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<strong>IBU</strong> HANDBUCH<br />

INTERNATIONALE BIATHLON UNION<br />

AIRPORTCENTER<br />

POSTFACH 1<br />

A-5071 WALS - HIMMELREICH<br />

AUSTRIA<br />

Telefon: 43-662-85 50 50<br />

Telefax: 43-662-85 50 508<br />

E-Mail: biathlon@ibu.at<br />

website: http//www.biathlonworld.com<br />

<strong>im</strong> Auftrag der <strong>IBU</strong><br />

herausgegeben von<br />

Peter Bayer<br />

und<br />

Michael Geistlinger<br />

Salzburg/AUT 2002<br />

<strong>IBU</strong> HANDBUCH


VORWORT<br />

Die in diesem Handbuch enthaltenen Regeln wurden von der <strong>Int</strong>ernationalen<br />

Biathlon Union (<strong>IBU</strong>), dem Weltverband für den Biathlonsport, formuliert,<br />

genehmigt und veröffentlicht. Diese Regeln sind bei allen <strong>im</strong> Rahmen der <strong>IBU</strong><br />

durchgeführten Veranstaltungen und Wettkämpfen anzuwenden. Zweck und Ziel<br />

dieser Regeln ist es:<br />

* allen, die sich mit diesem Sport befassen, die erforderlichen Informationen über<br />

die <strong>IBU</strong>, ihre Veranstaltungen und Wettkämpfe an die Hand zu geben;<br />

* sicherzustellen, dass für alle Wettkämpfer faire und ordentliche Wettkämpfe<br />

durchgeführt werden, wobei alle Wettkämpfer gleich behandelt und keiner<br />

diskr<strong>im</strong>iniert wird;<br />

* sicherzustellen, dass die Sicherheit aller Wettkämpfer, Zuschauer, Funktionäre<br />

und Mannschaftsbetreuer gewährleistet ist;<br />

* den Schutz der Umwelt zu beachten;<br />

* die Natur und den Biathlonsport vor allen unbedachten und unüberlegten Veränderungen<br />

zu schützen;<br />

* nicht akzeptables Verhalten, wie Doping und grobes Kommerzdenken <strong>im</strong> Sport<br />

zu verhindern;<br />

* die Ausrichter von Biathlonwettkämpfen vor unziemlichen Forderungen zu<br />

schützen und<br />

* die Attraktivität und die Popularität des Biathlonsportes zu erhöhen und gleichzeitig<br />

die Weiterentwicklung dieser Sportart zu fördern.<br />

In der Verfassung und allen Regeln werden alle geschlechtlichen Begriffe gleichermaßen<br />

für Männer und Frauen verwendet. Wo <strong>im</strong> allgemeinen Text "er", "sein"<br />

oder "ihm" verwendet wurde, gilt dies sinngemäß auch für "sie", "ihr" oder "ihre".<br />

Vorschläge zur Verbesserung dieser Regeln sind gerne erwünscht und können an<br />

den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> gerichtet werden. Das Handbuch kann bei der <strong>IBU</strong><br />

Geschäftsstelle bezogen werden.


VERFASSUNG<br />

DER INTERNATIONALEN<br />

BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)<br />

Die <strong>IBU</strong> wurde am 2. Juli 1993 in Heathrow bei London/GBR gegründet.<br />

Diese Verfassung wurde vom Gründungs-Kongress am 2. Juli 1993 angenommen.<br />

Mit Änderungen beschlossen durch den Kongress 1994, 1996, 1998 und 2000.<br />

8. Ausgabe Juli 2000.<br />

Die Verfassung ist anlässlich der Begründung des Sitzes der <strong>IBU</strong><br />

durch den Kongress auf der Konstituierenden Generalversammlung 1999<br />

in Minsk/BLR der österreichischen Rechtsordnung unterworfen worden.<br />

AUSGABE 1998 3<br />

VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)


ARTIKEL 1 NAME, ZIELE, SITZ, SPRACHE UND GESCHÄFTSJAHR<br />

1.1 Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union (<strong>IBU</strong>) ist die Vereinigung der Biathlonsport<br />

treibenden Nationen der Welt und sonstiger am Biathlonsport<br />

und Biathlon ähnlichen Sportarten wie Rollerski-Biathlon, Crosslauf-Biathlon,<br />

Mountainbike-Biathlon, Bogenschießen-Biathlon interessierten<br />

Organisationen. Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union soll durch<br />

ein freundschaftliches und loyales Zusammenwirken aller den Biathlonsport<br />

ausübenden Organisationen, Athleten und Sportfunktionäre<br />

einen Beitrag zur Schaffung einer friedlichen Welt leisten.<br />

In der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union darf <strong>im</strong> Einklang mit den Prinzipien<br />

der Vereinten Nationen kein Land und keine Person aus rassischen,<br />

religiösen, geschlechtlichen oder politischen Gründen diskr<strong>im</strong>iniert werden.<br />

1.2 Biathlon ist eine kombinierte Sportart, die sich aus Laufen und<br />

Schießen und anderen Formen der Fortbewegung und Schießen<br />

zusammensetzt. Andere Formen der Fortbewegung sind unter anderem<br />

Rollerski und Schießen, Crosslauf und Schießen, Mountainbike<br />

Fahren und Schießen, Laufen und Bogenschießen. Näheres dazu ist<br />

in den Biathlon Wettkampfregeln festgelegt.<br />

1.3 Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union fördert den Biathlonsport durch<br />

Unterstützung und Entwicklung <strong>im</strong> Bereich des Leistungssports, des<br />

Breitensports und unter besonderer Berücksichtigung der Jugendarbeit.<br />

Sie fördert das Lehr- und Ausbildungs- sowie Kampfrichterwesen<br />

<strong>im</strong> Biathlonsport.<br />

Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union vertritt den <strong>Int</strong>ernationalen Biathlonsport<br />

in den <strong>Int</strong>ernationalen Sportorganisationen sowie gegenüber<br />

den Medien, der Wirtschaft, der Industrie und Sponsoren.<br />

Sie hat alle Rechte hinsichtlich der Weltmeisterschaften, Junioren-<br />

Weltmeisterschaften, Weltcupveranstaltungen sowie Kontinentaler<br />

Meisterschaften und Kontinentaler Cups.<br />

Für die Durchführung von Weltmeisterschaften ist eine A-Lizenz; für<br />

die Durchführung von Junioren-Weltmeisterschaften und Weltcup<br />

Wettkämpfen ist eine B-Lizenz erforderlich.<br />

1.4 Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union ist gemeinnützig und wird ehrenamtlich<br />

geführt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem<br />

Zweck der Union fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen<br />

begünstigt werden.<br />

1/1 AUSGABE 2002


1.5 Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union dient ausschließlich und unmittelbar<br />

gemeinnützigen Zwecken ihrer Mitgliedsverbände. Mittel der Union<br />

dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br />

1.6 In der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union ist die offizielle Sprache Englisch.<br />

Als Arbeitssprache sind <strong>im</strong> Kongress, den anderen Organen,<br />

Komitees und Arbeitsgruppen auch andere Sprachen gemäß der Entscheidung<br />

des entsprechenden Gremiums zugelassen.<br />

1.7 Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union arbeitet <strong>im</strong> Rahmen der vom Kongress<br />

gebilligten Verfassung und bemüht sich um eine enge Zusammenarbeit<br />

mit dem IOC. Die Verfassung darf nicht <strong>im</strong> Widerspruch zu<br />

den geltenden Regelungen und zur Charta des <strong>Int</strong>ernationalen<br />

Olympischen Komitees stehen.<br />

1.8 Das Geschäftsjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.<br />

1.9 Der Sitz der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union ist Salzburg/AUT.<br />

ARTIKEL 2 MITGLIEDSCHAFT<br />

2.1 Ordentliche Mitglieder der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union sind<br />

die Nationalen Verbände für den Biathlonsport, die nachstehend Mitgliedsverbände<br />

genannt werden. Die Nationalen Verbände können<br />

auf schriftlichen Antrag hin Mitglied in der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />

Union werden, wenn sie den Zweck und die Ziele der <strong>Int</strong>ernationalen<br />

Biathlon Union und deren Verfassung anerkennen und wenn sie in<br />

ihrem Land durch das Nationale Olympische Komitee oder den Nationalen<br />

Sportverband offiziell anerkannt sind. Eine entsprechende<br />

Bestätigung ist bei Antragsstellung vorzulegen. Die ordentliche Mitgliedschaft<br />

erstreckt sich mittelbar auf alle Verbände, die mit den<br />

Mitgliedsverbänden verbunden sind, sowie auf Einzelpersonen, die<br />

Mitglieder dieser Mitgliedsverbände sind.<br />

2.2 Außerordentliche Mitglieder<br />

Als außerordentliche Mitglieder können auf schriftlichen Antrag hin<br />

am Biathlonsport oder an Biathlon ähnlichem Sport interessierte<br />

<strong>Int</strong>ernationale Organisationen aufgenommen werden, sofern sie den<br />

Zweck und die Ziele der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union anerkennen.<br />

2.3 Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand unter Bedachtnahme<br />

auf Artikel 1 und 2 dieser Verfassung. Diese Entscheidungen<br />

bedürfen der Bestätigung durch den nachfolgenden Kongress. In der<br />

Zeit ab der Entscheidung durch den Vorstand bis zur Erteilung der<br />

AUSGABE 2002 1/2<br />

VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)


Bestätigung der Aufnahme durch den Kongress kommen den neuen<br />

Mitgliedern vorläufig alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen<br />

bzw. außerordentlichen Mitglieds zu.<br />

2.4 Der Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsverbände ist auf das Territorium<br />

des Staates begrenzt, das sie vertreten.<br />

2.5 Ehrenmitglieder<br />

Natürliche Personen, die sich hervorragende Verdienste um die <strong>Int</strong>ernationale<br />

Biathlon Union erworben haben, können durch den Kongress<br />

zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese Personen müssen<br />

vom Vorstand oder durch Nationale Verbände über den Vorstand<br />

empfohlen werden. Das Nähere über die Ehrenmitgliedschaft best<strong>im</strong>men<br />

die Regeln über Ehrungen.<br />

2.6 RECHTE DER MITGLIEDER<br />

Jeder Mitgliedsverband hat das Recht:<br />

a) am Kongress teilzunehmen, Anträge an den Vorstand und an den<br />

Kongress zu stellen, sowie das St<strong>im</strong>mrecht auszuüben;<br />

b) in allen Fragen, welche den Mitgliedsverband betreffen, gehört zu<br />

werden und Berufung einzulegen;<br />

c) Vertreter seines Verbandes für eine Tätigkeit in der <strong>IBU</strong> vorzuschlagen;<br />

d) seine Athleten zu Weltmeisterschaften und allen anderen durch<br />

die <strong>IBU</strong> genehmigten Wettkämpfen in Übereinst<strong>im</strong>mung mit den<br />

Meldevorschriften für diese Wettkämpfe anzumelden;<br />

e) von der <strong>IBU</strong> genehmigte internationale Wettkämpfe zu organisieren;<br />

f) in alle von der <strong>IBU</strong> abgeschlossenen Verträge sowie in alle Verträge,<br />

die das <strong>Int</strong>eresse des Mitgliedsverbandes betreffen oder irgendeine<br />

Haftung für den Mitgliedsverband beinhalten, Einsicht zu nehmen<br />

und, soweit tunlich, dazu angehört zu werden. Die <strong>IBU</strong> hat<br />

diese Verträge auf Verlangen eines Mitgliedsverbandes zugänglich<br />

zu machen.<br />

2.7 PFLICHTEN DER MITGLIEDER<br />

Die Mitgliedsverbände sind verpflichtet:<br />

a) zuzust<strong>im</strong>men, die Ziele der <strong>IBU</strong> zu fördern und die Verfassung der<br />

<strong>IBU</strong> und die Regeln und Entscheidungen des Kongresses und des<br />

Vorstandes zu beachten;<br />

b) den vom Kongress beschlossenen Jahresbeitrag oder sonstige Leistungen<br />

termingerecht zu entrichten;<br />

1/3 AUSGABE 2002


c) alle Forderungen in Verbindung mit der Teilnahme an <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />

zu erfüllen.<br />

ARTIKEL 3 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT<br />

3.1 Die Mitgliedschaft eines ordentlichen oder außerordentlichen<br />

Mitgliedes endet<br />

a) durch Austritt aus der Union;<br />

b) durch Ausschluss aus der Union;<br />

c) durch Auflösung der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union.<br />

3.2 Der Kongress schließt ein Mitglied bei fortgesetztem schwerem<br />

Verstoß gegen die Verfassung der <strong>IBU</strong>, insbesondere gegen die in<br />

Artikel 1 genannten Ziele und Grundsätze der <strong>IBU</strong> aus.<br />

ARTIKEL 4 VERBANDSORGANE<br />

Organe der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union sind:<br />

a) der Kongress;<br />

b) der Vorstand;<br />

c) das Schiedsgericht.<br />

ARTIKEL 5 ZUSAMMENSETZUNG, AUFGABEN UND ZUSTÄNDIG-<br />

KEITEN DER VERBANDSORGANE<br />

5.1 Der Kongress ist das oberste Verbandsorgan. Er setzt sich aus den<br />

Vertretern der ordentlichen Mitglieder, den nicht st<strong>im</strong>mberechtigten<br />

Vertretern der außerordentlichen Mitglieder, dem nicht st<strong>im</strong>mberechtigten<br />

Vorstand sowie den nicht st<strong>im</strong>mberechtigten Vorsitzenden der<br />

<strong>IBU</strong> Komitees und den Ehrenamtlichen Prüfern zusammen.<br />

Ihm ist vorbehalten:<br />

- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes;<br />

- Genehmigung der Handlungen und Entscheidungen des Vorstandes;<br />

- Wahl des Wahlausschusses;<br />

- Wahl des Vorstandes;<br />

- Einrichtung und Wahl von Komitees;<br />

- Wahl der ehrenamtlichen Prüfer;<br />

- Genehmigung der Haushaltspläne;<br />

- Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge;<br />

- Behandlung und Beschluss grundsätzlicher Fragen des Biathlonsports;<br />

- Beschlussfassung über die Wettkampfregeln;<br />

- Beschlussfassung über die Antidopingregeln;<br />

AUSGABE 2002 1/4<br />

VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)


- Beschlussfassung über andere Regeln, soweit sie nicht in die<br />

Zuständigkeit des Vorstandes fallen;<br />

- Beschlussfassung über Verfassungsänderungen;<br />

- Entscheidung über Änderungen der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln;<br />

Antidopingregeln und anderer Regeln, die der Vorstand <strong>im</strong> Rahmen<br />

seiner Eilkompetenz vorgenommen hat;<br />

- Vergabe von Weltmeisterschaften;<br />

- Bestätigung der Aufnahme von Mitgliedern;<br />

- Ernennung von Ehrenmitgliedern;<br />

- Bestätigung der Entfernung aus einer Funktion <strong>im</strong> Rahmen der <strong>IBU</strong>;<br />

- Entlastung des Vorstandes;<br />

- Auflösung der Union;<br />

- Vergabe des nächsten Kongresses;<br />

- Angehörige des Vorstandes <strong>im</strong> Falle eines nicht zufriedenstellenden<br />

Verhaltens abzulösen und zu ersetzen; hierfür ist eine 2/3 Mehrheit<br />

erforderlich.<br />

5.2 Der Vorstand<br />

5.2.1 Der Vorstand setzt sich zusammen aus:<br />

einem Präsidenten;<br />

einem 1. Vizepräsidenten, Stellvertreter des Präsidenten, verantwortlich<br />

für Ehrungen;<br />

einem Vizepräsidenten für Finanzen;<br />

einem Vizepräsidenten für Sport;<br />

einem Vizepräsidenten für Marketing;<br />

einem Vizepräsidenten für Information;<br />

einem Vizepräsidenten für Entwicklung;<br />

einem Vizepräsidenten für spezielle Aufgaben.<br />

Beide Geschlechter sollen <strong>im</strong> Vorstand vertreten sein.<br />

5.2.2 Zwischen den Kongress-Sitzungen ist der Vorstand für die <strong>IBU</strong> verantwortlich.<br />

Der Vorstand handelt auf der Grundlage und gemäß dieser<br />

Verfassung sowie nach Entscheidungen des Kongresses.<br />

5.2.3 Die Aufgaben der Mitglieder des Vorstandes sind in den Regeln für<br />

den Vorstand festgelegt. Verträge müssen vom Präsidenten und vom<br />

Vizepräsidenten für Finanzen unterzeichnet werden, um Gültigkeit zu<br />

erlangen. Der Vorstand führt die Geschäfte der <strong>IBU</strong>. In dringenden<br />

Fällen ist der Vorstand befugt, die <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln, die <strong>IBU</strong> Antidopingregeln<br />

und andere <strong>IBU</strong> Regeln vorbehaltlich der Genehmigung<br />

1/5 AUSGABE 2002


durch den nächsten Kongress zu ändern. Der Vorstand ist befugt, zu<br />

seiner Unterstützung die Hilfe von Komitees, Koordinatoren und Fachberatern<br />

in Anspruch zu nehmen und bezüglich deren Tätigkeit<br />

Regeln zu erlassen. Der Vorstand ist zuständig für die Vergabe von<br />

<strong>IBU</strong> Lizenzen.<br />

ARTIKEL 6 DURCHFÜHRUNG VON KONGRESSSITZUNGEN<br />

6.1 Einberufung<br />

a) Der Vorstand muss alle zwei Jahre <strong>im</strong> Juni in geraden Jahren<br />

einen ordentlichen Kongress einberufen. Er kann außerdem außerordentliche<br />

Kongresse einberufen, wenn ihm dies sachlich notwendig<br />

erscheint. Er muss einen außerordentlichen Kongress einberufen,<br />

wenn mehr als zwei Mitglieder des Vorstandes zurückgetreten<br />

sind oder der sachlich begründete Antrag von einer Anzahl von<br />

Mitgliedsverbänden hierzu gestellt wird, die zusammen nach dem<br />

Stande des letzten Kongresses über mindestens 1/3 der gesamten<br />

St<strong>im</strong>men der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union verfügen, oder<br />

wenn dies vom Vorstand mit einfacher St<strong>im</strong>menmehrheit<br />

beschlossen wird. Ein außerordentlicher Kongress muss innerhalb<br />

von 6 Wochen nach Eingang des Antrages stattfinden.<br />

b) Ort und Zeit für einen außerordentlichen Kongress werden vom<br />

Vorstand best<strong>im</strong>mt.<br />

c) Der Kongress wird durch den Generalsekretär vorbereitet.<br />

6.2 Einladungen zum Kongress müssen durch den Generalsekretär<br />

der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union 90 Tage vor Kongressbeginn den<br />

Mitgliedern zugestellt werden. Der Einladung ist ein Anmeldeformular<br />

beizulegen. Jedes st<strong>im</strong>mberechtigte Mitglied kann mit bis zu max<strong>im</strong>al<br />

3 Personen am Kongress teilnehmen.<br />

6.3 Teilnehmermeldung<br />

Die Teilnehmer am Kongress müssen durch die Nationalen Verbände<br />

mittels Anmeldeformulars bis spätestens 60 Tage vor Beginn eines<br />

ordentlichen Kongresses und bis 30 Tage vor Beginn eines außerordentlichen<br />

Kongresses der Geschäftsstelle der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />

Union bekannt gegeben werden.<br />

6.4 Anträge<br />

Anträge können von den ordentlichen Mitgliedern und vom Vorstand<br />

gestellt werden. Von den Vorsitzenden der Komitees können Anträge<br />

nur über den Vorstand gestellt werden. Anträge von ordentlichen Mit-<br />

AUSGABE 2002 1/6<br />

VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)


gliedern müssen vom Präsidenten oder Generalsekretär unterzeichnet<br />

sein. Anträge von ordentlichen Mitgliedern sind spätestens 90 Tage<br />

vor einem ordentlichen Kongress schriftlich bei der Geschäftsstelle der<br />

<strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union einzureichen. Alle ordnungsgemäß eingereichten<br />

Anträge sind von der Geschäftsstelle der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />

Union mit der endgültigen Tagesordnung den Mitgliedsverbänden,<br />

den außerordentlichen Mitgliedern, dem Vorstand und den Vorsitzenden<br />

der Komitees zu übermitteln. Über verspätet eingehende oder<br />

während des Kongresses gestellte Anträge kann verhandelt und<br />

beschlossen werden, wenn mehr als 50% der am Kongress vertretenen<br />

st<strong>im</strong>mberechtigten Mitglieder diese Anträge zulassen.<br />

Anträge auf Verfassungsänderungen, auf Änderung des Verbandszweckes<br />

sowie auf Auflösung oder Verschmelzung der Union können<br />

nur behandelt werden, wenn sie in der den Mitgliedern zugestellten<br />

endgültigen Tagesordnung enthalten sind.<br />

Anträge an einen außerordentlichen Kongress müssen mindestens<br />

35 Tage vor Kongressbeginn in der Geschäftsstelle der <strong>Int</strong>ernationalen<br />

Biathlon Union eingehen. Es wird dann wie bei Anträgen an einen<br />

ordentlichen Kongress verfahren.<br />

6.5 Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

Die Tagesordnung muss durch die Geschäftsstelle der <strong>Int</strong>ernationalen<br />

Biathlon Union so rechtzeitig den Mitgliedern zugestellt werden, dass<br />

zwischen dem Tag der Absendung der Tagesordnung und dem Beginn<br />

des ordentlichen Kongresses eine Frist von 30 Tagen, bei außerordentlichen<br />

Kongressen eine Frist von 14 Tagen liegt.<br />

6.6 Vorsitz und allgemeine Öffentlichkeit<br />

Den Kongress leitet der Präsident oder bei seiner Abwesenheit der<br />

1. Vizepräsident.<br />

Der Kongress steht allen einge<strong>laden</strong>en Mitgliedern der <strong>Int</strong>ernationalen<br />

Biathlon Union zur Teilnahme offen. Er wird in nicht öffentlicher<br />

Sitzung durchgeführt. Der Präsident kann entscheiden, Teile des Kongresses<br />

für die Öffentlichkeit zu öffnen.<br />

6.7 Bekanntgabe der St<strong>im</strong>menzahlen<br />

Der Generalsekretär gibt die Zahl der St<strong>im</strong>mrechte, die ausgeübt werden<br />

dürfen, zu Beginn des Kongresses aufgrund eines Aufrufes aller<br />

Mitglieder, die ihre Beitragspflicht erfüllt haben, bekannt.<br />

1/7 AUSGABE 2002


6.8 St<strong>im</strong>mrecht<br />

Ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedsbeiträge bis spätestens zum<br />

Tag des Kongressbeginns auf dem Konto der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />

Union eingegangen sind oder deren Beitrag nicht später als am Tag<br />

des Kongressbeginns direkt an den Vizepräsidenten für Finanzen einbezahlt<br />

wurde, haben eine St<strong>im</strong>me. Die Mitglieder des Vorstandes<br />

und die Vorsitzenden der Komitees haben keine St<strong>im</strong>me. Die Vertreter<br />

der ordentlichen Mitglieder üben für diese das St<strong>im</strong>mrecht aus.<br />

St<strong>im</strong>mübertragung ist ausgeschlossen. Vorstandsmitglieder und Vorsitzende<br />

der Komitees können während ihrer Amtszeit nicht das St<strong>im</strong>mrecht<br />

eines ordentliches Mitgliedes wahrnehmen.<br />

6.9 Wahlen, Bestätigungen, Amtsausübung<br />

Gewählt oder ernannt werden können nur solche Personen, die 60 Tage<br />

vor der Wahl von einem Nationalen Verband oder einem anderen<br />

st<strong>im</strong>mberechtigten Mitglied schriftlich vorgeschlagen werden. Kommt<br />

der Wahlvorschlag von einem anderen st<strong>im</strong>mberechtigten Mitglied,<br />

muss der Nationale Verband, dem der Vorgeschlagene angehört, diesem<br />

Vorschlag zust<strong>im</strong>men. Vorgeschlagene Kandidaten müssen sich<br />

mit ihrer Kandidatur mündlich, fernmündlich oder schriftlich einverstanden<br />

erklärt haben. Eine persönliche Anwesenheit des Kandidaten<br />

ist erwünscht, aber nicht verpflichtend. Die Wahlen zu allen Organen<br />

erfolgen auf die Dauer von vier Jahren. Die Gewählten bleiben bis zur<br />

Neuwahl <strong>im</strong> Amt. Ausgeschiedene Funktionäre sind verpflichtet, für die<br />

Auswahlverfahren und Einweisung in bezug auf ihren Ersatz in einem<br />

Zeitraum bis zu 20 Tagen nach der Neuwahl zur Verfügung zu stehen.<br />

Ein Mitglied eines Organs der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union kann<br />

durch seinen Nationalen Verband aus zwingenden Gründen nach vorheriger<br />

Absprache mit dem Vorstand der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />

Union oder durch den Kongress vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen<br />

werden. Wenn ein Mitglied eines Verbandsorganes vor Ablauf seiner<br />

Amtszeit ausscheidet oder abberufen wird oder dauernd verhindert<br />

ist, sein Amt auszuüben, kann der Vorstand das freie Amt bis zum<br />

nächsten Kongress vorläufig besetzen.<br />

Für eine Wahl in den Vorstand oder für eine Wahl/Ernennung in ein<br />

Komitee dürfen von einem Nationalen Verband nicht mehr als ein<br />

Kandidat und eine Kandidatin vorgeschlagen werden. Berufliche Fachleute<br />

können zu Sitzungen einge<strong>laden</strong> werden, haben jedoch kein<br />

St<strong>im</strong>mrecht. Die Vereinigung mehrerer Unionsämter in einer Person<br />

ist nicht zulässig.<br />

AUSGABE 2002 1/8<br />

VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)


6.10 Wahlausschuss<br />

Der Wahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren<br />

Mitgliedern, die vom Kongress zu Kongressbeginn gewählt werden.<br />

Dem Wahlausschuss obliegt die Durchführung der Wahlen.<br />

6.11 Beschlussfähigkeit<br />

Ein ordnungsgemäß einberufener Kongress ist ohne Rücksicht auf die<br />

Zahl der vertretenen St<strong>im</strong>men beschlussfähig.<br />

6.12 Beschlussfassung<br />

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Wahlen in den<br />

Vorstand oder ein Komitee und bei Wahlen für die Vergabe der Weltmeisterschaften<br />

ergehen Beschlüsse entsprechend der <strong>IBU</strong> Wahlregeln.<br />

Bei St<strong>im</strong>mengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die Vorgangsweise<br />

bei St<strong>im</strong>mengleichheit bei Wahlen legen die <strong>IBU</strong> Wahlregeln fest. Bei<br />

allen Wahlen und Abst<strong>im</strong>mungen zählen nur die zust<strong>im</strong>menden und<br />

ablehnenden St<strong>im</strong>men. Eine Abst<strong>im</strong>mung findet gehe<strong>im</strong> statt, wenn<br />

dies von einem st<strong>im</strong>mberechtigten Mitglied verlangt wird. Zur Änderung<br />

der Verfassung, bei durch Dringlichkeit gebotenen Abweichungen von<br />

der Verfassung <strong>im</strong> Einzelfall, zur Änderung des Verbandszweckes und<br />

zur Auflösung oder Verschmelzung der Union ist eine Mehrheit von mindestens<br />

2/3 der auf dem Kongress vertretenen St<strong>im</strong>men erforderlich.<br />

6.13 Protokoll<br />

Über jeden Kongress ist durch den Protokollführer (Generalsekretär<br />

oder eine durch den Vorstand dazu eingeteilte Person) ein Protokoll<br />

anzufertigen, in dem außer den Beschlüssen auch die Feststellung<br />

über die verfassungsgemäße Einberufung, die auf die Mitglieder entfallenden<br />

St<strong>im</strong>men, die Zahl der vertretenen St<strong>im</strong>men und die zahlenmäßigen<br />

Ergebnisse bei Wahlen und Abst<strong>im</strong>mungen festzuhalten<br />

sind. Dem Protokoll ist eine Anwesenheitsliste beizufügen. Das Protokoll<br />

ist vom Vorsitzenden des Kongresses und vom Protokollführer zu<br />

unterzeichnen und allen Mitgliedern innerhalb von 4 Wochen nach dem<br />

Kongress zuzusenden. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn nicht<br />

binnen 4 Wochen nach Versand schriftlich durch ein Mitglied Einspruch<br />

erhoben wird. Über allfällige Einsprüche muss bei der nächsten Vorstandssitzung<br />

entschieden werden.<br />

ARTIKEL 7 DURCHFÜHRUNG VON SITZUNGEN DES VORSTANDES<br />

7.1 Die Einberufung zur Sitzung erfolgt durch den Präsidenten oder<br />

den ihn vertretenden 1. Vizepräsidenten.<br />

1/9 AUSGABE 2002


7.2 Der Präsident oder der ihn vertretende 1. Vizepräsident muss<br />

innerhalb von 2 Wochen eine Sitzung einberufen, wenn mindestens<br />

zwei Mitglieder des Vorstandes dies beantragen.<br />

7.3 Ort und Zeit für die Sitzung best<strong>im</strong>mt der Präsident oder der ihn<br />

vertretende 1. Vizepräsident.<br />

7.4 Die Leitung der Sitzung hat der Präsident bzw. der 1. Vizepräsident<br />

inne. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann<br />

weitere Personen zur Teilnahme an der Sitzung zulassen, diese<br />

haben jedoch nur beratende Funktion.<br />

Jeder Vertreter eines ordentlichen Mitgliedes der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />

Union und jeder Amtsausübende in der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union<br />

hat das Recht, sein Anliegen bei der nächsten Sitzung des Vorstandes<br />

vorzutragen.<br />

7.5 Beschlussfassung<br />

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % seiner st<strong>im</strong>mberechtigten<br />

Mitglieder anwesend sind. Für alle Beschlüsse genügt einfache<br />

St<strong>im</strong>menmehrheit. Bei St<strong>im</strong>mengleichheit gibt die St<strong>im</strong>me des<br />

Vorsitzenden den Ausschlag. St<strong>im</strong>menübertragung ist ausgeschlossen.<br />

Beschlüsse können auch auf schriftlichem Weg, dem Weg der Telekopie,<br />

durch das <strong>Int</strong>ernet oder fernmündlich herbeigeführt werden, falls<br />

von keinem Mitglied des Vorstandes Widerspruch erhoben wird.<br />

7.6 Protokoll<br />

Über die Sitzungen werden Protokolle angefertigt, in denen die Namen<br />

der Anwesenden und alle gefassten Beschlüsse festzuhalten sind. Sie<br />

sind vom Protokollführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern des<br />

Vorstandes innerhalb von 2 Wochen nach der Sitzung zuzustellen.<br />

Werden von den Mitgliedern des Vorstandes innerhalb von 2 Wochen<br />

nach Absendung des Protokolls keine Einwände gemacht, gilt das<br />

Protokoll als genehmigt. Wird von einem oder mehreren Mitgliedern<br />

ein Einwand erhoben, muss darüber bei der nächsten Vorstandssitzung<br />

befunden und kann das Protokoll erst dann genehmigt werden.<br />

Über schriftlich oder fernmündlich herbeigeführte Beschlüsse ist umgehend<br />

eine Aktennotiz zu fertigen, in der die Zust<strong>im</strong>mung zu diesem<br />

Verfahren, die gefassten Beschlüsse und die Namen der mitwirkenden<br />

Personen angeführt sind. Sie ist den Mitgliedern des Vorstandes<br />

unverzüglich zuzuleiten.<br />

Nach der Genehmigung durch den Vorstand sind die Protokolle über<br />

Vorstandssitzungen den Vorsitzenden der Komitees und den Mitgliedsverbänden<br />

zuzustellen.<br />

AUSGABE 2002 1/10<br />

VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)


ARTIKEL 8 PFLICHTEN DER VORSTANDSMITGLIEDER<br />

8.1 Der Präsident ist der Leiter der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union<br />

und verantwortlich für die vom Vorstand geleistete Arbeit. Er vertritt<br />

die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union gegenüber dritten Personen und<br />

internationalen Organisationen. Bevor der Vorstand und /oder die<br />

Komitees Verpflichtungen/Verträge eingehen oder Aufgaben übernehmen,<br />

muss er diesen zust<strong>im</strong>men. Er führt den Vorsitz in den Sitzungen<br />

des Kongresses und des Vorstandes. Er überwacht die Tätigkeiten<br />

der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union und die Erfüllung der erteilten<br />

Aufträge. Er ist der unmittelbare Auftraggeber des Generalsekretärs.<br />

In Fällen seiner Abwesenheit vertritt ihn der 1. Vizepräsident. Zur<br />

Erfüllung seiner Tätigkeiten kann der Präsident Sachverständige hinzuziehen.<br />

Er ist befugt, bei den dem Kongress nachgeordneten Komitees<br />

Untersuchungen durchführen zu lassen. Er ist verpflichtet, dem<br />

Kongress dreißig Tage vor dessen Sitzungsbeginn schriftlich Bericht<br />

zu erstatten. Bei einer Verhinderung des Präsidenten wird dieser<br />

durch den 1. Vizepräsidenten vertreten.<br />

8.2 Der 1. Vizepräsident, zuständig für Ehrungen, ist für den<br />

Vollzug der Regeln für Ehrungen zuständig. Er ist berechtigt, dem<br />

Generalsekretär Aufträge zu erteilen.<br />

8.3 Der Vizepräsident für Finanzen ist zuständig für die Erstellung<br />

und Vollziehung des <strong>IBU</strong> Budgetplanes, vertritt die <strong>IBU</strong> in finanziellen<br />

Angelegenheiten nach außen und ist verantwortlich für die<br />

Finanzberichterstattung an Vorstand und Kongress.<br />

8.4 Der Generalsekretär wird vom Vorstand auf hauptamtlicher<br />

Basis berufen.<br />

Seine Berufung erfolgt durch den Vorstand nach einer öffentlichen<br />

Ausschreibung. Er ist hauptamtliches Vorstandsmitglied ohne St<strong>im</strong>mrecht.<br />

Er führt die Geschäfte der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union<br />

gemäß den Beschlüssen des Vorstandes und des Kongresses.<br />

Er führt die Geschäftsstelle der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union und ist<br />

Dienstvorgesetzter der Vollzeit- und Teilzeitangestellten der Geschäftsstelle<br />

der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union.<br />

Er ist befugt, zu seiner Unterstützung Mitarbeiter nach Genehmigung<br />

durch den Vorstand einzustellen.<br />

1/11 AUSGABE 2002


ARTIKEL 9 KOMITEES<br />

9.1 Im Bereich der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union wählt der<br />

Kongress das Technische Komitee.<br />

9.2 Im Bereich der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union können<br />

durch den Vorstand folgende Komitees gebildet werden:<br />

a) Medizinisches Komitee;<br />

b) Athletenkomitee;<br />

c) Entwicklungskomitee;<br />

d) Marketingkomitee;<br />

e) Informationskomitee;<br />

f) Finanzkomitee.<br />

Der Vorstand hat das Recht, die Mitglieder der zuvor genannten<br />

Komitees zu ernennen. Die Ernennung zu einem dieser Komitees<br />

muss von dem Nationalen Verband, dem die ernannte Person<br />

angehört, unterstützt werden.<br />

9.3 Bei ihrer ersten Sitzung erarbeiten diese Komitees ihre Regeln<br />

und legen diese dem Vorstand zur Genehmigung vor.<br />

Änderungen der Regeln können durch das zuständige Komitee mit<br />

der Zust<strong>im</strong>mung des Vorstandes vorgenommen werden; sie stellen<br />

keine Verfassungsänderung dar. Die Vorsitzenden der Komitees legen<br />

bis 60 Tage vor Kongressbeginn dem Vorstand ihren Bericht vor.<br />

a) Technisches Komitee<br />

Das aus 10 Mitgliedern bestehende Technische Komitee wird vom<br />

Kongress gewählt.<br />

Bei seiner ersten Sitzung wählt das Technische Komitee den Vorsitzenden<br />

aus seinen Reihen.<br />

Das Technische Komitee kann bei Bedarf weitere Personen zu seinen<br />

Sitzungen ein<strong>laden</strong>. Das Technische Komitee kann Sub-Komitees<br />

einrichten. Die Aufgaben des Technischen Komitees sind in<br />

den Regeln für das Technische Komitee festgelegt.<br />

b) Medizinisches Komitee<br />

Das aus 5 Ärzten bestehende Medizinische Komitee wird vom Vorstand<br />

ernannt.<br />

Das Medizinische Komitee wählt bei seiner ersten Sitzung aus seiner<br />

Mitte einen Vorsitzenden. Das Medizinische Komitee ist verpflichtet,<br />

eng mit dem Medizinischen Komitee des IOC zusammen<br />

zu arbeiten. Die Aufgaben für das Medizinische Komitee sind in<br />

den Regeln für das Medizinische Komitee festgelegt.<br />

AUSGABE 2002 1/12<br />

VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)


c) Athletenkomitee<br />

Das Athletenkomitee setzt sich aus zwei weiblichen und zwei<br />

männlichen Athleten zusammen, die über Vorschlag der Athleten<br />

vom Vorstand bestätigt werden. Die Aufgaben des Athletenkomitees<br />

werden in den Regeln des Athletenkomitees festgelegt.<br />

d) Entwicklungskomitee<br />

Das Entwicklungskomitee besteht aus 4 Mitgliedern und dem<br />

Vizepräsidenten der <strong>IBU</strong> für Entwicklung, der den Vorsitz führt.<br />

Die Mitglieder des Komitees werden vom Vorstand ernannt. Die<br />

Aufgaben des Entwicklungskomitees sind in den Regeln für das<br />

Entwicklungskomitee festgelegt.<br />

e) Marketingkomitee<br />

Das Marketingkomitee besteht aus drei Mitgliedern. Der Vizepräsident<br />

der <strong>IBU</strong> für Marketing übt den Vorsitz aus. Die zwei weiteren<br />

Mitglieder werden vom Vorstand ernannt. Das Marketingkomitee<br />

kann bei Bedarf Sachverständige zu seinen Sitzungen hinzuziehen.<br />

Die Aufgaben des Marketingkomitees sind in den Regeln für<br />

das Marketingkomitee festgelegt.<br />

f) Informationskomitee<br />

Das Informationskomitee besteht aus drei Mitgliedern. Der Vizepräsident<br />

der <strong>IBU</strong> für Information übt den Vorsitz aus. Die zwei<br />

weiteren Mitglieder werden vom Vorstand ernannt. Bei Bedarf<br />

kann das Informationskomitee Sachverständige zur Teilnahme an<br />

seinen Sitzungen hinzuziehen. Die Aufgaben des Informationskomitees<br />

sind in den Regeln für das Informationskomitee festgelegt.<br />

g) Finanzkomitee<br />

Der Vorstand kann bei Bedarf ein Finanzkomitee berufen. Die<br />

Anzahl der Mitglieder und die Aufgaben werden vom Vorstand<br />

best<strong>im</strong>mt.<br />

9.4 Der Vorstand bildet einen Rechtsausschuss.<br />

ARTIKEL 10 <strong>IBU</strong> SCHIEDSGERICHT<br />

10.1 Das Schiedsgericht der <strong>IBU</strong>, als eine unabhängige Einrichtung,<br />

besteht aus 3 Schiedsrichtern, von denen mindestens der Vorsitzende<br />

die Befähigung zum Richteramt haben muss.<br />

10.2 Das Schiedsgericht ist zuständig:<br />

a) zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen der <strong>IBU</strong> und ihren Mitgliedern<br />

und zwischen Mitgliedern der <strong>IBU</strong>;<br />

1/13 AUSGABE 2002


) zur Entscheidung einer Berufung eines Mitgliedes gegen seinen<br />

Ausschluss durch den Kongress;<br />

c) zur Entscheidung von Berufungen gegen die Verhängung von<br />

Straf- und Disziplinarmaßnahmen durch den Vorstand.<br />

10.3 Die Ernennung der Schiedsrichter und die Verfahren vor dem<br />

Schiedsgericht sind in den Artikeln 9 und 13 der <strong>IBU</strong> Disziplinarregeln<br />

festgelegt.<br />

10.4 Diese Best<strong>im</strong>mungen gelten für Verfahren nach Artikel<br />

10.2 lit a) mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Berufungswerbers<br />

der Antragsteller und an die Stelle des Vorstandes der <strong>IBU</strong> der<br />

Antragsgegner tritt.<br />

10.5 Im Falle von Verfahren nach Artikel 10.2 lit b) sind die<br />

genannten Best<strong>im</strong>mungen mit der Maßgabe anzuwenden, dass an<br />

die Stelle des Vorstandes der <strong>IBU</strong> der Kongress der <strong>IBU</strong> tritt.<br />

10.6 Die Entscheidungen des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichts in Dopingangelegenheiten<br />

unterliegen der Berufung an das CAS Lausanne. Für das<br />

betreffende Verfahren gelten die entsprechenden Regeln des CAS.<br />

ARTIKEL 11 HAFTUNG<br />

Die <strong>IBU</strong> haftet für Mitglieder des Vorstandes, der Komitees, des<br />

Schiedsgerichts, der Wettkampfjuries, der Berufungsjuries, für Technische<br />

Delegierte und <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter für alle Handlungen,<br />

die die betreffenden Personen in gutem Glauben und in einer solchen<br />

Art und Weise für die <strong>IBU</strong> gesetzt haben, dass mit gutem Grund<br />

angenommen werden kann, dass sie zum Wohle der <strong>IBU</strong> und nicht<br />

dagegen gehandelt haben.<br />

ARTIKEL 12 UNVEREINBARKEIT<br />

Ein gewähltes Mitglied eines Gremiums der <strong>IBU</strong> kann nicht auf der<br />

Basis eines Angestelltenvertrages angestellt werden, es sei denn es<br />

tritt von seiner gewählten Funktion zurück. Jedoch hat eine solche<br />

Person Anrecht auf Ausgleich eines entsprechenden Verdienstausfalls,<br />

wenn die persönlich geleistete Tätigkeit <strong>im</strong> Namen oder zum Wohle<br />

der <strong>IBU</strong> einen derartigen Ausgleich rechtfertigt.<br />

ARTIKEL 13 FINANZPRÜFUNG<br />

Mit der Finanzprüfung beauftragt der Vorstand jährlich einen behördlich<br />

zugelassenen Prüfer oder eine Firma für Rechnungsprüfung.<br />

AUSGABE 2002 1/14<br />

VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)


Dieser Prüfer überprüft die Finanzen oder Kontobücher der <strong>Int</strong>ernationalen<br />

Biathlon Union, die Verwaltung der Finanzen der <strong>Int</strong>ernationalen<br />

Biathlon Union, die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der<br />

Belege sowie deren Übereinst<strong>im</strong>mung mit der Buchhaltung und den<br />

Jahresabschluss. Er erstellt den Prüfbericht in der Landessprache und<br />

legt ihn dem Vorstand vor. Der Vorstand ist verpflichtet, den Prüfbericht<br />

den ehrenamtlichen Prüfern zuzuleiten. Die ehrenamtlichen Prüfer<br />

führen ihre Finanzprüfung jährlich durch, in geraden Jahren<br />

jedoch bis spätestens 90 Tage vor dem Kongress. Sie erstellen einen<br />

Bericht in englischer Sprache über die Finanzprüfung und legen diesen<br />

60 Tage vor dem Kongress dem Vorstand vor. Der Vorstand ist<br />

verpflichtet, den Prüfbericht mit der Tagesordnung für den Kongress<br />

den Mitgliedsverbänden zuzuleiten.<br />

ARTIKEL 14 REGELN<br />

14.1 Der Vorstand erarbeitet die folgenden spezifischen<br />

Regeln:<br />

- Wettkampfregeln;<br />

- Antidopingregeln;<br />

- Disziplinarregeln;<br />

- Regeln für das Technische Komitee;<br />

- Regeln für Ehrungen;<br />

- Wahlregeln<br />

und legt diese dem Kongress zur Beschlussfassung vor.<br />

ARTIKEL 15 SANKTIONEN UND DISZIPLINARMASSNAHMEN<br />

15.1 Strafen und Disziplinarmaßnahmen können gemäß den <strong>IBU</strong><br />

Disziplinarregeln, die Bestandteil der Verfassung sind, verhängt werden.<br />

15.2 Weitere Best<strong>im</strong>mungen sind in den Disziplinarregeln festgelegt.<br />

ARTIKEL 16 VERWENDUNG DES VERBANDSVERMÖGENS BEI<br />

AUFLÖSUNG DER <strong>IBU</strong><br />

Mit dem Auflösungsbeschluss hat der Kongress über die Verwendung<br />

des Unionsvermögens zu beschließen und zwei Liquidatoren (Juristen/<br />

Wirtschaftsprüfer) für die Durchführung des Auflösungsbeschlusses zu<br />

ernennen.<br />

Das Unionsvermögen ist gemeinnützigen Zwecken zuzuführen <strong>im</strong><br />

Sinne der BAO (Österreichische Bundes-Abgabenordnung).<br />

1/15 AUSGABE 2002


ARTIKEL 17 RUNDFUNK-/FERNSEH-ÜBERTRAGUNGSRECHTE<br />

Alle Rechte und Vereinbarungen hinsichtlich der Fernsehübertragungen<br />

der <strong>IBU</strong> Weltmeisterschaften Männer und Frauen sowie der <strong>IBU</strong><br />

Weltcup Veranstaltungen werden alleine von der <strong>IBU</strong> und der betreffenden<br />

Fernsehanstalt wahrgenommen. Der Vorstand kann mit Mitgliedsverbänden<br />

regionale Sonderregelungen treffen.<br />

ARTIKEL 18 INKRAFTTRETEN<br />

Diese Verfassung trat am 2. Juli 1993 in Kraft und wurde auf den<br />

Kongressen 1994, 1996, 1998 und 2000 geändert. Sie gilt in der<br />

geänderten Form ab 5. Juli 2000.<br />

AUSGABE 2002 1998 1/16 19<br />

VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)


<strong>IBU</strong><br />

DISZIPLINAR-<br />

REGELN<br />

<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN


INHALTSVERZEICHNIS<br />

ARTIKEL 1 Rechtsgrundlage ................................................................ 2<br />

ARTIKEL 2 Geltungsbereich ................................................................ 2<br />

ARTIKEL 3 Straf- und Disziplinartatbestände .......................................... 2<br />

ARTIKEL 4 Voraussetzungen der Strafbarkeit ........................................ 2<br />

ARTIKEL 5 Strafen ............................................................................ 3<br />

ARTIKEL 6 Disziplinarmaßnahmen ...................................................... 8<br />

ARTIKEL 7 Organe und materielle Zuständigkeit .................................. 10<br />

ARTIKEL 8 Berufungsjury .................................................................. 10<br />

ARTIKEL 9 <strong>IBU</strong> Schiedsgericht .......................................................... 11<br />

ARTIKEL 10 Verfahren vor der Wettkampfjury ...................................... 12<br />

ARTIKEL 11 Verfahren vor dem Vorstand .............................................. 12<br />

ARTIKEL 12 Berufungsverfahren vor der Berufungsjury .......................... 13<br />

ARTIKEL 13 Berufungsverfahren vor dem <strong>IBU</strong> Schiedsgericht .................. 13<br />

ARTIKEL 14 Haftungsausschluss .......................................................... 15<br />

ARTIKEL 15 Inkrafttreten .................................................................. 15<br />

2/1 AUSGABE 2002


ARTIKEL 1 RECHTSGRUNDLAGE<br />

Die Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong> ergehen aufgrund von Artikel 14, Punkt 1<br />

der Verfassung der <strong>IBU</strong>.<br />

ARTIKEL 2 GELTUNGSBEREICH<br />

Die Disziplinarregeln gelten für alle Mitglieder der <strong>IBU</strong> und für alle<br />

Teilnehmer an <strong>IBU</strong> Veranstaltungen.<br />

ARTIKEL 3 STRAF- UND DISZIPLINARTATBESTÄNDE<br />

3.1 Strafen richten sich gegen Athleten.<br />

3.2 Disziplinarmaßnahmen richten sich gegen Betreuungspersonal<br />

und Trainer, gegen Funktionäre und Personal der <strong>IBU</strong> und ihrer Mitglieder,<br />

gegen Mitglieder von Wettkampfkomitees und gegen Mitglieder<br />

der <strong>IBU</strong>.<br />

3.3 Strafen und Disziplinarmaßnahmen werden verhängt bei:<br />

- Verstößen gegen sportliche Grundsätze und unsportlichem Verhalten,<br />

insbesondere bei Verstößen gegen die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong><br />

und gegen die <strong>IBU</strong> Antidopingregeln;<br />

- Verstößen gegen die Verfassung der <strong>IBU</strong> und sonstigen Regeln der<br />

<strong>IBU</strong> sowie gegen Beschlüsse der Organe der <strong>IBU</strong>;<br />

- Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der <strong>Int</strong>eressen der<br />

<strong>IBU</strong> und bei Beeinträchtigung von Verträgen, die die <strong>IBU</strong> abgeschlossen<br />

hat;<br />

- Beleidigung der <strong>IBU</strong>, ihrer Organe, ihrer Mitglieder, deren Organe<br />

oder der ihnen angehörenden Personen.<br />

3.4 Suspendierung<br />

Im Falle der Überschreitung der festgelegten Hämoglobinwerte <strong>im</strong><br />

Blut können Athleten <strong>im</strong> <strong>Int</strong>eresse ihrer Gesundheit bis zur Erreichung<br />

der Normalwerte von der Teilnahme an Wettkämpfen suspendiert<br />

werden.<br />

ARTIKEL 4 VORAUSSETZUNGEN DER STRAFBARKEIT<br />

4.1 Bestraft wird, wer schuldhaft eine Regelwidrigkeit begeht.<br />

4.2 Bei Geringfügigkeit eines Vergehens kann von der Verhängung einer<br />

Strafe oder Disziplinarmaßnahme abgesehen werden und eine Belehrung<br />

erfolgen oder eine Zurechtweisung ausgesprochen werden.<br />

AUSGABE 2002 2/2<br />

<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN


4.3 Die zuständigen <strong>IBU</strong> Organe können von einer Strafe absehen beziehungsweise<br />

eine mildere Strafe als die vorgesehene verhängen,<br />

wenn sich der Athlet ernsthaft bemüht, den Schaden der Tat für die<br />

Sportgemeinschaft oder das Opfer wieder gutzumachen.<br />

ARTIKEL 5 STRAFEN<br />

Als Strafen werden verhängt:<br />

5.1 Verweis<br />

a) bei Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der <strong>Int</strong>eressen<br />

der <strong>IBU</strong>;<br />

b) bei Beleidigung der <strong>IBU</strong>, ihrer Organe, ihrer Mitglieder, deren<br />

Organe oder der ihnen angehörenden Personen sowie von Gästen<br />

der <strong>IBU</strong>;<br />

c) in allen Fällen von Regelwidrigkeiten, für die keine oder nicht ausdrücklich<br />

eine schwerere Strafe vorgesehen ist.<br />

5.2 Startverbot<br />

Ein Athlet oder eine Mannschaft erhält keine Erlaubnis zum Start<br />

a) bei einem Verstoß gegen die Qualifikationsbest<strong>im</strong>mungen des Artikels<br />

1.4 der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln;<br />

b) wenn die in Artikel 1.4.5 der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln geforderten<br />

Qualifikationskriterien nicht gegeben sind;<br />

c) be<strong>im</strong> Erscheinen am Start mit einer Ausrüstung, Bekleidung oder<br />

Werbung, die nicht dem Materialkatalog der <strong>IBU</strong> entspricht;<br />

d) be<strong>im</strong> Erscheinen am Start mit einer falschen Startnummer aufgrund<br />

eines von dem Athleten oder der eigenen Mannschaft<br />

begangenen Fehlers;<br />

e) bei einer Störung oder Gefährdung der Vertragsbeziehungen der<br />

<strong>IBU</strong>;<br />

f) bei einem Verstoß gegen die Regeln für das offizielle Training,<br />

Anschießen, Aufwärmen und Skitesten.<br />

Das Startverbot gilt für den Wettkampf, in dem der Verstoß erfolgte,<br />

beziehungsweise für den nächsten Wettkampf.<br />

5.3 1 Minute Zeitstrafe<br />

Mit einer Zeitstrafe von einer Minute wird ein Athlet oder eine Mannschaft<br />

bestraft,<br />

a) wer einem zum Überholen ansetzenden Athleten be<strong>im</strong> Überholen<br />

die Spur nicht auf die erste Aufforderung hin freigibt;<br />

2/3 AUSGABE 2002


) wer bei einem Staffelwettkampf die drei Schuss Reservepatronen<br />

nicht vor Beginn des Verschießens einer dieser Patronen in den<br />

hierfür vorgesehenen Behälter oder auf der Schießrampe ablegt;<br />

c) wer in sonstigen Fällen geringfügige Verstöße gegen die Grundsätze<br />

des Fairplays und der Sportlichkeit begeht.<br />

5.4 2 Minuten Zeitstrafe<br />

Eine Zeitstrafe von zwei Minuten wird verhängt gegen Athleten oder<br />

Mannschaften für:<br />

a) jede Strafrunde, die aufgrund von Schießfehlern unmittelbar nach<br />

jedem Liegend- und Stehendschießen von einem Athleten nicht<br />

gelaufen wird;<br />

b) die Anwendung der Skatingtechnik (ein oder beide Beine seitwärts)<br />

bei einem Massenstart in der Staffel, be<strong>im</strong> Massenstart<br />

Wettkampf oder bei einem Gruppenstart in den vorbereiteten<br />

Startspuren nach der Startlinie;<br />

c) jeden nicht abgefeuerten Schuss, bei dem der Athlet das Rennen<br />

<strong>im</strong> Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- oder Massenstartwettkampf aufn<strong>im</strong>mt,<br />

bevor er alle fünf Schuss abgefeuert hat, bzw. alle acht Schuss<br />

be<strong>im</strong> Staffelwettkampf und dabei nicht alle Ziele getroffen hat;<br />

d) kleinere Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays und der<br />

Sportlichkeit.<br />

5.5 Disqualifikation<br />

Ein Athlet oder eine Mannschaft wird disqualifiziert für:<br />

a) Teilnahme an einem Wettkampf ohne entsprechende Teilnahmeberechtigung/Qualifikation;<br />

b) Verstoß gegen eine der Best<strong>im</strong>mungen des Artikels 1.4 der Wettkampfregeln<br />

"Teilnahmeberechtigung von Wettkämpfern und<br />

Mannschaften";<br />

c) Teilnahme am Wettkampf <strong>im</strong> gedopten Zustand oder als Mitglied<br />

einer Staffel, von der ein oder mehr Mitglieder <strong>im</strong> gedopten<br />

Zustand am Wettkampf teilnahmen;<br />

d) Nichterscheinen zur Dopingkontrolle oder zum Bluttest nach Aufforderung<br />

hierzu;<br />

e) Annahme von nicht gestatteter Hilfeleistung, wie in Artikel 1.8.2<br />

der Wettkampfregeln definiert, seitens irgendeiner Person, eines<br />

Mitgliedes eines Betreuerstabes oder nicht am Wettkampf teilnehmenden<br />

Mitgliedes der eigenen Mannschaft oder einer fremden<br />

Mannschaft;<br />

AUSGABE 2002 2/4<br />

<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN


f) Verwendung von Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung, die nicht<br />

den <strong>IBU</strong> Regeln entsprechen, einschließlich nichtgenehmigter Werbung<br />

bei einer Veranstaltung oder einem Wettkampf der <strong>IBU</strong>;<br />

g) Umgehen der Start- und Zielkontrollen;<br />

h) Teilnahme am Wettkampf mit nicht gemäß den Regeln markierten<br />

Skiern oder Gewehr;<br />

i) Unzulässige Veränderung an Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung<br />

nach erfolgter Kontrolle und Markierung bei der Startkontrolle;<br />

j) Teilnahme an einem Wettkampf mit einer laut Startliste nicht<br />

zugewiesenen Startnummer oder Startnummernfarbe, ganz gleich<br />

ob dies ohne Verschulden, durch eigenes Verschulden oder Verschulden<br />

der eigenen Mannschaft geschieht;<br />

k) Abweichen vom markierten Streckenverlauf oder Laufen einer<br />

falschen Strecke, wodurch ein Zeitvorteil für sich oder die eigene<br />

Mannschaft entsteht, oder Laufen von Streckenschleifen in falscher<br />

Reihenfolge oder falscher Richtung;<br />

l) Verwendung von anderen Antriebsmitteln als Ski, Stöcke und eigene<br />

Muskelkraft;<br />

m) Nichtmitführen des Gewehrs während des Wettkampfes auf<br />

Skiern und Nichttragen des Gewehrs mit nach oben zeigendem<br />

Lauf auf der Strecke, wenn das Gewehr nicht beschädigt ist;<br />

n) Behinderung eines anderen Athleten auf der Strecke oder auf<br />

dem Schießstand durch eine ernsthafte Störung;<br />

o) Austausch beider Ski während des Wettkampfes;<br />

p Entgegennahme von unzulässiger Hilfeleistung durch eine andere<br />

Person bei der Reparatur von Ausrüstung oder Entgegennahme<br />

anderer nicht genehmigter Hilfeleistung;<br />

q) für das Verwenden irgendwelcher Substanzen oder Mittel<br />

während eines Wettkampfes, die zur Veränderung der Gleitfähigkeit<br />

der Ski dienen;<br />

r) Abgabe von mehr als fünf Schuss bei einer Schießeinlage <strong>im</strong> Einzel-,<br />

Sprint-, Verfolgungs- oder Massenstartwettkampf oder von mehr<br />

als acht Schuss <strong>im</strong> Staffelwettkampf;<br />

s) Verharren in einer falschen Schießhaltung und Schießstellung,<br />

nachdem ermahnt wurde;<br />

t) Verwendung eines zweiten Magazins, statt verlorene oder Ersatzmunition<br />

für nicht funktionierende Patronen oder Reservemunition<br />

<strong>im</strong> Staffelwettkampf einzeln zu <strong>laden</strong>;<br />

2/5 AUSGABE 2002


u) Verstoß gegen Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen be<strong>im</strong> Schießen nach<br />

Artikel 8.5 der Wettkampfregeln oder ernsthafter Verstoß gegen<br />

andere Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen;<br />

v) Für den Austausch des Gewehrs gegen ein anderes Gewehr nach<br />

dem Start an einem anderen Ort als am Schießstand;<br />

w) Ernsthafte Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays oder der<br />

Sportlichkeit.<br />

5.6 Suspendierung<br />

5.6.1 Weist der Bluttest bei männlichen Athleten einen Hämoglobinwert<br />

von mehr als 17,5 g/dl und bei weiblichen Athletinnen einen Hämoglobinwert<br />

von mehr als 16,0 g/dl auf, werden diese Athleten aus<br />

gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung von dem betreffenden<br />

<strong>IBU</strong> Wettkampf suspendiert und zu einem nächsten <strong>IBU</strong> Wettkampf<br />

erst wieder zugelassen, wenn ein erneuter Bluttest Hämoglobinwerte<br />

unter 17,5 g/dl bei männlichen bzw. 16,0 g/dl bei weiblichen<br />

Athletinnen aufweist.<br />

Ein erneuter Bluttest kann nicht früher als fünf Tage nach dem ersten<br />

Bluttest, der die erhöhten Hämoglobinwerte aufgewiesen hat, durchgeführt<br />

werden. Ein erneuter Bluttest muss spätestens vor der nächsten<br />

<strong>IBU</strong> Wettkampfveranstaltung erfolgen, sofern der Zeitraum zwischen<br />

dem ersten Bluttest, der erhöhte Hämoglobinwerte aufgewiesen<br />

hat, und der nächsten Wettkampfveranstaltung fünf Tage überschreitet.<br />

5.6.2 Wenn sich nach Ablauf der Protestzeit eines Wettkampfes herausstellt,<br />

dass ein Athlet einen schweren Regelverstoß begangen hat,<br />

kann die Wettkampfjury des betreffenden Wettkampfes die Suspendierung<br />

für den nächsten Wettkampf aussprechen. Im Falle eines<br />

besonders schweren Regelverstoßes kann der Vorstand die Suspendierung<br />

für mehr als einen Wettkampf auf bis zu höchstens 15 aufeinander<br />

folgende Wettkämpfe der laufenden Weltcups und der laufenden<br />

Weltmeisterschaft erweitern.<br />

5.7 Sperre<br />

5.7.1 Mit einer Sperre für einen Zeitraum von max<strong>im</strong>al drei Monaten wird<br />

bestraft, wer als Athlet unter Anwendung der Antidopingregeln des<br />

Dopings mit Ephedrin, Phenylpropanolamin, Pseudoephedrin, Koffein,<br />

Strychnin und entsprechenden Verbindungen (entsprechend der geltenden<br />

Fassung des Anhanges A zum Anti-doping Code Olympic<br />

Movement) in oder außerhalb eines Wettkampfes überführt wird.<br />

Athleten, die für schuldig befunden werden, eine dieser Substanzen<br />

AUSGABE 2002 2/6<br />

<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN


ein zweites Mal verwendet zu haben, werden für einen Zeitraum von<br />

zwei Jahren gesperrt. Für jede weitere derartige Verletzung wird eine<br />

Sperre für <strong>IBU</strong> Wettkämpfe auf Lebenszeit verhängt.<br />

5.7.2 Eine Sperre für einen Zeitraum von zwei Jahren wird über Athleten<br />

verhängt, die unter Anwendung der Antidopingregeln des Dopings in<br />

oder außerhalb eines Wettkampfes mit jeder anderen verbotenen<br />

Substanz überführt werden. Athleten, die für schuldig befunden werden,<br />

auf diese Art und Weise ein zweites oder weiteres Mal gedopt<br />

zu sein, werden auf Lebenszeit für <strong>IBU</strong> Wettkämpfe gesperrt.<br />

5.7.3 Die zeitlich befristete Sperre beginnt mit dem Tag, an dem die die<br />

Sperre begründende Urinprobe/Blutprobe entnommen wurde, zu laufen.<br />

Die Sperre erstreckt sich auf die zwei in diesen Zeitraum fallenden<br />

Weltmeisterschaften und gegebenenfalls die Olympischen Winterspiele.<br />

Die Sperre auf Lebenszeit beginnt am Tag der Verfehlung.<br />

5.7.4 Handel mit verbotenen Substanzen durch Athleten<br />

Eine lebenslange Sperre wird über Athleten verhängt, die für schuldig<br />

befunden wurden, mit verbotenen Substanzen, wie sie in den <strong>IBU</strong><br />

Antidopingregeln aufgezählt sind, <strong>im</strong> Sinne von Artikel 1.2.2 Antidopingregeln<br />

gehandelt zu haben. Jeder Versuch soll gleich wie die Tat<br />

geahndet werden. Die Unwissenheit über die Natur oder Zusammensetzung<br />

der verbotenen Substanzen oder über die Natur oder Wirkung<br />

der in Frage stehenden Methoden der Athleten, die des Handels<br />

mit verbotenen Substanzen für schuldig befunden worden sind,<br />

stellt keinen mildernden Umstand oder keinen Strafausschließungsgrund<br />

dar. Athleten, die des Handels mit verbotenen Substanzen für<br />

schuldig befunden worden sind, sind außerdem auf Lebenszeit von<br />

jeder Funktion innerhalb der <strong>IBU</strong> ausgeschlossen.<br />

5.8 Verweigerung der Dopingkontrolle oder des Bluttests<br />

Athleten, die für eine Dopingkontrolle oder einen Bluttest ausgewählt<br />

werden und sich diesen Kontrollen oder Untersuchungen nicht unterziehen,<br />

werden so behandelt, als sei ihr gedopter Zustand oder ein<br />

erhöhter Hämoglobinwert erwiesen. In diesen Fällen wird das Vorliegen<br />

von Verschulden rechtlich vermutet.<br />

5.9 Die Auferlegung irgendeiner Strafe wegen Dopings ist mit dem Verlust<br />

einer Platzierung oder eines Ergebnisses beziehungsweise einer<br />

Medaille und dem Verfall der Preisgelder, die für die entsprechende<br />

Veranstaltung zugesprochen worden sind, verbunden.<br />

2/7 AUSGABE 2002


5.10. Geldbuße<br />

Im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Verfassung, die<br />

Regeln der <strong>IBU</strong> oder gegen Beschlüsse der Organe der <strong>IBU</strong> oder <strong>im</strong><br />

Falle einer Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der <strong>Int</strong>eressen<br />

der <strong>IBU</strong> kann eine Geldbuße von € 70,- bis € 10.000,- verhängt<br />

werden.<br />

5.11. Die unter den Artikeln 5.3 – 5.5 vorgesehenen Strafen können nur<br />

vor Veröffentlichung der Endergebnisse verhängt werden.<br />

ARTIKEL 6 DISZIPLINARMASSNAHMEN<br />

Als Disziplinarmaßnahmen werden gegen in Artikel 3.2 genannte<br />

Personen, die nicht Athleten sind, verhängt:<br />

6.1 Verweis<br />

Im Falle eines geringfügigen Verstoßes gegen die Verfassung, die<br />

Regeln der <strong>IBU</strong> oder gegen Beschlüsse der Organe der <strong>IBU</strong> sowie<br />

Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der <strong>Int</strong>eressen der<br />

<strong>IBU</strong> wird ein Verweis ausgesprochen.<br />

6.2 Geldbuße<br />

6.2.1 Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Verfassung, die<br />

Regeln der <strong>IBU</strong> oder gegen Beschlüsse der Organe der <strong>IBU</strong> sowie<br />

Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der <strong>Int</strong>eressen der<br />

<strong>IBU</strong> kann – je nach Schwere des Vergehens – eine Geldbuße von<br />

€ 70,- bis € 10.000,- verhängt werden.<br />

6.2.2 Gegen einen Mitgliedsverband wird eine Geldbuße von € 350,- verhängt,<br />

wenn die Einnahme von zulässigen, aber anmeldepflichtigen<br />

Substanzen nicht vor Wettkampfbeginn dem Medizinischen Komitee<br />

der <strong>IBU</strong> schriftlich mitgeteilt und diese Einnahme bei einer Dopingkontrolle<br />

durch das Labor festgestellt wird. Eine ebensolche Geldbuße<br />

wird über einen Mitgliedsverband verhängt, der seine Verpflichtungen<br />

nach Artikel 3 der Antidopingregeln nicht erfüllt.<br />

6.2.3 Die Geldbußen fallen der <strong>IBU</strong> zu.<br />

6.2.4 Ein Mitgliedsverband, von dem ein Funktionär bei einem Weltcup<br />

oder einer Weltmeisterschaft für schuldig befunden worden ist, be<strong>im</strong><br />

Gebrauch einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode, wie<br />

sie in den <strong>IBU</strong> Antidopingregeln festgelegt sind, beraten, den<br />

Gebrauch zugelassen oder dabei mitgewirkt hat, verliert jeden finanziellen<br />

Beitrag bzw. jede finanzielle Unterstützung der <strong>IBU</strong> für die<br />

AUSGABE 2002 2/8<br />

<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN


etreffende und alle anderen Veranstaltungen <strong>im</strong> Zeitraum von<br />

einem Jahr.<br />

6.3 Sperre<br />

6.3.1 Eine Sperre für einen Zeitraum von max<strong>im</strong>al drei Monaten für die<br />

erste, von zwei Jahren für die zweite und auf Lebenszeit für jede<br />

weitere derartige Verfehlung betreffend die Betreuung von Athleten<br />

und/oder die Ausrichtung von <strong>IBU</strong> Wettkämpfen wird über Personen,<br />

die unter Artikel 3.2 Disziplinarregeln fallen, verhängt, die für schuldig<br />

befunden werden, am Doping von Athleten mit Substanzen, die<br />

in Artikel 5.7.1 aufgezählt werden, mit oder ohne Kenntnis der Athleten<br />

mitgewirkt zu haben.<br />

6.3.2 Eine Sperre von zwei Jahren wird über Personen, die unter Artikel<br />

3.2 Disziplinarregeln fallen, und/oder Personen, die beauftragt sind,<br />

<strong>IBU</strong> Wettkampfveranstaltungen zu organisieren, verhängt, die für<br />

schuldig befunden werden, am Doping von Athleten durch den<br />

Gebrauch von jeder anderen verbotenen Substanz, mit oder ohne<br />

Kenntnis der Athleten, mitgewirkt zu haben. Personen, die solcher<br />

Verfehlungen ein zweites Mal für schuldig befunden werden, werden<br />

auf Lebenszeit gesperrt.<br />

6.3.3 Jede Person unter Artikel 3.2 der Disziplinarregeln, der irgendeine<br />

Verwicklung in Blutdopingprogramme nachgewiesen wird, wird auf<br />

Lebenszeit von <strong>IBU</strong> Wettkämpfen ausgeschlossen.<br />

6.3.4 Handel mit verbotenen Substanzen durch andere Personen<br />

Personen, die in Artikel 3.2 der Disziplinarregeln aufgezählt werden<br />

und/oder Personen, die beauftragt sind, <strong>IBU</strong> Veranstaltungen zu<br />

organisieren, und die für schuldig befunden worden sind, mit verbotenen<br />

Substanzen, wie sie in den <strong>IBU</strong> Antidopingregeln aufgezählt<br />

sind, <strong>im</strong> Sinne von Artikel 1.2.2 der Antidopingregeln gehandelt zu<br />

haben, werden auf Lebenszeit von der Mitwirkung in einer <strong>IBU</strong> Sportorganisation,<br />

einem <strong>IBU</strong> Organ, einer Tätigkeit <strong>im</strong> Rahmen der <strong>IBU</strong><br />

oder einer <strong>IBU</strong> Veranstaltung, in welcher Funktion auch <strong>im</strong>mer, ausgeschlossen.<br />

Jeder Versuch soll gleich wie die Tat selbst geahndet werden.<br />

Die Unwissenheit über die Natur oder Zusammensetzung der<br />

verbotenen Substanzen oder über die Natur oder Wirkung der in Frage<br />

stehenden Methoden der Personen, die des Handels mit verbotenen<br />

Substanzen für schuldig befunden worden sind, stellt keinen mildernden<br />

Umstand oder keinen Strafausschließungsgrund dar.<br />

2/9 AUSGABE 2002


6.4 Entfernung aus einer Funktion<br />

Personen, die in Artikel 3.2 aufgezählt werden und die wiederholt<br />

die <strong>IBU</strong> Verfassung, die <strong>IBU</strong> Regeln oder Entscheidungen der <strong>IBU</strong><br />

Organe oder anderer zuständiger Stellen der <strong>IBU</strong> in ernstzunehmender<br />

Weise verletzen, werden ihrer Funktion innerhalb der <strong>IBU</strong> enthoben.<br />

ARTIKEL 7 ORGANE UND MATERIELLE ZUSTÄNDIGKEIT<br />

7.1 Straf- und Disziplinargewalt wird in 1. Instanz durch die<br />

Wettkampfjury und durch den Vorstand ausgeübt.<br />

7.2 Der Vorstand der <strong>IBU</strong> ist zuständig für die Verhängung von<br />

Suspendierungen, ausgenommen jener betreffend Artikel 5.6.2.,<br />

1. Satz, Sperren, Geldbußen sowie Entfernungen aus einer Funktion.<br />

Für die Verhängung aller anderen Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

ist die Wettkampfjury zuständig.<br />

7.3 Gegen Straf- und Disziplinarentscheidungen der Wettkampfjury<br />

besteht die Möglichkeit der Berufung an die Berufungsjury,<br />

gegen Straf- und Disziplinarentscheidungen des Vorstandes<br />

besteht die Möglichkeit der Berufung an das Schiedsgericht.<br />

ARTIKEL 8 BERUFUNGSJURY<br />

8.1 Die Berufungsjury besteht aus 5 Mitgliedern und wird für jede<br />

<strong>IBU</strong> Veranstaltung neu zusammengesetzt. Den Vorsitz führt ein Mitglied<br />

des <strong>IBU</strong> Vorstandes und wird von diesem für jede <strong>IBU</strong> Veranstaltung<br />

einer Wettkampfsaison ernannt. Die anderen Mitglieder der<br />

Berufungsjury müssen auch Mitglieder des Vorstandes sein, sofern<br />

genügend anwesend sind. Bei Wettkämpfen, bei denen nicht genügend<br />

Vorstandsmitglieder anwesend sind, sind die anderen Mitglieder<br />

der Berufungsjury Mannschaftsführer und Trainer der an der Mannschaftsführersitzung<br />

teilnehmenden Mannschaften.<br />

Diese Regel gilt für Olympische Winterspiele, Weltmeisterschaften,<br />

Jugend- und Junioren Weltmeisterschaften und Weltcups.<br />

8.2 Die vier Mitglieder der Berufungsjury, die nicht Vorsitzender<br />

sind, werden spätestens am Tag der Mannschaftsführersitzung,<br />

die am Tag vor dem ersten offiziellen Training stattfindet, und<br />

vor der Wahl der Wettkampfjury aus den anwesenden Mitgliedern<br />

des Vorstandes oder aus den Mannschaftsführern und Trainern der an<br />

der Mannschaftsführersitzung teilnehmenden Mannschaften gewählt.<br />

Die Wahl wird vom Vorsitzenden der Berufungsjury geleitet. Die Mit-<br />

AUSGABE 2002 2/10<br />

<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN


glieder der Berufungsjury dürfen kein Wettkampffunktionär und kein<br />

Mitglied der Wettkampfjury sein. Für die Wahl hat jeder Mitgliedsverband<br />

nur eine St<strong>im</strong>me.<br />

8.3 In Angelegenheiten, die eine Nation betreffen, der der Vorsitzende<br />

oder ein Mitglied der Berufungsjury von ihrer Staatsbürgerschaft<br />

zugehören oder für die sie arbeiten, gelten diese als befangen und<br />

sind nicht st<strong>im</strong>mberechtigt. Betrifft die Befangenheit den Vorsitzenden,<br />

übern<strong>im</strong>mt zur Regelung der betreffenden Angelegenheit ein<br />

anderes Mitglied des Vorstandes der <strong>IBU</strong> oder, sofern ein solches<br />

nicht anwesend ist, das älteste Mitglied der Berufungsjury den Vorsitz.<br />

8.4 Für das Wahlverfahren und für Entscheidungen gilt Artikel 2.3 der<br />

<strong>IBU</strong> Wettkampfregeln.<br />

ARTIKEL 9 <strong>IBU</strong> SCHIEDSGERICHT<br />

9.1 Das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht, als eine unabhängige Einrichtung,<br />

besteht aus 3 Schiedsrichtern, von denen mindestens der Vorsitzende<br />

die Befähigung zum Richteramt haben muss.<br />

9.2 Schiedsrichterliste:<br />

Jedes Mitglied der <strong>IBU</strong> hat das Recht, zwei Schiedsrichter zu benennen,<br />

die die Schiedsrichterliste bilden, aus der das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht für<br />

jeden einzelnen Fall zusammengesetzt wird. Die Benennung erfolgt<br />

mit eingeschriebener Post an den Generalsekretär des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichtes.<br />

Der Generalsekretär des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichts wird aus den Mitgliedern<br />

des Rechtsausschusses von diesen gewählt. Der Generalsekretär<br />

des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichts fungiert als Depositär der Schiedsrichterliste<br />

und informiert die <strong>IBU</strong> Mitgliedsverbände jedes Jahr zum<br />

1. September über den aktuellen Stand der Schiedsrichterliste.<br />

9.3 Ein Schiedsrichter wird von dem Berufungswerber, ein weiterer<br />

Schiedsrichter vom Vorstand der <strong>IBU</strong> ernannt.<br />

9.4 Die beiden Schiedsrichter haben sich binnen 10 Tagen nach<br />

der Benennung des zweiten Schiedsrichters auf einen Vorsitzenden<br />

zu einigen. Kommt die Einigung innerhalb dieser Frist nicht zustande<br />

und einigen sich die beiden Schiedsrichter nicht auf eine Frist, binnen<br />

der sie die Wahl des Vorsitzenden vornehmen werden, so wird der<br />

Vorsitzende auf Antrag einer Partei vom Präsidenten des CAS Lausanne/SUI<br />

ernannt.<br />

2/11 AUSGABE 2002


9.5 Bei Wegfall oder Verhinderung eines Schiedsrichters<br />

wird der Nachfolger ebenso ausgewählt wie der Vorgänger.<br />

ARTIKEL 10VERFAHREN VOR DER WETTKAMPFJURY<br />

10.1 Die Zusammensetzung der Wettkampfjury ist in Artikel<br />

2.3.2 der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln festgelegt.<br />

10.2 Die Wettkampfjury verhängt Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

auf Vorschlag der TD, IKR, des Wettkampfpersonals, aufgrund von<br />

Feststellungen ihrer Mitglieder oder aufgrund von Protesten.<br />

10.3 Ehe die Wettkampfjury eine Strafe verhängt, muss der<br />

betroffene Athlet oder sein Mannschaftsführer - soweit möglich und<br />

rechtzeitig erreichbar - angehört werden.<br />

10.4 Die Wettkampfjury ist unabhängig. Sie ist in ihrer Beweisaufnahme<br />

und Beweiswürdigung frei.<br />

10.5 Gibt die Wettkampfjury Protesten gegen die Verhängung einer<br />

Strafe oder Disziplinarmaßnahme nicht statt, besteht die Möglichkeit<br />

zur Berufung an die Berufungsjury.<br />

ARTIKEL 11VERFAHREN VOR DEM VORSTAND<br />

11.1 Die Verhängung von Geldbußen und die Entfernung aus einer<br />

Funktion erfolgt nach vorheriger Anhörung des Betroffenen <strong>im</strong> Rahmen<br />

der nächst folgenden ordentlichen Sitzung des Vorstandes. Hinsichtlich<br />

des Verfahrens gilt Artikel 7 der <strong>IBU</strong> Verfassung. Die Entscheidung<br />

ist dem Betroffenen in schriftlicher Form mitzuteilen.<br />

11.2 Die Anordnung von Suspendierungen und Sperren erfolgt<br />

<strong>im</strong> Rahmen einer außerordentlichen Sitzung, die binnen 2 Wochen<br />

ab Bekanntgabe des positiven Ergebnisses der B-Probe an den Generalsekretär<br />

stattfinden muss.<br />

11.3 Dem Betroffenen und seinem Nationalen Verband ist<br />

rechtliches Gehör und Gelegenheit, sich eines Beistandes zu bedienen,<br />

zu gewähren. Der Vorstand ist in seiner Beweisaufnahme und<br />

Beweiswürdigung frei.<br />

11.4 Die Entscheidung ist mit Begründung in schriftlicher Form dem<br />

Betroffenen binnen 14 Tagen ab ihrem Ergehen zuzustellen.<br />

11.5 Die durch die außerordentliche Vorstandssitzung und die<br />

durch die B-Proben Untersuchung entstandenen Kosten trägt <strong>im</strong> Falle<br />

der Verurteilung der Betroffene, ersatzweise der betroffene Verband.<br />

AUSGABE 2002 2/12<br />

<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN


ARTIKEL 12BERUFUNGSVERFAHREN VOR DER BERUFUNGSJURY<br />

12.1 Die Frist zur Erhebung einer Berufung gegen die Verhängung<br />

einer Strafe oder einer Disziplinarmaßnahme durch die Wettkampfjury<br />

beträgt 1 Stunde. Diese Frist beginnt vor und während des Wettkampfes<br />

mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Wettkampfjury<br />

und nach Ende des Wettkampfes nach Veröffentlichung der offiziellen<br />

Ergebnisliste eines Wettkampfes zu laufen.<br />

12.2 Die Berufungsjury tritt unverzüglich nach Ablauf dieser Frist<br />

zusammen und fällt ihre Entscheidung so rasch als möglich, jedenfalls<br />

noch vor 24 Uhr desselben Tages.<br />

12.3 Die Berufung erfolgt in schriftlicher Form an den Vorsitzenden der<br />

Berufungsjury und ist be<strong>im</strong> Wettkampfbüro einzureichen. Gleichzeitig<br />

ist eine Gebühr von € 75,- be<strong>im</strong> Wettkampfbüro zu hinterlegen. Diese<br />

Gebühr verfällt <strong>im</strong> Falle einer Ablehnung der Berufung an die <strong>IBU</strong>.<br />

12.4 Der Vorsitzende der Wettkampfjury hat der Berufungsjury<br />

die Gründe für die Entscheidung der Wettkampfjury darzulegen.<br />

12.5 Dem Beteiligten ist rechtliches Gehör und Gelegenheit zur Hinzuziehung<br />

eines Beistandes zu gewähren. Die Entscheidung ergeht<br />

schriftlich und ist in der <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle aufzubewahren.<br />

12.6 Bei Nichtanwesenheit des Berufungswerbers wird gegen diesen<br />

entschieden.<br />

12.7 Die Berufungsjury ist in Beweisaufnahme und Beweiswürdigung<br />

frei.<br />

12.8 Die Entscheidung der Berufungsjury ist unanfechtbar.<br />

ARTIKEL 13 BERUFUNGSVERFAHREN VOR DEM<br />

<strong>IBU</strong> SCHIEDSGERICHT<br />

13.1 Der Berufungswerber hat den Gegenstand seiner Berufung und<br />

seinen Antrag an das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht unter kurzer Angabe des<br />

Sachverhalts durch eingeschriebenen Brief dem Generalsekretär des<br />

<strong>IBU</strong> Schiedsgerichts innerhalb eines Monats nach Erhalt der entsprechenden<br />

Entscheidung, gegen die er Berufung einlegen möchte, mitzuteilen<br />

und gleichzeitig seinen Schiedsrichter zu benennen.<br />

13.2 Der Vorstand hat innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung<br />

seinen Schiedsrichter zu benennen und zwar auch an den Berufungswerber.<br />

Erfolgt diese Benennung nicht, kann der Berufungswerber die<br />

2/13 AUSGABE 2002


Benennung des zweiten Schiedsrichters durch den Generalsekretär<br />

des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichts erbitten.<br />

13.3 Die Schiedsrichter sind bei ihren Entscheidungen an die <strong>IBU</strong> Verfassung,<br />

Regeln, Wettkampfregeln und <strong>IBU</strong> Antidopingregeln sowie<br />

an die Vorschriften des materiellen Rechts der Republik Österreich<br />

gebunden. Soweit in der Verfassung und Regeln der <strong>IBU</strong> nichts anderes<br />

best<strong>im</strong>mt ist, gelten für das Schiedsverfahren die allgemeinen<br />

Vorschriften des Österreichischen Zivilprozessrechts.<br />

13.4 Die Schiedsrichter haben je nach Sachlage auf eine gütliche Einigung<br />

hinzuwirken. Bei Gefahr <strong>im</strong> Verzug ist der Präsident des <strong>IBU</strong><br />

Schiedsgerichtes ermächtigt, vorläufige und rechtsverwahrende Maßnahmen<br />

zu beschließen.<br />

13.5 Das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach mündlicher<br />

Verhandlung nach Möglichkeit innerhalb einer Frist von 3 Monaten<br />

ab seiner Konstituierung.<br />

13.6 In der mündlichen Verhandlung ist der Sachverhalt durch<br />

Anhörung des Berufungswerbers, eines Vertreters des Vorstandes,<br />

etwaiger Zeugen und vom <strong>IBU</strong> Schiedsgericht auszuwählender Sachverständiger<br />

aufzuklären.<br />

13.7 Unabhängig von Anträgen der Parteien können weitere<br />

Beweismittel herangezogen werden.<br />

13.8 Dem Berufungswerber und einem Vertreter des Vorstandes ist<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Anwesenheit bei Zeugenvernehmungen<br />

zu geben.<br />

13.9 Verhandlungen sind für <strong>IBU</strong> Mitglieder öffentlich.<br />

13.10 Das Nichterscheinen einer Partei hindert nicht die Durchführung<br />

des Verfahrens.<br />

13.11 Der Berufungswerber und der Vorstand können sich<br />

während des ganzen Verfahrens eines rechtskundigen Beistandes<br />

bedienen.<br />

13.12 Einer Berufung gegen Entscheidungen des Vorstandes<br />

kommt keine aufschiebende Wirkung zu.<br />

13.13 Die vom <strong>IBU</strong> Schiedsgericht getroffene Entscheidung ist<br />

dem Berufungswerber und dem Vorstand der <strong>IBU</strong> innerhalb von 14 Tagen<br />

ab Ergehen schriftlich mit Begründung per Einschreiben zuzustellen.<br />

AUSGABE 2002 2/14<br />

<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN


13.14 Das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht entscheidet auch über die Kosten des<br />

Verfahrens.<br />

Diese können den Beteiligten anteilig oder einer Partei ganz auferlegt<br />

werden. Wenn ein Antrag auf Schiedsspruch eingebracht wird,<br />

hat der Beschwerdeführer eine Gebühr von € 350,- zu entrichten,<br />

ohne die das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht nicht zu tagen beginnt. Im Zuge der<br />

Bildung des Schiedsgerichtes setzt der Generalsekretär des <strong>IBU</strong><br />

Schiedsgerichtes unbeschadet späterer Änderungen die Summe und<br />

Zahlungsmodalitäten des Gerichtskostenvorschusses fest. Jede Partei<br />

hat die Kosten für einen Schiedsrichter und die Hälfte der Kosten des<br />

Präsidenten sowie die Kosten ihrer Zeugen, Experten und Übersetzer<br />

vorzuschießen.<br />

13.15 Die Entscheidungen des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichtes sind endgültig<br />

und unanfechtbar, mit Ausnahme von Entscheidungen in Doping-<br />

Angelegenheiten. In Doping-Angelegenheiten ist eine Berufung an<br />

das CAS in Lausanne (Sportschiedsgericht) möglich.<br />

ARTIKEL14 HAFTUNGSAUSSCHLUSS<br />

Die zur Vollziehung der vorliegenden Disziplinarregeln zuständigen<br />

Organe und ihre Mitglieder können wegen ihrer Entscheidung nicht<br />

auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.<br />

ARTIKEL 15INKRAFTTRETEN<br />

Die Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong> traten am 1. Juli 1994 in Kraft und<br />

wurden auf den Kongressen 1996, 1998, 2000 und 2002 geändert.<br />

Sie gelten in der geänderten Fassung ab 30.06.2002.<br />

2/15 AUSGABE 2002


<strong>IBU</strong><br />

WETTKAMPFREGELN<br />

GENEHMIGT DURCH DEN<br />

<strong>IBU</strong> KONGRESS 2002<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


3/1 AUSGABE 2002


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

1.1 Anwendung .......................................................................... 5<br />

1.2 Wettkämpferklassen ................................................................ 5<br />

1.3 Wettkampfarten .................................................................... 5<br />

1.4 Teilnahmeberechtigung von Wettkämpfern und Mannschaften ..... 10<br />

1.5 Einschreibung und Meldung .................................................... 11<br />

1.6 Auslosung und Zuweisung von Startnummern ...........................13<br />

1.7 Mannschaftsführersitzungen .................................................. 17<br />

1.8 Verbote und Sanktionen für nicht am Wettkampf<br />

teilnehmende Personen ........................................................ 18<br />

2. ORGANISATIONSGREMIEN UND ERNENNUNGEN<br />

2.1 Allgemeine Organisationsgremien und Ernennungen .................. 19<br />

2.2 Das Organisationskomitee ...................................................... 19<br />

2.3 Die Wettkampfjury ................................................................ 20<br />

2.4 Technische Delegierte ............................................................ 22<br />

2.5 <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter .................................................... 23<br />

3. WETTKAMPFANLAGEN UND EINRICHTUNGEN<br />

3.1 Allgemeines ........................................................................ 25<br />

3.2 Startbereiche ........................................................................ 27<br />

3.3 Laufstrecke und dazugehörige Teile ........................................ 29<br />

3.4 Schießstand ........................................................................ 33<br />

3.5 Zielbereich .......................................................................... 38<br />

3.6 Wachs- und Wärmehütten für die Mannschaften ........................ 39<br />

4. WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG<br />

4.1 Allgemeine Regeln ................................................................ 39<br />

4.2 Überprüfungen von Ausrüstung und Bekleidung ........................ 39<br />

5. TRAINING UND ANSCHIESSEN<br />

5.1 Allgemeines ........................................................................ 43<br />

5.2 Offizielles Training ................................................................ 43<br />

5.3 Anschießen der Gewehre ........................................................ 44<br />

5.4 Aufwärmen auf der Strecke .................................................... 45<br />

5.5 Skitests .............................................................................. 46<br />

6. STARTBESTIMMUNGEN<br />

6.1 Arten von Starts und Startintervalle ........................................ 46<br />

6.2 Startstellungen und Starts ...................................................... 47<br />

AUSGABE 2002 3/2<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


6.3 Startsignale ........................................................................ 48<br />

6.4 Startzeit, Frühstart, verspäteter Start und Fehlstart .................... 49<br />

6.5 Startnummern ...................................................................... 51<br />

6.6 Wetterbedingungen .............................................................. 52<br />

7. LANGLAUFBESTIMMUNGEN<br />

7.1 Allgemeines ........................................................................ 54<br />

7.2 Behinderung ........................................................................ 55<br />

7.3 Austausch von Ausrüstung, Reparaturen, Hilfeleistung ................ 56<br />

8. SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />

8.1 Allgemeines ........................................................................ 56<br />

8.2 Spezielle Schießregeln für die jeweiligen Wettkampfarten .......... 57<br />

8.3 Schießstellungen .................................................................. 58<br />

8.4 Schießhilfen ........................................................................ 58<br />

8.5 Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen ...................................................... 59<br />

8.6 Patronenversager, verlorene Patronen und beschädigte Gewehre .. 60<br />

8.7 Fehlerhafte oder nicht funktionierende Wettkampfscheiben ........ 61<br />

9. ZIELEINLAUF, WETTKAMPFZEIT UND ERGEBNISSE<br />

9.1 Zieleinlauf ............................................................................ 63<br />

9.2 Die Wettkampfzeit ................................................................ 63<br />

9.3 Zeitnahmesysteme ................................................................ 65<br />

9.4 Wettkampfergebnisse ............................................................ 65<br />

10. PROTESTE<br />

10.1 Allgemeines ........................................................................ 68<br />

10.2 Protestarten und Bedingungen ................................................ 68<br />

11. STRAFBESTIMMUNGEN .................................................. 69<br />

12. WELTMEISTERSCHAFTEN - VERANSTALTUNGSREGELN<br />

12.1 Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen .................................................... 69<br />

12.2 Bewerbungen und Ernennung von Ausrichtern .......................... 69<br />

12.3 Veranstaltungsplan und Programm .......................................... 70<br />

12.4 Berichte über den Fortgang .................................................... 70<br />

12.5 Informationsschriften und Einladungen .................................... 70<br />

12.6 Teilnahme ............................................................................ 71<br />

12.7 Preise ................................................................................ 73<br />

12.8 Leibchen der Führenden ........................................................ 73<br />

3/3 AUSGABE 2002


13. OLYMPISCHE WINTERSPIELE - VERANSTALTUNGSREGELN<br />

13.1 Regeln ................................................................................ 73<br />

13.2 Zeitplan und Programm ........................................................ 74<br />

14. KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN UND KONTINENTAL-<br />

CUPS - VERANSTALTUNGSREGELN<br />

14.1 Kontinentalmeisterschaften .................................................... 74<br />

14.2 Kontinentalcups .................................................................... 75<br />

15. WELTCUP - VERANSTALTUNGSREGELN<br />

15.1 Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen .................................................... 76<br />

15.2 Jährlicher Zeitplan für WC Veranstaltungen .............................. 76<br />

15.3 Bewerbungen um Ausrichtung und Ernennung von Ausrichtern .... 77<br />

15.4 WC Programm ...................................................................... 77<br />

15.5 Ausschreibungen .................................................................. 77<br />

15.6 Teilnahme ............................................................................ 77<br />

15.7 Leibchen für die Führenden <strong>im</strong> WC .......................................... 79<br />

15.8 WC Wertung ........................................................................ 80<br />

15.9 Preise ................................................................................ 83<br />

TABELLEN<br />

Tabelle 1 – Wettkampfspezifikationen –<br />

Skilanglauf und Schießen ...................................... 7<br />

Tabelle 2 – Temperaturentsprechung unter Berücksichtigung<br />

des Windfaktors .................................................. 53<br />

ANHÄNGE<br />

ANHANG A MATERIALKATALOG<br />

ANHANG B AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY, DER TECHNISCHEN<br />

DELEGIERTEN UND INTERNATIONALEN KAMPFRICHTER<br />

ANHANG C AUSBILDUNG UND LIZENZVERGABE FÜR TECHNISCHE<br />

DELEGIERTE UND INTERNATIONALE KAMPFRICHTER<br />

ANHANG D REGELN FÜR KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN<br />

ANHANG E REGELN FÜR KONTINENTALCUPVERANSTALTUNGEN<br />

ANHANG F REGELN FÜR SOMMERBIATHLON<br />

ANHANG G REGELN FÜR ARCHERY BIATHLON<br />

AUSGABE 2002 3/4<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

1.1 ANWENDUNG<br />

Diese Regeln müssen bei WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen<br />

voll angewendet werden. Bei Kontinentalmeisterschaften (KM)<br />

und Kontinentalcupveranstaltungen (KC) müssen sie grundsätzlich<br />

und, soweit sie anwendbar sind, angewendet werden. Bei anderen<br />

internationalen Veranstaltungen sind diese Regeln ebenfalls anzuwenden,<br />

es sei denn, in einem gesonderten <strong>Regelwerk</strong> oder in der<br />

Ausschreibung werden Änderungen bekannt gegeben. Bei Olympischen<br />

Winterspielen (OWS) sind diese Regeln, falls vom IOC nicht anderweitig<br />

festgelegt, ebenfalls anzuwenden.<br />

1.2 WETTKÄMPFERKLASSEN<br />

Die folgenden Klassen sind bei <strong>IBU</strong> Wettkämpfen zugelassen:<br />

1.2.1 Männer und Frauen<br />

Männliche und weibliche Wettkämpfer, die am Stichtag 31. Dezember<br />

ihr 21. Lebensjahr vollendet haben, werden als Männer bzw.<br />

Frauen bezeichnet und treten als Männer und Frauen jeweils nur<br />

noch bei den Wettkämpfen in der Männer- bzw. Frauenklasse der<br />

Saison, die am 1. November desselben Jahres startet, an.<br />

1.2.2 Junioren und Juniorinnen<br />

Männliche und weibliche Wettkämpfer, die am Stichtag 31. Dezember<br />

ihr 19. Lebensjahr vollendet haben, werden als Junioren bzw.<br />

Juniorinnen bezeichnet und treten jeweils nur bei Wettkämpfen der<br />

Junioren bzw. der Juniorinnen der Saison, die am 1. November desselben<br />

Jahres beginnt, an. Für sie werden gesonderte Wettkämpfe<br />

veranstaltet. Jedoch ist es Junioren gestattet, in der Klasse der Männer,<br />

und Juniorinnen, in der Klasse der Frauen zu starten.<br />

1.2.3 Jugend männlich und Jugend weiblich<br />

Wettkämpfer, die noch nicht das Alter der Junioren bzw. Juniorinnen,<br />

wie oben festgelegt, erreicht haben, werden als Jugend männlich bzw.<br />

Jugend weiblich definiert, für deren Klasse gesonderte Wettkämpfe<br />

veranstaltet werden. Jedoch ist es der Jugend männlich gestattet, an<br />

Wettkämpfen der Männer und Junioren, und der Jugend weiblich, an<br />

Wettkämpfen der Frauen und Juniorinnen teilzunehmen.<br />

1.3 WETTKAMPFARTEN<br />

Die folgenden Wettkampfarten sind bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen zugelassen:<br />

