SV-Satzung IGS Ernst Bloch - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch
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<strong>Satzung</strong> der Schülervertretung (<strong>SV</strong>) der <strong>Integrierte</strong>n <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Ernst</strong> <strong>Bloch</strong><br />
Ludwigshafen-Oggersheim<br />
§ 1 Schülervertretung<br />
Die Belange der Schüler/innen werden in der <strong>Integrierte</strong>n <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Ernst</strong> <strong>Bloch</strong>, neben<br />
den in der Verwaltungsvorschrift über die Sven aufgeführten Schülervertretungen , durch die<br />
Jahrgangssprecher, die Jahrgangssprecherversammlung und die Schülervertretung<br />
wahrgenommen.<br />
§ 2 Klassen-/Stammkursprecher/innen<br />
(1) Die Klassen-/Stammkurssprecher/innen vertreten ihre Mitschüler/innen vor den Lehrern<br />
ihrer Klasse/ ihres Stammkurses, der Schulleitung, der Tutorenstunde, der<br />
Klassensprecherversammlung und gegenüber den jeweiligen Jahrgangssprechern.<br />
(2) Stammkurssprecher haben das Recht mit beratender Stimme an Konferenzen mit<br />
Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenz teilzunehmen.<br />
(3) Die Wahl der Klassen-/Stammkurssprecher/innen findet in den Klassen bzw.<br />
Stammkursen 6-13 innerhalb der ersten vier Wochen des Schuljahrs statt. Die Klassen 5<br />
wählen spätestens acht Wochen nach Schuljahrbeginn.<br />
Eine Information über die Aufgaben des Klassensprechers durch die Tutoren oder bei<br />
Absprache ggf. durch einen <strong>SV</strong>-Vertreter, geht der Wahl voraus → Informationsbrief<br />
Jede Klasse/ jeder Stammkurs wählt zwei gleichberechtigte Klassensprecher. Es sollte sich<br />
dabei nach Möglichkeit um eine Schülerin und einen Schüler handeln.<br />
Eine Wiederwahl ist möglich.<br />
(4) Die Klassen-/Stammkurssprecher/innen sind in der Klassensprecherkonferenz (K<strong>SV</strong>)<br />
stimmberechtigt. Wenn die Klassensprecher/innen an einer K<strong>SV</strong> nicht teilnehmen können,<br />
kann die Klasse zwei Vertreter wählen.<br />
(5) Der Klassen-/Stammkurssprecher/innen und sein Vertreter werden in getrennten<br />
Wahlgängen gewählt. Gewählt werden kann, wer von einem Mitschüler vorgeschlagen wurde<br />
oder sich selbst zur Wahl stellt. Wahlleiter ist ein Tutor/Stammkursleiter/in.<br />
(6) Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmegleichheit findet eine<br />
Stichwahl zwischen den Schüler/innen mit gleicher Stimmzahl statt. Bei erneuter<br />
Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
§ 3 Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>)<br />
(1) Die Klassensprecherversammlung trifft sich mindesten zwei mal pro Schulhalbjahr. Sie<br />
besteht aus allen Klassen- und Stammkurssprecher/innen ab Jahrgang 5, sowie den<br />
Mitgliedern der Schülervertretung und des Schülervorstandes.<br />
Die Schülervertretung, der Schülervorstand, sowie zwei Vertreter pro Klasse/Stammkurs sind<br />
stimmberechtigt. Ein Verbindungslehrer sollte in der Regeln anwesend sein, kann jedoch<br />
themenbezogen von der Konferenz ausgeschlossen werden. Elternvertreter, Stufenleiter,
Sozialpädagogen und andere Personen des schulischen Lebens können (soweit sie nicht durch<br />
den Schülervorstand eingeladen wurden) einen Antrag auf die Teilnahme stellen, über den die<br />
K<strong>SV</strong> dann befindet.<br />
(2) Die K<strong>SV</strong> ist für alle Fragen der <strong>SV</strong> zuständig, die die Schülerschaft/ die Schule in ihrer<br />
Gesamtheit betreffen.<br />
(3) Über die Durchführung der Beschlüsse bestimmt die K<strong>SV</strong>. Der Schülervorstand hat dabei<br />
allerdings ein Veto-Recht.<br />
