 Vgl. Chow 2002, S. 202.<br />

196 Vgl. Chow 2002, S. 203.<br />

39


Im Zentrum <strong>der</strong> Stadt Yiwu bef<strong>in</strong>den sich zwei gut organisierte Speditionen, die mit e<strong>in</strong>em Fuhrpark<br />

von <strong>der</strong> Größe zweier Fußballfel<strong>der</strong> sowie Repräsentanzbüros <strong>in</strong> allen größeren Städten Ch<strong>in</strong>as<br />

professionelle Dienstleistungen r<strong>und</strong> um den Transport <strong>der</strong> Waren des Ch<strong>in</strong>a Small Commodities<br />

City Markts <strong>in</strong> Yiwu anbieten. Die Händler des Yiwu Marktes verfolgen e<strong>in</strong>e aggressive Expansionsstrategie.<br />

Sie unterhielten laut Chow nicht nur <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a Repräsentanz- <strong>und</strong> Vertriebsbüros,<br />

son<strong>der</strong>n auch <strong>in</strong> Brasilien <strong>und</strong> Südafrika. Weitere Büros <strong>in</strong> Nigeria, Uruguay, Pakistan, Südkorea<br />

<strong>und</strong> Thailand seien <strong>in</strong> Planung. Durch eigens geführte Handelsgesellschaften erreichen die<br />

Counterfeits die Märkte vieler Län<strong>der</strong>. Die Entwicklung des Yiwu Marktes wird <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a als e<strong>in</strong>e<br />

Art ökonomisches Erfolgsmodell perzepiert, das es nachzuahmen gilt. 197 Würde <strong>der</strong> Yiwu-Markt<br />

geschlossen werden, hätte dies weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen für diese Stadt <strong>und</strong> die<br />

Region zur Folge. „Built on the back of the counterfeit<strong>in</strong>g trade“ 198 ist <strong>der</strong> Yiwu-Markt e<strong>in</strong> nicht nur<br />

für die Produzenten <strong>und</strong> Händler <strong>der</strong> meistens gefälschten Güter, son<strong>der</strong>n auch für das Transport-,<br />

Hotellerie- <strong>und</strong> Gaststättengewerbe <strong>der</strong> Stadt e<strong>in</strong> beachtlicher Wirtschaftsfaktor. So ist es nachvollziehbar,<br />

dass dieser Markt mit m<strong>in</strong>destens stillschweigen<strong>der</strong> Billigung <strong>der</strong> zuständigen Prov<strong>in</strong>zregierung<br />

geduldet wird.<br />

Würden die gefälschten Produkte den ch<strong>in</strong>esischen Markt nicht verlassen, wäre das Counterfeit<strong>in</strong>g-<br />

Problem <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Ausmaßen <strong>und</strong> Konsequenzen für die Orig<strong>in</strong>alhersteller begrenzt. Doch dies ist,<br />

wie oben gezeigt, ke<strong>in</strong>eswegs <strong>der</strong> Fall. In beachtlichem Umfang gelangt Piraterieware aus Ch<strong>in</strong>a<br />

auf die Märkte <strong>der</strong> ganzen Welt. Dabei s<strong>in</strong>d ausnahmslos alle Hersteller von bekannten Markenartikeln<br />

betroffen, zum<strong>in</strong>dest stark gefährdet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das betroffene Unternehmen<br />

bereits e<strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a-Engagement (z.B. Export nach Ch<strong>in</strong>a, Produktion & Vertrieb <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a)<br />

aufgenommen hat. Auch Unternehmen, die sich beispielsweise nur <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> EG betätigen s<strong>in</strong>d<br />

ebenso von Counterfeit<strong>in</strong>g bedroht.<br />

Häufig werden Messen im Ausland von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Counterfeit<strong>in</strong>g-Netzwerke genutzt, um Innovationen<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>teressante, neue Produkte zu sichten <strong>und</strong> zu erwerben. Diese Muster werden dann<br />

nicht nur im Rahmen von „reverse eng<strong>in</strong>eer<strong>in</strong>g“ genau auf <strong>der</strong>en Funktionalität untersucht, son<strong>der</strong>n<br />

auch <strong>der</strong>en Marktpotential getestet, <strong>in</strong>dem diese Muster (Markenname des Orig<strong>in</strong>alherstellers wird<br />

unkenntlich gemacht) auf an<strong>der</strong>en Messen ausgestellt werden. Sollte e<strong>in</strong>e ausreichend große Nachfrage<br />

bestehen, wird die Produktion <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a <strong>in</strong> Auftrag gegeben 199 <strong>und</strong> gegebenenfalls <strong>in</strong> alle Erdteile<br />

exportiert. So ersparen sich die Fälscher nicht nur e<strong>in</strong>en großen Teil <strong>der</strong> Entwicklungskosten,<br />

son<strong>der</strong>n gehen auch – vom Risiko <strong>der</strong> Beschlagnahmung an e<strong>in</strong>igen Außengrenzen abgesehen -<br />

ke<strong>in</strong> Absatzrisiko e<strong>in</strong>.<br />

So verw<strong>und</strong>ert es nicht, dass Inhaber <strong>der</strong> weltweit bekanntesten Marken ch<strong>in</strong>esische Fälschungen<br />

Ihrer Produkte überall aufspüren. In Brasilien, Tschechien, Indien, Indonesien, Japan, die Philipp<strong>in</strong>en,<br />

Russland <strong>und</strong> Südafrika werden sie beson<strong>der</strong>s häufig fündig. 200 Eigenen Recherchen zufolge<br />

werden auch die Märkte <strong>der</strong> arabischen Halb<strong>in</strong>sel, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Vere<strong>in</strong>igten Arabischen Emirate<br />

<strong>und</strong> Saudi-Arabien <strong>in</strong> den letzten Jahren verstärkt Exportziel ch<strong>in</strong>esischer Counterfeits. Über die<br />

verschiedenen Freihandelszonen <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>igten Arabischen Emirate, vor allem via Dubai, gelangen<br />

große Volum<strong>in</strong>a unkontrolliert <strong>und</strong> dadurch ungeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t auf diese Märkte <strong>und</strong> fügen europäischen<br />

Orig<strong>in</strong>alherstellern bzw. Händlern mit Orig<strong>in</strong>alprodukten immensen Schaden zu. 201<br />

197<br />

Vgl. Chow 2002, S. 203.<br />

198<br />

Fortune Magaz<strong>in</strong>e Time 30.10.2003, S. 4.<br />

199<br />

Vgl. Koziol, Stephan, Geschäftsführer <strong>der</strong> Fa. Koziol ideas for friends GmbH, Erbach, mündliche Mitteilung im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>es Interviews am 04.06.03, Erbach.<br />

200<br />

Vgl. Tra<strong>in</strong>er, Timothy P., “The Fight Aga<strong>in</strong>st Trademark Counterfeit<strong>in</strong>g”, <strong>in</strong>: The Ch<strong>in</strong>a Bus<strong>in</strong>ess Review 2002,<br />

Internetdokument, Zugriff 27.09.03, S. 2, (www.ch<strong>in</strong>abus<strong>in</strong>essreview.com/0211/tra<strong>in</strong>er.html).<br />

201<br />

Vgl. NN, mündliche Mitteilungen im Rahmen e<strong>in</strong>es Meet<strong>in</strong>gs beim Vere<strong>in</strong> Hamburger Exporteure am 19.09.2003.<br />

40


Timothy Tra<strong>in</strong>er, Präsident <strong>der</strong> International Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g Coalition mit Sitz <strong>in</strong> Wash<strong>in</strong>gton<br />

D.C. 202 , stellte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Statement bezüglich Ch<strong>in</strong>as E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> mit dem WTO-Beitritt e<strong>in</strong>gegangenen<br />

Verpflichtungen fest, dass <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a produzierte Piraterieware <strong>in</strong>ternational vertrieben<br />

wird. Folgende Daten wurde von <strong>der</strong> IACC veröffentlicht:<br />

Beschlagnahmungen gefälschter ch<strong>in</strong>esischer Waren im Überblick<br />

Land, <strong>in</strong> dem ch<strong>in</strong>esische<br />

gefälschte Waren<br />

beschlagnahmt wurden<br />

Warenart Quelle/Datum<br />

Japan Diätpillen CNN, 21.07.2002<br />

USA /New York Zigaretten (Marlboro) New York Times, 21.02.2003<br />

Kanada, Großbritannien, Österreich,<br />

Zigaretten Edmonton Journal, 28.08.2003; Mail<br />

Deutschland<br />

on S<strong>und</strong>ay, 03.08.2003; Associated<br />

Press Worldstream 29.07.2003; Daily<br />

Record 17.07.2003)<br />

Malaysia<br />

Vorhängeschlösser New Straites Times, 18.08.2003<br />

Indien Computerhardware Times of India, 10.08.2003<br />

Malaysia Uhren, Pharmazeutika, Le<strong>der</strong>waren,<br />

Dünger<br />

Malaysian Bus<strong>in</strong>ess, 23.07.2003<br />

Thailand <strong>und</strong> Philpp<strong>in</strong>en Schuhe Bangkok Post, 10.07.2003; Bus<strong>in</strong>ess<br />

World 07.07.2003<br />

Nigeria Pharmazeutika InterPressService, 05.08.2003<br />

Zusammen gestellt nach IACC, “Letter to Mrs. Gloria Blue”, Office of the United States Trade Representative, Wash<strong>in</strong>gton D.C,<br />

10.09.2003, http://publish.iacc.org/teampublish/uploads/USTRCh<strong>in</strong>aFR7-03F<strong>in</strong>al.pdf, Zugriff 13.12.2003, S.3 u.8; International<br />

Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g Coalition (IACC), “Facts on Fakes”, www.iacc.org/teampublish/uploads/factsupdated.pdf, Zugriff 17.11.03, S.1.<br />

Die Statistiken <strong>der</strong> Zollbeschlagnahme belegen die Exporttätigkeit <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Produktpiraten:<br />

Der US-amerikanische Zoll stellte im Jahr 2002 Pirateriewaren im Wert von r<strong>und</strong> 98 Mio. US$ sicher.<br />

Diese stammten aus 5.800 Schiffsladungen. Ch<strong>in</strong>a ist dabei mit 26% <strong>der</strong> Beschlagnahmungen<br />

<strong>und</strong> 49% des Warenwertes <strong>der</strong> unangefochtene Spitzenreiter. 203 Die folgenden Tabellen geben Aufschluss<br />

über die Art <strong>der</strong> vom US-Zoll beschlagnahmten Güter <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Herkunft:<br />

Beschlagnahmungen <strong>der</strong> US-amerikanischen Zollbehörden im Fiskaljahr 2002 (1.10.2001 –<br />

30.9.2002) nach Warengruppen**<br />

Warengruppe Wert <strong>der</strong> Waren <strong>in</strong> den USA<br />

<strong>in</strong> US$ (ger<strong>und</strong>et auf volle Tau-<br />

send)<br />

41<br />

Anteil am Gesamtwert <strong>in</strong> %<br />

(ger<strong>und</strong>et auf ganze %)<br />

Zigaretten 37.580.000 38<br />

audio-visuelle Medien 28.396.000 29<br />

Bekleidung 9.295.000 9<br />

Konsumelektronik 5.307.000 5<br />

Uhren / Teile davon 3.919.000 4<br />

Handtaschen / Geldbörsen 2.927.000 3<br />

Spielwaren / elektronische Spiele 2.151.000 2<br />

Zigarettenpapier 1.143.000 1<br />

Sonnenbrillen / Teile davon 1.075.000 1<br />

Kopfbedeckungen 1.043.000 1<br />

An<strong>der</strong>e Waren 6,154.000 8<br />

Gesamtwert <strong>der</strong> beschlagnahmten<br />

Waren<br />

98.990.000 R<strong>und</strong>ungsfehler vorbehalten<br />

202 Die IACC ist die größte <strong>in</strong>ternationale Organisation, die sich ausschließlich dem Kampf gegen Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong><br />

verschrieben hat. Zu den Mitglie<strong>der</strong>n zählen im wesentlichen mult<strong>in</strong>ationale Unternehmen.<br />

203 Vgl. „Customs Seizures over $98 million <strong>in</strong> Counterfeits dur<strong>in</strong>g Fiscal Year 2002“, Januar 2003, Internetdokument,<br />

Zugriff 03.10.03, S. 1 (www.iacc.org/teampublish/109_476_1742.cfm).