3/5 AUSGABE 2002


1.3.1 Männer<br />

a) 20 km Einzelwettkampf;<br />

b) 10 km Sprintwettkampf;<br />

c) 12,5 km Verfolgungswettkampf;<br />

d) 4 x 7,5-km Staffelwettkampf;<br />

e) 15 km Massenstartwettkampf.<br />

1.3.2 Frauen<br />

a) 15 km Einzelwettkampf;<br />

b) 7,5 km Sprintwettkampf;<br />

c) 10 km Verfolgungswettkampf;<br />

d) 4 x 6 km Staffelwettkampf;<br />

e) 12,5 km Massenstartwettkampf.<br />

1.3.3 Junioren<br />

a) 15 km Einzelwettkampf;<br />

b) 10 km Sprintwettkampf;<br />

c) 12,5 km Verfolgungswettkampf;<br />

d) 4 x 7,5 km Staffelwettkampf;<br />

e) 12,5 km Massenstartwettkampf.<br />

1.3.4 Juniorinnen<br />

a) 12,5 km Einzelwettkampf;<br />

b) 7,5 km Sprintwettkampf;<br />

c) 10 km Verfolgungswettkampf;<br />

d) 3 x 6 km Staffelwettkampf;<br />

e) 10 km Massenstartwettkampf.<br />

1.3.5 Jugend männlich<br />

a) 12,5 km Einzelwettkampf;<br />

b) 7,5 km Sprintwettkampf;<br />

c) 10 km Verfolgungswettkampf;<br />

d) 3 x 7,5 km Staffelwettkampf.<br />

1.3.6 Jugend weiblich<br />

a) 10 km Einzelwettkampf;<br />

b) 6 km Sprintwettkampf;<br />

c) 7,5 km Verfolgungswettkampf;<br />

d) 3 x 6 km Staffelwettkampf.<br />

AUSGABE 2002 3/6<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


1.3.7 Wettkampfspezifikationen<br />

In der nachstehenden Tabelle 1 sowie den dazu gehörigen Bemerkungen<br />

sind die für die <strong>IBU</strong> Wettkämpferklassen und Wettkampfarten<br />

geltenden Skilanglauf- und Schießspezifikationen festgelegt.<br />

Diese gelten für alle Wettkampfveranstaltungen der <strong>IBU</strong>.<br />

TABELLE 1 – WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN –<br />

LANGLAUF UND SCHIESSEN<br />

1<br />

Wettkämpferklasse<br />

2<br />

Streckenlänge<br />

und<br />

Wettkampfart<br />

3<br />

Standard Startarten<br />

und -intervalle<br />

4<br />

Strecken<br />

schleifen<br />

MÄNNER 20 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 4 km / 600 - 750 m<br />

EINZEL 1 Minute 4; 8; 12; 16 km<br />

10 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 3 oder 4 km / 300 - 450 m<br />

SPRINT 1 Minute zwischen 3 und 7 km<br />

12,5 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 2,5 km / 2,5; 350 - 500 m<br />

VERFOLGUNG 5; 7,5; 10 km<br />

15 KM S<strong>im</strong>ultan 5 L, L, S, S / 150 m 3 km / 400 - 500 m<br />

MASSENSTART 3; 6; 9; 12 km<br />

4 x 7,5 KM S<strong>im</strong>ultan 3 L, S (je) 2,5 km / 200 - 300 m<br />

STAFFEL und Berührung + 3 Schuss Reserve pro 2,5 und 5 km<br />

Schießeinlage / 150 m<br />

FRAUEN 15 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 3 km / 400 - 500 m<br />

EINZEL 1 Minute 3; 6; 9; 12 km<br />

7,5 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 2,5 km / 200 - 300 m<br />

SPRINT 1 Minute 2,5 und 5 km<br />

10 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 2 km / 200 - 350 m<br />

VERFOLGUNG 2; 4; 6; 8 km<br />

12,5 KM S<strong>im</strong>ultan 5 L, L, S, S / 150 m 2,5 km / 350 - 500 m<br />

MASSENSTART 2,5; 5; 7,5; 10 km<br />

4 x 6 KM S<strong>im</strong>ultan 3 L, S (je) 2 km / 150 - 250 m<br />

STAFFEL und Berührung + 3 Schuss Reserve pro 2 und 4 km<br />

Schießeinlage / 150 m<br />

JUNIOREN 15 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 3 km / 400 - 500 m<br />

EINZEL 1 Minute 3; 6; 9; 12 km<br />

10 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 3 oder 4 km / 300 - 450 m<br />

SPRINT 1 Minute zwischen 3 und 7 km<br />

12,5 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 2,5 km / 350 - 500 m<br />

VERFOLGUNG 2,5; 5; 7,5; 10 km<br />

12,5 KM S<strong>im</strong>ultan 5 L, L, S, S / 150 m 2,5 km / 350 - 500 m<br />

MASSENSTART 2,5; 5; 7,5; 10 km<br />

4 x 7,5 KM S<strong>im</strong>ultan 3 L, S (je) + 3 Schuss 2,5 km / 200 - 300 m<br />

STAFFEL und Berührung Reserve pro 2,5 und 5 km<br />

Schießeinlage / 150 m<br />

3/7 AUSGABE 2002<br />

5<br />

Schießeinlagen und<br />

Schießstrafe<br />

5 Schuss pro Schießeinlage<br />

ausgenommen Staffel<br />

6<br />

Rundenlänge und Ort<br />

der einzelnen Schießeinlagen<br />

7<br />

Gesamt<br />

steigung


1<br />

Wettkämpferklasse<br />

2<br />

Streckenlänge<br />

und<br />

Wettkampfart<br />

3<br />

Standard Startarten<br />

und -intervalle<br />

4<br />

Strecken<br />

schleifen<br />

JUNIORINNEN 12,5 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 2,5 km / 350 - 500 m<br />

EINZEL 1 Minute 2,5; 5; 7,5; 10 km<br />

7,5 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 2,5 km / 200 - 300 m<br />

SPRINT 1 Minute 2,5 und 5 km<br />

10 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 2 km / 2; 4; 6; 8 km 200 - 350 m<br />

VERFOLGUNG<br />

10 KM S<strong>im</strong>ultan 5 L, L, S, S / 150 m 2 km / 2; 4; 6; 8 km 200 - 350 m<br />

MASSENSTART<br />

3 x 6 KM S<strong>im</strong>ultan und 3 L, S (je) + 3 Schuss 2 km / 2 und 4 km 150 - 250 m<br />

STAFFEL Berührung Reserve pro<br />

Schießeinlage / 150 m<br />

JUGEND 12,5 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 2,5 km / 350 - 500 m<br />

MÄNNLICH EINZEL 1 Minute 2,5; 5; 7,5; 10 km<br />

7,5 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 2,5 km / 200 - 300 m<br />

SPRINT 1 Minute 2,5 und 5 km<br />

10 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 2 km / 200 - 350 m<br />

VERFOLGUNG 2; 4; 6; 8 km<br />

3 X 7,5 KM S<strong>im</strong>ultan 3 L, S (je) + 3 Schuss 2,5 km / 200 - 300 m<br />

STAFFEL und Berührung Reserve pro 2,5 und 5 km<br />

Schießeinlage / 150 m<br />

JUGEND 10 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 2 km / 2; 4; 6; 8 km 200 - 350 m<br />

WEIBLICH EINZEL 1 Minute<br />

6 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 2 km / 2 und 4 km 150 - 250 m<br />

SPRINT 1 Minute<br />

7,5 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 1,5 km / 200 - 300 m<br />

VERFOLGUNG - 1,5; 3; 4.5; 6 km<br />

3 X 6 KM S<strong>im</strong>ultan L, S (je) + 3 Schuss 2 km / 2 und 4 km 150 - 250 m<br />

STAFFEL und Berührung 3 Reserve pro<br />

Schießeinlage / 150 m<br />

Anmerkungen zu Tabelle 1<br />

Höhenunterschied (HU): Der max<strong>im</strong>al erlaubte Höhenunterschied<br />

zwischen dem höchsten Punkt der Wettkampfstrecke und dem tiefsten<br />

Punkt der Wettkampfstrecke beträgt für alle Wettkämpfe 80 m.<br />

Max<strong>im</strong>ale Steigung (MS): Der max<strong>im</strong>al erlaubte Höhenunterschied<br />

einer Steigung ohne dazwischenliegendem Flachstück oder dazwischenliegender<br />

Abfahrt von mindestens 200 m Länge beträgt für alle<br />

Wettkämpfe 75 m.<br />

AUSGABE 2002 3/8<br />

5<br />

Schießeinlagen und<br />

Schießstrafe<br />

5 Schuss pro Schießeinlage<br />

ausgenommen Staffel<br />

6<br />

Rundenlänge und Ort<br />

der einzelnen Schießeinlagen<br />

7<br />

Gesamt<br />

steigung<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


Spalte 1: Wettkämpferklasse: Gemäß diesen Regeln.<br />

Spalte 2: Streckenlänge und Wettkampfart: Gemäß diesen Regeln.<br />

Spalte 3: Startarten und –intervalle: Die Methode, in der gestartet<br />

wird, und der Zeitraum zwischen zwei nacheinander<br />

startenden Wettkämpfern.<br />

Spalte 4: Anzahl der Schleifen: Vom Wettkämpfer zu durchlaufen.<br />

Spalte 5: Schießeinlagen und Schießstrafen: Die Anzahl der vom<br />

Wettkämpfer zu bewältigenden Schießeinlagen und der<br />

dabei einzunehmenden Stellung (L = liegend,<br />

S = stehend), die Anzahl der abzugebenden Schüsse<br />

pro Schießeinlage und die automatisch erfolgende<br />

Schießstrafe – 1 Minute Zeitzuschlag oder 150 m<br />

Strafrunde pro stehen gebliebenem Ziel bei dem betreffenden<br />

Wettkämpfer, nachdem alle bei dieser Schießeinlage<br />

abzufeuernden Schüsse abgefeuert wurden.<br />

Spalte 6: Rundenlänge und Ort der einzelnen Schießeinlagen:<br />

Die Mindestdistanz zwischen aufeinanderfolgenden<br />

Schießeinlagen in einem Wettkampf und die auf Ski<br />

zurückzulegenden Distanzen, nach denen das<br />

Schießen erfolgen muss.<br />

Spalte 7: Gesamtanstieg (GA): Der Gesamtanstieg des Wettkampfs<br />

(die Summe aller Anstiege) pro Wettkämpfer.<br />

1.3.8 Veränderungen und andere Wettkampfarten<br />

Die <strong>IBU</strong> hat das Recht, bestehende Wettkampfarten zu verändern<br />

und neue Wettkampfarten bei den <strong>IBU</strong> Veranstaltungen einzuführen.<br />

1.3.9 Wettkampfprogramme<br />

Das Wettkampfprogramm, die Reihenfolge und die Art der auszurichtenden<br />

Wettkämpfe wird für WM, Jug/Jun WM und WC durch den<br />

Vorstand der <strong>IBU</strong> auf der Grundlage von Empfehlungen des TK festgelegt.<br />

1.3.10 Jährliches Veranstaltungsprogramm<br />

Die Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> werden jährlich, wie in den Veranstaltungsregeln<br />

festgelegt, oder nach Weisung des <strong>IBU</strong> Vorstands durchgeführt.<br />

Das jährliche Veranstaltungsprogramm wird <strong>im</strong> Biathlonkalender<br />

der <strong>IBU</strong> veröffentlicht. Die Nationalen Verbände (NV) werden<br />

gebeten, ihren nationalen Kalender der größeren Veranstaltungen<br />

dem Generalsekretär der <strong>IBU</strong> bis spätestens 30. Juli eines jeden Jahres<br />

zur Veröffentlichung in diesem Kalender mitzuteilen.<br />

3/9 AUSGABE 2002


1.4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG VON WETTKÄMPFERN<br />

UND MANNSCHAFTEN<br />

1.4.1 Allgemeines<br />

Nur jene Wettkämpfer, die den nachstehenden <strong>IBU</strong> Regeln entsprechen,<br />

sind für eine Teilnahme an von einem <strong>IBU</strong> Mitgliedsverband<br />

durchgeführten <strong>IBU</strong> Veranstaltungen und Wettkämpfen zugelassen.<br />

Um zur Teilnahme an einer <strong>IBU</strong> Veranstaltung zugelassen zu werden,<br />

müssen Biathleten und Mannschaftsfunktionäre die Verpflichtungserklärung<br />

und Schiedsgerichtserklärung der <strong>IBU</strong> unterzeichnen, wobei<br />

sie sich verpflichten, alle Regeln und Verfahren der <strong>IBU</strong> einzuhalten<br />

und zu befolgen. Diese Erklärungen sind be<strong>im</strong> ersten <strong>IBU</strong> Wettkampf,<br />

an welchem ein Biathlet oder Mannschaftsfunktionär teiln<strong>im</strong>mt, zu<br />

unterzeichnen. Jede unterzeichnete Erklärung behält ihre Gültigkeit,<br />

bis sie von einer der beiden Seiten gekündigt wird.<br />

1.4.2 Ein Wettkämpfer darf nur für die Nation starten, für die er einen gültigen<br />

Reisepass besitzt, und darf in einer Wettkampfsaison nur für<br />

eine Nation an den Start gehen. Im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft<br />

gilt das Prinzip der engeren Bindung (genuine link).<br />

1.4.3 Ein Wettkämpfer muss die Regel 45 der IOC Charta sowie deren<br />

Durchführungsbest<strong>im</strong>mungen einhalten.<br />

1.4.4 Verantwortung des Wettkämpfers<br />

Ein Wettkämpfer darf an einer Veranstaltung oder einem Wettkampf<br />

der <strong>IBU</strong> nur mit Ausrüstung, Bekleidung und Werbematerial teilnehmen,<br />

das den Best<strong>im</strong>mungen des Materialkatalogs der <strong>IBU</strong> entspricht.<br />

Der Wettkämpfer muss selbst sicherstellen, dass er sich der<br />

Ausrüstungs- und Kleidungskontrolle am Start und Ziel unterzieht.<br />

1.4.5 Qualifikationskriterien<br />

Um berechtigt zu sein, an OWS, WM und WC Veranstaltungen teilzunehmen,<br />

muss der Athlet bei EC Veranstaltungen (einschließlich EM)<br />

eine Wettkampfzeit erzielt haben, die nicht weniger als 20 % hinter<br />

der Durchschnittszeit der drei erstplatzierten Athleten liegt, oder eine<br />

Platzierung in der oberen Hälfte bei Jun WM (nicht Jug WM) in den<br />

letzten zwei Jahren. Diese Qualifikation kann jeweils auch bei den<br />

OWS, einer WM oder einem WC erzielt werden. Auch alle Angehörige<br />

von Staffeln müssen diese Einzelqualifikation erreicht haben.<br />

AUSGABE 2002 3/10<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


1.5 EINSCHRE<strong>IBU</strong>NG UND MELDUNG<br />

1.5.1 Mitteilung über die Absicht der Teilnahme an <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />

Es gibt zwei unterschiedliche Mitteilungsinformationen, die beide vorgelegt<br />

werden müssen, nämlich die Einschreibung und die namentliche<br />

Meldung.<br />

1.5.1.1 Einschreibung und Ersatzgestellungen<br />

Die Einschreibung ist eine frühzeitige Information über die Teilnahmeabsicht.<br />

Wie viele Biathleten und Betreuer für eine Veranstaltung eingeschrieben<br />

werden können, ist in den speziellen Veranstaltungsregeln<br />

festgelegt. Die Einschreibung für Veranstaltungen wird wie folgt<br />

durchgeführt:<br />

a) WM und Jug/Jun WM<br />

Bei einer WM und Jug/Jun WM muss dem Ausrichter die Meldung<br />

der geschätzten Zahl der teilnehmenden Biathleten und<br />

Betreuer (zahlenmäßige Meldung) zwei Monate vor Beginn der<br />

WM oder Jug/Jun WM zugegangen sein. Mindestens 14 Tage vor<br />

Beginn der WM oder Jug/Jun WM muss be<strong>im</strong> Ausrichter von<br />

jeder Nation eine Liste mit den Namen und dem Geschlecht der<br />

zur Teilnahme vorgesehenen Personen vorgelegt werden (namentliche<br />

Einschreibung). Der Austausch eingeschriebener Biathleten<br />

muss den Ausrichtern unmittelbar, nachdem dieser Austausch vorgenommen<br />

wurde, mitgeteilt werden.<br />

b) WC Veranstaltungen<br />

Bei WC Veranstaltungen muss dem Ausrichter einen Monat vor<br />

Beginn des WC die Meldung der erwarteten Zahl der Biathleten<br />

und Mannschaftsbetreuer (zahlenmäßige Einschreibung) zugegangen<br />

sein. Mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung muss<br />

eine Liste mit den Namen und unter Angabe des Geschlechts der<br />

vorgesehenen Teilnehmer vorgelegt werden (namentliche Einschreibung).<br />

Ersetzungen und Änderungen dieser WC Einschreibungen<br />

sind statthaft, müssen dem Ausrichter aber sofort nach erfolgter<br />

Maßnahme mitgeteilt werden.<br />

c) OWS<br />

Bei OWS ist die Einschreibung gemäß den Weisungen des IOC vorzunehmen.<br />

d) Andere Veranstaltungen<br />

Die Einschreibungsverfahren für andere Veranstaltungen werden in<br />

den speziellen Veranstaltungsregeln festgelegt.<br />

3/11 AUSGABE 2002


1.5.1.2 Namentliche Meldung<br />

Die namentliche Meldung ist die Mitteilung, dass ein Biathlet oder<br />

eine Mannschaft zum Start in einem best<strong>im</strong>mten Wettkampf gemeldet<br />

wird. Diese muss bei WC Veranstaltungen mindestens zwei Stunden<br />

vor der Auslosung der Einzel- und Sprintwettkämpfe vorliegen,<br />

bei allen anderen Veranstaltungen vier Stunden davor. Die namentliche<br />

Meldung für Staffelwettkämpfe muss bei allen Veranstaltungen<br />

mindestens vier Stunden vor der für diesen Wettkampf vorgesehenen<br />

Mannschaftsführersitzung bzw. der Auslosung erfolgen, soweit eine<br />

solche stattfindet. Die Namen der Staffelwettkämpfer in der Startreihenfolge<br />

müssen bis 1600 Uhr des Vortages des Staffelwettkampfes<br />

vorliegen. 30 Minuten vor der Abgabezeit der Meldungen muss der<br />

Ausrichter eine aktuelle Wettervorhersage bekannt geben, die es den<br />

Mannschaften ermöglicht, bei der Vorbereitung der Meldung die neuesten<br />

Informationen zu nutzen. Namentliche Meldungen für den<br />

Verfolgungswettkampf sind nicht erforderlich, da alle Wettkämpfer,<br />

die sich für den Verfolgungswettkampf <strong>im</strong> Qualifikationswettkampf<br />

qualifiziert haben, als gemeldet gelten. Namentliche Meldungen für<br />

den Massenstartwettkampf sind nicht erforderlich, da sich die Qualifikation<br />

aus dem laufenden WC Gesamtstand und bei WM aus den<br />

vorhergegangenen Wettkämpfen ergibt. Die Anzahl der Wettkämpfer,<br />

die für einen Wettkampf gemeldet werden dürfen, sind in den Wettkampfregeln<br />

festgelegt.<br />

1.5.2. Einschreibungsverfahren und Bedingungen<br />

a) Die Einschreibung muss innerhalb der festgesetzten Frist schriftlich<br />

oder fernschriftlich, auf dem Postweg, mittels Fax oder E-Mail an<br />

die in der Einladung angegebene Adresse erfolgen. Bei WM,<br />

Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen ist die Einschreibung durch<br />

den NV vorzunehmen. Bei OWS gelten die Regeln des IOC. Die NV<br />

müssen sich für eine Teilnahme an den OWS und WM qualifizieren.<br />

b) Mit der Einschreibung eines Biathleten bestätigt und garantiert der<br />

NV stillschweigend, dass der Wettkämpfer durch Unfall- und Haftpflichtversicherung<br />

gedeckt und aus ärztlicher Sicht fit für den<br />

Wettkampf ist.<br />

1.5.3 Verspätete Meldungen<br />

a) Der Technische Delegierte (TD) kann eine verspätete Meldung, die<br />

durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, vor der Auslosung<br />

zulassen.<br />

AUSGABE 2002 3/12<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


) Die Wettkampfjury kann eine verspätete Meldung, die durch<br />

"Höhere Gewalt" bedingt ist, nach der Auslosung zulassen. In diesem<br />

Fall best<strong>im</strong>mt die Wettkampfjury, an welcher Stelle der/die<br />

verspätet gemeldete(n) Wettkämpfer starten darf/dürfen. Zu diesem<br />

Zweck kann eine gesonderte Auslosung vorgenommen werden.<br />

1.5.4 Austausch aufgrund "Höherer Gewalt"<br />

Kann ein gemeldeter Wettkämpfer aufgrund "Höherer Gewalt" nicht<br />

an den Start gehen, kann er für den Einzel- und Sprintwettkampf<br />

bis spätestens 30 Minuten vor der festgesetzten Startzeit des verhinderten<br />

Wettkämpfers durch einen anderen eingeschriebenen Wettkämpfer<br />

ersetzt werden. Bei Staffelwettkämpfen können die Wettkämpfer<br />

wie folgt ersetzt werden: erste Runde – 30 Minuten vor<br />

dem gleichzeitigen Start, zweite Runde – vor dem gleichzeitigen<br />

Start, dritte Runde – vor dem ersten Wechsel, vierte Runde – vor<br />

dem zweiten Wechsel. Im Falle eines solchen Austausches muss der<br />

Wettkampfjury bis spätestens 30 Minuten vor dieser festgesetzten<br />

Startzeit oder bis zu der für den Staffelwettkampf festgelegten Frist<br />

ein triftiger Grund für die Startverhinderung nachgewiesen werden.<br />

1.6 AUSLOSUNG UND ZUWEISUNG VON STARTNUMMERN<br />

1.6.1 Allgemeines<br />

Die Wettkämpfer oder Mannschaften werden aus den Meldelisten <strong>im</strong><br />

Zufallsverfahren manuell oder mit Hilfe eines Computers ausgewählt<br />

und erhalten auf der Grundlage dieser Auslosung ihre Startnummer;<br />

es sei denn es sind für diesen Wettkampf andere Regeln festgelegt.<br />

Eine Auslosung findet auch für Situationen einer St<strong>im</strong>mengleichheit<br />

statt, für die eine Lösung unter Anwendung der dafür geltenden<br />

besonderen Regeln nicht gefunden werden kann.<br />

1.6.1.1 Die Auslosungsmethode muss vom TD genehmigt werden.<br />

1.6.2 Zeitliche Festsetzung der Auslosungen<br />

Die Auslosung darf für jeden Wettkampf nicht früher als 24 Stunden<br />

und nicht später als 15 Stunden vor dem Start des jeweiligen Wettkampfs<br />

erfolgen. Wenn jedoch die Mehrzahl der Mannschaftsführer<br />

zust<strong>im</strong>mt, kann die Auslosung bei Veranstaltungen, bei denen für<br />

den Massenstart- oder Staffelwettkampf eine Auslosung erforderlich<br />

ist, für den Massenstartwettkampf sowie für die Staffelwettkämpfe<br />

bei der Mannschaftsführersitzung durchgeführt werden, die dem<br />

jeweiligen Massenstart- oder Staffelwettkampf <strong>im</strong> Wettkampfprogramm<br />

vorausgeht.<br />

3/13 AUSGABE 2002


Entscheidet die Wettkampfjury, einen Wettkampf zu wiederholen<br />

oder zu verschieben, und zwar auf einen Zeitpunkt außerhalb der<br />

24-stündigen Gültigkeitsdauer der Auslosung, muss eine erneute Auslosung<br />

durchgeführt werden.<br />

1.6.3 Auslosungsort<br />

Auslosungen müssen während und am Ort der Mannschaftsführersitzungen<br />

und für alle Mannschaftsführer sichtbar durchgeführt werden,<br />

jedoch kann der TD auch die Durchführung einer Auslosung außerhalb<br />

der Mannschaftsführersitzung genehmigen, falls dies die Veranstaltungsumstände<br />

erfordern. Letztere Auslosungen müssen von mindestens<br />

zwei Mitgliedern der Wettkampfjury überwacht werden.<br />

1.6.3.1 Normale Zuordnung von Wettkämpfern in Auslosungsgruppen<br />

Bei der Vorlage der Meldungen müssen die Mannschaftsführer jeweils<br />

einer Auslosungsgruppe einen Wettkämpfer zuordnen. Hat die Mannschaft<br />

weniger Wettkämpfer, als Auslosungsgruppen vorhanden sind,<br />

entscheidet der Mannschaftsführer, welchen Gruppen er seine Wettkämpfer<br />

zuordnet (jeweils einer in einer gewählten Gruppe). Hat<br />

eine Mannschaft mehr Wettkämpfer, als Auslosungsgruppen vorhanden<br />

sind, werden die überzähligen Wettkämpfer nach Maßgabe des<br />

Mannschaftsführers jeweils einer der einzelnen Gruppen zugeordnet.<br />

1.6.4 Normale Auslosung für Einzel- und Sprintwettkämpfe<br />

Die Startreihenfolge wird durch eine Auslosung mittels Zufallsgenerators<br />

ermittelt, wobei die Namen der Wettkämpfer aus vier Auslosungsgruppen<br />

ermittelt werden, die ihnen zuvor von ihren Mannschaftsführern<br />

zugewiesen wurden, und durch Ziehen einer Startnummer für<br />

jeden Wettkämpfer mittels Zufallsgenerators. Die Auslosung wird für<br />

jede Startgruppe getrennt durchgeführt in der Reihenfolge Gruppe 1,<br />

Gruppe 2, Gruppe 3, Gruppe 4. Jede Startnummer in jeder Startgruppe<br />

muss einem Wettkämpfer zugeordnet werden. Blankostartnummern<br />

sind nicht zulässig.<br />

Wenn bei der Auslosung für den Einzel- oder Sprintwettkampf 60 oder<br />

weniger Wettkämpfer gemeldet sind, wird die Auslosung in 3 Gruppen<br />

durchgeführt. Sind 40 oder weniger Wettkämpfer gemeldet,<br />

erfolgt die Auslosung in 2 Gruppen nach dem gleichen Verfahren wie<br />

bei 4 Startgruppen. Die Mannschaftsführer der Mannschaften mit den<br />

besten 15 Athleten in der laufenden WC Gesamtwertung dürfen diese<br />

Athleten entgegen der obigen Best<strong>im</strong>mung in jede beliebige Startgruppe<br />

setzen.<br />

AUSGABE 2002 3/14<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


1.6.4.1 Auslosung für den Gruppenstart bei Sprintwettkämpfen<br />

Bei anderen internationalen Wettkämpfen als OWS, WM, Jug/Jun<br />

WM, KM und WC Veranstaltungen kann der Start bei den Sprintwettkämpfen<br />

als Einzelstart oder Gruppenstart erfolgen.<br />

Bei einem Gruppenstart werden die Auslosungsgruppen in Startgruppen<br />

unterteilt. Die Anzahl der Wettkämpfer in den Startgruppen<br />

hängt von den auf den Wettkampfanlagen herrschenden Bedingungen<br />

und der Gesamtzahl der Wettkämpfer ab. Ansonsten erfolgt die<br />

Auslosung wie be<strong>im</strong> Einzelstart. Bei einem Gruppenstart best<strong>im</strong>men<br />

die gezogenen Startnummern die Startpositionen der Wettkämpfer.<br />

1.6.4.2 Zuteilung der Startnummern und Startzeiten <strong>im</strong> Verfolgungswettkampf<br />

Für den Verfolgungswettkampf findet keine Auslosung statt. Die<br />

Zuteilung der Startnummern und Startzeiten an die Wettkämpfer findet<br />

auf der Grundlage der Ergebnisse des Qualifikationswettkampfes<br />

statt, der ein Einzel-, Sprint- oder Massenstartwettkampf sein kann.<br />

Welcher Wettkampf bei der jeweiligen Veranstaltung als Qualifikationswettkampf<br />

dienen soll, wird vom Vorstand festgelegt. Be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf<br />

starten die Wettkämpfer in der Reihenfolge, in<br />

der sie den Qualifikationswettkampf beendet haben. Der Sieger aus<br />

dem Qualifikationswettkampf startet mit der Startnummer 1, der<br />

Zweitplazierte mit der Startnummer 2 usw.<br />

Der Sieger des Qualifikationswettkampfes hat die Startzeit "Null”<br />

(0), die auf der Startliste als Uhrzeit für den Start des Verfolgungswettkampfes<br />

angegeben wird. Die anderen Wettkämpfer des Verfolgungswettkampfes<br />

haben als ihre Startzeit die tatsächliche Zeit, die<br />

sie in einem als Sprint- oder Massenstartwettkampf ausgetragenen<br />

Qualifikationswettkampf, oder die halbe Zeit, die sie in einem als<br />

Einzelwettkampf ausgetragenen Qualifikationswettkampf auf den<br />

Sieger verloren haben, ausgedrückt als Rückstandszeit, auf- oder<br />

abgerundet zur vollen Sekunde. Die Startlisten müssen auf dieser<br />

Grundlage erstellt werden und es muss aus ihnen die dem Wettkämpfer<br />

zugeteilte Startspur hervorgehen. Ergibt sich <strong>im</strong> Qualifikationswettkampf<br />

ein Gleichstand für Platz 60, dann sind die beiden<br />

davon betroffenen Wettkämpfer be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf startberechtigt.<br />

Für Verfolgungswettkämpfe bei Jug/Jun WM werden alle Wettkämpfer,<br />

deren Startzeiten mehr als 5 Minuten hinter der Startzeit des<br />

Führenden liegen, gleichzeitig 5 Minuten nach dem ersten Start<br />

3/15 AUSGABE 2002


gestartet, aber ihre tatsächlichen Wettkampfzeiten werden die Zeiten<br />

zeigen, die von ihren tatsächlichen Startzeiten aus dem Qualifikationswettkampf<br />

errechnet wurden.<br />

1.6.4.3 Zuweisung von Startnummern und Startspuren für den<br />

Massenstartwettkampf<br />

Die Startnummern bei WM und WC Veranstaltungen werden gemäß<br />

den einschlägigen Wettkampfregeln zugewiesen. Bei allen anderen<br />

Veranstaltungen, bei denen keine entsprechende gültige Rangliste<br />

herangezogen werden kann, werden die Startnummern für alle Wettkämpfer<br />

in einer einzelnen Auslosung mittels Zufallsgenerators ermittelt;<br />

die Zahl der Wettkämpfer soll nicht größer sein, als die vorhandenen<br />

Scheiben. Die ermittelte Startnummer ist die Startspurnummer<br />

des Wettkämpfers bei allen Veranstaltungen.<br />

1.6.5 Zuweisung von Startnummern für Staffelwettkämpfe<br />

1.6.5.1 Methode zur Zuweisung von Startnummern für Staffelwettkämpfe<br />

Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen wird für den Staffelwettkampf<br />

keine Auslosung durchgeführt. Die Startnummern werden auf<br />

der Grundlage des aktuellen Standes der WC Staffelwertung zugewiesen,<br />

dabei erhält die führende Staffel die Nummer 1, die zweite<br />

die Nummer 2, usw. Ist eine Staffel oder Nummer nicht am Start,<br />

rücken die nachfolgenden Staffeln entsprechend vor. Be<strong>im</strong> ersten WC<br />

der Saison werden die Startnummern auf der Grundlage des Endstandes<br />

der Staffelwertung des Vorjahres zugewiesen. Bei Jug/Jun WM<br />

und KM werden die Startnummern – wie oben beschrieben – auf<br />

der Grundlage der Ergebnisse der entsprechenden Vorjahresmeisterschaften<br />

vergeben. Bei KC Veranstaltungen wird eine einzige Auslosung<br />

durchgeführt. Die zugewiesenen Staffelstartnummern sind auch<br />

die jeweiligen Nummern der Startspur der Staffel für den S<strong>im</strong>ultanstart<br />

und die Schießstandnummer für die erste Schießeinlage.<br />

1.6.5.2 Platzierung von Wettkämpfern in den Startspuren be<strong>im</strong><br />

Staffelstart<br />

Die Startspuren sind von links nach rechts in Laufrichtung nummeriert.<br />

Die Nummer 1 ist die linke Startspur, während sich die höchste<br />

Nummer in der vorderen Startreihe rechts befindet.<br />

Die niedrigste Nummer der zweiten Reihe befindet sich hinter der Nummer<br />

1, die nächste nachfolgende Nummer hinter der Nummer 2 usw.<br />

AUSGABE 2002 3/16<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


1.6.5.3 Zusätzliche Staffeln<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen sind keine<br />

zusätzlichen Staffeln zugelassen.<br />

Bei anderen Veranstaltungen dürfen zusätzliche Staffeln starten; sie<br />

müssen jedoch aus Startreihen hinter den offiziellen Staffeln starten<br />

und erhalten keine offiziellen Preise. Zusätzliche Staffeln können sich<br />

aus Vertretern verschiedener Nationen zusammensetzen.<br />

1.7 MANNSCHAFTSFÜHRERSITZUNGEN<br />

1.7.1 Allgemeines<br />

Bei jeder Biathlonveranstaltung müssen für die Mannschaftsführer<br />

Sitzungen anberaumt werden, auf denen die Jurys gewählt, Auslosungen<br />

durchgeführt und Informationen über die Veranstaltung und<br />

die Wettkämpfe weitergegeben werden.<br />

Die erste Sitzung muss spätestens am Tag vor dem Tag des ersten<br />

Offiziellen Trainings stattfinden, damit die Berufungsjury und die<br />

Wettkampfjury gewählt werden können. Hinsichtlich der weiteren<br />

Sitzungen während der Veranstaltung richten sich Daten und Zeiten<br />

nach den zeitlichen Forderungen bezüglich der Auslosungen.<br />

Den Vorsitz führt der Wettkampfleiter.<br />

1.7.2 Teilnahme an den Mannschaftsführersitzungen<br />

Die folgenden Personen nehmen an den Mannschaftsführersitzungen<br />

teil:<br />

- der offizielle Vertreter des <strong>IBU</strong> Vorstands;<br />

- der/die TD und <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter (IKR);<br />

- alle Mitglieder der Berufungs- und Wettkampfjury;<br />

- mindestens 1 Vertreter von jeder teilnehmenden Mannschaft;<br />

- der Wettkampfleiter;<br />

- die Chefs des Schießstandes, der Strecke, der Zeitnahme und Auswertung,<br />

des Stadions, der Wettkampfsekretär oder ihre Vertreter;<br />

- die erforderlichen Helfer für die Sitzung und, falls erforderlich, Dolmetscher.<br />

1.7.3 Tagesordnung für die Mannschaftsführersitzung<br />

Die Tagesordnung für eine Mannschaftsführersitzung hat Zweck dienlicher<br />

weise folgende Punkte zu enthalten:<br />

- Begrüßung;<br />

- Anwesenheitskontrolle der Nationen (oder Mannschaften);<br />

- Wahl der Berufungsjury und der Wettkampfjurys (erste Sitzung);<br />

3/17 AUSGABE 2002


- Auslosung(en);<br />

- technische Einweisung für den nächsten Wettkampf/die nächsten<br />

Wettkämpfe;<br />

- Anmerkungen des TD;<br />

- Wettervorhersage;<br />

- Verschiedenes;<br />

- Festlegung der nächsten Sitzung.<br />

1.7.4 Die Startlisten und Startnummern sollten am Ende der Sitzung an die<br />

Mannschaften verteilt werden.<br />

1.8 VERBOTE UND SANKTIONEN FÜR NICHT AM WETT-<br />

KAMPF TEILNEHMENDE PERSONEN<br />

1.8.1 Allgemeines<br />

Die Unterstützung auf unfaire Weise oder die in den vorliegenden<br />

Regeln nicht erlaubte Unterstützung eines Wettkämpfers während<br />

des Wettkampfes ist untersagt.<br />

1.8.2 Spezielle Verbote<br />

1.8.2.1 Auf dem Schießstand<br />

Es ist jeder Person untersagt, Wettkämpfern akustisch oder visuell<br />

jedwede Informationen oder Ratschläge zu geben oder mit Hilfe von<br />

Funk oder anderen Fernmeldemitteln Informationen weiterzugeben;<br />

diese Best<strong>im</strong>mung gilt für den Schießstand einschließlich eines 10 m<br />

breiten Bereiches links und rechts von der Schießbahn. Allgemeine<br />

Beifalls- oder Enttäuschungsbezeugungen seitens der Zuschauer sind<br />

davon ausgenommen.<br />

Der Verbotsbereich auf dem Schießstand wird jeweils 10 m von der<br />

linken und rechten Schießbahn durch eindeutige, sichtbare Markierungen<br />

gekennzeichnet.<br />

1.8.2.2 Auf der Laufstrecke<br />

Schrittmachen, d.h. vor, neben oder hinter Wettkämpfern zu Fuß<br />

oder auf Ski herzulaufen, ist verboten. Um den Wettkämpfern Informationen<br />

über den Wettkampf zu geben, oder Getränke zu reichen,<br />

ist es erlaubt, bis zu 50 m ohne Ski neben den Wettkämpfern herzulaufen.<br />

Dabei ist es verboten, Wettkämpfer so zu berühren, dass<br />

dadurch ihre Fortbewegung unterstützt wird oder dass dabei andere<br />

Wettkämpfer behindert werden. Die Unterstützung von Wettkämpfern<br />

während des Wettkampfes, um die Gleitfähigkeit ihrer Skier zu<br />

verändern, ist verboten.<br />

AUSGABE 2002 3/18<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


Ab 100 m vor und bis 100 m nach dem Schießstand bzw. dem Staffelwechselraum<br />

sowie auf den letzten 100 m vor dem Ziel ist es verboten,<br />

neben dem Wettkämpfer herzulaufen.<br />

1.8.3 Sanktionen<br />

Die Zuschauer und andere Personen sind durch den Platzsprecher vor<br />

Beginn des Wettkampfes von dieser Regel in Kenntnis zu setzen und<br />

darüber zu informieren, dass ein Verstoß gegen diese Best<strong>im</strong>mung<br />

dazu führen kann, dass Zuschauer vom Organisationskomitee aus<br />

dem Wettkampfbereich entfernt werden können.<br />

2. ORGANISATIONSGREMIEN UND<br />

ERNENNUNGEN<br />

2.1 ALLGEMEINE ORGANISATIONSGREMIEN UND<br />

ERNENNUNGEN<br />

Für die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Biathlonveranstaltungen<br />

und -wettkämpfen sind folgende Organisationsgremien<br />

einzurichten bzw. zu ernennen:<br />

- Organisationskomitee;<br />

- Berufungsjury;<br />

- Wettkampfjurys für Männer und Frauen;<br />

- TD und IKR;<br />

- Vertreter des <strong>IBU</strong> Vorstandes (falls zutreffend);<br />

- Medizinischer Delegierter der <strong>IBU</strong> (falls zutreffend);<br />

- Sportdirektor der <strong>IBU</strong> (falls zutreffend).<br />

2.2 DAS ORGANISATIONSKOMITEE<br />

Das Recht, eine Veranstaltung oder einen Wettkampf durchzuführen,<br />

erhält der Ausrichter auf der Grundlage der einschlägigen Veranstaltungsregeln.<br />

Der Ausrichter ist dann verpflichtet, die Veranstaltung<br />

oder den Wettkampf gemäß diesen Regeln oder den dafür einschlägigen<br />

Veranstaltungsregeln vorzubereiten und durchzuführen. Dabei<br />

hat er alle <strong>im</strong> Leitfaden für Organisationskomitees enthaltenen Richtlinien<br />

über alle Aspekte der Ausrichtung einer Veranstaltung zu erfüllen.<br />

Um eine Veranstaltung oder einen Wettkampf der <strong>IBU</strong> durchzuführen,<br />

muss ein Ausrichter <strong>im</strong> Besitz einer für die Anlage oder die<br />

betreffende Veranstaltung oder den betreffenden Wettkampf gültigen<br />

<strong>IBU</strong> Lizenz sein.<br />

2.2.1 Informationsbroschüren und Ausschreibungen<br />

Der Ausrichter einer <strong>IBU</strong> Veranstaltung muss die Informationsbroschüren<br />

3/19 AUSGABE 2002


und/oder Ausschreibung für die betreffende Veranstaltung gemäß<br />

den Veranstaltungsregeln und zu dem erforderlichen Zeitpunkt an alle<br />

NV der <strong>IBU</strong> versenden. Aus dem Leitfaden für Organisationskomitees<br />

geht hervor, welche Informationen in den Ausschreibungen und Broschüren<br />

enthalten sein müssen.<br />

2.3 DIE WETTKAMPFJURY<br />

2.3.1 Allgemeines<br />

Für alle Biathlonveranstaltungen wird eine Wettkampfjury eingerichtet,<br />

die für alle Angelegenheiten der Veranstaltung, für die nicht ausdrücklich<br />

andere Organe der <strong>IBU</strong> zuständig sind, entscheidungsbefugt<br />

ist. Die Wettkampfjury wird eingerichtet und arbeitet gemäß den hier<br />

vorliegenden Regeln. Es werden für die Wettkämpfe der Männer und<br />

der Frauen getrennte Wettkampfjurys eingerichtet.<br />

Die Wettkampfjury trifft Entscheidungen bezüglich der Veranstaltung,<br />

der Wettkämpfe und des dazugehörigen Umfeldes samt Bedingungen,<br />

um die Fairness und Korrektheit sicherzustellen. Die Wettkampfjury<br />

verhängt Strafen bei Regelverstößen, die von den TD, IKR, Wettkampffunktionären<br />

und Angehörigen der Wettkampfjury festgestellt<br />

wurden, und sie kann auch aus eigenem Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

verhängen. Die Wettkampfjury gewährt auch Zeitausgleiche<br />

und regelt Wettkampfsituationen, die weder in den vorliegenden<br />

Regeln noch in anderen <strong>Regelwerk</strong>en der <strong>IBU</strong> erfasst sind. Die Wettkampfjury<br />

bearbeitet und entscheidet über alle ihr vorgelegten Proteste.<br />

Das Verfahren der Wettkampfjury wird durch die Disziplinarregeln<br />

der <strong>IBU</strong> geregelt.<br />

2.3.1.1 Zeit der Wahl<br />

Die für eine Veranstaltung einzurichtenden Wettkampfjurys sind spätestens<br />

einen Tag vor dem ersten Offiziellen Training zu wählen. Die<br />

Wettkampfjurys bleiben während der gesamten Veranstaltung <strong>im</strong><br />

Amt, jedoch kann aus zwingenden Gründen eine Neuwahl einzelner<br />

Jurymitglieder erforderlich werden.<br />

2.3.1.2 Vorsitz<br />

Der Vorsitzende der Wettkampfjury ist der TD.<br />

2.3.2 Zusammensetzung der Wettkampfjury<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Wettkämpfen muss die Wettkampfjury<br />

aus folgenden fünf Mitgliedern bestehen:<br />

a) dem TD der <strong>IBU</strong> als Vorsitzenden;<br />

AUSGABE 2002 3/20<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


) bei OWS dem Stellvertretenden TD der <strong>IBU</strong>;<br />

c) dem Wettkampfleiter;<br />

d) zwei oder mehreren von den Mannschaftsführern gewählten<br />

Mannschaftsführern.<br />

2.3.2.1 Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen darf eine<br />

Nation nur mit einer Person in einer Wettkampfjury vertreten sein.<br />

2.3.2.2 Bei anderen internationalen Wettkämpfen entscheiden der Ausrichter<br />

und die Mannschaftsführer der teilnehmenden Verbände oder Vereine<br />

über die Zusammensetzung der Wettkampfjury.<br />

2.3.3 Wahl der Wettkampfjurymitglieder<br />

Die Wahl der Wettkampfjurys wird vom TD während der Mannschaftsführersitzung<br />

durchgeführt. Die Mannschaftsführer werden<br />

gebeten, Kandidaten als Mitglieder der Wettkampfjury zu benennen.<br />

Wenn nicht mehr Kandidaten benannt werden, als Jurypositionen zu<br />

vergeben sind, ist keine Abst<strong>im</strong>mung notwendig und werden die Mitglieder<br />

der Wettkampfjury per Akklamation best<strong>im</strong>mt. Werden mehr<br />

Kandidaten benannt als Wettkampfjurypositionen vorhanden sind,<br />

müssen die Mannschaftsführer eine Abst<strong>im</strong>mung durchführen. Jede<br />

Nation hat nur eine St<strong>im</strong>me. Ein Wettkampfjurymitglied wird mit einfacher<br />

Mehrheit gewählt. Erhält kein Kandidat eine einfache Mehrheit,<br />

fällt die Person mit der jeweils geringsten Anzahl von St<strong>im</strong>men<br />

heraus und die Wahl wird mit den verbleibenden Kandidaten wiederholt,<br />

bis die Mitglieder der Wettkampfjury gewählt sind.<br />

2.3.4 Wettkampfjurysitzungen und Entscheidungen<br />

Die Wettkampfjury muss, wenn eine Sitzung erforderlich wird, in kürzester<br />

Zeit auf Weisung ihres Vorsitzenden zusammentreten können<br />

und muss 15 Minuten nach Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse<br />

noch für Wettkampfjuryaufgaben zur Verfügung stehen. Die speziellen<br />

Sitzungszeiten sind in Anhang B zu diesen Regeln detailliert festgelegt.<br />

Die Entscheidungen der Wettkampfjury werden <strong>im</strong> Regelfall gefällt,<br />

wenn alle Mitglieder anwesend sind. In Ausnahmefällen ist die Wettkampfjury<br />

jedoch befugt, eine Entscheidung zu treffen, wenn mindestens<br />

drei Mitglieder anwesend sind. Der Vorsitzende der Wettkampfjury<br />

gibt seine St<strong>im</strong>me nur bei St<strong>im</strong>mengleichheit ab. Die Entscheidungen<br />

erfolgen durch St<strong>im</strong>mabgabe der einzelnen Mitglieder bezüglich<br />

des zur Diskussion stehenden Falles; eine einfache Mehrheit ist<br />

ausreichend.<br />

3/21 AUSGABE 2002


2.3.5 Aufgaben der Wettkampfjury<br />

Die Aufgaben der Wettkampfjury sind <strong>im</strong> Detail in Anhang B zu diesen<br />

Regeln festgelegt.<br />

2.3.6 Berufungen gegen Entscheidungen der Wettkampfjury<br />

Gegen eine von der Wettkampfjury gefällte Entscheidung bezüglich<br />

Strafen und Disziplinarmaßnahmen kann Berufung eingelegt werden.<br />

Die Berufung muss bei der für die betreffende Veranstaltung zuständigen<br />

Berufungsjury und gemäß der <strong>IBU</strong> Disziplinarregeln eingebracht<br />

werden.<br />

2.4 TECHNISCHE DELEGIERTE (TD)<br />

2.4.1 Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen<br />

TD werden vom TK der <strong>IBU</strong> ernannt und sind offizielle Vertreter der<br />

<strong>IBU</strong>. Die TD sind dafür verantwortlich, dass alle Veranstaltungen<br />

gemäß den <strong>IBU</strong> Regeln vorbereitet und durchgeführt werden. Darüber<br />

hinaus werden die TD als Auskunftsgeber und Berater des Organisationskomitees<br />

tätig. Die Organisationskomitees sind gehalten, den<br />

Weisungen der TD in Übereinst<strong>im</strong>mung mit diesen Regeln zu folgen.<br />

2.4.2 Auswahl der TD<br />

Für OWS und <strong>IBU</strong> Veranstaltungen wählt das TK der <strong>IBU</strong> aus seiner<br />

Mitte oder aus der TD Gruppe die TD, die nicht Angehörige des ausrichtenden<br />

Landes sein dürfen. Dabei werden die TD für die OWS,<br />

WM und Jug/Jun WM sofort nach Vergabe dieser Veranstaltungen<br />

best<strong>im</strong>mt, während die Auswahl der TD für die WC Veranstaltungen<br />

zwei Jahre <strong>im</strong> Voraus erfolgt. Für OWS werden zwei TD ernannt,<br />

wobei einer als Stellvertretender TD fungiert. Bei allen anderen Veranstaltungen<br />

wird ein TD ernannt. TD für KC Veranstaltungen können<br />

vom Organisationskomitee vorgeschlagen werden. Sie können<br />

Angehörige des ausrichtenden Landes sein und sind vom TK zu<br />

bestätigen. Für Veranstaltungen ernannte TD müssen <strong>im</strong> Besitz einer<br />

gültigen TD Lizenz der <strong>IBU</strong> sein.<br />

2.4.2.1 Der TD ist der Vorsitzende der Wettkampfjury bzw. der Jurys bei den<br />

Veranstaltungen, für die er ernannt ist. Bei OWS ist der Stellvertretende<br />

TD Mitglied sowohl der Wettkampfjury der Männer als auch<br />

der Frauen.<br />

2.4.2.2 Im Falle der Abwesenheit des offiziell benannten Vertreters des <strong>IBU</strong><br />

Vorstandes bei einer Veranstaltung wird dessen Aufgabe durch den<br />

TD wahrgenommen.<br />

AUSGABE 2002 3/22<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


2.4.2.3 Der TD hat seine Funktion nur für jeweils die Veranstaltung inne, für<br />

die er ernannt wurde.<br />

2.4.3 Verbindung mit den Ausrichtern und Inspektionen der<br />

Wettkampfstätte<br />

Unmittelbar nach seiner Ernennung muss der TD zum Ausrichter Verbindung<br />

aufnehmen. Der TD muss am Austragungsort die entsprechenden<br />

Inspektionen durchführen und Absprachen mit den Ausrichtern<br />

treffen. Die Inspektionen durch den TD sowie die Besuche an<br />

den Veranstaltungsorten zum Zweck von Absprachen müssen vom TK<br />

der <strong>IBU</strong> genehmigt werden.<br />

2.4.4 Aufgaben und Pflichten der TD<br />

Der TD muss so rechtzeitig am Veranstaltungsort eintreffen, dass er<br />

in der Lage ist, vor Beginn der Veranstaltung alle gemäß diesen<br />

Regeln und den Umständen am Veranstaltungsort geforderten Funktionen,<br />

vor, während und nach der Veranstaltung zu erfüllen. Am<br />

Schluss der Veranstaltung hat der TD eine kritische Beurteilung<br />

bezüglich der Durchführung der Veranstaltung anzustellen. An dieser<br />

Abschlussbesprechung sollten alle Funktionschefs des Organisationskomitees<br />

teilnehmen. Der TD ist verantwortlich für die Anleitung der<br />

IKR, wie auch für deren Wohlergehen während der Veranstaltung.<br />

2.4.4.1 Details der Aufgaben und Pflichten<br />

Die Aufgaben und Pflichten der TD <strong>im</strong> Detail sind in Anhang B zu diesen<br />

Regeln aufgeführt.<br />

2.4.5 Kosten für die TD<br />

Die Ausrichter von <strong>IBU</strong> Veranstaltungen und Wettkämpfen müssen für<br />

den Zeitraum des Einsatzes des TD dessen Kosten für Reise, Unterkunft<br />

und Verpflegung übernehmen und dem TD das in den jeweils<br />

gültigen <strong>IBU</strong> Reisekostenregeln festgesetzte Tagegeld bezahlen.<br />

2.5 INTERNATIONALE KAMPFRICHTER (IKR)<br />

2.5.1 Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen<br />

IKR sind Personen, die vom TK der <strong>IBU</strong> ernannt werden, um bei Veranstaltungen<br />

der <strong>IBU</strong> offizielle Aufgaben zu übernehmen. Sie sind in<br />

Zusammenarbeit mit dem Wettkampfkomitee verantwortlich für die<br />

korrekte Erfüllung der in ihren Tätigkeitsbereich fallenden Aufgaben.<br />

IKR haben darüber hinaus andere Wettkampffunktionäre bei ihren<br />

Tätigkeiten zu lenken, zu beraten und zu unterstützen und einzugreifen,<br />

um gegebenenfalls Fehler zu verhindern.<br />

3/23 AUSGABE 2002


In ihrer Tätigkeit bei einer Veranstaltung unterstehen die IKR dem TD,<br />

dem sie die Erfüllung ihrer Aufgabe melden und an dessen Weisungen<br />

sie gebunden sind.<br />

2.5.2 Auswahl von IKR<br />

Zum Zwecke des Einsatzes bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC Veranstaltungen<br />

und KM werden die IKR vom TK aus einer Gruppe qualifizierter<br />

Kampfrichter ernannt. Für KC Veranstaltungen können die IKR<br />

vom Ausrichter benannt werden.<br />

Als IKR können bei Wettkämpfen nur Personen eingesetzt werden,<br />

die <strong>im</strong> Besitz einer gültigen internationalen <strong>IBU</strong> Kampfrichterlizenz<br />

sind und alle Anforderungen bei Kampfrichterweiterbildungslehrgängen<br />

der <strong>IBU</strong> mit Erfolg erfüllt haben. Um bei einer anderen Nation<br />

als IKR eingesetzt zu werden, muss die betreffende Person mindestens<br />

vier Jahre <strong>im</strong> Besitz einer internationalen Kampfrichterlizenz<br />

sein, jedoch können Ausnahmen durch das TK genehmigt werden.<br />

Bei OWS, WM und Jug/Jun WM dürfen die eingeteilten IKR nicht<br />

der gastgebenden Nation angehören. Bei WC Veranstaltungen müssen<br />

die IKR für Schießstand, Start/Ziel und jener für Materialkontrolle<br />

einem anderen Land als dem Gastgeberland angehören und müssen<br />

Mitglied der TD Gruppe sein.<br />

Bei KM und KC Veranstaltungen dürfen alle IKR aus dem Gastgeberland<br />

kommen.<br />

2.5.2.1 Bei OWS, WM sowie bei der ersten WC Veranstaltung einer Saison<br />

muss der für die Materialkontrolle eingeteilte IKR nach Möglichkeit<br />

ein Mitglied des Material-Subkomitees des TK sein.<br />

2.5.3 Funktionen der IKR bei Wettkämpfen<br />

Bei Wettkämpfen werden IKR in folgenden Funktionsbereichen eingesetzt:<br />

- Start und Ziel;<br />

- Schießstand;<br />

- Laufstrecke;<br />

- Materialkontrolle.<br />

2.5.4 Anzahl von Kampfrichtern bei Veranstaltungen<br />

Für Veranstaltungen werden IKR in folgender Zahl ernannt:<br />

a) OWS 8;<br />

b) WM 4;<br />

c) Jug/Jun WM 4;<br />

AUSGABE 2002 3/24<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


d) WC 4;<br />

e) KM 4;<br />

f) KC 4.<br />

2.5.5 Aufgaben und Pflichten der IKR<br />

Die Aufgaben und Pflichten der IKR sind <strong>im</strong> Detail in Anhang B zu<br />

diesen Regeln aufgelistet.<br />

2.5.6 Kosten für die IKR<br />

Die Ausrichter von Veranstaltungen und Wettkämpfen müssen für den<br />

Zeitraum des Einsatzes der IKR deren Kosten für Reise, Unterkunft<br />

und Verpflegung übernehmen und ihnen das in den jeweils gültigen<br />

<strong>IBU</strong> Reisekostenregeln festgesetzte Tagegeld bezahlen.<br />

3. WETTKAMPFANLAGEN UND<br />

EINRICHTUNGEN<br />

3.1 ALLGEMEINES<br />

Die Wettkampfanlage ist der Bereich, in welchem Biathlonwettkämpfe<br />

und Training durchgeführt werden; er besteht aus dem Stadionbereich<br />

und der Laufstrecke. Im Stadionbereich befinden sich die Bereiche<br />

Start und Ziel, der Schießstand, die Strafrunde, die Staffelwechselzone,<br />

der Skitestbereich, die Wachshütten für die Mannschaften, die<br />

Zuschauerbereiche sowie die erforderlichen Gebäude und Büroräume<br />

des Organisationskomitees und Parkplätze. Der Bereich muss technisch<br />

so beschaffen sein, dass dort alle in diesen Regeln vorgesehenen<br />

Arten von Biathlonwettkämpfen durchgeführt werden können<br />

und er muss für die Zuschauer die besten Beobachtungsmöglichkeiten<br />

bieten sowie alle Erfordernisse für Fernsehübertragungen erfüllen.<br />

Wettkampfanlagen, die für die Ausrichtung von OWS, WM, Jug/Jun<br />

WM und WC vorgesehen sind, müssen <strong>im</strong> Besitz einer für die entsprechende<br />

Veranstaltung gültigen Lizenz der <strong>IBU</strong> sein.<br />

3.1.1 Allgemeine Anforderungen<br />

Die Bereiche Start und Ziel, Schießstand, Strafrunde und Wechselzone<br />

werden nahe beisammen <strong>im</strong> ebenen Gelände so angelegt, dass<br />

die Mehrzahl der Zuschauer die Wettkampfaktivitäten gut mitverfolgen<br />

kann. Diese Zonen und kritische Bereiche der Strecke sind mit<br />

Zäunen so abzusichern, dass die Wettkämpfer nicht behindert werden,<br />

nicht falsch laufen können und dass Unbefugte keinen Zutritt<br />

dazu haben. Jedoch müssen Höhe und Umfang der Abzäunung so<br />

3/25 AUSGABE 2002


klein wie möglich gehalten sein, dass dadurch eine Störung der Fernsehübertragung<br />

vermieden wird. Für Wettkämpfer und Wettkampffunktionäre<br />

muss genügend Bewegungsfreiheit vorhanden sein,<br />

damit sie ihre geforderten Tätigkeiten verrichten können, ebenso für<br />

Mannschaftsbetreuungsstab, Presse, Fotografen und Zuschauer. Für<br />

die Kamerateams der Fernsehanstalten und ihre Übertragungseinrichtungen<br />

muss ausreichend Platz vorhanden sein, so dass der Wettkampf<br />

durch die Übertragung nicht gestört wird.<br />

Beispiele, wie Wettkampfanlagen angelegt werden können, sind <strong>im</strong><br />

Leitfaden für Organisationskomitees enthalten.<br />

3.1.1.1 Max<strong>im</strong>ale Entfernung<br />

Die Wettkampfanlage darf von den Unterkünften der Mannschaften<br />

nicht weiter als 30 km oder 30 Minuten Fahrt entfernt sein, es sei<br />

denn, der Vorstand der <strong>IBU</strong> hätte einer anderen Lösung zugest<strong>im</strong>mt.<br />

3.1.1.2 Wettkampfbüro<br />

Im Stadionbereich oder in dessen Nähe ist ein Wettkampfbüro oder<br />

eine Außenstelle einzurichten. Dieses Büro ist ab dem Ankunftstag<br />

während der gesamten Veranstaltung zu den normalen Öffnungszeiten<br />

geöffnet und dient als offizielle Verbindungsstelle zwischen den<br />

Mannschaften und dem Organisationskomitee. In diesem Büro<br />

müssen die Mannschaften Meldungen für den Wettkampf abgeben<br />

und Informationen über die Veranstaltung und die Wettkämpfe einholen<br />

können. In dem Büro ist für jede teilnehmende Mannschaft ein<br />

Verteilerfach einzurichten.<br />

3.1.1.3 Elektronische Anzeigetafel<br />

Bei OWS und WM sowie Jug/Jun WM und WC muss an einer vom<br />

TD benannten Stelle <strong>im</strong> Stadion eine elektronische Anzeigetafel mit<br />

mindestens 8 Zeilen aufgestellt werden.<br />

3.1.2 Künstliche Beleuchtung<br />

<strong>IBU</strong> Wettkämpfe dürfen unter künstlichem Licht durchgeführt werden,<br />

wenn dies vom Vorstand oder dem TK <strong>im</strong> Rahmen des Programms<br />

genehmigt wurde oder dies aufgrund einer Ausnahmeentscheidung<br />

des TD oder der Wettkampfjury vor Ort als unter Veranstaltungsbedingungen<br />

notwendig beschlossen wurde.<br />

In jedem Fall müssen die künstlichen Lichtverhältnisse folgende<br />

Bedingungen erfüllen:<br />

- sie müssen für alle Wettkämpfer gleich sein;<br />

AUSGABE 2002 3/26<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


- durch das künstliche Licht darf keinerlei Gefährdung für irgendjemanden<br />

ausgehen;<br />

- <strong>im</strong> Falle einer Fernsehproduktion müssen die Lichtverhältnisse den<br />

Anforderungen des Fernsehens entsprechen.<br />

3.2 STARTBEREICHE<br />

3.2.1 Allgemeines<br />

Der Startbereich muss für alle Wettkämpfe eben sein, einen gut<br />

gewalzten und gut präparierten Schneebelag aufweisen und für die<br />

Zuschauer einsehbar sein. Die Startlinie muss rechtwinklig zur Laufrichtung<br />

angelegt und durch eine <strong>im</strong> Schnee eingelassene rote Linie<br />

markiert sein. Der Bereich muss mit Zäunen gut abgesichert und so<br />

beschaffen sein, dass er den Verkehrsfluss von Wettkämpfern, Mannschaftsbetreuerstab<br />

und Funktionären ohne Probleme aufnehmen<br />

kann. Unmittelbar vor der Startzone muss ein Aufwärmbereich angelegt<br />

werden, der es den Wettkämpfern ermöglicht, sich vor dem Start<br />

nochmals endgültig aufzuwärmen. Er muss genügend Raum für die<br />

Ablage der Aufwärmkleidung sowie Platz für eine ausreichende Anzahl<br />

von Gewehrständern bieten. Die Weisungen hierzu erteilt der TD.<br />

3.2.2 Startbereiche für den Einzel- und Sprintwettkampf<br />

Der Startbereich für Einzel- und Sprintwettkämpfe muss ca. 8 - 10 m<br />

lang und mindestens 4 m breit sein. Er muss vom Aufwärmbereich<br />

durch einen Zaun getrennt sein, der eine Öffnung aufweist, die es<br />

ermöglicht, den Zutritt zu dem Raum zu kontrollieren.<br />

3.2.3 Startbereich für den Verfolgungswettkampf<br />

Der Startbereich für den Verfolgungswettkampf muss mindestens drei<br />

Startkorridore aufweisen. Die genaue Anzahl der Korridore wird durch<br />

die Anzahl der gleichzeitig erfolgenden Starts best<strong>im</strong>mt – bei vier<br />

Starts in der gleichen Sekunde werden 4 Startkorridore benötigt usw.<br />

Die Startkorridore müssen 1,5 - 2 m breit und lang genug sein, um<br />

die erforderliche Anzahl der Wettkämpfer aufnehmen zu können. Das<br />

gemeinsame Ende der Startkorridore muss durch eine quer dazu verlaufende<br />

Linie <strong>im</strong> Schnee markiert werden. Die Korridore müssen<br />

unmittelbar nebeneinander verlaufen und durch Zäune abgetrennt<br />

werden. Für den Fall eines verspäteten Starts muss ein gesonderter<br />

Korridor geschaffen werden, der Zugang zur Startlinie bietet. Dieser<br />

Korridor muss durch einen mit einer auf die Wettkampfzeit synchronisierten<br />

Stoppuhr ausgestatteten Startrichter kontrolliert werden.<br />

3/27 AUSGABE 2002


3.2.3.1 Starttafeln für den Verfolgungswettkampf<br />

Vor den jeweiligen Startlinien müssen gesonderte Tafeln aufgestellt<br />

werden, auf denen die Startnummern und Startzeiten für jeden Wettkämpfer<br />

und Funktionär in großen Ziffern gut lesbar sind.<br />

3.2.4 Startbereich für den Staffel-, Sprint in Gruppenstartund<br />

Massenstartwettkampf<br />

Der Startbereich muss so angelegt sein, dass alle Wettkämpfer bis<br />

zum Erreichen der gemeinsamen Laufstrecke eine gleichlange Strecke<br />

zurücklegen. Dafür sind auf einer Länge von mindestens 50 m von<br />

der Startlinie mindestens 8 gerade und parallel verlaufende Spuren<br />

in einem Abstand von 1,5 bis 2 m, (gemessen von Mitte zu Mitte),<br />

anzulegen. Die Zahl der anzulegenden Startspuren hängt ab von<br />

dem verfügbaren Raum und der Zahl der gemeldeten Staffeln; dabei<br />

ist anzustreben, möglichst wenig Startreihen vorzusehen. Gibt es mehr<br />

als eine Startreihe, muss der Abstand zwischen den Reihen 2,5 m<br />

betragen. Das Ende der parallel zueinander verlaufenden Spuren<br />

muss eindeutig gekennzeichnet sein.<br />

Nach den Startspuren muss auf weiteren 50 m eine gerade, ebene<br />

und gut präparierte Strecke ohne Laufspuren vorhanden sein, die<br />

dann allmählich in die Wettkampfspur mündet.<br />

3.2.4.1 Nummerntafeln für die Startbahnen bei Staffel-, Sprint<br />

in Gruppen- und Massenstartwettkampf<br />

Die Startspuren müssen mit den Nummern der Spuren gekennzeichnet<br />

sein. Es muss die gleiche Anzahl von Nummerntafeln vorhanden<br />

sein, wie Mannschaften für den Wettkampf gemeldet sind. Die Nummerntafeln<br />

sind jeweils links von der Startspur anzubringen, wobei<br />

die Nummer sowohl auf der Vorder-, als auch auf der Rückseite der<br />

Tafeln lesbar sein muss. Die Nummern auf den Tafeln müssen mindestens<br />

20 cm hoch und für die Wettkämpfer und das Fernsehen gut<br />

sichtbar sein.<br />

3.2.5 Streckeninformationstafeln<br />

Im Startbereich muss eine Tafel aufgestellt werden, auf der der<br />

Streckenplan der Laufstrecke ersichtlich ist. Aus einer an der Startlinie<br />

aufgestellten Tafel muss ersichtlich sein, in welcher Reihenfolge die<br />

farblich gekennzeichneten Strecken <strong>im</strong> Wettkampf zu laufen sind.<br />

3.2.6 Startuhr<br />

Im Startbereich für Einzel- und Sprintwettkämpfe muss eine Startuhr<br />

so aufgestellt werden, dass sie von der Startlinie aus gut ablesbar<br />

AUSGABE 2002 3/28<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


ist. Uhrzeiger und Startsignal müssen synchron laufen. Bei Verfolgungswettkämpfen<br />

muss für jeden Startkorridor eine Startuhr vorhanden<br />

sein. Darüber hinaus muss <strong>im</strong> oder in der Nähe des Startbereichs<br />

eine Uhr vorhanden sein, auf der der sich in diesem Bereich<br />

aufhaltende Wettkämpfer die genaue Tageszeit gut ablesen können.<br />

3.2.7 Ausrüstungskontrolle am Start<br />

Der Platz für die Ausrüstungskontrolle muss in unmittelbarer Nähe<br />

des Starts eingerichtet werden. Er muss so angelegt und eingerichtet<br />

sein, dass die Wettkämpfer dort reibungslos, ordentlich und rechtzeitig<br />

die Kontrolleinrichtungen zum Start passieren können.<br />

Die Kontrollstation muss mit Tischen und allem für die Durchführung<br />

der Kontrolle erforderlichen Gerät und Material ausgestattet sein.<br />

3.3 LAUFSTRECKE UND DAZUGEHÖRIGE TEILE<br />

3.3.1 Allgemeines<br />

Die Laufstrecke ist das Skistreckennetz, das für den Wettkampf<br />

genutzt wird. Sie muss aus ständig wechselnden Abschnitten ebener,<br />

ansteigender und abfallender Teile bestehen. Extrem lange und<br />

schwierige Anstiege, gefährliche Abfahrten und monotone flache<br />

Streckenteile sowie Anstiege, die nur <strong>im</strong> seitlichen Treppenschritt<br />

bewältigt werden können, sind verboten. Richtungsänderungen dürfen<br />

nicht so häufig aufeinander folgen, dass der Laufrhythmus eines<br />

Wettkämpfers empfindlich gestört wird. Detaillierte Streckenspezifikationen<br />

sind in Tabelle 1 unter 1.3.7 enthalten.<br />

3.3.1.1. TV Zonen<br />

In Absprache mit dem TD und den zuständigen Vertretern des Fernsehens<br />

werden für die Fernsehübertragung des Wettkampfs TV Zonen<br />

eingerichtet. Der Hauptzweck dieser TV Zonen ist es, die bestmögliche<br />

Übertragung der Veranstaltung sicherzustellen und eine Störung<br />

des Fernsehbildes durch nicht am Wettkampf beteiligte Personen zu<br />

verhindern.<br />

3.3.2 Höhenlage, Breite, Länge<br />

Der höchste Punkt der Laufstrecke darf nicht über 1800 m NN liegen,<br />

es sei denn, der Vorstand der <strong>IBU</strong>, das TK oder der TD hätten<br />

einer Ausnahme aufgrund notwendiger Umstände zugest<strong>im</strong>mt. Bei<br />

OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen muss die Schneefläche<br />

der Strecke auf einer Breite von mindestens 6 m präpariert<br />

werden. An manchen Stellen wie schwierigen Anstiegen muss die<br />

3/29 AUSGABE 2002


Strecke auch breiter sein. Falls engere Streckenteile wie Brücken<br />

oder Engstellen in den Anstiegen unvermeidbar sind, dürfen diese<br />

Engstellen nicht enger als 4 m oder nicht länger als 50 m sein. Die<br />

tatsächliche Länge der Gesamtstrecke darf die für den Wettkampf<br />

vorgeschriebene Streckenlänge um nicht mehr als 5 % über- oder<br />

unterschreiten.<br />

3.3.3 Benutzung von Streckenteilen<br />

In einem Wettkampf dürfen Streckenteile mehrmals benutzt werden,<br />

vorausgesetzt, sie sind mindestens 6 m breit. Streckenteile, die eine<br />

geringere Breite als 6 m aufweisen, sollten während eines Wettkampfes<br />

nicht mehr als zwe<strong>im</strong>al benutzt werden. Um die Nutzung<br />

der Strecken flexibel zu gestalten, sollten mindestens zwei getrennte<br />

Streckenschleifen vorhanden sein.<br />

3.3.4 Anlegen von Spuren<br />

Falls es die Umstände des Wettkampfes erfordern, ist auf Weisung<br />

des TD der <strong>IBU</strong> auf der linken oder rechten Seite der Strecke eine<br />

Spur anzulegen. Falls erforderlich, werden auf Weisung des TD auch<br />

Abfahrten mit einer Spur versehen. An Stellen, wo sie die Wettkämpfer<br />

gefährden oder behindern können, dürfen keine Spuren vorhanden<br />

sein. Tiefe und Breite der Spuren müssen so beschaffen sein,<br />

dass dort alle normalen Laufschuhe und Bindungsarten ohne seitliche<br />

Reibung verwendet werden können.<br />

3.3.5 Sicherheit<br />

Die Wettkämpfer müssen die Abfahrten ohne übermäßiges Unfallrisiko<br />

mit voller Geschwindigkeit befahren können. Bei der Bewertung des<br />

Risikos muss von Verhältnissen ausgegangen werden, unter denen<br />

die Spuren extrem schnell werden.<br />

3.3.6 Streckenpräparierung<br />

Die Streckenteile müssen möglichst eben und fest gewalzt sein und<br />

dürfen nicht künstlich vereist werden. Kurven in Abfahrten müssen<br />

notfalls künstlich überhöht werden. Alle Arten von Behinderungen<br />

und Hindernissen wie Baumstümpfe, Äste, Steine und Erde müssen<br />

aus der Strecke entfernt werden. Überhängende oder in die Strecke<br />

hineinragende Äste und Zweige müssen so gestutzt werden, dass sie<br />

die Wettkämpfer nicht behindern oder gefährden.<br />

3.3.7 Markierung<br />

Die Streckenteile müssen so eindeutig markiert und definiert werden,<br />

AUSGABE 2002 3/30<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


dass der Wettkämpfer nie Zweifel haben kann, wie die Strecke verläuft.<br />

Das gilt insbesondere für Abfahrten und andere kritische Stellen.<br />

Dort sind besondere Markierungen anzubringen.<br />

100 m vor der Ziellinie muss eine Tafel mit der Aufschrift "Ziel 100 m"<br />

angebracht werden.<br />

3.3.7.1 Farben für die Reihenfolge der Strecken<br />

Die Reihenfolge der Streckenteile muss einheitlich auf der rechten<br />

Seite in Laufrichtung mit farbigen Tafeln angezeigt werden. Die erste<br />

Strecke ist rot, die zweite grün, die dritte gelb, die vierte blau und<br />

die fünfte braun zu kennzeichnen. Werden Streckenteile mehrmals<br />

verwendet, dann müssen die farblichen Kennzeichnungen in der zu<br />

laufenden Reihenfolge von links nach rechts oder von oben nach<br />

unten angebracht werden. Abzweigungen sind unmissverständlich in<br />

den Streckenfarben zu kennzeichnen. Wird während eines Wettkampfes<br />

nur eine Streckenschleife benutzt, so ist diese rot zu kennzeichnen.<br />

3.3.8 Abzäunung<br />

Alle Streckenteile, die nicht <strong>im</strong> Wettkampf benutzt werden, müssen<br />

abgezäunt oder anderweitig unzugänglich gemacht werden.<br />

Streckenteile, die aneinander vorbei führen, müssen so durch Zäune<br />

getrennt werden, dass es ausgeschlossen ist, dass Wettkämpfer eine<br />

falsche Spur benutzen.<br />

3.3.9 Vorläufer<br />

Unmittelbar vor dem Start des Wettkampfes muss die gesamte<br />

Strecke vor dem Start des ersten Wettkämpfers von mindestens<br />

10 Vorläufern durchlaufen werden, die nicht am Wettkampf teilnehmen.<br />

Diese Vorläufer haben die Aufgabe, dort wo nötig, die Strecke<br />

nochmals auszuräumen und, erforderlichenfalls, Markierungen zu<br />

korrigieren.<br />

3.3.10 Streckenbeschreibungen für die jeweiligen Wettkämpfe<br />

Tabelle 1 zeigt unter 1.3.7 die geforderten technischen Streckenbeschreibungen<br />

für die jeweiligen Wettkämpfe.<br />

3.3.11 Staffelwechselzone<br />

Bei Staffelwettkämpfen muss am Ende eines geraden Streckenabschnitts<br />

eine 30 m lange und 8 m breite, gut markierte Wechselzone<br />

angelegt werden, die so beschaffen ist, dass die dort ankommenden<br />

Wettkämpfer mit kontrollierter Geschwindigkeit einlaufen können.<br />

3/31 AUSGABE 2002


Die letzten 50 m der Laufstrecke vor dieser Zone müssen mindestens<br />

8 m breit sein. Die Wechselzone muss an der Zeitnahmelinie beginnen.<br />

Anfang und Ende dieser Zone sind mit einer roten Linie <strong>im</strong><br />

Schnee zu markieren, am Beginn der Zone ist eine Hinweistafel<br />

"Wechselzone” aufzustellen. Die Zone ist auf beiden Seiten durch<br />

einen Zaun abzugrenzen. Der Zaun ist mit einem Tor zu versehen,<br />

das einen kontrollierten Zugang der startenden Wettkämpfer ermöglicht.<br />

3.3.11.1 Die letzten 50 m der Strecke vor der Wechselzone müssen gerade<br />

verlaufen. Die Wechselzone darf nur von eintreffenden und abgehenden<br />

Wettkämpfern, sowie den für die Wechselzone zuständigen<br />

Funktionären betreten werden. 100 m vor der Wechselzone ist eine<br />

Hinweistafel mit der Aufschrift "100 m" aufzustellen.<br />

3.3.12 Strafrunde<br />

Für die Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe<br />

muss unmittelbar anschließend an den Schießstand eine Strafrunde<br />

angelegt werden; dabei darf die auf Ski zurückzulegende Entfernung<br />

zwischen dem rechten Rand des Schießstands und dem Eingang zur<br />

Strafrunde nicht mehr betragen als 60 m. Die Strafrunde muss eine<br />

ovale Beschaffenheit haben, 5 m breit und 150 m (+/- 5m) lang<br />

sein, gemessen auf der Innenseite der Schleife. Die Strafrunde ist mit<br />

V-Borden abzugrenzen, die so eng zueinander angebracht werden<br />

müssen, dass der Ein- und Ausgang nicht verwechselt werden können.<br />

3.3.12.1 Die Strafrunde muss in einem ebenen Bereich so angelegt werden,<br />

dass die Wettkämpfer, wenn sie in die Strafrunde gehen müssen,<br />

zwischen der Laufstrecke und der Strafrunde keine zusätzliche Entfernung<br />

zurückzulegen haben.<br />

3.3.13 Skitestbereich<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen muss <strong>im</strong> Stadion<br />

oder in Stadionnähe ein leicht abfallendes Gelände als Skitestbereich<br />

eingerichtet werden, der groß genug ist, dass alle teilnehmenden<br />

Mannschaften darin Platz finden und genügend Raum für<br />

den Anstieg vorhanden ist. Der abfallende Gleitbereich muss eine<br />

Neigung von 8 bis 12° Neigung aufweisen und mindestens 30 m<br />

lang sein. Der Testbereich muss in der gleichen Art und Weise präpariert<br />

werden wie die Wettkampfstrecke. In dem Skitestbereich muss<br />

auf einer Informationstafel die Luft- und Schneetemperatur am höch-<br />

AUSGABE 2002 3/32<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


sten und tiefsten Punkt des Streckenprofils angezeigt werden. Diese<br />

Information ist drei, zwei und eine Stunde vor dem Start des ersten<br />

Wettkämpfers, und danach alle 30 Minuten, bis zum Start des letzten<br />

Wettkämpfers zu aktualisieren.<br />

3.3.14 Warmlaufstrecke<br />

Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen muss in nächster Nähe des<br />

Stadions eine gesonderte Strecke vorhanden sein, die von den Mannschaftshütten<br />

aus gut zugänglich ist und auf der sich die Wettkämpfer<br />

aufwärmen können. Die Strecke sollte ca. 600 m lang sein und<br />

muss genauso präpariert sein wie die Wettkampfstrecke, darf aber<br />

nicht Teil der Wettkampfstrecke sein. Eine solche Warmlaufstrecke<br />

sollte auch für alle anderen Veranstaltungen bereitgestellt werden.<br />

3.4 SCHIESSSTAND<br />

3.4.1 Allgemeines<br />

Der Schießstand ist der Bereich, in welchem bei einem Biathlonwettkampf<br />

das Schießen stattfindet. Der Schießstand muss <strong>im</strong> zentralen<br />

Bereich des Stadions angelegt sein. Sowohl die Ziele als auch die<br />

Schießrampe müssen für den größten Teil der Zuschauer einsehbar<br />

sein. Der Schießstand muss in einem flachen, ebenen Gelände angelegt<br />

und seitlich und hinter den Zielen mit adäquaten Sicherheitswällen<br />

umgeben sein. Der Schießstand muss, hinsichtlich Laufstrecken, Stadion<br />

und Umgebung, so eingebaut und konfiguriert sein, dass die Sicherheit<br />

an vorderster Stelle steht. Zur Verbesserung der Lichtverhältnisse<br />

während der Wettkämpfe sollte die Schussrichtung generell nach Norden<br />

weisen. Sicherheitswände, die die Sicht der Zuschauer oder des<br />

Fernsehens auf den Wettkampf behindern, sollten möglichst vermieden<br />

werden.<br />

3.4.1.1 Be<strong>im</strong> Bau des Schießstands sind alle örtlich geltenden<br />

Gesetze zu beachten.<br />

3.4.2 Beschreibungen und Gestaltung<br />

3.4.2.1 Schussentfernung<br />

Die Entfernung zwischen der Vorderkante der Schießrampe und der<br />

Reihe der Wettkampfscheiben muss 50 m (+/- 1 m) betragen.<br />

3.4.2.2 Liegend- und Stehendschießen<br />

In Schussrichtung blickend ist die rechte Hälfte des Schießstands für<br />

das Liegendschießen und die linke Hälfte für das Stehendschießen<br />

3/33 AUSGABE 2002


vorzusehen. Die Unterteilung muss den Wettkämpfern mit Hilfe von<br />

Hinweistafeln unmissverständlich angezeigt werden. Eine Ausnahme<br />

von der Unterteilung in einen rechten und linken Teil erfolgt bei den<br />

Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfen, bei denen die<br />

Wettkämpfer auf allen Schießbahnen sowohl das Liegend- wie auch<br />

das Stehendschießen durchführen.<br />

3.4.2.3 Eingang und Ausgang<br />

Sowohl be<strong>im</strong> Training als auch <strong>im</strong> Wettkampf müssen die Wettkämpfer<br />

von links in den Schießstand einlaufen und ihn auf der rechten<br />

Seite verlassen.<br />

3.4.2.4 Ebenen<br />

Die Schießrampe muss sich möglichst auf der gleichen Ebene befinden<br />

wie der Bereich, auf dem die Wettkampfscheiben aufgestellt<br />

sind. Sowohl die Schießrampe als auch der Bereich der Wettkampfscheiben<br />

muss mindestens 30 cm höher liegen als das dazwischen<br />

liegende Gelände; bzw. noch höher, wenn dies die örtlichen Schneeverhältnisse<br />

erfordern.<br />

3.4.2.5 Abmessungen der Bereiche<br />

Im rückwärtigen Teil des Schießstandes muss ein abgezäunter<br />

Bereich angelegt werden, 10 bis 12 m breit, (Schießrampe),<br />

gemessen nach rückwärts ab der Schusslinie, der sich über den<br />

gesamten rückwärtigen Teil des Schießstands erstreckt. Der Zutritt zu<br />

diesem Bereich ist den Wettkämpfern, Funktionären und Mitgliedern<br />

der Jurys vorbehalten. Mit Genehmigung durch den TD kann jedoch<br />

auch anderen Personen, wie Kamerateams von Fernsehanstalten,<br />

Zutritt zu diesem Bereich gewährt werden. Unmittelbar hinter diesem<br />

Bereich muss ein zweites abgezäuntes Areal mit einer Breite von<br />

mindestens 2 m vorhanden sein, in welchem sich je Mannschaft drei<br />

Betreuer aufhalten können. Dieser Bereich muss so angelegt sein,<br />

dass er den Mitgliedern des Mannschaftsbetreuungsstabes eine gute<br />

Sicht auf die Scheiben und den Bereich der Schießrampe bietet. Hinter<br />

der Betreuerzone muss eine sich über die gesamte Breite des<br />

Schießstandes erstreckende Zone von 1,5 m Tiefe angelegt werden,<br />

die für die Vertreter der Medien reserviert ist.<br />

3.4.3 Die Schießrampe<br />

Die Schießrampe ist der Bereich <strong>im</strong> rückwärtigen Teil des Schießstands,<br />

von wo aus die Wettkämpfer liegend oder stehend schießen.<br />

AUSGABE 2002 3/34<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


Die Rampe muss völlig mit Schnee bedeckt sein, der gleichmäßig<br />

aufgebracht, fest und glatt gewalzt, aber nicht eisig ist. Der gesamte<br />

von den Wettkämpfern während des Wettkampfs genutzte Teil muss<br />

eben sein.<br />

3.4.3.1 Schießbahnen<br />

Die Schießrampe ist in Schießbahnen unterteilt, auf denen jeweils<br />

ein Wettkämpfer schießt. Jede Schießbahn muss mindestens 2,7 m<br />

breit sein, aber nicht breiter als 3 m (ideal wäre eine Breite von<br />

2,75 m). Die Schießbahnbreite ist auf beiden Seiten auf der Schießrampe<br />

ab der Vorderkante 1,5 m nach hinten mittels eines <strong>im</strong><br />

Schnee 2 cm tief eingelassenen roten Bretts zu markieren. Nach vorne<br />

von der Rampe zu den Scheiben müssen beide Seiten einer<br />

Schießbahn mit T-Pfosten in abwechselnden Farben mit den Scheiben<br />

übereinst<strong>im</strong>mend markiert sein, die die Bahnen eindeutig trennen,<br />

auf das Schießen aber nicht störend wirken. Zwischen den äußeren<br />

Begrenzungen der beiden äußersten Schießbahnen links und rechts<br />

des Schießstandes und den dort angrenzenden Sicherheitswällen,<br />

muss ein Abstand von 3 m vorhanden sein. Dieser Abstand muss von<br />

der Rampe bis nach vorne zu den Scheiben eingehalten werden.<br />

3.4.3.2 Schießmatten<br />

Sowohl für das Liegend- als auch für das Stehendschießen müssen<br />

<strong>im</strong> vorderen Teil der Schießrampe einer jeden Schießbahn Matten<br />

ausgelegt werden. Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen müssen<br />

diese Matten eine Seitenlänge von 200 x 150 cm und eine Stärke<br />

von 1 - 2 cm aufweisen. Die Matten müssen aus Kunststoff- oder<br />

Naturfasern hergestellt sein und eine raue, rutschfeste Oberfläche<br />

haben. Bei allen anderen Veranstaltungen ist eine Größe von<br />

150 x 150 cm ausreichend.<br />

3.4.4 Wettkampfscheiben<br />

Es gibt zwei Hauptarten von Scheiben, die <strong>im</strong> Biathlon sowohl für<br />

das Training als auch für Wettkämpfe verwendet werden, nämlich<br />

Metall- und Kartonscheiben. Für den Wettkampf werden nur Metallscheiben<br />

verwendet, für das Anschießen der Gewehre dagegen sind<br />

nur Kartonscheiben zu verwenden. Für Trainingszwecke dürfen<br />

sowohl Metallscheiben als auch Kartonscheiben verwendet werden.<br />

Für Wettkämpfe der <strong>IBU</strong> sind nur Wettkampfscheiben zulässig, die<br />

dem Materialkatalog der <strong>IBU</strong> (Anhang A) entsprechen.<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen muss der<br />

3/35 AUSGABE 2002


Schießstand mindestens 30 Schießbahnen und Wettkampfscheiben<br />

aufweisen. Bei OWS und WM dürfen nur Scheibensysteme eingesetzt<br />

werden, die über eine Umschaltvorrichtung mit Fernbedienung<br />

verfügen (kein Umschalten mittels Seilzuges).<br />

3.4.4.1 Bei einem Wettkampf muss für alle Wettkämpfer der gleiche Typ von<br />

Wettkampfscheiben verwendet werden. Bei Staffelwettkämpfen muss<br />

für jede Mannschaft eine eigene Wettkampfscheibe vorhanden sein.<br />

3.4.4.2 Instandhaltung der Wettkampfscheiben<br />

Die Scheiben müssen gemäß den Weisungen des Herstellers instandgehalten,<br />

eingestellt und justiert werden.<br />

3.4.4.3 Anordnung der Wettkampfscheiben<br />

Die Scheiben müssen parallel zur Vorderkante der Schießrampe in<br />

einer geraden ebenen Linie angeordnet sein. Sie müssen in allen<br />

Richtungen in der Waage sein. Die Scheiben müssen so platziert werden,<br />

dass sich die mittlere Zielmarke der Scheibe in der Mitte der<br />

Schießbahn befindet. Die Scheiben dürfen seitwärts um nicht mehr<br />

als 1 % vom rechten Winkel ihrer Schießbahnen abweichen. Die<br />

Scheibenmitte muss 80 bis 100 cm höher liegen als die Oberfläche<br />

der Schießrampe.<br />

3.4.4.4 Scheibenhintergrund<br />

Der Scheibenhintergrund muss vom Boden bis 1 m oberhalb der<br />

Oberkante der Scheibe weiß sein.<br />

3.4.5 Nummerierung und Markierungen<br />

Die Schießbahnen und die dazugehörigen Wettkampfscheiben müssen<br />

mit gut sichtbaren jeweils identischen Nummern versehen sein,<br />

wobei die Nummerierung auf der rechten Seite mit 1 beginnt. Bei<br />

OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen müssen die<br />

Schießbahnen an der Vorderkante der Schießrampe jeweils auf der<br />

linken und rechten Seite nummeriert sein. Die Nummern müssen auf<br />

der Schießrampe so angebracht sein, dass die schießenden Athleten<br />

davon nicht gegenüber dem Aufnahmeteam des Fernsehens verdeckt<br />

werden. Sie müssen 20 cm hoch sein und die Linien der Nummern<br />

3 cm breit und auf einem 1 cm dicken Pfosten angebracht sein, der<br />

gemessen von der Schneeoberfläche bis zur Unterseite der Nummerntafel<br />

eine Höhe von 40 cm aufweist. Die auf den Wettkampfscheiben<br />

angebrachten Nummern sind 40 cm hoch mit einer Schriftbreite<br />

von 4 cm, die Nummern müssen unmittelbar über den Scheiben<br />

montiert sein.<br />

AUSGABE 2002 3/36<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


Die Ziele und Schießbahnnummern müssen farblich abwechselnd<br />

gehalten sein – schwarz auf gelb und gelb auf schwarz, beginnend<br />

mit Nummer 1 auf schwarz auf gelb.<br />

3.4.5.1 Markierungen be<strong>im</strong> Eingang und Ausgang<br />

Am Eingang und Ausgang zum Schießstand müssen 10 m von der<br />

linken und der rechten Schießbahn nach außen eindeutige Markierungen<br />

angebracht werden. Diese Markierungen kennzeichnen die äußere<br />

Begrenzung des Schießstandbereiches, innerhalb dessen keine Informationen<br />

gegeben werden dürfen.<br />

3.4.6 Windfahnen<br />

Bei Wettkämpfen und für das Offizielle Training sind seitlich jeder<br />

dritten Schießbahn, beginnend auf der rechten Seite der Bahn 1,5 m<br />

vorwärts der Schießrampe und 20 m vor den Wettkampfscheiben<br />

Windfahnen anzubringen. Die Windfahnen müssen so angebracht<br />

werden, dass sich die Fahne auf der gleichen Ebene befindet wie die<br />

Unterkante der Wettkampfscheiben und dass die Fahne die direkte<br />

Sicht zu den Scheiben nicht verdecken kann.<br />

3.4.7 Schale für Reservepatronen<br />

Bei jeder Schießbahn muss eine Schale für die Reservepatronen in<br />

einer Höhe von 1 m über dem Boden angebracht sein. Die Schalen<br />

müssen innen am Boden abgerundet sein, um so das Aufnehmen der<br />

Reservepatronen zu erleichtern.<br />

3.4.8 Gewehrständer für Reservegewehre<br />

An einem geeigneten Ort vorwärts des Betreuerbereiches des Schießstandes<br />

müssen während der Wettkämpfe für jede teilnehmende<br />

Mannschaft Gewehrständer für 2 Reservegewehre aufgestellt werden;<br />

für das Training ist eine angemessene Anzahl dieser Ständer vorzusehen.<br />

Die Gewehrständer müssen gut sichtbar mit den Namen der teilnehmenden<br />

Nationen oder Mannschaften beschriftet werden. Diese<br />

Gewehrständer dürfen von den Mannschaften während des Wettkampfes<br />

sowie während des Trainings und Anschießens benutzt werden.<br />

3.4.9 Videokameras auf dem Schießplatz<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen müssen auf<br />

dem Schießstand in ausreichender Anzahl Videokameras so aufgestellt<br />

werden, dass damit alle Aktionen aller Wettkämpfer auf dem<br />

Schießstand aufgezeichnet werden können.<br />

3/37 AUSGABE 2002


3.5 ZIELBEREICH<br />

3.5.1 Allgemeines<br />

Der Zielbereich beginnt auf der Wettkampfstrecke an der Ziellinie und<br />

endet be<strong>im</strong> Anfang der Zone der Ausrüstungskontrolle <strong>im</strong> Zielraum.<br />

Dieser Bereich muss mindestens 30 m lang und 8 m breit sein. Die<br />

letzten 50 m der Strecke bis zur Ziellinie müssen gerade verlaufen<br />

und eine Breite von 8 m aufweisen. Im Zielbereich dürfen sich nur<br />

Funktionäre, in das Ziel einlaufende Wettkämpfer sowie speziell autorisiertes<br />

TV-Personal unter der Kontrolle des IKR Start/Ziel aufhalten.<br />

3.5.1.1 Die Ziellinie ist rechtwinklig zu der einmündenden Wettkampfstrecke<br />

durch eine rote <strong>im</strong> Schnee eingelassene Linie zu kennzeichnen.<br />

3.5.2 Materialkontrolle <strong>im</strong> Ziel<br />

Die Materialkontrollstelle <strong>im</strong> Ziel muss so eingerichtet sein, dass die<br />

<strong>im</strong> Ziel eintreffenden Wettkämpfer dorthin automatisch und unter<br />

Kontrolle hingelangen und die Kontrolle passieren können. Dies ist<br />

besonders bei den Staffelwettkämpfen wichtig, damit die ins Ziel einlaufenden<br />

Wettkämpfer in der Staffelwechselzone am Auslauf dieser<br />

Zone keine Störung verursachen. Die Umzäunung des Zielbereichs muss<br />

so aufgestellt werden, dass die Wettkämpfer automatisch durch die<br />

Zielkontrollstelle geschleust werden und diese nicht umgehen können.<br />

3.5.3 Bereich der Medien<br />

Angrenzend an den Zielbereich ist ein abgezäunter Raum (Gemischter<br />

Bereich) zu schaffen für die Vertreter der Fernsehanstalten sowie<br />

für Journalisten und Fotografen, um diesen einen engen Kontakt mit<br />

den Wettkämpfern für <strong>Int</strong>erviews sowie für Fotoaufnahmen nach<br />

dem Zieleinlauf zu ermöglichen.<br />

3.5.4 Erfrischungsstelle<br />

Hinter dem Zielbereich muss in Absprache mit dem TD eine Erfrischungsstelle<br />

eingerichtet werden, an welcher für die ins Ziel kommenden<br />

Wettkämpfer Getränke, Papiertaschentücher und weitere<br />

notwendige Dienste bereitstehen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine<br />

der dort gereichten Getränke oder Speisen mit unzulässigen Substanzen<br />

versetzt werden konnten.<br />

3.5.5 Unterstand für Kleiderwechsel<br />

Im Zielbereich oder daran angrenzend muss ein 2 x 3 m großer Unterstand<br />

eingerichtet werden, wo sich die Athleten bei Bedarf umziehen<br />

können.<br />

AUSGABE 2002 3/38<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


3.6 WACHS- UND WÄRMEHÜTTEN FÜR DIE MANNSCHAFTEN<br />

Im Stadionbereich oder in dessen unmittelbarer Nähe müssen in ausreichender<br />

Zahl Hütten, dauerhaft errichtete Kabinen oder vorübergehende<br />

Einrichtungen von guter Qualität (Zelte eingeschlossen) bereitgestellt<br />

werden, in denen die Mannschaften ihr Gerät lagern, Ski<br />

wachsen oder sich warm halten können. Diese Kabinen müssen mit<br />

einer Belüftung, ausreichend für den Abzug der Wachsdämpfe,<br />

Beleuchtungsmöglichkeiten und Steckdosen ausgestattet sein und<br />

eine Innentemperatur von mindestens 20 °C aufweisen. Dabei sollte<br />

jeder Mannschaft eine eigene Kabine zur Verfügung gestellt werden,<br />

jedoch ist es zulässig, mehr als einer Mannschaft eine Kabine zuzuweisen,<br />

wenn dies die Arbeitsplatzverhältnisse und die Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen<br />

zulassen. Wenn möglich, sollten jedoch pro Mannschaft<br />

2 Räume zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass die Wettkämpfer<br />

auftretende Wachsdämpfe einatmen müssen. Wo dies nicht<br />

möglich ist, muss für die Athleten ein gesonderter Wärmeraum eingerichtet<br />

werden. Die Kabinen sollten mit Schlüsseln verschließbar sein,<br />

die jeweils den Mannschaften ausgehändigt werden. Ist es nicht<br />

möglich, die Zugangstüren zu verschließen, muss der Ausrichter für<br />

die Sicherheit der Kabinen sorgen. Für die Mannschaften muss in<br />

einer angemessenen Entfernung zu den Kabinen Parkraum vorhanden<br />

sein. In der Nähe der Kabinen sollte auch ein Lautsprecher der<br />

Stadionansage aufgestellt werden.<br />

4. WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND<br />

BEKLEIDUNG<br />

4.1 ALLGEMEINE REGELN<br />

Der Begriff Wettkampfausrüstung und Bekleidung umfasst die gesamte<br />

Ausrüstung, das gesamte Wettkampfgerät und die Bekleidung, die<br />

ein Wettkämpfer während eines Wettkampfes benutzt, einschließlich<br />

der Werbeflächen. Die Definitionen und Beschreibungen der Wettkampfausrüstung,<br />

der Bekleidung und der Werbeflächen werden<br />

durch den Materialkatalog der <strong>IBU</strong> (Anhang A) geregelt. Weitere Einzelheiten<br />

bezüglich der Werbebest<strong>im</strong>mungen enthält der jährlich<br />

erscheinende <strong>IBU</strong> Biathlonkalender.<br />

4.2 ÜBERPRÜFUNGEN VON AUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG<br />

