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<strong>IBU</strong> HANDBUCH<br />
INTERNATIONALE BIATHLON UNION<br />
AIRPORTCENTER<br />
POSTFACH 1<br />
A-5071 WALS - HIMMELREICH<br />
AUSTRIA<br />
Telefon: 43-662-85 50 50<br />
Telefax: 43-662-85 50 508<br />
E-Mail: biathlon@ibu.at<br />
website: http//www.biathlonworld.com<br />
<strong>im</strong> Auftrag der <strong>IBU</strong><br />
herausgegeben von<br />
Peter Bayer<br />
und<br />
Michael Geistlinger<br />
Salzburg/AUT 2002<br />
<strong>IBU</strong> HANDBUCH
VORWORT<br />
Die in diesem Handbuch enthaltenen Regeln wurden von der <strong>Int</strong>ernationalen<br />
Biathlon Union (<strong>IBU</strong>), dem Weltverband für den Biathlonsport, formuliert,<br />
genehmigt und veröffentlicht. Diese Regeln sind bei allen <strong>im</strong> Rahmen der <strong>IBU</strong><br />
durchgeführten Veranstaltungen und Wettkämpfen anzuwenden. Zweck und Ziel<br />
dieser Regeln ist es:<br />
* allen, die sich mit diesem Sport befassen, die erforderlichen Informationen über<br />
die <strong>IBU</strong>, ihre Veranstaltungen und Wettkämpfe an die Hand zu geben;<br />
* sicherzustellen, dass für alle Wettkämpfer faire und ordentliche Wettkämpfe<br />
durchgeführt werden, wobei alle Wettkämpfer gleich behandelt und keiner<br />
diskr<strong>im</strong>iniert wird;<br />
* sicherzustellen, dass die Sicherheit aller Wettkämpfer, Zuschauer, Funktionäre<br />
und Mannschaftsbetreuer gewährleistet ist;<br />
* den Schutz der Umwelt zu beachten;<br />
* die Natur und den Biathlonsport vor allen unbedachten und unüberlegten Veränderungen<br />
zu schützen;<br />
* nicht akzeptables Verhalten, wie Doping und grobes Kommerzdenken <strong>im</strong> Sport<br />
zu verhindern;<br />
* die Ausrichter von Biathlonwettkämpfen vor unziemlichen Forderungen zu<br />
schützen und<br />
* die Attraktivität und die Popularität des Biathlonsportes zu erhöhen und gleichzeitig<br />
die Weiterentwicklung dieser Sportart zu fördern.<br />
In der Verfassung und allen Regeln werden alle geschlechtlichen Begriffe gleichermaßen<br />
für Männer und Frauen verwendet. Wo <strong>im</strong> allgemeinen Text "er", "sein"<br />
oder "ihm" verwendet wurde, gilt dies sinngemäß auch für "sie", "ihr" oder "ihre".<br />
Vorschläge zur Verbesserung dieser Regeln sind gerne erwünscht und können an<br />
den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> gerichtet werden. Das Handbuch kann bei der <strong>IBU</strong><br />
Geschäftsstelle bezogen werden.
VERFASSUNG<br />
DER INTERNATIONALEN<br />
BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)<br />
Die <strong>IBU</strong> wurde am 2. Juli 1993 in Heathrow bei London/GBR gegründet.<br />
Diese Verfassung wurde vom Gründungs-Kongress am 2. Juli 1993 angenommen.<br />
Mit Änderungen beschlossen durch den Kongress 1994, 1996, 1998 und 2000.<br />
8. Ausgabe Juli 2000.<br />
Die Verfassung ist anlässlich der Begründung des Sitzes der <strong>IBU</strong><br />
durch den Kongress auf der Konstituierenden Generalversammlung 1999<br />
in Minsk/BLR der österreichischen Rechtsordnung unterworfen worden.<br />
AUSGABE 1998 3<br />
VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)
ARTIKEL 1 NAME, ZIELE, SITZ, SPRACHE UND GESCHÄFTSJAHR<br />
1.1 Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union (<strong>IBU</strong>) ist die Vereinigung der Biathlonsport<br />
treibenden Nationen der Welt und sonstiger am Biathlonsport<br />
und Biathlon ähnlichen Sportarten wie Rollerski-Biathlon, Crosslauf-Biathlon,<br />
Mountainbike-Biathlon, Bogenschießen-Biathlon interessierten<br />
Organisationen. Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union soll durch<br />
ein freundschaftliches und loyales Zusammenwirken aller den Biathlonsport<br />
ausübenden Organisationen, Athleten und Sportfunktionäre<br />
einen Beitrag zur Schaffung einer friedlichen Welt leisten.<br />
In der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union darf <strong>im</strong> Einklang mit den Prinzipien<br />
der Vereinten Nationen kein Land und keine Person aus rassischen,<br />
religiösen, geschlechtlichen oder politischen Gründen diskr<strong>im</strong>iniert werden.<br />
1.2 Biathlon ist eine kombinierte Sportart, die sich aus Laufen und<br />
Schießen und anderen Formen der Fortbewegung und Schießen<br />
zusammensetzt. Andere Formen der Fortbewegung sind unter anderem<br />
Rollerski und Schießen, Crosslauf und Schießen, Mountainbike<br />
Fahren und Schießen, Laufen und Bogenschießen. Näheres dazu ist<br />
in den Biathlon Wettkampfregeln festgelegt.<br />
1.3 Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union fördert den Biathlonsport durch<br />
Unterstützung und Entwicklung <strong>im</strong> Bereich des Leistungssports, des<br />
Breitensports und unter besonderer Berücksichtigung der Jugendarbeit.<br />
Sie fördert das Lehr- und Ausbildungs- sowie Kampfrichterwesen<br />
<strong>im</strong> Biathlonsport.<br />
Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union vertritt den <strong>Int</strong>ernationalen Biathlonsport<br />
in den <strong>Int</strong>ernationalen Sportorganisationen sowie gegenüber<br />
den Medien, der Wirtschaft, der Industrie und Sponsoren.<br />
Sie hat alle Rechte hinsichtlich der Weltmeisterschaften, Junioren-<br />
Weltmeisterschaften, Weltcupveranstaltungen sowie Kontinentaler<br />
Meisterschaften und Kontinentaler Cups.<br />
Für die Durchführung von Weltmeisterschaften ist eine A-Lizenz; für<br />
die Durchführung von Junioren-Weltmeisterschaften und Weltcup<br />
Wettkämpfen ist eine B-Lizenz erforderlich.<br />
1.4 Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union ist gemeinnützig und wird ehrenamtlich<br />
geführt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem<br />
Zweck der Union fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen<br />
begünstigt werden.<br />
1/1 AUSGABE 2002
1.5 Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union dient ausschließlich und unmittelbar<br />
gemeinnützigen Zwecken ihrer Mitgliedsverbände. Mittel der Union<br />
dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br />
1.6 In der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union ist die offizielle Sprache Englisch.<br />
Als Arbeitssprache sind <strong>im</strong> Kongress, den anderen Organen,<br />
Komitees und Arbeitsgruppen auch andere Sprachen gemäß der Entscheidung<br />
des entsprechenden Gremiums zugelassen.<br />
1.7 Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union arbeitet <strong>im</strong> Rahmen der vom Kongress<br />
gebilligten Verfassung und bemüht sich um eine enge Zusammenarbeit<br />
mit dem IOC. Die Verfassung darf nicht <strong>im</strong> Widerspruch zu<br />
den geltenden Regelungen und zur Charta des <strong>Int</strong>ernationalen<br />
Olympischen Komitees stehen.<br />
1.8 Das Geschäftsjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.<br />
1.9 Der Sitz der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union ist Salzburg/AUT.<br />
ARTIKEL 2 MITGLIEDSCHAFT<br />
2.1 Ordentliche Mitglieder der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union sind<br />
die Nationalen Verbände für den Biathlonsport, die nachstehend Mitgliedsverbände<br />
genannt werden. Die Nationalen Verbände können<br />
auf schriftlichen Antrag hin Mitglied in der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />
Union werden, wenn sie den Zweck und die Ziele der <strong>Int</strong>ernationalen<br />
Biathlon Union und deren Verfassung anerkennen und wenn sie in<br />
ihrem Land durch das Nationale Olympische Komitee oder den Nationalen<br />
Sportverband offiziell anerkannt sind. Eine entsprechende<br />
Bestätigung ist bei Antragsstellung vorzulegen. Die ordentliche Mitgliedschaft<br />
erstreckt sich mittelbar auf alle Verbände, die mit den<br />
Mitgliedsverbänden verbunden sind, sowie auf Einzelpersonen, die<br />
Mitglieder dieser Mitgliedsverbände sind.<br />
2.2 Außerordentliche Mitglieder<br />
Als außerordentliche Mitglieder können auf schriftlichen Antrag hin<br />
am Biathlonsport oder an Biathlon ähnlichem Sport interessierte<br />
<strong>Int</strong>ernationale Organisationen aufgenommen werden, sofern sie den<br />
Zweck und die Ziele der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union anerkennen.<br />
2.3 Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand unter Bedachtnahme<br />
auf Artikel 1 und 2 dieser Verfassung. Diese Entscheidungen<br />
bedürfen der Bestätigung durch den nachfolgenden Kongress. In der<br />
Zeit ab der Entscheidung durch den Vorstand bis zur Erteilung der<br />
AUSGABE 2002 1/2<br />
VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)
Bestätigung der Aufnahme durch den Kongress kommen den neuen<br />
Mitgliedern vorläufig alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen<br />
bzw. außerordentlichen Mitglieds zu.<br />
2.4 Der Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsverbände ist auf das Territorium<br />
des Staates begrenzt, das sie vertreten.<br />
2.5 Ehrenmitglieder<br />
Natürliche Personen, die sich hervorragende Verdienste um die <strong>Int</strong>ernationale<br />
Biathlon Union erworben haben, können durch den Kongress<br />
zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese Personen müssen<br />
vom Vorstand oder durch Nationale Verbände über den Vorstand<br />
empfohlen werden. Das Nähere über die Ehrenmitgliedschaft best<strong>im</strong>men<br />
die Regeln über Ehrungen.<br />
2.6 RECHTE DER MITGLIEDER<br />
Jeder Mitgliedsverband hat das Recht:<br />
a) am Kongress teilzunehmen, Anträge an den Vorstand und an den<br />
Kongress zu stellen, sowie das St<strong>im</strong>mrecht auszuüben;<br />
b) in allen Fragen, welche den Mitgliedsverband betreffen, gehört zu<br />
werden und Berufung einzulegen;<br />
c) Vertreter seines Verbandes für eine Tätigkeit in der <strong>IBU</strong> vorzuschlagen;<br />
d) seine Athleten zu Weltmeisterschaften und allen anderen durch<br />
die <strong>IBU</strong> genehmigten Wettkämpfen in Übereinst<strong>im</strong>mung mit den<br />
Meldevorschriften für diese Wettkämpfe anzumelden;<br />
e) von der <strong>IBU</strong> genehmigte internationale Wettkämpfe zu organisieren;<br />
f) in alle von der <strong>IBU</strong> abgeschlossenen Verträge sowie in alle Verträge,<br />
die das <strong>Int</strong>eresse des Mitgliedsverbandes betreffen oder irgendeine<br />
Haftung für den Mitgliedsverband beinhalten, Einsicht zu nehmen<br />
und, soweit tunlich, dazu angehört zu werden. Die <strong>IBU</strong> hat<br />
diese Verträge auf Verlangen eines Mitgliedsverbandes zugänglich<br />
zu machen.<br />
2.7 PFLICHTEN DER MITGLIEDER<br />
Die Mitgliedsverbände sind verpflichtet:<br />
a) zuzust<strong>im</strong>men, die Ziele der <strong>IBU</strong> zu fördern und die Verfassung der<br />
<strong>IBU</strong> und die Regeln und Entscheidungen des Kongresses und des<br />
Vorstandes zu beachten;<br />
b) den vom Kongress beschlossenen Jahresbeitrag oder sonstige Leistungen<br />
termingerecht zu entrichten;<br />
1/3 AUSGABE 2002
c) alle Forderungen in Verbindung mit der Teilnahme an <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />
zu erfüllen.<br />
ARTIKEL 3 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT<br />
3.1 Die Mitgliedschaft eines ordentlichen oder außerordentlichen<br />
Mitgliedes endet<br />
a) durch Austritt aus der Union;<br />
b) durch Ausschluss aus der Union;<br />
c) durch Auflösung der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union.<br />
3.2 Der Kongress schließt ein Mitglied bei fortgesetztem schwerem<br />
Verstoß gegen die Verfassung der <strong>IBU</strong>, insbesondere gegen die in<br />
Artikel 1 genannten Ziele und Grundsätze der <strong>IBU</strong> aus.<br />
ARTIKEL 4 VERBANDSORGANE<br />
Organe der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union sind:<br />
a) der Kongress;<br />
b) der Vorstand;<br />
c) das Schiedsgericht.<br />
ARTIKEL 5 ZUSAMMENSETZUNG, AUFGABEN UND ZUSTÄNDIG-<br />
KEITEN DER VERBANDSORGANE<br />
5.1 Der Kongress ist das oberste Verbandsorgan. Er setzt sich aus den<br />
Vertretern der ordentlichen Mitglieder, den nicht st<strong>im</strong>mberechtigten<br />
Vertretern der außerordentlichen Mitglieder, dem nicht st<strong>im</strong>mberechtigten<br />
Vorstand sowie den nicht st<strong>im</strong>mberechtigten Vorsitzenden der<br />
<strong>IBU</strong> Komitees und den Ehrenamtlichen Prüfern zusammen.<br />
Ihm ist vorbehalten:<br />
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes;<br />
- Genehmigung der Handlungen und Entscheidungen des Vorstandes;<br />
- Wahl des Wahlausschusses;<br />
- Wahl des Vorstandes;<br />
- Einrichtung und Wahl von Komitees;<br />
- Wahl der ehrenamtlichen Prüfer;<br />
- Genehmigung der Haushaltspläne;<br />
- Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge;<br />
- Behandlung und Beschluss grundsätzlicher Fragen des Biathlonsports;<br />
- Beschlussfassung über die Wettkampfregeln;<br />
- Beschlussfassung über die Antidopingregeln;<br />
AUSGABE 2002 1/4<br />
VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)
- Beschlussfassung über andere Regeln, soweit sie nicht in die<br />
Zuständigkeit des Vorstandes fallen;<br />
- Beschlussfassung über Verfassungsänderungen;<br />
- Entscheidung über Änderungen der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln;<br />
Antidopingregeln und anderer Regeln, die der Vorstand <strong>im</strong> Rahmen<br />
seiner Eilkompetenz vorgenommen hat;<br />
- Vergabe von Weltmeisterschaften;<br />
- Bestätigung der Aufnahme von Mitgliedern;<br />
- Ernennung von Ehrenmitgliedern;<br />
- Bestätigung der Entfernung aus einer Funktion <strong>im</strong> Rahmen der <strong>IBU</strong>;<br />
- Entlastung des Vorstandes;<br />
- Auflösung der Union;<br />
- Vergabe des nächsten Kongresses;<br />
- Angehörige des Vorstandes <strong>im</strong> Falle eines nicht zufriedenstellenden<br />
Verhaltens abzulösen und zu ersetzen; hierfür ist eine 2/3 Mehrheit<br />
erforderlich.<br />
5.2 Der Vorstand<br />
5.2.1 Der Vorstand setzt sich zusammen aus:<br />
einem Präsidenten;<br />
einem 1. Vizepräsidenten, Stellvertreter des Präsidenten, verantwortlich<br />
für Ehrungen;<br />
einem Vizepräsidenten für Finanzen;<br />
einem Vizepräsidenten für Sport;<br />
einem Vizepräsidenten für Marketing;<br />
einem Vizepräsidenten für Information;<br />
einem Vizepräsidenten für Entwicklung;<br />
einem Vizepräsidenten für spezielle Aufgaben.<br />
Beide Geschlechter sollen <strong>im</strong> Vorstand vertreten sein.<br />
5.2.2 Zwischen den Kongress-Sitzungen ist der Vorstand für die <strong>IBU</strong> verantwortlich.<br />
Der Vorstand handelt auf der Grundlage und gemäß dieser<br />
Verfassung sowie nach Entscheidungen des Kongresses.<br />
5.2.3 Die Aufgaben der Mitglieder des Vorstandes sind in den Regeln für<br />
den Vorstand festgelegt. Verträge müssen vom Präsidenten und vom<br />
Vizepräsidenten für Finanzen unterzeichnet werden, um Gültigkeit zu<br />
erlangen. Der Vorstand führt die Geschäfte der <strong>IBU</strong>. In dringenden<br />
Fällen ist der Vorstand befugt, die <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln, die <strong>IBU</strong> Antidopingregeln<br />
und andere <strong>IBU</strong> Regeln vorbehaltlich der Genehmigung<br />
1/5 AUSGABE 2002
durch den nächsten Kongress zu ändern. Der Vorstand ist befugt, zu<br />
seiner Unterstützung die Hilfe von Komitees, Koordinatoren und Fachberatern<br />
in Anspruch zu nehmen und bezüglich deren Tätigkeit<br />
Regeln zu erlassen. Der Vorstand ist zuständig für die Vergabe von<br />
<strong>IBU</strong> Lizenzen.<br />
ARTIKEL 6 DURCHFÜHRUNG VON KONGRESSSITZUNGEN<br />
6.1 Einberufung<br />
a) Der Vorstand muss alle zwei Jahre <strong>im</strong> Juni in geraden Jahren<br />
einen ordentlichen Kongress einberufen. Er kann außerdem außerordentliche<br />
Kongresse einberufen, wenn ihm dies sachlich notwendig<br />
erscheint. Er muss einen außerordentlichen Kongress einberufen,<br />
wenn mehr als zwei Mitglieder des Vorstandes zurückgetreten<br />
sind oder der sachlich begründete Antrag von einer Anzahl von<br />
Mitgliedsverbänden hierzu gestellt wird, die zusammen nach dem<br />
Stande des letzten Kongresses über mindestens 1/3 der gesamten<br />
St<strong>im</strong>men der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union verfügen, oder<br />
wenn dies vom Vorstand mit einfacher St<strong>im</strong>menmehrheit<br />
beschlossen wird. Ein außerordentlicher Kongress muss innerhalb<br />
von 6 Wochen nach Eingang des Antrages stattfinden.<br />
b) Ort und Zeit für einen außerordentlichen Kongress werden vom<br />
Vorstand best<strong>im</strong>mt.<br />
c) Der Kongress wird durch den Generalsekretär vorbereitet.<br />
6.2 Einladungen zum Kongress müssen durch den Generalsekretär<br />
der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union 90 Tage vor Kongressbeginn den<br />
Mitgliedern zugestellt werden. Der Einladung ist ein Anmeldeformular<br />
beizulegen. Jedes st<strong>im</strong>mberechtigte Mitglied kann mit bis zu max<strong>im</strong>al<br />
3 Personen am Kongress teilnehmen.<br />
6.3 Teilnehmermeldung<br />
Die Teilnehmer am Kongress müssen durch die Nationalen Verbände<br />
mittels Anmeldeformulars bis spätestens 60 Tage vor Beginn eines<br />
ordentlichen Kongresses und bis 30 Tage vor Beginn eines außerordentlichen<br />
Kongresses der Geschäftsstelle der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />
Union bekannt gegeben werden.<br />
6.4 Anträge<br />
Anträge können von den ordentlichen Mitgliedern und vom Vorstand<br />
gestellt werden. Von den Vorsitzenden der Komitees können Anträge<br />
nur über den Vorstand gestellt werden. Anträge von ordentlichen Mit-<br />
AUSGABE 2002 1/6<br />
VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)
gliedern müssen vom Präsidenten oder Generalsekretär unterzeichnet<br />
sein. Anträge von ordentlichen Mitgliedern sind spätestens 90 Tage<br />
vor einem ordentlichen Kongress schriftlich bei der Geschäftsstelle der<br />
<strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union einzureichen. Alle ordnungsgemäß eingereichten<br />
Anträge sind von der Geschäftsstelle der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />
Union mit der endgültigen Tagesordnung den Mitgliedsverbänden,<br />
den außerordentlichen Mitgliedern, dem Vorstand und den Vorsitzenden<br />
der Komitees zu übermitteln. Über verspätet eingehende oder<br />
während des Kongresses gestellte Anträge kann verhandelt und<br />
beschlossen werden, wenn mehr als 50% der am Kongress vertretenen<br />
st<strong>im</strong>mberechtigten Mitglieder diese Anträge zulassen.<br />
Anträge auf Verfassungsänderungen, auf Änderung des Verbandszweckes<br />
sowie auf Auflösung oder Verschmelzung der Union können<br />
nur behandelt werden, wenn sie in der den Mitgliedern zugestellten<br />
endgültigen Tagesordnung enthalten sind.<br />
Anträge an einen außerordentlichen Kongress müssen mindestens<br />
35 Tage vor Kongressbeginn in der Geschäftsstelle der <strong>Int</strong>ernationalen<br />
Biathlon Union eingehen. Es wird dann wie bei Anträgen an einen<br />
ordentlichen Kongress verfahren.<br />
6.5 Bekanntgabe der Tagesordnung<br />
Die Tagesordnung muss durch die Geschäftsstelle der <strong>Int</strong>ernationalen<br />
Biathlon Union so rechtzeitig den Mitgliedern zugestellt werden, dass<br />
zwischen dem Tag der Absendung der Tagesordnung und dem Beginn<br />
des ordentlichen Kongresses eine Frist von 30 Tagen, bei außerordentlichen<br />
Kongressen eine Frist von 14 Tagen liegt.<br />
6.6 Vorsitz und allgemeine Öffentlichkeit<br />
Den Kongress leitet der Präsident oder bei seiner Abwesenheit der<br />
1. Vizepräsident.<br />
Der Kongress steht allen einge<strong>laden</strong>en Mitgliedern der <strong>Int</strong>ernationalen<br />
Biathlon Union zur Teilnahme offen. Er wird in nicht öffentlicher<br />
Sitzung durchgeführt. Der Präsident kann entscheiden, Teile des Kongresses<br />
für die Öffentlichkeit zu öffnen.<br />
6.7 Bekanntgabe der St<strong>im</strong>menzahlen<br />
Der Generalsekretär gibt die Zahl der St<strong>im</strong>mrechte, die ausgeübt werden<br />
dürfen, zu Beginn des Kongresses aufgrund eines Aufrufes aller<br />
Mitglieder, die ihre Beitragspflicht erfüllt haben, bekannt.<br />
1/7 AUSGABE 2002
6.8 St<strong>im</strong>mrecht<br />
Ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedsbeiträge bis spätestens zum<br />
Tag des Kongressbeginns auf dem Konto der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />
Union eingegangen sind oder deren Beitrag nicht später als am Tag<br />
des Kongressbeginns direkt an den Vizepräsidenten für Finanzen einbezahlt<br />
wurde, haben eine St<strong>im</strong>me. Die Mitglieder des Vorstandes<br />
und die Vorsitzenden der Komitees haben keine St<strong>im</strong>me. Die Vertreter<br />
der ordentlichen Mitglieder üben für diese das St<strong>im</strong>mrecht aus.<br />
St<strong>im</strong>mübertragung ist ausgeschlossen. Vorstandsmitglieder und Vorsitzende<br />
der Komitees können während ihrer Amtszeit nicht das St<strong>im</strong>mrecht<br />
eines ordentliches Mitgliedes wahrnehmen.<br />
6.9 Wahlen, Bestätigungen, Amtsausübung<br />
Gewählt oder ernannt werden können nur solche Personen, die 60 Tage<br />
vor der Wahl von einem Nationalen Verband oder einem anderen<br />
st<strong>im</strong>mberechtigten Mitglied schriftlich vorgeschlagen werden. Kommt<br />
der Wahlvorschlag von einem anderen st<strong>im</strong>mberechtigten Mitglied,<br />
muss der Nationale Verband, dem der Vorgeschlagene angehört, diesem<br />
Vorschlag zust<strong>im</strong>men. Vorgeschlagene Kandidaten müssen sich<br />
mit ihrer Kandidatur mündlich, fernmündlich oder schriftlich einverstanden<br />
erklärt haben. Eine persönliche Anwesenheit des Kandidaten<br />
ist erwünscht, aber nicht verpflichtend. Die Wahlen zu allen Organen<br />
erfolgen auf die Dauer von vier Jahren. Die Gewählten bleiben bis zur<br />
Neuwahl <strong>im</strong> Amt. Ausgeschiedene Funktionäre sind verpflichtet, für die<br />
Auswahlverfahren und Einweisung in bezug auf ihren Ersatz in einem<br />
Zeitraum bis zu 20 Tagen nach der Neuwahl zur Verfügung zu stehen.<br />
Ein Mitglied eines Organs der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union kann<br />
durch seinen Nationalen Verband aus zwingenden Gründen nach vorheriger<br />
Absprache mit dem Vorstand der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />
Union oder durch den Kongress vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen<br />
werden. Wenn ein Mitglied eines Verbandsorganes vor Ablauf seiner<br />
Amtszeit ausscheidet oder abberufen wird oder dauernd verhindert<br />
ist, sein Amt auszuüben, kann der Vorstand das freie Amt bis zum<br />
nächsten Kongress vorläufig besetzen.<br />
Für eine Wahl in den Vorstand oder für eine Wahl/Ernennung in ein<br />
Komitee dürfen von einem Nationalen Verband nicht mehr als ein<br />
Kandidat und eine Kandidatin vorgeschlagen werden. Berufliche Fachleute<br />
können zu Sitzungen einge<strong>laden</strong> werden, haben jedoch kein<br />
St<strong>im</strong>mrecht. Die Vereinigung mehrerer Unionsämter in einer Person<br />
ist nicht zulässig.<br />
AUSGABE 2002 1/8<br />
VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)
6.10 Wahlausschuss<br />
Der Wahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren<br />
Mitgliedern, die vom Kongress zu Kongressbeginn gewählt werden.<br />
Dem Wahlausschuss obliegt die Durchführung der Wahlen.<br />
6.11 Beschlussfähigkeit<br />
Ein ordnungsgemäß einberufener Kongress ist ohne Rücksicht auf die<br />
Zahl der vertretenen St<strong>im</strong>men beschlussfähig.<br />
6.12 Beschlussfassung<br />
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Wahlen in den<br />
Vorstand oder ein Komitee und bei Wahlen für die Vergabe der Weltmeisterschaften<br />
ergehen Beschlüsse entsprechend der <strong>IBU</strong> Wahlregeln.<br />
Bei St<strong>im</strong>mengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die Vorgangsweise<br />
bei St<strong>im</strong>mengleichheit bei Wahlen legen die <strong>IBU</strong> Wahlregeln fest. Bei<br />
allen Wahlen und Abst<strong>im</strong>mungen zählen nur die zust<strong>im</strong>menden und<br />
ablehnenden St<strong>im</strong>men. Eine Abst<strong>im</strong>mung findet gehe<strong>im</strong> statt, wenn<br />
dies von einem st<strong>im</strong>mberechtigten Mitglied verlangt wird. Zur Änderung<br />
der Verfassung, bei durch Dringlichkeit gebotenen Abweichungen von<br />
der Verfassung <strong>im</strong> Einzelfall, zur Änderung des Verbandszweckes und<br />
zur Auflösung oder Verschmelzung der Union ist eine Mehrheit von mindestens<br />
2/3 der auf dem Kongress vertretenen St<strong>im</strong>men erforderlich.<br />
6.13 Protokoll<br />
Über jeden Kongress ist durch den Protokollführer (Generalsekretär<br />
oder eine durch den Vorstand dazu eingeteilte Person) ein Protokoll<br />
anzufertigen, in dem außer den Beschlüssen auch die Feststellung<br />
über die verfassungsgemäße Einberufung, die auf die Mitglieder entfallenden<br />
St<strong>im</strong>men, die Zahl der vertretenen St<strong>im</strong>men und die zahlenmäßigen<br />
Ergebnisse bei Wahlen und Abst<strong>im</strong>mungen festzuhalten<br />
sind. Dem Protokoll ist eine Anwesenheitsliste beizufügen. Das Protokoll<br />
ist vom Vorsitzenden des Kongresses und vom Protokollführer zu<br />
unterzeichnen und allen Mitgliedern innerhalb von 4 Wochen nach dem<br />
Kongress zuzusenden. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn nicht<br />
binnen 4 Wochen nach Versand schriftlich durch ein Mitglied Einspruch<br />
erhoben wird. Über allfällige Einsprüche muss bei der nächsten Vorstandssitzung<br />
entschieden werden.<br />
ARTIKEL 7 DURCHFÜHRUNG VON SITZUNGEN DES VORSTANDES<br />
7.1 Die Einberufung zur Sitzung erfolgt durch den Präsidenten oder<br />
den ihn vertretenden 1. Vizepräsidenten.<br />
1/9 AUSGABE 2002
7.2 Der Präsident oder der ihn vertretende 1. Vizepräsident muss<br />
innerhalb von 2 Wochen eine Sitzung einberufen, wenn mindestens<br />
zwei Mitglieder des Vorstandes dies beantragen.<br />
7.3 Ort und Zeit für die Sitzung best<strong>im</strong>mt der Präsident oder der ihn<br />
vertretende 1. Vizepräsident.<br />
7.4 Die Leitung der Sitzung hat der Präsident bzw. der 1. Vizepräsident<br />
inne. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann<br />
weitere Personen zur Teilnahme an der Sitzung zulassen, diese<br />
haben jedoch nur beratende Funktion.<br />
Jeder Vertreter eines ordentlichen Mitgliedes der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />
Union und jeder Amtsausübende in der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union<br />
hat das Recht, sein Anliegen bei der nächsten Sitzung des Vorstandes<br />
vorzutragen.<br />
7.5 Beschlussfassung<br />
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % seiner st<strong>im</strong>mberechtigten<br />
Mitglieder anwesend sind. Für alle Beschlüsse genügt einfache<br />
St<strong>im</strong>menmehrheit. Bei St<strong>im</strong>mengleichheit gibt die St<strong>im</strong>me des<br />
Vorsitzenden den Ausschlag. St<strong>im</strong>menübertragung ist ausgeschlossen.<br />
Beschlüsse können auch auf schriftlichem Weg, dem Weg der Telekopie,<br />
durch das <strong>Int</strong>ernet oder fernmündlich herbeigeführt werden, falls<br />
von keinem Mitglied des Vorstandes Widerspruch erhoben wird.<br />
7.6 Protokoll<br />
Über die Sitzungen werden Protokolle angefertigt, in denen die Namen<br />
der Anwesenden und alle gefassten Beschlüsse festzuhalten sind. Sie<br />
sind vom Protokollführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern des<br />
Vorstandes innerhalb von 2 Wochen nach der Sitzung zuzustellen.<br />
Werden von den Mitgliedern des Vorstandes innerhalb von 2 Wochen<br />
nach Absendung des Protokolls keine Einwände gemacht, gilt das<br />
Protokoll als genehmigt. Wird von einem oder mehreren Mitgliedern<br />
ein Einwand erhoben, muss darüber bei der nächsten Vorstandssitzung<br />
befunden und kann das Protokoll erst dann genehmigt werden.<br />
Über schriftlich oder fernmündlich herbeigeführte Beschlüsse ist umgehend<br />
eine Aktennotiz zu fertigen, in der die Zust<strong>im</strong>mung zu diesem<br />
Verfahren, die gefassten Beschlüsse und die Namen der mitwirkenden<br />
Personen angeführt sind. Sie ist den Mitgliedern des Vorstandes<br />
unverzüglich zuzuleiten.<br />
Nach der Genehmigung durch den Vorstand sind die Protokolle über<br />
Vorstandssitzungen den Vorsitzenden der Komitees und den Mitgliedsverbänden<br />
zuzustellen.<br />
AUSGABE 2002 1/10<br />
VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)
ARTIKEL 8 PFLICHTEN DER VORSTANDSMITGLIEDER<br />
8.1 Der Präsident ist der Leiter der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union<br />
und verantwortlich für die vom Vorstand geleistete Arbeit. Er vertritt<br />
die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union gegenüber dritten Personen und<br />
internationalen Organisationen. Bevor der Vorstand und /oder die<br />
Komitees Verpflichtungen/Verträge eingehen oder Aufgaben übernehmen,<br />
muss er diesen zust<strong>im</strong>men. Er führt den Vorsitz in den Sitzungen<br />
des Kongresses und des Vorstandes. Er überwacht die Tätigkeiten<br />
der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union und die Erfüllung der erteilten<br />
Aufträge. Er ist der unmittelbare Auftraggeber des Generalsekretärs.<br />
In Fällen seiner Abwesenheit vertritt ihn der 1. Vizepräsident. Zur<br />
Erfüllung seiner Tätigkeiten kann der Präsident Sachverständige hinzuziehen.<br />
Er ist befugt, bei den dem Kongress nachgeordneten Komitees<br />
Untersuchungen durchführen zu lassen. Er ist verpflichtet, dem<br />
Kongress dreißig Tage vor dessen Sitzungsbeginn schriftlich Bericht<br />
zu erstatten. Bei einer Verhinderung des Präsidenten wird dieser<br />
durch den 1. Vizepräsidenten vertreten.<br />
8.2 Der 1. Vizepräsident, zuständig für Ehrungen, ist für den<br />
Vollzug der Regeln für Ehrungen zuständig. Er ist berechtigt, dem<br />
Generalsekretär Aufträge zu erteilen.<br />
8.3 Der Vizepräsident für Finanzen ist zuständig für die Erstellung<br />
und Vollziehung des <strong>IBU</strong> Budgetplanes, vertritt die <strong>IBU</strong> in finanziellen<br />
Angelegenheiten nach außen und ist verantwortlich für die<br />
Finanzberichterstattung an Vorstand und Kongress.<br />
8.4 Der Generalsekretär wird vom Vorstand auf hauptamtlicher<br />
Basis berufen.<br />
Seine Berufung erfolgt durch den Vorstand nach einer öffentlichen<br />
Ausschreibung. Er ist hauptamtliches Vorstandsmitglied ohne St<strong>im</strong>mrecht.<br />
Er führt die Geschäfte der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union<br />
gemäß den Beschlüssen des Vorstandes und des Kongresses.<br />
Er führt die Geschäftsstelle der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union und ist<br />
Dienstvorgesetzter der Vollzeit- und Teilzeitangestellten der Geschäftsstelle<br />
der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union.<br />
Er ist befugt, zu seiner Unterstützung Mitarbeiter nach Genehmigung<br />
durch den Vorstand einzustellen.<br />
1/11 AUSGABE 2002
ARTIKEL 9 KOMITEES<br />
9.1 Im Bereich der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union wählt der<br />
Kongress das Technische Komitee.<br />
9.2 Im Bereich der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union können<br />
durch den Vorstand folgende Komitees gebildet werden:<br />
a) Medizinisches Komitee;<br />
b) Athletenkomitee;<br />
c) Entwicklungskomitee;<br />
d) Marketingkomitee;<br />
e) Informationskomitee;<br />
f) Finanzkomitee.<br />
Der Vorstand hat das Recht, die Mitglieder der zuvor genannten<br />
Komitees zu ernennen. Die Ernennung zu einem dieser Komitees<br />
muss von dem Nationalen Verband, dem die ernannte Person<br />
angehört, unterstützt werden.<br />
9.3 Bei ihrer ersten Sitzung erarbeiten diese Komitees ihre Regeln<br />
und legen diese dem Vorstand zur Genehmigung vor.<br />
Änderungen der Regeln können durch das zuständige Komitee mit<br />
der Zust<strong>im</strong>mung des Vorstandes vorgenommen werden; sie stellen<br />
keine Verfassungsänderung dar. Die Vorsitzenden der Komitees legen<br />
bis 60 Tage vor Kongressbeginn dem Vorstand ihren Bericht vor.<br />
a) Technisches Komitee<br />
Das aus 10 Mitgliedern bestehende Technische Komitee wird vom<br />
Kongress gewählt.<br />
Bei seiner ersten Sitzung wählt das Technische Komitee den Vorsitzenden<br />
aus seinen Reihen.<br />
Das Technische Komitee kann bei Bedarf weitere Personen zu seinen<br />
Sitzungen ein<strong>laden</strong>. Das Technische Komitee kann Sub-Komitees<br />
einrichten. Die Aufgaben des Technischen Komitees sind in<br />
den Regeln für das Technische Komitee festgelegt.<br />
b) Medizinisches Komitee<br />
Das aus 5 Ärzten bestehende Medizinische Komitee wird vom Vorstand<br />
ernannt.<br />
Das Medizinische Komitee wählt bei seiner ersten Sitzung aus seiner<br />
Mitte einen Vorsitzenden. Das Medizinische Komitee ist verpflichtet,<br />
eng mit dem Medizinischen Komitee des IOC zusammen<br />
zu arbeiten. Die Aufgaben für das Medizinische Komitee sind in<br />
den Regeln für das Medizinische Komitee festgelegt.<br />
AUSGABE 2002 1/12<br />
VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)
c) Athletenkomitee<br />
Das Athletenkomitee setzt sich aus zwei weiblichen und zwei<br />
männlichen Athleten zusammen, die über Vorschlag der Athleten<br />
vom Vorstand bestätigt werden. Die Aufgaben des Athletenkomitees<br />
werden in den Regeln des Athletenkomitees festgelegt.<br />
d) Entwicklungskomitee<br />
Das Entwicklungskomitee besteht aus 4 Mitgliedern und dem<br />
Vizepräsidenten der <strong>IBU</strong> für Entwicklung, der den Vorsitz führt.<br />
Die Mitglieder des Komitees werden vom Vorstand ernannt. Die<br />
Aufgaben des Entwicklungskomitees sind in den Regeln für das<br />
Entwicklungskomitee festgelegt.<br />
e) Marketingkomitee<br />
Das Marketingkomitee besteht aus drei Mitgliedern. Der Vizepräsident<br />
der <strong>IBU</strong> für Marketing übt den Vorsitz aus. Die zwei weiteren<br />
Mitglieder werden vom Vorstand ernannt. Das Marketingkomitee<br />
kann bei Bedarf Sachverständige zu seinen Sitzungen hinzuziehen.<br />
Die Aufgaben des Marketingkomitees sind in den Regeln für<br />
das Marketingkomitee festgelegt.<br />
f) Informationskomitee<br />
Das Informationskomitee besteht aus drei Mitgliedern. Der Vizepräsident<br />
der <strong>IBU</strong> für Information übt den Vorsitz aus. Die zwei<br />
weiteren Mitglieder werden vom Vorstand ernannt. Bei Bedarf<br />
kann das Informationskomitee Sachverständige zur Teilnahme an<br />
seinen Sitzungen hinzuziehen. Die Aufgaben des Informationskomitees<br />
sind in den Regeln für das Informationskomitee festgelegt.<br />
g) Finanzkomitee<br />
Der Vorstand kann bei Bedarf ein Finanzkomitee berufen. Die<br />
Anzahl der Mitglieder und die Aufgaben werden vom Vorstand<br />
best<strong>im</strong>mt.<br />
9.4 Der Vorstand bildet einen Rechtsausschuss.<br />
ARTIKEL 10 <strong>IBU</strong> SCHIEDSGERICHT<br />
10.1 Das Schiedsgericht der <strong>IBU</strong>, als eine unabhängige Einrichtung,<br />
besteht aus 3 Schiedsrichtern, von denen mindestens der Vorsitzende<br />
die Befähigung zum Richteramt haben muss.<br />
10.2 Das Schiedsgericht ist zuständig:<br />
a) zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen der <strong>IBU</strong> und ihren Mitgliedern<br />
und zwischen Mitgliedern der <strong>IBU</strong>;<br />
1/13 AUSGABE 2002
) zur Entscheidung einer Berufung eines Mitgliedes gegen seinen<br />
Ausschluss durch den Kongress;<br />
c) zur Entscheidung von Berufungen gegen die Verhängung von<br />
Straf- und Disziplinarmaßnahmen durch den Vorstand.<br />
10.3 Die Ernennung der Schiedsrichter und die Verfahren vor dem<br />
Schiedsgericht sind in den Artikeln 9 und 13 der <strong>IBU</strong> Disziplinarregeln<br />
festgelegt.<br />
10.4 Diese Best<strong>im</strong>mungen gelten für Verfahren nach Artikel<br />
10.2 lit a) mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Berufungswerbers<br />
der Antragsteller und an die Stelle des Vorstandes der <strong>IBU</strong> der<br />
Antragsgegner tritt.<br />
10.5 Im Falle von Verfahren nach Artikel 10.2 lit b) sind die<br />
genannten Best<strong>im</strong>mungen mit der Maßgabe anzuwenden, dass an<br />
die Stelle des Vorstandes der <strong>IBU</strong> der Kongress der <strong>IBU</strong> tritt.<br />
10.6 Die Entscheidungen des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichts in Dopingangelegenheiten<br />
unterliegen der Berufung an das CAS Lausanne. Für das<br />
betreffende Verfahren gelten die entsprechenden Regeln des CAS.<br />
ARTIKEL 11 HAFTUNG<br />
Die <strong>IBU</strong> haftet für Mitglieder des Vorstandes, der Komitees, des<br />
Schiedsgerichts, der Wettkampfjuries, der Berufungsjuries, für Technische<br />
Delegierte und <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter für alle Handlungen,<br />
die die betreffenden Personen in gutem Glauben und in einer solchen<br />
Art und Weise für die <strong>IBU</strong> gesetzt haben, dass mit gutem Grund<br />
angenommen werden kann, dass sie zum Wohle der <strong>IBU</strong> und nicht<br />
dagegen gehandelt haben.<br />
ARTIKEL 12 UNVEREINBARKEIT<br />
Ein gewähltes Mitglied eines Gremiums der <strong>IBU</strong> kann nicht auf der<br />
Basis eines Angestelltenvertrages angestellt werden, es sei denn es<br />
tritt von seiner gewählten Funktion zurück. Jedoch hat eine solche<br />
Person Anrecht auf Ausgleich eines entsprechenden Verdienstausfalls,<br />
wenn die persönlich geleistete Tätigkeit <strong>im</strong> Namen oder zum Wohle<br />
der <strong>IBU</strong> einen derartigen Ausgleich rechtfertigt.<br />
ARTIKEL 13 FINANZPRÜFUNG<br />
Mit der Finanzprüfung beauftragt der Vorstand jährlich einen behördlich<br />
zugelassenen Prüfer oder eine Firma für Rechnungsprüfung.<br />
AUSGABE 2002 1/14<br />
VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)
Dieser Prüfer überprüft die Finanzen oder Kontobücher der <strong>Int</strong>ernationalen<br />
Biathlon Union, die Verwaltung der Finanzen der <strong>Int</strong>ernationalen<br />
Biathlon Union, die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der<br />
Belege sowie deren Übereinst<strong>im</strong>mung mit der Buchhaltung und den<br />
Jahresabschluss. Er erstellt den Prüfbericht in der Landessprache und<br />
legt ihn dem Vorstand vor. Der Vorstand ist verpflichtet, den Prüfbericht<br />
den ehrenamtlichen Prüfern zuzuleiten. Die ehrenamtlichen Prüfer<br />
führen ihre Finanzprüfung jährlich durch, in geraden Jahren<br />
jedoch bis spätestens 90 Tage vor dem Kongress. Sie erstellen einen<br />
Bericht in englischer Sprache über die Finanzprüfung und legen diesen<br />
60 Tage vor dem Kongress dem Vorstand vor. Der Vorstand ist<br />
verpflichtet, den Prüfbericht mit der Tagesordnung für den Kongress<br />
den Mitgliedsverbänden zuzuleiten.<br />
ARTIKEL 14 REGELN<br />
14.1 Der Vorstand erarbeitet die folgenden spezifischen<br />
Regeln:<br />
- Wettkampfregeln;<br />
- Antidopingregeln;<br />
- Disziplinarregeln;<br />
- Regeln für das Technische Komitee;<br />
- Regeln für Ehrungen;<br />
- Wahlregeln<br />
und legt diese dem Kongress zur Beschlussfassung vor.<br />
ARTIKEL 15 SANKTIONEN UND DISZIPLINARMASSNAHMEN<br />
15.1 Strafen und Disziplinarmaßnahmen können gemäß den <strong>IBU</strong><br />
Disziplinarregeln, die Bestandteil der Verfassung sind, verhängt werden.<br />
15.2 Weitere Best<strong>im</strong>mungen sind in den Disziplinarregeln festgelegt.<br />
ARTIKEL 16 VERWENDUNG DES VERBANDSVERMÖGENS BEI<br />
AUFLÖSUNG DER <strong>IBU</strong><br />
Mit dem Auflösungsbeschluss hat der Kongress über die Verwendung<br />
des Unionsvermögens zu beschließen und zwei Liquidatoren (Juristen/<br />
Wirtschaftsprüfer) für die Durchführung des Auflösungsbeschlusses zu<br />
ernennen.<br />
Das Unionsvermögen ist gemeinnützigen Zwecken zuzuführen <strong>im</strong><br />
Sinne der BAO (Österreichische Bundes-Abgabenordnung).<br />
1/15 AUSGABE 2002
ARTIKEL 17 RUNDFUNK-/FERNSEH-ÜBERTRAGUNGSRECHTE<br />
Alle Rechte und Vereinbarungen hinsichtlich der Fernsehübertragungen<br />
der <strong>IBU</strong> Weltmeisterschaften Männer und Frauen sowie der <strong>IBU</strong><br />
Weltcup Veranstaltungen werden alleine von der <strong>IBU</strong> und der betreffenden<br />
Fernsehanstalt wahrgenommen. Der Vorstand kann mit Mitgliedsverbänden<br />
regionale Sonderregelungen treffen.<br />
ARTIKEL 18 INKRAFTTRETEN<br />
Diese Verfassung trat am 2. Juli 1993 in Kraft und wurde auf den<br />
Kongressen 1994, 1996, 1998 und 2000 geändert. Sie gilt in der<br />
geänderten Form ab 5. Juli 2000.<br />
AUSGABE 2002 1998 1/16 19<br />
VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN BIATHLON UNION (<strong>IBU</strong>)
<strong>IBU</strong><br />
DISZIPLINAR-<br />
REGELN<br />
<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN
INHALTSVERZEICHNIS<br />
ARTIKEL 1 Rechtsgrundlage ................................................................ 2<br />
ARTIKEL 2 Geltungsbereich ................................................................ 2<br />
ARTIKEL 3 Straf- und Disziplinartatbestände .......................................... 2<br />
ARTIKEL 4 Voraussetzungen der Strafbarkeit ........................................ 2<br />
ARTIKEL 5 Strafen ............................................................................ 3<br />
ARTIKEL 6 Disziplinarmaßnahmen ...................................................... 8<br />
ARTIKEL 7 Organe und materielle Zuständigkeit .................................. 10<br />
ARTIKEL 8 Berufungsjury .................................................................. 10<br />
ARTIKEL 9 <strong>IBU</strong> Schiedsgericht .......................................................... 11<br />
ARTIKEL 10 Verfahren vor der Wettkampfjury ...................................... 12<br />
ARTIKEL 11 Verfahren vor dem Vorstand .............................................. 12<br />
ARTIKEL 12 Berufungsverfahren vor der Berufungsjury .......................... 13<br />
ARTIKEL 13 Berufungsverfahren vor dem <strong>IBU</strong> Schiedsgericht .................. 13<br />
ARTIKEL 14 Haftungsausschluss .......................................................... 15<br />
ARTIKEL 15 Inkrafttreten .................................................................. 15<br />
2/1 AUSGABE 2002
ARTIKEL 1 RECHTSGRUNDLAGE<br />
Die Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong> ergehen aufgrund von Artikel 14, Punkt 1<br />
der Verfassung der <strong>IBU</strong>.<br />
ARTIKEL 2 GELTUNGSBEREICH<br />
Die Disziplinarregeln gelten für alle Mitglieder der <strong>IBU</strong> und für alle<br />
Teilnehmer an <strong>IBU</strong> Veranstaltungen.<br />
ARTIKEL 3 STRAF- UND DISZIPLINARTATBESTÄNDE<br />
3.1 Strafen richten sich gegen Athleten.<br />
3.2 Disziplinarmaßnahmen richten sich gegen Betreuungspersonal<br />
und Trainer, gegen Funktionäre und Personal der <strong>IBU</strong> und ihrer Mitglieder,<br />
gegen Mitglieder von Wettkampfkomitees und gegen Mitglieder<br />
der <strong>IBU</strong>.<br />
3.3 Strafen und Disziplinarmaßnahmen werden verhängt bei:<br />
- Verstößen gegen sportliche Grundsätze und unsportlichem Verhalten,<br />
insbesondere bei Verstößen gegen die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong><br />
und gegen die <strong>IBU</strong> Antidopingregeln;<br />
- Verstößen gegen die Verfassung der <strong>IBU</strong> und sonstigen Regeln der<br />
<strong>IBU</strong> sowie gegen Beschlüsse der Organe der <strong>IBU</strong>;<br />
- Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der <strong>Int</strong>eressen der<br />
<strong>IBU</strong> und bei Beeinträchtigung von Verträgen, die die <strong>IBU</strong> abgeschlossen<br />
hat;<br />
- Beleidigung der <strong>IBU</strong>, ihrer Organe, ihrer Mitglieder, deren Organe<br />
oder der ihnen angehörenden Personen.<br />
3.4 Suspendierung<br />
Im Falle der Überschreitung der festgelegten Hämoglobinwerte <strong>im</strong><br />
Blut können Athleten <strong>im</strong> <strong>Int</strong>eresse ihrer Gesundheit bis zur Erreichung<br />
der Normalwerte von der Teilnahme an Wettkämpfen suspendiert<br />
werden.<br />
ARTIKEL 4 VORAUSSETZUNGEN DER STRAFBARKEIT<br />
4.1 Bestraft wird, wer schuldhaft eine Regelwidrigkeit begeht.<br />
4.2 Bei Geringfügigkeit eines Vergehens kann von der Verhängung einer<br />
Strafe oder Disziplinarmaßnahme abgesehen werden und eine Belehrung<br />
erfolgen oder eine Zurechtweisung ausgesprochen werden.<br />
AUSGABE 2002 2/2<br />
<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN
4.3 Die zuständigen <strong>IBU</strong> Organe können von einer Strafe absehen beziehungsweise<br />
eine mildere Strafe als die vorgesehene verhängen,<br />
wenn sich der Athlet ernsthaft bemüht, den Schaden der Tat für die<br />
Sportgemeinschaft oder das Opfer wieder gutzumachen.<br />
ARTIKEL 5 STRAFEN<br />
Als Strafen werden verhängt:<br />
5.1 Verweis<br />
a) bei Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der <strong>Int</strong>eressen<br />
der <strong>IBU</strong>;<br />
b) bei Beleidigung der <strong>IBU</strong>, ihrer Organe, ihrer Mitglieder, deren<br />
Organe oder der ihnen angehörenden Personen sowie von Gästen<br />
der <strong>IBU</strong>;<br />
c) in allen Fällen von Regelwidrigkeiten, für die keine oder nicht ausdrücklich<br />
eine schwerere Strafe vorgesehen ist.<br />
5.2 Startverbot<br />
Ein Athlet oder eine Mannschaft erhält keine Erlaubnis zum Start<br />
a) bei einem Verstoß gegen die Qualifikationsbest<strong>im</strong>mungen des Artikels<br />
1.4 der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln;<br />
b) wenn die in Artikel 1.4.5 der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln geforderten<br />
Qualifikationskriterien nicht gegeben sind;<br />
c) be<strong>im</strong> Erscheinen am Start mit einer Ausrüstung, Bekleidung oder<br />
Werbung, die nicht dem Materialkatalog der <strong>IBU</strong> entspricht;<br />
d) be<strong>im</strong> Erscheinen am Start mit einer falschen Startnummer aufgrund<br />
eines von dem Athleten oder der eigenen Mannschaft<br />
begangenen Fehlers;<br />
e) bei einer Störung oder Gefährdung der Vertragsbeziehungen der<br />
<strong>IBU</strong>;<br />
f) bei einem Verstoß gegen die Regeln für das offizielle Training,<br />
Anschießen, Aufwärmen und Skitesten.<br />
Das Startverbot gilt für den Wettkampf, in dem der Verstoß erfolgte,<br />
beziehungsweise für den nächsten Wettkampf.<br />
5.3 1 Minute Zeitstrafe<br />
Mit einer Zeitstrafe von einer Minute wird ein Athlet oder eine Mannschaft<br />
bestraft,<br />
a) wer einem zum Überholen ansetzenden Athleten be<strong>im</strong> Überholen<br />
die Spur nicht auf die erste Aufforderung hin freigibt;<br />
2/3 AUSGABE 2002
) wer bei einem Staffelwettkampf die drei Schuss Reservepatronen<br />
nicht vor Beginn des Verschießens einer dieser Patronen in den<br />
hierfür vorgesehenen Behälter oder auf der Schießrampe ablegt;<br />
c) wer in sonstigen Fällen geringfügige Verstöße gegen die Grundsätze<br />
des Fairplays und der Sportlichkeit begeht.<br />
5.4 2 Minuten Zeitstrafe<br />
Eine Zeitstrafe von zwei Minuten wird verhängt gegen Athleten oder<br />
Mannschaften für:<br />
a) jede Strafrunde, die aufgrund von Schießfehlern unmittelbar nach<br />
jedem Liegend- und Stehendschießen von einem Athleten nicht<br />
gelaufen wird;<br />
b) die Anwendung der Skatingtechnik (ein oder beide Beine seitwärts)<br />
bei einem Massenstart in der Staffel, be<strong>im</strong> Massenstart<br />
Wettkampf oder bei einem Gruppenstart in den vorbereiteten<br />
Startspuren nach der Startlinie;<br />
c) jeden nicht abgefeuerten Schuss, bei dem der Athlet das Rennen<br />
<strong>im</strong> Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- oder Massenstartwettkampf aufn<strong>im</strong>mt,<br />
bevor er alle fünf Schuss abgefeuert hat, bzw. alle acht Schuss<br />
be<strong>im</strong> Staffelwettkampf und dabei nicht alle Ziele getroffen hat;<br />
d) kleinere Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays und der<br />
Sportlichkeit.<br />
5.5 Disqualifikation<br />
Ein Athlet oder eine Mannschaft wird disqualifiziert für:<br />
a) Teilnahme an einem Wettkampf ohne entsprechende Teilnahmeberechtigung/Qualifikation;<br />
b) Verstoß gegen eine der Best<strong>im</strong>mungen des Artikels 1.4 der Wettkampfregeln<br />
"Teilnahmeberechtigung von Wettkämpfern und<br />
Mannschaften";<br />
c) Teilnahme am Wettkampf <strong>im</strong> gedopten Zustand oder als Mitglied<br />
einer Staffel, von der ein oder mehr Mitglieder <strong>im</strong> gedopten<br />
Zustand am Wettkampf teilnahmen;<br />
d) Nichterscheinen zur Dopingkontrolle oder zum Bluttest nach Aufforderung<br />
hierzu;<br />
e) Annahme von nicht gestatteter Hilfeleistung, wie in Artikel 1.8.2<br />
der Wettkampfregeln definiert, seitens irgendeiner Person, eines<br />
Mitgliedes eines Betreuerstabes oder nicht am Wettkampf teilnehmenden<br />
Mitgliedes der eigenen Mannschaft oder einer fremden<br />
Mannschaft;<br />
AUSGABE 2002 2/4<br />
<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN
f) Verwendung von Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung, die nicht<br />
den <strong>IBU</strong> Regeln entsprechen, einschließlich nichtgenehmigter Werbung<br />
bei einer Veranstaltung oder einem Wettkampf der <strong>IBU</strong>;<br />
g) Umgehen der Start- und Zielkontrollen;<br />
h) Teilnahme am Wettkampf mit nicht gemäß den Regeln markierten<br />
Skiern oder Gewehr;<br />
i) Unzulässige Veränderung an Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung<br />
nach erfolgter Kontrolle und Markierung bei der Startkontrolle;<br />
j) Teilnahme an einem Wettkampf mit einer laut Startliste nicht<br />
zugewiesenen Startnummer oder Startnummernfarbe, ganz gleich<br />
ob dies ohne Verschulden, durch eigenes Verschulden oder Verschulden<br />
der eigenen Mannschaft geschieht;<br />
k) Abweichen vom markierten Streckenverlauf oder Laufen einer<br />
falschen Strecke, wodurch ein Zeitvorteil für sich oder die eigene<br />
Mannschaft entsteht, oder Laufen von Streckenschleifen in falscher<br />
Reihenfolge oder falscher Richtung;<br />
l) Verwendung von anderen Antriebsmitteln als Ski, Stöcke und eigene<br />
Muskelkraft;<br />
m) Nichtmitführen des Gewehrs während des Wettkampfes auf<br />
Skiern und Nichttragen des Gewehrs mit nach oben zeigendem<br />
Lauf auf der Strecke, wenn das Gewehr nicht beschädigt ist;<br />
n) Behinderung eines anderen Athleten auf der Strecke oder auf<br />
dem Schießstand durch eine ernsthafte Störung;<br />
o) Austausch beider Ski während des Wettkampfes;<br />
p Entgegennahme von unzulässiger Hilfeleistung durch eine andere<br />
Person bei der Reparatur von Ausrüstung oder Entgegennahme<br />
anderer nicht genehmigter Hilfeleistung;<br />
q) für das Verwenden irgendwelcher Substanzen oder Mittel<br />
während eines Wettkampfes, die zur Veränderung der Gleitfähigkeit<br />
der Ski dienen;<br />
r) Abgabe von mehr als fünf Schuss bei einer Schießeinlage <strong>im</strong> Einzel-,<br />
Sprint-, Verfolgungs- oder Massenstartwettkampf oder von mehr<br />
als acht Schuss <strong>im</strong> Staffelwettkampf;<br />
s) Verharren in einer falschen Schießhaltung und Schießstellung,<br />
nachdem ermahnt wurde;<br />
t) Verwendung eines zweiten Magazins, statt verlorene oder Ersatzmunition<br />
für nicht funktionierende Patronen oder Reservemunition<br />
<strong>im</strong> Staffelwettkampf einzeln zu <strong>laden</strong>;<br />
2/5 AUSGABE 2002
u) Verstoß gegen Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen be<strong>im</strong> Schießen nach<br />
Artikel 8.5 der Wettkampfregeln oder ernsthafter Verstoß gegen<br />
andere Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen;<br />
v) Für den Austausch des Gewehrs gegen ein anderes Gewehr nach<br />
dem Start an einem anderen Ort als am Schießstand;<br />
w) Ernsthafte Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays oder der<br />
Sportlichkeit.<br />
5.6 Suspendierung<br />
5.6.1 Weist der Bluttest bei männlichen Athleten einen Hämoglobinwert<br />
von mehr als 17,5 g/dl und bei weiblichen Athletinnen einen Hämoglobinwert<br />
von mehr als 16,0 g/dl auf, werden diese Athleten aus<br />
gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung von dem betreffenden<br />
<strong>IBU</strong> Wettkampf suspendiert und zu einem nächsten <strong>IBU</strong> Wettkampf<br />
erst wieder zugelassen, wenn ein erneuter Bluttest Hämoglobinwerte<br />
unter 17,5 g/dl bei männlichen bzw. 16,0 g/dl bei weiblichen<br />
Athletinnen aufweist.<br />
Ein erneuter Bluttest kann nicht früher als fünf Tage nach dem ersten<br />
Bluttest, der die erhöhten Hämoglobinwerte aufgewiesen hat, durchgeführt<br />
werden. Ein erneuter Bluttest muss spätestens vor der nächsten<br />
<strong>IBU</strong> Wettkampfveranstaltung erfolgen, sofern der Zeitraum zwischen<br />
dem ersten Bluttest, der erhöhte Hämoglobinwerte aufgewiesen<br />
hat, und der nächsten Wettkampfveranstaltung fünf Tage überschreitet.<br />
5.6.2 Wenn sich nach Ablauf der Protestzeit eines Wettkampfes herausstellt,<br />
dass ein Athlet einen schweren Regelverstoß begangen hat,<br />
kann die Wettkampfjury des betreffenden Wettkampfes die Suspendierung<br />
für den nächsten Wettkampf aussprechen. Im Falle eines<br />
besonders schweren Regelverstoßes kann der Vorstand die Suspendierung<br />
für mehr als einen Wettkampf auf bis zu höchstens 15 aufeinander<br />
folgende Wettkämpfe der laufenden Weltcups und der laufenden<br />
Weltmeisterschaft erweitern.<br />
5.7 Sperre<br />
5.7.1 Mit einer Sperre für einen Zeitraum von max<strong>im</strong>al drei Monaten wird<br />
bestraft, wer als Athlet unter Anwendung der Antidopingregeln des<br />
Dopings mit Ephedrin, Phenylpropanolamin, Pseudoephedrin, Koffein,<br />
