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Weisungen Vereinsleichtathletik STV - Turnverband Bern Seeland

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1 Allgemeine <strong>Weisungen</strong><br />

Aus Gründen der Verständlichkeit wurde nur die männliche Schreibweise gewählt.<br />

Sämtliche <strong>Weisungen</strong> gelten sinngemäss auch für die Turnerinnen.<br />

1.1 Gültigkeitsbereich<br />

1.1.1 <strong>STV</strong>-Bereich<br />

Grundlage bilden die generellen Wettkampfvorschriften (aktuellste Ausgabe) des <strong>STV</strong>.<br />

Die <strong>Weisungen</strong> Vereins-Leichtathletik enthalten die Wettkampf-bestimmungen von<br />

Leichtathletikwettkämpfen im <strong>STV</strong>.<br />

1.1.2 Anlass-Bestimmungen<br />

Von den WVLA abweichende Bestimmungen sind in den jeweiligen Wettkampfvorschriften<br />

festzuhalten.<br />

Bei Widersprüchen gehen die Wettkampfvorschriften des betreffenden Anlasses den<br />

<strong>Weisungen</strong> <strong>STV</strong> - Leichtathletik vor.<br />

Jugenddisziplinen<br />

Alle mit * bezeichnete Disziplinen gelten für Jugendwettkämpfe.<br />

1.1.3 Regelwerke<br />

Als Grundlage für die Auslegung und Durchführung der Leichtathletik Disziplinen gelten<br />

die folgenden Reglemente:<br />

- Internationale Wettkampfregeln (IWR) der IAAF sowie die Wettkampfordnung<br />

(WO) von Swiss Athletics inkl. Anlageblätter.<br />

- WVLA und spezielle Wettkampfvorschriften des <strong>STV</strong>. Darin enthalten und abweichende<br />

Formulierungen und Durchführungsmoden des <strong>STV</strong>, sind höher gestellt und<br />

in den entsprechenden Reglementen aufgeführt.<br />

1.2 Wettkampfleitung<br />

1.2.1 Funktion<br />

Im Vereinswettkampf nehmen Mitglieder der Wettkampfleitung auch die Funktion der<br />

Schiedsrichter wahr.<br />

1.2.2 Proteste<br />

Bei Reklamationen oder Protesten seitens der Vereine sind die zuständigen Mitglieder<br />

der Wettkampfleitung beizuziehen.<br />

1.2.3 Strafen<br />

Ordnungsabzüge werden durch die zuständigen Mitglieder der Wettkampfleitung auf<br />

Antrag des Anlagenkampfrichters ausgesprochen.<br />

1.2.4 Werbebestimmungen<br />

Die Werbebestimmungen <strong>STV</strong> gelten auch für die Wettkampfleitung und das Kampfgericht.<br />

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