4.2.1 Allgemeines<br />

Ausrüstung und Bekleidung der Wettkämpfer werden be<strong>im</strong> Start und<br />

3/39 AUSGABE 2002


<strong>im</strong> Ziel eines Wettkampfes überprüft. Darüber hinaus wird in angemessener<br />

Zeit vor dem Wettkampf eine Ausrüstungsvorprüfung durchgeführt,<br />

um sicherzustellen, dass keine Probleme auftreten. Bei Veranstaltungen<br />

der <strong>IBU</strong> darf keine Ausrüstung oder kein Material eingesetzt<br />

werden, das nicht von der <strong>IBU</strong> genehmigt wurde.<br />

4.2.2 Ausrüstungskontrolle am Start<br />

Die Wettkämpfer haben sich bis spätestens 15 Minuten vor ihrer festgelegten<br />

Startzeit <strong>im</strong> Startkontrollraum zu melden, um dort ihre<br />

Skiausrüstung und ihr Gewehr überprüfen und markieren und ihre<br />

Bekleidung einer Inspektion unterziehen zu lassen. Wettkämpfer,<br />

deren Ausrüstung und Bekleidung nicht den <strong>IBU</strong> Best<strong>im</strong>mungen entsprechen,<br />

erhalten keine Genehmigung, den Startkontrollraum in<br />

Richtung Startlinie zu verlassen, bis die Unregelmäßigkeiten korrigiert<br />

sind. Ausrüstung, Gewehre und Bekleidungsstücke, die bei der Startkontrolle<br />

inspiziert und markiert wurden, dürfen auf keine Weise, die<br />

von diesen Regeln bzw. dem Materialkatalog der <strong>IBU</strong> verboten wurde,<br />

verändert werden.<br />

Die Reservegewehre der Mannschaften – max<strong>im</strong>al zwei pro Mannschaft<br />

– müssen bis spätestens Ende des Anschießens zum Zwecke<br />

der Überprüfung und Markierung zur Ausrüstungskontrolle gebracht<br />

und von dort aus unmittelbar in den Gewehrständern am Schießstand<br />

deponiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Verantwortlichen<br />

am Schießstand dies nicht mehr zulassen. Um die Überprüfung<br />

der Reservegewehre zu erleichtern, muss die Ausrüstungskontrollstelle<br />

mindestens 15 Minuten vor Beginn des Anschießens<br />

geöffnet sein.<br />

4.2.2.1 Besondere Prüfungen bei der Ausrüstungskontrolle am<br />

Start<br />

Es werden folgende Überprüfungen durchgeführt:<br />

a) Ob der Wettkämpfer seine Startnummer trägt;<br />

b) Das Gewehr wird daraufhin überprüft, zu bestätigen, dass sich in<br />

der Patronenkammer oder <strong>im</strong> eingeführten Magazin kein scharfer<br />

Schuss befindet;<br />

c) Das Gewicht, der Abzugswiderstand, die Abmessungen und die<br />

Form des Gewehrs sowie die darauf angebrachte Werbung werden<br />

auf ihre Korrektheit überprüft. Das Gewehr wird mit einem kleinen<br />

Aufkleber vorne oben am Vorderschaft markiert, der für die Verantwortlichen<br />

bei Start/Ziel gut sichtbar sein muss und die Gewehr-<br />

AUSGABE 2002 3/40<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


nummer wird auf einer Kontrollliste notiert, so dass das Gewehr<br />

<strong>im</strong> Ziel verifiziert werden kann, sollte der Kontrollaufkleber abgefallen<br />

sein;<br />

d) Die Ski und Stöcke werden auf ihre Korrektheit hin überprüft und<br />

die Ski markiert;<br />

e) Die Bekleidung und andere Ausrüstungsgegenstände werden auf<br />

ihre Korrektheit hin sowie bezüglich der Werbung überprüft.<br />

4.2.2.2 Markierungen<br />

An der Ausrüstung werden farbliche Markierungen unter Benutzung<br />

der Startnummer des Wettkämpfers angebracht, um zu verhindern,<br />

dass während des Wettkampfes ein unerlaubter Austausch der Ausrüstung<br />

erfolgt. Es werden beide Ski und das Gewehr markiert. Bei Einzel-,<br />

Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen ist zum Markieren<br />

der Ski jeweils nur eine Farbe zu verwenden. Die Markierung<br />

wird durch einen Farbstift oder Stempel vorgenommen und gilt<br />

jeweils nur für diesen Wettkampf. Bei Staffelwettkämpfen müssen<br />

die Ski entsprechend der Startnummer der Mannschaft und den Farben<br />

oder Nummern der Startreihenfolge innerhalb der Mannschaft<br />

markiert werden. Der Kontrollaufkleber für das Gewehr ist vorne<br />

oben am Vorderschaft anzubringen.<br />

4.2.2.3 Startverzögerung<br />

Startverzögerungen, die aufgrund der Tatsache erfolgen, dass der<br />

Wettkämpfer zu spät <strong>im</strong> Ausrüstungskontrollbereich erscheint,<br />

oder dass an seiner Bekleidung und Ausrüstung Korrekturen vorgenommen<br />

werden müssen, gehen zu Lasten des Wettkämpfers. Der<br />

Ausrichter muss genügend Personal bereitstellen, damit die Kontrollzeiten<br />

korrekt eingehalten werden und Startverzögerungen bei Wettkämpfern,<br />

die sich rechtzeitig vorgestellt haben, vermieden werden.<br />

Ein frühzeitiger Beginn der Ausrüstungskontrolle am Start ist gestattet<br />

und wird bei allen Wettkämpfen angestrebt, um Schwierigkeiten<br />

hinsichtlich Verspätungen zu vermeiden.<br />

4.2.2.4 Letzte Prüfung vor dem Start<br />

Ein bis zwei Minuten vor dem Start des jeweiligen Wettkämpfers<br />

führt der Starthelfer (führen die Starthelfer) eine weitere Überprüfung<br />

durch, um sicherzustellen, dass<br />

a) der Wettkämpfer die Startnummer trägt;<br />

b) die Ski und das Gewehr richtig markiert sind;<br />

c) die Werbebest<strong>im</strong>mungen eingehalten werden;<br />

3/41 AUSGABE 2002


d) durch Öffnen und Schließen des Verschlusses des Gewehres sich in<br />

der Kammer oder <strong>im</strong> eingeführten Magazin kein Schuss befindet.<br />

4.2.3 Zielkontrolle<br />

Nach dem Eintreffen <strong>im</strong> Ziel und, bei Staffelwettkämpfen, nach dem<br />

Eintreffen in der Staffelwechselzone, erfolgt eine Überprüfung, um<br />

festzustellen, dass<br />

a) sich in der Patronenkammer oder <strong>im</strong> eingeführten Magazin des<br />

Gewehrs keine scharfe Munition mehr befindet und dass die Serienummer<br />

mit der in der Startkontrollliste eingetragenen Nummer<br />

übereinst<strong>im</strong>mt;<br />

b) die Wettkämpfer den Wettkampf mit mindestens einem für sie<br />

markierten Ski und dem für sie markierten Gewehr beendet haben<br />

und dass die Ski und Skistöcke dem Materialkatalog entsprechen;<br />

c) der Abzugswiderstand des Gewehrs mindestens 0,5 kg beträgt<br />

(kann mit Erlaubnis des TD auch stichprobenartig durchgeführt<br />

werden);<br />

d) nicht gegen die Werbebest<strong>im</strong>mungen verstoßen wurde.<br />

4.2.4 Ausrüstungs- und Bekleidungsvorprüfung<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC und KM Veranstaltungen führt das<br />

Organisationskomitee in Absprache mit dem TD eine Ausrüstungsvorprüfung<br />

durch, um sicherzustellen, dass die von den Mannschaften<br />

zu verwendende Ausrüstung und Bekleidung den Regeln entspricht.<br />

Diese Überprüfung findet in der Regel mindestens zwei Tage vor dem<br />

ersten Wettkampf statt. Diese Ausrüstungsvorprüfung entbindet die<br />

Wettkämpfer jedoch nicht von der Pflicht, sich der Ausrüstungskontrolle<br />

am Start und Ziel zu unterziehen.<br />

4.2.4.1 Teilnahme<br />

Die Überprüfung wird von dem dafür verantwortlichen Personal des<br />

Organisationskomitees durchgeführt. Der für die Materialkontrolle<br />

zuständige IKR muss bei der Überprüfung ebenfalls anwesend sein.<br />

Es handelt sich um eine freiwillige Überprüfung, an der jedoch ein<br />

Vertreter der Mannschaft teilnehmen sollte, wenn die Verwendung<br />

der Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände fraglich erscheint.<br />

Bei OWS und bei der ersten WC Veranstaltung einer Saison muss<br />

mindestens ein Vertreter von jeder Mannschaft zu dieser Überprüfung<br />

erscheinen.<br />

AUSGABE 2002 3/42<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


5. TRAINING UND ANSCHIESSEN<br />

5.1 ALLGEMEINES<br />

Die Wettkämpfer und Betreuer müssen Gelegenheit und Möglichkeiten<br />

erhalten, sich auf die Wettkämpfe vorzubereiten. Zu diesem<br />

Zweck muss der Ausrichter offizielle Trainingszeiten festlegen, Skitesteinrichtungen<br />

bereitstellen und den Wettkämpfern die Möglichkeit<br />

bieten, ihre Gewehre vor dem Wettkampf anzuschießen und sich vor<br />

dem Wettkampf aufzuwärmen.<br />

5.1.1 Ausnahmen<br />

Unter außergewöhnlichen Umständen ist die Wettkampfjury befugt,<br />

die gesamte Wettkampfanlage zu sperren oder das Training auf best<strong>im</strong>mte<br />

Bereiche der Anlage oder auf best<strong>im</strong>mte Zeiträume zu begrenzen.<br />

5.1.2 Recht auf Training und Trainingsstartnummern<br />

Wettkämpfer, die für eine Veranstaltung der <strong>IBU</strong> eingeschrieben sind,<br />

haben das Recht, die Wettkampfanlage während des Offiziellen Trainings<br />

zu benutzen. Männer und Frauen dürfen am Offiziellen Training<br />

und Anschießen des jeweils anderen Geschlechts nicht teilnehmen.<br />

Alle Wettkämpfer müssen <strong>im</strong> Training die von der <strong>IBU</strong> zugewiesene<br />

Trainingsstartnummer tragen. Dasselbe gilt für Mannschaftsbetreuer<br />

und Personal der Servicefirmen, wann <strong>im</strong>mer diese während<br />

einer Veranstaltung die Wettkampfanlage benutzen.<br />

5.1.3 Trainingsarten<br />

Das Offizielle Training ist der Zeitraum, den der Ausrichter für das<br />

Training auf der Wettkampfanlage zur Verfügung stellen muss.<br />

Während des Offiziellen Trainings muss die Anlage so präpariert sein<br />

wie für den Wettkampf. Das Inoffizielle Training ist der Zeitraum, in<br />

welchem der Ausrichter das Training auf der Anlage zusätzlich zu<br />

dem Offiziellen Training genehmigt, wobei die Anlage dann nicht wie<br />

<strong>im</strong> Wettkampf präpariert sein muss. Die Ausrichter sollten für das<br />

Inoffizielle Training so viel Zeit wie nach ihrem Veranstaltungsprogramm<br />

möglich einräumen. Falls erforderlich werden den Mannschaften<br />

nach Weisung des TD wie für das Offizielle Training Schießbahnen<br />

zum Anschießen zugewiesen.<br />

5.2 OFFIZIELLES TRAINING<br />

5.2.1 Allgemeines<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC Veranstaltungen, KM und KC Veranstaltungen<br />

muss die Wettkampfanlage mindestens einmal vor dem<br />

3/43 AUSGABE 2002


ersten Wettkampf zur Besichtigung und zum Training (Offizielles Training)<br />

freigegeben werden. Dabei muss die Anlage so vorbereitet sein<br />

wie zum Wettkampf und dieses Training muss zur gleichen Tageszeit<br />

durchgeführt werden, wie der Wettkampf selbst. Vor jedem nachfolgenden<br />

Wettkampf sollte ebenfalls ein Offizielles Training ermöglicht<br />

werden, es sei denn, dies ist aufgrund des Veranstaltungsprogramms<br />

oder aufgrund anderer Umstände nicht möglich.<br />

5.2.1.1 Lauftraining<br />

Für das Offizielle Training muss die Wettkampfstrecke wenn möglich<br />

zu den gleichen Zeiten, an denen der Wettkampf stattfindet, geöffnet<br />

und so präpariert, markiert und mit Zäunen gesichert sein wie für<br />

den Wettkampf auch.<br />

5.2.1.2 Schießtraining<br />

Das Schießtraining am Tag vor dem Wettkampf muss möglichst zur<br />

gleichen Tageszeit angesetzt werden, wie der Wettkampf am Wettkampftag.<br />

Das Trainingsschießen beginnt zum gleichen Zeitpunkt wie<br />

das Anschießen am Wettkampftag und wird nur unter Verwendung<br />

von Kartonscheiben und auf zugewiesenen Schießbahnen durchgeführt.<br />

30 Minuten nach Beginn des Trainingsschießens werden Metallscheiben<br />

und Kartonscheiben aufgezogen und die Wahl der Schießbahnen<br />

ist dann bis zum Ende des Trainingsschießens freigegeben.<br />

5.3 ANSCHIESSEN DER GEWEHRE<br />

5.3.1 Zeiten und Ziele<br />

Vor Beginn eines Wettkampfes müssen die Wettkämpfer Gelegenheit<br />

erhalten, ihre Gewehre innerhalb eines Zeitraums von 45 Minuten<br />

auf dem Schießstand anzuschießen. Dieses Anschießen muss 1 Stunde<br />

vor dem Start des ersten Wettkämpfers beginnen und spätestens<br />

5 Minuten vor dem Start des ersten Wettkämpfers beendet sein. Bei<br />

WC Veranstaltungen kann für Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe<br />

die Anschießzeit verkürzt werden, muss aber mindestens<br />

noch 30 Minuten dauern, ohne dass dabei ein Wechsel der Kartonscheiben<br />

durchgeführt wird. Falls erforderlich, darf das Anschießen<br />

sowohl für Männer als auch für Frauen vor dem ersten Wettkampf<br />

durchgeführt werden, muss aber gesondert erfolgen.<br />

5.3.2 Das Anschießen der Gewehre darf nur auf dem Schießstand stattfinden<br />

und es dürfen nur Kartonscheiben verwendet werden. Müssen<br />

während des Anschießens die Kartonscheiben ausgetauscht werden,<br />

AUSGABE 2002 3/44<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


wird die dafür benötigte Zeit nicht von der für das Anschießen festgelegten<br />

Zeit abgezogen.<br />

5.3.3 Zuweisung von Schießbahnen für das Anschießen<br />

Wenn möglich, muss für die Einzel- und Sprintwettkämpfe jeder<br />

Mannschaft für das Anschießen eine Schießbahn zugewiesen werden.<br />

Die Zuweisung der Schießbahnen erfolgt durch Auslosung mittels<br />

eines Zufallsgenerators und findet unter der Aufsicht des TD statt. Bei<br />

Staffelwettkämpfen ist der Schießstand auch be<strong>im</strong> Anschießen für die<br />

Staffeln mit der Startnummer identisch. Be<strong>im</strong> Verfolgungs- und Massenstartwettkampf<br />

werden die Schießstandnummern für das<br />

Anschießen nach der Platzierung des besten Wettkämpfers einer<br />

Mannschaft zugewiesen. Wenn für eine Nation mehr als vier Wettkämpfer<br />

an den Start gehen, sollen ihr jedoch zwei nebeneinanderliegende<br />

Schießstände zugewiesen werden.<br />

Ein Reservemitglied pro Mannschaft, einschließlich des Reservisten<br />

bei der Staffel, darf ebenfalls anschießen.<br />

5.3.3.1 Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen werden die Schießbahnen<br />

1 bis 15 unter den Top 15 Mannschaften – Grundlage ist der aktuelle<br />

Stand in der Nationencupwertung – ausgelost, die anderen Bahnen<br />

unter den restlichen Mannschaften.<br />

5.3.4 Anbringen von Kartonscheiben für das Anschießen<br />

Die Kartonscheiben für das Anschießen müssen auf gleicher Höhe<br />

und in gleicher Entfernung vom Schießplatz angebracht werden wie<br />

die Wettkampfscheiben.<br />

5.4 AUFWÄRMEN AUF DER STRECKE<br />

5.4.1 Allgemeines<br />

Ausgenommen bei OWS und WM dürfen die vom TD festgelegten<br />

Teile der Wettkampfstrecke vor dem Wettkampf zum Aufwärmen<br />

genutzt werden. Es dürfen jedoch nur jene Wettkämpfer diese<br />

Strecken zum Aufwärmen nutzen, die auch in dem betreffenden<br />

Wettkampf starten und nur in Laufrichtung des Wettkampfes. Wenn<br />

es die Umstände erforderlich machen, kann die Wettkampfjury die<br />

Strecke für das Aufwärmen vor dem Wettkampf auch sperren.<br />

5.4.2 Nutzung der Strecken durch andere<br />

Mannschaftsbetreuer und Wettkämpfer, die für den betreffenden<br />

Wettkampf nicht gemeldet sind, dürfen die Strecke bis 5 Minuten vor<br />

3/45 AUSGABE 2002


dem Start des ersten Wettkämpfers benutzen. Nach diesem Zeitpunkt<br />

dürfen sie die Wettkampfstrecken nicht mehr auf Ski benutzen,<br />

sie können sich nur noch zu Fuß seitlich entlang der Wettkampfstrecke<br />

bewegen. Nicht für den Wettkampf gemeldete Athleten<br />

sowie Betreuer müssen bei der Benutzung der Wettkampfstrecke auf<br />

Ski ihre Trainingsnummern oder die an sie ausgegebenen Armbinden<br />

tragen.<br />

5.5 SKITESTS<br />

Es ist nicht gestattet, die Wettkampfstrecken als Skiteststrecke zu<br />

nutzen. Die Ski dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Bereich getestet<br />

werden. Unter außergewöhnlichen Umständen darf der TD die<br />

Genehmigung erteilen, die Skitests auf den Wettkampfstrecken<br />

durchzuführen. In solchen Fällen müssen jedoch die elektronischen<br />

Messvorrichtungen bis spätestens 10 Minuten vor Beginn des Wettkampfes<br />

von den Strecken entfernt werden.<br />

6. STARTBESTIMMUNGEN<br />

6.1 ARTEN VON STARTS UND STARTINTERVALLE<br />

6.1.1 Allgemeines<br />

Es gibt vier Arten von Starts, nämlich den Einzelstart; den Verfolgungsstart;<br />

den Gruppen- und den S<strong>im</strong>ultanstart, sowie zwei Standardstartintervalle,<br />

nämlich 1 Minute oder 30 Sekunden. Bei OWS,<br />

WM, Jug/Jun WM, WC, KM und KC Wettkämpfen gelten die nachfolgenden<br />

Regeln.<br />

6.1.2 Einzelwettkämpfe<br />

Bei allen Einzelwettkämpfen sind Einzelstarts festgelegt, wobei das<br />

Startintervall in der Regel 30 Sekunden beträgt. Sollte es jedoch für<br />

den Wettkampf vorteilhafter sein, können auch kürzere oder längere<br />

Startintervalle festgelegt werden. Der TD entscheidet <strong>im</strong> Einvernehmen<br />

mit dem Ausrichter, welches Startintervall unter den gegebenen<br />

Umständen am günstigsten ist. Bei einem Startintervall von 30 Sekunden<br />

ist zu bedenken, dass für die Wettkämpfer ausreichend Wettkampfscheiben<br />

zur Verfügung stehen.<br />

6.1.3 Sprintwettkämpfe<br />

Bei allen Sprintwettkämpfen sind entweder Einzelstarts, normalerweise<br />

mit einem Startintervall von 30 Sekunden, oder Gruppenstarts<br />

vorgesehen. Jedoch sind auch kürzere oder längere <strong>Int</strong>ervalle, je<br />

AUSGABE 2002 3/46<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


nach Erfordernis für den Wettkampf zulässig. Der TD entscheidet <strong>im</strong><br />

Einvernehmen mit dem Ausrichter, welches Startintervall für die gegebenen<br />

Umstände am günstigsten ist.<br />

6.1.4 Verfolgungswettkämpfe<br />

Für die Verfolgungswettkämpfe sind keine Standardstartintervalle<br />

festgelegt. Die Wettkämpfer starten zu genau dem Zeitpunkt, wie in<br />

der Startliste festgelegt, d.h. in dem zeitlichen Abstand, in welchem<br />

sie <strong>im</strong> Qualifikationswettkampf auf den Sieger ins Ziel eingelaufen<br />

sind.<br />

6.1.5 Massenstartwettkampf<br />

Der Start be<strong>im</strong> Massenstartwettkampf erfolgt in einem einzigen<br />

s<strong>im</strong>ultanen Start aller Wettkämpfer.<br />

6.1.6 Staffelwettkämpfe<br />

Bei Staffelwettkämpfen starten bei einem s<strong>im</strong>ultanen Start die<br />

jeweils ersten Wettkämpfer einer Staffel. Die nachfolgenden Starts<br />

der anderen Staffelmitglieder erfolgen in der Staffelwechselzone,<br />

wobei der ankommende Wettkämpfer den abgehenden Wettkämpfer<br />

berühren muss.<br />

6.2 STARTSTELLUNGEN UND STARTS<br />

6.2.1 Einzelstart mit elektronischer Zeitnahme<br />

Wettkämpfer stehen so nah am Tor wie möglich und passieren das<br />

Tor dann bei ihrer Startzeit.<br />

6.2.2 Einzelstart mit Handzeitnahme<br />

Gibt es nur Handzeitnahme, so müssen die Wettkämpfer mit beiden<br />

Füßen völlig hinter der Startlinie stehen, wobei sie dann die Startlinie<br />

bei ihrer Startzeit überschreiten.<br />

6.2.3 Verfolgungsstart<br />

Die Wettkämpfer erscheinen zu dem von der Wettkampfjury festgelegten<br />

Zeitpunkt <strong>im</strong> Startraum und erhalten dort ihre Startspuren<br />

zugewiesen. Sie stellen sich anschließend in ihrer Startreihenfolge in<br />

den Startspuren abwechselnd zwischen den Spuren auf. Jeder s<strong>im</strong>ultane<br />

Start muss aus einer eigenen Startspur erfolgen. Jeder Start<br />

wird von einem Funktionär physisch kontrolliert, der für diese Aufgabe<br />

am Ende einer jeden Spur postiert wird. Dabei sperrt der Funktionär<br />

die Startlinie durch einen waagrecht ausgestreckten Arm ab,<br />

den er exakt bei der für die Startspur geltenden Startzeit rasch<br />

3/47 AUSGABE 2002


senkt. Die Wettkämpfer starten, wenn sie als nächster in der Startspur<br />

an der Reihe sind und nachdem der Arm gesenkt wurde.<br />

6.2.4 Staffelstart<br />

Bei Staffelwettkämpfen stehen die ersten Starter in den ihnen zugewiesenen<br />

Startspuren und zwar mit beiden Füßen hinter der Linie,<br />

die ihre Startreihe markiert, bzw. hinter ihrer Startspurnummer, wenn<br />

keine Linie vorhanden ist. Die Startlinie darf überschritten werden,<br />

sobald das festgelegte Startsignal erfolgt. Die nachfolgenden Mitglieder<br />

der Staffel stehen in der festgelegten Startfolge in der Wechselzone<br />

und starten, nachdem sie von dem eintreffenden Staffelmitglied<br />

berührt wurden.<br />

6.2.5 Gruppenstart<br />

Bei Gruppenstarts stehen die Wettkämpfer mit der niedrigsten Startnummer<br />

der jeweiligen Gruppe in Spur 1, die mit der zweitniedrigsten<br />

Nummer in der Spur 2, usw. Sie stehen wie bei einem s<strong>im</strong>ultanen<br />

Start für den Staffelwettkampf und starten, wenn das festgelegte<br />

Startsignal erfolgt. Dasselbe gilt für den Start der weiteren Gruppen.<br />

6.2.6 Start be<strong>im</strong> Massenstartwettkampf<br />

Der Start <strong>im</strong> Massenstartwettkampf erfolgt auf ein und dieselbe Weise<br />

wie der s<strong>im</strong>ultane Start der ersten Läufer <strong>im</strong> Staffelwettkampf.<br />

6.3 STARTSIGNALE<br />

6.3.1 Einzelstarts - Elektronische Zeitnahme<br />

Das Startkommando erfolgt mittels eines Tons der elektronischen<br />

Startuhr - ein lauter Piepton, sowie mittels einer visuellen Anzeige<br />

auf der Startuhr. Der Startrichter darf den Wettkämpfer nicht<br />

berühren.<br />

6.3.2 Einzelstarts - Handzeitnahme<br />

Bei Einzelstarts ohne Verwendung eines elektronischen Starttors sagt<br />

der Starter "fertig" 10 Sekunden vor der Startzeit und zählt dann<br />

laut 5 Sekunden bis zum Start "5, 4, 3, 2, 1". Genau bei der Startzeit<br />

gibt der Starter das Kommando "los". Der Starter darf den Wettkämpfer<br />

nicht berühren.<br />

6.3.3 Verfolgungsstarts<br />

Das Startsignal bei jedem Verfolgungsstart ist das Senken des Armes<br />

des Startrichters der jeweiligen Startspur.<br />

AUSGABE 2002 3/48<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


6.3.4 Massen- und Gruppenstarts<br />

Der Start be<strong>im</strong> Staffel-, Massenstart- und Sprintwettkampf mit Gruppenstart<br />

erfolgt mit Hilfe eines Schusses aus einer Startpistole oder<br />

mit einer anderen Startvorrichtung oder mittels einer Fahne. Vor dem<br />

Start werden die Athleten auf die Startzeit verbal durch Zuruf, 1 Minute,<br />

30 Sekunden und "fertig" hingewiesen, wobei das Startsignal innerhalb<br />

von 5 Sekunden nach dem Ruf "fertig" gegeben wird.<br />

6.3.5 Start in der Wechselzone<br />

Bei Staffelwettkämpfen muss die Übergabe in der Staffelwechselzone<br />

so erfolgen, dass der ankommende Wettkämpfer den Körper des<br />

abgehenden Wettkämpfers (einschließlich Rumpf, Arme, Beine, Hände,<br />

Füße oder Kopf) oder das Gewehr des abgehenden Wettkämpfers<br />

mit der Hand berührt.<br />

6.4 STARTZEIT, FRÜHSTART, VERSPÄTETER START UND<br />

FEHLSTART<br />

6.4.1 Elektronische Startzeitnahme<br />

Bei Einzelstarts ist die Startzeit die elektronisch festgehaltene Zeit, in<br />

der das Starttor aktiviert wird, sofern dies durch die Wettkämpfer<br />

innerhalb von 3 Sekunden vor oder 3 Sekunden nach der in der<br />

Startliste festgelegten Zeit erfolgt. Startet ein Wettkämpfer mehr als<br />

3 Sekunden vor der festgelegten Zeit, ist dies ein Frühstart. Startet<br />

ein Wettkämpfer mehr als 3 Sekunden nach der festgelegten Zeit, ist<br />

dies ein Spätstart und die Zeitnahme erfolgt ab der in der Startliste<br />

festgelegten Zeit.<br />

6.4.2 Handzeitnahme be<strong>im</strong> Start<br />

Erfolgt nur Handzeitnahme, ist die Startzeit der Wettkämpfer be<strong>im</strong><br />

Einzelstart die in der Startliste angegebene Startzeit. Startet ein<br />

Wettkämpfer vor dem Startsignal, so ist dies ein Frühstart, erfolgt<br />

der Start des Wettkämpfers zu spät, ist es ein Spätstart.<br />

6.4.2.1 Verfolgungswettkampf<br />

Die Startzeit ist für jeden Wettkämpfer die in der Startliste angegebene<br />

Zeit. Frühstarts sind zu verhindern. Im Falle eines Spätstarts ist<br />

der verspätet startende Wettkämpfer durch einen Ersatzkorridor zu<br />

leiten und der dort zuständige Startrichter n<strong>im</strong>mt die Zeit des Athleten,<br />

sobald dieser die Startlinie überschreitet. Sollte der Wettkämpfer<br />

aufgrund eigenen Verschuldens oder eines Verschuldens seiner Mannschaft<br />

verspätet starten, wird die Wettkampfzeit auf der Grundlage<br />

3/49 AUSGABE 2002


seiner offiziellen in der Startliste angegebenen Zeit berechnet. Sollte<br />

dagegen die Verspätung auf "Höhere Gewalt" oder auf einen Fehler<br />

oder ein Versehen außerhalb der Mannschaft zurückzuführen sein,<br />

werden die Wettkampfzeit und die Platzierung auf der Grundlage der<br />

vom offiziellen Startrichter festgehaltenen Zeit berechnet.<br />

6.4.3 Startzeit für Staffel-, Massenstart- und Sprintwettkampf<br />

mit Gruppenstarts<br />

Die Startzeit ist die Zeit des Startsignals.<br />

6.4.4 Startzeit in der Wechselzone<br />

Die Startzeit für ein übernehmendes Mitglied einer Staffel ist der<br />

Augenblick, an welchem das ankommende Staffelmitglied die Zeitnahmelinie<br />

am Beginn der Wechselzone überschreitet.<br />

6.4.5 Frühstart bei Einzelwettkampf und Staffeln<br />

Erfolgt ein Frühstart in einem Einzelwettkampf oder in der Staffelwechselzone,<br />

muss der Startergehilfe den Wettkämpfer so schnell<br />

wie möglich nach der Startlinie oder der Wechselzone anhalten und<br />

zurückschicken. Der Wettkämpfer muss dann hinter die Startlinie<br />

oder, bei Staffelwettkämpfen, in die Staffelwechselzone zurückkehren<br />

und erneut starten. Falls möglich, wird der Wettkämpfer - ausgenommen<br />

be<strong>im</strong> Staffelwettkampf - entweder durch das Starttor oder<br />

mit manueller Zeitnahme an der Startlinie zu der korrekten Startzeit<br />

erneut gestartet. Ist die korrekte Startzeit bereits abgelaufen, fällt<br />

der Zeitpunkt des Starts auf die in der Startliste festgehaltene Startzeit<br />

zurück. Die dadurch verlorene Zeit geht zu Lasten des Wettkämpfers.<br />

Dieses Verfahren gilt nicht für Verfolgungswettkämpfe.<br />

6.4.6 Fehlstart bei Massen- und Gruppenstart und in der<br />

Wechselzone<br />

Erfolgt ein Fehlstart während eines Massen- oder Gruppenstarts,<br />

haben die zuständigen IKR und Funktionäre die Wettkämpfer am<br />

Ende der parallelen Spuren anzuhalten. Nach einem solchen Fehlstart<br />

muss erneut gestartet werden. Erfolgt der Staffelwechsel vor oder<br />

nach (außerhalb) der Wechselzone, ist dies ein Fehlstart und der<br />

Wechsel muss innerhalb der Wechselzone wiederholt werden.<br />

Ein Wettkämpfer oder eine Staffel, die nicht zurückkehren, um korrekt<br />

neu zu starten, gelten als nicht gestartet, wenn sie zuvor einen<br />

Fehlstart verursacht hatten.<br />

AUSGABE 2002 3/50<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


6.4.7 Spätstart<br />

Erscheinen Wettkämpfer verspätet am Start, müssen sie auf Weisung<br />

des Starters bei erstmöglicher Gelegenheit ohne Behinderung anderer<br />

Wettkämpfer durch das Starttor starten.<br />

6.4.7.1 Ist der Spätstart des Wettkämpfers auf eigenes Verschulden zurückzuführen,<br />

ist die Startzeit die in der Startliste festgelegte Startzeit.<br />

Erfolgt die Verspätung aufgrund "Höherer Gewalt", legt die Wettkampfjury<br />

die Startzeit fest.<br />

6.5 STARTNUMMERN<br />

6.5.1 Allgemeines<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC, KM und KC Veranstaltungen müssen<br />

alle Wettkämpfer ein Leibchen tragen, auf dem vorne, hinten<br />

und auf beiden Seiten ihre Startnummer angebracht ist. Weiterhin<br />

müssen die Wettkämpfer auf beiden Oberschenkeln ihre Startnummer<br />

tragen. Die Wettkämpfer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen,<br />

dass ihre Oberschenkelstartnummern während des Wettkampfes<br />

an der vorgesehenen Stelle befestigt sind und bleiben. Die Startnummer<br />

auf dem Leibchen und die Farbe des Leibchens für Staffelwettkämpfe,<br />

die von einem Wettkämpfer getragen werden, muss der<br />

dem Wettkämpfer für den jeweiligen Wettkampf laut Startliste zugewiesenen<br />

Nummer und Farbe entsprechen.<br />

6.5.1.1 Nummerierung<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC und KM Veranstaltungen muss der<br />

Startnummernsatz für Männer, Frauen, Junioren, Juniorinnen sowie<br />

Jugend männlich und weiblich für jeden Start mit der Nummer 1<br />

beginnen und in numerischer Reihenfolge bis zur letzten Nummer<br />

fortlaufen. Starten jedoch in demselben Wettkampf zwei oder mehr<br />

Klassen, kommt der vorstehende Satz nicht zur Anwendung<br />

6.5.1.2 Farbe<br />

Die Farbe der Startnummern muss sich gegen die Grundfarbe des<br />

Stoffs eindeutig kontrastierend abheben.<br />

6.5.1.3 Größen der Startnummern<br />

Die Größen der Startnummern, die für Wettkämpfe der <strong>IBU</strong> zu verwenden<br />

sind, sind <strong>im</strong> Materialkatalog der <strong>IBU</strong> (Anhang A) festgelegt.<br />

6.5.2 Startnummernfarben je Wettkampf<br />

3/51 AUSGABE 2002


6.5.2.1 Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe<br />

Die Startnummern aller Wettkämpfer weisen die gleiche Farbe auf.<br />

6.5.2.2 Staffelwettkämpfe<br />

Die Startnummernfarben innerhalb der Mannschaft sind be<strong>im</strong> Startläufer<br />

rot, be<strong>im</strong> zweiten Läufer grün, be<strong>im</strong> dritten gelb und be<strong>im</strong><br />

vierten blau.<br />

6.6 WETTERBEDINGUNGEN<br />

6.6.1 Temperatur<br />

Biathlonwettkämpfe dürfen bei einer Lufttemperatur von unter - 20 °C,<br />

gemessen am kältesten Punkt der Anlage (Schießstand oder Strecke),<br />

1,5 m über dem Boden, nicht mehr gestartet werden.<br />

6.6.2 Windfaktor<br />

Ganz gleich, welche Temperaturen herrschen, muss vor dem Start<br />

und während des Wettkampfes der Windfaktor berücksichtigt werden.<br />

Im Falle eines starken Windfaktors, entscheidet die Wettkampfjury<br />

in Absprache mit dem Medizinischen Delegierten der <strong>IBU</strong> oder<br />

dem Wettkampfarzt, ob der Wettkampf gestartet oder fortgesetzt<br />

wird. Eine Änderung der Strecke, um windige Bereiche auszusparen,<br />

ist ebenfalls möglich. Die folgende Tabelle 2 enthält die entsprechenden<br />

Temperaturwerte unter Berücksichtigung des Windfaktors.<br />

AUSGABE 2002 3/52<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


TABELLE 2 – TEMPERATURÄQUIVALENTE UNTER<br />

BERÜCKSICHTIGUNG DES WINDFAKTORS<br />

WINDGESCHWINDIGKEIT IN KM/STD<br />

TEMP 10 15 20 25 30 35 40 45 50<br />

°C<br />

0 - 3 - 5 - 8 -10 -11 -13 -14 -14 -15<br />

- 1 - 4 - 6 - 9 -11 -12 -14 -15 -16 -17<br />

- 2 - 5 - 7 - 9 -13 -14 -15 -17 -18 -18<br />

- 3 - 6 - 8 -11 -14 -15 -16 -18 -19 -19<br />

- 4 - 7 -10 -12 -15 -16 -18 -19 -20 -21<br />

- 5 - 8 -11 -13 -16 -18 -19 -21 -22 -22<br />

- 6 - 9 -12 -14 -18 -19 -20 -22 -23 -24<br />

- 7 -10 -13 -15 -19 -20 -22 -24 -24 -25<br />

- 8 -11 -14 -17 -20 -22 -23 -25 -26 -27<br />

- 9 -12 -15 -18 -22 -23 -25 -27 -27 -28<br />

-10 -13 -16 -19 -23 -24 -26 -28 -29 -30<br />

-11 -14 -18 -20 -24 -26 -27 -29 -30 -31<br />

-12 -15 -19 -22 -26 -27 -29 -31 -32 -33<br />

-13 -17 -20 -23 -27 -28 -30 -32 -33 -34<br />

-14 -18 -21 -24 -28 -30 -31 -34 -35 -36<br />

-15 -19 -22 -25 -29 -31 -33 -35 -36 -37<br />

-16 -20 -23 -27 -31 -32 -34 -36 -37 -38<br />

-17 -21 -25 -28 -32 -34 -36 -38 -39 -40<br />

-18 -22 -26 -29 -33 -35 -37 -39 -40 -41<br />

-19 -23 -27 -30 -35 -36 -38 -41 -42 -43<br />

-20 -24 -28 -32 -36 -38 -40 -42 -43 -44<br />

ANMERKUNGEN ZUR TABELLE 2<br />

1. Dies ist nur eine Richtlinie. Die Entscheidung, ob gestartet wird<br />

oder nicht, trifft die Wettkampfjury in Absprache mit dem Medizinischen<br />

Delegierten der <strong>IBU</strong> oder dem Wettkampfarzt.<br />

2. Die oben dunkel eingezeichnete Linie bezeichnet die Grenze, die<br />

dem Wert – 20 °C entspricht.<br />

3. Der unten dunkel unterlegte Bereich zeigt den Bereich an, bei<br />

dem ungeschützte Körperpartien innerhalb einer Minute gefrieren.<br />

4. Die Windsgeschwindigkeit wird am Schießstand in einer Höhe von<br />

1,5 m gemessen.<br />

5. Die Temperatur wird am kältesten Punkt des Wettkampfbereiches<br />

gemessen.<br />

3/53 AUSGABE 2002


7. LANGLAUFBESTIMMUNGEN<br />

7.1 ALLGEMEINES<br />

7.1.1 Allgemeine Langlaufregeln<br />

Die Wettkämpfer müssen unter Mitführung des Gewehrs und der<br />

erforderlichen Munition die gesamte Distanz der festgelegten Wettkampfstrecke<br />

in der richtigen Reihenfolge und Richtung auf Ski zurücklegen<br />

und dabei genau der markierten Spur folgen. Sie dürfen dabei<br />

außer Ski und Stöcken und der eigenen Muskelkraft keine andere Form<br />

der Fortbewegung benutzen. Alle Lauftechniken sind dabei erlaubt.<br />

Zum Zwecke der Zeitnahme und für andere sensorische Zwecke müssen<br />

die Wettkämpfer während des Wettkampfes die von der Zeitnahmefirma<br />

bereitgestellten elektronischen Transponder tragen, die nach<br />

Weisung an einem oder beiden Knöcheln befestigt werden. Diese<br />

Transponder dürfen erst nach dem Wettkampf an der dafür vorgesehenen<br />

offiziellen Stelle abgenommen werden. Die Transponder müssen<br />

so beschaffen sein, dass sie die Wettkämpfer bei den Bewegungen<br />

<strong>im</strong> Wettkampf nicht stören. Das Höchstgewicht eines Transponders<br />

darf 25 Gramm nicht überschreiten.<br />

7.1.1.1 Nichterreichen des Ziels<br />

Zieht sich ein Wettkämpfer aus dem Wettkampf vor Erreichen des<br />

Ziels zurück, muss er dies dem ersten Wettkampffunktionär, dem er<br />

begegnet, melden.<br />

7.1.2 Tragen des Gewehrs<br />

Das Gewehr ist auf dem Rücken zu tragen, wobei der Lauf nach<br />

oben zeigen muss. Wird das Gewehr während des Wettkampfes so<br />

beschädigt, dass es nicht mehr auf dem Rücken getragen werden<br />

kann, muss es in der Hand zum Schießstand getragen und dann sofort<br />

gegen das Reservegewehr der Mannschaft ausgetauscht werden.<br />

7.1.3 Falsche Spur<br />

Benutzt ein Wettkämpfer eine falsche Spur, wodurch sich ein zeitlicher<br />

Vorteil oder die falsche Reihenfolge ergibt, muss er auf dem Teil<br />

der Strecke, den er irrtümlich gelaufen ist, zu dem Punkt zurücklaufen,<br />

an welchem er die Abzweigung verpasst hat. Dabei kann der<br />

Wettkämpfer gezwungen sein, entgegen der korrekten Laufrichtung<br />

zu laufen; er muss aber sicherstellen, dass er andere Wettkämpfer in<br />

keiner Weise behindert oder gefährdet. Solange er bei einer solchen<br />

Aktion keinen zeitlichen Vorteil erzielt und andere Wettkämpfer nicht<br />

stört, ist keine Strafe vorgesehen.<br />

AUSGABE 2002 3/54<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


7.1.4 Überholen und Fre<strong>im</strong>achen der Wettkampfspur<br />

Ein Wettkämpfer, der in der Lage ist, einen anderen Wettkämpfer zu<br />

überholen und dies auch beabsichtigt, ruft laut "Spur". Ein Wettkämpfer,<br />

der überholt wird, muss auf den ersten Anruf hin einem<br />

überholenden Wettkämpfer die Spur oder Strecke davor fre<strong>im</strong>achen,<br />

auch wenn die Strecke breit genug ist. Diese Verpflichtung gilt jedoch<br />

nicht für die letzten 50 m vor der Ziellinie und nicht für die letzten<br />

50 m vor der Staffelwechselzone.<br />

7.1.5 Strafrunden<br />

Bei allen Wettkämpfen, bei denen die Strafe für einen Fehlschuss<br />

das Laufen einer Strafrunde von 150 m beträgt, müssen die Wettkämpfer<br />

diese Strafrunde für jeden Fehlschuss unmittelbar nach der<br />

Schießeinlage laufen.<br />

7.1.5.1 Verantwortlichkeit<br />

Die Wettkämpfer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die angefallene<br />

Anzahl von Strafrunden unmittelbar nach der Schießeinlage<br />

laufen. Es ist nicht erlaubt, die Strafrunden zu einem späteren Zeitpunkt<br />

zu laufen.<br />

7.1.5.2 Irrtümer bei der Strafrunde<br />

Laufen Wettkämpfer aufgrund eines vom Ausrichter begangenen Fehlers<br />

oder aufgrund einer fehlerhaften Wettkampfscheibe zu viele<br />

Strafrunden, entscheidet die Wettkampfjury über eine entsprechende<br />

Zeitgutschrift.<br />

Der Ausrichter muss sicherstellen, dass bei jedem Wettkampf, in welchem<br />

Strafrunden gelaufen werden, die für das Laufen der Strafrunde<br />

benötigte Durchschnittszeit auf der Grundlage der Zeit, die von<br />

mindestens 5 Wettkämpfern ermittelt wird, aufgezeichnet wird.<br />

7.1.6 Skatingschritt bei Staffel-, Massen- und Gruppenstarts<br />

Der Skatingschritt (seitlicher Ausstellschritt mit einem oder beiden<br />

Beinen) ist innerhalb des Bereiches der Parallelspuren nach der Startlinie<br />

in s<strong>im</strong>ultanen oder Gruppenstarts verboten.<br />

7.2 BEHINDERUNG<br />

Es ist streng verboten, andere Wettkämpfer während eines Wettkampfes<br />

in irgendeiner Art zu behindern. Das gilt auch für das Wegwerfen<br />

von Gegenständen auf den Wettkampfstrecken oder am<br />

Schießstand so, dass andere Wettkämpfer behindert werden können.<br />

3/55 AUSGABE 2002


7.3 AUSTAUSCH VON AUSRÜSTUNG, REPARATUREN,<br />

HILFELEISTUNG<br />

7.3.1 Austausch von Ski und Stöcken<br />

Ein Wettkämpfer darf einen seiner Ski austauschen, aber nur, wenn<br />

dieser gebrochen ist oder die Bindung beschädigt ist. Zerbrochene<br />

Stöcke und gerissene Riemen können wiederholt ausgetauscht werden.<br />

Der Ersatzski und die Ersatzstöcke müssen den <strong>im</strong> Materialkatalog<br />

der <strong>IBU</strong> enthaltenen Regeln entsprechen.<br />

7.3.2 Gleiteigenschaften und Ausrüstungsreparaturen<br />

Die Wettkämpfer dürfen die Gleiteigenschaften ihrer Ski während<br />

eines Wettkampfes nicht durch die Verwendung irgendwelcher Substanzen<br />

verändern. Sie dürfen jedoch Reparaturen an ihrer Ausrüstung<br />

während des Wettkampfes durchführen, vorausgesetzt, sie<br />

erhalten dabei keine Unterstützung durch andere Personen.<br />

7.3.3 Reparatur und Austausch von Gewehren, Munition<br />

Unterstützung bei der Reparatur eines Gewehrs ist nur auf dem<br />

Schießstand durch den eingesetzten Waffenmeister oder durch einen<br />

dortigen Wettkampffunktionär erlaubt. Das Gewehr darf nur am<br />

Schießstand ausgetauscht werden. Wettkämpfer dürfen sich auf der<br />

Strecke und auf dem Schießstand Munition zureichen lassen.<br />

7.3.4 Erfrischungen<br />

Die Wettkämpfer dürfen während des Wettkampfes Erfrischungen zu<br />

sich nehmen. Die Wettkämpfer können diese Erfrischungen entweder<br />

mitführen oder sich zureichen lassen.<br />

7.3.5 Weitere Hilfeleistungen<br />

Die Wettkämpfer dürfen von anderen Personen keinerlei andere Hilfeleistungen<br />

annehmen als die, die in diesen Regeln ausdrücklich<br />

erlaubt sind.<br />

8. SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />

8.1 ALLGEMEINES<br />

8.1.1 Regeln für das Schießen<br />

Alle Schießeinlagen finden während des Trainings und des Wettkampfes<br />

auf dem Schießstand statt. Im Wettkampf schießen die Wettkämpfer<br />

jeweils, nachdem sie die erforderlichen Abschnitte der Wettkampfstrecke<br />

durchlaufen haben, mit Ausnahme der letzten Teil-<br />

AUSGABE 2002 3/56<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


strecke, die <strong>im</strong> Ziel oder in der Staffelwechselzone endet. Die Best<strong>im</strong>mungen<br />

für das Schießen sind in Tabelle 1 unter 1.3.7 enthalten.<br />

Außerhalb des Stadions müssen die Gewehre in einem Gehäuse oder<br />

in einer geschlossenen Tasche verpackt sein.<br />

8.2 SPEZIELLE SCHIESSREGELN FÜR DIE JEWEILIGEN<br />

WETTKAMPFARTEN<br />

8.2.1 Wahl der Schießbahnen<br />

Bei Einzel- und Sprintwettkämpfen können die Wettkämpfer die<br />

Schießbahn frei wählen. Bei Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen<br />

sowie Sprintwettkämpfen mit Gruppenstart müssen die Wettkämpfer<br />

der Reihe nach die freien Schießbahnen beginnend mit der<br />

Bahn 1 beziehen, wobei sie <strong>im</strong>mer die niedrigste freie Schießbahn<br />

wählen, und be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf wieder beginnend mit der<br />

Nummer 1. Bei der ersten Schießeinlage des Massenstartwettkampfes<br />

müssen die Wettkämpfer auf der durch ihre Startnummer festgelegten<br />

Schießbahn schießen, bei den nachfolgenden Schießeinlagen<br />

wird jeweils von rechts in der Reihenfolge des Eintreffens am Schießstand<br />

aufgefüllt.<br />

Bei Staffelwettkämpfen ist die zu benutzende Schießbahn bei der<br />

ersten Schießeinlage durch die Startnummer der Staffel festgelegt.<br />

Danach wird wiederum von rechts aus in der Reihenfolge des Eintreffens<br />

am Schießstand aufgefüllt.<br />

8.2.2 Staffelwettkämpfe – Reservepatronen<br />

Be<strong>im</strong> Staffelwettkampf muss jeder Wettkämpfer zunächst 5 Schuss<br />

abfeuern. Für stehen gebliebene Wettkampfscheiben sind 3 Reservepatronen<br />

best<strong>im</strong>mt; der Wettkämpfer schießt so lange, bis alle<br />

5 Scheiben getroffen oder alle 8 Patronen abgefeuert sind. Werden<br />

die Reservepatronen nach Abgabe der ersten 5 Schuss benötigt, müssen<br />

alle 3 Reservepatronen vor der weiteren Schussabgabe in die<br />

bereitgestellte Schale oder auf die Schießrampe gelegt werden. Die<br />

Reservepatronen sind einzeln von Hand zu <strong>laden</strong>. Es ist auch erlaubt,<br />

die Reservepatronen vor Beginn des Schießens in die Schale oder auf<br />

der Rampe abzulegen.<br />

8.2.2.1 Nichtbenötigte Reservepatronen<br />

Werden die Reservepatronen nicht benötigt, müssen sie nicht in der<br />

bereitgestellten Schale oder auf der Rampe abgelegt werden.<br />

3/57 AUSGABE 2002


8.3 SCHIESSSTELLUNGEN<br />

8.3.1 Liegendschießen<br />

Be<strong>im</strong> Liegendschießen gelten für die Wettkämpfer folgende Best<strong>im</strong>mungen:<br />

Das Gewehr darf nur die Hände, die Schulter und die Wange<br />

berühren. Die Unterseite des Handgelenks des Arms, der das<br />

Gewehr stützt, muss vom Boden (Schneeauflage) deutlich abgehoben<br />

sein. Der andere Arm darf den Boden ab dem Ellbogen auf einer<br />

Länge von höchstens 10 cm berühren.<br />

8.3.2 Stehendschießen<br />

Be<strong>im</strong> Stehendschießen gelten für die Wettkämpfer folgende Best<strong>im</strong>mungen:<br />

Sie müssen frei und ohne Unterstützung stehen. Nur die<br />

Hände, die Schulter, die Wange und der an die Schulter angrenzende<br />

Teil der Brust dürfen das Gewehr berühren. Der das Gewehr stützende<br />

Arm darf gegen die Brust gehalten oder auf der Hüfte aufgestützt<br />

werden.<br />

8.3.2.1 Kein Abnehmen der Ski<br />

Es ist verboten, be<strong>im</strong> Schießen einen oder beide Ski abzunehmen<br />

oder irgendwelche Gegenstände unter die Ski zu legen. Dies gilt<br />

sowohl für den Wettkampf als auch für das Training und das<br />

Anschießen.<br />

8.3.3 Stellung auf der Schießbahn<br />

Der Wettkämpfer muss sicherstellen, dass während des Schießens<br />

kein Teil seines Körpers oder seiner Ausrüstung über die 1,5 m roten,<br />

die Schießbahn begrenzenden, Markierungslinien bzw. deren Verlängerungen,<br />

ragt.<br />

8.3.4 Durchsetzung<br />

Wird ein Wettkämpfer von einem am Schießstand eingesetzten<br />

Funktionär darauf hingewiesen, dass seine Schießstellung oder seine<br />

Stellung auf der Schießbahn nicht den Regeln entspricht, muss dies<br />

der Wettkämpfer sofort korrigieren.<br />

8.4 SCHIESSHILFEN<br />

8.4.1 Benutzung eines Schießriemens<br />

Die Benutzung eines Schießriemens ist sowohl <strong>im</strong> Stehend- als auch<br />

<strong>im</strong> Liegendanschlag gestattet.<br />

AUSGABE 2002 3/58<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


8.4.2 Benutzung eines Magazins<br />

Die für die jeweiligen Schießeinlagen bei Einzel-, Sprint-, Verfolgungsund<br />

Massenstartwettkämpfen benötigten 5 Schuss Munition sowie<br />

die ersten 5 Patronen für die jeweiligen Schießeinlagen des Staffelwettkampfes<br />

dürfen mit Hilfe eines Magazins ge<strong>laden</strong> werden.<br />

Patronen, die aus dem Magazin verloren gehen oder sich als Versager<br />

erweisen, dürfen nicht mit Hilfe eines neuen Magazins ge<strong>laden</strong><br />

werden, sondern sie sind einzeln zu <strong>laden</strong>. Ein verlorengegangenes<br />

Magazin kann jedoch durch ein anderes Magazin ersetzt werden.<br />

8.5 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN<br />

8.5.1 Allgemeines<br />

Das Schießen ist nur auf dem Schießstand während der offiziell<br />

genehmigten Zeiträume gestattet. Es ist verboten, mit einem Gewehr<br />

Bewegungen zu vollführen, die Personen gefährden könnten oder<br />

von anderen als Gefährdung angesehen werden könnten. Ist auf dem<br />

Schießstand das Schießen freigegeben, ist es niemandem gestattet,<br />

sich vorwärts der Feuerlinie aufzuhalten. Der Athlet ist zu jeder Zeit<br />

für die Sicherheit seiner Handlungen und seines Gewehrs verantwortlich.<br />

8.5.2 Laden und Ent<strong>laden</strong><br />

Be<strong>im</strong> Laden und Ent<strong>laden</strong> des Gewehres muss der Lauf <strong>im</strong>mer auf<br />

die Ziele oder nach oben gerichtet sein. Auch das Einführen eines aufmunitionierten<br />

Magazins ist Teil des Ladevorgangs. Begibt sich ein<br />

Wettkämpfer von einer Schießbahn zu einer anderen, dann muss er<br />

zuerst sein Gewehr ent<strong>laden</strong> und das Gewehr in normaler Tragestellung<br />

auf den Rücken nehmen.<br />

8.5.2.1 Sicherheitsüberprüfung am Schießstand nach dem<br />

Schießen<br />

Nach jeder Schießeinlage ist das Gewehr zu ent<strong>laden</strong>, d.h. in der<br />

Patronenkammer oder <strong>im</strong> eingeführten Magazin darf sich keine<br />

Patrone mehr befinden. Es ist jedoch gestattet, nach dem letzten<br />

Schuss die leere Patronenhülse in der Patronenkammer und das leere<br />

Magazin <strong>im</strong> Gewehr zu belassen. Be<strong>im</strong> Training und be<strong>im</strong><br />

Anschießen muss der Wettkämpfer nach dem letzten Schießen am<br />

Schießstand eine Sicherheitsüberprüfung durchführen. Dabei öffnet er<br />

mit nach oben oder auf die Scheiben oder nach oben gerichtetem<br />

Gewehrlauf den Verschluss und entn<strong>im</strong>mt das eingeführte Magazin.<br />

3/59 AUSGABE 2002


8.5.3 Gezielte Schüsse<br />

Alle Schüsse müssen gezielt und nur auf die Scheiben abgefeuert<br />

werden.<br />

8.5.4 Abnehmen des Gewehrs auf dem Schießstand<br />

Ein Wettkämpfer darf erst dann einen Riemen seines Gewehrtragegestells<br />

von der Schulter nehmen, wenn er die Schießbahn erreicht hat,<br />

auf der er schießen will. Bevor er sein Gewehr aus der Tragestellung<br />

abnehmen darf, muss er die Markierungslinie mit beiden Füßen überquert<br />

und seine Skistöcke horizontal auf den Boden abgelegt haben.<br />

8.5.5 Sicherheit <strong>im</strong> Ziel<br />

Bei allen Wettkämpfen der <strong>IBU</strong> müssen in einem Raum unmittelbar<br />

nach der Ziellinie ein oder mehrere Wettkampffunktionäre dafür eingesetzt<br />

werden, bei jedem Wettkämpfer den Verschluss des Gewehres<br />

zu öffnen, sobald dieser die Ziellinie überschritten und seine Laufbewegung<br />

beendet hat. Mit dem Öffnen des Verschlusses überprüft<br />

der Funktionär gleichzeitig die aus der Patronenkammer ausgeworfene<br />

Patronenhülse. Wird diese Sicherheitsüberprüfung nicht vorgenommen,<br />

muss sie vom Wettkämpfer selbst durchgeführt werden.<br />

8.6 PATRONENVERSAGER, VERLORENE PATRONEN UND<br />

BESCHÄDIGTE GEWEHRE<br />

8.6.1 Patronenversager und verlorene Patronen<br />

Patronenversager und verlorene Patronen oder Magazine dürfen von<br />

einem Wettkämpfer ersetzt werden, sofern er Reservepatronen oder<br />

Magazine mitführt. Führt der Wettkämpfer keine Reservepatronen<br />

oder Magazine mit, kann er von einem Wettkampffunktionär am Schießstand<br />

Reservepatronen oder Magazine erhalten, indem er eine Hand<br />

hebt und laut "Patronen" sowie den Namen seiner Nation ruft. Der<br />

darauf reagierende Wettkampffunktionär wird die Reservemunition<br />

entweder von dem Reservegewehr der Mannschaft entnehmen, oder<br />

die Munition von einem sich hinter dem Schießstand aufhaltenden<br />

Mannschaftsbetreuer entgegennehmen und an den Wettkämpfer weitergeben.<br />

8.6.2 Beschädigte Gewehre<br />

Muss ein Gewehr repariert werden, kann dies ein Wettkämpfer entweder<br />

selbst tun, oder sich dabei helfen lassen, jedoch nur von dem<br />

Wettkampfwaffenmeister oder einem Wettkampffunktionär. Kann das<br />

Gewehr nicht mehr repariert werden, darf es gegen das Reservegewehr<br />

der Mannschaft ausgetauscht werden.<br />

AUSGABE 2002 3/60<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


8.6.2.1 Reservegewehr<br />

Ein Gewehr, das während des Wettkampfes so beschädigt wird, oder<br />

aus technischen Gründen nicht mehr funktionstüchtig ist, um <strong>im</strong><br />

Wettkampf weiter eingesetzt zu werden, darf gegen ein Reservegewehr,<br />

das zuvor bei der Ausrüstungskontrolle überprüft und markiert<br />

und dann am für Reservegewehre vorgesehenen Gewehrständer am<br />

Schießstand vor Beginn des Wettkampfes durch die Mannschaft hinterlegt<br />

wurde, ausgetauscht werden. Der Wettkämpfer muss dann<br />

den Wettkampf mit dem Reservegewehr fortsetzen.<br />

8.6.2.2 Verfahren zum Austausch des Gewehrs<br />

Wurde das Gewehr auf der Strecke beschädigt oder ein Magazin verloren,<br />

darf der Wettkämpfer, bevor er zur Schießbahn gelangt, selbst<br />

zu dem Gewehrständer laufen, auf welchem das Reservegewehr seiner<br />

Mannschaft bereitsteht, und das Gewehr austauschen oder sein<br />

Magazin ersetzen, um dann weiter zur Schießbahn zu laufen.<br />

Während des Schießens muss ein Wettkämpfer, dessen Gewehr ausgetauscht<br />

werden muss, dies durch Handheben anzeigen. Sobald ein<br />

Schießstandfunktionär auf dieses Zeichen reagiert, deutet der Wettkämpfer<br />

auf sein Gewehr und ruft laut: "Gewehr" und den Namen<br />

seiner Nation. Der Schießstandfunktionär holt daraufhin das Reservegewehr<br />

dieser Mannschaft aus dem dafür bereitstehenden Gewehrständer<br />

und bringt es dem Wettkämpfer.<br />

8.6.3 Kein Zeitausgleich<br />

Für das Reparieren oder Austauschen eines Gewehrs oder für das Entgegennehmen<br />

von einem Ersatzmagazin oder -munition wird kein<br />

Zeitausgleich gewährt.<br />

8.6.4 Reaktion durch Schießstandfunktionäre<br />

Alle Schießstandfunktionäre müssen ständig darauf achten, ob ein<br />

Wettkämpfer die Hand hebt oder ruft, um sein Gewehr austauschen<br />

zu lassen oder Ersatzmunition zu verlangen. Die Schießstandfunktionäre<br />

müssen dann schnell reagieren und sich rasch bewegen, um<br />

den Wunsch zu erfüllen, so dass der Zeitbedarf für den Austausch<br />

des Gewehrs oder die Weitergabe der Munition möglichst gering ist.<br />

8.7 FEHLERHAFTE ODER NICHT FUNKTIONIERENDE WETT-<br />

KAMPFSCHEIBEN<br />

8.7.1 Falsch aufgezogene Scheiben<br />

Wird für einen Wettkämpfer eine falsche Scheibe aufgezogen, eine<br />

3/61 AUSGABE 2002


Stehendscheibe für das Liegendschießen oder umgekehrt, muss die<br />

falsche Wettkampfscheibe sofort gegen die richtige ausgetauscht<br />

werden. Danach muss der Wettkämpfer mit dem Schießen von vorne<br />

beginnen.<br />

8.7.2 Nicht funktionierende Scheiben<br />

Funktioniert eine Wettkampfscheibe nicht, muss dem Wettkämpfer<br />

eine andere Scheibe zugewiesen werden und die nicht funktionierende<br />

Scheibe muss sofort gesperrt werden.<br />

8.7.3 Beschießen der Scheibe durch einen anderen Wettkämpfer<br />

Wird auf eine Wettkampfscheibe, auf die ein Wettkämpfer gerade<br />

schießt, von einem anderen Wettkämpfer geschossen, so muss der<br />

inkorrekt Schießende sofort gestoppt werden. Falls kein Ziel durch<br />

den inkorrekt Schießenden getroffen wird, kann der korrekt<br />

schießende Wettkämpfer das Schießen fortsetzen. Sollte ein Ziel<br />

getroffen worden sein, ist die Wettkampfscheibe sofort neu aufzuziehen<br />

und der Wettkämpfer setzt das Schießen fort.<br />

8.7.3.1 Bevor eine solche Scheibe erneut aufgezogen wird, müssen die auf<br />

der Scheibe erfolgten Treffer und die Trefferlage aufgezeichnet werden.<br />

Ereignet sich ein derartiger Fall bei einem Sprint-, Verfolgungs-,<br />

Massenstart-, oder Staffelwettkampf, muss dem Wettkämpfer von<br />

einem Schießstandfunktionär mitgeteilt werden, wie viele Strafrunden<br />

er zu laufen hat.<br />

8.7.3.2 Schießt ein Wettkämpfer auf eine Wettkampfscheibe, die nicht zu<br />

seiner Schießbahn gehört, und kein anderer Wettkämpfer schießt auf<br />

diese Scheibe, kann der Wettkämpfer das Schießen, ohne auf seinen<br />

Fehler aufmerksam gemacht zu werden, fortsetzen. Jedoch zählen<br />

für den Wettkämpfer nur die Treffer, die er auf der richtigen Scheibe<br />

erzielt hat.<br />

8.7.4 Zeitausgleich und Verantwortung<br />

Wenn ein Wettkämpfer aufgrund eines falsch aufgezogenen Zieles<br />

oder einer fehlerhaften Scheibe Zeit verliert, muss die Wettkampfjury<br />

dafür einen angemessenen Zeitausgleich festlegen.<br />

8.7.4.1 Eigene Fehler<br />

Wählt dagegen ein Wettkämpfer ein Ziel, auf das bereits geschossen<br />

wurde und das noch nicht neu aufgezogen ist, oder schießt er quer<br />

auf eine Wettkampfscheibe außerhalb seiner Schießbahn, ist er dafür<br />

selbst verantwortlich und erhält keinen Zeitausgleich.<br />

AUSGABE 2002 3/62<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


8.7.5 Wertung des Schießens<br />

Für alle Schießeinlagen bei den Wettkämpfen muss der Ausrichter ein<br />

Auswertungssystem erstellen. Jeder bei einem Wettkampf abgefeuerte<br />

Schuss muss von 3 unabhängigen Personen oder Möglichkeiten<br />

registriert werden. Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen muss dieses<br />

Auswertungssystem aus einer elektronischen Trefferanzeige und<br />

2 unabhängigen Schießstandfunktionären bestehen.<br />

9. ZIELEINLAUF, WETTKAMPFZEIT UND<br />

ERGEBNISSE<br />

9.1 ZIELEINLAUF<br />

9.1.1 Augenblick des Zieleinlaufs<br />

Der Augenblick des Zieleinlaufs ist der Zeitpunkt, an welchem die<br />

Wettkampfzeit eines Wettkämpfers oder einer Staffel endet. Bei<br />

elektronischer Zeitnahme ist der Zeitpunkt des Zieleinlaufs der Augenblick,<br />

an welchem der Strahl des elektronischen Sensors über der<br />

Ziellinie durch den Wettkämpfer unterbrochen wird. Bei Handzeitnahme<br />

ist der Augenblick des Zieleinlaufs, wenn der Wettkämpfer die<br />

Ziellinie mit einem Fuß oder beiden Füßen überquert. In Staffelwettkämpfen<br />

wird die Zeit von dem Augenblick genommen, an dem das<br />

letzte Mitglied der Staffel endet.<br />

9.2 DIE WETTKAMPFZEIT<br />

Die Wettkampfzeit ist die Zeit <strong>im</strong> Wettkampf, nach der die Platzierung<br />

eines Wettkämpfers oder einer Staffel für die Ergebnisliste<br />

berechnet wird. Diese Zeit schließt <strong>im</strong>mer die von der Wettkampfjury<br />

verhängten Strafen oder zuerkannten Zeitausgleiche mit ein.<br />

9.2.1 Einzelwettkämpfe<br />

Bei allen Einzelwettkämpfen ist die Wettkampfzeit des Wettkämpfers<br />

die Zeit, die zwischen Start und Zieleinlauf verstrichen ist, plus der<br />

verhängten Strafminuten für das Schießen.<br />

9.2.2 Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe<br />

Bei allen Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen ist die<br />

Wettkampfzeit des Wettkämpfers die Zeit, die zwischen Start und<br />

Zieleinlauf verstrichen ist. Be<strong>im</strong> Verfolgungs- und Massenstartwettkampf<br />

ist der erste Wettkämpfer, der die Ziellinie überquert - vorbehaltlich<br />

eventueller Strafen -, der Sieger. Der Zieleinlauf ist ebenso für<br />

die Platzierung der nachfolgenden Wettkämpfer maßgeblich.<br />

3/63 AUSGABE 2002


9.2.3 Überrundete Wettkämpfer be<strong>im</strong> Verfolgungs- und<br />

Massenstartwettkampf<br />

Be<strong>im</strong> Verfolgungs- und Massenstartwettkampf an OWS, WM und WC<br />

Veranstaltungen muss sich ein Wettkämpfer, sobald er von dem<br />

führenden Wettkämpfer überrundet wird, sofort aus dem Wettkampf<br />

zurückziehen.<br />

9.2.4 Staffelwettkämpfe<br />

Bei allen Staffelwettkämpfen ist die Wettkampfzeit eines Staffelmitglieds<br />

die Zeit zwischen dem Start und dem vollzogenen Wechsel<br />

bzw. die Zeit zwischen dem Wechsel bis zum folgenden Wechsel<br />

oder dem Wechsel bis zum Zieleinlauf. Die Gesamtzeit einer Staffel<br />

ist die Zeit, die zwischen dem Start des ersten Staffelläufers und<br />

dem Zieleinlauf des letzten Staffelläufers verstrichen ist. Die Zeit des<br />

einlaufenden Staffelläufers endet mit Überschreitung der Zeitnahmelinie<br />

in der Staffelwechselzone und die Zeitnahme für das abgehende<br />

Staffelmitglied erfolgt <strong>im</strong> gleichen Augenblick.<br />

9.2.4.1 Platzierung <strong>im</strong> Staffelwettkampf<br />

Die Platzierungen von Staffeln in den Ergebnislisten wird durch die<br />

Reihenfolge des Zieleinlaufs des jeweils letzten Staffelläufers best<strong>im</strong>mt,<br />

es sei denn, die Wettkampfjury hätte Zeitstrafen verhängt oder einen<br />

Zeitausgleich gegeben.<br />

9.2.5 Zeitgleichheit<br />

Wenn bei einem Einzel- oder Sprintwettkampf zwei oder mehr Wettkämpfer<br />

die gleiche Wettkampfzeit erreichen, werden sie in der<br />

Ergebnisliste als ex aequo gewertet. Bei Verfolgungs-, Massenstartund<br />

Staffelwettkämpfen gibt es keine derartige Wertung. Bei gleicher<br />

Platzierung (ex aequo) in einem Wettkampf wird die gleiche Punktzahl<br />

vergeben.<br />

9.2.6 Fotofinish<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen muss für Verfolgungs-,<br />

Massenstart- und Staffelwettkämpfe eine Zielfotoanlage<br />

zur Aufzeichnung des Zieleinlaufs installiert werden. Diese Kamera<br />

muss genau über die Ziellinie ausgerichtet werden, so dass die gesamte<br />

Ziellinie von der Kamera eingesehen wird. Sollte der Zieleinlauf<br />

mit Hilfe dieser Zielfotoanlage entschieden werden müssen, werden<br />

dadurch die Platzierungen festgelegt. Dabei ist der Sieger der Wettkämpfer,<br />

der zuerst mit einem Teil seines Fußes die Ziellinie überquert.<br />

AUSGABE 2002 3/64<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


Der IKR Start/Ziel fungiert auch als Fotofinishrichter und entscheidet<br />

die Reihenfolge des Zieleinlaufs auf der Grundlage der Fotofinishaufzeichnung.<br />

Bei KM oder KC Veranstaltungen ist eine Zielfotoanlage<br />

nicht erforderlich.<br />

9.2.6.1 Zielvideokamera<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen muss <strong>im</strong> Ziel<br />

eine Videokamera installiert werden, die so aufgestellt ist, dass mit<br />

ihr die Startnummern der Wettkämpfer, wenn diese die Ziellinie überschreiten,<br />

aufgezeichnet werden können. Es wird empfohlen, ein derartiges<br />

System auch bei allen anderen Veranstaltungen zu nutzen.<br />

9.2.7 Zwischenzeiten<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen müssen nach<br />

jeder Schießeinlage für die elektronische Informationstafel sowie für<br />

die Medien und die Mannschaften Zwischenzeiten angegeben werden.<br />

Die Zeitnahmelinie für die Zwischenzeit verläuft nach der<br />

Strafrunde und die Zwischenzeit muss für jeden Wettkämpfer bei<br />

dieser Linie nach der Schießeinlage genommen werden.<br />

9.3 ZEITNAHMESYSTEME<br />

9.3.1 Forderungen<br />

Die Wettkampfzeit muss mit Hilfe von elektronischen Messeinrichtungen,<br />

unterstützt durch Handzeitnahme, genommen werden. Die Handzeitnahme<br />

wird nur dann herangezogen, wenn das elektronische<br />

System während des Wettkampfes ausfällt. Spezifikationen bezüglich<br />

der Zeitnahmegeräte sind <strong>im</strong> <strong>IBU</strong> Materialkatalog (Anhang A)<br />

enthalten.<br />

9.3.2 Maßeinheiten<br />

Die elektronisch und manuell genommene Wettkampfzeit ist einschließlich<br />

einer Zehntelsekunde (0,1) zu registrieren.<br />

9.4 WETTKAMPFERGEBNISSE<br />

9.4.1 Allgemeines<br />

Die Ergebnisse sind der Nachweis der Leistung von Wettkämpfern<br />

oder Mannschaften in einem Wettkampf. Der Ausrichter hat die Aufgabe,<br />

die Ergebnisse auf Papier festzuhalten und sie entsprechend zu<br />

verteilen. Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen ist<br />

bei der Erstellung der Ergebnisse die englische Sprache zu verwenden,<br />

jedoch können in den gleichen Ergebnislisten auch weitere Sprachen<br />

3/65 AUSGABE 2002


verwendet werden. Vorläufige Ergebnisse und Endergebnisse müssen<br />

folgende Informationen enthalten:<br />

a) Name und Ort der Veranstaltung;<br />

b) Art, Zeit und Datum des Wettkampfes;<br />

c) Wettkampfstrecke und Wetterdaten;<br />

d) Namen der Wettkampfjurymitglieder;<br />

e) Unterschrift des TD;<br />

f) Anzahl der gemeldeten Wettkämpfer und der Wettkämpfer, die<br />

den Wettkampf beendet haben;<br />

g) Anzahl der Wettkämpfer, die nicht an den Start gingen und den<br />

Wettkampf nicht beendet haben;<br />

h) Bemerkungen über verhängte Strafen;<br />

i) Spalten für:<br />

- Platzierungen vom ersten bis zum letzten Wettkämpfer;<br />

- Startnummern;<br />

- Namen und Vornamen der Wettkämpfer;<br />

- Nation oder Mannschaft;<br />

- Schießfehler pro Schießeinlage;<br />

- Laufzeiten bis auf eine Zehntel Sekunde genau;<br />

- Gesamtzeit und Zeit der Staffel;<br />

- Rückstand;<br />

- Weltcuppunkte (falls gewonnen);<br />

- Nationencuppunkte (falls gewonnen).<br />

Be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf sind die angegebenen Zeiten die Ergebnisse<br />

des Qualifkationswettkampfes in tatsächlicher Zeit für den Start<br />

des Siegers, gefolgt von den Zeitrückständen der weiteren Wettkämpfer.<br />

9.4.1.1 Zeitgleichheit<br />

Beenden zwei oder mehr Wettkämpfer den Wettkampf in der gleichen<br />

Zeit (gleiche Wettkampfzeit), werden diese Wettkämpfer ex aequo<br />

gewertet; dabei gibt es in den Ergebnissen keine Nächstplatzierung.<br />

9.4.2 Ergebnisarten<br />

Es gibt drei Arten von Ergebnissen: Zwischenergebnisse, Vorläufige<br />

Ergebnisse und Endergebnisse.<br />

9.4.2.1 Zwischenergebnisse<br />

Zwischenergebnisse geben Auskunft über eine Wettkampfsituation<br />

während eines Wettkampfes und sind lediglich als Information vorgesehen.<br />

Sie werden auf der Anzeigetafel angezeigt, durch den Platz-<br />

AUSGABE 2002 3/66<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


sprecher angesagt und stehen <strong>im</strong> elektronischen Informationssystem<br />

zur Verfügung.<br />

9.4.2.2 Vorläufige Ergebnisse<br />

Vorläufige Ergebnisse sind die ersten offiziellen Ergebnisse des Wettkampfes,<br />

die vom Ausrichter nach dem Zieleinlauf des letzten Läufers<br />

erstellt werden. Vorläufige Ergebnisse gelten <strong>im</strong>mer unter Vorbehalt<br />

eines Protestes und sind <strong>im</strong> Zielbereich sowie <strong>im</strong> Wettkampfbüro<br />

sobald wie möglich nach dem Zieleinlauf des letzten Wettkämpfers<br />

zu veröffentlichen und anzuschlagen. Der Zeitpunkt des Aushangs der<br />

Vorläufigen Ergebnisse muss auf der entsprechenden Ergebnisliste<br />

vermerkt werden und die Liste muss vom TD unterschrieben sein.<br />

9.4.2.3 Endergebnisse<br />

Die Endergebnisse sind die unwiderruflich offiziellen Ergebnisse eines<br />

Wettkampfes; sie sind sofort nach Ablauf der Protestzeit oder, sobald<br />

die Wettkampfjury über einen eingegangenen Protest entschieden<br />

hat, zu veröffentlichen.<br />

9.4.3 Ergebnisheft<br />

Die Endergebnisse sowie weitere wichtige Informationen über alle<br />

Wettkämpfe von OWS, WM, Jug/Jun WM, WC Veranstaltungen und<br />

KM müssen in einem Heft zusammengefasst werden. Dieses Heft<br />

muss folgende Angaben enthalten:<br />

a) Veranstaltungsprogramm;<br />

b) Teilnehmerliste - Nationen, Wettkämpfer, Trainer;<br />

c) Entscheidungen der Wettkampfjury und der Berufungsjury;<br />

d) alle Endergebnisse zusammen mit den entsprechenden Punktelisten<br />

und der Titelseite.<br />

Alle Resultatblätter der Ergebnishefte müssen auf weißem Papier<br />

gedruckt sein.<br />

9.4.4 Verteilung der Ergebnishefte und Ergebnislisten<br />

Von WM, Jug/Jun WM, WC, KM und KC Veranstaltungen sind 2 Kopien<br />

der Ergebnishefte an alle Nationen zu verteilen, die an der Veranstaltung<br />

teilgenommen haben. Kann dies nicht vor Abreise der Mannschaft<br />

erfolgen, sind die Hefte sofort nach ihrer Fertigstellung auf<br />

dem Postweg zu übersenden. Kopien des Ergebnisheftes müssen<br />

auch gesandt werden an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> und an die<br />

Geschäftsstellen der teilnehmenden Nationen. Darüber hinaus müssen<br />

die be<strong>im</strong> WC Finale produzierten Ergebnishefte und CDs an alle<br />

Nationen verteilt oder versandt werden, die <strong>im</strong> Verlauf der Wett-<br />

3/67 AUSGABE 2002


kampfsaison an einem WC teilgenommen haben. Die Verteilung der<br />

Ergebnislisten und Protokolle nach jedem Wettkampf an jede teilnehmende<br />

Nation erfolgt mit folgendem Schlüssel:<br />

a) 1 Kopie pro jeweils 2 Athleten + 1 Kopie für die Mannschaftsbetreuer;<br />

b) 1 Kopie der Protokolle der Mannschaftsführersitzungen für jede<br />

Wettkämpferklasse;<br />

c) 1 Kopie der Wettkampf- und Schießanalysen pro Mannschaft.<br />

10. PROTESTE<br />

10.1 ALLGEMEINES<br />

Proteste müssen schriftlich unter Verwendung des offiziellen Protestformblatts<br />

der <strong>IBU</strong> be<strong>im</strong> Wettkampfsekretär zu Händen der Wettkampfjury<br />

eingereicht werden; gleichzeitig ist eine Protestgebühr von<br />

50 € oder deren Gegenwert in der Währung des Ausrichters zu hinterlegen.<br />

Wird dem Protest stattgegeben, wird der Betrag zurückerstattet.<br />

Wird der Protest verworfen, verfällt der Betrag zu Gunsten<br />

der <strong>IBU</strong>.<br />

10.2 PROTESTARTEN UND BEDINGUNGEN<br />

10.2.1 Proteste bezüglich der Qualifikation von Wettkämpfern<br />

Proteste bezüglich der Qualifikation von Wettkämpfern können bis<br />

zum Ende der Protestzeit des betreffenden Wettkampfes jederzeit<br />

vorgelegt werden.<br />

10.2.2 Proteste während und nach Wettkämpfen<br />

Proteste bezüglich Regelverstößen durch Wettkämpfer und Betreuer,<br />

bezüglich von Funktionären begangener Fehler, bezüglich Wettkampfbedingungen<br />

sowie bezüglich der Vorläufigen Ergebnisse müssen<br />

in dem Zeitraum zwischen Wettkampfbeginn und 15 Minuten<br />

nach Aushängen der Vorläufigen Ergebnisse eingereicht werden. Der<br />

Ausrichter muss sofort nach Aushang der Vorläufigen Ergebnisse alle<br />

Beteiligten davon unmissverständlich in Kenntnis setzen, dass die<br />

Vorläufigen Ergebnisse ausgehängt wurden.<br />

10.2.3 Wiederholung oder Annullierung<br />

Ergibt sich aus der Prüfung eines Protestes ein Umstand, der als so<br />

schwerwiegend angesehen wird, dass der sportliche Wert des Wettkampfes<br />

zweifelhaft erscheint, oder kommt die Wettkampfjury aus<br />

eigener Beobachtung zu gleicher Schlussfolgerung, kann die Wettkampfjury<br />

die Entscheidung treffen, den Wettkampf zu wiederholen<br />

oder den Wettkampf ohne Wiederholung zu annullieren.<br />

AUSGABE 2002 3/68<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


11. STRAFBESTIMMUNGEN<br />

Die Strafen werden durch die Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong> geregelt.<br />

12. WELTMEISTERSCHAFTEN -<br />

VERANSTALTUNGSREGELN<br />

12.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

12.1.1 Zuständigkeit und Begriffe<br />

WM, Jug/Jun WM sind Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> und werden unter<br />

ihrer Kontrolle für Männer, Frauen, Junioren, Juniorinnen und für<br />

Jugend männlich und weiblich durchgeführt.<br />

Die in diesem Absatz für WM festgelegten Regeln gelten ebenso für<br />

Jug/Jun WM, es sei denn, es wären andere Regeln festgelegt.<br />

12.1.2 Wettkampftermine<br />

WM werden für Männer und Frauen gemeinsam jährlich durchgeführt.<br />

Den Termin für die Durchführung der WM legt der Vorstand der<br />

<strong>IBU</strong> fest. In Olympischen Jahren werden keine WM durchgeführt.<br />

Jug/Jun WM für Junioren und Juniorinnen beziehungsweise für<br />

Jugend männlich und weiblich werden gemeinsam, wenn möglich,<br />

jährlich eine Woche vor oder nach den WM durchgeführt. Für einen<br />

von der <strong>IBU</strong> für WM genehmigten Wettkampf, der nicht <strong>im</strong> Programm<br />

der OWS ist, werden in Jahren der OWS eigene WM durchgeführt.<br />

12.1.3 Beste Biathleten – Finanzielle Zuständigkeit und<br />

Auswahl<br />

Jeder Ausrichter einer WM muss für die Unterkunft und Verpflegung<br />

der besten Biathleten und Biathletinnen für max<strong>im</strong>al 10 Tage einer<br />

WM entsprechend der Zahl der Biathleten aufkommen, die der Vorstand<br />

der <strong>IBU</strong> festgelegt hat. Die Auswahl der besten Biathleten und<br />

Biathletinnen bei der WM erfolgt aus den Führenden in der WC<br />

Gesamtwertung zum Stand Ende Dezember. Diese Regel tritt ab der<br />

Saison 2004/05 in Kraft.<br />

12.2 BEWERBUNGEN UND ERNENNUNG VON<br />

AUSRICHTERN<br />

12.2.1 Allgemeines<br />

Die Aufgabe, eine WM durchzuführen, wird vom <strong>IBU</strong> Kongress mindestens<br />

vier Jahre, aber nicht mehr als fünf Jahre <strong>im</strong> voraus, einem<br />

Mitgliedsverband der <strong>IBU</strong> für einen festgelegten Ort übertragen.<br />

3/69 AUSGABE 2002


12.2.2 Bewerbung für die Durchführung einer WM<br />

Die Bewerbung für die Durchführung einer WM muss von einem NV<br />

be<strong>im</strong> Generalsekretär der <strong>IBU</strong> in schriftlicher Form eingereicht werden.<br />

Der Antrag muss spätestens 90 Tage vor Stattfinden des betreffenden<br />

<strong>IBU</strong> Kongresses vorliegen. Der Wettkampfort, für den der<br />

Antrag gestellt wird, muss über eine Lizenz der <strong>IBU</strong> zur Durchführung<br />

von WM verfügen. Der Antrag ist mittels des offiziellen Antragsformulars<br />

der <strong>IBU</strong> zu stellen und muss vom Präsidenten oder Generalsekretär<br />

des antragstellenden Verbandes unterzeichnet sein.<br />

12.2.3 <strong>IBU</strong> Veranstaltungserklärung<br />

Sofort nach Vergabe einer WM muss der Ausrichter die Veranstaltungserklärung<br />

der <strong>IBU</strong> unterzeichnen. Mit der Unterschrift beurkundet<br />

der ausrichtende NV, dass er ann<strong>im</strong>mt und gewillt ist, die in der<br />

Erklärung festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Pflichten zu<br />

akzeptieren und in der vorgeschriebenen Frist zu erfüllen.<br />

12.3 VERANSTALTUNGSPLAN UND PROGRAMM<br />

Der Veranstaltungsplan und das Programm wird vom Ausrichter in<br />

Absprache mit dem TD erstellt. Das Programm muss dem TK vorab<br />

zur Einsicht vorgelegt und vom Vorstand der <strong>IBU</strong> spätestens ein<br />

Jahr vor Beginn der WM genehmigt werden.<br />

12.4 BERICHTE ÜBER DEN FORTGANG<br />

Der Ausrichter muss der <strong>IBU</strong> regelmäßig über den Fortgang der Vorbereitungen<br />

Bericht erstatten.<br />

12.5 INFORMATIONSSCHRIFTEN UND EINLADUNGEN<br />

12.5.1 Vorausinformation<br />

Bis spätestens ein Jahr vor der WM muss der Ausrichter an alle Mitgliedsverbände<br />

der <strong>IBU</strong> und an die <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle eine Broschüre<br />

mit Vorausinformationen versenden. Die Broschüre muss alle wichtigen<br />

Informationen über die WM enthalten, die für die NV bis zu diesem<br />

Zeitpunkt wissenswert sind.<br />

12.5.2 Offizielle Ausschreibung<br />

Bis spätestens 1. September des Jahres vor der WM muss der Ausrichter<br />

per Einschreiben oder E-mail die offiziellen Ausschreibungen an<br />

alle NV der <strong>IBU</strong> sowie an die <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle versenden.<br />

NV, die für Visumzwecke eine spezielle Einladung benötigen, müssen<br />

diese vom Ausrichter anfordern.<br />

AUSGABE 2002 3/70<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


12.5.3 Endgültige Informationsbroschüre<br />

Bis spätestens 15. Oktober vor der WM hat der Ausrichter eine<br />

detaillierte Informationsbroschüre an alle NV der <strong>IBU</strong> sowie an die<br />

<strong>IBU</strong> Geschäftsstelle zu verschicken. Diese Broschüre muss detailliert<br />

alle Informationen enthalten, die gemäß dem Leitfaden für Organisationskomitees<br />

gefordert sind.<br />

12.5.4 Elektronische Broschüren und Ausschreibungen<br />

Broschüren und Ausschreibungen können mittels E-Mail und Platzierung<br />

auf einer Website mit Benachrichtigung durch E-Mail auch auf<br />

elektronischem Weg versandt werden.<br />

12.6 TEILNAHME<br />

12.6.1 Quoten für WM<br />

12.6.1.1 Max<strong>im</strong>ale Einschreibung und Startberechtigung für den<br />

Einzel- und den Sprintwettkampf<br />

Jeder Mitgliedsverband der <strong>IBU</strong> ist berechtigt, max<strong>im</strong>al 8 männliche<br />

und 8 weibliche Athleten einzuschreiben und je 4 namentlich zu<br />

melden. Zusätzlich sind die Nationen, denen die Sieger <strong>im</strong> Einzelund<br />

Sprintwettkampf der OWS oder der WM des vergangenen Jahres<br />

angehören, berechtigt, zusätzlich zu ihren nationalen Quoten diese<br />

Athleten zu melden.<br />

12.6.1.2 Verfolgungswettkämpfe<br />

Die ersten 60 Wettkämpfer aus dem Qualifikationswettkampf sind<br />

für den Verfolgungswettkampf startberechtigt.<br />

12.6.1.3 Massenstartwettkämpfe<br />

Für den Massenstartwettkampf können 30 Wettkämpfer gemeldet<br />

werden, die wie folgt ausgewählt werden: Medaillengewinner der<br />

laufenden WM <strong>im</strong> Einzel-, Sprint- und Verfolgungswettkampf; die<br />

nächsten 15 ausgewählt aus den Führenden des aktuellen WC<br />

Gesamtstandes und die restlichen aufgefüllt auf 30 unter Heranziehung<br />

der bei den Einzel-, Sprint- und Verfolgungswettkämpfen der<br />

laufenden WM gewonnenen meisten WC Punkte in der Reihenfolge<br />

der Platzierung.<br />

Die Startnummern werden in folgender Ordnung zugewiesen: Der<br />

Goldmedaillengewinner des ersten persönlichen Wettkampfes einer<br />

WM erhält die Startnummer 1; der Goldmedaillengewinner des zweiten<br />

persönlichen Wettkampfes einer WM erhält die Startnummer 2;<br />

3/71 AUSGABE 2002


der Goldmedaillengewinner des dritten persönlichen Wettkampfes<br />

einer WM erhält die Startnummer 3; die Silbermedaillengewinner in<br />

der selben Reihenfolge die Startnummern 4 – 6; die Bronzemedaillengewinner<br />

in der selben Reihenfolge beginnend mit den Startnummern<br />

7 – 9. Die aktuell Führenden in der WC Gesamtwertung erhalten<br />

in der Reihenfolge die Startnummern ab 10, usw.<br />

Hat ein Wettkämpfer mehr als eine Medaille in den persönlichen<br />

Wettkämpfen der laufenden WM errungen, erhält er in Übereinst<strong>im</strong>mung<br />

mit der oben aufgeführten Reihenfolge die niedrigste Startnummer<br />

und die anderen Wettkämpfer rücken in der gleichen Reihenfolge<br />

nach oben. Das gleiche trifft zu, wenn mehr als ein Wettkämpfer<br />

mehrere Medaillen errungen hat oder wenn ein oder mehrere<br />

Wettkämpfer nicht zum Start antreten.<br />

12.6.1.4 Staffelwettkämpfe<br />

Die besten 25 Nationen, Männer und Frauen, können auf der Grundlage<br />

der Nationencupwertung des vergangenen Jahres Staffeln melden.<br />

12.6.1.5 Mannschaftsbetreuer<br />

Die NV müssen Gelegenheit erhalten, bis zu 10 Betreuer einzuschreiben.<br />

Sollte der Ausrichter in der Lage sein, mehr als 10 Betreuer aufzunehmen,<br />

muss dies in der Ausschreibung vermerkt werden.<br />

12.6.2 Quoten für Jug/Jun WM<br />

12.6.2.1 Max<strong>im</strong>ale Einschreibung und Meldung von<br />

Wettkämpfern<br />

Jeder NV kann für die Jug/Jun WM max<strong>im</strong>al jeweils 5 Junioren und<br />

Juniorinnen und jeweils 5 Jugend männlich und weiblich einschreiben.<br />

Folgende Startberechtigungen bestehen für die Wettkämpfe der<br />

Jug/Jun WM:<br />

12.6.2.2 Einzel- und Sprintwettkämpfe<br />

Im Einzel- und <strong>im</strong> Sprintwettkampf dürfen bei den Junioren und bei<br />

den Juniorinnen sowie bei der Jugend männlich und weiblich nicht<br />

mehr als je vier Wettkämpfer pro Nation starten.<br />

12.6.2.3 Verfolgungswettkämpfe<br />

Be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf sind die besten 60 Athleten aus den<br />

Qualifikationswettkämpfen startberechtigt, dies gilt für Junioren wie<br />

auch für Juniorinnen sowie Jugend männlich und weiblich.<br />

AUSGABE 2002 3/72<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


12.6.2.4 Staffelwettkämpfe<br />

Auf der Grundlage der Wettkampfplatzierungen der Staffelwettkämpfe<br />

bei den Jug/Jun WM des vergangenen Jahres können die besten<br />

Nationen Junioren- und Juniorinnen-Staffeln sowie Staffeln für die<br />

Jugend männlich und weiblich melden (jeweils eine pro Klasse).<br />

Es können so viele Staffeln starten, wie Wettkampfscheiben in der<br />

Veranstaltung zur Verfügung stehen.<br />

12.6.2.5 Mannschaftsbetreuer<br />

Die NV müssen Gelegenheit erhalten, 10 Betreuer einzuschreiben.<br />

Sollte der Ausrichter in der Lage sein, mehr als 10 Betreuer aufzunehmen,<br />

ist die Höchstzahl in der Ausschreibung aufzunehmen.<br />

12.7 PREISE<br />

12.7.1 Offizielle Medaillen<br />

Den erst-, zweit- und drittplazierten Wettkämpfern der Einzel-, Sprint-,<br />

Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe werden von der <strong>IBU</strong> Gold-,<br />

Silber- bzw. Bronzemedaillen verliehen. Jeder Angehörige einer Staffel<br />

erhält für den ersten, zweiten bzw. dritten Platz die <strong>IBU</strong> Medaille<br />

in Gold, Silber bzw. Bronze.<br />

12.7.1.1 Siegerehrungen<br />

Bei der Verleihung der offiziellen Weltmeisterschaftsmedaillen muss<br />

sowohl die jeweilige Flagge gehisst, als auch die Nationalhymne<br />

gespielt werden.<br />

12.7.2 Weitere Preise<br />

Das Organisationskomitee sowie andere Körperschaften können weitere<br />

Preise verleihen.<br />

12.8 LEIBCHEN DER FÜHRENDEN<br />

Die in der laufenden WC Wertung der Einzel-, Sprint-, Verfolgungsund<br />

Massenstartwettkämpfe führenden Männer und Frauen sowie<br />

die Gesamtführenden <strong>im</strong> WC tragen bei WM das nummerierte Leibchen<br />

eines "Weltcupführenden" anstelle einer regulären Startnummer.<br />

13. OLYMPISCHE WINTERSPIELE -<br />

VERANSTALTUNGSREGELN<br />

13.1 REGELN<br />

Für die Durchführung von OWS ist das IOC zuständig; jedoch gelten<br />

die vorliegenden Regeln auch für die Biathlonwettkämpfe bei OWS,<br />

es sei denn, das IOC hätte anderweitige Festlegungen getroffen.<br />

3/73 AUSGABE 2002


13.2 VERANSTALTUNGSPLAN UND PROGRAMM<br />

Der Veranstaltungsplan und das Programm für die Wettkämpfe werden<br />

vom Ausrichter in Absprache mit dem TD und dem Stellvertretenden<br />

TD erstellt. Der Veranstaltungsplan und das Programm müssen<br />

dem TK zur Einsicht und dem Vorstand der <strong>IBU</strong> zur Zust<strong>im</strong>mung vorgelegt<br />

werden.<br />

14. KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN UND<br />

KONTINENTALCUPS - VERANSTALTUNGSREGELN<br />

14.1 KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN<br />

14.1.1 Allgemeines<br />

Die KM sind Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> und werden unter ihrer Kontrolle<br />

gemeinsam für Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen ausgerichtet.<br />

Die Regeln finden auf folgende Meisterschaften Anwendung:<br />

a) Asienmeisterschaften (AM);<br />

b) Europameisterschaften (EM);<br />

c) Nordamerikanische Meisterschaften (NAM);<br />

d) Südamerikanische Meisterschaften (SAM).<br />

14.1.2 Kontrolle<br />

Die unmittelbare Kontrolle erfolgt auf Kosten der Ausrichter durch<br />

einen TD der <strong>IBU</strong>.<br />

14.1.3 Wettkampfarten<br />

An den KM können die Disziplinen Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart-<br />

und Staffelwettkampf ausgetragen werden. Alle offiziellen<br />

Wettkämpferklassen der <strong>IBU</strong> sind nach Maßgabe des zuständigen<br />

kontinentalen Gremiums teilnahmeberechtigt.<br />

14.1.4 Startberechtigung und Teilnahme<br />

Es sind jeweils Sportler aller Mitgliedsverbände der <strong>IBU</strong> startberechtigt.<br />