Strychnin und entsprechenden Verbindungen (entsprechend der geltenden<br />
Fassung des Anhanges A zum Anti-doping Code Olympic<br />
Movement) in oder außerhalb eines Wettkampfes überführt wird.<br />
Athleten, die für schuldig befunden werden, eine dieser Substanzen<br />
AUSGABE 2002 2/6<br />
<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN
ein zweites Mal verwendet zu haben, werden für einen Zeitraum von<br />
zwei Jahren gesperrt. Für jede weitere derartige Verletzung wird eine<br />
Sperre für <strong>IBU</strong> Wettkämpfe auf Lebenszeit verhängt.<br />
5.7.2 Eine Sperre für einen Zeitraum von zwei Jahren wird über Athleten<br />
verhängt, die unter Anwendung der Antidopingregeln des Dopings in<br />
oder außerhalb eines Wettkampfes mit jeder anderen verbotenen<br />
Substanz überführt werden. Athleten, die für schuldig befunden werden,<br />
auf diese Art und Weise ein zweites oder weiteres Mal gedopt<br />
zu sein, werden auf Lebenszeit für <strong>IBU</strong> Wettkämpfe gesperrt.<br />
5.7.3 Die zeitlich befristete Sperre beginnt mit dem Tag, an dem die die<br />
Sperre begründende Urinprobe/Blutprobe entnommen wurde, zu laufen.<br />
Die Sperre erstreckt sich auf die zwei in diesen Zeitraum fallenden<br />
Weltmeisterschaften und gegebenenfalls die Olympischen Winterspiele.<br />
Die Sperre auf Lebenszeit beginnt am Tag der Verfehlung.<br />
5.7.4 Handel mit verbotenen Substanzen durch Athleten<br />
Eine lebenslange Sperre wird über Athleten verhängt, die für schuldig<br />
befunden wurden, mit verbotenen Substanzen, wie sie in den <strong>IBU</strong><br />
Antidopingregeln aufgezählt sind, <strong>im</strong> Sinne von Artikel 1.2.2 Antidopingregeln<br />
gehandelt zu haben. Jeder Versuch soll gleich wie die Tat<br />
geahndet werden. Die Unwissenheit über die Natur oder Zusammensetzung<br />
der verbotenen Substanzen oder über die Natur oder Wirkung<br />
der in Frage stehenden Methoden der Athleten, die des Handels<br />
mit verbotenen Substanzen für schuldig befunden worden sind,<br />
stellt keinen mildernden Umstand oder keinen Strafausschließungsgrund<br />
dar. Athleten, die des Handels mit verbotenen Substanzen für<br />
schuldig befunden worden sind, sind außerdem auf Lebenszeit von<br />
jeder Funktion innerhalb der <strong>IBU</strong> ausgeschlossen.<br />
5.8 Verweigerung der Dopingkontrolle oder des Bluttests<br />
Athleten, die für eine Dopingkontrolle oder einen Bluttest ausgewählt<br />
werden und sich diesen Kontrollen oder Untersuchungen nicht unterziehen,<br />
werden so behandelt, als sei ihr gedopter Zustand oder ein<br />
erhöhter Hämoglobinwert erwiesen. In diesen Fällen wird das Vorliegen<br />
von Verschulden rechtlich vermutet.<br />
5.9 Die Auferlegung irgendeiner Strafe wegen Dopings ist mit dem Verlust<br />
einer Platzierung oder eines Ergebnisses beziehungsweise einer<br />
Medaille und dem Verfall der Preisgelder, die für die entsprechende<br />
Veranstaltung zugesprochen worden sind, verbunden.<br />
2/7 AUSGABE 2002
5.10. Geldbuße<br />
Im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Verfassung, die<br />
Regeln der <strong>IBU</strong> oder gegen Beschlüsse der Organe der <strong>IBU</strong> oder <strong>im</strong><br />
Falle einer Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der <strong>Int</strong>eressen<br />
der <strong>IBU</strong> kann eine Geldbuße von € 70,- bis € 10.000,- verhängt<br />
werden.<br />
5.11. Die unter den Artikeln 5.3 – 5.5 vorgesehenen Strafen können nur<br />
vor Veröffentlichung der Endergebnisse verhängt werden.<br />
ARTIKEL 6 DISZIPLINARMASSNAHMEN<br />
Als Disziplinarmaßnahmen werden gegen in Artikel 3.2 genannte<br />
Personen, die nicht Athleten sind, verhängt:<br />
6.1 Verweis<br />
Im Falle eines geringfügigen Verstoßes gegen die Verfassung, die<br />
Regeln der <strong>IBU</strong> oder gegen Beschlüsse der Organe der <strong>IBU</strong> sowie<br />
Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der <strong>Int</strong>eressen der<br />
<strong>IBU</strong> wird ein Verweis ausgesprochen.<br />
6.2 Geldbuße<br />
6.2.1 Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Verfassung, die<br />
Regeln der <strong>IBU</strong> oder gegen Beschlüsse der Organe der <strong>IBU</strong> sowie<br />
Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der <strong>Int</strong>eressen der<br />
<strong>IBU</strong> kann – je nach Schwere des Vergehens – eine Geldbuße von<br />
€ 70,- bis € 10.000,- verhängt werden.<br />
6.2.2 Gegen einen Mitgliedsverband wird eine Geldbuße von € 350,- verhängt,<br />
wenn die Einnahme von zulässigen, aber anmeldepflichtigen<br />
Substanzen nicht vor Wettkampfbeginn dem Medizinischen Komitee<br />
der <strong>IBU</strong> schriftlich mitgeteilt und diese Einnahme bei einer Dopingkontrolle<br />
durch das Labor festgestellt wird. Eine ebensolche Geldbuße<br />
wird über einen Mitgliedsverband verhängt, der seine Verpflichtungen<br />
nach Artikel 3 der Antidopingregeln nicht erfüllt.<br />
6.2.3 Die Geldbußen fallen der <strong>IBU</strong> zu.<br />
6.2.4 Ein Mitgliedsverband, von dem ein Funktionär bei einem Weltcup<br />
oder einer Weltmeisterschaft für schuldig befunden worden ist, be<strong>im</strong><br />
Gebrauch einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode, wie<br />
sie in den <strong>IBU</strong> Antidopingregeln festgelegt sind, beraten, den<br />
Gebrauch zugelassen oder dabei mitgewirkt hat, verliert jeden finanziellen<br />
Beitrag bzw. jede finanzielle Unterstützung der <strong>IBU</strong> für die<br />
AUSGABE 2002 2/8<br />
<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN
etreffende und alle anderen Veranstaltungen <strong>im</strong> Zeitraum von<br />
einem Jahr.<br />
6.3 Sperre<br />
6.3.1 Eine Sperre für einen Zeitraum von max<strong>im</strong>al drei Monaten für die<br />
erste, von zwei Jahren für die zweite und auf Lebenszeit für jede<br />
weitere derartige Verfehlung betreffend die Betreuung von Athleten<br />
und/oder die Ausrichtung von <strong>IBU</strong> Wettkämpfen wird über Personen,<br />
die unter Artikel 3.2 Disziplinarregeln fallen, verhängt, die für schuldig<br />
befunden werden, am Doping von Athleten mit Substanzen, die<br />
in Artikel 5.7.1 aufgezählt werden, mit oder ohne Kenntnis der Athleten<br />
mitgewirkt zu haben.<br />
6.3.2 Eine Sperre von zwei Jahren wird über Personen, die unter Artikel<br />
3.2 Disziplinarregeln fallen, und/oder Personen, die beauftragt sind,<br />
<strong>IBU</strong> Wettkampfveranstaltungen zu organisieren, verhängt, die für<br />
schuldig befunden werden, am Doping von Athleten durch den<br />
Gebrauch von jeder anderen verbotenen Substanz, mit oder ohne<br />
Kenntnis der Athleten, mitgewirkt zu haben. Personen, die solcher<br />
Verfehlungen ein zweites Mal für schuldig befunden werden, werden<br />
auf Lebenszeit gesperrt.<br />
6.3.3 Jede Person unter Artikel 3.2 der Disziplinarregeln, der irgendeine<br />
Verwicklung in Blutdopingprogramme nachgewiesen wird, wird auf<br />
Lebenszeit von <strong>IBU</strong> Wettkämpfen ausgeschlossen.<br />
6.3.4 Handel mit verbotenen Substanzen durch andere Personen<br />
Personen, die in Artikel 3.2 der Disziplinarregeln aufgezählt werden<br />
und/oder Personen, die beauftragt sind, <strong>IBU</strong> Veranstaltungen zu<br />
organisieren, und die für schuldig befunden worden sind, mit verbotenen<br />
Substanzen, wie sie in den <strong>IBU</strong> Antidopingregeln aufgezählt<br />
sind, <strong>im</strong> Sinne von Artikel 1.2.2 der Antidopingregeln gehandelt zu<br />
haben, werden auf Lebenszeit von der Mitwirkung in einer <strong>IBU</strong> Sportorganisation,<br />
einem <strong>IBU</strong> Organ, einer Tätigkeit <strong>im</strong> Rahmen der <strong>IBU</strong><br />
oder einer <strong>IBU</strong> Veranstaltung, in welcher Funktion auch <strong>im</strong>mer, ausgeschlossen.<br />
Jeder Versuch soll gleich wie die Tat selbst geahndet werden.<br />
Die Unwissenheit über die Natur oder Zusammensetzung der<br />
verbotenen Substanzen oder über die Natur oder Wirkung der in Frage<br />
stehenden Methoden der Personen, die des Handels mit verbotenen<br />
Substanzen für schuldig befunden worden sind, stellt keinen mildernden<br />
Umstand oder keinen Strafausschließungsgrund dar.<br />
2/9 AUSGABE 2002
6.4 Entfernung aus einer Funktion<br />
Personen, die in Artikel 3.2 aufgezählt werden und die wiederholt<br />
die <strong>IBU</strong> Verfassung, die <strong>IBU</strong> Regeln oder Entscheidungen der <strong>IBU</strong><br />
Organe oder anderer zuständiger Stellen der <strong>IBU</strong> in ernstzunehmender<br />
Weise verletzen, werden ihrer Funktion innerhalb der <strong>IBU</strong> enthoben.<br />
ARTIKEL 7 ORGANE UND MATERIELLE ZUSTÄNDIGKEIT<br />
7.1 Straf- und Disziplinargewalt wird in 1. Instanz durch die<br />
Wettkampfjury und durch den Vorstand ausgeübt.<br />
7.2 Der Vorstand der <strong>IBU</strong> ist zuständig für die Verhängung von<br />
Suspendierungen, ausgenommen jener betreffend Artikel 5.6.2.,<br />
1. Satz, Sperren, Geldbußen sowie Entfernungen aus einer Funktion.<br />
Für die Verhängung aller anderen Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
ist die Wettkampfjury zuständig.<br />
7.3 Gegen Straf- und Disziplinarentscheidungen der Wettkampfjury<br />
besteht die Möglichkeit der Berufung an die Berufungsjury,<br />
gegen Straf- und Disziplinarentscheidungen des Vorstandes<br />
besteht die Möglichkeit der Berufung an das Schiedsgericht.<br />
ARTIKEL 8 BERUFUNGSJURY<br />
8.1 Die Berufungsjury besteht aus 5 Mitgliedern und wird für jede<br />
<strong>IBU</strong> Veranstaltung neu zusammengesetzt. Den Vorsitz führt ein Mitglied<br />
des <strong>IBU</strong> Vorstandes und wird von diesem für jede <strong>IBU</strong> Veranstaltung<br />
einer Wettkampfsaison ernannt. Die anderen Mitglieder der<br />
Berufungsjury müssen auch Mitglieder des Vorstandes sein, sofern<br />
genügend anwesend sind. Bei Wettkämpfen, bei denen nicht genügend<br />
Vorstandsmitglieder anwesend sind, sind die anderen Mitglieder<br />
der Berufungsjury Mannschaftsführer und Trainer der an der Mannschaftsführersitzung<br />
teilnehmenden Mannschaften.<br />
Diese Regel gilt für Olympische Winterspiele, Weltmeisterschaften,<br />
Jugend- und Junioren Weltmeisterschaften und Weltcups.<br />
8.2 Die vier Mitglieder der Berufungsjury, die nicht Vorsitzender<br />
sind, werden spätestens am Tag der Mannschaftsführersitzung,<br />
die am Tag vor dem ersten offiziellen Training stattfindet, und<br />
vor der Wahl der Wettkampfjury aus den anwesenden Mitgliedern<br />
des Vorstandes oder aus den Mannschaftsführern und Trainern der an<br />
der Mannschaftsführersitzung teilnehmenden Mannschaften gewählt.<br />
Die Wahl wird vom Vorsitzenden der Berufungsjury geleitet. Die Mit-<br />
AUSGABE 2002 2/10<br />
<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN
glieder der Berufungsjury dürfen kein Wettkampffunktionär und kein<br />
Mitglied der Wettkampfjury sein. Für die Wahl hat jeder Mitgliedsverband<br />
nur eine St<strong>im</strong>me.<br />
8.3 In Angelegenheiten, die eine Nation betreffen, der der Vorsitzende<br />
oder ein Mitglied der Berufungsjury von ihrer Staatsbürgerschaft<br />
zugehören oder für die sie arbeiten, gelten diese als befangen und<br />
sind nicht st<strong>im</strong>mberechtigt. Betrifft die Befangenheit den Vorsitzenden,<br />
übern<strong>im</strong>mt zur Regelung der betreffenden Angelegenheit ein<br />
anderes Mitglied des Vorstandes der <strong>IBU</strong> oder, sofern ein solches<br />
nicht anwesend ist, das älteste Mitglied der Berufungsjury den Vorsitz.<br />
8.4 Für das Wahlverfahren und für Entscheidungen gilt Artikel 2.3 der<br />
<strong>IBU</strong> Wettkampfregeln.<br />
ARTIKEL 9 <strong>IBU</strong> SCHIEDSGERICHT<br />
9.1 Das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht, als eine unabhängige Einrichtung,<br />
besteht aus 3 Schiedsrichtern, von denen mindestens der Vorsitzende<br />
die Befähigung zum Richteramt haben muss.<br />
9.2 Schiedsrichterliste:<br />
Jedes Mitglied der <strong>IBU</strong> hat das Recht, zwei Schiedsrichter zu benennen,<br />
die die Schiedsrichterliste bilden, aus der das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht für<br />
jeden einzelnen Fall zusammengesetzt wird. Die Benennung erfolgt<br />
mit eingeschriebener Post an den Generalsekretär des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichtes.<br />
Der Generalsekretär des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichts wird aus den Mitgliedern<br />
des Rechtsausschusses von diesen gewählt. Der Generalsekretär<br />
des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichts fungiert als Depositär der Schiedsrichterliste<br />
und informiert die <strong>IBU</strong> Mitgliedsverbände jedes Jahr zum<br />
1. September über den aktuellen Stand der Schiedsrichterliste.<br />
9.3 Ein Schiedsrichter wird von dem Berufungswerber, ein weiterer<br />
Schiedsrichter vom Vorstand der <strong>IBU</strong> ernannt.<br />
9.4 Die beiden Schiedsrichter haben sich binnen 10 Tagen nach<br />
der Benennung des zweiten Schiedsrichters auf einen Vorsitzenden<br />
zu einigen. Kommt die Einigung innerhalb dieser Frist nicht zustande<br />
und einigen sich die beiden Schiedsrichter nicht auf eine Frist, binnen<br />
der sie die Wahl des Vorsitzenden vornehmen werden, so wird der<br />
Vorsitzende auf Antrag einer Partei vom Präsidenten des CAS Lausanne/SUI<br />
ernannt.<br />
2/11 AUSGABE 2002
9.5 Bei Wegfall oder Verhinderung eines Schiedsrichters<br />
wird der Nachfolger ebenso ausgewählt wie der Vorgänger.<br />
ARTIKEL 10VERFAHREN VOR DER WETTKAMPFJURY<br />
10.1 Die Zusammensetzung der Wettkampfjury ist in Artikel<br />
2.3.2 der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln festgelegt.<br />
10.2 Die Wettkampfjury verhängt Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
auf Vorschlag der TD, IKR, des Wettkampfpersonals, aufgrund von<br />
Feststellungen ihrer Mitglieder oder aufgrund von Protesten.<br />
10.3 Ehe die Wettkampfjury eine Strafe verhängt, muss der<br />
betroffene Athlet oder sein Mannschaftsführer - soweit möglich und<br />
rechtzeitig erreichbar - angehört werden.<br />
10.4 Die Wettkampfjury ist unabhängig. Sie ist in ihrer Beweisaufnahme<br />
und Beweiswürdigung frei.<br />
10.5 Gibt die Wettkampfjury Protesten gegen die Verhängung einer<br />
Strafe oder Disziplinarmaßnahme nicht statt, besteht die Möglichkeit<br />
zur Berufung an die Berufungsjury.<br />
ARTIKEL 11VERFAHREN VOR DEM VORSTAND<br />
11.1 Die Verhängung von Geldbußen und die Entfernung aus einer<br />
Funktion erfolgt nach vorheriger Anhörung des Betroffenen <strong>im</strong> Rahmen<br />
der nächst folgenden ordentlichen Sitzung des Vorstandes. Hinsichtlich<br />
des Verfahrens gilt Artikel 7 der <strong>IBU</strong> Verfassung. Die Entscheidung<br />
ist dem Betroffenen in schriftlicher Form mitzuteilen.<br />
11.2 Die Anordnung von Suspendierungen und Sperren erfolgt<br />
<strong>im</strong> Rahmen einer außerordentlichen Sitzung, die binnen 2 Wochen<br />
ab Bekanntgabe des positiven Ergebnisses der B-Probe an den Generalsekretär<br />
stattfinden muss.<br />
11.3 Dem Betroffenen und seinem Nationalen Verband ist<br />
rechtliches Gehör und Gelegenheit, sich eines Beistandes zu bedienen,<br />
zu gewähren. Der Vorstand ist in seiner Beweisaufnahme und<br />
Beweiswürdigung frei.<br />
11.4 Die Entscheidung ist mit Begründung in schriftlicher Form dem<br />
Betroffenen binnen 14 Tagen ab ihrem Ergehen zuzustellen.<br />
11.5 Die durch die außerordentliche Vorstandssitzung und die<br />
durch die B-Proben Untersuchung entstandenen Kosten trägt <strong>im</strong> Falle<br />
der Verurteilung der Betroffene, ersatzweise der betroffene Verband.<br />
AUSGABE 2002 2/12<br />
<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN
ARTIKEL 12BERUFUNGSVERFAHREN VOR DER BERUFUNGSJURY<br />
12.1 Die Frist zur Erhebung einer Berufung gegen die Verhängung<br />
einer Strafe oder einer Disziplinarmaßnahme durch die Wettkampfjury<br />
beträgt 1 Stunde. Diese Frist beginnt vor und während des Wettkampfes<br />
mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Wettkampfjury<br />
und nach Ende des Wettkampfes nach Veröffentlichung der offiziellen<br />
Ergebnisliste eines Wettkampfes zu laufen.<br />
12.2 Die Berufungsjury tritt unverzüglich nach Ablauf dieser Frist<br />
zusammen und fällt ihre Entscheidung so rasch als möglich, jedenfalls<br />
noch vor 24 Uhr desselben Tages.<br />
12.3 Die Berufung erfolgt in schriftlicher Form an den Vorsitzenden der<br />
Berufungsjury und ist be<strong>im</strong> Wettkampfbüro einzureichen. Gleichzeitig<br />
ist eine Gebühr von € 75,- be<strong>im</strong> Wettkampfbüro zu hinterlegen. Diese<br />
Gebühr verfällt <strong>im</strong> Falle einer Ablehnung der Berufung an die <strong>IBU</strong>.<br />
12.4 Der Vorsitzende der Wettkampfjury hat der Berufungsjury<br />
die Gründe für die Entscheidung der Wettkampfjury darzulegen.<br />
12.5 Dem Beteiligten ist rechtliches Gehör und Gelegenheit zur Hinzuziehung<br />
eines Beistandes zu gewähren. Die Entscheidung ergeht<br />
schriftlich und ist in der <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle aufzubewahren.<br />
12.6 Bei Nichtanwesenheit des Berufungswerbers wird gegen diesen<br />
entschieden.<br />
12.7 Die Berufungsjury ist in Beweisaufnahme und Beweiswürdigung<br />
frei.<br />
12.8 Die Entscheidung der Berufungsjury ist unanfechtbar.<br />
ARTIKEL 13 BERUFUNGSVERFAHREN VOR DEM<br />
<strong>IBU</strong> SCHIEDSGERICHT<br />
13.1 Der Berufungswerber hat den Gegenstand seiner Berufung und<br />
seinen Antrag an das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht unter kurzer Angabe des<br />
Sachverhalts durch eingeschriebenen Brief dem Generalsekretär des<br />
<strong>IBU</strong> Schiedsgerichts innerhalb eines Monats nach Erhalt der entsprechenden<br />
Entscheidung, gegen die er Berufung einlegen möchte, mitzuteilen<br />
und gleichzeitig seinen Schiedsrichter zu benennen.<br />
13.2 Der Vorstand hat innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung<br />
seinen Schiedsrichter zu benennen und zwar auch an den Berufungswerber.<br />
Erfolgt diese Benennung nicht, kann der Berufungswerber die<br />
2/13 AUSGABE 2002
Benennung des zweiten Schiedsrichters durch den Generalsekretär<br />
des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichts erbitten.<br />
13.3 Die Schiedsrichter sind bei ihren Entscheidungen an die <strong>IBU</strong> Verfassung,<br />
Regeln, Wettkampfregeln und <strong>IBU</strong> Antidopingregeln sowie<br />
an die Vorschriften des materiellen Rechts der Republik Österreich<br />
gebunden. Soweit in der Verfassung und Regeln der <strong>IBU</strong> nichts anderes<br />
best<strong>im</strong>mt ist, gelten für das Schiedsverfahren die allgemeinen<br />
Vorschriften des Österreichischen Zivilprozessrechts.<br />
13.4 Die Schiedsrichter haben je nach Sachlage auf eine gütliche Einigung<br />
hinzuwirken. Bei Gefahr <strong>im</strong> Verzug ist der Präsident des <strong>IBU</strong><br />
Schiedsgerichtes ermächtigt, vorläufige und rechtsverwahrende Maßnahmen<br />
zu beschließen.<br />
13.5 Das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach mündlicher<br />
Verhandlung nach Möglichkeit innerhalb einer Frist von 3 Monaten<br />
ab seiner Konstituierung.<br />
13.6 In der mündlichen Verhandlung ist der Sachverhalt durch<br />
Anhörung des Berufungswerbers, eines Vertreters des Vorstandes,<br />
etwaiger Zeugen und vom <strong>IBU</strong> Schiedsgericht auszuwählender Sachverständiger<br />
aufzuklären.<br />
13.7 Unabhängig von Anträgen der Parteien können weitere<br />
Beweismittel herangezogen werden.<br />
13.8 Dem Berufungswerber und einem Vertreter des Vorstandes ist<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Anwesenheit bei Zeugenvernehmungen<br />
zu geben.<br />
13.9 Verhandlungen sind für <strong>IBU</strong> Mitglieder öffentlich.<br />
13.10 Das Nichterscheinen einer Partei hindert nicht die Durchführung<br />
des Verfahrens.<br />
13.11 Der Berufungswerber und der Vorstand können sich<br />
während des ganzen Verfahrens eines rechtskundigen Beistandes<br />
bedienen.<br />
13.12 Einer Berufung gegen Entscheidungen des Vorstandes<br />
kommt keine aufschiebende Wirkung zu.<br />
13.13 Die vom <strong>IBU</strong> Schiedsgericht getroffene Entscheidung ist<br />
dem Berufungswerber und dem Vorstand der <strong>IBU</strong> innerhalb von 14 Tagen<br />
ab Ergehen schriftlich mit Begründung per Einschreiben zuzustellen.<br />
AUSGABE 2002 2/14<br />
<strong>IBU</strong> DISZIPLINARREGELN
13.14 Das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht entscheidet auch über die Kosten des<br />
Verfahrens.<br />
Diese können den Beteiligten anteilig oder einer Partei ganz auferlegt<br />
werden. Wenn ein Antrag auf Schiedsspruch eingebracht wird,<br />
hat der Beschwerdeführer eine Gebühr von € 350,- zu entrichten,<br />
ohne die das <strong>IBU</strong> Schiedsgericht nicht zu tagen beginnt. Im Zuge der<br />
Bildung des Schiedsgerichtes setzt der Generalsekretär des <strong>IBU</strong><br />
Schiedsgerichtes unbeschadet späterer Änderungen die Summe und<br />
Zahlungsmodalitäten des Gerichtskostenvorschusses fest. Jede Partei<br />
hat die Kosten für einen Schiedsrichter und die Hälfte der Kosten des<br />
Präsidenten sowie die Kosten ihrer Zeugen, Experten und Übersetzer<br />
vorzuschießen.<br />
13.15 Die Entscheidungen des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichtes sind endgültig<br />
und unanfechtbar, mit Ausnahme von Entscheidungen in Doping-<br />
Angelegenheiten. In Doping-Angelegenheiten ist eine Berufung an<br />
das CAS in Lausanne (Sportschiedsgericht) möglich.<br />
ARTIKEL14 HAFTUNGSAUSSCHLUSS<br />
Die zur Vollziehung der vorliegenden Disziplinarregeln zuständigen<br />
Organe und ihre Mitglieder können wegen ihrer Entscheidung nicht<br />
auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.<br />
ARTIKEL 15INKRAFTTRETEN<br />
Die Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong> traten am 1. Juli 1994 in Kraft und<br />
wurden auf den Kongressen 1996, 1998, 2000 und 2002 geändert.<br />
Sie gelten in der geänderten Fassung ab 30.06.2002.<br />
2/15 AUSGABE 2002
<strong>IBU</strong><br />
WETTKAMPFREGELN<br />
GENEHMIGT DURCH DEN<br />
<strong>IBU</strong> KONGRESS 2002<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
3/1 AUSGABE 2002
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
1.1 Anwendung .......................................................................... 5<br />
1.2 Wettkämpferklassen ................................................................ 5<br />
1.3 Wettkampfarten .................................................................... 5<br />
1.4 Teilnahmeberechtigung von Wettkämpfern und Mannschaften ..... 10<br />
1.5 Einschreibung und Meldung .................................................... 11<br />
1.6 Auslosung und Zuweisung von Startnummern ...........................13<br />
1.7 Mannschaftsführersitzungen .................................................. 17<br />
1.8 Verbote und Sanktionen für nicht am Wettkampf<br />
teilnehmende Personen ........................................................ 18<br />
2. ORGANISATIONSGREMIEN UND ERNENNUNGEN<br />
2.1 Allgemeine Organisationsgremien und Ernennungen .................. 19<br />
2.2 Das Organisationskomitee ...................................................... 19<br />
2.3 Die Wettkampfjury ................................................................ 20<br />
2.4 Technische Delegierte ............................................................ 22<br />
2.5 <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter .................................................... 23<br />
3. WETTKAMPFANLAGEN UND EINRICHTUNGEN<br />
3.1 Allgemeines ........................................................................ 25<br />
3.2 Startbereiche ........................................................................ 27<br />
3.3 Laufstrecke und dazugehörige Teile ........................................ 29<br />
3.4 Schießstand ........................................................................ 33<br />
3.5 Zielbereich .......................................................................... 38<br />
3.6 Wachs- und Wärmehütten für die Mannschaften ........................ 39<br />
4. WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG<br />
4.1 Allgemeine Regeln ................................................................ 39<br />
4.2 Überprüfungen von Ausrüstung und Bekleidung ........................ 39<br />
5. TRAINING UND ANSCHIESSEN<br />
5.1 Allgemeines ........................................................................ 43<br />
5.2 Offizielles Training ................................................................ 43<br />
5.3 Anschießen der Gewehre ........................................................ 44<br />
5.4 Aufwärmen auf der Strecke .................................................... 45<br />
5.5 Skitests .............................................................................. 46<br />
6. STARTBESTIMMUNGEN<br />
6.1 Arten von Starts und Startintervalle ........................................ 46<br />
6.2 Startstellungen und Starts ...................................................... 47<br />
AUSGABE 2002 3/2<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
6.3 Startsignale ........................................................................ 48<br />
6.4 Startzeit, Frühstart, verspäteter Start und Fehlstart .................... 49<br />
6.5 Startnummern ...................................................................... 51<br />
6.6 Wetterbedingungen .............................................................. 52<br />
7. LANGLAUFBESTIMMUNGEN<br />
7.1 Allgemeines ........................................................................ 54<br />
7.2 Behinderung ........................................................................ 55<br />
7.3 Austausch von Ausrüstung, Reparaturen, Hilfeleistung ................ 56<br />
8. SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />
8.1 Allgemeines ........................................................................ 56<br />
8.2 Spezielle Schießregeln für die jeweiligen Wettkampfarten .......... 57<br />
8.3 Schießstellungen .................................................................. 58<br />
8.4 Schießhilfen ........................................................................ 58<br />
8.5 Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen ...................................................... 59<br />
8.6 Patronenversager, verlorene Patronen und beschädigte Gewehre .. 60<br />
8.7 Fehlerhafte oder nicht funktionierende Wettkampfscheiben ........ 61<br />
9. ZIELEINLAUF, WETTKAMPFZEIT UND ERGEBNISSE<br />
9.1 Zieleinlauf ............................................................................ 63<br />
9.2 Die Wettkampfzeit ................................................................ 63<br />
9.3 Zeitnahmesysteme ................................................................ 65<br />
9.4 Wettkampfergebnisse ............................................................ 65<br />
10. PROTESTE<br />
10.1 Allgemeines ........................................................................ 68<br />
10.2 Protestarten und Bedingungen ................................................ 68<br />
11. STRAFBESTIMMUNGEN .................................................. 69<br />
12. WELTMEISTERSCHAFTEN - VERANSTALTUNGSREGELN<br />
12.1 Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen .................................................... 69<br />
12.2 Bewerbungen und Ernennung von Ausrichtern .......................... 69<br />
12.3 Veranstaltungsplan und Programm .......................................... 70<br />
12.4 Berichte über den Fortgang .................................................... 70<br />
12.5 Informationsschriften und Einladungen .................................... 70<br />
12.6 Teilnahme ............................................................................ 71<br />
12.7 Preise ................................................................................ 73<br />
12.8 Leibchen der Führenden ........................................................ 73<br />
3/3 AUSGABE 2002
13. OLYMPISCHE WINTERSPIELE - VERANSTALTUNGSREGELN<br />
13.1 Regeln ................................................................................ 73<br />
13.2 Zeitplan und Programm ........................................................ 74<br />
14. KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN UND KONTINENTAL-<br />
CUPS - VERANSTALTUNGSREGELN<br />
14.1 Kontinentalmeisterschaften .................................................... 74<br />
14.2 Kontinentalcups .................................................................... 75<br />
15. WELTCUP - VERANSTALTUNGSREGELN<br />
15.1 Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen .................................................... 76<br />
15.2 Jährlicher Zeitplan für WC Veranstaltungen .............................. 76<br />
15.3 Bewerbungen um Ausrichtung und Ernennung von Ausrichtern .... 77<br />
15.4 WC Programm ...................................................................... 77<br />
15.5 Ausschreibungen .................................................................. 77<br />
15.6 Teilnahme ............................................................................ 77<br />
15.7 Leibchen für die Führenden <strong>im</strong> WC .......................................... 79<br />
15.8 WC Wertung ........................................................................ 80<br />
15.9 Preise ................................................................................ 83<br />
TABELLEN<br />
Tabelle 1 – Wettkampfspezifikationen –<br />
Skilanglauf und Schießen ...................................... 7<br />
Tabelle 2 – Temperaturentsprechung unter Berücksichtigung<br />
des Windfaktors .................................................. 53<br />
ANHÄNGE<br />
ANHANG A MATERIALKATALOG<br />
ANHANG B AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY, DER TECHNISCHEN<br />
DELEGIERTEN UND INTERNATIONALEN KAMPFRICHTER<br />
ANHANG C AUSBILDUNG UND LIZENZVERGABE FÜR TECHNISCHE<br />
DELEGIERTE UND INTERNATIONALE KAMPFRICHTER<br />
ANHANG D REGELN FÜR KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN<br />
ANHANG E REGELN FÜR KONTINENTALCUPVERANSTALTUNGEN<br />
ANHANG F REGELN FÜR SOMMERBIATHLON<br />
ANHANG G REGELN FÜR ARCHERY BIATHLON<br />
AUSGABE 2002 3/4<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
1.1 ANWENDUNG<br />
Diese Regeln müssen bei WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen<br />
voll angewendet werden. Bei Kontinentalmeisterschaften (KM)<br />
und Kontinentalcupveranstaltungen (KC) müssen sie grundsätzlich<br />
und, soweit sie anwendbar sind, angewendet werden. Bei anderen<br />
internationalen Veranstaltungen sind diese Regeln ebenfalls anzuwenden,<br />
es sei denn, in einem gesonderten <strong>Regelwerk</strong> oder in der<br />
Ausschreibung werden Änderungen bekannt gegeben. Bei Olympischen<br />
Winterspielen (OWS) sind diese Regeln, falls vom IOC nicht anderweitig<br />
festgelegt, ebenfalls anzuwenden.<br />
1.2 WETTKÄMPFERKLASSEN<br />
Die folgenden Klassen sind bei <strong>IBU</strong> Wettkämpfen zugelassen:<br />
1.2.1 Männer und Frauen<br />
Männliche und weibliche Wettkämpfer, die am Stichtag 31. Dezember<br />
ihr 21. Lebensjahr vollendet haben, werden als Männer bzw.<br />
Frauen bezeichnet und treten als Männer und Frauen jeweils nur<br />
noch bei den Wettkämpfen in der Männer- bzw. Frauenklasse der<br />
Saison, die am 1. November desselben Jahres startet, an.<br />
1.2.2 Junioren und Juniorinnen<br />
Männliche und weibliche Wettkämpfer, die am Stichtag 31. Dezember<br />
ihr 19. Lebensjahr vollendet haben, werden als Junioren bzw.<br />
Juniorinnen bezeichnet und treten jeweils nur bei Wettkämpfen der<br />
Junioren bzw. der Juniorinnen der Saison, die am 1. November desselben<br />
Jahres beginnt, an. Für sie werden gesonderte Wettkämpfe<br />
veranstaltet. Jedoch ist es Junioren gestattet, in der Klasse der Männer,<br />
und Juniorinnen, in der Klasse der Frauen zu starten.<br />
1.2.3 Jugend männlich und Jugend weiblich<br />
Wettkämpfer, die noch nicht das Alter der Junioren bzw. Juniorinnen,<br />
wie oben festgelegt, erreicht haben, werden als Jugend männlich bzw.<br />
Jugend weiblich definiert, für deren Klasse gesonderte Wettkämpfe<br />
veranstaltet werden. Jedoch ist es der Jugend männlich gestattet, an<br />
Wettkämpfen der Männer und Junioren, und der Jugend weiblich, an<br />
Wettkämpfen der Frauen und Juniorinnen teilzunehmen.<br />
1.3 WETTKAMPFARTEN<br />
Die folgenden Wettkampfarten sind bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen zugelassen:<br />
3/5 AUSGABE 2002
1.3.1 Männer<br />
a) 20 km Einzelwettkampf;<br />
b) 10 km Sprintwettkampf;<br />
c) 12,5 km Verfolgungswettkampf;<br />
d) 4 x 7,5-km Staffelwettkampf;<br />
e) 15 km Massenstartwettkampf.<br />
1.3.2 Frauen<br />
a) 15 km Einzelwettkampf;<br />
b) 7,5 km Sprintwettkampf;<br />
c) 10 km Verfolgungswettkampf;<br />
d) 4 x 6 km Staffelwettkampf;<br />
e) 12,5 km Massenstartwettkampf.<br />
1.3.3 Junioren<br />
a) 15 km Einzelwettkampf;<br />
b) 10 km Sprintwettkampf;<br />
c) 12,5 km Verfolgungswettkampf;<br />
d) 4 x 7,5 km Staffelwettkampf;<br />
e) 12,5 km Massenstartwettkampf.<br />
1.3.4 Juniorinnen<br />
a) 12,5 km Einzelwettkampf;<br />
b) 7,5 km Sprintwettkampf;<br />
c) 10 km Verfolgungswettkampf;<br />
d) 3 x 6 km Staffelwettkampf;<br />
e) 10 km Massenstartwettkampf.<br />
1.3.5 Jugend männlich<br />
a) 12,5 km Einzelwettkampf;<br />
b) 7,5 km Sprintwettkampf;<br />
c) 10 km Verfolgungswettkampf;<br />
d) 3 x 7,5 km Staffelwettkampf.<br />
1.3.6 Jugend weiblich<br />
a) 10 km Einzelwettkampf;<br />
b) 6 km Sprintwettkampf;<br />
c) 7,5 km Verfolgungswettkampf;<br />
d) 3 x 6 km Staffelwettkampf.<br />
AUSGABE 2002 3/6<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
1.3.7 Wettkampfspezifikationen<br />
In der nachstehenden Tabelle 1 sowie den dazu gehörigen Bemerkungen<br />
sind die für die <strong>IBU</strong> Wettkämpferklassen und Wettkampfarten<br />
geltenden Skilanglauf- und Schießspezifikationen festgelegt.<br />
Diese gelten für alle Wettkampfveranstaltungen der <strong>IBU</strong>.<br />
TABELLE 1 – WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN –<br />
LANGLAUF UND SCHIESSEN<br />
1<br />
Wettkämpferklasse<br />
2<br />
Streckenlänge<br />
und<br />
Wettkampfart<br />
3<br />
Standard Startarten<br />
und -intervalle<br />
4<br />
Strecken<br />
schleifen<br />
MÄNNER 20 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 4 km / 600 - 750 m<br />
EINZEL 1 Minute 4; 8; 12; 16 km<br />
10 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 3 oder 4 km / 300 - 450 m<br />
SPRINT 1 Minute zwischen 3 und 7 km<br />
12,5 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 2,5 km / 2,5; 350 - 500 m<br />
VERFOLGUNG 5; 7,5; 10 km<br />
15 KM S<strong>im</strong>ultan 5 L, L, S, S / 150 m 3 km / 400 - 500 m<br />
MASSENSTART 3; 6; 9; 12 km<br />
4 x 7,5 KM S<strong>im</strong>ultan 3 L, S (je) 2,5 km / 200 - 300 m<br />
STAFFEL und Berührung + 3 Schuss Reserve pro 2,5 und 5 km<br />
Schießeinlage / 150 m<br />
FRAUEN 15 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 3 km / 400 - 500 m<br />
EINZEL 1 Minute 3; 6; 9; 12 km<br />
7,5 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 2,5 km / 200 - 300 m<br />
SPRINT 1 Minute 2,5 und 5 km<br />
10 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 2 km / 200 - 350 m<br />
VERFOLGUNG 2; 4; 6; 8 km<br />
12,5 KM S<strong>im</strong>ultan 5 L, L, S, S / 150 m 2,5 km / 350 - 500 m<br />
MASSENSTART 2,5; 5; 7,5; 10 km<br />
4 x 6 KM S<strong>im</strong>ultan 3 L, S (je) 2 km / 150 - 250 m<br />
STAFFEL und Berührung + 3 Schuss Reserve pro 2 und 4 km<br />
Schießeinlage / 150 m<br />
JUNIOREN 15 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 3 km / 400 - 500 m<br />
EINZEL 1 Minute 3; 6; 9; 12 km<br />
10 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 3 oder 4 km / 300 - 450 m<br />
SPRINT 1 Minute zwischen 3 und 7 km<br />
12,5 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 2,5 km / 350 - 500 m<br />
VERFOLGUNG 2,5; 5; 7,5; 10 km<br />
12,5 KM S<strong>im</strong>ultan 5 L, L, S, S / 150 m 2,5 km / 350 - 500 m<br />
MASSENSTART 2,5; 5; 7,5; 10 km<br />
4 x 7,5 KM S<strong>im</strong>ultan 3 L, S (je) + 3 Schuss 2,5 km / 200 - 300 m<br />
STAFFEL und Berührung Reserve pro 2,5 und 5 km<br />
Schießeinlage / 150 m<br />
3/7 AUSGABE 2002<br />
5<br />
Schießeinlagen und<br />
Schießstrafe<br />
5 Schuss pro Schießeinlage<br />
ausgenommen Staffel<br />
6<br />
Rundenlänge und Ort<br />
der einzelnen Schießeinlagen<br />
7<br />
Gesamt<br />
steigung
1<br />
Wettkämpferklasse<br />
2<br />
Streckenlänge<br />
und<br />
Wettkampfart<br />
3<br />
Standard Startarten<br />
und -intervalle<br />
4<br />
Strecken<br />
schleifen<br />
JUNIORINNEN 12,5 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 2,5 km / 350 - 500 m<br />
EINZEL 1 Minute 2,5; 5; 7,5; 10 km<br />
7,5 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 2,5 km / 200 - 300 m<br />
SPRINT 1 Minute 2,5 und 5 km<br />
10 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 2 km / 2; 4; 6; 8 km 200 - 350 m<br />
VERFOLGUNG<br />
10 KM S<strong>im</strong>ultan 5 L, L, S, S / 150 m 2 km / 2; 4; 6; 8 km 200 - 350 m<br />
MASSENSTART<br />
3 x 6 KM S<strong>im</strong>ultan und 3 L, S (je) + 3 Schuss 2 km / 2 und 4 km 150 - 250 m<br />
STAFFEL Berührung Reserve pro<br />
Schießeinlage / 150 m<br />
JUGEND 12,5 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 2,5 km / 350 - 500 m<br />
MÄNNLICH EINZEL 1 Minute 2,5; 5; 7,5; 10 km<br />
7,5 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 2,5 km / 200 - 300 m<br />
SPRINT 1 Minute 2,5 und 5 km<br />
10 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 2 km / 200 - 350 m<br />
VERFOLGUNG 2; 4; 6; 8 km<br />
3 X 7,5 KM S<strong>im</strong>ultan 3 L, S (je) + 3 Schuss 2,5 km / 200 - 300 m<br />
STAFFEL und Berührung Reserve pro 2,5 und 5 km<br />
Schießeinlage / 150 m<br />
JUGEND 10 KM Einzel, 30 Sek, 5 L, S, L, S / 1 Minute 2 km / 2; 4; 6; 8 km 200 - 350 m<br />
WEIBLICH EINZEL 1 Minute<br />
6 KM Einzel, 30 Sek, 3 L, S / 150 m 2 km / 2 und 4 km 150 - 250 m<br />
SPRINT 1 Minute<br />
7,5 KM Verfolgung 5 L, L, S, S / 150 m 1,5 km / 200 - 300 m<br />
VERFOLGUNG - 1,5; 3; 4.5; 6 km<br />
3 X 6 KM S<strong>im</strong>ultan L, S (je) + 3 Schuss 2 km / 2 und 4 km 150 - 250 m<br />
STAFFEL und Berührung 3 Reserve pro<br />
Schießeinlage / 150 m<br />
Anmerkungen zu Tabelle 1<br />
Höhenunterschied (HU): Der max<strong>im</strong>al erlaubte Höhenunterschied<br />
zwischen dem höchsten Punkt der Wettkampfstrecke und dem tiefsten<br />
Punkt der Wettkampfstrecke beträgt für alle Wettkämpfe 80 m.<br />
Max<strong>im</strong>ale Steigung (MS): Der max<strong>im</strong>al erlaubte Höhenunterschied<br />
einer Steigung ohne dazwischenliegendem Flachstück oder dazwischenliegender<br />
Abfahrt von mindestens 200 m Länge beträgt für alle<br />
Wettkämpfe 75 m.<br />
AUSGABE 2002 3/8<br />
5<br />
Schießeinlagen und<br />
Schießstrafe<br />
5 Schuss pro Schießeinlage<br />
ausgenommen Staffel<br />
6<br />
Rundenlänge und Ort<br />
der einzelnen Schießeinlagen<br />
7<br />
Gesamt<br />
steigung<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
Spalte 1: Wettkämpferklasse: Gemäß diesen Regeln.<br />
Spalte 2: Streckenlänge und Wettkampfart: Gemäß diesen Regeln.<br />
Spalte 3: Startarten und –intervalle: Die Methode, in der gestartet<br />
wird, und der Zeitraum zwischen zwei nacheinander<br />
startenden Wettkämpfern.<br />
Spalte 4: Anzahl der Schleifen: Vom Wettkämpfer zu durchlaufen.<br />
Spalte 5: Schießeinlagen und Schießstrafen: Die Anzahl der vom<br />
Wettkämpfer zu bewältigenden Schießeinlagen und der<br />
dabei einzunehmenden Stellung (L = liegend,<br />
S = stehend), die Anzahl der abzugebenden Schüsse<br />
pro Schießeinlage und die automatisch erfolgende<br />
Schießstrafe – 1 Minute Zeitzuschlag oder 150 m<br />
Strafrunde pro stehen gebliebenem Ziel bei dem betreffenden<br />
Wettkämpfer, nachdem alle bei dieser Schießeinlage<br />
abzufeuernden Schüsse abgefeuert wurden.<br />
Spalte 6: Rundenlänge und Ort der einzelnen Schießeinlagen:<br />
Die Mindestdistanz zwischen aufeinanderfolgenden<br />
Schießeinlagen in einem Wettkampf und die auf Ski<br />
zurückzulegenden Distanzen, nach denen das<br />
Schießen erfolgen muss.<br />
Spalte 7: Gesamtanstieg (GA): Der Gesamtanstieg des Wettkampfs<br />
(die Summe aller Anstiege) pro Wettkämpfer.<br />
1.3.8 Veränderungen und andere Wettkampfarten<br />
Die <strong>IBU</strong> hat das Recht, bestehende Wettkampfarten zu verändern<br />
und neue Wettkampfarten bei den <strong>IBU</strong> Veranstaltungen einzuführen.<br />
1.3.9 Wettkampfprogramme<br />
Das Wettkampfprogramm, die Reihenfolge und die Art der auszurichtenden<br />
Wettkämpfe wird für WM, Jug/Jun WM und WC durch den<br />
Vorstand der <strong>IBU</strong> auf der Grundlage von Empfehlungen des TK festgelegt.<br />
1.3.10 Jährliches Veranstaltungsprogramm<br />
Die Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> werden jährlich, wie in den Veranstaltungsregeln<br />
festgelegt, oder nach Weisung des <strong>IBU</strong> Vorstands durchgeführt.<br />
Das jährliche Veranstaltungsprogramm wird <strong>im</strong> Biathlonkalender<br />
der <strong>IBU</strong> veröffentlicht. Die Nationalen Verbände (NV) werden<br />
gebeten, ihren nationalen Kalender der größeren Veranstaltungen<br />
dem Generalsekretär der <strong>IBU</strong> bis spätestens 30. Juli eines jeden Jahres<br />
zur Veröffentlichung in diesem Kalender mitzuteilen.<br />
3/9 AUSGABE 2002
1.4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG VON WETTKÄMPFERN<br />
UND MANNSCHAFTEN<br />
1.4.1 Allgemeines<br />
Nur jene Wettkämpfer, die den nachstehenden <strong>IBU</strong> Regeln entsprechen,<br />
sind für eine Teilnahme an von einem <strong>IBU</strong> Mitgliedsverband<br />
durchgeführten <strong>IBU</strong> Veranstaltungen und Wettkämpfen zugelassen.<br />
Um zur Teilnahme an einer <strong>IBU</strong> Veranstaltung zugelassen zu werden,<br />
müssen Biathleten und Mannschaftsfunktionäre die Verpflichtungserklärung<br />
und Schiedsgerichtserklärung der <strong>IBU</strong> unterzeichnen, wobei<br />
sie sich verpflichten, alle Regeln und Verfahren der <strong>IBU</strong> einzuhalten<br />
und zu befolgen. Diese Erklärungen sind be<strong>im</strong> ersten <strong>IBU</strong> Wettkampf,<br />
an welchem ein Biathlet oder Mannschaftsfunktionär teiln<strong>im</strong>mt, zu<br />
unterzeichnen. Jede unterzeichnete Erklärung behält ihre Gültigkeit,<br />
bis sie von einer der beiden Seiten gekündigt wird.<br />
1.4.2 Ein Wettkämpfer darf nur für die Nation starten, für die er einen gültigen<br />
Reisepass besitzt, und darf in einer Wettkampfsaison nur für<br />
eine Nation an den Start gehen. Im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft<br />
gilt das Prinzip der engeren Bindung (genuine link).<br />
1.4.3 Ein Wettkämpfer muss die Regel 45 der IOC Charta sowie deren<br />
Durchführungsbest<strong>im</strong>mungen einhalten.<br />
1.4.4 Verantwortung des Wettkämpfers<br />
Ein Wettkämpfer darf an einer Veranstaltung oder einem Wettkampf<br />
der <strong>IBU</strong> nur mit Ausrüstung, Bekleidung und Werbematerial teilnehmen,<br />
das den Best<strong>im</strong>mungen des Materialkatalogs der <strong>IBU</strong> entspricht.<br />
Der Wettkämpfer muss selbst sicherstellen, dass er sich der<br />
Ausrüstungs- und Kleidungskontrolle am Start und Ziel unterzieht.<br />
1.4.5 Qualifikationskriterien<br />
Um berechtigt zu sein, an OWS, WM und WC Veranstaltungen teilzunehmen,<br />
muss der Athlet bei EC Veranstaltungen (einschließlich EM)<br />
eine Wettkampfzeit erzielt haben, die nicht weniger als 20 % hinter<br />
der Durchschnittszeit der drei erstplatzierten Athleten liegt, oder eine<br />
Platzierung in der oberen Hälfte bei Jun WM (nicht Jug WM) in den<br />
letzten zwei Jahren. Diese Qualifikation kann jeweils auch bei den<br />
OWS, einer WM oder einem WC erzielt werden. Auch alle Angehörige<br />
von Staffeln müssen diese Einzelqualifikation erreicht haben.<br />
AUSGABE 2002 3/10<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
1.5 EINSCHRE<strong>IBU</strong>NG UND MELDUNG<br />
1.5.1 Mitteilung über die Absicht der Teilnahme an <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />
Es gibt zwei unterschiedliche Mitteilungsinformationen, die beide vorgelegt<br />
werden müssen, nämlich die Einschreibung und die namentliche<br />
Meldung.<br />
1.5.1.1 Einschreibung und Ersatzgestellungen<br />
Die Einschreibung ist eine frühzeitige Information über die Teilnahmeabsicht.<br />
Wie viele Biathleten und Betreuer für eine Veranstaltung eingeschrieben<br />
werden können, ist in den speziellen Veranstaltungsregeln<br />
festgelegt. Die Einschreibung für Veranstaltungen wird wie folgt<br />
durchgeführt:<br />
a) WM und Jug/Jun WM<br />
Bei einer WM und Jug/Jun WM muss dem Ausrichter die Meldung<br />
der geschätzten Zahl der teilnehmenden Biathleten und<br />
Betreuer (zahlenmäßige Meldung) zwei Monate vor Beginn der<br />
WM oder Jug/Jun WM zugegangen sein. Mindestens 14 Tage vor<br />
Beginn der WM oder Jug/Jun WM muss be<strong>im</strong> Ausrichter von<br />
jeder Nation eine Liste mit den Namen und dem Geschlecht der<br />
zur Teilnahme vorgesehenen Personen vorgelegt werden (namentliche<br />
Einschreibung). Der Austausch eingeschriebener Biathleten<br />
muss den Ausrichtern unmittelbar, nachdem dieser Austausch vorgenommen<br />
wurde, mitgeteilt werden.<br />
b) WC Veranstaltungen<br />
Bei WC Veranstaltungen muss dem Ausrichter einen Monat vor<br />
Beginn des WC die Meldung der erwarteten Zahl der Biathleten<br />
und Mannschaftsbetreuer (zahlenmäßige Einschreibung) zugegangen<br />
sein. Mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung muss<br />
eine Liste mit den Namen und unter Angabe des Geschlechts der<br />
vorgesehenen Teilnehmer vorgelegt werden (namentliche Einschreibung).<br />
Ersetzungen und Änderungen dieser WC Einschreibungen<br />
sind statthaft, müssen dem Ausrichter aber sofort nach erfolgter<br />
Maßnahme mitgeteilt werden.<br />
c) OWS<br />
Bei OWS ist die Einschreibung gemäß den Weisungen des IOC vorzunehmen.<br />
d) Andere Veranstaltungen<br />
Die Einschreibungsverfahren für andere Veranstaltungen werden in<br />
den speziellen Veranstaltungsregeln festgelegt.<br />
3/11 AUSGABE 2002
1.5.1.2 Namentliche Meldung<br />
Die namentliche Meldung ist die Mitteilung, dass ein Biathlet oder<br />
eine Mannschaft zum Start in einem best<strong>im</strong>mten Wettkampf gemeldet<br />
wird. Diese muss bei WC Veranstaltungen mindestens zwei Stunden<br />
vor der Auslosung der Einzel- und Sprintwettkämpfe vorliegen,<br />
bei allen anderen Veranstaltungen vier Stunden davor. Die namentliche<br />
Meldung für Staffelwettkämpfe muss bei allen Veranstaltungen<br />
mindestens vier Stunden vor der für diesen Wettkampf vorgesehenen<br />
Mannschaftsführersitzung bzw. der Auslosung erfolgen, soweit eine<br />
solche stattfindet. Die Namen der Staffelwettkämpfer in der Startreihenfolge<br />
müssen bis 1600 Uhr des Vortages des Staffelwettkampfes<br />
vorliegen. 30 Minuten vor der Abgabezeit der Meldungen muss der<br />
Ausrichter eine aktuelle Wettervorhersage bekannt geben, die es den<br />
Mannschaften ermöglicht, bei der Vorbereitung der Meldung die neuesten<br />
Informationen zu nutzen. Namentliche Meldungen für den<br />
Verfolgungswettkampf sind nicht erforderlich, da alle Wettkämpfer,<br />
die sich für den Verfolgungswettkampf <strong>im</strong> Qualifikationswettkampf<br />
qualifiziert haben, als gemeldet gelten. Namentliche Meldungen für<br />
den Massenstartwettkampf sind nicht erforderlich, da sich die Qualifikation<br />
aus dem laufenden WC Gesamtstand und bei WM aus den<br />
vorhergegangenen Wettkämpfen ergibt. Die Anzahl der Wettkämpfer,<br />
die für einen Wettkampf gemeldet werden dürfen, sind in den Wettkampfregeln<br />
festgelegt.<br />
1.5.2. Einschreibungsverfahren und Bedingungen<br />
a) Die Einschreibung muss innerhalb der festgesetzten Frist schriftlich<br />
oder fernschriftlich, auf dem Postweg, mittels Fax oder E-Mail an<br />
die in der Einladung angegebene Adresse erfolgen. Bei WM,<br />
Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen ist die Einschreibung durch<br />
den NV vorzunehmen. Bei OWS gelten die Regeln des IOC. Die NV<br />
müssen sich für eine Teilnahme an den OWS und WM qualifizieren.<br />
b) Mit der Einschreibung eines Biathleten bestätigt und garantiert der<br />
NV stillschweigend, dass der Wettkämpfer durch Unfall- und Haftpflichtversicherung<br />
gedeckt und aus ärztlicher Sicht fit für den<br />
Wettkampf ist.<br />
1.5.3 Verspätete Meldungen<br />
a) Der Technische Delegierte (TD) kann eine verspätete Meldung, die<br />
durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, vor der Auslosung<br />
zulassen.<br />
AUSGABE 2002 3/12<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
) Die Wettkampfjury kann eine verspätete Meldung, die durch<br />
"Höhere Gewalt" bedingt ist, nach der Auslosung zulassen. In diesem<br />
Fall best<strong>im</strong>mt die Wettkampfjury, an welcher Stelle der/die<br />
verspätet gemeldete(n) Wettkämpfer starten darf/dürfen. Zu diesem<br />
Zweck kann eine gesonderte Auslosung vorgenommen werden.<br />
1.5.4 Austausch aufgrund "Höherer Gewalt"<br />
Kann ein gemeldeter Wettkämpfer aufgrund "Höherer Gewalt" nicht<br />
an den Start gehen, kann er für den Einzel- und Sprintwettkampf<br />
bis spätestens 30 Minuten vor der festgesetzten Startzeit des verhinderten<br />
Wettkämpfers durch einen anderen eingeschriebenen Wettkämpfer<br />
ersetzt werden. Bei Staffelwettkämpfen können die Wettkämpfer<br />
wie folgt ersetzt werden: erste Runde – 30 Minuten vor<br />
dem gleichzeitigen Start, zweite Runde – vor dem gleichzeitigen<br />
Start, dritte Runde – vor dem ersten Wechsel, vierte Runde – vor<br />
dem zweiten Wechsel. Im Falle eines solchen Austausches muss der<br />
Wettkampfjury bis spätestens 30 Minuten vor dieser festgesetzten<br />
Startzeit oder bis zu der für den Staffelwettkampf festgelegten Frist<br />
ein triftiger Grund für die Startverhinderung nachgewiesen werden.<br />
1.6 AUSLOSUNG UND ZUWEISUNG VON STARTNUMMERN<br />
1.6.1 Allgemeines<br />
Die Wettkämpfer oder Mannschaften werden aus den Meldelisten <strong>im</strong><br />
Zufallsverfahren manuell oder mit Hilfe eines Computers ausgewählt<br />
und erhalten auf der Grundlage dieser Auslosung ihre Startnummer;<br />
es sei denn es sind für diesen Wettkampf andere Regeln festgelegt.<br />
Eine Auslosung findet auch für Situationen einer St<strong>im</strong>mengleichheit<br />
statt, für die eine Lösung unter Anwendung der dafür geltenden<br />
besonderen Regeln nicht gefunden werden kann.<br />
1.6.1.1 Die Auslosungsmethode muss vom TD genehmigt werden.<br />
1.6.2 Zeitliche Festsetzung der Auslosungen<br />
Die Auslosung darf für jeden Wettkampf nicht früher als 24 Stunden<br />
und nicht später als 15 Stunden vor dem Start des jeweiligen Wettkampfs<br />
erfolgen. Wenn jedoch die Mehrzahl der Mannschaftsführer<br />
zust<strong>im</strong>mt, kann die Auslosung bei Veranstaltungen, bei denen für<br />
den Massenstart- oder Staffelwettkampf eine Auslosung erforderlich<br />
ist, für den Massenstartwettkampf sowie für die Staffelwettkämpfe<br />
bei der Mannschaftsführersitzung durchgeführt werden, die dem<br />
jeweiligen Massenstart- oder Staffelwettkampf <strong>im</strong> Wettkampfprogramm<br />
vorausgeht.<br />
3/13 AUSGABE 2002
Entscheidet die Wettkampfjury, einen Wettkampf zu wiederholen<br />
oder zu verschieben, und zwar auf einen Zeitpunkt außerhalb der<br />
24-stündigen Gültigkeitsdauer der Auslosung, muss eine erneute Auslosung<br />
durchgeführt werden.<br />
1.6.3 Auslosungsort<br />
Auslosungen müssen während und am Ort der Mannschaftsführersitzungen<br />
und für alle Mannschaftsführer sichtbar durchgeführt werden,<br />
jedoch kann der TD auch die Durchführung einer Auslosung außerhalb<br />
der Mannschaftsführersitzung genehmigen, falls dies die Veranstaltungsumstände<br />
erfordern. Letztere Auslosungen müssen von mindestens<br />
zwei Mitgliedern der Wettkampfjury überwacht werden.<br />
1.6.3.1 Normale Zuordnung von Wettkämpfern in Auslosungsgruppen<br />
Bei der Vorlage der Meldungen müssen die Mannschaftsführer jeweils<br />
einer Auslosungsgruppe einen Wettkämpfer zuordnen. Hat die Mannschaft<br />
weniger Wettkämpfer, als Auslosungsgruppen vorhanden sind,<br />
entscheidet der Mannschaftsführer, welchen Gruppen er seine Wettkämpfer<br />
zuordnet (jeweils einer in einer gewählten Gruppe). Hat<br />
eine Mannschaft mehr Wettkämpfer, als Auslosungsgruppen vorhanden<br />
sind, werden die überzähligen Wettkämpfer nach Maßgabe des<br />
Mannschaftsführers jeweils einer der einzelnen Gruppen zugeordnet.<br />
1.6.4 Normale Auslosung für Einzel- und Sprintwettkämpfe<br />
Die Startreihenfolge wird durch eine Auslosung mittels Zufallsgenerators<br />
ermittelt, wobei die Namen der Wettkämpfer aus vier Auslosungsgruppen<br />
ermittelt werden, die ihnen zuvor von ihren Mannschaftsführern<br />
zugewiesen wurden, und durch Ziehen einer Startnummer für<br />
jeden Wettkämpfer mittels Zufallsgenerators. Die Auslosung wird für<br />
jede Startgruppe getrennt durchgeführt in der Reihenfolge Gruppe 1,<br />
Gruppe 2, Gruppe 3, Gruppe 4. Jede Startnummer in jeder Startgruppe<br />
muss einem Wettkämpfer zugeordnet werden. Blankostartnummern<br />
sind nicht zulässig.<br />
Wenn bei der Auslosung für den Einzel- oder Sprintwettkampf 60 oder<br />
weniger Wettkämpfer gemeldet sind, wird die Auslosung in 3 Gruppen<br />
durchgeführt. Sind 40 oder weniger Wettkämpfer gemeldet,<br />
erfolgt die Auslosung in 2 Gruppen nach dem gleichen Verfahren wie<br />
bei 4 Startgruppen. Die Mannschaftsführer der Mannschaften mit den<br />