(4) Ungefähr sechs Wochen nach Schulbeginn wird eine mindestens zweistündige K<strong>SV</strong><br />
abgehalten. Dort werden die Aufgaben der Schülervertretung erklärt und die <strong>SV</strong>-Gremien<br />
durch einen Wahlvorgang neu besetzt. In dieser ersten K<strong>SV</strong> sind neben dem Schülervorstand,<br />
der alten <strong>SV</strong>, den Klassen-/Stammkurssprecher/innen auch Schüler/innen eingeladen, die<br />
nicht Mitglied der K<strong>SV</strong> sind, aber sich für ein Amt in der <strong>SV</strong> aufstellen lassen wollen.<br />
Ab der zweiten K<strong>SV</strong> tagen dann nur noch die neu gewählte <strong>SV</strong>, der Schülervorstand und die<br />
Klassen-/Stammkurssprecher/innen.<br />
(5) Um für einen friedlichen Verlauf in der K<strong>SV</strong> sorgen zu können, ist es den Leitern der<br />
K<strong>SV</strong> erlaubt, massiv störende Schüler/innen, die bereits drei Mal ermahnt wurden, aus der<br />
K<strong>SV</strong> auszuschließen. Die betreffenden Schüler/innen bekommen eine unentschuldigte<br />
Fehlstunde eingetragen. Wenn ein Schüler bereits zwei Mal aus einer K<strong>SV</strong> ausgeschlossen<br />
wurde, muss die betroffene Klasse einen Vertreter für die nächste K<strong>SV</strong> schicken.<br />
§ 4 Jahrgangssprecher<br />
(1) Die Jahrgangssprecher/innen bzw. deren Stellvertreter/innen haben die Aufgabe, an den<br />
Jahrgangssprecherversammlungen teilzunehmen und hierbei die Belange ihres Jahrgangs zu<br />
vertreten. Sie geben wichtige Inhalte der J<strong>SV</strong> durch Aushänge an den jeweiligen Jahrgangs-<br />
Info-Brettern an die Schüler/innen ihres Jahrgangs weiter und informieren die<br />
Klassensprecher/innen ihres Jahrgangs. Sie bringen Anregungen von Schüler/innen und<br />
Klassensprecher/innen ihres Jahrgangs in der J<strong>SV</strong> mit ein. Jahrgangssprecher/innen können<br />
bei jahrgangsinternen Belangen eine Jahrgangskonferenz einberufen (z.B.: Abschlussfeste).<br />
Hierbei kann der Schülervorstand, die Schülervertretung und ein Verbindungslehrer auf<br />
Wunsch des Jahrganges anwesend sein.<br />
(2) Der Jahrgangssprecher und deren Vertretung werden spätestens in der zweiten K<strong>SV</strong><br />
gewählt.<br />
(3) Gewählt werden kann jeder Klassensprecher und jedes <strong>SV</strong>-Mitglied, das von einem<br />
Klassensprecher vorgeschlagen wird oder sich selbst zur Wahl stellt. Wahlberechtigt sind die<br />
Klassensprecher/innen eines jeweiligen Jahrgangs. Wahlleiter ist der Schülervorstand.<br />
(4) Die Wahl des Jahrgangssprechers und seiner Vertretung findet in einem Wahlgang statt.<br />
Wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt, derjenige mit der zweiten meisten<br />
Stimmzahl wird Stellvertreter. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
§ 5 Jahrgangssprecherversammlung (J<strong>SV</strong>)
(1) Die Jahrgangssprecherversammlung, die sich mindestens alle zwei Monate trifft, besteht<br />
aus den Jahrgangssprecher/innen oder deren Stellvertreter/innen, dem Schülervorstand, der<br />
Schülervertretung und nach Möglichkeit einem Verbindungslehrer.<br />
(2) Die Jahrgangssprecherversammlung soll ein Verbindungsglied zwischen der<br />
Schülervertretung und der Klassensprecher/innen sein. Sie soll den Informationsfluss<br />
aufrechterhalten und Ansprechpersonen für die jeweiligen Jahrgänge stellen (z.B. für:<br />
Abschlussfeste oder jahrgangsinterne Probleme).<br />
§ 6 Der Schülervorstand<br />
(1) Der Schülervorstand besteht aus ca. fünf Personen.<br />
(2) Ein Mitglied des Schülervorstandes ist Mitglied des Schülerausschusses.<br />
(3) Der Schülervorstand sitzt den Treffen der K<strong>SV</strong>, der J<strong>SV</strong> und denen der <strong>SV</strong>-Sitzungen vor<br />