Kontinentalmeister und Medaillenträger können jedoch nur<br />

Angehörige der Mitgliedsverbände der entsprechenden Kontinente<br />

werden. Teilnahmequoten werden von den zuständigen kontinentalen<br />

Gremien festgelegt.<br />

14.1.5 Wettkampfregeln<br />

Für die KM gelten die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong>. Besondere Regeln<br />

können von den jeweiligen kontinentalen Gremien ausgearbeitet werden<br />

und werden von diesen festgelegt. Die Regeln für KM sind <strong>im</strong><br />

Detail in Anhang D zu diesen Regeln enthalten.<br />

AUSGABE 2002 3/74<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


14.1.6 Preise<br />

Den erst-, zweit- und drittplazierten Wettkämpfern werden von der<br />

<strong>IBU</strong> offizielle Gold-, Silber- bzw. Bronzemedaillen verliehen. Die kontinentalen<br />

Gremien können weitere Sachpreise aussetzen.<br />

14.1.7 Bewerbungen um Ausrichtung und Vergabe<br />

Jeder Mitgliedsverband der <strong>IBU</strong> kann sich jährlich um die Ausrichtung<br />

einer KM bewerben. Die Bewerbungen sind für die nächste maßgebliche<br />

Wettkampfsaison bis zu einem vom Vorstand der <strong>IBU</strong> festzulegenden<br />

Zeitpunkt an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> zu richten. Die KM<br />

werden durch den Vorstand auf Vorschlag des TK vergeben.<br />

14.2 KONTINENTALCUPS<br />

14.2.1 Allgemeines<br />

Die KC sind Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> und werden unter ihrer Kontrolle<br />

durchgeführt. Sie können als gemeinsame Veranstaltungsreihen für<br />

Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen, Jugend männlich und<br />

weiblich durchgeführt werden. Die Regeln für die KM werden mit den<br />

folgenden Ausnahmen auf KC angewendet:<br />

Es bestehen folgende Kontinentalcupserien:<br />

a) Asiencup (AC);<br />

b) Europacup (EC);<br />

c) Nordamerikacup (NAC);<br />

d) Südamerikacup (SAC).<br />

14.2.2 Nicht gemeinsam mit WC ausgetragen<br />

Die KC sind eigenständige Veranstaltungen und dürfen nicht am selben<br />

Ort zusammen mit WC Wettkämpfen ausgetragen werden.<br />

14.2.3 Bewerbungen um Ausrichtung und Vergabe<br />

Jeder Mitgliedsverband der <strong>IBU</strong> kann sich jährlich um die Ausrichtung<br />

einer oder mehrerer KC Veranstaltungen bewerben. Die Bewerbungen<br />

sind für die nächste maßgebliche Wettkampfsaison bis zu einem vom<br />

Vorstand der <strong>IBU</strong> festzulegenden Zeitpunkt an den Generalsekretär<br />

der <strong>IBU</strong> zu richten. Die Veranstaltungen werden durch den Vorstand<br />

auf Vorschlag des TK vergeben.<br />

14.2.4 Wettkampfregeln<br />

Für die KC Veranstaltungen gelten die <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln. Besondere<br />

Regeln können von den zuständigen kontinentalen Gremien vorbereitet<br />

werden und werden von ihnen erlassen. Die Wettkampfregeln<br />

für KC sind <strong>im</strong> Detail in Anhang E zu diesen Regeln enthalten.<br />

3/75 AUSGABE 2002


14.2.5 Jurys<br />

An den KC Veranstaltungen werden unter der Verantwortung der <strong>IBU</strong><br />

nur die Wettkampfjurys eingesetzt. Die kontinentalen Gremien können<br />

für Veranstaltungen eine Berufungsjury einrichten.<br />

15. WELTCUP - VERANSTALTUNGSREGELN<br />

15.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

15.1.1 Zuständigkeit<br />

WC sind Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> und werden unter ihrer Zuständigkeit<br />

für Männer und Frauen durchgeführt. Diese Regeln gelten für<br />

WC Veranstaltungen.<br />

15.1.2 Ausgaben für die TD und IKR<br />

Die Ausgaben für die TD und IKR der <strong>IBU</strong> hinsichtlich Reisekosten,<br />

Unterbringung und Verpflegung sowie der Tagegelder sind gemäß der<br />

jeweils gültigen <strong>IBU</strong> Reisekostenregeln für die Zeit, in welcher sie für<br />

die Veranstaltung gefordert sind, vom Ausrichter zu übernehmen.<br />

15.1.3 Beste Biathleten – Finanzielle Verpflichtungen und<br />

Auswahl<br />

Jeder Ausrichter einer WC Veranstaltung muss für höchstens 7 volle<br />

Tage die Kosten für Unterkunft und Verpflegung für die besten Biathleten<br />

und Biathletinnen übernehmen; die Anzahl der zu übernehmenden<br />

Wettkämpfer wird vom Vorstand der <strong>IBU</strong> festgelegt. Die Auswahl<br />

der besten Biathleten für die laufende Wettkampfsaison für die<br />

Dezemberwettkämpfe erfolgt auf der Grundlage der WC Gesamtwertung<br />

des vergangenen Jahres; die Auswahl der Athleten beginnend<br />

ab 1. Januar bis Saisonende erfolgt auf der Grundlage der WC<br />

Gesamtwertung von Ende Dezember der jeweiligen Saison.<br />

15.2 JÄHRLICHER ZEITPLAN FÜR WC VERANSTALTUNGEN<br />

15.2.1 Anzahl von WC pro Saison<br />

In jeder WC Saison werden sechs oder mehr WC Veranstaltungen<br />

durchgeführt. Die Anzahl der durchzuführenden Veranstaltungen wird<br />

vom Vorstand der <strong>IBU</strong> auf Empfehlung des TK festgelegt.<br />

15.2.2 Jährlicher Weltcupkalender<br />

WC Veranstaltungen werden vor und nach der jährlichen WM oder<br />

den OWS durchgeführt. Sie müssen in dem vom Vorstand der <strong>IBU</strong><br />

festgelegten zeitlichen Rahmen stattfinden.<br />

AUSGABE 2002 3/76<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


15.3 BEWERBUNGEN UM AUSRICHTUNG UND ERNENNUNG<br />

VON AUSRICHTERN<br />

15.3.1 Befugnis zur Ernennung<br />

Ausrichter von WC Veranstaltungen werden auf der Grundlage einer<br />

Empfehlung seitens des TK der <strong>IBU</strong> vom Vorstand der <strong>IBU</strong> ernannt.<br />

15.3.2 Bewerbungen für die Ausrichtung von<br />

WC Veranstaltungen<br />

Bewerbungen für die Ausrichtung von WC Veranstaltungen müssen<br />

von den sich dafür bewerbenden NV vor Ablauf der vom Vorstand der<br />

<strong>IBU</strong> dafür gesetzten Frist schriftlich be<strong>im</strong> Generalsekretär der <strong>IBU</strong> eingehen.<br />

Für Bewerbungen ist das dafür vorgesehene Antragsformular<br />

der <strong>IBU</strong> zu verwenden und der Antrag muss vom Präsidenten oder<br />

Generalsekretär des antragstellenden NV unterzeichnet sein.<br />

15.3.2.1 Ein NV kann sich für die Ausrichtung von einem oder mehr WC Veranstaltungen<br />

pro Saison bewerben. Normalerweise kann eine Nation<br />

pro Saison nur eine WC Veranstaltung ausrichten.<br />

15.3.3 <strong>IBU</strong> Veranstaltungserklärung<br />

Sofort nach Vergabe einer WC Veranstaltung muss vom ausrichtenden<br />

NV die Veranstaltungserklärung der <strong>IBU</strong> unterzeichnet werden. Mit<br />

der Unterschrift beurkundet der ausrichtende NV, dass er ann<strong>im</strong>mt und<br />

gewillt ist, die in der Veranstaltungserklärung festgelegten Aufgaben,<br />

Maßnahmen und Pflichten zu akzeptieren und fristgerecht zu erfüllen.<br />

15.4 WC PROGRAMM<br />

Das Programm für eine WC Veranstaltung wird vom Vorstand der <strong>IBU</strong><br />

in Absprache mit dem NV und dem TK festgelegt.<br />

15.5 AUSSCHRE<strong>IBU</strong>NGEN<br />

Ausschreibungen von WC Veranstaltungen sind vom Ausrichter bis<br />

spätestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung an die NV der<br />

<strong>IBU</strong> sowie an die <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle zu versenden. Die Ausschreibung<br />

kann auf elektronischem Wege über E-mail oder Platzierung auf<br />

einer Website mit Benachrichtigung über E-mail erfolgen.<br />

15.6 TEILNAHME<br />

15.6.1 Einschreibung und Startquoten<br />

Die NV können auf der Grundlage des Endstands der Nationencupwertung<br />

des Vorjahres mit folgender Anzahl von Wettkämpfern,<br />

jeweils Männer und Frauen, an WC Veranstaltungen teilnehmen:<br />

3/77 AUSGABE 2002


Einzel- und Sprintwettkämpfe<br />

Basisquote auf der Grundlage des Endstandes der Nationencupwertung<br />

des Vorjahres:<br />

Nationencupwertung<br />

1 - 20 3 Athleten<br />

21 und mehr 2 Athleten.<br />

Zusatzquote und Max<strong>im</strong>alzahlen für Einzel- und Sprintwettkämpfe<br />

Zusätzlich können die NV diejenige Zahl an Athleten einschreiben und<br />

melden, die derjenigen entspricht, die in der WC Gesamtwertung des<br />

vorangegangenen Jahres unter den besten 50 klassiert waren. Dabei<br />

dürfen aus der Kombination von Basisquote und Zusatzquote folgende<br />

Max<strong>im</strong>alzahlen für Einschreibung und Startberechtigung nicht<br />

überschritten werden:<br />

Nationencupwertung Startberechtigung Einschreibung<br />

1 - 4 7 8<br />

5 - 8 6 7<br />

9 - 12 5 6<br />

13 und höher 4 5.<br />

15.6.2 Zusätzliche Startberechtigung bei WC auf der Grundlage<br />

von Ergebnissen aus KM und KC<br />

Für die letzten beiden WC Veranstaltungen jeder Saison besteht die<br />

Möglichkeit der Qualifikation zusätzlicher Wettkämpfer auf der<br />

Grundlage der Ergebnisse von KM und KC, vorausgesetzt die Serie<br />

umfasste mindestens vier Veranstaltungen mit jeweils mindestens<br />

zwei Wettkämpfen, jedoch nicht Staffel- oder Massenstartwettkämpfe,<br />

und zwar folgendermaßen:<br />

Asien:<br />

Max<strong>im</strong>al ein Wettkämpfer und eine Wettkämpferin pro Nation;<br />

Europa:<br />

Die besten 10 Wettkämpfer und die besten 10 Wettkämpferinnen,<br />

max<strong>im</strong>al jeweils 2 pro Nation;<br />

Nordamerika:<br />

Jeweils ein Wettkämpfer und eine Wettkämpferin auf der Grundlage<br />

der besten drei Platzierungen jeweils der Wettkämpfe <strong>im</strong> Ostteil und<br />

der Wettkämpfe <strong>im</strong> Westteil der NAC Serie, wobei die endgültige<br />

Auswahl von Biathlon North America je nach Situation getroffen wird;<br />

AUSGABE 2002 3/78<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


Südamerika:<br />

Bester Wettkämpfer und beste Wettkämpferin.<br />

Diese Regel tritt mit der Saison 2003/04 in Kraft.<br />

15.6.3 Verfolgungswettkämpfe<br />

Für den Verfolgungswettkampf sind die ersten 60 Wettkämpfer des<br />

jeweiligen Qualifikationswettkampfes startberechtigt.<br />

15.6.4 Massenstartwettkämpfe<br />

Die Meldungen für den Massenstartwettkampf bestehen aus den<br />

Wettkämpfern, die Platz 1 - 30 des aktuellen WC Gesamtstandes<br />

belegen. Bei nicht startenden Wettkämpfern wird in der Rangfolge<br />

des aktuellen WC Gesamtstandes aufgefüllt. Die Startnummern werden<br />

auf der Grundlage des aktuellen WC Gesamtstandes zugewiesen<br />

– wobei der erste die Startnummer 1, der zweite die Startnummer 2<br />

usw. erhält.<br />

15.6.5 Staffelwettkämpfe<br />

Die besten 30 Nationen können für jeweils Männer und Frauen auf<br />

der Grundlage der Nationencupwertung der vergangenen Saison Staffeln<br />

melden.<br />

15.6.6 Betreuer<br />

Die NV müssen die Möglichkeit haben, insgesamt 10 Betreuer einzuschreiben.<br />

Sollte es dem Ausrichter möglich sein, mehr als 10<br />

Betreuer aufzunehmen, muss er die mögliche Anzahl in der Ausschreibung<br />

bekannt geben.<br />

15.6.7 Nicht rechtzeitig eingeschriebene Nationen<br />

NV, die ihre Absicht zur Teilnahme dem Ausrichter nicht binnen 14<br />

Tagen vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt haben, können teilnehmen,<br />

falls dies der Ausrichter ermöglichen kann und der TD seine<br />

Genehmigung dazu erteilt.<br />

15.7 LEIBCHEN FÜR DIE FÜHRENDEN IM WELTCUP<br />

15.7.1 Allgemeines<br />

Die bei den Frauen und Männern <strong>im</strong> laufenden WC jeweils Führenden<br />

<strong>im</strong> Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkampf<br />

sowie die Führenden in der WC Gesamtwertung tragen während des<br />

Wettkampfes das Leibchen des <strong>im</strong> WC Führenden anstelle einer<br />

Startnummer.<br />

3/79 AUSGABE 2002


15.7.2 Farben der Leibchen der <strong>im</strong> WC Führenden<br />

a) Führende in der WC Gesamtwertung - gelb;<br />

b) jeweils Führende in den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und<br />

Massenstartwettkämpfen - rot.<br />

15.7.3 Aufschriften auf den Leibchen<br />

Die Leibchen sind entweder völlig gelb oder völlig rot und tragen die<br />

Aufschrift "Führender <strong>im</strong> Weltcup" sowie das Emblem der <strong>IBU</strong> aufgedruckt.<br />

Startnummern werden aufgedruckt. Jede Werbung auf den<br />

Leibchen fällt unter die Zuständigkeit der <strong>IBU</strong>.<br />

15.7.4 Bereitstellung der Leibchen für die <strong>im</strong> WC Führenden<br />

Die Leibchen für die Führenden <strong>im</strong> WC werden von der <strong>IBU</strong> gestellt<br />

und zu den WC Veranstaltungen, wie von der <strong>IBU</strong> organisiert,<br />

gebracht.<br />

15.8 WELTCUPWERTUNG<br />

15.8.1 Allgemeines<br />

Die WC Wertung dient dazu, den Wettkampfleistungsstand eines<br />

Wettkämpfers, einer Staffel und der Nationen während einer gesamten<br />

Wettkampfsaison aufzuzeigen. Die Athleten, die das höchste<br />

Endergebnis der Saison erreichen, sind die Sieger.<br />

15.8.1.1 Wertungsarten<br />

Es gibt folgende Wertungsarten:<br />

a) WC Gesamtwertung;<br />

b) WC Wertung <strong>im</strong> Einzelwettkampf;<br />

c) WC Wertung <strong>im</strong> Sprintwettkampf;<br />

d) WC Wertung <strong>im</strong> Verfolgungswettkampf;<br />

e) WC Wertung <strong>im</strong> Massenstartwettkampf;<br />

f) WC Wertung <strong>im</strong> Staffelwettkampf;<br />

g) Nationencupwertung.<br />

15.8.2 Vergabe von Wertungspunkten<br />

Bei WC Veranstaltungen und WM bzw. Biathlonwettkämpfen der<br />

OWS werden zwei Arten von Punkten vergeben, nämlich WC Punkte<br />

und Nationencuppunkte. Diese Punkte werden wie nachfolgend aufgeführt<br />

vergeben.<br />

15.8.2.1 WC Wertungspunkte für den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-,<br />

Massenstart- und Staffelwettkampf<br />

Wertungspunkte werden wie folgt vergeben: Bei jedem WC, bei jeder<br />

AUSGABE 2002 3/80<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


WM und bei allen OWS werden in Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-,<br />

Massenstart- und Staffelwettkämpfen folgende WC Punkte für den<br />

Wettkämpfer beziehungsweise die Staffel vergeben: 1. Platz 50 Pkt;<br />

2. Platz 46 Pkt; 3. Platz 43 Pkt; 4. Platz 40 Pkt; 5. Platz 37 Pkt;<br />

6. Platz 34 Pkt. Von Platz 7 (32 Pkt) bis Platz 15 (16 Pkt) jeweils<br />

um 2 Punkte weniger; ab Platz 16 (15 Pkt) bis Platz 30 (1 Pkt)<br />

jeweils 1 Punkt weniger.<br />

15.8.2.2 Wertungspunkte für den Nationencup<br />

Wertungspunkte werden wie folgt vergeben: Bei jedem Einzel- und<br />

Sprintwettkampf der WC Veranstaltungen, WM bzw. OWS werden<br />

folgende Nationencuppunkte vergeben:<br />

1. Platz 150 Pkt; 2. Platz 146 Pkt; 3. Platz 143 Pkt; 4. Platz 140 Pkt;<br />

5. Platz 137 Pkt; 6. Platz 134 Pkt. Von Platz 7 (132 Pkt) bis Platz<br />

15 (116 Pkt) jeweils um 2 Punkte weniger; dann für jeden weiteren<br />

Platz jeweils 1 Punkt weniger bis 1.<br />

15.8.3 Kriterien<br />

Die Anzahl der bei jeder Wettkampfart zu wertenden Wettkämpfe,<br />

die Gesamtwertung und die Nationencupwertung werden jährlich<br />

vom Vorstand festgelegt und <strong>im</strong> <strong>Int</strong>ernationalen Biathlonkalender veröffentlicht.<br />

15.8.3.1 WC Gesamt-, Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-,<br />

Massenstart- und Staffelwertung<br />

Die Wertung beruht auf den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart-<br />

und Staffelwettkampfwertungen der WC Veranstaltungen<br />

und der WM bzw. der OWS der betreffenden Wettkampfsaison.<br />

15.8.3.2 Nationencupwertung<br />

Die Wertung des Nationencups beruht auf den Einzel- und Sprintwettkämpfen<br />

aller WC Veranstaltungen und der WM bzw. der OWS der<br />

betreffenden Wettkampfsaison.<br />

15.8.4 Berechnung<br />

15.8.4.1 WC Gesamtwertung<br />

Die WC Gesamtwertung ergibt sich für alle Wettkämpfer aus den Einzel-,<br />

Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen.<br />

Die Wertungen der festgelegten Zahlen von Wettkämpfen werden<br />

zusammengezählt und die Summe ergibt die WC Gesamtwertung.<br />

3/81 AUSGABE 2002


15.8.4.2 WC Wertung <strong>im</strong> Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und<br />

Massenstartwettkampf<br />

Die WC Wertung jeder Wettkampfart wird in der gleichen Weise<br />

berechnet und zwar durch Addierung der Wertungen der jeweils festgelegten<br />

Wettkämpfe pro Wettkampfart.<br />

15.8.4.3 Nationencupwertung<br />

Die Nationencupwertung wird wie folgt berechnet:<br />

a) die besten 3 Nationencupwertungspunkte einer jeweiligen Nation<br />

<strong>im</strong> Einzel- und Sprintwettkampf werden zusammengezählt und<br />

diese Summe ergibt die Nationencupwertung dieser Nation für diesen<br />

Wettkampf. Bei den nachfolgenden Veranstaltungen wird die<br />

kumulative Summe zum jeweiligen Zwischenstand nach einer Veranstaltung;<br />

b) nach dem WC Finale werden auf der Grundlage der vom <strong>IBU</strong> Vorstand<br />

festgelegten Zahlen die besten Nationencupwertungen <strong>im</strong><br />

Einzel- und Sprintwettkampf einer Nation aus den Einzel- und<br />

Sprintwettkämpfen der jeweiligen Saison ausgewählt und zusammengezählt.<br />

Diese Summe ist dann der Gesamtstand der Nationencupwertung<br />

der Nation.<br />

15.8.5 Verfahren bei Punktgleichheit<br />

Ergibt sich bei einer Wertung während oder am Ende der Saison eine<br />

Punktgleichheit, so wird der Wettkämpfer oder die Nation am besten<br />

platziert, der bzw. die die meisten ersten Plätze errungen hat;<br />

besteht dann <strong>im</strong>mer noch Punktgleichheit, so geben die meisten<br />

zweiten Plätze den Ausschlag, etc.<br />

15.8.6 Weltcupauswertung<br />

15.8.6.1 Zwischenstand<br />

Nach jedem WC und nach jeder WM bzw. nach den OWS muss der<br />

Ausrichter der Veranstaltung auf der Grundlage der vorhergegangenen<br />

Wettkämpfe eine vorläufige Zwischenstandwertung erstellen und verteilen.<br />

15.8.6.2 Endstand<br />

Der Ausrichter des WC Finales muss eine endgültige Rangliste erstellen<br />

und verteilen. Darin sind alle WC und Nationencup Wertungen<br />

aller NV, die in dieser Wettkampfsaison an einem WC teilgenommen<br />

haben, aufzunehmen und an alle NV zu verteilen oder zu versenden.<br />

AUSGABE 2002 3/82<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


15.9 PREISE<br />

15.9.1 Allgemeines<br />

WC Trophäen werden am Ende der Wettkampfsaison auf der Grundlage<br />

des WC Endstandes verliehen. Um extrem lange Zeremonien zu<br />

vermeiden, werden die Trophäen jeweils nach dem letzten Wettkampf<br />

einer Disziplin durch den <strong>IBU</strong> Vertreter in einer würdigen Zeremonie<br />

verliehen.<br />

15.9.2 Kategorien<br />

WC Trophäen werden verliehen an:<br />

a) den erstplazierten Mann und die erstplazierte Frau in der WC<br />

Gesamtwertung;<br />

b) den erstplazierten Mann und die erstplazierte Frau in der WC Wertung<br />

Einzelwettkampf;<br />

c) den erstplazierten Mann und die erstplazierte Frau in der WC Wertung<br />

Sprintwettkampf;<br />

d) den erstplazierten Mann und die erstplazierte Frau in der WC Wertung<br />

Verfolgungswettkampf;<br />

e) den erstplazierten Mann und die erstplazierte Frau in der WC Wertung<br />

Massenstartwettkampf;<br />

f) die erstplazierten Nationen in der WC Wertung Staffelwettkampf<br />

für Männer und Frauen;<br />

g) die erstplazierten Nationen in der WC Nationenwertung für Männer<br />

und Frauen.<br />

15.9.3 Verleihungszeremonie<br />

Die WC Trophäen der Wettkämpfe des WC Finales sind den Siegern<br />

von dem <strong>IBU</strong> Vertreter während einer würdigen Zeremonie anlässlich<br />

des WC Finales zu verleihen.<br />

15.9.4 Behalten der Trophäen<br />

a) Die WC Trophäen, die für den Gesamt WC, den Einzel-, den Sprint-,<br />

den Verfolgungs- und den Massenstartwettkampf verliehen werden,<br />

gehen in das Eigentum der Gewinner über;<br />

b) die für die WC Wertung <strong>im</strong> Staffelwettkampf verliehenen WC Trophäen<br />

gehen in das Eigentum der jeweiligen Nation über;<br />

c) der für den Gewinn der Nationencupwertungen verliehene Preis ist<br />

ein Wanderpreis, der Eigentum der <strong>IBU</strong> bleibt. Jedoch werden<br />

jedes Jahr Miniaturpokale verliehen, die in das Eigentum der siegreichen<br />

Nationen übergehen.<br />

3/83 AUSGABE 2002


15.9.5 Bereitstellung der Trophäen<br />

Die WC Trophäen werden durch die <strong>IBU</strong> und auf deren Kosten beschafft.<br />

15.9.6 Urkunden für die WC- und die Nationencupwertung<br />

In allen Kategorien des WC und der Nationencupwertung werden an<br />

die zehn bestplatzierten Wettkämpfer und Nationen Urkunden verliehen.<br />

Die Verleihung ist bei einer passenden Gelegenheit während des<br />

WC Finales vorzunehmen. Der Ausrichter des WC Finales ist für die<br />

Herstellung dieser Urkunden nach den Weisungen der <strong>IBU</strong> zuständig.<br />

15.9.7 Weitere Preise<br />

Der Ausrichter und andere Gremien können weitere Preise aussetzen.<br />

15.9.8 Preisgelder<br />

Preisgelder sind zulässig und werden in ihrer Höhe vom Vorstand der<br />

<strong>IBU</strong> festgelegt.<br />

AUSGABE 2002 3/84<br />

<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN


ANLAGEN ZU DEN<br />

WETTKAMPFREGELN<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

ANHANG A MATERIALKATALOG<br />

ANHANG B AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY,<br />

DER TECHNISCHEN DELEGIERTEN UND<br />

INTERNATIONALEN KAMPFRICHTER<br />

ANHANG C AUSBILDUNG UND LIZENZVERGABE FÜR<br />

TECHNISCHE DELEGIERTE UND<br />

INTERNATIONALE KAMPFRICHTER<br />

ANHANG D REGELN FÜR KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN<br />

ANHANG E REGELN FÜR KONTINENTALCUPVERANSTALTUNGEN<br />

ANHANG F REGELN FÜR SOMMERBIATHLON<br />

ANHANG G REGELN FÜR ARCHERY BIATHLON<br />

ANLAGEN ZU DEN WETTKAMPFREGELN


INHALTSVERZEICHNIS<br />

ANHANG A<br />

MATERIALKATALOG<br />

1. ALLGEMEINES<br />

1.1 Zweck .................................................................................. 2<br />

1.2 Definition .............................................................................. 2<br />

1.3 Allgemeine Verbote ................................................................ 3<br />

2. NEUES MATERIAL<br />

2.1 Definition .............................................................................. 3<br />

2.2 Genehmigungsverfahren .......................................................... 3<br />

3. MATERIALSPEZIFIKATIONEN<br />

3.1 Wettkampfausrüstung .............................................................. 4<br />

3.2 Organisationsausrüstung .......................................................... 9<br />

4. WERBUNG<br />

4.1 Werberegeln ........................................................................ 15<br />

4.2 Kommerzielle Markierungen auf Ausrüstung ............................ 15<br />

4.3 Abmessung der Werbeflächen ................................................ 15<br />

4.4 Vorprüfung der Werbung ........................................................ 16<br />

5. KONTROLLVERFAHREN<br />

5.1 Allgemeines ........................................................................ 17<br />

5.2 Wettkampfausrüstung .......................................................... 17<br />

5.3 Organisationsausrüstung ........................................................ 17<br />

5.4 Kontrollinstrumente, Geräte und Materialien ............................ 18<br />

TABELLE 1: Biathlongewehr Skizze ........................................................ 19<br />

TABELLE 2: Vorderschafttypen ............................................................ 20<br />

TABELLE 3: Nicht erlaubte Vorderschafttypen .......................................... 20<br />

TABELLE 4: Standardgrößen für Biathlonscheiben .................................... 21<br />

TABELLE 5: Beispiel einer Windfahne .................................................... 21<br />

AUSGABE 2002 A/1<br />

ANHANG A


1. ALLGEMEINES<br />

1.1 ZWECK<br />

Der Zweck des Materialkatalogs der <strong>IBU</strong> besteht darin, alle sich auf<br />

das Material beziehenden Aspekte von Biathlonwettkämpfen zu<br />

regeln. Der Katalog leitet sich von der Verbindlichkeit der Wettkampfregeln<br />

der <strong>IBU</strong> ab und ist Teil dieser Regeln. Der Materialkatalog<br />

enthält Definitionen, aktuelle Spezifikationen und Anforderungen<br />

bezüglich des gesamten <strong>im</strong> Wettkampf verwendeten Materials, das<br />

Genehmigungsverfahren für die Einführung von neuen Materialien,<br />

sowie die Kontrollverfahren, die für die Durchsetzung der für das<br />

Material geltenden Regeln anzuwenden sind. Im wesentlichen stellt<br />

der Katalog sicher:<br />

a) den Grundsatz der Fairness und der Chancengleichheit für alle<br />

Wettkämpfer;<br />

b) die Sicherheit und Gesundheit aller mit Biathlonwettkämpfen in<br />

Verbindung stehenden Personen;<br />

c) die Erhaltung der Natur und der Traditionen des Biathlonsports.<br />

1.2 DEFINITION<br />

Der Begriff Material ist in zwei Hauptkategorien unterteilt, nämlich in<br />

die Wettkampfausrüstung und in die Organisationsausrüstung.<br />

1.2.1 Wettkampfausrüstung<br />

Der Begriff Wettkampfausrüstung bezieht sich auf alle Gegenstände,<br />

die ein Wettkämpfer während eines Wettkampfes und während des<br />

Offiziellen oder Inoffiziellen Trainings während einer Veranstaltung<br />

trägt oder mit sich führt. Der Begriff Wettkampfausrüstung umfasst<br />

z.B. Ski, Stöcke, Bindungen, Laufschuhe, Gewehr, Munition und<br />

Magazine, Bekleidung, sowie Zusatzausrüstung wie Handschuhe,<br />

Brillen, Ohrschützer, Gewehrtaschen und Skiclips.<br />

1.2.2 Organisationsausrüstung<br />

Die Organisationsausrüstung ist das gesamte andere Material, das für<br />

die Durchführung eines Biathlonwettkampfes oder für die Durchführung<br />

des Trainings bei einer Veranstaltung benötigt und vom Wettkämpfer<br />

nicht getragen oder mitgeführt wird. Beispiele für Organisationsausrüstung<br />

sind: Scheiben, Zeitnahmeausrüstung, Schießmatten,<br />

Schalen für die Aufnahme von Munition, Windfahnen, Hinweis- und<br />

Ausrüstungsmesseinrichtungen usw.<br />

A/2 AUSGABE 2002


1.3 ALLGEMEINE VERBOTE<br />

Im Prinzip sind alle Materialien verboten, die:<br />

a) die natürliche Bewegung der Arme und Beine während des<br />

Abstoßvorgangs beeinflussen oder verbessern (wie Federvorrichtungen<br />

oder andere Mechanismen an den Skiern, Stöcken, Bindungen<br />

oder Laufschuhen);<br />

b) die Energiequellen nutzen, die nicht vom Wettkämpfer selbst ausgehen,<br />

wie künstliche Heizvorrichtungen, chemische Energiespender,<br />

elektrische Batterien, mechanische Hilfsmittel usw.;<br />

c) die externen Verhältnisse für den Wettkampf zum Nachteil anderer<br />

Wettkämpfer beeinflussen, wie Veränderung der Spur oder der<br />

Schneeverhältnisse;<br />

d) die das Verletzungsrisiko für die Wettkämpfer und für andere Personen,<br />

die sich auf der Wettkampfanlage aufhalten dürfen, unter<br />

normalen Umständen erhöhen.<br />

2. NEUES MATERIAL<br />

2.1 DEFINITION<br />

Neues Material ist jede Wettkampf- oder Organisationsausrüstung,<br />

die vom TK der <strong>IBU</strong> noch nicht genehmigt oder abgelehnt wurde.<br />

Das gesamte neue Material muss dem Materialsubkomitee des TK<br />

der <strong>IBU</strong> zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor es bei einer Veranstaltung<br />

oder einem Wettkampf der <strong>IBU</strong> eingesetzt werden darf.<br />

2.2 GENEHMIGUNGSVERFAHREN<br />

2.2.1 Verfahrensweise<br />

Alle Neuentwicklungen, die von der Industrie oder den NV für die<br />

kommende Wettkampfsaison hergestellt wurden, müssen der <strong>IBU</strong> bis<br />

spätestens 1. Mai des Jahres vor Beginn der Wettkampfsaison vorgestellt<br />

werden. Dabei ist auch zusätzliches Informationsmaterial, wie<br />

Zeichnungen, Beschreibungen oder Testergebnisse vorzulegen. Auch<br />

Prototypen können vorgestellt werden. Neuentwicklungen, die den<br />

Regeln entsprechen, werden vom Materialsubkomitee des TK der <strong>IBU</strong><br />

sofort genehmigt.<br />

2.2.2 Vorläufige Genehmigung<br />

In seltenen Fällen kann eine vorläufige Genehmigung für ein Jahr<br />

erfolgen, wonach dann in der darauffolgende Saison eine endgültige<br />

Entscheidung getroffen werden muss.<br />

AUSGABE 2002 A/3<br />

ANHANG A


2.2.3 Standardprodukte<br />

Neuentwürfe von Wettkampfbekleidung, von Bindungen, Laufschuhen,<br />

Schießriemen, Kopfbedeckungen und Handschuhen müssen dem<br />

Materialsubkomitee der <strong>IBU</strong> nicht vorgestellt werden, vorausgesetzt,<br />

dass sich diese neuen Produkte klar in Einklang mit den Best<strong>im</strong>mungen<br />

der <strong>IBU</strong> befinden. Material, das den Best<strong>im</strong>mungen nicht entspricht,<br />

kann kurzfristig verboten werden.<br />

2.2.4 Verfügbarkeit<br />

Jedes neue Material muss in der darauffolgenden Saison allen NV<br />

und Wettkämpfern zugänglich sein.<br />

3. MATERIALSPEZIFIKATIONEN<br />

3.1 WETTKAMPFAUSRÜSTUNG<br />

3.1.1 Wettkampfski<br />

Änderungen der betreffenden Best<strong>im</strong>mungen werden je nach Erfordernis<br />

<strong>im</strong> <strong>IBU</strong> Biathlonkalender bekannt gegeben.<br />

3.1.1.1 Skilänge<br />

Die Min<strong>im</strong>allänge der Skier ist die Körpergröße des Wettkämpfers<br />

minus 4 cm. Für die max<strong>im</strong>ale Länge: keine Beschränkung. Ist der<br />

Wettkämpfer so groß, dass kommerziell hergestellte Skier gemäß<br />

dieser Regel für ihn zu kurz sind, ist der TD befugt, eine Ausnahmegenehmigung<br />

zu erteilen und dem Wettkämpfer zu erlauben, mit<br />

den längsten kommerziell hergestellten Skiern eines Herstellers zu<br />

starten.<br />

3.1.1.2 Skibreite<br />

Die Skitaille unter der Bindung gemessen, kann eine Min<strong>im</strong>albreite<br />

von 40 mm aufweisen; Max<strong>im</strong>al: keine Beschränkung.<br />

3.1.1.3 Spitzenbereich des Skis<br />

Die Min<strong>im</strong>albreite des Spitzenbereichs des Skis beträgt 30 mm.<br />

3.1.1.4 Skiendenbereich<br />

Wird der unbelastete Ski auf eine flache Unterlage gelegt, darf die<br />

Höhe des Skiendes nicht mehr als 3 cm betragen.<br />

3.1.1.5 Gewicht<br />

Das Gesamtgewicht von 1 Paar Ski muss ohne Bindung mindestens<br />

750 g betragen. Bezüglich der Gewichtsverteilung gibt es keine Einschränkungen.<br />

A/4 AUSGABE 2002


3.1.1.6 Konstruktion<br />

3.1.1.6.1 Konstruktionstyp<br />

Keine Einschränkungen.<br />

3.1.1.6.2 Form<br />

Beide Skier müssen die gleiche Konstruktionsform aufweisen, so dass<br />

zwischen dem linken und dem rechten Ski kein Unterschied besteht.<br />

Bezüglich der Verbundkonstruktion (Laminierung) gibt es keine<br />

Beschränkungen. Auch bezüglich der Steifigkeit sind keine Einschränkungen<br />

festgelegt.<br />

3.1.1.6.3 Laufsohle<br />

Die Laufsohle kann über die gesamte Länge des Skis entweder glatt<br />

sein oder in Längsrichtung leichte Rillen aufweisen. Mit Ausnahme<br />

der Führungsrillen muss die gesamte Lauffläche flach sein. Gestattet<br />

sind eingravierte oder eingedruckte Steighilfen wie Schuppen oder<br />

Stufen. Vorrichtungen, die durch artfremde Energien und nicht durch<br />

die Muskelkraft des Wettkämpfers betrieben werden, sind verboten.<br />

3.1.1.6.4 Oberfläche<br />

Keine Einschränkungen.<br />

3.1.1.6.5 Kanten<br />

Die Seitenwangen dürfen sich nach oben nicht in einem Winkel verändern,<br />

der dazu führt, dass der Ski an der Laufsohle schmaler ist<br />

als auf der Oberfläche (Keilform nicht erlaubt).<br />

3.1.1.7 Festigkeitseigenschaften<br />

Keine Einschränkungen.<br />

3.1.2 Skibindungen<br />

Hinsichtlich des verwendeten Materials oder des Bindungstyps bestehen<br />

keine Einschränkungen.<br />

3.1.3 Wettkampfschuhe<br />

Hinsichtlich des verwendeten Materials oder der Machart bestehen<br />

keine Einschränkungen.<br />

3.1.4 Wettkampfstöcke<br />

3.1.4.1 Spezifikationen<br />

a) Die max<strong>im</strong>ale Länge der Stöcke darf die Körpergröße des Wettkämpfers<br />

nicht überschreiten. Dabei wird der Skistock gemessen,<br />

indem die Stockspitze auf den Skiern vorwärts der Bindung<br />

gestellt wird;<br />

AUSGABE 2002 A/5<br />

ANHANG A


) Der Skistock muss eine konstante Länge aufweisen, d.h. das Rohr<br />

darf nicht variabel sein oder ein Teleskopsystem verwenden;<br />

c) Der Stock darf keine artfremde Energie benutzen, wie Federn oder<br />

andere mechanische Vorrichtungen, um den Abstoß zu verbessern;<br />

d) Es gibt für die Skistöcke kein Mindest- oder Höchstgewicht;<br />

e) Die Stöcke können asymmetrisch sein, d.h. sie können für die linke<br />

und für die rechte Hand ausgelegt sein;<br />

f) Der Stock darf keine Veränderungen der Wettkampfbedingungen<br />

bewirken, d.h. Veränderungen der Spur oder der Schneebeschaffenheit;<br />

g) Das Griffstück muss permanent am Rohr befestigt sein; bezüglich<br />

der Geometrie, der Bauweise oder des Materials bestehen keine<br />

Einschränkungen;<br />

h) Die Schlaufe muss an dem Stockgriff oder am Schaft befestigt<br />

sein, darf aber abnehmbar sein. Sie kann sowohl der Länge als<br />

auch der Breite nach verstellbar sein. Es gibt keine Einschränkungen<br />

bezüglich des Materials;<br />

i) Bezüglich der Form oder des Materials des Rohrs oder der<br />

Gewichtsverteilung bestehen keine Einschränkungen;<br />

j) Es ist gestattet, auswechselbare Teller mit unterschiedlichen geometrischen<br />

Merkmalen und aus unterschiedlichen Materialien zu<br />

verwenden, um sich auf die unterschiedlichen Schneecharakteristiken<br />

einzustellen;<br />

k) Die Spitze kann in einem beliebigen Winkel mit dem Rohr verbunden<br />

sein; es sind ein oder mehrere Spitzen gestattet; bezüglich<br />

des Materials bestehen keine Einschränkungen.<br />

3.1.5 Bekleidung<br />

Bezüglich der Bekleidung der Wettkämpfer gelten folgende Best<strong>im</strong>mungen:<br />

a) die Werbung auf der Wettkampfbekleidung muss den jeweils geltenden<br />

Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> entsprechen;<br />

b) eine Polsterung darf nur auf der Innenseite des Laufanzuges angebracht<br />

sein. Die Gesamtstärke der Polsterung, des Stoffes und des<br />

Futters des Laufanzuges darf, gemessen in einem nicht kompr<strong>im</strong>ierten<br />

Zustand, 6 mm nicht überschreiten, mit Ausnahme des<br />

Rückenteils, wo das Gewehr getragen wird. Die Rückenpartie ist<br />

bezüglich der Polsterung keiner Beschränkung unterworfen;<br />

c) auf der Außenseite des Laufanzuges dürfen keine Haftstoffe, wie<br />

textile Gewebe, Wachs, Harz, Kleber oder eine zusätzliche Naht<br />

A/6 AUSGABE 2002


(ausgenommen die Befestigungsnähte für die Polsterungen) verwendet<br />

werden. Jedoch dürfen die Außenseiten der Ellbogen aus<br />

einem rutschfesten Material bestehen;<br />

d) es ist erlaubt, am Oberarm eine Vorrichtung anzubringen, die verhindert,<br />

dass der Schießriemen abrutscht.<br />

3.1.6 Gewehre<br />

3.1.6.1 Allgemeines<br />

Die Gewehre können keine automatische oder halbautomatische Konstruktion<br />

aufweisen. Der Lade- und Entladevorgang darf ausschließlich<br />

durch die Muskelkraft des Wettkämpfers erfolgen.<br />

3.1.6.2 Bestandteile eines Biathlongewehrs<br />

Tabelle 1 zeigt, aus welchen Bestandteilen ein Biathlongewehr zusammengesetzt<br />

sein darf und gibt eine Bezeichnung der Teile des Gewehrs.<br />

3.1.6.3 Erlaubte Funktionstypen für das Repetieren<br />

Es sind folgende Funktionstypen für das Repetieren des Gewehrs<br />

zugelassen:<br />

a) die Drehverriegelung;<br />

b) Winchester- oder Kniehebelverschluss;<br />

c) Exzentersystem;<br />

d) Klemmverriegelung.<br />

3.1.6.4 Spezifikationen<br />

Die in Wettkämpfen verwendeten Gewehre müssen folgende Spezifikationen<br />

aufweisen:<br />

a) Die allgemeine Form des Vorderschaftes muss den in Tabelle 2<br />

gezeigten erlaubten Variationen entsprechen;<br />

b) Der Abstand zwischen der Laufachse und der Unterkante des Vorderschaftes<br />

einschließlich des Magazins und des Abzugsbügels<br />

darf 120 mm nicht überschreiten;<br />

c) Eine spezielle Handstütze, durch die sich der Abstand zwischen<br />

der Unterseite des Vorderschaftes und der Laufachse vergrößert,<br />

oder die die Form des Vorderschaftes beeinträchtigt, ist verboten.<br />

Einbuchtungen <strong>im</strong> Vorderschaft - einschließlich des Abzugsbügels - zur<br />

Aufnahme der Finger, sowie profilierte Fingerauflageflächen oder<br />

aufgeraute Stellen dürfen nicht tiefer als 2 mm sein. Ein Handstopp<br />

zur Befestigung des Schießriemens ist erlaubt, jedoch darf<br />

dieser Handstopp nicht als Stütze be<strong>im</strong> Anschlag <strong>im</strong> Stehendschießen<br />

verwendet werden;<br />

AUSGABE 2002 A/7<br />

ANHANG A


d) Eine Aussparung zur Einführung des Magazins in den Magazinschaft<br />

ist <strong>im</strong> notwendigen Umfang erlaubt, darf jedoch nicht zur<br />

Unterstützung be<strong>im</strong> Zielvorgang verwendet werden. Am<br />

Gewehrschaft darf sich kein seitlicher Aufbau befinden, der für das<br />

Zielen genutzt werden könnte;<br />

e) Die Stärke der Schaftbacken, gemessen von der Vertikale der<br />

Laufachse, darf 40 mm nicht überschreiten;<br />

f) Ein abklappbarer Hinterschaft ist nicht zulässig;<br />

g) Das Visiersystem darf mit keiner Optik versehen sein und darf<br />

keinerlei vergrößernde Wirkung aufweisen. Es ist auch verboten,<br />

für diesen Zweck optische Linsen in das Auge einzuführen;<br />

h) Das Kaliber des Laufes muss 5,6 mm betragen (.22 inch long rifle);<br />

i) Das Abzugsgewicht muss mindestens 0,5 kg betragen;<br />

j) Der Abzug muss von einem festen in sich geschlossenen Abzugsbügel<br />

umgeben sein;<br />

k) Das Gewehr darf mit einem Schießriemen ausgestattet sein und<br />

muss ein Tragegestell aufweisen. Die Breite des Schießriemens<br />

und der Manschette darf 40 mm nicht überschreiten;<br />

l) Das Gewehr darf einschließlich aller Zubehörteile - Magazine und<br />

Munition ausgenommen - ein Mindestgewicht von 3,5 kg nicht<br />

unterschreiten;<br />

m)Die Magazine müssen so ausgelegt sein, dass sie nicht mehr als<br />

5 Patronen fassen können. Die für den Staffelwettkampf benötigten<br />

3 Reservepatronen können in einem Magazin mitgeführt werden,<br />

das für diesen Zweck angebracht ist, oder sie können in<br />

einer speziell konstruierten Schnellhalterung untergebracht werden.<br />

Jedoch darf kein Schuss Reservemunition in der Patronenkammer<br />

mitgeführt werden. Die Magazine können sich <strong>im</strong> Vorderschaft<br />

oder <strong>im</strong> Hinterschaft befinden. Befinden sich die Magazine<br />

<strong>im</strong> Vorderschaft, darf die Magazinhalterung oder das Magazin<br />

selbst nicht zur Unterstützung des Zielvorgangs benutzt werden;<br />

n) Die am Gewehr angebrachten Werbeelemente müssen den jeweils<br />

geltenden Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> entsprechen;<br />

o) Auf beiden Seiten des Vorderschaftes muss vom Abzugspunkt<br />

15 cm vorwärts eine Kontrollmarkierungsfläche frei von allen<br />

anderen Markierungen/Werbeelementen bleiben.<br />

A/8 AUSGABE 2002


3.1.7 Munition<br />

3.1.7.1 Erforderliche Merkmale<br />

Es dürfen nur internationale Standardrandfeuerpatronen 5,6 mm<br />

(.22 inch long rifle) verwendet werden. Die Geschosse müssen aus<br />

einem einheitlichen Werkstoff, Blei oder einem ähnlichen weichen<br />

Material wie einer Bleilegierung hergestellt sein.<br />

3.1.7.2 Mündungsgeschwindigkeit<br />

Die Mündungsgeschwindigkeit darf, gemessen 1 m hinter der Mündung,<br />

380 m/s nicht überschreiten.<br />

3.1.7.3 Stoß<strong>im</strong>puls<br />

Der Aufprall des Geschosses, abgefeuert über eine Entfernung von<br />

50 m, auf eine relativ starre Stahlplatte, darf 0,9 Ns (= 0,09 kps)<br />

bei einem max<strong>im</strong>alen Aufschlagstoleranzwert von 0,099 Ns nicht<br />

übersteigen.<br />

3.1.7.4 Stoß<strong>im</strong>pulstoleranzen und Tests<br />

Der max<strong>im</strong>al erlaubte Toleranzwert des Stoß<strong>im</strong>pulses der getesteten<br />

Munition darf 11 % betragen, d.h. es ergibt sich ein max<strong>im</strong>aler<br />

Stoß<strong>im</strong>puls von 1,0 Ns (= 0,1 kps). Die Zulässigkeit der Munition<br />

kann durch Beschießen einer Testscheibe mit einem einstellbaren<br />

Auslöse<strong>im</strong>puls nachgewiesen werden. Diese Scheibe ist so einzustellen,<br />

dass bei 1,0 Ns keine Trefferanzeige ausgelöst wird, ein Stoß<strong>im</strong>puls<br />

bei 1,1 Ns jedoch mit Sicherheit angezeigt wird. Die Munition<br />

ist dann zulässig, wenn be<strong>im</strong> Beschießen einer so eingestellten<br />

Scheibenanlage nach einer Abgabe von 5 Schuss über eine Entfernung<br />

von 10 m keine Trefferanzeige erfolgt. Be<strong>im</strong> Beschießen der Scheiben<br />

ist die Wettkampfwaffe des Wettkämpfers oder eine identische Waffe<br />

zu verwenden. Die Munitionsprüfung kann von der Wettkampfjury<br />

während einer Veranstaltung angeordnet werden.<br />

3.2 ORGANISATIONSAUSRÜSTUNG<br />

3.2.1 Scheibensysteme<br />

3.2.1.1 Verwendung von Scheiben<br />

Die Anzahl und Arten der Scheiben, die in den verschiedenen Wettkämpfen<br />

verwendet werden dürfen, sind in den Wettkampfregeln der<br />

<strong>IBU</strong> festgelegt. Die Scheiben müssen wie in den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln<br />

beschrieben aufgestellt, eingerichtet, nummeriert und gewartet<br />

werden.<br />

AUSGABE 2002 A/9<br />

ANHANG A


3.2.1.2 Scheibenarten<br />

Es gibt zwei Haupttypen von Scheiben, die <strong>im</strong> Biathlonsport für Training<br />

und Wettkämpfe verwendet werden, nämlich Metall- und Kartonscheiben.<br />

3.2.1 Scheiben bei OWS und WM<br />

Bei Wettkämpfen der OWS und WM sind nur elektromechanische<br />

und elektronische Scheibensysteme gemäß dem aktuellen Materialkatalog<br />

der <strong>IBU</strong> zugelassen.<br />

3.2.1.4 Scheiben bei Jug/Jun WM, WC, KM, KC<br />

Bei Jug/Jun WM, WC Wettkämpfen, KM und KC Wettkämpfen sind<br />

auch mechanische und manuell bediente Scheiben zulässig. Die Verwendung<br />

von elektro-mechanischen und elektronischen Scheiben<br />

wird aber empfohlen. Die Seile für die manuell gestellten Scheiben<br />

sollten durch unter der Schießrampe verlegte Röhren zum rückwärtigen<br />

Teil der Rampe verlaufen, so dass die Scheiben ohne Störung<br />

der schießenden Wettkämpfer bedient werden können.<br />

3.2.1.5 Scheibensysteme aus Metall<br />

Metallscheiben werden als mechanische und elektromechanische<br />

Typen hergestellt. Sie funktionieren wie folgt:<br />

a) Mechanische Scheibensysteme:<br />

Bei einer mechanischen Scheibe erfolgt die Trefferanzeige<br />

dadurch, dass durch die physische Auftreffwucht des Geschosses<br />

das Ziel abklappt und stattdessen eine weiße Anzeigeplatte<br />

erscheint. Auch können mechanische Ziele nach dem Schießen<br />

von Hand durch Ziehen an einem Seil wieder neu eingestellt werden,<br />

wobei die Kreisplatten wieder in ihre vorhergegangene Position<br />

zurückkehren. Das Umstellen vom Liegendschießen auf das<br />

Stehendschießen erfolgt bei mechanischen Scheiben von Hand<br />

mittels eines Seiles.<br />

b) Elektromechanische und elektronische Scheibensysteme:<br />

Bei einem elektromechanischen oder elektronischen System wird<br />

die Neueinstellung der Ziele und der Umschaltvorgang auf elektrischem<br />

Wege ferngesteuert mit Hilfe von Servomotoren durchgeführt.<br />

Die Trefferanzeige bei elektromechanischen oder elektronischen<br />

Systemen wird in der Regel auf elektronischem Wege durch<br />

magnetische, oder auf Bewegung oder auf Aufschlag ansprechende<br />

Sensoren <strong>im</strong> Ziel festgehalten. Eine visuelle Trefferanzeige<br />

A/10 AUSGABE 2002


erfolgt in der Regel mit einer mechanisch oder elektronisch aktivierten<br />

weißen Anzeigeplatte.<br />

3.2.1.6 Beschreibung der Metallscheibe<br />

Die Scheibe muss aus einer weißen Zielflächenplatte mit 5 Zielöffnungen<br />

bestehen, hinter denen sich 5 voneinander getrennte<br />

abklappbare Platten oder elektronische Sensorzielplatten zur Trefferaufnahme<br />

befinden. Die Trefferaufnahmeplatten müssen schwarz<br />

sein. Der Treffer wird angezeigt, indem eine schwarze Kreisplatte<br />

durch eine weiße Anzeigeplatte ersetzt wird.<br />

3.2.1.7 Beschreibung der Kartonscheibe<br />

Kartonscheiben gleichen in ihrer Größe und ihrem Erscheinungsbild<br />

Metallscheiben. Die Kartonscheiben müssen einen weißen Hintergrund<br />

aufweisen und dürfen nicht reflektieren. Die 5 kreisförmigen<br />

Ziele müssen schwarz sein.<br />

3.2.1.8 Scheibengrößen und Einschussöffnungen<br />

Tabelle 4 enthält die Angaben über die Abmessungen von Zielkreisen<br />

sowohl der Scheiben aus Metall und Karton und, wie diese anzubringen<br />

sind. Die Durchmesser der schwarzen Kreise für den Ziel- und<br />

Trefferaufnahmebereich sind bei Metall und Karton wie folgt:<br />

Stehendanschlag<br />

Zielfläche 115 mm<br />

Trefferfläche 115 mm<br />

(gepunktete Linie bei 110 mm auf Kartonscheiben)<br />

Liegendanschlag<br />

Zielfläche 115 mm<br />

Trefferfläche 45 mm<br />

(gepunktete Linie bei 40 mm auf Kartonscheiben).<br />

3.2.1.9 Funktionelle Anforderungen bei Metallscheiben<br />

Das Scheibensystem muss die folgenden Anforderungen erfüllen:<br />

a) Zuverlässige Funktionsweise unter allen Witterungsbedingungen,<br />

bei denen Wettkämpfe ausgetragen werden.<br />

b) Auslösung der Trefferanzeige bei einem Standardstoß<strong>im</strong>puls (Auslöse<strong>im</strong>puls),<br />

der vom Materialsubkomitee des TK der <strong>IBU</strong> festgelegt<br />

wurde, um sicherzustellen, dass während eines Wettkampfes bei<br />

allen eingesetzten Scheiben der gleiche Auslöse<strong>im</strong>puls gegeben ist.<br />

AUSGABE 2002 A/11<br />

ANHANG A


3.2.1.10 Toleranzen und Formerfordernisse<br />

Die Einschussöffnungen müssen folgende Größen aufweisen:<br />

Durchmesser 115 mm, +/- 0,3 mm für das Stehendschießen;<br />

Durchmesser 45 mm, +/- 0,3 mm für das Liegendschießen.<br />

Die Einschussöffnungen für das Liegendschießen sowie für das Stehendschießen<br />

müssen konzentrisch sein. Der zulässige Toleranzwert<br />

beträgt 0,3 mm. Die Vorderkante der Einschussöffnung muss scharfkantig<br />

und gratfrei sein. Die Zentrierung der Einschussöffnung für das<br />

Liegendziel muss innerhalb eines Toleranzwertes von +/- 0,5 mm<br />

liegen.<br />

3.2.1.11 Deformationen<br />

Bei ständigem Einsatz des Scheibensystems kann es zu Deformationen<br />

auf der glatten Oberfläche kommen. Diese Deformationen dürfen<br />

von der Ebene der Scheibe nicht um mehr als 1 mm abweichen. Die<br />

Tiefe der Deformation muss relativ zu der Kante der Oberfläche des<br />

115 mm Scheibendurchmessers gemessen werden.<br />

3.2.1.12 Material und Härtegrade<br />

Die Metallscheiben müssen aus einem Stahl hergestellt werden, dessen<br />

Härtegrad mindestens 350 HB beträgt, mit einer Trefferplatte mit<br />

einem Min<strong>im</strong>um von 480 HB.<br />

3.2.1.13 Auslöse<strong>im</strong>puls<br />

Die Trefferanzeige sollte ausgelöst werden, sobald ein halbes<br />

Geschoss mit einem Auslöse<strong>im</strong>puls von mindestens 0,45 Ns auftrifft.<br />

Dabei ist eine Auslösetoleranz von +/- 33,33 % zulässig. Das<br />

bedeutet, dass alle Scheibensysteme so eingestellt sein müssen, dass<br />

es gleich ist, wo das Geschoss auf das Ziel auftrifft. Bei einem Auslöse<strong>im</strong>puls<br />

von weniger als 0,3 Ns erfolgt keine Trefferanzeige. Ist der<br />

Stoß<strong>im</strong>puls größer als 0,6 Ns, erfolgt die Trefferanzeige mit Sicherheit.<br />

3.2.1.14 Spezielle Anforderungen für elektronische<br />

Scheibensysteme<br />

Neben den Standardanforderungen für Biathlonscheiben müssen elektronische<br />

Systeme folgende Merkmale aufweisen:<br />

a) Datenverteilung<br />

Das System muss in der Lage sein, Daten an mehrere Stellen wie<br />

Zeitnahme, Datenverarbeitung und Fernsehproduktion (einschl.<br />

Grafiken) zu verteilen;<br />

A/12 AUSGABE 2002


) Hardwareschnittstellen<br />

Der gesamte Datenfluss zu nicht systeminternen Stellen muss mit<br />

Hilfe einer Schnittstelle RS-232 erfolgen. Pufferung und Quittierung<br />

sind nicht erforderlich;<br />

c) Kommunikationsprotokoll<br />

Zur Verarbeitung und Protokollierung der eingegebenen Daten mit<br />

Standard PC Ausrüstung ist ein einfaches ASC II codiertes Protokoll<br />

zu verwenden. Folgende Informationen müssen übertragen werden:<br />

- Eintreffen des Wettkämpfers auf seiner Schießbahn (Beginn des<br />

Schießens);<br />

- Zuweisung der Startnummer zur Schießbahn einschl. A-D<br />

Indikatoren für Staffelwettkämpfe;<br />

- Fehlschuss(üsse);<br />

- Scheibentreffer (einschl. Scheibentrefferplatte Nr. 1-5);<br />

- Beendigung der Schießeinlage (wichtige Daten wie Schießbahn,<br />

Startnummer, Gesamtzahl der Fehlschüsse, Zahl der <strong>im</strong> Staffel-<br />

Wettkampf eingesetzten Reservepatronen, sowie Schießzeit sollten<br />

in dieser Eingabe enthalten sein);<br />

d) Übertragungsverzögerung<br />

Die max<strong>im</strong>ale Verzögerung zwischen der sensorischen Erfassung<br />

eines Treffers oder eines Fehlschusses durch das Sensorsystem der<br />

Scheibenanlage bis zur kompletten Übertragung über die Datenübertragungsleitung<br />

darf nicht mehr als 200 ms betragen. Dieser<br />

Wert muss auch dann gegeben sein, wenn auf dem Schießstand<br />

zahlreiche Wettkämpfer ihre Schießeinlagen absolvieren wie bei<br />

Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen;<br />

e) Backup Systeme<br />

Um eine zuverlässige Datenzuführung bei großen internationalen<br />

Veranstaltungen zu gewährleisten, muss das Zielsystem mit zwei<br />

vollständig getrennten Verarbeitungssystemen ausgestattet sein<br />

und muss deshalb über zwei Datenzuführungssysteme für Hauptund<br />

Backup-Zeitnahme, Datenverarbeitung und TV-Graphiksysteme<br />

verfügen.<br />

3.2.1.15 Zulassung von Scheiben<br />

Alle bei <strong>IBU</strong> Wettkämpfen verwendeten Scheibensysteme müssen<br />

vom Materialsubkomitee des TK der <strong>IBU</strong> genehmigt werden. Die<br />

Zulassung für ein Scheibensystem wird einem Hersteller erteilt, der<br />

einen Prototyp des Scheibensystems vorstellt und den die <strong>IBU</strong> dann<br />

auf der Grundlage dieser Best<strong>im</strong>mungen als verwendungsfähig einstuft.<br />

AUSGABE 2002 A/13<br />

ANHANG A


Die Zulassung kann entzogen werden, falls technische Fehler erkennbar<br />

werden oder wenn ein best<strong>im</strong>mter Typ von Zielsystemen technisch<br />

veraltet ist.<br />

3.2.1.16 Derzeit zugelassene Scheiben<br />

Zur Zeit sind folgende Scheibensysteme für die Verwendung zugelassen:<br />

a) Mechanische Systeme:<br />

Kurvinen FIN<br />

Devon Modell BT-500 USA (bis und einschließlich WC)<br />

b) Elektronische/elektromechanische Systeme:<br />

Kurvinen (KES 2002)<br />

c) Elektronische Systeme:<br />

FIN<br />

HoRa 2000 E GER.<br />

3.2.2 Windfahnen<br />

Die Windfahnen für den Schießstand müssen eine besonders gut<br />

sichtbare Farbe und eine Größe von 10 x 40 cm haben und aus dünner<br />

Kunstseide oder Naturseide bestehen. Sie dürfen nicht mehr als<br />

5 g wiegen. Sie müssen so konstruiert sein, dass sie sich leicht um<br />

eine 360° Achse drehen und <strong>im</strong> rechten Winkel zum Flaggenmast<br />

schwenken. Eine Zeichnung der Konstruktion von Windfahnen ist in<br />

Tabelle 5 zu diesem Anhang enthalten.<br />

3.2.3 Schalen für Staffelwettkampf<br />

Eine Schale für einen Staffelwettkampf ist ein Gefäß auf einem Stab,<br />

das zur Aufnahme der Reservemunition 1 m über dem Boden angebracht<br />

ist. Der Boden der Schalen muss innen gerundet sein und eine<br />

leichte Entnahme der Reservemunition ermöglichen.<br />

3.2.4 Startnummern<br />

3.2.4.1 Größen<br />

Die Startnummern haben folgende Größen:<br />

a) Vorder- und Rückseite des Leibchens: konturierte Zahlen oder<br />

Blockzahlen - Höhe mindestens 12 cm - Breite (Fleisch der Zahl)<br />

mindestens 1,5 cm bei konturierten und 2 cm bei Blockzahlen;<br />

b) Seitliche Nummern am Leibchen: Höhe mindestens 6 cm, Breite<br />

mindestens 1,2 cm; die Unterkante der Zahlen auf der Seite muss<br />

8,5 cm von der Unterkante des Leibchens entfernt sein;<br />

c) Beinnummern: 12 cm hoch und 2 cm breit.<br />

A/14 AUSGABE 2002


3.2.3.2 Stoff/Material<br />

Pullover (Weste) Startnummern müssen aus glattem Stoff 100 %<br />

Polyestergewebe oder 100 % Kettenwirkpolyestergewebe sein. Die<br />

Startnummern müssen für die Bedürfnisse der weiblichen und männlichen<br />

Sportler zugeschnitten sein und dürfen die Bewegung der<br />

Sportler <strong>im</strong> Schulterbereich nicht behindern.<br />

3.2.5 Zeitnahmeausrüstung<br />

Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Wettkämpfen muss computergestützte<br />

elektronische Zeitnahmeausrüstung verwendet werden. Die<br />

Ausrüstung muss elektronisch mit dem eingesetzten Scheibensystem<br />

kompatibel sein und be<strong>im</strong> Start und <strong>im</strong> Ziel über elektrische oder<br />

elektronische Sensoren verfügen. Darüber hinaus muss das Ausrüstungssystem<br />

in der Lage sein, manuell oder automatisch eingegebene<br />

Zwischenzeitsignale anzunehmen und zu verarbeiten. Bei Handzeitnahme<br />

sind Stoppuhren guter Qualität oder manuell aktivierte<br />

elektrische Zeitnahmegeräte zu verwenden.<br />

4. WERBUNG<br />

4.1 WERBEREGELN<br />

Die Werbebest<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> sind bei den WM, Jug/Jun WM,<br />

WC, KM und KC Veranstaltungen und Wettkämpfen anzuwenden.<br />

4.2 KOMMERZIELLE MARKIERUNGEN AUF AUSRÜSTUNG<br />

Über die technischen Spezifikationen bezüglich Größe, Form und<br />

Anzahl kommerzieller Markierungen entscheidet der Vorstand in<br />

jedem Frühjahr für die kommende Wettkampfsaison und veröffentlicht<br />

diese Entscheidung <strong>im</strong> <strong>IBU</strong> Biathlonkalender.<br />

4.3 ABMESSUNG DER WERBEFLÄCHEN<br />

4.3.1 Allgemeines<br />

Werbung erfolgt in 2 D<strong>im</strong>ensionen innerhalb einer Form, die durch<br />

ihren Text, ihre Begrenzungslinie oder ihre farbliche Begrenzung definiert<br />

wird. Die gesamte Werbung erfolgt in Rechtecken, Quadraten,<br />

Dreiecken, Kreisen, in Polygonen oder unregelmäßigen Formen. Die<br />

Größe der Werbefläche, den der Text oder die Fläche innerhalb der<br />

Grenze einn<strong>im</strong>mt, ist durch Messung festzustellen, um die Werbung<br />

auf der Grundlage der vorstehenden Best<strong>im</strong>mungen genehmigen<br />

oder verwerfen zu können.<br />

AUSGABE 2002 A/15<br />

ANHANG A


4.3.2 Messverfahren<br />

Die Größe der kommerziellen Markenzeichen ist der Flächenbereich<br />

innerhalb einer Linie, die der tatsächlichen Umrandung des vollen<br />

Markenzeichens folgt. Ist das Markenzeichen in einer Fläche mit<br />

unterschiedlichen Farben enthalten, so wird die Gesamtfläche, die<br />

gegenüber der Wettkampfbekleidung eine andere Farbe aufweist,<br />

gemessen.<br />

4.3.3 Text oder Buchstaben<br />

Befindet sich der Text innerhalb einer Linie oder einer Farbgrenze, ist<br />

die entsprechende Formel für die betreffende Form zu verwenden.<br />

Steht der Text oder stehen die Buchstaben alleine auf einem allgemeinen<br />

Hintergrund, so wird die Umrandung der äußersten Teile der<br />

Buchstaben gemessen und dann die entsprechende Formel für die<br />

betreffende Form gewählt.<br />

4.3.4 Messung bei geometrischen Formen<br />

Eine Quadrat-, Rechteck-, Dreieck-, Kreis- oder Vieleckfläche wird<br />

durch die entsprechende Standardflächenformel best<strong>im</strong>mt. Bestehen<br />

Zweifel über die Vieleckform, ist die Fläche als unregelmäßige Form<br />

zu behandeln.<br />

4.3.5 Unregelmäßige Formen<br />

Wenn die entsprechende Ausrüstung zur Verfügung steht, kann die<br />

Fläche mit Hilfe eines Computerscanners festgestellt werden. Ist dieses<br />

Computergerät nicht verfügbar, müssen die Außenseiten mit<br />

einem Faden umlegt werden, um so die Flächengröße in Quadratzent<strong>im</strong>etern<br />

zu ermitteln.<br />

4.4 VORPRÜFUNG DER WERBUNG<br />

In Fällen, in denen bezüglich der Größe der Werbung Zweifel bestehen,<br />

sind die NV gebeten, die tatsächliche Größe mittels Faxes oder<br />

einer Fotokopie zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor der Wettkampfsaison<br />

an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> zu schicken, um dort die<br />

Größe feststellen zu lassen. Sollten nach Beginn der Wettkampfsaison<br />

hinsichtlich best<strong>im</strong>mter Werbeflächen Zweifel auftreten, sind die<br />

NV gebeten, die Teile der Ausrüstung spätestens bei der Ausrüstungsvorprüfung<br />

der betreffenden Veranstaltung vorzustellen.<br />

A/16 AUSGABE 2002


5. KONTROLLVERFAHREN<br />

5.1 ALLGEMEINES<br />

Kontrollen der Wettkampf- und der Organisationsausrüstung sind<br />

erforderlich, um sicherzustellen, dass das gesamte verwendete<br />

Material den Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> entspricht.<br />

5.2 WETTKAMPFAUSRÜSTUNG<br />

Die Kontrollen für die Wettkampfausrüstung sind, wie in den <strong>IBU</strong><br />

Wettkampfregeln festgelegt, durchzuführen. Die Kontrollen werden in<br />

erster Linie von dem für diesen Zweck benannten Organisationsstab<br />

und von dem für die Materialkontrolle zuständigen IKR der Veranstaltung<br />

durchgeführt. Für die effektive und korrekte Durchführung und<br />

Umsetzung der Materialkontrollen sind die Wettkampfjurys und die<br />

TD verantwortlich.<br />

5.3 ORGANISATIONSAUSRÜSTUNG<br />

Die TD und IKR stellen sicher, dass die in ihrem Verantwortungsbereich<br />

verwendete Organisationsausrüstung funktionstüchtig ist und<br />

den Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> entspricht.<br />

5.3.1 Spezielle Prüfungen<br />

5.3.1.1 Scheiben<br />

a) Platzierung und Ebenen;<br />

b) Funktionsweise, Farbe und Instandhaltung;<br />

c) Deformation der Frontseite und der Scheibenplatten;<br />

d) Zustand der beweglichen Teile;<br />

e) Lage von Drähten und Kabeln;<br />

f) Durchmesserabmessung der Einschussöffnungen;<br />

g) Zentrierung der Öffnungen für das Liegendschießen;<br />

h) Stoßtest des Scheibenauslöse<strong>im</strong>pulses;<br />

i) Lage der Umstellseile für mechanische Systeme;<br />

j) Backup-Systeme für jene Systeme, die elektrischen Strom benötigen.<br />

5.3.1.2 Zeitnahmesysteme<br />

a) Funktionsprinzip;<br />

b) Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung;<br />

c) Backup und Redundanzsysteme;<br />

d) Stromquellen;<br />

e) Lage von Sensoren;<br />

f) Leistungsfähigkeiten von Computern einschließlich der Geschwindigkeit,<br />

mit der Ergebnislisten ausgedruckt werden;<br />

g) Schnittstellen mit elektronischen Scheibensystemen.<br />

AUSGABE 2002 A/17<br />

ANHANG A


5.3.1.3 Computer für Startnummernauslosung<br />

a) Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung;<br />

b) Drucker;<br />

c) Displayvorrichtung und Projektor;<br />

d) Softwareprogramm - Gültigkeit, Möglichkeit der Manipulation;<br />

e) Backup und Ersatzgeräte;<br />

f) Gesamte Schnittstellen und Lage;<br />

g) Geschwindigkeit für das Ausdrucken von Startlisten.<br />

5.3.1.4 Weitere Organisationsausrüstung<br />

(in den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln)<br />

a) Windfahnen - Platzierung, Verwendung, Spezifikationen;<br />

b) Schalen für Reservemunition be<strong>im</strong> Staffelwettkampf - Platzierung,<br />

Spezifikationen;<br />

c) Schießmatten - Platzierung, Spezifikationen;<br />

d) Gewehrständer - Konstruktion, Platzierung, Markierungen;<br />

e) Schießbahnmarkierungen - Platzierung, Farbe, keine Störung des<br />

Schießbetriebes;<br />

f) Nummerierung und Hinweisvorrichtungen - Platzierung, Größen,<br />

Farben.<br />

5.4 KONTROLLINSTRUMENTE, GERÄTE UND MATERIALIEN<br />

Die folgenden für Material- und andere Kontrollen erforderlichen<br />

Gerätschaften sollten den verantwortlichen Funktionären zur Verfügung<br />

stehen:<br />

a) Maßbänder (50 m oder 100 m) für verschiedene Abmessungen:<br />

Schießbahn, Strafrunde;<br />

b) Wasserwaagen, um zu überprüfen, ob die Scheiben waagrecht<br />

stehen;<br />

c) Radarchronograf zur Messung der Geschwindigkeit der Munition;<br />

d) Aufschlagtestgerät zur Messung der Scheibenplatten;<br />

e) Zentrierschablone zum Messen der Einschussöffnungen für das Liegendschießen;<br />

f) Waage zum Feststellen des Gewichts der Gewehre und der Ski;<br />

g) Schablonen zum Nachmessen der Abmessungen der Gewehre;<br />

h) Tastzirkel, Lineale zum Messen von Abmessungen der Gewehre,<br />

der Ski und der Werbung;<br />

i) Abzugsgewichte zum Messen des Abzugswiderstands;<br />

j) Aufkleber, Farbe zur Anbringung von Kontrollmarkierungen.<br />

A/18 AUSGABE 2002


TABELLE 1: Biathlongewehr Skizze<br />

AUSGABE 2002 A/19<br />

ANHANG A


TABELLE 2: Vorderschafttypen<br />

TABELLE 3: Nicht erlaubte Vorderschafttypen<br />

A/20 AUSGABE 2002


TABELLE 4: Standardgrößen für Biathlonscheiben<br />

TABELLE 5: Beispiel einer Windfahne<br />

AUSGABE 2002 A/21<br />

ANHANG A


ANHANG B<br />

AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY,<br />

DER TECHNISCHEN DELEGIERTEN<br />

UND<br />

INTERNATIONALEN KAMPFRICHTER<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. WETTKAMPFJURY<br />

1.1 Allgemeines .......................................................................... 2<br />

1.2 Stellvertretender Vorsitzender .................................................. 2<br />

1.3 Wettkampfjurysitzungen .......................................................... 2<br />

1.4 Aufgaben der Wettkampfjury .................................................... 2<br />

2. TECHNISCHE DELEGIERTE<br />

2.1 Allgemeines .......................................................................... 4<br />

2.2 Grundsätze der Funktion des TD .............................................. 4<br />

2.3 Kontakt mit den Ausrichtern und Besuche der Wettkampfstätte .... 5<br />

2.4 Aufgaben des TD bei Veranstaltungen ........................................ 7<br />

3. INTERNATIONALE KAMPFRICHTER<br />

3.1 Allgemeines ........................................................................ 10<br />

3.2 Aufgaben von IKR bei Veranstaltungen .................................... 10<br />

3.3 Befugnisse, Zuständigkeiten und organisatorische<br />

Einbindung der IKR ................................................................ 12<br />

AUSGABE 2002 B/1<br />

ANHANG B


1. WETTKAMPFJURY<br />

1.1 ALLGEMEINES<br />

Die Befugnisse, die Wahl, die Zusammensetzung und die verschiedenen<br />

Verfahren bezüglich der Tätigkeiten der Wettkampfjury sind in<br />

den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln eingehend beschrieben. Dieser Anhang<br />

beschreibt zusätzliche Verfahrensrichtlinien und die besonderen Aufgaben<br />

der Wettkampfjury.<br />

1.2 STELLVERTRETENDER VORSITZENDER<br />

Im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden der Wettkampfjury<br />

ernennen die verbleibenden Jurymitglieder aus ihrer Mitte einen Stellvertreter,<br />

der die Sitzung führen soll.<br />

1.3 WETTKAMPFJURYSITZUNGEN<br />

Die Wettkampfjury tritt auf Weisung des Vorsitzenden der Wettkampfjury<br />

zusammen. Die Sitzungen finden in der Regel wie folgt statt:<br />

a) Sofort nach der Mannschaftsführersitzung, auf der die Wettkampfjury<br />

gewählt wurde;<br />

b) Ungefähr eine Stunde vor Wettkampfbeginn;<br />

c) Zu jeder Zeit während des Wettkampfes, wenn der Vorsitzende<br />

der Wettkampfjury dies verlangt;<br />

d) Unmittelbar vor dem letzten Zieleinlauf oder sobald als möglich<br />

nach dem letzten Schießen;<br />

e) Zu jeder anderen Zeit, wenn der Vorsitzende der Wettkampfjury<br />

eine Sitzung anberaumt.<br />

1.4 AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY<br />

Die Wettkampfjury hat folgende Aufgaben:<br />

1.4.1 Vor dem Wettkampf<br />

a) Zu überprüfen, ob die Wettkampfanlagen den Regeln entsprechen;<br />

b) Die Startberechtigung aller für die Veranstaltung eingeschriebenen<br />

Wettkämpfer zu prüfen;<br />

c) Die Auslosung zu überwachen;<br />

d) Festzustellen, ob ein Wettkampf aufgrund ernsthafter Schwierigkeiten<br />

(z.B. äußerst ungünstige Witterungsverhältnisse - extreme<br />

Kälte, starker Wind usw.) verschoben oder abgesagt werden muss;<br />

e) Das Training auf der Wettkampfanlage einzuschränken oder zu<br />

verbieten, wenn aufgrund widriger Umstände, wie sehr nasser<br />

Schnee oder sehr wenig Schnee, die Durchführung von Wettkämpfen<br />

gefährdet sein könnte;<br />

B/2 AUSGABE 2002


f) Zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen eine verspätete<br />

Meldung akzeptiert werden kann;<br />

g) Zu entscheiden, ob ein für die Teilnahme korrekt angemeldeter<br />

Wettkämpfer <strong>im</strong> Falle von "Höherer Gewalt” ersetzt werden kann;<br />

h) Über Proteste bezüglich der Startberechtigung von Wettkämpfern<br />

zu entscheiden;<br />

i) Zu prüfen, ob die von einem NV für einen Wettkämpfer vorgelegten<br />

Qualifikationsnachweise eine Teilnahme des Wettkämpfers an<br />

OWS oder WM zulassen, oder ob eine Teilnahme versagt werden<br />

muss;<br />

j) Ein Mitglied der Wettkampfjury zu benennen, das während des<br />

Wettkampfes ständig am Schießstand anwesend sein muss;<br />

k) Ein Mitglied der Wettkampfjury zu benennen, das die Ausrüstungskontrollen<br />

unterstützt;<br />

l) Erforderlichenfalls Munitionsprüfungen anzuordnen.<br />

1.4.2 Während des Wettkampfes<br />

a) Sicherzustellen, dass der Wettkampf nach den Wettkampfregeln<br />

der <strong>IBU</strong> durchgeführt wird;<br />

b) Bei Auftreten von Schwierigkeiten - wie dichter Nebel oder Sturm -,<br />

wodurch eine faire und korrekte Durchführung des Wettkampfes<br />

ernsthaft in Frage gestellt ist, die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen;<br />

<strong>im</strong> Extremfall könnte der Wettkampf eingestellt werden;<br />

c) Zu entscheiden, ob Wettkämpfer, die aufgrund von "Höherer<br />

Gewalt” zu spät am Start eintreffen, starten dürfen.<br />

1.4.3 Nach dem Wettkampf<br />

a) Den kritischen Prozess zu überwachen, der unmittelbar nach dem<br />

letzten Zieleinlauf beginnt, bezüglich der Durchführung der inoffiziellen<br />

Verleihungszeremonie und des Anschlags der vorläufigen<br />

Ergebnisse;<br />

b) Über Proteste zu entscheiden;<br />

c) Von TD, IKR, Wettkampfjurymitgliedern, Funktionären des Organisationskomitees<br />

aufgezeichnete Strafen zu verhängen oder zu verwerfen;<br />

d) Erforderliche Zeitausgleiche festzulegen;<br />

e) Einen Wettkampf, falls erforderlich, aus der Wertung zu nehmen;<br />

f) Falls gerechtfertigt und möglich, die Wiederholung eines Wettkampfes<br />

anzuordnen.<br />

AUSGABE 2002 B/3<br />

ANHANG B


1.4.4 Vor, während und nach dem Wettkampf<br />

Die Wettkampfjury muss jederzeit bereit sein, in allen Angelegenheiten,<br />

die in den Regeln oder in anderen Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> nicht<br />

geregelt sind, Entscheidungen zu treffen.<br />

2. TECHNISCHE DELEGIERTE<br />

2.1 ALLGEMEINES<br />

Die Best<strong>im</strong>mungen hinsichtlich der Auswahl, der Ernennung sowie die<br />

allgemeinen Aufgaben der TD sind in den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln<br />

beschrieben. Dieser Anhang enthält noch detailliertere Richtlinien hinsichtlich<br />

der Durchführung der Aufgaben der TD. Die für die Durchführung<br />

von <strong>IBU</strong> Veranstaltungen ernannten TD müssen sowohl auf<br />

der Grundlage dieses Anhanges als auch auf der Grundlage der <strong>IBU</strong><br />

Regeln handeln.<br />

2.2 GRUNDSÄTZE DER FUNKTION DES TD<br />

Bei einer Veranstaltung der <strong>IBU</strong> hat der TD drei Hauptaufgaben zu<br />

erfüllen:<br />

a) Er ist der Vertreter der <strong>IBU</strong> auf technischem Gebiet;<br />

b) Er stellt sicher, dass die Veranstaltung und die dazugehörigen<br />

Wettkämpfe auf der Grundlage der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln und<br />

anderer von der <strong>IBU</strong> dafür erlassener Best<strong>im</strong>mungen durchgeführt<br />

werden;<br />

c) Er fungiert als Konsulent und Berater des Ausrichters, um sicherzustellen,<br />

dass die Wettkämpfe so gut wie möglich durchgeführt<br />

werden.<br />

Der TD ist zudem <strong>im</strong>mer der Vorsitzende der Wettkampfjury und hat<br />

damit eine äußerst wichtige Position inne. Darüber hinaus ist der TD<br />

der Leiter der technischen Gruppe der IKR.<br />

Der TD hat seine Aufgaben mit Würde, Kompetenz, Umsicht und<br />

Objektivität zu erfüllen. Er muss die Wettkämpfer, Betreuer, Ausrichter<br />

und IKR mit Respekt behandeln und verlangen, dass ihm, als<br />

technischem Vertreter der <strong>IBU</strong>, von allen an der Veranstaltung beteiligten<br />

Personen der gleiche Respekt entgegengebracht wird. Der TD<br />

muss alle Versuche unterbinden, die auf die Störung seiner Tätigkeit<br />

abzielen oder seine Autorität oder seinen Auftrag zu untergraben<br />

suchen. Bei ernsthaften Störungen muss der TD die Umstände an<br />

den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> und an den <strong>IBU</strong> Sportdirektor weitermelden.<br />

B/4 AUSGABE 2002


Bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung haben sich<br />

Ausrichter, Mannschaften und IKR an die vom TD auf der Grundlage<br />

der <strong>IBU</strong> Best<strong>im</strong>mungen gegebenen Weisungen zu halten.<br />

2.3 KONTAKT MIT DEN AUSRICHTERN UND BESUCHE DER<br />

WETTKAMPFSTÄTTE<br />

2.3.1 Kontaktaufnahme<br />

Sofort nach der Ernennung der TD für die Veranstaltungen informiert<br />

der Generalsekretär der <strong>IBU</strong> die Ausrichter der Veranstaltungen der<br />

kommenden Wettkampfsaison über die Ernennung der TD. Kurz darauf<br />

werden sich dann üblicherweise die Ausrichter mit ihren TD in<br />

Verbindung setzen. Ist dies nicht der Fall, muss der TD von sich aus<br />

mit dem Ausrichter Verbindung aufnehmen und den Generalsekretär<br />

davon in Kenntnis setzen.<br />

2.3.1.1 Weiterer Kontakt und Problemlösung<br />

Nachdem der erste Kontakt hergestellt ist, können TD und Ausrichter<br />

weiterhin Verbindung halten, jedoch ist es ratsam, den Generalsekretär<br />

mit jeweils einer Kopie am gesamten Schriftverkehr zu beteiligen.<br />

Sollten bei OWS oder WM Probleme auftauchen, ist der Generalsekretär<br />

sofort davon zu informieren.<br />

2.3.2 Inspektionen und Besuche der Wettkampfstätte<br />

Ein TD sollte den Veranstaltungsort, für den er benannt wurde, rechtzeitig<br />

inspizieren, damit er notwendige Veränderungen an der Anlage<br />

oder in den Plänen in die Wege leiten und den Ausrichter zur richtigen<br />

Zeit unterstützen kann. Inspektionen sind wie folgt durchzuführen:<br />

2.3.2.1 OWS<br />

In der Regel sollten beide TD, kurz nachdem die Spiele vergeben<br />

wurden, am Wettkampfort eine erste Inspektion durchführen. Der<br />

Besuch ist in Absprache mit dem Generalsekretär und den Ausrichtern<br />

zu organisieren. Weitere Besuche erfolgen dann je nach Notwendigkeit.<br />

2.3.2.2 WM und Jug/Jun WM<br />

Der TD muss die Wettkampfanlagen bis spätestens acht Monate vor<br />

dem Beginn der Veranstaltung inspizieren.<br />

2.3.2.3 WC, KM und KC Veranstaltungen<br />

Die Inspektion muss bis spätestens vier Monate vor der Veranstaltung<br />

durchgeführt werden. Falls an dem Wettkampfort in den zwei vorher-<br />

AUSGABE 2002 B/5<br />

ANHANG B


gegangenen Wettkampfsaisonen OWS, WM, Jug/Jun WM oder eine<br />

WC Veranstaltung durchgeführt wurden, ist eine Inspektion vor der<br />

Veranstaltung nicht erforderlich. Wenn jedoch größere Veränderungen<br />

vorgenommen wurden oder der Ausrichter eine Inspektion wünscht,<br />

führt der TD eine Inspektion durch.<br />

2.3.3 Zu prüfende Bereiche<br />

Bei der Inspektion muss folgendes sichergestellt sein:<br />

a) Die Wettkampfanlagen müssen den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln entsprechen;<br />

b) Alle Vorbereitungen für die Veranstaltung müssen auf der Grundlage<br />

der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln erfolgt sein;<br />

c) Das Organisationskomitee muss für die Veranstaltung entsprechend<br />

strukturiert, die eingeteilten Funktionäre für die Veranstaltung<br />

müssen entsprechend ausgebildet und vorbereitet sein und in<br />

ausreichender Zahl über die geforderten internationalen Kampfrichterlizenzen<br />

verfügen;<br />

d) Die Unterbringungsmöglichkeiten und die Verpflegung für die<br />

Mannschaften müssen, einschließlich der Kosten für Vollpension<br />

pro Person, den gestellten Anforderungen entsprechen;<br />

e) Die Transportpläne müssen funktionell gestaltet sein und die Entfernungen<br />

zwischen den Stätten dürfen die Anforderungen nicht<br />

überschreiten;<br />

f) Die Ein- und Ausfuhrgesetze für Waffen und Munition müssen klar<br />

sein, und welche Vorkehrungen für die Aufbewahrung von Gewehren<br />

und Munition getroffen wurden;<br />

g) Die entsprechenden Vereinbarungen mit der Presse und den Rundfunk-<br />

und Fernsehanstalten müssen getroffen sein;<br />

h) Die Maßnahmen zur Durchführung von Dopingkontrollen und Bluttests<br />

müssen getroffen sein;<br />

i) Alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen müssen in die Tat<br />

umgesetzt sein.<br />

2.3.4 Inspektionsberichte<br />

Die TD müssen unmittelbar nach den Inspektionen dem Generalsekretär<br />

der <strong>IBU</strong>, dem Vizepräsidenten für Sport, dem <strong>IBU</strong> Sportdirektor<br />

und dem Vorsitzenden des Organisationskomitees einen schriftlichen<br />

Inspektionsbericht vorlegen. In den Berichten sollen insbesondere<br />

ungelöste Probleme und unbefriedigende Situationen angesprochen<br />

werden, aber es müssen auch Informationen in folgender Form<br />

enthalten sein:<br />

B/6 AUSGABE 2002


a) Bezeichnung - Name der Veranstaltung, Ort, Datum (Daten) der<br />

Inspektion;<br />

b) Inspektionsteam - Namen und Funktionen der Personen, die an<br />

der Inspektion beteiligt waren;<br />

c) Inspektionsablauf - Besprechungen, Anlageninspektionen;<br />

d) Beschreibung der Wettkampfstätte und der Anlage - allgemeine<br />

Lage und Charakter der Anlage, Beschreibung der Anlage -<br />

Strecken, Stadion, Schießstand, usw.;<br />

e) Organisationskomitee - allgemeine Struktur, Zahl der eingesetzten<br />

Funktionäre, Ausbildungsstand und Qualifikationen;<br />

f) Vom Gastgeber getroffene Vorkehrungen - Unterbringung, Verpflegung,<br />

Transport, Zeremonien, gesellschaftliche Veranstaltungen,<br />

Medien, Kosten;<br />

g) Problembereiche;<br />

h) Schlussbemerkung - allgemeine Zusammenfassung.<br />

2.3.4.1 TD, die Angehörige des TK der <strong>IBU</strong> sind, müssen ihren Bericht bei der<br />

nächsten TK Sitzung vorlegen.<br />

2.4 AUFGABEN DES TD BEI VERANSTALTUNGEN<br />

Bei Veranstaltungen müssen TD folgende Tätigkeiten durchführen:<br />

2.4.1 Aufgaben vor den Veranstaltungen<br />

Die TD müssen rechtzeitig vor dem Beginn des Offiziellen Trainings<br />

am Wettkampfort eintreffen, um zu prüfen, ob die Wettkampfeinrichtungen<br />

den für das Training und den Wettkampf gestellten Anforderungen<br />

entsprechen, und um festzustellen, wo Änderungen erforderlich<br />

sind. Der TD muss sofort mit dem Organisationskomitee Verbindung<br />

aufnehmen, um sicherzustellen, dass:<br />

a) die Mannschaftsführersitzungen und Auslosungen vorbereitet sind;<br />

b) die Vorkehrungen für das Zusammentreten der Jurys getroffen<br />

wurden;<br />

c) die Meldungen der teilnehmenden Nationen rechtzeitig erfolgten;<br />

d) entsprechende Pläne für den Empfang der Mannschaften vorhanden<br />

sind;<br />

e) die für die Mannschaften anfallenden Kosten den in der Bewerbung<br />

für die Veranstaltung angegebenen Kosten entsprechen.<br />

2.4.2 Aufgaben während der Veranstaltungen<br />

2.4.2.1 Allgemeines<br />

Der TD muss während der Veranstaltung und bei jedem Wettkampf<br />

AUSGABE 2002 B/7<br />

ANHANG B


eng mit dem Wettkampfleiter zusammenarbeiten und sicherstellen,<br />

dass alles korrekt, ohne Zwischenfälle und auf der Grundlage der <strong>IBU</strong><br />

Wettkampfregeln und anderer einschlägiger Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong><br />

durchgeführt wird.<br />

2.4.2.2 Sitzungen<br />

Der TD muss an allen Sitzungen des Organisationskomitees, der<br />

Mannschaftsführer und der Wettkampfjurys sowie an allen Auslosungen<br />

teilnehmen.<br />

2.4.2.3 Verantwortlichkeit gegenüber IKR<br />

Der TD muss die IKR auf dem Laufenden halten und in ihre Tätigkeiten<br />

weisend und koordinierend eingreifen.<br />

2.4.2.4 <strong>IBU</strong> Sportdirektor<br />

Der TD kommuniziert und arbeitet mit dem <strong>IBU</strong> Sportdirektor zusammen.<br />

2.4.3 Aufgaben vor den Wettkämpfen<br />

2.4.3.1 TV Zonen<br />

Unterstützt den <strong>IBU</strong> Sportdirektor bei der Einrichtung von TV Zonen in<br />

Absprache mit Vertretern des Fernsehens, des IKR Strecke und den<br />

Ausrichtern, einschließlich Lage, Größe, erforderliche Abzäunung und<br />

Durchsetzungsmethoden und –personal.<br />

2.4.3.2 Informationsweg<br />

Der TD führt mit den IKR eine Sitzung durch, in der er die IKR in die<br />

Wettkampfplanung und die während des Wettkampfes vorhandenen<br />

Funkverbindungen einweist und Aufgaben zuweist. Diese Sitzung<br />

kann auch mit der Sitzung zusammengelegt werden, die der Wettkampfleiter<br />

vor jedem Wettkampf mit seinen Chefs durchführt.<br />

2.4.3.3 Inspektionen<br />

Der TD führt eine allgemeine Inspektion der Anlage durch.<br />

2.4.3.4 Berichte<br />

Der TD lässt sich von den IKR und vom Wettkampfleiter den Stand<br />

der Vorbereitung berichten.<br />

2.4.3.5 Wettkampfjurysitzung<br />

Der TD führt eine Stunde vor dem ersten Start eine Sitzung mit der<br />

Wettkampfjury durch, um festzustellen, ob die passenden Bedingungen<br />

für einen Wettkampf gegeben sind. Vor dieser Sitzung muss er<br />

die Meldungen der IKR bezüglich ihrer Einsatzbereiche sowie vom<br />

Wettkampfleiter einholen.<br />

B/8 AUSGABE 2002


2.4.4 Aufgaben während der Wettkämpfe<br />

2.4.4.1 Allgemeines<br />

Der TD überwacht und koordiniert die Arbeit des Wettkampfleiters<br />

und der IKR, n<strong>im</strong>mt Berichte bezüglich des Fortgangs des Wettkampfes<br />

entgegen und greift notfalls helfend ein.<br />

2.4.4.2 Wettkampfjurysitzungen<br />

Der TD führt, falls erforderlich, Sitzungen mit der Wettkampfjury<br />

durch.<br />

2.4.5 Aufgaben nach den Wettkämpfen<br />

2.4.5.1 Letzter Zieleinlauf<br />

Der TD leitet und koordiniert zusammen mit dem Wettkampfleiter die<br />

kritische Phase, die unmittelbar nach dem letzten Zieleinlauf beginnt.<br />

2.4.5.2 Vorläufige Ergebnisse<br />

Der TD bestätigt die Richtigkeit der Vorläufigen Ergebnisse, unterzeichnet<br />

die Ergebnislisten und genehmigt ihren Anschlag zur<br />

Bekanntgabe und hält diesen Zeitpunkt auf den Ergebnislisten fest.<br />

2.4.5.3 Siegervorstellung<br />

Der TD genehmigt die Durchführung der inoffiziellen Siegervorstellung,<br />

nachdem er sich davon überzeugt hat, dass die ersten notwendigen<br />

Platzierungen bestätigt sind. Hierzu ist anzumerken, dass später<br />

noch ein Protest eingelegt werden kann und das Risiko der Siegervorstellung<br />

vom Ausrichter getragen werden muss.<br />

2.4.5.4 Wertungspunkte<br />

Der TD muss sicherstellen, dass der Ausrichter die WC-, Nationencupund<br />

andere allfälligen Wertungspunkte korrekt errechnet.<br />

2.4.5.5 Auswertung<br />

Der TD führt zusammen mit dem Wettkampfleiter und dessen Chefs<br />

sowie mit den IKR eine Sitzung durch, in der der Wettkampf bewertet<br />

wird.<br />

2.4.6 Aufgaben nach der Veranstaltung<br />

2.4.6.1 WC Punkte<br />

Der TD stellt sicher, dass die Listen mit den WC-, Nationencup- und<br />

anderen Wertungspunkten sofort an den Ausrichter der nächsten WC<br />

oder anderen Veranstaltung weitergeleitet werden.<br />

AUSGABE 2002 B/9<br />

ANHANG B


2.4.6.2 Auswertung der Veranstaltung<br />

Der TD führt für alle Leiter <strong>im</strong> Organisationskomitee und alle IKR eine<br />

Sitzung durch, in der die gesamte Veranstaltung ausgewertet wird.<br />

2.4.6.3 Schriftlicher Bericht<br />

Der TD erstellt einen schriftlichen Bericht bezüglich der Veranstaltung<br />

und legt diesen innerhalb von 1 Monat nach der Veranstaltung dem<br />

Generalsekretär der <strong>IBU</strong>, dem ausrichtenden NV und dem Vorsitzenden<br />

des Organisationskomitees vor. Der Vorsitzende des Subkomitees<br />

für das Kampfrichterwesen <strong>im</strong> TK wird zu diesem Zweck an alle für<br />

die bevorstehende Saison eingeteilten TD ein dafür erstelltes <strong>IBU</strong> TD<br />

Berichtsformblatt verteilen.<br />

2.4.6.4 Bericht bei der TK Sitzung<br />

Die TD, die Angehörige des TK sind, erstatten bei der nächsten Sitzung<br />

des TK der <strong>IBU</strong> über die Veranstaltung Bericht.<br />

3. INTERNATIONALE KAMPFRICHTER<br />

3.1 ALLGEMEINES<br />

Die allgemeinen Best<strong>im</strong>mungen bezüglich der Auswahl, der Ernennung<br />

und der Arbeit der IKR sind in den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln enthalten.<br />