besten 15 Athleten in der laufenden WC Gesamtwertung dürfen diese<br />
Athleten entgegen der obigen Best<strong>im</strong>mung in jede beliebige Startgruppe<br />
setzen.<br />
AUSGABE 2002 3/14<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
1.6.4.1 Auslosung für den Gruppenstart bei Sprintwettkämpfen<br />
Bei anderen internationalen Wettkämpfen als OWS, WM, Jug/Jun<br />
WM, KM und WC Veranstaltungen kann der Start bei den Sprintwettkämpfen<br />
als Einzelstart oder Gruppenstart erfolgen.<br />
Bei einem Gruppenstart werden die Auslosungsgruppen in Startgruppen<br />
unterteilt. Die Anzahl der Wettkämpfer in den Startgruppen<br />
hängt von den auf den Wettkampfanlagen herrschenden Bedingungen<br />
und der Gesamtzahl der Wettkämpfer ab. Ansonsten erfolgt die<br />
Auslosung wie be<strong>im</strong> Einzelstart. Bei einem Gruppenstart best<strong>im</strong>men<br />
die gezogenen Startnummern die Startpositionen der Wettkämpfer.<br />
1.6.4.2 Zuteilung der Startnummern und Startzeiten <strong>im</strong> Verfolgungswettkampf<br />
Für den Verfolgungswettkampf findet keine Auslosung statt. Die<br />
Zuteilung der Startnummern und Startzeiten an die Wettkämpfer findet<br />
auf der Grundlage der Ergebnisse des Qualifikationswettkampfes<br />
statt, der ein Einzel-, Sprint- oder Massenstartwettkampf sein kann.<br />
Welcher Wettkampf bei der jeweiligen Veranstaltung als Qualifikationswettkampf<br />
dienen soll, wird vom Vorstand festgelegt. Be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf<br />
starten die Wettkämpfer in der Reihenfolge, in<br />
der sie den Qualifikationswettkampf beendet haben. Der Sieger aus<br />
dem Qualifikationswettkampf startet mit der Startnummer 1, der<br />
Zweitplazierte mit der Startnummer 2 usw.<br />
Der Sieger des Qualifikationswettkampfes hat die Startzeit "Null”<br />
(0), die auf der Startliste als Uhrzeit für den Start des Verfolgungswettkampfes<br />
angegeben wird. Die anderen Wettkämpfer des Verfolgungswettkampfes<br />
haben als ihre Startzeit die tatsächliche Zeit, die<br />
sie in einem als Sprint- oder Massenstartwettkampf ausgetragenen<br />
Qualifikationswettkampf, oder die halbe Zeit, die sie in einem als<br />
Einzelwettkampf ausgetragenen Qualifikationswettkampf auf den<br />
Sieger verloren haben, ausgedrückt als Rückstandszeit, auf- oder<br />
abgerundet zur vollen Sekunde. Die Startlisten müssen auf dieser<br />
Grundlage erstellt werden und es muss aus ihnen die dem Wettkämpfer<br />
zugeteilte Startspur hervorgehen. Ergibt sich <strong>im</strong> Qualifikationswettkampf<br />
ein Gleichstand für Platz 60, dann sind die beiden<br />
davon betroffenen Wettkämpfer be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf startberechtigt.<br />
Für Verfolgungswettkämpfe bei Jug/Jun WM werden alle Wettkämpfer,<br />
deren Startzeiten mehr als 5 Minuten hinter der Startzeit des<br />
Führenden liegen, gleichzeitig 5 Minuten nach dem ersten Start<br />
3/15 AUSGABE 2002
gestartet, aber ihre tatsächlichen Wettkampfzeiten werden die Zeiten<br />
zeigen, die von ihren tatsächlichen Startzeiten aus dem Qualifikationswettkampf<br />
errechnet wurden.<br />
1.6.4.3 Zuweisung von Startnummern und Startspuren für den<br />
Massenstartwettkampf<br />
Die Startnummern bei WM und WC Veranstaltungen werden gemäß<br />
den einschlägigen Wettkampfregeln zugewiesen. Bei allen anderen<br />
Veranstaltungen, bei denen keine entsprechende gültige Rangliste<br />
herangezogen werden kann, werden die Startnummern für alle Wettkämpfer<br />
in einer einzelnen Auslosung mittels Zufallsgenerators ermittelt;<br />
die Zahl der Wettkämpfer soll nicht größer sein, als die vorhandenen<br />
Scheiben. Die ermittelte Startnummer ist die Startspurnummer<br />
des Wettkämpfers bei allen Veranstaltungen.<br />
1.6.5 Zuweisung von Startnummern für Staffelwettkämpfe<br />
1.6.5.1 Methode zur Zuweisung von Startnummern für Staffelwettkämpfe<br />
Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen wird für den Staffelwettkampf<br />
keine Auslosung durchgeführt. Die Startnummern werden auf<br />
der Grundlage des aktuellen Standes der WC Staffelwertung zugewiesen,<br />
dabei erhält die führende Staffel die Nummer 1, die zweite<br />
die Nummer 2, usw. Ist eine Staffel oder Nummer nicht am Start,<br />
rücken die nachfolgenden Staffeln entsprechend vor. Be<strong>im</strong> ersten WC<br />
der Saison werden die Startnummern auf der Grundlage des Endstandes<br />
der Staffelwertung des Vorjahres zugewiesen. Bei Jug/Jun WM<br />
und KM werden die Startnummern – wie oben beschrieben – auf<br />
der Grundlage der Ergebnisse der entsprechenden Vorjahresmeisterschaften<br />
vergeben. Bei KC Veranstaltungen wird eine einzige Auslosung<br />
durchgeführt. Die zugewiesenen Staffelstartnummern sind auch<br />
die jeweiligen Nummern der Startspur der Staffel für den S<strong>im</strong>ultanstart<br />
und die Schießstandnummer für die erste Schießeinlage.<br />
1.6.5.2 Platzierung von Wettkämpfern in den Startspuren be<strong>im</strong><br />
Staffelstart<br />
Die Startspuren sind von links nach rechts in Laufrichtung nummeriert.<br />
Die Nummer 1 ist die linke Startspur, während sich die höchste<br />
Nummer in der vorderen Startreihe rechts befindet.<br />
Die niedrigste Nummer der zweiten Reihe befindet sich hinter der Nummer<br />
1, die nächste nachfolgende Nummer hinter der Nummer 2 usw.<br />
AUSGABE 2002 3/16<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
1.6.5.3 Zusätzliche Staffeln<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen sind keine<br />
zusätzlichen Staffeln zugelassen.<br />
Bei anderen Veranstaltungen dürfen zusätzliche Staffeln starten; sie<br />
müssen jedoch aus Startreihen hinter den offiziellen Staffeln starten<br />
und erhalten keine offiziellen Preise. Zusätzliche Staffeln können sich<br />
aus Vertretern verschiedener Nationen zusammensetzen.<br />
1.7 MANNSCHAFTSFÜHRERSITZUNGEN<br />
1.7.1 Allgemeines<br />
Bei jeder Biathlonveranstaltung müssen für die Mannschaftsführer<br />
Sitzungen anberaumt werden, auf denen die Jurys gewählt, Auslosungen<br />
durchgeführt und Informationen über die Veranstaltung und<br />
die Wettkämpfe weitergegeben werden.<br />
Die erste Sitzung muss spätestens am Tag vor dem Tag des ersten<br />
Offiziellen Trainings stattfinden, damit die Berufungsjury und die<br />
Wettkampfjury gewählt werden können. Hinsichtlich der weiteren<br />
Sitzungen während der Veranstaltung richten sich Daten und Zeiten<br />
nach den zeitlichen Forderungen bezüglich der Auslosungen.<br />
Den Vorsitz führt der Wettkampfleiter.<br />
1.7.2 Teilnahme an den Mannschaftsführersitzungen<br />
Die folgenden Personen nehmen an den Mannschaftsführersitzungen<br />
teil:<br />
- der offizielle Vertreter des <strong>IBU</strong> Vorstands;<br />
- der/die TD und <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter (IKR);<br />
- alle Mitglieder der Berufungs- und Wettkampfjury;<br />
- mindestens 1 Vertreter von jeder teilnehmenden Mannschaft;<br />
- der Wettkampfleiter;<br />
- die Chefs des Schießstandes, der Strecke, der Zeitnahme und Auswertung,<br />
des Stadions, der Wettkampfsekretär oder ihre Vertreter;<br />
- die erforderlichen Helfer für die Sitzung und, falls erforderlich, Dolmetscher.<br />
1.7.3 Tagesordnung für die Mannschaftsführersitzung<br />
Die Tagesordnung für eine Mannschaftsführersitzung hat Zweck dienlicher<br />
weise folgende Punkte zu enthalten:<br />
- Begrüßung;<br />
- Anwesenheitskontrolle der Nationen (oder Mannschaften);<br />
- Wahl der Berufungsjury und der Wettkampfjurys (erste Sitzung);<br />
3/17 AUSGABE 2002
- Auslosung(en);<br />
- technische Einweisung für den nächsten Wettkampf/die nächsten<br />
Wettkämpfe;<br />
- Anmerkungen des TD;<br />
- Wettervorhersage;<br />
- Verschiedenes;<br />
- Festlegung der nächsten Sitzung.<br />
1.7.4 Die Startlisten und Startnummern sollten am Ende der Sitzung an die<br />
Mannschaften verteilt werden.<br />
1.8 VERBOTE UND SANKTIONEN FÜR NICHT AM WETT-<br />
KAMPF TEILNEHMENDE PERSONEN<br />
1.8.1 Allgemeines<br />
Die Unterstützung auf unfaire Weise oder die in den vorliegenden<br />
Regeln nicht erlaubte Unterstützung eines Wettkämpfers während<br />
des Wettkampfes ist untersagt.<br />
1.8.2 Spezielle Verbote<br />
1.8.2.1 Auf dem Schießstand<br />
Es ist jeder Person untersagt, Wettkämpfern akustisch oder visuell<br />
jedwede Informationen oder Ratschläge zu geben oder mit Hilfe von<br />
Funk oder anderen Fernmeldemitteln Informationen weiterzugeben;<br />
diese Best<strong>im</strong>mung gilt für den Schießstand einschließlich eines 10 m<br />
breiten Bereiches links und rechts von der Schießbahn. Allgemeine<br />
Beifalls- oder Enttäuschungsbezeugungen seitens der Zuschauer sind<br />
davon ausgenommen.<br />
Der Verbotsbereich auf dem Schießstand wird jeweils 10 m von der<br />
linken und rechten Schießbahn durch eindeutige, sichtbare Markierungen<br />
gekennzeichnet.<br />
1.8.2.2 Auf der Laufstrecke<br />
Schrittmachen, d.h. vor, neben oder hinter Wettkämpfern zu Fuß<br />
oder auf Ski herzulaufen, ist verboten. Um den Wettkämpfern Informationen<br />
über den Wettkampf zu geben, oder Getränke zu reichen,<br />
ist es erlaubt, bis zu 50 m ohne Ski neben den Wettkämpfern herzulaufen.<br />
Dabei ist es verboten, Wettkämpfer so zu berühren, dass<br />
dadurch ihre Fortbewegung unterstützt wird oder dass dabei andere<br />
Wettkämpfer behindert werden. Die Unterstützung von Wettkämpfern<br />
während des Wettkampfes, um die Gleitfähigkeit ihrer Skier zu<br />
verändern, ist verboten.<br />
AUSGABE 2002 3/18<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
Ab 100 m vor und bis 100 m nach dem Schießstand bzw. dem Staffelwechselraum<br />
sowie auf den letzten 100 m vor dem Ziel ist es verboten,<br />
neben dem Wettkämpfer herzulaufen.<br />
1.8.3 Sanktionen<br />
Die Zuschauer und andere Personen sind durch den Platzsprecher vor<br />
Beginn des Wettkampfes von dieser Regel in Kenntnis zu setzen und<br />
darüber zu informieren, dass ein Verstoß gegen diese Best<strong>im</strong>mung<br />
dazu führen kann, dass Zuschauer vom Organisationskomitee aus<br />
dem Wettkampfbereich entfernt werden können.<br />
2. ORGANISATIONSGREMIEN UND<br />
ERNENNUNGEN<br />
2.1 ALLGEMEINE ORGANISATIONSGREMIEN UND<br />
ERNENNUNGEN<br />
Für die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Biathlonveranstaltungen<br />
und -wettkämpfen sind folgende Organisationsgremien<br />
einzurichten bzw. zu ernennen:<br />
- Organisationskomitee;<br />
- Berufungsjury;<br />
- Wettkampfjurys für Männer und Frauen;<br />
- TD und IKR;<br />
- Vertreter des <strong>IBU</strong> Vorstandes (falls zutreffend);<br />
- Medizinischer Delegierter der <strong>IBU</strong> (falls zutreffend);<br />
- Sportdirektor der <strong>IBU</strong> (falls zutreffend).<br />
2.2 DAS ORGANISATIONSKOMITEE<br />
Das Recht, eine Veranstaltung oder einen Wettkampf durchzuführen,<br />
erhält der Ausrichter auf der Grundlage der einschlägigen Veranstaltungsregeln.<br />
Der Ausrichter ist dann verpflichtet, die Veranstaltung<br />
oder den Wettkampf gemäß diesen Regeln oder den dafür einschlägigen<br />
Veranstaltungsregeln vorzubereiten und durchzuführen. Dabei<br />
hat er alle <strong>im</strong> Leitfaden für Organisationskomitees enthaltenen Richtlinien<br />
über alle Aspekte der Ausrichtung einer Veranstaltung zu erfüllen.<br />
Um eine Veranstaltung oder einen Wettkampf der <strong>IBU</strong> durchzuführen,<br />
muss ein Ausrichter <strong>im</strong> Besitz einer für die Anlage oder die<br />
betreffende Veranstaltung oder den betreffenden Wettkampf gültigen<br />
<strong>IBU</strong> Lizenz sein.<br />
2.2.1 Informationsbroschüren und Ausschreibungen<br />
Der Ausrichter einer <strong>IBU</strong> Veranstaltung muss die Informationsbroschüren<br />
3/19 AUSGABE 2002
und/oder Ausschreibung für die betreffende Veranstaltung gemäß<br />
den Veranstaltungsregeln und zu dem erforderlichen Zeitpunkt an alle<br />
NV der <strong>IBU</strong> versenden. Aus dem Leitfaden für Organisationskomitees<br />
geht hervor, welche Informationen in den Ausschreibungen und Broschüren<br />
enthalten sein müssen.<br />
2.3 DIE WETTKAMPFJURY<br />
2.3.1 Allgemeines<br />
Für alle Biathlonveranstaltungen wird eine Wettkampfjury eingerichtet,<br />
die für alle Angelegenheiten der Veranstaltung, für die nicht ausdrücklich<br />
andere Organe der <strong>IBU</strong> zuständig sind, entscheidungsbefugt<br />
ist. Die Wettkampfjury wird eingerichtet und arbeitet gemäß den hier<br />
vorliegenden Regeln. Es werden für die Wettkämpfe der Männer und<br />
der Frauen getrennte Wettkampfjurys eingerichtet.<br />
Die Wettkampfjury trifft Entscheidungen bezüglich der Veranstaltung,<br />
der Wettkämpfe und des dazugehörigen Umfeldes samt Bedingungen,<br />
um die Fairness und Korrektheit sicherzustellen. Die Wettkampfjury<br />
verhängt Strafen bei Regelverstößen, die von den TD, IKR, Wettkampffunktionären<br />
und Angehörigen der Wettkampfjury festgestellt<br />
wurden, und sie kann auch aus eigenem Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
verhängen. Die Wettkampfjury gewährt auch Zeitausgleiche<br />
und regelt Wettkampfsituationen, die weder in den vorliegenden<br />
Regeln noch in anderen <strong>Regelwerk</strong>en der <strong>IBU</strong> erfasst sind. Die Wettkampfjury<br />
bearbeitet und entscheidet über alle ihr vorgelegten Proteste.<br />
Das Verfahren der Wettkampfjury wird durch die Disziplinarregeln<br />
der <strong>IBU</strong> geregelt.<br />
2.3.1.1 Zeit der Wahl<br />
Die für eine Veranstaltung einzurichtenden Wettkampfjurys sind spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Offiziellen Training zu wählen. Die<br />
Wettkampfjurys bleiben während der gesamten Veranstaltung <strong>im</strong><br />
Amt, jedoch kann aus zwingenden Gründen eine Neuwahl einzelner<br />
Jurymitglieder erforderlich werden.<br />
2.3.1.2 Vorsitz<br />
Der Vorsitzende der Wettkampfjury ist der TD.<br />
2.3.2 Zusammensetzung der Wettkampfjury<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Wettkämpfen muss die Wettkampfjury<br />
aus folgenden fünf Mitgliedern bestehen:<br />
a) dem TD der <strong>IBU</strong> als Vorsitzenden;<br />
AUSGABE 2002 3/20<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
) bei OWS dem Stellvertretenden TD der <strong>IBU</strong>;<br />
c) dem Wettkampfleiter;<br />
d) zwei oder mehreren von den Mannschaftsführern gewählten<br />
Mannschaftsführern.<br />
2.3.2.1 Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen darf eine<br />
Nation nur mit einer Person in einer Wettkampfjury vertreten sein.<br />
2.3.2.2 Bei anderen internationalen Wettkämpfen entscheiden der Ausrichter<br />
und die Mannschaftsführer der teilnehmenden Verbände oder Vereine<br />
über die Zusammensetzung der Wettkampfjury.<br />
2.3.3 Wahl der Wettkampfjurymitglieder<br />
Die Wahl der Wettkampfjurys wird vom TD während der Mannschaftsführersitzung<br />
durchgeführt. Die Mannschaftsführer werden<br />
gebeten, Kandidaten als Mitglieder der Wettkampfjury zu benennen.<br />
Wenn nicht mehr Kandidaten benannt werden, als Jurypositionen zu<br />
vergeben sind, ist keine Abst<strong>im</strong>mung notwendig und werden die Mitglieder<br />
der Wettkampfjury per Akklamation best<strong>im</strong>mt. Werden mehr<br />
Kandidaten benannt als Wettkampfjurypositionen vorhanden sind,<br />
müssen die Mannschaftsführer eine Abst<strong>im</strong>mung durchführen. Jede<br />
Nation hat nur eine St<strong>im</strong>me. Ein Wettkampfjurymitglied wird mit einfacher<br />
Mehrheit gewählt. Erhält kein Kandidat eine einfache Mehrheit,<br />
fällt die Person mit der jeweils geringsten Anzahl von St<strong>im</strong>men<br />
heraus und die Wahl wird mit den verbleibenden Kandidaten wiederholt,<br />
bis die Mitglieder der Wettkampfjury gewählt sind.<br />
2.3.4 Wettkampfjurysitzungen und Entscheidungen<br />
Die Wettkampfjury muss, wenn eine Sitzung erforderlich wird, in kürzester<br />
Zeit auf Weisung ihres Vorsitzenden zusammentreten können<br />
und muss 15 Minuten nach Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse<br />
noch für Wettkampfjuryaufgaben zur Verfügung stehen. Die speziellen<br />
Sitzungszeiten sind in Anhang B zu diesen Regeln detailliert festgelegt.<br />
Die Entscheidungen der Wettkampfjury werden <strong>im</strong> Regelfall gefällt,<br />
wenn alle Mitglieder anwesend sind. In Ausnahmefällen ist die Wettkampfjury<br />
jedoch befugt, eine Entscheidung zu treffen, wenn mindestens<br />
drei Mitglieder anwesend sind. Der Vorsitzende der Wettkampfjury<br />
gibt seine St<strong>im</strong>me nur bei St<strong>im</strong>mengleichheit ab. Die Entscheidungen<br />
erfolgen durch St<strong>im</strong>mabgabe der einzelnen Mitglieder bezüglich<br />
des zur Diskussion stehenden Falles; eine einfache Mehrheit ist<br />
ausreichend.<br />
3/21 AUSGABE 2002
2.3.5 Aufgaben der Wettkampfjury<br />
Die Aufgaben der Wettkampfjury sind <strong>im</strong> Detail in Anhang B zu diesen<br />
Regeln festgelegt.<br />
2.3.6 Berufungen gegen Entscheidungen der Wettkampfjury<br />
Gegen eine von der Wettkampfjury gefällte Entscheidung bezüglich<br />
Strafen und Disziplinarmaßnahmen kann Berufung eingelegt werden.<br />
Die Berufung muss bei der für die betreffende Veranstaltung zuständigen<br />
Berufungsjury und gemäß der <strong>IBU</strong> Disziplinarregeln eingebracht<br />
werden.<br />
2.4 TECHNISCHE DELEGIERTE (TD)<br />
2.4.1 Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen<br />
TD werden vom TK der <strong>IBU</strong> ernannt und sind offizielle Vertreter der<br />
<strong>IBU</strong>. Die TD sind dafür verantwortlich, dass alle Veranstaltungen<br />
gemäß den <strong>IBU</strong> Regeln vorbereitet und durchgeführt werden. Darüber<br />
hinaus werden die TD als Auskunftsgeber und Berater des Organisationskomitees<br />
tätig. Die Organisationskomitees sind gehalten, den<br />
Weisungen der TD in Übereinst<strong>im</strong>mung mit diesen Regeln zu folgen.<br />
2.4.2 Auswahl der TD<br />
Für OWS und <strong>IBU</strong> Veranstaltungen wählt das TK der <strong>IBU</strong> aus seiner<br />
Mitte oder aus der TD Gruppe die TD, die nicht Angehörige des ausrichtenden<br />
Landes sein dürfen. Dabei werden die TD für die OWS,<br />
WM und Jug/Jun WM sofort nach Vergabe dieser Veranstaltungen<br />
best<strong>im</strong>mt, während die Auswahl der TD für die WC Veranstaltungen<br />
zwei Jahre <strong>im</strong> Voraus erfolgt. Für OWS werden zwei TD ernannt,<br />
wobei einer als Stellvertretender TD fungiert. Bei allen anderen Veranstaltungen<br />
wird ein TD ernannt. TD für KC Veranstaltungen können<br />
vom Organisationskomitee vorgeschlagen werden. Sie können<br />
Angehörige des ausrichtenden Landes sein und sind vom TK zu<br />
bestätigen. Für Veranstaltungen ernannte TD müssen <strong>im</strong> Besitz einer<br />
gültigen TD Lizenz der <strong>IBU</strong> sein.<br />
2.4.2.1 Der TD ist der Vorsitzende der Wettkampfjury bzw. der Jurys bei den<br />
Veranstaltungen, für die er ernannt ist. Bei OWS ist der Stellvertretende<br />
TD Mitglied sowohl der Wettkampfjury der Männer als auch<br />
der Frauen.<br />
2.4.2.2 Im Falle der Abwesenheit des offiziell benannten Vertreters des <strong>IBU</strong><br />
Vorstandes bei einer Veranstaltung wird dessen Aufgabe durch den<br />
TD wahrgenommen.<br />
AUSGABE 2002 3/22<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
2.4.2.3 Der TD hat seine Funktion nur für jeweils die Veranstaltung inne, für<br />
die er ernannt wurde.<br />
2.4.3 Verbindung mit den Ausrichtern und Inspektionen der<br />
Wettkampfstätte<br />
Unmittelbar nach seiner Ernennung muss der TD zum Ausrichter Verbindung<br />
aufnehmen. Der TD muss am Austragungsort die entsprechenden<br />
Inspektionen durchführen und Absprachen mit den Ausrichtern<br />
treffen. Die Inspektionen durch den TD sowie die Besuche an<br />
den Veranstaltungsorten zum Zweck von Absprachen müssen vom TK<br />
der <strong>IBU</strong> genehmigt werden.<br />
2.4.4 Aufgaben und Pflichten der TD<br />
Der TD muss so rechtzeitig am Veranstaltungsort eintreffen, dass er<br />
in der Lage ist, vor Beginn der Veranstaltung alle gemäß diesen<br />
Regeln und den Umständen am Veranstaltungsort geforderten Funktionen,<br />
vor, während und nach der Veranstaltung zu erfüllen. Am<br />
Schluss der Veranstaltung hat der TD eine kritische Beurteilung<br />
bezüglich der Durchführung der Veranstaltung anzustellen. An dieser<br />
Abschlussbesprechung sollten alle Funktionschefs des Organisationskomitees<br />
teilnehmen. Der TD ist verantwortlich für die Anleitung der<br />
IKR, wie auch für deren Wohlergehen während der Veranstaltung.<br />
2.4.4.1 Details der Aufgaben und Pflichten<br />
Die Aufgaben und Pflichten der TD <strong>im</strong> Detail sind in Anhang B zu diesen<br />
Regeln aufgeführt.<br />
2.4.5 Kosten für die TD<br />
Die Ausrichter von <strong>IBU</strong> Veranstaltungen und Wettkämpfen müssen für<br />
den Zeitraum des Einsatzes des TD dessen Kosten für Reise, Unterkunft<br />
und Verpflegung übernehmen und dem TD das in den jeweils<br />
gültigen <strong>IBU</strong> Reisekostenregeln festgesetzte Tagegeld bezahlen.<br />
2.5 INTERNATIONALE KAMPFRICHTER (IKR)<br />
2.5.1 Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen<br />
IKR sind Personen, die vom TK der <strong>IBU</strong> ernannt werden, um bei Veranstaltungen<br />
der <strong>IBU</strong> offizielle Aufgaben zu übernehmen. Sie sind in<br />
Zusammenarbeit mit dem Wettkampfkomitee verantwortlich für die<br />
korrekte Erfüllung der in ihren Tätigkeitsbereich fallenden Aufgaben.<br />
IKR haben darüber hinaus andere Wettkampffunktionäre bei ihren<br />
Tätigkeiten zu lenken, zu beraten und zu unterstützen und einzugreifen,<br />
um gegebenenfalls Fehler zu verhindern.<br />
3/23 AUSGABE 2002
In ihrer Tätigkeit bei einer Veranstaltung unterstehen die IKR dem TD,<br />
dem sie die Erfüllung ihrer Aufgabe melden und an dessen Weisungen<br />
sie gebunden sind.<br />
2.5.2 Auswahl von IKR<br />
Zum Zwecke des Einsatzes bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC Veranstaltungen<br />
und KM werden die IKR vom TK aus einer Gruppe qualifizierter<br />
Kampfrichter ernannt. Für KC Veranstaltungen können die IKR<br />
vom Ausrichter benannt werden.<br />
Als IKR können bei Wettkämpfen nur Personen eingesetzt werden,<br />
die <strong>im</strong> Besitz einer gültigen internationalen <strong>IBU</strong> Kampfrichterlizenz<br />
sind und alle Anforderungen bei Kampfrichterweiterbildungslehrgängen<br />
der <strong>IBU</strong> mit Erfolg erfüllt haben. Um bei einer anderen Nation<br />
als IKR eingesetzt zu werden, muss die betreffende Person mindestens<br />
vier Jahre <strong>im</strong> Besitz einer internationalen Kampfrichterlizenz<br />
sein, jedoch können Ausnahmen durch das TK genehmigt werden.<br />
Bei OWS, WM und Jug/Jun WM dürfen die eingeteilten IKR nicht<br />
der gastgebenden Nation angehören. Bei WC Veranstaltungen müssen<br />
die IKR für Schießstand, Start/Ziel und jener für Materialkontrolle<br />
einem anderen Land als dem Gastgeberland angehören und müssen<br />
Mitglied der TD Gruppe sein.<br />
Bei KM und KC Veranstaltungen dürfen alle IKR aus dem Gastgeberland<br />
kommen.<br />
2.5.2.1 Bei OWS, WM sowie bei der ersten WC Veranstaltung einer Saison<br />
muss der für die Materialkontrolle eingeteilte IKR nach Möglichkeit<br />
ein Mitglied des Material-Subkomitees des TK sein.<br />
2.5.3 Funktionen der IKR bei Wettkämpfen<br />
Bei Wettkämpfen werden IKR in folgenden Funktionsbereichen eingesetzt:<br />
- Start und Ziel;<br />
- Schießstand;<br />
- Laufstrecke;<br />
- Materialkontrolle.<br />
2.5.4 Anzahl von Kampfrichtern bei Veranstaltungen<br />
Für Veranstaltungen werden IKR in folgender Zahl ernannt:<br />
a) OWS 8;<br />
b) WM 4;<br />
c) Jug/Jun WM 4;<br />
AUSGABE 2002 3/24<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
d) WC 4;<br />
e) KM 4;<br />
f) KC 4.<br />
2.5.5 Aufgaben und Pflichten der IKR<br />
Die Aufgaben und Pflichten der IKR sind <strong>im</strong> Detail in Anhang B zu<br />
diesen Regeln aufgelistet.<br />
2.5.6 Kosten für die IKR<br />
Die Ausrichter von Veranstaltungen und Wettkämpfen müssen für den<br />
Zeitraum des Einsatzes der IKR deren Kosten für Reise, Unterkunft<br />
und Verpflegung übernehmen und ihnen das in den jeweils gültigen<br />
<strong>IBU</strong> Reisekostenregeln festgesetzte Tagegeld bezahlen.<br />
3. WETTKAMPFANLAGEN UND<br />
EINRICHTUNGEN<br />
3.1 ALLGEMEINES<br />
Die Wettkampfanlage ist der Bereich, in welchem Biathlonwettkämpfe<br />
und Training durchgeführt werden; er besteht aus dem Stadionbereich<br />
und der Laufstrecke. Im Stadionbereich befinden sich die Bereiche<br />
Start und Ziel, der Schießstand, die Strafrunde, die Staffelwechselzone,<br />
der Skitestbereich, die Wachshütten für die Mannschaften, die<br />
Zuschauerbereiche sowie die erforderlichen Gebäude und Büroräume<br />
des Organisationskomitees und Parkplätze. Der Bereich muss technisch<br />
so beschaffen sein, dass dort alle in diesen Regeln vorgesehenen<br />
Arten von Biathlonwettkämpfen durchgeführt werden können<br />
und er muss für die Zuschauer die besten Beobachtungsmöglichkeiten<br />
bieten sowie alle Erfordernisse für Fernsehübertragungen erfüllen.<br />
Wettkampfanlagen, die für die Ausrichtung von OWS, WM, Jug/Jun<br />
WM und WC vorgesehen sind, müssen <strong>im</strong> Besitz einer für die entsprechende<br />
Veranstaltung gültigen Lizenz der <strong>IBU</strong> sein.<br />
3.1.1 Allgemeine Anforderungen<br />
Die Bereiche Start und Ziel, Schießstand, Strafrunde und Wechselzone<br />
werden nahe beisammen <strong>im</strong> ebenen Gelände so angelegt, dass<br />
die Mehrzahl der Zuschauer die Wettkampfaktivitäten gut mitverfolgen<br />
kann. Diese Zonen und kritische Bereiche der Strecke sind mit<br />
Zäunen so abzusichern, dass die Wettkämpfer nicht behindert werden,<br />
nicht falsch laufen können und dass Unbefugte keinen Zutritt<br />
dazu haben. Jedoch müssen Höhe und Umfang der Abzäunung so<br />
3/25 AUSGABE 2002
klein wie möglich gehalten sein, dass dadurch eine Störung der Fernsehübertragung<br />
vermieden wird. Für Wettkämpfer und Wettkampffunktionäre<br />
muss genügend Bewegungsfreiheit vorhanden sein,<br />
damit sie ihre geforderten Tätigkeiten verrichten können, ebenso für<br />
Mannschaftsbetreuungsstab, Presse, Fotografen und Zuschauer. Für<br />
die Kamerateams der Fernsehanstalten und ihre Übertragungseinrichtungen<br />
muss ausreichend Platz vorhanden sein, so dass der Wettkampf<br />
durch die Übertragung nicht gestört wird.<br />
Beispiele, wie Wettkampfanlagen angelegt werden können, sind <strong>im</strong><br />
Leitfaden für Organisationskomitees enthalten.<br />
3.1.1.1 Max<strong>im</strong>ale Entfernung<br />
Die Wettkampfanlage darf von den Unterkünften der Mannschaften<br />
nicht weiter als 30 km oder 30 Minuten Fahrt entfernt sein, es sei<br />
denn, der Vorstand der <strong>IBU</strong> hätte einer anderen Lösung zugest<strong>im</strong>mt.<br />
3.1.1.2 Wettkampfbüro<br />
Im Stadionbereich oder in dessen Nähe ist ein Wettkampfbüro oder<br />
eine Außenstelle einzurichten. Dieses Büro ist ab dem Ankunftstag<br />
während der gesamten Veranstaltung zu den normalen Öffnungszeiten<br />
geöffnet und dient als offizielle Verbindungsstelle zwischen den<br />
Mannschaften und dem Organisationskomitee. In diesem Büro<br />
müssen die Mannschaften Meldungen für den Wettkampf abgeben<br />
und Informationen über die Veranstaltung und die Wettkämpfe einholen<br />
können. In dem Büro ist für jede teilnehmende Mannschaft ein<br />
Verteilerfach einzurichten.<br />
3.1.1.3 Elektronische Anzeigetafel<br />
Bei OWS und WM sowie Jug/Jun WM und WC muss an einer vom<br />
TD benannten Stelle <strong>im</strong> Stadion eine elektronische Anzeigetafel mit<br />
mindestens 8 Zeilen aufgestellt werden.<br />
3.1.2 Künstliche Beleuchtung<br />
<strong>IBU</strong> Wettkämpfe dürfen unter künstlichem Licht durchgeführt werden,<br />
wenn dies vom Vorstand oder dem TK <strong>im</strong> Rahmen des Programms<br />
genehmigt wurde oder dies aufgrund einer Ausnahmeentscheidung<br />
des TD oder der Wettkampfjury vor Ort als unter Veranstaltungsbedingungen<br />
notwendig beschlossen wurde.<br />
In jedem Fall müssen die künstlichen Lichtverhältnisse folgende<br />
Bedingungen erfüllen:<br />
- sie müssen für alle Wettkämpfer gleich sein;<br />
AUSGABE 2002 3/26<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
- durch das künstliche Licht darf keinerlei Gefährdung für irgendjemanden<br />
ausgehen;<br />
- <strong>im</strong> Falle einer Fernsehproduktion müssen die Lichtverhältnisse den<br />
Anforderungen des Fernsehens entsprechen.<br />
3.2 STARTBEREICHE<br />
3.2.1 Allgemeines<br />
Der Startbereich muss für alle Wettkämpfe eben sein, einen gut<br />
gewalzten und gut präparierten Schneebelag aufweisen und für die<br />
Zuschauer einsehbar sein. Die Startlinie muss rechtwinklig zur Laufrichtung<br />
angelegt und durch eine <strong>im</strong> Schnee eingelassene rote Linie<br />
markiert sein. Der Bereich muss mit Zäunen gut abgesichert und so<br />
beschaffen sein, dass er den Verkehrsfluss von Wettkämpfern, Mannschaftsbetreuerstab<br />
und Funktionären ohne Probleme aufnehmen<br />
kann. Unmittelbar vor der Startzone muss ein Aufwärmbereich angelegt<br />
werden, der es den Wettkämpfern ermöglicht, sich vor dem Start<br />
nochmals endgültig aufzuwärmen. Er muss genügend Raum für die<br />
Ablage der Aufwärmkleidung sowie Platz für eine ausreichende Anzahl<br />
von Gewehrständern bieten. Die Weisungen hierzu erteilt der TD.<br />
3.2.2 Startbereiche für den Einzel- und Sprintwettkampf<br />
Der Startbereich für Einzel- und Sprintwettkämpfe muss ca. 8 - 10 m<br />
lang und mindestens 4 m breit sein. Er muss vom Aufwärmbereich<br />
durch einen Zaun getrennt sein, der eine Öffnung aufweist, die es<br />
ermöglicht, den Zutritt zu dem Raum zu kontrollieren.<br />
3.2.3 Startbereich für den Verfolgungswettkampf<br />
Der Startbereich für den Verfolgungswettkampf muss mindestens drei<br />
Startkorridore aufweisen. Die genaue Anzahl der Korridore wird durch<br />
die Anzahl der gleichzeitig erfolgenden Starts best<strong>im</strong>mt – bei vier<br />
Starts in der gleichen Sekunde werden 4 Startkorridore benötigt usw.<br />
Die Startkorridore müssen 1,5 - 2 m breit und lang genug sein, um<br />
die erforderliche Anzahl der Wettkämpfer aufnehmen zu können. Das<br />
gemeinsame Ende der Startkorridore muss durch eine quer dazu verlaufende<br />
Linie <strong>im</strong> Schnee markiert werden. Die Korridore müssen<br />
unmittelbar nebeneinander verlaufen und durch Zäune abgetrennt<br />
werden. Für den Fall eines verspäteten Starts muss ein gesonderter<br />
Korridor geschaffen werden, der Zugang zur Startlinie bietet. Dieser<br />
Korridor muss durch einen mit einer auf die Wettkampfzeit synchronisierten<br />
Stoppuhr ausgestatteten Startrichter kontrolliert werden.<br />
3/27 AUSGABE 2002
3.2.3.1 Starttafeln für den Verfolgungswettkampf<br />
Vor den jeweiligen Startlinien müssen gesonderte Tafeln aufgestellt<br />
werden, auf denen die Startnummern und Startzeiten für jeden Wettkämpfer<br />
und Funktionär in großen Ziffern gut lesbar sind.<br />
3.2.4 Startbereich für den Staffel-, Sprint in Gruppenstartund<br />
Massenstartwettkampf<br />
Der Startbereich muss so angelegt sein, dass alle Wettkämpfer bis<br />
zum Erreichen der gemeinsamen Laufstrecke eine gleichlange Strecke<br />
zurücklegen. Dafür sind auf einer Länge von mindestens 50 m von<br />
der Startlinie mindestens 8 gerade und parallel verlaufende Spuren<br />
in einem Abstand von 1,5 bis 2 m, (gemessen von Mitte zu Mitte),<br />
anzulegen. Die Zahl der anzulegenden Startspuren hängt ab von<br />
dem verfügbaren Raum und der Zahl der gemeldeten Staffeln; dabei<br />
ist anzustreben, möglichst wenig Startreihen vorzusehen. Gibt es mehr<br />
als eine Startreihe, muss der Abstand zwischen den Reihen 2,5 m<br />
betragen. Das Ende der parallel zueinander verlaufenden Spuren<br />
muss eindeutig gekennzeichnet sein.<br />
Nach den Startspuren muss auf weiteren 50 m eine gerade, ebene<br />
und gut präparierte Strecke ohne Laufspuren vorhanden sein, die<br />
dann allmählich in die Wettkampfspur mündet.<br />
3.2.4.1 Nummerntafeln für die Startbahnen bei Staffel-, Sprint<br />
in Gruppen- und Massenstartwettkampf<br />
Die Startspuren müssen mit den Nummern der Spuren gekennzeichnet<br />
sein. Es muss die gleiche Anzahl von Nummerntafeln vorhanden<br />
sein, wie Mannschaften für den Wettkampf gemeldet sind. Die Nummerntafeln<br />
sind jeweils links von der Startspur anzubringen, wobei<br />
die Nummer sowohl auf der Vorder-, als auch auf der Rückseite der<br />
Tafeln lesbar sein muss. Die Nummern auf den Tafeln müssen mindestens<br />
20 cm hoch und für die Wettkämpfer und das Fernsehen gut<br />
sichtbar sein.<br />
3.2.5 Streckeninformationstafeln<br />
Im Startbereich muss eine Tafel aufgestellt werden, auf der der<br />
Streckenplan der Laufstrecke ersichtlich ist. Aus einer an der Startlinie<br />
aufgestellten Tafel muss ersichtlich sein, in welcher Reihenfolge die<br />
farblich gekennzeichneten Strecken <strong>im</strong> Wettkampf zu laufen sind.<br />
3.2.6 Startuhr<br />
Im Startbereich für Einzel- und Sprintwettkämpfe muss eine Startuhr<br />
so aufgestellt werden, dass sie von der Startlinie aus gut ablesbar<br />
AUSGABE 2002 3/28<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
ist. Uhrzeiger und Startsignal müssen synchron laufen. Bei Verfolgungswettkämpfen<br />
muss für jeden Startkorridor eine Startuhr vorhanden<br />
sein. Darüber hinaus muss <strong>im</strong> oder in der Nähe des Startbereichs<br />
eine Uhr vorhanden sein, auf der der sich in diesem Bereich<br />
aufhaltende Wettkämpfer die genaue Tageszeit gut ablesen können.<br />
3.2.7 Ausrüstungskontrolle am Start<br />
Der Platz für die Ausrüstungskontrolle muss in unmittelbarer Nähe<br />
des Starts eingerichtet werden. Er muss so angelegt und eingerichtet<br />
sein, dass die Wettkämpfer dort reibungslos, ordentlich und rechtzeitig<br />
die Kontrolleinrichtungen zum Start passieren können.<br />
Die Kontrollstation muss mit Tischen und allem für die Durchführung<br />
der Kontrolle erforderlichen Gerät und Material ausgestattet sein.<br />
3.3 LAUFSTRECKE UND DAZUGEHÖRIGE TEILE<br />
3.3.1 Allgemeines<br />
Die Laufstrecke ist das Skistreckennetz, das für den Wettkampf<br />
genutzt wird. Sie muss aus ständig wechselnden Abschnitten ebener,<br />
ansteigender und abfallender Teile bestehen. Extrem lange und<br />
schwierige Anstiege, gefährliche Abfahrten und monotone flache<br />
Streckenteile sowie Anstiege, die nur <strong>im</strong> seitlichen Treppenschritt<br />
bewältigt werden können, sind verboten. Richtungsänderungen dürfen<br />
nicht so häufig aufeinander folgen, dass der Laufrhythmus eines<br />
Wettkämpfers empfindlich gestört wird. Detaillierte Streckenspezifikationen<br />
sind in Tabelle 1 unter 1.3.7 enthalten.<br />
3.3.1.1. TV Zonen<br />
In Absprache mit dem TD und den zuständigen Vertretern des Fernsehens<br />
werden für die Fernsehübertragung des Wettkampfs TV Zonen<br />
eingerichtet. Der Hauptzweck dieser TV Zonen ist es, die bestmögliche<br />
Übertragung der Veranstaltung sicherzustellen und eine Störung<br />
des Fernsehbildes durch nicht am Wettkampf beteiligte Personen zu<br />
verhindern.<br />
3.3.2 Höhenlage, Breite, Länge<br />
Der höchste Punkt der Laufstrecke darf nicht über 1800 m NN liegen,<br />
es sei denn, der Vorstand der <strong>IBU</strong>, das TK oder der TD hätten<br />
einer Ausnahme aufgrund notwendiger Umstände zugest<strong>im</strong>mt. Bei<br />
OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen muss die Schneefläche<br />
der Strecke auf einer Breite von mindestens 6 m präpariert<br />
werden. An manchen Stellen wie schwierigen Anstiegen muss die<br />
3/29 AUSGABE 2002
Strecke auch breiter sein. Falls engere Streckenteile wie Brücken<br />
oder Engstellen in den Anstiegen unvermeidbar sind, dürfen diese<br />
Engstellen nicht enger als 4 m oder nicht länger als 50 m sein. Die<br />
tatsächliche Länge der Gesamtstrecke darf die für den Wettkampf<br />
vorgeschriebene Streckenlänge um nicht mehr als 5 % über- oder<br />
unterschreiten.<br />
3.3.3 Benutzung von Streckenteilen<br />
In einem Wettkampf dürfen Streckenteile mehrmals benutzt werden,<br />
vorausgesetzt, sie sind mindestens 6 m breit. Streckenteile, die eine<br />
geringere Breite als 6 m aufweisen, sollten während eines Wettkampfes<br />
nicht mehr als zwe<strong>im</strong>al benutzt werden. Um die Nutzung<br />
der Strecken flexibel zu gestalten, sollten mindestens zwei getrennte<br />
Streckenschleifen vorhanden sein.<br />
3.3.4 Anlegen von Spuren<br />
Falls es die Umstände des Wettkampfes erfordern, ist auf Weisung<br />
des TD der <strong>IBU</strong> auf der linken oder rechten Seite der Strecke eine<br />
Spur anzulegen. Falls erforderlich, werden auf Weisung des TD auch<br />
Abfahrten mit einer Spur versehen. An Stellen, wo sie die Wettkämpfer<br />
gefährden oder behindern können, dürfen keine Spuren vorhanden<br />
sein. Tiefe und Breite der Spuren müssen so beschaffen sein,<br />
dass dort alle normalen Laufschuhe und Bindungsarten ohne seitliche<br />
Reibung verwendet werden können.<br />
3.3.5 Sicherheit<br />
Die Wettkämpfer müssen die Abfahrten ohne übermäßiges Unfallrisiko<br />
mit voller Geschwindigkeit befahren können. Bei der Bewertung des<br />
Risikos muss von Verhältnissen ausgegangen werden, unter denen<br />
die Spuren extrem schnell werden.<br />
3.3.6 Streckenpräparierung<br />
Die Streckenteile müssen möglichst eben und fest gewalzt sein und<br />
dürfen nicht künstlich vereist werden. Kurven in Abfahrten müssen<br />
notfalls künstlich überhöht werden. Alle Arten von Behinderungen<br />
und Hindernissen wie Baumstümpfe, Äste, Steine und Erde müssen<br />
aus der Strecke entfernt werden. Überhängende oder in die Strecke<br />
hineinragende Äste und Zweige müssen so gestutzt werden, dass sie<br />
die Wettkämpfer nicht behindern oder gefährden.<br />
3.3.7 Markierung<br />
Die Streckenteile müssen so eindeutig markiert und definiert werden,<br />
AUSGABE 2002 3/30<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
dass der Wettkämpfer nie Zweifel haben kann, wie die Strecke verläuft.<br />
Das gilt insbesondere für Abfahrten und andere kritische Stellen.<br />
Dort sind besondere Markierungen anzubringen.<br />
100 m vor der Ziellinie muss eine Tafel mit der Aufschrift "Ziel 100 m"<br />
angebracht werden.<br />
3.3.7.1 Farben für die Reihenfolge der Strecken<br />
Die Reihenfolge der Streckenteile muss einheitlich auf der rechten<br />
Seite in Laufrichtung mit farbigen Tafeln angezeigt werden. Die erste<br />
Strecke ist rot, die zweite grün, die dritte gelb, die vierte blau und<br />
die fünfte braun zu kennzeichnen. Werden Streckenteile mehrmals<br />
verwendet, dann müssen die farblichen Kennzeichnungen in der zu<br />
laufenden Reihenfolge von links nach rechts oder von oben nach<br />
unten angebracht werden. Abzweigungen sind unmissverständlich in<br />
den Streckenfarben zu kennzeichnen. Wird während eines Wettkampfes<br />
nur eine Streckenschleife benutzt, so ist diese rot zu kennzeichnen.<br />
3.3.8 Abzäunung<br />
Alle Streckenteile, die nicht <strong>im</strong> Wettkampf benutzt werden, müssen<br />
abgezäunt oder anderweitig unzugänglich gemacht werden.<br />
Streckenteile, die aneinander vorbei führen, müssen so durch Zäune<br />
getrennt werden, dass es ausgeschlossen ist, dass Wettkämpfer eine<br />
falsche Spur benutzen.<br />
3.3.9 Vorläufer<br />
Unmittelbar vor dem Start des Wettkampfes muss die gesamte<br />
Strecke vor dem Start des ersten Wettkämpfers von mindestens<br />
10 Vorläufern durchlaufen werden, die nicht am Wettkampf teilnehmen.<br />
Diese Vorläufer haben die Aufgabe, dort wo nötig, die Strecke<br />
nochmals auszuräumen und, erforderlichenfalls, Markierungen zu<br />
korrigieren.<br />
3.3.10 Streckenbeschreibungen für die jeweiligen Wettkämpfe<br />
Tabelle 1 zeigt unter 1.3.7 die geforderten technischen Streckenbeschreibungen<br />
für die jeweiligen Wettkämpfe.<br />
3.3.11 Staffelwechselzone<br />
Bei Staffelwettkämpfen muss am Ende eines geraden Streckenabschnitts<br />
eine 30 m lange und 8 m breite, gut markierte Wechselzone<br />
angelegt werden, die so beschaffen ist, dass die dort ankommenden<br />
Wettkämpfer mit kontrollierter Geschwindigkeit einlaufen können.<br />
3/31 AUSGABE 2002
Die letzten 50 m der Laufstrecke vor dieser Zone müssen mindestens<br />
8 m breit sein. Die Wechselzone muss an der Zeitnahmelinie beginnen.<br />
Anfang und Ende dieser Zone sind mit einer roten Linie <strong>im</strong><br />
Schnee zu markieren, am Beginn der Zone ist eine Hinweistafel<br />
"Wechselzone” aufzustellen. Die Zone ist auf beiden Seiten durch<br />
einen Zaun abzugrenzen. Der Zaun ist mit einem Tor zu versehen,<br />
das einen kontrollierten Zugang der startenden Wettkämpfer ermöglicht.<br />
3.3.11.1 Die letzten 50 m der Strecke vor der Wechselzone müssen gerade<br />
verlaufen. Die Wechselzone darf nur von eintreffenden und abgehenden<br />
Wettkämpfern, sowie den für die Wechselzone zuständigen<br />
Funktionären betreten werden. 100 m vor der Wechselzone ist eine<br />
Hinweistafel mit der Aufschrift "100 m" aufzustellen.<br />
3.3.12 Strafrunde<br />
Für die Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe<br />
muss unmittelbar anschließend an den Schießstand eine Strafrunde<br />
angelegt werden; dabei darf die auf Ski zurückzulegende Entfernung<br />
zwischen dem rechten Rand des Schießstands und dem Eingang zur<br />
Strafrunde nicht mehr betragen als 60 m. Die Strafrunde muss eine<br />
ovale Beschaffenheit haben, 5 m breit und 150 m (+/- 5m) lang<br />
sein, gemessen auf der Innenseite der Schleife. Die Strafrunde ist mit<br />
V-Borden abzugrenzen, die so eng zueinander angebracht werden<br />
müssen, dass der Ein- und Ausgang nicht verwechselt werden können.<br />
3.3.12.1 Die Strafrunde muss in einem ebenen Bereich so angelegt werden,<br />
dass die Wettkämpfer, wenn sie in die Strafrunde gehen müssen,<br />
zwischen der Laufstrecke und der Strafrunde keine zusätzliche Entfernung<br />
zurückzulegen haben.<br />
3.3.13 Skitestbereich<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen muss <strong>im</strong> Stadion<br />
oder in Stadionnähe ein leicht abfallendes Gelände als Skitestbereich<br />
eingerichtet werden, der groß genug ist, dass alle teilnehmenden<br />
Mannschaften darin Platz finden und genügend Raum für<br />
den Anstieg vorhanden ist. Der abfallende Gleitbereich muss eine<br />
Neigung von 8 bis 12° Neigung aufweisen und mindestens 30 m<br />
lang sein. Der Testbereich muss in der gleichen Art und Weise präpariert<br />
werden wie die Wettkampfstrecke. In dem Skitestbereich muss<br />
auf einer Informationstafel die Luft- und Schneetemperatur am höch-<br />
AUSGABE 2002 3/32<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
sten und tiefsten Punkt des Streckenprofils angezeigt werden. Diese<br />
Information ist drei, zwei und eine Stunde vor dem Start des ersten<br />
Wettkämpfers, und danach alle 30 Minuten, bis zum Start des letzten<br />
Wettkämpfers zu aktualisieren.<br />
3.3.14 Warmlaufstrecke<br />
Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen muss in nächster Nähe des<br />
Stadions eine gesonderte Strecke vorhanden sein, die von den Mannschaftshütten<br />
aus gut zugänglich ist und auf der sich die Wettkämpfer<br />
aufwärmen können. Die Strecke sollte ca. 600 m lang sein und<br />
muss genauso präpariert sein wie die Wettkampfstrecke, darf aber<br />
nicht Teil der Wettkampfstrecke sein. Eine solche Warmlaufstrecke<br />
sollte auch für alle anderen Veranstaltungen bereitgestellt werden.<br />
3.4 SCHIESSSTAND<br />
3.4.1 Allgemeines<br />
Der Schießstand ist der Bereich, in welchem bei einem Biathlonwettkampf<br />
das Schießen stattfindet. Der Schießstand muss <strong>im</strong> zentralen<br />
Bereich des Stadions angelegt sein. Sowohl die Ziele als auch die<br />
Schießrampe müssen für den größten Teil der Zuschauer einsehbar<br />
sein. Der Schießstand muss in einem flachen, ebenen Gelände angelegt<br />
und seitlich und hinter den Zielen mit adäquaten Sicherheitswällen<br />
umgeben sein. Der Schießstand muss, hinsichtlich Laufstrecken, Stadion<br />
und Umgebung, so eingebaut und konfiguriert sein, dass die Sicherheit<br />
an vorderster Stelle steht. Zur Verbesserung der Lichtverhältnisse<br />
während der Wettkämpfe sollte die Schussrichtung generell nach Norden<br />
weisen. Sicherheitswände, die die Sicht der Zuschauer oder des<br />
Fernsehens auf den Wettkampf behindern, sollten möglichst vermieden<br />
werden.<br />
3.4.1.1 Be<strong>im</strong> Bau des Schießstands sind alle örtlich geltenden<br />
Gesetze zu beachten.<br />
3.4.2 Beschreibungen und Gestaltung<br />
3.4.2.1 Schussentfernung<br />
Die Entfernung zwischen der Vorderkante der Schießrampe und der<br />
Reihe der Wettkampfscheiben muss 50 m (+/- 1 m) betragen.<br />
3.4.2.2 Liegend- und Stehendschießen<br />
In Schussrichtung blickend ist die rechte Hälfte des Schießstands für<br />
das Liegendschießen und die linke Hälfte für das Stehendschießen<br />
3/33 AUSGABE 2002
vorzusehen. Die Unterteilung muss den Wettkämpfern mit Hilfe von<br />
Hinweistafeln unmissverständlich angezeigt werden. Eine Ausnahme<br />
von der Unterteilung in einen rechten und linken Teil erfolgt bei den<br />
Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfen, bei denen die<br />
Wettkämpfer auf allen Schießbahnen sowohl das Liegend- wie auch<br />
das Stehendschießen durchführen.<br />
3.4.2.3 Eingang und Ausgang<br />
Sowohl be<strong>im</strong> Training als auch <strong>im</strong> Wettkampf müssen die Wettkämpfer<br />
von links in den Schießstand einlaufen und ihn auf der rechten<br />
Seite verlassen.<br />
3.4.2.4 Ebenen<br />
Die Schießrampe muss sich möglichst auf der gleichen Ebene befinden<br />
wie der Bereich, auf dem die Wettkampfscheiben aufgestellt<br />
sind. Sowohl die Schießrampe als auch der Bereich der Wettkampfscheiben<br />
muss mindestens 30 cm höher liegen als das dazwischen<br />
liegende Gelände; bzw. noch höher, wenn dies die örtlichen Schneeverhältnisse<br />
erfordern.<br />
3.4.2.5 Abmessungen der Bereiche<br />
Im rückwärtigen Teil des Schießstandes muss ein abgezäunter<br />
Bereich angelegt werden, 10 bis 12 m breit, (Schießrampe),<br />
gemessen nach rückwärts ab der Schusslinie, der sich über den<br />
gesamten rückwärtigen Teil des Schießstands erstreckt. Der Zutritt zu<br />
diesem Bereich ist den Wettkämpfern, Funktionären und Mitgliedern<br />
der Jurys vorbehalten. Mit Genehmigung durch den TD kann jedoch<br />
auch anderen Personen, wie Kamerateams von Fernsehanstalten,<br />
Zutritt zu diesem Bereich gewährt werden. Unmittelbar hinter diesem<br />
Bereich muss ein zweites abgezäuntes Areal mit einer Breite von<br />
mindestens 2 m vorhanden sein, in welchem sich je Mannschaft drei<br />
Betreuer aufhalten können. Dieser Bereich muss so angelegt sein,<br />
dass er den Mitgliedern des Mannschaftsbetreuungsstabes eine gute<br />
Sicht auf die Scheiben und den Bereich der Schießrampe bietet. Hinter<br />
der Betreuerzone muss eine sich über die gesamte Breite des<br />
Schießstandes erstreckende Zone von 1,5 m Tiefe angelegt werden,<br />
die für die Vertreter der Medien reserviert ist.<br />
3.4.3 Die Schießrampe<br />
Die Schießrampe ist der Bereich <strong>im</strong> rückwärtigen Teil des Schießstands,<br />
von wo aus die Wettkämpfer liegend oder stehend schießen.<br />
AUSGABE 2002 3/34<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
Die Rampe muss völlig mit Schnee bedeckt sein, der gleichmäßig<br />
aufgebracht, fest und glatt gewalzt, aber nicht eisig ist. Der gesamte<br />
von den Wettkämpfern während des Wettkampfs genutzte Teil muss<br />
eben sein.<br />
3.4.3.1 Schießbahnen<br />
Die Schießrampe ist in Schießbahnen unterteilt, auf denen jeweils<br />
ein Wettkämpfer schießt. Jede Schießbahn muss mindestens 2,7 m<br />
breit sein, aber nicht breiter als 3 m (ideal wäre eine Breite von<br />
2,75 m). Die Schießbahnbreite ist auf beiden Seiten auf der Schießrampe<br />
ab der Vorderkante 1,5 m nach hinten mittels eines <strong>im</strong><br />
Schnee 2 cm tief eingelassenen roten Bretts zu markieren. Nach vorne<br />
von der Rampe zu den Scheiben müssen beide Seiten einer<br />
Schießbahn mit T-Pfosten in abwechselnden Farben mit den Scheiben<br />
übereinst<strong>im</strong>mend markiert sein, die die Bahnen eindeutig trennen,<br />
auf das Schießen aber nicht störend wirken. Zwischen den äußeren<br />
Begrenzungen der beiden äußersten Schießbahnen links und rechts<br />
des Schießstandes und den dort angrenzenden Sicherheitswällen,<br />
muss ein Abstand von 3 m vorhanden sein. Dieser Abstand muss von<br />
der Rampe bis nach vorne zu den Scheiben eingehalten werden.<br />
3.4.3.2 Schießmatten<br />
Sowohl für das Liegend- als auch für das Stehendschießen müssen<br />
<strong>im</strong> vorderen Teil der Schießrampe einer jeden Schießbahn Matten<br />
ausgelegt werden. Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen müssen<br />
diese Matten eine Seitenlänge von 200 x 150 cm und eine Stärke<br />
von 1 - 2 cm aufweisen. Die Matten müssen aus Kunststoff- oder<br />
Naturfasern hergestellt sein und eine raue, rutschfeste Oberfläche<br />
haben. Bei allen anderen Veranstaltungen ist eine Größe von<br />
150 x 150 cm ausreichend.<br />
3.4.4 Wettkampfscheiben<br />
Es gibt zwei Hauptarten von Scheiben, die <strong>im</strong> Biathlon sowohl für<br />
das Training als auch für Wettkämpfe verwendet werden, nämlich<br />
Metall- und Kartonscheiben. Für den Wettkampf werden nur Metallscheiben<br />
verwendet, für das Anschießen der Gewehre dagegen sind<br />
nur Kartonscheiben zu verwenden. Für Trainingszwecke dürfen<br />
sowohl Metallscheiben als auch Kartonscheiben verwendet werden.<br />
Für Wettkämpfe der <strong>IBU</strong> sind nur Wettkampfscheiben zulässig, die<br />
dem Materialkatalog der <strong>IBU</strong> (Anhang A) entsprechen.<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen muss der<br />
3/35 AUSGABE 2002
Schießstand mindestens 30 Schießbahnen und Wettkampfscheiben<br />
aufweisen. Bei OWS und WM dürfen nur Scheibensysteme eingesetzt<br />
werden, die über eine Umschaltvorrichtung mit Fernbedienung<br />
verfügen (kein Umschalten mittels Seilzuges).<br />
3.4.4.1 Bei einem Wettkampf muss für alle Wettkämpfer der gleiche Typ von<br />
Wettkampfscheiben verwendet werden. Bei Staffelwettkämpfen muss<br />
für jede Mannschaft eine eigene Wettkampfscheibe vorhanden sein.<br />
3.4.4.2 Instandhaltung der Wettkampfscheiben<br />
Die Scheiben müssen gemäß den Weisungen des Herstellers instandgehalten,<br />
eingestellt und justiert werden.<br />
3.4.4.3 Anordnung der Wettkampfscheiben<br />
Die Scheiben müssen parallel zur Vorderkante der Schießrampe in<br />
einer geraden ebenen Linie angeordnet sein. Sie müssen in allen<br />
Richtungen in der Waage sein. Die Scheiben müssen so platziert werden,<br />
dass sich die mittlere Zielmarke der Scheibe in der Mitte der<br />
Schießbahn befindet. Die Scheiben dürfen seitwärts um nicht mehr<br />
als 1 % vom rechten Winkel ihrer Schießbahnen abweichen. Die<br />
Scheibenmitte muss 80 bis 100 cm höher liegen als die Oberfläche<br />
der Schießrampe.<br />
3.4.4.4 Scheibenhintergrund<br />
Der Scheibenhintergrund muss vom Boden bis 1 m oberhalb der<br />
Oberkante der Scheibe weiß sein.<br />
3.4.5 Nummerierung und Markierungen<br />
Die Schießbahnen und die dazugehörigen Wettkampfscheiben müssen<br />
mit gut sichtbaren jeweils identischen Nummern versehen sein,<br />
wobei die Nummerierung auf der rechten Seite mit 1 beginnt. Bei<br />
OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen müssen die<br />
Schießbahnen an der Vorderkante der Schießrampe jeweils auf der<br />
linken und rechten Seite nummeriert sein. Die Nummern müssen auf<br />
der Schießrampe so angebracht sein, dass die schießenden Athleten<br />
davon nicht gegenüber dem Aufnahmeteam des Fernsehens verdeckt<br />
werden. Sie müssen 20 cm hoch sein und die Linien der Nummern<br />
3 cm breit und auf einem 1 cm dicken Pfosten angebracht sein, der<br />
gemessen von der Schneeoberfläche bis zur Unterseite der Nummerntafel<br />
eine Höhe von 40 cm aufweist. Die auf den Wettkampfscheiben<br />
angebrachten Nummern sind 40 cm hoch mit einer Schriftbreite<br />
von 4 cm, die Nummern müssen unmittelbar über den Scheiben<br />
montiert sein.<br />
AUSGABE 2002 3/36<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
Die Ziele und Schießbahnnummern müssen farblich abwechselnd<br />
gehalten sein – schwarz auf gelb und gelb auf schwarz, beginnend<br />
mit Nummer 1 auf schwarz auf gelb.<br />
3.4.5.1 Markierungen be<strong>im</strong> Eingang und Ausgang<br />
Am Eingang und Ausgang zum Schießstand müssen 10 m von der<br />
linken und der rechten Schießbahn nach außen eindeutige Markierungen<br />
angebracht werden. Diese Markierungen kennzeichnen die äußere<br />
Begrenzung des Schießstandbereiches, innerhalb dessen keine Informationen<br />
gegeben werden dürfen.<br />
3.4.6 Windfahnen<br />
Bei Wettkämpfen und für das Offizielle Training sind seitlich jeder<br />
dritten Schießbahn, beginnend auf der rechten Seite der Bahn 1,5 m<br />
vorwärts der Schießrampe und 20 m vor den Wettkampfscheiben<br />
Windfahnen anzubringen. Die Windfahnen müssen so angebracht<br />
werden, dass sich die Fahne auf der gleichen Ebene befindet wie die<br />
Unterkante der Wettkampfscheiben und dass die Fahne die direkte<br />
Sicht zu den Scheiben nicht verdecken kann.<br />
3.4.7 Schale für Reservepatronen<br />
Bei jeder Schießbahn muss eine Schale für die Reservepatronen in<br />
einer Höhe von 1 m über dem Boden angebracht sein. Die Schalen<br />
müssen innen am Boden abgerundet sein, um so das Aufnehmen der<br />
Reservepatronen zu erleichtern.<br />
3.4.8 Gewehrständer für Reservegewehre<br />
An einem geeigneten Ort vorwärts des Betreuerbereiches des Schießstandes<br />