Beschlagnahmungen <strong>der</strong> US-amerikanischen Zollbehörden im Fiskaljahr 2002**<br />

Herkunftsland Wert <strong>der</strong> Waren <strong>in</strong> den USA<br />

<strong>in</strong> US$ (ger<strong>und</strong>et auf volle<br />

Tausend)<br />

42<br />

Anteil am Gesamtwert <strong>in</strong> %<br />

(ger<strong>und</strong>et auf ganze %)<br />

VR Ch<strong>in</strong>a 48.623.000 49<br />

Taiwan 26.507.000 27<br />

Hongkong 3.959.000 4<br />

Pakistan 2.362.000 2<br />

Südkorea 1.825.000 2<br />

Indonesien 1.361.000 1<br />

Schweiz 1.275.000 1<br />

Frankreich 836.000


griffenen Fälschungen aus Drittlän<strong>der</strong>n, d.h. Län<strong>der</strong>n, die nicht Mitglied <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

s<strong>in</strong>d. 206<br />

Beschlagnahmungen 2002 nach Herkunftslän<strong>der</strong>n an <strong>der</strong> EU-Außengrenze<br />

Herkunftsland Anteil am Gesamtwert <strong>in</strong> %<br />

(ger<strong>und</strong>et auf ganze Prozent)<br />

Thailand 23<br />

VR Ch<strong>in</strong>a 18<br />

Türkei 8<br />

Hongkong 5<br />

Tschechien 4<br />

Taiwan 3<br />

USA 3<br />

An<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong> 36<br />

Zusammengestellt aus European Commission, Taxation and Customs Union, Counterfeit<strong>in</strong>g & Piracy, Statistics 2001, Zugriff<br />

3.10.2003, S.4 (www.europa.eu.<strong>in</strong>t/comm/taxation_customs/customs/counterfeit_piracy/statistics/statistics_en_2001.pdf).<br />

Diese Zahlen belegen, dass das ch<strong>in</strong>esische Exportgeschäft mit Plagiaten <strong>und</strong> Fälschungen boomt<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>en bedeutenden Wirtschaftsfaktor für die volksrepublikanische Volkswirtschaft darstellt.<br />

Wie hoch er konkret ist, lässt sich nur ungenau beziffern, da die Dunkelziffer sehr hoch ist. Dies<br />

liegt u.a. daran, dass von den zuständigen Zollbehörden aus organisatorischen Gründen Stichproben<br />

nur im Bereich e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>stelligen Prozentsatzes durchgeführt werden können. Zwar haben die Zollbehörden<br />

<strong>in</strong> den letzten Jahren Lernkurveneffekte für sich nutzen können (bessere Information<br />

durch die Inhaber gewerblicher Schutzrechte bezüglich Vertriebskanäle <strong>und</strong> Produktbeschreibungen,<br />

bessere Schulung <strong>der</strong> Zollmitarbeiter <strong>und</strong> effektive Unterstützung durch vernetzte EDV-<br />

Systeme), e<strong>in</strong> Großteil <strong>der</strong> rechtsverletzenden Produkte wird jedoch nicht entdeckt. Dies hängt auch<br />

damit zusammen, da viele Unternehmen nach wie vor noch ke<strong>in</strong> ausreichendes Problembewusstse<strong>in</strong><br />

entwickelt haben, bzw. über zu ger<strong>in</strong>ge Ressourcen verfügen, um Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g-Maßnahmen<br />

durchzuführen. Insbeson<strong>der</strong>e Unternehmen, <strong>der</strong>en Aktionskreis auf die EG beschränkt ist, die jedoch<br />

trotzdem längst Counterfeit<strong>in</strong>g-Opfer s<strong>in</strong>d, stellen aus Unkenntnis ke<strong>in</strong>en Antrag auf Zollbeschlagnahme.<br />

Dies führt dazu, dass <strong>der</strong> Zoll ohne Antrag <strong>und</strong> entsprechende Detail<strong>in</strong>formationen <strong>in</strong><br />

diesem Fällen nicht tätig werden kann <strong>und</strong> Counterfeits ungeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t den europäischen B<strong>in</strong>nenmarkt<br />

erreichen. Ausgehend von den obigen Zahlen, liegt die Vermutung nahe, dass <strong>der</strong> Counterfeits-<br />

Export größtenteils organisiert ablaufen muss.<br />

E<strong>in</strong>e Relikt des staatliche gelenkten ch<strong>in</strong>esischen Außenwirtschaftssystems ist es, dass für den Export<br />

o<strong>der</strong> Import von Waren e<strong>in</strong>e Außenhandelslizenz vorgeschrieben ist. War es <strong>in</strong> den 80er <strong>und</strong><br />

frühen 90er Jahren nur staatlichen Außenhandelsgesellschaften erlaubt, Import- <strong>und</strong> Exportgeschäfte<br />

zu betreiben, so haben heute H<strong>und</strong>erte von Staatsunternehmen, Zentralorganisationen <strong>und</strong> Prov<strong>in</strong>zfilialen,<br />

Fachgesellschaften, Dachverbänden, technischen <strong>und</strong> wissenschaftlichen Instituten,<br />

Prov<strong>in</strong>z- <strong>und</strong> Kommunalverwaltungen sowie manche ch<strong>in</strong>esische Privatunternehmen e<strong>in</strong>e Außenhandelslizenz<br />

erhalten. 207 Trotzdem spielen die staatlichen Außenhandelsgesellschaften immer noch<br />

e<strong>in</strong>e bedeutende Rolle als Import- <strong>und</strong> Exportpartner bzw. „-Vehikel“ für ausländische wie ch<strong>in</strong>esische<br />

Lieferanten bzw. K<strong>und</strong>en.<br />

Diese Außenhandelsgesellschaften genießen aufgr<strong>und</strong> ihrer Bedeutung für die lokale Wirtschaft<br />

politischen Schutz durch lokale Regierungen. 208 Chow geht aufgr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Recherchen davon aus,<br />

dass diese Außenhandelsgesellschaften unter dem Schutzmantel politischer Protektion e<strong>in</strong>en großen<br />

206<br />

Vgl. Klaus Hoffmeister, „Grenzbeschlagnahme – gewerbliche Schutzrechte im Netzwerk <strong>der</strong> Zollkontrollen“, Vortrag<br />

im Rahmen des Sem<strong>in</strong>ars „Internationales strategisches Produkt- <strong>und</strong> Markenschutzmanagement – Schwerpunkt<br />

VR Ch<strong>in</strong>a“ am 13.05.2002, IHK Pfalz, Ludwigshafen.<br />

207<br />

Vgl. B<strong>und</strong>esagentur für Außenwirtschaft (bfai), Exportieren <strong>in</strong> die VR Ch<strong>in</strong>a. Markterk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> –erschließung,<br />

13.11.2002, Köln, S. 2.<br />

208<br />

Vgl. Chow 2002, S. 204.<br />

43


Teil des illegalen Counterfeits-Exportes abwickeln <strong>und</strong> als Broker für diesbezügliche <strong>in</strong>ternationale<br />

Geschäfte fungieren 209<br />

5.2 Kulturelle H<strong>in</strong>tergründe <strong>und</strong> Verbraucherverhalten<br />

Berthold Brecht war <strong>der</strong> Ansicht, dass wenn es um Kunst gehe, Fragen <strong>der</strong> geistigen Urheberschaft<br />

durchaus zu vernachlässigen seien. Dies deckt sich <strong>in</strong> etwa mit <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Denktradition,<br />

nach <strong>der</strong> nur jener Meister werden kann, <strong>der</strong> den eigenen Meister meisterlich kopiert. 210 Lernen<br />

bedeutet <strong>in</strong> <strong>der</strong> konfuzianischen Tradition Nachahmen <strong>und</strong> nicht kritisches Denken. Die Beamtenprüfungen<br />

im kaiserlichen Ch<strong>in</strong>a veranschaulichen dies: Der Inhalt dieser Prüfungen bestand<br />

lediglich im außerordentlich umfangreichen Zitieren klassischer Werke, neue Inhalte o<strong>der</strong> gar Kritik<br />

waren <strong>und</strong>enkbar. 211<br />

Demnach hat das „Kopieren“ <strong>in</strong> <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Kultur traditionelle Wurzeln <strong>und</strong> wird bis heute<br />

gesellschaftlich akzeptiert. „To steal a book is an elegant offense“ – dieser Ausspruch e<strong>in</strong>es unbekannten<br />

Ch<strong>in</strong>esen <strong>und</strong> gleichzeitig Titel des bekannten Werkes von William Alford verdeutlicht, 212<br />

dass e<strong>in</strong> Plagiat als aufrichtiges Kompliment für die Werthaltigkeit des Orig<strong>in</strong>als empf<strong>und</strong>en wird.<br />

Es ist daher durchaus nicht als re<strong>in</strong> böswilliges Schmarotzertum zu verstehen. 213 Es wi<strong>der</strong>spricht<br />

also <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Denktradition, dass geistige Leistungen geheim se<strong>in</strong> können, im Eigentum<br />

E<strong>in</strong>zelner stehen <strong>und</strong> nur gegen e<strong>in</strong>e Bezahlung nutzbar s<strong>in</strong>d. Die Bedeutung des Schutzgegenstandes<br />

immaterieller Güter ist daher für viele Ch<strong>in</strong>esen nur schwer nachvollziehbar. 214<br />

Auf die Frage, ob diese ch<strong>in</strong>esische Denktradition h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Ursachen für das enorme Counterfeit<strong>in</strong>g-Ausmaß<br />

<strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a lediglich e<strong>in</strong> „soft factor“ wäre, <strong>der</strong> eventuell überschätzt wird, antwortet<br />

<strong>der</strong> Hüter <strong>der</strong> Patente, Handelsmarken <strong>und</strong> Lizenzen e<strong>in</strong>es großen deutschen Unternehmens <strong>in</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a: Ich gehe davon aus, dass weltweit e<strong>in</strong> mangelndes Unrechtsbewusstse<strong>in</strong> h<strong>in</strong>sichtlich Verletzungen<br />

nicht greifbarer Eigentumsrechte besteht. Der Diebstahl greifbaren Eigentums (z.B. Geld,<br />

Auto, etc.) wird <strong>in</strong> jedem Land <strong>der</strong> Welt mehr o<strong>der</strong> weniger schwer bestraft. Dies ist bei nicht fassbarem<br />

Eigentum nicht überall <strong>der</strong> Fall. In Ch<strong>in</strong>a wurde letzteres über Jahrh<strong>und</strong>erte nicht o<strong>der</strong> nur <strong>in</strong><br />

Ausnahmefällen bestraft. Somit herrscht ke<strong>in</strong> ausgeprägtes Unrechtsbewusstse<strong>in</strong>. 215<br />

Dass die unterschiedliche Mentalität <strong>und</strong> E<strong>in</strong>stellung zum Schutz geistigen Eigentums e<strong>in</strong>e nicht zu<br />

unterschätzende Rolle spielt, veranschaulicht auch <strong>der</strong> folgende Fall: E<strong>in</strong> deutscher Werkzeughersteller<br />

wurde bei e<strong>in</strong>em Messebesuch <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a von e<strong>in</strong>em ch<strong>in</strong>esischen Unternehmer fre<strong>und</strong>lich<br />

angesprochen <strong>und</strong> zu e<strong>in</strong>em Besuch <strong>in</strong> dessen Firma zwecks Begutachtung <strong>der</strong> <strong>in</strong> dieser Firma hergestellten<br />

Produkte e<strong>in</strong>geladen. Dort wurden zum Erstaunen des deutschen Werkzeugherstellers<br />

ihm voller Stolz täuschend ähnliche Imitationen se<strong>in</strong>er eigenen Produkte präsentiert. Es wurde von<br />

ihm offensichtlich erwartet, sich lobend über die Perfektion <strong>der</strong> Kopien zu äußern. 216<br />

209 Vgl. Chow 2002, S. 204.<br />

210 Vgl. Fred Schütz, „Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a. Alles wird gefälscht“, <strong>in</strong>: Wirt-<br />

schaftsmagaz<strong>in</strong> Pfalz, 7-8/2002, S. 24.<br />

211 Vgl. Simone Schlüter, “Die Entwicklung geistiger Eigentumsrechte <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a”, Diplomarbeit, Universität<br />

Bonn, Mai 2003, S. 22.<br />

212 William P. Alford, To steal a book is an elegant offense. Intellectual property Law <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>ese Civilization, Stanford<br />

1995, S. 1.<br />

213 Vgl. Barbara Scharrer, „Blickpunkt: <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a, Schutz vor Plagiaten“, <strong>in</strong>: Rödl & Partner Auslandsbrief,<br />

Juni 2001, S. 2.<br />

214 Vgl. Schlüter 2003, S. 22.<br />

215 NN, mündliche Mitteilung im Rahmen e<strong>in</strong>es Interviews, 06.10.2003.<br />

216 Vgl. Scharrer 2001, S. 2.<br />

44


Das Verhalten <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Konsumenten trägt dazu bei, dass <strong>der</strong> Absatz von Counterfeits <strong>in</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a floriert. Differenziert werden sollte hierbei zwischen <strong>der</strong> ländlichen Bevölkerung Ch<strong>in</strong>as mit<br />

r<strong>und</strong> 800 Mio. E<strong>in</strong>wohnern <strong>und</strong> <strong>der</strong> ca. 500 Mio. zählenden Stadtbevölkerung. Die Landbevölkerung<br />

ist sich <strong>der</strong> Fälschungsproblematik nur selten bewusst <strong>und</strong> häufig werden unbewusst Fälschungen<br />

gekauft. In vielen ländlichen Regionen besteht häufig ke<strong>in</strong>e Wahl: Viele Produktbereiche<br />

(Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs) s<strong>in</strong>d ausschließlich mit Fälschungen o<strong>der</strong> Plagiaten<br />

besetzt.<br />

An<strong>der</strong>s ist dies <strong>in</strong> den Städten. Dort s<strong>in</strong>d sich die Konsumenten immer häufiger bewusst, wenn sie<br />

ke<strong>in</strong>e Orig<strong>in</strong>ale kaufen. E<strong>in</strong>e Umfrage <strong>der</strong> QPBC zufolge gaben 84% <strong>der</strong> Befragten zu, Fälschungen<br />

gekauft zu haben, wobei e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong><strong>der</strong>heit e<strong>in</strong>räumte, bewusst Counterfeits zu erwerben. 217 Interessant<br />

ist, dass laut dieser Studie entgegen gängiger Me<strong>in</strong>ung besser verdienende Stadtbewohner <strong>in</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a Counterfeits eher akzeptieren <strong>und</strong> nachfragen würden als Durchschnittsverdiener. Auch aufgr<strong>und</strong><br />

mangeln<strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung <strong>und</strong> Strafen tendierten die Verbraucher eher dazu, Counterfeits<br />

aus e<strong>in</strong>er Produktqualitätsperspektive zu betrachten. Der Schutz geistiger Eigentumsrechte sei<br />

dabei zu vernachlässigen. 218 Für die überwiegende Mehrzahl <strong>der</strong> Konsumenten s<strong>in</strong>d Produktfälschungen<br />

ke<strong>in</strong> Problem, es sei denn, sie gehen mit e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong><strong>der</strong>wertigen Qualität e<strong>in</strong>her. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> stetig sich verbessernden Qualität <strong>der</strong> rechtsverletzenden Produkte sehen sich die Konsumenten<br />

immer seltener als Opfer. Diese E<strong>in</strong>stellung <strong>der</strong> Konsumenten ist jedoch produktspezifisch zu differenzieren.<br />