Dieser Anhang ergänzt die allgemeinen Best<strong>im</strong>mungen, indem<br />

er spezielle Aufgaben der IKR beschreibt.<br />

3.1.1 Grundsätze der Funktion der IKR<br />

Wie die TD sind auch die IKR bei einer Veranstaltung in ihrem Aufgabenbereich<br />

und unter der Leitung des TD technische Vertreter der<br />

<strong>IBU</strong>. Innerhalb ihres Verantwortungsbereiches gelten für die IKR die<br />

gleichen Grundsätze wie für die Funktion des TD, nur dass erstere<br />

nicht der Wettkampfjury angehören.<br />

3.1.2 Nachricht von der Ernennung und Vorbereitung<br />

Kurz nach der Ernennung für eine Veranstaltung wird der IKR durch<br />

den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> davon in Kenntnis gesetzt. Der IKR muss<br />

mit dem Ausrichter nicht formell Verbindung aufnehmen, es sei denn<br />

in bezug auf Anreise und Unterbringungsvorkehrungen. Sobald er die<br />

Nachricht über seine Ernennung erhalten hat, muss sich der IKR auf<br />

den Einsatz so vorbereiten, dass er alle für seinen Verantwortungsbereich<br />

geltenden Regeln und Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> beherrscht.<br />

3.2 AUFGABEN VON INTERNATIONALEN KAMPFRICHTERN<br />

BEI VERANSTALTUNGEN<br />

IKR haben bei einer Veranstaltung folgende Aufgaben:<br />

B/10 AUSGABE 2002


3.2.1 Aufgaben vor Veranstaltungen<br />

IKR müssen rechtzeitig am Wettkampfort eintreffen, um sich vor dem<br />

ersten Offiziellen Training vorzubereiten: Der IKR Materialkontrolle<br />

muss rechtzeitig vor der Ausrüstungsvorprüfung eintreffen. Nach<br />

ihrem Eintreffen melden sich die IKR be<strong>im</strong> TD und erhalten dort ihre<br />

Informationen und Weisungen. Danach nehmen sie mit den für ihren<br />

Verantwortungsbereich zuständigen Chefs aus dem Organisationskomitee<br />

Verbindung auf, überprüfen Vorkehrungen und inspizieren ihre<br />

Bereiche. Die Checkliste <strong>im</strong> Leitfaden für Organisationskomitees sollte<br />

als Richtlinie genutzt werden. Sich eventuell ergebende Probleme<br />

sind dem TD zu melden.<br />

3.2.2 Aufgaben vor den Wettkämpfen<br />

Zur Vorbereitung auf jeden Wettkampf müssen die IKR:<br />

a) an allen Mannschaftsführersitzungen und auf Weisung des TD an<br />

jeder anderen Sitzung und an Sitzungen ihrer jeweiligen Bereichschefs<br />

teilnehmen;<br />

b) eine detaillierte Inspektion der eigenen Bereiche durchführen und<br />

anhand der Checkliste alle Pläne prüfen, um sicherzustellen, dass<br />

die Regeln befolgt werden, und notfalls korrigierend eingreifen;<br />

c) sich in den eigenen Bereichen aufhalten, um die Vorbereitungen<br />

und Tätigkeiten zu überwachen;<br />

d) dem TD melden, wenn ihre Bereiche für den Wettkampf bereit<br />

sind;<br />

e) nach Weisung des TD andere Aufgaben durchführen.<br />

3.2.3 Aufgaben während der Wettkämpfe<br />

Während eines jeden Wettkampfes müssen die IKR:<br />

a) sich in ihren Verantwortungsbereichen aufhalten und dort alle<br />

Tätigkeiten überwachen, um einen korrekten und ordentlichen<br />

Ablauf dieses Teils des Wettkampfes, der in ihre Verantwortung<br />

fällt, sicherzustellen;<br />

b) eingreifen, um zu verhindern, dass ein Fehler gemacht wird;<br />

c) die Funktionäre des Organisationskomitees notfalls unterstützen<br />

und beraten;<br />

d) sicherstellen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden;<br />

e) dem TD melden, wenn wichtige Ereignisse stattfinden - erster<br />

Start, letzter Start, erster Schütze am Schießstand, letzter Schütze<br />

am Schießstand, erster Zieleinlauf, usw. oder ungewöhnliche<br />

Ereignisse wie eine Verletzung usw.;<br />

AUSGABE 2002 B/11<br />

ANHANG B


f) Regelverstöße gegen den Wettkämpfer festhalten und dies dem<br />

TD melden;<br />

g) auf Weisung des TD andere Aufgaben durchführen.<br />

3.2.4 Aufgaben nach den Wettkämpfen<br />

Am Ende eines jeden Wettkampfs müssen die IKR:<br />

a) dem TD den Klarstand in ihrem Bereich oder Probleme melden,<br />

die sich ergeben haben und die noch nicht gemeldet wurden;<br />

diese Meldungen sind, wenn möglich, unverzüglich abzugeben,<br />

damit die Vorläufigen Ergebnisse so schnell wie möglich angeschlagen<br />

und die Inoffizielle Siegervorstellung durchgeführt werden<br />

kann;<br />

b) auf Weisung die Wettkampfjury über die Umstände von Strafen<br />

informieren;<br />

c) für die Chefs und die Aufsichtspersonen in dem jeweiligen Bereich<br />

eine kurze bewertende Sitzung durchführen.<br />

3.3 BEFUGNISSE, ZUSTÄNDIGKEITEN UND ORGANISATO-<br />

RISCHE EINBINDUNG DER INTERNATIONALEN KAMPF-<br />

RICHTER<br />

3.3.1 Befugnisse<br />

Die IKR sind gegenüber dem TD für die entsprechende Vorbereitung<br />

und die korrekte und ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe<br />

in ihren Zuständigkeitsbereichen verantwortlich und ihm untergeordnet.<br />

Die IKR leiten nicht die Durchführung der Aktionen in ihren<br />

Bereichen, sind aber für einen korrekten Ablauf verantwortlich. Um<br />

ihre Aufgabe erfüllen zu können, müssen sie mit den in ihren Bereichen<br />

zuständigen Chefs während der ganzen Veranstaltung enge Verbindung<br />

halten.<br />

3.3.2 Besondere Verantwortungsbereiche<br />

Innerhalb ihrer allgemeinen Bereiche haben die IKR folgende spezielle<br />

Verantwortungsbereiche:<br />

a) IKR Strecke - alles, was die Strecke betrifft, einschließlich Beschaffenheit<br />

der Runden, technische Spezifikationen, Streckenpräparierung,<br />

Ausschilderung, Abzäunung, Kontrolle und Kontrollpunkte,<br />

Zugangskontrolle, TV Zonen Layout und dessen Durchsetzung, Vorläufer,<br />

Fernmeldeverbindungen, Vorkehrungen für Sicherheit und<br />

für Erste-Hilfe-Maßnahmen;<br />

b) IKR Schießstand - alles, was den Schießstand betrifft, einschließ-<br />

B/12 AUSGABE 2002


lich Layout und Konfigurationen, Spezifikationen, Scheiben und<br />

ihre Funktion, Strafrunde, Betreuerareal, Ausschilderung und Nummerierung,<br />

Schießbahnmarkierungen, Windfahnen, Gewehrständer,<br />

Schalen für Reservemunition <strong>im</strong> Staffelwettkampf, Präparierung,<br />

Wertung, Kontrollverfahren, Fernmeldeverbindungen und<br />

Sicherheit;<br />

c) IKR Start und Ziel - alles, was Start und Ziel und die Zeitnahmevorrichtungen<br />

betrifft, einschließlich Layout, Konfigurationen, Spezifikationen,<br />

Staffelwechselzone, Startuhr, Streckenhinweistafel,<br />

Zielfotoanlage für Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe,<br />

Foto Finish Zielrichter, Videokameras für den Zieleinlauf bei allen<br />

Wettkämpfen, Aufwärmbereich, Kleiderablagen für die Wettkämpfer,<br />

Präparierung, Ausschilderung und Abzäunung, Verkehrsfluss<br />

und Kontrolle, Start- und Zieleinlaufverfahren, Fernmeldeverbindungen,<br />

Zeitnahmeverfahren und -ausrüstung, sowie Sicherheit;<br />

d) IKR Materialkontrolle - alles, was die Materialkontrolle betrifft,<br />

einschließlich die benötigte Zeit für die Kontrollen, Kontrollausrüstung,<br />

Ausrüstungsvorprüfung, Layouts für Start und Ziel (in<br />

Zusammenarbeit mit dem Start- und Zielrichter), Kontrollverfahren,<br />

Verkehrsfluss und Kontrolle, Fernmeldeverbindungen und<br />

Sicherheit.<br />

3.3.3 Organisatorische Einbindung<br />

Die unmittelbare Einbindung der IKR mit dem Organisationskomitee<br />

(direkte Verbindung) ist wie folgt:<br />

a) IKR Strecke - Streckenchef;<br />

b) IKR Schießstand - Schießstandchef;<br />

c) IKR Start/Ziel - Chef der Zeitnahme (kann bei manchen Ausrichtern<br />

anders geregelt sein);<br />

d) IKR Materialkontrolle - Chef der Zeitnahme und/oder Leiter der<br />

Ausrüstungskontrolle.<br />

AUSGABE 2002 B/13<br />

ANHANG B


ANHANG C<br />

AUSBILDUNG UND LIZENZVERGABE<br />

FÜR TECHNISCHE DELEGIERTE UND<br />

INTERNATIONALE KAMPFRICHTER<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. ALLGEMEINES<br />

1.1 Zuständigkeit ........................................................................ 2<br />

1.2 Qualifikationsebenen .............................................................. 2<br />

1.3 Geeignetheit für Ernennung ...................................................... 3<br />

1.4 Altersgrenzen ........................................................................ 3<br />

1.5 Terminologie .......................................................................... 4<br />

2. AUSWAHL, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG<br />

2.1 Auswahlverfahren für die Zulassung .......................................... 4<br />

2.2 Ausbildung ............................................................................ 6<br />

2.3 Prüfung ................................................................................ 7<br />

3. LIZENZVERGABE<br />

3.1 Anerkennung der Qualifikation .................................................. 8<br />

3.2 Ausgabe, <strong>Format</strong>, Gültigkeit und Bedingungen für Lizenzen .......... 8<br />

4. QUALIFIKATIONS- UND ERKENNUNGSABZEICHEN<br />

4.1 Qualifikationsabzeichen ........................................................ 10<br />

4.2 Ernennungszeichen .............................................................. 10<br />

5. EINSATZ VON TD UND IKR<br />

5.1 Allgemeines ........................................................................ 11<br />

5.2 Richtlinien für den Einsatz ...................................................... 11<br />

6. FINANZIELLES<br />

6.1 TD und IKR Kosten ................................................................ 12<br />

6.2 Finanzielle Bedingungen für Seminare und Prüfungen ................ 12<br />

AUSGABE 2002 C/1<br />

ANHANG C


1. ALLGEMEINES<br />

Die <strong>IBU</strong> hat für technische Funktionäre ein Ausbildungs-, Lizenz- und<br />

Einsatzsystem entwickelt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle<br />

bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen eingesetzten Funktionäre der <strong>IBU</strong> ihre Aufgaben<br />

vom gleichen Ausbildungsstandard ausgehend wirksam und<br />

korrekt durchführen. Die Regeln best<strong>im</strong>men die Ernennung und die<br />

Aufgaben der bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen eingesetzten technischen<br />

Funktionäre (TD und IKR). Dieser Anhang legt die für technische<br />

Funktionäre hinsichtlich Ausbildung, Prüfung, Lizenzvergabe und Einsatz<br />

geltenden Bedingungen fest.<br />

1.1 ZUSTÄNDIGKEIT<br />

Alle Aspekte der Auswahl, Ausbildung, Prüfung und Lizenzvergabe für<br />

technische Funktionäre des Biathlonsports auf internationaler Ebene<br />

fallen unter die Zuständigkeit des TK der <strong>IBU</strong>. Mit der Durchführung<br />

und Verwaltung des für die Funktionäre geltenden Systems ist das<br />

Kampfrichtersubkomitee des TK betraut.<br />

1.1.1 Verbindung<br />

Die NV können technische Funktionäre betreffende Angelegenheiten<br />

unmittelbar mit dem Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees oder<br />

dem Generalsekretär der <strong>IBU</strong> absprechen. Die NV werden gebeten, in<br />

ihrem Bereich einen für technische Funktionäre zuständigen<br />

Ansprechpartner zu benennen und dessen Anschrift dem Vorsitzenden<br />

des Kampfrichtersubkomitees mitzuteilen.<br />

1.2 QUALIFIKATIONSEBENEN<br />

Es gibt zwei Qualifikationsebenen für technische Funktionäre der<br />

<strong>IBU</strong>:<br />

a) Technischer Delegierter (TD);<br />

b) <strong>Int</strong>ernationaler Kampfrichter (IKR).<br />

1.2.1 Vorgesehene Funktionen der TD und IKR<br />

Die Funktionäre werden für folgende Zwecke ausgebildet und erhalten<br />

dafür eine Lizenz:<br />

1.2.1.1 TD<br />

Die Qualifikation des TD ist in erster Linie darauf ausgerichtet, einen<br />

Funktionär heranzubilden, der bei Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> als TD<br />

fungiert. Als TD qualifizierte Personen können bei Veranstaltungen der<br />

<strong>IBU</strong> auch jede Funktion von IKR übernehmen und in einem Organisationskomitee<br />

die mit IKR korrespondierenden Positionen innehaben.<br />

C/2 AUSGABE 2002


1.2.1.2 IKR<br />

Die Qualifikation des IKR ist in erster Linie darauf ausgerichtet, Funktionäre<br />

heranzubilden und zu zertifizieren, die bei Veranstaltungen<br />

der <strong>IBU</strong> auf den für IKR vorgesehenen Positionen eingesetzt werden<br />

können, und die in Organisationskomitees derartige Positionen<br />

bekleiden können. Die Gruppe der geprüften IKR ist auch der Personenkreis,<br />

aus dem die Auswahl von Kandidaten für die Weiterbildung<br />

zur Funktion des TD getroffen wird.<br />

1.3 GEEIGNETHEIT UND ERNENNUNG<br />

Um für die Ernennung in eine Funktion als TD oder IKR für <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />

geeignet zu sein, muss ein Funktionär die nötige Qualifikation<br />

und die für die Tätigkeit erforderliche gültige Lizenz besitzen.<br />

1.4 ALTERSGRENZEN<br />

Hinsichtlich der Prüfung und des Einsatzes von TD und IKR sind folgende<br />

Altersgrenzen festgelegt:<br />

1.4.1 TD<br />

1.4.1.1 Prüfung zum TD<br />

Eine Person, die sich der Prüfung der Qualifikation zum TD unterziehen<br />

will, muss mindestens 28 Jahre alt sein, darf aber nicht älter<br />

sein als 55 Jahre.<br />

1.4.1.2 Einsatz als TD bei einer <strong>IBU</strong> Veranstaltung<br />

Personen, die älter sind als 60 Jahre, können bei einer Veranstaltung<br />

der <strong>IBU</strong> nicht als TD eingesetzt werden.<br />

1.4.2 IKR<br />

1.4.2.1 Prüfung zum IKR<br />

Eine Person, die sich der Prüfung zum IKR unterziehen will, muss<br />

mindestens 22 Jahre alt sein, darf aber nicht älter sein als 57 Jahre.<br />

1.4.2.2 Einsatz als IKR bei einer <strong>IBU</strong> Veranstaltung<br />

Personen, die älter sind als 65 Jahre, können bei einer Veranstaltung<br />

der <strong>IBU</strong> nicht als IKR eingesetzt werden.<br />

1.4.3 Ausnahmen bei den Altergrenzen<br />

Das TK der <strong>IBU</strong> ist befugt, hinsichtlich der vorstehend festgelegten<br />

Altersgrenzen für TD und IKR in Einzelfällen und über Antrag der<br />

betreffenden Person, wenn es die Umstände erfordern, Ausnahmen<br />

zu machen.<br />

AUSGABE 2002 C/3<br />

ANHANG C


1.5 TERMINOLOGIE<br />

Bei der Benennung für eine Veranstaltung der <strong>IBU</strong> beziehen sich die<br />

Bezeichnungen TD und IKR sowohl auf die Qualifikationsebene als<br />

auch auf die Funktion. Sollten sich bei einer Verwendung der beiden<br />

Bezeichnungen für beide Zwecke in einem Zusammenhang Unklarheiten<br />

ergeben, so ist die Qualifikationsbezeichung mit einem zusätzlichen<br />

"(Q)” zu versehen (TD (Q), IKR (Q)).<br />

2. AUSWAHL, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG<br />

Die Auswahl, Ausbildung und Prüfung der Kandidaten für die Qualifikation<br />

als TD und IKR ist wie folgt durchzuführen:<br />

2.1 AUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE ZULASSUNG<br />

2.1.1 TD<br />

Kandidaten für die Qualifikation als TD werden vom TK der <strong>IBU</strong> auf<br />

der Grundlage von Beobachtungen des Verhaltens aus den Reihen<br />

qualifizierter Kampfrichter ausgewählt. Jedoch können die NV dem<br />

TK auch geeignete IKR als Kandidaten zur Erwägung durch das TK<br />

vorschlagen.<br />

2.1.1.1 Voraussetzungen für TD<br />

a) Der Kandidat muss als IKR seine Eignung dazu eindeutig bewiesen<br />

haben und in der Lage sein, unter extremen Stressbedingungen<br />

und angesichts der Tatsache, dass ein Fehler erhebliche Folgen<br />

nach sich ziehen kann, in einer hervorgehobenen Führungsfunktion<br />

tätig zu sein. Zudem muss er die Fähigkeit haben, mit leitenden<br />

Mitgliedern des Organisationskomitees, mit Vertretern der Medien<br />

sowie mit Würdenträgern erfolgreich zu verhandeln und Umgang<br />

zu pflegen;<br />

b) Der Kandidat muss mindestens vier Jahre lang <strong>im</strong> Besitz einer gültigen<br />

<strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichterlizenz sein und in den vergangenen<br />

vier Jahren mindestens an zwei internationalen Veranstaltungen<br />

in einer Funktion beteiligt gewesen sein;<br />

c) Der Kandidat muss die Altersvoraussetzungen für TD erfüllen.<br />

2.1.1.2 Quotenregelung für TD<br />

Die Kandidaten werden für die Ausbildung und Prüfung zum TD in<br />

solcher Zahl ausgewählt, dass die benötigte Anzahl an TD innerhalb<br />

der TD Gruppe und der erforderliche Ersatz, wie vom TK festgelegt,<br />

gehalten werden kann.<br />

C/4 AUSGABE 2002


2.1.2 IKR<br />

2.1.2.1 IKR Bewerbungen<br />

Die Auswahl der Bewerber für die Ausbildung und Lizenzierung zum<br />

IKR erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Nominierung seitens<br />

deren NV an den Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK<br />

der <strong>IBU</strong>. Die Bewerbungen müssen bis zu dem in der Seminareinladung<br />

angegebenen Termin oder bei einer Prüfung unter Sonderbedingungen<br />

bis zum 31. Mai vorgelegt werden. Die Bewerbungen müssen<br />

folgende Informationen enthalten:<br />

a) Vor- und Zuname, Geburtsort und Geburtsdatum, Geschlecht,<br />

Nationalität, volle Wohnanschrift und Telefonnummern, Faxnummer,<br />

E-Mail-Adresse;<br />

b) Muttersprache und Kenntnisse in anderen Sprachen;<br />

c) Sprache, in der die Prüfung erfolgen soll;<br />

d) Ort und Datum des Seminars;<br />

e) Dauer und Art der Erfahrung als Nationaler Kampfrichter.<br />

2.1.2.2 Anforderungen bezüglich IKR<br />

Alle Kandidaten müssen die für IKR geltenden Kriterien erfüllen. Die<br />

NV sind aufgefordert, ihre Nominierungen hinsichtlich der allgemeinen<br />

Eignung und Anforderungen zu überprüfen und in ihren Nominierungen<br />

dann zu bestätigen, dass die benannte Person alle notwendigen<br />

Kriterien erfüllt. Über die endgültige Zulassung zum Ausbildungsprogramm<br />

wird dann vom TK der <strong>IBU</strong> entschieden.<br />

2.1.2.3 IKR Voraussetzungen<br />

a) Der Kandidat muss in der Lage sein, sehr verantwortungsvolle<br />

Tätigkeiten, bei denen Fehler sehr folgenschwer sein können,<br />

unter Stressbedingungen und unter winterlichen Verhältnissen <strong>im</strong><br />

Freien für lange Zeitperioden auszuüben. Der Kandidat muss auch<br />

den Skilanglauf soweit beherrschen, dass er der Wettkampfstrecke,<br />

soweit notwendig, folgen kann;<br />

b) Der Kandidat muss bereits mindestens vier Jahre <strong>im</strong> Besitz einer<br />

gültigen nationalen Kampfrichterlizenz sein;<br />

c) Der Kandidat muss die Altersvoraussetzungen für IKR erfüllen.<br />

2.1.2.4 IKR Quoten<br />

Für IKR sind keine Quoten festgelegt.<br />

2.1.3 Die TD Gruppe<br />

Die TD Gruppe wird unter der Kontrolle des TK zusammengestellt und<br />

AUSGABE 2002 C/5<br />

ANHANG C


esteht aus 30 oder mehr qualifizierten und mit der entsprechenden<br />

Lizenz ausgestatteten TD sowie den Mitgliedern des TK - insgesamt<br />

also 40 oder mehr Personen. Alle für den Einsatz bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />

benannten TD kommen aus der TD Gruppe. In der TD Gruppe<br />

muss jeder Kontinent durch mindestens einen TD vertreten sein. Ein<br />

TD muss aus der TD Gruppe ausscheiden, nachdem er das Alter von<br />

60 Jahren erreicht hat, er kann jedoch über dieses Alter von 60 Jahren<br />

hinaus weiter als IKR eingesetzt werden.<br />

2.2 AUSBILDUNG<br />

2.2.1 Allgemeines<br />

Die Ausbildung der TD und der IKR wird von Mitgliedern des TK der<br />

<strong>IBU</strong> in Seminarform durchgeführt. Die Seminare werden, je nach<br />

Erfordernissen, in verschiedenen Teilen der Welt abgehalten. Die Planung<br />

der Seminare wird vom Vorstand der <strong>IBU</strong> auf der Grundlage<br />

von Empfehlungen des TK vorgenommen. TD Seminare finden mindestens<br />

alle zwei Jahre statt.<br />

2.2.2 Seminarspezifikationen<br />

Für die Seminare für die TD und IKR gelten folgende Spezifikationen:<br />

2.2.2.1 TD Seminare<br />

a) Dauer - 22 Stunden, einschließlich der Prüfung;<br />

b) Kandidaten - höchstens 15, mindestens 5;<br />

c) Ausbilder – <strong>IBU</strong> Sportdirektor, Vorsitzender des Kampfrichtersubkomitees<br />

der TK der <strong>IBU</strong> sowie ein oder zwei weitere Mitglieder<br />

des TK, nach Weisung des TK;<br />

d) Sprache - englisch und/oder deutsch oder russisch, mit Übersetzung<br />

falls erforderlich.<br />

2.2.2.2 Seminare für IKR<br />

a) Dauer - 18 Stunden, einschließlich der Prüfung;<br />

b) Kandidaten - höchstens 25, mindestens 5;<br />

c) Ausbilder - zwei vom Kampfrichtersubkomitee des TK benannte<br />

Mitglieder des TK;<br />

d) Sprache - je nach Erfordernis.<br />

2.2.3 Teilnahme von Beobachtern<br />

Das TK kann die Teilnahme von Beobachtern an Seminaren für IKR<br />

genehmigen. Bei diesen Personen wird es sich in der Regel um nationale<br />

Kampfrichter handeln, die keine Prüfung ablegen, um bereits<br />

C/6 AUSGABE 2002


geprüfte IKR, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen, oder um andere<br />

interessierte Personen.<br />

2.2.4 Von NV getragene Seminare<br />

Ein Seminar mit Prüfung kann auch auf Antrag eines NV durchgeführt<br />

werden, wenn genügend qualifizierte Kandidaten daran <strong>Int</strong>eresse<br />

haben und die NV alle Kosten für die von der <strong>IBU</strong> abgestellten Ausbilder<br />

und für das Seminar tragen. Die endgültige Entscheidung bezüglich<br />

der Durchführung eines solchen Seminars liegt be<strong>im</strong> TK der <strong>IBU</strong>.<br />

2.2.5 Seminarinhalt<br />

Die Seminare für TD und IKR werden auf der Grundlage eines vom TK<br />

dafür erstellten standardisierten Seminarausbildungsplans durchgeführt,<br />

der folgende Ausbildungsthemen zum Inhalt hat:<br />

a) Allgemeine Information über TD und IKR System Biathlon, die<br />

<strong>IBU</strong>, Definitionen, Geschichte;<br />

b) Wettkämpferklassen und Wettkampfarten, Wettkämpferqualifikation,<br />

Meldungen;<br />

c) Organisationen und Aufgaben: Organisations- und Wettkampfkomitees,<br />

Jurys, TD, IKR;<br />

d) Vorbereitungen von Wettkämpfen: Training, Mannschaftsführersitzungen,<br />

Auslosungen, Vorbereitungen der Wettkampfanlagen,<br />

Ausrüstungsüberprüfungen, Anschießen;<br />

e) Anwendung der Wettkampfregeln: Verwendung des <strong>Regelwerk</strong>s,<br />

Ausrüstung und Messvorrichtungen, Werbung, Start, Langlauf,<br />

Schießen, Ziel, Strafen und Proteste;<br />

f) Wettkampfaktivität: Aufsichtsfunktionäre, Überwachung des Wettkampfverlaufs,<br />

Zeitnahme, Formblätter, Ergebnisse, Fernmeldemittel,<br />

Berichte;<br />

g) Fallstudien (Wettkampfjuryfälle, usw.) - nur bei TD Seminaren;<br />

h) Prüfung.<br />

2.3 PRÜFUNG<br />

Um sich als TD oder IKR zu qualifizieren, müssen alle Kandidaten mit<br />

Erfolg eine schriftliche oder mündliche Prüfung ablegen. Die Prüfung<br />

wird in Verbindung mit Seminaren für TD und IKR durchgeführt; in<br />

Ausnahmefällen kann das TK auch weitere Prüfungstermine festlegen.<br />

2.3.1 Prüfungsformate<br />

Die Prüfungsaufgaben werden vom Kampfrichtersubkomitee des TK<br />

der <strong>IBU</strong> formuliert und für jede Einzelprüfung verändert. Dabei wer-<br />

AUSGABE 2002 C/7<br />

ANHANG C


den den Kandidaten zum TD und zum IKR Fragen gestellt, um das<br />

für die Durchführung ihrer Aufgaben benötigte Wissen zu prüfen. Die<br />

Prüfung ist ohne Zuhilfenahme von Referenzmaterial abzulegen.<br />

Dabei gelten folgende Einzelheiten:<br />

a) Fragen - TD: 35; IKR: 25;<br />

b) Bearbeitungszeit: 120 Minuten;<br />

c) Die Prüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn 80% aller Fragen<br />

richtig beantwortet wurden.<br />

2.3.2 Bewertung der Prüfungen<br />

Die Prüfungen werden gemäß den vom TK erstellten Richtlinien<br />

bewertet.<br />

2.3.3 Ergänzende Fragen<br />

Das TK kann die Weisung erlassen, dass bei der Prüfung ergänzende<br />

Fragen zu beantworten sind.<br />

2.3.4 Prüfungssprachen<br />

Die Prüfungen für TD sind in englischer, deutscher oder russischer<br />

Sprache durchzuführen, jedoch kann das TK hier erforderlichenfalls<br />

Ausnahmen genehmigen.<br />

Die Prüfung für IKR kann in jeder den jeweiligen Gegebenheiten entsprechenden<br />

Sprache durchgeführt werden.<br />

3. LIZENZVERGABE<br />

3.1 ANERKENNUNG DER QUALIFIKATION<br />

Nach der Teilnahme an einem Seminar und dem erfolgreichen Ablegen<br />

der Prüfung werden die erfolgreichen TD und IKR Kandidaten<br />

der nächsten Sitzung des TK der <strong>IBU</strong> gemeldet. Wenn keine anderen<br />

Umstände dagegensprechen, erteilt das TK allen Personen, die an<br />

dem Seminar teilgenommen und die Prüfung bestanden haben, die<br />

Ernennung zum TD bzw. zum IKR.<br />

3.2 AUSGABE, FORMAT, GÜLTIGKEIT UND BEDINGUNGEN<br />

FÜR LIZENZEN<br />

3.2.1 Ausstellung<br />

Nach der Anerkennung durch das TK wird dem TD bzw. dem IKR eine<br />

Lizenz erteilt, die ab dem Datum der Ausstellung Gültigkeit erlangt.<br />

3.2.2 <strong>Format</strong><br />

Aus den den TD und IKR erteilten Lizenzen muss folgende Information<br />

hervorgehen:<br />

C/8 AUSGABE 2002


3.2.2.1 TD und IKR<br />

a) Art der Qualifikation - TD oder IKR;<br />

b) Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität;<br />

c) Gültigkeitsdauer und Verlängerungen;<br />

d) Lichtbild des Trägers mit <strong>IBU</strong> Siegel;<br />

e) Unterschrift des TK Vorsitzenden oder seines Beauftragten.<br />

3.2.2.2 Zusätzliche Informationen bei TD<br />

a) Nachweis der Einsätze bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen, unterschrieben<br />

von dem für die Veranstaltung zuständigen TD oder - falls der<br />

Lizenzinhaber selbst als TD dort eingesetzt war - vom Vorsitzenden/Wettkampfleiter<br />

des Organisationskomitees, versehen mit<br />

dem Siegel des Ausrichters;<br />

b) Qualifikationsnachweis - Nachweis der Qualifikation zum Nationalen<br />

Kampfrichter, zum IKR und zum TD;<br />

c) Nachweis über die besuchten Seminare für IKR und TD;<br />

d) jährliche Gültigkeitsstempel.<br />

3.2.3 Gültigkeitsdauer<br />

Die Lizenzen für TD und IKR sind ab dem Datum ihrer Ausstellung ein<br />

Jahr (TD) bzw. vier Jahre (IKR) lang gültig und können danach für<br />

die jeweiligen Zeiträume ohne Begrenzung verlängert werden, solange<br />

keinerlei Umstände dagegensprechen.<br />

3.2.3.1 Verlängerungsverfahren<br />

Die Lizenzen von TD und IKR können nach Ablauf ihrer Gültigkeitsperiode<br />

verlängert werden. Hierzu stellt der NV des betreffenden Funktionärs<br />

einen schriftlichen Antrag - unter Beifügung der Lizenz - an<br />

den Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK der <strong>IBU</strong>. Die<br />

Anträge auf Verlängerung müssen bei IKR vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer<br />

und bei TD jeweils zum 31. Mai vor Ablauf der TD Lizenzen<br />

gestellt werden.<br />

3.2.3.2 Jährliche Gültigkeitserklärung für TD Lizenzen<br />

Die NV oder die TD müssen die TD Lizenzen bis zum 30. April eines<br />

jeden Jahres an den Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des<br />

TK der <strong>IBU</strong> einsenden, um die jährliche Gültigkeitserklärung zu erhalten.<br />

Wenn alles für richtig befunden wird, wird die Lizenz als gültig<br />

eingetragen und zurückgesandt.<br />

3.2.3.3 Erhalt der TD Lizenz<br />

Auch wenn ein TD aus anderen Gründen als Alter, disziplinären Grün-<br />

AUSGABE 2002 C/9<br />

ANHANG C


den oder Inkompetenz nicht mehr der TD Gruppe angehört, kann die<br />

Lizenz erneuert und für gültig erklärt werden, vorausgesetzt, alle<br />

anderen für die Gültigkeit erforderlichen Faktoren bleiben erhalten.<br />

3.2.4 Aberkennung der Lizenz<br />

Einem TD und IKR kann eine Lizenz aus disziplinären Gründen oder<br />

aus in der Person gelegenen anderen Gründen aberkannt werden.<br />

Die Aberkennung einer Lizenz wird durch eine entsprechende Empfehlung<br />

des Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK der<br />

<strong>IBU</strong> an das TK eingeleitet. Nach gründlicher Untersuchung aller den<br />

Fall betreffender Umstände kann das TK dem Vorstand der <strong>IBU</strong> die<br />

Aberkennung der Lizenz nach Maßgabe der Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong><br />

vorschlagen.<br />

4. QUALIFIKATIONS- UND<br />

ERNENNUNGSABZEICHEN<br />

Die TD und IKR werden mit Qualifikations- und Ernennungsabzeichen<br />

sowie mit Erkennungszeichen ausgestattet. Jeder TD und jeder IKR,<br />

der <strong>im</strong> Besitz einer gültigen Lizenz ist, hat das Recht, sein Qualifikationsabzeichen<br />

jederzeit zu tragen.<br />

4.1 QUALIFIKATIONSABZEICHEN<br />

Die Qualifikationsabzeichen werden den TD und IKR gleichzeitig mit<br />

ihren Lizenzen auf folgende Weise ausgehändigt:<br />

4.1.1 TD<br />

TD erhalten ein goldfarbenes Abzeichen aus Metall, das das <strong>IBU</strong> Logo<br />

zeigt und die Aufschrift "Biathlon Technical Delegate” (Technischer<br />

Delegierter, Biathlon) trägt. Zuvor wird auf dem Abzeichen der Name<br />

des Trägers eingraviert.<br />

4.1.2 IKR<br />

Die IKR erhalten ein Metallabzeichen in den Farben Weiß und Gold<br />

mit einem darauf abgebildeten Biathleten und der Aufschrift "<strong>Int</strong>ernational<br />

Referee” (<strong>Int</strong>ernationaler Kampfrichter). Auf jedem Kampfrichterabzeichen<br />

ist auch die fortlaufende Ausstellungsnummer aufgedruckt.<br />

4.2 ERNENNUNGSZEICHEN<br />

Die bei Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> für best<strong>im</strong>mte Positionen vorgesehenen<br />

TD und IKR werden mit Ernennungszeichen ausgestattet, die sie<br />

als für die Position zuständig klar ausweisen. Dabei kann es sich um<br />

C/10 AUSGABE 2002


ein Abzeichen, eine Armbinde oder Kleidungsteil handeln; auch muss<br />

die Qualifikation des Trägers, TD oder IKR daraus ersichtlich sein. Das<br />

TK der <strong>IBU</strong> wird von Zeit zu Zeit festlegen, welche Erkennungszeichen<br />

von wem bei welchen <strong>IBU</strong> Veranstaltungen zu verwenden sind.<br />

5. EINSATZ VON TD UND IKR<br />

5.1 ALLGEMEINES<br />

TD und IKR werden für den Einsatz bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC,<br />

KM, KC, Kontinentalspielen, CISM, EYOF und Universiaden vom TK<br />

der <strong>IBU</strong> auf der Grundlage eines Vorschlags des Kampfrichtersubkomitees<br />

des TK der <strong>IBU</strong> benannt.<br />

Für Veranstaltungen, die nicht in die Verantwortlichkeit der <strong>IBU</strong> fallen,<br />

werden TD nur ernannt, wenn dies von dem für die Veranstaltung<br />

zuständigen Gremium beantragt wird.<br />

5.1.1 Einsatz von neu ernannten TD<br />

Neu ernannte TD können in den ersten zwei Jahren nach ihrer Qualifizierung<br />

zum TD bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen nur als IKR eingesetzt werden.<br />

Wenn es die Umstände erfordern, kann das TK hier Ausnahmen<br />

zulassen.<br />

5.2 RICHTLINIEN FÜR DEN EINSATZ<br />

Die TD und IKR werden nach dem Grundsatz ernannt, dass bei jeder<br />

Veranstaltung sowohl die besten als auch die erfahrensten Funktionäre<br />

zum Einsatz kommen, daneben aber gleichzeitig weniger erfahrene<br />

Funktionäre die Gelegenheit erhalten, sich weiterzuentwickeln.<br />

Daneben sind auch Faktoren wie sprachliche und anfallende Reisekosten<br />

zu berücksichtigen. Es sollten möglichst viele verschiedene Funktionäre<br />

abwechselnd zum Einsatz kommen.<br />

5.2.1 Vorbereitung auf OWS<br />

Verantwortliche Funktionäre des Organisationskomitees, wie Wettkampfleiter,<br />

Streckenchef, Schießstandchef oder Zeitnahmechef, der<br />

nächsten OWS sollten, falls geeignet und möglich, bei einer vorangehenden<br />

WM als Kampfrichter und TD Kandidaten berücksichtigt werden.<br />

5.2.2 Best<strong>im</strong>mungen für den Einsatz von Funktionären<br />

TD und IKR sollen für verschiedene Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> aus den<br />

folgenden Quellen ernannt werden:<br />

a) OWS - 2 TD (TK), 8 IKR (TD Gruppe);<br />

b) WM - TD (TK), 4 IKR (TD Gruppe);<br />

AUSGABE 2002 C/11<br />

ANHANG C


c) Jug/Jun WM - TD (TK), 4 IKR (TD Gruppe);<br />

d) WC - TD (TK), 3 IKR (TD Gruppe), 1 IKR (NV);<br />

e) KM - TD (TD Gruppe), 4 IKR (keine weitere Festlegung);<br />

f) KC - TD (TD Gruppe) , 4 IKR (keine weitere Festlegung);<br />

g) CISM, Universiaden, Kontinentalspiele, EYOF - TD (TK);<br />

h) Sommerbiathlon WM, Archery Biathlon WM, TD (TK),<br />

IKR (TD Gruppe).<br />

6. FINANZIELLES<br />

6.1 TD UND IKR KOSTEN<br />

Für jeden Reise- und Arbeitstag <strong>im</strong> Dienste der <strong>IBU</strong> erhalten TD und<br />

IKR gemäß der gültigen <strong>IBU</strong> Reisekostenregeln ein tägliches Taschengeld<br />

sowie die Erstattung ihrer Reise- und Aufenthaltskosten.<br />

6.2 FINANZIELLE BEDINGUNGEN FÜR SEMINARE UND<br />

PRÜFUNGEN<br />

Die finanzielle Vergütung von TD und IKR bei Seminaren und Prüfungen<br />

wird durch den Vorstand der <strong>IBU</strong> geregelt.<br />

C/12 AUSGABE 2002


ANHANG D<br />

REGELN FÜR<br />

KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. EUROPAMEISTERSCHAFTEN<br />

1.1 Allgemeines .......................................................................... 2<br />

1.2 Wettkampfregeln .................................................................... 2<br />

2. NORDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN<br />

2.1 Allgemeines .......................................................................... 2<br />

2.2 Wettkämpfe .......................................................................... 3<br />

2.3 Meister und Teilnahme .......................................................... 3<br />

2.4 Ausschreibungen, Einschreibung und Meldungen .......................... 3<br />

2.5 Regeln .................................................................................. 4<br />

2.6 Preise .................................................................................. 5<br />

3. ASIENMEISTERSCHAFTEN ................................................ 5<br />

4. SÜDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN<br />

4.1 Allgemeines ............................................................................ 5<br />

4.2 Wettkämpfe............................................................................ 5<br />

4.3 Meister und Teilnahme ............................................................ 5<br />

4.4 Ausschreibungen, Einschreibung und Meldungen .......................... 6<br />

4.5 Regeln .................................................................................. 6<br />

4.6 Preise .................................................................................. 6<br />

AUSGABE 2002 D/1<br />

ANHANG D


1. EUROPAMEISTERSCHAFTEN<br />

1.1 ALLGEMEINES<br />

1.1.1 Teilnehmer<br />

Die NV können zu den Europameisterschaften (EM) in jeder Klasse<br />

bis zu 8 Wettkämpfer und 8 Mannschaftsbetreuer pro Mannschaft<br />

eines NV eintragen. An den Einzel- und Sprintwettkämpfen können<br />

jeweils 4 Wettkämpfer je Nation teilnehmen. Im Staffelwettkampf<br />

kann jede Nation mit 1 Staffel teilnehmen. Im Verfolgungswettkampf<br />

sind in jeder Klasse je die 50 Besten aus dem Qualifikationswettkampf<br />

startberechtigt.<br />

1.2 WETTKAMPFREGELN<br />

1.2.1 Anwendungsbereich<br />

Für die EM gelten die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong> mit folgenden Abweichungen:<br />

1.2.1.1 Wettkampfklassen<br />

Bei EM werden keine eigenen Wettkämpfe für Jugend durchgeführt.<br />

1.2.1.2 Startreihenfolge bei Staffel- und<br />

Verfolgungswettkämpfen<br />

Die Startreihenfolge der Klassen lautet:<br />

- Männer - Junioren<br />

- Frauen - Juniorinnen.<br />

2. NORDAMERIKANISCHE<br />

MEISTERSCHAFTEN<br />

2.1 ALLGEMEINES<br />

Die Nordamerikanischen Meisterschaften (NAM) sind Veranstaltungen<br />

der <strong>IBU</strong> und werden unter ihrer Kontrolle jährlich von einem <strong>IBU</strong> Mitgliedsverband,<br />

der auch Mitglied von Biathlon North America ist, für<br />

Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen, Jugend männlich und<br />

weiblich durchgeführt.<br />

2.1.1 Gemeinsame Veranstaltungen<br />

Die NAM können auch als eine Veranstaltung der Nordamerikanischen<br />

Biathlonserie (NAC) durchgeführt werden, jedoch muss dabei<br />

sichergestellt werden, dass die NAM Veranstaltung dabei nicht beeinträchtigt<br />

wird und nichts an ihrer Bedeutung einbüßt.<br />

D/2 AUSGABE 2002


2.2 WETTKÄMPFE<br />

Die NAM sind eine gemeinsame Veranstaltung für die zugelassenen<br />

Klassen und bestehen aus folgenden Wettkämpfen pro Klasse: Einzel-,<br />

Sprint- und Staffelwettkampf. Weitere von der <strong>IBU</strong> zugelassene Wettkampfarten,<br />

einschließlich Verfolgungs- und Massenstartwettkampf,<br />

können nach Ermessen von Biathlon North America und mit Zust<strong>im</strong>mung<br />

des TD der <strong>IBU</strong> einbezogen werden.<br />

2.3 MEISTER UND TEILNAHME<br />

2.3.1 Meister<br />

Bei den NAM soll in jeder Klasse und in jeder Wettkampfart der<br />

jeweilige Meister von Nordamerika der laufenden Wettkampfsaison<br />

ermittelt werden. Bei den Meisterschaften sind Biathleten aus allen<br />

Mitgliedsverbänden der <strong>IBU</strong> startberechtigt, jedoch muss der nordamerikanische<br />

Meister zum Zeitpunkt der Nordamerikanischen Meisterschaft<br />

gültig einem <strong>IBU</strong> Mitgliedsverband von Biathlon North<br />

America angehören.<br />

2.3.2 Teilnahme<br />

Da es in Nordamerika nur sehr wenig Mitgliedsverbände gibt, dürfen<br />

alle teilnehmenden Nationen Mannschaften aus Staaten, Provinzen<br />

oder Territorien bzw. Regionen melden, die eine Kombination von<br />

Staaten, Provinzen oder Territorien darstellen. Reine Mannschaften<br />

aus den tatsächlichen Mitgliedsnationen von Biathlon North America<br />

sind nicht zugelassen. Der Meister jeder Klasse und jeder Wettkampfart<br />

wird jedoch unter der tatsächlichen Bezeichnung des Mitgliedslands<br />

von Biathlon North America geführt.<br />

2.4 AUSSCHRE<strong>IBU</strong>NGEN, EINSCHRE<strong>IBU</strong>NG UND<br />

MELDUNGEN<br />

2.4.1 Ausschreibungen<br />

Die Ausschreibungen werden, wie für die WC Veranstaltungen in den<br />

Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong> vorgesehen, versandt.<br />

2.4.2 Einschreibung und Meldungen<br />

Jede Nation, die befugt ist, Mannschaften zur NAM zu melden, darf<br />

für jede Mannschaft 6 Wettkämpfer pro Klasse einschreiben und pro<br />

Klasse <strong>im</strong> Einzel- und Sprintwettkampf 4 Wettkämpfer melden. Jede<br />

Nation darf pro teilnehmender Mannschaft eine offizielle Staffel melden.<br />

AUSGABE 2002 D/3<br />

ANHANG D


2.4.2.1 Zusätzliche Staffeln<br />

Mit Zust<strong>im</strong>mung sowohl des Ausrichters als auch des TD können<br />

zusätzliche und auch gemischte Staffeln aus Staaten, Provinzen,<br />

Territorien und Regionen zugelassen werden, jedoch handelt es sich<br />

dabei um inoffizielle Mannschaften, die nicht nordamerikanische<br />

Meister werden können. Die Entscheidung, inoffizielle Staffeln zuzulassen,<br />

kann während der Meisterschaft erfolgen, wobei die Zahl der<br />

teilnehmenden Mannschaften zu berücksichtigen ist.<br />

2.4.2.2 Betreuerstäbe<br />

Mindestens 5 Mannschaftsbetreuer pro teilnehmender Mannschaft<br />

müssen für die NAM zur Einschreibung zugelassen werden. Jedoch<br />

kann der Ausrichter diese Zahl mit Zust<strong>im</strong>mung des TD weiter<br />

erhöhen. Sollte dies der Fall sein, muss die Anzahl der zur Einschreibung<br />

zugelassenen Betreuer in der Ausschreibung mitgeteilt werden.<br />

2.5 REGELN<br />

2.5.1 Anwendung der <strong>IBU</strong> Regeln<br />

Für die NAM gelten <strong>im</strong> vollen Umfang die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong>,<br />

es sei denn, in Punkten, in denen sie eindeutig nicht anwendbar<br />

sind, und wenn andere Regeln in dieser Anlage festgelegt sind, und<br />

mit folgenden Ausnahmen:<br />

2.5.1.1 Die Anforderungen bezüglich der Anlagen für die NAM können mit<br />

Zust<strong>im</strong>mung des TD modifiziert werden.<br />

2.5.1.2 Bei den Staffelwettkämpfen der Junioren und Juniorinnen bestehen<br />

die Staffeln aus jeweils 3 Wettkämpfern.<br />

2.5.1.3 Der Startplatz einer jeden offiziellen am Staffelwettkampf teilnehmenden<br />

Mannschaft wird für jede Klasse mit Hilfe einer Zufallsgeneratorauslosung<br />

ermittelt; dies gilt auch für die erste Startreihe.<br />

Zusätzliche Mannschaften starten unmittelbar hinter den offiziellen<br />

Mannschaften. Ihr Startplatz wird <strong>im</strong> Rahmen einer einzigen gesonderten<br />

Auslosung für inoffizielle Mannschaften ermittelt. Aus der Reihe,<br />

die als letzte zum Start offizieller Mannschaften vorgesehen ist,<br />

dürfen keine inoffiziellen Mannschaften starten.<br />

2.5.1.4 Falls erforderlich, können andere <strong>IBU</strong> Regeln und Best<strong>im</strong>mungen wie<br />

Werbebest<strong>im</strong>mungen mit Genehmigung des TK oder des Vorstands<br />

der <strong>IBU</strong> je nach Zuständigkeit geändert werden.<br />

D/4 AUSGABE 2002


2.6 PREISE<br />

Die <strong>IBU</strong> Medaillen werden gemäß den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln, Kapitel<br />

14 vergeben. Den Ausrichtern ist es freigestellt, Preise für andere<br />

Platzierungen in allen oder einigen Wettkämpfen oder in allen oder<br />

einigen Klassen zu verleihen.<br />

3. ASIENMEISTERSCHAFTEN<br />

Die Regeln werden zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen.<br />

4. SÜDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN<br />

(SAM)<br />

4.1 ALLGEMEINES<br />

Die Südamerikanischen Meisterschaften (SAM) sind eine Veranstaltung<br />

der <strong>IBU</strong> und werden unter ihrer Kontrolle jährlich von einem<br />

<strong>IBU</strong> Mitgliedsverband, der auch Mitglied von Biathlon Südamerika ist,<br />

für Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen durchgeführt. Andere<br />

Klassen können nach Zust<strong>im</strong>mung des Ausrichters und des TD zugelassen<br />

werden. Wenn andere Klassen eine Teilnahmegenehmigung<br />

erhalten, muss dies in der Ausschreibung mitgeteilt werden.<br />

4.2 WETTKÄMPFE<br />

Die SAM sind eine gemeinsame Veranstaltung für die zugelassenen<br />

Klassen und bestehen aus folgenden Wettkämpfen pro Klasse: Einzel-,<br />

Sprint- und Staffelwettkampf. Weitere von der <strong>IBU</strong> zugelassene Wettkampfarten<br />

einschließlich Verfolgungs- und Massenstartwettkampf<br />

können nach Maßgabe Biathlon Südamerika und mit Zust<strong>im</strong>mung<br />

des TD der <strong>IBU</strong> einbezogen werden.<br />

4.3 MEISTER UND TEILNAHME<br />

4.3.1 Meister<br />

Bei den SAM soll in jeder Klasse und in jeder Wettkampfart jedes<br />

Jahr der südamerikanische Biathlonmeister ermittelt werden. Obwohl<br />

Biathleten aller Mitgliedsnationen der <strong>IBU</strong> bei dieser Veranstaltung<br />

startberechtigt sind, muss der südamerikanische Meister zum Zeitpunkt<br />

der Südamerikanischen Meisterschaft einem <strong>IBU</strong> Mitgliedsverband<br />

von Biathlon Südamerika angehören.<br />

4.3.2 Teilnahme<br />

Die südamerikanischen Mitgliedsverbände können zur Teilnahme an<br />

den SAM in jeder Klasse bis zu 10 Wettkämpfer einschreiben.<br />

AUSGABE 2002 D/5<br />

ANHANG D


Acht Wettkämpfer von jeder Nation sind dann in den Einzel- und<br />

Sprintwettkämpfen startberechtigt. Jede Nation darf zwei Staffelmannschaften<br />

melden.<br />

4.4 AUSSCHRE<strong>IBU</strong>NGEN, EINSCHRE<strong>IBU</strong>NG UND<br />

MELDUNGEN<br />

4.4.1 Ausschreibungen<br />

Die Ausschreibungen werden, wie von den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln festgelegt,<br />

durchgeführt.<br />

4.4.2 Einschreibung und Meldungen<br />

Jede Nation von Südamerika kann ihre Teilnehmer, wie unter 4.3.2<br />

vorstehend festgelegt, einschreiben und melden.<br />

4.5 REGELN<br />

4.5.1 Anwendung der <strong>IBU</strong> Regeln<br />

Für die SAM gelten, wenn sie nicht eindeutig unanwendbar sind und<br />

durch diesen Anhang speziell modifiziert werden, in vollem Umfang<br />

die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong> mit folgenden Ausnahmen:<br />

4.5.1.1 Die Anforderungen an eine Wettkampfanlage für die SAM können<br />

mit Zust<strong>im</strong>mung des TD verändert werden.<br />

4.5.1.2 Bei den Staffelwettkämpfen der Junioren und Juniorinnen besteht die<br />

Staffel aus jeweils 3 Wettkämpfern.<br />

4.6 PREISE<br />

4.6.1 Die <strong>IBU</strong> Medaillen werden gemäß Artikel 14.1.6 der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln<br />

verliehen. Den Ausrichtern ist es jedoch freigestellt, in<br />

einigen oder allen Wettkämpfen und einigen oder allen Klassen<br />

zusätzliche Preise zu verleihen.<br />

D/6 AUSGABE 2002


ANHANG E<br />

REGELN FÜR KONTINENTALCUP-<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. EUROPACUPVERANSTALTUNGEN<br />

1.1 Allgemeines .......................................................................... 2<br />

1.2 Wettkämpfer und Meldungen .................................................. 2<br />

1.3 Wertung ................................................................................ 2<br />

1.4 Preise .................................................................................. 3<br />

1.5 Wettkampfregeln .................................................................... 3<br />

2. NORDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN<br />

2.1 Allgemeines .......................................................................... 3<br />

3. ASIENCUPVERANSTALTUNGEN<br />

3.1 Allgemeines .......................................................................... 3<br />

4. SÜDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN<br />

4.1 Allgemeines .......................................................................... 3<br />

AUSGABE 2002 E/1<br />

ANHANG E


1. EUROPACUPVERANSTALTUNGEN<br />

1.1 ALLGEMEINES<br />

In jeder Wettkampfsaison werden max<strong>im</strong>al 7 EC Veranstaltungen<br />

(einschließlich der EM) durchgeführt. Bei jeder EC Veranstaltung können<br />

zwei oder drei Wettkämpfe ausgetragen werden. Das TK entscheidet,<br />

wie viele und welche Wettkämpfe bei einer Veranstaltung<br />

ausgetragen und wo die Veranstaltungen durchgeführt werden. Diese<br />

Information wird in den Biathlonkalender der <strong>IBU</strong> aufgenommen. Die<br />

Wettkämpfe der EM zählen zur EC Wertung.<br />

1.2 WETTKÄMPFER UND MELDUNGEN<br />

Jeder Mitgliedsverband der <strong>IBU</strong> kann in jeder Klasse, Männer, Frauen,<br />

Junioren und Juniorinnen, bis zu zehn Wettkämpfer eintragen und<br />

melden. Alle gemeldeten Wettkämpfer können EC Punkte gewinnen.<br />

1.3 WERTUNG<br />

Bei jedem EC werden analog der Regelung für den WC Europacuppunkte<br />

vergeben.<br />

1.3.1 Wertungsarten<br />

Für die Klassen Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen gibt es folgende<br />

Wertungsarten:<br />

a) EC Gesamtwertung (Einzel, Sprint, Verfolgung);<br />

b) EC Wertung Einzelwettkampf;<br />

c) EC Wertung Sprintwettkampf;<br />

d) EC Wertung Verfolgungswettkampf.<br />

1.3.2 EC Gesamtwertung<br />

Von der Gesamtzahl aller Wertungen der EC Veranstaltungen und der<br />

EM können in den unter 1.3.1a. aufgelisteten Wettkämpfen drei<br />

Ergebnisse gestrichen werden.<br />

1.3.3 EC Einzelwettkampf<br />

Von den <strong>im</strong> EC und bei der EM durchgeführten Einzelwettkämpfen<br />

kann ein Wettkampf gestrichen werden.<br />

1.3.4 EC Sprintwettkampf<br />

Von den <strong>im</strong> EC und bei der EM durchgeführten Sprintwettkämpfen<br />

kann ein Wettkampf gestrichen werden.<br />

1.3.5 EC Verfolgungswettkampf<br />

Von den <strong>im</strong> EC und bei der EM durchgeführten Verfolgungswettkämpfen<br />

kann ein Wettkampf gestrichen werden.<br />

E/2 AUSGABE 2002


1.4 PREISE<br />

1.4.1 Die erstplatzierten Athleten der unter 1.3.1 a. – d. aufgelisteten<br />

Wettkämpfe erhalten einen Europapokal.<br />

1.4.2 Die Europapokale werden von der <strong>IBU</strong> bezahlt.<br />

1.5 WETTKAMPFREGELN<br />

1.5.1 Anwendungsbereich<br />

Für die EC Veranstaltungen gelten die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong>;<br />

jedoch bestehen folgende Abweichungen:<br />

1.5.1.1 Verfolgungswettkampf<br />

Bis zu 60 Teilnehmer mit max<strong>im</strong>al sieben Minuten Rückstand auf<br />

den Sieger des Qualifikationswettkampfs sind startberechtigt. Wettkämpfer,<br />

die vor dem ersten Stehendschießen überrundet werden,<br />

können vom Ausrichter aus dem Wettkampf genommen werden.<br />

Die Startreihenfolge der Kategorien und die Anschießzeiten werden<br />

von der Mannschaftsführersitzung für den jeweiligen Wettkampf festgelegt.<br />

2. NORDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN<br />

2.1 ALLGEMEINES<br />

Eine NAC Veranstaltungsserie wird jährlich in Kanada und in den Vereinigten<br />

Staaten von Amerika in einem Ost- und einem West-Circuit<br />

durchgeführt, wobei Zeitplan, Wettkampforte, Programme und Sonderregeln<br />

von Biathlon North America festgelegt werden. Wo <strong>im</strong>mer<br />

zutreffend, gelten die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong>.<br />

3. ASIENCUPVERANSTALTUNGEN<br />

3.1 ALLGEMEINES<br />

AC Veranstaltungen werden unter Anwendung der zutreffenden Wettkampfregeln<br />

der <strong>IBU</strong> nach Maßgabe der kontinentalen Organisation<br />

Asiens durchgeführt.<br />

4. SÜDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN<br />

4.1 ALLGEMEINES<br />

SAC Veranstaltungen werden unter Anwendung der zutreffenden<br />

Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong> nach Maßgabe der kontinentalen Organisation<br />

Südamerikas durchgeführt.<br />

AUSGABE 2002 E/3<br />

ANHANG E


ANHANG F<br />

WETTKAMPFREGELN<br />

FÜR SOMMERBIATHLON<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. CROSSLAUF MIT KLEINKALIBERSCHIESSEN<br />

1.1 Allgemeine Regeln .................................................................. 2<br />

1.2 Wettkampfspezifikationen ........................................................ 2<br />

1.3 Wettkampfanlagen ................................................................ 4<br />

2. SKIROLLERLAUF MIT KLEINKALIBERSCHIESSEN<br />

2.1 Allgemeine Regeln .................................................................. 5<br />

2.2 Wettkampfspezifikationen ........................................................ 5<br />

2.3 Wettkampfanlagen ................................................................ 5<br />

2.4 Schießbest<strong>im</strong>mungen .............................................................. 6<br />

3. MOUNTAINBIKEBIATHLON<br />

3.1 Definition .............................................................................. 6<br />

3.2 Wettkämpferklassen ................................................................ 6<br />

3.3 Wettkämpfe .......................................................................... 7<br />

3.4 Auslosung von Startnummern nach Klassen ................................ 7<br />

3.5 Wettkampfjury ...................................................................... 7<br />

3.6 Wettkampfanlagen und -einrichtungen ...................................... 7<br />

3.7 Wettkampfausrüstung und Bekleidung ...................................... 7<br />

3.8 Training und Anschießen .......................................................... 8<br />

3.9 Schießbest<strong>im</strong>mungen .............................................................. 8<br />

3.10 Strafen .................................................................................. 8<br />

3.11 Reihenfolge .......................................................................... 8<br />

AUSGABE 2002 F/1<br />

ANHANG F


1. CROSSLAUF MIT KLEINKALIBERSCHIESSEN<br />

1.1 ALLGEMEINE REGELN<br />

Crosslauf und Kleinkaliberschießen ist eine Form von Sommerbiathlon,<br />

die in ähnlicher Weise durchgeführt wird wie Winterbiathlon,<br />

jedoch ohne Schnee und Ski. Wenn in diesem Anhang nicht anderweitig<br />

festgelegt, gelten grundsätzlich die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong>.<br />

1.1.1 Einsatz des Gewehres<br />

Das Gewehr wird vom Wettkämpfer während des Laufs nicht mitgeführt,<br />

sondern verbleibt in einem Gewehrständer auf dem Schießstand,<br />

wo es vom Wettkämpfer für jede Schießeinlage wieder entnommen<br />

wird. Dabei nehmen die Wettkämpfer selbst das Gewehr<br />

aus dem Gewehrständer, wobei sie das Gewehr am Lauf oder Vorderschaft<br />

nehmen und es zu ihrer Schießbahn tragen. Dabei muss der<br />

Gewehrlauf <strong>im</strong>mer nach oben zeigen. Auf die gleiche Art und Weise<br />

wird das Gewehr nach dem Schießen wieder in den Gewehrständer<br />

zurück gebracht. Die Tragevorrichtung kann am Gewehr verbleiben<br />

oder abgenommen werden.<br />

Die Wettkämpfer müssen ihre Gewehre bis spätestens 5 Minuten vor<br />

dem Start des ersten Wettkämpfers in den Ständer abgestellt haben,<br />

sonst erhalten sie keine Starterlaubnis. Die Gewehre dürfen erst wieder<br />

nach Beendigung des gesamten Wettkampfs und, nachdem sie<br />

vom Kampfrichter inspiziert wurden, entfernt werden.<br />

1.1.2 Überrundung<br />

Die <strong>im</strong> Winter be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf anzuwendenden Regeln,<br />

bei denen ein überrundeter Wettkämpfer sich aus dem Wettkampf<br />

zurückziehen muss, werden bei den Wettkämpfen Crosslauf mit<br />

Kleinkaliberschießen nicht angewendet.<br />

1.2 WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN<br />

Crosslauf mit Kleinkaliberschießen wird gemäß folgender Tabelle<br />

durchgeführt:<br />

F/2 AUSGABE 2002


Tabelle zu 1.2 – Wettkampfspezifikationen – Laufen und<br />

Schießen<br />

1<br />

Wettkämpferklassen<br />

2<br />

Streckenlänge<br />

und<br />

Wettkampfart<br />

MÄNNER 7 KM EINZEL L,S,L,S 30 Sekunden<br />

4 KM SPRINT L, S 100 m Strafrunde<br />

6 KM VERFOLGUNG L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />

6 KM MASSENSTART L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />

4 x 4 KM STAFFEL je L,S + je 3 100 m Strafrunde<br />

Reserve<br />

FRAUEN 6 KM EINZEL L,S,L,S 30 Sekunden<br />

3 KM SPRINT L,S 100 m Strafrunde<br />

5 KM VERFOLGUNG L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />

5 KM MASSENSTART L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />

4 x 3 KM STAFFEL je L,S + je 3 100 m Strafrunde<br />

Reserve<br />

JUNIOREN 7 KM EINZEL L,S,L,S 30 Sekunden<br />

4 KM SPRINT L,S 100 m Strafrunde<br />

6 KM VERFOLGUNG L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />

6 KM MASSENSTART L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />

3 x 4 KM STAFFEL je L,S + je 3 100 m Strafrunde<br />

Reserve<br />

JUNIORINNEN 6 KM EINZEL L,S,L,S 30 Sekunden<br />

3<br />

Schießeinlagen<br />

Jeweils 5 Schuss<br />

Ausgenommen Staffel<br />

4<br />

Schießstrafen<br />

3 KM SPRINT L,S 100 m Strafrunde<br />

5 KM VERFOLGUNG L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />

5 KM MASSENSTART L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />

3 x 3 KM STAFFEL L,S, + je 3 100 m Strafrunde<br />

Reserve<br />

Anmerkungen zur Tabelle 1.2<br />

Spalte 1: Wettkämpferklasse gemäß diesen Regeln.<br />

Spalte 2: Streckenlänge und Wettkampfart, erforderliche Streckenlänge<br />

und Wettkampfart gemäß diesen Regeln.<br />

AUSGABE 2002 F/3<br />

ANHANG F


Spalte 3: Schießeinlagen: Zahl und Reihenfolge der Schießeinlagen<br />

und Stellungen.<br />

Spalte 4: Schießstrafen, die automatisch für jeden Fehlschuss auferlegt<br />

werden.<br />

1.3 WETTKAMPFANLAGEN<br />

Die Wettkampfanlagen werden <strong>im</strong> allgemeinen auf der Grundlage<br />

der für Biathlonveranstaltungen <strong>im</strong> Winter geltenden Regeln eingerichtet,<br />

wobei natürlich die für einen Sommerwettkampf geltenden<br />

entsprechenden Unterschiede mit einbezogen werden. Die Wettkampfanlagen<br />

können mit Genehmigung des TD verändert werden.<br />

Alle Bereiche, in denen die Wettkämpfer laufen, müssen eben und<br />

mit einer festen Oberfläche versehen sein, die den Wettkämpfern bei<br />

allen <strong>im</strong> Sommer vorkommenden Wetterbedingungen ein gutes<br />

Laufen ermöglichen.<br />

1.3.1 Strecke<br />

Die Laufstrecken müssen mindestens 3 m breit sein. Jede Teilstrecke<br />

kann so oft wie für den Wettkampf erforderlich durchlaufen werden.<br />

Die Strecken müssen einen Belag aus Gras oder Sägespänen oder<br />

einen Asphalt- oder Aschenbahnbelag aufweisen und müssen frei von<br />

Hindernissen oder Höcker sein. Alle Streckenteile müssen so beschaffen<br />

sein, dass sie von den Wettkämpfern in voller Geschwindigkeit<br />

gefahrlos durchlaufen werden können.<br />

1.3.2 Start- und Zielbereiche<br />

Die Start- und Zielbereiche müssen flach und eben beschaffen und<br />

mindestens 5 m breit sein. Die Strecke muss nach dem Start und vor<br />

dem Ziel mindestens 50 m gerade verlaufen. Die Startspuren für die<br />

gleichzeitigen Staffel- und Massenstarts müssen mindestens 1 m<br />

breit und 30 m lang sein.<br />

1.3.3 Schießstand<br />

Der Schießstand muss gemäß den Winterregeln angelegt sein.<br />

1.3.3.1 Gewehrständer<br />

Auf dem Schießstand muss eine ausreichende Zahl Gewehrständer<br />

vorhanden sein, wo jeder Wettkämpfer während des Laufs sein<br />

Gewehr abstellen kann. Sie müssen so aufgestellt sein, dass jeder<br />

Wettkämpfer mit dem Gewehr eine gleich lange Strecke zurücklegen<br />

muss. Die Ständer müssen aus Holz gefertigt sein (Metall führt zum<br />

Schlagen des Gewehrs) und so beschaffen sein, dass die Wettkämpfer<br />

F/4 AUSGABE 2002


die Gewehre problemlos abstellen und entnehmen können, und verhindern,<br />

dass die Gewehre versehentlich herausfallen. Die Aussparungen<br />

zur Aufnahme der Gewehre müssen mindestens 35 cm breit sein.<br />

Auf den Ständern müssen die Startnummern der Wettkämpfer so<br />

angebracht sein, dass genau erkenntlich ist, wo das Gewehr abzustellen<br />

ist. Die Nummern müssen mindestens 10 cm hoch und in den<br />

Linien 1 cm breit sein.<br />

1.3.3 Strafrunde<br />

Die Strafrunde muss eine Länge von 100 m (+/- 5 m) aufweisen.<br />

2. SKIROLLERLAUF MIT KLEINKALIBER-<br />

SCHIESSEN<br />

2.1 ALLGEMEINE REGELN<br />

Skirollerlaufen mit Kleinkaliberschießen ist eine Form des Sommerbiathlons,<br />

die wie Winterbiathlon, aber ohne Schnee betrieben wird.<br />

Wenn nicht anders angegeben, gelten dafür grundsätzlich die einschlägigen<br />

<strong>IBU</strong> Wettkampfregeln.<br />

Die Wettkämpfe werden nur mit Skirollern des gleichen Typs und<br />

Modells durchgeführt. Die Art der Skiroller muss in der Ausschreibung<br />

angegeben werden. Wenn der Ausrichter die Skiroller zur Verfügung<br />

stellt, muss dies in der Ausschreibung angegeben werden. Das<br />

Gewehr wird entweder auf der Strecke mitgeführt oder am Schießstand<br />

gelassen. Für den letzteren Fall müssen dort dafür nummerierte<br />

Ständer aufgestellt werden, und zwar so, dass die Strecke zu und<br />

von den Schießbahnen daran vorbeiführt. Aus der Ausschreibung<br />

muss hervorgehen, ob das Gewehr auf der Strecke mitgeführt oder<br />

am Schießstand abgestellt wird.<br />

2.2 WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN<br />

Skirollerlauf mit Kleinkaliberschießen wird gemäß Tabelle 1, Artikel<br />

1.3.7 der Wettkampfregeln durchgeführt. Jede Änderung der Spezifikationen,<br />

die auch der Genehmigung durch den TD bedarf, muss in<br />

der Ausschreibung angezeigt werden.<br />

2.3 WETTKAMPFANLAGEN<br />

Anlagen, die speziell für Winterbiathlon gebaut wurden, eignen sich<br />

besonders gut für Skirollerlauf mit Schießwettkämpfen. Jedoch können<br />

diese Wettkämpfe auch auf normalen Straßen durchgeführt werden,<br />

die während des Wettkampfs für den Verkehr gesperrt werden.<br />

Alle mit Rollerski von Wettkämpfern zu befahrenden Strecken müssen<br />

asphaltiert sein.<br />

AUSGABE 2002 F/5<br />

ANHANG F


2.3.1 Startbereich<br />

Der Startbereich für Einzelstarts muss eine gerade Startlinie aufweisen,<br />

die rechtwinkelig zur Laufrichtung verläuft. Die Startlinie für<br />

Gruppen- oder gleichzeitige Starts muss so angelegt sein, dass die<br />

Wettkämpfer die gleiche Entfernung zurücklegen.<br />

2.3.2 Strecken<br />

Die Abfahrtsstrecken und Kurven müssen so angelegt sein, dass sie<br />

von den Wettkämpfern mit voller Geschwindigkeit ohne Unfallrisiko<br />

durchlaufen werden können. Es ist gestattet, Streckenteile oder<br />

Streckenabschnitte während eines Wettkampfes mehrmals zu benutzen,<br />

wenn dabei gewährleistet wird, dass sich die Wettkämpfer nicht<br />

gegenseitig stören oder behindern oder gefährden.<br />

2.3.3 Schießstand<br />

Für den Bau der Schießstände gelten die Best<strong>im</strong>mungen für Winterbiathlon.<br />

2.3.4 Strafrunde<br />

Die asphaltierte Strafrunde von 150 m (+/- 5m) muss entsprechend<br />

den Winterbiathlonregeln angelegt sein.<br />

2.4 SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />

Für den Skirollerlauf gelten die gleichen Schießbest<strong>im</strong>mungen wie für<br />

Winterbiathlon mit folgenden Ausnahmen:<br />

a) die Schießbahnen für Skiroller müssen mit hölzernen Lattenrosten<br />

versehen sein, auf denen der Athlet während des Schießens steht<br />

und die sicherstellen, dass die Rollen der Ski den Boden nicht berühren;<br />

b) die Wettkämpfer müssen auf den Lattenrosten am Schießstand so<br />

stehen, dass die Rollen der Skiroller keine Berührung mit dem<br />

Boden haben.<br />

3. MOUNTAINBIKEBIATHLON<br />

3.1 DEFINITION<br />

Mountainbikebiathlon ist ein Sommersport bestehend aus Mountainbikefahren<br />

und Kleinkaliberschießen.<br />

3.2 WETTKÄMPFERKLASSEN<br />

Männer und Frauen<br />

15 - 20 Jahre;<br />

21 - 30 Jahre;<br />

31 - 40 Jahre;<br />

41 Jahre und älter.<br />

F/6 AUSGABE 2002


3.3 WETTKÄMPFE<br />

Männer 9 km (3-3-3) mit 2 Schießeinlagen (L, S);<br />

Frauen 6 km (2-2-2) mit 2 Schießeinlagen (L, S).<br />

3.3.1 Qualifikation falls erforderlich durch hohe<br />

Anmeldezahlen<br />

Männer 6 km (2-2-2) mit 2 Schießeinlagen (L, S);<br />

Frauen 4,5 km (1,5-1,5-1,5) mit 2 Schießeinlagen (L, S).<br />

3.4 AUSLOSUNG DER STARTNUMMERN NACH KLASSEN<br />

Auslosung in Gruppen pro Klasse, höchstens 4 Verlosungsgruppen pro<br />

Klasse.<br />

3.5 WETTKAMPFJURY<br />

1 TD benannt vom TK der <strong>IBU</strong>;<br />

1 <strong>Int</strong>ernationaler Kampfrichter der <strong>IBU</strong>;<br />

1 <strong>Int</strong>ernationaler Kampfrichter der UCI;<br />

2 Mannschaftsführer.<br />

3.6 WETTKAMPFANLAGEN UND -EINRICHTUNGEN<br />

3.6.1 Start/Ziel<br />

a) Einzelstart mit 60 sek. <strong>Int</strong>ervall;<br />

b) Massenstart.<br />

Zielbereich mindestens 6 m breit mit einem Auslauf von 10 x 30 m.<br />

3.6.2 Strecke<br />

Mindestens 2 Schleifen in kupiertem Gelände.<br />

3.6.3 Strafrunde<br />

Die Strafrunde muss in einem leicht kupierten Gelände so angelegt<br />

sein, dass es ca. 30 sek. dauert, diese zu durchfahren.<br />

3.6.4 Schießstand<br />

Gemäß <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln, zusätzlich Rad- und Gewehrständer.<br />

3.7 WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG<br />

Wettkampfausrüstung und Bekleidung müssen den Regeln der <strong>IBU</strong><br />

und der UCI entsprechen:<br />

3.7.1 Überprüfung von Ausrüstung und Bekleidung<br />

Vor dem Start und nach dem Zieleinlauf werden Ausrüstung und<br />

Bekleidung durch <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter der <strong>IBU</strong> und der UCI<br />

überprüft.<br />

AUSGABE 2002 F/7<br />

ANHANG F


3.8 TRAINING UND ANSCHIESSEN<br />

3.8.1 Vor dem Wettkampftag haben die Athleten Gelegenheit, auf der<br />

Wettkampfstrecke und dem Schießstand zu trainieren.<br />

3.8.2 Das Anschießen beginnt 1 Std. vor dem Start und endet 10 Min. vor<br />

dem Start.<br />

3.9 SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />

Nachdem das Bike in dem Radständer abgestellt wurde, n<strong>im</strong>mt der<br />

Athlet sein Gewehr aus dem Gewehrständer, platziert es in Tragestellung<br />

auf seinem Rücken und begibt sich zu seiner Schießbahn (liegend<br />

oder stehend), gibt 5 Schuss ab, platziert das Gewehr wieder in Tragestellung<br />

auf seinem Rücken, bringt es zurück zum Gewehrständer<br />

und n<strong>im</strong>mt das Rennen mit seinem Mountainbike wieder auf. Für<br />

jeden Fehlschuss muss der Athlet eine Strafrunde durchfahren.<br />

3.10 STRAFEN<br />

3.10.1 Die Regeln der <strong>IBU</strong> und UCI angewandt, wo geeignet.<br />

3.10.2 Disqualifikation<br />

a) Für Nichttragen des Gewehres in Tragestellung auf dem Rücken;<br />

b) Für Verstöße gegen die Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen.<br />

3.11 REIHENFOLGE<br />

Die Reihenfolge der Wettkämpfer ergibt sich aus ihrer Wettkampfzeit,<br />

in der sie die Strecke bewältigen, gemessen auf 1/10 sek.<br />

F/8 AUSGABE 2002


ANHANG G<br />

WETTKAMPFREGELN FÜR<br />

ARCHERY BIATHLON<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ........................................ 3<br />

2. WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN ...................................... 3<br />

3. WETTKAMPFANLAGEN<br />

3.1 Schießstand .......................................................................... 4<br />

4. LANGLAUFBESTIMMUNGEN<br />

4.1 Tragen von Bogen und Pfeilen .................................................. 5<br />

4.2 Bogenreparaturen .................................................................. 5<br />

5. SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />

5.1 Schießstellungen .................................................................... 5<br />

6. BESCHÄDIGTE BOGEN UND PFEILE<br />

6.1 Beschädigte Bögen ................................................................ 6<br />

6.2 Reservebögen ........................................................................ 6<br />

6.3 Verfahren zum Austausch des Bogens ........................................ 6<br />

6.4 Beschädigte Pfeile.................................................................... 7<br />

7. AUSRÜSTUNGSKONTROLLE<br />

7.1 Besondere Prüfungen bei der Ausrüstungskontrolle am Start ........ 7<br />

7.2 Letzte Prüfung vor dem Start .................................................. 7<br />

7.3 Zielkontrolle .......................................................................... 8<br />

8. BESTIMMUNGEN FÜR WETTKAMPFAUSRÜSTUNG<br />

8.1 Der Bogen ............................................................................ 8<br />

8.2 Die Bogensehne .................................................................... 9<br />

8.3 Die Pfeilauflage ...................................................................... 9<br />

8.4 Zugprüfvorrichtung .................................................................. 9<br />

8.5 Bogenvisier ............................................................................ 9<br />

8.6 Pfeile .................................................................................. 10<br />

8.7 Fingerschutz ........................................................................ 10<br />

8.8 Tragegeschirr ........................................................................ 10<br />

AUSGABE 2002 G/1<br />

ANHANG G


9. SCHEIBEN<br />

9.1 Typen und allgemeine Spezifikationen .................................... 11<br />

9.2 Klappscheiben ...................................................................... 12<br />

9.3 Kartonscheiben .................................................................... 12<br />

G/2 AUSGABE 2002


1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

Archery Biathlon ist eine Form des Winterbiathlons und setzt sich aus<br />

Skilanglauf und Pfeil- und Bogenschießen zusammen. Wenn in<br />

diesem Anhang nicht anders festgelegt, gelten die Wettkampfregeln<br />

der <strong>IBU</strong>. Da anstelle des Gewehrs der Bogen verwendet wird, sind<br />

generell die meisten für das Winterbiathlon mit Kleinkaliberschießen<br />

geltenden Regeln in diesem Anhang auf den Bogen anzuwenden.<br />

2. WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN<br />

Die Wettkampfspezifikationen für Archery Biathlon sind aus der nachstehenden<br />

Tabelle ersichtlich.<br />

TABELLE ZU 2. WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN – ARCHERY BIATHLON<br />

1<br />

Wettkämpferklassen<br />

2<br />

Streckenlänge<br />

und Wettkampfart<br />

3<br />

Streckenschleifen<br />

4<br />

Schießeinlagen<br />

4 Pfeile pro Einlage<br />

5<br />

Schießstrafen<br />

MÄNNER 12.5 KM EINZEL 5 x 2.5 km S, K, S, K 1 Minute<br />

7.5 KM SPRINT 3 x 2.5 km S, K 150 m Strafrunde<br />

10 KM VERFOLGUNG 4 x 2.5 km S, K, S 150 m Strafrunde<br />

10 KM MASSENSTART 5 x 2 km S, S, K, K 150 m Strafrunde<br />

4 x 6 KM STAFFEL 3 x 2 km S, K (je) + 1 Reserve- 150 m Strafrunde<br />

je pfeil pro Einlage<br />

FRAUEN 10 KM EINZEL 5 x 2 km S, K, S, K 1 Minute<br />

6 KM SPRINT 3 x 2 km S, K 150 m Strafrunde<br />

8 KM VERFOLGUNG 4 x 2 km S, K, S 150 m Strafrunde<br />

7.5 KM MASSENSTART 5 x 1.5 km S, S, K, K 150 m Strafrunde<br />

3 x 6 KM STAFFEL 3 x 2 km S, K (je) + 1 Reserve- 150 m Strafrunde<br />

je pfeil pro Einlage<br />

JUNIOREN 10 KM EINZEL 5 x 2 km S, K, S, S 1 Minute<br />

6 KM SPRINT 3 x 2 km S, K 150 m Strafrunde<br />

8 KM VERFOLGUNG 4 x 2 km S, K, S 150 m Strafrunde<br />

7.5 KM MASSENSTART 5 x 1.5 km S, S, K, K 150 m Strafrunde<br />

4 x 6 KM STAFFEL 3 x 2 km S, K (je) + 1 Reserve- 150 m Strafrunde<br />

je pfeil pro Einlage<br />

JUNIORINNEN 8 KM EINZEL 4 x 2 km S, K, S 1 Minute<br />

4 KM SPRINT 2 x 2 km S 150 m Strafrunde<br />

6 KM VERFOLGUNG 3 x 6 km S, K 150 m Strafrunde<br />

6 KM MASSENSTART 5 x 1.2 km S, S, K, K 150 m Strafrunde<br />

3 x 6 KM STAFFEL 3 x 2 km S, K (je) + 1 Reserve- 150 m Strafrunde<br />

je pfeil pro Einlage<br />

AUSGABE 2002 G/3<br />

ANHANG G


Anmerkungen zur Tabelle<br />

Spalte 1: Wettkämpferklasse: gemäß diesen Regeln.<br />

Spalte 2: Streckenlänge und Wettkampfart: die erforderliche Streckenlänge<br />

und die Wettkampfart gemäß diesen Regeln.<br />

Spalte 3: Zahl und Länge der für diesen Wettkampf geforderten<br />

Streckenschleifen.<br />

Spalte 4: Schießeinlagen: Zahl und Abfolge der Schießeinlagen und<br />

Schießpositionen.<br />

Spalte 5: Schießstrafen: die automatisch für jeden Fehlschuss auferlegten<br />

Strafen.<br />

3. WETTKAMPFANLAGEN<br />

Die Wettkampfanlage für Archery Biathlon ist <strong>im</strong> wesentlichen die<br />

gleiche wie für Winterbiathlon mit Kleinkaliberschießen; es bestehen<br />

folgende Ausnahmen:<br />

3.1 SCHIESSSTAND<br />

3.1.1 Schussentfernung<br />

Die Entfernung zwischen der Vorderkante der Schießrampe und der<br />

Reihe der Scheiben muss 18 m (+ / - 10 cm) betragen.<br />

3.1.2 Unterteilung für das Kniend- und das Stehendschießen<br />

Von der Schussrichtung aus gesehen ist die rechte Hälfte des<br />

Schießstands für das Stehendschießen und die linke Hälfte für das<br />

Schießen <strong>im</strong> knienden Anschlag vorgesehen. Die Unterteilung muss<br />

für die Wettkämpfer mit Hilfe von Hinweistafeln eindeutig angezeigt<br />

sein. Eine Ausnahme von dieser rechts/links Konfiguration erfolgt<br />

be<strong>im</strong> Verfolgungs-, be<strong>im</strong> Staffel- und be<strong>im</strong> Massenstartwettkampf,<br />

bei denen die Wettkämpfer auf allen Schießbahnen sowohl stehend<br />

als auch kniend schießen.<br />

3.1.3 Pfeilstopper<br />

Hinter den Scheiben muss ein weißes Netz oder eine ähnliche Vorrichtung<br />

angebracht sein, um die Pfeile, die das Ziel verfehlt haben,<br />

aufzufangen. Die Höhe sowohl des Netzes als auch einer ähnlichen<br />

Vorrichtung muss 2 m sein.<br />

3.1.4 Windfahnen<br />

Bei Wettkämpfen und be<strong>im</strong> Offiziellen Training müssen seitlich<br />

jeder dritten Schießbahn 5 m von der Scheibe entfernt Windfahnen<br />

angebracht sein. Die Fahnen müssen zwischen den Scheiben in<br />

einer Höhe von 1 m angebracht sein.<br />

G/4 AUSGABE 2002


4. LANGLAUFBESTIMMUNGEN<br />

Für Archery Biathlon gelten alle normalen Langlaufbest<strong>im</strong>mungen für<br />

Biathlon. Darüber hinaus gibt es folgende besondere Best<strong>im</strong>mungen:<br />

4.1 TRAGEN VON BOGEN UND PFEILEN<br />

Jeder Wettkämpfer muss ein Geschirr verwenden, um den Bogen wie<br />

gefordert vertikal auf dem Rücken zwischen den Schultern zu tragen,<br />

mit dem nach hinten gerichteten Sichtfenster. Es ist den Wettkämpfern<br />

gestattet, einen kleinen Reparatursatz mitzuführen. Wird der<br />

Bogen während des Wettkampfes so beschädigt, dass er nicht mehr<br />

in der vorgeschriebenen Position getragen werden kann, darf er in<br />

der Hand zum Schießstand getragen werden. Alle Pfeile, auch die<br />

Reservepfeile, müssen vom Wettkämpfer selbst mitgeführt werden.<br />

4.2 BOGENREPARATUREN<br />

Die Wettkämpfer dürfen ihre Bögen auf der gesamten Strecke selbst<br />

reparieren, dürfen dabei aber von keiner anderen Person Hilfe annehmen.<br />

5. SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />

Die Regeln für das Gewehrschießen, einschließlich der Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen,<br />

gelten mit folgenden Unterschieden auch für das<br />

Schießen mit dem Bogen:<br />

5.1 SCHIESSSTELLUNGEN<br />

5.1.1 Kniendanschlag<br />

Be<strong>im</strong> Schießen <strong>im</strong> Kniendanschlag platzieren die Wettkämpfer ein<br />

Knie auf dem Boden, während der Oberkörper aufrecht bleibt.<br />

5.1.2 Stehendanschlag<br />

Be<strong>im</strong> Stehendanschlag schießen die Wettkämpfer stehend ohne Auflage.<br />

5.1.3 Verbleiben der verschossenen Pfeile<br />

Die von den Wettkämpfern während des Wettkampfs verschossenen<br />

Pfeile bleiben bis zum Ende des Wettkampfs in der Scheibe oder am<br />

Boden.<br />

5.1.4 Laden und Ent<strong>laden</strong><br />

Der Bogen darf nur in Richtung Scheiben ge- und ent<strong>laden</strong> werden.<br />

Wenn der Wettkämpfer von einer Schießbahn zu einer anderen<br />

wechselt, muss er zuvor seinen Bogen ent<strong>laden</strong> und den Bogen in<br />

normaler Tragestellung auf den Rücken platzieren.<br />

AUSGABE 2002 G/5<br />

ANHANG G


5.1.5 Abnehmen des Bogens auf dem Schießstand<br />

Ein Wettkämpfer darf erst dann einen Riemen seines Tragegeschirrs<br />

von der Schulter nehmen, wenn er die Schießbahn, auf der er<br />

schießt, erreicht hat. Bevor er den Bogen aus der Tragestellung<br />

abnehmen darf, muss er die Markierungslinie mit beiden Beinen<br />

überquert und beide Stöcke horizontal auf den Boden abgelegt<br />

haben.<br />

6. BESCHÄDIGTE BÖGEN UND PFEILE<br />

6.1 BESCHÄDIGTE BÖGEN<br />

Wenn ein Bogen repariert werden muss, darf der Wettkämpfer die<br />

Reparatur nur unter Verwendung des von ihm mitgeführten Reparatursatzes<br />

selbst vornehmen; er darf dabei aber keine fremde Hilfe<br />

annehmen. Kann der Bogen nicht mehr funktionsfähig gemacht werden,<br />

darf er gegen den persönlich markierten und <strong>im</strong> Ständer am<br />

Schießstand platzierten Reservebogen des Wettkämpfers ausgetauscht<br />

werden.<br />

6.2 RESERVEBÖGEN<br />

Ein Bogen, der während des Wettkampfs so beschädigt wird oder<br />

aus technischen Gründen nicht mehr funktionsfähig ist, um <strong>im</strong> Wettkampf<br />

weiter eingesetzt zu werden, darf vom Wettkämpfer gegen<br />

seinen persönlichen Reservebogen, der zuvor bei der Ausrüstungskontrolle<br />

überprüft und markiert und vom Wettkämpfer selbst in dem<br />

dafür vorgesehenen Ständer am Schießstand vor dem Wettkampf<br />

deponiert wurde, ausgetauscht werden. Der Wettkämpfer muss dann<br />

den Wettkampf mit dem Reservebogen fortsetzen.<br />

6.3 VERFAHREN ZUM AUSTAUSCH DES BOGENS<br />

Um einen während des Laufs auf der Strecke beschädigten Bogen<br />

auszutauschen, darf der Wettkämpfer, bevor er sich zu seiner<br />

Schießbahn begibt, selbst auf Skiern zu seinem <strong>im</strong> Ständer auf dem<br />

Schießstand deponierten Reservebogen laufen, den Bogen dort austauschen<br />

und sich dann zu seiner Schießbahn begeben. Während<br />

des Schießens zeigt der Wettkämpfer den erforderlich werdenden<br />

Austausch des Bogens durch Handheben an. Sobald ein Schießstandfunktionär<br />

reagiert, deutet der Wettkämpfer auf seinen Bogen, ruft<br />

laut "Bogen", den Namen seiner Nation und seine persönliche Nummer.<br />

Der Schießstandfunktionär holt daraufhin den persönlichen<br />

Reservebogen aus dem bezeichneten Ständer und bringt ihn dem<br />

Wettkämpfer.<br />

G/6 AUSGABE 2002


6.4 BESCHÄDIGTE PFEILE<br />

Ein Wettkämpfer, der während eines Wettkampfs einen oder mehrere<br />

Pfeile beschädigt, kann diese gegen am Eingang des Schießstands<br />

in einem Ständer befindliche Reservepfeile austauschen. Stellt der<br />

Wettkämpfer fest, dass ein Pfeil beschädigt ist, nachdem er sich<br />

bereits auf seiner Schießbahn befindet, kann er sich diesen durch<br />

einen Schießstandfunktionär austauschen lassen. Dazu hebt er die<br />

Hand, ruft laut "Pfeil", den Namen seiner Nation und seine persönliche<br />

Nummer. Der darauf reagierende Schießstandfunktionär holt dann<br />

einen von den hinter dem Schießstand deponierten persönlich markierten<br />

Reservepfeilen des Wettkämpfers und bringt ihn dem Wettkämpfer.<br />

7. AUSRÜSTUNGSKONTROLLE<br />

7.1 BESONDERE PRÜFUNGEN BEI DER AUSRÜSTUNGS-<br />

KONTROLLE AM START<br />

Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:<br />

a) ob der Wettkämpfer seine Startnummer trägt;<br />

b) ob der Bogen korrekt auf dem Rücken zwischen den Schultern<br />

platziert und so befestigt ist, dass er weder fallen noch rutschen<br />

kann;<br />

c) ob das Zuggewicht den festgelegten Beschränkungen entspricht;<br />

d) ob die Pfeile korrekt am Bogen oder am Tragegeschirr befestigt<br />

sind;<br />

e) die Ski und Stöcke werden auf ihre Korrektheit hin überprüft und<br />

die Ski werden markiert;<br />

f) die Bekleidung und andere Ausrüstungsgegenstände werden auf<br />

ihre Korrektheit hin überprüft, einschließlich der Werbung;<br />

g) der Reservebogen – falls bereit gestellt – muss überprüft werden,<br />

bevor er zum Schießstand gebracht wird;<br />

h) die Pfeile müssen Artikel 8 dieses Anhangs entsprechen.<br />

7.1.1 Das Tragesystem muss so beschaffen sein, dass der Wettkämpfer<br />

dadurch die größte Sicherheit gegen jeden möglichen Schaden erhält,<br />

und zwar sowohl was ihn selbst anbelangt, als auch seine Ausrüstung.<br />

7.2 LETZTE PRÜFUNG VOR DEM START<br />

Ein bis zwei Minuten vor dem Start des jeweiligen Wettkämpfers<br />

führen die Starthelfer eine Prüfung durch, um sicherzustellen, dass:<br />

AUSGABE 2002 G/7<br />

ANHANG G


a) die Wettkämpfer eine Startnummer tragen;<br />

b) die Ski und der Bogen richtig markiert sind;<br />

c) die Werbebest<strong>im</strong>mungen eingehalten werden.<br />

7.3 ZIELKONTROLLE<br />

Nach dem Eintreffen <strong>im</strong> Ziel, und bei Staffelwettkämpfen nach dem<br />

Eintreffen in der Wechselzone, erfolgt eine Prüfung um festzustellen, dass:<br />

a) sich der Bogen in der geforderten Stellung befindet;<br />

b) die Wettkämpfer den Wettkampf mit mindestens einem für sie<br />

markierten Ski und ihrem markierten Bogen beendet haben und<br />

dass die Ski und die Stöcke dem Materialkatalog entsprechen;<br />

c) das Zuggewicht des Bogens mit der Angabe auf der Kontrollmarkierung<br />

übereinst<strong>im</strong>mt;<br />

d) die Werbebest<strong>im</strong>mungen eingehalten wurden.<br />

8. BESTIMMUNGEN FÜR<br />

WETTKAMFPAUSRÜSTUNG<br />

Wenn nicht anders in diesem Artikel angegeben, treffen die Festlegungen<br />

des Anhangs A, Materialkatalog, zu.<br />

8.1 DER BOGEN<br />

Der Bogen ist ein Gerät, das sich aus einem steifen Mittelteil und<br />

zwei peripherischen flexiblen Teilen zusammensetzt, die in einer<br />

gekerbten Spitze zur Aufnahme der Sehne enden. Der Bogen soll<br />

von einfacher Bauart (aus Holz oder Metall) sein, entweder zum<br />

auseinander Nehmen oder aus einem Stück gefertigt. Der Bogen wird<br />

für eine Sehne gespannt, die nur in den beiden Kerben befestigt ist.<br />

Be<strong>im</strong> Schießen wird der Bogen mit einer Hand am Griffstück gehalten,<br />

während die Finger der anderen Hand die Sehne ziehen, zurück<br />

halten und los lassen. Mehrfarbige Bogenkörper und auf der Innenseite<br />

des oberen Teils angebrachte Markenzeichen sind zulässig. Die<br />

Länge des Bogens unterliegt keiner Begrenzung. Das Zuggewicht darf<br />

35 lbs. nicht überschreiten.<br />

8.1.1 Messung des Zuggewichts<br />

Das Zuggewicht des Bogens wird gemessen, indem alle Pfeile bis<br />

3,8 cm zur Mitte des Dämpfungskolbens gezogen werden. Jeder<br />

Pfeil wird 3,8 cm von dem Punkt gemessen; auf dem Pfeil wird eine<br />

schwarze Markierung angebracht und der Pfeil wird so gezogen,<br />

dass er die Markierung zur Mitte des Dämpfungskolbens erreicht und<br />

das Bogengewicht wird geprüft. Alle Pfeile der Wettkämpfer werden<br />

G/8 AUSGABE 2002


ab der Innenseite der Kerbe bis zum Ende des Punkts (volle Länge)<br />

gemessen.<br />

8.2 DIE BOGENSEHNE<br />

Eine Bogensehne besteht aus einer beliebigen Anzahl von Fasern und<br />

dem dazu ausgewählten Material mit einem Mittelteil zur Aufnahme<br />

der Zugfinger, einem Kerbpunkt mit möglichen zusätzlichen Hilfsvorrichtungen<br />

zur Aufnahme der Pfeilkerbe, soweit erforderlich. Zur<br />

Lokalisierung dieses Punktes dürfen ein oder zwei Kerbfestleger<br />

angebracht sein und an jedem Ende der Bogensehne eine Schleife in<br />

den Sehnenkerben zur Spannung. Weiterhin ist an der Sehne eine<br />

Vorrichtung erlaubt, die als Lippen- oder Randmarkierung dient. Diese<br />

Markierung auf der Sehne darf bei voller Spannung nicht <strong>im</strong> Blickfeld<br />

des Bogenschützen enden. Auch ist es gestattet, ein Guckloch zu verwenden.<br />

8.3 DIE PFEILAUFLAGE<br />

Eine Pfeilauflage, die einstellbar sein kann, bewegliche Druckknöpfe,<br />

Druckpunkte oder Pfeilplatten dürfen verwendet werden, vorausgesetzt<br />

sie sind nicht von elektrischer oder elektronischer Bauart und<br />

bieten keine zusätzliche Zielhilfe. Der Druckpunkt darf nicht weiter<br />

als 4 cm rückwärts (innen) der Kehle des Griffs (Drehpunkt) des<br />

Bogens liegen.<br />

8.4 ZUGPRÜFVORRICHTUNG<br />

Eine Zugprüfvorrichtung, hörbar und/oder sichtbar, jedoch nicht elektrisch<br />

oder elektronisch, darf verwendet werden.<br />

8.5 BOGENVISIER<br />

Zum Zielen ist die Verwendung eines Bogenvisiers gestattet, jedoch<br />

darf nie mehr als eine dieser Vorrichtungen verwendet werden. Ein<br />

zum Zwecke des Zielens am Bogen angebrachtes Bogenvisier darf<br />

sowohl für Windausgleich als auch zur Höheneinstellung ausgelegt<br />

sein und muss folgende Best<strong>im</strong>mungen erfüllen:<br />

a) es darf kein Prisma und keine Linse oder andere Vorrichtung mit<br />

vergrößernder Wirkung, keine nivellierenden oder elektrischen<br />

oder elektronischen Vorrichtungen enthalten und darf nicht mehr<br />

als einen Visierpunkt bringen;<br />

b) eine Verlängerung des Bogenvisiers ist erlaubt;<br />

c) am Bogen darf als Richtpunkt für Markierung eine Platte oder ein<br />

Band mit Entfernungsmarkierung angebracht sein, darf aber keine<br />

zusätzliche Hilfe bieten;<br />

AUSGABE 2002 G/9<br />

ANHANG G


d) wenn das Bogenvisier seitlich horizontal am Bogen angebracht ist,<br />

darf die Schraube des Visierstifts nicht über den Körper des Bogenvisiers<br />

hinausragen;<br />

e) wenn das Bogenvisier am Arm angebracht ist, steht die Schraube<br />

des Visierstifts vertikal; in diesem Fall gibt es keine Einschränkungen.<br />

8.5.1 Bogenvisier, Gegengewichte oder Stabilisatoren sind erlaubt, wenn<br />

sie nicht mehr als 5 cm über den vordersten Teil des Bogenkörpers<br />

hinausragen.<br />

8.5.2 Die in horizontaler Richtung erlaubte max<strong>im</strong>ale Projektion beträgt<br />

5 cm, um die Verwendung eines Dämpfungskolbens oder eines<br />

Bogenvisiers zu ermöglichen.<br />

8.6 PFEILE<br />

Ein Pfeil besteht aus einem Schaft und einer Spitze, einer Kerbe und<br />

Befiederung. Die Pfeile eines jeden Wettkämpfers werden am Schaft<br />

mit dem Namen oder Namenszeichen des Wettkämpfers gekennzeichnet.<br />

Alle Pfeile, die von einem Wettkämpfer benutzt werden,<br />

müssen in Muster, Farbe, Befiederung und Kerbung übereinst<strong>im</strong>men.<br />