müssen während der Wettkämpfe für jede teilnehmende<br />
Mannschaft Gewehrständer für 2 Reservegewehre aufgestellt werden;<br />
für das Training ist eine angemessene Anzahl dieser Ständer vorzusehen.<br />
Die Gewehrständer müssen gut sichtbar mit den Namen der teilnehmenden<br />
Nationen oder Mannschaften beschriftet werden. Diese<br />
Gewehrständer dürfen von den Mannschaften während des Wettkampfes<br />
sowie während des Trainings und Anschießens benutzt werden.<br />
3.4.9 Videokameras auf dem Schießplatz<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen müssen auf<br />
dem Schießstand in ausreichender Anzahl Videokameras so aufgestellt<br />
werden, dass damit alle Aktionen aller Wettkämpfer auf dem<br />
Schießstand aufgezeichnet werden können.<br />
3/37 AUSGABE 2002
3.5 ZIELBEREICH<br />
3.5.1 Allgemeines<br />
Der Zielbereich beginnt auf der Wettkampfstrecke an der Ziellinie und<br />
endet be<strong>im</strong> Anfang der Zone der Ausrüstungskontrolle <strong>im</strong> Zielraum.<br />
Dieser Bereich muss mindestens 30 m lang und 8 m breit sein. Die<br />
letzten 50 m der Strecke bis zur Ziellinie müssen gerade verlaufen<br />
und eine Breite von 8 m aufweisen. Im Zielbereich dürfen sich nur<br />
Funktionäre, in das Ziel einlaufende Wettkämpfer sowie speziell autorisiertes<br />
TV-Personal unter der Kontrolle des IKR Start/Ziel aufhalten.<br />
3.5.1.1 Die Ziellinie ist rechtwinklig zu der einmündenden Wettkampfstrecke<br />
durch eine rote <strong>im</strong> Schnee eingelassene Linie zu kennzeichnen.<br />
3.5.2 Materialkontrolle <strong>im</strong> Ziel<br />
Die Materialkontrollstelle <strong>im</strong> Ziel muss so eingerichtet sein, dass die<br />
<strong>im</strong> Ziel eintreffenden Wettkämpfer dorthin automatisch und unter<br />
Kontrolle hingelangen und die Kontrolle passieren können. Dies ist<br />
besonders bei den Staffelwettkämpfen wichtig, damit die ins Ziel einlaufenden<br />
Wettkämpfer in der Staffelwechselzone am Auslauf dieser<br />
Zone keine Störung verursachen. Die Umzäunung des Zielbereichs muss<br />
so aufgestellt werden, dass die Wettkämpfer automatisch durch die<br />
Zielkontrollstelle geschleust werden und diese nicht umgehen können.<br />
3.5.3 Bereich der Medien<br />
Angrenzend an den Zielbereich ist ein abgezäunter Raum (Gemischter<br />
Bereich) zu schaffen für die Vertreter der Fernsehanstalten sowie<br />
für Journalisten und Fotografen, um diesen einen engen Kontakt mit<br />
den Wettkämpfern für <strong>Int</strong>erviews sowie für Fotoaufnahmen nach<br />
dem Zieleinlauf zu ermöglichen.<br />
3.5.4 Erfrischungsstelle<br />
Hinter dem Zielbereich muss in Absprache mit dem TD eine Erfrischungsstelle<br />
eingerichtet werden, an welcher für die ins Ziel kommenden<br />
Wettkämpfer Getränke, Papiertaschentücher und weitere<br />
notwendige Dienste bereitstehen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine<br />
der dort gereichten Getränke oder Speisen mit unzulässigen Substanzen<br />
versetzt werden konnten.<br />
3.5.5 Unterstand für Kleiderwechsel<br />
Im Zielbereich oder daran angrenzend muss ein 2 x 3 m großer Unterstand<br />
eingerichtet werden, wo sich die Athleten bei Bedarf umziehen<br />
können.<br />
AUSGABE 2002 3/38<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
3.6 WACHS- UND WÄRMEHÜTTEN FÜR DIE MANNSCHAFTEN<br />
Im Stadionbereich oder in dessen unmittelbarer Nähe müssen in ausreichender<br />
Zahl Hütten, dauerhaft errichtete Kabinen oder vorübergehende<br />
Einrichtungen von guter Qualität (Zelte eingeschlossen) bereitgestellt<br />
werden, in denen die Mannschaften ihr Gerät lagern, Ski<br />
wachsen oder sich warm halten können. Diese Kabinen müssen mit<br />
einer Belüftung, ausreichend für den Abzug der Wachsdämpfe,<br />
Beleuchtungsmöglichkeiten und Steckdosen ausgestattet sein und<br />
eine Innentemperatur von mindestens 20 °C aufweisen. Dabei sollte<br />
jeder Mannschaft eine eigene Kabine zur Verfügung gestellt werden,<br />
jedoch ist es zulässig, mehr als einer Mannschaft eine Kabine zuzuweisen,<br />
wenn dies die Arbeitsplatzverhältnisse und die Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen<br />
zulassen. Wenn möglich, sollten jedoch pro Mannschaft<br />
2 Räume zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass die Wettkämpfer<br />
auftretende Wachsdämpfe einatmen müssen. Wo dies nicht<br />
möglich ist, muss für die Athleten ein gesonderter Wärmeraum eingerichtet<br />
werden. Die Kabinen sollten mit Schlüsseln verschließbar sein,<br />
die jeweils den Mannschaften ausgehändigt werden. Ist es nicht<br />
möglich, die Zugangstüren zu verschließen, muss der Ausrichter für<br />
die Sicherheit der Kabinen sorgen. Für die Mannschaften muss in<br />
einer angemessenen Entfernung zu den Kabinen Parkraum vorhanden<br />
sein. In der Nähe der Kabinen sollte auch ein Lautsprecher der<br />
Stadionansage aufgestellt werden.<br />
4. WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND<br />
BEKLEIDUNG<br />
4.1 ALLGEMEINE REGELN<br />
Der Begriff Wettkampfausrüstung und Bekleidung umfasst die gesamte<br />
Ausrüstung, das gesamte Wettkampfgerät und die Bekleidung, die<br />
ein Wettkämpfer während eines Wettkampfes benutzt, einschließlich<br />
der Werbeflächen. Die Definitionen und Beschreibungen der Wettkampfausrüstung,<br />
der Bekleidung und der Werbeflächen werden<br />
durch den Materialkatalog der <strong>IBU</strong> (Anhang A) geregelt. Weitere Einzelheiten<br />
bezüglich der Werbebest<strong>im</strong>mungen enthält der jährlich<br />
erscheinende <strong>IBU</strong> Biathlonkalender.<br />
4.2 ÜBERPRÜFUNGEN VON AUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG<br />
4.2.1 Allgemeines<br />
Ausrüstung und Bekleidung der Wettkämpfer werden be<strong>im</strong> Start und<br />
3/39 AUSGABE 2002
<strong>im</strong> Ziel eines Wettkampfes überprüft. Darüber hinaus wird in angemessener<br />
Zeit vor dem Wettkampf eine Ausrüstungsvorprüfung durchgeführt,<br />
um sicherzustellen, dass keine Probleme auftreten. Bei Veranstaltungen<br />
der <strong>IBU</strong> darf keine Ausrüstung oder kein Material eingesetzt<br />
werden, das nicht von der <strong>IBU</strong> genehmigt wurde.<br />
4.2.2 Ausrüstungskontrolle am Start<br />
Die Wettkämpfer haben sich bis spätestens 15 Minuten vor ihrer festgelegten<br />
Startzeit <strong>im</strong> Startkontrollraum zu melden, um dort ihre<br />
Skiausrüstung und ihr Gewehr überprüfen und markieren und ihre<br />
Bekleidung einer Inspektion unterziehen zu lassen. Wettkämpfer,<br />
deren Ausrüstung und Bekleidung nicht den <strong>IBU</strong> Best<strong>im</strong>mungen entsprechen,<br />
erhalten keine Genehmigung, den Startkontrollraum in<br />
Richtung Startlinie zu verlassen, bis die Unregelmäßigkeiten korrigiert<br />
sind. Ausrüstung, Gewehre und Bekleidungsstücke, die bei der Startkontrolle<br />
inspiziert und markiert wurden, dürfen auf keine Weise, die<br />
von diesen Regeln bzw. dem Materialkatalog der <strong>IBU</strong> verboten wurde,<br />
verändert werden.<br />
Die Reservegewehre der Mannschaften – max<strong>im</strong>al zwei pro Mannschaft<br />
– müssen bis spätestens Ende des Anschießens zum Zwecke<br />
der Überprüfung und Markierung zur Ausrüstungskontrolle gebracht<br />
und von dort aus unmittelbar in den Gewehrständern am Schießstand<br />
deponiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Verantwortlichen<br />
am Schießstand dies nicht mehr zulassen. Um die Überprüfung<br />
der Reservegewehre zu erleichtern, muss die Ausrüstungskontrollstelle<br />
mindestens 15 Minuten vor Beginn des Anschießens<br />
geöffnet sein.<br />
4.2.2.1 Besondere Prüfungen bei der Ausrüstungskontrolle am<br />
Start<br />
Es werden folgende Überprüfungen durchgeführt:<br />
a) Ob der Wettkämpfer seine Startnummer trägt;<br />
b) Das Gewehr wird daraufhin überprüft, zu bestätigen, dass sich in<br />
der Patronenkammer oder <strong>im</strong> eingeführten Magazin kein scharfer<br />
Schuss befindet;<br />
c) Das Gewicht, der Abzugswiderstand, die Abmessungen und die<br />
Form des Gewehrs sowie die darauf angebrachte Werbung werden<br />
auf ihre Korrektheit überprüft. Das Gewehr wird mit einem kleinen<br />
Aufkleber vorne oben am Vorderschaft markiert, der für die Verantwortlichen<br />
bei Start/Ziel gut sichtbar sein muss und die Gewehr-<br />
AUSGABE 2002 3/40<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
nummer wird auf einer Kontrollliste notiert, so dass das Gewehr<br />
<strong>im</strong> Ziel verifiziert werden kann, sollte der Kontrollaufkleber abgefallen<br />
sein;<br />
d) Die Ski und Stöcke werden auf ihre Korrektheit hin überprüft und<br />
die Ski markiert;<br />
e) Die Bekleidung und andere Ausrüstungsgegenstände werden auf<br />
ihre Korrektheit hin sowie bezüglich der Werbung überprüft.<br />
4.2.2.2 Markierungen<br />
An der Ausrüstung werden farbliche Markierungen unter Benutzung<br />
der Startnummer des Wettkämpfers angebracht, um zu verhindern,<br />
dass während des Wettkampfes ein unerlaubter Austausch der Ausrüstung<br />
erfolgt. Es werden beide Ski und das Gewehr markiert. Bei Einzel-,<br />
Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen ist zum Markieren<br />
der Ski jeweils nur eine Farbe zu verwenden. Die Markierung<br />
wird durch einen Farbstift oder Stempel vorgenommen und gilt<br />
jeweils nur für diesen Wettkampf. Bei Staffelwettkämpfen müssen<br />
die Ski entsprechend der Startnummer der Mannschaft und den Farben<br />
oder Nummern der Startreihenfolge innerhalb der Mannschaft<br />
markiert werden. Der Kontrollaufkleber für das Gewehr ist vorne<br />
oben am Vorderschaft anzubringen.<br />
4.2.2.3 Startverzögerung<br />
Startverzögerungen, die aufgrund der Tatsache erfolgen, dass der<br />
Wettkämpfer zu spät <strong>im</strong> Ausrüstungskontrollbereich erscheint,<br />
oder dass an seiner Bekleidung und Ausrüstung Korrekturen vorgenommen<br />
werden müssen, gehen zu Lasten des Wettkämpfers. Der<br />
Ausrichter muss genügend Personal bereitstellen, damit die Kontrollzeiten<br />
korrekt eingehalten werden und Startverzögerungen bei Wettkämpfern,<br />
die sich rechtzeitig vorgestellt haben, vermieden werden.<br />
Ein frühzeitiger Beginn der Ausrüstungskontrolle am Start ist gestattet<br />
und wird bei allen Wettkämpfen angestrebt, um Schwierigkeiten<br />
hinsichtlich Verspätungen zu vermeiden.<br />
4.2.2.4 Letzte Prüfung vor dem Start<br />
Ein bis zwei Minuten vor dem Start des jeweiligen Wettkämpfers<br />
führt der Starthelfer (führen die Starthelfer) eine weitere Überprüfung<br />
durch, um sicherzustellen, dass<br />
a) der Wettkämpfer die Startnummer trägt;<br />
b) die Ski und das Gewehr richtig markiert sind;<br />
c) die Werbebest<strong>im</strong>mungen eingehalten werden;<br />
3/41 AUSGABE 2002
d) durch Öffnen und Schließen des Verschlusses des Gewehres sich in<br />
der Kammer oder <strong>im</strong> eingeführten Magazin kein Schuss befindet.<br />
4.2.3 Zielkontrolle<br />
Nach dem Eintreffen <strong>im</strong> Ziel und, bei Staffelwettkämpfen, nach dem<br />
Eintreffen in der Staffelwechselzone, erfolgt eine Überprüfung, um<br />
festzustellen, dass<br />
a) sich in der Patronenkammer oder <strong>im</strong> eingeführten Magazin des<br />
Gewehrs keine scharfe Munition mehr befindet und dass die Serienummer<br />
mit der in der Startkontrollliste eingetragenen Nummer<br />
übereinst<strong>im</strong>mt;<br />
b) die Wettkämpfer den Wettkampf mit mindestens einem für sie<br />
markierten Ski und dem für sie markierten Gewehr beendet haben<br />
und dass die Ski und Skistöcke dem Materialkatalog entsprechen;<br />
c) der Abzugswiderstand des Gewehrs mindestens 0,5 kg beträgt<br />
(kann mit Erlaubnis des TD auch stichprobenartig durchgeführt<br />
werden);<br />
d) nicht gegen die Werbebest<strong>im</strong>mungen verstoßen wurde.<br />
4.2.4 Ausrüstungs- und Bekleidungsvorprüfung<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC und KM Veranstaltungen führt das<br />
Organisationskomitee in Absprache mit dem TD eine Ausrüstungsvorprüfung<br />
durch, um sicherzustellen, dass die von den Mannschaften<br />
zu verwendende Ausrüstung und Bekleidung den Regeln entspricht.<br />
Diese Überprüfung findet in der Regel mindestens zwei Tage vor dem<br />
ersten Wettkampf statt. Diese Ausrüstungsvorprüfung entbindet die<br />
Wettkämpfer jedoch nicht von der Pflicht, sich der Ausrüstungskontrolle<br />
am Start und Ziel zu unterziehen.<br />
4.2.4.1 Teilnahme<br />
Die Überprüfung wird von dem dafür verantwortlichen Personal des<br />
Organisationskomitees durchgeführt. Der für die Materialkontrolle<br />
zuständige IKR muss bei der Überprüfung ebenfalls anwesend sein.<br />
Es handelt sich um eine freiwillige Überprüfung, an der jedoch ein<br />
Vertreter der Mannschaft teilnehmen sollte, wenn die Verwendung<br />
der Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände fraglich erscheint.<br />
Bei OWS und bei der ersten WC Veranstaltung einer Saison muss<br />
mindestens ein Vertreter von jeder Mannschaft zu dieser Überprüfung<br />
erscheinen.<br />
AUSGABE 2002 3/42<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
5. TRAINING UND ANSCHIESSEN<br />
5.1 ALLGEMEINES<br />
Die Wettkämpfer und Betreuer müssen Gelegenheit und Möglichkeiten<br />
erhalten, sich auf die Wettkämpfe vorzubereiten. Zu diesem<br />
Zweck muss der Ausrichter offizielle Trainingszeiten festlegen, Skitesteinrichtungen<br />
bereitstellen und den Wettkämpfern die Möglichkeit<br />
bieten, ihre Gewehre vor dem Wettkampf anzuschießen und sich vor<br />
dem Wettkampf aufzuwärmen.<br />
5.1.1 Ausnahmen<br />
Unter außergewöhnlichen Umständen ist die Wettkampfjury befugt,<br />
die gesamte Wettkampfanlage zu sperren oder das Training auf best<strong>im</strong>mte<br />
Bereiche der Anlage oder auf best<strong>im</strong>mte Zeiträume zu begrenzen.<br />
5.1.2 Recht auf Training und Trainingsstartnummern<br />
Wettkämpfer, die für eine Veranstaltung der <strong>IBU</strong> eingeschrieben sind,<br />
haben das Recht, die Wettkampfanlage während des Offiziellen Trainings<br />
zu benutzen. Männer und Frauen dürfen am Offiziellen Training<br />
und Anschießen des jeweils anderen Geschlechts nicht teilnehmen.<br />
Alle Wettkämpfer müssen <strong>im</strong> Training die von der <strong>IBU</strong> zugewiesene<br />
Trainingsstartnummer tragen. Dasselbe gilt für Mannschaftsbetreuer<br />
und Personal der Servicefirmen, wann <strong>im</strong>mer diese während<br />
einer Veranstaltung die Wettkampfanlage benutzen.<br />
5.1.3 Trainingsarten<br />
Das Offizielle Training ist der Zeitraum, den der Ausrichter für das<br />
Training auf der Wettkampfanlage zur Verfügung stellen muss.<br />
Während des Offiziellen Trainings muss die Anlage so präpariert sein<br />
wie für den Wettkampf. Das Inoffizielle Training ist der Zeitraum, in<br />
welchem der Ausrichter das Training auf der Anlage zusätzlich zu<br />
dem Offiziellen Training genehmigt, wobei die Anlage dann nicht wie<br />
<strong>im</strong> Wettkampf präpariert sein muss. Die Ausrichter sollten für das<br />
Inoffizielle Training so viel Zeit wie nach ihrem Veranstaltungsprogramm<br />
möglich einräumen. Falls erforderlich werden den Mannschaften<br />
nach Weisung des TD wie für das Offizielle Training Schießbahnen<br />
zum Anschießen zugewiesen.<br />
5.2 OFFIZIELLES TRAINING<br />
5.2.1 Allgemeines<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC Veranstaltungen, KM und KC Veranstaltungen<br />
muss die Wettkampfanlage mindestens einmal vor dem<br />
3/43 AUSGABE 2002
ersten Wettkampf zur Besichtigung und zum Training (Offizielles Training)<br />
freigegeben werden. Dabei muss die Anlage so vorbereitet sein<br />
wie zum Wettkampf und dieses Training muss zur gleichen Tageszeit<br />
durchgeführt werden, wie der Wettkampf selbst. Vor jedem nachfolgenden<br />
Wettkampf sollte ebenfalls ein Offizielles Training ermöglicht<br />
werden, es sei denn, dies ist aufgrund des Veranstaltungsprogramms<br />
oder aufgrund anderer Umstände nicht möglich.<br />
5.2.1.1 Lauftraining<br />
Für das Offizielle Training muss die Wettkampfstrecke wenn möglich<br />
zu den gleichen Zeiten, an denen der Wettkampf stattfindet, geöffnet<br />
und so präpariert, markiert und mit Zäunen gesichert sein wie für<br />
den Wettkampf auch.<br />
5.2.1.2 Schießtraining<br />
Das Schießtraining am Tag vor dem Wettkampf muss möglichst zur<br />
gleichen Tageszeit angesetzt werden, wie der Wettkampf am Wettkampftag.<br />
Das Trainingsschießen beginnt zum gleichen Zeitpunkt wie<br />
das Anschießen am Wettkampftag und wird nur unter Verwendung<br />
von Kartonscheiben und auf zugewiesenen Schießbahnen durchgeführt.<br />
30 Minuten nach Beginn des Trainingsschießens werden Metallscheiben<br />
und Kartonscheiben aufgezogen und die Wahl der Schießbahnen<br />
ist dann bis zum Ende des Trainingsschießens freigegeben.<br />
5.3 ANSCHIESSEN DER GEWEHRE<br />
5.3.1 Zeiten und Ziele<br />
Vor Beginn eines Wettkampfes müssen die Wettkämpfer Gelegenheit<br />
erhalten, ihre Gewehre innerhalb eines Zeitraums von 45 Minuten<br />
auf dem Schießstand anzuschießen. Dieses Anschießen muss 1 Stunde<br />
vor dem Start des ersten Wettkämpfers beginnen und spätestens<br />
5 Minuten vor dem Start des ersten Wettkämpfers beendet sein. Bei<br />
WC Veranstaltungen kann für Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe<br />
die Anschießzeit verkürzt werden, muss aber mindestens<br />
noch 30 Minuten dauern, ohne dass dabei ein Wechsel der Kartonscheiben<br />
durchgeführt wird. Falls erforderlich, darf das Anschießen<br />
sowohl für Männer als auch für Frauen vor dem ersten Wettkampf<br />
durchgeführt werden, muss aber gesondert erfolgen.<br />
5.3.2 Das Anschießen der Gewehre darf nur auf dem Schießstand stattfinden<br />
und es dürfen nur Kartonscheiben verwendet werden. Müssen<br />
während des Anschießens die Kartonscheiben ausgetauscht werden,<br />
AUSGABE 2002 3/44<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
wird die dafür benötigte Zeit nicht von der für das Anschießen festgelegten<br />
Zeit abgezogen.<br />
5.3.3 Zuweisung von Schießbahnen für das Anschießen<br />
Wenn möglich, muss für die Einzel- und Sprintwettkämpfe jeder<br />
Mannschaft für das Anschießen eine Schießbahn zugewiesen werden.<br />
Die Zuweisung der Schießbahnen erfolgt durch Auslosung mittels<br />
eines Zufallsgenerators und findet unter der Aufsicht des TD statt. Bei<br />
Staffelwettkämpfen ist der Schießstand auch be<strong>im</strong> Anschießen für die<br />
Staffeln mit der Startnummer identisch. Be<strong>im</strong> Verfolgungs- und Massenstartwettkampf<br />
werden die Schießstandnummern für das<br />
Anschießen nach der Platzierung des besten Wettkämpfers einer<br />
Mannschaft zugewiesen. Wenn für eine Nation mehr als vier Wettkämpfer<br />
an den Start gehen, sollen ihr jedoch zwei nebeneinanderliegende<br />
Schießstände zugewiesen werden.<br />
Ein Reservemitglied pro Mannschaft, einschließlich des Reservisten<br />
bei der Staffel, darf ebenfalls anschießen.<br />
5.3.3.1 Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen werden die Schießbahnen<br />
1 bis 15 unter den Top 15 Mannschaften – Grundlage ist der aktuelle<br />
Stand in der Nationencupwertung – ausgelost, die anderen Bahnen<br />
unter den restlichen Mannschaften.<br />
5.3.4 Anbringen von Kartonscheiben für das Anschießen<br />
Die Kartonscheiben für das Anschießen müssen auf gleicher Höhe<br />
und in gleicher Entfernung vom Schießplatz angebracht werden wie<br />
die Wettkampfscheiben.<br />
5.4 AUFWÄRMEN AUF DER STRECKE<br />
5.4.1 Allgemeines<br />
Ausgenommen bei OWS und WM dürfen die vom TD festgelegten<br />
Teile der Wettkampfstrecke vor dem Wettkampf zum Aufwärmen<br />
genutzt werden. Es dürfen jedoch nur jene Wettkämpfer diese<br />
Strecken zum Aufwärmen nutzen, die auch in dem betreffenden<br />
Wettkampf starten und nur in Laufrichtung des Wettkampfes. Wenn<br />
es die Umstände erforderlich machen, kann die Wettkampfjury die<br />
Strecke für das Aufwärmen vor dem Wettkampf auch sperren.<br />
5.4.2 Nutzung der Strecken durch andere<br />
Mannschaftsbetreuer und Wettkämpfer, die für den betreffenden<br />
Wettkampf nicht gemeldet sind, dürfen die Strecke bis 5 Minuten vor<br />
3/45 AUSGABE 2002
dem Start des ersten Wettkämpfers benutzen. Nach diesem Zeitpunkt<br />
dürfen sie die Wettkampfstrecken nicht mehr auf Ski benutzen,<br />
sie können sich nur noch zu Fuß seitlich entlang der Wettkampfstrecke<br />
bewegen. Nicht für den Wettkampf gemeldete Athleten<br />
sowie Betreuer müssen bei der Benutzung der Wettkampfstrecke auf<br />
Ski ihre Trainingsnummern oder die an sie ausgegebenen Armbinden<br />
tragen.<br />
5.5 SKITESTS<br />
Es ist nicht gestattet, die Wettkampfstrecken als Skiteststrecke zu<br />
nutzen. Die Ski dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Bereich getestet<br />
werden. Unter außergewöhnlichen Umständen darf der TD die<br />
Genehmigung erteilen, die Skitests auf den Wettkampfstrecken<br />
durchzuführen. In solchen Fällen müssen jedoch die elektronischen<br />
Messvorrichtungen bis spätestens 10 Minuten vor Beginn des Wettkampfes<br />
von den Strecken entfernt werden.<br />
6. STARTBESTIMMUNGEN<br />
6.1 ARTEN VON STARTS UND STARTINTERVALLE<br />
6.1.1 Allgemeines<br />
Es gibt vier Arten von Starts, nämlich den Einzelstart; den Verfolgungsstart;<br />
den Gruppen- und den S<strong>im</strong>ultanstart, sowie zwei Standardstartintervalle,<br />
nämlich 1 Minute oder 30 Sekunden. Bei OWS,<br />
WM, Jug/Jun WM, WC, KM und KC Wettkämpfen gelten die nachfolgenden<br />
Regeln.<br />
6.1.2 Einzelwettkämpfe<br />
Bei allen Einzelwettkämpfen sind Einzelstarts festgelegt, wobei das<br />
Startintervall in der Regel 30 Sekunden beträgt. Sollte es jedoch für<br />
den Wettkampf vorteilhafter sein, können auch kürzere oder längere<br />
Startintervalle festgelegt werden. Der TD entscheidet <strong>im</strong> Einvernehmen<br />
mit dem Ausrichter, welches Startintervall unter den gegebenen<br />
Umständen am günstigsten ist. Bei einem Startintervall von 30 Sekunden<br />
ist zu bedenken, dass für die Wettkämpfer ausreichend Wettkampfscheiben<br />
zur Verfügung stehen.<br />
6.1.3 Sprintwettkämpfe<br />
Bei allen Sprintwettkämpfen sind entweder Einzelstarts, normalerweise<br />
mit einem Startintervall von 30 Sekunden, oder Gruppenstarts<br />
vorgesehen. Jedoch sind auch kürzere oder längere <strong>Int</strong>ervalle, je<br />
AUSGABE 2002 3/46<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
nach Erfordernis für den Wettkampf zulässig. Der TD entscheidet <strong>im</strong><br />
Einvernehmen mit dem Ausrichter, welches Startintervall für die gegebenen<br />
Umstände am günstigsten ist.<br />
6.1.4 Verfolgungswettkämpfe<br />
Für die Verfolgungswettkämpfe sind keine Standardstartintervalle<br />
festgelegt. Die Wettkämpfer starten zu genau dem Zeitpunkt, wie in<br />
der Startliste festgelegt, d.h. in dem zeitlichen Abstand, in welchem<br />
sie <strong>im</strong> Qualifikationswettkampf auf den Sieger ins Ziel eingelaufen<br />
sind.<br />
6.1.5 Massenstartwettkampf<br />
Der Start be<strong>im</strong> Massenstartwettkampf erfolgt in einem einzigen<br />
s<strong>im</strong>ultanen Start aller Wettkämpfer.<br />
6.1.6 Staffelwettkämpfe<br />
Bei Staffelwettkämpfen starten bei einem s<strong>im</strong>ultanen Start die<br />
jeweils ersten Wettkämpfer einer Staffel. Die nachfolgenden Starts<br />
der anderen Staffelmitglieder erfolgen in der Staffelwechselzone,<br />
wobei der ankommende Wettkämpfer den abgehenden Wettkämpfer<br />
berühren muss.<br />
6.2 STARTSTELLUNGEN UND STARTS<br />
6.2.1 Einzelstart mit elektronischer Zeitnahme<br />
Wettkämpfer stehen so nah am Tor wie möglich und passieren das<br />
Tor dann bei ihrer Startzeit.<br />
6.2.2 Einzelstart mit Handzeitnahme<br />
Gibt es nur Handzeitnahme, so müssen die Wettkämpfer mit beiden<br />
Füßen völlig hinter der Startlinie stehen, wobei sie dann die Startlinie<br />
bei ihrer Startzeit überschreiten.<br />
6.2.3 Verfolgungsstart<br />
Die Wettkämpfer erscheinen zu dem von der Wettkampfjury festgelegten<br />
Zeitpunkt <strong>im</strong> Startraum und erhalten dort ihre Startspuren<br />
zugewiesen. Sie stellen sich anschließend in ihrer Startreihenfolge in<br />
den Startspuren abwechselnd zwischen den Spuren auf. Jeder s<strong>im</strong>ultane<br />
Start muss aus einer eigenen Startspur erfolgen. Jeder Start<br />
wird von einem Funktionär physisch kontrolliert, der für diese Aufgabe<br />
am Ende einer jeden Spur postiert wird. Dabei sperrt der Funktionär<br />
die Startlinie durch einen waagrecht ausgestreckten Arm ab,<br />
den er exakt bei der für die Startspur geltenden Startzeit rasch<br />
3/47 AUSGABE 2002
senkt. Die Wettkämpfer starten, wenn sie als nächster in der Startspur<br />
an der Reihe sind und nachdem der Arm gesenkt wurde.<br />
6.2.4 Staffelstart<br />
Bei Staffelwettkämpfen stehen die ersten Starter in den ihnen zugewiesenen<br />
Startspuren und zwar mit beiden Füßen hinter der Linie,<br />
die ihre Startreihe markiert, bzw. hinter ihrer Startspurnummer, wenn<br />
keine Linie vorhanden ist. Die Startlinie darf überschritten werden,<br />
sobald das festgelegte Startsignal erfolgt. Die nachfolgenden Mitglieder<br />
der Staffel stehen in der festgelegten Startfolge in der Wechselzone<br />
und starten, nachdem sie von dem eintreffenden Staffelmitglied<br />
berührt wurden.<br />
6.2.5 Gruppenstart<br />
Bei Gruppenstarts stehen die Wettkämpfer mit der niedrigsten Startnummer<br />
der jeweiligen Gruppe in Spur 1, die mit der zweitniedrigsten<br />
Nummer in der Spur 2, usw. Sie stehen wie bei einem s<strong>im</strong>ultanen<br />
Start für den Staffelwettkampf und starten, wenn das festgelegte<br />
Startsignal erfolgt. Dasselbe gilt für den Start der weiteren Gruppen.<br />
6.2.6 Start be<strong>im</strong> Massenstartwettkampf<br />
Der Start <strong>im</strong> Massenstartwettkampf erfolgt auf ein und dieselbe Weise<br />
wie der s<strong>im</strong>ultane Start der ersten Läufer <strong>im</strong> Staffelwettkampf.<br />
6.3 STARTSIGNALE<br />
6.3.1 Einzelstarts - Elektronische Zeitnahme<br />
Das Startkommando erfolgt mittels eines Tons der elektronischen<br />
Startuhr - ein lauter Piepton, sowie mittels einer visuellen Anzeige<br />
auf der Startuhr. Der Startrichter darf den Wettkämpfer nicht<br />
berühren.<br />
6.3.2 Einzelstarts - Handzeitnahme<br />
Bei Einzelstarts ohne Verwendung eines elektronischen Starttors sagt<br />
der Starter "fertig" 10 Sekunden vor der Startzeit und zählt dann<br />
laut 5 Sekunden bis zum Start "5, 4, 3, 2, 1". Genau bei der Startzeit<br />
gibt der Starter das Kommando "los". Der Starter darf den Wettkämpfer<br />
nicht berühren.<br />
6.3.3 Verfolgungsstarts<br />
Das Startsignal bei jedem Verfolgungsstart ist das Senken des Armes<br />
des Startrichters der jeweiligen Startspur.<br />
AUSGABE 2002 3/48<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
6.3.4 Massen- und Gruppenstarts<br />
Der Start be<strong>im</strong> Staffel-, Massenstart- und Sprintwettkampf mit Gruppenstart<br />
erfolgt mit Hilfe eines Schusses aus einer Startpistole oder<br />
mit einer anderen Startvorrichtung oder mittels einer Fahne. Vor dem<br />
Start werden die Athleten auf die Startzeit verbal durch Zuruf, 1 Minute,<br />
30 Sekunden und "fertig" hingewiesen, wobei das Startsignal innerhalb<br />
von 5 Sekunden nach dem Ruf "fertig" gegeben wird.<br />
6.3.5 Start in der Wechselzone<br />
Bei Staffelwettkämpfen muss die Übergabe in der Staffelwechselzone<br />
so erfolgen, dass der ankommende Wettkämpfer den Körper des<br />
abgehenden Wettkämpfers (einschließlich Rumpf, Arme, Beine, Hände,<br />
Füße oder Kopf) oder das Gewehr des abgehenden Wettkämpfers<br />
mit der Hand berührt.<br />
6.4 STARTZEIT, FRÜHSTART, VERSPÄTETER START UND<br />
FEHLSTART<br />
6.4.1 Elektronische Startzeitnahme<br />
Bei Einzelstarts ist die Startzeit die elektronisch festgehaltene Zeit, in<br />
der das Starttor aktiviert wird, sofern dies durch die Wettkämpfer<br />
innerhalb von 3 Sekunden vor oder 3 Sekunden nach der in der<br />
Startliste festgelegten Zeit erfolgt. Startet ein Wettkämpfer mehr als<br />
3 Sekunden vor der festgelegten Zeit, ist dies ein Frühstart. Startet<br />
ein Wettkämpfer mehr als 3 Sekunden nach der festgelegten Zeit, ist<br />
dies ein Spätstart und die Zeitnahme erfolgt ab der in der Startliste<br />
festgelegten Zeit.<br />
6.4.2 Handzeitnahme be<strong>im</strong> Start<br />
Erfolgt nur Handzeitnahme, ist die Startzeit der Wettkämpfer be<strong>im</strong><br />
Einzelstart die in der Startliste angegebene Startzeit. Startet ein<br />
Wettkämpfer vor dem Startsignal, so ist dies ein Frühstart, erfolgt<br />
der Start des Wettkämpfers zu spät, ist es ein Spätstart.<br />
6.4.2.1 Verfolgungswettkampf<br />
Die Startzeit ist für jeden Wettkämpfer die in der Startliste angegebene<br />
Zeit. Frühstarts sind zu verhindern. Im Falle eines Spätstarts ist<br />
der verspätet startende Wettkämpfer durch einen Ersatzkorridor zu<br />
leiten und der dort zuständige Startrichter n<strong>im</strong>mt die Zeit des Athleten,<br />
sobald dieser die Startlinie überschreitet. Sollte der Wettkämpfer<br />
aufgrund eigenen Verschuldens oder eines Verschuldens seiner Mannschaft<br />
verspätet starten, wird die Wettkampfzeit auf der Grundlage<br />
3/49 AUSGABE 2002
seiner offiziellen in der Startliste angegebenen Zeit berechnet. Sollte<br />
dagegen die Verspätung auf "Höhere Gewalt" oder auf einen Fehler<br />
oder ein Versehen außerhalb der Mannschaft zurückzuführen sein,<br />
werden die Wettkampfzeit und die Platzierung auf der Grundlage der<br />
vom offiziellen Startrichter festgehaltenen Zeit berechnet.<br />
6.4.3 Startzeit für Staffel-, Massenstart- und Sprintwettkampf<br />
mit Gruppenstarts<br />
Die Startzeit ist die Zeit des Startsignals.<br />
6.4.4 Startzeit in der Wechselzone<br />
Die Startzeit für ein übernehmendes Mitglied einer Staffel ist der<br />
Augenblick, an welchem das ankommende Staffelmitglied die Zeitnahmelinie<br />
am Beginn der Wechselzone überschreitet.<br />
6.4.5 Frühstart bei Einzelwettkampf und Staffeln<br />
Erfolgt ein Frühstart in einem Einzelwettkampf oder in der Staffelwechselzone,<br />
muss der Startergehilfe den Wettkämpfer so schnell<br />
wie möglich nach der Startlinie oder der Wechselzone anhalten und<br />
zurückschicken. Der Wettkämpfer muss dann hinter die Startlinie<br />
oder, bei Staffelwettkämpfen, in die Staffelwechselzone zurückkehren<br />
und erneut starten. Falls möglich, wird der Wettkämpfer - ausgenommen<br />
be<strong>im</strong> Staffelwettkampf - entweder durch das Starttor oder<br />
mit manueller Zeitnahme an der Startlinie zu der korrekten Startzeit<br />
erneut gestartet. Ist die korrekte Startzeit bereits abgelaufen, fällt<br />
der Zeitpunkt des Starts auf die in der Startliste festgehaltene Startzeit<br />
zurück. Die dadurch verlorene Zeit geht zu Lasten des Wettkämpfers.<br />
Dieses Verfahren gilt nicht für Verfolgungswettkämpfe.<br />
6.4.6 Fehlstart bei Massen- und Gruppenstart und in der<br />
Wechselzone<br />
Erfolgt ein Fehlstart während eines Massen- oder Gruppenstarts,<br />
haben die zuständigen IKR und Funktionäre die Wettkämpfer am<br />
Ende der parallelen Spuren anzuhalten. Nach einem solchen Fehlstart<br />
muss erneut gestartet werden. Erfolgt der Staffelwechsel vor oder<br />
nach (außerhalb) der Wechselzone, ist dies ein Fehlstart und der<br />
Wechsel muss innerhalb der Wechselzone wiederholt werden.<br />
Ein Wettkämpfer oder eine Staffel, die nicht zurückkehren, um korrekt<br />
neu zu starten, gelten als nicht gestartet, wenn sie zuvor einen<br />
Fehlstart verursacht hatten.<br />
AUSGABE 2002 3/50<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
6.4.7 Spätstart<br />
Erscheinen Wettkämpfer verspätet am Start, müssen sie auf Weisung<br />
des Starters bei erstmöglicher Gelegenheit ohne Behinderung anderer<br />
Wettkämpfer durch das Starttor starten.<br />
6.4.7.1 Ist der Spätstart des Wettkämpfers auf eigenes Verschulden zurückzuführen,<br />
ist die Startzeit die in der Startliste festgelegte Startzeit.<br />
Erfolgt die Verspätung aufgrund "Höherer Gewalt", legt die Wettkampfjury<br />
die Startzeit fest.<br />
6.5 STARTNUMMERN<br />
6.5.1 Allgemeines<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC, KM und KC Veranstaltungen müssen<br />
alle Wettkämpfer ein Leibchen tragen, auf dem vorne, hinten<br />
und auf beiden Seiten ihre Startnummer angebracht ist. Weiterhin<br />
müssen die Wettkämpfer auf beiden Oberschenkeln ihre Startnummer<br />
tragen. Die Wettkämpfer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen,<br />
dass ihre Oberschenkelstartnummern während des Wettkampfes<br />
an der vorgesehenen Stelle befestigt sind und bleiben. Die Startnummer<br />
auf dem Leibchen und die Farbe des Leibchens für Staffelwettkämpfe,<br />
die von einem Wettkämpfer getragen werden, muss der<br />
dem Wettkämpfer für den jeweiligen Wettkampf laut Startliste zugewiesenen<br />
Nummer und Farbe entsprechen.<br />
6.5.1.1 Nummerierung<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC und KM Veranstaltungen muss der<br />
Startnummernsatz für Männer, Frauen, Junioren, Juniorinnen sowie<br />
Jugend männlich und weiblich für jeden Start mit der Nummer 1<br />
beginnen und in numerischer Reihenfolge bis zur letzten Nummer<br />
fortlaufen. Starten jedoch in demselben Wettkampf zwei oder mehr<br />
Klassen, kommt der vorstehende Satz nicht zur Anwendung<br />
6.5.1.2 Farbe<br />
Die Farbe der Startnummern muss sich gegen die Grundfarbe des<br />
Stoffs eindeutig kontrastierend abheben.<br />
6.5.1.3 Größen der Startnummern<br />
Die Größen der Startnummern, die für Wettkämpfe der <strong>IBU</strong> zu verwenden<br />
sind, sind <strong>im</strong> Materialkatalog der <strong>IBU</strong> (Anhang A) festgelegt.<br />
6.5.2 Startnummernfarben je Wettkampf<br />
3/51 AUSGABE 2002
6.5.2.1 Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe<br />
Die Startnummern aller Wettkämpfer weisen die gleiche Farbe auf.<br />
6.5.2.2 Staffelwettkämpfe<br />
Die Startnummernfarben innerhalb der Mannschaft sind be<strong>im</strong> Startläufer<br />
rot, be<strong>im</strong> zweiten Läufer grün, be<strong>im</strong> dritten gelb und be<strong>im</strong><br />
vierten blau.<br />
6.6 WETTERBEDINGUNGEN<br />
6.6.1 Temperatur<br />
Biathlonwettkämpfe dürfen bei einer Lufttemperatur von unter - 20 °C,<br />
gemessen am kältesten Punkt der Anlage (Schießstand oder Strecke),<br />
1,5 m über dem Boden, nicht mehr gestartet werden.<br />
6.6.2 Windfaktor<br />
Ganz gleich, welche Temperaturen herrschen, muss vor dem Start<br />
und während des Wettkampfes der Windfaktor berücksichtigt werden.<br />
Im Falle eines starken Windfaktors, entscheidet die Wettkampfjury<br />
in Absprache mit dem Medizinischen Delegierten der <strong>IBU</strong> oder<br />
dem Wettkampfarzt, ob der Wettkampf gestartet oder fortgesetzt<br />
wird. Eine Änderung der Strecke, um windige Bereiche auszusparen,<br />
ist ebenfalls möglich. Die folgende Tabelle 2 enthält die entsprechenden<br />
Temperaturwerte unter Berücksichtigung des Windfaktors.<br />
AUSGABE 2002 3/52<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
TABELLE 2 – TEMPERATURÄQUIVALENTE UNTER<br />
BERÜCKSICHTIGUNG DES WINDFAKTORS<br />
WINDGESCHWINDIGKEIT IN KM/STD<br />
TEMP 10 15 20 25 30 35 40 45 50<br />
°C<br />
0 - 3 - 5 - 8 -10 -11 -13 -14 -14 -15<br />
- 1 - 4 - 6 - 9 -11 -12 -14 -15 -16 -17<br />
- 2 - 5 - 7 - 9 -13 -14 -15 -17 -18 -18<br />
- 3 - 6 - 8 -11 -14 -15 -16 -18 -19 -19<br />
- 4 - 7 -10 -12 -15 -16 -18 -19 -20 -21<br />
- 5 - 8 -11 -13 -16 -18 -19 -21 -22 -22<br />
- 6 - 9 -12 -14 -18 -19 -20 -22 -23 -24<br />
- 7 -10 -13 -15 -19 -20 -22 -24 -24 -25<br />
- 8 -11 -14 -17 -20 -22 -23 -25 -26 -27<br />
- 9 -12 -15 -18 -22 -23 -25 -27 -27 -28<br />
-10 -13 -16 -19 -23 -24 -26 -28 -29 -30<br />
-11 -14 -18 -20 -24 -26 -27 -29 -30 -31<br />
-12 -15 -19 -22 -26 -27 -29 -31 -32 -33<br />
-13 -17 -20 -23 -27 -28 -30 -32 -33 -34<br />
-14 -18 -21 -24 -28 -30 -31 -34 -35 -36<br />
-15 -19 -22 -25 -29 -31 -33 -35 -36 -37<br />
-16 -20 -23 -27 -31 -32 -34 -36 -37 -38<br />
-17 -21 -25 -28 -32 -34 -36 -38 -39 -40<br />
-18 -22 -26 -29 -33 -35 -37 -39 -40 -41<br />
-19 -23 -27 -30 -35 -36 -38 -41 -42 -43<br />
-20 -24 -28 -32 -36 -38 -40 -42 -43 -44<br />
ANMERKUNGEN ZUR TABELLE 2<br />
1. Dies ist nur eine Richtlinie. Die Entscheidung, ob gestartet wird<br />
oder nicht, trifft die Wettkampfjury in Absprache mit dem Medizinischen<br />
Delegierten der <strong>IBU</strong> oder dem Wettkampfarzt.<br />
2. Die oben dunkel eingezeichnete Linie bezeichnet die Grenze, die<br />
dem Wert – 20 °C entspricht.<br />
3. Der unten dunkel unterlegte Bereich zeigt den Bereich an, bei<br />
dem ungeschützte Körperpartien innerhalb einer Minute gefrieren.<br />
4. Die Windsgeschwindigkeit wird am Schießstand in einer Höhe von<br />
1,5 m gemessen.<br />
5. Die Temperatur wird am kältesten Punkt des Wettkampfbereiches<br />
gemessen.<br />
3/53 AUSGABE 2002
7. LANGLAUFBESTIMMUNGEN<br />
7.1 ALLGEMEINES<br />
7.1.1 Allgemeine Langlaufregeln<br />
Die Wettkämpfer müssen unter Mitführung des Gewehrs und der<br />
erforderlichen Munition die gesamte Distanz der festgelegten Wettkampfstrecke<br />
in der richtigen Reihenfolge und Richtung auf Ski zurücklegen<br />
und dabei genau der markierten Spur folgen. Sie dürfen dabei<br />
außer Ski und Stöcken und der eigenen Muskelkraft keine andere Form<br />
der Fortbewegung benutzen. Alle Lauftechniken sind dabei erlaubt.<br />
Zum Zwecke der Zeitnahme und für andere sensorische Zwecke müssen<br />
die Wettkämpfer während des Wettkampfes die von der Zeitnahmefirma<br />
bereitgestellten elektronischen Transponder tragen, die nach<br />
Weisung an einem oder beiden Knöcheln befestigt werden. Diese<br />
Transponder dürfen erst nach dem Wettkampf an der dafür vorgesehenen<br />
offiziellen Stelle abgenommen werden. Die Transponder müssen<br />
so beschaffen sein, dass sie die Wettkämpfer bei den Bewegungen<br />
<strong>im</strong> Wettkampf nicht stören. Das Höchstgewicht eines Transponders<br />
darf 25 Gramm nicht überschreiten.<br />
7.1.1.1 Nichterreichen des Ziels<br />
Zieht sich ein Wettkämpfer aus dem Wettkampf vor Erreichen des<br />
Ziels zurück, muss er dies dem ersten Wettkampffunktionär, dem er<br />
begegnet, melden.<br />
7.1.2 Tragen des Gewehrs<br />
Das Gewehr ist auf dem Rücken zu tragen, wobei der Lauf nach<br />
oben zeigen muss. Wird das Gewehr während des Wettkampfes so<br />
beschädigt, dass es nicht mehr auf dem Rücken getragen werden<br />
kann, muss es in der Hand zum Schießstand getragen und dann sofort<br />
gegen das Reservegewehr der Mannschaft ausgetauscht werden.<br />
7.1.3 Falsche Spur<br />
Benutzt ein Wettkämpfer eine falsche Spur, wodurch sich ein zeitlicher<br />
Vorteil oder die falsche Reihenfolge ergibt, muss er auf dem Teil<br />
der Strecke, den er irrtümlich gelaufen ist, zu dem Punkt zurücklaufen,<br />
an welchem er die Abzweigung verpasst hat. Dabei kann der<br />
Wettkämpfer gezwungen sein, entgegen der korrekten Laufrichtung<br />
zu laufen; er muss aber sicherstellen, dass er andere Wettkämpfer in<br />
keiner Weise behindert oder gefährdet. Solange er bei einer solchen<br />
Aktion keinen zeitlichen Vorteil erzielt und andere Wettkämpfer nicht<br />
stört, ist keine Strafe vorgesehen.<br />
AUSGABE 2002 3/54<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
7.1.4 Überholen und Fre<strong>im</strong>achen der Wettkampfspur<br />
Ein Wettkämpfer, der in der Lage ist, einen anderen Wettkämpfer zu<br />
überholen und dies auch beabsichtigt, ruft laut "Spur". Ein Wettkämpfer,<br />
der überholt wird, muss auf den ersten Anruf hin einem<br />
überholenden Wettkämpfer die Spur oder Strecke davor fre<strong>im</strong>achen,<br />
auch wenn die Strecke breit genug ist. Diese Verpflichtung gilt jedoch<br />
nicht für die letzten 50 m vor der Ziellinie und nicht für die letzten<br />
50 m vor der Staffelwechselzone.<br />
7.1.5 Strafrunden<br />
Bei allen Wettkämpfen, bei denen die Strafe für einen Fehlschuss<br />
das Laufen einer Strafrunde von 150 m beträgt, müssen die Wettkämpfer<br />
diese Strafrunde für jeden Fehlschuss unmittelbar nach der<br />
Schießeinlage laufen.<br />
7.1.5.1 Verantwortlichkeit<br />
Die Wettkämpfer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die angefallene<br />
Anzahl von Strafrunden unmittelbar nach der Schießeinlage<br />
laufen. Es ist nicht erlaubt, die Strafrunden zu einem späteren Zeitpunkt<br />
zu laufen.<br />
7.1.5.2 Irrtümer bei der Strafrunde<br />
Laufen Wettkämpfer aufgrund eines vom Ausrichter begangenen Fehlers<br />
oder aufgrund einer fehlerhaften Wettkampfscheibe zu viele<br />
Strafrunden, entscheidet die Wettkampfjury über eine entsprechende<br />
Zeitgutschrift.<br />
Der Ausrichter muss sicherstellen, dass bei jedem Wettkampf, in welchem<br />
Strafrunden gelaufen werden, die für das Laufen der Strafrunde<br />
benötigte Durchschnittszeit auf der Grundlage der Zeit, die von<br />
mindestens 5 Wettkämpfern ermittelt wird, aufgezeichnet wird.<br />
7.1.6 Skatingschritt bei Staffel-, Massen- und Gruppenstarts<br />
Der Skatingschritt (seitlicher Ausstellschritt mit einem oder beiden<br />
Beinen) ist innerhalb des Bereiches der Parallelspuren nach der Startlinie<br />
in s<strong>im</strong>ultanen oder Gruppenstarts verboten.<br />
7.2 BEHINDERUNG<br />
Es ist streng verboten, andere Wettkämpfer während eines Wettkampfes<br />
in irgendeiner Art zu behindern. Das gilt auch für das Wegwerfen<br />
von Gegenständen auf den Wettkampfstrecken oder am<br />
Schießstand so, dass andere Wettkämpfer behindert werden können.<br />
3/55 AUSGABE 2002
7.3 AUSTAUSCH VON AUSRÜSTUNG, REPARATUREN,<br />
HILFELEISTUNG<br />
7.3.1 Austausch von Ski und Stöcken<br />
Ein Wettkämpfer darf einen seiner Ski austauschen, aber nur, wenn<br />
dieser gebrochen ist oder die Bindung beschädigt ist. Zerbrochene<br />
Stöcke und gerissene Riemen können wiederholt ausgetauscht werden.<br />
Der Ersatzski und die Ersatzstöcke müssen den <strong>im</strong> Materialkatalog<br />
der <strong>IBU</strong> enthaltenen Regeln entsprechen.<br />
7.3.2 Gleiteigenschaften und Ausrüstungsreparaturen<br />
Die Wettkämpfer dürfen die Gleiteigenschaften ihrer Ski während<br />
eines Wettkampfes nicht durch die Verwendung irgendwelcher Substanzen<br />
verändern. Sie dürfen jedoch Reparaturen an ihrer Ausrüstung<br />
während des Wettkampfes durchführen, vorausgesetzt, sie<br />
erhalten dabei keine Unterstützung durch andere Personen.<br />
7.3.3 Reparatur und Austausch von Gewehren, Munition<br />
Unterstützung bei der Reparatur eines Gewehrs ist nur auf dem<br />
Schießstand durch den eingesetzten Waffenmeister oder durch einen<br />
dortigen Wettkampffunktionär erlaubt. Das Gewehr darf nur am<br />
Schießstand ausgetauscht werden. Wettkämpfer dürfen sich auf der<br />
Strecke und auf dem Schießstand Munition zureichen lassen.<br />
7.3.4 Erfrischungen<br />
Die Wettkämpfer dürfen während des Wettkampfes Erfrischungen zu<br />
sich nehmen. Die Wettkämpfer können diese Erfrischungen entweder<br />
mitführen oder sich zureichen lassen.<br />
7.3.5 Weitere Hilfeleistungen<br />
Die Wettkämpfer dürfen von anderen Personen keinerlei andere Hilfeleistungen<br />
annehmen als die, die in diesen Regeln ausdrücklich<br />
erlaubt sind.<br />
8. SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />
8.1 ALLGEMEINES<br />
8.1.1 Regeln für das Schießen<br />
Alle Schießeinlagen finden während des Trainings und des Wettkampfes<br />
auf dem Schießstand statt. Im Wettkampf schießen die Wettkämpfer<br />
jeweils, nachdem sie die erforderlichen Abschnitte der Wettkampfstrecke<br />
durchlaufen haben, mit Ausnahme der letzten Teil-<br />
AUSGABE 2002 3/56<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
strecke, die <strong>im</strong> Ziel oder in der Staffelwechselzone endet. Die Best<strong>im</strong>mungen<br />
für das Schießen sind in Tabelle 1 unter 1.3.7 enthalten.<br />
Außerhalb des Stadions müssen die Gewehre in einem Gehäuse oder<br />
in einer geschlossenen Tasche verpackt sein.<br />
8.2 SPEZIELLE SCHIESSREGELN FÜR DIE JEWEILIGEN<br />
WETTKAMPFARTEN<br />
8.2.1 Wahl der Schießbahnen<br />
Bei Einzel- und Sprintwettkämpfen können die Wettkämpfer die<br />
Schießbahn frei wählen. Bei Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen<br />
sowie Sprintwettkämpfen mit Gruppenstart müssen die Wettkämpfer<br />
der Reihe nach die freien Schießbahnen beginnend mit der<br />
Bahn 1 beziehen, wobei sie <strong>im</strong>mer die niedrigste freie Schießbahn<br />
wählen, und be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf wieder beginnend mit der<br />
Nummer 1. Bei der ersten Schießeinlage des Massenstartwettkampfes<br />
müssen die Wettkämpfer auf der durch ihre Startnummer festgelegten<br />
Schießbahn schießen, bei den nachfolgenden Schießeinlagen<br />
wird jeweils von rechts in der Reihenfolge des Eintreffens am Schießstand<br />
aufgefüllt.<br />
Bei Staffelwettkämpfen ist die zu benutzende Schießbahn bei der<br />
ersten Schießeinlage durch die Startnummer der Staffel festgelegt.<br />
Danach wird wiederum von rechts aus in der Reihenfolge des Eintreffens<br />
am Schießstand aufgefüllt.<br />
8.2.2 Staffelwettkämpfe – Reservepatronen<br />
Be<strong>im</strong> Staffelwettkampf muss jeder Wettkämpfer zunächst 5 Schuss<br />
abfeuern. Für stehen gebliebene Wettkampfscheiben sind 3 Reservepatronen<br />
best<strong>im</strong>mt; der Wettkämpfer schießt so lange, bis alle<br />
5 Scheiben getroffen oder alle 8 Patronen abgefeuert sind. Werden<br />
die Reservepatronen nach Abgabe der ersten 5 Schuss benötigt, müssen<br />
alle 3 Reservepatronen vor der weiteren Schussabgabe in die<br />
bereitgestellte Schale oder auf die Schießrampe gelegt werden. Die<br />
Reservepatronen sind einzeln von Hand zu <strong>laden</strong>. Es ist auch erlaubt,<br />
die Reservepatronen vor Beginn des Schießens in die Schale oder auf<br />
der Rampe abzulegen.<br />
8.2.2.1 Nichtbenötigte Reservepatronen<br />
Werden die Reservepatronen nicht benötigt, müssen sie nicht in der<br />
bereitgestellten Schale oder auf der Rampe abgelegt werden.<br />
3/57 AUSGABE 2002
8.3 SCHIESSSTELLUNGEN<br />
8.3.1 Liegendschießen<br />
Be<strong>im</strong> Liegendschießen gelten für die Wettkämpfer folgende Best<strong>im</strong>mungen:<br />
Das Gewehr darf nur die Hände, die Schulter und die Wange<br />
berühren. Die Unterseite des Handgelenks des Arms, der das<br />
Gewehr stützt, muss vom Boden (Schneeauflage) deutlich abgehoben<br />
sein. Der andere Arm darf den Boden ab dem Ellbogen auf einer<br />
Länge von höchstens 10 cm berühren.<br />
8.3.2 Stehendschießen<br />
Be<strong>im</strong> Stehendschießen gelten für die Wettkämpfer folgende Best<strong>im</strong>mungen:<br />
Sie müssen frei und ohne Unterstützung stehen. Nur die<br />
Hände, die Schulter, die Wange und der an die Schulter angrenzende<br />
Teil der Brust dürfen das Gewehr berühren. Der das Gewehr stützende<br />
Arm darf gegen die Brust gehalten oder auf der Hüfte aufgestützt<br />
werden.<br />
8.3.2.1 Kein Abnehmen der Ski<br />
Es ist verboten, be<strong>im</strong> Schießen einen oder beide Ski abzunehmen<br />
oder irgendwelche Gegenstände unter die Ski zu legen. Dies gilt<br />
sowohl für den Wettkampf als auch für das Training und das<br />
Anschießen.<br />
8.3.3 Stellung auf der Schießbahn<br />
Der Wettkämpfer muss sicherstellen, dass während des Schießens<br />
kein Teil seines Körpers oder seiner Ausrüstung über die 1,5 m roten,<br />
die Schießbahn begrenzenden, Markierungslinien bzw. deren Verlängerungen,<br />
ragt.<br />
8.3.4 Durchsetzung<br />
Wird ein Wettkämpfer von einem am Schießstand eingesetzten<br />
Funktionär darauf hingewiesen, dass seine Schießstellung oder seine<br />
Stellung auf der Schießbahn nicht den Regeln entspricht, muss dies<br />
der Wettkämpfer sofort korrigieren.<br />
8.4 SCHIESSHILFEN<br />
8.4.1 Benutzung eines Schießriemens<br />
Die Benutzung eines Schießriemens ist sowohl <strong>im</strong> Stehend- als auch<br />
<strong>im</strong> Liegendanschlag gestattet.<br />
AUSGABE 2002 3/58<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
8.4.2 Benutzung eines Magazins<br />
Die für die jeweiligen Schießeinlagen bei Einzel-, Sprint-, Verfolgungsund<br />
Massenstartwettkämpfen benötigten 5 Schuss Munition sowie<br />
die ersten 5 Patronen für die jeweiligen Schießeinlagen des Staffelwettkampfes<br />
dürfen mit Hilfe eines Magazins ge<strong>laden</strong> werden.<br />
Patronen, die aus dem Magazin verloren gehen oder sich als Versager<br />
erweisen, dürfen nicht mit Hilfe eines neuen Magazins ge<strong>laden</strong><br />
werden, sondern sie sind einzeln zu <strong>laden</strong>. Ein verlorengegangenes<br />
Magazin kann jedoch durch ein anderes Magazin ersetzt werden.<br />
8.5 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN<br />
8.5.1 Allgemeines<br />
Das Schießen ist nur auf dem Schießstand während der offiziell<br />
genehmigten Zeiträume gestattet. Es ist verboten, mit einem Gewehr<br />
Bewegungen zu vollführen, die Personen gefährden könnten oder<br />
von anderen als Gefährdung angesehen werden könnten. Ist auf dem<br />
Schießstand das Schießen freigegeben, ist es niemandem gestattet,<br />
sich vorwärts der Feuerlinie aufzuhalten. Der Athlet ist zu jeder Zeit<br />
für die Sicherheit seiner Handlungen und seines Gewehrs verantwortlich.<br />
8.5.2 Laden und Ent<strong>laden</strong><br />
Be<strong>im</strong> Laden und Ent<strong>laden</strong> des Gewehres muss der Lauf <strong>im</strong>mer auf<br />
die Ziele oder nach oben gerichtet sein. Auch das Einführen eines aufmunitionierten<br />
Magazins ist Teil des Ladevorgangs. Begibt sich ein<br />
Wettkämpfer von einer Schießbahn zu einer anderen, dann muss er<br />
zuerst sein Gewehr ent<strong>laden</strong> und das Gewehr in normaler Tragestellung<br />
auf den Rücken nehmen.<br />
8.5.2.1 Sicherheitsüberprüfung am Schießstand nach dem<br />
Schießen<br />
Nach jeder Schießeinlage ist das Gewehr zu ent<strong>laden</strong>, d.h. in der<br />
Patronenkammer oder <strong>im</strong> eingeführten Magazin darf sich keine<br />
Patrone mehr befinden. Es ist jedoch gestattet, nach dem letzten<br />
Schuss die leere Patronenhülse in der Patronenkammer und das leere<br />
Magazin <strong>im</strong> Gewehr zu belassen. Be<strong>im</strong> Training und be<strong>im</strong><br />
Anschießen muss der Wettkämpfer nach dem letzten Schießen am<br />
Schießstand eine Sicherheitsüberprüfung durchführen. Dabei öffnet er<br />
mit nach oben oder auf die Scheiben oder nach oben gerichtetem<br />
Gewehrlauf den Verschluss und entn<strong>im</strong>mt das eingeführte Magazin.<br />
3/59 AUSGABE 2002
8.5.3 Gezielte Schüsse<br />
Alle Schüsse müssen gezielt und nur auf die Scheiben abgefeuert<br />
werden.<br />
8.5.4 Abnehmen des Gewehrs auf dem Schießstand<br />
Ein Wettkämpfer darf erst dann einen Riemen seines Gewehrtragegestells<br />
von der Schulter nehmen, wenn er die Schießbahn erreicht hat,<br />
auf der er schießen will. Bevor er sein Gewehr aus der Tragestellung<br />
abnehmen darf, muss er die Markierungslinie mit beiden Füßen überquert<br />
und seine Skistöcke horizontal auf den Boden abgelegt haben.<br />
8.5.5 Sicherheit <strong>im</strong> Ziel<br />
Bei allen Wettkämpfen der <strong>IBU</strong> müssen in einem Raum unmittelbar<br />
nach der Ziellinie ein oder mehrere Wettkampffunktionäre dafür eingesetzt<br />
werden, bei jedem Wettkämpfer den Verschluss des Gewehres<br />
zu öffnen, sobald dieser die Ziellinie überschritten und seine Laufbewegung<br />
beendet hat. Mit dem Öffnen des Verschlusses überprüft<br />
der Funktionär gleichzeitig die aus der Patronenkammer ausgeworfene<br />
Patronenhülse. Wird diese Sicherheitsüberprüfung nicht vorgenommen,<br />
muss sie vom Wettkämpfer selbst durchgeführt werden.<br />
8.6 PATRONENVERSAGER, VERLORENE PATRONEN UND<br />
BESCHÄDIGTE GEWEHRE<br />
8.6.1 Patronenversager und verlorene Patronen<br />
Patronenversager und verlorene Patronen oder Magazine dürfen von<br />
einem Wettkämpfer ersetzt werden, sofern er Reservepatronen oder<br />
Magazine mitführt. Führt der Wettkämpfer keine Reservepatronen<br />
oder Magazine mit, kann er von einem Wettkampffunktionär am Schießstand<br />
Reservepatronen oder Magazine erhalten, indem er eine Hand<br />
hebt und laut "Patronen" sowie den Namen seiner Nation ruft. Der<br />
darauf reagierende Wettkampffunktionär wird die Reservemunition<br />
entweder von dem Reservegewehr der Mannschaft entnehmen, oder<br />
die Munition von einem sich hinter dem Schießstand aufhaltenden<br />
Mannschaftsbetreuer entgegennehmen und an den Wettkämpfer weitergeben.<br />
8.6.2 Beschädigte Gewehre<br />
Muss ein Gewehr repariert werden, kann dies ein Wettkämpfer entweder<br />
selbst tun, oder sich dabei helfen lassen, jedoch nur von dem<br />
Wettkampfwaffenmeister oder einem Wettkampffunktionär. Kann das<br />
Gewehr nicht mehr repariert werden, darf es gegen das Reservegewehr<br />
der Mannschaft ausgetauscht werden.<br />
AUSGABE 2002 3/60<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
8.6.2.1 Reservegewehr<br />
Ein Gewehr, das während des Wettkampfes so beschädigt wird, oder<br />
aus technischen Gründen nicht mehr funktionstüchtig ist, um <strong>im</strong><br />
Wettkampf weiter eingesetzt zu werden, darf gegen ein Reservegewehr,<br />
das zuvor bei der Ausrüstungskontrolle überprüft und markiert<br />
und dann am für Reservegewehre vorgesehenen Gewehrständer am<br />
Schießstand vor Beginn des Wettkampfes durch die Mannschaft hinterlegt<br />
wurde, ausgetauscht werden. Der Wettkämpfer muss dann<br />
den Wettkampf mit dem Reservegewehr fortsetzen.<br />
8.6.2.2 Verfahren zum Austausch des Gewehrs<br />
Wurde das Gewehr auf der Strecke beschädigt oder ein Magazin verloren,<br />
darf der Wettkämpfer, bevor er zur Schießbahn gelangt, selbst<br />
zu dem Gewehrständer laufen, auf welchem das Reservegewehr seiner<br />
Mannschaft bereitsteht, und das Gewehr austauschen oder sein<br />
Magazin ersetzen, um dann weiter zur Schießbahn zu laufen.<br />
