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ausgabe 2009(8).pdf - Gemeinde Gaaden

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Liebe Gaadnerinnen und Gaadner!<br />

Seite 4<br />

<strong>Gemeinde</strong>nachrichten Ausgabe 1/2010<br />

Aus dem Ressort Bau- und Raumordnungswesen<br />

Die Bautätigkeit in unserem Ort ist zwar nicht mehr so intensiv wie vor zwei oder drei Jahren.<br />

Natürlich entstehen aber auch jetzt da und dort Neubauten. Zurzeit ist in Untergaaden an der<br />

Hauptstraße ein Rohbau zu sehen, der bei vielen besonderes Interesse und Diskussionen auslöst.<br />

Vor allem folgende Fragen sind gestellt worden:<br />

1. Kann jeder bauen, wie er will?<br />

2. Was muss der Bürgermeister erlauben, was kann er untersagen?<br />

3. Wie hoch darf ein Neubau sein?<br />

4. Wie hat die Straßenfront eines Neubaus auszusehen?<br />

Sie haben ein Recht, auf diese und ähnliche Fragen verständliche Antworten zu bekommen, auch<br />

wenn das Baurecht eine recht komplizierte Angelegenheit ist. Ich bin zuversichtlich, dass dieser<br />

Artikel dazu beitragen kann, dass Sie, liebe Gaadnerinnen und Gaadner, manches klarer sehen.<br />

1. Kann jeder bauen, wie er will?<br />

Die Antwort wird Sie nicht überraschen: Nein, kann er nicht. Es gibt ein Gesetz, das zahlreiche<br />

Vorschriften für die Errichtung eines Hauses enthält. Es heißt Niederösterreichische Bauordnung<br />

und gilt für ganz Niederösterreich. Zusätzlich kann jede <strong>Gemeinde</strong> einen Bebauungsplan erlassen.<br />

Dieser kann das Gesetz nicht abändern, sondern z.B. dort, wo das Gesetz es erlaubt, aus mehreren<br />

Möglichkeiten eine auswählen. Der Bebauungsplan ist eine Verordnung. Er wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

beschlossen und vom Land Niederösterreich darauf überprüft, ob er mit der Niederösterreichischen<br />

Bauordnung im Einklang steht.<br />

Neu- und Zubauten von Gebäuden bedürfen einer Baubewilligung der Baubehörde.<br />

2. Was muss der Bürgermeister erlauben, was kann er untersagen?<br />

Der Bürgermeister ist Baubehörde 1. Instanz. Wenn ein Antrag auf Baubewilligung eingereicht wird,<br />

kann ihn der Bürgermeister nicht etwa deswegen abweisen, weil ihm oder den Nachbarn oder der<br />

Bevölkerungsmehrheit das geplante Haus nicht gefällt. Er ist verpflichtet zu überprüfen, ob der<br />

eingereichte Plan den Vorschriften der Bauordnung und des Bebauungsplanes entspricht. Ist dies<br />

der Fall, so hat der Bauwerber einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baubewilligung.<br />

Wenn bei der Errichtung des Neubaus der bewilligte Plan nicht eingehalten wird, muss die<br />

Baubehörde die Behebung der Mängel anordnen und bis dahin die Fortsetzung der Arbeiten<br />

untersagen.<br />

3. Wie hoch darf ein Neubau sein?<br />

Die Niederösterreichische Bauordnung bestimmt, dass im Bebauungsplan die sogenannte<br />

Bauklasse festzulegen ist. Es gibt neun Bauklassen, von I bis IX. I ist die geringste Gebäudehöhe,<br />

nämlich bis 5m. IX ist die für Hochhäuser, nämlich über 25m. Der Gaadner Bebauungsplan schreibt<br />

für fast das ganze Bauland die Bauklasse I vor. Nur für einige wenige Zonen gilt Bauklasse II, das<br />

heißt eine Gebäudehöhe von 5 bis 8 Meter. Eine höhere als Bauklasse II gibt es in ganz <strong>Gaaden</strong><br />

nicht.<br />

Für den Rohbau an der Hauptstraße in Untergaaden gilt Bauklasse I. Nun werden Sie sagen:<br />

„Unmöglich, dieses Haus ist doch höher als 5m!“

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