Es dürfen nur Vollaluminium-Pfeile verwendet werden. Be<strong>im</strong> Schießen<br />

auf fallende Scheiben müssen die Pfeilspitzen halbkugelig sein mit<br />

einem Durchmesser, der dem des Pfeilschaftes entspricht oder höchstens<br />

um 5 % größer ist als dieser.<br />

8.7 FINGERSCHUTZ<br />

Fingerschutz in Form von Fingerlingen oder Spitzen, Handschuhen,<br />

Schießriemen oder Band (Pflaster) zum Ziehen, Halten und Loslassen<br />

der Sehne ist erlaubt. Ein Teiler zwischen den Fingern, um ein<br />

Kneifen des Pfeils zu verhindern, ist zulässig. Eine Ankerplatte oder<br />

ähnliche Vorrichtung befestigt am Fingerschutz zum Zwecke der Verankerung<br />

ist ebenfalls erlaubt. Eine Freigabehilfe darf in keiner Weise<br />

am Bogen befestigt sein und es dürfen keine inkorporierten elektrischen<br />

oder elektronischen Vorrichtungen verwendet werden. Auf der Bogenhand<br />

darf ein normaler Handschuh oder Fäustling oder ähnliches<br />

getragen werden, darf aber nicht am Griffstück befestigt sein.<br />

8.8 TRAGEGESCHIRR<br />

Zum Tragen des Bogens und der Pfeile gibt es zwei zulässige Methoden:<br />

a) Riemen, die direkt am Bogen befestigt sind, und ein Köcher für<br />

die Pfeile ebenfalls am Bogen befestigt;<br />

G/10 AUSGABE 2002


) ein steifes Geschirr, das den Bogen so festhalten muss, dass er<br />

selbst bei einem Sturz nicht herabfallen kann, mit einem Köcher<br />

für die Pfeile, der sowohl am Bogen als auch am Geschirr befestigt<br />

sein kann.<br />

Beide dieser Tragemethoden müssen die in diesen Regeln festgelegte<br />

Trageposition gewährleisten, vertikal auf dem Rücken zwischen den<br />

Schultern, so dass der untere Teil des Bogens nicht über Hälfte der<br />

Distanz zwischen der Kniekehlenmitte und der Rotationsachse des<br />

Oberschenkelknochens hinausragt. Be<strong>im</strong> Benutzen von Riemen muss<br />

der Bogen mit dem Sichtfenster in Richtung des Rückens des Athleten<br />

getragen werden. Wird ein steifes Geschirr verwendet, bleibt es<br />

dem Athleten überlassen, den Bogen in das Geschirr zu stecken.<br />

8.8.1 Ein weiches Geschirr muss der für Riemen geltenden Best<strong>im</strong>mung<br />

entsprechen.<br />

9. SCHEIBEN<br />

9.1 TYPEN UND ALLGEMEINE SPEZIFIKATIONEN<br />

Für Archery Biathlon werden für die Wettkämpfe und das Training<br />

zwei Haupttypen von Scheiben verwendet: Karton- und Klappscheiben.<br />

Die Scheiben müssen schwarz sein mit einem weißen Fleck.<br />

Form und Abmessungen der beiden Typen sind aus nachstehendem<br />

Diagramm ersichtlich:<br />

AUSGABE 2002 G/11<br />

ANHANG G


9.1.1 Platzierung der Scheiben<br />

Die Scheibenmitte befindet sich in Höhe von einem Meter in Bezug<br />

auf die Ebene der Schießlinie.<br />

9.2 KLAPPSCHEIBEN<br />

Die Klappscheiben bestehen aus abklappenden Elementen aus einem<br />

Material, das die Pfeile nicht beschädigt. Der Arbeitsmechanismus<br />

muss so beschaffen sein, dass er durch die auftreffenden Pfeile nicht<br />

beschädigt werden kann. Sie müssen über ein Rückstellsystem verfügen,<br />

das von der Schießlinie aus bedient werden kann. Sie dürfen<br />

kein Metall enthalten, durch das die während des Schießens auftreffenden<br />

Pfeile beschädigt werden könnten. Der gesamte Scheibenrahmen<br />

mit Ausnahme der abklappenden Zielfläche muss weiß sein. Die<br />

Schutzvorrichtungen müssen aus einem Material gefertigt sein, das<br />

von den Pfeilen nicht durchschlagen wird.<br />

9.2.1 Auf- und Abklappbetrieb der Scheiben<br />

Die Auslösevorrichtung der abklappenden Fläche muss das Abklappen<br />

auslösen, wenn der Pfeil auf dem unteren Teil mit einer Wucht von<br />

1,10 kg auftrifft, berechnet auf der Grundlage eines Pfeilgewichts<br />

von 18 gr. und einer Geschwindigkeit von 130 km/h.<br />

9.3 KARTONSCHEIBEN<br />

Die Kartonscheiben müssen auf einem weichen Untergrund befestigt<br />

sein, der die Pfeile stoppt. Die Flächen müssen wie in dem Diagramm<br />

oben abgebildet, angelegt sein.<br />

G/12 AUSGABE 2002


<strong>IBU</strong><br />

ANTIDOPINGREGELN<br />

<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. GRUNDSATZ<br />

1.1 Antidoping Code der Olympischen Bewegung .............................. 2<br />

1.2 Definitionen .......................................................................... 2<br />

1.3 Geltungsbereich ...................................................................... 3<br />

2. DOPINGVERGEHEN UND SEINE BESTRAFUNG ............ 3<br />

3. DOPINGKONTROLLEN ...................................................... 4<br />

4. BESONDERE SITUATIONEN BEI VERWENDUNG EINER<br />

SUBSTANZ UNTER SPEZIELLEN MEDIZINISCHEN<br />

UMSTÄNDEN<br />

4.1 Asthma ................................................................................ 6<br />

5. LABORATORIEN FÜR DOPINGKONTROLLEN ................ 6<br />

6. DOPINGTESTVERFAHREN<br />

6.1 Probenentnahme, Verantwortlichkeit und Organisation ................ 6<br />

6.2 Urinkontrollen ........................................................................ 8<br />

7. BLUT- UND GENKONTROLLEN<br />

7.1 Blut- und Genkontrollen ........................................................ 13<br />

7.2 Auswahlmodus der Athleten für Blutkontrollen .......................... 13<br />

7.3 Entnahme von Blutproben ...................................................... 14<br />

7.4 Analyse der Blutproben .......................................................... 15<br />

7.5 Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen .................................. 17<br />

5/1 AUSGABE 2002


1. GRUNDSATZ<br />

1.1 ANTIDOPING CODE DER OLYMPISCHEN BEWEGUNG<br />

1.1.1 Die <strong>IBU</strong> unterwirft sich dem Antidoping Code der Olympischen Bewegung,<br />

den dazugehörigen erklärenden Memoranden sowie den nachgeordneten<br />

Regeln des IOC bezüglich seiner Anwendung.<br />

1.2 DEFINITIONEN<br />

1.2.1 Als Doping gilt<br />

a) die Verwendung einer verbotenen Substanz und/oder Methode,<br />

ob beabsichtigt oder nicht, wie in der geltenden Fassung des Antidoping<br />

Code des IOC und /oder der aktualisierten Anti-Doping<br />

Information des IOC beschrieben. Jeder Nationale Verband ist<br />

selbst dafür verantwortlich, sich die aktuelle Liste über sein Nationales<br />

Olympisches Komitee zu beschaffen. Verwendung heißt<br />

Anwendung, Einnahme, Inhalation, Injektion und/oder Konsum,<br />

auf welchem Weg auch <strong>im</strong>mer, einer verbotenen Substanz oder<br />

verbotenen Methode. Verwendung schließt auch die Beratung zur<br />

Verwendung, Erlaubnis der Verwendung oder stillschweigenden<br />

Duldung der Verwendung der verbotenen Substanz oder verbotenen<br />

Methode mit ein;<br />

b) das Vorhandensein einer verbotenen Substanz <strong>im</strong> Körpergewebe<br />

oder in der Körperflüssigkeit des Athleten oder der Nachweis der<br />

Verwendung einer verbotenen Substanz und/oder Methode.<br />

1.2.2 Als Handel treiben gilt,<br />

wenn eine Person, ohne von dem zuständigen Organ dazu ausdrücklich<br />

die Genehmigung erhalten zu haben,<br />

a) auf irgendeine Weise verbotene Substanzen herstellt, extrahiert,<br />

umwandelt, zubereitet, lagert, verschickt, transportiert, <strong>im</strong>- oder<br />

exportiert, durchführt, gegen Bezahlung oder kostenlos anbietet,<br />

verteilt, verkauft, tauscht, makelt, sich auf irgendeine Weise<br />

beschafft, verschreibt, kaufmännisch verwertet, vermacht, entgegenn<strong>im</strong>mt,<br />

besitzt, hält, kauft oder sich beschafft, so weit dies<br />

nicht aus persönlichen medizinischen Gründen oder <strong>im</strong> Rahmen<br />

der normalen Aufgaben eines Arztes gerechtfertigt ist;<br />

b) Maßnahmen zu diesem Zwecke ergreift, derartige Substanzen finanziert<br />

oder als Mittler für ihre Finanzierung fungiert, den Konsum<br />

oder die Verwendung solcher Substanzen verursacht oder Mittel<br />

zur Beschaffung oder zum Konsum solcher Substanzen bereitstellt;<br />

c) an verbotenen Methoden teilhat.<br />

AUSGABE 2002 5/2<br />

<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN


1.2.3 Absichtliches Doping ist Doping unter Umständen, wo feststeht, oder<br />

mit gutem Grund davon ausgegangen werden kann, dass die betreffende<br />

Person wissentlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.<br />

1.2.4 Verdeckende Mittel sind alle Substanzen, die die Fähigkeit besitzen,<br />

die Ausscheidung verbotener Substanzen zu beeinträchtigen oder ihr<br />

Vorhandensein <strong>im</strong> Urin oder in anderen bei Dopingkontrollen verwendeten<br />

Proben zu verbergen.<br />

1.3 GELTUNGSBEREICH<br />

1.3.1 Diese Regeln gelten zu jedem Zeitpunkt für alle Athleten, Betreuer,<br />

Trainer, Funktionäre der <strong>IBU</strong> und Nationaler Verbände, für medizinisches<br />

und paramedizinisches Personal, das mit Athleten, die an <strong>IBU</strong><br />

Wettkämpfen teilnehmen oder sich darauf vorbereiten, arbeitet oder<br />

sie behandelt.<br />

1.3.2 Alle an <strong>IBU</strong> Wettkämpfen teilnehmenden oder sich auf <strong>IBU</strong> Wettkämpfe<br />

vorbereitenden Athleten unterliegen während und außerhalb<br />

von Wettkämpfen Dopingkontrollen (Urinproben, Blutkontrollen und<br />

anderen zugelassenen Verfahren zum Aufspüren verbotener Substanzen<br />

oder Methoden).<br />

1.3.3 Ungeachtet der Verpflichtungen aller oben unter Artikel 1.3.1<br />

genannten Beteiligten, diese Regeln zu beachten, ist es die persönliche<br />

Verantwortung eines jeden diesen Regeln unterworfenen Athleten,<br />

sich mit diesen Regeln vertraut zu machen und sicher zu stellen,<br />

dass er keine verbotene Substanz oder verbotene Methode verwendet<br />

oder deren Verwendung duldet.<br />

1.3.4 Alle an <strong>IBU</strong> Wettkämpfen teilnehmenden Athletinnen sind aufgefordert,<br />

ihr Geschlecht mit ihrem nationalen Reisepass nachzuweisen.<br />

1.3.5 Durch eine Abweichung von dieser Regel seitens Antidopingfunktionären<br />

wird die Feststellung der verbotenen Substanz oder Methode<br />

nicht außer Kraft gesetzt, es sei denn dass sich dadurch ernsthafte<br />

Zweifel an der Zuverlässigkeit der Feststellung ergeben.<br />

2. DOPINGVERGEHEN UND SEINE BESTRAFUNG<br />

2.1 Doping verletzt die fundamentalen Grundsätze eines olympischen<br />

Wintersportverbandes sowie die Grundsätze des Fair Play, des Sports<br />

und der medizinischen Ethik.<br />

2.2 DOPING IST VERBOTEN.<br />

5/3 AUSGABE 2002


2.3 Ebenfalls verboten sind die Empfehlung, der Vorschlag, die Genehmigung,<br />

das Zulassen und Erleichtern der Verwendung jeglicher Substanz<br />

oder Methode, die unter die vorstehende Definition des<br />

Dopings oder Handelns mit Dopingmitteln fallen.<br />

2.4 Die Bestrafung des Dopings und Handelns mit verbotenen Substanzen<br />

wird durch die Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong> geregelt.<br />

2.5 Absichtliches Doping, die Verwendung von verdeckenden Mitteln, ein<br />

Manöver oder eine Manipulation, die einen in diesen Regeln vorgesehenen<br />

Test verhindern oder verzerren können, Doping, dessen Verantwortung<br />

der Umgebung eines Funktionärs oder eines Athleten<br />

zuzurechnen ist, Komplizenschaft oder andere Formen der Verwicklung<br />

in einen Dopingvorgang durch Angehörige eines ärztlichen, pharmazeutischen<br />

oder verwandten Berufsstandes gelten entsprechend<br />

den Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong> als erschwerende Umstände.<br />

2.6 Der Umstand, ob die Verwendung einer verbotenen Substanz oder<br />

einer verbotenen Methode zu Erfolg führte oder nicht, ist unerheblich.<br />

Um den Tatbestand des Dopings zu erfüllen, reicht es aus, dass<br />

die verbotene Substanz oder die verbotene Methode verwendet wurde<br />

oder ihre Verwendung versucht wurde.<br />

2.7 Jeder Dopingfall während eines Wettkampfes führt, gleichgültig, welche<br />

weitere Strafe verhängt wird, automatisch zur Ungültigkeit des<br />

erzielten Ergebnisses (mit allen Konsequenzen einschließlich des Einzugs<br />

aller Medaillen und Preise bei allen Wettkämpfen der betreffenden<br />

Veranstaltung).<br />

3. DOPINGKONTROLLEN<br />

3.1 Die <strong>IBU</strong> hat das Recht jederzeit und an jedem Ort ohne Ankündigung<br />

mit und ohne Unterstützung der World Anti-Doping Agency (WADA),<br />

ersteres gemäß ihrer Vereinbarung mit der WADA in der geltenden<br />

Fassung, oder einem anderen auf die Durchführung von Dopingkontrollen<br />

spezialisierten Unternehmen bei Athleten, einschließlich<br />

gesperrter oder suspendierter Athleten von <strong>IBU</strong> Mitgliedern Dopingkontrollen<br />

durchzuführen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Tätigkeit<br />

der <strong>IBU</strong> zu unterstützen, insbesondere dahingehend, dass sie die<br />

ausgewählten Athleten zum festgesetzten Ort bringen lassen, und<br />

alle erforderlichen Informationen, einschließlich der Trainingspläne<br />

unter Angabe von Datum und Ort, wie von der Geschäftsstelle der<br />

<strong>IBU</strong> gefordert, bereitstellen. Dieses Recht der <strong>IBU</strong> bezieht sich auf<br />

jeden innerhalb der <strong>IBU</strong> ausgeübten Sport.<br />

AUSGABE 2002 5/4<br />

<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN


3.2 Dopingkontrollen müssen bei Olympischen Winterspielen, Weltmeisterschaften,<br />

Jugend- und Juniorenweltmeisterschaften, Kontinentalmeisterschaften<br />

und Weltcups durchgeführt werden. Der Vorstand der <strong>IBU</strong><br />

entscheidet auf Vorschlag des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong>, bei<br />

welchen anderen Wettkämpfen Dopingkontrollen durchgeführt werden.<br />

Das Medizinische Komitee der <strong>IBU</strong> muss seinen Vorschlag mit<br />

dem Technischen Komitee der <strong>IBU</strong> absprechen.<br />

3.3 Darüber hinaus sind auch die Nationalen Verbände berechtigt, unter<br />

Anwendung der vorstehenden Regeln weitere Dopingkontrollen durchzuführen.<br />

Stellen sie einen Dopingfall fest, müssen sie die Fakten<br />

und diesbezüglich getroffenen Entscheidungen dem Medizinischen<br />

Komitee der <strong>IBU</strong> melden.<br />

3.4 Dopingkontrollen bei Weltmeisterschaften, Jugend- und Juniorenweltmeisterschaften<br />

und anderen größeren Veranstaltungen werden unter<br />

der Aufsicht des Medizinischen Delegierten der <strong>IBU</strong> durchgeführt. Dieser<br />

Medizinische Delegierte wird vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong><br />

für jede Veranstaltung ernannt und kann ein Mitglied des Medizinischen<br />

Komitees der <strong>IBU</strong> oder eine vom Medizinischen Komitee der<br />

<strong>IBU</strong> best<strong>im</strong>mte qualifizierte Person oder der offizielle Vertreter der<br />

<strong>IBU</strong> sein.<br />

3.5 Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen werden von Abgesandten<br />

der WADA oder anderer autorisierter Organisationen, wie zwischen<br />

der <strong>IBU</strong> und der WADA vereinbart (nachfolgend als "autorisierte<br />

Abgesandte" bezeichnet), durchgeführt. Auch Medizinische Delegierte<br />

der <strong>IBU</strong> können nach Genehmigung durch den Vorstand der<br />

<strong>IBU</strong> auf Vorschlag seitens des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> solche<br />

Dopingkontrollen durchführen. Außerhalb von Wettkämpfen durchgeführte<br />

Dopingkontrollen unterliegen diesen Regeln.<br />

3.6 Alle von Athleten zum Zwecke der Dopingkontrolle genommene Proben<br />

werden Eigentum der <strong>IBU</strong>.<br />

3.7 Alle für das Medizinische Komitee der <strong>IBU</strong> best<strong>im</strong>mte Kommunikation<br />

und Korrespondenz muss an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> an der<br />

Geschäftsstelle der <strong>IBU</strong> laufen.<br />

3.8 In Verbindung mit Dopingkontrollen ist der offizielle Vertreter der <strong>IBU</strong><br />

in Anwesenheit einer medizinischen Person während <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />

beginnend am ersten Trainingstag und endend mit dem Ende<br />

5/5 AUSGABE 2002


des letzten Wettkampfs berechtigt, von Athleten und ihren Betreuern<br />

genutzte Räume zu betreten, diese zu inspizieren und deren persönliche<br />

Habe mit oder ohne Unterstützung durch die zuständigen nationalen<br />

Polizeibehörden zu überprüfen.<br />

4. BESONDERE SITUATIONEN BEI<br />

VERWENDUNG EINER SUBSTANZ UNTER<br />

SPEZIELLEN MEDIZINISCHEN UMSTÄNDEN<br />

4.1 ASTHMA<br />

Athleten, die an Asthma oder sportbedingtem Bronchospasmus (EIB)<br />

leiden, müssen den wissenschaftlichen Nachweis der festgestellten<br />

Diagnose, oder eine jährliche Aktualisierung dieses Nachweises beibringen,<br />

aus welchem auch die Ergebnisse der diagnostischen Tests<br />

und der Behandlung hervorgehen. Eine Untersuchungserklärung des<br />

vorlegenden Arztes muss ebenfalls beigefügt sein. Diese Originaldokumente<br />

müssen zusammen mit einer Übersetzung in die englische<br />

Sprache vorgelegt werden. Diese Information ist dem Vorsitzenden<br />

des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> mindestens 14 Tage vor dem<br />

ersten Wettkampf einer Saison vorzulegen. Die <strong>IBU</strong> hat darüber hinaus<br />

das Recht, Athleten und/oder ihren Test zum Zwecke einer diagnostischen<br />

Bewertung der Erkrankung einer/einem von der <strong>IBU</strong><br />

benannten ärztlichen Institution/Spezialisten vorzuführen. Kommt<br />

diese Bewertung zu dem Schluss, dass der betreffende Athlet nicht<br />

an Asthma und/oder EIB erkrankt ist, muss der Athlet die für diese<br />

Bewertung angefallenen Kosten übernehmen.<br />

5. LABORATORIEN FÜR DOPINGKONTROLLE<br />

Nur von der Medizinischen Kommission des IOC oder von WADA<br />

zugelassene Dopingkontrolllaboratorien sind berechtigt, bei Dopingkontrollen<br />

der <strong>IBU</strong> genommene Proben zu analysieren. Die Analyse<br />

wird nach anerkannten Methoden und so schnell wie möglich durchgeführt.<br />

6. DOPINGTESTVERFAHREN<br />

6.1 PROBENENTNAHME, VERANTWORTLICHKEIT UND<br />

ORGANISATION<br />

6.1.1 Die Medizinischen Delegierten sowie weitere oben unter Artikel 3<br />

autorisierte Personen sind verantwortlich, dafür zu sorgen, dass die<br />

Dopingkontrollen korrekt durchgeführt werden.<br />

AUSGABE 2002 5/6<br />

<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN


6.1.2 Bei jeder Veranstaltung muss ein Dopingkontrollkomitee (DKK) gebildet<br />

werden. Es setzt sich zusammen aus<br />

a) dem Medizinischen Delegierten der <strong>IBU</strong> als Vorsitzenden;<br />

b) einer vom Organisationskomitee für die Veranstaltung benannten<br />

Person, die auch für die Dopingkontrollstation verantwortlich ist;<br />

c) einem Vertreter einer nationalen Dopingkontrollinstitution, falls<br />

vom Vorstand der <strong>IBU</strong> genehmigt;<br />

d) zusätzlichen Mitgliedern wie Assistenten, Dolmetscher, Melder<br />

usw., die die Aufgaben und Funktionen des DKK durchführen.<br />

6.1.3 Die Hauptaufgaben der Medizinischen Delegierten der <strong>IBU</strong> und autorisierten<br />

Abgesandten sind:<br />

a) Inspektion der Dopingkontrollstation, in der die Proben genommen<br />

werden sollen;<br />

b) Sicherstellung, dass das für die Probenentnahme benötigte Material<br />

vorhanden ist;<br />

c) Technische Anleitung des Personals der Dopingkontrollstation;<br />

d) Kooperation mit dem Technischen Delegierten der <strong>IBU</strong> hinsichtlich<br />

der Auswahl der zu überprüfenden Athleten;<br />

e) Verifizierung der Identität der zu kontrollierenden Athleten;<br />

f) Probennahme, Kodierung und Versiegelung, Bericht, Verpackung<br />

sowie Versand der Proben;<br />

g) Verfassen eines an den Vorsitzenden des Medizinischen Komitees<br />

der <strong>IBU</strong> zu richtenden Berichts.<br />

6.1.4 Das Organisationskomitee richtet eine sichere Dopingkontrollstation<br />

mit den entsprechenden hygienischen und ergogenischen Voraussetzungen<br />

ein, die folgendes enthalten muss:<br />

a) einen Kontrollraum (mit Tisch, Stühlen, Waschbecken);<br />

b) eine angrenzende Toilette;<br />

c) einen Warteraum für die Athleten und die sie begleitenden Funktionäre;<br />

d) einen Fahrradergometer, falls möglich und angebracht.<br />

6.1.5 Die Dopingkontrollstation muss sich in der Nähe der Wettkampfstätte<br />

befinden und außen eindeutig gekennzeichnet sein. Im Warteraum<br />

müssen Erfrischungsgetränke in verschlossenen Behältern bereitgestellt<br />

werden.<br />

5/7 AUSGABE 2002


6.1.6 Nur den folgenden Personen ist es gestattet, die Dopingkontrollstation<br />

zu betreten:<br />

a) den Mitgliedern der DKK und autorisierten Abgesandten;<br />

b) dem zu kontrollierenden Athleten und seinem begleitenden Funktionär;<br />

c) dem Präsidenten und den Vorstandsmitgliedern der <strong>IBU</strong>;<br />

d) dem Technischen Delegierten der <strong>IBU</strong>;<br />

e) dem Sportdirektor der <strong>IBU</strong>.<br />

6.2. URINKONTROLLEN<br />

6.2.1 Auswahlverfahren für die Athleten zur Urinkontrolle<br />

a) Grundsätzlich müssen sich der erstplazierte Athlet sowie ein weiterer<br />

durch das Los best<strong>im</strong>mter Athlet der Urinkontrolle unterziehen.<br />

Die Auslosung erfolgt unmittelbar nach dem Start des ersten Athleten.<br />

Sie erfolgt unter der Verantwortung des Medizinischen Delegierten<br />

oder des autorisierten Abgesandten. Aus diesem Grund<br />

müssen sich alle Athleten, die sich zum Zeitpunkt der Auslosung<br />

nicht offiziell aus dem Wettkampf zurückgezogen haben, und<br />

deren Namen bei der Auslosung gezogen wurden, der Urinkontrolle<br />

unterziehen. Bei Weltmeisterschaften sowohl der Senioren als<br />

auch Junioren werden die 1 bis 4 platzierten Athleten sowie ein<br />

durch Los ermittelter weiterer Athlet nach jedem Wettkampf kontrolliert.<br />

Das gleiche gilt für ein Mitglied einer jeden 1 bis 4 platzierten<br />

Mannschaft und den einen durch Los ermittelten Athleten<br />

einer anderen Mannschaft. Bei den Jugendweltmeisterschaften<br />

werden der erstplatzierte und ein weiterer durch Los ermittelter<br />

Athlet kontrolliert;<br />

b) Bei Weltcups und Kontinentalmeisterschaften hat sich der Sieger<br />

eines jeden Wettkampfs und ein durch Los ermittelter weiterer<br />

Athlet der Kontrolle zu unterziehen. Das gleiche gilt für ein Mitglied<br />

der Siegermannschaft sowie für ein durch Los ermitteltes<br />

Mitglied einer anderen Mannschaft. Bei jeder Weltcupveranstaltung<br />

werden Dopingkontrollen durchgeführt;<br />

c) Der Vorstand der <strong>IBU</strong> kann auch ohne vorherige Ankündigung weitere<br />

Athleten für eine Urinkontrolle auswählen;<br />

d) Die WADA ist wie mit der <strong>IBU</strong> vereinbart für eine Auswahl befugt;<br />

e) Alle Athleten, die sich einer Urinkontrolle zu unterziehen haben,<br />

erhalten dazu sofort nach dem Wettkampf oder der erfolgten Auslosung<br />

eine schriftliche Aufforderung durch einen Dopingkontrollbe-<br />

AUSGABE 2002 5/8<br />

<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN


gleiter, der von der DKK ernannt wird. Ab diesem Zeitpunkt muss<br />

sich der Dopingkontrollbegleiter ständig körperlich bei den Athleten<br />

aufhalten, ihn ständig beobachten und ihn in den Warteraum<br />

der Dopingkontrollstation begleiten. Die Athleten müssen sich spätestens<br />

eine Stunde nach der Benachrichtigung über die Dopingkontrolle<br />

in der Dopingkontrollstation melden und dazu ihre Akkreditierung<br />

oder einen nationalen Identitätsnachweis mitbringen.<br />

6.2.2 Abnahme von Urinproben<br />

a) Eine Person (Mannschaftsbetreuer, Arzt oder anderes Mannschaftsmitglied<br />

der Mannschaft des Athleten) darf den Wettkämpfer<br />

zur Dopingkontrollstation begleiten und alle Verfahren mit Ausnahme<br />

der Urinierung beobachten. Die Begleitperson muss <strong>im</strong><br />

Besitz einer ordentlichen Akkreditierung sein und der gleichen<br />

Mannschaft angehören wie der Athlet; unter besonderen Umständen<br />

kann der Athlet auch ein Mitglied einer anderen Mannschaft<br />

wählen;<br />

b) Sollte sich der Athlet später als eine Stunde nach Erhalt der<br />

Benachrichtigung in der Dopingkontrollstation melden, muss dies<br />

<strong>im</strong> Protokoll festgehalten werden und der Technische Delegierte<br />

der <strong>IBU</strong> ist davon unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Das Verfahren<br />

der Probennahme wird trotzdem wie in allen anderen Fällen<br />

auch durchgeführt. Auch ein sich verspätetet meldender Athlet ist<br />

berechtigt, sich von einem Funktionär seiner Mannschaft begleiten<br />

zu lassen. Das zu späte Erscheinen kann jedoch <strong>im</strong> weiteren Verfahren<br />

zu zusätzlichen Pflichten der Rechtfertigung führen;<br />

c) Ein Mitglied der DKK erstellt ein Dopingkontrollprotokoll mit Duplikat,<br />

aus dem der Name des Athleten, das Land, für das er startet,<br />

seine Startnummer und der Zeitpunkt der Benachrichtigung und<br />

seines Eintreffens in der Dopingkontrollstation hervorgehen müssen;<br />

d) Der Athlet und seine Begleitperson müssen <strong>im</strong> Wartez<strong>im</strong>mer der<br />

Dopingkontrollstation unter Aufsicht bleiben, bis der Athlet in das<br />

Behandlungsz<strong>im</strong>mer gerufen wird. Be<strong>im</strong> Betreten und Verlassen<br />

der Dopingkontrollstation können der Athlet und seine Begleitperson<br />

sowie deren persönliche Habe, die sie mitführen (Bekleidung,<br />

Taschen, usw.) nach Beweismitteln einer Manipulation durchsucht<br />

werden;<br />

e) Während des Dopingkontrollverfahrens dürfen innerhalb der<br />

Dopingkontrollstation keine fotografischen, Video- oder Bandaufzeichnungen<br />

gemacht werden;<br />

5/9 AUSGABE 2002


f) Es wird jeweils nur ein Athlet in den Kontrollraum gerufen;<br />

g) Der Athlet wählt ein Probegefäß aus, prüft visuell, dass es leer<br />

und sauber ist, begibt sich zur Toilette und uriniert unter Aufsicht<br />

einer vom DKK benannten Person, die das gleiche Geschlecht aufweist<br />

wie der Athlet, mindestens 75 ml in das Probegefäß. Jede<br />

die direkte Beobachtung der Urinierung behindernde Kleidung<br />

muss dabei entfernt werden. Anschließend kehrt der Athlet mit<br />

dem Probegefäß und dem darin enthaltenen Urin in den Kontrollraum<br />

zurück;<br />

h) Ist die von dem Athleten abgegebene Urinmenge nicht ausreichend,<br />

ist die Teilprobe in einen Behälter zu stellen und dieser zu verschließen.<br />

Dieser Behälter verbleibt bei dem Athleten persönlich,<br />

bis dieser wieder in der Lage ist, Urin abzugeben. Den Schlüssel zu<br />

diesem Behälter verwahrt der Dopingkontrollbeauftragte so lange,<br />

bis der Athlet wieder in der Lage ist, zu urinieren. Der Athlet bleibt<br />

so lange unter Aufsicht, bis weiteres Urin abgegeben wurde und<br />

die Probennahme beendet ist;<br />

i) Wenn die verlangte Urinmenge von 75 ml gegeben wurde, wählt<br />

der Athlet dann einen weiteren versiegelten Kunststoffbehälter<br />

aus, der zwei Flaschen (für die A- und die B-Probe) enthält. Diese<br />

Flaschen können bereits mit einer eingravierten Kodenummer versehen<br />

sein. Der Athlet gießt dann selbst den Urin in diese Flaschen<br />

und zwar 2/3 in die Flasche für die A-Probe und 1/3 in die Flasche<br />

für die B-Probe. Einige wenige Tropfen Urin müssen <strong>im</strong> Probegefäß<br />

zurück bleiben. Anschließend verschließt der Athlet die beiden Flaschen<br />

hermetisch und stellt sicher, dass sie dicht sind;<br />

j) Unter Verwendung der Resturinmenge aus dem Probenahmebehälter<br />

müssen das spezifische Gewicht und der pH-Wert des Urins<br />

vom Dopingkontrollbeauftragten gemessen werden. Diese Werte<br />

werden schriftlich <strong>im</strong> Dopingkontrollprotokoll festgehalten. Liegt<br />

das spezifische Gewicht unter 1005, muss der Test so lange wiederholt<br />

werden, bis das spezifische Gewicht der geforderten Menge<br />

bei 1005 liegt oder darüber. Durch die Nichtdurchführung eines<br />

zweiten oder weiteren Tests wird ein bei einer Probe mit einem<br />

unter 1005 liegenden Wert festgestelltes positives Dopingergebnis<br />

nicht ungültig;<br />

k) Der Athlet muss dem Dopingkontrollbeauftragten erklären, welche<br />

Medizin und Nahrungsergänzungsmittel er in den vergangenen<br />

drei Tagen zu sich genommen haben könnte. Diese Information<br />

AUSGABE 2002 5/10<br />

<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN


wird vom Dopingkontrollbeauftragten in das Dopingkontrollprotokoll<br />

eingetragen;<br />

l) Die Kodenummer wird in das Dopingkontrollprotokoll eingetragen.<br />

Der Athlet und der ihn begleitende Funktionär prüfen, ob die Nummern<br />

auf den beiden Flaschen mit den Nummern <strong>im</strong> Dopingkontrollprotokoll<br />

identisch sind;<br />

m) Der Athlet, der ihn begleitende Funktionär – falls zugegen –, die<br />

benannte Person der DKK und der Vorsitzende des DKK bzw. der<br />

autorisierte Abgesandte unterschreiben das Dopingkontrollprotokoll<br />

und bestätigen damit, dass die Probennahme korrekt erfolgte.<br />

Eventuelle von dem Athleten, von dem ihn begleitenden Funktionär<br />

oder von dem Vorsitzenden des DKK festgestellte Unregelmäßigkeiten<br />

sind <strong>im</strong> Dopingkontrollprotokoll schriftlich festzuhalten,<br />

bevor dieses unterzeichnet wird. Das Original und eine Kopie<br />

des Dopingkontrollprotokolls werden in zwei gesonderte Umschläge<br />

verpackt, die verschlossen und mit dem Siegel der <strong>IBU</strong> versehen<br />

werden müssen;<br />

n) Der versiegelte Umschlag mit dem Original des Dopingkontrollprotokolls<br />

wird dem Vorsitzenden des Medizinischen Komitees der<br />

<strong>IBU</strong> übergeben. Der eine Kopie des Originals enthaltende versiegelte<br />

Umschlag wird an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> weitergeleitet.<br />

Eine weitere Kopie erhält der Athlet. Zwei weitere Kopien<br />

(eine für die A- und eine für die B-Probe) gehen an das Dopingkontrolllabor,<br />

das mit der Analyse beauftragt ist. Die an das Labor<br />

gesandten Kopien dürfen keine Informationen bezüglich des<br />

Namens oder anderer identifizierender Einzelheiten des Wettkämpfers<br />

oder des ihn begleitenden Funktionärs enthalten;<br />

o) Alle Flaschen mit den A- und B-Proben werden sofort, nachdem<br />

die Proben am Ende des Wettkampfes genommen wurden, in<br />

geeignete Transportbehälter verpackt und diese verschlossen;<br />

p) Die Flaschen sind dann vom Organisationskomitee mit zollrechtlicher<br />

Erklärung an das vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> zur<br />

Durchführung der Analyse ausgewählte Dopingkontrolllabor zu<br />

senden. Der Transport muss gemäß den vom Labor festgelegten<br />

Richtlinien erfolgen. Der Eingang der Proben muss dem Generalsekretär<br />

der <strong>IBU</strong> vom Leiter des Labors oder einer von diesem<br />

ernannten Person schriftlich bestätigt werden;<br />

q) Nachdem die Probennahme abgeschlossen ist, wird das Siegel an<br />

den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> weitergeleitet;<br />

5/11 AUSGABE 2002


) Weigert sich der Athlet, eine Urinprobe abzugeben, hat ihm der<br />

Medizinische Delegierte die daraus entstehenden möglichen Konsequenzen<br />

zu erläutern. Bleibt der Athlet bei seiner Weigerung, ist<br />

dies in das Dopingkontrollprotokoll einzutragen. Dieses wird vom<br />

Dopingkontrollbeauftragten und dem Medizinischen Delegierten<br />

unterschrieben. Auch der Athlet und seine Begleitperson können<br />

diesen Nachweis, wenn sie wollen, unterschreiben.<br />

6.2.3 Analysen von Urinproben –<br />

Feststellung von Ergebnissen<br />

a) Während der Analyse dürfen sich nur der Leiter des Labors und<br />

sein Personal, der Vorsitzende des betreffenden DKK der <strong>IBU</strong> oder<br />

der Vorsitzende des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong>, Mitglieder<br />

des Vorstands der <strong>IBU</strong> und der Technische Delegierte der <strong>IBU</strong><br />

sowie der autorisierte Abgesandte <strong>im</strong> Labor aufhalten;<br />

b) Das Ergebnis der Analyse ist vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe<br />

des Ergebnisses darf nur auf geeignete Weise an den Vorsitzenden<br />

des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong>, den autorisierten<br />

Abgesandten und an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> erfolgen;<br />

c) Die Ergebnisse werden in Zuordnung zu den kontrollierten Athleten<br />

durch den Vorsitzenden des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> oder<br />

den autorisierten Abgesandten in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär<br />

der <strong>IBU</strong> ausgewertet;<br />

d) Im Falle eines positiven Ergebnisses der A-Probe setzt der Generalsekretär<br />

der <strong>IBU</strong> den betreffenden Mannschaftsführer sofort<br />

schriftlich davon in Kenntnis, wenn sich diese Mannschaft noch<br />

am Wettkampfort aufhält. Sollte die Mannschaft den Wettkampfort<br />

bereits verlassen haben, nachdem das positive Ergebnis einer<br />

Analyse vorliegt, informiert der Generalsekretär der <strong>IBU</strong> den<br />

betreffenden Nationalen Verband und gibt gleichzeitig bekannt,<br />

wo und zu welchem Zeitpunkt die zweite Analyse (B-Probe) vorgenommen<br />

wird. Der Nationale Verband des betreffenden Athleten<br />

muss von diesem eine Erklärung einholen, die, falls sie gegeben<br />

wird, an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> weiterzuleiten ist;<br />

e) Diese der Verifizierung dienende Analyse wird in demselben Labor<br />

durchgeführt. Ein Mitglied des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong><br />

kann dabei zugegen sein. Der Nationale Verband des betreffenden<br />

Athleten ist berechtigt, bis zu drei Vertreter zu dem Labor zu entsenden,<br />

um der Analyse der B-Probe beizuwohnen;<br />

AUSGABE 2002 5/12<br />

<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN


f) Der Vorsitzende des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> übermittelt<br />

dann das Ergebnis der zweiten Untersuchung an den Generalsekretär<br />

der <strong>IBU</strong>. Sollte sich auch die zweite Analyse als positiv<br />

erweisen, setzt er den Vorstand der <strong>IBU</strong> unverzüglich davon in<br />

Kenntnis.<br />

7. BLUT UND GENKONTROLLEN<br />

7.1 Blutkontrollen werden durchgeführt, um die Verwendung von EPO<br />

und NESP sowie abgeleiteten Substanzen nachzuweisen und die<br />

Hämoglobin- und Retikulozytenwerte der Athleten festzustellen.<br />

Genkontrollen dienen der Feststellung, ob Gen- oder Zelldoping, d.h.<br />

die nicht-therapeutische Verwendung von Genen, genetischen Elementen<br />

und/oder Zellen, die die Fähigkeit besitzen, die Leistung des Athleten<br />

zu steigern, stattgefunden hat.<br />

7.2 AUSWAHLMODUS DER ATHLETEN FÜR BLUTKONTROLLEN<br />

7.2.1 Mindestens 10 Athleten, die durch Los ermittelt oder durch eine<br />

Kommission bestehend aus dem Medizinischen Delegierten, dem<br />

Technischen Delegierten und einem Mitglied der Wettkampfjury ausgewählt<br />

wurden, müssen sich einer Blutkontrolle unterziehen. Das<br />

Auswahl- und/oder Losverfahren erfolgt eine Stunde vor dem Anschießen.<br />

Blutkontrollen werden bei ausgewählten Veranstaltungen oder, wenn<br />

<strong>im</strong>mer vom Vorstand der <strong>IBU</strong> in Absprache mit dem Medizinischen<br />

Komitee der <strong>IBU</strong> entschieden, durchgeführt.<br />

WADA ist befugt, eine Auswahl für ihre eigenen Kontrollen vorzunehmen,<br />

wie mit der <strong>IBU</strong> vereinbart.<br />

7.2.2 Bei Weltmeisterschaften müssen sich alle eingeschriebenen Athleten<br />

spätestens am letzten Tag vor dem Start des ersten Wettkampfes<br />

einer Blutkontrolle unterziehen.<br />

7.2.3 Alle Blutproben dürfen nur von vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong><br />

benanntem qualifizierten Personal unter Aufsicht eines Medizinischen<br />

Delegierten oder eines autorisierten Abgesandten oder einer autorisierten<br />

Person genommen werden.<br />

7.2.4 Unmittelbar danach werden die Startnummern der für die Blutkontrolle<br />

ausgewählten Athleten in einem Aushang am Eingang zur Dopingkontrollstation<br />

und in einem weiteren Aushang an einer speziellen<br />

Stelle bei den Wachskabinen veröffentlicht. Die spezielle Stelle wird<br />

bei jeder Mannschaftsführersitzung bekannt gegeben.<br />

5/13 AUSGABE 2002


7.3 ENTNAHME VON BLUTPROBEN<br />

7.3.1 Wenn nachstehend nicht anders angegeben, kommt Artikel 6.2.2<br />

sinngemäß zur Anwendung.<br />

7.3.2 Zu dem angegebenen Zeitpunkt müssen die ausgewählten Athleten<br />

zur Blutkontrolle erscheinen. Sollten sich Probleme ergeben und der<br />

Athlet nicht in der Lage sein, sich zum festgelegten Zeitpunkt der<br />

Blutkontrolle zu unterziehen, kann die Probennahme in Ausnahmefällen<br />

bis fünf Minuten vor dem Start des ersten Wettkämpfers verschoben<br />

werden.<br />

7.3.3 Der Athlet muss gegenüber dem Medizinischen Delegierten oder<br />

einem anderen autorisierten Mitglied der DKK oder dem autorisierten<br />

Abgesandten erklären, ob und welche Blutübertragungen er in den<br />

vergangenen Monaten erhalten hat, und dabei Zeitpunkt, Gründe für<br />

die Blutübertragung und den Namen des die Blutübertragung durchführenden<br />

Arztes oder Krankenhauses angeben. Der die Erklärung<br />

entgegennehmende Funktionär muss diese Angaben in das Dopingkontrollprotokoll<br />

eintragen.<br />

7.3.4 Sollte der Athlet die Durchführung der Blutprobe verweigern, muss<br />

ihm der in Artikel 7.3.3 genannte zuständige Funktionär die möglichen<br />

Konsequenzen seiner Weigerung erklären. Sollte der Athlet weiterhin<br />

auf seiner Weigerung beharren, wird dieser Umstand in das Dopingkontrollprotokoll<br />

eingetragen und von dem Funktionär unterschrieben.<br />

Der Athlet und die ihn begleitende Person müssen ebenfalls<br />

unterschreiben. Der zuständige Funktionär hat den Vorsitzenden des<br />

Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> von der Verweigerung der Blutprobe<br />

in Kenntnis zu setzen.<br />

7.3.5 Aus einer Oberflächenvene des Unterarms der ausgewählten Athleten<br />

entn<strong>im</strong>mt der Arzt oder eine dazu eingeteilte qualifizierte Person<br />

max<strong>im</strong>al 3 ml Venenblut. Sollte es mit drei Versuchen nicht gelingen,<br />

die Blutprobe zu entnehmen, gilt die Kontrolle als durchgeführt,<br />

wenn die Fehlversuche der Unfähigkeit der entnehmenden Person<br />

und nicht dem Verhalten des Athleten anzulasten sind.<br />

7.3.6 Sollten mehrere Athleten auf die Durchführung einer Blutprobe warten,<br />

wird die Entnahme in der erwarteten Reihenfolge durchgeführt.<br />

Ein verspätet in der Dopingkontrollstation eintreffender Athlet wird an<br />

das Ende der Liste gesetzt.<br />

AUSGABE 2002 5/14<br />

<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN


7.4 ANALYSE DER BLUTPROBEN<br />

Die entnommenen Blutproben werden innerhalb von max<strong>im</strong>al zwei<br />

Tagen nach der Entnahme <strong>im</strong> Beisein des Athleten und – seine<br />

Zust<strong>im</strong>mung vorausgesetzt – <strong>im</strong> Beisein seiner Begleitperson unter<br />

Verwendung eines vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> zugelassenen<br />

geeigneten Messinstruments auf den Retikulozyten- und Hämoglobinwert<br />

analysiert.<br />

7.4.1 Feststellung der Ergebnisse <strong>im</strong> Hinblick auf Hämoglobin<br />

a) Zeigt das Ergebnis der Analyse einen Hämoglobinwert von mehr<br />

als 17,5 g/dl bei Männern und von mehr als 16 g/dl bei Frauen,<br />

wird dieselbe Probe noch zwei Mal analysiert; der Durchschnittswert<br />

aller drei Tests ergibt dann das Endergebnis;<br />

b) Unmittelbar danach wird ein Bericht der Ergebnisse gedruckt und<br />

dem Athleten übergeben. Sollte ein Ergebnis die oben genannten<br />

Grenzwerte überschreiten, werden der ihn begleitende Funktionär<br />

und der Medizinische Delegierte ein Formular unterschreiben, das<br />

die vorübergehende Unfähigkeit des Athleten, am Wettkampf teilzunehmen,<br />

erklärt. Auf demselben Formular hat der Athlet die<br />

Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben. Eine Kopie des Formulars<br />

wird dem Athleten übergeben;<br />

c) Das verbleibende Blut wird anonym zurückbehalten und anschließend<br />

vernichtet.<br />

7.4.2 Konsequenzen überhöhter Hämoglobinwerte<br />

a) Übersteigt das Endergebnis 17,5 g/dl (Männer) oder 16,0 g/dl<br />

(Frauen) wird der betreffende Athlet aus gesundheitlichen Gründen<br />

vorsichtshalber sofort vom Wettkampf suspendiert. Diese Suspendierung<br />

hat sofortige Wirkung vom betreffenden Wettkampf<br />

an und wird so lange aufrecht erhalten, bis eine erneute Blutkontrolle<br />

Hämoglobinwerte unter 17,5 g/dl bei Athleten und unter<br />

16,0 g/dl bei Athletinnen ergibt;<br />

b) Es werden nur erneute Blutkontrollen anerkannt, die mit entsprechenden<br />

vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> genehmigten Messinstrumenten<br />

und unter Aufsicht der <strong>IBU</strong> durchgeführt wurden.<br />

Eine erneute Blutkontrolle darf erst fünf Tage nach jener Blutkontrolle<br />

erfolgen, bei der die überhöhten Hämoglobinwerte festgestellt<br />

wurden. Wenn der Zeitraum zwischen der ursprünglichen Blutkontrolle,<br />

bei der sich überhöhte Hämoglobinwerte ergaben, und der<br />

nächsten Veranstaltung mehr als fünf Tage beträgt, muss spätestens<br />

vor der nächsten Veranstaltung eine erneute Blutkontrolle erfolgen;<br />

5/15 AUSGABE 2002


c) Die für die Wiederaufnahme der Wettkampftätigkeit erforderliche<br />

erneute Blutkontrolle kann außer bei den internationalen Veranstaltungen,<br />

bei denen von der <strong>IBU</strong> Blutkontrollen durchgeführt<br />

und unterstützt werden, von geeigneten hämatologischen vom<br />

Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> bezeichneten Abteilungen auf Vorschlag<br />

des betreffenden Athleten oder seines Verbands durchgeführt<br />

werden. Die Kosten für diese Kontrolle fallen zu Lasten des<br />

Verbands des betreffenden Athleten;<br />

d) Wird bei einer erneuten Blutkontrolle kein Überschreiten der<br />

Grenzwerte festgestellt, wird der Athlet wieder zu den Wettkämpfen<br />

zugelassen;<br />

e) Jede Modifizierung des Verfahrens der Blutkontrollen und erneuten<br />

Kontrollen muss vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> genehmigt<br />

werden, um Gültigkeit zu erlangen;<br />

f) Athleten, deren normale Werte die oben unter Artikel 7.4.2.a)<br />

angegebenen Grenzwerte überschreiten, müssen für die Wettkampfsaison,<br />

in der sie starten wollen, ein von einer hämatologischen<br />

Abteilung ausgestelltes Zertifikat beibringen und dieses spätestens<br />

14 Tage vor dem ersten Wettkampf der Saison dem Vorsitzenden<br />

des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> vorlegen. Das Medizinische<br />

Komitee der <strong>IBU</strong> hat das Recht, diese Athleten bei jedem Wettkampf,<br />

bei welchem Blutkontrollen vorgesehen sind, wieder zu<br />

testen;<br />

g) Die vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> durchgeführten oder<br />

überwachten erneuten Blutkontrollen werden unmittelbar vor den<br />

normalen Blutkontrollen durchgeführt.<br />

7.4.3 Feststellung der Ergebnisse <strong>im</strong> Hinblick auf Retikulozyten<br />

und Konsequenzen bei überhöhten Werten<br />

Ergibt die Blutkontrolle einen Retikulocytenwert von über 2.0 %,<br />

muss sich der Athlet, wie oben in Artikel 6.2 festgelegt, einer Urinkontrolle<br />

unterziehen und unterliegt den selben Sanktionen.<br />

7.4.4 Zu lösende Fragen<br />

a) Sollte sich in irgendeinem Verfahrensabschnitt bezüglich des<br />

Testens oder der <strong>Int</strong>erpretation von Ergebnissen eine Frage oder<br />

ein zu klärender Fall ergeben, kann sich die <strong>im</strong> Labor für die Durchführung<br />

des Tests verantwortliche Person an den Medizinischen<br />

Delegierten der <strong>IBU</strong> oder den autorisierten Abgesandten oder an<br />

den Vorsitzenden des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> wenden;<br />

AUSGABE 2002 5/16<br />

<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN


) Sollte sich in irgendeinem Verfahrensabschnitt bezüglich der Probe<br />

eine Frage oder ein zu klärender Fall ergeben, ist das Labor<br />

befugt, die zur Klärung des Sachverhaltes oder Falles erforderlichen<br />

weiteren Tests durchzuführen, auf die sich die <strong>IBU</strong> bei der Entscheidung,<br />

ob eine getestete Probe <strong>im</strong> Hinblick auf eine verbotene<br />

Substanz oder Methode positiv ist, stützen kann.<br />

7.4.5 Statistik<br />

Am Ende der Wettkampfsaison wird der Vorsitzende des Medizinischen<br />

Komitees der <strong>IBU</strong> eine Statistik betreffend die Namen der Athleten<br />

und betreffend die Anzahl der Blutkontrollen, zu denen sie einge<strong>laden</strong><br />

wurden, erstellen.<br />

7.5 KONTROLLEN AUSSERHALB VON WETTKÄMPFEN<br />

7.5.1 Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen sind Dopingkontrollen, die<br />

zusätzlich zu jenen erfolgen, die während <strong>IBU</strong> Wettkämpfen durchgeführt<br />

werden. Die Kosten von Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen<br />

werden von der <strong>IBU</strong> bzw. der WADA getragen.<br />

7.5.2 Die <strong>IBU</strong> ist befugt, mit der Durchführung von Kontrollen außerhalb<br />

von Wettkämpfen spezialisierte Unternehmen (z.B. <strong>Int</strong>ernational<br />

Doping Tests & Management) zu beauftragen. Von der WADA durchgeführte<br />

Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen erfolgen auf der<br />

Grundlage der mit der WADA geschlossenen Vereinbarung. Nachdem<br />

die erforderlichen koordinierenden Maßnahmen zwischen dem Unternehmen<br />

und der <strong>IBU</strong> bezüglich des ausgewählten Mitgliedsverbands<br />

erfolgt sind, muss dem mit einem Beglaubigungsschreiben der <strong>IBU</strong><br />

ausgestatteten Kontrolleur des Unternehmens der gewünschte Zutritt<br />

zu dem Trainingsareal zum Zwecke der Durchführung der Dopingkontrolle<br />

bei dem/den ausgewählten Athleten gewährt werden. Das gleiche<br />

gilt für die Kontrolleure der WADA, die mit einem Beglaubigungsschreiben<br />

der WADA ausgestattet sein müssen. Dem/den ausgewählten<br />

Athleten ist das Beglaubigungsschreiben mit <strong>IBU</strong> oder WADA<br />

Briefkopf vorzulegen; eine Kopie verbleibt be<strong>im</strong> Athleten/bei den<br />

Athleten. Alle Kontrolleure sind außerdem verpflichtet, gegenüber<br />

dem/den ausgewählten Athleten ihre Identität nachzuweisen.<br />

7.5.3 Methode der Auswahl von Athleten für Kontrollen<br />

außerhalb von Wettkämpfen<br />

a) Vor dem 1. Juni eines jeden Jahres überreicht jeder Mitgliedsverband<br />

dem Generalsekretär der <strong>IBU</strong> eine vollständige Liste mit den<br />

Anschriften aller Athleten, die in der kommenden Saison der<br />

5/17 AUSGABE 2002


Nationalmannschaft angehören werden, und wann und wo die<br />

Trainingslager durchgeführt werden. Jeder dort aufgelistete Athlet<br />

muss von seinem Nationalen Verband darüber informiert werden,<br />

dass er zu dem Personenkreis gehört, der von der <strong>IBU</strong>, der WADA<br />

oder von einem von der <strong>IBU</strong> beauftragten Unternehmen außerhalb<br />

von Wettkämpfen getestet werden kann;<br />

b) Der Präsident der <strong>IBU</strong> wählt zusammen mit dem Vorsitzenden des<br />

Medizinischen Komitees die Nation und die Namen der zu testenden<br />

Athleten aus;<br />

c) Die Mitgliedsverbände können über die Ankunft der Dopingbeauftragten<br />

und die Namen der zu testenden Athleten informiert werden;<br />

d) Die Mitgliedsverbände sind aufgefordert, bei der Festlegung des<br />

Zeitpunktes und des Ortes der Probennahme behilflich zu sein und<br />

müssen ein Treffen mit den für die Kontrolle ausgewählten Athleten<br />

arrangieren.<br />

7.5.4 Unabhängiger Probenahmefunktionär (UPF)<br />

a) Die Kontrolleure, die von der <strong>IBU</strong> ausgesandt werden, werden<br />

Unabhängige Probenahmefunktionäre genannt. Es handelt sich<br />

entweder um entsprechend ausgebildete Mitglieder von <strong>IBU</strong> Komitees<br />

oder um Angehörige von auf Dopingkontrollen spezialisierten<br />

Unternehmen. Sie werden vom Vorstand der <strong>IBU</strong> möglichst auf<br />

Rat des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> ernannt;<br />

b) Das Medizinische Komitee der <strong>IBU</strong> führt eine Liste mit den von<br />

der <strong>IBU</strong> zu UPFs ernannten Personen;<br />

c) Bevor ein UPF oder Kontrolleur der WADA rechtsgültig eine Kontrolle<br />

außerhalb von Wettkämpfen durchführen darf, muss er ein<br />

Schreiben der <strong>IBU</strong> vorweisen, aus welchem hervorgeht, wo und<br />

wann diese Kontrolle durchzuführen ist;<br />

d) UPFs müssen in der Lage sein, ihre Reise kurzfristig anzutreten.<br />

Die Reisevorkehrungen einschließlich die Beschaffung von Visa<br />

übern<strong>im</strong>mt die Geschäftstelle der <strong>IBU</strong>. UPFs werden auch nach<br />

geographischen Gesichtspunkten ausgewählt.<br />

7.5.5 Entnahme von Proben<br />

a) Die Kontrolleure müssen sich über die Identität des Athleten Klarheit<br />

verschaffen. Dies erfordert auch einen fotografischen Beweis<br />

der Identität (Reisepass, Ausweis, usw.). Die Kontrolleure können<br />

auch verlangen, dass von dem Athleten eine fotografische Aufnahme<br />

gemacht wird;<br />

AUSGABE 2002 5/18<br />

<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN


) Soweit zutreffend, gelten für die Probennahme, die Lagerung und<br />

den Transport der betreffenden Proben (Urin oder Blut) dieselben<br />

Verfahren wie bei in Wettkämpfen durchgeführten Tests;<br />

c) Die Kontrolleure werden stets bemüht sein, bei der Entnahme der<br />

Proben zur Analyse auf verbotene Substanzen und Methoden so<br />

diskret wie möglich vorzugehen und die Privatsphäre der Athleten<br />

zu respektieren. Dabei wird der Kontrolleur bei der Probennahme<br />

möglichst rasch und wirksam arbeiten, um die Trainingspläne und<br />

das soziale und berufliche Umfeld des Athleten möglichst wenig<br />

zu stören. Sollte es trotzdem zu einer Störung kommen, hat der<br />

Athlet keinen Anspruch auf Entschädigung für eventuelle Unannehmlichkeiten;<br />

d) Erscheint der Athlet nicht in der vereinbarten Dopingkontrollstation,<br />

muss der Kontrolleur das Medizinische Komitee der <strong>IBU</strong> davon<br />

in Kenntnis setzen. In Fällen, in denen eine derartige Verabredung<br />

getroffen wurde, muss sich der Athlet vor dem Treffen vergewissern,<br />

dass hinsichtlich des vereinbarten Zeitpunktes und Ortes,<br />

an dem das Treffen stattfinden soll, keine Missverständnisse herrschen.<br />

Der Kontrolleur wird über die vereinbarte Zeit hinaus bis zu<br />

zwei Stunden warten. Ist der Athlet bis dahin nicht erschienen,<br />

wird dies als Fernbleiben vom Test gewertet;<br />

e) Weigert sich der Athlet, eine Probe abzugeben, muss ihm der Kontrolleur<br />

erklären, dass diese Weigerung so gewertet wird, als habe<br />

er sich geweigert, sich der Dopingkontrolle zu unterziehen, und er<br />

damit den gleichen Sanktionen unterliegt, die die Disziplinarregeln<br />

der <strong>IBU</strong> für erwiesenes Doping vorsehen. Weigert sich der Athlet<br />

dann <strong>im</strong>mer noch, eine Probe abzugeben, vermerkt dies der Kontrolleur<br />

in dem Dopingkontrollprotokoll, das er unterschreibt und<br />

den Athleten auffordert, ebenfalls zu unterschreiben. Weiterhin<br />

sollte der Kontrolleur darin auch jede andere Unregelmäßigkeit<br />

des Dopingkontrollverfahrens verzeichnen;<br />

f) Was den Transport der Proben zum Labor anbelangt, sollte der<br />

äußere Behälter möglichst nicht während der Überstellung geöffnet<br />

werden. Für eventuell erforderlich werdende Zollformalitäten stellt<br />

der Kontrolleur entsprechende Identifikationsaufkleber bereit.<br />

Durch das Öffnen des äußeren Behälters allein wird die Dopingkontrolle<br />

jedoch nicht ungültig.<br />

5/19 AUSGABE 2002


REGELN FÜR WAHLEN<br />

1. ALLGEMEINES<br />

Die Regeln für Wahlen gelten für Wahlen bei Kongressen.<br />

2. WAHLVORSCHLÄGE<br />

Wahlvorschläge müssen vom Präsidenten oder Generalsekretär des<br />

jeweiligen Nationalen Verbandes unterzeichnet sein.<br />

3. WAHLDURCHFÜHRUNG<br />

3.1 Die Durchführung der Wahl obliegt dem Wahlausschuss.<br />

3.2 Eine persönliche Anwesenheit des/der Kandidaten ist erwünscht,<br />

aber nicht erforderlich.<br />

3.3 Wahlen werden grundsätzlich in gehe<strong>im</strong>er Abst<strong>im</strong>mung unter Verwendung<br />

von St<strong>im</strong>mzetteln durchgeführt. Eine Wahl hat gehe<strong>im</strong> zu<br />

erfolgen, wenn dies ein ordentliches, st<strong>im</strong>mberechtigtes Mitglied verlangt.<br />

Dem Kongress bleibt es frei zu entscheiden, sie offen durchführen zu<br />

lassen.<br />

3.4 Wahlen werden grundsätzlich in der Reihenfolge der Festlegung in<br />

der Tagesordnung durchgeführt.<br />

3.5 Wahlen können getrennt für jede Funktion oder für ein Organ oder<br />

Komitee als Ganzes durchgeführt werden.<br />

4. WAHLERGEBNIS<br />

4.1 Wird für eine zu wählende Funktion nur ein Kandidat aufgestellt, ist<br />

dieser gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegebenen<br />

St<strong>im</strong>men erreicht. Erreicht er diese nicht, ist ein zweiter Wahlgang<br />

durchzuführen. Erreicht der Kandidat auch be<strong>im</strong> zweiten Wahlgang<br />

nicht die absolute Mehrheit, ist ein dritter Wahlgang anzusetzen. In<br />

diesem ist gewählt, wer 1/3 der abgegebenen St<strong>im</strong>men erreicht.<br />

4.2 Gibt es für eine zu wählende Funktion mehr als einen Kandidaten, so<br />

ist <strong>im</strong> ersten Wahlgang gewählt, wer die meisten St<strong>im</strong>men und<br />

damit gleichzeitig die absolute Mehrheit erreicht.<br />

Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen St<strong>im</strong>men,<br />

scheidet bei mehr als zwei Kandidaten der Kandidat mit den<br />

AUSGABE 2002 6/1<br />

REGELN FÜR WAHLEN


wenigsten St<strong>im</strong>men aus und die verbleibenden Kandidaten treten in<br />

einem weiteren Wahlgang erneut an. Das Verfahren wird so lange<br />

fortgesetzt, bis ein Kandidat mit einfacher Mehrheit gewählt ist.<br />

Gibt es bei zwei oder mehr als zwei Kandidaten St<strong>im</strong>mengleichheit,<br />

ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Bringt auch dieser kein anderes<br />

Ergebnis, wird die Wahl durch Los entschieden.<br />

4.3 Gibt es für ein zu wählendes Organ nur so viele Kandidaten, wie Personen<br />

in das Organ gewählt werden sollen, kann das betreffende<br />

Organ in einem Wahlvorgang gewählt werden.<br />

Die Mitglieder des Organs gelten als gewählt, wenn jeder Kandidat<br />

wenigstens eine gültige St<strong>im</strong>me erhalten hat.<br />

Erhält ein Kandidat keine gültige St<strong>im</strong>me, ist für die betreffende<br />

Funktion eine getrennte Wahl durchzuführen.<br />

4.4 Gibt es für ein zu wählendes Organ mehr Kandidaten als zu besetzende<br />

Stellen, dann sind <strong>im</strong> ersten Wahlgang die Kandidaten<br />

gewählt, die die meisten St<strong>im</strong>men auf sich vereinen und dabei<br />

gleichzeitig die absolute Mehrheit der abgegebenen St<strong>im</strong>men auf<br />

sich vereinen konnten.<br />

Ist für eine oder mehrere noch zu besetzende Funktion(en) in einem<br />

Organ ein zweiter Wahlgang erforderlich und verbleiben mehr als<br />

zwei Kandidaten, so scheidet der Kandidat, für den die wenigsten<br />

St<strong>im</strong>men abgegeben wurden, aus.<br />

Die noch verbleibenden Kandidaten treten erneut zur Wahl an. Das<br />

Verfahren wird solange fortgesetzt, bis in die noch zu besetzende<br />

Funktion eine Person mit einfacher Mehrheit der abgegebenen St<strong>im</strong>men<br />

gewählt ist.<br />

Bei St<strong>im</strong>mengleichheit um eine noch zu besetzende Funktion ist<br />

unter den Kandidaten eine Stichwahl erforderlich. Bringt auch sie<br />

kein anderes Ergebnis, entscheidet das Los.<br />

5. STIMMENZÄHLUNG<br />

5.1 Bei Wahlen zählen nur die gültigen abgegebenen St<strong>im</strong>men.<br />

5.2 Zur Erlangung der absoluten Mehrheit und der Zweidrittelmehrheit<br />

wird bei ungerader Zahl der abgegebenen St<strong>im</strong>men aufgerundet.<br />

5.3 Einfache Mehrheit bedeutet Mehrheit der abgegebenen St<strong>im</strong>men,<br />

auch wenn dies weniger als 50 % der abgegebenen St<strong>im</strong>men ist.<br />

Absolute Mehrheit bedeutet mehr als 50 % der abgegebenen St<strong>im</strong>men.<br />

6/2 AUSGABE 2002


REGELN<br />

FÜR DEN VORSTAND<br />

1. Der Vorstand ist zwischen den Kongresssitzungen für die <strong>Int</strong>ernationale<br />

Biathlon Union verantwortlich. Er handelt auf der Grundlage und gemäß<br />

der Verfassung der <strong>IBU</strong> sowie nach Entscheidungen des Kongresses.<br />

Der Vorstand ist befugt, zu seiner Unterstützung die Hilfe von Komitees,<br />

Koordinatoren und Fachberatern in Anspruch zu nehmen und<br />

bezüglich deren Tätigkeit Regeln zu erlassen.<br />

In dringenden Fällen ist der Vorstand befugt, die <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln,<br />

die <strong>IBU</strong> Antidopingregeln und andere <strong>IBU</strong> Regeln vorbehaltlich<br />

der Genehmigung durch den nächsten Kongress zu ändern.<br />

Der Vorstand ist zuständig für die Vergabe von <strong>IBU</strong> Lizenzen.<br />

2. Die Vorstandsmitglieder sind für ihre Komitees und für ihre Fachgebiete<br />

verantwortlich. Finanzielle Ausgaben für ihre Tätigkeiten dürfen<br />

sie nur innerhalb des vom Kongress beschlossenen Haushaltsplanes<br />

tätigen.<br />

3. Der 1. Vizepräsident ist zuständig für Ehrungen und vertritt den Präsidenten<br />

<strong>im</strong> Falle seiner/ihrer Abwesenheit.<br />

4. Der Vizepräsident, zuständig für Sport, ist die Verbindungsperson<br />

zum Technischen Komitee.<br />

Der Vizepräsident, zuständig für Entwicklung, ist Vorsitzender des<br />

Entwicklungskomitees.<br />

Der Vizepräsident, zuständig für Marketing, ist Vorsitzender des Marketingkomitees.<br />

Der Vizepräsident, zuständig für Information, ist Vorsitzender des<br />

Informationskomitees.<br />

Die Aufgaben des Vizepräsidenten für besondere Aufgaben werden<br />

über Vorstandsbeschluss von Fall zu Fall festgelegt.<br />

5. Sollten die Komitees in ihrer konstituierenden Sitzung nicht in der<br />

Lage sein, einen Vorsitzenden zu wählen, entscheidet der Vorstand,<br />

wer als Vorsitzender fungieren soll.<br />

6. Alle Verträge für die <strong>IBU</strong> sind durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten<br />

für Finanzen zu unterzeichnen. Der Vorstand ist über abge-<br />

AUSGABE 2002 7/1<br />

REGELN FÜR DEN VORSTAND


schlossene Verträge zu informieren. In Fällen, wo ein Vertragsabschluss<br />

den Haushalt der <strong>IBU</strong> negativ beeinflussen würde, hat die<br />

Information an den Vorstand vor Vertragsunterzeichnung zu erfolgen.<br />

7. Jedes Vorstandsmitglied hat vor der Durchführung von Dienstreisen<br />

und Anberaumung von Sitzungen, für die die <strong>IBU</strong> die Kosten zu tragen<br />

hat, den Vizepräsidenten für Finanzen zu konsultieren und den<br />

Generalsekretär zu verständigen.<br />

8. Der Vorstand beschließt, zu welchen Anlässen die <strong>IBU</strong> repräsentiert<br />

sein soll, wer aus dem Vorstand die <strong>IBU</strong> repräsentiert und wer zu<br />

offiziellen Einladungen für die <strong>IBU</strong> entsandt wird.<br />

9. Auf jeder Vorstandssitzung hat jedes Vorstandsmitglied einen mündlichen<br />

Kurzbericht über seine Arbeit in der zurückliegenden Periode<br />

abzugeben.<br />

10. Vorschläge für die Tagesordnung einer Vorstandssitzung sind durch<br />

die Vorstandsmitglieder bis spätestens 20 Tage vor der betreffenden<br />

Vorstandssitzung dem Generalsekretär schriftlich vorzulegen.<br />

11. Der Vorstand beschließt einen Zeitplan, nach dem jedes Vorstandsmitglied<br />

für den jeweiligen Kongress einen schriftlichen Bericht über die<br />

abgelaufenen 2 Jahre und einen Ausblick für die kommenden 2 Jahre<br />

in schriftlicher Form abzugeben hat.<br />

12. Die Mitglieder des Vorstandes können an allen Sitzungen von <strong>IBU</strong><br />

Komitees teilnehmen. Sie können bei diesen Sitzungen das Wort<br />

ergreifen, haben jedoch kein St<strong>im</strong>mrecht.<br />

7/2 AUSGABE 2002


REGELN FÜR<br />

DEN GENERALSEKRETÄR<br />

1. Der Generalsekretär erfüllt seine Funktion gemäß Artikel 8.3 der Verfassung<br />

der <strong>IBU</strong>. Er berichtet dem Präsidenten.<br />

2. Der Generalsekretär bereitet die Kongresse der <strong>IBU</strong> und die Sitzungen<br />

des Vorstandes vor.<br />

Nach Absprache mit dem Präsidenten verschickt der Generalsekretär<br />

die Einladungen zu Vorstandssitzungen zusammen mit der Tagesordnung<br />

an die Vorstandsmitglieder.<br />

Der Tagesordnung sind Vorschläge des Generalsekretärs bezüglich<br />

Entscheidungen zu best<strong>im</strong>mten Themen beizufügen.<br />

Bei den Sitzungen des Vorstandes fungiert der Generalsekretär als<br />

Sekretär.<br />

3. Der Generalsekretär koordiniert alle Sitzungen und Seminare der<br />

Organe der <strong>IBU</strong> und erstattet dem für Finanzen zuständigen Vizepräsidenten<br />

der <strong>IBU</strong> hinsichtlich geplanter finanzieller Ausgaben/Kosten<br />

für Sitzungen rechtzeitig vor Durchführung einer Sitzung<br />

Bericht.<br />

4. Der Generalsekretär verteilt die Post und die Informationen an die<br />

Vorstandsmitglieder und die Vorsitzenden der <strong>IBU</strong> Komitees, je nach<br />

Aufgabenstellung und Pflichten dieser Funktionäre.<br />

5. Der Generalsekretär ist verantwortlich für die Herausgabe und Verteilung<br />

des jährlichen Kalenders der <strong>IBU</strong>.<br />

6. Der Generalsekretär ist zuständig für das Archiv der <strong>IBU</strong>.<br />

7. Der Generalsekretär koordiniert alle an die Mitgliedsverbände der<br />

<strong>IBU</strong>, <strong>Int</strong>ernationalen Sportverbände und Partner der <strong>IBU</strong> weiterzugebenden<br />

Informationen.<br />

8. Nach Maßgabe des Präsidenten/Vorstandes n<strong>im</strong>mt der Generalsekretär<br />

an Sitzungen von <strong>IBU</strong> Organen, Sitzungen anderer Organe<br />

und an <strong>IBU</strong> Wettkämpfen teil.<br />

9. Der Generalsekretär ist verantwortlich für die Aktualisierung der <strong>IBU</strong><br />

Verfassung, der Wettkampfregeln und anderer Regeln der <strong>IBU</strong>, wobei<br />

AUSGABE 2002 8/1<br />

REGELN FÜR DEN GENERALSEKRETÄR


der Generalsekretär auf Weisung des Kongresses oder des Vorstandes<br />

handelt. Der Generalsekretär lässt diese Regeln in ausreichender<br />

Anzahl drucken und verteilen.<br />

8/2 AUSGABE 2002


REGELN FÜR<br />

DEN RECHTSAUSSCHUSS<br />

1. PFLICHTEN UND AUFGABEN DES RECHTSAUSSCHUSSES<br />

1.1 Der Rechtsausschuss ist das generelle beratende Gremium der <strong>IBU</strong><br />

und ihrer Organe in Rechtsfragen (Informationen, Empfehlungen,<br />

rechtliche Kontrolle von Vertragsprojekten, Regeln und Legislativakten<br />

der <strong>IBU</strong>).<br />

1.2 Der Rechtsausschuss beteiligt sich an der Entscheidung einzelner<br />

Fälle unter Beteiligung der <strong>IBU</strong>, entweder durch die Mitglieder des<br />

Rechtsausschusses in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Schiedsgerichts<br />

oder auf freiwilligen Antrag an den Rechtsausschuss.<br />

1.3 Ein Mitglied des Rechtsausschusses wird vom Rechtsausschuss zum<br />

Generalsekretär des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichtes gewählt.<br />

1.4 Der Rechtsausschuss ist das Verbindungsglied der <strong>IBU</strong> zum Rat des<br />

<strong>Int</strong>ernationalen Sportgerichts /Lausanne (ICAS).<br />

1.5 Der Rechtausschuss ist zuständig für die Ausbildung der Funktionäre<br />

der <strong>IBU</strong> in rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Rechtsunterricht für<br />

Kampfrichter, Technische Delegierte der <strong>IBU</strong> etc. <strong>im</strong> Rahmen von<br />

Seminaren).<br />

1.6 Der Rechtsausschuss fungiert auf Antrag als Vermittler in Rechtsstreitigkeiten<br />

(z.B. Auslegung der Verfassung) zwischen verschiedenen<br />

Organen oder Komitees der <strong>IBU</strong> oder ihrer Mitglieder, wenn diese<br />

nicht dem Schiedsgericht vorgelegt werden.<br />

2. VERTEILUNG DER VERANTWORUNGSBEREICHE<br />

ZWISCHEN DEN MITGLIEDERN DES RECHTSAUSSCHUSSES<br />

2.1 Jedes Mitglied des Rechtsausschusses ist automatisch Angehöriger<br />

der Liste der Schiedsrichter, die die Grundlage des Schiedsgerichts bildet.<br />

Die weiteren Angehörigen der Liste der Schiedsrichter werden<br />

durch die Mitglieder der <strong>IBU</strong> nominiert (jedes Mitglied nominiert zwei<br />

Schiedsrichter).<br />

2.2 Jeder Angehörige des Rechtsausschusses ist berechtigt, <strong>im</strong> Namen<br />

AUSGABE 2002 9/1<br />

REGELN FÜR DEN RECHTSAUSSCHUSS


des Rechtsausschusses beratend tätig zu werden. Jedes Mitglied<br />

informiert die anderen Ausschussmitglieder baldmöglichst über den<br />

<strong>im</strong> Namen des Ausschusses getätigten Beistand. Bei jeder Sitzung<br />

des Rechtsausschusses wird regelmäßig Bericht erstattet.<br />

Sollte es als notwendig erachtet werden, kann mittels Telefon, Fax<br />

oder E-mail versucht werden, unmittelbar eine gemeinsame Entscheidung<br />

herbeizuführen.<br />

2.3 Unter Berücksichtigung der speziellen beruflichen Erfahrung der Mitglieder<br />

des Rechtausschusses werden die Aufgaben wie folgt aufgeteilt:<br />

2.3.1 Ein Mitglied ist verantwortlich für Rechtsfragen betreffend andere<br />

internationale Sportarten (z.B. IOC, ISU, CAS) und wird gewählt, als<br />

Generalsekretär des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichts zu fungieren;<br />

2.3.2 Ein Mitglied ist zuständig für Angelegenheiten bezüglich der Verfassung<br />

sowie vergleichender Fragen <strong>im</strong> öffentlichen und Völkerrecht<br />

(z.B. Sitz der <strong>IBU</strong> und nationale Gesetzgebung, rechtliche Harmonisierung<br />

der Verfassung und Regeln der <strong>IBU</strong>);<br />

2.3.3 Ein Mitglied ist zuständig für Haftungsfragen, Verträge mit Organisationskomitees<br />

und Pflichten der Athleten;<br />

2.3.4 Ein Mitglied ist zuständig für Fragen <strong>im</strong> Bereich Marketing und Fernsehrechte<br />

der <strong>IBU</strong>.<br />

3. VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

3.1 Sitzungen des Rechtsausschusses finden statt, wann <strong>im</strong>mer erforderlich,<br />

in der Regel zwe<strong>im</strong>al jährlich. Die Sitzungen werden dem Vorstand<br />

<strong>im</strong> Voraus angekündigt. Der Vorstand bevorzugt die Durchführung<br />

von Sitzungen anlässlich Veranstaltungen der <strong>IBU</strong>.<br />

Die Kosten für die Sitzungen werden von der <strong>IBU</strong> getragen.<br />

3.2 Die Mitglieder des Rechtsausschusses nehmen ihre Aufgaben <strong>im</strong><br />

Namen des Rechtsausschusses ehrenhalber wahr, es sei denn die<br />

Komplexität eines zu lösenden rechtlichen Problems erfordert ein<br />

Fachwissen, das einen normalen Gang der rechtlichen Beistandstätigkeit<br />

übersteigt. Andererseits werden die Angehörigen des Rechtsausschusses<br />

von oder <strong>im</strong> Namen der <strong>IBU</strong> abgesichert gegen Ausgaben,<br />

Verfügungen, Geldstrafen und Beträge die gegen einen oder alle als<br />

Teil eines schwebenden oder abgeschlossenen Verfahrens, Rechts-<br />

9/2 AUSGABE 2002


streits oder Verfahrens zivilrechtlicher, strafrechtlicher, administrativer<br />

oder untersuchender Art aus dienstlichen Gründen verhängt wurden,<br />

falls dabei in gutem Glauben und nicht gegen die <strong>Int</strong>eressen der <strong>IBU</strong><br />

gehandelt wurde. Diese vorstehende Absicherung soll auch weiterhin<br />

gelten für eine Person, die nicht mehr Mitglied des Rechtsausschusses<br />

ist, und soll ihren Erben und Testamentsvollstreckern zugute kommen.<br />

3.3 Entscheidungen des Rechtsausschusses werden in allseitiger Zust<strong>im</strong>mung<br />

gefasst.<br />

3.4 Durch den Vorsitzenden wird bei jeder Sitzung ein Protokoll verfasst,<br />

das den anderen Mitgliedern des Rechtsausschusses und dem Vorstand<br />

über den Generalsekretär innerhalb eines Monats nach Sitzungsende<br />

zugeht. Das Protokoll wird bei der nächsten Sitzung zur<br />

Zust<strong>im</strong>mung vorgelegt.<br />

3.5 Vorschläge <strong>im</strong> Namen des Rechtsausschusses, die auszuarbeiten sich<br />

ein Mitglied bereiterklärt hat, sowie individuelle Kommentare oder<br />

Entscheidungen <strong>im</strong> Namen des Ausschusses gehen den anderen Mitgliedern<br />

bis zehn Tage vor der nächsten Sitzung zu.<br />

AUSGABE 2002 9/3<br />

REGELN FÜR DEN RECHTSAUSSCHUSS


REGELN FÜR DAS<br />

TECHNISCHE KOMITEE<br />

1. EINLEITUNG<br />

Das Technische Komitee (TK) ist das gewählte Gremium internationaler<br />

Experten, das sich <strong>im</strong> Auftrag der <strong>IBU</strong> mit technischen Angelegenheiten<br />

des Biathlonsports befasst.<br />

2. GRUNDLAGE<br />

Das TK ist eingerichtet und fungiert gemäß Artikel 9.1 und 9.3 a)<br />

der Verfassung der <strong>IBU</strong>.<br />

3. WAHL UND AMTSDAUER<br />

Die Mitglieder des TK werden vom Kongress der <strong>IBU</strong> einzeln für eine<br />

Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Während des Zeitraums ihrer<br />

Mitgliedschaft <strong>im</strong> TK können die Mitglieder zur Bekleidung verschiedener<br />

interner Positionen innerhalb des TK gewählt oder best<strong>im</strong>mt<br />

werden.<br />

4. MANDAT UND ZUSTÄNDIGKEITEN<br />

Das TK führt seine Geschäfte entsprechend den Weisungen des Vorstands,<br />

insbesondere des Vizepräsidenten Sport. Unter Wahrung<br />

deren Hoheit ist das TK in erster Linie zuständig für technische und<br />

das Material betreffende Angelegenheiten des Biathlonsports einschließlich<br />

der Umsetzung der vom Kongress und vom Vorstand festgelegten<br />

politischen Anleitungen. Bei seiner Arbeit unterliegt das TK<br />

den Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> Verfassung und aller weiteren <strong>IBU</strong> Regeln.<br />

5. ORGANISATORISCHE STRUKTUR<br />

5.1 Zusammensetzung<br />

Das TK der <strong>IBU</strong> besteht aus 10 Mitgliedern mit einem aus ihrer Mitte<br />

von ihnen gewählten Vorsitzenden. Unter den 10 Mitgliedern des TK<br />

werden Mitglieder für die folgenden internen Komiteepositionen<br />

best<strong>im</strong>mt:<br />

a) Vorsitzender;<br />

b) Vorsitzende TK Subkomitees;<br />

c) TK Sekretär;<br />

d) Mitglieder der TK Subkomitees;<br />

e) Verbindungspersonen und Sonderprojekte.<br />

AUSGABE 2002 10/1<br />

REGELN FÜR DAS TECHNISCHE KOMITEE


Das TK ist auch befugt, falls erforderlich, Mitglieder oder Nichtmitglieder<br />

zu best<strong>im</strong>men oder zu wählen, um andere Komiteefunktionen zu<br />

erfüllen.<br />

Der Vorsitzende des TK kann, wann und wo <strong>im</strong>mer erforderlich, vom<br />

Vorstand bezüglich aller in den Aufgabenbereich des TK fallenden<br />

Angelegenheiten gehört werden.<br />

5.2 Subkomitees<br />

Das TK umfasst in der Regel die folgenden Subkomitees und Verbindungsfunktionen:<br />

a) Wettkampf;<br />

b) Kampfrichter;<br />

c) Regeln;<br />

d) Material;<br />

e) Sommerbiathlon;<br />

f) Archery Biathlon;<br />

g) Beziehung zu Trainern.<br />

Die Subkomitees und Verbindungspositionen können vom TK je nach<br />

Erfordernis aufgelöst oder gestrichen werden.<br />

5.3 Verbindung zum Vorstand<br />

Der <strong>IBU</strong> Vizepräsident Sport und der <strong>IBU</strong> Sportdirektor fungieren als<br />

unmittelbare Bindeglieder zwischen dem Vorstand und dem TK und<br />

sind berechtigt, an allen Sitzungen des TK mit Rederecht, aber ohne<br />

St<strong>im</strong>mrecht, teilzunehmen. Der Vorsitzende des TK kann vom Vorstand<br />

bezüglich aller in den Aufgabenbereich des TK fallenden Angelegenheiten<br />

mittels E-Mail, Telefon, Fax oder, auf Einladung des Präsidenten<br />

persönlich vortragend, gehört werden.<br />

6. BESONDERE PFLICHTEN UND AUFGABEN DES TK<br />

Im Rahmen seines allgemeinen Mandats erfüllt das TK, wie in der<br />

Verfassung der <strong>IBU</strong> und in den Regeln der <strong>IBU</strong> - insbesondere den<br />

<strong>IBU</strong> Wettkampfregeln - festgelegt, sowie gemäß Ziffer 4 oben folgende<br />

besondere Aufgaben:<br />

a) entwickelt und formuliert die Regeln für das TK zur Entscheidung<br />

durch den Vorstand, formuliert und entscheidet Regeln für seine<br />

Subkomitees und den TK Vorsitzenden und den TK Sekretär; falls<br />

erforderlich kurz- und langfristige Pläne des TK und der Subkomitees;<br />

b) untersucht, erforscht, entwickelt, formatiert und schreibt fort die<br />

<strong>IBU</strong> Wettkampfregeln; schlägt erforderliche oder entwicklungsbedingte<br />

Regeländerungen gegenüber dem Vorstand vor und koordi-<br />

10/2 AUSGABE 2002


niert mit dem Generalsekretär die Herstellung und Verteilung der<br />

Regeln und deren Änderungen;<br />

c) führt durch, n<strong>im</strong>mt wahr und koordiniert die Ausbildung, Prüfung,<br />

Qualifikation und Lizenzvergabe für die Technischen Delegierten<br />

und <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter und die Empfehlung für die<br />

Ernennung der Technischen Delegierten und <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter<br />

für alle <strong>IBU</strong> Veranstaltungen;<br />

d) bearbeitet Bewerbungen bezüglich internationaler Biathlonveranstaltungen<br />

einschließlich WM, Jug/Jun WM, Sommerbiathlon WM,<br />

Archery Biathlon WM, WC, KM, KC und anderer internationaler Veranstaltungen<br />

und Spiele <strong>im</strong> Hinblick auf das jährliche zeitliche Programm,<br />

auf Programme und Wettkämpfe für Veranstaltungen, Ausrichter<br />

von Veranstaltungen und Veranstaltungsorte und macht diesbezüglich<br />

Empfehlungen gegenüber dem Vorstand;<br />

e) unterstützt nach Anleitung des Vorstands bei der Inspektion und<br />

Lizenzvergabe für Wettkampfanlagen und führt ein Referenzbuch<br />

aller wichtigen Biathloneinrichtungen der Welt;<br />

f) untersucht, erforscht, entwickelt und überwacht Angelegenheiten<br />

der Wettkampfausrüstung; überwacht und verteilt den Materialkatalog<br />

der <strong>IBU</strong> (Anhang A); überprüft, genehmigt oder verwirft neue<br />

Ausrüstung und neues Material und macht Vorschläge bezüglich<br />

Materialfragen;<br />

g) hält Verbindung zu internen und externen Personen und Stellen<br />

wie Trainer, andere <strong>IBU</strong> Komitees und Hersteller von Ausrüstung;<br />

h) stellt sicher die Sicherheit des Biathlonsports für Wettkämpfer,<br />

Betreuungspersonal der Mannschaften, Dienstpersonal der Ausrichter,<br />

Medien und Zuschauer sowie den Schutz der Umwelt;<br />

i) untersucht, erforscht, entwickelt und überprüft den Biathlonsport<br />

und der Definition nach verwandte Sportarten;<br />

j) führt Sitzungen, Seminare und weitere Tätigkeiten zur Erfüllung<br />

der übertragenen Aufgaben durch und hält, soweit wie für die<br />

Erfüllung der Aufgaben erforderlich, Verbindung zu anderen Komitees<br />

der <strong>IBU</strong> und Organisationen außerhalb der Union.<br />

7. SITZUNGEN<br />

7.1 Sitzungshäufigkeit<br />

Das TK tritt in der Regel zwe<strong>im</strong>al jährlich zusammen. Jede weitere<br />

Sitzung, aus der sich für die <strong>IBU</strong> finanzielle Konsequenzen ergeben,<br />

muss vom Vorstand genehmigt werden. Das Gleiche gilt auch für Sitzungen<br />

der Subkomitees.<br />

AUSGABE 2002 10/3<br />

REGELN FÜR DAS TECHNISCHE KOMITEE


7.2 Einberufung und Bekanntgabe einer Sitzung<br />

Die offizielle Einladung zu einer Sitzung des TK der <strong>IBU</strong> muss durch<br />

den Vorsitzenden des TK in schriftlicher Form mindestens 30 Tage<br />

vor der Sitzung an alle Mitglieder erfolgen. In der Regel werden Zeitraum<br />

und Ort der nächsten Sitzung vom TK bereits bei der vorhergehenden<br />

Sitzung festgelegt.<br />

7.3 Teilnahme<br />

Alle Mitglieder des TK haben das Recht und die Pflicht, an allen offiziellen<br />

TK Sitzungen teilzunehmen. Darüber hinaus hat jedes Mitglied<br />

des Vorstands das Recht, in einer ex officio Funktion teilzunehmen.<br />

Der Vorsitzende des TK ist auch berechtigt, soweit erforderlich, andere<br />

Personen zur Teilnahme einzu<strong>laden</strong>.<br />

7.4 Tagesordnung<br />

In der Regel erstellt der Vorsitzende des TK in Absprache mit den TK<br />

Mitgliedern die Tagesordnung für eine Sitzung. Vor Beginn der Arbeit<br />

einer Sitzung muss die Tagesordnung für die Sitzung auf dieser<br />

genehmigt werden. Zusätzliche Tagesordnungspunkte können mit<br />

Zust<strong>im</strong>mung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder jederzeit<br />

während der Sitzung aufgenommen werden. Die Tagesordnung und<br />

das Protokoll müssen von der Geschäftsstelle der <strong>IBU</strong> verteilt werden.<br />

7.5 Arbeitssprache<br />

Die Arbeitssprache für die TK Sitzungen wird durch Mehrheitsbeschluss<br />

der anwesenden Mitglieder bei der ersten Sitzung des TK<br />

festgelegt. Ein Antrag auf Änderung der Arbeitssprache des TK kann<br />

bei jeder offiziellen Sitzung des TK gestellt werden und wird durch<br />

Mehrheitsentscheid der anwesenden Mitglieder festgelegt. Eine Übersetzung<br />

in andere Sprachen bei TK Sitzungen kann, falls erforderlich<br />

und möglich, erfolgen.<br />

7.6 Anträge<br />

Entscheidungen dürfen bei Sitzungen nur mit Hilfe von Anträgen herbeigeführt<br />

werden, die mündlich oder schriftlich gestellt werden können<br />

und über die abzust<strong>im</strong>men ist. Um die Vorbereitung zu ermöglichen,<br />

können Anträge bereits vor der Sitzung gestellt werden, jedoch<br />

ist dies auch jederzeit während der Sitzung möglich. Alle wichtigen<br />

bei TK Sitzungen gestellte Anträge müssen vor der Abst<strong>im</strong>mung<br />

schriftlich festgehalten werden. Unmittelbar vor der Abst<strong>im</strong>mung ist<br />

der schriftliche Antrag den Mitgliedern wörtlich zu verlesen.<br />

10/4 AUSGABE 2002


Der genaue Wortlaut des Antrags – angenommen oder abgelehnt –<br />

ist <strong>im</strong> Protokoll festzuhalten. Änderungen zu einem Antrag sind mit<br />

Zust<strong>im</strong>mung des Antragstellers zulässig.<br />

7.7 Beschlussfähigkeit<br />

Die Beschlussfähigkeit einer ordentlich einberufenen offiziellen Sitzung<br />

ist gegeben, wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend<br />

sind.<br />

7.8 Protokoll<br />

Vom Sekretär des TK oder in seiner Abwesenheit von einem vom Vorsitzenden<br />

best<strong>im</strong>mten Mitglied muss ein schriftlicher Bericht bezüglich<br />

der Arbeit in der Sitzung – insbesondere hinsichtlich der angenommenen<br />

oder abgelehnten Anträge – geführt werden. Die Protokolle<br />

aller offiziellen Sitzungen des TK sind innerhalb von 14 Tagen<br />

nach Sitzungsende an die Geschäftsstelle der <strong>IBU</strong> zu senden, um<br />

vom Generalsekretär der <strong>IBU</strong> gemäß den Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> verteilt<br />

zu werden.<br />

8. FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN<br />

Allen TK Mitgliedern sind von der <strong>IBU</strong> die ihnen durch eine Teilnahme<br />

an einer ordentlich genehmigten Sitzung entstandenen Kosten auf<br />

der Grundlage der <strong>IBU</strong> Reisekostenregeln zu erstatten.<br />

9. PFLICHTEN DER TK MITGLIEDER<br />

Alle TK Mitglieder sind bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten als Mitglieder<br />

des TK verpflichtet, in gutem Glauben und mit gesundem<br />

Menschenverstand <strong>im</strong> besten <strong>Int</strong>eresse der <strong>IBU</strong> und des Biathlonsports<br />

zu handeln.<br />

10. RECHTLICHE HAFTUNG<br />

Die <strong>IBU</strong> trägt die Haftung für die Mitglieder des TK auf der Grundlage<br />

des Artikels 11 der Verfassung der <strong>IBU</strong>.<br />

AUSGABE 2002 10/5<br />

REGELN FÜR DAS TECHNISCHE KOMITEE


REGELN FÜR DAS<br />

MEDIZINISCHE KOMITEE<br />

1. EINFÜHRUNG<br />

Das Medizinische Komitee (MK) der <strong>IBU</strong> ist ein durch den Vorstand<br />

der <strong>IBU</strong> ernanntes Komitee zum Zwecke der Beratung und Hilfestellung<br />

sowie Kontrolle des durch die <strong>IBU</strong> vertretenen Biathlonsports in<br />

medizinischen Angelegenheiten.<br />

2. GRUNDLAGEN<br />

Das Medizinische Komitee der <strong>IBU</strong> gründet sich auf Artikel 9.2 und<br />

9.3 b) der Verfassung der <strong>IBU</strong>.<br />

Darüber hinaus sind die Achtung der menschlichen Würde und der<br />

medizinischen Ethik zum Wohle der <strong>IBU</strong> Sportler Grundlage der<br />

Arbeit des Medizinischen Komitees.<br />

3. AUFGABEN<br />

3.1 Zu den allgemeinen Aufgaben des MK zählen die Erarbeitung von<br />

Vorschlägen an den Vorstand, die die medizinischen Grundlagen für<br />

eine vernünftige Ausübung des Biathlonsports schaffen, sowie die <strong>im</strong><br />

Auftrage der <strong>IBU</strong> durchzuführenden Maßnahmen zur Sicherstellung<br />

dieser Grundlagen. Für diese Belange arbeitet das MK eng mit dem<br />

MK des IOC zusammen.<br />

3.2 Zu den speziellen Aufgaben des MK zählen:<br />

a) Die Organisation und/oder Durchführung der in den Antidopingregeln<br />

festgelegten Doping- und Blutkontrollen;<br />

b) Die Überprüfung und Weiterentwicklung des die Aufgaben des MK<br />

betreffenden <strong>IBU</strong> <strong>Regelwerk</strong>es;<br />

c) Die Beratung des Vorstandes in medizinischen Fragen und des TK<br />

in medizinischen Fragen der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln;<br />

d) Die Unterstützung und Information der <strong>IBU</strong> Mitgliedsverbände in<br />

relevanten sportmedizinischen Fragen;<br />

f) Die Durchführung von Sitzungen, Seminaren und sonstigen Aktivitäten,<br />

die der Erfüllung dieser Aufgaben des MK dienen.<br />

AUSGABE 2002 11/1<br />

REGELN FÜR DAS MEDIZINISCHE KOMITEE


4. ORGANISATIONSSTRUKTUR<br />

Das MK der <strong>IBU</strong> besteht aus 5 Mitgliedern. Die Mitglieder wählen<br />

aus ihrer Reihe auf Grundlage der <strong>IBU</strong> Wahlordnung die folgenden<br />