Während des Schießens muss ein Wettkämpfer, dessen Gewehr ausgetauscht<br />
werden muss, dies durch Handheben anzeigen. Sobald ein<br />
Schießstandfunktionär auf dieses Zeichen reagiert, deutet der Wettkämpfer<br />
auf sein Gewehr und ruft laut: "Gewehr" und den Namen<br />
seiner Nation. Der Schießstandfunktionär holt daraufhin das Reservegewehr<br />
dieser Mannschaft aus dem dafür bereitstehenden Gewehrständer<br />
und bringt es dem Wettkämpfer.<br />
8.6.3 Kein Zeitausgleich<br />
Für das Reparieren oder Austauschen eines Gewehrs oder für das Entgegennehmen<br />
von einem Ersatzmagazin oder -munition wird kein<br />
Zeitausgleich gewährt.<br />
8.6.4 Reaktion durch Schießstandfunktionäre<br />
Alle Schießstandfunktionäre müssen ständig darauf achten, ob ein<br />
Wettkämpfer die Hand hebt oder ruft, um sein Gewehr austauschen<br />
zu lassen oder Ersatzmunition zu verlangen. Die Schießstandfunktionäre<br />
müssen dann schnell reagieren und sich rasch bewegen, um<br />
den Wunsch zu erfüllen, so dass der Zeitbedarf für den Austausch<br />
des Gewehrs oder die Weitergabe der Munition möglichst gering ist.<br />
8.7 FEHLERHAFTE ODER NICHT FUNKTIONIERENDE WETT-<br />
KAMPFSCHEIBEN<br />
8.7.1 Falsch aufgezogene Scheiben<br />
Wird für einen Wettkämpfer eine falsche Scheibe aufgezogen, eine<br />
3/61 AUSGABE 2002
Stehendscheibe für das Liegendschießen oder umgekehrt, muss die<br />
falsche Wettkampfscheibe sofort gegen die richtige ausgetauscht<br />
werden. Danach muss der Wettkämpfer mit dem Schießen von vorne<br />
beginnen.<br />
8.7.2 Nicht funktionierende Scheiben<br />
Funktioniert eine Wettkampfscheibe nicht, muss dem Wettkämpfer<br />
eine andere Scheibe zugewiesen werden und die nicht funktionierende<br />
Scheibe muss sofort gesperrt werden.<br />
8.7.3 Beschießen der Scheibe durch einen anderen Wettkämpfer<br />
Wird auf eine Wettkampfscheibe, auf die ein Wettkämpfer gerade<br />
schießt, von einem anderen Wettkämpfer geschossen, so muss der<br />
inkorrekt Schießende sofort gestoppt werden. Falls kein Ziel durch<br />
den inkorrekt Schießenden getroffen wird, kann der korrekt<br />
schießende Wettkämpfer das Schießen fortsetzen. Sollte ein Ziel<br />
getroffen worden sein, ist die Wettkampfscheibe sofort neu aufzuziehen<br />
und der Wettkämpfer setzt das Schießen fort.<br />
8.7.3.1 Bevor eine solche Scheibe erneut aufgezogen wird, müssen die auf<br />
der Scheibe erfolgten Treffer und die Trefferlage aufgezeichnet werden.<br />
Ereignet sich ein derartiger Fall bei einem Sprint-, Verfolgungs-,<br />
Massenstart-, oder Staffelwettkampf, muss dem Wettkämpfer von<br />
einem Schießstandfunktionär mitgeteilt werden, wie viele Strafrunden<br />
er zu laufen hat.<br />
8.7.3.2 Schießt ein Wettkämpfer auf eine Wettkampfscheibe, die nicht zu<br />
seiner Schießbahn gehört, und kein anderer Wettkämpfer schießt auf<br />
diese Scheibe, kann der Wettkämpfer das Schießen, ohne auf seinen<br />
Fehler aufmerksam gemacht zu werden, fortsetzen. Jedoch zählen<br />
für den Wettkämpfer nur die Treffer, die er auf der richtigen Scheibe<br />
erzielt hat.<br />
8.7.4 Zeitausgleich und Verantwortung<br />
Wenn ein Wettkämpfer aufgrund eines falsch aufgezogenen Zieles<br />
oder einer fehlerhaften Scheibe Zeit verliert, muss die Wettkampfjury<br />
dafür einen angemessenen Zeitausgleich festlegen.<br />
8.7.4.1 Eigene Fehler<br />
Wählt dagegen ein Wettkämpfer ein Ziel, auf das bereits geschossen<br />
wurde und das noch nicht neu aufgezogen ist, oder schießt er quer<br />
auf eine Wettkampfscheibe außerhalb seiner Schießbahn, ist er dafür<br />
selbst verantwortlich und erhält keinen Zeitausgleich.<br />
AUSGABE 2002 3/62<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
8.7.5 Wertung des Schießens<br />
Für alle Schießeinlagen bei den Wettkämpfen muss der Ausrichter ein<br />
Auswertungssystem erstellen. Jeder bei einem Wettkampf abgefeuerte<br />
Schuss muss von 3 unabhängigen Personen oder Möglichkeiten<br />
registriert werden. Bei OWS, WM und WC Veranstaltungen muss dieses<br />
Auswertungssystem aus einer elektronischen Trefferanzeige und<br />
2 unabhängigen Schießstandfunktionären bestehen.<br />
9. ZIELEINLAUF, WETTKAMPFZEIT UND<br />
ERGEBNISSE<br />
9.1 ZIELEINLAUF<br />
9.1.1 Augenblick des Zieleinlaufs<br />
Der Augenblick des Zieleinlaufs ist der Zeitpunkt, an welchem die<br />
Wettkampfzeit eines Wettkämpfers oder einer Staffel endet. Bei<br />
elektronischer Zeitnahme ist der Zeitpunkt des Zieleinlaufs der Augenblick,<br />
an welchem der Strahl des elektronischen Sensors über der<br />
Ziellinie durch den Wettkämpfer unterbrochen wird. Bei Handzeitnahme<br />
ist der Augenblick des Zieleinlaufs, wenn der Wettkämpfer die<br />
Ziellinie mit einem Fuß oder beiden Füßen überquert. In Staffelwettkämpfen<br />
wird die Zeit von dem Augenblick genommen, an dem das<br />
letzte Mitglied der Staffel endet.<br />
9.2 DIE WETTKAMPFZEIT<br />
Die Wettkampfzeit ist die Zeit <strong>im</strong> Wettkampf, nach der die Platzierung<br />
eines Wettkämpfers oder einer Staffel für die Ergebnisliste<br />
berechnet wird. Diese Zeit schließt <strong>im</strong>mer die von der Wettkampfjury<br />
verhängten Strafen oder zuerkannten Zeitausgleiche mit ein.<br />
9.2.1 Einzelwettkämpfe<br />
Bei allen Einzelwettkämpfen ist die Wettkampfzeit des Wettkämpfers<br />
die Zeit, die zwischen Start und Zieleinlauf verstrichen ist, plus der<br />
verhängten Strafminuten für das Schießen.<br />
9.2.2 Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe<br />
Bei allen Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen ist die<br />
Wettkampfzeit des Wettkämpfers die Zeit, die zwischen Start und<br />
Zieleinlauf verstrichen ist. Be<strong>im</strong> Verfolgungs- und Massenstartwettkampf<br />
ist der erste Wettkämpfer, der die Ziellinie überquert - vorbehaltlich<br />
eventueller Strafen -, der Sieger. Der Zieleinlauf ist ebenso für<br />
die Platzierung der nachfolgenden Wettkämpfer maßgeblich.<br />
3/63 AUSGABE 2002
9.2.3 Überrundete Wettkämpfer be<strong>im</strong> Verfolgungs- und<br />
Massenstartwettkampf<br />
Be<strong>im</strong> Verfolgungs- und Massenstartwettkampf an OWS, WM und WC<br />
Veranstaltungen muss sich ein Wettkämpfer, sobald er von dem<br />
führenden Wettkämpfer überrundet wird, sofort aus dem Wettkampf<br />
zurückziehen.<br />
9.2.4 Staffelwettkämpfe<br />
Bei allen Staffelwettkämpfen ist die Wettkampfzeit eines Staffelmitglieds<br />
die Zeit zwischen dem Start und dem vollzogenen Wechsel<br />
bzw. die Zeit zwischen dem Wechsel bis zum folgenden Wechsel<br />
oder dem Wechsel bis zum Zieleinlauf. Die Gesamtzeit einer Staffel<br />
ist die Zeit, die zwischen dem Start des ersten Staffelläufers und<br />
dem Zieleinlauf des letzten Staffelläufers verstrichen ist. Die Zeit des<br />
einlaufenden Staffelläufers endet mit Überschreitung der Zeitnahmelinie<br />
in der Staffelwechselzone und die Zeitnahme für das abgehende<br />
Staffelmitglied erfolgt <strong>im</strong> gleichen Augenblick.<br />
9.2.4.1 Platzierung <strong>im</strong> Staffelwettkampf<br />
Die Platzierungen von Staffeln in den Ergebnislisten wird durch die<br />
Reihenfolge des Zieleinlaufs des jeweils letzten Staffelläufers best<strong>im</strong>mt,<br />
es sei denn, die Wettkampfjury hätte Zeitstrafen verhängt oder einen<br />
Zeitausgleich gegeben.<br />
9.2.5 Zeitgleichheit<br />
Wenn bei einem Einzel- oder Sprintwettkampf zwei oder mehr Wettkämpfer<br />
die gleiche Wettkampfzeit erreichen, werden sie in der<br />
Ergebnisliste als ex aequo gewertet. Bei Verfolgungs-, Massenstartund<br />
Staffelwettkämpfen gibt es keine derartige Wertung. Bei gleicher<br />
Platzierung (ex aequo) in einem Wettkampf wird die gleiche Punktzahl<br />
vergeben.<br />
9.2.6 Fotofinish<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen muss für Verfolgungs-,<br />
Massenstart- und Staffelwettkämpfe eine Zielfotoanlage<br />
zur Aufzeichnung des Zieleinlaufs installiert werden. Diese Kamera<br />
muss genau über die Ziellinie ausgerichtet werden, so dass die gesamte<br />
Ziellinie von der Kamera eingesehen wird. Sollte der Zieleinlauf<br />
mit Hilfe dieser Zielfotoanlage entschieden werden müssen, werden<br />
dadurch die Platzierungen festgelegt. Dabei ist der Sieger der Wettkämpfer,<br />
der zuerst mit einem Teil seines Fußes die Ziellinie überquert.<br />
AUSGABE 2002 3/64<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
Der IKR Start/Ziel fungiert auch als Fotofinishrichter und entscheidet<br />
die Reihenfolge des Zieleinlaufs auf der Grundlage der Fotofinishaufzeichnung.<br />
Bei KM oder KC Veranstaltungen ist eine Zielfotoanlage<br />
nicht erforderlich.<br />
9.2.6.1 Zielvideokamera<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen muss <strong>im</strong> Ziel<br />
eine Videokamera installiert werden, die so aufgestellt ist, dass mit<br />
ihr die Startnummern der Wettkämpfer, wenn diese die Ziellinie überschreiten,<br />
aufgezeichnet werden können. Es wird empfohlen, ein derartiges<br />
System auch bei allen anderen Veranstaltungen zu nutzen.<br />
9.2.7 Zwischenzeiten<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen müssen nach<br />
jeder Schießeinlage für die elektronische Informationstafel sowie für<br />
die Medien und die Mannschaften Zwischenzeiten angegeben werden.<br />
Die Zeitnahmelinie für die Zwischenzeit verläuft nach der<br />
Strafrunde und die Zwischenzeit muss für jeden Wettkämpfer bei<br />
dieser Linie nach der Schießeinlage genommen werden.<br />
9.3 ZEITNAHMESYSTEME<br />
9.3.1 Forderungen<br />
Die Wettkampfzeit muss mit Hilfe von elektronischen Messeinrichtungen,<br />
unterstützt durch Handzeitnahme, genommen werden. Die Handzeitnahme<br />
wird nur dann herangezogen, wenn das elektronische<br />
System während des Wettkampfes ausfällt. Spezifikationen bezüglich<br />
der Zeitnahmegeräte sind <strong>im</strong> <strong>IBU</strong> Materialkatalog (Anhang A)<br />
enthalten.<br />
9.3.2 Maßeinheiten<br />
Die elektronisch und manuell genommene Wettkampfzeit ist einschließlich<br />
einer Zehntelsekunde (0,1) zu registrieren.<br />
9.4 WETTKAMPFERGEBNISSE<br />
9.4.1 Allgemeines<br />
Die Ergebnisse sind der Nachweis der Leistung von Wettkämpfern<br />
oder Mannschaften in einem Wettkampf. Der Ausrichter hat die Aufgabe,<br />
die Ergebnisse auf Papier festzuhalten und sie entsprechend zu<br />
verteilen. Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Veranstaltungen ist<br />
bei der Erstellung der Ergebnisse die englische Sprache zu verwenden,<br />
jedoch können in den gleichen Ergebnislisten auch weitere Sprachen<br />
3/65 AUSGABE 2002
verwendet werden. Vorläufige Ergebnisse und Endergebnisse müssen<br />
folgende Informationen enthalten:<br />
a) Name und Ort der Veranstaltung;<br />
b) Art, Zeit und Datum des Wettkampfes;<br />
c) Wettkampfstrecke und Wetterdaten;<br />
d) Namen der Wettkampfjurymitglieder;<br />
e) Unterschrift des TD;<br />
f) Anzahl der gemeldeten Wettkämpfer und der Wettkämpfer, die<br />
den Wettkampf beendet haben;<br />
g) Anzahl der Wettkämpfer, die nicht an den Start gingen und den<br />
Wettkampf nicht beendet haben;<br />
h) Bemerkungen über verhängte Strafen;<br />
i) Spalten für:<br />
- Platzierungen vom ersten bis zum letzten Wettkämpfer;<br />
- Startnummern;<br />
- Namen und Vornamen der Wettkämpfer;<br />
- Nation oder Mannschaft;<br />
- Schießfehler pro Schießeinlage;<br />
- Laufzeiten bis auf eine Zehntel Sekunde genau;<br />
- Gesamtzeit und Zeit der Staffel;<br />
- Rückstand;<br />
- Weltcuppunkte (falls gewonnen);<br />
- Nationencuppunkte (falls gewonnen).<br />
Be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf sind die angegebenen Zeiten die Ergebnisse<br />
des Qualifkationswettkampfes in tatsächlicher Zeit für den Start<br />
des Siegers, gefolgt von den Zeitrückständen der weiteren Wettkämpfer.<br />
9.4.1.1 Zeitgleichheit<br />
Beenden zwei oder mehr Wettkämpfer den Wettkampf in der gleichen<br />
Zeit (gleiche Wettkampfzeit), werden diese Wettkämpfer ex aequo<br />
gewertet; dabei gibt es in den Ergebnissen keine Nächstplatzierung.<br />
9.4.2 Ergebnisarten<br />
Es gibt drei Arten von Ergebnissen: Zwischenergebnisse, Vorläufige<br />
Ergebnisse und Endergebnisse.<br />
9.4.2.1 Zwischenergebnisse<br />
Zwischenergebnisse geben Auskunft über eine Wettkampfsituation<br />
während eines Wettkampfes und sind lediglich als Information vorgesehen.<br />
Sie werden auf der Anzeigetafel angezeigt, durch den Platz-<br />
AUSGABE 2002 3/66<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
sprecher angesagt und stehen <strong>im</strong> elektronischen Informationssystem<br />
zur Verfügung.<br />
9.4.2.2 Vorläufige Ergebnisse<br />
Vorläufige Ergebnisse sind die ersten offiziellen Ergebnisse des Wettkampfes,<br />
die vom Ausrichter nach dem Zieleinlauf des letzten Läufers<br />
erstellt werden. Vorläufige Ergebnisse gelten <strong>im</strong>mer unter Vorbehalt<br />
eines Protestes und sind <strong>im</strong> Zielbereich sowie <strong>im</strong> Wettkampfbüro<br />
sobald wie möglich nach dem Zieleinlauf des letzten Wettkämpfers<br />
zu veröffentlichen und anzuschlagen. Der Zeitpunkt des Aushangs der<br />
Vorläufigen Ergebnisse muss auf der entsprechenden Ergebnisliste<br />
vermerkt werden und die Liste muss vom TD unterschrieben sein.<br />
9.4.2.3 Endergebnisse<br />
Die Endergebnisse sind die unwiderruflich offiziellen Ergebnisse eines<br />
Wettkampfes; sie sind sofort nach Ablauf der Protestzeit oder, sobald<br />
die Wettkampfjury über einen eingegangenen Protest entschieden<br />
hat, zu veröffentlichen.<br />
9.4.3 Ergebnisheft<br />
Die Endergebnisse sowie weitere wichtige Informationen über alle<br />
Wettkämpfe von OWS, WM, Jug/Jun WM, WC Veranstaltungen und<br />
KM müssen in einem Heft zusammengefasst werden. Dieses Heft<br />
muss folgende Angaben enthalten:<br />
a) Veranstaltungsprogramm;<br />
b) Teilnehmerliste - Nationen, Wettkämpfer, Trainer;<br />
c) Entscheidungen der Wettkampfjury und der Berufungsjury;<br />
d) alle Endergebnisse zusammen mit den entsprechenden Punktelisten<br />
und der Titelseite.<br />
Alle Resultatblätter der Ergebnishefte müssen auf weißem Papier<br />
gedruckt sein.<br />
9.4.4 Verteilung der Ergebnishefte und Ergebnislisten<br />
Von WM, Jug/Jun WM, WC, KM und KC Veranstaltungen sind 2 Kopien<br />
der Ergebnishefte an alle Nationen zu verteilen, die an der Veranstaltung<br />
teilgenommen haben. Kann dies nicht vor Abreise der Mannschaft<br />
erfolgen, sind die Hefte sofort nach ihrer Fertigstellung auf<br />
dem Postweg zu übersenden. Kopien des Ergebnisheftes müssen<br />
auch gesandt werden an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> und an die<br />
Geschäftsstellen der teilnehmenden Nationen. Darüber hinaus müssen<br />
die be<strong>im</strong> WC Finale produzierten Ergebnishefte und CDs an alle<br />
Nationen verteilt oder versandt werden, die <strong>im</strong> Verlauf der Wett-<br />
3/67 AUSGABE 2002
kampfsaison an einem WC teilgenommen haben. Die Verteilung der<br />
Ergebnislisten und Protokolle nach jedem Wettkampf an jede teilnehmende<br />
Nation erfolgt mit folgendem Schlüssel:<br />
a) 1 Kopie pro jeweils 2 Athleten + 1 Kopie für die Mannschaftsbetreuer;<br />
b) 1 Kopie der Protokolle der Mannschaftsführersitzungen für jede<br />
Wettkämpferklasse;<br />
c) 1 Kopie der Wettkampf- und Schießanalysen pro Mannschaft.<br />
10. PROTESTE<br />
10.1 ALLGEMEINES<br />
Proteste müssen schriftlich unter Verwendung des offiziellen Protestformblatts<br />
der <strong>IBU</strong> be<strong>im</strong> Wettkampfsekretär zu Händen der Wettkampfjury<br />
eingereicht werden; gleichzeitig ist eine Protestgebühr von<br />
50 € oder deren Gegenwert in der Währung des Ausrichters zu hinterlegen.<br />
Wird dem Protest stattgegeben, wird der Betrag zurückerstattet.<br />
Wird der Protest verworfen, verfällt der Betrag zu Gunsten<br />
der <strong>IBU</strong>.<br />
10.2 PROTESTARTEN UND BEDINGUNGEN<br />
10.2.1 Proteste bezüglich der Qualifikation von Wettkämpfern<br />
Proteste bezüglich der Qualifikation von Wettkämpfern können bis<br />
zum Ende der Protestzeit des betreffenden Wettkampfes jederzeit<br />
vorgelegt werden.<br />
10.2.2 Proteste während und nach Wettkämpfen<br />
Proteste bezüglich Regelverstößen durch Wettkämpfer und Betreuer,<br />
bezüglich von Funktionären begangener Fehler, bezüglich Wettkampfbedingungen<br />
sowie bezüglich der Vorläufigen Ergebnisse müssen<br />
in dem Zeitraum zwischen Wettkampfbeginn und 15 Minuten<br />
nach Aushängen der Vorläufigen Ergebnisse eingereicht werden. Der<br />
Ausrichter muss sofort nach Aushang der Vorläufigen Ergebnisse alle<br />
Beteiligten davon unmissverständlich in Kenntnis setzen, dass die<br />
Vorläufigen Ergebnisse ausgehängt wurden.<br />
10.2.3 Wiederholung oder Annullierung<br />
Ergibt sich aus der Prüfung eines Protestes ein Umstand, der als so<br />
schwerwiegend angesehen wird, dass der sportliche Wert des Wettkampfes<br />
zweifelhaft erscheint, oder kommt die Wettkampfjury aus<br />
eigener Beobachtung zu gleicher Schlussfolgerung, kann die Wettkampfjury<br />
die Entscheidung treffen, den Wettkampf zu wiederholen<br />
oder den Wettkampf ohne Wiederholung zu annullieren.<br />
AUSGABE 2002 3/68<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
11. STRAFBESTIMMUNGEN<br />
Die Strafen werden durch die Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong> geregelt.<br />
12. WELTMEISTERSCHAFTEN -<br />
VERANSTALTUNGSREGELN<br />
12.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
12.1.1 Zuständigkeit und Begriffe<br />
WM, Jug/Jun WM sind Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> und werden unter<br />
ihrer Kontrolle für Männer, Frauen, Junioren, Juniorinnen und für<br />
Jugend männlich und weiblich durchgeführt.<br />
Die in diesem Absatz für WM festgelegten Regeln gelten ebenso für<br />
Jug/Jun WM, es sei denn, es wären andere Regeln festgelegt.<br />
12.1.2 Wettkampftermine<br />
WM werden für Männer und Frauen gemeinsam jährlich durchgeführt.<br />
Den Termin für die Durchführung der WM legt der Vorstand der<br />
<strong>IBU</strong> fest. In Olympischen Jahren werden keine WM durchgeführt.<br />
Jug/Jun WM für Junioren und Juniorinnen beziehungsweise für<br />
Jugend männlich und weiblich werden gemeinsam, wenn möglich,<br />
jährlich eine Woche vor oder nach den WM durchgeführt. Für einen<br />
von der <strong>IBU</strong> für WM genehmigten Wettkampf, der nicht <strong>im</strong> Programm<br />
der OWS ist, werden in Jahren der OWS eigene WM durchgeführt.<br />
12.1.3 Beste Biathleten – Finanzielle Zuständigkeit und<br />
Auswahl<br />
Jeder Ausrichter einer WM muss für die Unterkunft und Verpflegung<br />
der besten Biathleten und Biathletinnen für max<strong>im</strong>al 10 Tage einer<br />
WM entsprechend der Zahl der Biathleten aufkommen, die der Vorstand<br />
der <strong>IBU</strong> festgelegt hat. Die Auswahl der besten Biathleten und<br />
Biathletinnen bei der WM erfolgt aus den Führenden in der WC<br />
Gesamtwertung zum Stand Ende Dezember. Diese Regel tritt ab der<br />
Saison 2004/05 in Kraft.<br />
12.2 BEWERBUNGEN UND ERNENNUNG VON<br />
AUSRICHTERN<br />
12.2.1 Allgemeines<br />
Die Aufgabe, eine WM durchzuführen, wird vom <strong>IBU</strong> Kongress mindestens<br />
vier Jahre, aber nicht mehr als fünf Jahre <strong>im</strong> voraus, einem<br />
Mitgliedsverband der <strong>IBU</strong> für einen festgelegten Ort übertragen.<br />
3/69 AUSGABE 2002
12.2.2 Bewerbung für die Durchführung einer WM<br />
Die Bewerbung für die Durchführung einer WM muss von einem NV<br />
be<strong>im</strong> Generalsekretär der <strong>IBU</strong> in schriftlicher Form eingereicht werden.<br />
Der Antrag muss spätestens 90 Tage vor Stattfinden des betreffenden<br />
<strong>IBU</strong> Kongresses vorliegen. Der Wettkampfort, für den der<br />
Antrag gestellt wird, muss über eine Lizenz der <strong>IBU</strong> zur Durchführung<br />
von WM verfügen. Der Antrag ist mittels des offiziellen Antragsformulars<br />
der <strong>IBU</strong> zu stellen und muss vom Präsidenten oder Generalsekretär<br />
des antragstellenden Verbandes unterzeichnet sein.<br />
12.2.3 <strong>IBU</strong> Veranstaltungserklärung<br />
Sofort nach Vergabe einer WM muss der Ausrichter die Veranstaltungserklärung<br />
der <strong>IBU</strong> unterzeichnen. Mit der Unterschrift beurkundet<br />
der ausrichtende NV, dass er ann<strong>im</strong>mt und gewillt ist, die in der<br />
Erklärung festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Pflichten zu<br />
akzeptieren und in der vorgeschriebenen Frist zu erfüllen.<br />
12.3 VERANSTALTUNGSPLAN UND PROGRAMM<br />
Der Veranstaltungsplan und das Programm wird vom Ausrichter in<br />
Absprache mit dem TD erstellt. Das Programm muss dem TK vorab<br />
zur Einsicht vorgelegt und vom Vorstand der <strong>IBU</strong> spätestens ein<br />
Jahr vor Beginn der WM genehmigt werden.<br />
12.4 BERICHTE ÜBER DEN FORTGANG<br />
Der Ausrichter muss der <strong>IBU</strong> regelmäßig über den Fortgang der Vorbereitungen<br />
Bericht erstatten.<br />
12.5 INFORMATIONSSCHRIFTEN UND EINLADUNGEN<br />
12.5.1 Vorausinformation<br />
Bis spätestens ein Jahr vor der WM muss der Ausrichter an alle Mitgliedsverbände<br />
der <strong>IBU</strong> und an die <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle eine Broschüre<br />
mit Vorausinformationen versenden. Die Broschüre muss alle wichtigen<br />
Informationen über die WM enthalten, die für die NV bis zu diesem<br />
Zeitpunkt wissenswert sind.<br />
12.5.2 Offizielle Ausschreibung<br />
Bis spätestens 1. September des Jahres vor der WM muss der Ausrichter<br />
per Einschreiben oder E-mail die offiziellen Ausschreibungen an<br />
alle NV der <strong>IBU</strong> sowie an die <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle versenden.<br />
NV, die für Visumzwecke eine spezielle Einladung benötigen, müssen<br />
diese vom Ausrichter anfordern.<br />
AUSGABE 2002 3/70<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
12.5.3 Endgültige Informationsbroschüre<br />
Bis spätestens 15. Oktober vor der WM hat der Ausrichter eine<br />
detaillierte Informationsbroschüre an alle NV der <strong>IBU</strong> sowie an die<br />
<strong>IBU</strong> Geschäftsstelle zu verschicken. Diese Broschüre muss detailliert<br />
alle Informationen enthalten, die gemäß dem Leitfaden für Organisationskomitees<br />
gefordert sind.<br />
12.5.4 Elektronische Broschüren und Ausschreibungen<br />
Broschüren und Ausschreibungen können mittels E-Mail und Platzierung<br />
auf einer Website mit Benachrichtigung durch E-Mail auch auf<br />
elektronischem Weg versandt werden.<br />
12.6 TEILNAHME<br />
12.6.1 Quoten für WM<br />
12.6.1.1 Max<strong>im</strong>ale Einschreibung und Startberechtigung für den<br />
Einzel- und den Sprintwettkampf<br />
Jeder Mitgliedsverband der <strong>IBU</strong> ist berechtigt, max<strong>im</strong>al 8 männliche<br />
und 8 weibliche Athleten einzuschreiben und je 4 namentlich zu<br />
melden. Zusätzlich sind die Nationen, denen die Sieger <strong>im</strong> Einzelund<br />
Sprintwettkampf der OWS oder der WM des vergangenen Jahres<br />
angehören, berechtigt, zusätzlich zu ihren nationalen Quoten diese<br />
Athleten zu melden.<br />
12.6.1.2 Verfolgungswettkämpfe<br />
Die ersten 60 Wettkämpfer aus dem Qualifikationswettkampf sind<br />
für den Verfolgungswettkampf startberechtigt.<br />
12.6.1.3 Massenstartwettkämpfe<br />
Für den Massenstartwettkampf können 30 Wettkämpfer gemeldet<br />
werden, die wie folgt ausgewählt werden: Medaillengewinner der<br />
laufenden WM <strong>im</strong> Einzel-, Sprint- und Verfolgungswettkampf; die<br />
nächsten 15 ausgewählt aus den Führenden des aktuellen WC<br />
Gesamtstandes und die restlichen aufgefüllt auf 30 unter Heranziehung<br />
der bei den Einzel-, Sprint- und Verfolgungswettkämpfen der<br />
laufenden WM gewonnenen meisten WC Punkte in der Reihenfolge<br />
der Platzierung.<br />
Die Startnummern werden in folgender Ordnung zugewiesen: Der<br />
Goldmedaillengewinner des ersten persönlichen Wettkampfes einer<br />
WM erhält die Startnummer 1; der Goldmedaillengewinner des zweiten<br />
persönlichen Wettkampfes einer WM erhält die Startnummer 2;<br />
3/71 AUSGABE 2002
der Goldmedaillengewinner des dritten persönlichen Wettkampfes<br />
einer WM erhält die Startnummer 3; die Silbermedaillengewinner in<br />
der selben Reihenfolge die Startnummern 4 – 6; die Bronzemedaillengewinner<br />
in der selben Reihenfolge beginnend mit den Startnummern<br />
7 – 9. Die aktuell Führenden in der WC Gesamtwertung erhalten<br />
in der Reihenfolge die Startnummern ab 10, usw.<br />
Hat ein Wettkämpfer mehr als eine Medaille in den persönlichen<br />
Wettkämpfen der laufenden WM errungen, erhält er in Übereinst<strong>im</strong>mung<br />
mit der oben aufgeführten Reihenfolge die niedrigste Startnummer<br />
und die anderen Wettkämpfer rücken in der gleichen Reihenfolge<br />
nach oben. Das gleiche trifft zu, wenn mehr als ein Wettkämpfer<br />
mehrere Medaillen errungen hat oder wenn ein oder mehrere<br />
Wettkämpfer nicht zum Start antreten.<br />
12.6.1.4 Staffelwettkämpfe<br />
Die besten 25 Nationen, Männer und Frauen, können auf der Grundlage<br />
der Nationencupwertung des vergangenen Jahres Staffeln melden.<br />
12.6.1.5 Mannschaftsbetreuer<br />
Die NV müssen Gelegenheit erhalten, bis zu 10 Betreuer einzuschreiben.<br />
Sollte der Ausrichter in der Lage sein, mehr als 10 Betreuer aufzunehmen,<br />
muss dies in der Ausschreibung vermerkt werden.<br />
12.6.2 Quoten für Jug/Jun WM<br />
12.6.2.1 Max<strong>im</strong>ale Einschreibung und Meldung von<br />
Wettkämpfern<br />
Jeder NV kann für die Jug/Jun WM max<strong>im</strong>al jeweils 5 Junioren und<br />
Juniorinnen und jeweils 5 Jugend männlich und weiblich einschreiben.<br />
Folgende Startberechtigungen bestehen für die Wettkämpfe der<br />
Jug/Jun WM:<br />
12.6.2.2 Einzel- und Sprintwettkämpfe<br />
Im Einzel- und <strong>im</strong> Sprintwettkampf dürfen bei den Junioren und bei<br />
den Juniorinnen sowie bei der Jugend männlich und weiblich nicht<br />
mehr als je vier Wettkämpfer pro Nation starten.<br />
12.6.2.3 Verfolgungswettkämpfe<br />
Be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf sind die besten 60 Athleten aus den<br />
Qualifikationswettkämpfen startberechtigt, dies gilt für Junioren wie<br />
auch für Juniorinnen sowie Jugend männlich und weiblich.<br />
AUSGABE 2002 3/72<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
12.6.2.4 Staffelwettkämpfe<br />
Auf der Grundlage der Wettkampfplatzierungen der Staffelwettkämpfe<br />
bei den Jug/Jun WM des vergangenen Jahres können die besten<br />
Nationen Junioren- und Juniorinnen-Staffeln sowie Staffeln für die<br />
Jugend männlich und weiblich melden (jeweils eine pro Klasse).<br />
Es können so viele Staffeln starten, wie Wettkampfscheiben in der<br />
Veranstaltung zur Verfügung stehen.<br />
12.6.2.5 Mannschaftsbetreuer<br />
Die NV müssen Gelegenheit erhalten, 10 Betreuer einzuschreiben.<br />
Sollte der Ausrichter in der Lage sein, mehr als 10 Betreuer aufzunehmen,<br />
ist die Höchstzahl in der Ausschreibung aufzunehmen.<br />
12.7 PREISE<br />
12.7.1 Offizielle Medaillen<br />
Den erst-, zweit- und drittplazierten Wettkämpfern der Einzel-, Sprint-,<br />
Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe werden von der <strong>IBU</strong> Gold-,<br />
Silber- bzw. Bronzemedaillen verliehen. Jeder Angehörige einer Staffel<br />
erhält für den ersten, zweiten bzw. dritten Platz die <strong>IBU</strong> Medaille<br />
in Gold, Silber bzw. Bronze.<br />
12.7.1.1 Siegerehrungen<br />
Bei der Verleihung der offiziellen Weltmeisterschaftsmedaillen muss<br />
sowohl die jeweilige Flagge gehisst, als auch die Nationalhymne<br />
gespielt werden.<br />
12.7.2 Weitere Preise<br />
Das Organisationskomitee sowie andere Körperschaften können weitere<br />
Preise verleihen.<br />
12.8 LEIBCHEN DER FÜHRENDEN<br />
Die in der laufenden WC Wertung der Einzel-, Sprint-, Verfolgungsund<br />
Massenstartwettkämpfe führenden Männer und Frauen sowie<br />
die Gesamtführenden <strong>im</strong> WC tragen bei WM das nummerierte Leibchen<br />
eines "Weltcupführenden" anstelle einer regulären Startnummer.<br />
13. OLYMPISCHE WINTERSPIELE -<br />
VERANSTALTUNGSREGELN<br />
13.1 REGELN<br />
Für die Durchführung von OWS ist das IOC zuständig; jedoch gelten<br />
die vorliegenden Regeln auch für die Biathlonwettkämpfe bei OWS,<br />
es sei denn, das IOC hätte anderweitige Festlegungen getroffen.<br />
3/73 AUSGABE 2002
13.2 VERANSTALTUNGSPLAN UND PROGRAMM<br />
Der Veranstaltungsplan und das Programm für die Wettkämpfe werden<br />
vom Ausrichter in Absprache mit dem TD und dem Stellvertretenden<br />
TD erstellt. Der Veranstaltungsplan und das Programm müssen<br />
dem TK zur Einsicht und dem Vorstand der <strong>IBU</strong> zur Zust<strong>im</strong>mung vorgelegt<br />
werden.<br />
14. KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN UND<br />
KONTINENTALCUPS - VERANSTALTUNGSREGELN<br />
14.1 KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN<br />
14.1.1 Allgemeines<br />
Die KM sind Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> und werden unter ihrer Kontrolle<br />
gemeinsam für Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen ausgerichtet.<br />
Die Regeln finden auf folgende Meisterschaften Anwendung:<br />
a) Asienmeisterschaften (AM);<br />
b) Europameisterschaften (EM);<br />
c) Nordamerikanische Meisterschaften (NAM);<br />
d) Südamerikanische Meisterschaften (SAM).<br />
14.1.2 Kontrolle<br />
Die unmittelbare Kontrolle erfolgt auf Kosten der Ausrichter durch<br />
einen TD der <strong>IBU</strong>.<br />
14.1.3 Wettkampfarten<br />
An den KM können die Disziplinen Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart-<br />
und Staffelwettkampf ausgetragen werden. Alle offiziellen<br />
Wettkämpferklassen der <strong>IBU</strong> sind nach Maßgabe des zuständigen<br />
kontinentalen Gremiums teilnahmeberechtigt.<br />
14.1.4 Startberechtigung und Teilnahme<br />
Es sind jeweils Sportler aller Mitgliedsverbände der <strong>IBU</strong> startberechtigt.<br />
Kontinentalmeister und Medaillenträger können jedoch nur<br />
Angehörige der Mitgliedsverbände der entsprechenden Kontinente<br />
werden. Teilnahmequoten werden von den zuständigen kontinentalen<br />
Gremien festgelegt.<br />
14.1.5 Wettkampfregeln<br />
Für die KM gelten die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong>. Besondere Regeln<br />
können von den jeweiligen kontinentalen Gremien ausgearbeitet werden<br />
und werden von diesen festgelegt. Die Regeln für KM sind <strong>im</strong><br />
Detail in Anhang D zu diesen Regeln enthalten.<br />
AUSGABE 2002 3/74<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
14.1.6 Preise<br />
Den erst-, zweit- und drittplazierten Wettkämpfern werden von der<br />
<strong>IBU</strong> offizielle Gold-, Silber- bzw. Bronzemedaillen verliehen. Die kontinentalen<br />
Gremien können weitere Sachpreise aussetzen.<br />
14.1.7 Bewerbungen um Ausrichtung und Vergabe<br />
Jeder Mitgliedsverband der <strong>IBU</strong> kann sich jährlich um die Ausrichtung<br />
einer KM bewerben. Die Bewerbungen sind für die nächste maßgebliche<br />
Wettkampfsaison bis zu einem vom Vorstand der <strong>IBU</strong> festzulegenden<br />
Zeitpunkt an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> zu richten. Die KM<br />
werden durch den Vorstand auf Vorschlag des TK vergeben.<br />
14.2 KONTINENTALCUPS<br />
14.2.1 Allgemeines<br />
Die KC sind Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> und werden unter ihrer Kontrolle<br />
durchgeführt. Sie können als gemeinsame Veranstaltungsreihen für<br />
Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen, Jugend männlich und<br />
weiblich durchgeführt werden. Die Regeln für die KM werden mit den<br />
folgenden Ausnahmen auf KC angewendet:<br />
Es bestehen folgende Kontinentalcupserien:<br />
a) Asiencup (AC);<br />
b) Europacup (EC);<br />
c) Nordamerikacup (NAC);<br />
d) Südamerikacup (SAC).<br />
14.2.2 Nicht gemeinsam mit WC ausgetragen<br />
Die KC sind eigenständige Veranstaltungen und dürfen nicht am selben<br />
Ort zusammen mit WC Wettkämpfen ausgetragen werden.<br />
14.2.3 Bewerbungen um Ausrichtung und Vergabe<br />
Jeder Mitgliedsverband der <strong>IBU</strong> kann sich jährlich um die Ausrichtung<br />
einer oder mehrerer KC Veranstaltungen bewerben. Die Bewerbungen<br />
sind für die nächste maßgebliche Wettkampfsaison bis zu einem vom<br />
Vorstand der <strong>IBU</strong> festzulegenden Zeitpunkt an den Generalsekretär<br />
der <strong>IBU</strong> zu richten. Die Veranstaltungen werden durch den Vorstand<br />
auf Vorschlag des TK vergeben.<br />
14.2.4 Wettkampfregeln<br />
Für die KC Veranstaltungen gelten die <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln. Besondere<br />
Regeln können von den zuständigen kontinentalen Gremien vorbereitet<br />
werden und werden von ihnen erlassen. Die Wettkampfregeln<br />
für KC sind <strong>im</strong> Detail in Anhang E zu diesen Regeln enthalten.<br />
3/75 AUSGABE 2002
14.2.5 Jurys<br />
An den KC Veranstaltungen werden unter der Verantwortung der <strong>IBU</strong><br />
nur die Wettkampfjurys eingesetzt. Die kontinentalen Gremien können<br />
für Veranstaltungen eine Berufungsjury einrichten.<br />
15. WELTCUP - VERANSTALTUNGSREGELN<br />
15.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
15.1.1 Zuständigkeit<br />
WC sind Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> und werden unter ihrer Zuständigkeit<br />
für Männer und Frauen durchgeführt. Diese Regeln gelten für<br />
WC Veranstaltungen.<br />
15.1.2 Ausgaben für die TD und IKR<br />
Die Ausgaben für die TD und IKR der <strong>IBU</strong> hinsichtlich Reisekosten,<br />
Unterbringung und Verpflegung sowie der Tagegelder sind gemäß der<br />
jeweils gültigen <strong>IBU</strong> Reisekostenregeln für die Zeit, in welcher sie für<br />
die Veranstaltung gefordert sind, vom Ausrichter zu übernehmen.<br />
15.1.3 Beste Biathleten – Finanzielle Verpflichtungen und<br />
Auswahl<br />
Jeder Ausrichter einer WC Veranstaltung muss für höchstens 7 volle<br />
Tage die Kosten für Unterkunft und Verpflegung für die besten Biathleten<br />
und Biathletinnen übernehmen; die Anzahl der zu übernehmenden<br />
Wettkämpfer wird vom Vorstand der <strong>IBU</strong> festgelegt. Die Auswahl<br />
der besten Biathleten für die laufende Wettkampfsaison für die<br />
Dezemberwettkämpfe erfolgt auf der Grundlage der WC Gesamtwertung<br />
des vergangenen Jahres; die Auswahl der Athleten beginnend<br />
ab 1. Januar bis Saisonende erfolgt auf der Grundlage der WC<br />
Gesamtwertung von Ende Dezember der jeweiligen Saison.<br />
15.2 JÄHRLICHER ZEITPLAN FÜR WC VERANSTALTUNGEN<br />
15.2.1 Anzahl von WC pro Saison<br />
In jeder WC Saison werden sechs oder mehr WC Veranstaltungen<br />
durchgeführt. Die Anzahl der durchzuführenden Veranstaltungen wird<br />
vom Vorstand der <strong>IBU</strong> auf Empfehlung des TK festgelegt.<br />
15.2.2 Jährlicher Weltcupkalender<br />
WC Veranstaltungen werden vor und nach der jährlichen WM oder<br />
den OWS durchgeführt. Sie müssen in dem vom Vorstand der <strong>IBU</strong><br />
festgelegten zeitlichen Rahmen stattfinden.<br />
AUSGABE 2002 3/76<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
15.3 BEWERBUNGEN UM AUSRICHTUNG UND ERNENNUNG<br />
VON AUSRICHTERN<br />
15.3.1 Befugnis zur Ernennung<br />
Ausrichter von WC Veranstaltungen werden auf der Grundlage einer<br />
Empfehlung seitens des TK der <strong>IBU</strong> vom Vorstand der <strong>IBU</strong> ernannt.<br />
15.3.2 Bewerbungen für die Ausrichtung von<br />
WC Veranstaltungen<br />
Bewerbungen für die Ausrichtung von WC Veranstaltungen müssen<br />
von den sich dafür bewerbenden NV vor Ablauf der vom Vorstand der<br />
<strong>IBU</strong> dafür gesetzten Frist schriftlich be<strong>im</strong> Generalsekretär der <strong>IBU</strong> eingehen.<br />
Für Bewerbungen ist das dafür vorgesehene Antragsformular<br />
der <strong>IBU</strong> zu verwenden und der Antrag muss vom Präsidenten oder<br />
Generalsekretär des antragstellenden NV unterzeichnet sein.<br />
15.3.2.1 Ein NV kann sich für die Ausrichtung von einem oder mehr WC Veranstaltungen<br />
pro Saison bewerben. Normalerweise kann eine Nation<br />
pro Saison nur eine WC Veranstaltung ausrichten.<br />
15.3.3 <strong>IBU</strong> Veranstaltungserklärung<br />
Sofort nach Vergabe einer WC Veranstaltung muss vom ausrichtenden<br />
NV die Veranstaltungserklärung der <strong>IBU</strong> unterzeichnet werden. Mit<br />
der Unterschrift beurkundet der ausrichtende NV, dass er ann<strong>im</strong>mt und<br />
gewillt ist, die in der Veranstaltungserklärung festgelegten Aufgaben,<br />
Maßnahmen und Pflichten zu akzeptieren und fristgerecht zu erfüllen.<br />
15.4 WC PROGRAMM<br />
Das Programm für eine WC Veranstaltung wird vom Vorstand der <strong>IBU</strong><br />
in Absprache mit dem NV und dem TK festgelegt.<br />
15.5 AUSSCHRE<strong>IBU</strong>NGEN<br />
Ausschreibungen von WC Veranstaltungen sind vom Ausrichter bis<br />
spätestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung an die NV der<br />
<strong>IBU</strong> sowie an die <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle zu versenden. Die Ausschreibung<br />
kann auf elektronischem Wege über E-mail oder Platzierung auf<br />
einer Website mit Benachrichtigung über E-mail erfolgen.<br />
15.6 TEILNAHME<br />
15.6.1 Einschreibung und Startquoten<br />
Die NV können auf der Grundlage des Endstands der Nationencupwertung<br />
des Vorjahres mit folgender Anzahl von Wettkämpfern,<br />
jeweils Männer und Frauen, an WC Veranstaltungen teilnehmen:<br />
3/77 AUSGABE 2002
Einzel- und Sprintwettkämpfe<br />
Basisquote auf der Grundlage des Endstandes der Nationencupwertung<br />
des Vorjahres:<br />
Nationencupwertung<br />
1 - 20 3 Athleten<br />
21 und mehr 2 Athleten.<br />
Zusatzquote und Max<strong>im</strong>alzahlen für Einzel- und Sprintwettkämpfe<br />
Zusätzlich können die NV diejenige Zahl an Athleten einschreiben und<br />
melden, die derjenigen entspricht, die in der WC Gesamtwertung des<br />
vorangegangenen Jahres unter den besten 50 klassiert waren. Dabei<br />
dürfen aus der Kombination von Basisquote und Zusatzquote folgende<br />
Max<strong>im</strong>alzahlen für Einschreibung und Startberechtigung nicht<br />
überschritten werden:<br />
Nationencupwertung Startberechtigung Einschreibung<br />
1 - 4 7 8<br />
5 - 8 6 7<br />
9 - 12 5 6<br />
13 und höher 4 5.<br />
15.6.2 Zusätzliche Startberechtigung bei WC auf der Grundlage<br />
von Ergebnissen aus KM und KC<br />
Für die letzten beiden WC Veranstaltungen jeder Saison besteht die<br />
Möglichkeit der Qualifikation zusätzlicher Wettkämpfer auf der<br />
Grundlage der Ergebnisse von KM und KC, vorausgesetzt die Serie<br />
umfasste mindestens vier Veranstaltungen mit jeweils mindestens<br />
zwei Wettkämpfen, jedoch nicht Staffel- oder Massenstartwettkämpfe,<br />
und zwar folgendermaßen:<br />
Asien:<br />
Max<strong>im</strong>al ein Wettkämpfer und eine Wettkämpferin pro Nation;<br />
Europa:<br />
Die besten 10 Wettkämpfer und die besten 10 Wettkämpferinnen,<br />
max<strong>im</strong>al jeweils 2 pro Nation;<br />
Nordamerika:<br />
Jeweils ein Wettkämpfer und eine Wettkämpferin auf der Grundlage<br />
der besten drei Platzierungen jeweils der Wettkämpfe <strong>im</strong> Ostteil und<br />
der Wettkämpfe <strong>im</strong> Westteil der NAC Serie, wobei die endgültige<br />
Auswahl von Biathlon North America je nach Situation getroffen wird;<br />
AUSGABE 2002 3/78<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
Südamerika:<br />
Bester Wettkämpfer und beste Wettkämpferin.<br />
Diese Regel tritt mit der Saison 2003/04 in Kraft.<br />
15.6.3 Verfolgungswettkämpfe<br />
Für den Verfolgungswettkampf sind die ersten 60 Wettkämpfer des<br />
jeweiligen Qualifikationswettkampfes startberechtigt.<br />
15.6.4 Massenstartwettkämpfe<br />
Die Meldungen für den Massenstartwettkampf bestehen aus den<br />
Wettkämpfern, die Platz 1 - 30 des aktuellen WC Gesamtstandes<br />
belegen. Bei nicht startenden Wettkämpfern wird in der Rangfolge<br />
des aktuellen WC Gesamtstandes aufgefüllt. Die Startnummern werden<br />
auf der Grundlage des aktuellen WC Gesamtstandes zugewiesen<br />
– wobei der erste die Startnummer 1, der zweite die Startnummer 2<br />
usw. erhält.<br />
15.6.5 Staffelwettkämpfe<br />
Die besten 30 Nationen können für jeweils Männer und Frauen auf<br />
der Grundlage der Nationencupwertung der vergangenen Saison Staffeln<br />
melden.<br />
15.6.6 Betreuer<br />
Die NV müssen die Möglichkeit haben, insgesamt 10 Betreuer einzuschreiben.<br />
Sollte es dem Ausrichter möglich sein, mehr als 10<br />
Betreuer aufzunehmen, muss er die mögliche Anzahl in der Ausschreibung<br />
bekannt geben.<br />
15.6.7 Nicht rechtzeitig eingeschriebene Nationen<br />
NV, die ihre Absicht zur Teilnahme dem Ausrichter nicht binnen 14<br />
Tagen vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt haben, können teilnehmen,<br />
falls dies der Ausrichter ermöglichen kann und der TD seine<br />
Genehmigung dazu erteilt.<br />
15.7 LEIBCHEN FÜR DIE FÜHRENDEN IM WELTCUP<br />
15.7.1 Allgemeines<br />
Die bei den Frauen und Männern <strong>im</strong> laufenden WC jeweils Führenden<br />
<strong>im</strong> Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkampf<br />
sowie die Führenden in der WC Gesamtwertung tragen während des<br />
Wettkampfes das Leibchen des <strong>im</strong> WC Führenden anstelle einer<br />
Startnummer.<br />
3/79 AUSGABE 2002
15.7.2 Farben der Leibchen der <strong>im</strong> WC Führenden<br />
a) Führende in der WC Gesamtwertung - gelb;<br />
b) jeweils Führende in den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und<br />
Massenstartwettkämpfen - rot.<br />
15.7.3 Aufschriften auf den Leibchen<br />
Die Leibchen sind entweder völlig gelb oder völlig rot und tragen die<br />
Aufschrift "Führender <strong>im</strong> Weltcup" sowie das Emblem der <strong>IBU</strong> aufgedruckt.<br />
Startnummern werden aufgedruckt. Jede Werbung auf den<br />
Leibchen fällt unter die Zuständigkeit der <strong>IBU</strong>.<br />
15.7.4 Bereitstellung der Leibchen für die <strong>im</strong> WC Führenden<br />
Die Leibchen für die Führenden <strong>im</strong> WC werden von der <strong>IBU</strong> gestellt<br />
und zu den WC Veranstaltungen, wie von der <strong>IBU</strong> organisiert,<br />
gebracht.<br />
15.8 WELTCUPWERTUNG<br />
15.8.1 Allgemeines<br />
Die WC Wertung dient dazu, den Wettkampfleistungsstand eines<br />
Wettkämpfers, einer Staffel und der Nationen während einer gesamten<br />
Wettkampfsaison aufzuzeigen. Die Athleten, die das höchste<br />
Endergebnis der Saison erreichen, sind die Sieger.<br />
15.8.1.1 Wertungsarten<br />
Es gibt folgende Wertungsarten:<br />
a) WC Gesamtwertung;<br />
b) WC Wertung <strong>im</strong> Einzelwettkampf;<br />
c) WC Wertung <strong>im</strong> Sprintwettkampf;<br />
d) WC Wertung <strong>im</strong> Verfolgungswettkampf;<br />
e) WC Wertung <strong>im</strong> Massenstartwettkampf;<br />
f) WC Wertung <strong>im</strong> Staffelwettkampf;<br />
g) Nationencupwertung.<br />
15.8.2 Vergabe von Wertungspunkten<br />
Bei WC Veranstaltungen und WM bzw. Biathlonwettkämpfen der<br />
OWS werden zwei Arten von Punkten vergeben, nämlich WC Punkte<br />
und Nationencuppunkte. Diese Punkte werden wie nachfolgend aufgeführt<br />
vergeben.<br />
15.8.2.1 WC Wertungspunkte für den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-,<br />
Massenstart- und Staffelwettkampf<br />
Wertungspunkte werden wie folgt vergeben: Bei jedem WC, bei jeder<br />
AUSGABE 2002 3/80<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
WM und bei allen OWS werden in Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-,<br />
Massenstart- und Staffelwettkämpfen folgende WC Punkte für den<br />
Wettkämpfer beziehungsweise die Staffel vergeben: 1. Platz 50 Pkt;<br />
2. Platz 46 Pkt; 3. Platz 43 Pkt; 4. Platz 40 Pkt; 5. Platz 37 Pkt;<br />
6. Platz 34 Pkt. Von Platz 7 (32 Pkt) bis Platz 15 (16 Pkt) jeweils<br />
um 2 Punkte weniger; ab Platz 16 (15 Pkt) bis Platz 30 (1 Pkt)<br />
jeweils 1 Punkt weniger.<br />
15.8.2.2 Wertungspunkte für den Nationencup<br />
Wertungspunkte werden wie folgt vergeben: Bei jedem Einzel- und<br />
Sprintwettkampf der WC Veranstaltungen, WM bzw. OWS werden<br />
folgende Nationencuppunkte vergeben:<br />
1. Platz 150 Pkt; 2. Platz 146 Pkt; 3. Platz 143 Pkt; 4. Platz 140 Pkt;<br />
5. Platz 137 Pkt; 6. Platz 134 Pkt. Von Platz 7 (132 Pkt) bis Platz<br />
15 (116 Pkt) jeweils um 2 Punkte weniger; dann für jeden weiteren<br />
Platz jeweils 1 Punkt weniger bis 1.<br />
15.8.3 Kriterien<br />
Die Anzahl der bei jeder Wettkampfart zu wertenden Wettkämpfe,<br />
die Gesamtwertung und die Nationencupwertung werden jährlich<br />
vom Vorstand festgelegt und <strong>im</strong> <strong>Int</strong>ernationalen Biathlonkalender veröffentlicht.<br />
15.8.3.1 WC Gesamt-, Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-,<br />
Massenstart- und Staffelwertung<br />
Die Wertung beruht auf den Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart-<br />
und Staffelwettkampfwertungen der WC Veranstaltungen<br />
und der WM bzw. der OWS der betreffenden Wettkampfsaison.<br />
15.8.3.2 Nationencupwertung<br />
Die Wertung des Nationencups beruht auf den Einzel- und Sprintwettkämpfen<br />
aller WC Veranstaltungen und der WM bzw. der OWS der<br />
betreffenden Wettkampfsaison.<br />
15.8.4 Berechnung<br />
15.8.4.1 WC Gesamtwertung<br />
Die WC Gesamtwertung ergibt sich für alle Wettkämpfer aus den Einzel-,<br />
Sprint-, Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen.<br />
Die Wertungen der festgelegten Zahlen von Wettkämpfen werden<br />
zusammengezählt und die Summe ergibt die WC Gesamtwertung.<br />
3/81 AUSGABE 2002
15.8.4.2 WC Wertung <strong>im</strong> Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und<br />
Massenstartwettkampf<br />
Die WC Wertung jeder Wettkampfart wird in der gleichen Weise<br />
berechnet und zwar durch Addierung der Wertungen der jeweils festgelegten<br />
Wettkämpfe pro Wettkampfart.<br />
15.8.4.3 Nationencupwertung<br />
Die Nationencupwertung wird wie folgt berechnet:<br />
a) die besten 3 Nationencupwertungspunkte einer jeweiligen Nation<br />
<strong>im</strong> Einzel- und Sprintwettkampf werden zusammengezählt und<br />
diese Summe ergibt die Nationencupwertung dieser Nation für diesen<br />
Wettkampf. Bei den nachfolgenden Veranstaltungen wird die<br />
kumulative Summe zum jeweiligen Zwischenstand nach einer Veranstaltung;<br />
b) nach dem WC Finale werden auf der Grundlage der vom <strong>IBU</strong> Vorstand<br />
festgelegten Zahlen die besten Nationencupwertungen <strong>im</strong><br />
Einzel- und Sprintwettkampf einer Nation aus den Einzel- und<br />
Sprintwettkämpfen der jeweiligen Saison ausgewählt und zusammengezählt.<br />
Diese Summe ist dann der Gesamtstand der Nationencupwertung<br />
der Nation.<br />
15.8.5 Verfahren bei Punktgleichheit<br />
Ergibt sich bei einer Wertung während oder am Ende der Saison eine<br />
Punktgleichheit, so wird der Wettkämpfer oder die Nation am besten<br />
platziert, der bzw. die die meisten ersten Plätze errungen hat;<br />
besteht dann <strong>im</strong>mer noch Punktgleichheit, so geben die meisten<br />
zweiten Plätze den Ausschlag, etc.<br />
15.8.6 Weltcupauswertung<br />
15.8.6.1 Zwischenstand<br />
Nach jedem WC und nach jeder WM bzw. nach den OWS muss der<br />
Ausrichter der Veranstaltung auf der Grundlage der vorhergegangenen<br />
Wettkämpfe eine vorläufige Zwischenstandwertung erstellen und verteilen.<br />
15.8.6.2 Endstand<br />
Der Ausrichter des WC Finales muss eine endgültige Rangliste erstellen<br />
und verteilen. Darin sind alle WC und Nationencup Wertungen<br />
aller NV, die in dieser Wettkampfsaison an einem WC teilgenommen<br />
haben, aufzunehmen und an alle NV zu verteilen oder zu versenden.<br />
AUSGABE 2002 3/82<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
15.9 PREISE<br />
15.9.1 Allgemeines<br />
WC Trophäen werden am Ende der Wettkampfsaison auf der Grundlage<br />
des WC Endstandes verliehen. Um extrem lange Zeremonien zu<br />
vermeiden, werden die Trophäen jeweils nach dem letzten Wettkampf<br />
einer Disziplin durch den <strong>IBU</strong> Vertreter in einer würdigen Zeremonie<br />
verliehen.<br />
15.9.2 Kategorien<br />
WC Trophäen werden verliehen an:<br />
a) den erstplazierten Mann und die erstplazierte Frau in der WC<br />
Gesamtwertung;<br />
b) den erstplazierten Mann und die erstplazierte Frau in der WC Wertung<br />
Einzelwettkampf;<br />
c) den erstplazierten Mann und die erstplazierte Frau in der WC Wertung<br />
Sprintwettkampf;<br />
d) den erstplazierten Mann und die erstplazierte Frau in der WC Wertung<br />
Verfolgungswettkampf;<br />
e) den erstplazierten Mann und die erstplazierte Frau in der WC Wertung<br />
Massenstartwettkampf;<br />
f) die erstplazierten Nationen in der WC Wertung Staffelwettkampf<br />
für Männer und Frauen;<br />
g) die erstplazierten Nationen in der WC Nationenwertung für Männer<br />
und Frauen.<br />
15.9.3 Verleihungszeremonie<br />
Die WC Trophäen der Wettkämpfe des WC Finales sind den Siegern<br />
von dem <strong>IBU</strong> Vertreter während einer würdigen Zeremonie anlässlich<br />
des WC Finales zu verleihen.<br />
15.9.4 Behalten der Trophäen<br />
a) Die WC Trophäen, die für den Gesamt WC, den Einzel-, den Sprint-,<br />
den Verfolgungs- und den Massenstartwettkampf verliehen werden,<br />
gehen in das Eigentum der Gewinner über;<br />
b) die für die WC Wertung <strong>im</strong> Staffelwettkampf verliehenen WC Trophäen<br />
gehen in das Eigentum der jeweiligen Nation über;<br />
c) der für den Gewinn der Nationencupwertungen verliehene Preis ist<br />
ein Wanderpreis, der Eigentum der <strong>IBU</strong> bleibt. Jedoch werden<br />
jedes Jahr Miniaturpokale verliehen, die in das Eigentum der siegreichen<br />
Nationen übergehen.<br />
3/83 AUSGABE 2002
15.9.5 Bereitstellung der Trophäen<br />
Die WC Trophäen werden durch die <strong>IBU</strong> und auf deren Kosten beschafft.<br />
15.9.6 Urkunden für die WC- und die Nationencupwertung<br />
In allen Kategorien des WC und der Nationencupwertung werden an<br />
die zehn bestplatzierten Wettkämpfer und Nationen Urkunden verliehen.<br />
Die Verleihung ist bei einer passenden Gelegenheit während des<br />
WC Finales vorzunehmen. Der Ausrichter des WC Finales ist für die<br />
Herstellung dieser Urkunden nach den Weisungen der <strong>IBU</strong> zuständig.<br />
15.9.7 Weitere Preise<br />
Der Ausrichter und andere Gremien können weitere Preise aussetzen.<br />
15.9.8 Preisgelder<br />
Preisgelder sind zulässig und werden in ihrer Höhe vom Vorstand der<br />
<strong>IBU</strong> festgelegt.<br />
AUSGABE 2002 3/84<br />
<strong>IBU</strong> WETTKAMPFREGELN
ANLAGEN ZU DEN<br />
WETTKAMPFREGELN<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
ANHANG A MATERIALKATALOG<br />
ANHANG B AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY,<br />
DER TECHNISCHEN DELEGIERTEN UND<br />
INTERNATIONALEN KAMPFRICHTER<br />
ANHANG C AUSBILDUNG UND LIZENZVERGABE FÜR<br />
TECHNISCHE DELEGIERTE UND<br />
INTERNATIONALE KAMPFRICHTER<br />
ANHANG D REGELN FÜR KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN<br />
ANHANG E REGELN FÜR KONTINENTALCUPVERANSTALTUNGEN<br />
ANHANG F REGELN FÜR SOMMERBIATHLON<br />
ANHANG G REGELN FÜR ARCHERY BIATHLON<br />
ANLAGEN ZU DEN WETTKAMPFREGELN
INHALTSVERZEICHNIS<br />
ANHANG A<br />
MATERIALKATALOG<br />
1. ALLGEMEINES<br />
1.1 Zweck .................................................................................. 2<br />
1.2 Definition .............................................................................. 2<br />
1.3 Allgemeine Verbote ................................................................ 3<br />
2. NEUES MATERIAL<br />
2.1 Definition .............................................................................. 3<br />
2.2 Genehmigungsverfahren .......................................................... 3<br />
3. MATERIALSPEZIFIKATIONEN<br />
3.1 Wettkampfausrüstung .............................................................. 4<br />
3.2 Organisationsausrüstung .......................................................... 9<br />
4. WERBUNG<br />
4.1 Werberegeln ........................................................................ 15<br />
4.2 Kommerzielle Markierungen auf Ausrüstung ............................ 15<br />
4.3 Abmessung der Werbeflächen ................................................ 15<br />
4.4 Vorprüfung der Werbung ........................................................ 16<br />
5. KONTROLLVERFAHREN<br />
5.1 Allgemeines ........................................................................ 17<br />
5.2 Wettkampfausrüstung .......................................................... 17<br />
5.3 Organisationsausrüstung ........................................................ 17<br />
5.4 Kontrollinstrumente, Geräte und Materialien ............................ 18<br />
TABELLE 1: Biathlongewehr Skizze ........................................................ 19<br />
TABELLE 2: Vorderschafttypen ............................................................ 20<br />
TABELLE 3: Nicht erlaubte Vorderschafttypen .......................................... 20<br />
TABELLE 4: Standardgrößen für Biathlonscheiben .................................... 21<br />
TABELLE 5: Beispiel einer Windfahne .................................................... 21<br />
AUSGABE 2002 A/1<br />
ANHANG A
1. ALLGEMEINES<br />
1.1 ZWECK<br />
Der Zweck des Materialkatalogs der <strong>IBU</strong> besteht darin, alle sich auf<br />
das Material beziehenden Aspekte von Biathlonwettkämpfen zu<br />
regeln. Der Katalog leitet sich von der Verbindlichkeit der Wettkampfregeln<br />
der <strong>IBU</strong> ab und ist Teil dieser Regeln. Der Materialkatalog<br />
enthält Definitionen, aktuelle Spezifikationen und Anforderungen<br />
bezüglich des gesamten <strong>im</strong> Wettkampf verwendeten Materials, das<br />