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Tendenz, Plagiate <strong>und</strong> Fälschungen eher dann bewusst<br />

zu kaufen, wenn diese nicht o<strong>der</strong> nur ger<strong>in</strong>g sicherheitsrelevant s<strong>in</strong>d.<br />

Käuferverhalten gegenüber Plagiaten <strong>und</strong> Fälschungen<br />

Produktkategorie Skala (1 schwache) bis 5 (starke) Abneigung,<br />

Counterfeits bewusst zu erstehen<br />

Pharmazeutika 4,7<br />

Hautpflegemittel <strong>und</strong> Kosmetika 4,3<br />

Zigaretten 4,1<br />

Produkte des täglichen Bedarfs (Schampoo, Waschmittel,<br />

4,1<br />

etc.)<br />

Mobiltelephone <strong>und</strong> diesbez. Teile 3,6<br />

Computerkomponenten 3,5<br />

Haushaltsbatterien 3,4<br />

Elektronische Haushaltsgeräte 3,4<br />

Sportbekleidung <strong>und</strong> Schuhe 3,1<br />

Übernommen aus: QBPC, „QBPC Releases Results of Gro<strong>und</strong>break<strong>in</strong>g Consumer Behaviors Survey on Counterfeit<strong>in</strong>g“,<br />

Internetdokument, 28.01.2002, Zugriff: 18.10.2003, S.1 (www.qbpc.org.cn/press-room/28-jan-2002.htm).<br />

Da <strong>der</strong> Preisunterschied zwischen Plagiat <strong>und</strong> Orig<strong>in</strong>al häufig enorm ist (Verhältnis 1:5 o<strong>der</strong> noch<br />

größer), ist <strong>der</strong> Anreiz, Orig<strong>in</strong>alware zu kaufen, sehr ger<strong>in</strong>g. Heute leisten sich <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a nur wenige<br />

sehr wohlhabende Konsumenten teure orig<strong>in</strong>ale Markenprodukte. Die Motivation dazu entspr<strong>in</strong>gt<br />

meist jedoch nicht <strong>der</strong> E<strong>in</strong>sicht, damit geistiges Eigentum zu schützen, son<strong>der</strong>n damit e<strong>in</strong> Prestigeobjekt<br />

zu erwerben.<br />

217 Vgl. QBPC, „QBPC Releases Results of Gro<strong>und</strong>break<strong>in</strong>g Consumer Behaviors Survey on Counterfeit<strong>in</strong>g“, Internetdokument,<br />

28.01.2002, Zugriff: 18.10.2003, S. 1 (www.qbpc.org.cn/press-room/28-jan-2002.htm).<br />

218 Vgl. QBPC 28.01.2002, S. 1.<br />

45


5.3 Das Organisierte Verbrechen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Abwehrmechanismen gegen Strafverfolgung<br />

5.3.1 Counterfeit<strong>in</strong>g <strong>und</strong> das organisierte Verbrechen<br />

James Moody, <strong>der</strong> ehemalige Leiter <strong>der</strong> Abteilung für Organisiertes Verbrechen des FBI, geht davon<br />

aus, dass Counterfeit<strong>in</strong>g zum Verbrechen des 21. Jahrh<strong>und</strong>ert avancieren werde. 219 Dieser Me<strong>in</strong>ung<br />

schließt sich Stuart Eizenstat von <strong>der</strong> US-amerikanischen Sozietät Cov<strong>in</strong>gton & Burl<strong>in</strong>g an. Er<br />

erklärte beim Treffen des Weltwirtschaftsforums Ende Januar 2003 <strong>in</strong> Davos, dass Produktpiraterie<br />

weit davon entfernt sei, e<strong>in</strong>e Art Heim<strong>in</strong>dustrie bzw. e<strong>in</strong> harmloses Verbrechen ohne Opfer zu se<strong>in</strong>,<br />

son<strong>der</strong>n dass es sich vielmehr um e<strong>in</strong> globales Problem mit riesigen Dimensionen handele <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Geldquelle für das organisierte Verbrechen sei. 220 Aussagen Ronald Nobles von Interpol, Lyon,<br />

zufolge, tragen Piraterieprodukte bereits zu r<strong>und</strong> 9% des Welthandels (2000). Wuchs, so Noble, <strong>der</strong><br />

Welthandel <strong>in</strong> den 90er Jahren um r<strong>und</strong> 50%, so vervierfachte sich <strong>der</strong> Handel mit Pirateriewaren<br />

im gleichen Zeitraum. 221<br />

Dass h<strong>in</strong>ter diesen bereits gigantischen Warenströmen häufig das organisierte Verbrechen steht, das<br />

damit Geldwäsche betreibt, 222 bzw. Counterfeit<strong>in</strong>g als Geldquelle für an<strong>der</strong>e „klassische“ illegale<br />

Aktivitäten wie Prostitution, Drogen-, Waffen-, <strong>und</strong> Menschenhandel nutzt, ist <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong><br />

Konsumenten nicht nur <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a nicht bewusst. Ebenso wenig wird erkannt, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen<br />

sogar Verb<strong>in</strong>dungen zwischen Counterfeit<strong>in</strong>g <strong>und</strong> dem <strong>in</strong>ternationalen Terrorismus bestehen. 223<br />

Nach Angaben <strong>der</strong> NCIS (National Crim<strong>in</strong>al Intelligence Service), <strong>der</strong> britischen Behörde zur Verfolgung<br />

organisierter Krim<strong>in</strong>alität, wählt das organisierte Verbrechen die zu begehenden Straftaten<br />

nach folgenden Kriterien aus: die Höhe des zu erwartenden Gew<strong>in</strong>ns, das Risiko, für diese Straftaten<br />

belangt zu werden, die Höhe des potentiellen Strafmaßes, die Gelegenheit, das Verbrechen auszuführen<br />

<strong>und</strong> die eigene Ressourcen <strong>und</strong> Fähigkeiten, dem Verbrechen nachzugehen. 224 Des weiteren<br />

fließen die eigenen Erfahrungen des Verbrechersyndikats, die Kultur des Stammlandes sowie<br />

das Umfeld, darunter auch das politische System, die Rechtsstaatlichkeit <strong>und</strong> Rechtssicherheit, das<br />

Ausmaß an Korruption usw. <strong>in</strong> das Kalkül <strong>der</strong> Syndikate mit e<strong>in</strong>.<br />

So verw<strong>und</strong>ert es nicht, dass auch das organisierte Verbrechen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a, bekannt unter dem Begriff<br />

„Triaden“, hat Counterfeit<strong>in</strong>g für sich entdeckt hat. 225 Die Ursachen hierfür liegen vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

positiven Anreizstruktur für Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> begründet: Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> groß angelegten<br />

Anti-Schmuggelkampagnen <strong>der</strong> Zentralregierung <strong>in</strong> den vergangenen Jahren, <strong>in</strong> dessen Verlauf<br />

die Pek<strong>in</strong>ger Führung selbst gegenüber hochrangigen Prov<strong>in</strong>zka<strong>der</strong>n von <strong>der</strong> Todesstrafe Gebrauch<br />

machte, ist Schmuggel für das organisierte Verbrechen weniger attraktiv geworden. Dies hängt zunehmend<br />

auch mit <strong>der</strong> schrittweisen Senkung <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen E<strong>in</strong>fuhrzölle zusammen, zu <strong>der</strong> sich<br />

Ch<strong>in</strong>a durch den WTO-Beitritt verpflichtet hat – niedrige Zölle erlauben Schmugglern nur noch<br />

ger<strong>in</strong>ge Gew<strong>in</strong>nmargen. Deshalb haben die Triaden ihre illegalen Aktivitäten „reprogrammiert“,<br />

219 Vgl. International Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g Coalition (IACC), “Facts on Fakes”, Internetdokument, Zugriff 17.11.03, S. 1<br />

(www.iacc.org/teampublish/uploads/factsupdated.pdf).<br />

220 World Economic Forum, “Counterfeit<strong>in</strong>g: A New Bus<strong>in</strong>ess Risk”, Internetdokument, 27.01.03, Zugriff 17.11.03, S.1<br />

www.weforum.org/site/knowledgenavigator.nsf/Content/Counterfeit<strong>in</strong>g:%20A%20New%20Bus<strong>in</strong>ess%20Risk_2003?o<br />

pen.<br />

221 Vgl. World Economic Forum 27.01.2003, S. 1.<br />

222 Vgl. “Pirates on the Information Age”, Internetdokument, 05.03.02, Zugriff 17.11.03, S. 1<br />

(www.microsoft.com/issues/essays/2002/03-05piracy.asp).<br />

223 Vgl. Counterfeit<strong>in</strong>g Intelligence Bureau (CIB), “Life-threaten<strong>in</strong>g product fakes are on the rise”, Internetdokument,<br />

09.01.02, Zugriff 17.11.03, S. 1 (www.iccwbo.org/home/news_archives/2001/counterfeit.asp).<br />

224 Vgl. National Crim<strong>in</strong>al Intelligence Service, “United K<strong>in</strong>gdom threat assessment of serious and organised crime<br />

2003-2. How serious and organised crim<strong>in</strong>als operate”, Internetdokument, Zugriff 19.12.03, S.1<br />

(www.ncis.co.uk/ukta/2003/threat02.asp).<br />

225 International Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g Coalition (IACC), „Organized Crime and Product Counterfeit<strong>in</strong>g“, Internetdokument,<br />

Zugriff 17.11.03, S. 1 (www.iacc.org/teampublish/109_476_1676.cfm).<br />

46


denn Counterfeit<strong>in</strong>g ermöglicht <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a enorm hohe steuerfreie Gew<strong>in</strong>ne bei vergleichsweise<br />

vernachlässigbarem Risiko.<br />

Die International Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g Coalition (IACC) geht davon aus, dass 160.000 Triaden-<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong> Counterfeit<strong>in</strong>g-Aktivitäten <strong>in</strong>volviert s<strong>in</strong>d. Sie verfügen über weltweite Distributionskanäle<br />

<strong>und</strong> wagen sich mit ihren gefälschten Produkten weltweit <strong>in</strong> alle nationalen Märkte. Es werden<br />

also nicht nur Pirateriewaren <strong>in</strong> Entwicklungslän<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Schwellenlän<strong>der</strong> geliefert, d.h. dort<br />

wo aufgr<strong>und</strong> erheblicher Mängel im Rechtssystem kaum mit e<strong>in</strong>er Strafverfolgung wegen Verletzungen<br />

geistiger Eigentumsrechte zu rechnen ist, son<strong>der</strong>n auch <strong>in</strong> Industrielän<strong>der</strong> wie die USA, wo<br />

Verletzungen geistigen Eigentums beson<strong>der</strong>s vehement verfolgt werden.<br />

So konnte die New Yorker Polizei im Mai 2002 <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>atown gefälschte Waren ch<strong>in</strong>esischen Ursprungs<br />

(wie z.B. Uhren, Handtaschen, Sonnenbrillen, Geldbörsen) mit e<strong>in</strong>em Warenwert von über<br />

125 Mio. US$ sicherstellen. Die Piraterieware war <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em unterirdischen System von Geheimgängen,<br />

Falltüren <strong>und</strong> Gewölbekellern gelagert worden. Dabei wurden zehn Mitarbeiter dieses Untergr<strong>und</strong>auslieferungslagers<br />

verhaftet. 226 Im Rahmen e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Razzia durch die Polizei von<br />

New York <strong>und</strong> New Jersey konnten gefälschte Louis Vuitton <strong>und</strong> Chanel Designerhandtaschen aus<br />

Ch<strong>in</strong>a mit e<strong>in</strong>em Verkehrswert von r<strong>und</strong> 400.000 US$ beschlagnahmt werden. In diesen Handtaschen<br />

wurde sogar Hero<strong>in</strong> geschmuggelt. 227 Laut Aussagen <strong>der</strong> IACC wird <strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Los Angeles<br />

Staatsanwaltschaft die Verb<strong>in</strong>dung des ch<strong>in</strong>esischen Syndikats Wa Q<strong>in</strong>g h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>es<br />

illegalen Softwarer<strong>in</strong>gs untersucht <strong>und</strong> <strong>in</strong> selbiger Stadt konnten die Behörden raubkopierte Microsoft<br />

Software, Hologramme, Waffen <strong>und</strong> Plastiksprengstoff mit e<strong>in</strong>em Volumen von 10,5 Mio. US$<br />

sicherstellen. Es sollen drei asiatische Mafiagruppen <strong>in</strong>volviert se<strong>in</strong>. 228<br />

5.3.2 Abwehrmechanismen <strong>der</strong> Fälschernetzwerke<br />

Als Antwort auf die verbesserte Rechtslage <strong>und</strong> Rechtsdurchsetzung geistiger Eigentumsrechts sowie<br />

auf die erhöhte Sensibilität <strong>der</strong> Rechts<strong>in</strong>haber haben die ch<strong>in</strong>esischen Produkt- <strong>und</strong> Markenpiraten<br />

als Gegenmaßnahmen Abwehrmechanismen erf<strong>und</strong>en, die die Strafverfolgung <strong>in</strong> vielen Fällen<br />

erschweren.<br />

So bildeten sich <strong>in</strong> jüngster Vergangenheit Cluster von Fabriken, die bestimmte Piraterieprodukte<br />

herstellen. 229 Beispielsweise werden <strong>in</strong> Wenzhou (Hauptstadt <strong>der</strong> Prov<strong>in</strong>z Zhejiang) hauptsächlich<br />

elektronische Produkte <strong>und</strong> Konsumgüter hergestellt, <strong>in</strong> Yongkang (Prov<strong>in</strong>z Zhejiang) ebenso elektronische<br />