Positionen:<br />

a) Vorsitzender des MK;<br />

b) Stellvertretender Vorsitzender des MK.<br />

Die Wahl wird von einem Mitglied des Vorstandes der <strong>IBU</strong> geleitet.<br />

5. DURCHFÜHRUNG VON SITZUNGEN<br />

5.1 Zur Durchführung seiner Aufgaben muss das MK Sitzungen durchführen.<br />

Normalerweise sollten 2 Sitzungen pro Jahr durchgeführt<br />

werden. Abgesehen hiervon sollte bei verschiedenen Wettkämpfen<br />

die Möglichkeit genutzt werden, mit den anwesenden Mitgliedern<br />

des MK ein Treffen durchzuführen. Offizielle Sitzungen müssen nach<br />

Terminabsprache durch eine Einladung an alle Mitglieder bekannt<br />

gemacht werden. Sie müssen durch den Vorsitzenden oder bei Verhinderung<br />

durch seinen Stellvertreter geleitet werden.<br />

5.2 Einladungen zu den offiziellen Sitzungen müssen allen MK Mitgliedern<br />

mit der Tagesordnung spätestens 60 Tage vor dem Sitzungstermin<br />

schriftlich zugehen; es sei denn, dass sämtliche Mitglieder des<br />

MK auf Einhaltung der Ladungsfrist verzichten. Soweit möglich, sollte<br />

der Termin bei der vorherigen Sitzung abgesprochen werden. Bei<br />

Bedarf kann der Vorsitzende andere Personen zur Teilnahme an der<br />

Sitzung ein<strong>laden</strong>.<br />

5.3 Beschlüsse werden durch offene Abst<strong>im</strong>mungen gefasst. Auf Wunsch<br />

eines Mitgliedes muss gehe<strong>im</strong> abgest<strong>im</strong>mt werden. Zur Annahme<br />

genügt die einfache Mehrheit, wobei bei St<strong>im</strong>mengleichheit die St<strong>im</strong>me<br />

des Vorsitzenden doppelt zählt. Für die Gültigkeit der Beschlüsse<br />

müssen mindestens 3 Mitglieder anwesend sein.<br />

5.4 Der Generalsekretär der <strong>IBU</strong> erstellt ein Protokoll der Sitzung in<br />

Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden des MK. Der GS stellt die<br />

Verbreitung an die Mitglieder des MK und an die <strong>IBU</strong> Organe sowie<br />

an die Nationalen Verbände sicher.<br />

6. FINANZEN<br />

Kosten und Aufwendungen, die den Mitgliedern des MK in Ausübung<br />

ihrer Tätigkeit entstehen, werden gemäß den Reisekostenregeln der<br />

<strong>IBU</strong> erstattet.<br />

11/2 AUSGABE 2002


7. PFLICHTEN DER MK MITGLIEDER<br />

Alle Mitglieder des MK sind verpflichtet, ihren Aufgaben nach bestem<br />

Wissen und Gewissen nachzukommen. Die <strong>Int</strong>eressen der <strong>IBU</strong> und<br />

des Biathlonsports müssen nach innen wie nach außen angemessen<br />

vertreten werden.<br />

8. RECHTLICHE VERANTWORTUNG<br />

Die <strong>IBU</strong> trägt die Haftung für die Mitglieder des Medizinischen Komitees<br />

auf Grundlage von Artikel 11 der Verfassung der <strong>IBU</strong>.<br />

AUSGABE 2002 11/3<br />

REGELN FÜR DAS MEDIZINISCHE KOMITEE


REGELN FÜR DAS<br />

MARKETINGKOMITEE<br />

1. ALLGEMEINES<br />

Das Marketingkomitee setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen.<br />

Zwei der Mitglieder werden vom Vorstand ernannt. Der Vorsitzende<br />

ist der Vizepräsident für Marketing.<br />

Das Marketingkomitee kann gemäß Artikel 9.3e) der Verfassung bei<br />

Bedarf Sachverständige zu seinen Sitzungen hinzuziehen.<br />

2. MANDAT<br />

Diese Ordnung unterliegt der Verfassung der <strong>IBU</strong> sowie den Regeln<br />

der <strong>IBU</strong>.<br />

3. SITZUNGEN<br />

Das Marketingkomitee tritt in der Regel einmal jährlich zu einer Sitzung<br />

zusammen. Der Präsident und der Vizepräsident für Finanzen<br />

werden zu diesen Sitzungen einge<strong>laden</strong>.<br />

4. PFLICHTEN UND AUFGABEN<br />

4.1 Das Marketingkomitee ist verantwortlich für die Vermarktung der <strong>IBU</strong><br />

gemäß den vom Kongress und dem Vorstand erteilten Aufträgen.<br />

4.2 Das Marketingkomitee hat jedes Jahr vor dem 1. September einen<br />

Arbeitsplan und eine Aufstellung über benötigte Haushaltsmittel vorzulegen.<br />

4.3 Das Marketingkomitee hat darüber hinaus in enger Zusammenarbeit<br />

mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten für Finanzen folgende<br />

spezielle Aufgaben zu erfüllen:<br />

- Finden eines Hauptsponsors;<br />

- Finden von Präsentingsponsoren;<br />

- Vorbereiten von Verkaufspaketen und Marketingvorschlägen sowie<br />

Kontakte zu Sponsoren und Agenturen;<br />

- Finden von Partnern;<br />

- Vorbereiten von Marketingverträgen;<br />

- Organisation von Empfängen und Presseveranstaltungen für die<br />

Sponsoren;<br />

AUSGABE 2002 12/1<br />

REGELN FÜR DAS MARKETINGKOMITEE


- Durchführung der Werbung für die <strong>IBU</strong>;<br />

- Sicherstellung, so weit als möglich, daß die Ausrichter von <strong>IBU</strong><br />

Wettkämpfen die Werbebest<strong>im</strong>mungen und Verträge beachten.<br />

5. BEWERTUNG<br />

Das Marketingkomitee hat die Ergebnisse der Marketingtätigkeiten<br />

jährlich zu bewerten und dem Vorstand Bericht zu erstatten.<br />

12/2 AUSGABE 2002


REGELN FÜR DAS<br />

ENTWICKLUNGSKOMITEE<br />

1. Das Entwicklungskomitee konstituiert sich nach Artikel 9.2c) und<br />

Artikel 9.3d) der Verfassung der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union.<br />

2. Das Entwicklungskomitee setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen.<br />

Vorsitzender des Komitees ist der Vizepräsident für Entwicklung. Es<br />

tagt in einer um drei Vertreter der Kontinente, in denen nationale<br />

Biathlonverbände existieren, erweiterten Zusammensetzung.<br />

3. Das Entwicklungskomitee hat folgende Aufgaben:<br />

a) Entwicklung des Biathlonsports bei allen Mitgliedern der <strong>IBU</strong>;<br />

b) Beschaffung von Material und finanzieller Unterstützung sowie<br />

von Informationen für die Entwicklungsstaaten;<br />

c) Unterstützung der internen Entwicklung der <strong>IBU</strong>;<br />

d) Durchführung von anderen Aufgaben, falls vom Vorstand oder<br />

Kongress gefordert.<br />

4. Das Entwicklungskomitee tritt etwa einmal jährlich an einem für alle<br />

Mitglieder passenden Ort und Zeitpunkt zusammen. Bei jeder Sitzung<br />

wird ein Protokoll erstellt.<br />

5. Die Verfahren zur Einberufung von Sitzungen, Reisebest<strong>im</strong>mungen,<br />

die Festlegung der Arbeitssprache, die Verteilung des Protokolls und<br />

die Rückerstattung von Ausgaben richten sich nach den <strong>IBU</strong> Regeln<br />

für Reisekosten.<br />

AUSGABE 2002 13/1<br />

REGELN FÜR DAS ENTWICKLUNGSKOMITEE


REGELN FÜR DAS<br />

INFORMATIONSKOMITEE<br />

1. ORGANISATION DES KOMITEES<br />

Auf der Grundlage der Verfassung der <strong>IBU</strong> hat das Informationskomitee<br />

3 Mitglieder. Vorsitzender ist der Vizepräsident für Information, der<br />

vom Kongress gewählt wird.<br />

Die zwei weiteren Mitglieder werden vom <strong>IBU</strong> Vorstand ernannt.<br />

Auf Vorschlag der Mitglieder des Informationskomitees und mit<br />

Zust<strong>im</strong>mung des <strong>IBU</strong> Vorstandes können Experten ohne St<strong>im</strong>mrecht<br />

zu den Sitzungen hinzugezogen werden.<br />

2. AUFGABEN DES KOMITEES<br />

Die konkreten Aufgaben des Informationskomitees beziehen sich in<br />

erster Linie auf die interne und externe Weitergabe von Informationen.<br />

Zu veröffentlichen bzw. weiterzugeben sind Informationen über:<br />

- das innere Sportleben der <strong>IBU</strong>;<br />

- die Sportler der <strong>IBU</strong>;<br />

- die Trainer und Mannschaftsleiter;<br />

- die Kontakte zu anderen Sportarten;<br />

- die Zusammenarbeit mit den <strong>Int</strong>ernationalen Sport- und Sportinformationsorganisationen;<br />

- Sponsoren bzw. Partner der <strong>IBU</strong>;<br />

- die Austragungsorte der wichtigsten <strong>IBU</strong> Veranstaltungen;<br />

- die <strong>IBU</strong> Führungsorgane, <strong>IBU</strong> Komitees, die <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle;<br />

- die Technischen Delegierten und <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter der<br />

<strong>IBU</strong>;<br />

- die Mitgliedsverbände der <strong>IBU</strong> und Regionale Verbände.<br />

Das Informationskomitee hält regelmäßigen Kontakt zu Massenmedien<br />

und steuert die Belieferung der Massenmedien mit wichtigen<br />

Informationen aus der <strong>IBU</strong>.<br />

3. ARBEITSREGELUNG<br />

3.1 Das Informationskomitee führt jährlich zwe<strong>im</strong>al eine Sitzung durch;<br />

mindestens 30 Tage vor Beginn der Wettkampfsaison (erster Weltcup)<br />

und spätestens 30 Tage nach Abschluss der Wettkampfsaison.<br />

AUSGABE 2002 14/1<br />

REGELN FÜR DAS INFORMATIONSKOMITEE


3.2 Ort und Zeitpunkt der Sitzung legt der Vorsitzende auf der Grundlage<br />

der vorhandenen Haushaltsmittel und nach Zust<strong>im</strong>mung durch den<br />

Vizepräsidenten für Finanzen fest.<br />

3.3 Das Komitee ist beschlussfähig, wenn mindestens der Vorsitzende<br />

und ein weiteres Mitglied anwesend sind. Entscheidungen werden<br />

mit einfacher Mehrheit getroffen.<br />

3.4 Über die Sitzungen des Informationskomitees ist ein Protokoll anzufertigen,<br />

das innerhalb von 14 Tagen dem Generalsekretär der <strong>IBU</strong><br />

zur internen Verteilung vorzulegen ist.<br />

3.5 Für die Erstellung und den Versand des <strong>IBU</strong> Magazins Biathlonworld<br />

ist der Vorsitzende des Informationskomitees verantwortlich.<br />

3.6 Der Vorsitzende des Informationskomitees repräsentiert die <strong>IBU</strong> bei<br />

den Medien, falls dies nicht vom Präsidenten oder vom 1. Vizepräsidenten<br />

der <strong>IBU</strong> wahrgenommen wird. Er hält engen Kontakt zur<br />

AIPS.<br />

Bei Anwesenheit an <strong>IBU</strong> Veranstaltungen sorgt er für die unmittelbare<br />

Übermittlung der offiziellen Wettkampfergebnisse an die Medienpartner<br />

der <strong>IBU</strong>.<br />

14/2 AUSGABE 2002


REGELN FÜR DAS<br />

ATHLETENKOMITEE<br />

1. ALLGEMEINES<br />

1.1 Das Athletenkomitee setzt sich aus zwei weiblichen und zwei männlichen<br />

Athleten zusammen, die vom Vorstand auf Vorschlag der Athleten/Athletinnen<br />

bestätigt werden. Die Aufgaben des Athletenkomitees<br />

werden in den Regeln des Athletenkomitees festgelegt.<br />

1.2 Das Athletenkomitee soll ein Bindeglied zwischen den aktiven Sportlerinnen/Sportlern<br />

und den Organen der <strong>IBU</strong> sein.<br />

1.3 Das Athletenkomitee ist frei in seiner Arbeit und unterliegt keinem<br />

direkten Einfluss eines anderen Organs der <strong>IBU</strong>.<br />

2. AUSWAHLVERFAHREN DURCH DIE ATHLETEN<br />

2.1 Spätestens am Tag der Eröffnung der <strong>IBU</strong> Weltmeisterschaft holt der<br />

Generalsekretär bei den Athleten und Athletinnen Vorschläge für die<br />

Benennung von männlichen und weiblichen Athleten in das Athletenkomitee<br />

ein.<br />

2.2 Auf der Grundlage der Teilnehmerliste für Athleten erstellt der GS ein<br />

Wählerverzeichnis.<br />

2.3 Auf der Grundlage der eingesammelten Vorschläge erstellt der GS je<br />

einen St<strong>im</strong>mzettel für männliche und weibliche Kandidaten.<br />

2.4 An Trainingstagen werden alle Athleten und Athletinnen auf der<br />

Grundlage des Wählerverzeichnisses um Abst<strong>im</strong>mung für 2 männliche<br />

und 2 weibliche Kandidaten gebeten. Dazu hat jeder St<strong>im</strong>mberechtigte<br />

2 St<strong>im</strong>men.<br />

Athleten können nur für männliche Kandidaten und Athletinnen nur<br />

für Kandidatinnen st<strong>im</strong>men.<br />

2.5 Die zwei Athleten und zwei Athletinnen, die die meisten St<strong>im</strong>men<br />

erhalten haben, werden dem Vorstand zur Berufung in das Athletenkomitee<br />

vorgeschlagen.<br />

2.6 Im übrigen finden die <strong>IBU</strong> Regeln für Wahlen Anwendung.<br />

AUSGABE 2002 15/1<br />

REGELN FÜR DAS ATHLETENKOMITEE


3. RECHTE UND PFLICHTEN SOWIE AUFGABEN DES<br />

ATHLETENKOMITEES<br />

3.1 Das Athletenkomitee tritt zu Sitzungen zusammen, sobald dies erforderlich<br />

wird, zumindest einmal pro Jahr.<br />

3.2 Ein Vertreter des Athletenkomitees hat das Recht, zu Vorstandssitzungen<br />

ge<strong>laden</strong> zu werden. Er hat dann Rede- und Vorschlagsrecht in<br />

enger Zusammenarbeit mit dem Vizepräsidenten für Sport.<br />

3.3 Das Athletenkomitee soll sich ständig der Belange der aktiven Sportlerinnen/Sportler<br />

annehmen und für diese über Vorschläge und Sorgen<br />

ein offenes Ohr haben.<br />

4. FINANZIELLE REGELUNGEN<br />

Die Reise- und Aufenthaltskosten und Kosten für notwendige Nebenausgaben<br />

für vom Vorstand angeordnete Sitzungen des Athletenkomitees<br />

werden auf der Grundlage der Reisekostenregeln von der <strong>IBU</strong><br />

getragen.<br />

15/2 AUSGABE 2002


REGELN<br />

FÜR EHRUNGEN<br />

1. ALLGEMEINES<br />

Die Regeln für Ehrungen der <strong>IBU</strong> dienen als Grundlage, um die<br />

besonderen Umstände des Zusammenwirkens von Mitgliedern und<br />

Nichtmitgliedern innerhalb der <strong>IBU</strong> zu regeln.<br />

Sie sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche und organisatorische<br />

familiäre Zusammenleben in der <strong>IBU</strong> zu fördern, um besondere Verdienste<br />

um die Entwicklung des Biathlonsports in einer entsprechenden<br />

Form würdigen zu können.<br />

2. EHRUNGSGRADE<br />

Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union vergibt folgende Ehrungsgrade:<br />

a) an PERSONEN, die sich sportlich oder <strong>im</strong> organisatorischen<br />

Management um den Biathlonsport weltweit verdient gemacht<br />

haben:<br />

- die Ehrenurkunde;<br />

- die Ehrenmedaille;<br />

- die Ehrenmitgliedschaft;<br />

- die Ehrenfunktion.<br />

b) an SPITZENSPORTLER für herausragende Leistungen bei internationalen<br />

Biathlonwettkämpfen:<br />

- die Ehrenurkunde;<br />

- die Ehrenmedaille.<br />

c) an TRAINER, MANNSCHAFTSFÜHRER, INTERNATIO-<br />

NALE/NATIONALE KAMPFRICHTER, TECHNISCHE<br />

DELEGIERTE, WETTKAMPFFUNKTIONÄRE, die sich<br />

besonders um den Biathlonsport in ihrer Verwendung als Funktionäre<br />

verdient gemacht haben:<br />

- die Ehrenurkunde;<br />

- die Ehrenmedaille.<br />

d) an PERSONEN/MITGLIEDER VON ORGANISATIONS-<br />

KOMITEES, die beruflich mit der <strong>IBU</strong> zusammenarbeiten und<br />

die sich um den Biathlonsport verdient gemacht haben, sowie an<br />

FÖRDERER der <strong>IBU</strong>:<br />

AUSGABE 2002 17/1<br />

REGELN FÜR EHRUNGEN


- die Ehrenurkunde;<br />

- den Ehrenteller;<br />

- den Großen Ehrenteller;<br />

- die Ehrenmedaille.<br />

e) an NATIONALE VERBÄNDE für langjährige Mitgliedschaft in<br />

der <strong>IBU</strong> (UIPMB):<br />

- die Ehrenurkunde mit Silberrand für 25-jährige Mitgliedschaft;<br />

- die Ehrenurkunde mit Goldrand für 50-jährige Mitgliedschaft.<br />

3. VORSCHLAGSRECHT<br />

Das Recht, Personen/Organisationen für Ehrungen durch die <strong>IBU</strong> vorzuschlagen,<br />

haben:<br />

a) die Präsidenten der Nationalen Mitgliedsverbände der <strong>IBU</strong>;<br />

b) die Vorsitzenden von Komitees der <strong>IBU</strong>;<br />

c) der Vorstand der <strong>IBU</strong>.<br />

In den Fällen a) und b) sind Vorschläge mit Begründung schriftlich an<br />

den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> einzureichen.<br />

Der Vorstand entscheidet in jedem Einzelfall.<br />

Vorschläge, für deren Genehmigung der Kongress zuständig ist, werden<br />

vom Vorstand an den Kongress weitergeleitet.<br />

4. GENEHMIGUNGSRECHT<br />

a) Der KONGRESS genehmigt:<br />

- Ehrenmitgliedschaft;<br />

- Ehrenfunktion.<br />

b) Der VORSTAND genehmigt:<br />

- Ehrenurkunde;<br />

- Ehrenurkunde mit Silberrand und Goldrand;<br />

- Ehrenteller;<br />

- Großen Ehrenteller;<br />

- Ehrenmedaille in Bronze, Silber und Gold.<br />

5. INKRAFTTRETEN<br />

Die Ehrenordnung der <strong>IBU</strong> trat mit Genehmigung durch den Kongress<br />

am 01.07.1994 in Kraft.<br />

17/2 AUSGABE 2002


REGELN<br />

FÜR REISEKOSTEN<br />

Bei Reisen auf Kosten der <strong>IBU</strong> ist grundsätzlich Folgendes zu beachten:<br />

1. REISEKOSTEN<br />

1.1 Flugticket: Economy Klasse oder wenn möglich Spartarif. Höhere<br />

Klassen erfordern die Genehmigung des Vorstandes.<br />

Wann <strong>im</strong>mer möglich, werden die entsprechenden Arrangements<br />

durch die Geschäftsstelle der <strong>IBU</strong> vorgenommen, es sei denn, es wird<br />

anders geregelt.<br />

1.2 Bahnfahrten: 1. Klasse; bei Nachtreisen Schlafwagen.<br />

1.3 Kilometergeld: € 0,40 pro km. Der Gesamtbetrag darf jedoch<br />

die Flugkosten für einen Economy Flug nicht überschreiten. Bei Mitnahme<br />

weiterer Personen erhöht sich das Kilometergeld jeweils um<br />

€ 0,05 per Person/Kilometer.<br />

2. TAGEGELD<br />

€ 50,- pro Reisetag sowie für Arbeitstage, an denen der Ausrichter,<br />

Gastgeber oder die <strong>IBU</strong> die Mahlzeiten nicht kostenlos bereitstellt.<br />

€ 35,- für Arbeitstage, an denen der Ausrichter, Gastgeber oder die<br />

<strong>IBU</strong> für die Mahlzeiten aufkommen.<br />

3. UNTERKUNFT<br />

Die angefallenen notwendigen Kosten werden gegen Vorlage einer<br />

Quittung erstattet.<br />

4. WEITERE AUSGABEN<br />

Weitere zusätzlich erforderliche Ausgaben werden gegen Vorlage von<br />

Quittungen erstattet.<br />

AUSGABE 2002 18/1<br />

REGELN FÜR REISEKOSTEN


ATHLETENVERPFLICHTUNG/<br />

SCHIEDSGERICHTS-<br />

ERKLÄRUNG/<br />

ERKLÄRUNG FÜR DEN<br />

KAMPF GEGEN DOPING<br />

IM SPORT<br />

<strong>IBU</strong> ERKLÄRUNGEN


<strong>IBU</strong> VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG<br />

FÜR SPORTLER UND OFFIZIELLE DER MANNSCHAFT<br />

Der unterzeichnende Sportler/Offizielle der Mannschaft<br />

................................. ................................ ........................ ..........<br />

Name Vorname Geburtsdatum Nation<br />

verpflichtet sich aufgrund des Artikels 1.4.1 der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln zur Anerkennung<br />

und Einhaltung der Verfassung der <strong>IBU</strong>, aller Regeln und Verträge der<br />

<strong>IBU</strong>, insbesondere der<br />

1. <strong>IBU</strong> Disziplinarregeln;<br />

2. <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln;<br />

3. <strong>IBU</strong> Antidopingregeln;<br />

4. <strong>IBU</strong> Werbebest<strong>im</strong>mungen.<br />

Der Unterzeichnete erklärt, diese angeführten Regeln und Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong><br />

von seinem Nationalen Verband erhalten zu haben. Er ist selbst dafür verantwortlich,<br />

sich jegliche Ergänzungen/Änderungen zu diesen Regeln und Best<strong>im</strong>mungen<br />

selbst zu beschaffen.<br />

Der Unterzeichnete erklärt, dass er über eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung<br />

verfügt.<br />

Mit der Unterschriftsleistung ist der Unterzeichnete an allen <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />

startberechtigt, sofern er die in den Wettkampfregeln festgelegten Voraussetzungen<br />

erfüllt.<br />

Diese Verpflichtungserklärung hat solange Gültigkeit, bis sie vom Unterzeichnenden<br />

zurückgenommen wird.<br />

................................................ .......................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

.......................................................<br />

(bei Minderjährigen:<br />

Unterschrift des Erziehungsberechtigten)<br />

19/1 AUSGABE 2002


SCHIEDSGERICHTSERKLÄRUNG<br />

Der unterzeichnende Sportler/Offizielle der Mannschaft erklärt hiermit, <strong>im</strong> Falle<br />

einer Streitigkeit über die Anwendung oder Auslegung der Verfassung, Regeln<br />

und/oder Verträge der <strong>IBU</strong> anstelle eines ordentlichen Gerichtes ausschließlich<br />

das Schiedsgericht der <strong>IBU</strong> anzurufen oder als zuständig anzuerkennen. Er st<strong>im</strong>mt<br />

zu, die Entscheidung des Schiedsgerichts der <strong>IBU</strong> als endgültig anzuerkennen,<br />

ausgenommen in Doping-Angelegenheiten, wo er das Recht hat, gegen die Entscheidung<br />

des Schiedsgerichts der <strong>IBU</strong> Berufung be<strong>im</strong> CAS Lausanne einzulegen.<br />

.......................................................<br />

Sportler/Offizieller der Mannschaft<br />

.......................................................<br />

(bei Minderjährigen:<br />

Unterschrift des Erziehungsberechtigten)<br />

AUSGABE 2002 19/2<br />

<strong>IBU</strong> ERKLÄRUNGEN


BEKENNTNIS<br />

ZUM KAMPF GEGEN DOPING IM SPORT<br />

Ich, Unterzeichnender, erkläre hiermit unmissverständlich, dass ich jede Art von<br />

Doping <strong>im</strong> Sport ablehne, dass ich selbst keinerlei Dopingmittel und Dopingmethoden<br />

für mich oder für andere benutze und niemand anderem erlaube, Dopingmittel<br />

und -methoden an mir einzusetzen.<br />

Ich unterstütze die Bestrebungen der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union, mit allen zur<br />

Verfügung stehenden Mitteln gegen Doping <strong>im</strong> Biathlonsport vorzugehen.<br />

Ich erteile hiermit die Genehmigung, dass nach Blutkontrollen durch die <strong>Int</strong>ernationale<br />

Biathlon Union meine Hämoglobin-Werte in Zusammenhang mit Wettkampfergebnissen<br />

durch die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union veröffentlicht werden<br />

dürfen.<br />

Meine Unterschrift erteile ich freiwillig auf Ersuchen der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />

Union.<br />

.................... ................ .............................................. ...............<br />

Ort Datum Name (Druckbuchstaben) Nation<br />

.............................................<br />

Unterschrift<br />

19/3 AUSGABE 2002


LEITFADEN FÜR<br />

ORGANISATIONSKOMITEES<br />

Zur Durchführung von Biathlonveranstaltungen<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


INHALTSVERZEICHNIS<br />

TEIL 1 - AUFBAU UND AUFGABEN DES ORGANISATIONS-<br />

KOMITEES<br />

1. ALLGEMEINES<br />

1.1 Aufbauplan und Aufgaben ........................................................ 5<br />

1.2 Organisationsschema................................................................ 5<br />

2. DAS LOGISTIKKOMITEE -<br />

AUFBAU UND HAUPTFUNKTIONEN ................................ 7<br />

3. DAS WETTKAMPFKOMITEE -<br />

ALLGEMEINE VERANTWORTLICHKEITEN UND<br />

SPEZIELLE AUFGABEN ...................................................... 7<br />

3.1 Wettkampfzentrale .................................................................. 8<br />

3.2 Wettkampfbüro ...................................................................... 9<br />

3.3 Streckengruppe .................................................................... 10<br />

3.4 Schießstandgruppe ................................................................ 12<br />

3.5 Zeitnahmegruppe .................................................................. 16<br />

3.6 Stadion(Unterstützungs)gruppe .............................................. 20<br />

3.7 Übermittlungspersonen .......................................................... 23<br />

3.8 Weiteres Personal .................................................................. 23<br />

4. ÜBERMITTLUNGSSYSTEME UND<br />

IHRE ANWENDUNGEN<br />

4.1 Allgemeines .......................................................................... 24<br />

4.2 Übermittlungssysteme ............................................................ 24<br />

4.3 Allgemeine Funk- und Telefonanwendungsgrundsätze<br />

und -verfahren ...................................................................... 26<br />

4.4 Funksprechverfahren .............................................................. 27<br />

4.5 Wichtige Meldungen .............................................................. 27<br />

5. VERANSTALTUNGSZEITPLAN UND -PROGRAMME<br />

5.1 Beispiel eines WC Veranstaltungsprogramms.............................. 29<br />

5.2 Beispiel eines Wettkampftages ................................................ 30<br />

5.3 Beispiel eines offiziellen Trainingstages .................................... 31<br />

5.4 Einzelheiten des Gesellschafts- und Kulturprogramms .................. 31<br />

5.5 Zeremonien .......................................................................... 32<br />

20/1 AUSGABE 2002


6. SITZUNGEN<br />

6.1 Mannschaftsführersitzungen .................................................... 33<br />

6.2 Organisationssitzungen .......................................................... 35<br />

7. WICHTIGE AUFGABEN NACH DEM<br />

LETZTEN ZIELEINLAUF .................................................... 36<br />

8. AKKREDITIERUNG<br />

8.1 Zutrittskontrollen ....................................................................37<br />

8.2 Akkreditierungskategorien ...................................................... 38<br />

8.3 Akkreditationsbüro ................................................................ 38<br />

9. SCHULUNG DER FUNKTIONÄRE<br />

9.1 Plan für die Grundausbildung der Biathlonfunktionäre ................ 38<br />

9.2 Plan für die Biathlonübermittlungsausbildung ............................ 41<br />

9.3 Plan für die Biathlon-Kaderausbildung ...................................... 41<br />

TEIL 2 - VERANSTALTUNGS- UND WETTKAMPFDOKUMENTE<br />

UND FORMULARE<br />

10. ALLGEMEINES<br />

10.1 Berichtsformate für <strong>IBU</strong> Veranstaltungen .................................. 43<br />

10.2 Athleten- und Mannschaftsfunktionärscode .............................. 43<br />

10.3 Veranstaltungs- und Wettkampfcodes ...................................... 44<br />

10.4 <strong>Format</strong>e .............................................................................. 46<br />

10.5 Berichtskopfzeile .................................................................. 46<br />

10.6 Berichtsfußzeile .................................................................... 46<br />

11. VERANSTALTUNGSBEZOGENE BERICHTE<br />

11.1 Teilnehmerliste ...................................................................... 46<br />

12. WETTKAMPFBEZOGENE BERICHTE<br />

12.1 Schießbahnzuweisungen ........................................................ 47<br />

12.2 Meldeformular ...................................................................... 47<br />

12.3 Gruppenliste.......................................................................... 48<br />

12.4 Startlisten ............................................................................ 48<br />

12.5 Ergebnisse ............................................................................ 49<br />

12.6 Endgültige Ergebnisse –<br />

Zusammenfassungen der Wettkampfdaten ................................ 50<br />

12.7 Cupresultate.......................................................................... 52<br />

AUSGABE 2002 20/2<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


13. AUSSCHRE<strong>IBU</strong>NGEN UND INFORMATIONSBULLETINS<br />

13.1 Allgemeines ........................................................................ 52<br />

13.2 Ausschreibungen .................................................................. 53<br />

13.3 Informationsschriften ............................................................ 53<br />

14. SCHIESSSTANDPROTOKOLL .......................................... 53<br />

TEIL 3 BEISPIEL EINER BIATHLONANLAGE<br />

BEISPIEL EINER BIATHLONANLAGE ............................................ 55<br />

BEISPIEL EINES EINFACHEN BIATHLONSTADIONAUFBAUS ............ 56<br />

BEISPIEL EINES VERFOLGUNGSSTARTBEREICHES UND<br />

DER -EINTEILUNGEN .............................................................. 57<br />

BEISPIEL EINES SIMULTANSTARTBEREICHS FÜR STAFFEL- UND<br />

MASSENSTARTWETTKÄMPFE MIT -EINTEILUNGEN........................ 58<br />

SCHIESSSTAND – EINZELHEITEN.............................................. 59<br />

SCHIESSSTAND – SEITENANSICHT .......................................... 59<br />

BEISPIEL EINER SCHEIBENINSTALLATION .................................. 60<br />

BEISPIEL EINER STAFFELWECHSELZONE UND<br />

DER -EINTEILUNGEN .............................................................. 61<br />

TEIL 4 - CHECKLISTEN BETREFFEND VERANSTALTUNGS- UND<br />

WETTKAMPFVORRICHTUNGEN FÜR AUSRICHTER<br />

1. ALLGEMEINES<br />

1.1 Erste Vorbereitungen .............................................................. 62<br />

1.2 Vorbereitungen des Wettkampfkomitees .................................. 63<br />

1.3 Unterkunfts- und Verpflegungsplanung .................................... 63<br />

1.4 Anreise zum Veranstaltungsort ................................................ 64<br />

1.5 Empfang der Mannschaften.................................................... 64<br />

1.6 Transport während der Veranstaltung ...................................... 64<br />

1.7 Allgemeine Vorbereitungen für die Wettkämpfe ........................ 65<br />

1.8 Überprüfungen der Wettkampfanlage........................................ 65<br />

1.9 Wettkampfprüfungen ..............................................................67<br />

1.10 Preisverleihungen und gesellschaftliche Veranstaltungen ..............67<br />

1.11 Verschiedenes – Ausrüstungs- und Gegenstandsliste ....................68<br />

20/3 AUSGABE 2002


TEIL 5 - CHECKLISTE FÜR DIE INSPEKTION UND DIE<br />

ERHALTUNG MECHANISCHER SCHEIBEN<br />

1. Zentrierung.................................................................... 69<br />

2. Klapp(fall)scheibe .......................................................... 69<br />

3. Trefferanzeige (weiß)...................................................... 69<br />

4. Hebearm (für die Rückstellung von fallenden Scheiben) ...... 69<br />

5. Scheibenlager ................................................................ 69<br />

6. Scheiben für Liegend-/Stehendanschlag ............................ 70<br />

7. Rückstellkabel................................................................ 70<br />

8. Zugfeder ...................................................................... 70<br />

9. Zugseil.......................................................................... 70<br />

10. Stoppvorrichtung für Liegend-/Stehendplatte...................... 70<br />

11. Ketten .......................................................................... 70<br />

12. Sandstrahlreinigung ........................................................ 70<br />

13. Anstrich ........................................................................ 71<br />

AUSGABE 2002 20/4<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


TEIL 1 - AUFBAU UND AUFGABEN DES<br />

ORGANISATIONS-KOMITEES<br />

1. ALLGEMEINES<br />

Dieser Leitfaden für Ausrichter gibt den Ausrichtern eine Richtschnur<br />

betreffend die Organisation und Pflichten des Organisationskomitees<br />

und für verschiedene wichtige Aspekte bei der Ausrichtung von Veranstaltungen,<br />

zeigt Beispiele einer Wettkampfanlage und von Wettkampfdokumenten<br />

und dient als Checkliste für Ausrichter. Die <strong>IBU</strong><br />

Wettkampfregeln müssen in Verbindung mit der Anwendung dieses<br />

Leitfadens konsultiert werden.<br />

1.1 Aufbauplan und Aufgaben des Organisationskomitees<br />

In Übereinst<strong>im</strong>mung mit dem Abschnitt 2.2 der Wettkampfregeln ist<br />

das Organisationskomitee für alle Vorbereitungen und die Leitung einer<br />

Veranstaltung oder eines Wettkampfes verantwortlich. Um seine Aufgaben<br />

zu erfüllen, wird es nach seinen Funktionen in der Regel in<br />

zwei Hauptgruppen entsprechend der Natur seiner Funktionen unterteilt.<br />

Die zwei Organisationen und ihre Hauptaufgaben sind:<br />

a) Das Logistikkomitee - alle nicht technischen Tätigkeiten;<br />

b) Das Wettkampfkomitee - alle technischen Tätigkeiten.<br />

Beide Komitees werden vom Organisationskomitee eingerichtet und<br />

sind diesem untergeordnet. Obwohl beide Komitees in diesem Leitfaden<br />

beschrieben werden, wird eine ausführliche Beschreibung der<br />

Struktur und der Aufgaben nur für das Wettkampfkomitee gemacht.<br />

1.2 Organisationsschema<br />

Das folgende Organisationsschema eines Organisationskomitees ist für<br />

größere <strong>IBU</strong> Veranstaltungen konzipiert. Bei kleineren Veranstaltungen<br />

ist eine einfachere Organisation möglich; es müssen aber alle aufgeführten<br />

Funktionen bei allen Veranstaltungen tatsächlich ausgeführt<br />

werden. Die für diese Funktionen notwendige Zahl an Personal muss<br />

auf die Bedürfnisse der jeweiligen Veranstaltungen abgest<strong>im</strong>mt sein.<br />

Soll die Organisation für kleinere Veranstaltungen vereinfacht werden,<br />

so könnten Einsparungen <strong>im</strong> Bereich der Leitung, des Kommandoraums<br />

und <strong>im</strong> Bereich von Funktionen <strong>im</strong> Stadion wie z.B.<br />

Zugangskontrolle vorgenommen werden.<br />

1.2.1 Zahl der Funktionäre<br />

Bei größeren <strong>IBU</strong> Veranstaltungen kann es bis zu 300 Funktionäre<br />

<strong>im</strong> Wettkampfkomitee geben, mit zusätzlichem Personal für logistische<br />

Aufgaben. Eine kleinere Veranstaltung kann mit etwa 100 - 120<br />

20/5 AUSGABE 2002


Funktionären durchgeführt werden, oder auch mit weniger, wenn die<br />

Gruppe bereits viel Erfahrung hat.<br />

ORGANIGRAMM ORGANISATIONSKOMITEE<br />

BERUFUNGSJURY<br />

WETTKAMPFJURYS<br />

Männer/Frauen<br />

<strong>IBU</strong> VERTRETER<br />

Vorstandsmitglied<br />

TD, IKR,<br />

<strong>IBU</strong> Sportdirektor,<br />

<strong>IBU</strong> Kommunikationsdirektor<br />

STRECKENGRUPPE<br />

Streckenchef<br />

Streckenkontrolle<br />

Chef Kontrollposten<br />

Kontrollposten<br />

Instandhaltung<br />

Chef<br />

Maschinenpark<br />

Präpariergeräte<br />

Vorläufer<br />

Chef<br />

Läufer<br />

Medizinische Teams<br />

(von mediz. Diensten abgestellt)<br />

auf Strecke<br />

Medizinischer Beauftragter<br />

Mediz. Posten, Evakuierung<br />

Stellvertreter<br />

WETTKAMPFBÜRO<br />

Wettkampfsekretär<br />

Büropersonal<br />

SCHIESSSTANDGRUPPE<br />

Schießstandchef<br />

SEKRETARIAT<br />

WETTKAMPFKOMITEE<br />

WETTKAMPFLEITER<br />

Schießstand<br />

Schießleiter<br />

Sektorenchefs (4)<br />

Schießstandfunktionäre<br />

Resultataufnahmeteams<br />

Unabhängige<br />

Auswertungspaare<br />

Strafrunde<br />

Strafrundenaufseher<br />

Strafrundenschreiber<br />

Waffenmeister<br />

des Wettkampfes<br />

und Stab<br />

(nicht verpflichtend)<br />

Koordinator der<br />

freiwilligen Hilfskräfte<br />

Wettkampf Hauptquartier<br />

ZEITNAHMEGRUPPE<br />

Chef Zeitnahme<br />

VORSITZENDER<br />

Elektronische Zeitmessung<br />

Chef, Funktionäre,<br />

Techniker<br />

Übermittlungspersonen<br />

Manuelle Zeitmessung<br />

Chef<br />

Funktionäre und Rechner<br />

Übermittlungspersonen<br />

Start/Ziel<br />

Chef<br />

Starter, Starthelfer<br />

Ausrüstungskontrolle -S/Z<br />

Ergebnisdienste<br />

(wenn erforderlich)<br />

Chef und Stab<br />

STADIONGRUPPE<br />

(Unterstützung)<br />

Stadionchef<br />

Stadion<br />

Stadionleiter<br />

Stadionarbeiter<br />

Zutrittskontrolle<br />

Chef<br />

Kontrolleure<br />

Organisationsausrüstung<br />

Ausrüstungschef<br />

Lagerpersonal<br />

Medizinische Dienste<br />

Chef<br />

Medizinisches Personal<br />

Stadionsprecher und<br />

Anzeigetafel<br />

Betreuer<br />

Assistenten<br />

LOGISTIKKOMITEE<br />

VORSITZENDER LOGISTIKKOMITEE<br />

Öffentlichkeit<br />

Medien<br />

Marketing<br />

Finanzen<br />

Transport<br />

Unterbringung<br />

Verpflegungsdienste<br />

Zuschauerdienste<br />

Akkreditierung<br />

Sicherheit<br />

Attachédienst<br />

VIP<br />

Übersetzung<br />

Medizinische<br />

Dienste<br />

Zeremonien<br />

Kontakte<br />

Kulturangelegenheiten<br />

Freiwillige Hilfskräfte<br />

Verwaltung<br />

Funktion der Anlage,<br />

Instandhaltung und Technische<br />

Dienstleistungen<br />

AUSGABE 2002 20/6<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


2. DAS LOGISTIKKOMITEE - AUFBAU UND<br />

HAUPTFUNKTIONEN<br />

Das Logistikkomitee ist für alle Dienste und Funktionen während einer<br />

Veranstaltung zuständig, die nicht direkt etwas mit den Wettkämpfen<br />

zu tun haben. Es wird vom Vorsitzenden Logistikkomitee oder auch durch<br />

den Vorsitzenden des Organisationskomitees geleitet. Das Komitee<br />

kann nach den verschiedenen Funktionen in einzelne Subkomitees<br />

unterteilt werden. Die Zahl der Mitarbeiter <strong>im</strong> Logistikkomitee hängt<br />

von der Größe und der Art der Veranstaltung ab. Die Hauptfunktionen<br />

des Logistikkomitees bei einer Veranstaltung sind wie folgt:<br />

- Allgemeine Administration;<br />

- Ausschreibungen und Informationsbulletins;<br />

- Unterkunft und Verpflegungsdienstleistungen – Mannschaften,<br />

Funktionäre, <strong>IBU</strong>, Gäste, usw.;<br />

- Transportdienstleistungen - Mannschaften und Funktionäre (täglicher<br />

Transport, Ankunft- und Abreisetag);<br />

- Transport - Zuschauer und Gäste;<br />

- Alle Vorkehrungen betreffend das Parken von Fahrzeugen;<br />

- Medizinische Angelegenheiten - Mannschaften und Funktionäre;<br />

- Sicherheit und Akkreditierung;<br />

- Finanzen;<br />

- Marketing;<br />

- Öffentlichkeitsarbeiten;<br />

- Medienangelegenheiten;<br />

- Verbindungen zu außenstehenden Dienstleistungen;<br />

- Zeremonien;<br />

- Attachédienst und Übersetzungswesen;<br />

- VIP Angelegenheiten;<br />

- Soziale und kulturelle Aktivitäten;<br />

- Funktionen der Anlage, Instandhaltung und technische Dienstleistungen;<br />

- Helferrekrutierung, Koordination, Administration.<br />

Name und Organisation des Logistikkomitees sind veränderbar; seine<br />

Funktionen und Verantwortlichkeiten müssen aber bei jeder Veranstaltung<br />

von einem Teil des Organisationskomitees wahrgenommen<br />

werden.<br />

3. DAS WETTKAMPFKOMITEE - ALLGEMEINE VERANT-<br />

WORTLICHKEITEN UND SPEZIELLE AUFGABEN<br />

Das Wettkampfkomitee ist für die technischen Vorbereitungen und für<br />

die Durchführung der Wettkämpfe sowie für die Wettkampfanlage<br />

20/7 AUSGABE 2002


verantwortlich. Es wird durch den Wettkampfleiter geführt, der einen<br />

kleinen Leiterstab und ein Sekretariat in Unterordnung zum Wettkampfsekretär<br />

zur Verfügung hat. Das Wettkampfkomitee besteht<br />

aus vier Hauptfunktionsgruppen: Strecke, Schießplatz, Zeitmessung<br />

und Stadion (oder Versorgung).<br />

Die folgenden Mitglieder des Wettkampfkomitees müssen bei einem<br />

Einsatz an Olympischen Winterspielen, Weltmeisterschaften, Jugendund<br />

Juniorenweltmeisterschaften und Weltcups eine gültige <strong>Int</strong>ernationale<br />

Kampfrichterlizenz der <strong>IBU</strong> besitzen: Wettkampfleiter, Schießstandchef,<br />

Chef Zeitnahme, Streckenchef, Wettkampfsekretär.<br />

Die allgemeinen Verantwortlichkeiten der Abteilungen des Wettkampfkomitees<br />

sowie die besonderen Pflichten der Funktionsträger<br />

sind wie folgt:<br />

DER WETTKAMPFLEITER<br />

Der Wettkampfleiter steht an der Spitze des Wettkampfkomitees und<br />

ist verantwortlich sicherzustellen, dass die Wettkampfanlage bereit<br />

ist sowie dass der Wettkampf gemäß den Regeln und in geordneter<br />

Art und Weise abläuft, wobei er sich an die Anweisungen des TD und<br />

der Wettkampfjurys zu halten hat. Über die Chefs der einzelnen Funktionsgruppen<br />

leitet er die Aktivitäten aller Wettkampffunktionäre und<br />

überwacht er die Arbeit des stellvertretenden Wettkampfleiters, des<br />

Koordinators der Freiwilligen, des Wettkampfsekretärs und der Chefs<br />

der vier Funktionsgruppen.<br />

Er steht auch allen Mannschaftsführersitzungen vor und leitet die Auslosungen,<br />

ferner ist er Mitglied der Wettkampfjurys. Er ist verantwortlich<br />

sicherzustellen, dass alle Mannschaften und Funktionäre über<br />

alle Aspekte des Wettkampfs informiert und auf dem Laufenden<br />

gehalten werden. Je nach Notwendigkeit liefert er Berichte an den<br />

TD und an die Wettkampfjurys.<br />

3.1 Die Wettkampfzentrale<br />

Leiter: Stellvertretender Wettkampfleiter<br />

Er ist verantwortlich, den Wettkampfleiter in seiner Arbeit zu unterstützen,<br />

was beinhaltet:<br />

- die Koordination aller Angelegenheiten, die die freiwilligen Helfer<br />

(Komiteemitglieder) betreffen, inklusive der Verfügbarkeit von<br />

Funktionären, Transport, Verpflegung, Unterkunft und allgemeines<br />

Wohl;<br />

- Bereitstellung von Personal und Betreiben eines Kommandoraums,<br />

wenn notwendig;<br />

AUSGABE 2002 20/8<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


- zur Verfügung Stellung von Boten, Fernmeldern und Fahrern für<br />

den Wettkampfleiter, wenn notwendig.<br />

3.1.1 Stellvertretender Wettkampfleiter<br />

Der stellvertretende Wettkampfleiter untersteht dem Wettkampfleiter<br />

und führt jene Aufgaben durch, die ihm von diesem übertragen werden;<br />

außerdem vertritt er den Wettkampfleiter in dessen Abwesenheit.<br />

Sollte es einen Kommandoraum geben, so überwacht er die<br />

Arbeit des dort beschäftigten Personals.<br />

3.1.2 Der Koordinator der freiwilligen Helfer<br />

Der Koordinator der Freiwilligen Helfer untersteht dem Wettkampfleiter.<br />

Er koordiniert die notwendigen administrativen und logistischen<br />

Funktionen für die Mitglieder des Wettkampfkomitees, wie etwa:<br />

Bereitstellung und Koordinierung der Erreichbarkeit von Funktionären<br />

für die Arbeit während einiger Tage einer Veranstaltung; Organisierung<br />

von Transportmöglichkeiten, Verpflegung und Unterkunft für die<br />

Funktionäre, soweit notwendig; Erstellung und Bearbeitung der<br />

Namensliste des Wettkampfkomitees, allgemeine Disziplin der Funktionäre;<br />

regelmäßige Berichterstattung an den Wettkampfleiter<br />

bezüglich der Arbeit und des Kl<strong>im</strong>as <strong>im</strong> Komitee.<br />

3.1.3 Mitarbeiter der Zentrale<br />

Das Personal der Wettkampfleitung oder des Kommandoraums untersteht<br />

dem stellvertretenden Wettkampfleiter oder dem Koordinator<br />

der Freiwilligen und erfüllt ihre Pflichten wie angewiesen.<br />

3.2 Wettkampfbüro<br />

Leitung: Wettkampfsekretär:<br />

Es ist für alle administrativen Belange des Wettkampfkomitees verantwortlich,<br />

unter anderem für:<br />

- personelle Einrichtung und Führung des Wettkampfbüros (wenn vorhanden<br />

eines Subbüros);<br />

- administrative Unterstützung des Wettkampfkomitees;<br />

- Herstellung der ersten Informationsschriften und der Ausschreibungen;<br />

- Kontrolle der Einschreibungen und Meldungen gemeinsam mit dem<br />

TD und der Wettkampfjury;<br />

- Vorbereitung der und Hilfe bei den Mannschaftsführersitzungen und<br />

Auslosungen;<br />

- Protokollführung bei allen Sitzungen, Mannschaftsführer- und<br />

Jurysitzungen;<br />

20/9 AUSGABE 2002


- Entgegennahme der Proteste;<br />

- Weiterleitung von Informationen an die Mannschaften;<br />

- Einrichtung von Postfächern für die Mannschaften;<br />

- administrative Unterstützung der Mannschaften;<br />

- Erstellung von Wettkampfresultaten, soweit erforderlich;<br />

- Herstellung der Resultatbücher.<br />

3.2.1 Wettkampfsekretär<br />

Der Wettkampfsekretär ist dem Wettkampfleiter unterstellt und leitet<br />

das Wettkampfbüro. Er leitet und überwacht die Arbeit des Wettkampfbüropersonals,<br />

damit die in der Verantwortlichkeit des Wettkampfbüros<br />

liegenden Serviceleistungen erbracht werden. Der Wettkampfsekretär<br />

für OWS, WM, Jug/JunWM und WC Veranstaltungen<br />

muss Englisch sprechen können.<br />

3.2.2 Wettkampfbüropersonal<br />

Das Personal <strong>im</strong> Wettkampfbüro ist dem Wettkampfsekretär unterstellt<br />

und führt seine Pflichten laut Anweisungen aus. Da es häufig<br />

mit verschiedenen Mannschaftsmitgliedern zu tun hat, sollten zusätzliche<br />

Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sein. Das Personal hat alle<br />

das Wettkampfbüro besuchenden Personen freundlich und höflich zu<br />

behandeln.<br />

3.3 Streckengruppe<br />

Leitung: Streckenchef<br />

Es ist für alle Belange der Strecke verantwortlich, unter anderem für:<br />

- Streckenplanung und Streckenbau;<br />

- Personal und Bearbeitung der Strecke;<br />

- Sicherstellung des geordneten Ablaufs des Wettkampfs, soweit die<br />

Streckengruppe betroffen ist;<br />

- Präparierung der Strecke, der Aufwärmrunde, der Strafrunde und<br />

der Skiteststrecke;<br />

- Einrichtung von Fernsehzonen an der Strecke entsprechend der<br />

Anordnung des TD;<br />

- Streckenmarkierung, -kennzeichnung;<br />

- Einzäunung benutzter und Absperrung nicht benutzter Streckenteile;<br />

- Streckenkontrolle (der Wettkämpfer);<br />

- Vorläufer;<br />

- Medizinische Hilfe und Rettung auf der Strecke;<br />

- Sicherstellung der Einhaltung aller <strong>IBU</strong> Regeln und Aufzeichnung<br />

aller Regelverstöße;<br />

- Sicherheit auf der Strecke.<br />

AUSGABE 2002 20/10<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


3.3.1 Streckenchef<br />

Der Streckenchef ist dem Wettkampfleiter unterstellt und ist für die<br />

Leitung des Wettkampfes auf der Strecke außerhalb des Start/Zielbereiches<br />

und des Schießstandes verantwortlich. Er leitet und überwacht<br />

das Streckenpersonal.<br />

3.3.2 Chef der Kontrollposten<br />

Der Chef der Kontrollposten ist dem Streckenchef unterstellt, leitet<br />

und überwacht die Arbeiten der Kontrollposten. Er legt in Absprache<br />

mit dem Streckenchef die Kontrollpunkte auf den Streckenabschnitten<br />

fest. Er koordiniert das Einsammeln der Kontrollberichte und stellt<br />

sicher, dass die Informationen bezüglich der Streckenkontrolle und<br />

die Aufzeichnungen der Kontrollposten der Wettkampfjury zur Verfügung<br />

stehen, sobald der letzte Wettkämpfer <strong>im</strong> Ziel ist.<br />

3.3.3 Kontrollposten<br />

Die Kontrollposten sind dem Chef der Kontrollposten unterstellt. Sie<br />

notieren die Startnummern der den Kontrollpunkt passierenden Wettkämpfer.<br />

Sie kontrollieren, dass alle Wettkämpfer und Mannschaftsmitglieder<br />

auf der Strecke alle Regeln einhalten. Bei einem Unfall leisten<br />

sie Erste Hilfe und informieren unverzüglich den Streckenchef.<br />

3.3.4 Chef der Streckenpräparierung<br />

Der Chef der Streckenpräparierung ist dem Streckenchef unterstellt<br />

und leitet und überwacht die Arbeit der Personen, die die Strecke<br />

präparieren beziehungsweise die Pistengeräte fahren. Er ist dafür verantwortlich,<br />

dass die Strecke gemäß den Regeln präpariert wird. Er<br />

ordnet an, wo die Markierungen und Beschilderungen sowie die Zäune<br />

und Absperrungen, soweit notwendig, auf der Strecke angebracht<br />

werden sollen. Während des Wettkampfes überwacht er den Zustand<br />

der Spuren und ordnet bei Bedarf - ohne den Wettkampf zu stören -<br />

Ausbesserungsarbeiten an, etwa, wenn die Erde an manchen Stellen<br />

hervorkommt.<br />

3.3.5 Streckenpräparierung - Personal und Pistenraupenfahrer<br />

Die mit der Streckenpräparierung beauftragten Personen sind dem<br />

Chef der Streckenpräparierung unterstellt und haben seinen Anordnungen<br />

bezüglich Präparierung und Instandhaltung der Strecke zu<br />

folgen.<br />

20/11 AUSGABE 2002


3.3.6 Chef der Vorläufer<br />

Der Chef der Vorläufer ist dem Streckenchef unterstellt und leitet die<br />

Arbeit der Vorläufer. Vor dem Wettkampf läuft er den Kurs mit seiner<br />

Gruppe ab und stellt sicher, dass die Präparierung und Markierung<br />

der Strecke gemäß den Regeln durchgeführt wurde. Wenn Fehler<br />

gefunden werden, korrigiert er diese zusammen mit seiner Gruppe<br />

und kontaktiert den Streckenchef, falls zusätzliche Hilfe vonnöten ist.<br />

Wenn mehr als eine Strecke in Verwendung ist, kann er seine Vorläufer<br />

aufteilen, so dass alle Strecken zugleich abgelaufen werden. In<br />

jedem Fall muss er sicherstellen, dass die Vorläufer 15 Minuten vor<br />

dem ersten Start wieder in den Stadionbereich zurückgekehrt sind.<br />

3.3.7 Vorläufer<br />

Die Vorläufer sind dem Chef der Vorläufer unterstellt und verrichten<br />

ihre Aufgaben nach seinen Anweisungen. Es werden normalerweise<br />

10 Vorläufer eingesetzt.<br />

3.3.8 Medizinischer Beauftragter für die Strecke<br />

Der Medizinische Beauftragte für die Strecke ist dem Streckenchef<br />

während der Erfüllung seiner Pflichten unterstellt; allerdings ist es der<br />

Amtsarzt, der das medizinische Personal normalerweise für die<br />

Streckengruppe zuteilt. Der Medizinische Beauftragte für die Strecke<br />

leitet und überwacht die Arbeit des medizinischen Personals, das ihm<br />

zu diesem Zweck zugeteilt wurde. Seine Hauptaufgaben sind die<br />

Auswahl von Standorten für die medizinischen Posten auf der<br />

Strecke sowie die Empfehlung dieser Standorte an den Streckenchef,<br />

ferner die Auswahl von Evakuierungsrouten von der Strecke und die<br />

Spezifizierung der medizinischen Schritte, die in einer Notfallsituation<br />

durchzuführen sind, wobei alle möglichen Notfallsituationen auf der<br />

Strecke in Betracht zu ziehen sind. Während seiner ganzen Arbeit<br />

hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Ablauf des Wettkampfs nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

3.3.9 Medizinisches Personal auf der Strecke<br />

Das Medizinische Personal auf der Strecke ist dem Medizinischen<br />

Beauftragten für die Strecke unterstellt und führt seine Anweisungen<br />

aus.<br />

3.4 Schießstandgruppe<br />

Leitung: Schießstandchef<br />

Es ist für alle Belange auf dem Schießstand zuständig, eingeschlossen:<br />

AUSGABE 2002 20/12<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


- Planung und Bau;<br />

- Ausstattung mit Personal und Leitung des Schießstandes, Strafrunde<br />

und Scheibengraben (wenn in Verwendung);<br />

- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wettkampfs,<br />

soweit der Schießstand betroffen ist;<br />

- Schießstandpräparierung;<br />

- Scheiben: Streichen, Ausrichten, Funktionstüchtigkeit;<br />

- Schießplatzmarkierung, -nummerierung, -beschilderung;<br />

- Gewehrreparatur (nur in Notfällen), Austausch von Gewehren,<br />

Ersetzen von verlorener/defekter Munition;<br />

- Kontrolle und Überwachung der Wettkämpfer auf dem Schießstand<br />

und der Strafrunde;<br />

- Zählung und Aufzeichnung der Schießresultate;<br />

- Aufzeichnung der Strafrunden;<br />

- Leitung des Anschießen und des Trainings auf dem Schießstand,<br />

notwendige Papierscheibenwechsel;<br />

- Einsatz der Videokameras am Schießstand;<br />

- Sicherstellung, dass alle <strong>IBU</strong> Regeln eingehalten werden, und Aufzeichnung<br />

aller Regelverstöße;<br />

- Sicherheit auf dem Schießstand.<br />

3.4.1 Schießstandchef<br />

Der Chef des Schießstands ist dem Wettkampfleiter unterstellt und ist<br />

verantwortlich für den Schießstand, die Strafrunde und den Scheibengraben<br />

(wenn in Verwendung). Er leitet die Arbeit der Schießstandfunktionäre,<br />

der unabhängigen Resultataufnahmeteams, des Personals<br />

auf der Strafrunde und der Beschäftigten <strong>im</strong> Scheibengraben bei<br />

der Erfüllung der Aufgaben des Schießstandes. Er muss ständig<br />

Sicherheit als oberstes Gebot walten lassen.<br />

ANMERKUNG: Bei kleineren Veranstaltungen können die Aufgaben<br />

des Schießleiters vom Chef des Schießstands übernommen werden;<br />

in einem solchen Fall ist es nicht notwendig, einen Schießleiter zu<br />

ernennen.<br />

3.4.2 Schießleiter<br />

Der Schießleiter ist dem Chef des Schießstands unterstellt und ist verantwortlich<br />

für den Schießstand. Er leitet die Arbeit aller am Schießstand<br />

beschäftigten Personen; ist ein Scheibengraben in Verwendung,<br />

so ist er für die Koordination mit dem dort Verantwortlichen zuständig.<br />

Seine Hauptaufgaben sind sicherzustellen, dass der Schießstand<br />

20/13 AUSGABE 2002


gemäß den Regeln vorbereitet ist und dass alle Aktivitäten dort<br />

gemäß den Regeln ablaufen. In erster Linie hat er aber dafür Sorge<br />

zu tragen, dass alle Personen vor einem Schießunfall sicher sind.<br />

3.4.3 Sektorenchefs<br />

Die Sektorenchefs sind dem Schießleiter unterstellt und sind für die<br />

ihnen zugewiesenen Abschnitte des Schießstandes verantwortlich.<br />

Normalerweise gibt es vier Aufsichtspersonen, wobei jeder für sechs<br />

bis acht Scheiben verantwortlich ist, je nach der Gesamtanzahl der<br />

Scheiben. Sie haben für ihre Sektoren die gleiche überwachende<br />

Funktion wie der Schießleiter für den ganzen Schießstand. Außerdem<br />

sind sie dafür verantwortlich, dass einem in ihrem Sektor befindlichen<br />

Wettkämpfer bei Bedarf ein Reservegewehr oder Reservemunition<br />

zur Verfügung gestellt werden. Sie halten auch jeden Zwischenfall,<br />

bei dem möglicherweise eine Entscheidung der Wettkampfjury<br />

vonnöten ist, schriftlich fest sowie die Zeit, zu der er sich ereignet<br />

hat.<br />

3.4.4 Schießstandfunktionäre<br />

Die Funktionäre am Schießstand sind ihrem Sektorenchef am Schießstand<br />

unterstellt und halten die Nummer der Schießbahn, die Startnummer,<br />

die Zahl der abgefeuerten Schüsse und die Zahl der Fehlschüsse<br />

jedes Wettkämpfers schriftlich fest, der die Schießbahn<br />

benützt, für die die jeweilige Person gerade verantwortlich ist. Je<br />

nach Komiteebest<strong>im</strong>mungen kann es auch möglich sein, dass es jede<br />

Schusswertung von dem zuständigen Chef ihres Sektors oder einem<br />

anderen Verantwortlichen verifizieren lassen muss. Außerdem müssen<br />

die Schießstandfunktionäre aufpassen, dass es zu keinen Sicherheits-<br />

oder Regelverstößen kommt oder dass keine anderen Fehler<br />

begangen werden, wie z.B., dass ein Wettkämpfer be<strong>im</strong> Staffelwettkampf<br />

auf die falsche Schießbahn läuft; sollte doch etwas derartiges<br />

passieren, so haben die Funktionäre den Fehler oder Verstoß zu stoppen<br />

und aufzuzeichnen. Üblicherweise gibt es einen Verantwortlichen<br />

pro Schießbahn.<br />

3.4.5 Unabhängige Resultataufnahmeteams<br />

Resultataufnahmeteams sind dann notwendig, wenn die be<strong>im</strong> Wettkampf<br />

gültigen Best<strong>im</strong>mungen und verwendeten Scheibensysteme<br />

nicht für drei unabhängige Beobachtungen jedes Schusses ausgerichtet<br />

sind. Sie bestehen aus zwei Funktionären pro Team, wobei jedes<br />

Team für sechs bis acht Scheiben, je nach der Gesamtzahl der Scheiben,<br />

AUSGABE 2002 20/14<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


verantwortlich ist. Sie sind dem Chef des Schießstandes oder dem<br />

Schießleiter unterstellt und halten die Nummer der Schießbahn, die<br />

Startnummer, die Zahl der abgefeuerten Schüsse und die Zahl und<br />

Folge der Fehlschüsse jedes Wettkämpfers schriftlich fest, der eine der<br />

Scheiben benützt, für die das Team verantwortlich ist.<br />

3.4.6 Waffenmeister<br />

Wenn ein Waffenmeister bei einem Wettkampf eingesetzt wird, ist er<br />

dem Chef des Schießstands unterstellt. Wenn es der Wettkämpfer<br />

verlangt, hat er das Gewehr am Schießstand sofort wieder funktionstüchtig<br />

zu machen. Außerdem muss er jederzeit für Notreparaturen<br />

bei der Startausrüstungskontrolle zur Verfügung stehen können. Um<br />

seine Aufgabe effizient erfüllen zu können, muss der Waffenmeister<br />

mit allen Biathlongewehren gut vertraut sein. Das Organisationskomitee<br />

ist jedoch nicht verpflichtet, die Position eines Waffenmeisters einzurichten.<br />

3.4.7 Strafrundenaufseher<br />

Der Strafrundenaufseher ist dem Chef des Schießstands unterstellt<br />

und leitet die Arbeit der Strafrundenschreiber. Er muss sicherstellen,<br />

dass die Strafrundenschreiber bei ihren Aufzeichnungen der Zahl der<br />

von den Wettkämpfern gelaufenen Strafrunden unabhängig voneinander<br />

aufzeichnen. In regelmäßigen Abständen während des Wettkampfs<br />

muss er die Aufzeichnungen der Strafrundenschreiber kontrollieren,<br />

zusammenfassen, eventuelle Unst<strong>im</strong>migkeiten lösen und die<br />

Aufzeichnungen an die Zeitnehmungsgruppe weiterleiten. Außerdem<br />

muss er die Durchschnittszeit für eine Strafrunde berechnen, indem<br />

er die Zeiten von mindestens fünf verschiedenen Wettkämpfern aufzeichnet<br />

und deren Durchschnitt berechnet. Diese Durchschnittszeit<br />

benötigt die Wettkampfjury für einen eventuellen Zeitausgleich, falls<br />

nämlich ein Wettkämpfer aufgrund eines Fehlers bei den Scheiben<br />

oder eines Fehlers des Ausrichters zu viele Strafrunden läuft.<br />

3.4.8 Strafrundenschreiber<br />

Die Strafrundenschreiber sind dem Strafrundenaufseher unterstellt.<br />

Sie zeichnen unabhängig voneinander die Startnummern aller Wettkämpfer<br />

auf, jedes mal wenn diese an ihren Positionen auf der<br />

Strafrunde vorbeikommen. Es müssen mindestens drei Strafrundenschreiber<br />

vorhanden sein, empfohlen werden jedoch drei Teams zu je<br />

zwei Personen - eine Person ruft die Startnummer auf, die andere<br />

schreibt sie auf. Die Strafrundenschreiber oder Schreiberteams müssen<br />

in Abständen um die Strafrunde herum verteilt sein.<br />

20/15 AUSGABE 2002


3.5 Zeitnahmegruppe<br />

Leitung: Chef Zeitnahme<br />

Es ist verantwortlich für alle Belange der Zeitmessung, der Resultataufzeichnung<br />

des Wettkampfes und der Kontrolle der Wettkämpfer<br />

<strong>im</strong> Start/Zielbereich einschließlich:<br />

- Ausstattung mit Personal und Leitung aller Zeitnehmerfunktionen <strong>im</strong><br />

Start/Zielbereich;<br />

- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wettkampfablaufs, soweit die<br />

Zeitnahmegruppe betroffen ist;<br />

- Elektronische Zeitmessung;<br />

- Handzeitmessung;<br />

- Zusammenstellung von Aufzeichnungen anderer Gruppen;<br />

- Erstellung von Zwischenergebnissen und Vorläufigen Ergebnissen;<br />

- Kontrolle und Überwachung von Start- und Zielbereich;<br />

- Kontrolle und Überwachung der Start- und Zielausrüstungskontrollpunkte<br />

einschließlich der Sicherheit;<br />

- Kontrolle und Überwachung der Staffelwechselzone;<br />

- Einsatz der Zielfotokamera und der Videokamera <strong>im</strong> Ziel;<br />

- Sicherstellung, dass alle <strong>IBU</strong> Regeln zur Anwendung gelangen und<br />

Aufzeichnung der Regelverstöße;<br />

- Aufzeichnung der Übermittlung der Resultate an den Stadionsprecher<br />

sowie dem Verantwortlichen der Anzeigetafel;<br />

- Unterstützung des Wettkampfbüros bei den Mannschaftsführersitzungen<br />

und den Verlosungen.<br />

3.5.1 Chef Zeitnahme<br />

Der Chef Zeitnahme ist dem Wettkampfleiter unterstellt und leitet die<br />

Arbeiten des Personals der Zeitnahmegruppe. Er überwacht die Tätigkeiten<br />

der Chefs für Elektronische Zeitmessung, Handzeitmessung,<br />

Ergebnisse und Start/Ziel.<br />

3.5.2 Chef Elektronische Zeitmessung<br />

Der Chef Elektronische Zeitmessung ist dem Chef Zeitnahme unterstellt<br />

und gibt jenen Personen Anweisungen, die für die Start-, Zwischen-,<br />

Zieleinlaufs- und Gesamtzeiten verantwortlich sind bzw. diese<br />

aufzeichnen, sowie jenen Personen, die die Rangliste erstellen.<br />

Außerdem hat er sicherzustellen, dass die Schießresultate jedes einzelnen<br />

Wettkämpfers gewertet und in die Vorläufige Ergebnisse eingetragen<br />

werden. Wenn die Strafrunde benützt wurde, so muss er<br />

sicherstellen, dass ein Vergleich mit den Ergebnissen am Schießstand<br />

AUSGABE 2002 20/16<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


angestellt wird, um zu überprüfen, ob der Wettkämpfer die korrekte<br />

Zahl an Strafrunden für seine Fehlschüsse gelaufen ist. Auf Anweisung<br />

der Wettkampfjury ordnet er gegebenenfalls Zeitzuschläge zu<br />

den Ergebnissen an. Am Ende des Wettkampfs gibt er die Wettkampfdaten<br />

an den Chef Ergebnisse weiter, damit dieser die vorläufige<br />

Ergebnisliste erstellen kann. Wurde eine Firma für die elektronische<br />

Zeitmessung bei der Veranstaltung unter Vertrag genommen, so hat<br />

er mit dieser zusammenzuarbeiten.<br />

3.5.3 Funktionäre der elektronischen Zeitmessung<br />

Die Funktionäre der elektronischen Zeitmessung sind dem Chef Elektronische<br />

Zeitmessung unterstellt und führen ihre Aufgaben nach dessen<br />

Anweisungen aus. Die Zahl der Funktionäre sowie ihre konkreten<br />

Aufgaben richten sich nach der Art des verwendeten elektronischen<br />

Zeitmessungssystems und der verwendeten Ausrüstung.<br />

3.5.4 Chef Manuelle Zeitmessung<br />

Der Chef Manuelle Zeitmessung ist dem Chef der Zeitnahme unterstellt<br />

und leitet die Arbeit der Funktionäre der manuellen Zeitmessung.<br />

Seine technischen Aufgaben sind dieselben wie die des Chefs Elektronische<br />

Zeitmessung, mit dem einzigen Unterschied, dass er mit Ausrüstung<br />

für manuelle Zeitmessung arbeitet und dass seine Arbeit als<br />

Reserve-System für den Notfall dient. Sein Personal muss aber<br />

während des ganzen Wettkampfes über den Wettkampf auf dem<br />

Laufenden gehalten und über alle aktuellen Daten des Wettkampfes<br />

informiert sein, um bei einem Ausfallen der elektronischen Systeme<br />

oder eines Teils derselben jederzeit die gesamte Zeitnahme übernehmen<br />

zu können. Damit das möglich ist, müssen die Wettkampfdaten<br />

zur gleichen Zeit an die manuelle Zeitmessung weitergegeben werden<br />

wie an die elektronische Zeitmessung.<br />

3.5.5 Funktionäre der manuellen Zeitmessung<br />

Die Funktionäre der manuellen Zeitmessung sind dem Chef Manuelle<br />

Zeitmessung unterstellt und führen ihre Aufgaben nach dessen Anweisungen<br />

aus. Dem Personal wird die Aufgabe übertragen, die Wettkampfzeiten<br />

für jeden Wettkämpfer manuell auszurechnen. Diese<br />

Berechnungen müssen von mindestens zwei Personen durchgeführt<br />

werden, und zwar unabhängig voneinander, und dann miteinander<br />

verglichen werden. Die Anzahl der Funktionäre richtet sich nach der<br />

Art der manuellen Zeitnahmeausrüstung sowie den in Verwendung<br />

befindlichen Kommunikationssystemen und -verfahren.<br />

20/17 AUSGABE 2002


3.5.6 Chef Ergebnisse<br />

Der Chef Ergebnisse ist, wenn es seine Funktion überhaupt gibt, dem<br />

Chef der Zeitnahme unterstellt und leitet die Arbeit der Funktionäre<br />

für die Ergebnisse. Diese Funktion kann aber auch vom Wettkampfbüro<br />

ausgeführt werden. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Rohdaten<br />

der elektronischen Zeitnahme so schnell wie möglich in die<br />

Vorläufigen Ergebnisse einzutragen und sicherzustellen, dass diese<br />

dann schnell vervielfältigt und zunächst an die Wettkampfjury und<br />

dann an die Mannschaften und Medien weitergegeben werden. Bei<br />

vielen elektronischen Systemen können die Vorläufigen Ergebnisse<br />

bereits direkt aus dem Computer für die elektronische Zeitmessung<br />

erstellt werden, so dass die Arbeit der für die Erstellung der Ergebnisse<br />

zuständigen Personen überflüssig wird oder zumindest vermindert<br />

wird. Die Verteilung der Aufgaben zwischen der elektronischen Zeitnahme<br />

und den für die Erstellung der Ergebnisse zuständigen Personen<br />

richtet sich nach den jeweiligen Umständen und den bei der Veranstaltung<br />

vorhandenen Mittel.<br />

3.5.7 Funktionäre für die Ergebnisse<br />

Wenn es Funktionäre für die Ergebnisse gibt, so sind sie dem Chef<br />

Ergebnisse unterstellt und arbeiten auf dessen Anweisungen. Das Personal<br />

besteht <strong>im</strong> allgemeinen aus einer Person, die den Computer<br />

bedient, sowie weiteren für Kopien und Boten.<br />

3.5.8 Chef für den Start- und Zielbereich<br />

Der Chef für den Start- und Zielbereich ist dem Chef der Zeitnahme<br />

unterstellt und leitet die Arbeit der <strong>im</strong> Start- und Zielbereich beschäftigten<br />

Personen. Er hat sicherzustellen, dass alle Starts und Zieleinläufe<br />

gemäß den Regeln ablaufen und dass die Ausrüstung jedes<br />

Wettkämpfers am Start und am Ziel den Regeln gemäß markiert und<br />

überprüft wird. Er ist auch für den Standort der Zielfotokamera und<br />

des Zielvideos verantwortlich. Der Starter und der Zielüberwacher<br />

sind ihm unterstellt. Ebenso haben die Funktionäre der Start- und Zielausrüstungskontrollpunkte<br />

ihm Bericht über notwendige Materialkontrollangelegenheiten<br />

zu erstatten.<br />

Bei Regelverstößen von Wettkämpfern informiert er den Chef der<br />

Zeitnahme.<br />

3.5.9 Starter<br />

Der Starter ist dem Chef für den Start- und Zielbereich unterstellt und<br />

ist verantwortlich für die Kontrolle und Überwachung des Startbe-<br />

AUSGABE 2002 20/18<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


eichs und der Starthelfer. Er gibt Anweisungen, damit der Startbereich<br />

so ausgerichtet wird, dass der Start der Wettkämpfer effizient,<br />

fließend und kontrolliert vonstatten geht, und achtet darauf, dass alle<br />

Wettkämpfer laut Startliste und den Regeln starten. Er hat alle Regelverstöße,<br />

Unst<strong>im</strong>migkeiten und nicht gestarteten Wettkämpfer dem<br />

Chef für den Start- und Zielbereich zu melden. Bei Staffelwettkämpfen<br />

überwacht er die Übergabezone.<br />

3.5.10 Startfunktionäre<br />

Die Startfunktionäre sind dem Starter unterstellt und arbeiten laut<br />

seinen Anweisungen. Normalerweise gibt es vier oder fünf Startfunktionäre.<br />

Ihre Arbeit ist, die Wettkämpfer in der richtigen Reihenfolge<br />

vom Aufwärmbereich zu den Startbahnen zu führen, die letzte Kontrolle<br />

durchzuführen, bevor sie ihre Plätze am Start einnehmen und<br />

die Wettkämpfer bei Fehlstarts zu stoppen. Ist die Staffelwechselzone<br />

in Verwendung, so arbeiten sie dort unter Anweisung des Starters.<br />

3.5.11 Zielüberwacher<br />

Der Zielüberwacher ist dem Chef für den Start- und Zielbereich unterstellt<br />

und überwacht die Arbeit <strong>im</strong> Zielbereich. Er überwacht die<br />

Arbeit des Zieleinlaufschreibers und der Zielfunktionäre. Er hat alle<br />

Regelverstöße dem Chef für den Start- und Zielbereich zu melden.<br />

3.5.12 Zielfunktionäre<br />

Die Zielfunktionäre sind dem Zielüberwacher unterstellt und arbeitet<br />

nach seinen Anweisungen. Zu ihren Hauptaufgaben gehört es, die<br />

Gewehrverschlüsse aus Sicherheitsgründen sofort, wenn die Läufer<br />

<strong>im</strong> Ziel sind, zu öffnen und den Wettkämpfern aus dem Zielbereich<br />

zum Ausrüstungskontrollpunkt be<strong>im</strong> Ziel zu helfen. Außerdem passen<br />

sie darauf auf, dass die Wettkämpfer ihre Gewehre und Skier innerhalb<br />

eines Bereichs von bis zu 10 m hinter der Ziellinie nicht öffentlich<br />

zum Zwecke der Werbung zur Schau stellen. Normalerweise<br />

bestehen die Zielfunktionäre aus 5 oder 6 Personen.<br />

3.5.13 Zieleinlaufkontrolleur<br />

Der Zieleinlaufkontrolleur ist dem Zielüberwacher unterstellt. Er ist<br />

verantwortlich, die Startnummern aller eintreffenden Wettkämpfer in<br />

der Zieleinlaufreihenfolge aufzuzeichnen.<br />

3.5.14 Leiter der Ausrüstungskontrollen bei Start/Ziel<br />

Die zwei Leiter der Ausrüstungskontrolle, einer für die Kontrolle am<br />

Start, der andere für die am Ziel, sind dem Stadionchef unterstellt.<br />

20/19 AUSGABE 2002


Sie überwachen die Arbeit der Ausrüstungskontrolleure für Start und<br />

Ziel und stellen sicher, dass die gesamte Ausrüstung der Wettkämpfer<br />

den Regeln gemäß sowohl am Start als auch am Ziel überprüft, markiert<br />

und die Ergebnisse schriftlich festgehalten werden. Während des<br />

Wettkampfs haben sie alle Regelverstöße dem Chef für den Startund<br />

Zielbereich zu melden und müssen am Start und am Ziel für<br />

höchste Sicherheit, was die Gewehre betrifft, sorgen.<br />

3.5.15 Ausrüstungskontrolleure bei Start/Ziel<br />

Sie sind ihrem Leiter der Ausrüstungskontrolle am Start beziehungsweise<br />

Ziel unterstellt und führen ihre Arbeit laut deren Anweisungen<br />

aus. Ihre Aufgabe ist es, die Ausrüstung und Kleidung jedes Wettkämpfers<br />

am Start und am Ziel den Regeln gemäß zu überprüfen, zu<br />

markieren und die Ergebnisse schriftlich festzuhalten.<br />

3.6 Stadion (Unterstützungs)Gruppe<br />

Leitung: Stadionchef (Unterstützungschef)<br />

Es ist für die gesamte Wettkampfunterstützung, in erster Linie innerhalb<br />

des Stadionbereiches zuständig, einschließlich:<br />

- Stadionplanung und -aufbau;<br />

- Besetzung und Betrieb aller unterstützenden Funktionen;<br />

- Stadionpräparierung;<br />

- Stadionmarkierung und -beschriftung;<br />

- Vorbereitung und Aktualisierung aller Informationstafeln (Temperaturen<br />

usw.);<br />

- Vorbereitung, Instandhaltung und Reinigung der Stadionbauten inbegriffen<br />

Wachshütten und Toiletten;<br />

- Ausrüstungslagerung und -ausgabe des Ausrichters;<br />

- Zutrittskontrolle;<br />

- Verkehrs- und Parkplatzregelung;<br />

- öffentliche Ansagen;<br />

- Bedienung der elektronischen Anzeigetafel;<br />

- Arzt- und Erste Hilfe Dienst <strong>im</strong> Stadionbereich;<br />

- Abtransport der Verunfallten;<br />

- Sicherstellen, dass alle <strong>IBU</strong> Regeln, die den Stadionbereich betreffen,<br />

eingehalten werden.<br />

3.6.1 Stadionchef (Unterstützungschef)<br />

Der Stadionchef ist dem Wettkampfleiter unterstellt und leitet die<br />

Arbeit des Stadiongruppe. Er ist hauptsächlich verantwortlich für Aus-<br />

AUSGABE 2002 20/20<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


üstungskontrolle bei Start/Ziel, Stadionpräparation und Hygiene <strong>im</strong><br />

Stadion, Zutrittskontrolle, Organisationsausrüstung, medizinische<br />

Dienste, Zuschauerinformationen und Anzeigetafel. Häufig arbeitet<br />

sein Personal für andere Abteilungen und erhält es seine Anweisungen<br />

von deren Leiter, so dem Stadionsprecher und dem Betreuer der<br />

Anzeigetafel.<br />

3.6.2 Der Stadionleiter<br />

Der Stadionleiter ist dem Stadionchef unterstellt und leitet die Arbeit<br />

der Stadionarbeiter. Er ist verantwortlich für die Präparierung, Reinhaltung<br />

und Markierung des Stadionbereichs.<br />

3.6.3 Stadionarbeiter<br />

Die Stadionarbeiter sind dem Stadionleiter unterstellt und führen seine<br />

Anweisungen aus, was Markierung, Präparierung und Reinhaltung<br />

des Stadionbereichs betrifft. Auch die Toiletten sind in dieser Regelung<br />

inbegriffen, außer es wurde hierfür eine eigene Firma unter Vertrag<br />

gestellt. Sie haben auch eventuell notwendige Arbeiten in den<br />

Mannschaftswachshütten durchzuführen. Ferner sind die Stadionarbeiter<br />

auch dazu verpflichtet, die Infotafeln auf den neuesten Stand<br />

zu bringen.<br />

3.6.4 Chef der Zutrittskontrolle<br />

Der Chef der Zutrittskontrolle ist dem Stadionchef unterstellt und leitet<br />

die Arbeit der Zugangskontrolleure. Er ist für die Sicherheit, was<br />

den Zugang zu nicht-öffentlichen Bereichen betrifft, zuständig sowie<br />

für Verkehrs- und Parkkontrolle.<br />

3.6.5 Zutrittskontrolleure<br />

Die Zutrittskontrolleure sind dem Chef der Zutrittskontrolle unterstellt<br />

und führen dessen Anweisungen aus, was die Beschränkung des<br />

Zugangs zu den nicht-öffentlichen Bereichen betrifft. Wenn nötig,<br />

kontrollieren sie auch den Verkehr oder die Parkplätze. Bei der Ausführung<br />

ihrer Aufgaben müssen sie die Akkreditierungskarten sorgfältig<br />

überprüfen und müssen über das Akkreditierungssystem genau<br />

Bescheid wissen. Bei ihrem Umgang mit anderen Personen müssen<br />

sie sich vertraulich und streng, aber auch freundlich und höflich zeigen.<br />

3.6.6 Ausrüstungschef<br />

Der Ausrüstungschef ist dem Stadionchef unterstellt und hat die Lagerung,<br />

Verteilung sowie die Buchführung über die Ausrüstung des<br />

Organisationskomitees über. Er überwacht die Arbeit des Lagerpersonals.<br />

20/21 AUSGABE 2002


3.6.7 Lagerpersonal<br />

Das Lagerpersonal ist dem Ausrüstungschef unterstellt und ist unter<br />

seinen Anweisungen verantwortlich für die Lagerung, Ausgabe und<br />

Buchführung der Ausrüstung sowie dafür, schriftlich festzuhalten, was<br />

an Ausrüstung verteilt, beziehungsweise zurückgeliefert, bzw. <strong>im</strong><br />

Bestand gehalten wurde.<br />

3.6.8 Arzt<br />

Der Arzt ist dem Stadionchef unterstellt und überwacht die Arbeit des<br />

medizinischen Personals <strong>im</strong> Wettkampfkomitee. Er ist dafür verantwortlich,<br />

medizinisches Personal bei Bedarf der Streckengruppe und,<br />

soweit vorhanden, medizinisches Personal dem Schießstand zuzuteilen.<br />

Außerdem hat er alle notwendigen medizinischen Informationen<br />

durch den Stadionchef an den Wettkampfleiter weiterzugeben. Er<br />

überwacht die Einrichtung einer medizinischen Station <strong>im</strong> Stadionbereich<br />

und stellt sicher, dass sie, wenn notwendig, besetzt ist.<br />

Während der Wettkämpfe hat er sich in der Nähe des Zielbereichs<br />

aufzuhalten. Zusätzlich zu seinen normalen Pflichten kann ihm aufgetragen<br />

werden, bei Antidopingkontrollverfahren mitzuhelfen, und<br />

es können ihm auch andere notwendige medizinische Aufgaben übertragen<br />

werden.<br />

3.6.9 Medizinisches Personal<br />

Das medizinische Personal ist dem Arzt unterstellt, außer es wurde<br />

einer anderen Gruppe zugeteilt, wie etwa dem medizinischen Personal<br />

der Streckengruppe. Es führt seine medizinischen Aufgaben auf<br />

Anweisung durch.<br />

3.6.10 Stadionsprecher<br />

Der Stadionsprecher ist dem Stadionchef unterstellt und arbeitet normalerweise<br />

mit der Zeitnahmegruppe zusammen. Er ist dafür verantwortlich,<br />

den Zuschauern, Mannschaften und Funktionären per Lautsprecher<br />

eine interessante laufende Berichterstattung und Kommentare<br />

zu liefern. Er muss die Wettkampfdaten, die ihm über den Bildschirm<br />

eines elektronischen Zeitnahmecomputers geliefert werden, verstehen<br />

und fähig sein, schnelle Berechnungen anzustellen, um Vergleiche<br />

zwischen der augenblicklichen Reihung verschiedener Wettkämpfer<br />

anstellen zu können. Außerdem muss er Hintergrundinformationen und<br />

frühere Ergebnisse der Wettkämpfer liefern können. Geeignete Fremdsprachenkenntnisse<br />

sind wünschenswert. Der Stadionsprecher kann<br />

vom Wettkampfleiter oder der Wettkampfjury angehalten werden, den<br />

Mannschaften oder den Zuschauern wichtige Meldungen durchzugeben.<br />

AUSGABE 2002 20/22<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


3.6.11 Betreuer der Anzeigetafel<br />

Der Betreuer der Anzeigetafel ist dem Stadionchef unterstellt, er<br />

kann aber auch der Zeitnahmegruppe angehören. Er bedient die elektronische<br />

Anzeigetafel, auf der die laufenden Wettkampfdaten wie<br />

etwa die augenblickliche Rangliste, angezeigt werden. Die Information<br />

wird ihm normalerweise durch das elektronische Zeitnahmesystem<br />

zugespielt und kann zeitweise direkt vom System gespeist werden.<br />

Assistenten des Betreuers der Anzeigetafel sollten, soweit erforderlich,<br />

benannt werden.<br />

3.7 Übermittlungspersonen<br />

Die Anzahl und Aufgaben der Übermittlungspersonen wurden be<strong>im</strong><br />

Personal der einzelnen Funktionsgruppen noch nicht behandelt, allerdings<br />

benötigt jede Gruppe einige Übermittlungspersonen. Besonders<br />

wichtig sind die Übermittlungspersonen für die Kommunikationsverbindung<br />

zwischen Schießstand und Zeitnehmung. Da die Aufgabe der<br />

Übermittlungspersonen überall fast gleich ist, unabhängig von dem<br />

Ort, wo sie ihre Aufgabe erfüllen, können sie von vornherein eingehend<br />

ausgebildet werden. In einigen Fällen werden Läufer anstelle<br />

von Funkgeräten oder Telefon verwendet, um Wettkampfdaten weiterzugeben.<br />

Auf jeden Fall muss das Organisationskomitee eine tiefgreifende<br />

Analyse anstellen, um festzustellen, wie viele Übermittlungspersonen<br />

bei der Veranstaltung gebraucht werden, wobei sich<br />

dies von der Art der Veranstaltung, den verwendeten Kommunikationssystemen,<br />

der zur Verfügung stehenden Ausrüstung und der verfügbaren<br />

Personenzahl richtet. Das Kapitel über Kommunikationssysteme<br />

etwas weiter hinten in diesem Leitfaden, bietet zusätzliche Hilfestellung<br />

bei der Entscheidung betreffend die Anforderungen in bezug auf<br />

Übermittlungspersonen.<br />

3.8 Weiteres Personal<br />

Es gibt noch eine Zahl weiterer Funktionen, die ausgeführt werden<br />

müssen, die aber sehr von den lokalen Umständen abhängig sind<br />

und daher nicht ohne weiteres ausdiskutiert werden können; für die<br />

Ausführung dieser Funktionen ist aber zusätzliches Personal möglicherweise<br />

erforderlich. In manchen Fällen, wie z.B. bei den Olympischen<br />

Winterspielen, können einige der Funktionen - wie etwa die<br />

Zugangskontrolle - vom gesamten Organisationskomitee durchgeführt<br />

werden, so dass sich die Zahl des vom Biathlon-Wettkampfkomitee<br />

benötigten Personals reduziert.<br />

20/23 AUSGABE 2002


4. ÜBERMITTLUNGSSYSTEME UND IHRE ANWENDUNGEN<br />

4.1 Allgemeines<br />

Bei den Olympischen Winterspielen, Weltmeisterschaften, Jugend-,<br />

Juniorenweltmeisterschaften, Weltcups und Kontinentalmeisterschaften<br />

müssen die Ausrichter ein gut funktionierendes, leistungsfähiges<br />

Übermittlungssystem aufbauen, das in erster Linie auf Funkgeräten<br />

basiert. Das System wird für die Kontrolle des Ablaufs der Veranstaltung<br />

und die schnelle Weitergabe von Informationen, inklusive einzelner<br />

Elemente der Ergebnisse, verwendet. Bei anderen Veranstaltungen<br />

wird empfohlen, dieselben Richtlinien so weit wie nur möglich<br />

zur Anwendung zu bringen.<br />

4.1.1 Übermittlungsarten und Verwendungszwecke<br />

Die am häufigsten verwendeten Kommunikationsformen bei Veranstaltungen<br />

sind Funkgeräte, lokal eingerichtete Telefonsysteme und<br />

Läufer. Welche davon in welchem Ausmaß verwendet werden, hängt<br />

von den lokalen Umständen und den dem Ausrichter zur Verfügung<br />

stehenden Ressourcen ab. Prinzipiell sollten Kontroll- und Informationsfunktionen<br />

über Funkgerät weitergegeben werden und Informationen,<br />

die Ergebnisse betreffen (wie z.B. Schießergebnisse) über Telefon<br />

oder Läufern mit schriftlichen Informationen. Die Zusammenfassung<br />

der Streckenkontrollinformationen von den Streckenkontrollpunkten<br />

wird normalerweise nur über Funkgeräte weitergegeben, außer die<br />

Kontrollpunkte haben Telefone.<br />

4.2 Übermittlungssysteme<br />

4.2.1 Funknetze, Kontrolle, Rufsignale<br />

Bei mindestens jeder Veranstaltung muss es mindestens ein Funknetz<br />

geben, über das der Wettkampfleiter und Personen mit anderen<br />

Schlüsselfunktionen laufende Informationen erhalten und den Ablauf<br />

der verschiedenen Aktivitäten kontrollieren können. Für größere Veranstaltungen<br />

kann es zwei bis sechs verschiedene Funknetze geben;<br />

die genaue Anzahl hängt von der Größe und Ausrichtung des Stadions<br />

und der Größe des lokalen Telefonsystems ab.<br />

Sollte mehr als ein Funknetz in Verwendung sein, so wird die Verwendung<br />

von Funkgeräten mit nur einem Kanal eindringlich empfohlen.<br />

Jeder, der auf zwei Netzen einen Empfang benötigt, sollte zwei<br />

Funkgeräte mit sich führen. Es gibt viele kritische Situationen, die<br />

eine sofortige Antwort erfordern, und in einer dringenden Situation<br />

AUSGABE 2002 20/24<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


kann es unter Umständen sehr schwierig sein, die <strong>im</strong> jeweiligen Fall<br />

notwendige Schlüsselperson zu erreichen, wenn diese das Funkgerät<br />

auf einen anderen Kanal eingestellt hat.<br />

Die Netzkontrolle kann von dem Netzteilnehmer mit der höchsten<br />

Priorität durchgeführt werden; falls es einen Kommandoraum gibt, so<br />

kann auch dieser die Kontrolle über alle Netze übernehmen. Die Kontrollfunktion<br />

betrifft die ordnungsgemäße Verwendung der Funkgeräte,<br />

die Öffnungs- und Schließungsverfahren des Funknetzes und die<br />

Verwendung des Funknetzes als Relais, wenn eine Kommunikation<br />

schwierig ist.<br />

Nachstehend einige Beispiele von typischen Funkkreisen und ihrer<br />

Nutzer einschließlich der vorgeschlagenen Rufzeichen, mit deren Hilfe<br />

zu den jeweiligen Personen über Funk Verbindung aufgenommen<br />

werden kann:<br />

Kommandonetz<br />

Wettkampfleiter CHEF<br />

Wettkampfsekretär BÜRO<br />

Streckenchef STRECKE<br />

Schießstandchef SCHIESSSTAND<br />

Chef Zeitmessung ZEITMESSUNG<br />

Stadionchef STADION<br />

Stadionsprecher STADIONSPRECHER oder SPRECHER<br />

Arzt ARZT oder DOKTOR<br />

<strong>IBU</strong> Sportdirektor SPORT<br />

Medizinischer Delegierter DOPING<br />

TD (falls erforderlich) TD<br />

Weitere Netzteilnehmer können bei Bedarf einbezogen werden, wie<br />

z.B. Vorsitzender, Amt usw.<br />

Streckennetz<br />

Streckenchef CHEF<br />

Chef Kontrollposten PRÜFER (nicht KONTROLLE – könnte mit<br />

der Kontrollstation verwechselt werden)<br />

Chef Instandhaltung BAUTEN<br />

Kontrollpunkt 1 POSTEN 1<br />

Kontrollpunkt 2 POSTEN 2<br />

Kontrollpunkt 3 POSTEN 3<br />

Medizinischer Beauftragter MEDIC<br />

Chef Vorläufer RENNER<br />

20/25 AUSGABE 2002


Schießstandnetz<br />

Schießstandchef CHEF<br />

Schießleiter STAND<br />

Chef liegend LIEGEND<br />

Chef stehend STEHEND<br />

Chef Strafrunde STRAFRUNDE<br />

Werden die Schießresultate mit Funk übermittelt, muss die Zeitmessung<br />

in das Schießstandnetz miteinbezogen werden.<br />

Wettkampfjurynetz<br />

TD TD<br />

<strong>IBU</strong> Sportdirektor SPORT<br />

Wettkampfleiter CHEF<br />

Mannschaftsführer VORNAME oder NAME<br />

Mannschaftsführer VORNAME oder NAME<br />

Mannschaftsführer VORNAME oder NAME<br />

Die <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter können ebenfalls ins Wettkampfjurynetz<br />

eingebaut werden, soweit dieses es zulässt.<br />

IKR Strecke STRECKE<br />

IKR Schießstand SCHIESSSTAND<br />

IKR Start/Ziel START<br />

IKR Material MATERIAL<br />

Es wird angemerkt, dass das Vorstehende nur ein Beispiel ist, wie<br />

Funksysteme genutzt werden können, und dass es dem Ausrichter<br />

überlassen bleibt, wie er dies den Umständen entsprechend unter<br />

Einsatz seiner Mittel und unter Beachtung der örtlichen Gepflogenheiten<br />

durchführt. Wichtig ist, dass der aufgebaute Funkkreis funktionsfähig<br />

ist und effizient genutzt werden kann und vom Technischen<br />

Delegierten genehmigt wird.<br />

4.3 Allgemeine Funk- und Telefonanwendungsgrundsätze<br />

und -verfahren<br />

Die folgenden Verfahren gelten grundsätzlich und werden sowohl bei<br />

der Funk- wie bei der Telefonübermittlung angewendet:<br />

a) Wenn Sie ein Telefon oder Funkgerät für ein bereits bestehendes<br />

Netz einer Veranstaltung annehmen, verpflichten Sie sich damit,<br />

alle Nachrichten abzuhören, während das Netz in Betrieb ist. Tun<br />

Sie das nicht, so verpassen Sie möglicherweise eine wichtige Meldung,<br />

was sich sehr negativ auf die Veranstaltung auswirken könnte;<br />

AUSGABE 2002 20/26<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


) Die Nachrichten müssen kurz, präzise und deutlich sein;<br />

c) Überlegen Sie zuerst, was Sie sagen wollen, bevor Sie die Nachricht<br />

durchgeben;<br />

d) Fluchen verboten;<br />

e) Werden mehrstellige Zahlen durchgegeben, so sind die einzelnen<br />

Ziffern anzusagen - 17 heißt also beispielsweise nicht "siebzehn”,<br />

sondern "eins sieben” und 2043 wird als "zwei null vier drei”<br />

durchgegeben, um Verwechslungen mit ähnlich klingenden Zahlen<br />

zu vermeiden;<br />

f) Alle Informationen, die Resultate betreffen, müssen vom Empfänger<br />

wiederholt werden, und der Sender muss diese Wiederholung<br />

überprüfen und eventuelle Fehler korrigieren;<br />

g) Denken Sie daran, dass jeder Ihre Funkdurchsage abhören kann -<br />

die Medien tun das auch bei größeren Veranstaltungen - und seien<br />

Sie vorsichtig mit dem, was Sie sagen. Selbst Ihre Telefongespräche<br />

können überwacht werden.<br />

4.4 Funksprechverfahren<br />

Damit die Funkübermittlung so leistungsfähig wie möglich wird, werden<br />

folgende Funksprechregeln empfohlen:<br />

a) Bei einer Funkübermittlung drücken Sie die Sprechtaste schon<br />

eine Sekunde, bevor Sie zu sprechen beginnen, so dass der<br />

Beginn Ihrer Mitteilung nicht abgeschnitten wird;<br />

b) Bei einer Verbindungsaufnahme mit einer anderen Station <strong>im</strong><br />

eigenen Funknetz: Rufen Sie die Station auf und geben Sie sich<br />

zu erkennen "CHEF, HIER IST POSTEN 4, ANTWORTEN”;<br />

c) Bei gestaffelten Übermittlungen während desselben Gespräches<br />

geben Sie sich nur zu erkennen und senden die Meldung:<br />

"POSTEN 4, DER LETZTE WETTKÄMPFER HAT DEN KONTROLLPO-<br />

STEN 4 PASSIERT, ANTWORTEN”;<br />

d) Verwenden Sie "ANTWORTEN”, wenn Sie das Gespräch fortsetzen<br />

wollen und Sie der aufgerufenen Station die Gelegenheit zum<br />

Sprechen geben. Dies zeigt den anderen Stationen, dass die Übermittlung<br />

noch nicht beendet ist;<br />

e) Verwenden Sie "ENDE”, wenn die Übermittlung beendet ist. Dies<br />

zeigt den anderen Stationen, dass Sie die Übermittlung beendet<br />

haben und das Netz für die anderen Stationen frei ist.<br />

4.5 Wichtige Meldungen<br />

Während eines Wettkampfes gibt es mehrere wichtige Mitteilungen<br />

20/27 AUSGABE 2002


zu machen, insbesondere sollte dies auf dem Führungsnetz geschehen,<br />

so dass die Schlüsselpersonen wissen, wie es um den Wettkampf<br />

steht:<br />

a) Die Wettkampfanlage ist bereit für den Wettkampf;<br />

b) Die Ausrüstungskontrolle ist offen/geschlossen;<br />

c) Das Anschießen beginnt/ist beendet;<br />

d) Erster/letzter Start;<br />

e) Erster/letzter Wettkämpfer auf dem Schießstand;<br />

f) Der letzte Wettkämpfer hat den Kontrollposten passiert;<br />

g) Erster/letzter Zieleinlauf;<br />

h) Erster/letzter Wechsel <strong>im</strong> Staffelwettkampf;<br />

i) Vorläufige Ergebnisse sind angeschlagen;<br />

j) Andere außergewöhnliche oder wichtige Vorkommnisse.<br />

Unmittelbar nach dem letzten Zieleinlauf oder davor, sofern möglich,<br />

müssen die folgenden Meldungen an den Wettkampfleiter gemacht<br />

werden, damit er den TD und die Wettkampfjury informieren kann:<br />

Es sollte sich hier um Abschlussmeldungen handeln. Probleme, die<br />

während des Wettkampfes auftreten, sollten zu dem Zeitpunkt<br />

gemeldet werden, zu dem sie auftreten:<br />

a) Strecke ist in Ordnung (oder aufgetretene Probleme). Das bedeutet,<br />

dass die Kontrollposten ihre Aufzeichnungen kontrolliert und<br />

abgeschlossen haben;<br />

b) Schießstand ist in Ordnung (oder aufgetretene Probleme). Das<br />

bedeutet, dass die Schießresultate und die Strafrundenprotokolle<br />

miteinander verglichen sind;<br />

c) Ziel ist in Ordnung (oder aufgetretene Probleme). Das bedeutet,<br />

dass es keine Regelverstöße <strong>im</strong> Zielbereich gegeben hat und dass<br />

die Ausrüstungskontrolle abgeschlossen ist.<br />

5. VERANSTALTUNGSZEITPLAN UND -PROGRAMME<br />

Die Veranstaltungsprogramme müssen mit den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln<br />