und leitet diese.<br />
(4) Der Schülervorstand wird spätestens zwei Wochen vor den Sommerferien in geheimer<br />
Wahl durch alle Schüler/innen der Schule gewählt. Wahlleiter ist der alte Schülervorstand.<br />
(5) Die Kandidaten für den Schülervorstand stellen sich einzeln zur Wahl und werden somit<br />
in den Schülervorstand hinein gewählt. Gewählt sind die fünf Schüler/innen mit den meisten<br />
Stimmen. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Bei erneuter Stimmengleichheit<br />
entscheidet das Los.<br />
Wenn sich nur oder unter 4 Schüler/innen aufstellen lassen, sind diese automatisch in den<br />
Schülervorstand gewählt, insofern nicht die Mehrheit der gesamten Schülerschaft mit „Nein“<br />
stimmt.<br />
(6) Gewählt wird durch Schülerteilversammlungen. Die Wahl muss innerhalb einer Woche<br />
abgeschlossen sein. Die Stimmen werden ausgezählt unter Anwesenheit des Wahlleiters und<br />
sofern von diesem gewünscht, den Kandidaten.<br />
Die Bekanntgabe der Auszählung der Stimmen erfolgt erst, wenn alle<br />
Schülerteilversammlungen gewählt haben.<br />
(7) Interessierte Schüler/innen, die sich zur Wahl für den Schülervorstand aufstellen lassen<br />
wollen, sind dazu verpflichtet an einem mindest zweiwöchigem Einarbeitungsprogramm des<br />
alten Schülervorstandes teilzunehmen.<br />
Spätestens zwei Wochen vor den Sommerferien findet die Wahl des Schülervorstandes statt.<br />
Die Kandidaten bekommen die Möglichkeit sich am <strong>SV</strong>-Brett mit einem Steckbrief bekannt<br />
zu machen.<br />
(8) Die Gewählten müssen innerhalb einer Woche die Wahl annehmen oder ablehnen. Bei<br />
einer Ablehnung rückt der Kandidat mit der nächst höchsten Stimmzahl nach. Das Ergebnis<br />
wird dem Schulleiter, dem Schulelternvertreter und per Durchsage und Aushang der<br />
Schülerschaft bekannt gegeben.<br />
(9) Der Schülervorstand trifft sich mindestens alle ein bis zwei Wochen (beispielsweise eine<br />
Mittagspause lang) und bereitet die <strong>SV</strong>-Sitzungen vor.
(10) Die Mitglieder des Schülervorstandes müssen auch die Sitzungen des Schulelternbeirates<br />
besuchen.<br />
§ 7 <strong>SV</strong>-Gremien<br />
(1) Die K<strong>SV</strong> wählt die <strong>SV</strong>. Die Wahl erfolgt in der ersten K<strong>SV</strong> des Schuljahrs. Die Mitglieder<br />
der <strong>SV</strong> müssen nicht Mitglieder der K<strong>SV</strong> sein.<br />
(2) Die <strong>SV</strong> hat die Aufgabe mit dem Schülervorstand zusammen zu arbeiten, ihm in seiner<br />
Arbeit zu unterstützen, zu entlasten und bei Entscheidungen behilflich zu sein. Mitglieder der<br />
<strong>SV</strong> nehmen an den K<strong>SV</strong>en teil. Die <strong>SV</strong> trifft sich regelmäßig mit dem Schülervorstand und<br />
soweit gewünscht oder erforderlich mit den Jahrgangssprechern oder anderen K<strong>SV</strong>-<br />
Mitgliedern und den Verbindungslehrer/innen. Die <strong>SV</strong> setzt sich aus den folgenden einzeln<br />
gewählten Ämtern zusammen:<br />
● Kassenwart (max. 2 Personen)<br />
Er hat die Aufgabe, über die Einnahmen und Ausgaben der <strong>SV</strong> Buch zu führen und sich,<br />
mindestens zwei Mal im Jahr vor der <strong>SV</strong> zu rechtfertigen. Der am Anfang eines jeden<br />
Schuljahrs mit dem Papiergeld eingesammelte Betrag von 50 Cent wird von ihm bei der<br />
Schulleitung eingefordert. Weiterhin tätigt er alle von K<strong>SV</strong>, <strong>SV</strong> und Schülervorstand<br />
beschlossenen Ausgaben und erstattet für Veranstaltungen der L<strong>SV</strong>, des RAK´s und nach<br />
Abstimmung der <strong>SV</strong> für andere sinnvolle Veranstaltungen den Teilnahmebetrag und ggf. die<br />