Produkte, <strong>in</strong> Sh<strong>und</strong>e (westliches Perflussdelta, Prov<strong>in</strong>z Guangdong) Haushaltsartikel <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong> Dongguan (östliches Perlflussdelta, Prov<strong>in</strong>z Guangdong) werden Textilien.<br />

Dieser Zusammenschluss von Fabriken, die alle gleiche o<strong>der</strong> ähnliche Produkte herstellen können,<br />

macht für die Fälscher nicht nur aus Erwägungen zur Realisierung von Vorteilen durch Economies<br />

of Scale S<strong>in</strong>n, son<strong>der</strong>n hat weitere handfeste Gründe: Diese Fabrik-Cluster s<strong>in</strong>d vielerorts bereits so<br />

groß, dass sie e<strong>in</strong>en wichtigen Wirtschaftsfaktor <strong>und</strong> Quelle lokalstaatlicher E<strong>in</strong>nahmen darstellen.<br />

Dadurch können Sie häufig politischen Schutz für sich geltend machen – e<strong>in</strong>e Strafverfolgung wird<br />

verschleppt o<strong>der</strong> f<strong>in</strong>det überhaupt nicht statt. Sollte es trotzdem e<strong>in</strong>mal dazu kommen, dass, <strong>in</strong>itiiert<br />

durch beispielsweise e<strong>in</strong> AIC-Verfahren, e<strong>in</strong>e Razzia dazu führt, dass e<strong>in</strong>e Fabrik die bestellte<br />

Menge an Fälschungen nicht mehr liefern kann (siehe Abschnitt 6.1 – nachfrageorientiertes Produktionssystem<br />

<strong>der</strong> Counterfeits), so übernimmt e<strong>in</strong>fach e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Fabrik den Auftrag <strong>und</strong> kann dennoch<br />

pünktlich liefern.<br />

226 Vgl. IACC, Facts on Fakes, S. 7.<br />

227 Vgl. IACC, Organized Crime and Product Counterfeit<strong>in</strong>g, S. 1.<br />

228 Vgl. IACC, Organized Crime and Product Counterfeit<strong>in</strong>g, S. 1.<br />

229 Vgl. Papageorgiou 2002, S. 23.<br />

47


Ferner wird von den Fälschern immer mehr dazu übergegangen, Produkte zunächst nur als<br />

„Blanks“, als Waren ohne Markennamen o<strong>der</strong> Logos, zu produzieren. 230 Das heißt, es handelt sich<br />

zunächst häufig um annähernd 100%ige Plagiate. Sollten diese Produkte bei e<strong>in</strong>er Razzia entdeckt<br />

werden, dann liegt höchstens e<strong>in</strong>e Geschmacksmusterverletzung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Vergehen gegen das ch<strong>in</strong>esische<br />

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vor. E<strong>in</strong>e Markenrechtsverletzung kann aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

fehlenden Labels nicht nachgewiesen werden.<br />

Da Fälscher wissen, dass gerade Markenrechtsverletzungen vergleichsweise effizient durch das<br />

AIC-Verwaltungsverfahren bekämpft werden können, es für e<strong>in</strong>en Rechts<strong>in</strong>haber <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a jedoch<br />

ungleich schwerer ist, z.B. Geschmacksmuster (als ungeprüftes Recht) durchzusetzen, zahlt sich<br />

diese Abwehrstrategie <strong>in</strong> vielen Fällen aus. Erst kurz vor dem Verkauf, <strong>der</strong> Auslieferung o<strong>der</strong> Verschiffung<br />

werden durch das Anbr<strong>in</strong>gen von Markenlabels die Plagiate zu „richtigen“ Fälschungen.<br />

Dieses Label<strong>in</strong>g kann aber auch erst im Zielland durchgeführt werden, um das Risiko e<strong>in</strong>er Strafverfolgung<br />

zu verr<strong>in</strong>gern. Gerade für Warensendungen, die für das Ausland bestimmt s<strong>in</strong>d, wenden<br />

seit jüngster Zeit die Fälscher e<strong>in</strong>e Art gezielter Des<strong>in</strong>formation an: Die Plagiate werden mit Markennamen<br />

unbescholtener ch<strong>in</strong>esischer Unternehmen versehen, die tatsächlich mit <strong>der</strong> Rechtsverletzung<br />

nichts zu tun haben. Sollte es zu e<strong>in</strong>er Strafverfolgung kommen, haben die Fälscher viel Zeit<br />

gewonnen, da sich die Strafverfolgungsbehörden zunächst an das ch<strong>in</strong>esische Unternehmen halten.<br />

Des weiteren haben die Fälscher die technologische Innovation für sich nutzbr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Die Zeiten <strong>der</strong> schlechten, billig anmutenden Plagiate <strong>und</strong> Fälschungen gehören <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

an. Viele Produktpiraten erreichen bereits e<strong>in</strong> ähnlich hohes (teilweise sogar identisches) Qualitätsniveau<br />

wie die Orig<strong>in</strong>alhersteller. Im Bereich <strong>der</strong> unerlaubten CD- Reproduktion s<strong>in</strong>d häufig aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen digitalen Vervielfältigungstechniken ke<strong>in</strong>erlei Qualitätsunterschiede mehr erkennbar.<br />

E<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Fälscher erfüllt sogar diverse ISO 9000 Standards. Vielfältige eigene Erfahrungen<br />

belegen, dass <strong>in</strong> vielen Fällen selbst Beschäftigte <strong>der</strong> Orig<strong>in</strong>alhersteller ihr eigenes Produkt<br />

von e<strong>in</strong>er gut gemachten Fälschung nicht mehr unterscheiden können.<br />

Auf den ersten Blick könnten Produktkennzeichungen, wie Hologramme o<strong>der</strong> Microschriften Abhilfe<br />

verschaffen. Dies ist jedoch nur bei beson<strong>der</strong>s hochwertigen <strong>und</strong> ausgeklügelten Produktkennzeichungssystemen<br />

<strong>der</strong> Fall. Die meisten Produktkennzeichnungen haben nur e<strong>in</strong>e kurze Halbwertszeit,<br />

dann werden auch diese e<strong>in</strong>fach mitgefälscht. Ch<strong>in</strong>a zählt bereits heute zu den größten<br />

Herstellern von Sicherheitshologrammen.<br />

Gerade im Bereich <strong>der</strong> Urheberrechtsverletzungen durch raubkopierte CDs, Video-CDs <strong>und</strong> DVDs<br />

nutzen die Piraten seit jüngster Zeit den technologischen Fortschritt für sich selbst. War es bis vor<br />

kurzem noch notwendig, r<strong>und</strong> 1 Mio. US$ an Hardware zu <strong>in</strong>vestieren, um CDs zu brennen 231 , so<br />

ist es heute möglich, mit e<strong>in</strong>em Aufwand von r<strong>und</strong> 50 € selbst CDs mit handtaschengroßen Brennern<br />

zu vervielfältigen. Durch diese M<strong>in</strong>iaturisierung wird e<strong>in</strong>e effektive Strafverfolgung erheblich<br />

erschwert, da nun diesbezügliche Urheberrechtsverletzungen räumlich nicht mehr an e<strong>in</strong>e Werkhalle<br />

geb<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d. Außerdem hat sich durch den erheblich ger<strong>in</strong>geren „E<strong>in</strong>stiegspreis“ <strong>der</strong> notwendigen<br />

Hardware <strong>der</strong> Anreiz zum Raubkopieren drastisch erhöht. Wie Francesco Sisci von <strong>der</strong> Neuen<br />

Zürcher Zeitung berichtet, haben die CD-Piraten auch auf an<strong>der</strong>em Gebiet e<strong>in</strong>iges gelernt: So bieten<br />

die Verkäufer von raubkopierten CDs für jene Käufer, die das Risiko scheuen, von <strong>der</strong> Polizei erwischt<br />

zu werden, e<strong>in</strong>en Hauslieferdienst an. Man vere<strong>in</strong>bart e<strong>in</strong> Treffen <strong>und</strong> bekommt e<strong>in</strong>e reichhaltige<br />

Auswahl <strong>in</strong>s Haus geliefert. Sollte e<strong>in</strong>e CD qualitativ schlecht se<strong>in</strong>, so kommt <strong>der</strong> „Vertreter“<br />

vorbei <strong>und</strong> tauscht diese aus. 232<br />

230<br />

Vgl. Papageorgiou 2002, S. 23.<br />

231<br />

Vgl. Fowler, Geoffrey A., “Intellectual Property, Movie Pirates Go Mobile”, <strong>in</strong>: Far Eastern Economic Review,<br />

25.09.03, S. 44.<br />

232<br />

Vgl. Sisci, Francesco, “Ch<strong>in</strong>esische Piraten”, <strong>in</strong>: NZZ Folio, Internetdokument ohne Datumsangabe, Zugriff<br />

03.06.03, S. 1 (www-x.nzz.ch/folio/archiv/1997/10/articles/sisci.html).<br />

48


E<strong>in</strong> immer häufiger genutzter Vertriebskanal ch<strong>in</strong>esischer Produktpiraten ist die Nutzung des Internets<br />

für den weltweiten Vertrieb. Nach Aussagen von Tobias Wann, Geschäftsführer <strong>der</strong> Firma VeriSign,<br />

die sich auf die Abwehr von Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> im Internet spezialisiert hat, entstehen<br />

täglich r<strong>und</strong> 50 neue Internetportale, die Plagiate <strong>und</strong> Fälschungen anbieten. 233 Diese gehen<br />

aus Angst vor e<strong>in</strong>er Strafverfolgung oft nur für e<strong>in</strong>ige Wochen bis Monate onl<strong>in</strong>e, danach tauchen<br />

sie häufig unter neuem Namen bzw. neuer Homepage wie<strong>der</strong> auf. Viele dieser Internetplattformen<br />

bieten auch Fälschungen aus ch<strong>in</strong>esischer Produktion an.<br />

E<strong>in</strong>e weitere taktische Abwehrmaßnahme <strong>der</strong> Produktpiraten ist es, anstatt wie bisher auf Messen<br />

die Plagiate <strong>und</strong> Fälschungen auszustellen, nun <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Messen Appartements angemietet<br />

werden, um dort die rechtsverletzenden Produkte ungestörter anbieten zu können. 234 Ähnlich verhält<br />

es sich mit „berühmten“ „Fakes-Märkten“ wie dem Xiangyang Markt <strong>in</strong> Shanghai. Dort werden<br />

<strong>in</strong> den Auslagen <strong>der</strong> meistens auf wenige Quadratmeter beschränkten kle<strong>in</strong>en Geschäfte augensche<strong>in</strong>lich<br />

ke<strong>in</strong>e Fälschungen angeboten. Auf Nachfragen erhält man diese jedoch: In Geheimfächern<br />

<strong>und</strong> –konsolen, sowie h<strong>in</strong>ter Geheimtüren ist das gesamte Angebot an typischen Produktfälschungen<br />

<strong>der</strong> Luxuswaren zu f<strong>in</strong>den.<br />

Um sich vor e<strong>in</strong>er etwaigen Grenzbeschlagnahme durch ch<strong>in</strong>esische wie ausländische Zollbehörden<br />

zu wappnen, werden von den Produktpiraten gerne Sendungen verschifft, die gleichzeitig Orig<strong>in</strong>ale<br />

<strong>und</strong> Fälschungen be<strong>in</strong>halten. Die Orig<strong>in</strong>ale, die legal zugekauft werden, werden dann an für die<br />

Zollbeamten leicht zugänglichen Stellen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Sendung platziert. O<strong>der</strong> gefälschte Waren<br />

werden <strong>in</strong> legalen Warensendungen versteckt. In e<strong>in</strong>em Fall fanden Neuseeländische Zollbeamte<br />

gefälschte Rauchwaren aus Ch<strong>in</strong>a mit e<strong>in</strong>em Warenwert von r<strong>und</strong> 900.000 US$, die im Innern von<br />

Möbeln versteckt worden waren. 235<br />

E<strong>in</strong>e weitere sehr e<strong>in</strong>fache aber wirkungsvolle Abwehrstrategie <strong>der</strong> Fälscher ist <strong>der</strong>en geän<strong>der</strong>te<br />

Preispolitik: E<strong>in</strong> typisches Erkennungsmerkmal von „Fakes“ ist normalerweise <strong>der</strong> ernorm niedrige<br />

Preis. Wenn die Produktpiraten nun ihre gut gemachten Fälschungen ähnlich hoch bepreisen wie<br />

Orig<strong>in</strong>ale, fliegen sie nicht so schnell auf. 10-20% Abschlag vom gängigen Marktpreis wird vom<br />

K<strong>und</strong>en häufig als „Schnäppchen“ akzeptiert – jedoch nicht mit e<strong>in</strong>er Fälschung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

gebracht.<br />

5.4 Lokalprotektionistische Interessengeflechte<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> unter Mao e<strong>in</strong>geleiteten frühen Abkehr vom sowjetischen Entwicklungsmodell ab<br />

1956 wurden den Regierungen auf Prov<strong>in</strong>zebene umfangreiche selbständige Planungskompetenzen<br />

e<strong>in</strong>geräumt. 236 Es entwickelte sich e<strong>in</strong> kompliziertes Geflecht territorial abgestufter staatlicher Eigentumsrechte,<br />

das nur noch <strong>in</strong> strategischen Bereichen <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Volkswirtschaft, wie beispielsweise<br />

<strong>der</strong> Energieversorgung, Kohle- <strong>und</strong> Öl<strong>in</strong>dustrie, metallurgische <strong>und</strong> chemische Industrie,<br />

Telekommunikation, Eisenbahnwesen <strong>und</strong> Luftfahrt, zentralstaatlicher Kontrolle unterliegt.<br />

Heute untersteht <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Industrieunternehmen nicht <strong>der</strong> Zentralregierung,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Prov<strong>in</strong>z-, Kreis o<strong>der</strong> den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>egierungen. 237 Da die Verfügungsrechte über ad-<br />