übereinst<strong>im</strong>men, die Zeitpläne für die Wettkampftage unterstehen<br />

der Entscheidungshoheit der TD und der Wettkampfjurys. Dennoch<br />

werden hier Beispiele von typischen Zeitplänen und Wettkampfprogrammen<br />

gegeben, um den Ausrichtern zu helfen. Die aktuellen Zeitpläne<br />

und Wettkampfprogramme werden von den örtlichen Verhältnissen<br />

und Umständen abhängen.<br />

AUSGABE 2002 20/28<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


5.1 Beispiel eines WC Veranstaltungsprogramms<br />

Dieses Beispiel basiert auf einer WC Veranstaltung mit Einzel-, Sprintund<br />

Staffelwettkämpfen.<br />

Montag Anreisetag der Mannschaften, Akkreditierung<br />

Dienstag Anreisetag der Mannschaften<br />

0900 - 1500 Inoffizielles Training - Männer und Frauen<br />

1900<br />

Mittwoch<br />

Mannschaftsführerinformationstreffen und Wahl der<br />

Jurys, Ausrüstungsvorprüfung (kann auch am Mittwoch<br />

gemacht werden)<br />

0900 - 1200 Offizielles Training - Männer<br />

1200 - 1500 Offizielles Training - Frauen<br />

1600 Mannschaftsführersitzung, Verlosungen Einzelwettkämpfe<br />

1900<br />

Donnerstag<br />

Empfang für Mannschaftsführer und Trainer<br />

0900 Eröffnungsfeier <strong>im</strong> Stadion (kann auch am Mittwochabend<br />

gemacht werden)<br />

1000 20 Km Einzelwettkampf Männer<br />

1300 15 Km Einzelwettkampf Frauen<br />

1900<br />

Freitag<br />

Soziale/kulturelle Abendgestaltung für alle<br />

0900 - 1200 Offizielles Training - Männer<br />

1200 - 1500 Offizielles Training - Frauen<br />

1600<br />

Samstag<br />

Mannschaftsführersitzung, Verlosungen Sprint- und<br />

Staffelwettkämpfe (sofern erforderlich)<br />

1000 10 Km Sprintwettkampf Männer<br />

1300 7.5 Km Sprintwettkampf Frauen<br />

1900<br />

Sonntag<br />

Siegerehrung und Abendunterhaltung<br />

1000 4 x 7.5 Km Staffelwettkampf Männer<br />

1230 Siegerehrung Staffel Männer<br />

1300 4 x 6 Km Staffelwettkampf Frauen<br />

1530 Siegerehrung Staffel Frauen<br />

Abreise der Mannschaften<br />

20/29 AUSGABE 2002


5.2 Beispiel eines Wettkampftages<br />

Diesem Beispiel dient als Grundlage:<br />

WC Einzelwettkampf, 1000 erster Start Männer und 1300 erster<br />

Start Frauen, beide Kategorien mit 100 Wettkämpfern, 30 Sekunden<br />

Startintervall.<br />

0700 Erster Anschlag der Temperaturen <strong>im</strong> Skitestbereich;<br />

Wiederholungen 0800, 0900, 0930, 1000, 1030,<br />

1100, 1200, 1230, 1300, 1330<br />

0800 Wettkampfleitersitzung<br />

0845 Wettkampfjurysitzung, Männer; Beginn der Ausrüstungskontrolle<br />

0900 Beginn Anschießen, Männer<br />

0925 Papierscheibenwechsel<br />

0930 Anschießen, Start Vorläufer (ungefähr)<br />

0950 Ende Anschießen<br />

1000:30 Erster Start, Männer<br />

1035 Ende der Ausrüstungskontrolle (ungefähr)<br />

1050 Letzter Start, erster Zieleinlauf (ungefähr)<br />

1145 Letzter Zieleinlauf (ungefähr), Wettkampfjurysitzung<br />

Männer<br />

1150 Anschlag der Vorläufigen Ergebnisse<br />

1155 Siegervorstellung, Männer, Antidopingkontrolle, Pressekonferenz<br />

1145 Wettkampfjurysitzung, Frauen, Beginn der Ausrüstungskontrolle<br />

1200 Beginn Anschießen, Frauen<br />

1205 Ende der Protestzeit, Männer<br />

1225 Papierscheibenwechsel<br />

1230 Anschießen, Start Vorläufer (ungefähr)<br />

1250 Ende Anschießen<br />

1300:30 Erster Start, Frauen<br />

1335 Ende der Ausrüstungskontrolle (ungefähr)<br />

1350 Letzter Start, erster Zieleinlauf (ungefähr), Wettkampfjurysitzung,<br />

Frauen<br />

1440 Letzter Zieleinlauf (ungefähr)<br />

1445 Anschlag der Vorläufigen Ergebnisse<br />

1450 Siegervorstellung, Frauen, Antidopingkontrolle, Pressekonferenz<br />

1500 Ende der Protestzeit Frauen, Auswertungssitzung TD,<br />

IKR, Wettkampfleiter<br />

AUSGABE 2002 20/30<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


5.3 Beispiel eines offiziellen Trainingstages<br />

In diesem Beispiel geht der offizielle WC Trainingstag den Einzelwettkämpfen<br />

voraus. Die Startzeiten lauten: 1000 für Männer und 1300<br />

für Frauen. Die Wettkampfanlage muss so vorbereitet sein wie für<br />

die Wettkämpfe. Einige organisatorische Sitzungen und weitere Vorbereitungen<br />

werden während des offiziellen Trainingstags durchgeführt.<br />

Weil sie je nach Umständen wechseln können, werden sie in<br />

diesem Beispiel nicht erwähnt.<br />

0900 Öffnen des Schießstandes für Männer, Schießbahnen<br />

zugewiesen, nur Papierscheiben<br />

Strecke für Männer geöffnet, Präparation und Markierung<br />

wie für den Wettkampf<br />

0925 Schießstand geschlossen, Papierscheibenwechsel<br />

0930 Schießstand wieder geöffnet, Metall- und Papierscheiben,<br />

freie Wahl der Schießbahnen<br />

1150 Schießstand geschlossen, Papierscheibenvorbereitung für<br />

die Frauen<br />

1200 Strecke für die Männer geschlossen<br />

Strecke wird für die Frauen umgestellt und ummarkiert<br />

Strecke für die Frauen geöffnet<br />

Schießstand für Frauen geöffnet, Schießbahnen zugewiesen,<br />

nur Papierscheiben<br />

1225 Schießstand geschlossen, Papierscheibenwechsel<br />

1230 Schießstand wieder geöffnet, Metall- und Papierscheiben,<br />

freie Wahl der Schießbahnen<br />

1500 Schießstand und Strecke geschlossen, Ende des Trainingstages,<br />

Auswertungssitzung TD, IKR, Wettkampfleiter.<br />

5.4 Einzelheiten des Gesellschafts- und Kulturprogramms<br />

Die meisten Einzelheiten hinsichtlich des Programms einer Veranstaltung<br />

sind in den Wettkampfregeln festgelegt. Gesellschaftliche und<br />

kulturelle Programmpunkte ermöglichen es den Teilnehmern einer<br />

Veranstaltung jedoch, sich zu entspannen, vergnügliche Stunden zu<br />

verleben und andere Teilnehmer der Veranstaltung sowie Angehörige<br />

des Organisationskomitees außerhalb der eigentlichen Wettkampfveranstaltung<br />

zu treffen und kennen zu lernen. Die Ausrichter können<br />

hierbei ihrem Vorstellungsvermögen freien Lauf lassen und spezielle<br />

kulturelle Aspekte ihrer Gemeinde, ihrer Region oder ihres Volkes vorstellen.<br />

Die Durchführung von gesellschaftlichen und kulturellen Ver-<br />

20/31 AUSGABE 2002


5.5<br />

anstaltungen bleibt dem Ausrichter freigestellt, jedoch sollten folgende<br />

Punkte Beachtung finden:<br />

a) Es sollte mindestens eine Veranstaltung vorgesehen werden, an<br />

der alle teilnehmenden Athleten, Mannschaftsbetreuer, Vertreter<br />

des Organisationskomitees und Vertreter der <strong>IBU</strong> teilnehmen;<br />

b) Wenn eine Mahlzeit angeboten wird, sollte diese nahrhaft und<br />

gesund sein und den besonderen Ernährungsansprüchen von Elitesportlern<br />

Rechnung tragen;<br />

c) Alle Teiles des Programms einer gesellschaftlichen und kulturellen<br />

Veranstaltung müssen so gestaltet sein, dass der internationale<br />

Charakter der Gesamtveranstaltung gewahrt ist und dass weder<br />

die Würde noch Gefühle von Teilnehmern verletzt werden;<br />

d) Wenn ein Ehrentisch vorgesehen ist, sollte dort Platz für folgende<br />

Personen vorgesehen werden: wichtige Vertreter der <strong>IBU</strong> (siehe<br />

<strong>IBU</strong> Protokollregeln), Vorsitzender des Organisationskomitees,<br />

Wettkampfleiter, nationale und örtliche Würdenträger sowie<br />

jeweils ein männlicher und weiblicher Vertreter der Athleten. Wenn<br />

noch Platz vorhanden ist, können wichtige Sponsoren und zusätzlich<br />

noch weitere höhere Angehörige des Organisationskomitees<br />

sowie regionale und örtliche Würdenträger vorgesehen werden;<br />

e) Wird bei einer derartigen Veranstaltung Alkohol angeboten, sind<br />

die örtlichen Gesetze und Altersbest<strong>im</strong>mungen bezüglich des<br />

Genusses von Alkohol zu berücksichtigen.<br />

Veranstaltungen müssen zu so einer angemessenen Zeit enden, dass<br />

Athleten und Offizielle noch genügend Zeit der Ruhe für die Aktivitäten<br />

am nächsten Tag haben.<br />

Zeremonien<br />

Die folgende Auflistung enthält Richtlinien für die Durchführung von<br />

Zeremonien und wird vom TD für die Veranstaltung durchgesetzt.<br />

Eröffnung<br />

WC<br />

Nein**<br />

WM<br />

Ja<br />

KM<br />

Ja<br />

Startnummern Ja Ja Nein<br />

Preisverleihung Ja Ja Ja (<strong>im</strong> Stadium<br />

oder in einer Halle<br />

in allen Fällen)<br />

Schlusszeremonie Nein Ja Ja<br />

**Wenn abgehalten – nur eine kurze Zeremonie vor dem Wettkampf <strong>im</strong> Stadium.<br />

AUSGABE 2002 20/32<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


Startnummern können an die Athleten am Tag vor dem Wettkampf<br />

ausgegeben werden, wenn das Organisationskomitee ein soziales<br />

Programm für die Zuschauer anbietet.<br />

Zum Wohl der Athleten dürfen Eröffnungszeremonien nicht länger<br />

als 30 Minuten dauern und sollten mit der Startnummernvergabe für<br />

die Spitzenathleten verbunden werden. Wenn nicht viele Zuschauer<br />

zu erwarten sind, soll die Zeremonie <strong>im</strong> Stadium mit einer Dauer von<br />

ungefähr 5 Minuten abgehalten werden.<br />

Ein Abschlussbankett kann gegeben werden, wenn möglich.<br />

6. SITZUNGEN<br />

6.1 Mannschaftsführersitzungen<br />

Den stärksten ersten Eindruck von einem Ausrichter erhalten die<br />

Mannschaften bei der ersten Mannschaftsführersitzung. Um den<br />

besten Eindruck zu hinterlassen, müssen die Ausrichter die Mannschaftsführersitzungen<br />

genau planen und vorbereiten.<br />

Die Mannschaftsführersitzungen müssen in einem passenden Raum<br />

mit genügend Platz, guten Licht- und Sichtverhältnissen sowie mit<br />

einer guten Akustik durchgeführt werden. Es müssen geeignete visuelle<br />

und akustische Präsentationsmittel eingesetzt werden. Wenn<br />

eine Verstärkeranlage notwendig ist, damit alle alles verstehen können,<br />

so ist sie zu verwenden. Ein kleiner akustischer Test <strong>im</strong> vorhinein<br />

genügt, um das festzustellen. Ein Tageslichtprojektor ist normalerweise<br />

das beste Hilfsmittel für die Präsentation der Informationen.<br />

Zeigt man die Verlosung auf einem Computerbildschirm, so muss<br />

man sich vergewissern, dass dieser groß genug ist, dass die Darstellungen<br />

auch in der letzten Reihe lesbar sind. Die erforderliche Übersetzung<br />

muss gewährleistet werden.<br />

Die folgende Punkte werden für alle Mannschaftsführersitzungen vorgeschlagen:<br />

a) Im Informationsmaterial muss Datum, Zeit und Ort der Sitzung<br />

genau angegeben werden;<br />

b) Wegweiser außen zum Sitzungsraum anbringen, sodass er gefunden<br />

werden kann;<br />

c) Für jede Mannschaft einen Tisch sinnvoll einrichten: Nationalflagge<br />

oder Namensschild der Mannschaft, Tagesordnung, Verlosungsgruppen,<br />

Zeitplan des nächsten Tages, technische Informationen,<br />

Protokoll der vorangegangenen Sitzung (sofern eine stattgefunden<br />

hat), Wetterbericht und andere notwendige Informationen, Getränke.<br />

20/33 AUSGABE 2002


Alle Dokumente sollten in verbundener Form aufgelegt und mit<br />

einem Inhaltsverzeichnis versehen werden;<br />

d) Bereiten Sie Folien beziehungsweise Darstellungen für Overheadprojektion<br />

oder Power Point Demonstration der Tagesordnung, der<br />

technischen Angaben für Strecke und Stadion, den Zeitplan des<br />

nächsten Tages, den Wetterbericht und der anderen notwendigen<br />

Informationen vor;<br />

e) Stellen Sie sicher, dass die Meldungen und Verlosungsgruppen<br />

unabhängig voneinander geprüft wurden;<br />

f) Führen Sie eine Testsitzung einschließlich der Auslosungen durch;<br />

g) Folgen Sie der Tagesordnung, geben Sie keine unwichtigen Informationen,<br />

beharren Sie nicht, dass Fragen gestellt werden;<br />

h) Lenken Sie die Aufmerksamkeit der Sitzung auf die Verlosungsgruppen<br />

vor der Auslosung und fragen Sie nach etwaiger Korrektur;<br />

i) Stellen Sie sicher, dass genügend geübte Helfer anwesend sind,<br />

die für jede Mannschaft die Startnummern bis zum Verlassen des<br />

Sitzungsraumes zusammentragen und einpacken können;<br />

j) Stellen Sie sicher, dass das Kopiersystem funktioniert und dass<br />

unmittelbar nach der Verlosung die Startlisten hergestellt werden,<br />

so dass die Listen vor der Wegfahrt an die Mannschaften ausgegeben<br />

werden können;<br />

k) Geben Sie die Startliste dem TD zur Überprüfung, bevor sie<br />

kopiert wird.<br />

6.1.1 Raumausstattung für Mannschaftsführersitzungen<br />

Das folgende Schema gibt eine Grundübersicht über einen Sitzungsraum.<br />

Der Raum kann unterschiedlich ausgestattet werden, wie zum<br />

Beispiel eine unterschiedliche Anzahl von Tischreihen, aber die Basisausstattung,<br />

wie sie aus dem Schema zu ersehen ist, muss vorhanden<br />

sein. Ein Kopierer sollte in einem angrenzenden Raum bereitstehen,<br />

um Kopien der Startlisten machen zu können.<br />

AUSGABE 2002 20/34<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


Computer<br />

Tisch<br />

<strong>IBU</strong><br />

IKR<br />

Angaben für die Mannschaftsführersitzung<br />

Computer<br />

Monitor<br />

Tisch zum Sortieren der<br />

Startnummern<br />

Vorstandsmitglieder, TD, Wettkampfleiter, Sekretärin<br />

Führungstisch<br />

Mannschaft Mannschaft Mannschaft Mannschaft<br />

So viele Tische als erforderlich für die Zahl der Mannschaften<br />

Beobachterbereich<br />

(können auch nur Stühle sein)<br />

Leinwand<br />

Overhead<br />

Projektor<br />

6.2 Organisationssitzungen<br />

Um <strong>im</strong>mer auf dem letzten Stand zu sein und um Informationen<br />

zeitgerecht an das Wettkampfkomitee weiterleiten zu können, muss<br />

der Wettkampfleiter zwe<strong>im</strong>al täglich eine Sitzung mit seinen engsten<br />

Mitarbeitern durchführen. Es wird empfohlen, dass diese Sitzungen<br />

während einer <strong>IBU</strong> Veranstaltungswoche jeden Tag um 8:00 und um<br />

15:30 durchgeführt werden. Diese Zeiten können allerdings aufgrund<br />

örtlicher Gegebenheiten und terminlicher Faktoren geändert werden.<br />

Tagesordnungspunkte bei diesen Sitzungen sind <strong>im</strong> allgemeinen<br />

Situationsberichte der verschiedenen Gruppen und Besprechung der<br />

nächsten Aktivität. Bei den Sitzungen sollten, wenn möglich, die folgenden<br />

Personen (oder Vertreter derselben) anwesend sein:<br />

Wettkampfleiter (Vorsitz);<br />

TD und <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter;<br />

Vertreter der <strong>IBU</strong>;<br />

<strong>IBU</strong> Sportdirektor;<br />

Vorsitzender des Organisationskomitees (wenn möglich und notwendig);<br />

20/35 AUSGABE 2002<br />

Wettkampf Komitee, Chefs


Stellvertretender Wettkampfleiter (wenn möglich);<br />

Wettkampfsekretär;<br />

Streckenchef, Schießstandchef, Chef Zeitnahme und Stadionchef;<br />

Weitere erforderliche Personen.<br />

7. WICHTIGE ARBEITEN NACH DEM LETZTEN ZIELEINLAUF<br />

Eine der Situationen bei Biathlonveranstaltungen, die sich für die<br />

Organisatoren am schwierigsten gestaltet, ist die Durchführung jener<br />

Schritte, die unbedingt und sofort nach dem letzten Zieleinlauf durchgeführt<br />

werden müssen. Das Ziel dieser Schritte ist, die inoffizielle<br />

Siegerehrung - die Siegervorstellung (Flower Ceremony) - so schnell<br />

wie nur möglich nach dem letzten Zieleinlauf, spätestens jedoch<br />

zehn Minuten danach, durchzuführen. Der Grund für die Eile sind Live<br />

Übertragungen <strong>im</strong> Fernsehen, ferner soll sichergestellt werden, dass<br />

die Zuschauer bis zur Siegervorstellung bleiben und die Mannschaften<br />

sollen so bald wie möglich in ihre Unterkünfte gehen können.<br />

Eine Verzögerung der Siegervorstellung kann ernste negative Auswirkungen<br />

auf die Glaubwürdigkeit des Organisationskomitees haben.<br />

Die am Ende eines Wettkampfs durchzuführenden Schritte sind <strong>im</strong><br />

Detail wie folgt:<br />

a) Nach den letzten Schießen ungefähr 5 Minuten vor dem letzten<br />

Zieleinlauf begibt sich die Wettkampfjury in den Juryraum;<br />

b) Die Wettkampffunktionäre führen die Abschlusskontrollen durch<br />

und tragen die Schießstand- und Streckenberichte zusammen;<br />

c) Der Wettkampfleiter und der TD versichern sich, dass sie alle verfügbaren<br />

Meldungen über den Wettkampf erhalten haben,<br />

besonders wichtig sind die Strecken- und Schießstandkontrollen -<br />

inbegriffen die Strafrundenkontrolle;<br />

d) Der letzte Wettkämpfer überquert die Ziellinie und die Rohergebnisse<br />

werden ausgedruckt;<br />

e) Die letzten Meldungen (dies sollte einzig die Meldung der letzten<br />

Zielkontrolle sein) treffen normalerweise über Funk be<strong>im</strong><br />

Wettkampfleiter ein. Dieser informiert den TD und die Wettkampfjury;<br />

f) Die Rohergebnisse, oder Vorläufigen Ergebnisse, sofern innerhalb<br />

sehr kurzer Zeit verfügbar, werden unmittelbar nach dem Druck<br />

so rasch als möglich in den Juryraum gebracht;<br />

g) Der TD und die Wettkampfjury bestätigen die besten 8 Plätze der<br />

Rohergebnisse oder der Vorläufigen Ergebnisse. Gibt es Fragen<br />

AUSGABE 2002 20/36<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


8.<br />

oder Proteste, welche die 8 besten Plätze beeinflussen können,<br />

muss sie die Wettkampfjury vor dem Beginn der Siegervorstellung<br />

behandeln;<br />

h) Der TD gibt die Siegervorstellung frei;<br />

i) Der Wettkampfleiter befiehlt sofort über Funk dem Zeremonienpersonal<br />

und dem Stadionsprecher den Beginn der Siegervorstellung<br />

anzukündigen;<br />

j) Die Siegervorstellung beginnt;<br />

k) Der TD und die Wettkampfjury kontrollieren die Vorläufigen Ergebnisse<br />

so rasch als möglich. Sind sie korrekt, werden sie vom TD<br />

unterzeichnet und zum Aushang freigegeben;<br />

l) Die Vorläufigen Ergebnisse werden ausgehängt, die Anschlagzeit<br />

wird notiert. Der Stadionsprecher informiert, dass die Vorläufigen<br />

Ergebnisse angeschlagen sind. Der TD und die Wettkampfjury<br />

bleiben <strong>im</strong> Juryraum zurück und warten auf allfällige Proteste;<br />

m) 15 Minuten nach dem Aushang der Vorläufigen Ergebnisse endet<br />

die Protestzeit.<br />

AKKREDITIERUNG<br />

Um Sicherheit in heiklen Bereichen, wie z.B. der elektronischen Zeitnahme,<br />

zu gewährleisten, und damit Wettkämpfer und Wettkampfaktivitäten<br />

nicht gestört werden, muss für <strong>IBU</strong> Veranstaltungen ein<br />

Akkreditierungssystem erstellt werden. Das <strong>IBU</strong> Akkreditierungssystem<br />

<strong>im</strong> Detail ist der <strong>IBU</strong> Veranstaltungsdeklaration zu entnehmen; eine<br />

Übersicht über das System wird hier gegeben.<br />

8.1 Zutrittskontrollzonen<br />

OPERATIONSBEREICHE<br />

ZONE 1 Skitest- und Wachsbereiche, Mannschaftskabinen<br />

2 Strecke<br />

3 Schießstand<br />

4 Start, Aufwärm- und Auslaufbereiche<br />

5 Start/Zielbereiche<br />

6 Wettkampfbüro<br />

7 Technische Bereiche – elektronische Zeitnehmung,<br />

elektronische Scheiben, usw.<br />

8 Antidopingkontrollbereiche<br />

9 Medienbereiche<br />

0 Alle Operationsbereiche<br />

20/37 AUSGABE 2002


SPEZIELLE GASTBEREICHE<br />

I <strong>IBU</strong> Klub<br />

Z Organisationskomitee VIP Bereich<br />

X Organisationskomitee Spezieller Gastbereich<br />

8.2 Akkreditierungskategorien<br />

KATEGORIE PERSONEN<br />

A <strong>IBU</strong><br />

T Mannschaft<br />

M Medien<br />

V VIP<br />

G Gast<br />

S Dienstleistung<br />

Cc Organisationskomitee Führungspositionen<br />

Cs Organisationskomitee Stab<br />

8.3 Akkreditationsbüro<br />

Das Akkreditationsbüro sollte bequem in der Nähe der Mannschaftsunterbringung,<br />

des Begleitpersonals usw. gelegen sein. Außerdem<br />

muss das Büro genügend Raum haben, um mit der notwendigen<br />

Zahl an Personen umgehen zu können, und muss über günstige<br />

Zugangs- und Abgangsbedingungen verfügen.<br />

9. SCHULUNG DER FUNKTIONÄRE<br />

Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Veranstaltung oder<br />

einen erfolgreichen Wettkampf sind gut geschulte Führungskräfte,<br />

Funktionäre und Übermittler. Als Hilfestellung für jene Ausrichter, die<br />

kein formelles Trainingsprogramm für Funktionäre haben, seien hier<br />

Übersichtstrainingspläne für die wichtigen Biathlonfunktionäre, Übermittler<br />

und Führungskräfte zusammengefasst. Die Lehrkräfte des<br />

Trainings der Funktionäre sollten pädagogisch ausgebildet sein und<br />

den Status eines <strong>IBU</strong> TD oder IKR aufweisen.<br />

9.1 Plan für die Grundausbildung der Biathlonfunktionäre<br />

(12 Stunden)<br />

Es folgt der Überblick eines Grund(Anfänger)trainings für Biathlonfunktionäre.<br />

Dieses Training sollte in Verbindung mit einem Wettkampf<br />

durchgeführt werden, so dass die neuen Funktionäre praktische<br />

Erfahrung sammeln können. Außerdem sollte es mit einer Prüfung<br />

abschließen, in der das Gelernte überprüft und das erforderliche<br />

Niveau für Biathlonfunktionäre festgelegt wird.<br />

AUSGABE 2002 20/38<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


9.1.1 Schulungsprogramme für Nationale und <strong>IBU</strong> Funktionäre<br />

a) Grundregeln für die Arbeit der Biathlonfunktionäre;<br />

b) Aufbau der Schulungsprogramme für Nationale und <strong>IBU</strong> Funktionäre;<br />

c) Qualifikationsanforderungen;<br />

d) Abzeichen.<br />

9.1.2 Allgemeine Biathloninformation<br />

a) Definition von Biathlon und Anwendung der Regeln;<br />

b) Geschichte des Biathlon;<br />

c) Leitungsorganisationen des Biathlon und andere mit Biathlon in<br />

Verbindung stehende Sportorganisationen;<br />

d) Gegenwärtiger Stand des Biathlon international und national.<br />

9.1.3 Wettkämpferklassen und Wettkampfarten<br />

a) Wettkämpferklassen;<br />

b) Wettkampfarten;<br />

c) Teilnahmeberechtigung (Alter, Geschlecht, Unterzeichnung der Vereinbarungen,<br />

Werbung).<br />

9.1.4 Organisation und Pflichten des Organisationskomitees<br />

a) Grundlegende Ausrichterstrategien und Verantwortlichkeiten;<br />

b) Aufbau und Pflichten des Organisationskomitees;<br />

c) Aufbau und Pflichten des Wettkampfkomitees.<br />

9.1.5 Organisation und Pflichten der Jurys<br />

a) Arten (Wettkampf und Berufung), Aufbau und Hoheit der Jurys;<br />

b) Pflichten der Jurys;<br />

c) Verfahren der Wettkampfjury;<br />

d) Behandlung von Protesten.<br />

9.1.6 TD und <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter<br />

a) Ernennung und Befugnis der Technischen Delegierten;<br />

b) Pflichten der Technischen Delegierten;<br />

c) Ernennung und Befugnis der <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter;<br />

d) Pflichten der <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter.<br />

9.1.7 Wettkampfanlagen<br />

a) Allgemeine Planung und Aufbau einer Wettkampfanlage;<br />

b) Technische Spezifikationen jeder funktionellen Komponente der<br />

Wettkampfanlage, einschließlich: Stadionbereich, Schießstand und<br />

Scheiben, Strecke, Strafrunde, S<strong>im</strong>ultanstartbereich und Staffelwechselzone,<br />

Skitestbereich, Aufwärmspuren.<br />

20/39 AUSGABE 2002


9.1.8 Wettkampfvorbereitungen<br />

a) Veranstaltungsprogramm und -zeitplan;<br />

b) Offizielles und Inoffizielles Training;<br />

c) Vorbereitung und Durchführung der Mannschaftsführersitzungen;<br />

d) Verlosung der Startnummern;<br />

e) Berichte an das Wettkampfkomitee;<br />

f) Inspektionen und Vorbereitungen der Anlage;<br />

g) Anschießen und Ausrüstungskontrollen.<br />

9.1.9 Die praktischen Wettkampfregeln<br />

a) Die richtige Anwendung der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln und des Leitfadens<br />

für Organisationskomitees;<br />

b) Regeln bezüglich der Ausrüstung und der korrekten Anwendung<br />

von Messgeräten zur Feststellung, ob die Ausrüstung konform mit<br />

den Regeln ist;<br />

c) Werberegeln;<br />

d) Startregeln;<br />

e) Laufregeln;<br />

f) Schießregeln;<br />

g) Regeln für Ziel und Ergebnisse;<br />

h) Strafen und Regeln für Proteste.<br />

9.1.10 Pflichten und Aufgaben eines Funktionärs während<br />

eines Wettkampfes<br />

a) Überwachung oder Beaufsichtigung aller Wettkampftätigkeiten;<br />

b) Anwendung der manuellen Zeitnahmeausrüstung;<br />

c) Anwendung der elektronischen Zeitnahmeausrüstung;<br />

d) Anwendung der Wettkampfberichtsformulare für alle Funktionen;<br />

e) Anwendung der Wettkampfberechnungsformulare;<br />

f) Herstellung der Vorläufigen und der Endgültigen Wettkampfergebnisse.<br />

9.1.11 Organisation einer Veranstaltung<br />

a) Veranstaltungsregeln und Vorgehen be<strong>im</strong> Ausrichten wichtiger<br />

Wettkämpfe - WM, WC, KM, KC, Nationale Meisterschaften oder<br />

andere lokale Veranstaltungen;<br />

b) Bewerbungen um Ausrichtung;<br />

c) Sanktionierung, Sanktionsgebühren und Lizenzen;<br />

d) Ausschreibungen, Registrierungen und Meldungen;<br />

e) Rekrutierung und Schulung der Helfer;<br />

f) Unterkunft und Verpflegung;<br />

AUSGABE 2002 20/40<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


g) Transport;<br />

h) Medizinische Dienste;<br />

i) Marketing und Finanzen;<br />

j) Öffentlichkeitsarbeit;<br />

k) Anwendung des Leitfadens für Organisationskomitees bei der Vorbereitung<br />

einer Veranstaltung.<br />

9.2 Plan für die Biathlonübermittlungsausbildung<br />

(2 Stunden)<br />

a) Übermittlungsarten und –systeme bei Veranstaltungen;<br />

b) Grundregeln leistungsfähiger Übermittlungen;<br />

c) Rufzeichen und Netzverfahren;<br />

d) Funk- und Telefonsprechverfahren;<br />

e) Arten, Charakteristika, Bedienung und Wartung von Kommunikationsausrüstung;<br />

f) Senden und Empfangen von Meldungen über Telefon (Praktische<br />

Ausbildung);<br />

g) Senden und Empfangen von Meldungen über Funk (Praktische<br />

Ausbildung);<br />

h) Verwendung unabhängiger Prüfungsverfahren, Wiederholungen<br />

des Gehörten;<br />

i) Kommunikationsverfahren in Notfallsituationen.<br />

9.3 Plan für die Biathlon-Kaderausbildung (12 Stunden)<br />

Diese Schulung ist mit allen Chefs, Hauptverantwortlichen und Kontrolleuren<br />

des Organisationskomitees durchzuführen.<br />

a) Geschichte und Entwicklung der Führungskunst;<br />

b) Führungs- und Organisationsprinzipien;<br />

c) Führungsmethoden, -techniken und -arten;<br />

d) Planung, Koordination, Aufsicht;<br />

e) Einzel- und Gruppendynamik und Motivation;<br />

f) Effektive Kommunikation;<br />

g) Befehlsgebung;<br />

h) Beratung von Untergebenen;<br />

i) Praktische Anwendung der Führung <strong>im</strong> Biathlon (Fallstudie - Praktische<br />

Übung).<br />

20/41 AUSGABE 2002


TEIL 2 - VERANSTALTUNGS- UND WETTKAMPF-<br />

DOKUMENTE UND FORMULARE<br />

10. ALLGEMEINES<br />

Beispiele oder Beschreibungen der folgenden Dokumente werden in<br />

diesem Teil vorgestellt und von den Ausrichtern wird erwartet, dass<br />

sie entsprechend vorgehen. Die <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln müssen in Verbindung<br />

mit der Anwendung dieses Teils des Leitfadens konsultiert<br />

werden:<br />

a) Teilnehmerliste;<br />

b) Meldeliste;<br />

c) Gruppenliste;<br />

d) Liste für das Anschießen;<br />

e) Startlisten;<br />

f) Zwischenergebnisse;<br />

g) Vorläufige Ergebnisse;<br />

h) Endgültige Ergebnisse;<br />

i) Analytische Resultate;<br />

j) Weltcupstand – Gesamt, Einzel, Sprint, Verfolgung, Staffel, Massenstart,<br />

Nationencup;<br />

k) Einladungen und Bulletins;<br />

l) Schießstandprotokoll.<br />

DOKUMENTE ABKÜRZUNGEN<br />

PL TEILNEHMERLISTE<br />

EF MELDELISTE<br />

GL GRUPPENLISTE<br />

ZA POSITION FÜR DAS ANSCHIESSEN<br />

SL STARTLISTE<br />

NR ZWISCHENERGEBNISSE<br />

PR VORLÄUFIGE ERGEBNISSE<br />

FR ENDGÜLTIGE ERGEBNISSE<br />

AR ANALYTISCHE RESULTATE<br />

WT WELTCUP GESAMTSTAND<br />

WS WELTCUPSTAND SPRINT<br />

WP WELTCUPSTAND VERFOLGUNG<br />

WI WELTCUPSTAND EINZEL<br />

WR WELTCUPSTAND STAFFEL<br />

WM WELTCUPSTAND MASSENSTART<br />

NC STAND NATIONENCUP<br />

AUSGABE 2002 20/42<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


10.1 Berichtsformate für <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />

Die folgenden Absätze definieren das Dateiformat und den Dateiinhalt<br />

für gedruckte Berichte, die während <strong>IBU</strong> Veranstaltungen hergestellt<br />

werden.<br />

Die verschiedenen Dateitypen sollen das folgende <strong>Format</strong> aufweisen:<br />

Dateityp Bündigkeit Beispiel Spalte<br />

Kopfzeile<br />

Bemerkungen<br />

Ränge Rechts 1 Rang Verwenden Sie das Gleichheitszeichen<br />

"=” als Vorspann zu Rängen<br />

<strong>im</strong> Falle, dass sich zwei oder mehrere<br />

Wettkämpfer denselben Rang<br />

teilen.<br />

Startnummern Rechts 56 Startnummer<br />

Namen Links GREDLER Name Familiennamen in Großbuchstaben,<br />

Ludwig Vorname großer Anfangsbuchstabe,<br />

ansonsten klein, keine Beistriche<br />

oder Bindestriche<br />

Landescodes Links AUT Nat.<br />

Schießdaten<br />

(Einzel)<br />

Rechts 1 L, S, T<br />

Schießdaten Links 2+3 L, S, T Zeigen Sie die Anzahl der verwendeten<br />

(Staffel) Reservemunition nach dem Zeichen<br />

"+” an<br />

Zeiten Rechts 56:23.2 Laufzeit, Verwenden Sie keine "0” am<br />

Gesamtzeit Anfang<br />

Zeitrückstand Rechts +23:12.1 Zurück<br />

Cupstand Rechts 30 WC, EC, NC<br />

Daten Links 17 MAR 2002 Datum, Verwenden Sie den englischen<br />

Geburtsdatum Dreibuchstabencode für die<br />

Bezeichnung des Monats<br />

10.2 Athleten- und Mannschaftsfunktionärscode<br />

Auf verschiedenen Berichten werden Athleten und/oder Mannschaftsfunktionäre<br />

durch einen einzigen <strong>IBU</strong> Identifikationscode, genannt<br />

<strong>IBU</strong>-ID, identifiziert.<br />

20/43 AUSGABE 2002


Dieser ID besteht aus 16 Zeichen und folgt einer Empfehlung des IOC.<br />

Er setzt sich folgendermaßen zusammen:<br />

BT NAT G DD MM YYYY CC<br />

BT: Sportidentifikation. Wir verwenden BT für Winter- und SB für<br />

Sommerbiathleten sowie AB für Bogenschießenbiathleten.<br />

NAT: <strong>IBU</strong> Landescode der Nation, in der die Athleten zum ersten<br />

Mal registriert worden sind.<br />

G: Geschlecht, 1 für männlich, 2 für weiblich.<br />

DD: Geburtsdatum<br />

MM<br />

YYYY<br />

CC: Fortschreitende Nummer wenn 2 Athleten/Mannschaftsfunktionäre<br />

eines Landes dasselbe Geschlecht und Geburtsdatum<br />

haben.<br />

Einige Regeln sind dabei anzuwenden:<br />

- Die <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle und vertraglich gebundene Datenverarbeitungsfirmen<br />

sind die einzigen Einheiten, denen es gestattet ist,<br />

neuen Athleten Codes zuzuweisen;<br />

- Der Code wird nicht geändert, selbst wenn ein Athlet seine Nationalität<br />

ändert oder wenn ein falsches Geburtsdatum bei der erstmaligen<br />

Registrierung angegeben worden ist;<br />

- Athleten und Funktionäre verwenden dieselbe Logik der Zuweisung<br />

eines Codes. Ein früherer Athlet, der ein Funktionär wird, behält seinen<br />

Code bei;<br />

- Nach einer beendeten Saison konsolidieren die <strong>IBU</strong> und die Vertragsfirmen<br />

gegebenenfalls die Archive und weisen einige Codes neu zu,<br />

sofern notwendig. Das kann notwendig werden, weil es während der<br />

Saison erforderlich gewesen sein kann, "vorläufige" Codes zuzuweisen,<br />

wenn die Meldedaten nicht verifiziert werden haben können.<br />

10.3 Veranstaltungs- und Wettkampfcodes<br />

In der Berichtsfußzeile und für den elektronischen Datenaustausch<br />

wurde ein Veranstaltungs- und Wettkampfcode festgelegt. Dieser<br />

Code besteht aus 14 Zeichen für die Veranstaltung und wird um weitere<br />

4 Zeichen erweitert, die die Wettkämpfe während einer Veranstaltung<br />

bezeichnen. Der Code kann auf besondere Anwendungsbereiche<br />

weiter ausgedehnt werden.<br />

Er setzt sich folgendermaßen zusammen:<br />

BT SSSS C ZZZ TT NN CC DI<br />

AUSGABE 2002 20/44<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


Veranstaltungscode Wettkampf Ausdehnung<br />

BT Sportcode (BT für Biathlon, AB für Archery Biathlon,<br />

SB für Sommerbiathlon)<br />

SSSS Saison: 0001 steht für die Saison 2000/01, 0102 für die<br />

Saison 2001/02, ...<br />

C Klasse: S für Senioren, J für Junioren, Y für Jugend, B für<br />

Jugend männlich, G für Jugend weiblich, M für Masters<br />

ZZZ Zone:<br />

WRL Weltweit<br />

CEU Kontinent Europa<br />

CAS Asien<br />

CSA Südamerika<br />

CNA Nord Amerika<br />

AUT oder irgendein <strong>IBU</strong> Landescode<br />

TT Veranstaltungstyp:<br />

OG Olympische Winterspiele<br />

CH Meisterschaften<br />

CP Cups<br />

MC Militärmeisterschaften<br />

UC Universitätsmeisterschaften<br />

IC <strong>Int</strong>ernationale Wettkämpfe<br />

GP Grand Prix<br />

EF Europäisches Festival<br />

NN Fortlaufende Nummer beginnend mit 01 für Cups und Veranstaltungsreihen<br />

Benutze __ (2 Unterstreichungen) wenn nicht anwendbar<br />

CC Wettkampfkategorie<br />

SM Senioren<br />

SW Seniorinnen<br />

SX Senioren Gemischte Kategorie<br />

JM, JW, JX Junioren, Juniorinnen, Junioren Gemischte Kategorie<br />

YM, YW, YX Jugend<br />

BY Schüler männlich<br />

GR Schüler weiblich<br />

MS Masters<br />

DI Code der Wettkampfdisziplin<br />

IN Einzel<br />

SP Sprint<br />

PU Verfolgung<br />

20/45 AUSGABE 2002


RL Staffel<br />

MS Massenstart<br />

PT Patrouille<br />

10.4 <strong>Format</strong>e<br />

10.4.1 Papiergrößen und -arten<br />

Die folgenden Papierformate dürfen für die Dokumentation bei <strong>IBU</strong><br />

Veranstaltungen angewendet werden:<br />

a) DIN A4 (210x297 mm);<br />

b) Buchstaben (215.9x279.4 mm/ 8.5x11 in.).<br />

10.4.2 Seitengestaltung<br />

Für die spezifischen Einzelheiten der Seitengestaltung sind die für die<br />

Veranstaltung vertraglich angeheuerten Datenfirmen verantwortlich,<br />

die sich bei ihrer Tätigkeit auf die von der <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle sowie<br />

vom <strong>IBU</strong> Sportdirektor gelieferten detaillierten Informationen stützen.<br />

10.5 Berichtskopfzeile<br />

Veranstaltungstitel Präsenting Sponsor + Sport + Veranstaltungstyp + Veranstaltungsnummer<br />

Ort/Staat Haute-Maurienne/FRA<br />

Veranstaltungsperiode 17 – 20 MAR 2002<br />

Berichtstitel START LIST<br />

Wettkampf Men 10 km Sprint Competition<br />

Stadium, Tag, Zeit Haute Maurienne 18 MAR 2002 Start T<strong>im</strong>e: 10:00<br />

10.6. Berichtsfußzeile<br />

Qualitätskontrolle:<br />

Wettkampfcode BT0102SWRLCP01 SMIN 51A 1.0 Printed: 17 MAR 2002 16:15 Page 1/2<br />

Berichtscode,<br />

Druckversion Datum<br />

und Zeit<br />

Seite x / y<br />

Vorspann Raum reserviert für Vorspann eines Sponsors,<br />

z.B. des <strong>Int</strong>ernettechnikunternehmens der Veranstaltung<br />

11. VERANSTALTUNGSBEZOGENE BERICHTE<br />

11.1. Teilnehmerliste<br />

Nation <strong>IBU</strong>-ID Name Geschlecht Geburtsdatum Funktion<br />

AUT BTAUT12103196801 GREDLER Ludwig M 21 MAR 1968 Athlete<br />

BTAUT11708197201 PERNER Wolfgang M 17 AUG 1972 Athlete<br />

…<br />

Ordnung nach Nation, Geschlecht und Name<br />

AUSGABE 2002 20/46<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


Die Teilnehmerliste ist alphabetisch nach den Nationen geordnet und<br />

muss alle teilnehmenden Nummern nach Nationen enthalten.<br />

Veranstaltungsfunktionen, die in der Teilnehmerliste aufgeführt sind:<br />

ATHLET;<br />

MANNSCHAFTSFÜHRER;<br />

TRAINER;<br />

MEDIZINISCHES PERSONAL;<br />

ADMINISTRATIVES PERSONAL;<br />

TECHNISCHES PERSONAL.<br />

12. WETTKAMPF BEZOGENE BERICHTE<br />

12.1 Schießbahnzuweisungen<br />

Bahn Position Nation(en)<br />

1 P GER<br />

2 P USA NOR<br />

…<br />

Tabelle: Papier/Metallscheiben usw.<br />

Ordnung nach Bahn<br />

12.2 Meldeformular<br />

Das Meldeformular wird an die teilnehmenden Mannschaften für jede<br />

Veranstaltung laut Plan verteilt. Die Frist, innerhalb derer die Formulare<br />

an das Wettkampfbüro zurückgesandt werden müssen, muss<br />

deutlich auf die Berichte gedruckt sein.<br />

Österreich<br />

Gemeldet: 2/8 Meldequote: 6<br />

<strong>IBU</strong>-ID Name Top 15 * Startgruppe<br />

BTAUT12103196801 GREDLER Ludwig<br />

BTAUT11708197201 PERNER Wolfgang<br />

…<br />

1 Seite pro teilnehmendem Land, Ordnung nach Namen<br />

* "Top 15” Spalten und die Meldequote gelten nur für Weltcups und Senioren Weltmeisterschaften<br />

20/47 AUSGABE 2002


12.3 Gruppenliste<br />

Die Gruppenliste wird vor der Verlosung erstellt, um die Mannschaftsmeldungen<br />

zu kontrollieren, bevor die endgültige Startliste hergestellt<br />

wird.<br />

Gruppe 1<br />

<strong>IBU</strong>-ID Nation Name<br />

BTAUT12105197801 AUT GREDLER Ludwig<br />

BTAUT10208197801 PERNER Wolfgang<br />

…<br />

Ordnung nach Gruppe, Nation und Name<br />

12.4 Startlisten<br />

12.4.1 <strong>Int</strong>ervallstarts<br />

Startnummer Name<br />

1 GREDLER<br />

Nat Startgruppe Startzeit L S (L) (S) T Anmerkungen<br />

AUT 1 10:00:30<br />

__ __ __ __ __ ________<br />

2<br />

Ludwig<br />

FISCHER<br />

Sven<br />

…<br />

GER 10:01:00<br />

__ __ __ __ __ ________<br />

Ordnung nach Startzeit. Bericht Startgruppe nur für den ersten Wettkämpfer einer<br />

(neuen) Gruppe.<br />

Ergänze "y” or "r” zur Startnummer <strong>im</strong> Falle eines gelben oder roten Leibchens<br />

eines Führenden.<br />

12.4.2 Verfolgungsstart<br />

Startnummer Name<br />

1 GREDLER<br />

Nat<br />

AUT<br />

Startrückstand<br />

0:00<br />

L<br />

__<br />

L<br />

__<br />

S<br />

__<br />

S<br />

__<br />

T<br />

__<br />

Anmerkungen<br />

_________<br />

2<br />

Ludwig<br />

FISCHER<br />

Sven<br />

…<br />

GER 0:17<br />

__ __ __ __ __ _________<br />

Ordnung nach Startnummer. <strong>Format</strong> der Startzeiten in M:SS <strong>Format</strong> wie <strong>im</strong> obigen<br />

Beispiel gezeigt.<br />

AUSGABE 2002 20/48<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


12.4.3 Massenstart<br />

Startnummer Name<br />

1 GREDLER<br />

Nat<br />

AUT<br />

Startreihe<br />

1<br />

L<br />

__<br />

L<br />

__<br />

S<br />

__<br />

S<br />

__<br />

T<br />

__<br />

Anmerkungen<br />

_________<br />

2<br />

Ludwig<br />

FISCHER<br />

Sven<br />

…<br />

GER<br />

__ __ __ __ __ _________<br />

Ordnung nach Startnummer. Bericht Startreihe nur für den ersten Wettkämpfer<br />

einer (neuen) Reihe.<br />

12.4.4 Staffeln<br />

Start- NAT Mannschaft Start- L+ S+ T+ Anmerkungen<br />

nummer<br />

1<br />

1-1<br />

1-2<br />

1-3<br />

1-4<br />

…<br />

Startnummernfarbe<br />

AUT<br />

y<br />

r<br />

g<br />

b<br />

Namen<br />

Austria<br />

PERNER Wolfgang<br />

GREDLER Ludwig<br />

MESOTITSCH Daniel<br />

LOCHMAN Wolfgang<br />

reihe<br />

1<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

__<br />

_________<br />

_________<br />

_________<br />

_________<br />

_________<br />

Ordnung nach Startnummer. Bericht Startreihe nur für die erste Mannschaft einer<br />

(neuen) Reihe.<br />

12.5 Ergebnisse<br />

ANMERKUNG:<br />

Vorläufige Ergebnisse werden <strong>im</strong> selben <strong>Format</strong> erstellt wie Endgültige<br />

Ergebnisse, ohne das Deckblatt, aber mit der Anschlagszeit auf der<br />

Vorderseite angemerkt.<br />

12.5.1 Sprintwettkämpfe<br />

Rang Startnummer Name Nat L S T Ergebnis Rückstand WC NC<br />

1 35 GREDLER Ludwig AUT 0 0 0 27:23.5 50 150<br />

2 56 FISCHER Sven GER 0 1 1 27:25.8 +2.3 46 46<br />

…<br />

20/49 AUSGABE 2002


12.5.2 Einzelwettkämpfe<br />

Rang Start- Name Nat Laufzeit L S L S Ergebnis Rückstand WC NC<br />

nummer T<br />

1 35 GREDLER AUT 45:18.4 0 0 0 0 45:18.4 50 150<br />

Ludwig 0<br />

2 56 FISCHER GER 45:20.7 0 0 1 0 +46:20.7 +1:02.3 46 46<br />

…<br />

Sven 1<br />

12.5.3 Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe<br />

Rang Startnummer Name Nat L L S S T Ergebnis WC<br />

1 35 GREDLER Ludwig AUT 0 0 0 0 0 45:18.4 50<br />

2 56<br />

…<br />

FISCHER Sven GER 0 0 1 0 1 +1.5 46<br />

12.5.4 Staffelwettkämpfe<br />

Rang Start- NAT<br />

nummerStartnummernfarbe Team<br />

Names<br />

1. 1 AUT Austria 1+9 1:21:18.7 0.0 50<br />

1-1 y PERNER Wolfgang 0+0 0+1 0+1 20:37.6 1 20:37.6 1 0.0<br />

1-2 r GREDLER Ludwig 0+2 0+3 0+5 20:02.0 2 40:39.6 1 0.0<br />

1-3 g MESOTITSCH Daniel 0+0 0+0 0+0 20:45.7 6 1:01:25.3 1 0.0<br />

1-4 b LOCHMAN Wolfgang 0+0 1+3 1+3 19:54.4 3 1:21:18.7 1 0.0<br />

…<br />

12.6. Endgültige Ergebnisse – Zusammenfassungen der<br />

Wettkampfdaten<br />

Teilnahme<br />

Zahl der Meldungen 60<br />

Nicht am Start 1<br />

Nicht <strong>im</strong> Ziel 1<br />

Disqualifiziert 0<br />

Gereihte Wettkämpfer 58<br />

L+ S+ T+ Bein<br />

Zeit<br />

AUSGABE 2002 20/50<br />

Bein<br />

Rang<br />

Mannschaft<br />

Zeit<br />

Mannschaft<br />

Rang<br />

Rückstand<br />

WC<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


Atmosphärische Bedingungen <strong>im</strong> Stadion<br />

30 Minuten Zur 30 Minuten Zur<br />

vor dem Start Startzeit nach dem Start Zielzeit<br />

Wetter sonnig sonnig sonnig sonnig<br />

Schneezustand hart hart hart hart<br />

Schneetemperatur -6,6°C -6,6°C -6,6°C -6,6°C<br />

Lufttemperatur -2,3°C -2,3°C -2,3°C 2,3°C<br />

Feuchtigkeit 61 % 61 % 61 % 61 %<br />

Windrichtung/<br />

-geschwindigkeit E 0,7 m/s E 0,7 m/s E 0,7 m/s E 0,7 m/s<br />

Windrichtung<br />

am Schießstand ➔ ➔ ➔ ➔<br />

Juryinformation<br />

<strong>IBU</strong> TD Vorsitzender BAIER Norbert GER<br />

Wettkampfleiter STARK Franz AUT<br />

Mitglied GOLEV Alexandre RUS<br />

Mitglied KHOVANTSEV Anatoli FIN<br />

Mitglied ZINGERLE Andreas ITA<br />

Streckeninformation<br />

rot 2.437 m + grün 2.597 m + gelb 2.597 m + blau 2.597 m + braun 2.573 m<br />

Gesamte Streckenlänge: 12.801 m<br />

Höhenunterschied: 26 m<br />

Max<strong>im</strong>aler Anstieg: 19 m<br />

Gesamter Anstieg: 395 m<br />

Juryentscheidungen<br />

Keine<br />

<strong>IBU</strong> TD, Vorsitzender<br />

BAIER Norbert (GER)<br />

20/51 AUSGABE 2002


12.6.1 ANALYTISCHE RESULTATE<br />

Für die analytischen Resultate, die in der Regel von der Data- bzw.<br />

Zeitnahmefirma oder der die Wettkampfscheiben bereitstellenden<br />

Firma produziert und herausgegeben werden, gibt es kein feststehendes<br />

<strong>Format</strong>. Werden derartige Ergebnisse veröffentlicht, so sollten sie<br />

nützliche Informationen enthalten, wie Zwischenzeiten, Schießzeiten,<br />

benötigte Zeiten für die Strafrunde usw.<br />

12.7 Cupresultate<br />

Berichtstitel Weltcup (Gesamt/Disziplin/Nation) Ergebnis Männer/Frauen<br />

Untertitel Zwischenzeit nach 1 Wettkampf<br />

oder<br />

Endergebnis – 21 von 24 (140 von 156) erreichten Ergebnissen<br />

Datum Zum Stand Samstag 8 Dezember 2001<br />

(Welt) Cup Orte<br />

1 Hochfilzen, (Wettkampf *) 8 Dec 2001 4 Antholz 26 Jan 2002<br />

2 Pokljuka 15 Dec 2001 5 Salt Lake City 18 Feb 2002<br />

3 Ruhpolding 16 Jan 2002 6 Lahti 15 Mar 2002<br />

* Wettkampftitel, wenn Gesamtergebnis.<br />

Rang Name Nat Total 1 2 3 4 5 6<br />

1 GREDLER Ludwig AUT 50 1/50<br />

2 FISCHER Sven GER 46 2/46<br />

...<br />

13. AUSSCHRE<strong>IBU</strong>NGEN UND INFORMATIONSBULLETINS<br />

13.1 Allgemeines<br />

Die Ausschreibungen und Informationsbulletins müssen gemäß den<br />

einschlägigen Veranstaltungsregeln vom Organisationskomitee an alle<br />

Nationalen Verbände der <strong>IBU</strong>, wenn es sich um eine <strong>IBU</strong> Veranstaltung<br />

handelt, und an alle einge<strong>laden</strong>en Mannschaften, wenn es sich um<br />

andere Veranstaltungen handelt, versandt werden. Aus den Ausschreibungen<br />

und Bulletins müssen die erforderlichen Informationen und<br />

korrekten Daten hervorgehen. Bei Ausschreibungen und Bulletins sind<br />

keine speziellen Formblätter wie für Ergebnisse vorgeschrieben. Die<br />

Form der Ausschreibung und Bulletins bleibt den Ausrichtern überlassen.<br />

AUSGABE 2002 20/52<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


Jedoch müssen die nachstehenden Informationen sowie Merkmale wie<br />

die Logos des Organisationskomitees und der Sponsoren enthalten<br />

sein. Bei allen <strong>IBU</strong> Veranstaltungen muss das <strong>IBU</strong> Logo oder Emblem<br />

auf der Vorderseite der Ausschreibung und des Bulletins gut sichtbar<br />

angebracht sein.<br />

13.2 Ausschreibungen<br />

Ausschreibungen für WM, Jug/JunWM, WC, KM und KC müssen folgende<br />

Informationen enthalten:<br />

a) Bezeichnung, Ort und Daten der Veranstaltung;<br />

b) Einzelheiten bezüglich des Gastgebers und Wetterdaten;<br />

c) Veranstaltungsplan mit allen Einzelveranstaltungen einschließlich<br />

Zeit und Ort der Mannschaftsführersitzungen;<br />

d) technische Spezifikationen der Wettkampfanlage mit Stadion und<br />

Streckenkarten;<br />

e) Liste des Schlüsselpersonals des Organisationskomitees und des<br />

Technischen Delegierten und der <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter;<br />

f) Reiseverbindungsinformationen;<br />

g) Zollbest<strong>im</strong>mungen sowie Best<strong>im</strong>mungen über die Ein- und Ausfuhr<br />

von Gewehren und Munition und über die Benutzung von Funkgeräten;<br />

h) Information betreffend Unterkunft und Verpflegung einschließlich<br />

Kostenangabe;<br />

i) verfügbare Transportleistungen bei Ankunft und Abreise;<br />

j) Transportvorkehrungen am Wettkampfort (Hotel - Stadion) sowie<br />

Angaben über Leihfahrzeuge und Kosten;<br />

k) Registrierungs- und Meldeformulare;<br />

l) Kontaktperson be<strong>im</strong> Organisationskomitee - Anschrift, Tel.-Nr.,<br />

Fax - Nr., e-mail;<br />

m)weitere wichtige Informationen.<br />

13.3 Informationsschriften<br />

Die vorläufigen Bulletins für die Veranstaltung müssen alle jene Informationen<br />

enthalten, die die Nationalen Verbände oder ihre teilnehmenden<br />

Mannschaften benötigen, um sich auf die Teilnahme in der<br />

Veranstaltung vorzubereiten.<br />

14. SCHIESSSTANDPROTOKOLL<br />

Die korrekte Beobachtung und Aufzeichnung der Schießergebnisse ist<br />

eine der wichtigsten Funktionen in einem Biathlonwettkampf. Das<br />

folgende Formblatt für die Schießstandschreiber soll ein möglichst<br />

effektives Verfahren bzgl. der Beobachtung und Aufzeichnung der<br />

Schießergebnisse sicherstellen.<br />

20/53 AUSGABE 2002


SCHIESSSTANDPROTOKOLL<br />

AUSGABE 2002 20/54<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


TEIL 3 - BEISPIELE EINER BIATHLONANLAGE<br />

Dieser Teil weist folgende Beispiele einer Biathlonanlage auf:<br />

a) Beispiel einer Biathlonanlage<br />

b) Beispiel eines einfachen Biathlonstadionaufbaus<br />

c) Beispiel eines Verfolgungsstartbereiches und der -einteilungen<br />

d) Beispiel eines S<strong>im</strong>ultanstartbereichs für Staffel- und<br />

Massenstartwettkämpfe mit -einteilungen<br />

e) Schießstand – Einzelheiten<br />

f) Schießstand – Seitenansicht<br />

g) Beispiel einer Scheibeninstallation<br />

h) Beispiel einer Staffelwechselzone und der -einteilungen<br />

BEISPIEL EINER BIATHLONANLAGE<br />

ANMERKUNG:<br />

Die Spur muß mindestens<br />

6 m breit sein, wenn nur eine<br />

Schleife verwendet wird. Ist<br />

die Spur weniger als 6 m<br />

breit, müssen zwei<br />

verschiedene Schleifen<br />

verwendet werden.<br />

AUFWÄRM-<br />

STRECKE<br />

SIMULTAN-<br />

STARTBEREICH<br />

SKITEST-<br />

BEREICH<br />

Diese Strecke besteht aus einer<br />

4 km Schleife mit Absperrungen<br />

bei 3; 2,5; 2 und 1,5 km.<br />

WACHSHÜTTEN<br />

STADION<br />

PARKPLATZ<br />

20/55 AUSGABE 2002


BEISPIEL EINES EINFACHEN BIATHLONSTADIONAUFBAUS<br />

WC<br />

Die Erdwallhöhe<br />

richtet sich nach<br />

den örtlichen<br />

Sicherheitsvorschriften<br />

Schießbahnbreite:<br />

2,7 - 3 m<br />

Aufwärmbereich<br />

ZIEL<br />

Ausrüstungskontrolle am Start<br />

WACHSHÜTTEN<br />

STEHEND<br />

ERDWALL Der Kugelfang muß mit einer genügenden<br />

Schicht weichen Materials bedeckt sein, um<br />

Querschläger zu verhindern.<br />

SCHIESSSTAND<br />

SCHIESSRAMPE<br />

PARKPLATZ<br />

NICHT MASSSTABSGETREU<br />

TRAINER<br />

MEDIEN<br />

Zutrittskorridor zum Ziel<br />

START<br />

LIEGEND<br />

TECHNISCHES GEBÄUDE<br />

ZUSCHAUER<br />

STRAFRUNDE<br />

ELEKTRONISCHE<br />

ANZEIGETAFEL<br />

AUSGABE 2002 20/56<br />

WC<br />

ANMERKUNGEN:<br />

Es gibt einige mögliche Varianten der<br />

Stadionform. Hier ist ein einfaches<br />

Beispiel, welches keine Brücken oder<br />

Tunnels benötigt.<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


BEISPIEL EINES VERFOLGUNGSSTARTBEREICHES UND<br />

DER -EINTEILUNGEN<br />

NICHT MASSSTABGETREU<br />

STARTTAFELN<br />

mit Startnummern<br />

und Startzeiten<br />

STARTBAHNEN<br />

1. Mindestens 3, mehr soweit<br />

erforderlich aufgrund von<br />

S<strong>im</strong>ultanstarts oder der Umstände,<br />

sowie eine Reservebahn.<br />

2. Ausreichend lang, um die<br />

erforderliche Zahl von Wettkämpfern<br />

zu halten.<br />

3. Eingezäunt, 1,5 m breit.<br />

Tafeln, die die Startnummern<br />

und –zeiten nach Bahnen zeigen<br />

usw.<br />

AUFWÄRMBEREICH<br />

muss groß genug sein, um alle<br />

Wettkämpfer zur gleichen Zeit<br />

unterzubringen<br />

Startuhren sichtbar/für<br />

Zuschauer<br />

und Wettkämpfer<br />

Startfunktionäre<br />

Rennwarte<br />

RENNWARTEBEREICH<br />

Wettkampfspur<br />

Kampfrichter<br />

STARTLINIE<br />

Eingang und Start<br />

Ausrüstungskontrolle<br />

20/57 AUSGABE 2002<br />

R<br />

E<br />

S<br />

E<br />

R<br />

V<br />

E<br />

B<br />

A<br />

H<br />

N


BEISPIEL EINES SIMULTANSTARTBEREICHS FÜR STAFFEL- UND<br />

MASSENSTARTWETTKÄMPFE MIT -EINTEILUNGEN<br />

NICHT MASSSTABGETREU<br />

Seiten des Konvergenzbereiches<br />

müssen deutlich mit Flaggen<br />

oder Zäunen markiert sein.<br />

Ende der Spuren an der<br />

50 m Linie wird mit kleinen<br />

Flaggen zwischen den<br />

Spurenreihen markiert.<br />

Startlinie Detail<br />

Nummerierung und<br />

Platzierung<br />

der Wettkämpfer<br />

KONVERGENZ-<br />

BEREICH<br />

Glatt, eben,<br />

ungespurt<br />

50m lang<br />

GESPURTER BEREICH<br />

Glatt, eben<br />

50 m lang<br />

gerade Spuren<br />

1,5 m zwischen den<br />

Spuren – Mitte zu<br />

Mitte<br />

Wettkampfspur<br />

KAMPFRICHTER/STOPPER<br />

2,5 m zwischen den Startreihen<br />

ANMERKUNGEN<br />

1. Im Min<strong>im</strong>um 8 Spuren,<br />

idealer Weise alle Starter in<br />

einer Reihe.<br />

2. Startreihen können hinzugefügt<br />

werden, soweit wegen der Zahl<br />

der Mannschaften erforderlich.<br />

3. Im Hinblick auf die Platzierung<br />

der Starter in Reihen beachte<br />

die Regeln und siehe das Startliniendetaildiagramm.<br />

4. Startsignale sind: 1 Minute,<br />

30 Sekunden, „Fertig“, Schuss<br />

innerhalb von 5 Sekunden.<br />

Verwende keine Startuhr.<br />

5. Der TD informiert die Stopper<br />

über einen Fehlstart per Funk –<br />

der Stopp erfolgt an der 50 m<br />

Linie.<br />

STARTGRUPPE<br />

Die Entfernung von der<br />

Startlinie zur Wettkampfspur<br />

muss für alle dieselbe<br />

sein. Die Startlinie<br />

kann eine Kurve machen<br />

oder abschüssig sein.<br />

AUSGABE 2002 20/58<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


SCHIESSSTAND – EINZELHEITEN<br />

NICHT MASSSTABSGETREU<br />

siehe Regeln für besondere Best<strong>im</strong>mungen<br />

Min 30 Scheiben für WC Veranstaltungen<br />

Freier Platz<br />

Min 3 m<br />

Windfahnen:<br />

Größe: 100 x 400 mm<br />

Gewicht: 5 g<br />

Anordnung: 2 Fahnen<br />

bei jeder 3. Schießbahn<br />

LAUF-<br />

RICHTUNG<br />

Beginn des Schießbereiches<br />

(rote Markierung)<br />

T-förmige Markierungstafeln,<br />

um die<br />

Bahnen zu bezeichnen,<br />

in abwechselnden<br />

Farben<br />

SCHIESSSTAND – SEITENANSICHT<br />

TRAINER<br />

MEDIEN<br />

Freier Platz<br />

Min 3 m<br />

Windfahnen müssen<br />

tiefer liegen, als die<br />

angepeilte Ziellinie<br />

Scheiben<br />

Ende des Schießbereiches<br />

(rote Markierung)<br />

20/59 AUSGABE 2002<br />

Matte


BEISPIEL EINER SCHEIBENINSTALLATION<br />

ca.<br />

Beton<br />

oder Holz<br />

ca.<br />

AUSGABE 2002 20/60<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


BEISPIEL EINER STAFFELWECHSELZONE UND<br />

DER -EINTEILUNGEN<br />

Rennwart<br />

Stopper<br />

Auswärtsspur<br />

Ende der Zone<br />

Flagge oder Zeichen<br />

Auf beiden Seiten<br />

Übergabezone<br />

Anzeigeschild<br />

Z<br />

A<br />

U<br />

N<br />

ZIELKONTROLLE<br />

Rennwart<br />

ENDE DER ZONE<br />

rote Linie <strong>im</strong> Schnee<br />

Funktionäre<br />

ÜBERGABE-<br />

ZONE<br />

30 m x 8 m<br />

glatt, eben<br />

Funktionäre<br />

ZEITNAHMELINIE<br />

rote Linie <strong>im</strong> Schnee<br />

Z<br />

A<br />

U<br />

N<br />

Z<br />

A<br />

U<br />

N<br />

Kleidung,<br />

Getränke,<br />

usw.<br />

START<br />

AUSRÜSTUNGS-<br />

KONTROLLE<br />

AUFWÄRM-<br />

BEREICH<br />

Kampfrichter<br />

EINGANG<br />

Übergabezone<br />

Anzeigeschild<br />

Ankommende Spur<br />

Rennwart<br />

AUSGANG<br />

EINGANG<br />

SkiundGewehrständer<br />

NICHT MASSSTABGETREU<br />

20/61 AUSGABE 2002<br />

Z<br />

A<br />

U<br />

N<br />

ANMERKUNGEN<br />

1. Das ist nur ein Beispiel, viele<br />

andere Abweichungen sind<br />

möglich, je nach den Umständen<br />

und dem Aufbau der<br />

Anlage. Jedoch muss auf<br />

jedem Fall die Übergangszone<br />

klar festgelegt und markiert<br />

sein.<br />

2. Das Ziel kann am Beginn der<br />

Wechselzone oder an einem<br />

getrennten Platz in der Nähe<br />

sein.


TEIL 4 - CHECKLISTEN BETREFFEND VERANSTAL-<br />

TUNGS- UND WETTKAMPFVORKEHRUN-<br />

GEN FÜR AUSRICHTER<br />

ALLGEMEINES<br />

Diese Checkliste ist als Hilfe für Ausrichter gedacht und kann von TD<br />

und IKR bei der Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung<br />

oder eines Wettkampfes verwendet werden. Die Liste kann für alle<br />

Biathlonveranstaltungen und -wettkämpfe, sei es auf Vereinsebene,<br />

regionaler, nationaler oder internationaler Ebene, verwendet werden,<br />

ist aber in erster Linie für Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> vorgesehen. Die<br />

Liste ist allgemein chronologisch aufgebaut, jedoch werden die örtlichen<br />

Umstände best<strong>im</strong>men, in welcher Reihenfolge die Tätigkeiten<br />

durchzuführen sind. Die Verwendung dieser Checkliste muss in Verbindung<br />

mit den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln erfolgen. Eine Checkliste für<br />

den Unterhalt der mechanischen Scheiben ist am Ende der allgemeinen<br />

Checkliste angeführt.<br />

1.1 Erste Vorbereitungen<br />

a) das Organisationskomitee bilden - die geeigneten Leute für die<br />

Schlüsselfunktionen aussuchen;<br />

b) das Logistikkomitee bilden;<br />

c) die Durchführbarkeit untersuchen - Wettkampfanlage, Unterbringungsmöglichkeiten,<br />

Transport, Funktionäre, finanzielle Verhältnisse,<br />

Daten, Medienanforderungen, Ersatzwettkampfanlage - einschlägige<br />

Regeln studieren;<br />

d) sich um eine <strong>IBU</strong> Lizenz bewerben und sie erhalten;<br />

e) gemäß den einschlägigen Politiken der <strong>IBU</strong> oder anderer an der<br />

Bewerbung um die Veranstaltung teilnehmen;<br />

f) sicherstellen, dass die Genehmigung oder Zust<strong>im</strong>mung erteilt wird<br />

und die erforderlichen Verträge und Vereinbarungen unterzeichnet<br />

werden;<br />

g) Veranstaltungsplan und -programm erarbeiten:<br />

- Daten der Veranstaltung;<br />

- Wettkampfarten, Daten und Zeiten;<br />

- Mannschaftsführersitzungen und Verlosungen;<br />

- Offizielles und Inoffizielles Training, Daten und Zeiten;<br />

- Zeremonien - Eröffnungsfeier, Schlussfeier, Verleihung der<br />

Medaillen (offizielle und inoffizielle);<br />

- gesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten;<br />

AUSGABE 2002 20/62<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


- Pressekonferenzen;<br />

- vorläufige Materialprüfung;<br />

h) Verschicken der erforderlichen Bulletins und Ausschreibung zu den<br />

rechten Zeiten, jeweils einschließlich der erforderlichen Informationen;<br />

i) Öffentlichkeits- und Werbekampagne starten, um das <strong>Int</strong>eresse<br />

und Sponsoren anzuziehen;<br />

j) energisch Mittel beschaffen, Sponsoren verpflichten;<br />

k) vorläufige Struktur des Wettkampfkomitees bilden, sicherstellen,<br />

dass alle Chefs benannt werden;<br />

l) Ausweichpläne erarbeiten bezüglich Wetter, Ausweichwettkampfanlage,<br />

Beschaffung von Schnee, Transport von Schnee;<br />

m)festlegen, wie die Wettkampfjury zusammengesetzt werden soll -<br />

TD und IKR werden gemäß den Regeln der <strong>IBU</strong> oder anderen<br />

anzuwendenden Regeln ernannt;<br />

n) Inspektionsbesuch(e) durch den TD – die erforderlichen Korrekturen<br />

und Veränderungen der Pläne durchführen;<br />

o) Registrierungen kontrollieren – Wettkämpferzulassung und<br />

-qualifikation prüfen.<br />

1.2 Vorbereitungen des Wettkampfkomitees<br />

a) Freiwillige rekrutieren;<br />

b) sicherstellen, dass Sachverstand und qualifiziertes Personal zur<br />

Verfügung stehen und dass für die erforderlichen Niveaus ausgebildete<br />

Funktionäre rechtzeitig gewonnen oder trainiert werden;<br />

c) anhand von Seminaren und praktischen Wettkämpfen die Funktionäre<br />

entsprechend ausbilden;<br />

d) alle Verfahren planen und üben;<br />

e) Wettkampfanlage weiter verbessern.<br />

1.3 Unterkunfts- und Verpflegungsplanung<br />

a) verfügbare Räume und Anforderungen;<br />

b) Qualität der verfügbaren Unterkünfte;<br />

c) Nähe zur Wettkampfanlage;<br />

d) Kosten für Unterkunft – <strong>im</strong> Rahmen der festgelegten Regeln, Zahlungsbedingungen;<br />

e) besondere Anforderungen in bezug auf männliche und weibliche<br />

Teilnehmer;<br />

f) Lagerung von Gewehr und Munition, Bereich für Trockenschießen;<br />

g) Skilagerung und Wachsbereiche;<br />

20/63 AUSGABE 2002


h) Verpflegungsmodalitäten für die Mannschaften – Vollpension oder<br />

Einzelmahlzeiten;<br />

i) Verpflegungskosten – <strong>im</strong> Rahmen der Regeln, Bezahlungsmodalitäten;<br />

j) Verpflegungsmodalitäten für Funktionäre.<br />

1.4 Anreise zum Veranstaltungsort<br />

a) Möglichkeiten der Anreise;<br />

b) Flugplätze/Bahnhöfe – Entfernungen zum Veranstaltungsort;<br />

c) Kosten – werden Leute kommen?<br />

d) Gibt es Unterstützungen?<br />

1.5 Empfang der Mannschaften<br />

a) Ort - groß genug für die Mannschaften und möglicherweise die<br />

Ausrüstung, guter Verkehrsfluss und gute -kontrolle?<br />

b) Zeiten – offen, um die Ankunftszeiten der Mannschaften zu wahren;<br />

c) Art der Registrierung – jedes Mannschaftsmitglied oder nur der<br />

Mannschaftsführer;<br />

d) Meldegebühren – Wie wird die Bezahlung erfolgen, flexible<br />

Zahlungsmöglichkeiten?<br />

e) Wettkämpferqualifikation – Wie wird das Recht, am Wettkampf<br />

teilzunehmen, geprüft – anhand des Reisepasses oder des Führerscheins?<br />

f) Information bezüglich Unterbringung, Transport und Wettkampf<br />

muss be<strong>im</strong> Empfang zur Verfügung gestellt werden;<br />

g) Informationshefte für die Mannschaften bei deren Eintreffen verteilen;<br />

h) Begleitpersonal, Dolmetscher.<br />

1.6 Transport während der Veranstaltung<br />

a) Erforderlicher Umfang – Zahlen der Mannschaften;<br />

b) Kosten – Gratis oder gegen Bezahlung für die Mannschaften?<br />

c) Mannschaften fragen, wann und wo sie Transport benötigen;<br />

d) Haltestellen für Ein- und Ausstieg einrichten, einen Busfahrplan<br />

erstellen;<br />

e) Wo können die Mannschaften gegebenenfalls eigene Fahrzeuge<br />

zum Ausstieg anhalten und dann parken?<br />

f) Steht Transportmöglichkeit auch außerhalb der Wettkampftage,<br />

z.B. für Trainingstage oder Besichtigungsfahrten zur Verfügung?<br />

g) Transportmöglichkeiten für Funktionäre, Parkplätze für Privatfahrzeuge.<br />

AUSGABE 2002 20/64<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


1.7 Allgemeine Vorbereitungen für die Wettkämpfe<br />

a) Inoffizielles und Offizielles Training (Langlauf und Schießen);<br />

b) Vorbereitung der Anlage;<br />

c) Meldungen und Kontrolle der Wettkämpferzulassung;<br />

d) Mannschaftsführersitzungen – Zeiten, Ort, benötigtes Gerät und<br />

Personal, Vorbereitungen, Platz, Verfahren, Tagesordnung, wie<br />

werden die Jurys gebildet, Erfrischungen, Startliste und Ausgabe<br />

der Startnummern;<br />

e) Verlosungen – Methode, Ausrüstung, Vorbereitung der Startlisten;<br />

f) Mündliche Information und Informationsverteilung an die Mannschaften<br />

und Funktionäre;<br />

g) Ausrüstungsvorprüfung;<br />

h) Antidopingkontrolle, Bluttest.<br />

1.8 Überprüfung der Anlage<br />

a) Schießstand<br />

- Spezifikationen – Größe, Ausrichtung, Hangneigung, Abweichungen,<br />

Sicherheit;<br />

- Annäherungswege und Präparierung;<br />

- 10 m Markierungen am Ein- und Ausgang;<br />

- Schießbahnen;<br />

- Nummerierung (Schießbahnen und Wettkampfscheiben);<br />

- Matten;<br />

- Scheiben (mechanisch oder elektronisch, Kartonscheiben zum<br />

Anschießen) – Anordnung, Menge, Zustand, Farbe, Justierungen,<br />

Reserven;<br />

- Schalen für den Staffelwettkampf;<br />

- Gewehrständer;<br />

- Ausschilderung;<br />

- Windfahnen;<br />

- Wertung – manuell, elektronisch, voneinander unabhängige Prüfungen;<br />

- Fernmeldeeinrichtungen/Weitergabe von Informationen und<br />

Ergebnissen;<br />

- Sicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne;<br />

- Funktionäre – Anzahl, Kontrolle, Aufgaben;<br />

- Bereiche für Betreuer, Wettkampffunktionäre, Presse, Zuschauer;<br />

- Zugangskontrolle.<br />

20/65 AUSGABE 2002


) Strafrunde<br />

- Spezifikationen (Länge, Ort, Form);<br />

- Markierung und Beschilderung;<br />

- Kommunikation und Weitergabe von Informationen;<br />

- Anzahl und Standplatz für Funktionäre;<br />

- Verfahren zur Lösung von Diskrepanzen.<br />

c) Strecken<br />

- Spezifikationen – Längen, Breiten, Profile;<br />

- Reihenfolgen;<br />

- Präparierung;<br />

- Markierung und Ausschilderung;<br />

- Lage von Kontrollpunkten;<br />

- Absperrungen und Zäune;<br />

- Anzahl und Standplätze von Funktionären;<br />

- Kontrollverfahren und Berichtswesen;<br />

- Kommunikation und Weitergabe von Informationen;<br />

- Vorläufer;<br />

- Medizinische Posten;<br />

- Medizinischer Abtransport von den Strecken – Methode, Routen,<br />

Kontrolle;<br />

- Zugangskontrolle.<br />

d) Zentraler Bereich und Stadion<br />

- Allgemeine Konfiguration und Ausrichtung;<br />

- Verkehrsfluss – Wettkämpfer, Funktionäre, Medien, VIPs,<br />

Zuschauer;<br />

- Aufwärmbereich für die Mannschaften und Wachshütten;<br />

- Juryraum;<br />

- Funktionärsgebäude;<br />

- Wettkampfbüro;<br />

- Strom, Wasser, Heizung;<br />

- Toiletten (Männer, Frauen);<br />

- Parkmöglichkeiten für Mannschaften, Funktionäre, Medienvertreter,<br />

VIPs, Zuschauer;<br />

- Markierung, Ausschilderung, Informationstafeln;<br />

- Kabinen für Medien, Telefone und Faxanschlüsse;<br />

- Platzsprecher;<br />

- Informations-/Ergebnistafel (elektronisch oder andere);<br />

- Fernmeldeeinrichtungen – Funk, Telefon, Melder;<br />

AUSGABE 2002 20/66<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


- Bereiche für Wettkämpfer, Medien, VIPs, Zuschauer;<br />

- Skitestbereich;<br />

- Start, Ziel, Startbereich für Massen- und Staffelstart, Staffelwechselzone,<br />

Ausrüstungskontrollbereich, Aufwärmbereich für<br />

Wettkämpfer;<br />

- Kleiderablagevorrichtungen für Wettkämpfer;<br />

- Ausgabe von warmen Getränken;<br />

- Zugangskontrolle.<br />

1.9 Wettkampfprüfungen<br />

a) Startmethoden für jeden Wettkampf;<br />

b) Ausrüstungskontrollstellen (Start und Ziel);<br />

c) Zeitnahmemethoden und -systeme;<br />

d) Startzeiten;<br />

e) Beobachtung, Aufzeichnung und Ergebnissen/Weitergabe von<br />

Informationen;<br />

f) Fernmeldesysteme;<br />

g) Meldungen von wichtigen Ereignissen während des Wettkampfes;<br />

h) Berechnungen, Überprüfungen;<br />

i) Verfahren, nachdem der letzte Läufer das Ziel erreicht hat;<br />

j) Formblätter für Ergebnisse, Herstellen und Verteilen;<br />

k) Proteste und Strafverfahren;<br />

l) Streckenkonfiguration und -kontrolle;<br />

m)Sicherheit;<br />

n) Verletzungen, Erste Hilfe und Abtransport von Verletzten;<br />

o) Aufgaben und Standplatz von TD und IKR;<br />

p) Orte und Zeiten der Wettkampfjurysitzungen;<br />

q) Inoffizielle Preisverleihung (Siegervorstellung)<br />

r) Antidopingkontrolle, Bluttest;<br />

s) kritischer Bericht des TD.<br />

1.10 Preisverleihungen und gesellschaftliche Veranstaltungen<br />

a) Offizielle und inoffizielle Preisverleihungen – wann, wo, wie, wer<br />

führt durch, Berichterstattung in den Medien;<br />

b) Eröffnungs- und Schlussfeier;<br />

c) Begrüßung, Empfänge, kulturelle Veranstaltungen;<br />

d) Bankett – bereitgestellte Speisen, Prominententisch usw.;<br />

e) Betreuung der Würdenträger/VIPs.<br />

20/67 AUSGABE 2002


1.11 Verschiedenes - Ausrüstungs- und Gegenstandsliste<br />

1. Vorrichtung zur Messung des Abzugsdruckes oder –gewichtes;<br />

2. Waage zum Wiegen der Gewehre;<br />

3. Vorrichtungen und Schablonen zum Messen der Gewehre;<br />

4. Nummerntrikots (vierfarbige Sätze für Staffeln);<br />

5. Regelbücher;<br />

6. Kartonscheiben;<br />

7. Formblätter für Berichte und Wertungen der Funktionäre;<br />

8. Preise und Medaillen;<br />

9. Zeitnahmegeräte und Stoppuhren;<br />

10. Veranstaltungszeitpläne;<br />

11. Streckenpläne und -profile;<br />

12. Telefone, Funkgeräte (sowie Batterien und Ladevorrichtungen),<br />

Faxgerät(e);<br />

13. Megaphone, Signalpfeifen für den Schießstand;<br />

14. Notizbretter;<br />

15. Stifte;<br />

16. Quittungsblock;<br />

17. Thermometer;<br />

18. Schilder, Markierungen, Streckenfähnchen;<br />

19. Sprühfarbe (für Ziele und Linien);<br />

20. Tische/Stühle;<br />

21. Computer und Drucker, Schreibmaschinen;<br />

22. Kopiergeräte;<br />

23. Informations- und Anzeigetafel (elektronische oder andere);<br />

24. Windfahnen;<br />

25. Schalen für Staffelwettkampf;<br />

26. Schießmatten;<br />

27. Nummerntafeln für Ziele und Schießbahnen;<br />

28. Gewehrständer;<br />

29. Markierungsstifte, Aufkleber, Farbe (zum Markieren von Ausrüstung);<br />

30. Startpistole und Startflagge;<br />

31. Fahrzeuge zur Präparierung der Spur, Überschneefahrzeuge;<br />

32. Ambulanztransportschlitten;<br />

33. Decken;<br />

34. Erste Hilfe Sätze;<br />

35. Krankentragen;<br />

36. Papiertaschentücher <strong>im</strong> Zielbereich;<br />

AUSGABE 2002 20/68<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


37. Getränkekannen und Tassen <strong>im</strong> Zielbereich;<br />

38. Äxte, Schaufeln, Rechen, Werkzeuge allgemein, Werkzeuge<br />

für die Scheiben;<br />

39. Barrikaden oder Band und Pfosten sowie Zäune;<br />

40. Kennzeichen für Funktionäre (Uniformen, Armbänder);<br />

41. Versorgungsartikel;<br />

42. Werbeplakate und Fahnen.<br />

TEIL 5 - CHECKLISTE FÜR DIE INSPEKTION UND<br />

DIE ERHALTUNG MECHANISCHER SCHEIBEN<br />

1. ZENTRIERUNG<br />

- Farbe von den Löchern entfernen;<br />

- Messen, um sicherzustellen, dass das Liegendzielloch <strong>im</strong> schwarzen<br />

Zielkreis zentriert ist;<br />

- Entsprechend den Regeln einstellen;<br />

2. KLAPP(FALL)SCHEIBE<br />

- Toleranzgröße 0,5 - 2 mm;<br />

- Sicherstellen, dass Klappfallscheiben Scheibenfrontplatte nicht<br />

berühren;<br />

- Zur Schmierung von Muffen nur Viskoseöl verwenden.<br />

3. TREFFERANZEIGENKLAPPE (WEISS)<br />

- In gutem Zustand;<br />

- Nicht lose;<br />

- Etwa 1 cm von der Frontplatte entfernt.<br />

4. HEBEARM (FÜR DIE RÜCKSTELLUNG VON FALLENDEN SCHEIBEN)<br />

- Toleranz beträgt 0,5 - 2 mm;<br />

- Sicherstellen, dass rote Anzeigescheibe in gutem Zustand, fest<br />

angebracht und richtig justiert ist;<br />

- Sicherstellen, dass Rückholfeder funktionsfähig und in gutem<br />

Zustand ist;<br />

- Zur Schmierung von Muffen nur Viskoseöl verwenden.<br />

5. SCHEIBENLAGER<br />

- Muss frei beweglich sein;<br />

- Sicherstellen, dass Gehäuse an der richtigen Stelle sind.<br />

20/69 AUSGABE 2002


6. SCHEIBEN FÜR LIEGEND-/STEHENDANSCHLAG<br />

- Sicherstellen, dass Feder nicht überdehnt oder verrostet ist;<br />

- Sicherstellen, dass Befestigung fest ist.<br />

7. RÜCKSTELLKABEL<br />

- Sicherstellen, dass Bolzen das Kabel nicht beschädigen kann;<br />

- Die Befestigung muss vor jedem Staffelwettkampf überprüft werden;<br />

- Kabel darf nicht verdreht oder ausgefranst sein;<br />

- Sicherstellen, dass Kabel die Originallänge aufweist.<br />

8. ZUGFEDER<br />

- Feder darf nicht überdehnt sein;<br />

- Die Enden der Feder müssen umgeschlagen sein, sodass das Gehäuse<br />

der Feder nicht lose oder unbefestigt werden kann.<br />

9. ZUGSEIL<br />

- Stärke darf 4 mm nicht überschreiten;<br />

- Sicherstellen, dass das Seil zusammen mit dem Kabel und der<br />

Feder gemeinsam verbunden ist;<br />

- Seil darf keine Knoten aufweisen;<br />

- Seil muss eis- und schneefrei sein.<br />

10. STOPPVORRICHTUNG FÜR LIEGEND-/STEHENDPLATTE<br />

- Be<strong>im</strong> Umstellen muss die Zunge der Stoppvorrichtung ungehindert<br />

in den Schlitz fallen.<br />

11. KETTEN<br />

- Ketten, die mit dem Hebearm verbunden sind, müssen ausnahmslos<br />

in gutem Zustand sein und dürfen keine Beschädigung oder keinen<br />

Riss aufweisen;<br />

- Ketten dürfen nicht verdreht sein.<br />

12. SANDSTRAHLREINIGUNG<br />

- Bevor Scheiben neu gestrichen werden, muss die alte Farbe mit Hilfe<br />

eines Sandstrahlgerätes oder einer anderen Vorrichtung entfernt<br />

werden;<br />

- Vor dem Abstrahlen dürfen die Scheiben nicht auseinander genommen<br />

werden;<br />

- Stoppvorrichtungen einer LIEGEND/STEHENDPLATTE dürfen nicht mit<br />

Sandstrahlgerät behandelt werden.<br />

AUSGABE 2002 20/70<br />

LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES


13. ANSTRICH<br />

- Der Grundanstrich darf nur bei Temperaturen über 15° C vorgenommen<br />

werden;<br />

- Auf die Scheiben, die benutzt werden, sollte nur eine dünne Farbschicht<br />

aufgebracht werden und die Farbe sollte vor dem Anstrich<br />

angewärmt werden, wenn möglich.<br />

20/71 AUSGABE 2002


ABKÜRZUNGEN<br />

Nachstehende Liste umfasst die in diesen Regeln verwendeten Abkürzungen:<br />

AC Asiencup<br />

AIPS <strong>Int</strong>ernational Sports Press Association<br />

AM Asienmeisterschaften<br />

bzgl. bezüglich<br />

bzw. beziehungsweise<br />

ca. zirka<br />

CAS Court of Arbitration for Sport<br />

CISM Conseil <strong>Int</strong>ernational du Sport Militaire<br />

cm Zent<strong>im</strong>eter<br />

d.h. das heißt<br />

dl Deziliter<br />

EC Europacup<br />

EM Europameisterschaften<br />

EYOF European Youth Olympic Festival<br />

g Gramm<br />

GS Generalsekretär<br />

h Uhr (in Verbindung mit Uhrzeit)<br />

HU Höhenunterschied<br />

<strong>IBU</strong> <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union<br />

IACS <strong>Int</strong>ernational Council of Arbitration for Sport<br />

IKR <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter<br />

IOC <strong>Int</strong>ernationales Olympisches Komitee<br />

ISU <strong>Int</strong>ernational Skating Union<br />

Jug/Jun WM Jugend/Juniorenweltmeisterschaften<br />

K Kniend<br />

KC Kontinentalcup<br />

kg Kilogramm<br />

km Kilometer<br />

KM Kontinentale Meisterschaft<br />

L liegend<br />

m Meter<br />

MD Medizinischer Delegierter<br />

MK Medizinisches Komitee<br />

mm Mill<strong>im</strong>eter<br />

AUSGABE 2002 21/1<br />

ABKÜRZUNGEN


MS Max<strong>im</strong>ale Steigung<br />

NAC Nordamerikacup<br />

NAM Nordamerikanische Meisterschaft<br />

NOK Nationales Olympisches Komitee<br />

Ns Newton Sekunde<br />

NV Nationaler Verband<br />

OWS Olympische Winterspiele<br />

S stehend<br />

SAC Südamerikacup<br />

sek. Sekunden<br />

std. Stunden<br />

TD Technischer Delegierter<br />

TK Technisches Komitee<br />

TV Fernsehen<br />

UCI Union Cycliste <strong>Int</strong>ernationale<br />

UIPMB Union <strong>Int</strong>ernationale de Pentathlon Moderne et Biathlon<br />

UPF Unabhängiger Probenahmefunktionär<br />

usw. und so weiter<br />

VP Vizepräsident<br />

WADA World Anti-doping Agency<br />

WC Weltcup<br />

WM Weltmeisterschaften<br />

z.B. zum Beispiel<br />

ALPHABETISCHE LISTE DER <strong>IBU</strong> MITGLIEDSVERBÄNDE<br />

MIT OFFIZIELLER ABKÜRZUNG<br />

ALG Algerien<br />

AND Andorra<br />

ARG Argentinien<br />

ARM Armenien<br />

AUS Australien<br />

AUT Österreich<br />

BEL Belgien<br />

BIH Bosnien und Herzegowina<br />

BLR Belarus<br />

BRA Brasilien<br />

BUL Bulgarien<br />

CAN Kanada<br />

CHI Chile<br />

21/2 AUSGABE 2002


CHN Volksrepublik China<br />

CRC Costa Rica<br />

CRO Kroatien<br />

CYP Zypern<br />

CZE Tschechische Republik<br />

DEN Dänemark<br />

ESP Spanien<br />

EST Estland<br />

FIN Finnland<br />

FRA Frankreich<br />

GBR Großbritannien<br />

GER Deutschland<br />

GRE Griechenland<br />

GRL Grönland<br />

GUM Guam<br />

HUN Ungarn<br />

IND Indien<br />

IRI Iran<br />

ISV Jungferninseln<br />

ITA Italien<br />

JPN Japan<br />

KAZ Kasachstan<br />

KGZ Kirgistan<br />

KOR Korea<br />

LAT Lettland<br />

LIB Libanon<br />

LIE Liechtenstein<br />

LTU Litauen<br />

MAR Marokko<br />

MDA Moldawien<br />

MGL Mongolei<br />

MON Monaco<br />

NED Niederlande<br />

NOR Norwegen<br />

NZL Neuseeland<br />

POL Polen<br />

POR Portugal<br />

PUR Puerto Rico<br />

ROM Rumänien<br />

AUSGABE 2002 21/3<br />

ABKÜRZUNGEN


RUS Russische Föderation<br />

SLO Slowenien<br />

SUI Schweiz<br />

SVK Slowakei<br />

SWE Schweden<br />

TPE Taiwan<br />

UKR Ukraine<br />

USA Vereinigte Staaten von Amerika<br />

UZB Usbekistan<br />

YUG Jugoslawien<br />

21/4 AUSGABE 2002

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