Weisungen Vereinsleichtathletik STV - Turnverband Bern Seeland
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1 Allgemeine <strong>Weisungen</strong><br />
Aus Gründen der Verständlichkeit wurde nur die männliche Schreibweise gewählt.<br />
Sämtliche <strong>Weisungen</strong> gelten sinngemäss auch für die Turnerinnen.<br />
1.1 Gültigkeitsbereich<br />
1.1.1 <strong>STV</strong>-Bereich<br />
Grundlage bilden die generellen Wettkampfvorschriften (aktuellste Ausgabe) des <strong>STV</strong>.<br />
Die <strong>Weisungen</strong> Vereins-Leichtathletik enthalten die Wettkampf-bestimmungen von<br />
Leichtathletikwettkämpfen im <strong>STV</strong>.<br />
1.1.2 Anlass-Bestimmungen<br />
Von den WVLA abweichende Bestimmungen sind in den jeweiligen Wettkampfvorschriften<br />
festzuhalten.<br />
Bei Widersprüchen gehen die Wettkampfvorschriften des betreffenden Anlasses den<br />
<strong>Weisungen</strong> <strong>STV</strong> - Leichtathletik vor.<br />
Jugenddisziplinen<br />
Alle mit * bezeichnete Disziplinen gelten für Jugendwettkämpfe.<br />
1.1.3 Regelwerke<br />
Als Grundlage für die Auslegung und Durchführung der Leichtathletik Disziplinen gelten<br />
die folgenden Reglemente:<br />
- Internationale Wettkampfregeln (IWR) der IAAF sowie die Wettkampfordnung<br />
(WO) von Swiss Athletics inkl. Anlageblätter.<br />
- WVLA und spezielle Wettkampfvorschriften des <strong>STV</strong>. Darin enthalten und abweichende<br />
Formulierungen und Durchführungsmoden des <strong>STV</strong>, sind höher gestellt und<br />
in den entsprechenden Reglementen aufgeführt.<br />
1.2 Wettkampfleitung<br />
1.2.1 Funktion<br />
Im Vereinswettkampf nehmen Mitglieder der Wettkampfleitung auch die Funktion der<br />
Schiedsrichter wahr.<br />
1.2.2 Proteste<br />
Bei Reklamationen oder Protesten seitens der Vereine sind die zuständigen Mitglieder<br />
der Wettkampfleitung beizuziehen.<br />
1.2.3 Strafen<br />
Ordnungsabzüge werden durch die zuständigen Mitglieder der Wettkampfleitung auf<br />
Antrag des Anlagenkampfrichters ausgesprochen.<br />
1.2.4 Werbebestimmungen<br />
Die Werbebestimmungen <strong>STV</strong> gelten auch für die Wettkampfleitung und das Kampfgericht.<br />
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