233 Vgl. Wann, Tobias, „Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> im Internet”, Vortrag im Rahmen <strong>der</strong> Marcus Evans Konferenz<br />

Effiziente Bekämpfung von Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong>, 09.10.03, Radisson SAS Hotel Köln.<br />

234 Vgl. Elliot Papageorgiou, mündliche Mitteilung, 15.09.2002.<br />

235 Vgl. Tra<strong>in</strong>er, Timothy P., “The Fight aga<strong>in</strong>st Trademark Counterfeit<strong>in</strong>g”, <strong>in</strong>: The Ch<strong>in</strong>a Bus<strong>in</strong>ess Review, Vol. 29, 6,<br />

Nov.-Dec. 2002, www.ch<strong>in</strong>abus<strong>in</strong>essreveiw.com/0211/tra<strong>in</strong>er.html, Zugriff 27.9.03, S.2.<br />

236 Vgl. Heilmann, Sebastian, Verbände <strong>und</strong> Interessenvermittlung <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a: Die markt<strong>in</strong>duzierte Transformation<br />

e<strong>in</strong>es len<strong>in</strong>istischen Staates, <strong>in</strong>: Wolfgang Merkel / Eberhard Sandschnei<strong>der</strong> (Hrsg.) Systemwechsel 4. Die Rolle von<br />

Verbänden im Transformationsprozess, Opladen 1999, S. 291.<br />

237 Vgl. Heilmann 1999, S. 291.<br />

49


m<strong>in</strong>istrative <strong>und</strong> ökonomische Ressourcen stark gestreut s<strong>in</strong>d, können örtliche Regierungen zum<br />

Kern kle<strong>in</strong>er „Imperien“ <strong>der</strong> ihnen unterstehenden Unternehmen werden. Dadurch behandeln Regierungen<br />

auf Kreis-, Geme<strong>in</strong>de- <strong>und</strong> Dorfebene die ihnen unterstellten Staats- <strong>und</strong> Kollektivunternehmen<br />

als Teil e<strong>in</strong>er übergreifenden „Konzernstruktur“: Die Kreisregierung agiert demnach als<br />

„corporate headquarters“, die Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>egierung als „regional headquarters“ <strong>und</strong> die Dorfleitungen<br />

als „profit center“. 238 Dabei ist jede Organisationseben f<strong>in</strong>anziell auf sich selbst gestellt, operiert<br />

unter harter Budgetrestriktion <strong>und</strong> die E<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> Funktionärsschicht hängen direkt von <strong>der</strong><br />

Ertragskraft <strong>der</strong> örtlichen Betriebe ab. 239<br />

Bei diesen auf „Gedeih <strong>und</strong> Ver<strong>der</strong>b“ mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verb<strong>und</strong>enen lokalen Regierungen <strong>und</strong> den ihnen<br />

unterstellten Staats- <strong>und</strong> Kollektivunternehmen s<strong>in</strong>d Fälscher <strong>und</strong> Produktpiraten mit ihren nachfrageorientierten<br />

weltweiten Distributionskanälen willkommen: Da die F<strong>in</strong>anzkraft <strong>und</strong> <strong>der</strong> politische<br />

E<strong>in</strong>fluss lokaler Regierungen zu e<strong>in</strong>em großen Teil von <strong>der</strong> Ertragskraft <strong>der</strong> ihnen unterstellten örtlichen<br />

Betriebe abhängt, genießen Fälscher mit ihren Großaufträgen zur Produktion von Pirateriewaren<br />

bei <strong>der</strong> örtlichen Industrie, <strong>der</strong>en Produktionskapazitäten häufig nicht ausgelastet s<strong>in</strong>d, häufig<br />

politischen Schutz. Es bildet sich e<strong>in</strong> „eisernes“ Interessendreieck zwischen lokalen Regierungen,<br />

<strong>der</strong> örtlichen Industrie <strong>und</strong> den Fälschernetzwerken. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Gew<strong>in</strong>nmargen, die durch<br />

Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> erzielt werden können – im Bereich <strong>der</strong> urheberrechtsverletzenden<br />

Vervielfältigung von CDs, VCs, DVDs s<strong>in</strong>d Gew<strong>in</strong>nspannen bis zu 5.000% möglich – stellt Counterfeit<strong>in</strong>g<br />

e<strong>in</strong>e wichtige Arbeits-, <strong>und</strong> E<strong>in</strong>kommensquelle sowie Basis für Steuere<strong>in</strong>nahmen für ganze<br />

Bezirke dar. 240 Sisci geht davon aus, dass alle<strong>in</strong> durch den Betrieb e<strong>in</strong>er CD-Fabrik die F<strong>in</strong>anzen<br />

e<strong>in</strong>er ch<strong>in</strong>esischen Kle<strong>in</strong>stadt saniert werden könnten. 241<br />

Oksenberg, Potter <strong>und</strong> Abnett s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Ansicht, dass dieses oben skizzierte Interessendreieck das<br />

größte H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis für e<strong>in</strong>en effektiven Schutz geistiger Eigentumsrechte darstelle: „The greatest<br />

problems for effective protection of IPR reside at the local level. In addition to the direct economic<br />

benefits flow<strong>in</strong>g to local officials who have relations with local enterprises, the political evaluation<br />

of these cadres places a premium on economic growth and employment, rather than – <strong>in</strong> most <strong>in</strong>stances<br />

<strong>in</strong> contradiction to –protection of IP rights.” 242 Beson<strong>der</strong>s prekär ist die Lage, wenn lokale<br />

Büros <strong>der</strong> Adm<strong>in</strong>istration of Industry and Commerce selbst als Betreibergesellschaft für Märkte des<br />

Groß- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>zelhandels fungieren. Typischerweise <strong>in</strong>vestiert die örtliche AIC <strong>in</strong> den Bau von Verkaufshallen,<br />

kle<strong>in</strong>en Läden <strong>und</strong> Ständen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Mo<strong>der</strong>nisierung, erteilt Händlern Geschäftslizenzen<br />

für den Verkauf ihrer Waren <strong>und</strong> berechnet Betreibergebühren bis zu 1.000 RMB Yuan<br />

pro Verkaufsstand. 243 Da diese Märkte häufig aus mehreren H<strong>und</strong>ert bis e<strong>in</strong>tausend Verkaufsständen<br />

bestehen, trägt diese laufende Gebühr <strong>in</strong> beachtlicher Weise zum Budget <strong>der</strong> AIC bei. Diese<br />

Märkte fungieren jedoch meist als Umschlagplätze für Piraterieware. Da die AIC <strong>in</strong> „Personalunion“<br />

als Investor, Betreiber <strong>und</strong> gleichzeitig auch Durchsetzer geistiger Eigentumsrechte, vor allem<br />

Markenverletzungen, fungiert, s<strong>in</strong>d Interessenkonflikte geradezu vorprogrammiert. 244<br />

5.5 Bürokratische Rivalitäten<br />

Wie <strong>in</strong> Abschnitt 4.1 bereits aufgezeigt, s<strong>in</strong>d viele unterschiedliche Behörden für die Rechtsdurchsetzung<br />

diverser Verletzungen geistiger Eigentumsrechte zuständig. Dies führt zu geographischen<br />

wie materiellrechtlichen Überlappungen. So ist es nicht immer klar, welche Behörde für die Straf-<br />

238 Vgl. Heilmann 1999, S. 296.<br />

239 Vgl. Heilmann 1999, S. 296.<br />

240 Vgl. Sisci 1997, S. 2.<br />

241 Vgl. Sisci 1997, S. 2.<br />

242 Oksenberg, Potter, Abnett 1996, S. 29.<br />

243 Vgl. Chow 2002, S. 213.<br />

244 Vgl. Chow 2002, S. 213.<br />

50


verfolgung e<strong>in</strong>er bestimmten Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dieser Umstand erschwert <strong>in</strong><br />

vielen Fällen die Rechtsdurchsetzung.<br />

Die Ursachen hierfür liegen aber nicht nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er auf dem Papier unklaren Abgrenzung <strong>der</strong> Zuständigkeiten,<br />

son<strong>der</strong>n vielmehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Behörden, zusätzliche Verantwortlichkeiten<br />

an sich zu reißen. Diese Rivalität zwischen e<strong>in</strong>zelnen Verwaltungse<strong>in</strong>heiten ist nicht unbegründet<br />

<strong>und</strong> vor allem nicht Ausdruck e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en „ethischen Verpflichtung“, Produkt- <strong>und</strong><br />

<strong>Markenpiraterie</strong> zu bekämpfen. Es liegt vielmehr daran, dass das Recht, Counterfeit<strong>in</strong>g zu verfolgen,<br />

höhere Budgets, mehr Mitarbeiter, e<strong>in</strong> Plus an Macht <strong>und</strong> Prestige 245 sowie die Möglichkeit<br />

erhebliche E<strong>in</strong>kommen zu erzielen, mit sich br<strong>in</strong>gt.<br />

So s<strong>in</strong>d Razzien üblicherweise e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>trägliche E<strong>in</strong>nahmequelle. Neben den „case fees“, die <strong>der</strong><br />

Rechts<strong>in</strong>haber zu zahlen hat, werden Strafen gegen Rechtsverletzer verhängt. Die im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

Razzia beschlagnahmten Güter (z.B. Bargeld, Piraterieware, Masch<strong>in</strong>en <strong>und</strong> Ausrüstung <strong>und</strong> Fahrzeuge)<br />

fallen <strong>der</strong> Behörde zu, die diese dann bei öffentlichen Auktionen versteigert. 246<br />

Da bei e<strong>in</strong>em Transfer <strong>der</strong> Fälle an die Polizei o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Behörde, alle beschlagnahmten Waren<br />

<strong>und</strong> Güter sowie das Recht Strafen zu verhängen an diese übergehen, hat die ursprüngliche Behörde<br />

ke<strong>in</strong> Interesse an e<strong>in</strong>er Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en. Auch dies ist Manko für e<strong>in</strong>e effektive<br />

Rechtsdurchsetzung.<br />

5.6 Mängel bei <strong>der</strong> Strafverfolgung durch ordentliche Gerichte<br />

Recht wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Ordnungstradition als Instrument zur Verbrechenskontrolle <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> staatlichen Machtdurchsetzung e<strong>in</strong>gesetzt, hatte aber nicht die Funktion des Schutzes <strong>in</strong>dividueller<br />

Freiheiten. 247 Gerichte wurden ausschließlich als Organe verstanden, die den Weisungen <strong>der</strong><br />

KPCh (Kommunistische Partei Ch<strong>in</strong>as) folgend zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> öffentlichen Ordnung<br />

beizutragen haben. 248 In diesem Zusammenhang könnte man auch von e<strong>in</strong>em „rule through law“<br />

<strong>und</strong> nicht von e<strong>in</strong>em „rule of law“ sprechen.<br />

Da Gesetze <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a häufig unklar formuliert s<strong>in</strong>d, lassen sie Raum für weitläufige Interpretationen.<br />

Dies ermöglicht die politische E<strong>in</strong>flussnahme durch die Kommunistische Partei: Ch<strong>in</strong>as Richter, die<br />

nach wie vor zu e<strong>in</strong>em überwältigenden Anteil KPCh-Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d, genießen bis heute ke<strong>in</strong>e<br />

richterliche Unabhängigkeit. Sie werden von <strong>der</strong> KPCh ernannt <strong>und</strong> entlassen <strong>und</strong> beziehen ihr Gehalt<br />

von den Lokalregierungen, die wie <strong>in</strong> Abschnitt 6.4 gezeigt, häufig mit Fälschern „<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Boot sitzen“. Da, wie oben gezeigt, mit Counterfeit<strong>in</strong>g enorme Gew<strong>in</strong>nspannen erzielt werden können,<br />

erlauben diese Aktivitäten auch stattliche Bestechungsgel<strong>der</strong> bei Gericht.<br />

Trotz <strong>der</strong> rechtlichen – zu e<strong>in</strong>em Großteil durch den WTO-Beitritt Ch<strong>in</strong>as <strong>in</strong>duzierten -<br />

Verbesserungen <strong>der</strong> letzten Jahre, bleiben diese strukturellen Defizite e<strong>in</strong>e Hürde für e<strong>in</strong>e Rechtsprechung,<br />

die effizient, konsistent <strong>und</strong> landesweit zum Schutz geistiger Eigentumsrechte beiträgt.<br />

Der Leiter <strong>der</strong> Patent-, Marken- <strong>und</strong> Lizenzschutzabteilung für Ch<strong>in</strong>a e<strong>in</strong>es großen deutschen Unternehmens,<br />

belegt dies: Industrieprotektionismus, <strong>der</strong> sich <strong>in</strong> Form von parteiischer Rechtssprechung<br />

offenbare, zeige sich beson<strong>der</strong>s dort, wo lokale Interessen tangiert werden. Dies sei vielmehr<br />

<strong>in</strong> Shanghai als <strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g <strong>der</strong> Fall, da dort viel häufiger ch<strong>in</strong>esische Betriebe mit politischen Verb<strong>in</strong>dungen<br />

zur KPCh betroffen seien als <strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g. 249<br />

245 Vgl. Chow 2002, S. 216.<br />

246 Vgl. Chow 2002, S. 216.<br />

247 Vgl. Heilmann 2002, S. 139.<br />

248 Vgl. Heilmann 2002, S. 139.<br />

249 Vgl. NN, mündliche Mitteilung im Rahmen e<strong>in</strong>es Interviews am 06.10.2003.<br />

51


Er geht ferner davon aus, dass lediglich die IP-Kammern <strong>in</strong> Pek<strong>in</strong>g, Shanghai <strong>und</strong> Guangzhou über<br />

ausreichend gut ausgebildete, meist 30- bis 40jährige Richter verfügen, die auch schwierigere Fälle<br />

zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> <strong>der</strong> zweiten Instanz sachlich richtig entscheiden können. Im restlichen Ch<strong>in</strong>a sei dies<br />

e<strong>in</strong> hoffnungsloses Unterfangen: Dort verfügten, vor allem <strong>in</strong> abgelegenen Regionen, die Mehrzahl<br />