Fahrtkosten bis 2.Kl.+ IC Zuschlag der Bundesbahn, die in Verkehrsverbünden auftretenden<br />
Kosten sowie für Anfahrten mit dem Auto eine Kilometerpauschale von 35 Cent und 10 Cent<br />
für jeden Mitfahrer (höchstens zwei Mitfahrer erlaubt).<br />
● Protokollant (max. 2 Personen)<br />
Neben der Anfertigung von K<strong>SV</strong>,-J<strong>SV</strong>- und <strong>SV</strong>-Sitzungsprotokollen, beinhaltet dieser<br />
Bereich die Ablage und Aufbewahrung des ganzen Schriftverkehrs der <strong>SV</strong>. Im weiteren<br />
unterstützt er den Schülervorstand bei der Erarbeitung von Briefen und anderen Schreiben.<br />
● Schulausschuss (max.3 Personen)<br />
Zwei der Mitglieder müssen zusammen mit einem Mitglied aus dem Schülervorstand an allen<br />
Konferenzen, ausgenommen Noten- und Versetzungskonferenzen, teilnehmen (z.B.:<br />
Schulausschusssitzungen, Gesamtlehrerkonferenz, Schulelternbeiratssitzungen,<br />
Fachkonferenzen, sonstige Sitzungen usw.).Er ist verpflichtet die restliche <strong>SV</strong> und den<br />
Schülervorstand über die neusten Entwicklungen zu informieren.<br />
● Schulbuchausschuss (max.3 Personen)<br />
Die Mitglieder dieses Ausschusses nehmen an den Konferenzen teil, bei denen es um die<br />
Anschaffung von neuen Schulbüchern geht. Sie sind ebenfalls verpflichtet die restliche <strong>SV</strong><br />
und den Schülervorstand über die neusten Entwicklungen zu informieren.
● Veranstaltungsausschuss (max.3 Personen)<br />
Die Mitglieder planen schulinterne Veranstaltung und führen diese in Zusammenarbeit mit<br />
dem Kassenwart durch.<br />
● Essensausschuss (max.3 Personen)<br />
Die Mitglieder besuchen alle Konferenzen des Essensausschusses und bringen aktiv<br />
Vorschläge zur Verbesserung ein.<br />
→ alle Gremien zusammen bilden mit dem Schülervorstand die <strong>SV</strong>. Die <strong>SV</strong>-Mitglieder<br />
müssen in ihrem Amt arbeiten, können aber auch an anderen Projekten arbeiten oder diese ins<br />
Leben rufen.<br />
(3) Die <strong>SV</strong> trifft sich alle 14 Tage, gestaltet zusammen den <strong>SV</strong>-Raum und sorgt für einen<br />
ständigen Informationsfluss für die gesamte Schülerschaft.<br />
(4) Aus der <strong>SV</strong> müssen mind. zwei Schüler/innen das Amt des RAK und LSK-Delegierten<br />
übernehmen (entweder zwei Delegierte pro Amt oder zwei Delegierte für beide Ämter).<br />
Sie sind verpflichtet an den RAK- und LSK-Treffen teilzunehmen und auf der K<strong>SV</strong> über<br />
diese Treffen Bericht zu erstatten.<br />
(5) Alle <strong>SV</strong>-Mitglieder können diese Treffen auch besuchen und bekommen ebenso wie die<br />
Delegierten die Fahrt und Verpflegung erstattet.<br />
(6) Sollte ein <strong>SV</strong>-Mitglied seine Pflichten nicht nachkommen, kann die <strong>SV</strong> nach einer<br />
Abstimmung diesen Schüler aus seinem Amt entlassen. Es rutscht der Schüler mit den<br />
zweiten meisten Stimmen der damaligen Wahl nach.<br />
§ 8 Verbindungslehrer<br />
(1) Die integrierte <strong>Gesamtschule</strong> <strong>Ernst</strong> <strong>Bloch</strong> Ludwigshafen-Oggersheim hat aufgrund ihrer<br />
Größe und der besonderen Stellung als <strong>IGS</strong> mit gymnasialer Oberstufe drei<br />
Verbindungslehrer. Dabei ist jeweils ein Verbindungslehrer für eine Stufe zu ständig. Sie alle<br />
drei sind Ansprechpersonen für die Schüler/innen.<br />
(2) Die Verbindungslehrer werden für die Dauer eines Schuljahrs auf der ersten K<strong>SV</strong> gewählt.<br />
Die Kandidaten haben die Möglichkeit sich persönlich auf der K<strong>SV</strong> vorzustellen.<br />
(3) Nach rechtzeitig eingereichten Vorschlägen der Schülerschaft, wählt jede Stufe (Unter-/<br />
Mittel-/Oberstufe) ihren Verbindungslehrer.