Genehmigungsverfahren für die Einführung von neuen Materialien,<br />
sowie die Kontrollverfahren, die für die Durchsetzung der für das<br />
Material geltenden Regeln anzuwenden sind. Im wesentlichen stellt<br />
der Katalog sicher:<br />
a) den Grundsatz der Fairness und der Chancengleichheit für alle<br />
Wettkämpfer;<br />
b) die Sicherheit und Gesundheit aller mit Biathlonwettkämpfen in<br />
Verbindung stehenden Personen;<br />
c) die Erhaltung der Natur und der Traditionen des Biathlonsports.<br />
1.2 DEFINITION<br />
Der Begriff Material ist in zwei Hauptkategorien unterteilt, nämlich in<br />
die Wettkampfausrüstung und in die Organisationsausrüstung.<br />
1.2.1 Wettkampfausrüstung<br />
Der Begriff Wettkampfausrüstung bezieht sich auf alle Gegenstände,<br />
die ein Wettkämpfer während eines Wettkampfes und während des<br />
Offiziellen oder Inoffiziellen Trainings während einer Veranstaltung<br />
trägt oder mit sich führt. Der Begriff Wettkampfausrüstung umfasst<br />
z.B. Ski, Stöcke, Bindungen, Laufschuhe, Gewehr, Munition und<br />
Magazine, Bekleidung, sowie Zusatzausrüstung wie Handschuhe,<br />
Brillen, Ohrschützer, Gewehrtaschen und Skiclips.<br />
1.2.2 Organisationsausrüstung<br />
Die Organisationsausrüstung ist das gesamte andere Material, das für<br />
die Durchführung eines Biathlonwettkampfes oder für die Durchführung<br />
des Trainings bei einer Veranstaltung benötigt und vom Wettkämpfer<br />
nicht getragen oder mitgeführt wird. Beispiele für Organisationsausrüstung<br />
sind: Scheiben, Zeitnahmeausrüstung, Schießmatten,<br />
Schalen für die Aufnahme von Munition, Windfahnen, Hinweis- und<br />
Ausrüstungsmesseinrichtungen usw.<br />
A/2 AUSGABE 2002
1.3 ALLGEMEINE VERBOTE<br />
Im Prinzip sind alle Materialien verboten, die:<br />
a) die natürliche Bewegung der Arme und Beine während des<br />
Abstoßvorgangs beeinflussen oder verbessern (wie Federvorrichtungen<br />
oder andere Mechanismen an den Skiern, Stöcken, Bindungen<br />
oder Laufschuhen);<br />
b) die Energiequellen nutzen, die nicht vom Wettkämpfer selbst ausgehen,<br />
wie künstliche Heizvorrichtungen, chemische Energiespender,<br />
elektrische Batterien, mechanische Hilfsmittel usw.;<br />
c) die externen Verhältnisse für den Wettkampf zum Nachteil anderer<br />
Wettkämpfer beeinflussen, wie Veränderung der Spur oder der<br />
Schneeverhältnisse;<br />
d) die das Verletzungsrisiko für die Wettkämpfer und für andere Personen,<br />
die sich auf der Wettkampfanlage aufhalten dürfen, unter<br />
normalen Umständen erhöhen.<br />
2. NEUES MATERIAL<br />
2.1 DEFINITION<br />
Neues Material ist jede Wettkampf- oder Organisationsausrüstung,<br />
die vom TK der <strong>IBU</strong> noch nicht genehmigt oder abgelehnt wurde.<br />
Das gesamte neue Material muss dem Materialsubkomitee des TK<br />
der <strong>IBU</strong> zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor es bei einer Veranstaltung<br />
oder einem Wettkampf der <strong>IBU</strong> eingesetzt werden darf.<br />
2.2 GENEHMIGUNGSVERFAHREN<br />
2.2.1 Verfahrensweise<br />
Alle Neuentwicklungen, die von der Industrie oder den NV für die<br />
kommende Wettkampfsaison hergestellt wurden, müssen der <strong>IBU</strong> bis<br />
spätestens 1. Mai des Jahres vor Beginn der Wettkampfsaison vorgestellt<br />
werden. Dabei ist auch zusätzliches Informationsmaterial, wie<br />
Zeichnungen, Beschreibungen oder Testergebnisse vorzulegen. Auch<br />
Prototypen können vorgestellt werden. Neuentwicklungen, die den<br />
Regeln entsprechen, werden vom Materialsubkomitee des TK der <strong>IBU</strong><br />
sofort genehmigt.<br />
2.2.2 Vorläufige Genehmigung<br />
In seltenen Fällen kann eine vorläufige Genehmigung für ein Jahr<br />
erfolgen, wonach dann in der darauffolgende Saison eine endgültige<br />
Entscheidung getroffen werden muss.<br />
AUSGABE 2002 A/3<br />
ANHANG A
2.2.3 Standardprodukte<br />
Neuentwürfe von Wettkampfbekleidung, von Bindungen, Laufschuhen,<br />
Schießriemen, Kopfbedeckungen und Handschuhen müssen dem<br />
Materialsubkomitee der <strong>IBU</strong> nicht vorgestellt werden, vorausgesetzt,<br />
dass sich diese neuen Produkte klar in Einklang mit den Best<strong>im</strong>mungen<br />
der <strong>IBU</strong> befinden. Material, das den Best<strong>im</strong>mungen nicht entspricht,<br />
kann kurzfristig verboten werden.<br />
2.2.4 Verfügbarkeit<br />
Jedes neue Material muss in der darauffolgenden Saison allen NV<br />
und Wettkämpfern zugänglich sein.<br />
3. MATERIALSPEZIFIKATIONEN<br />
3.1 WETTKAMPFAUSRÜSTUNG<br />
3.1.1 Wettkampfski<br />
Änderungen der betreffenden Best<strong>im</strong>mungen werden je nach Erfordernis<br />
<strong>im</strong> <strong>IBU</strong> Biathlonkalender bekannt gegeben.<br />
3.1.1.1 Skilänge<br />
Die Min<strong>im</strong>allänge der Skier ist die Körpergröße des Wettkämpfers<br />
minus 4 cm. Für die max<strong>im</strong>ale Länge: keine Beschränkung. Ist der<br />
Wettkämpfer so groß, dass kommerziell hergestellte Skier gemäß<br />
dieser Regel für ihn zu kurz sind, ist der TD befugt, eine Ausnahmegenehmigung<br />
zu erteilen und dem Wettkämpfer zu erlauben, mit<br />
den längsten kommerziell hergestellten Skiern eines Herstellers zu<br />
starten.<br />
3.1.1.2 Skibreite<br />
Die Skitaille unter der Bindung gemessen, kann eine Min<strong>im</strong>albreite<br />
von 40 mm aufweisen; Max<strong>im</strong>al: keine Beschränkung.<br />
3.1.1.3 Spitzenbereich des Skis<br />
Die Min<strong>im</strong>albreite des Spitzenbereichs des Skis beträgt 30 mm.<br />
3.1.1.4 Skiendenbereich<br />
Wird der unbelastete Ski auf eine flache Unterlage gelegt, darf die<br />
Höhe des Skiendes nicht mehr als 3 cm betragen.<br />
3.1.1.5 Gewicht<br />
Das Gesamtgewicht von 1 Paar Ski muss ohne Bindung mindestens<br />
750 g betragen. Bezüglich der Gewichtsverteilung gibt es keine Einschränkungen.<br />
A/4 AUSGABE 2002
3.1.1.6 Konstruktion<br />
3.1.1.6.1 Konstruktionstyp<br />
Keine Einschränkungen.<br />
3.1.1.6.2 Form<br />
Beide Skier müssen die gleiche Konstruktionsform aufweisen, so dass<br />
zwischen dem linken und dem rechten Ski kein Unterschied besteht.<br />
Bezüglich der Verbundkonstruktion (Laminierung) gibt es keine<br />
Beschränkungen. Auch bezüglich der Steifigkeit sind keine Einschränkungen<br />
festgelegt.<br />
3.1.1.6.3 Laufsohle<br />
Die Laufsohle kann über die gesamte Länge des Skis entweder glatt<br />
sein oder in Längsrichtung leichte Rillen aufweisen. Mit Ausnahme<br />
der Führungsrillen muss die gesamte Lauffläche flach sein. Gestattet<br />
sind eingravierte oder eingedruckte Steighilfen wie Schuppen oder<br />
Stufen. Vorrichtungen, die durch artfremde Energien und nicht durch<br />
die Muskelkraft des Wettkämpfers betrieben werden, sind verboten.<br />
3.1.1.6.4 Oberfläche<br />
Keine Einschränkungen.<br />
3.1.1.6.5 Kanten<br />
Die Seitenwangen dürfen sich nach oben nicht in einem Winkel verändern,<br />
der dazu führt, dass der Ski an der Laufsohle schmaler ist<br />
als auf der Oberfläche (Keilform nicht erlaubt).<br />
3.1.1.7 Festigkeitseigenschaften<br />
Keine Einschränkungen.<br />
3.1.2 Skibindungen<br />
Hinsichtlich des verwendeten Materials oder des Bindungstyps bestehen<br />
keine Einschränkungen.<br />
3.1.3 Wettkampfschuhe<br />
Hinsichtlich des verwendeten Materials oder der Machart bestehen<br />
keine Einschränkungen.<br />
3.1.4 Wettkampfstöcke<br />
3.1.4.1 Spezifikationen<br />
a) Die max<strong>im</strong>ale Länge der Stöcke darf die Körpergröße des Wettkämpfers<br />
nicht überschreiten. Dabei wird der Skistock gemessen,<br />
indem die Stockspitze auf den Skiern vorwärts der Bindung<br />
gestellt wird;<br />
AUSGABE 2002 A/5<br />
ANHANG A
) Der Skistock muss eine konstante Länge aufweisen, d.h. das Rohr<br />
darf nicht variabel sein oder ein Teleskopsystem verwenden;<br />
c) Der Stock darf keine artfremde Energie benutzen, wie Federn oder<br />
andere mechanische Vorrichtungen, um den Abstoß zu verbessern;<br />
d) Es gibt für die Skistöcke kein Mindest- oder Höchstgewicht;<br />
e) Die Stöcke können asymmetrisch sein, d.h. sie können für die linke<br />
und für die rechte Hand ausgelegt sein;<br />
f) Der Stock darf keine Veränderungen der Wettkampfbedingungen<br />
bewirken, d.h. Veränderungen der Spur oder der Schneebeschaffenheit;<br />
g) Das Griffstück muss permanent am Rohr befestigt sein; bezüglich<br />
der Geometrie, der Bauweise oder des Materials bestehen keine<br />
Einschränkungen;<br />
h) Die Schlaufe muss an dem Stockgriff oder am Schaft befestigt<br />
sein, darf aber abnehmbar sein. Sie kann sowohl der Länge als<br />
auch der Breite nach verstellbar sein. Es gibt keine Einschränkungen<br />
bezüglich des Materials;<br />
i) Bezüglich der Form oder des Materials des Rohrs oder der<br />
Gewichtsverteilung bestehen keine Einschränkungen;<br />
j) Es ist gestattet, auswechselbare Teller mit unterschiedlichen geometrischen<br />
Merkmalen und aus unterschiedlichen Materialien zu<br />
verwenden, um sich auf die unterschiedlichen Schneecharakteristiken<br />
einzustellen;<br />
k) Die Spitze kann in einem beliebigen Winkel mit dem Rohr verbunden<br />
sein; es sind ein oder mehrere Spitzen gestattet; bezüglich<br />
des Materials bestehen keine Einschränkungen.<br />
3.1.5 Bekleidung<br />
Bezüglich der Bekleidung der Wettkämpfer gelten folgende Best<strong>im</strong>mungen:<br />
a) die Werbung auf der Wettkampfbekleidung muss den jeweils geltenden<br />
Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> entsprechen;<br />
b) eine Polsterung darf nur auf der Innenseite des Laufanzuges angebracht<br />
sein. Die Gesamtstärke der Polsterung, des Stoffes und des<br />
Futters des Laufanzuges darf, gemessen in einem nicht kompr<strong>im</strong>ierten<br />
Zustand, 6 mm nicht überschreiten, mit Ausnahme des<br />
Rückenteils, wo das Gewehr getragen wird. Die Rückenpartie ist<br />
bezüglich der Polsterung keiner Beschränkung unterworfen;<br />
c) auf der Außenseite des Laufanzuges dürfen keine Haftstoffe, wie<br />
textile Gewebe, Wachs, Harz, Kleber oder eine zusätzliche Naht<br />
A/6 AUSGABE 2002
(ausgenommen die Befestigungsnähte für die Polsterungen) verwendet<br />
werden. Jedoch dürfen die Außenseiten der Ellbogen aus<br />
einem rutschfesten Material bestehen;<br />
d) es ist erlaubt, am Oberarm eine Vorrichtung anzubringen, die verhindert,<br />
dass der Schießriemen abrutscht.<br />
3.1.6 Gewehre<br />
3.1.6.1 Allgemeines<br />
Die Gewehre können keine automatische oder halbautomatische Konstruktion<br />
aufweisen. Der Lade- und Entladevorgang darf ausschließlich<br />
durch die Muskelkraft des Wettkämpfers erfolgen.<br />
3.1.6.2 Bestandteile eines Biathlongewehrs<br />
Tabelle 1 zeigt, aus welchen Bestandteilen ein Biathlongewehr zusammengesetzt<br />
sein darf und gibt eine Bezeichnung der Teile des Gewehrs.<br />
3.1.6.3 Erlaubte Funktionstypen für das Repetieren<br />
Es sind folgende Funktionstypen für das Repetieren des Gewehrs<br />
zugelassen:<br />
a) die Drehverriegelung;<br />
b) Winchester- oder Kniehebelverschluss;<br />
c) Exzentersystem;<br />
d) Klemmverriegelung.<br />
3.1.6.4 Spezifikationen<br />
Die in Wettkämpfen verwendeten Gewehre müssen folgende Spezifikationen<br />
aufweisen:<br />
a) Die allgemeine Form des Vorderschaftes muss den in Tabelle 2<br />
gezeigten erlaubten Variationen entsprechen;<br />
b) Der Abstand zwischen der Laufachse und der Unterkante des Vorderschaftes<br />
einschließlich des Magazins und des Abzugsbügels<br />
darf 120 mm nicht überschreiten;<br />
c) Eine spezielle Handstütze, durch die sich der Abstand zwischen<br />
der Unterseite des Vorderschaftes und der Laufachse vergrößert,<br />
oder die die Form des Vorderschaftes beeinträchtigt, ist verboten.<br />
Einbuchtungen <strong>im</strong> Vorderschaft - einschließlich des Abzugsbügels - zur<br />
Aufnahme der Finger, sowie profilierte Fingerauflageflächen oder<br />
aufgeraute Stellen dürfen nicht tiefer als 2 mm sein. Ein Handstopp<br />
zur Befestigung des Schießriemens ist erlaubt, jedoch darf<br />
dieser Handstopp nicht als Stütze be<strong>im</strong> Anschlag <strong>im</strong> Stehendschießen<br />
verwendet werden;<br />
AUSGABE 2002 A/7<br />
ANHANG A
d) Eine Aussparung zur Einführung des Magazins in den Magazinschaft<br />
ist <strong>im</strong> notwendigen Umfang erlaubt, darf jedoch nicht zur<br />
Unterstützung be<strong>im</strong> Zielvorgang verwendet werden. Am<br />
Gewehrschaft darf sich kein seitlicher Aufbau befinden, der für das<br />
Zielen genutzt werden könnte;<br />
e) Die Stärke der Schaftbacken, gemessen von der Vertikale der<br />
Laufachse, darf 40 mm nicht überschreiten;<br />
f) Ein abklappbarer Hinterschaft ist nicht zulässig;<br />
g) Das Visiersystem darf mit keiner Optik versehen sein und darf<br />
keinerlei vergrößernde Wirkung aufweisen. Es ist auch verboten,<br />
für diesen Zweck optische Linsen in das Auge einzuführen;<br />
h) Das Kaliber des Laufes muss 5,6 mm betragen (.22 inch long rifle);<br />
i) Das Abzugsgewicht muss mindestens 0,5 kg betragen;<br />
j) Der Abzug muss von einem festen in sich geschlossenen Abzugsbügel<br />
umgeben sein;<br />
k) Das Gewehr darf mit einem Schießriemen ausgestattet sein und<br />
muss ein Tragegestell aufweisen. Die Breite des Schießriemens<br />
und der Manschette darf 40 mm nicht überschreiten;<br />
l) Das Gewehr darf einschließlich aller Zubehörteile - Magazine und<br />
Munition ausgenommen - ein Mindestgewicht von 3,5 kg nicht<br />
unterschreiten;<br />
m)Die Magazine müssen so ausgelegt sein, dass sie nicht mehr als<br />
5 Patronen fassen können. Die für den Staffelwettkampf benötigten<br />
3 Reservepatronen können in einem Magazin mitgeführt werden,<br />
das für diesen Zweck angebracht ist, oder sie können in<br />
einer speziell konstruierten Schnellhalterung untergebracht werden.<br />
Jedoch darf kein Schuss Reservemunition in der Patronenkammer<br />
mitgeführt werden. Die Magazine können sich <strong>im</strong> Vorderschaft<br />
oder <strong>im</strong> Hinterschaft befinden. Befinden sich die Magazine<br />
<strong>im</strong> Vorderschaft, darf die Magazinhalterung oder das Magazin<br />
selbst nicht zur Unterstützung des Zielvorgangs benutzt werden;<br />
n) Die am Gewehr angebrachten Werbeelemente müssen den jeweils<br />
geltenden Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> entsprechen;<br />
o) Auf beiden Seiten des Vorderschaftes muss vom Abzugspunkt<br />
15 cm vorwärts eine Kontrollmarkierungsfläche frei von allen<br />
anderen Markierungen/Werbeelementen bleiben.<br />
A/8 AUSGABE 2002
3.1.7 Munition<br />
3.1.7.1 Erforderliche Merkmale<br />
Es dürfen nur internationale Standardrandfeuerpatronen 5,6 mm<br />
(.22 inch long rifle) verwendet werden. Die Geschosse müssen aus<br />
einem einheitlichen Werkstoff, Blei oder einem ähnlichen weichen<br />
Material wie einer Bleilegierung hergestellt sein.<br />
3.1.7.2 Mündungsgeschwindigkeit<br />
Die Mündungsgeschwindigkeit darf, gemessen 1 m hinter der Mündung,<br />
380 m/s nicht überschreiten.<br />
3.1.7.3 Stoß<strong>im</strong>puls<br />
Der Aufprall des Geschosses, abgefeuert über eine Entfernung von<br />
50 m, auf eine relativ starre Stahlplatte, darf 0,9 Ns (= 0,09 kps)<br />
bei einem max<strong>im</strong>alen Aufschlagstoleranzwert von 0,099 Ns nicht<br />
übersteigen.<br />
3.1.7.4 Stoß<strong>im</strong>pulstoleranzen und Tests<br />
Der max<strong>im</strong>al erlaubte Toleranzwert des Stoß<strong>im</strong>pulses der getesteten<br />
Munition darf 11 % betragen, d.h. es ergibt sich ein max<strong>im</strong>aler<br />
Stoß<strong>im</strong>puls von 1,0 Ns (= 0,1 kps). Die Zulässigkeit der Munition<br />
kann durch Beschießen einer Testscheibe mit einem einstellbaren<br />
Auslöse<strong>im</strong>puls nachgewiesen werden. Diese Scheibe ist so einzustellen,<br />
dass bei 1,0 Ns keine Trefferanzeige ausgelöst wird, ein Stoß<strong>im</strong>puls<br />
bei 1,1 Ns jedoch mit Sicherheit angezeigt wird. Die Munition<br />
ist dann zulässig, wenn be<strong>im</strong> Beschießen einer so eingestellten<br />
Scheibenanlage nach einer Abgabe von 5 Schuss über eine Entfernung<br />
von 10 m keine Trefferanzeige erfolgt. Be<strong>im</strong> Beschießen der Scheiben<br />
ist die Wettkampfwaffe des Wettkämpfers oder eine identische Waffe<br />
zu verwenden. Die Munitionsprüfung kann von der Wettkampfjury<br />
während einer Veranstaltung angeordnet werden.<br />
3.2 ORGANISATIONSAUSRÜSTUNG<br />
3.2.1 Scheibensysteme<br />
3.2.1.1 Verwendung von Scheiben<br />
Die Anzahl und Arten der Scheiben, die in den verschiedenen Wettkämpfen<br />
verwendet werden dürfen, sind in den Wettkampfregeln der<br />
<strong>IBU</strong> festgelegt. Die Scheiben müssen wie in den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln<br />
beschrieben aufgestellt, eingerichtet, nummeriert und gewartet<br />
werden.<br />
AUSGABE 2002 A/9<br />
ANHANG A
3.2.1.2 Scheibenarten<br />
Es gibt zwei Haupttypen von Scheiben, die <strong>im</strong> Biathlonsport für Training<br />
und Wettkämpfe verwendet werden, nämlich Metall- und Kartonscheiben.<br />
3.2.1 Scheiben bei OWS und WM<br />
Bei Wettkämpfen der OWS und WM sind nur elektromechanische<br />
und elektronische Scheibensysteme gemäß dem aktuellen Materialkatalog<br />
der <strong>IBU</strong> zugelassen.<br />
3.2.1.4 Scheiben bei Jug/Jun WM, WC, KM, KC<br />
Bei Jug/Jun WM, WC Wettkämpfen, KM und KC Wettkämpfen sind<br />
auch mechanische und manuell bediente Scheiben zulässig. Die Verwendung<br />
von elektro-mechanischen und elektronischen Scheiben<br />
wird aber empfohlen. Die Seile für die manuell gestellten Scheiben<br />
sollten durch unter der Schießrampe verlegte Röhren zum rückwärtigen<br />
Teil der Rampe verlaufen, so dass die Scheiben ohne Störung<br />
der schießenden Wettkämpfer bedient werden können.<br />
3.2.1.5 Scheibensysteme aus Metall<br />
Metallscheiben werden als mechanische und elektromechanische<br />
Typen hergestellt. Sie funktionieren wie folgt:<br />
a) Mechanische Scheibensysteme:<br />
Bei einer mechanischen Scheibe erfolgt die Trefferanzeige<br />
dadurch, dass durch die physische Auftreffwucht des Geschosses<br />
das Ziel abklappt und stattdessen eine weiße Anzeigeplatte<br />
erscheint. Auch können mechanische Ziele nach dem Schießen<br />
von Hand durch Ziehen an einem Seil wieder neu eingestellt werden,<br />
wobei die Kreisplatten wieder in ihre vorhergegangene Position<br />
zurückkehren. Das Umstellen vom Liegendschießen auf das<br />
Stehendschießen erfolgt bei mechanischen Scheiben von Hand<br />
mittels eines Seiles.<br />
b) Elektromechanische und elektronische Scheibensysteme:<br />
Bei einem elektromechanischen oder elektronischen System wird<br />
die Neueinstellung der Ziele und der Umschaltvorgang auf elektrischem<br />
Wege ferngesteuert mit Hilfe von Servomotoren durchgeführt.<br />
Die Trefferanzeige bei elektromechanischen oder elektronischen<br />
Systemen wird in der Regel auf elektronischem Wege durch<br />
magnetische, oder auf Bewegung oder auf Aufschlag ansprechende<br />
Sensoren <strong>im</strong> Ziel festgehalten. Eine visuelle Trefferanzeige<br />
A/10 AUSGABE 2002
erfolgt in der Regel mit einer mechanisch oder elektronisch aktivierten<br />
weißen Anzeigeplatte.<br />
3.2.1.6 Beschreibung der Metallscheibe<br />
Die Scheibe muss aus einer weißen Zielflächenplatte mit 5 Zielöffnungen<br />
bestehen, hinter denen sich 5 voneinander getrennte<br />
abklappbare Platten oder elektronische Sensorzielplatten zur Trefferaufnahme<br />
befinden. Die Trefferaufnahmeplatten müssen schwarz<br />
sein. Der Treffer wird angezeigt, indem eine schwarze Kreisplatte<br />
durch eine weiße Anzeigeplatte ersetzt wird.<br />
3.2.1.7 Beschreibung der Kartonscheibe<br />
Kartonscheiben gleichen in ihrer Größe und ihrem Erscheinungsbild<br />
Metallscheiben. Die Kartonscheiben müssen einen weißen Hintergrund<br />
aufweisen und dürfen nicht reflektieren. Die 5 kreisförmigen<br />
Ziele müssen schwarz sein.<br />
3.2.1.8 Scheibengrößen und Einschussöffnungen<br />
Tabelle 4 enthält die Angaben über die Abmessungen von Zielkreisen<br />
sowohl der Scheiben aus Metall und Karton und, wie diese anzubringen<br />
sind. Die Durchmesser der schwarzen Kreise für den Ziel- und<br />
Trefferaufnahmebereich sind bei Metall und Karton wie folgt:<br />
Stehendanschlag<br />
Zielfläche 115 mm<br />
Trefferfläche 115 mm<br />
(gepunktete Linie bei 110 mm auf Kartonscheiben)<br />
Liegendanschlag<br />
Zielfläche 115 mm<br />
Trefferfläche 45 mm<br />
(gepunktete Linie bei 40 mm auf Kartonscheiben).<br />
3.2.1.9 Funktionelle Anforderungen bei Metallscheiben<br />
Das Scheibensystem muss die folgenden Anforderungen erfüllen:<br />
a) Zuverlässige Funktionsweise unter allen Witterungsbedingungen,<br />
bei denen Wettkämpfe ausgetragen werden.<br />
b) Auslösung der Trefferanzeige bei einem Standardstoß<strong>im</strong>puls (Auslöse<strong>im</strong>puls),<br />
der vom Materialsubkomitee des TK der <strong>IBU</strong> festgelegt<br />
wurde, um sicherzustellen, dass während eines Wettkampfes bei<br />
allen eingesetzten Scheiben der gleiche Auslöse<strong>im</strong>puls gegeben ist.<br />
AUSGABE 2002 A/11<br />
ANHANG A
3.2.1.10 Toleranzen und Formerfordernisse<br />
Die Einschussöffnungen müssen folgende Größen aufweisen:<br />
Durchmesser 115 mm, +/- 0,3 mm für das Stehendschießen;<br />
Durchmesser 45 mm, +/- 0,3 mm für das Liegendschießen.<br />
Die Einschussöffnungen für das Liegendschießen sowie für das Stehendschießen<br />
müssen konzentrisch sein. Der zulässige Toleranzwert<br />
beträgt 0,3 mm. Die Vorderkante der Einschussöffnung muss scharfkantig<br />
und gratfrei sein. Die Zentrierung der Einschussöffnung für das<br />
Liegendziel muss innerhalb eines Toleranzwertes von +/- 0,5 mm<br />
liegen.<br />
3.2.1.11 Deformationen<br />
Bei ständigem Einsatz des Scheibensystems kann es zu Deformationen<br />
auf der glatten Oberfläche kommen. Diese Deformationen dürfen<br />
von der Ebene der Scheibe nicht um mehr als 1 mm abweichen. Die<br />
Tiefe der Deformation muss relativ zu der Kante der Oberfläche des<br />
115 mm Scheibendurchmessers gemessen werden.<br />
3.2.1.12 Material und Härtegrade<br />
Die Metallscheiben müssen aus einem Stahl hergestellt werden, dessen<br />
Härtegrad mindestens 350 HB beträgt, mit einer Trefferplatte mit<br />
einem Min<strong>im</strong>um von 480 HB.<br />
3.2.1.13 Auslöse<strong>im</strong>puls<br />
Die Trefferanzeige sollte ausgelöst werden, sobald ein halbes<br />
Geschoss mit einem Auslöse<strong>im</strong>puls von mindestens 0,45 Ns auftrifft.<br />
Dabei ist eine Auslösetoleranz von +/- 33,33 % zulässig. Das<br />
bedeutet, dass alle Scheibensysteme so eingestellt sein müssen, dass<br />
es gleich ist, wo das Geschoss auf das Ziel auftrifft. Bei einem Auslöse<strong>im</strong>puls<br />
von weniger als 0,3 Ns erfolgt keine Trefferanzeige. Ist der<br />
Stoß<strong>im</strong>puls größer als 0,6 Ns, erfolgt die Trefferanzeige mit Sicherheit.<br />
3.2.1.14 Spezielle Anforderungen für elektronische<br />
Scheibensysteme<br />
Neben den Standardanforderungen für Biathlonscheiben müssen elektronische<br />
Systeme folgende Merkmale aufweisen:<br />
a) Datenverteilung<br />
Das System muss in der Lage sein, Daten an mehrere Stellen wie<br />
Zeitnahme, Datenverarbeitung und Fernsehproduktion (einschl.<br />
Grafiken) zu verteilen;<br />
A/12 AUSGABE 2002
) Hardwareschnittstellen<br />
Der gesamte Datenfluss zu nicht systeminternen Stellen muss mit<br />
Hilfe einer Schnittstelle RS-232 erfolgen. Pufferung und Quittierung<br />
sind nicht erforderlich;<br />
c) Kommunikationsprotokoll<br />
Zur Verarbeitung und Protokollierung der eingegebenen Daten mit<br />
Standard PC Ausrüstung ist ein einfaches ASC II codiertes Protokoll<br />
zu verwenden. Folgende Informationen müssen übertragen werden:<br />
- Eintreffen des Wettkämpfers auf seiner Schießbahn (Beginn des<br />
Schießens);<br />
- Zuweisung der Startnummer zur Schießbahn einschl. A-D<br />
Indikatoren für Staffelwettkämpfe;<br />
- Fehlschuss(üsse);<br />
- Scheibentreffer (einschl. Scheibentrefferplatte Nr. 1-5);<br />
- Beendigung der Schießeinlage (wichtige Daten wie Schießbahn,<br />
Startnummer, Gesamtzahl der Fehlschüsse, Zahl der <strong>im</strong> Staffel-<br />
Wettkampf eingesetzten Reservepatronen, sowie Schießzeit sollten<br />
in dieser Eingabe enthalten sein);<br />
d) Übertragungsverzögerung<br />
Die max<strong>im</strong>ale Verzögerung zwischen der sensorischen Erfassung<br />
eines Treffers oder eines Fehlschusses durch das Sensorsystem der<br />
Scheibenanlage bis zur kompletten Übertragung über die Datenübertragungsleitung<br />
darf nicht mehr als 200 ms betragen. Dieser<br />
Wert muss auch dann gegeben sein, wenn auf dem Schießstand<br />
zahlreiche Wettkämpfer ihre Schießeinlagen absolvieren wie bei<br />
Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfen;<br />
e) Backup Systeme<br />
Um eine zuverlässige Datenzuführung bei großen internationalen<br />
Veranstaltungen zu gewährleisten, muss das Zielsystem mit zwei<br />
vollständig getrennten Verarbeitungssystemen ausgestattet sein<br />
und muss deshalb über zwei Datenzuführungssysteme für Hauptund<br />
Backup-Zeitnahme, Datenverarbeitung und TV-Graphiksysteme<br />
verfügen.<br />
3.2.1.15 Zulassung von Scheiben<br />
Alle bei <strong>IBU</strong> Wettkämpfen verwendeten Scheibensysteme müssen<br />
vom Materialsubkomitee des TK der <strong>IBU</strong> genehmigt werden. Die<br />
Zulassung für ein Scheibensystem wird einem Hersteller erteilt, der<br />
einen Prototyp des Scheibensystems vorstellt und den die <strong>IBU</strong> dann<br />
auf der Grundlage dieser Best<strong>im</strong>mungen als verwendungsfähig einstuft.<br />
AUSGABE 2002 A/13<br />
ANHANG A
Die Zulassung kann entzogen werden, falls technische Fehler erkennbar<br />
werden oder wenn ein best<strong>im</strong>mter Typ von Zielsystemen technisch<br />
veraltet ist.<br />
3.2.1.16 Derzeit zugelassene Scheiben<br />
Zur Zeit sind folgende Scheibensysteme für die Verwendung zugelassen:<br />
a) Mechanische Systeme:<br />
Kurvinen FIN<br />
Devon Modell BT-500 USA (bis und einschließlich WC)<br />
b) Elektronische/elektromechanische Systeme:<br />
Kurvinen (KES 2002)<br />
c) Elektronische Systeme:<br />
FIN<br />
HoRa 2000 E GER.<br />
3.2.2 Windfahnen<br />
Die Windfahnen für den Schießstand müssen eine besonders gut<br />
sichtbare Farbe und eine Größe von 10 x 40 cm haben und aus dünner<br />
Kunstseide oder Naturseide bestehen. Sie dürfen nicht mehr als<br />
5 g wiegen. Sie müssen so konstruiert sein, dass sie sich leicht um<br />
eine 360° Achse drehen und <strong>im</strong> rechten Winkel zum Flaggenmast<br />
schwenken. Eine Zeichnung der Konstruktion von Windfahnen ist in<br />
Tabelle 5 zu diesem Anhang enthalten.<br />
3.2.3 Schalen für Staffelwettkampf<br />
Eine Schale für einen Staffelwettkampf ist ein Gefäß auf einem Stab,<br />
das zur Aufnahme der Reservemunition 1 m über dem Boden angebracht<br />
ist. Der Boden der Schalen muss innen gerundet sein und eine<br />
leichte Entnahme der Reservemunition ermöglichen.<br />
3.2.4 Startnummern<br />
3.2.4.1 Größen<br />
Die Startnummern haben folgende Größen:<br />
a) Vorder- und Rückseite des Leibchens: konturierte Zahlen oder<br />
Blockzahlen - Höhe mindestens 12 cm - Breite (Fleisch der Zahl)<br />
mindestens 1,5 cm bei konturierten und 2 cm bei Blockzahlen;<br />
b) Seitliche Nummern am Leibchen: Höhe mindestens 6 cm, Breite<br />
mindestens 1,2 cm; die Unterkante der Zahlen auf der Seite muss<br />
8,5 cm von der Unterkante des Leibchens entfernt sein;<br />
c) Beinnummern: 12 cm hoch und 2 cm breit.<br />
A/14 AUSGABE 2002
3.2.3.2 Stoff/Material<br />
Pullover (Weste) Startnummern müssen aus glattem Stoff 100 %<br />
Polyestergewebe oder 100 % Kettenwirkpolyestergewebe sein. Die<br />
Startnummern müssen für die Bedürfnisse der weiblichen und männlichen<br />
Sportler zugeschnitten sein und dürfen die Bewegung der<br />
Sportler <strong>im</strong> Schulterbereich nicht behindern.<br />
3.2.5 Zeitnahmeausrüstung<br />
Bei OWS, WM, Jug/Jun WM und WC Wettkämpfen muss computergestützte<br />
elektronische Zeitnahmeausrüstung verwendet werden. Die<br />
Ausrüstung muss elektronisch mit dem eingesetzten Scheibensystem<br />
kompatibel sein und be<strong>im</strong> Start und <strong>im</strong> Ziel über elektrische oder<br />
elektronische Sensoren verfügen. Darüber hinaus muss das Ausrüstungssystem<br />
in der Lage sein, manuell oder automatisch eingegebene<br />
Zwischenzeitsignale anzunehmen und zu verarbeiten. Bei Handzeitnahme<br />
sind Stoppuhren guter Qualität oder manuell aktivierte<br />
elektrische Zeitnahmegeräte zu verwenden.<br />
4. WERBUNG<br />
4.1 WERBEREGELN<br />
Die Werbebest<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> sind bei den WM, Jug/Jun WM,<br />
WC, KM und KC Veranstaltungen und Wettkämpfen anzuwenden.<br />
4.2 KOMMERZIELLE MARKIERUNGEN AUF AUSRÜSTUNG<br />
Über die technischen Spezifikationen bezüglich Größe, Form und<br />
Anzahl kommerzieller Markierungen entscheidet der Vorstand in<br />
jedem Frühjahr für die kommende Wettkampfsaison und veröffentlicht<br />
diese Entscheidung <strong>im</strong> <strong>IBU</strong> Biathlonkalender.<br />
4.3 ABMESSUNG DER WERBEFLÄCHEN<br />
4.3.1 Allgemeines<br />
Werbung erfolgt in 2 D<strong>im</strong>ensionen innerhalb einer Form, die durch<br />
ihren Text, ihre Begrenzungslinie oder ihre farbliche Begrenzung definiert<br />
wird. Die gesamte Werbung erfolgt in Rechtecken, Quadraten,<br />
Dreiecken, Kreisen, in Polygonen oder unregelmäßigen Formen. Die<br />
Größe der Werbefläche, den der Text oder die Fläche innerhalb der<br />
Grenze einn<strong>im</strong>mt, ist durch Messung festzustellen, um die Werbung<br />
auf der Grundlage der vorstehenden Best<strong>im</strong>mungen genehmigen<br />
oder verwerfen zu können.<br />
AUSGABE 2002 A/15<br />
ANHANG A
4.3.2 Messverfahren<br />
Die Größe der kommerziellen Markenzeichen ist der Flächenbereich<br />
innerhalb einer Linie, die der tatsächlichen Umrandung des vollen<br />
Markenzeichens folgt. Ist das Markenzeichen in einer Fläche mit<br />
unterschiedlichen Farben enthalten, so wird die Gesamtfläche, die<br />
gegenüber der Wettkampfbekleidung eine andere Farbe aufweist,<br />
gemessen.<br />
4.3.3 Text oder Buchstaben<br />
Befindet sich der Text innerhalb einer Linie oder einer Farbgrenze, ist<br />
die entsprechende Formel für die betreffende Form zu verwenden.<br />
Steht der Text oder stehen die Buchstaben alleine auf einem allgemeinen<br />
Hintergrund, so wird die Umrandung der äußersten Teile der<br />
Buchstaben gemessen und dann die entsprechende Formel für die<br />
betreffende Form gewählt.<br />
4.3.4 Messung bei geometrischen Formen<br />
Eine Quadrat-, Rechteck-, Dreieck-, Kreis- oder Vieleckfläche wird<br />
durch die entsprechende Standardflächenformel best<strong>im</strong>mt. Bestehen<br />
Zweifel über die Vieleckform, ist die Fläche als unregelmäßige Form<br />
zu behandeln.<br />
4.3.5 Unregelmäßige Formen<br />
Wenn die entsprechende Ausrüstung zur Verfügung steht, kann die<br />
Fläche mit Hilfe eines Computerscanners festgestellt werden. Ist dieses<br />
Computergerät nicht verfügbar, müssen die Außenseiten mit<br />
einem Faden umlegt werden, um so die Flächengröße in Quadratzent<strong>im</strong>etern<br />
zu ermitteln.<br />
4.4 VORPRÜFUNG DER WERBUNG<br />
In Fällen, in denen bezüglich der Größe der Werbung Zweifel bestehen,<br />
sind die NV gebeten, die tatsächliche Größe mittels Faxes oder<br />
einer Fotokopie zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor der Wettkampfsaison<br />
an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> zu schicken, um dort die<br />
Größe feststellen zu lassen. Sollten nach Beginn der Wettkampfsaison<br />
hinsichtlich best<strong>im</strong>mter Werbeflächen Zweifel auftreten, sind die<br />
NV gebeten, die Teile der Ausrüstung spätestens bei der Ausrüstungsvorprüfung<br />
der betreffenden Veranstaltung vorzustellen.<br />
A/16 AUSGABE 2002
5. KONTROLLVERFAHREN<br />
5.1 ALLGEMEINES<br />
Kontrollen der Wettkampf- und der Organisationsausrüstung sind<br />
erforderlich, um sicherzustellen, dass das gesamte verwendete<br />
Material den Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> entspricht.<br />
5.2 WETTKAMPFAUSRÜSTUNG<br />
Die Kontrollen für die Wettkampfausrüstung sind, wie in den <strong>IBU</strong><br />
Wettkampfregeln festgelegt, durchzuführen. Die Kontrollen werden in<br />
erster Linie von dem für diesen Zweck benannten Organisationsstab<br />
und von dem für die Materialkontrolle zuständigen IKR der Veranstaltung<br />
durchgeführt. Für die effektive und korrekte Durchführung und<br />
Umsetzung der Materialkontrollen sind die Wettkampfjurys und die<br />
TD verantwortlich.<br />
5.3 ORGANISATIONSAUSRÜSTUNG<br />
Die TD und IKR stellen sicher, dass die in ihrem Verantwortungsbereich<br />
verwendete Organisationsausrüstung funktionstüchtig ist und<br />
den Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> entspricht.<br />
5.3.1 Spezielle Prüfungen<br />
5.3.1.1 Scheiben<br />
a) Platzierung und Ebenen;<br />
b) Funktionsweise, Farbe und Instandhaltung;<br />
c) Deformation der Frontseite und der Scheibenplatten;<br />
d) Zustand der beweglichen Teile;<br />
e) Lage von Drähten und Kabeln;<br />
f) Durchmesserabmessung der Einschussöffnungen;<br />
g) Zentrierung der Öffnungen für das Liegendschießen;<br />
h) Stoßtest des Scheibenauslöse<strong>im</strong>pulses;<br />
i) Lage der Umstellseile für mechanische Systeme;<br />
j) Backup-Systeme für jene Systeme, die elektrischen Strom benötigen.<br />
5.3.1.2 Zeitnahmesysteme<br />
a) Funktionsprinzip;<br />
b) Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung;<br />
c) Backup und Redundanzsysteme;<br />
d) Stromquellen;<br />
e) Lage von Sensoren;<br />
f) Leistungsfähigkeiten von Computern einschließlich der Geschwindigkeit,<br />
mit der Ergebnislisten ausgedruckt werden;<br />
g) Schnittstellen mit elektronischen Scheibensystemen.<br />
AUSGABE 2002 A/17<br />
ANHANG A
5.3.1.3 Computer für Startnummernauslosung<br />
a) Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung;<br />
b) Drucker;<br />
c) Displayvorrichtung und Projektor;<br />
d) Softwareprogramm - Gültigkeit, Möglichkeit der Manipulation;<br />
e) Backup und Ersatzgeräte;<br />
f) Gesamte Schnittstellen und Lage;<br />
g) Geschwindigkeit für das Ausdrucken von Startlisten.<br />
5.3.1.4 Weitere Organisationsausrüstung<br />
(in den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln)<br />
a) Windfahnen - Platzierung, Verwendung, Spezifikationen;<br />
b) Schalen für Reservemunition be<strong>im</strong> Staffelwettkampf - Platzierung,<br />
Spezifikationen;<br />
c) Schießmatten - Platzierung, Spezifikationen;<br />
d) Gewehrständer - Konstruktion, Platzierung, Markierungen;<br />
e) Schießbahnmarkierungen - Platzierung, Farbe, keine Störung des<br />
Schießbetriebes;<br />
f) Nummerierung und Hinweisvorrichtungen - Platzierung, Größen,<br />
Farben.<br />
5.4 KONTROLLINSTRUMENTE, GERÄTE UND MATERIALIEN<br />
Die folgenden für Material- und andere Kontrollen erforderlichen<br />
Gerätschaften sollten den verantwortlichen Funktionären zur Verfügung<br />
stehen:<br />
a) Maßbänder (50 m oder 100 m) für verschiedene Abmessungen:<br />
Schießbahn, Strafrunde;<br />
b) Wasserwaagen, um zu überprüfen, ob die Scheiben waagrecht<br />
stehen;<br />
c) Radarchronograf zur Messung der Geschwindigkeit der Munition;<br />
d) Aufschlagtestgerät zur Messung der Scheibenplatten;<br />
e) Zentrierschablone zum Messen der Einschussöffnungen für das Liegendschießen;<br />
f) Waage zum Feststellen des Gewichts der Gewehre und der Ski;<br />
g) Schablonen zum Nachmessen der Abmessungen der Gewehre;<br />
h) Tastzirkel, Lineale zum Messen von Abmessungen der Gewehre,<br />
der Ski und der Werbung;<br />
i) Abzugsgewichte zum Messen des Abzugswiderstands;<br />
j) Aufkleber, Farbe zur Anbringung von Kontrollmarkierungen.<br />
A/18 AUSGABE 2002
TABELLE 1: Biathlongewehr Skizze<br />
AUSGABE 2002 A/19<br />
ANHANG A
TABELLE 2: Vorderschafttypen<br />
TABELLE 3: Nicht erlaubte Vorderschafttypen<br />
A/20 AUSGABE 2002
TABELLE 4: Standardgrößen für Biathlonscheiben<br />
TABELLE 5: Beispiel einer Windfahne<br />
AUSGABE 2002 A/21<br />
ANHANG A
ANHANG B<br />
AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY,<br />
DER TECHNISCHEN DELEGIERTEN<br />
UND<br />
INTERNATIONALEN KAMPFRICHTER<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. WETTKAMPFJURY<br />
1.1 Allgemeines .......................................................................... 2<br />
1.2 Stellvertretender Vorsitzender .................................................. 2<br />
1.3 Wettkampfjurysitzungen .......................................................... 2<br />
1.4 Aufgaben der Wettkampfjury .................................................... 2<br />
2. TECHNISCHE DELEGIERTE<br />
2.1 Allgemeines .......................................................................... 4<br />
2.2 Grundsätze der Funktion des TD .............................................. 4<br />
2.3 Kontakt mit den Ausrichtern und Besuche der Wettkampfstätte .... 5<br />
2.4 Aufgaben des TD bei Veranstaltungen ........................................ 7<br />
3. INTERNATIONALE KAMPFRICHTER<br />
3.1 Allgemeines ........................................................................ 10<br />
3.2 Aufgaben von IKR bei Veranstaltungen .................................... 10<br />
3.3 Befugnisse, Zuständigkeiten und organisatorische<br />
Einbindung der IKR ................................................................ 12<br />
AUSGABE 2002 B/1<br />
ANHANG B
1. WETTKAMPFJURY<br />
1.1 ALLGEMEINES<br />
Die Befugnisse, die Wahl, die Zusammensetzung und die verschiedenen<br />
Verfahren bezüglich der Tätigkeiten der Wettkampfjury sind in<br />
den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln eingehend beschrieben. Dieser Anhang<br />
beschreibt zusätzliche Verfahrensrichtlinien und die besonderen Aufgaben<br />
der Wettkampfjury.<br />
1.2 STELLVERTRETENDER VORSITZENDER<br />
Im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden der Wettkampfjury<br />
ernennen die verbleibenden Jurymitglieder aus ihrer Mitte einen Stellvertreter,<br />
der die Sitzung führen soll.<br />
1.3 WETTKAMPFJURYSITZUNGEN<br />
Die Wettkampfjury tritt auf Weisung des Vorsitzenden der Wettkampfjury<br />
zusammen. Die Sitzungen finden in der Regel wie folgt statt:<br />
a) Sofort nach der Mannschaftsführersitzung, auf der die Wettkampfjury<br />
gewählt wurde;<br />
b) Ungefähr eine Stunde vor Wettkampfbeginn;<br />
c) Zu jeder Zeit während des Wettkampfes, wenn der Vorsitzende<br />
der Wettkampfjury dies verlangt;<br />
d) Unmittelbar vor dem letzten Zieleinlauf oder sobald als möglich<br />
nach dem letzten Schießen;<br />
e) Zu jeder anderen Zeit, wenn der Vorsitzende der Wettkampfjury<br />
eine Sitzung anberaumt.<br />
1.4 AUFGABEN DER WETTKAMPFJURY<br />
Die Wettkampfjury hat folgende Aufgaben:<br />
1.4.1 Vor dem Wettkampf<br />
a) Zu überprüfen, ob die Wettkampfanlagen den Regeln entsprechen;<br />
b) Die Startberechtigung aller für die Veranstaltung eingeschriebenen<br />
Wettkämpfer zu prüfen;<br />
c) Die Auslosung zu überwachen;<br />
d) Festzustellen, ob ein Wettkampf aufgrund ernsthafter Schwierigkeiten<br />
(z.B. äußerst ungünstige Witterungsverhältnisse - extreme<br />
Kälte, starker Wind usw.) verschoben oder abgesagt werden muss;<br />
e) Das Training auf der Wettkampfanlage einzuschränken oder zu<br />
verbieten, wenn aufgrund widriger Umstände, wie sehr nasser<br />
Schnee oder sehr wenig Schnee, die Durchführung von Wettkämpfen<br />
gefährdet sein könnte;<br />
B/2 AUSGABE 2002
f) Zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen eine verspätete<br />
Meldung akzeptiert werden kann;<br />
g) Zu entscheiden, ob ein für die Teilnahme korrekt angemeldeter<br />
Wettkämpfer <strong>im</strong> Falle von "Höherer Gewalt” ersetzt werden kann;<br />
h) Über Proteste bezüglich der Startberechtigung von Wettkämpfern<br />
zu entscheiden;<br />
i) Zu prüfen, ob die von einem NV für einen Wettkämpfer vorgelegten<br />
Qualifikationsnachweise eine Teilnahme des Wettkämpfers an<br />
OWS oder WM zulassen, oder ob eine Teilnahme versagt werden<br />
muss;<br />
j) Ein Mitglied der Wettkampfjury zu benennen, das während des<br />
Wettkampfes ständig am Schießstand anwesend sein muss;<br />
k) Ein Mitglied der Wettkampfjury zu benennen, das die Ausrüstungskontrollen<br />
unterstützt;<br />
l) Erforderlichenfalls Munitionsprüfungen anzuordnen.<br />
1.4.2 Während des Wettkampfes<br />
a) Sicherzustellen, dass der Wettkampf nach den Wettkampfregeln<br />
der <strong>IBU</strong> durchgeführt wird;<br />
b) Bei Auftreten von Schwierigkeiten - wie dichter Nebel oder Sturm -,<br />
wodurch eine faire und korrekte Durchführung des Wettkampfes<br />
ernsthaft in Frage gestellt ist, die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen;<br />
<strong>im</strong> Extremfall könnte der Wettkampf eingestellt werden;<br />
c) Zu entscheiden, ob Wettkämpfer, die aufgrund von "Höherer<br />
Gewalt” zu spät am Start eintreffen, starten dürfen.<br />
1.4.3 Nach dem Wettkampf<br />
a) Den kritischen Prozess zu überwachen, der unmittelbar nach dem<br />
letzten Zieleinlauf beginnt, bezüglich der Durchführung der inoffiziellen<br />
Verleihungszeremonie und des Anschlags der vorläufigen<br />
Ergebnisse;<br />
b) Über Proteste zu entscheiden;<br />
c) Von TD, IKR, Wettkampfjurymitgliedern, Funktionären des Organisationskomitees<br />
aufgezeichnete Strafen zu verhängen oder zu verwerfen;<br />
d) Erforderliche Zeitausgleiche festzulegen;<br />
e) Einen Wettkampf, falls erforderlich, aus der Wertung zu nehmen;<br />
f) Falls gerechtfertigt und möglich, die Wiederholung eines Wettkampfes<br />
anzuordnen.<br />
AUSGABE 2002 B/3<br />
ANHANG B
1.4.4 Vor, während und nach dem Wettkampf<br />
Die Wettkampfjury muss jederzeit bereit sein, in allen Angelegenheiten,<br />
die in den Regeln oder in anderen Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> nicht<br />
geregelt sind, Entscheidungen zu treffen.<br />
2. TECHNISCHE DELEGIERTE<br />
2.1 ALLGEMEINES<br />
Die Best<strong>im</strong>mungen hinsichtlich der Auswahl, der Ernennung sowie die<br />
allgemeinen Aufgaben der TD sind in den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln<br />
beschrieben. Dieser Anhang enthält noch detailliertere Richtlinien hinsichtlich<br />
der Durchführung der Aufgaben der TD. Die für die Durchführung<br />
von <strong>IBU</strong> Veranstaltungen ernannten TD müssen sowohl auf<br />
der Grundlage dieses Anhanges als auch auf der Grundlage der <strong>IBU</strong><br />
Regeln handeln.<br />
2.2 GRUNDSÄTZE DER FUNKTION DES TD<br />
Bei einer Veranstaltung der <strong>IBU</strong> hat der TD drei Hauptaufgaben zu<br />
erfüllen:<br />
a) Er ist der Vertreter der <strong>IBU</strong> auf technischem Gebiet;<br />
b) Er stellt sicher, dass die Veranstaltung und die dazugehörigen<br />
Wettkämpfe auf der Grundlage der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln und<br />
anderer von der <strong>IBU</strong> dafür erlassener Best<strong>im</strong>mungen durchgeführt<br />
werden;<br />
c) Er fungiert als Konsulent und Berater des Ausrichters, um sicherzustellen,<br />
dass die Wettkämpfe so gut wie möglich durchgeführt<br />
werden.<br />
Der TD ist zudem <strong>im</strong>mer der Vorsitzende der Wettkampfjury und hat<br />
damit eine äußerst wichtige Position inne. Darüber hinaus ist der TD<br />
der Leiter der technischen Gruppe der IKR.<br />
Der TD hat seine Aufgaben mit Würde, Kompetenz, Umsicht und<br />
Objektivität zu erfüllen. Er muss die Wettkämpfer, Betreuer, Ausrichter<br />
und IKR mit Respekt behandeln und verlangen, dass ihm, als<br />
technischem Vertreter der <strong>IBU</strong>, von allen an der Veranstaltung beteiligten<br />
Personen der gleiche Respekt entgegengebracht wird. Der TD<br />
muss alle Versuche unterbinden, die auf die Störung seiner Tätigkeit<br />
abzielen oder seine Autorität oder seinen Auftrag zu untergraben<br />
suchen. Bei ernsthaften Störungen muss der TD die Umstände an<br />
den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> und an den <strong>IBU</strong> Sportdirektor weitermelden.<br />
B/4 AUSGABE 2002
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung haben sich<br />
Ausrichter, Mannschaften und IKR an die vom TD auf der Grundlage<br />
der <strong>IBU</strong> Best<strong>im</strong>mungen gegebenen Weisungen zu halten.<br />
2.3 KONTAKT MIT DEN AUSRICHTERN UND BESUCHE DER<br />
WETTKAMPFSTÄTTE<br />
2.3.1 Kontaktaufnahme<br />
Sofort nach der Ernennung der TD für die Veranstaltungen informiert<br />
der Generalsekretär der <strong>IBU</strong> die Ausrichter der Veranstaltungen der<br />
kommenden Wettkampfsaison über die Ernennung der TD. Kurz darauf<br />
werden sich dann üblicherweise die Ausrichter mit ihren TD in<br />
Verbindung setzen. Ist dies nicht der Fall, muss der TD von sich aus<br />
mit dem Ausrichter Verbindung aufnehmen und den Generalsekretär<br />
davon in Kenntnis setzen.<br />
2.3.1.1 Weiterer Kontakt und Problemlösung<br />
Nachdem der erste Kontakt hergestellt ist, können TD und Ausrichter<br />
weiterhin Verbindung halten, jedoch ist es ratsam, den Generalsekretär<br />
mit jeweils einer Kopie am gesamten Schriftverkehr zu beteiligen.<br />
Sollten bei OWS oder WM Probleme auftauchen, ist der Generalsekretär<br />
sofort davon zu informieren.<br />
2.3.2 Inspektionen und Besuche der Wettkampfstätte<br />
Ein TD sollte den Veranstaltungsort, für den er benannt wurde, rechtzeitig<br />
inspizieren, damit er notwendige Veränderungen an der Anlage<br />
oder in den Plänen in die Wege leiten und den Ausrichter zur richtigen<br />
Zeit unterstützen kann. Inspektionen sind wie folgt durchzuführen:<br />
2.3.2.1 OWS<br />
In der Regel sollten beide TD, kurz nachdem die Spiele vergeben<br />
wurden, am Wettkampfort eine erste Inspektion durchführen. Der<br />
Besuch ist in Absprache mit dem Generalsekretär und den Ausrichtern<br />
zu organisieren. Weitere Besuche erfolgen dann je nach Notwendigkeit.<br />
2.3.2.2 WM und Jug/Jun WM<br />
Der TD muss die Wettkampfanlagen bis spätestens acht Monate vor<br />
dem Beginn der Veranstaltung inspizieren.<br />
2.3.2.3 WC, KM und KC Veranstaltungen<br />
Die Inspektion muss bis spätestens vier Monate vor der Veranstaltung<br />
durchgeführt werden. Falls an dem Wettkampfort in den zwei vorher-<br />
AUSGABE 2002 B/5<br />
ANHANG B
gegangenen Wettkampfsaisonen OWS, WM, Jug/Jun WM oder eine<br />
WC Veranstaltung durchgeführt wurden, ist eine Inspektion vor der<br />
Veranstaltung nicht erforderlich. Wenn jedoch größere Veränderungen<br />
vorgenommen wurden oder der Ausrichter eine Inspektion wünscht,<br />
führt der TD eine Inspektion durch.<br />
2.3.3 Zu prüfende Bereiche<br />
Bei der Inspektion muss folgendes sichergestellt sein:<br />
a) Die Wettkampfanlagen müssen den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln entsprechen;<br />
b) Alle Vorbereitungen für die Veranstaltung müssen auf der Grundlage<br />
der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln erfolgt sein;<br />
c) Das Organisationskomitee muss für die Veranstaltung entsprechend<br />
strukturiert, die eingeteilten Funktionäre für die Veranstaltung<br />
müssen entsprechend ausgebildet und vorbereitet sein und in<br />
ausreichender Zahl über die geforderten internationalen Kampfrichterlizenzen<br />
verfügen;<br />
d) Die Unterbringungsmöglichkeiten und die Verpflegung für die<br />
Mannschaften müssen, einschließlich der Kosten für Vollpension<br />
pro Person, den gestellten Anforderungen entsprechen;<br />
e) Die Transportpläne müssen funktionell gestaltet sein und die Entfernungen<br />
zwischen den Stätten dürfen die Anforderungen nicht<br />
überschreiten;<br />
f) Die Ein- und Ausfuhrgesetze für Waffen und Munition müssen klar<br />
sein, und welche Vorkehrungen für die Aufbewahrung von Gewehren<br />
und Munition getroffen wurden;<br />
g) Die entsprechenden Vereinbarungen mit der Presse und den Rundfunk-<br />
und Fernsehanstalten müssen getroffen sein;<br />
h) Die Maßnahmen zur Durchführung von Dopingkontrollen und Bluttests<br />
müssen getroffen sein;<br />
i) Alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen müssen in die Tat<br />
umgesetzt sein.<br />
2.3.4 Inspektionsberichte<br />
Die TD müssen unmittelbar nach den Inspektionen dem Generalsekretär<br />
der <strong>IBU</strong>, dem Vizepräsidenten für Sport, dem <strong>IBU</strong> Sportdirektor<br />
und dem Vorsitzenden des Organisationskomitees einen schriftlichen<br />
Inspektionsbericht vorlegen. In den Berichten sollen insbesondere<br />
ungelöste Probleme und unbefriedigende Situationen angesprochen<br />
werden, aber es müssen auch Informationen in folgender Form<br />
enthalten sein:<br />
B/6 AUSGABE 2002
a) Bezeichnung - Name der Veranstaltung, Ort, Datum (Daten) der<br />
Inspektion;<br />
b) Inspektionsteam - Namen und Funktionen der Personen, die an<br />
der Inspektion beteiligt waren;<br />
c) Inspektionsablauf - Besprechungen, Anlageninspektionen;<br />
d) Beschreibung der Wettkampfstätte und der Anlage - allgemeine<br />
Lage und Charakter der Anlage, Beschreibung der Anlage -<br />
Strecken, Stadion, Schießstand, usw.;<br />
e) Organisationskomitee - allgemeine Struktur, Zahl der eingesetzten<br />
Funktionäre, Ausbildungsstand und Qualifikationen;<br />
f) Vom Gastgeber getroffene Vorkehrungen - Unterbringung, Verpflegung,<br />
Transport, Zeremonien, gesellschaftliche Veranstaltungen,<br />
Medien, Kosten;<br />
g) Problembereiche;<br />
h) Schlussbemerkung - allgemeine Zusammenfassung.<br />
2.3.4.1 TD, die Angehörige des TK der <strong>IBU</strong> sind, müssen ihren Bericht bei der<br />
nächsten TK Sitzung vorlegen.<br />
2.4 AUFGABEN DES TD BEI VERANSTALTUNGEN<br />
Bei Veranstaltungen müssen TD folgende Tätigkeiten durchführen:<br />
2.4.1 Aufgaben vor den Veranstaltungen<br />
Die TD müssen rechtzeitig vor dem Beginn des Offiziellen Trainings<br />
am Wettkampfort eintreffen, um zu prüfen, ob die Wettkampfeinrichtungen<br />
den für das Training und den Wettkampf gestellten Anforderungen<br />
entsprechen, und um festzustellen, wo Änderungen erforderlich<br />
sind. Der TD muss sofort mit dem Organisationskomitee Verbindung<br />
aufnehmen, um sicherzustellen, dass:<br />
a) die Mannschaftsführersitzungen und Auslosungen vorbereitet sind;<br />
b) die Vorkehrungen für das Zusammentreten der Jurys getroffen<br />
wurden;<br />
c) die Meldungen der teilnehmenden Nationen rechtzeitig erfolgten;<br />
d) entsprechende Pläne für den Empfang der Mannschaften vorhanden<br />
sind;<br />
e) die für die Mannschaften anfallenden Kosten den in der Bewerbung<br />
für die Veranstaltung angegebenen Kosten entsprechen.<br />
2.4.2 Aufgaben während der Veranstaltungen<br />
2.4.2.1 Allgemeines<br />
Der TD muss während der Veranstaltung und bei jedem Wettkampf<br />
AUSGABE 2002 B/7<br />
ANHANG B
eng mit dem Wettkampfleiter zusammenarbeiten und sicherstellen,<br />
dass alles korrekt, ohne Zwischenfälle und auf der Grundlage der <strong>IBU</strong><br />
Wettkampfregeln und anderer einschlägiger Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong><br />
durchgeführt wird.<br />
2.4.2.2 Sitzungen<br />
Der TD muss an allen Sitzungen des Organisationskomitees, der<br />
Mannschaftsführer und der Wettkampfjurys sowie an allen Auslosungen<br />
teilnehmen.<br />
2.4.2.3 Verantwortlichkeit gegenüber IKR<br />
Der TD muss die IKR auf dem Laufenden halten und in ihre Tätigkeiten<br />
weisend und koordinierend eingreifen.<br />
2.4.2.4 <strong>IBU</strong> Sportdirektor<br />
Der TD kommuniziert und arbeitet mit dem <strong>IBU</strong> Sportdirektor zusammen.<br />
2.4.3 Aufgaben vor den Wettkämpfen<br />
2.4.3.1 TV Zonen<br />
Unterstützt den <strong>IBU</strong> Sportdirektor bei der Einrichtung von TV Zonen in<br />
Absprache mit Vertretern des Fernsehens, des IKR Strecke und den<br />
Ausrichtern, einschließlich Lage, Größe, erforderliche Abzäunung und<br />
Durchsetzungsmethoden und –personal.<br />
2.4.3.2 Informationsweg<br />
Der TD führt mit den IKR eine Sitzung durch, in der er die IKR in die<br />
Wettkampfplanung und die während des Wettkampfes vorhandenen<br />
Funkverbindungen einweist und Aufgaben zuweist. Diese Sitzung<br />
kann auch mit der Sitzung zusammengelegt werden, die der Wettkampfleiter<br />
vor jedem Wettkampf mit seinen Chefs durchführt.<br />
2.4.3.3 Inspektionen<br />
Der TD führt eine allgemeine Inspektion der Anlage durch.<br />
2.4.3.4 Berichte<br />
Der TD lässt sich von den IKR und vom Wettkampfleiter den Stand<br />
der Vorbereitung berichten.<br />
2.4.3.5 Wettkampfjurysitzung<br />
Der TD führt eine Stunde vor dem ersten Start eine Sitzung mit der<br />
Wettkampfjury durch, um festzustellen, ob die passenden Bedingungen<br />
für einen Wettkampf gegeben sind. Vor dieser Sitzung muss er<br />
die Meldungen der IKR bezüglich ihrer Einsatzbereiche sowie vom<br />
Wettkampfleiter einholen.<br />
B/8 AUSGABE 2002
2.4.4 Aufgaben während der Wettkämpfe<br />
2.4.4.1 Allgemeines<br />
Der TD überwacht und koordiniert die Arbeit des Wettkampfleiters<br />
und der IKR, n<strong>im</strong>mt Berichte bezüglich des Fortgangs des Wettkampfes<br />
entgegen und greift notfalls helfend ein.<br />
2.4.4.2 Wettkampfjurysitzungen<br />
Der TD führt, falls erforderlich, Sitzungen mit der Wettkampfjury<br />
durch.<br />
2.4.5 Aufgaben nach den Wettkämpfen<br />
2.4.5.1 Letzter Zieleinlauf<br />
Der TD leitet und koordiniert zusammen mit dem Wettkampfleiter die<br />
kritische Phase, die unmittelbar nach dem letzten Zieleinlauf beginnt.<br />
2.4.5.2 Vorläufige Ergebnisse<br />
Der TD bestätigt die Richtigkeit der Vorläufigen Ergebnisse, unterzeichnet<br />
die Ergebnislisten und genehmigt ihren Anschlag zur<br />
Bekanntgabe und hält diesen Zeitpunkt auf den Ergebnislisten fest.<br />
2.4.5.3 Siegervorstellung<br />
Der TD genehmigt die Durchführung der inoffiziellen Siegervorstellung,<br />
nachdem er sich davon überzeugt hat, dass die ersten notwendigen<br />