<strong>der</strong> Richter bestenfalls über rudimentäre Kenntnisse geistiger Eigentumsrechte.<br />

Dies träfe pr<strong>in</strong>zipiell auch auf die <strong>in</strong> jüngerer Vergangenheit e<strong>in</strong>gerichteten spezialisierten Kammern<br />

<strong>in</strong> den Hauptstädten <strong>der</strong> Prov<strong>in</strong>zen Fujian, Jiangsu, Ha<strong>in</strong>an, Sichuan, Henan <strong>und</strong> Liaon<strong>in</strong>g<br />

sowie denjenigen auf Ebene <strong>der</strong> mittleren Volksgerichte <strong>in</strong> vielen weiteren Städten zu. Diese Gerichte<br />

träten zwar öffentlich als spezielle Kammern zum Schutz geistiger Eigentumsrechte auf, verfügten<br />

jedoch nicht über ausreichende fachliche Kompetenzen, um e<strong>in</strong>e effektive Rechtsdurchsetzung<br />

gewährleisten zu können. Dies läge daran, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Art Top-Down-Ansatz die E<strong>in</strong>richtung<br />

dieser Kammern von oben politisch befohlen wurde, die zuständigen Gerichtsmitarbeiter jedoch<br />

we<strong>der</strong> über die ausreichenden Ressourcen noch über das „Commitment“ für e<strong>in</strong>e effektive Rechtsprechung<br />

<strong>in</strong> IP-Angelegenheiten verfügten. 250 Des weiteren führt er aus, dass se<strong>in</strong>en Erfahrungen<br />

zufolge bei e<strong>in</strong>er sachlichen Pattsituation, d.h. e<strong>in</strong>er Urteilsaussicht von 50:50, die ch<strong>in</strong>esische Seite<br />

mit e<strong>in</strong>er Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit von r<strong>und</strong> 70% gew<strong>in</strong>nt. 251<br />

5.7 Sozio-ökonomisches Gefälle <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kont<strong>in</strong>entgroßem Land<br />

Ch<strong>in</strong>a ist mit e<strong>in</strong>er Fläche von 9,6 Mio. km 2 dreimal so groß wie die Europäische Union vor <strong>der</strong><br />

Osterweiterung. Mit r<strong>und</strong> 1,3 Mrd. E<strong>in</strong>wohnern besitzt Ch<strong>in</strong>a ca. die 3,5-fache Bevölkerung <strong>der</strong><br />

EU. 252 Die schiere Größe des Landes mit acht wirtschaftlichen Großregionen, H<strong>und</strong>erten von E<strong>in</strong>zelmärkten<br />

<strong>und</strong> mit nach Autonomie strebenden „Lokalfürsten“ machen Ch<strong>in</strong>a „anfällig“ für Counterfeit<strong>in</strong>g.<br />

In vielen Regionen (Zentral- <strong>und</strong> Westprov<strong>in</strong>zen) gibt es eigenen Erfahrungen zufolge <strong>in</strong><br />

vielen Bereichen gar ke<strong>in</strong>e Orig<strong>in</strong>ale zu kaufen. Aber dort, wo e<strong>in</strong>e Rechtsverletzung e<strong>in</strong> „gängiger<br />

Sport“ ist, bzw. die Achtung geistiger Eigentumsrechte die Ausnahme darstellt, ist e<strong>in</strong>e effektive<br />

Strafverfolgung unmöglich. 253<br />

E<strong>in</strong>em effektiven IPR-Schutz ist das unterschiedlich hohe sozio-ökonomische Entwicklungsstadium<br />

<strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen unterschiedlichen Interessen <strong>der</strong> Prov<strong>in</strong>zregierungen sehr abträglich.<br />

Prov<strong>in</strong>zen die bisher noch nicht o<strong>der</strong> nur <strong>in</strong> marg<strong>in</strong>alem Ausmaß von ausländischen Direkt<strong>in</strong>vestitionen<br />

profitieren konnten 254 <strong>und</strong> die selbst kaum über Unternehmen verfügen, die so <strong>in</strong>novativ s<strong>in</strong>d,<br />

ihr eigenes Know-how anhand geistiger Eigentumsrechte (z.B. Patente) schützen zu lassen 255 , haben<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel ke<strong>in</strong>en Anreiz, e<strong>in</strong>en effektiven IPR-Schutz aufzubauen. Denn <strong>in</strong>nerhalb ihres geographischen<br />

Zuständigkeitsbereiches, d.h. ihrer Prov<strong>in</strong>z, schaden sie direkt ke<strong>in</strong>em Produzenten.<br />

Dies ist <strong>in</strong> sozio-ökonomisch entwickelten Prov<strong>in</strong>zen nicht <strong>der</strong> Fall: Ausländische Unternehmen<br />

verfügen über e<strong>in</strong> gewisses Potential, Druck auf die Prov<strong>in</strong>zregierungen auszuüben: Der „trade-off“<br />

250 Vgl. NN, mündliche Mitteilung 6.10.03.<br />

251 Vgl. NN, mündliche Mitteilung, 6.10.03.<br />

252 Vgl. Baratta, Mario von (Hrsg.), Der Fischer Weltalmanach 2002, Frankfurt am Ma<strong>in</strong> 2001, S. 167+ 1041.<br />

253 Frei nach dem ch<strong>in</strong>esischen Sprichwort: „Wenn je<strong>der</strong> falsch handelt, wird ke<strong>in</strong>er bestraft.“<br />

254 Westch<strong>in</strong>a, das politisch def<strong>in</strong>iert das geographische Zentralch<strong>in</strong>a umfasst, besteht aus den Prov<strong>in</strong>zen Shaanxi, Gansu,<br />

Yunnan, Guizhou, Sichuan, Q<strong>in</strong>ghai sowie den fünf autonomen Regionen X<strong>in</strong>jiang, Tibet, N<strong>in</strong>gxia <strong>und</strong> Innere Mongolei<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> regierungsunmittelbaren Stadt Chongq<strong>in</strong>g. Bis <strong>in</strong>s Jahr 2000 konnte diese Großregion trotz <strong>der</strong> „Go West-<br />

Kampagne“ <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Zentralregierung nur 4,4% <strong>der</strong> akkumulierten ausländischen Direkt<strong>in</strong>vestitionen absorbieren<br />

können (vgl. B<strong>und</strong>esagentur für Außenwirtschaft bfai, „Ch<strong>in</strong>as Westen will „Hot-Spot“ für Auslands<strong>in</strong>vestitionen<br />

werden“, CD-Rom zur Außenwirtschaft, 26.09.2001, S. 1).<br />

255 Im Jahre 2001 wurden nur ca. 20% aller universitären Abschlüsse <strong>in</strong> Westch<strong>in</strong>a gemacht (vgl. Joud, Myrna/Nell,<br />

Stephanie, Wirtschaftshandbuch Ch<strong>in</strong>a, Band 2, Frankfurt 2002, S. 7).<br />

52


lautet: Verbesserter IPR-Schutz für weitere Direkt<strong>in</strong>vestitionen bzw. Nichtverlagerung bestehen<strong>der</strong><br />

Anlagen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Prov<strong>in</strong>z. Ferner s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Prov<strong>in</strong>zen wie Guangdong, Zhejiang, Jiangsu o<strong>der</strong><br />

im Großraum Shanghai <strong>in</strong>novative ch<strong>in</strong>esische Unternehmen beheimatet, die selbst e<strong>in</strong> Interesse an<br />

e<strong>in</strong>em effektiven IP-Schutz haben. So werden künftig – selbst wenn <strong>in</strong> den Ostprov<strong>in</strong>zen <strong>der</strong> Schutz<br />

geistigen Eigentums sich nachhaltig verbessern sollte – die wirtschaftlich rückständigen Prov<strong>in</strong>zen<br />

offen se<strong>in</strong> für Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong>.<br />

6 Fazit<br />

Die Studie hat gezeigt, dass selbst weitgehend <strong>in</strong>ternationalen Standards entsprechende IP-Gesetze<br />

noch lange ke<strong>in</strong>en effektiven Schutz geistiger Eigentumsrechte gewährleisten. IP-Gesetze s<strong>in</strong>d ohne<br />

die entsprechenden Durchsetzungsmöglichkeiten wenig wert.<br />

Betrachtet man nun die <strong>der</strong>zeitigen Möglichkeiten zur IP-Rechtsdurchsetzung <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a, so ist festzuhalten,<br />

dass trotz aller Verbesserungen <strong>in</strong> jüngerer Vergangenheit, die konkrete Durchsetzung<br />

von IP-Rechten aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Schwächen <strong>der</strong> Rechtsdurchsetzungsmechanismen problematisch<br />

bleibt bzw. schnell an ihre Grenzen stößt. E<strong>in</strong>e Hauptursache dafür s<strong>in</strong>d mangelnde Anreize <strong>der</strong><br />

zuständigen Akteure <strong>der</strong> Strafverfolgung/Rechtsdurchsetzung, konsequent gegen IP-Verletzungen<br />

vorzugehen: Dazu zählen lokale Interessengeflechte, Korruption, Interessenkonflikte zwischen den<br />

e<strong>in</strong>zelnen zuständigen Behörden, zu niedrige Strafen <strong>und</strong> materielle Sanktionen, politische E<strong>in</strong>flussnahme,<br />

behördliche Willkür <strong>und</strong> <strong>in</strong>transparente Entscheidungsverfahren sowie e<strong>in</strong> schlechter<br />

Ausbildungsstand <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>und</strong> mangelnde personelle <strong>und</strong> f<strong>in</strong>anzielle Ausstattung <strong>der</strong> Strafverfolgungsbehörden.<br />

Es s<strong>in</strong>d jedoch nicht nur die Schwächen <strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung, die Counterfeit<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a florieren<br />

lassen. Viele weitere Faktoren begünstigen dies: Mit Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> ist viel Geld<br />

zu verdienen. So verw<strong>und</strong>ert es nicht, dass Fälscher mit Ihren Distributions- Netzwerken <strong>in</strong> Unternehmen,<br />

<strong>der</strong>en Produktionskapazitäten nicht ausgelastet s<strong>in</strong>d, Tür <strong>und</strong> Tor geöffnet bekommen. So<br />

hat sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Regionen Ch<strong>in</strong>as die Plagiat- <strong>und</strong> Fälscher<strong>in</strong>dustrie zu e<strong>in</strong>em bedeutenden Wirtschaftsfaktor<br />

entwickelt. Ferner begünstigen kulturell-psychologische Faktoren Counterfeit<strong>in</strong>g dadurch,<br />

dass ke<strong>in</strong> ausreichendes Unrechtsbewusstse<strong>in</strong> vorhanden ist. Das Verhalten ch<strong>in</strong>esischer<br />

Verbraucher, die im wesentlichen nur bei sicherheitsrelevanten o<strong>der</strong> Status demonstrierenden Produkten<br />

bevorzugt Orig<strong>in</strong>ale kaufen, trägt ebenso zum Geschäftserfolg <strong>der</strong> Fälscher bei. E<strong>in</strong>em effektiven<br />

Schutz geistigen Eigentums laufen des weiteren zuwi<strong>der</strong>: Lokalprotektionismus, behördliche<br />

Rivalitäten sowie Mängel im ch<strong>in</strong>esischen Recht- <strong>und</strong> Gerichtssystem. Auch das organisierte<br />

Verbrechen hat Counterfeit<strong>in</strong>g für sich als rentable E<strong>in</strong>nahmequelle <strong>und</strong> als Möglichkeit zur Geldwäsche<br />

entdeckt: Hohe Gew<strong>in</strong>nmargen bei niedrigem Risiko, strafrechtlich belangt zu werden, bieten<br />

sehr starke Anreize, <strong>in</strong> diesem Bereich tätig zu werden.<br />

Zuletzt trägt auch das immense sozio-ökonomische Gefälle <strong>in</strong> dem kont<strong>in</strong>entgroßen Land Ch<strong>in</strong>a<br />

dazu bei, dass Counterfeit<strong>in</strong>g für die nächsten Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte, e<strong>in</strong> massives Problem<br />

bleiben wird. Selbst wenn es gelänge, <strong>in</strong> den vergleichsweise hoch entwickelten Küstenprov<strong>in</strong>zen<br />

IP-Rechte weitgehend effektiv zu schützen, so hätten die weniger fortschrittlichen Prov<strong>in</strong>zen<br />

Zentral- <strong>und</strong> Mittelch<strong>in</strong>as wenig Ansporn, an dieser Entwicklung teilzuhaben. In diesen Regionen<br />

werden <strong>in</strong> absehbarer Zukunft kaum ausreichend <strong>in</strong>novative Unternehmen vorhanden se<strong>in</strong>, die<br />

selbst e<strong>in</strong> ausgeprägtes Interesse an IP-Schutz hegen.<br />

Gerade die Interessenlage ch<strong>in</strong>esischer Unternehmen wird künftig voraussichtlich ausschlaggebend<br />

se<strong>in</strong>, um IP-Rechte tatsächlich umfassend zu schützen. Nur wenn e<strong>in</strong> bedeuten<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen<br />

Unternehmen so <strong>in</strong>novativ wird, dass sie selbst e<strong>in</strong> existentielles Interesse am Schutz eigener<br />

Patente, Marken o<strong>der</strong> Urheberrechte gew<strong>in</strong>nen, wird <strong>der</strong> politische Nährboden für e<strong>in</strong> hartes<br />

53


Durchgreifen gegen Produktpiraten geschaffen werden. Vermutlich wird die Schwelle zu e<strong>in</strong>er solchen<br />

