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ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2009 - Bankhaus Krentschker ...

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2 ANGABEN ZU dEN BILANZIERUNGS- UNd BEWERTUNGSMETHOdEN<br />

2.1 Generalnorm<br />

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst<br />

getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Bewertung der<br />

Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens<br />

unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.<br />

2.2 Bewertungsmethoden<br />

2.2.1 Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten<br />

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden per 31. Dezember <strong>2009</strong>, Valuten und Fremdwährungsschecks<br />

mit dem Valutengeldkurs des Bilanzstichtages bewertet.<br />

MUM-Währungen wurden mit den fixen Euro-Faktoren umgerechnet.<br />

Erträge aus der Währungsumrechnung wurden nur dann in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt, wenn die<br />

Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten oder Termingeschäfte durch Verbindlichkeiten, Vermögensgegenstände oder<br />

andere Termingeschäfte in derselben Währung besonders gedeckt waren.<br />

2.2.2 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht<br />

aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich war.<br />

2.2.3 Forderungen<br />

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie sonstige Forderungen wurden nach den Vorschriften des § 207 UGB<br />

bewertet. Erkennbaren Risiken wurde durch entsprechende Wertberichtigung Rechnung getragen.<br />

2.2.4 Wertpapiere<br />

Wertpapiere (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere) werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen wie<br />

folgt bewertet:<br />

Handelsbestand und Umlaufvermögen zu Marktwerten, auch bei Überschreitung der Anschaffungskosten<br />

Anlagevermögen zu Anschaffungskosten und bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung zum<br />

niedrigeren Marktwert („gemildertes Niederstwertprinzip“).<br />

Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen erfolgt<br />

entsprechend den vom Vorstand beschlossenen Organisationsrichtlinien.<br />

Sind bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, die Anschaffungskosten höher<br />

als der Rückzahlungsbetrag, dann wird der Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG zeitanteilig abgeschrieben bzw.<br />

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