Platzierungen bestätigt sind. Hierzu ist anzumerken, dass später<br />
noch ein Protest eingelegt werden kann und das Risiko der Siegervorstellung<br />
vom Ausrichter getragen werden muss.<br />
2.4.5.4 Wertungspunkte<br />
Der TD muss sicherstellen, dass der Ausrichter die WC-, Nationencupund<br />
andere allfälligen Wertungspunkte korrekt errechnet.<br />
2.4.5.5 Auswertung<br />
Der TD führt zusammen mit dem Wettkampfleiter und dessen Chefs<br />
sowie mit den IKR eine Sitzung durch, in der der Wettkampf bewertet<br />
wird.<br />
2.4.6 Aufgaben nach der Veranstaltung<br />
2.4.6.1 WC Punkte<br />
Der TD stellt sicher, dass die Listen mit den WC-, Nationencup- und<br />
anderen Wertungspunkten sofort an den Ausrichter der nächsten WC<br />
oder anderen Veranstaltung weitergeleitet werden.<br />
AUSGABE 2002 B/9<br />
ANHANG B
2.4.6.2 Auswertung der Veranstaltung<br />
Der TD führt für alle Leiter <strong>im</strong> Organisationskomitee und alle IKR eine<br />
Sitzung durch, in der die gesamte Veranstaltung ausgewertet wird.<br />
2.4.6.3 Schriftlicher Bericht<br />
Der TD erstellt einen schriftlichen Bericht bezüglich der Veranstaltung<br />
und legt diesen innerhalb von 1 Monat nach der Veranstaltung dem<br />
Generalsekretär der <strong>IBU</strong>, dem ausrichtenden NV und dem Vorsitzenden<br />
des Organisationskomitees vor. Der Vorsitzende des Subkomitees<br />
für das Kampfrichterwesen <strong>im</strong> TK wird zu diesem Zweck an alle für<br />
die bevorstehende Saison eingeteilten TD ein dafür erstelltes <strong>IBU</strong> TD<br />
Berichtsformblatt verteilen.<br />
2.4.6.4 Bericht bei der TK Sitzung<br />
Die TD, die Angehörige des TK sind, erstatten bei der nächsten Sitzung<br />
des TK der <strong>IBU</strong> über die Veranstaltung Bericht.<br />
3. INTERNATIONALE KAMPFRICHTER<br />
3.1 ALLGEMEINES<br />
Die allgemeinen Best<strong>im</strong>mungen bezüglich der Auswahl, der Ernennung<br />
und der Arbeit der IKR sind in den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln enthalten.<br />
Dieser Anhang ergänzt die allgemeinen Best<strong>im</strong>mungen, indem<br />
er spezielle Aufgaben der IKR beschreibt.<br />
3.1.1 Grundsätze der Funktion der IKR<br />
Wie die TD sind auch die IKR bei einer Veranstaltung in ihrem Aufgabenbereich<br />
und unter der Leitung des TD technische Vertreter der<br />
<strong>IBU</strong>. Innerhalb ihres Verantwortungsbereiches gelten für die IKR die<br />
gleichen Grundsätze wie für die Funktion des TD, nur dass erstere<br />
nicht der Wettkampfjury angehören.<br />
3.1.2 Nachricht von der Ernennung und Vorbereitung<br />
Kurz nach der Ernennung für eine Veranstaltung wird der IKR durch<br />
den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> davon in Kenntnis gesetzt. Der IKR muss<br />
mit dem Ausrichter nicht formell Verbindung aufnehmen, es sei denn<br />
in bezug auf Anreise und Unterbringungsvorkehrungen. Sobald er die<br />
Nachricht über seine Ernennung erhalten hat, muss sich der IKR auf<br />
den Einsatz so vorbereiten, dass er alle für seinen Verantwortungsbereich<br />
geltenden Regeln und Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> beherrscht.<br />
3.2 AUFGABEN VON INTERNATIONALEN KAMPFRICHTERN<br />
BEI VERANSTALTUNGEN<br />
IKR haben bei einer Veranstaltung folgende Aufgaben:<br />
B/10 AUSGABE 2002
3.2.1 Aufgaben vor Veranstaltungen<br />
IKR müssen rechtzeitig am Wettkampfort eintreffen, um sich vor dem<br />
ersten Offiziellen Training vorzubereiten: Der IKR Materialkontrolle<br />
muss rechtzeitig vor der Ausrüstungsvorprüfung eintreffen. Nach<br />
ihrem Eintreffen melden sich die IKR be<strong>im</strong> TD und erhalten dort ihre<br />
Informationen und Weisungen. Danach nehmen sie mit den für ihren<br />
Verantwortungsbereich zuständigen Chefs aus dem Organisationskomitee<br />
Verbindung auf, überprüfen Vorkehrungen und inspizieren ihre<br />
Bereiche. Die Checkliste <strong>im</strong> Leitfaden für Organisationskomitees sollte<br />
als Richtlinie genutzt werden. Sich eventuell ergebende Probleme<br />
sind dem TD zu melden.<br />
3.2.2 Aufgaben vor den Wettkämpfen<br />
Zur Vorbereitung auf jeden Wettkampf müssen die IKR:<br />
a) an allen Mannschaftsführersitzungen und auf Weisung des TD an<br />
jeder anderen Sitzung und an Sitzungen ihrer jeweiligen Bereichschefs<br />
teilnehmen;<br />
b) eine detaillierte Inspektion der eigenen Bereiche durchführen und<br />
anhand der Checkliste alle Pläne prüfen, um sicherzustellen, dass<br />
die Regeln befolgt werden, und notfalls korrigierend eingreifen;<br />
c) sich in den eigenen Bereichen aufhalten, um die Vorbereitungen<br />
und Tätigkeiten zu überwachen;<br />
d) dem TD melden, wenn ihre Bereiche für den Wettkampf bereit<br />
sind;<br />
e) nach Weisung des TD andere Aufgaben durchführen.<br />
3.2.3 Aufgaben während der Wettkämpfe<br />
Während eines jeden Wettkampfes müssen die IKR:<br />
a) sich in ihren Verantwortungsbereichen aufhalten und dort alle<br />
Tätigkeiten überwachen, um einen korrekten und ordentlichen<br />
Ablauf dieses Teils des Wettkampfes, der in ihre Verantwortung<br />
fällt, sicherzustellen;<br />
b) eingreifen, um zu verhindern, dass ein Fehler gemacht wird;<br />
c) die Funktionäre des Organisationskomitees notfalls unterstützen<br />
und beraten;<br />
d) sicherstellen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden;<br />
e) dem TD melden, wenn wichtige Ereignisse stattfinden - erster<br />
Start, letzter Start, erster Schütze am Schießstand, letzter Schütze<br />
am Schießstand, erster Zieleinlauf, usw. oder ungewöhnliche<br />
Ereignisse wie eine Verletzung usw.;<br />
AUSGABE 2002 B/11<br />
ANHANG B
f) Regelverstöße gegen den Wettkämpfer festhalten und dies dem<br />
TD melden;<br />
g) auf Weisung des TD andere Aufgaben durchführen.<br />
3.2.4 Aufgaben nach den Wettkämpfen<br />
Am Ende eines jeden Wettkampfs müssen die IKR:<br />
a) dem TD den Klarstand in ihrem Bereich oder Probleme melden,<br />
die sich ergeben haben und die noch nicht gemeldet wurden;<br />
diese Meldungen sind, wenn möglich, unverzüglich abzugeben,<br />
damit die Vorläufigen Ergebnisse so schnell wie möglich angeschlagen<br />
und die Inoffizielle Siegervorstellung durchgeführt werden<br />
kann;<br />
b) auf Weisung die Wettkampfjury über die Umstände von Strafen<br />
informieren;<br />
c) für die Chefs und die Aufsichtspersonen in dem jeweiligen Bereich<br />
eine kurze bewertende Sitzung durchführen.<br />
3.3 BEFUGNISSE, ZUSTÄNDIGKEITEN UND ORGANISATO-<br />
RISCHE EINBINDUNG DER INTERNATIONALEN KAMPF-<br />
RICHTER<br />
3.3.1 Befugnisse<br />
Die IKR sind gegenüber dem TD für die entsprechende Vorbereitung<br />
und die korrekte und ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe<br />
in ihren Zuständigkeitsbereichen verantwortlich und ihm untergeordnet.<br />
Die IKR leiten nicht die Durchführung der Aktionen in ihren<br />
Bereichen, sind aber für einen korrekten Ablauf verantwortlich. Um<br />
ihre Aufgabe erfüllen zu können, müssen sie mit den in ihren Bereichen<br />
zuständigen Chefs während der ganzen Veranstaltung enge Verbindung<br />
halten.<br />
3.3.2 Besondere Verantwortungsbereiche<br />
Innerhalb ihrer allgemeinen Bereiche haben die IKR folgende spezielle<br />
Verantwortungsbereiche:<br />
a) IKR Strecke - alles, was die Strecke betrifft, einschließlich Beschaffenheit<br />
der Runden, technische Spezifikationen, Streckenpräparierung,<br />
Ausschilderung, Abzäunung, Kontrolle und Kontrollpunkte,<br />
Zugangskontrolle, TV Zonen Layout und dessen Durchsetzung, Vorläufer,<br />
Fernmeldeverbindungen, Vorkehrungen für Sicherheit und<br />
für Erste-Hilfe-Maßnahmen;<br />
b) IKR Schießstand - alles, was den Schießstand betrifft, einschließ-<br />
B/12 AUSGABE 2002
lich Layout und Konfigurationen, Spezifikationen, Scheiben und<br />
ihre Funktion, Strafrunde, Betreuerareal, Ausschilderung und Nummerierung,<br />
Schießbahnmarkierungen, Windfahnen, Gewehrständer,<br />
Schalen für Reservemunition <strong>im</strong> Staffelwettkampf, Präparierung,<br />
Wertung, Kontrollverfahren, Fernmeldeverbindungen und<br />
Sicherheit;<br />
c) IKR Start und Ziel - alles, was Start und Ziel und die Zeitnahmevorrichtungen<br />
betrifft, einschließlich Layout, Konfigurationen, Spezifikationen,<br />
Staffelwechselzone, Startuhr, Streckenhinweistafel,<br />
Zielfotoanlage für Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe,<br />
Foto Finish Zielrichter, Videokameras für den Zieleinlauf bei allen<br />
Wettkämpfen, Aufwärmbereich, Kleiderablagen für die Wettkämpfer,<br />
Präparierung, Ausschilderung und Abzäunung, Verkehrsfluss<br />
und Kontrolle, Start- und Zieleinlaufverfahren, Fernmeldeverbindungen,<br />
Zeitnahmeverfahren und -ausrüstung, sowie Sicherheit;<br />
d) IKR Materialkontrolle - alles, was die Materialkontrolle betrifft,<br />
einschließlich die benötigte Zeit für die Kontrollen, Kontrollausrüstung,<br />
Ausrüstungsvorprüfung, Layouts für Start und Ziel (in<br />
Zusammenarbeit mit dem Start- und Zielrichter), Kontrollverfahren,<br />
Verkehrsfluss und Kontrolle, Fernmeldeverbindungen und<br />
Sicherheit.<br />
3.3.3 Organisatorische Einbindung<br />
Die unmittelbare Einbindung der IKR mit dem Organisationskomitee<br />
(direkte Verbindung) ist wie folgt:<br />
a) IKR Strecke - Streckenchef;<br />
b) IKR Schießstand - Schießstandchef;<br />
c) IKR Start/Ziel - Chef der Zeitnahme (kann bei manchen Ausrichtern<br />
anders geregelt sein);<br />
d) IKR Materialkontrolle - Chef der Zeitnahme und/oder Leiter der<br />
Ausrüstungskontrolle.<br />
AUSGABE 2002 B/13<br />
ANHANG B
ANHANG C<br />
AUSBILDUNG UND LIZENZVERGABE<br />
FÜR TECHNISCHE DELEGIERTE UND<br />
INTERNATIONALE KAMPFRICHTER<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. ALLGEMEINES<br />
1.1 Zuständigkeit ........................................................................ 2<br />
1.2 Qualifikationsebenen .............................................................. 2<br />
1.3 Geeignetheit für Ernennung ...................................................... 3<br />
1.4 Altersgrenzen ........................................................................ 3<br />
1.5 Terminologie .......................................................................... 4<br />
2. AUSWAHL, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG<br />
2.1 Auswahlverfahren für die Zulassung .......................................... 4<br />
2.2 Ausbildung ............................................................................ 6<br />
2.3 Prüfung ................................................................................ 7<br />
3. LIZENZVERGABE<br />
3.1 Anerkennung der Qualifikation .................................................. 8<br />
3.2 Ausgabe, <strong>Format</strong>, Gültigkeit und Bedingungen für Lizenzen .......... 8<br />
4. QUALIFIKATIONS- UND ERKENNUNGSABZEICHEN<br />
4.1 Qualifikationsabzeichen ........................................................ 10<br />
4.2 Ernennungszeichen .............................................................. 10<br />
5. EINSATZ VON TD UND IKR<br />
5.1 Allgemeines ........................................................................ 11<br />
5.2 Richtlinien für den Einsatz ...................................................... 11<br />
6. FINANZIELLES<br />
6.1 TD und IKR Kosten ................................................................ 12<br />
6.2 Finanzielle Bedingungen für Seminare und Prüfungen ................ 12<br />
AUSGABE 2002 C/1<br />
ANHANG C
1. ALLGEMEINES<br />
Die <strong>IBU</strong> hat für technische Funktionäre ein Ausbildungs-, Lizenz- und<br />
Einsatzsystem entwickelt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle<br />
bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen eingesetzten Funktionäre der <strong>IBU</strong> ihre Aufgaben<br />
vom gleichen Ausbildungsstandard ausgehend wirksam und<br />
korrekt durchführen. Die Regeln best<strong>im</strong>men die Ernennung und die<br />
Aufgaben der bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen eingesetzten technischen<br />
Funktionäre (TD und IKR). Dieser Anhang legt die für technische<br />
Funktionäre hinsichtlich Ausbildung, Prüfung, Lizenzvergabe und Einsatz<br />
geltenden Bedingungen fest.<br />
1.1 ZUSTÄNDIGKEIT<br />
Alle Aspekte der Auswahl, Ausbildung, Prüfung und Lizenzvergabe für<br />
technische Funktionäre des Biathlonsports auf internationaler Ebene<br />
fallen unter die Zuständigkeit des TK der <strong>IBU</strong>. Mit der Durchführung<br />
und Verwaltung des für die Funktionäre geltenden Systems ist das<br />
Kampfrichtersubkomitee des TK betraut.<br />
1.1.1 Verbindung<br />
Die NV können technische Funktionäre betreffende Angelegenheiten<br />
unmittelbar mit dem Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees oder<br />
dem Generalsekretär der <strong>IBU</strong> absprechen. Die NV werden gebeten, in<br />
ihrem Bereich einen für technische Funktionäre zuständigen<br />
Ansprechpartner zu benennen und dessen Anschrift dem Vorsitzenden<br />
des Kampfrichtersubkomitees mitzuteilen.<br />
1.2 QUALIFIKATIONSEBENEN<br />
Es gibt zwei Qualifikationsebenen für technische Funktionäre der<br />
<strong>IBU</strong>:<br />
a) Technischer Delegierter (TD);<br />
b) <strong>Int</strong>ernationaler Kampfrichter (IKR).<br />
1.2.1 Vorgesehene Funktionen der TD und IKR<br />
Die Funktionäre werden für folgende Zwecke ausgebildet und erhalten<br />
dafür eine Lizenz:<br />
1.2.1.1 TD<br />
Die Qualifikation des TD ist in erster Linie darauf ausgerichtet, einen<br />
Funktionär heranzubilden, der bei Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> als TD<br />
fungiert. Als TD qualifizierte Personen können bei Veranstaltungen der<br />
<strong>IBU</strong> auch jede Funktion von IKR übernehmen und in einem Organisationskomitee<br />
die mit IKR korrespondierenden Positionen innehaben.<br />
C/2 AUSGABE 2002
1.2.1.2 IKR<br />
Die Qualifikation des IKR ist in erster Linie darauf ausgerichtet, Funktionäre<br />
heranzubilden und zu zertifizieren, die bei Veranstaltungen<br />
der <strong>IBU</strong> auf den für IKR vorgesehenen Positionen eingesetzt werden<br />
können, und die in Organisationskomitees derartige Positionen<br />
bekleiden können. Die Gruppe der geprüften IKR ist auch der Personenkreis,<br />
aus dem die Auswahl von Kandidaten für die Weiterbildung<br />
zur Funktion des TD getroffen wird.<br />
1.3 GEEIGNETHEIT UND ERNENNUNG<br />
Um für die Ernennung in eine Funktion als TD oder IKR für <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />
geeignet zu sein, muss ein Funktionär die nötige Qualifikation<br />
und die für die Tätigkeit erforderliche gültige Lizenz besitzen.<br />
1.4 ALTERSGRENZEN<br />
Hinsichtlich der Prüfung und des Einsatzes von TD und IKR sind folgende<br />
Altersgrenzen festgelegt:<br />
1.4.1 TD<br />
1.4.1.1 Prüfung zum TD<br />
Eine Person, die sich der Prüfung der Qualifikation zum TD unterziehen<br />
will, muss mindestens 28 Jahre alt sein, darf aber nicht älter<br />
sein als 55 Jahre.<br />
1.4.1.2 Einsatz als TD bei einer <strong>IBU</strong> Veranstaltung<br />
Personen, die älter sind als 60 Jahre, können bei einer Veranstaltung<br />
der <strong>IBU</strong> nicht als TD eingesetzt werden.<br />
1.4.2 IKR<br />
1.4.2.1 Prüfung zum IKR<br />
Eine Person, die sich der Prüfung zum IKR unterziehen will, muss<br />
mindestens 22 Jahre alt sein, darf aber nicht älter sein als 57 Jahre.<br />
1.4.2.2 Einsatz als IKR bei einer <strong>IBU</strong> Veranstaltung<br />
Personen, die älter sind als 65 Jahre, können bei einer Veranstaltung<br />
der <strong>IBU</strong> nicht als IKR eingesetzt werden.<br />
1.4.3 Ausnahmen bei den Altergrenzen<br />
Das TK der <strong>IBU</strong> ist befugt, hinsichtlich der vorstehend festgelegten<br />
Altersgrenzen für TD und IKR in Einzelfällen und über Antrag der<br />
betreffenden Person, wenn es die Umstände erfordern, Ausnahmen<br />
zu machen.<br />
AUSGABE 2002 C/3<br />
ANHANG C
1.5 TERMINOLOGIE<br />
Bei der Benennung für eine Veranstaltung der <strong>IBU</strong> beziehen sich die<br />
Bezeichnungen TD und IKR sowohl auf die Qualifikationsebene als<br />
auch auf die Funktion. Sollten sich bei einer Verwendung der beiden<br />
Bezeichnungen für beide Zwecke in einem Zusammenhang Unklarheiten<br />
ergeben, so ist die Qualifikationsbezeichung mit einem zusätzlichen<br />
"(Q)” zu versehen (TD (Q), IKR (Q)).<br />
2. AUSWAHL, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG<br />
Die Auswahl, Ausbildung und Prüfung der Kandidaten für die Qualifikation<br />
als TD und IKR ist wie folgt durchzuführen:<br />
2.1 AUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE ZULASSUNG<br />
2.1.1 TD<br />
Kandidaten für die Qualifikation als TD werden vom TK der <strong>IBU</strong> auf<br />
der Grundlage von Beobachtungen des Verhaltens aus den Reihen<br />
qualifizierter Kampfrichter ausgewählt. Jedoch können die NV dem<br />
TK auch geeignete IKR als Kandidaten zur Erwägung durch das TK<br />
vorschlagen.<br />
2.1.1.1 Voraussetzungen für TD<br />
a) Der Kandidat muss als IKR seine Eignung dazu eindeutig bewiesen<br />
haben und in der Lage sein, unter extremen Stressbedingungen<br />
und angesichts der Tatsache, dass ein Fehler erhebliche Folgen<br />
nach sich ziehen kann, in einer hervorgehobenen Führungsfunktion<br />
tätig zu sein. Zudem muss er die Fähigkeit haben, mit leitenden<br />
Mitgliedern des Organisationskomitees, mit Vertretern der Medien<br />
sowie mit Würdenträgern erfolgreich zu verhandeln und Umgang<br />
zu pflegen;<br />
b) Der Kandidat muss mindestens vier Jahre lang <strong>im</strong> Besitz einer gültigen<br />
<strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichterlizenz sein und in den vergangenen<br />
vier Jahren mindestens an zwei internationalen Veranstaltungen<br />
in einer Funktion beteiligt gewesen sein;<br />
c) Der Kandidat muss die Altersvoraussetzungen für TD erfüllen.<br />
2.1.1.2 Quotenregelung für TD<br />
Die Kandidaten werden für die Ausbildung und Prüfung zum TD in<br />
solcher Zahl ausgewählt, dass die benötigte Anzahl an TD innerhalb<br />
der TD Gruppe und der erforderliche Ersatz, wie vom TK festgelegt,<br />
gehalten werden kann.<br />
C/4 AUSGABE 2002
2.1.2 IKR<br />
2.1.2.1 IKR Bewerbungen<br />
Die Auswahl der Bewerber für die Ausbildung und Lizenzierung zum<br />
IKR erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Nominierung seitens<br />
deren NV an den Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK<br />
der <strong>IBU</strong>. Die Bewerbungen müssen bis zu dem in der Seminareinladung<br />
angegebenen Termin oder bei einer Prüfung unter Sonderbedingungen<br />
bis zum 31. Mai vorgelegt werden. Die Bewerbungen müssen<br />
folgende Informationen enthalten:<br />
a) Vor- und Zuname, Geburtsort und Geburtsdatum, Geschlecht,<br />
Nationalität, volle Wohnanschrift und Telefonnummern, Faxnummer,<br />
E-Mail-Adresse;<br />
b) Muttersprache und Kenntnisse in anderen Sprachen;<br />
c) Sprache, in der die Prüfung erfolgen soll;<br />
d) Ort und Datum des Seminars;<br />
e) Dauer und Art der Erfahrung als Nationaler Kampfrichter.<br />
2.1.2.2 Anforderungen bezüglich IKR<br />
Alle Kandidaten müssen die für IKR geltenden Kriterien erfüllen. Die<br />
NV sind aufgefordert, ihre Nominierungen hinsichtlich der allgemeinen<br />
Eignung und Anforderungen zu überprüfen und in ihren Nominierungen<br />
dann zu bestätigen, dass die benannte Person alle notwendigen<br />
Kriterien erfüllt. Über die endgültige Zulassung zum Ausbildungsprogramm<br />
wird dann vom TK der <strong>IBU</strong> entschieden.<br />
2.1.2.3 IKR Voraussetzungen<br />
a) Der Kandidat muss in der Lage sein, sehr verantwortungsvolle<br />
Tätigkeiten, bei denen Fehler sehr folgenschwer sein können,<br />
unter Stressbedingungen und unter winterlichen Verhältnissen <strong>im</strong><br />
Freien für lange Zeitperioden auszuüben. Der Kandidat muss auch<br />
den Skilanglauf soweit beherrschen, dass er der Wettkampfstrecke,<br />
soweit notwendig, folgen kann;<br />
b) Der Kandidat muss bereits mindestens vier Jahre <strong>im</strong> Besitz einer<br />
gültigen nationalen Kampfrichterlizenz sein;<br />
c) Der Kandidat muss die Altersvoraussetzungen für IKR erfüllen.<br />
2.1.2.4 IKR Quoten<br />
Für IKR sind keine Quoten festgelegt.<br />
2.1.3 Die TD Gruppe<br />
Die TD Gruppe wird unter der Kontrolle des TK zusammengestellt und<br />
AUSGABE 2002 C/5<br />
ANHANG C
esteht aus 30 oder mehr qualifizierten und mit der entsprechenden<br />
Lizenz ausgestatteten TD sowie den Mitgliedern des TK - insgesamt<br />
also 40 oder mehr Personen. Alle für den Einsatz bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />
benannten TD kommen aus der TD Gruppe. In der TD Gruppe<br />
muss jeder Kontinent durch mindestens einen TD vertreten sein. Ein<br />
TD muss aus der TD Gruppe ausscheiden, nachdem er das Alter von<br />
60 Jahren erreicht hat, er kann jedoch über dieses Alter von 60 Jahren<br />
hinaus weiter als IKR eingesetzt werden.<br />
2.2 AUSBILDUNG<br />
2.2.1 Allgemeines<br />
Die Ausbildung der TD und der IKR wird von Mitgliedern des TK der<br />
<strong>IBU</strong> in Seminarform durchgeführt. Die Seminare werden, je nach<br />
Erfordernissen, in verschiedenen Teilen der Welt abgehalten. Die Planung<br />
der Seminare wird vom Vorstand der <strong>IBU</strong> auf der Grundlage<br />
von Empfehlungen des TK vorgenommen. TD Seminare finden mindestens<br />
alle zwei Jahre statt.<br />
2.2.2 Seminarspezifikationen<br />
Für die Seminare für die TD und IKR gelten folgende Spezifikationen:<br />
2.2.2.1 TD Seminare<br />
a) Dauer - 22 Stunden, einschließlich der Prüfung;<br />
b) Kandidaten - höchstens 15, mindestens 5;<br />
c) Ausbilder – <strong>IBU</strong> Sportdirektor, Vorsitzender des Kampfrichtersubkomitees<br />
der TK der <strong>IBU</strong> sowie ein oder zwei weitere Mitglieder<br />
des TK, nach Weisung des TK;<br />
d) Sprache - englisch und/oder deutsch oder russisch, mit Übersetzung<br />
falls erforderlich.<br />
2.2.2.2 Seminare für IKR<br />
a) Dauer - 18 Stunden, einschließlich der Prüfung;<br />
b) Kandidaten - höchstens 25, mindestens 5;<br />
c) Ausbilder - zwei vom Kampfrichtersubkomitee des TK benannte<br />
Mitglieder des TK;<br />
d) Sprache - je nach Erfordernis.<br />
2.2.3 Teilnahme von Beobachtern<br />
Das TK kann die Teilnahme von Beobachtern an Seminaren für IKR<br />
genehmigen. Bei diesen Personen wird es sich in der Regel um nationale<br />
Kampfrichter handeln, die keine Prüfung ablegen, um bereits<br />
C/6 AUSGABE 2002
geprüfte IKR, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen, oder um andere<br />
interessierte Personen.<br />
2.2.4 Von NV getragene Seminare<br />
Ein Seminar mit Prüfung kann auch auf Antrag eines NV durchgeführt<br />
werden, wenn genügend qualifizierte Kandidaten daran <strong>Int</strong>eresse<br />
haben und die NV alle Kosten für die von der <strong>IBU</strong> abgestellten Ausbilder<br />
und für das Seminar tragen. Die endgültige Entscheidung bezüglich<br />
der Durchführung eines solchen Seminars liegt be<strong>im</strong> TK der <strong>IBU</strong>.<br />
2.2.5 Seminarinhalt<br />
Die Seminare für TD und IKR werden auf der Grundlage eines vom TK<br />
dafür erstellten standardisierten Seminarausbildungsplans durchgeführt,<br />
der folgende Ausbildungsthemen zum Inhalt hat:<br />
a) Allgemeine Information über TD und IKR System Biathlon, die<br />
<strong>IBU</strong>, Definitionen, Geschichte;<br />
b) Wettkämpferklassen und Wettkampfarten, Wettkämpferqualifikation,<br />
Meldungen;<br />
c) Organisationen und Aufgaben: Organisations- und Wettkampfkomitees,<br />
Jurys, TD, IKR;<br />
d) Vorbereitungen von Wettkämpfen: Training, Mannschaftsführersitzungen,<br />
Auslosungen, Vorbereitungen der Wettkampfanlagen,<br />
Ausrüstungsüberprüfungen, Anschießen;<br />
e) Anwendung der Wettkampfregeln: Verwendung des <strong>Regelwerk</strong>s,<br />
Ausrüstung und Messvorrichtungen, Werbung, Start, Langlauf,<br />
Schießen, Ziel, Strafen und Proteste;<br />
f) Wettkampfaktivität: Aufsichtsfunktionäre, Überwachung des Wettkampfverlaufs,<br />
Zeitnahme, Formblätter, Ergebnisse, Fernmeldemittel,<br />
Berichte;<br />
g) Fallstudien (Wettkampfjuryfälle, usw.) - nur bei TD Seminaren;<br />
h) Prüfung.<br />
2.3 PRÜFUNG<br />
Um sich als TD oder IKR zu qualifizieren, müssen alle Kandidaten mit<br />
Erfolg eine schriftliche oder mündliche Prüfung ablegen. Die Prüfung<br />
wird in Verbindung mit Seminaren für TD und IKR durchgeführt; in<br />
Ausnahmefällen kann das TK auch weitere Prüfungstermine festlegen.<br />
2.3.1 Prüfungsformate<br />
Die Prüfungsaufgaben werden vom Kampfrichtersubkomitee des TK<br />
der <strong>IBU</strong> formuliert und für jede Einzelprüfung verändert. Dabei wer-<br />
AUSGABE 2002 C/7<br />
ANHANG C
den den Kandidaten zum TD und zum IKR Fragen gestellt, um das<br />
für die Durchführung ihrer Aufgaben benötigte Wissen zu prüfen. Die<br />
Prüfung ist ohne Zuhilfenahme von Referenzmaterial abzulegen.<br />
Dabei gelten folgende Einzelheiten:<br />
a) Fragen - TD: 35; IKR: 25;<br />
b) Bearbeitungszeit: 120 Minuten;<br />
c) Die Prüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn 80% aller Fragen<br />
richtig beantwortet wurden.<br />
2.3.2 Bewertung der Prüfungen<br />
Die Prüfungen werden gemäß den vom TK erstellten Richtlinien<br />
bewertet.<br />
2.3.3 Ergänzende Fragen<br />
Das TK kann die Weisung erlassen, dass bei der Prüfung ergänzende<br />
Fragen zu beantworten sind.<br />
2.3.4 Prüfungssprachen<br />
Die Prüfungen für TD sind in englischer, deutscher oder russischer<br />
Sprache durchzuführen, jedoch kann das TK hier erforderlichenfalls<br />
Ausnahmen genehmigen.<br />
Die Prüfung für IKR kann in jeder den jeweiligen Gegebenheiten entsprechenden<br />
Sprache durchgeführt werden.<br />
3. LIZENZVERGABE<br />
3.1 ANERKENNUNG DER QUALIFIKATION<br />
Nach der Teilnahme an einem Seminar und dem erfolgreichen Ablegen<br />
der Prüfung werden die erfolgreichen TD und IKR Kandidaten<br />
der nächsten Sitzung des TK der <strong>IBU</strong> gemeldet. Wenn keine anderen<br />
Umstände dagegensprechen, erteilt das TK allen Personen, die an<br />
dem Seminar teilgenommen und die Prüfung bestanden haben, die<br />
Ernennung zum TD bzw. zum IKR.<br />
3.2 AUSGABE, FORMAT, GÜLTIGKEIT UND BEDINGUNGEN<br />
FÜR LIZENZEN<br />
3.2.1 Ausstellung<br />
Nach der Anerkennung durch das TK wird dem TD bzw. dem IKR eine<br />
Lizenz erteilt, die ab dem Datum der Ausstellung Gültigkeit erlangt.<br />
3.2.2 <strong>Format</strong><br />
Aus den den TD und IKR erteilten Lizenzen muss folgende Information<br />
hervorgehen:<br />
C/8 AUSGABE 2002
3.2.2.1 TD und IKR<br />
a) Art der Qualifikation - TD oder IKR;<br />
b) Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität;<br />
c) Gültigkeitsdauer und Verlängerungen;<br />
d) Lichtbild des Trägers mit <strong>IBU</strong> Siegel;<br />
e) Unterschrift des TK Vorsitzenden oder seines Beauftragten.<br />
3.2.2.2 Zusätzliche Informationen bei TD<br />
a) Nachweis der Einsätze bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen, unterschrieben<br />
von dem für die Veranstaltung zuständigen TD oder - falls der<br />
Lizenzinhaber selbst als TD dort eingesetzt war - vom Vorsitzenden/Wettkampfleiter<br />
des Organisationskomitees, versehen mit<br />
dem Siegel des Ausrichters;<br />
b) Qualifikationsnachweis - Nachweis der Qualifikation zum Nationalen<br />
Kampfrichter, zum IKR und zum TD;<br />
c) Nachweis über die besuchten Seminare für IKR und TD;<br />
d) jährliche Gültigkeitsstempel.<br />
3.2.3 Gültigkeitsdauer<br />
Die Lizenzen für TD und IKR sind ab dem Datum ihrer Ausstellung ein<br />
Jahr (TD) bzw. vier Jahre (IKR) lang gültig und können danach für<br />
die jeweiligen Zeiträume ohne Begrenzung verlängert werden, solange<br />
keinerlei Umstände dagegensprechen.<br />
3.2.3.1 Verlängerungsverfahren<br />
Die Lizenzen von TD und IKR können nach Ablauf ihrer Gültigkeitsperiode<br />
verlängert werden. Hierzu stellt der NV des betreffenden Funktionärs<br />
einen schriftlichen Antrag - unter Beifügung der Lizenz - an<br />
den Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK der <strong>IBU</strong>. Die<br />
Anträge auf Verlängerung müssen bei IKR vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer<br />
und bei TD jeweils zum 31. Mai vor Ablauf der TD Lizenzen<br />
gestellt werden.<br />
3.2.3.2 Jährliche Gültigkeitserklärung für TD Lizenzen<br />
Die NV oder die TD müssen die TD Lizenzen bis zum 30. April eines<br />
jeden Jahres an den Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des<br />
TK der <strong>IBU</strong> einsenden, um die jährliche Gültigkeitserklärung zu erhalten.<br />
Wenn alles für richtig befunden wird, wird die Lizenz als gültig<br />
eingetragen und zurückgesandt.<br />
3.2.3.3 Erhalt der TD Lizenz<br />
Auch wenn ein TD aus anderen Gründen als Alter, disziplinären Grün-<br />
AUSGABE 2002 C/9<br />
ANHANG C
den oder Inkompetenz nicht mehr der TD Gruppe angehört, kann die<br />
Lizenz erneuert und für gültig erklärt werden, vorausgesetzt, alle<br />
anderen für die Gültigkeit erforderlichen Faktoren bleiben erhalten.<br />
3.2.4 Aberkennung der Lizenz<br />
Einem TD und IKR kann eine Lizenz aus disziplinären Gründen oder<br />
aus in der Person gelegenen anderen Gründen aberkannt werden.<br />
Die Aberkennung einer Lizenz wird durch eine entsprechende Empfehlung<br />
des Vorsitzenden des Kampfrichtersubkomitees des TK der<br />
<strong>IBU</strong> an das TK eingeleitet. Nach gründlicher Untersuchung aller den<br />
Fall betreffender Umstände kann das TK dem Vorstand der <strong>IBU</strong> die<br />
Aberkennung der Lizenz nach Maßgabe der Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong><br />
vorschlagen.<br />
4. QUALIFIKATIONS- UND<br />
ERNENNUNGSABZEICHEN<br />
Die TD und IKR werden mit Qualifikations- und Ernennungsabzeichen<br />
sowie mit Erkennungszeichen ausgestattet. Jeder TD und jeder IKR,<br />
der <strong>im</strong> Besitz einer gültigen Lizenz ist, hat das Recht, sein Qualifikationsabzeichen<br />
jederzeit zu tragen.<br />
4.1 QUALIFIKATIONSABZEICHEN<br />
Die Qualifikationsabzeichen werden den TD und IKR gleichzeitig mit<br />
ihren Lizenzen auf folgende Weise ausgehändigt:<br />
4.1.1 TD<br />
TD erhalten ein goldfarbenes Abzeichen aus Metall, das das <strong>IBU</strong> Logo<br />
zeigt und die Aufschrift "Biathlon Technical Delegate” (Technischer<br />
Delegierter, Biathlon) trägt. Zuvor wird auf dem Abzeichen der Name<br />
des Trägers eingraviert.<br />
4.1.2 IKR<br />
Die IKR erhalten ein Metallabzeichen in den Farben Weiß und Gold<br />
mit einem darauf abgebildeten Biathleten und der Aufschrift "<strong>Int</strong>ernational<br />
Referee” (<strong>Int</strong>ernationaler Kampfrichter). Auf jedem Kampfrichterabzeichen<br />
ist auch die fortlaufende Ausstellungsnummer aufgedruckt.<br />
4.2 ERNENNUNGSZEICHEN<br />
Die bei Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> für best<strong>im</strong>mte Positionen vorgesehenen<br />
TD und IKR werden mit Ernennungszeichen ausgestattet, die sie<br />
als für die Position zuständig klar ausweisen. Dabei kann es sich um<br />
C/10 AUSGABE 2002
ein Abzeichen, eine Armbinde oder Kleidungsteil handeln; auch muss<br />
die Qualifikation des Trägers, TD oder IKR daraus ersichtlich sein. Das<br />
TK der <strong>IBU</strong> wird von Zeit zu Zeit festlegen, welche Erkennungszeichen<br />
von wem bei welchen <strong>IBU</strong> Veranstaltungen zu verwenden sind.<br />
5. EINSATZ VON TD UND IKR<br />
5.1 ALLGEMEINES<br />
TD und IKR werden für den Einsatz bei OWS, WM, Jug/Jun WM, WC,<br />
KM, KC, Kontinentalspielen, CISM, EYOF und Universiaden vom TK<br />
der <strong>IBU</strong> auf der Grundlage eines Vorschlags des Kampfrichtersubkomitees<br />
des TK der <strong>IBU</strong> benannt.<br />
Für Veranstaltungen, die nicht in die Verantwortlichkeit der <strong>IBU</strong> fallen,<br />
werden TD nur ernannt, wenn dies von dem für die Veranstaltung<br />
zuständigen Gremium beantragt wird.<br />
5.1.1 Einsatz von neu ernannten TD<br />
Neu ernannte TD können in den ersten zwei Jahren nach ihrer Qualifizierung<br />
zum TD bei <strong>IBU</strong> Veranstaltungen nur als IKR eingesetzt werden.<br />
Wenn es die Umstände erfordern, kann das TK hier Ausnahmen<br />
zulassen.<br />
5.2 RICHTLINIEN FÜR DEN EINSATZ<br />
Die TD und IKR werden nach dem Grundsatz ernannt, dass bei jeder<br />
Veranstaltung sowohl die besten als auch die erfahrensten Funktionäre<br />
zum Einsatz kommen, daneben aber gleichzeitig weniger erfahrene<br />
Funktionäre die Gelegenheit erhalten, sich weiterzuentwickeln.<br />
Daneben sind auch Faktoren wie sprachliche und anfallende Reisekosten<br />
zu berücksichtigen. Es sollten möglichst viele verschiedene Funktionäre<br />
abwechselnd zum Einsatz kommen.<br />
5.2.1 Vorbereitung auf OWS<br />
Verantwortliche Funktionäre des Organisationskomitees, wie Wettkampfleiter,<br />
Streckenchef, Schießstandchef oder Zeitnahmechef, der<br />
nächsten OWS sollten, falls geeignet und möglich, bei einer vorangehenden<br />
WM als Kampfrichter und TD Kandidaten berücksichtigt werden.<br />
5.2.2 Best<strong>im</strong>mungen für den Einsatz von Funktionären<br />
TD und IKR sollen für verschiedene Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> aus den<br />
folgenden Quellen ernannt werden:<br />
a) OWS - 2 TD (TK), 8 IKR (TD Gruppe);<br />
b) WM - TD (TK), 4 IKR (TD Gruppe);<br />
AUSGABE 2002 C/11<br />
ANHANG C
c) Jug/Jun WM - TD (TK), 4 IKR (TD Gruppe);<br />
d) WC - TD (TK), 3 IKR (TD Gruppe), 1 IKR (NV);<br />
e) KM - TD (TD Gruppe), 4 IKR (keine weitere Festlegung);<br />
f) KC - TD (TD Gruppe) , 4 IKR (keine weitere Festlegung);<br />
g) CISM, Universiaden, Kontinentalspiele, EYOF - TD (TK);<br />
h) Sommerbiathlon WM, Archery Biathlon WM, TD (TK),<br />
IKR (TD Gruppe).<br />
6. FINANZIELLES<br />
6.1 TD UND IKR KOSTEN<br />
Für jeden Reise- und Arbeitstag <strong>im</strong> Dienste der <strong>IBU</strong> erhalten TD und<br />
IKR gemäß der gültigen <strong>IBU</strong> Reisekostenregeln ein tägliches Taschengeld<br />
sowie die Erstattung ihrer Reise- und Aufenthaltskosten.<br />
6.2 FINANZIELLE BEDINGUNGEN FÜR SEMINARE UND<br />
PRÜFUNGEN<br />
Die finanzielle Vergütung von TD und IKR bei Seminaren und Prüfungen<br />
wird durch den Vorstand der <strong>IBU</strong> geregelt.<br />
C/12 AUSGABE 2002
ANHANG D<br />
REGELN FÜR<br />
KONTINENTALMEISTERSCHAFTEN<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. EUROPAMEISTERSCHAFTEN<br />
1.1 Allgemeines .......................................................................... 2<br />
1.2 Wettkampfregeln .................................................................... 2<br />
2. NORDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN<br />
2.1 Allgemeines .......................................................................... 2<br />
2.2 Wettkämpfe .......................................................................... 3<br />
2.3 Meister und Teilnahme .......................................................... 3<br />
2.4 Ausschreibungen, Einschreibung und Meldungen .......................... 3<br />
2.5 Regeln .................................................................................. 4<br />
2.6 Preise .................................................................................. 5<br />
3. ASIENMEISTERSCHAFTEN ................................................ 5<br />
4. SÜDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN<br />
4.1 Allgemeines ............................................................................ 5<br />
4.2 Wettkämpfe............................................................................ 5<br />
4.3 Meister und Teilnahme ............................................................ 5<br />
4.4 Ausschreibungen, Einschreibung und Meldungen .......................... 6<br />
4.5 Regeln .................................................................................. 6<br />
4.6 Preise .................................................................................. 6<br />
AUSGABE 2002 D/1<br />
ANHANG D
1. EUROPAMEISTERSCHAFTEN<br />
1.1 ALLGEMEINES<br />
1.1.1 Teilnehmer<br />
Die NV können zu den Europameisterschaften (EM) in jeder Klasse<br />
bis zu 8 Wettkämpfer und 8 Mannschaftsbetreuer pro Mannschaft<br />
eines NV eintragen. An den Einzel- und Sprintwettkämpfen können<br />
jeweils 4 Wettkämpfer je Nation teilnehmen. Im Staffelwettkampf<br />
kann jede Nation mit 1 Staffel teilnehmen. Im Verfolgungswettkampf<br />
sind in jeder Klasse je die 50 Besten aus dem Qualifikationswettkampf<br />
startberechtigt.<br />
1.2 WETTKAMPFREGELN<br />
1.2.1 Anwendungsbereich<br />
Für die EM gelten die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong> mit folgenden Abweichungen:<br />
1.2.1.1 Wettkampfklassen<br />
Bei EM werden keine eigenen Wettkämpfe für Jugend durchgeführt.<br />
1.2.1.2 Startreihenfolge bei Staffel- und<br />
Verfolgungswettkämpfen<br />
Die Startreihenfolge der Klassen lautet:<br />
- Männer - Junioren<br />
- Frauen - Juniorinnen.<br />
2. NORDAMERIKANISCHE<br />
MEISTERSCHAFTEN<br />
2.1 ALLGEMEINES<br />
Die Nordamerikanischen Meisterschaften (NAM) sind Veranstaltungen<br />
der <strong>IBU</strong> und werden unter ihrer Kontrolle jährlich von einem <strong>IBU</strong> Mitgliedsverband,<br />
der auch Mitglied von Biathlon North America ist, für<br />
Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen, Jugend männlich und<br />
weiblich durchgeführt.<br />
2.1.1 Gemeinsame Veranstaltungen<br />
Die NAM können auch als eine Veranstaltung der Nordamerikanischen<br />
Biathlonserie (NAC) durchgeführt werden, jedoch muss dabei<br />
sichergestellt werden, dass die NAM Veranstaltung dabei nicht beeinträchtigt<br />
wird und nichts an ihrer Bedeutung einbüßt.<br />
D/2 AUSGABE 2002
2.2 WETTKÄMPFE<br />
Die NAM sind eine gemeinsame Veranstaltung für die zugelassenen<br />
Klassen und bestehen aus folgenden Wettkämpfen pro Klasse: Einzel-,<br />
Sprint- und Staffelwettkampf. Weitere von der <strong>IBU</strong> zugelassene Wettkampfarten,<br />
einschließlich Verfolgungs- und Massenstartwettkampf,<br />
können nach Ermessen von Biathlon North America und mit Zust<strong>im</strong>mung<br />
des TD der <strong>IBU</strong> einbezogen werden.<br />
2.3 MEISTER UND TEILNAHME<br />
2.3.1 Meister<br />
Bei den NAM soll in jeder Klasse und in jeder Wettkampfart der<br />
jeweilige Meister von Nordamerika der laufenden Wettkampfsaison<br />
ermittelt werden. Bei den Meisterschaften sind Biathleten aus allen<br />
Mitgliedsverbänden der <strong>IBU</strong> startberechtigt, jedoch muss der nordamerikanische<br />
Meister zum Zeitpunkt der Nordamerikanischen Meisterschaft<br />
gültig einem <strong>IBU</strong> Mitgliedsverband von Biathlon North<br />
America angehören.<br />
2.3.2 Teilnahme<br />
Da es in Nordamerika nur sehr wenig Mitgliedsverbände gibt, dürfen<br />
alle teilnehmenden Nationen Mannschaften aus Staaten, Provinzen<br />
oder Territorien bzw. Regionen melden, die eine Kombination von<br />
Staaten, Provinzen oder Territorien darstellen. Reine Mannschaften<br />
aus den tatsächlichen Mitgliedsnationen von Biathlon North America<br />
sind nicht zugelassen. Der Meister jeder Klasse und jeder Wettkampfart<br />
wird jedoch unter der tatsächlichen Bezeichnung des Mitgliedslands<br />
von Biathlon North America geführt.<br />
2.4 AUSSCHRE<strong>IBU</strong>NGEN, EINSCHRE<strong>IBU</strong>NG UND<br />
MELDUNGEN<br />
2.4.1 Ausschreibungen<br />
Die Ausschreibungen werden, wie für die WC Veranstaltungen in den<br />
Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong> vorgesehen, versandt.<br />
2.4.2 Einschreibung und Meldungen<br />
Jede Nation, die befugt ist, Mannschaften zur NAM zu melden, darf<br />
für jede Mannschaft 6 Wettkämpfer pro Klasse einschreiben und pro<br />
Klasse <strong>im</strong> Einzel- und Sprintwettkampf 4 Wettkämpfer melden. Jede<br />
Nation darf pro teilnehmender Mannschaft eine offizielle Staffel melden.<br />
AUSGABE 2002 D/3<br />
ANHANG D
2.4.2.1 Zusätzliche Staffeln<br />
Mit Zust<strong>im</strong>mung sowohl des Ausrichters als auch des TD können<br />
zusätzliche und auch gemischte Staffeln aus Staaten, Provinzen,<br />
Territorien und Regionen zugelassen werden, jedoch handelt es sich<br />
dabei um inoffizielle Mannschaften, die nicht nordamerikanische<br />
Meister werden können. Die Entscheidung, inoffizielle Staffeln zuzulassen,<br />
kann während der Meisterschaft erfolgen, wobei die Zahl der<br />
teilnehmenden Mannschaften zu berücksichtigen ist.<br />
2.4.2.2 Betreuerstäbe<br />
Mindestens 5 Mannschaftsbetreuer pro teilnehmender Mannschaft<br />
müssen für die NAM zur Einschreibung zugelassen werden. Jedoch<br />
kann der Ausrichter diese Zahl mit Zust<strong>im</strong>mung des TD weiter<br />
erhöhen. Sollte dies der Fall sein, muss die Anzahl der zur Einschreibung<br />
zugelassenen Betreuer in der Ausschreibung mitgeteilt werden.<br />
2.5 REGELN<br />
2.5.1 Anwendung der <strong>IBU</strong> Regeln<br />
Für die NAM gelten <strong>im</strong> vollen Umfang die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong>,<br />
es sei denn, in Punkten, in denen sie eindeutig nicht anwendbar<br />
sind, und wenn andere Regeln in dieser Anlage festgelegt sind, und<br />
mit folgenden Ausnahmen:<br />
2.5.1.1 Die Anforderungen bezüglich der Anlagen für die NAM können mit<br />
Zust<strong>im</strong>mung des TD modifiziert werden.<br />
2.5.1.2 Bei den Staffelwettkämpfen der Junioren und Juniorinnen bestehen<br />
die Staffeln aus jeweils 3 Wettkämpfern.<br />
2.5.1.3 Der Startplatz einer jeden offiziellen am Staffelwettkampf teilnehmenden<br />
Mannschaft wird für jede Klasse mit Hilfe einer Zufallsgeneratorauslosung<br />
ermittelt; dies gilt auch für die erste Startreihe.<br />
Zusätzliche Mannschaften starten unmittelbar hinter den offiziellen<br />
Mannschaften. Ihr Startplatz wird <strong>im</strong> Rahmen einer einzigen gesonderten<br />
Auslosung für inoffizielle Mannschaften ermittelt. Aus der Reihe,<br />
die als letzte zum Start offizieller Mannschaften vorgesehen ist,<br />
dürfen keine inoffiziellen Mannschaften starten.<br />
2.5.1.4 Falls erforderlich, können andere <strong>IBU</strong> Regeln und Best<strong>im</strong>mungen wie<br />
Werbebest<strong>im</strong>mungen mit Genehmigung des TK oder des Vorstands<br />
der <strong>IBU</strong> je nach Zuständigkeit geändert werden.<br />
D/4 AUSGABE 2002
2.6 PREISE<br />
Die <strong>IBU</strong> Medaillen werden gemäß den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln, Kapitel<br />
14 vergeben. Den Ausrichtern ist es freigestellt, Preise für andere<br />
Platzierungen in allen oder einigen Wettkämpfen oder in allen oder<br />
einigen Klassen zu verleihen.<br />
3. ASIENMEISTERSCHAFTEN<br />
Die Regeln werden zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen.<br />
4. SÜDAMERIKANISCHE MEISTERSCHAFTEN<br />
(SAM)<br />
4.1 ALLGEMEINES<br />
Die Südamerikanischen Meisterschaften (SAM) sind eine Veranstaltung<br />
der <strong>IBU</strong> und werden unter ihrer Kontrolle jährlich von einem<br />
<strong>IBU</strong> Mitgliedsverband, der auch Mitglied von Biathlon Südamerika ist,<br />
für Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen durchgeführt. Andere<br />
Klassen können nach Zust<strong>im</strong>mung des Ausrichters und des TD zugelassen<br />
werden. Wenn andere Klassen eine Teilnahmegenehmigung<br />
erhalten, muss dies in der Ausschreibung mitgeteilt werden.<br />
4.2 WETTKÄMPFE<br />
Die SAM sind eine gemeinsame Veranstaltung für die zugelassenen<br />
Klassen und bestehen aus folgenden Wettkämpfen pro Klasse: Einzel-,<br />
Sprint- und Staffelwettkampf. Weitere von der <strong>IBU</strong> zugelassene Wettkampfarten<br />
einschließlich Verfolgungs- und Massenstartwettkampf<br />
können nach Maßgabe Biathlon Südamerika und mit Zust<strong>im</strong>mung<br />
des TD der <strong>IBU</strong> einbezogen werden.<br />
4.3 MEISTER UND TEILNAHME<br />
4.3.1 Meister<br />
Bei den SAM soll in jeder Klasse und in jeder Wettkampfart jedes<br />
Jahr der südamerikanische Biathlonmeister ermittelt werden. Obwohl<br />
Biathleten aller Mitgliedsnationen der <strong>IBU</strong> bei dieser Veranstaltung<br />
startberechtigt sind, muss der südamerikanische Meister zum Zeitpunkt<br />
der Südamerikanischen Meisterschaft einem <strong>IBU</strong> Mitgliedsverband<br />
von Biathlon Südamerika angehören.<br />
4.3.2 Teilnahme<br />
Die südamerikanischen Mitgliedsverbände können zur Teilnahme an<br />
den SAM in jeder Klasse bis zu 10 Wettkämpfer einschreiben.<br />
AUSGABE 2002 D/5<br />
ANHANG D
Acht Wettkämpfer von jeder Nation sind dann in den Einzel- und<br />
Sprintwettkämpfen startberechtigt. Jede Nation darf zwei Staffelmannschaften<br />
melden.<br />
4.4 AUSSCHRE<strong>IBU</strong>NGEN, EINSCHRE<strong>IBU</strong>NG UND<br />
MELDUNGEN<br />
4.4.1 Ausschreibungen<br />
Die Ausschreibungen werden, wie von den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln festgelegt,<br />
durchgeführt.<br />
4.4.2 Einschreibung und Meldungen<br />
Jede Nation von Südamerika kann ihre Teilnehmer, wie unter 4.3.2<br />
vorstehend festgelegt, einschreiben und melden.<br />
4.5 REGELN<br />
4.5.1 Anwendung der <strong>IBU</strong> Regeln<br />
Für die SAM gelten, wenn sie nicht eindeutig unanwendbar sind und<br />
durch diesen Anhang speziell modifiziert werden, in vollem Umfang<br />
die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong> mit folgenden Ausnahmen:<br />
4.5.1.1 Die Anforderungen an eine Wettkampfanlage für die SAM können<br />
mit Zust<strong>im</strong>mung des TD verändert werden.<br />
4.5.1.2 Bei den Staffelwettkämpfen der Junioren und Juniorinnen besteht die<br />
Staffel aus jeweils 3 Wettkämpfern.<br />
4.6 PREISE<br />
4.6.1 Die <strong>IBU</strong> Medaillen werden gemäß Artikel 14.1.6 der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln<br />
verliehen. Den Ausrichtern ist es jedoch freigestellt, in<br />
einigen oder allen Wettkämpfen und einigen oder allen Klassen<br />
zusätzliche Preise zu verleihen.<br />
D/6 AUSGABE 2002
ANHANG E<br />
REGELN FÜR KONTINENTALCUP-<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. EUROPACUPVERANSTALTUNGEN<br />
1.1 Allgemeines .......................................................................... 2<br />
1.2 Wettkämpfer und Meldungen .................................................. 2<br />
1.3 Wertung ................................................................................ 2<br />
1.4 Preise .................................................................................. 3<br />
1.5 Wettkampfregeln .................................................................... 3<br />
2. NORDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN<br />
2.1 Allgemeines .......................................................................... 3<br />
3. ASIENCUPVERANSTALTUNGEN<br />
3.1 Allgemeines .......................................................................... 3<br />
4. SÜDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN<br />
4.1 Allgemeines .......................................................................... 3<br />
AUSGABE 2002 E/1<br />
ANHANG E
1. EUROPACUPVERANSTALTUNGEN<br />
1.1 ALLGEMEINES<br />
In jeder Wettkampfsaison werden max<strong>im</strong>al 7 EC Veranstaltungen<br />
(einschließlich der EM) durchgeführt. Bei jeder EC Veranstaltung können<br />
zwei oder drei Wettkämpfe ausgetragen werden. Das TK entscheidet,<br />
wie viele und welche Wettkämpfe bei einer Veranstaltung<br />
ausgetragen und wo die Veranstaltungen durchgeführt werden. Diese<br />
Information wird in den Biathlonkalender der <strong>IBU</strong> aufgenommen. Die<br />
Wettkämpfe der EM zählen zur EC Wertung.<br />
1.2 WETTKÄMPFER UND MELDUNGEN<br />
Jeder Mitgliedsverband der <strong>IBU</strong> kann in jeder Klasse, Männer, Frauen,<br />
Junioren und Juniorinnen, bis zu zehn Wettkämpfer eintragen und<br />
melden. Alle gemeldeten Wettkämpfer können EC Punkte gewinnen.<br />
1.3 WERTUNG<br />
Bei jedem EC werden analog der Regelung für den WC Europacuppunkte<br />
vergeben.<br />
1.3.1 Wertungsarten<br />
Für die Klassen Männer, Frauen, Junioren und Juniorinnen gibt es folgende<br />
Wertungsarten:<br />
a) EC Gesamtwertung (Einzel, Sprint, Verfolgung);<br />
b) EC Wertung Einzelwettkampf;<br />
c) EC Wertung Sprintwettkampf;<br />
d) EC Wertung Verfolgungswettkampf.<br />
1.3.2 EC Gesamtwertung<br />
Von der Gesamtzahl aller Wertungen der EC Veranstaltungen und der<br />
EM können in den unter 1.3.1a. aufgelisteten Wettkämpfen drei<br />
Ergebnisse gestrichen werden.<br />
1.3.3 EC Einzelwettkampf<br />
Von den <strong>im</strong> EC und bei der EM durchgeführten Einzelwettkämpfen<br />
kann ein Wettkampf gestrichen werden.<br />
1.3.4 EC Sprintwettkampf<br />
Von den <strong>im</strong> EC und bei der EM durchgeführten Sprintwettkämpfen<br />
kann ein Wettkampf gestrichen werden.<br />
1.3.5 EC Verfolgungswettkampf<br />
Von den <strong>im</strong> EC und bei der EM durchgeführten Verfolgungswettkämpfen<br />
kann ein Wettkampf gestrichen werden.<br />
E/2 AUSGABE 2002
1.4 PREISE<br />
1.4.1 Die erstplatzierten Athleten der unter 1.3.1 a. – d. aufgelisteten<br />
Wettkämpfe erhalten einen Europapokal.<br />
1.4.2 Die Europapokale werden von der <strong>IBU</strong> bezahlt.<br />
1.5 WETTKAMPFREGELN<br />
1.5.1 Anwendungsbereich<br />
Für die EC Veranstaltungen gelten die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong>;<br />
jedoch bestehen folgende Abweichungen:<br />
1.5.1.1 Verfolgungswettkampf<br />
Bis zu 60 Teilnehmer mit max<strong>im</strong>al sieben Minuten Rückstand auf<br />
den Sieger des Qualifikationswettkampfs sind startberechtigt. Wettkämpfer,<br />
die vor dem ersten Stehendschießen überrundet werden,<br />
können vom Ausrichter aus dem Wettkampf genommen werden.<br />
Die Startreihenfolge der Kategorien und die Anschießzeiten werden<br />
von der Mannschaftsführersitzung für den jeweiligen Wettkampf festgelegt.<br />
2. NORDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN<br />
2.1 ALLGEMEINES<br />
Eine NAC Veranstaltungsserie wird jährlich in Kanada und in den Vereinigten<br />
Staaten von Amerika in einem Ost- und einem West-Circuit<br />
durchgeführt, wobei Zeitplan, Wettkampforte, Programme und Sonderregeln<br />
von Biathlon North America festgelegt werden. Wo <strong>im</strong>mer<br />
zutreffend, gelten die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong>.<br />
3. ASIENCUPVERANSTALTUNGEN<br />
3.1 ALLGEMEINES<br />
AC Veranstaltungen werden unter Anwendung der zutreffenden Wettkampfregeln<br />
der <strong>IBU</strong> nach Maßgabe der kontinentalen Organisation<br />
Asiens durchgeführt.<br />
4. SÜDAMERIKACUPVERANSTALTUNGEN<br />
4.1 ALLGEMEINES<br />
SAC Veranstaltungen werden unter Anwendung der zutreffenden<br />
Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong> nach Maßgabe der kontinentalen Organisation<br />
Südamerikas durchgeführt.<br />
AUSGABE 2002 E/3<br />
ANHANG E
ANHANG F<br />
WETTKAMPFREGELN<br />
FÜR SOMMERBIATHLON<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. CROSSLAUF MIT KLEINKALIBERSCHIESSEN<br />
1.1 Allgemeine Regeln .................................................................. 2<br />
1.2 Wettkampfspezifikationen ........................................................ 2<br />
1.3 Wettkampfanlagen ................................................................ 4<br />
2. SKIROLLERLAUF MIT KLEINKALIBERSCHIESSEN<br />
2.1 Allgemeine Regeln .................................................................. 5<br />
2.2 Wettkampfspezifikationen ........................................................ 5<br />
2.3 Wettkampfanlagen ................................................................ 5<br />
2.4 Schießbest<strong>im</strong>mungen .............................................................. 6<br />
3. MOUNTAINBIKEBIATHLON<br />
3.1 Definition .............................................................................. 6<br />
3.2 Wettkämpferklassen ................................................................ 6<br />
3.3 Wettkämpfe .......................................................................... 7<br />
3.4 Auslosung von Startnummern nach Klassen ................................ 7<br />
3.5 Wettkampfjury ...................................................................... 7<br />
3.6 Wettkampfanlagen und -einrichtungen ...................................... 7<br />
3.7 Wettkampfausrüstung und Bekleidung ...................................... 7<br />
3.8 Training und Anschießen .......................................................... 8<br />
3.9 Schießbest<strong>im</strong>mungen .............................................................. 8<br />
3.10 Strafen .................................................................................. 8<br />
3.11 Reihenfolge .......................................................................... 8<br />
AUSGABE 2002 F/1<br />
ANHANG F
1. CROSSLAUF MIT KLEINKALIBERSCHIESSEN<br />
1.1 ALLGEMEINE REGELN<br />
Crosslauf und Kleinkaliberschießen ist eine Form von Sommerbiathlon,<br />
die in ähnlicher Weise durchgeführt wird wie Winterbiathlon,<br />
jedoch ohne Schnee und Ski. Wenn in diesem Anhang nicht anderweitig<br />
festgelegt, gelten grundsätzlich die Wettkampfregeln der <strong>IBU</strong>.<br />
1.1.1 Einsatz des Gewehres<br />
Das Gewehr wird vom Wettkämpfer während des Laufs nicht mitgeführt,<br />
sondern verbleibt in einem Gewehrständer auf dem Schießstand,<br />
wo es vom Wettkämpfer für jede Schießeinlage wieder entnommen<br />
wird. Dabei nehmen die Wettkämpfer selbst das Gewehr<br />
aus dem Gewehrständer, wobei sie das Gewehr am Lauf oder Vorderschaft<br />
nehmen und es zu ihrer Schießbahn tragen. Dabei muss der<br />
Gewehrlauf <strong>im</strong>mer nach oben zeigen. Auf die gleiche Art und Weise<br />
wird das Gewehr nach dem Schießen wieder in den Gewehrständer<br />
zurück gebracht. Die Tragevorrichtung kann am Gewehr verbleiben<br />
oder abgenommen werden.<br />
Die Wettkämpfer müssen ihre Gewehre bis spätestens 5 Minuten vor<br />