Entwicklung aber hoch liegen. Denn trotz <strong>der</strong> großen Bedeutung ausländischer Direkt<strong>in</strong>vestitionen<br />

für die wirtschaftliche, soziale <strong>und</strong> politische Stabilität Ch<strong>in</strong>as, sche<strong>in</strong>t <strong>der</strong> Druck ausländischer<br />

Unternehmen (Jo<strong>in</strong>t Venture o<strong>der</strong> 100%ige Tochtergesellschaften), kanalisiert beispielsweise<br />

durch das QBPC, bislang e<strong>in</strong>e nicht ausreichende Wirkung zu erzielen. Zwar beteuert die Zentralregierung<br />

ihre Verpflichtung, e<strong>in</strong>em ausreichenden IP-Schutz nachkommen zu wollen; e<strong>in</strong>ige Präzendenzfälle<br />

weisen auch <strong>in</strong> diese Richtung. Trotzdem bleibt abzuwarten, ob es <strong>der</strong> Zentrale mittelfristig<br />

gel<strong>in</strong>gen wird, die ausgeprägten politisch-ökonomischen Wi<strong>der</strong>stände zu überw<strong>in</strong>den.<br />

Damit dies erreicht werden könnte, müsste sich wohl zuerst die Anreizstruktur zum IP-Schutz<br />

gr<strong>und</strong>legend än<strong>der</strong>n. Dazu zählen beispielsweise abschreckende, verschärfte Sanktionen des Straf-<br />

<strong>und</strong> nicht nur des Verwaltungsrechts, Schadensersatz, e<strong>in</strong> effektives Strafverfolgungssystem, unabhängige<br />

Gerichte <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Unterb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> ausufernden Korruption bei Behördenmitarbeitern.<br />

E<strong>in</strong>e entsprechende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anreizstruktur ist jedoch u.a. ohne ausreichenden <strong>in</strong>nenpolitischen<br />

Druck zum Schutz immaterieller Rechte nicht denkbar. Letztlich sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> verbesserter IP-<br />

Schutz <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a deshalb aufs Engste an den Aufstieg e<strong>in</strong>er neuen politischen Interessengruppe<br />

gekoppelt zu se<strong>in</strong>: an den Aufstieg ch<strong>in</strong>esischer Unternehmen, <strong>der</strong>en Existenz <strong>und</strong> Profitabilität von<br />

Innovationen, Patenten, Marken <strong>und</strong> Urheberrechten abhängen.<br />

Literaturverzeichnis<br />

A Primär- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>ärliteratur<br />

Aktion Plagiarius, Informationsdokument „Term<strong>in</strong>ologie“, Elch<strong>in</strong>gen 2003<br />

Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> e.V. (APM) (Hrsg.), Infobroschüre Produkt- <strong>und</strong><br />

<strong>Markenpiraterie</strong> <strong>in</strong> Zahlen, Bonn 2001<br />

Baratta, Mario von (Hrsg.), Der Fischer Weltalmanach 2002, Frankfurt am Ma<strong>in</strong> 2001<br />

Benedek, Wolfgang, Die Welthandelsorganisation (WTO). Alle Texte e<strong>in</strong>schließlich GATT (1994), GATS <strong>und</strong> TRIPS,<br />

München 1998<br />

Counterfeit<strong>in</strong>g Intelligence Bureau (CIB), “Life-threaten<strong>in</strong>g product fakes are on the rise”, Internetdokument, 09.01.02,<br />

Zugriff 17.11.03, (www.iccwbo.org/home/news_archives/2001/counterfeit.asp).<br />

Chow, Daniel C. K., A Primer on Foreign Investment Enterprises and Protection of Intellectual Property <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a, Den<br />

Haag 2002<br />

Consulate General of Switzerland <strong>in</strong> Shanghai, Commercial Section, „The Intellectual Property Protection <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a“, <strong>in</strong>:<br />

Shanghai Flash, Nr. 7, November/2002, Internetdokument, Zugriff: 25.05.2003,<br />

(www.s<strong>in</strong>optic.ch/shanghaiflash/texts/ pdf/200207_Shanghai.Flash.pdf)<br />

Cooper, Helen/Chen, Kathy, ”Ch<strong>in</strong>a averts trade war with the U.S., promis<strong>in</strong>g a campaign aga<strong>in</strong>st piracy” <strong>in</strong>: Wall<br />

Street Journal, 27.02.1995, S. 3-4<br />

Department of State, “World Trade Organization,: analysis of Ch<strong>in</strong>a’s Commitments to Other Members,” <strong>in</strong>: General<br />

Account<strong>in</strong>g Office Report, Internetdokument, 3.10.2002, Zugriff 19.2.2003,<br />

(http://us<strong>in</strong>fo.state.gov/regional/ea/iprcn/20021003.htm)<br />

European Union Chamber of Commerce <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a, Intellectual Property Rights Work<strong>in</strong>g Group, “Position Paper<br />

2002/2003”, Internetdokument, Zugriff: 20.07.2003,<br />

(www.euccc.com.cn/english/docs2003/<strong>in</strong>tellectual_property_rights_wg.pdf).<br />

FH Ludwigshafen (Hrsg.), Xiu Cai, Fachzeitschrift des Ostasien<strong>in</strong>stituts, 8.03.2003, Ludwigshafen<br />

Fischer, Stefan/Eck, Robert/Richter, Hans-Jörg, „Was sich gegen Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> tun lässt“, <strong>in</strong>: Harvard<br />

Bus<strong>in</strong>ess manager, Nr. 1/2002, S. 80-89<br />

Fowler, Geoffrey A., “Intellectual Property, Movie Pirates Go Mobile”, <strong>in</strong>: Far Eastern Economic Review, 25.09.03, S.<br />

44-46<br />

Gärtner, Markus „Ch<strong>in</strong>as Schattenboxen gegen die Produktpiraten“, <strong>in</strong>: Handelsblatt, 3.5.2002, S. 5-6<br />

Gernet, Jacques, Die ch<strong>in</strong>esische Welt, Frankfurt 1988<br />

Goodman, Peter S., “Ch<strong>in</strong>a’s Killer Headache: Fake Pharmaceuticals”, <strong>in</strong>: Wash<strong>in</strong>gton Post Foreign Service,<br />

30.08.2002, Internetausgabe, Zugriff 04.03.2003, S. 1 (www.wash<strong>in</strong>gtonpost.com).<br />

Handschuch, Konrad/Koenen, Kriszt<strong>in</strong>a, „Produktfälschung. Weit verbreitet“, <strong>in</strong>: Wirtschaftswoche, 29.05.2003, S. 66-<br />

69<br />

54


Harke, Dietrich, „Gewerblicher Rechtsschutz“, Dokument <strong>der</strong> Fachhochschule Darmstadt, Fachbereich Sozial- <strong>und</strong><br />

Kulturwiss., 2000, www.fbsuk.fh-darmstadt.de, Zugriff 7.2.2003.<br />

Heberer, Thomas, Korruption <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a. Analyse e<strong>in</strong>es politischen, ökonomischen <strong>und</strong> sozialen Problems, Opladen 1991<br />

Heilmann, Sebastian, Das politische System <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a, Wiesbaden 2002<br />

Heilmann, Sebastian, Verbände <strong>und</strong> Interessenvermittlung <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a: Die markt<strong>in</strong>duzierte Transformation e<strong>in</strong>es<br />

len<strong>in</strong>istischen Staates, <strong>in</strong>: Merkel, Wolfgang/Sandschnei<strong>der</strong>, Eberhard (Hrsg.) Systemwechsel 4. Die Rolle von Verbänden<br />

im Transformationsprozess, Opladen 1999, S. 279-321<br />

Herbermann, Jan D., „Immer mehr Medikamente werden gefälscht”, <strong>in</strong>: Handelsblatt, 28.5.2002, S. 8<br />

Hoffmann, Fritz, „Ch<strong>in</strong>a’s Pirates, It’s not just little guys – state-owned factories add to the plague of fakes“, <strong>in</strong>: Bus<strong>in</strong>ess<br />

Week, 5 th June 2000, S. 30<br />

IACC, “Facts on Fakes”, Internetdokument, Zugriff 17.11.03, (www.iacc.org/teampublish/uploads/factsupdated.pdf).<br />

IACC, “Letter to Mrs. Gloria Blue”, Office of the United States Trade Representative, Wash<strong>in</strong>gton D.C, 10.09.2003,<br />

Internetdokument, Zugriff 13.12.2003, (http://publish.iacc.org/teampublish/uploads/USTRCh<strong>in</strong>aFR7-03F<strong>in</strong>al.pdf)<br />

IACC, „Letter to Mrs. Gloria Blue, Office of the United States Trade Representative”, 10.09.2003, Internetdokument,<br />

Zugriff 18.12.2003, S. 3 (http://publish.iacc.org/teampublish/uploads/ USTRCh<strong>in</strong>aFR7-03F<strong>in</strong>al.pdf)<br />

International Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g Coalition (IACC), „Organized Crime and Product Counterfeit<strong>in</strong>g“, Internetdokument,<br />

Zugriff 17.11.03, (www.iacc.org/teampublish/109_476_1676.cfm).<br />

Jiang Zhipei, „Judicial protection of <strong>in</strong>tellectual property <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a and its prospects”, 20.06.2001, Internetdokumnet,<br />

Zugriff 29.05.2003, (www.civillaw.com/cn/english/researches/5.asp)<br />

Joud, Myrna/Nell, Stephanie, Wirtschaftshandbuch Ch<strong>in</strong>a, Band 2, Frankfurt 2002<br />

Kan Zu, „Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a“, Internetdokument 2001, Zugriff 27.09.2003,<br />

(www.ip.net.cn/luntan/zhkan.htm)<br />

Katzenberger, Paul/Kur, Annette, „TRIPS and Intellectual Property”, <strong>in</strong>: Friedrich-Karl Beier, Friedrich-Karl/Schricker,<br />

Gerhard, From GATT to TRIPS (IIC-Studies 18/1996), We<strong>in</strong>heim/New York/Basel et al. 1996<br />

Kessler, Florian/Qiao Wenbao, “Aktuelle Entwicklungen im Patent- <strong>und</strong> Markenrecht <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a”, <strong>in</strong>:<br />

Recht <strong>der</strong> Internationalen Wirtschaft, Heft 3/2003, S. 174-183<br />

Koppitz, Ralph, Geistiges Eigentum <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a – wie schützt man sich vor Rechtsverletzungen?, <strong>in</strong>: Ch<strong>in</strong>a Nachrichten<br />

<strong>der</strong> AHST Pek<strong>in</strong>g, 1/2002, S. 16-19<br />

Li Quny<strong>in</strong>g, „Ch<strong>in</strong>a Customs Protection of Intellectual Property Rights“, Internetdokument aus dem Jahr 2001, Zugriff<br />

23.07.2003, (www.sccp.org/sccplibrary/meet<strong>in</strong>gs/February2001/<strong>in</strong>tlprop.doc)<br />

Loewenste<strong>in</strong>, Andrew B., “Ch<strong>in</strong>ese Fake-Out”, <strong>in</strong>: Wash<strong>in</strong>gton University Quarterly, Spr<strong>in</strong>g 2000, zitiert nach Internetdokument,<br />

Zugriff 29.07.2003, (www.foreignpolicy.com/issue_marapr_2001/gnspr<strong>in</strong>t.html)<br />

Lorenz, <strong>Andreas</strong>, „Ch<strong>in</strong>a. Echte Mutter”, <strong>in</strong>: Der Spiegel, 10/2002, S. 166-167<br />

Meister, Herbert E., Marke <strong>und</strong> Recht. Texte <strong>und</strong> Materialien, Wiesbaden 1994<br />

National Crim<strong>in</strong>al Intelligence Service, “United K<strong>in</strong>gdom threat assessment of serious and organised crime 2003 – 2.<br />

How serious and organised crim<strong>in</strong>als operate”, Internetdokument, Zugriff 19.12.03,<br />

(www.ncis.co.uk/ukta/2003/threat02.asp).<br />

Oksenberg, Michael/Potter, Pitman B./Abnett, William B., Advanc<strong>in</strong>g <strong>in</strong>tellectual property rights: Information technologies<br />

and the course of economic development <strong>in</strong> ch<strong>in</strong>a (The National Bureau of Asian Research), Seattle 1996<br />

Orgalime (Liaison Group of the European mechanical, electrical, electronic and metalwork<strong>in</strong>g <strong>in</strong>dustries) (Hrsg.), Wirksame<br />

Bekämpfung von Marken- <strong>und</strong> Produktpiraterie – e<strong>in</strong> praktischer Leitfaden für die europäische Investitionsgüter<strong>in</strong>dustrie,<br />

Oktober 2001<br />

Papageorgiou, Elliot, „Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten“, <strong>in</strong>: Wirtschaftshandbuch Ch<strong>in</strong>a, Band 4, Frankfurt<br />

2002, S. 23-28<br />

QBPC, „Member Benefits Overview“, Internetdokument, Zugriff 04.03.2003, (www.qbpc.org.cn/membershiprecruit<strong>in</strong>g/benefits.htm)<br />

QBPC, „Our Mission“, Internetdokument, Zugriff 04.03.2003, (www.qbpc.org.cn)<br />

QBPC, „QBPC Releases Results of Gro<strong>und</strong>break<strong>in</strong>g Consumer Behaviors Survey on Counterfeit<strong>in</strong>g“, Internetdokument,<br />

28.01.2002, Zugriff: 18.10.2003, (www.qbpc.org.cn/press-room/28-jan-2002.htm)<br />

Quality Brand Protection Committee (QBPC), “Report on Counterfeit<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the People’s Republic of Ch<strong>in</strong>a – executive<br />

summary, Internetdokument, Zugriff 10.7.2003, (www.qbpc.org.cn/about-qbpc/position-paper.htm)<br />

Quality Brands Protection Committee (QBPC), “Update on the State of Counterfeit<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a”, 16.09.2003,<br />

(www.baker<strong>in</strong>fo.com/NR/rdonlyres/eqyqcwjg3id5c74uxh2dmll4b2zcd5ytoeiy2fkxdv4dedu2fxornabz2fi4vixwps6y3<br />

v46exvqec/2002-696.pdf)<br />

Richard Senti, WTO. System <strong>und</strong> Funktionsweise <strong>der</strong> Welthandelsordnung, Zürich 2000<br />

Sandschnei<strong>der</strong>, Eberhard, „Die Kommunistische Partei Ch<strong>in</strong>as an <strong>der</strong> Macht: Politische Entwicklungen bis zum Ende<br />

<strong>der</strong> Ära Deng Xiaop<strong>in</strong>g”, <strong>in</strong>: Herrmann-Pillath, Carsten/Lackner, Michael (Hrsg.), Län<strong>der</strong>bericht Ch<strong>in</strong>a, Band 351,<br />

Bonn 1998<br />

Schäfer, Jochen, „Gewerblicher Rechtsschutz”, <strong>in</strong>: Wirtschaftshandbuch Ch<strong>in</strong>a, 4: Arbeitsrecht, Personal, Gewerblicher<br />

Rechtsschutz, Immobilien, Frankfurt a.M. 2002, S. 18-22<br />

Schanz, Kai-Uwe, Internationale Unternehmensstrategien <strong>in</strong> <strong>der</strong> neuen WTO—Welthandelsordnung (Schweizerisches<br />

Institut für Außenwirtschafts-, Struktur- <strong>und</strong> Regionalforschung an <strong>der</strong> Hochschule St. Gallen, 35), Chur 1995<br />

55


Scharrer, Barbara, „Anerkennung bekannter Marken jetzt auch <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a“, <strong>in</strong>: Rödl & Partner Auslandsbrief, Juli 2003,<br />

S. 7<br />

Schüller, Margot, „Fortschritte beim Kampf gegen Copyright-Verletzungen“, <strong>in</strong>: Ch<strong>in</strong>a aktuell, Januar 2003, S. 18-19<br />

Schütz, Fred G., „Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a. Alles wird gefälscht“, <strong>in</strong>: Wirtschaftsmagaz<strong>in</strong><br />

Pfalz (IHK Pfalz), Ludwigshafen, 7-8/2002, S. 24-26<br />

Shi Shiwei, Staat, Pfadabhängigkeit, Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft <strong>und</strong> Politik im Transformationsprozess.<br />

Politische Ökonomie <strong>der</strong> Weltmarktöffnung <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a 1978-1995 (Europäische Hochschulschriften, Reihe V,<br />

2289), Frankfurt (Ma<strong>in</strong>) 1998<br />

Sisci, Francesco, “Ch<strong>in</strong>esische Piraten”, <strong>in</strong>: NZZ Folio, Internetdokument ohne Datumsangabe, Zugriff 03.06.03,<br />

(www-x.nzz.ch/folio/archiv/1997/10/articles/sisci.html)<br />

Sturm, Thomas, „Wenn’s ums Geld geht”, <strong>in</strong>: OAV-Report, 2.7.2001, S. 2<br />

The American Chamber of Commerce <strong>in</strong> The People’s Republic of Ch<strong>in</strong>a (Am-Cham Ch<strong>in</strong>a), “3.8: Intellectual Property<br />

Rights”, Internetdokument, Zugriff 20.07.2003, (www.amcham-ch<strong>in</strong>a.org.cn/publications/position/wto/wto_14.htm)<br />

Trade Compliance Center, “PRC Implementation of the 1995 IPR Agreement”, 1996, Internetdokument, Zugriff<br />

25.06.2003, (www.tcc.mac.doc.gov/cgi-b<strong>in</strong>/doit.cgi?226:64:38970271:1:190.htm)<br />

Trade Compliance Center, “PRC IPR MoU – Action Plan”, Internetdokument, Zugriff 25.06.2003,<br />

(www.tcc.mac.doc.gov/cgi-b<strong>in</strong>/doit.cgi?204:64:51450297:192)<br />

Tra<strong>in</strong>er, Timothy P., “The Fight Aga<strong>in</strong>st Trademark Counterfeit<strong>in</strong>g”, <strong>in</strong>: The Ch<strong>in</strong>a Bus<strong>in</strong>ess Review 2002, Internetdokument,<br />

Zugriff 27.09.03, (www.ch<strong>in</strong>abus<strong>in</strong>essreview.com/0211/tra<strong>in</strong>er.html)<br />

Transparency International, „Presseerklärung: Transparency International Corruption Perceptions Index 2002“,<br />

28.08.2002, Internetdokument, Zugriff 25.05.2003,<br />

(www.transparency.org/pressreleases_archive/2002/2002.08.28.cpi.de.html)<br />

United States Trade Representative (USTR), “2002 Report to Congress on Ch<strong>in</strong>a’s WTO Compliance”, 11.12.2003,<br />

Internetdokument, Zugriff 05.07.2003, (www.ustr.gov/regions/ch<strong>in</strong>a-hk-mongolia-taiwan/2002-12-11-<br />

Ch<strong>in</strong>a_WTO_compliance_report.PDF)<br />

United States Trade Representative (USTR), National Trade Estimate Report 1996, Internetdokument, Zugriff<br />

01.07.2003, (www.ustr.gov/reports/nte/1996/ch<strong>in</strong>a.html)<br />

United States Trade Representative (USTR), National Trade Estimate Report 1995, Internetdokument, Zugriff<br />

23.06.2003, (www.ustr.gov/html/1995_ch<strong>in</strong>a.html).<br />

Vere<strong>in</strong>igung zur Bekämpfung von Produktpiraterie (VBP), „Vere<strong>in</strong>t <strong>in</strong> den Kampf gegen Produktpiraterie“, Internetdokument,<br />

Zugriff 01.07.2003 (www.vbp.org/de/profil.html)<br />

Wang Chenguang/Zhang Xianchu, Introduction to Ch<strong>in</strong>ese Law, Hongkong/S<strong>in</strong>gapore 1997<br />

Weeks, Ann M., “Practical Strategies companies can use to protect and enforce their <strong>in</strong>tellectual property rights <strong>in</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a”, <strong>in</strong>: Ch<strong>in</strong>a Bus<strong>in</strong>ess Review, November-December 2000, S. 29-33<br />

Wölfel, Helmut, Rechtsfolgen von Markenverletzungen <strong>und</strong> Maßnahmen zur Bekämpfung <strong>der</strong> <strong>Markenpiraterie</strong>, Bonn<br />

1990<br />

World Economic Forum, “Counterfeit<strong>in</strong>g: A New Bus<strong>in</strong>ess Risk”, Internetdokument, 27.01.03, Zugriff 17.11.03,<br />

(www.weforum.org/site/knowledgenavigator.nsf/Content/Counterfeit<strong>in</strong>g:%20A%20New%20Bus<strong>in</strong>ess%20Risk_200<br />

3?open).<br />

World Intellectual Property Organization, “What is WIPO”, Internetdokument, Zugriff 27.03.00,<br />

(www.wipo.<strong>in</strong>t/eng/dgtext.htm)<br />

World Trade Organization, „Intellectual Property. What are <strong>in</strong>tellectual property rights?”, Zugriff 22.05.00<br />

(www.wto.org/wto/<strong>in</strong>tellec/<strong>in</strong>tell1.htm)<br />

World Trade Organization, „TRIPS: Frequently asked questions“, Internetdokument, Zugriff 19.02.2003,<br />

(www.wto.org//english/tratop_e/trips_e/tripfq_e.htm)<br />

Yu, Peter K., “From pirates to partners: Protect<strong>in</strong>g <strong>in</strong>tellectual property <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a <strong>in</strong> the twenty-first century”, <strong>in</strong>: American<br />

University Law Review, Vol. 50:131, 2001, S. 131-243<br />

Zhi Wei, „Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen zum Schutz des geistigen Eigentums <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a“, Tagungsband des Sem<strong>in</strong>ars „Erfolgsfaktor<br />

Kultur“, 10.3-12.03.2000, Beij<strong>in</strong>g Daxue, Pek<strong>in</strong>g 2000<br />

B Quellen ohne Verfasser / Herausgeber:<br />

„Beij<strong>in</strong>g’s Phony War on Fakes“, <strong>in</strong>: Fortune Magaz<strong>in</strong>e Time, 30.10.2000, zitiert aus Internetdokument, Zugriff<br />

27.09.03, (www.qbpc.org.cn/press-room/fortune-magaz<strong>in</strong>e.htm).<br />

„Ch<strong>in</strong>a Amends Copyright Law“, 16.11.2001, Internetdokument, Zugriff 18.07.2003,<br />

(www.ch<strong>in</strong>a.org.cn/english/2001/Nov/22246.htm)<br />

„FBI untersucht mögliche Hightech-Spionage aus Ch<strong>in</strong>a“, <strong>in</strong>: Computerwoche onl<strong>in</strong>e, 16.01.2003, Zugriff 17.01.2003,<br />

(www.computerwoche.de/<strong>in</strong>dex.cfm?pageid=254&artid=44734)<br />

“LEGO company w<strong>in</strong>s a landmark copyright case <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a”, Internetdokument, Zugriff 29.05.2003, (www.liushen.com/news02_en.asp)<br />

“Pirates on the Information Age”, Internetdokument, 05.03.02, Zugriff 17.11.03,<br />

(www.microsoft.com/issues/essays/2002/03-05piracy.asp).<br />

56


“Protect<strong>in</strong>g your <strong>in</strong>tellectual property rights (IPR) <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a. A practical guide for U.S. companies”, Internetdokument,<br />

Januar 2003, Zugriff: 07.03.2003, (www.mac.gov/Ch<strong>in</strong>a/Docs/Bus<strong>in</strong>essGuides/IntellectualPropertyRights.htm)<br />

“Stepp<strong>in</strong>g up the war aga<strong>in</strong>st piracy“, <strong>in</strong>: Economist, Internetdokument vom 07.02.2003, Zugriff 07.02.2003,<br />

(www.economist.com/agenda/displayStory.cfm?story_id=1560936)<br />

“The gentle art of lobby<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a”, <strong>in</strong>: The Economist, 15.02.2001, Internetdokument, Zugriff 20.05.2003,<br />

(www.economist.com/displayStory.cfm?Story_ID=505497)<br />

„Urheberrechtsgesetz <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a“, 12/2001, Internetdokument, Zugriff 18.07.2003, (www.jura.unigoett<strong>in</strong>gen.de/ch<strong>in</strong>arecht/011027.htm)<br />

“When can Counterfeit<strong>in</strong>g Be Stopped?”, <strong>in</strong>: Ch<strong>in</strong>a Economic Times, 06.07.2000, Internetdokument, Zugriff<br />

20.07.2003, (www.qbpc.org.cn/press-room/ch<strong>in</strong>a-economic-times.htm)<br />

C Vorträge<br />

Behrens, Till, „Die Ausbeutung von Innovationen“, Vortrag im Rahmen des Plagiarius-Workshops, 28.03.2003, Berl<strong>in</strong><br />

Süggeler, Ra<strong>in</strong>er Felix, „Brand Protection. A systematic approach from a banknote pr<strong>in</strong>ter’s perspective“, Vortrag im<br />

Rahmen des Plagiarius Workshops am 17.03.2003, Ofic<strong>in</strong>a de Armonization del Mercado Interior (OAMI), Alicante.<br />

Robert Eck, „Ganzheitliches Anti-Counterfeit<strong>in</strong>g“, Vortrag im Rahmen des Sem<strong>in</strong>ars „Internationales strategisches<br />

Produkt- <strong>und</strong> Markenschutzmanagement – Schwerpunkt VR Ch<strong>in</strong>a“ am 13.05.2002, IHK Pfalz, Ludwigshafen.<br />

Robertson, Tom, “Intellectual Property Protection <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a. Progress and Potential”, Vortrag im Rahmen des Sem<strong>in</strong>ars<br />

“Riete Brown Bag Lunch Series”, 18.10.2002, Internetdokument, Zugriff: 24.05.2003,<br />

(www.rieti.go.jp/en/events/bbl/02101801.pdf)<br />

Scharfenorth, Ralph, „Technische Instrumente im Kampf gegen Fälschungen“, Vortrag im Rahmen des Sem<strong>in</strong>ars „Internationales<br />

strategisches Produkt- <strong>und</strong> Markenschutzmanagement – Schwerpunkt VR Ch<strong>in</strong>a“ am 13.05.2002, IHK<br />

Pfalz, Ludwigshafen.<br />

Bürglen, Volker, „Unterstützung durch das Quality Brand Protection Committee (QBPC) im Kampf gegen die Produktpiraterie.<br />

Erfahrungsbericht <strong>der</strong> Robert Bosch GmbH“, Vortrag im Rahmen des Sem<strong>in</strong>ars „Internationales strategisches<br />

Produkt- <strong>und</strong> Markenschutzmanagement – Schwerpunkt VR Ch<strong>in</strong>a“ am 13.05.2002, IHK Pfalz, Ludwigshafen.<br />

Wann, Tobias, „Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong> im Internet”, Vortrag im Rahmen <strong>der</strong> Marcus Evans Konferenz Effiziente<br />

Bekämpfung von Produkt- <strong>und</strong> <strong>Markenpiraterie</strong>, 09.10.03, Radisson SAS Hotel Köln.<br />

D Interviews<br />

Bode, Katr<strong>in</strong>, Public Relations <strong>der</strong> Fa. Koziol ideas for friends GmbH, Interview am 04.06.2003, Erbach<br />

Koziol, Stephan, Geschäftsführer <strong>der</strong> Fa. Koziol ideas for friends GmbH, Interview am 04.06.2003, Erbach<br />

NN, mündliche Mitteilungen im Rahmen e<strong>in</strong>es Meet<strong>in</strong>gs beim Vere<strong>in</strong> Hamburger Exporteure am 19.09.2003.<br />

57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!