dem Start des ersten Wettkämpfers in den Ständer abgestellt haben,<br />
sonst erhalten sie keine Starterlaubnis. Die Gewehre dürfen erst wieder<br />
nach Beendigung des gesamten Wettkampfs und, nachdem sie<br />
vom Kampfrichter inspiziert wurden, entfernt werden.<br />
1.1.2 Überrundung<br />
Die <strong>im</strong> Winter be<strong>im</strong> Verfolgungswettkampf anzuwendenden Regeln,<br />
bei denen ein überrundeter Wettkämpfer sich aus dem Wettkampf<br />
zurückziehen muss, werden bei den Wettkämpfen Crosslauf mit<br />
Kleinkaliberschießen nicht angewendet.<br />
1.2 WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN<br />
Crosslauf mit Kleinkaliberschießen wird gemäß folgender Tabelle<br />
durchgeführt:<br />
F/2 AUSGABE 2002
Tabelle zu 1.2 – Wettkampfspezifikationen – Laufen und<br />
Schießen<br />
1<br />
Wettkämpferklassen<br />
2<br />
Streckenlänge<br />
und<br />
Wettkampfart<br />
MÄNNER 7 KM EINZEL L,S,L,S 30 Sekunden<br />
4 KM SPRINT L, S 100 m Strafrunde<br />
6 KM VERFOLGUNG L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />
6 KM MASSENSTART L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />
4 x 4 KM STAFFEL je L,S + je 3 100 m Strafrunde<br />
Reserve<br />
FRAUEN 6 KM EINZEL L,S,L,S 30 Sekunden<br />
3 KM SPRINT L,S 100 m Strafrunde<br />
5 KM VERFOLGUNG L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />
5 KM MASSENSTART L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />
4 x 3 KM STAFFEL je L,S + je 3 100 m Strafrunde<br />
Reserve<br />
JUNIOREN 7 KM EINZEL L,S,L,S 30 Sekunden<br />
4 KM SPRINT L,S 100 m Strafrunde<br />
6 KM VERFOLGUNG L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />
6 KM MASSENSTART L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />
3 x 4 KM STAFFEL je L,S + je 3 100 m Strafrunde<br />
Reserve<br />
JUNIORINNEN 6 KM EINZEL L,S,L,S 30 Sekunden<br />
3<br />
Schießeinlagen<br />
Jeweils 5 Schuss<br />
Ausgenommen Staffel<br />
4<br />
Schießstrafen<br />
3 KM SPRINT L,S 100 m Strafrunde<br />
5 KM VERFOLGUNG L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />
5 KM MASSENSTART L,L,S,S 100 m Strafrunde<br />
3 x 3 KM STAFFEL L,S, + je 3 100 m Strafrunde<br />
Reserve<br />
Anmerkungen zur Tabelle 1.2<br />
Spalte 1: Wettkämpferklasse gemäß diesen Regeln.<br />
Spalte 2: Streckenlänge und Wettkampfart, erforderliche Streckenlänge<br />
und Wettkampfart gemäß diesen Regeln.<br />
AUSGABE 2002 F/3<br />
ANHANG F
Spalte 3: Schießeinlagen: Zahl und Reihenfolge der Schießeinlagen<br />
und Stellungen.<br />
Spalte 4: Schießstrafen, die automatisch für jeden Fehlschuss auferlegt<br />
werden.<br />
1.3 WETTKAMPFANLAGEN<br />
Die Wettkampfanlagen werden <strong>im</strong> allgemeinen auf der Grundlage<br />
der für Biathlonveranstaltungen <strong>im</strong> Winter geltenden Regeln eingerichtet,<br />
wobei natürlich die für einen Sommerwettkampf geltenden<br />
entsprechenden Unterschiede mit einbezogen werden. Die Wettkampfanlagen<br />
können mit Genehmigung des TD verändert werden.<br />
Alle Bereiche, in denen die Wettkämpfer laufen, müssen eben und<br />
mit einer festen Oberfläche versehen sein, die den Wettkämpfern bei<br />
allen <strong>im</strong> Sommer vorkommenden Wetterbedingungen ein gutes<br />
Laufen ermöglichen.<br />
1.3.1 Strecke<br />
Die Laufstrecken müssen mindestens 3 m breit sein. Jede Teilstrecke<br />
kann so oft wie für den Wettkampf erforderlich durchlaufen werden.<br />
Die Strecken müssen einen Belag aus Gras oder Sägespänen oder<br />
einen Asphalt- oder Aschenbahnbelag aufweisen und müssen frei von<br />
Hindernissen oder Höcker sein. Alle Streckenteile müssen so beschaffen<br />
sein, dass sie von den Wettkämpfern in voller Geschwindigkeit<br />
gefahrlos durchlaufen werden können.<br />
1.3.2 Start- und Zielbereiche<br />
Die Start- und Zielbereiche müssen flach und eben beschaffen und<br />
mindestens 5 m breit sein. Die Strecke muss nach dem Start und vor<br />
dem Ziel mindestens 50 m gerade verlaufen. Die Startspuren für die<br />
gleichzeitigen Staffel- und Massenstarts müssen mindestens 1 m<br />
breit und 30 m lang sein.<br />
1.3.3 Schießstand<br />
Der Schießstand muss gemäß den Winterregeln angelegt sein.<br />
1.3.3.1 Gewehrständer<br />
Auf dem Schießstand muss eine ausreichende Zahl Gewehrständer<br />
vorhanden sein, wo jeder Wettkämpfer während des Laufs sein<br />
Gewehr abstellen kann. Sie müssen so aufgestellt sein, dass jeder<br />
Wettkämpfer mit dem Gewehr eine gleich lange Strecke zurücklegen<br />
muss. Die Ständer müssen aus Holz gefertigt sein (Metall führt zum<br />
Schlagen des Gewehrs) und so beschaffen sein, dass die Wettkämpfer<br />
F/4 AUSGABE 2002
die Gewehre problemlos abstellen und entnehmen können, und verhindern,<br />
dass die Gewehre versehentlich herausfallen. Die Aussparungen<br />
zur Aufnahme der Gewehre müssen mindestens 35 cm breit sein.<br />
Auf den Ständern müssen die Startnummern der Wettkämpfer so<br />
angebracht sein, dass genau erkenntlich ist, wo das Gewehr abzustellen<br />
ist. Die Nummern müssen mindestens 10 cm hoch und in den<br />
Linien 1 cm breit sein.<br />
1.3.3 Strafrunde<br />
Die Strafrunde muss eine Länge von 100 m (+/- 5 m) aufweisen.<br />
2. SKIROLLERLAUF MIT KLEINKALIBER-<br />
SCHIESSEN<br />
2.1 ALLGEMEINE REGELN<br />
Skirollerlaufen mit Kleinkaliberschießen ist eine Form des Sommerbiathlons,<br />
die wie Winterbiathlon, aber ohne Schnee betrieben wird.<br />
Wenn nicht anders angegeben, gelten dafür grundsätzlich die einschlägigen<br />
<strong>IBU</strong> Wettkampfregeln.<br />
Die Wettkämpfe werden nur mit Skirollern des gleichen Typs und<br />
Modells durchgeführt. Die Art der Skiroller muss in der Ausschreibung<br />
angegeben werden. Wenn der Ausrichter die Skiroller zur Verfügung<br />
stellt, muss dies in der Ausschreibung angegeben werden. Das<br />
Gewehr wird entweder auf der Strecke mitgeführt oder am Schießstand<br />
gelassen. Für den letzteren Fall müssen dort dafür nummerierte<br />
Ständer aufgestellt werden, und zwar so, dass die Strecke zu und<br />
von den Schießbahnen daran vorbeiführt. Aus der Ausschreibung<br />
muss hervorgehen, ob das Gewehr auf der Strecke mitgeführt oder<br />
am Schießstand abgestellt wird.<br />
2.2 WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN<br />
Skirollerlauf mit Kleinkaliberschießen wird gemäß Tabelle 1, Artikel<br />
1.3.7 der Wettkampfregeln durchgeführt. Jede Änderung der Spezifikationen,<br />
die auch der Genehmigung durch den TD bedarf, muss in<br />
der Ausschreibung angezeigt werden.<br />
2.3 WETTKAMPFANLAGEN<br />
Anlagen, die speziell für Winterbiathlon gebaut wurden, eignen sich<br />
besonders gut für Skirollerlauf mit Schießwettkämpfen. Jedoch können<br />
diese Wettkämpfe auch auf normalen Straßen durchgeführt werden,<br />
die während des Wettkampfs für den Verkehr gesperrt werden.<br />
Alle mit Rollerski von Wettkämpfern zu befahrenden Strecken müssen<br />
asphaltiert sein.<br />
AUSGABE 2002 F/5<br />
ANHANG F
2.3.1 Startbereich<br />
Der Startbereich für Einzelstarts muss eine gerade Startlinie aufweisen,<br />
die rechtwinkelig zur Laufrichtung verläuft. Die Startlinie für<br />
Gruppen- oder gleichzeitige Starts muss so angelegt sein, dass die<br />
Wettkämpfer die gleiche Entfernung zurücklegen.<br />
2.3.2 Strecken<br />
Die Abfahrtsstrecken und Kurven müssen so angelegt sein, dass sie<br />
von den Wettkämpfern mit voller Geschwindigkeit ohne Unfallrisiko<br />
durchlaufen werden können. Es ist gestattet, Streckenteile oder<br />
Streckenabschnitte während eines Wettkampfes mehrmals zu benutzen,<br />
wenn dabei gewährleistet wird, dass sich die Wettkämpfer nicht<br />
gegenseitig stören oder behindern oder gefährden.<br />
2.3.3 Schießstand<br />
Für den Bau der Schießstände gelten die Best<strong>im</strong>mungen für Winterbiathlon.<br />
2.3.4 Strafrunde<br />
Die asphaltierte Strafrunde von 150 m (+/- 5m) muss entsprechend<br />
den Winterbiathlonregeln angelegt sein.<br />
2.4 SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />
Für den Skirollerlauf gelten die gleichen Schießbest<strong>im</strong>mungen wie für<br />
Winterbiathlon mit folgenden Ausnahmen:<br />
a) die Schießbahnen für Skiroller müssen mit hölzernen Lattenrosten<br />
versehen sein, auf denen der Athlet während des Schießens steht<br />
und die sicherstellen, dass die Rollen der Ski den Boden nicht berühren;<br />
b) die Wettkämpfer müssen auf den Lattenrosten am Schießstand so<br />
stehen, dass die Rollen der Skiroller keine Berührung mit dem<br />
Boden haben.<br />
3. MOUNTAINBIKEBIATHLON<br />
3.1 DEFINITION<br />
Mountainbikebiathlon ist ein Sommersport bestehend aus Mountainbikefahren<br />
und Kleinkaliberschießen.<br />
3.2 WETTKÄMPFERKLASSEN<br />
Männer und Frauen<br />
15 - 20 Jahre;<br />
21 - 30 Jahre;<br />
31 - 40 Jahre;<br />
41 Jahre und älter.<br />
F/6 AUSGABE 2002
3.3 WETTKÄMPFE<br />
Männer 9 km (3-3-3) mit 2 Schießeinlagen (L, S);<br />
Frauen 6 km (2-2-2) mit 2 Schießeinlagen (L, S).<br />
3.3.1 Qualifikation falls erforderlich durch hohe<br />
Anmeldezahlen<br />
Männer 6 km (2-2-2) mit 2 Schießeinlagen (L, S);<br />
Frauen 4,5 km (1,5-1,5-1,5) mit 2 Schießeinlagen (L, S).<br />
3.4 AUSLOSUNG DER STARTNUMMERN NACH KLASSEN<br />
Auslosung in Gruppen pro Klasse, höchstens 4 Verlosungsgruppen pro<br />
Klasse.<br />
3.5 WETTKAMPFJURY<br />
1 TD benannt vom TK der <strong>IBU</strong>;<br />
1 <strong>Int</strong>ernationaler Kampfrichter der <strong>IBU</strong>;<br />
1 <strong>Int</strong>ernationaler Kampfrichter der UCI;<br />
2 Mannschaftsführer.<br />
3.6 WETTKAMPFANLAGEN UND -EINRICHTUNGEN<br />
3.6.1 Start/Ziel<br />
a) Einzelstart mit 60 sek. <strong>Int</strong>ervall;<br />
b) Massenstart.<br />
Zielbereich mindestens 6 m breit mit einem Auslauf von 10 x 30 m.<br />
3.6.2 Strecke<br />
Mindestens 2 Schleifen in kupiertem Gelände.<br />
3.6.3 Strafrunde<br />
Die Strafrunde muss in einem leicht kupierten Gelände so angelegt<br />
sein, dass es ca. 30 sek. dauert, diese zu durchfahren.<br />
3.6.4 Schießstand<br />
Gemäß <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln, zusätzlich Rad- und Gewehrständer.<br />
3.7 WETTKAMPFAUSRÜSTUNG UND BEKLEIDUNG<br />
Wettkampfausrüstung und Bekleidung müssen den Regeln der <strong>IBU</strong><br />
und der UCI entsprechen:<br />
3.7.1 Überprüfung von Ausrüstung und Bekleidung<br />
Vor dem Start und nach dem Zieleinlauf werden Ausrüstung und<br />
Bekleidung durch <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter der <strong>IBU</strong> und der UCI<br />
überprüft.<br />
AUSGABE 2002 F/7<br />
ANHANG F
3.8 TRAINING UND ANSCHIESSEN<br />
3.8.1 Vor dem Wettkampftag haben die Athleten Gelegenheit, auf der<br />
Wettkampfstrecke und dem Schießstand zu trainieren.<br />
3.8.2 Das Anschießen beginnt 1 Std. vor dem Start und endet 10 Min. vor<br />
dem Start.<br />
3.9 SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />
Nachdem das Bike in dem Radständer abgestellt wurde, n<strong>im</strong>mt der<br />
Athlet sein Gewehr aus dem Gewehrständer, platziert es in Tragestellung<br />
auf seinem Rücken und begibt sich zu seiner Schießbahn (liegend<br />
oder stehend), gibt 5 Schuss ab, platziert das Gewehr wieder in Tragestellung<br />
auf seinem Rücken, bringt es zurück zum Gewehrständer<br />
und n<strong>im</strong>mt das Rennen mit seinem Mountainbike wieder auf. Für<br />
jeden Fehlschuss muss der Athlet eine Strafrunde durchfahren.<br />
3.10 STRAFEN<br />
3.10.1 Die Regeln der <strong>IBU</strong> und UCI angewandt, wo geeignet.<br />
3.10.2 Disqualifikation<br />
a) Für Nichttragen des Gewehres in Tragestellung auf dem Rücken;<br />
b) Für Verstöße gegen die Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen.<br />
3.11 REIHENFOLGE<br />
Die Reihenfolge der Wettkämpfer ergibt sich aus ihrer Wettkampfzeit,<br />
in der sie die Strecke bewältigen, gemessen auf 1/10 sek.<br />
F/8 AUSGABE 2002
ANHANG G<br />
WETTKAMPFREGELN FÜR<br />
ARCHERY BIATHLON<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ........................................ 3<br />
2. WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN ...................................... 3<br />
3. WETTKAMPFANLAGEN<br />
3.1 Schießstand .......................................................................... 4<br />
4. LANGLAUFBESTIMMUNGEN<br />
4.1 Tragen von Bogen und Pfeilen .................................................. 5<br />
4.2 Bogenreparaturen .................................................................. 5<br />
5. SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />
5.1 Schießstellungen .................................................................... 5<br />
6. BESCHÄDIGTE BOGEN UND PFEILE<br />
6.1 Beschädigte Bögen ................................................................ 6<br />
6.2 Reservebögen ........................................................................ 6<br />
6.3 Verfahren zum Austausch des Bogens ........................................ 6<br />
6.4 Beschädigte Pfeile.................................................................... 7<br />
7. AUSRÜSTUNGSKONTROLLE<br />
7.1 Besondere Prüfungen bei der Ausrüstungskontrolle am Start ........ 7<br />
7.2 Letzte Prüfung vor dem Start .................................................. 7<br />
7.3 Zielkontrolle .......................................................................... 8<br />
8. BESTIMMUNGEN FÜR WETTKAMPFAUSRÜSTUNG<br />
8.1 Der Bogen ............................................................................ 8<br />
8.2 Die Bogensehne .................................................................... 9<br />
8.3 Die Pfeilauflage ...................................................................... 9<br />
8.4 Zugprüfvorrichtung .................................................................. 9<br />
8.5 Bogenvisier ............................................................................ 9<br />
8.6 Pfeile .................................................................................. 10<br />
8.7 Fingerschutz ........................................................................ 10<br />
8.8 Tragegeschirr ........................................................................ 10<br />
AUSGABE 2002 G/1<br />
ANHANG G
9. SCHEIBEN<br />
9.1 Typen und allgemeine Spezifikationen .................................... 11<br />
9.2 Klappscheiben ...................................................................... 12<br />
9.3 Kartonscheiben .................................................................... 12<br />
G/2 AUSGABE 2002
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
Archery Biathlon ist eine Form des Winterbiathlons und setzt sich aus<br />
Skilanglauf und Pfeil- und Bogenschießen zusammen. Wenn in<br />
diesem Anhang nicht anders festgelegt, gelten die Wettkampfregeln<br />
der <strong>IBU</strong>. Da anstelle des Gewehrs der Bogen verwendet wird, sind<br />
generell die meisten für das Winterbiathlon mit Kleinkaliberschießen<br />
geltenden Regeln in diesem Anhang auf den Bogen anzuwenden.<br />
2. WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN<br />
Die Wettkampfspezifikationen für Archery Biathlon sind aus der nachstehenden<br />
Tabelle ersichtlich.<br />
TABELLE ZU 2. WETTKAMPFSPEZIFIKATIONEN – ARCHERY BIATHLON<br />
1<br />
Wettkämpferklassen<br />
2<br />
Streckenlänge<br />
und Wettkampfart<br />
3<br />
Streckenschleifen<br />
4<br />
Schießeinlagen<br />
4 Pfeile pro Einlage<br />
5<br />
Schießstrafen<br />
MÄNNER 12.5 KM EINZEL 5 x 2.5 km S, K, S, K 1 Minute<br />
7.5 KM SPRINT 3 x 2.5 km S, K 150 m Strafrunde<br />
10 KM VERFOLGUNG 4 x 2.5 km S, K, S 150 m Strafrunde<br />
10 KM MASSENSTART 5 x 2 km S, S, K, K 150 m Strafrunde<br />
4 x 6 KM STAFFEL 3 x 2 km S, K (je) + 1 Reserve- 150 m Strafrunde<br />
je pfeil pro Einlage<br />
FRAUEN 10 KM EINZEL 5 x 2 km S, K, S, K 1 Minute<br />
6 KM SPRINT 3 x 2 km S, K 150 m Strafrunde<br />
8 KM VERFOLGUNG 4 x 2 km S, K, S 150 m Strafrunde<br />
7.5 KM MASSENSTART 5 x 1.5 km S, S, K, K 150 m Strafrunde<br />
3 x 6 KM STAFFEL 3 x 2 km S, K (je) + 1 Reserve- 150 m Strafrunde<br />
je pfeil pro Einlage<br />
JUNIOREN 10 KM EINZEL 5 x 2 km S, K, S, S 1 Minute<br />
6 KM SPRINT 3 x 2 km S, K 150 m Strafrunde<br />
8 KM VERFOLGUNG 4 x 2 km S, K, S 150 m Strafrunde<br />
7.5 KM MASSENSTART 5 x 1.5 km S, S, K, K 150 m Strafrunde<br />
4 x 6 KM STAFFEL 3 x 2 km S, K (je) + 1 Reserve- 150 m Strafrunde<br />
je pfeil pro Einlage<br />
JUNIORINNEN 8 KM EINZEL 4 x 2 km S, K, S 1 Minute<br />
4 KM SPRINT 2 x 2 km S 150 m Strafrunde<br />
6 KM VERFOLGUNG 3 x 6 km S, K 150 m Strafrunde<br />
6 KM MASSENSTART 5 x 1.2 km S, S, K, K 150 m Strafrunde<br />
3 x 6 KM STAFFEL 3 x 2 km S, K (je) + 1 Reserve- 150 m Strafrunde<br />
je pfeil pro Einlage<br />
AUSGABE 2002 G/3<br />
ANHANG G
Anmerkungen zur Tabelle<br />
Spalte 1: Wettkämpferklasse: gemäß diesen Regeln.<br />
Spalte 2: Streckenlänge und Wettkampfart: die erforderliche Streckenlänge<br />
und die Wettkampfart gemäß diesen Regeln.<br />
Spalte 3: Zahl und Länge der für diesen Wettkampf geforderten<br />
Streckenschleifen.<br />
Spalte 4: Schießeinlagen: Zahl und Abfolge der Schießeinlagen und<br />
Schießpositionen.<br />
Spalte 5: Schießstrafen: die automatisch für jeden Fehlschuss auferlegten<br />
Strafen.<br />
3. WETTKAMPFANLAGEN<br />
Die Wettkampfanlage für Archery Biathlon ist <strong>im</strong> wesentlichen die<br />
gleiche wie für Winterbiathlon mit Kleinkaliberschießen; es bestehen<br />
folgende Ausnahmen:<br />
3.1 SCHIESSSTAND<br />
3.1.1 Schussentfernung<br />
Die Entfernung zwischen der Vorderkante der Schießrampe und der<br />
Reihe der Scheiben muss 18 m (+ / - 10 cm) betragen.<br />
3.1.2 Unterteilung für das Kniend- und das Stehendschießen<br />
Von der Schussrichtung aus gesehen ist die rechte Hälfte des<br />
Schießstands für das Stehendschießen und die linke Hälfte für das<br />
Schießen <strong>im</strong> knienden Anschlag vorgesehen. Die Unterteilung muss<br />
für die Wettkämpfer mit Hilfe von Hinweistafeln eindeutig angezeigt<br />
sein. Eine Ausnahme von dieser rechts/links Konfiguration erfolgt<br />
be<strong>im</strong> Verfolgungs-, be<strong>im</strong> Staffel- und be<strong>im</strong> Massenstartwettkampf,<br />
bei denen die Wettkämpfer auf allen Schießbahnen sowohl stehend<br />
als auch kniend schießen.<br />
3.1.3 Pfeilstopper<br />
Hinter den Scheiben muss ein weißes Netz oder eine ähnliche Vorrichtung<br />
angebracht sein, um die Pfeile, die das Ziel verfehlt haben,<br />
aufzufangen. Die Höhe sowohl des Netzes als auch einer ähnlichen<br />
Vorrichtung muss 2 m sein.<br />
3.1.4 Windfahnen<br />
Bei Wettkämpfen und be<strong>im</strong> Offiziellen Training müssen seitlich<br />
jeder dritten Schießbahn 5 m von der Scheibe entfernt Windfahnen<br />
angebracht sein. Die Fahnen müssen zwischen den Scheiben in<br />
einer Höhe von 1 m angebracht sein.<br />
G/4 AUSGABE 2002
4. LANGLAUFBESTIMMUNGEN<br />
Für Archery Biathlon gelten alle normalen Langlaufbest<strong>im</strong>mungen für<br />
Biathlon. Darüber hinaus gibt es folgende besondere Best<strong>im</strong>mungen:<br />
4.1 TRAGEN VON BOGEN UND PFEILEN<br />
Jeder Wettkämpfer muss ein Geschirr verwenden, um den Bogen wie<br />
gefordert vertikal auf dem Rücken zwischen den Schultern zu tragen,<br />
mit dem nach hinten gerichteten Sichtfenster. Es ist den Wettkämpfern<br />
gestattet, einen kleinen Reparatursatz mitzuführen. Wird der<br />
Bogen während des Wettkampfes so beschädigt, dass er nicht mehr<br />
in der vorgeschriebenen Position getragen werden kann, darf er in<br />
der Hand zum Schießstand getragen werden. Alle Pfeile, auch die<br />
Reservepfeile, müssen vom Wettkämpfer selbst mitgeführt werden.<br />
4.2 BOGENREPARATUREN<br />
Die Wettkämpfer dürfen ihre Bögen auf der gesamten Strecke selbst<br />
reparieren, dürfen dabei aber von keiner anderen Person Hilfe annehmen.<br />
5. SCHIESSBESTIMMUNGEN<br />
Die Regeln für das Gewehrschießen, einschließlich der Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen,<br />
gelten mit folgenden Unterschieden auch für das<br />
Schießen mit dem Bogen:<br />
5.1 SCHIESSSTELLUNGEN<br />
5.1.1 Kniendanschlag<br />
Be<strong>im</strong> Schießen <strong>im</strong> Kniendanschlag platzieren die Wettkämpfer ein<br />
Knie auf dem Boden, während der Oberkörper aufrecht bleibt.<br />
5.1.2 Stehendanschlag<br />
Be<strong>im</strong> Stehendanschlag schießen die Wettkämpfer stehend ohne Auflage.<br />
5.1.3 Verbleiben der verschossenen Pfeile<br />
Die von den Wettkämpfern während des Wettkampfs verschossenen<br />
Pfeile bleiben bis zum Ende des Wettkampfs in der Scheibe oder am<br />
Boden.<br />
5.1.4 Laden und Ent<strong>laden</strong><br />
Der Bogen darf nur in Richtung Scheiben ge- und ent<strong>laden</strong> werden.<br />
Wenn der Wettkämpfer von einer Schießbahn zu einer anderen<br />
wechselt, muss er zuvor seinen Bogen ent<strong>laden</strong> und den Bogen in<br />
normaler Tragestellung auf den Rücken platzieren.<br />
AUSGABE 2002 G/5<br />
ANHANG G
5.1.5 Abnehmen des Bogens auf dem Schießstand<br />
Ein Wettkämpfer darf erst dann einen Riemen seines Tragegeschirrs<br />
von der Schulter nehmen, wenn er die Schießbahn, auf der er<br />
schießt, erreicht hat. Bevor er den Bogen aus der Tragestellung<br />
abnehmen darf, muss er die Markierungslinie mit beiden Beinen<br />
überquert und beide Stöcke horizontal auf den Boden abgelegt<br />
haben.<br />
6. BESCHÄDIGTE BÖGEN UND PFEILE<br />
6.1 BESCHÄDIGTE BÖGEN<br />
Wenn ein Bogen repariert werden muss, darf der Wettkämpfer die<br />
Reparatur nur unter Verwendung des von ihm mitgeführten Reparatursatzes<br />
selbst vornehmen; er darf dabei aber keine fremde Hilfe<br />
annehmen. Kann der Bogen nicht mehr funktionsfähig gemacht werden,<br />
darf er gegen den persönlich markierten und <strong>im</strong> Ständer am<br />
Schießstand platzierten Reservebogen des Wettkämpfers ausgetauscht<br />
werden.<br />
6.2 RESERVEBÖGEN<br />
Ein Bogen, der während des Wettkampfs so beschädigt wird oder<br />
aus technischen Gründen nicht mehr funktionsfähig ist, um <strong>im</strong> Wettkampf<br />
weiter eingesetzt zu werden, darf vom Wettkämpfer gegen<br />
seinen persönlichen Reservebogen, der zuvor bei der Ausrüstungskontrolle<br />
überprüft und markiert und vom Wettkämpfer selbst in dem<br />
dafür vorgesehenen Ständer am Schießstand vor dem Wettkampf<br />
deponiert wurde, ausgetauscht werden. Der Wettkämpfer muss dann<br />
den Wettkampf mit dem Reservebogen fortsetzen.<br />
6.3 VERFAHREN ZUM AUSTAUSCH DES BOGENS<br />
Um einen während des Laufs auf der Strecke beschädigten Bogen<br />
auszutauschen, darf der Wettkämpfer, bevor er sich zu seiner<br />
Schießbahn begibt, selbst auf Skiern zu seinem <strong>im</strong> Ständer auf dem<br />
Schießstand deponierten Reservebogen laufen, den Bogen dort austauschen<br />
und sich dann zu seiner Schießbahn begeben. Während<br />
des Schießens zeigt der Wettkämpfer den erforderlich werdenden<br />
Austausch des Bogens durch Handheben an. Sobald ein Schießstandfunktionär<br />
reagiert, deutet der Wettkämpfer auf seinen Bogen, ruft<br />
laut "Bogen", den Namen seiner Nation und seine persönliche Nummer.<br />
Der Schießstandfunktionär holt daraufhin den persönlichen<br />
Reservebogen aus dem bezeichneten Ständer und bringt ihn dem<br />
Wettkämpfer.<br />
G/6 AUSGABE 2002
6.4 BESCHÄDIGTE PFEILE<br />
Ein Wettkämpfer, der während eines Wettkampfs einen oder mehrere<br />
Pfeile beschädigt, kann diese gegen am Eingang des Schießstands<br />
in einem Ständer befindliche Reservepfeile austauschen. Stellt der<br />
Wettkämpfer fest, dass ein Pfeil beschädigt ist, nachdem er sich<br />
bereits auf seiner Schießbahn befindet, kann er sich diesen durch<br />
einen Schießstandfunktionär austauschen lassen. Dazu hebt er die<br />
Hand, ruft laut "Pfeil", den Namen seiner Nation und seine persönliche<br />
Nummer. Der darauf reagierende Schießstandfunktionär holt dann<br />
einen von den hinter dem Schießstand deponierten persönlich markierten<br />
Reservepfeilen des Wettkämpfers und bringt ihn dem Wettkämpfer.<br />
7. AUSRÜSTUNGSKONTROLLE<br />
7.1 BESONDERE PRÜFUNGEN BEI DER AUSRÜSTUNGS-<br />
KONTROLLE AM START<br />
Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:<br />
a) ob der Wettkämpfer seine Startnummer trägt;<br />
b) ob der Bogen korrekt auf dem Rücken zwischen den Schultern<br />
platziert und so befestigt ist, dass er weder fallen noch rutschen<br />
kann;<br />
c) ob das Zuggewicht den festgelegten Beschränkungen entspricht;<br />
d) ob die Pfeile korrekt am Bogen oder am Tragegeschirr befestigt<br />
sind;<br />
e) die Ski und Stöcke werden auf ihre Korrektheit hin überprüft und<br />
die Ski werden markiert;<br />
f) die Bekleidung und andere Ausrüstungsgegenstände werden auf<br />
ihre Korrektheit hin überprüft, einschließlich der Werbung;<br />
g) der Reservebogen – falls bereit gestellt – muss überprüft werden,<br />
bevor er zum Schießstand gebracht wird;<br />
h) die Pfeile müssen Artikel 8 dieses Anhangs entsprechen.<br />
7.1.1 Das Tragesystem muss so beschaffen sein, dass der Wettkämpfer<br />
dadurch die größte Sicherheit gegen jeden möglichen Schaden erhält,<br />
und zwar sowohl was ihn selbst anbelangt, als auch seine Ausrüstung.<br />
7.2 LETZTE PRÜFUNG VOR DEM START<br />
Ein bis zwei Minuten vor dem Start des jeweiligen Wettkämpfers<br />
führen die Starthelfer eine Prüfung durch, um sicherzustellen, dass:<br />
AUSGABE 2002 G/7<br />
ANHANG G
a) die Wettkämpfer eine Startnummer tragen;<br />
b) die Ski und der Bogen richtig markiert sind;<br />
c) die Werbebest<strong>im</strong>mungen eingehalten werden.<br />
7.3 ZIELKONTROLLE<br />
Nach dem Eintreffen <strong>im</strong> Ziel, und bei Staffelwettkämpfen nach dem<br />
Eintreffen in der Wechselzone, erfolgt eine Prüfung um festzustellen, dass:<br />
a) sich der Bogen in der geforderten Stellung befindet;<br />
b) die Wettkämpfer den Wettkampf mit mindestens einem für sie<br />
markierten Ski und ihrem markierten Bogen beendet haben und<br />
dass die Ski und die Stöcke dem Materialkatalog entsprechen;<br />
c) das Zuggewicht des Bogens mit der Angabe auf der Kontrollmarkierung<br />
übereinst<strong>im</strong>mt;<br />
d) die Werbebest<strong>im</strong>mungen eingehalten wurden.<br />
8. BESTIMMUNGEN FÜR<br />
WETTKAMFPAUSRÜSTUNG<br />
Wenn nicht anders in diesem Artikel angegeben, treffen die Festlegungen<br />
des Anhangs A, Materialkatalog, zu.<br />
8.1 DER BOGEN<br />
Der Bogen ist ein Gerät, das sich aus einem steifen Mittelteil und<br />
zwei peripherischen flexiblen Teilen zusammensetzt, die in einer<br />
gekerbten Spitze zur Aufnahme der Sehne enden. Der Bogen soll<br />
von einfacher Bauart (aus Holz oder Metall) sein, entweder zum<br />
auseinander Nehmen oder aus einem Stück gefertigt. Der Bogen wird<br />
für eine Sehne gespannt, die nur in den beiden Kerben befestigt ist.<br />
Be<strong>im</strong> Schießen wird der Bogen mit einer Hand am Griffstück gehalten,<br />
während die Finger der anderen Hand die Sehne ziehen, zurück<br />
halten und los lassen. Mehrfarbige Bogenkörper und auf der Innenseite<br />
des oberen Teils angebrachte Markenzeichen sind zulässig. Die<br />
Länge des Bogens unterliegt keiner Begrenzung. Das Zuggewicht darf<br />
35 lbs. nicht überschreiten.<br />
8.1.1 Messung des Zuggewichts<br />
Das Zuggewicht des Bogens wird gemessen, indem alle Pfeile bis<br />
3,8 cm zur Mitte des Dämpfungskolbens gezogen werden. Jeder<br />
Pfeil wird 3,8 cm von dem Punkt gemessen; auf dem Pfeil wird eine<br />
schwarze Markierung angebracht und der Pfeil wird so gezogen,<br />
dass er die Markierung zur Mitte des Dämpfungskolbens erreicht und<br />
das Bogengewicht wird geprüft. Alle Pfeile der Wettkämpfer werden<br />
G/8 AUSGABE 2002
ab der Innenseite der Kerbe bis zum Ende des Punkts (volle Länge)<br />
gemessen.<br />
8.2 DIE BOGENSEHNE<br />
Eine Bogensehne besteht aus einer beliebigen Anzahl von Fasern und<br />
dem dazu ausgewählten Material mit einem Mittelteil zur Aufnahme<br />
der Zugfinger, einem Kerbpunkt mit möglichen zusätzlichen Hilfsvorrichtungen<br />
zur Aufnahme der Pfeilkerbe, soweit erforderlich. Zur<br />
Lokalisierung dieses Punktes dürfen ein oder zwei Kerbfestleger<br />
angebracht sein und an jedem Ende der Bogensehne eine Schleife in<br />
den Sehnenkerben zur Spannung. Weiterhin ist an der Sehne eine<br />
Vorrichtung erlaubt, die als Lippen- oder Randmarkierung dient. Diese<br />
Markierung auf der Sehne darf bei voller Spannung nicht <strong>im</strong> Blickfeld<br />
des Bogenschützen enden. Auch ist es gestattet, ein Guckloch zu verwenden.<br />
8.3 DIE PFEILAUFLAGE<br />
Eine Pfeilauflage, die einstellbar sein kann, bewegliche Druckknöpfe,<br />
Druckpunkte oder Pfeilplatten dürfen verwendet werden, vorausgesetzt<br />
sie sind nicht von elektrischer oder elektronischer Bauart und<br />
bieten keine zusätzliche Zielhilfe. Der Druckpunkt darf nicht weiter<br />
als 4 cm rückwärts (innen) der Kehle des Griffs (Drehpunkt) des<br />
Bogens liegen.<br />
8.4 ZUGPRÜFVORRICHTUNG<br />
Eine Zugprüfvorrichtung, hörbar und/oder sichtbar, jedoch nicht elektrisch<br />
oder elektronisch, darf verwendet werden.<br />
8.5 BOGENVISIER<br />
Zum Zielen ist die Verwendung eines Bogenvisiers gestattet, jedoch<br />
darf nie mehr als eine dieser Vorrichtungen verwendet werden. Ein<br />
zum Zwecke des Zielens am Bogen angebrachtes Bogenvisier darf<br />
sowohl für Windausgleich als auch zur Höheneinstellung ausgelegt<br />
sein und muss folgende Best<strong>im</strong>mungen erfüllen:<br />
a) es darf kein Prisma und keine Linse oder andere Vorrichtung mit<br />
vergrößernder Wirkung, keine nivellierenden oder elektrischen<br />
oder elektronischen Vorrichtungen enthalten und darf nicht mehr<br />
als einen Visierpunkt bringen;<br />
b) eine Verlängerung des Bogenvisiers ist erlaubt;<br />
c) am Bogen darf als Richtpunkt für Markierung eine Platte oder ein<br />
Band mit Entfernungsmarkierung angebracht sein, darf aber keine<br />
zusätzliche Hilfe bieten;<br />
AUSGABE 2002 G/9<br />
ANHANG G
d) wenn das Bogenvisier seitlich horizontal am Bogen angebracht ist,<br />
darf die Schraube des Visierstifts nicht über den Körper des Bogenvisiers<br />
hinausragen;<br />
e) wenn das Bogenvisier am Arm angebracht ist, steht die Schraube<br />
des Visierstifts vertikal; in diesem Fall gibt es keine Einschränkungen.<br />
8.5.1 Bogenvisier, Gegengewichte oder Stabilisatoren sind erlaubt, wenn<br />
sie nicht mehr als 5 cm über den vordersten Teil des Bogenkörpers<br />
hinausragen.<br />
8.5.2 Die in horizontaler Richtung erlaubte max<strong>im</strong>ale Projektion beträgt<br />
5 cm, um die Verwendung eines Dämpfungskolbens oder eines<br />
Bogenvisiers zu ermöglichen.<br />
8.6 PFEILE<br />
Ein Pfeil besteht aus einem Schaft und einer Spitze, einer Kerbe und<br />
Befiederung. Die Pfeile eines jeden Wettkämpfers werden am Schaft<br />
mit dem Namen oder Namenszeichen des Wettkämpfers gekennzeichnet.<br />
Alle Pfeile, die von einem Wettkämpfer benutzt werden,<br />
müssen in Muster, Farbe, Befiederung und Kerbung übereinst<strong>im</strong>men.<br />
Es dürfen nur Vollaluminium-Pfeile verwendet werden. Be<strong>im</strong> Schießen<br />
auf fallende Scheiben müssen die Pfeilspitzen halbkugelig sein mit<br />
einem Durchmesser, der dem des Pfeilschaftes entspricht oder höchstens<br />
um 5 % größer ist als dieser.<br />
8.7 FINGERSCHUTZ<br />
Fingerschutz in Form von Fingerlingen oder Spitzen, Handschuhen,<br />
Schießriemen oder Band (Pflaster) zum Ziehen, Halten und Loslassen<br />
der Sehne ist erlaubt. Ein Teiler zwischen den Fingern, um ein<br />
Kneifen des Pfeils zu verhindern, ist zulässig. Eine Ankerplatte oder<br />
ähnliche Vorrichtung befestigt am Fingerschutz zum Zwecke der Verankerung<br />
ist ebenfalls erlaubt. Eine Freigabehilfe darf in keiner Weise<br />
am Bogen befestigt sein und es dürfen keine inkorporierten elektrischen<br />
oder elektronischen Vorrichtungen verwendet werden. Auf der Bogenhand<br />
darf ein normaler Handschuh oder Fäustling oder ähnliches<br />
getragen werden, darf aber nicht am Griffstück befestigt sein.<br />
8.8 TRAGEGESCHIRR<br />
Zum Tragen des Bogens und der Pfeile gibt es zwei zulässige Methoden:<br />
a) Riemen, die direkt am Bogen befestigt sind, und ein Köcher für<br />
die Pfeile ebenfalls am Bogen befestigt;<br />
G/10 AUSGABE 2002
) ein steifes Geschirr, das den Bogen so festhalten muss, dass er<br />
selbst bei einem Sturz nicht herabfallen kann, mit einem Köcher<br />
für die Pfeile, der sowohl am Bogen als auch am Geschirr befestigt<br />
sein kann.<br />
Beide dieser Tragemethoden müssen die in diesen Regeln festgelegte<br />
Trageposition gewährleisten, vertikal auf dem Rücken zwischen den<br />
Schultern, so dass der untere Teil des Bogens nicht über Hälfte der<br />
Distanz zwischen der Kniekehlenmitte und der Rotationsachse des<br />
Oberschenkelknochens hinausragt. Be<strong>im</strong> Benutzen von Riemen muss<br />
der Bogen mit dem Sichtfenster in Richtung des Rückens des Athleten<br />
getragen werden. Wird ein steifes Geschirr verwendet, bleibt es<br />
dem Athleten überlassen, den Bogen in das Geschirr zu stecken.<br />
8.8.1 Ein weiches Geschirr muss der für Riemen geltenden Best<strong>im</strong>mung<br />
entsprechen.<br />
9. SCHEIBEN<br />
9.1 TYPEN UND ALLGEMEINE SPEZIFIKATIONEN<br />
Für Archery Biathlon werden für die Wettkämpfe und das Training<br />
zwei Haupttypen von Scheiben verwendet: Karton- und Klappscheiben.<br />
Die Scheiben müssen schwarz sein mit einem weißen Fleck.<br />
Form und Abmessungen der beiden Typen sind aus nachstehendem<br />
Diagramm ersichtlich:<br />
AUSGABE 2002 G/11<br />
ANHANG G
9.1.1 Platzierung der Scheiben<br />
Die Scheibenmitte befindet sich in Höhe von einem Meter in Bezug<br />
auf die Ebene der Schießlinie.<br />
9.2 KLAPPSCHEIBEN<br />
Die Klappscheiben bestehen aus abklappenden Elementen aus einem<br />
Material, das die Pfeile nicht beschädigt. Der Arbeitsmechanismus<br />
muss so beschaffen sein, dass er durch die auftreffenden Pfeile nicht<br />
beschädigt werden kann. Sie müssen über ein Rückstellsystem verfügen,<br />
das von der Schießlinie aus bedient werden kann. Sie dürfen<br />
kein Metall enthalten, durch das die während des Schießens auftreffenden<br />
Pfeile beschädigt werden könnten. Der gesamte Scheibenrahmen<br />
mit Ausnahme der abklappenden Zielfläche muss weiß sein. Die<br />
Schutzvorrichtungen müssen aus einem Material gefertigt sein, das<br />
von den Pfeilen nicht durchschlagen wird.<br />
9.2.1 Auf- und Abklappbetrieb der Scheiben<br />
Die Auslösevorrichtung der abklappenden Fläche muss das Abklappen<br />
auslösen, wenn der Pfeil auf dem unteren Teil mit einer Wucht von<br />
1,10 kg auftrifft, berechnet auf der Grundlage eines Pfeilgewichts<br />
von 18 gr. und einer Geschwindigkeit von 130 km/h.<br />
9.3 KARTONSCHEIBEN<br />
Die Kartonscheiben müssen auf einem weichen Untergrund befestigt<br />
sein, der die Pfeile stoppt. Die Flächen müssen wie in dem Diagramm<br />
oben abgebildet, angelegt sein.<br />
G/12 AUSGABE 2002
<strong>IBU</strong><br />
ANTIDOPINGREGELN<br />
<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. GRUNDSATZ<br />
1.1 Antidoping Code der Olympischen Bewegung .............................. 2<br />
1.2 Definitionen .......................................................................... 2<br />
1.3 Geltungsbereich ...................................................................... 3<br />
2. DOPINGVERGEHEN UND SEINE BESTRAFUNG ............ 3<br />
3. DOPINGKONTROLLEN ...................................................... 4<br />
4. BESONDERE SITUATIONEN BEI VERWENDUNG EINER<br />
SUBSTANZ UNTER SPEZIELLEN MEDIZINISCHEN<br />
UMSTÄNDEN<br />
4.1 Asthma ................................................................................ 6<br />
5. LABORATORIEN FÜR DOPINGKONTROLLEN ................ 6<br />
6. DOPINGTESTVERFAHREN<br />
6.1 Probenentnahme, Verantwortlichkeit und Organisation ................ 6<br />
6.2 Urinkontrollen ........................................................................ 8<br />
7. BLUT- UND GENKONTROLLEN<br />
7.1 Blut- und Genkontrollen ........................................................ 13<br />
7.2 Auswahlmodus der Athleten für Blutkontrollen .......................... 13<br />
7.3 Entnahme von Blutproben ...................................................... 14<br />
7.4 Analyse der Blutproben .......................................................... 15<br />
7.5 Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen .................................. 17<br />
5/1 AUSGABE 2002
1. GRUNDSATZ<br />
1.1 ANTIDOPING CODE DER OLYMPISCHEN BEWEGUNG<br />
1.1.1 Die <strong>IBU</strong> unterwirft sich dem Antidoping Code der Olympischen Bewegung,<br />
den dazugehörigen erklärenden Memoranden sowie den nachgeordneten<br />
Regeln des IOC bezüglich seiner Anwendung.<br />
1.2 DEFINITIONEN<br />
1.2.1 Als Doping gilt<br />
a) die Verwendung einer verbotenen Substanz und/oder Methode,<br />
ob beabsichtigt oder nicht, wie in der geltenden Fassung des Antidoping<br />
Code des IOC und /oder der aktualisierten Anti-Doping<br />
Information des IOC beschrieben. Jeder Nationale Verband ist<br />
selbst dafür verantwortlich, sich die aktuelle Liste über sein Nationales<br />
Olympisches Komitee zu beschaffen. Verwendung heißt<br />
Anwendung, Einnahme, Inhalation, Injektion und/oder Konsum,<br />
auf welchem Weg auch <strong>im</strong>mer, einer verbotenen Substanz oder<br />
verbotenen Methode. Verwendung schließt auch die Beratung zur<br />
Verwendung, Erlaubnis der Verwendung oder stillschweigenden<br />
Duldung der Verwendung der verbotenen Substanz oder verbotenen<br />
Methode mit ein;<br />
b) das Vorhandensein einer verbotenen Substanz <strong>im</strong> Körpergewebe<br />
oder in der Körperflüssigkeit des Athleten oder der Nachweis der<br />
Verwendung einer verbotenen Substanz und/oder Methode.<br />
1.2.2 Als Handel treiben gilt,<br />
wenn eine Person, ohne von dem zuständigen Organ dazu ausdrücklich<br />
die Genehmigung erhalten zu haben,<br />
a) auf irgendeine Weise verbotene Substanzen herstellt, extrahiert,<br />
umwandelt, zubereitet, lagert, verschickt, transportiert, <strong>im</strong>- oder<br />
exportiert, durchführt, gegen Bezahlung oder kostenlos anbietet,<br />
verteilt, verkauft, tauscht, makelt, sich auf irgendeine Weise<br />
beschafft, verschreibt, kaufmännisch verwertet, vermacht, entgegenn<strong>im</strong>mt,<br />
besitzt, hält, kauft oder sich beschafft, so weit dies<br />
nicht aus persönlichen medizinischen Gründen oder <strong>im</strong> Rahmen<br />
der normalen Aufgaben eines Arztes gerechtfertigt ist;<br />
b) Maßnahmen zu diesem Zwecke ergreift, derartige Substanzen finanziert<br />
oder als Mittler für ihre Finanzierung fungiert, den Konsum<br />
oder die Verwendung solcher Substanzen verursacht oder Mittel<br />
zur Beschaffung oder zum Konsum solcher Substanzen bereitstellt;<br />
c) an verbotenen Methoden teilhat.<br />
AUSGABE 2002 5/2<br />
<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN
1.2.3 Absichtliches Doping ist Doping unter Umständen, wo feststeht, oder<br />
mit gutem Grund davon ausgegangen werden kann, dass die betreffende<br />
Person wissentlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.<br />
1.2.4 Verdeckende Mittel sind alle Substanzen, die die Fähigkeit besitzen,<br />
die Ausscheidung verbotener Substanzen zu beeinträchtigen oder ihr<br />
Vorhandensein <strong>im</strong> Urin oder in anderen bei Dopingkontrollen verwendeten<br />
Proben zu verbergen.<br />
1.3 GELTUNGSBEREICH<br />
1.3.1 Diese Regeln gelten zu jedem Zeitpunkt für alle Athleten, Betreuer,<br />
Trainer, Funktionäre der <strong>IBU</strong> und Nationaler Verbände, für medizinisches<br />
und paramedizinisches Personal, das mit Athleten, die an <strong>IBU</strong><br />
Wettkämpfen teilnehmen oder sich darauf vorbereiten, arbeitet oder<br />
sie behandelt.<br />
1.3.2 Alle an <strong>IBU</strong> Wettkämpfen teilnehmenden oder sich auf <strong>IBU</strong> Wettkämpfe<br />
vorbereitenden Athleten unterliegen während und außerhalb<br />
von Wettkämpfen Dopingkontrollen (Urinproben, Blutkontrollen und<br />
anderen zugelassenen Verfahren zum Aufspüren verbotener Substanzen<br />
oder Methoden).<br />
1.3.3 Ungeachtet der Verpflichtungen aller oben unter Artikel 1.3.1<br />
genannten Beteiligten, diese Regeln zu beachten, ist es die persönliche<br />
Verantwortung eines jeden diesen Regeln unterworfenen Athleten,<br />
sich mit diesen Regeln vertraut zu machen und sicher zu stellen,<br />
dass er keine verbotene Substanz oder verbotene Methode verwendet<br />
oder deren Verwendung duldet.<br />
1.3.4 Alle an <strong>IBU</strong> Wettkämpfen teilnehmenden Athletinnen sind aufgefordert,<br />
ihr Geschlecht mit ihrem nationalen Reisepass nachzuweisen.<br />
1.3.5 Durch eine Abweichung von dieser Regel seitens Antidopingfunktionären<br />
wird die Feststellung der verbotenen Substanz oder Methode<br />
nicht außer Kraft gesetzt, es sei denn dass sich dadurch ernsthafte<br />
Zweifel an der Zuverlässigkeit der Feststellung ergeben.<br />
2. DOPINGVERGEHEN UND SEINE BESTRAFUNG<br />
2.1 Doping verletzt die fundamentalen Grundsätze eines olympischen<br />
Wintersportverbandes sowie die Grundsätze des Fair Play, des Sports<br />
und der medizinischen Ethik.<br />
2.2 DOPING IST VERBOTEN.<br />
5/3 AUSGABE 2002
2.3 Ebenfalls verboten sind die Empfehlung, der Vorschlag, die Genehmigung,<br />
das Zulassen und Erleichtern der Verwendung jeglicher Substanz<br />
oder Methode, die unter die vorstehende Definition des<br />
Dopings oder Handelns mit Dopingmitteln fallen.<br />
2.4 Die Bestrafung des Dopings und Handelns mit verbotenen Substanzen<br />
wird durch die Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong> geregelt.<br />
2.5 Absichtliches Doping, die Verwendung von verdeckenden Mitteln, ein<br />
Manöver oder eine Manipulation, die einen in diesen Regeln vorgesehenen<br />
Test verhindern oder verzerren können, Doping, dessen Verantwortung<br />
der Umgebung eines Funktionärs oder eines Athleten<br />
zuzurechnen ist, Komplizenschaft oder andere Formen der Verwicklung<br />
in einen Dopingvorgang durch Angehörige eines ärztlichen, pharmazeutischen<br />
oder verwandten Berufsstandes gelten entsprechend<br />
den Disziplinarregeln der <strong>IBU</strong> als erschwerende Umstände.<br />
2.6 Der Umstand, ob die Verwendung einer verbotenen Substanz oder<br />
einer verbotenen Methode zu Erfolg führte oder nicht, ist unerheblich.<br />
Um den Tatbestand des Dopings zu erfüllen, reicht es aus, dass<br />
die verbotene Substanz oder die verbotene Methode verwendet wurde<br />
oder ihre Verwendung versucht wurde.<br />
2.7 Jeder Dopingfall während eines Wettkampfes führt, gleichgültig, welche<br />
weitere Strafe verhängt wird, automatisch zur Ungültigkeit des<br />
erzielten Ergebnisses (mit allen Konsequenzen einschließlich des Einzugs<br />
aller Medaillen und Preise bei allen Wettkämpfen der betreffenden<br />
Veranstaltung).<br />
3. DOPINGKONTROLLEN<br />
3.1 Die <strong>IBU</strong> hat das Recht jederzeit und an jedem Ort ohne Ankündigung<br />
mit und ohne Unterstützung der World Anti-Doping Agency (WADA),<br />
ersteres gemäß ihrer Vereinbarung mit der WADA in der geltenden<br />
Fassung, oder einem anderen auf die Durchführung von Dopingkontrollen<br />
spezialisierten Unternehmen bei Athleten, einschließlich<br />
gesperrter oder suspendierter Athleten von <strong>IBU</strong> Mitgliedern Dopingkontrollen<br />
durchzuführen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Tätigkeit<br />
der <strong>IBU</strong> zu unterstützen, insbesondere dahingehend, dass sie die<br />
ausgewählten Athleten zum festgesetzten Ort bringen lassen, und<br />
alle erforderlichen Informationen, einschließlich der Trainingspläne<br />
unter Angabe von Datum und Ort, wie von der Geschäftsstelle der<br />
<strong>IBU</strong> gefordert, bereitstellen. Dieses Recht der <strong>IBU</strong> bezieht sich auf<br />
jeden innerhalb der <strong>IBU</strong> ausgeübten Sport.<br />
AUSGABE 2002 5/4<br />
<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN
3.2 Dopingkontrollen müssen bei Olympischen Winterspielen, Weltmeisterschaften,<br />
Jugend- und Juniorenweltmeisterschaften, Kontinentalmeisterschaften<br />
und Weltcups durchgeführt werden. Der Vorstand der <strong>IBU</strong><br />
entscheidet auf Vorschlag des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong>, bei<br />
welchen anderen Wettkämpfen Dopingkontrollen durchgeführt werden.<br />
Das Medizinische Komitee der <strong>IBU</strong> muss seinen Vorschlag mit<br />
dem Technischen Komitee der <strong>IBU</strong> absprechen.<br />
3.3 Darüber hinaus sind auch die Nationalen Verbände berechtigt, unter<br />
Anwendung der vorstehenden Regeln weitere Dopingkontrollen durchzuführen.<br />
Stellen sie einen Dopingfall fest, müssen sie die Fakten<br />
und diesbezüglich getroffenen Entscheidungen dem Medizinischen<br />
Komitee der <strong>IBU</strong> melden.<br />
3.4 Dopingkontrollen bei Weltmeisterschaften, Jugend- und Juniorenweltmeisterschaften<br />
und anderen größeren Veranstaltungen werden unter<br />
der Aufsicht des Medizinischen Delegierten der <strong>IBU</strong> durchgeführt. Dieser<br />
Medizinische Delegierte wird vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong><br />
für jede Veranstaltung ernannt und kann ein Mitglied des Medizinischen<br />
Komitees der <strong>IBU</strong> oder eine vom Medizinischen Komitee der<br />
<strong>IBU</strong> best<strong>im</strong>mte qualifizierte Person oder der offizielle Vertreter der<br />
<strong>IBU</strong> sein.<br />
3.5 Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen werden von Abgesandten<br />
der WADA oder anderer autorisierter Organisationen, wie zwischen<br />
der <strong>IBU</strong> und der WADA vereinbart (nachfolgend als "autorisierte<br />
Abgesandte" bezeichnet), durchgeführt. Auch Medizinische Delegierte<br />
der <strong>IBU</strong> können nach Genehmigung durch den Vorstand der<br />
<strong>IBU</strong> auf Vorschlag seitens des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> solche<br />
Dopingkontrollen durchführen. Außerhalb von Wettkämpfen durchgeführte<br />
Dopingkontrollen unterliegen diesen Regeln.<br />
3.6 Alle von Athleten zum Zwecke der Dopingkontrolle genommene Proben<br />
werden Eigentum der <strong>IBU</strong>.<br />
3.7 Alle für das Medizinische Komitee der <strong>IBU</strong> best<strong>im</strong>mte Kommunikation<br />
und Korrespondenz muss an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> an der<br />
Geschäftsstelle der <strong>IBU</strong> laufen.<br />
3.8 In Verbindung mit Dopingkontrollen ist der offizielle Vertreter der <strong>IBU</strong><br />
in Anwesenheit einer medizinischen Person während <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />
beginnend am ersten Trainingstag und endend mit dem Ende<br />
5/5 AUSGABE 2002
des letzten Wettkampfs berechtigt, von Athleten und ihren Betreuern<br />
genutzte Räume zu betreten, diese zu inspizieren und deren persönliche<br />
Habe mit oder ohne Unterstützung durch die zuständigen nationalen<br />
Polizeibehörden zu überprüfen.<br />
4. BESONDERE SITUATIONEN BEI<br />
VERWENDUNG EINER SUBSTANZ UNTER<br />
SPEZIELLEN MEDIZINISCHEN UMSTÄNDEN<br />
4.1 ASTHMA<br />
Athleten, die an Asthma oder sportbedingtem Bronchospasmus (EIB)<br />
leiden, müssen den wissenschaftlichen Nachweis der festgestellten<br />
Diagnose, oder eine jährliche Aktualisierung dieses Nachweises beibringen,<br />
aus welchem auch die Ergebnisse der diagnostischen Tests<br />
und der Behandlung hervorgehen. Eine Untersuchungserklärung des<br />
vorlegenden Arztes muss ebenfalls beigefügt sein. Diese Originaldokumente<br />
müssen zusammen mit einer Übersetzung in die englische<br />
Sprache vorgelegt werden. Diese Information ist dem Vorsitzenden<br />
des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> mindestens 14 Tage vor dem<br />
ersten Wettkampf einer Saison vorzulegen. Die <strong>IBU</strong> hat darüber hinaus<br />
das Recht, Athleten und/oder ihren Test zum Zwecke einer diagnostischen<br />
Bewertung der Erkrankung einer/einem von der <strong>IBU</strong><br />
benannten ärztlichen Institution/Spezialisten vorzuführen. Kommt<br />
diese Bewertung zu dem Schluss, dass der betreffende Athlet nicht<br />
an Asthma und/oder EIB erkrankt ist, muss der Athlet die für diese<br />
Bewertung angefallenen Kosten übernehmen.<br />
5. LABORATORIEN FÜR DOPINGKONTROLLE<br />
Nur von der Medizinischen Kommission des IOC oder von WADA<br />
zugelassene Dopingkontrolllaboratorien sind berechtigt, bei Dopingkontrollen<br />
der <strong>IBU</strong> genommene Proben zu analysieren. Die Analyse<br />
wird nach anerkannten Methoden und so schnell wie möglich durchgeführt.<br />
6. DOPINGTESTVERFAHREN<br />
6.1 PROBENENTNAHME, VERANTWORTLICHKEIT UND<br />
ORGANISATION<br />
6.1.1 Die Medizinischen Delegierten sowie weitere oben unter Artikel 3<br />
autorisierte Personen sind verantwortlich, dafür zu sorgen, dass die<br />
Dopingkontrollen korrekt durchgeführt werden.<br />
AUSGABE 2002 5/6<br />
<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN
6.1.2 Bei jeder Veranstaltung muss ein Dopingkontrollkomitee (DKK) gebildet<br />
werden. Es setzt sich zusammen aus<br />
a) dem Medizinischen Delegierten der <strong>IBU</strong> als Vorsitzenden;<br />
b) einer vom Organisationskomitee für die Veranstaltung benannten<br />
Person, die auch für die Dopingkontrollstation verantwortlich ist;<br />
c) einem Vertreter einer nationalen Dopingkontrollinstitution, falls<br />
vom Vorstand der <strong>IBU</strong> genehmigt;<br />
d) zusätzlichen Mitgliedern wie Assistenten, Dolmetscher, Melder<br />
usw., die die Aufgaben und Funktionen des DKK durchführen.<br />
6.1.3 Die Hauptaufgaben der Medizinischen Delegierten der <strong>IBU</strong> und autorisierten<br />
Abgesandten sind:<br />
a) Inspektion der Dopingkontrollstation, in der die Proben genommen<br />
werden sollen;<br />
b) Sicherstellung, dass das für die Probenentnahme benötigte Material<br />
vorhanden ist;<br />
c) Technische Anleitung des Personals der Dopingkontrollstation;<br />
d) Kooperation mit dem Technischen Delegierten der <strong>IBU</strong> hinsichtlich<br />
der Auswahl der zu überprüfenden Athleten;<br />
e) Verifizierung der Identität der zu kontrollierenden Athleten;<br />
f) Probennahme, Kodierung und Versiegelung, Bericht, Verpackung<br />
sowie Versand der Proben;<br />
g) Verfassen eines an den Vorsitzenden des Medizinischen Komitees<br />
der <strong>IBU</strong> zu richtenden Berichts.<br />
6.1.4 Das Organisationskomitee richtet eine sichere Dopingkontrollstation<br />
mit den entsprechenden hygienischen und ergogenischen Voraussetzungen<br />
ein, die folgendes enthalten muss:<br />
a) einen Kontrollraum (mit Tisch, Stühlen, Waschbecken);<br />
b) eine angrenzende Toilette;<br />
c) einen Warteraum für die Athleten und die sie begleitenden Funktionäre;<br />
d) einen Fahrradergometer, falls möglich und angebracht.<br />
6.1.5 Die Dopingkontrollstation muss sich in der Nähe der Wettkampfstätte<br />
befinden und außen eindeutig gekennzeichnet sein. Im Warteraum<br />
müssen Erfrischungsgetränke in verschlossenen Behältern bereitgestellt<br />
werden.<br />
5/7 AUSGABE 2002
6.1.6 Nur den folgenden Personen ist es gestattet, die Dopingkontrollstation<br />
zu betreten:<br />
a) den Mitgliedern der DKK und autorisierten Abgesandten;<br />
b) dem zu kontrollierenden Athleten und seinem begleitenden Funktionär;<br />
c) dem Präsidenten und den Vorstandsmitgliedern der <strong>IBU</strong>;<br />
d) dem Technischen Delegierten der <strong>IBU</strong>;<br />
e) dem Sportdirektor der <strong>IBU</strong>.<br />
6.2. URINKONTROLLEN<br />
6.2.1 Auswahlverfahren für die Athleten zur Urinkontrolle<br />
a) Grundsätzlich müssen sich der erstplazierte Athlet sowie ein weiterer<br />
durch das Los best<strong>im</strong>mter Athlet der Urinkontrolle unterziehen.<br />
Die Auslosung erfolgt unmittelbar nach dem Start des ersten Athleten.<br />
Sie erfolgt unter der Verantwortung des Medizinischen Delegierten<br />
oder des autorisierten Abgesandten. Aus diesem Grund<br />
müssen sich alle Athleten, die sich zum Zeitpunkt der Auslosung<br />
nicht offiziell aus dem Wettkampf zurückgezogen haben, und<br />
deren Namen bei der Auslosung gezogen wurden, der Urinkontrolle<br />
unterziehen. Bei Weltmeisterschaften sowohl der Senioren als<br />
auch Junioren werden die 1 bis 4 platzierten Athleten sowie ein<br />
durch Los ermittelter weiterer Athlet nach jedem Wettkampf kontrolliert.<br />
Das gleiche gilt für ein Mitglied einer jeden 1 bis 4 platzierten<br />
Mannschaft und den einen durch Los ermittelten Athleten<br />
einer anderen Mannschaft. Bei den Jugendweltmeisterschaften<br />
werden der erstplatzierte und ein weiterer durch Los ermittelter<br />
Athlet kontrolliert;<br />
b) Bei Weltcups und Kontinentalmeisterschaften hat sich der Sieger<br />
eines jeden Wettkampfs und ein durch Los ermittelter weiterer<br />
Athlet der Kontrolle zu unterziehen. Das gleiche gilt für ein Mitglied<br />
der Siegermannschaft sowie für ein durch Los ermitteltes<br />
Mitglied einer anderen Mannschaft. Bei jeder Weltcupveranstaltung<br />
werden Dopingkontrollen durchgeführt;<br />
c) Der Vorstand der <strong>IBU</strong> kann auch ohne vorherige Ankündigung weitere<br />
Athleten für eine Urinkontrolle auswählen;<br />
d) Die WADA ist wie mit der <strong>IBU</strong> vereinbart für eine Auswahl befugt;<br />
e) Alle Athleten, die sich einer Urinkontrolle zu unterziehen haben,<br />
erhalten dazu sofort nach dem Wettkampf oder der erfolgten Auslosung<br />
eine schriftliche Aufforderung durch einen Dopingkontrollbe-<br />
AUSGABE 2002 5/8<br />
<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN
gleiter, der von der DKK ernannt wird. Ab diesem Zeitpunkt muss<br />
sich der Dopingkontrollbegleiter ständig körperlich bei den Athleten<br />
aufhalten, ihn ständig beobachten und ihn in den Warteraum<br />
der Dopingkontrollstation begleiten. Die Athleten müssen sich spätestens<br />
eine Stunde nach der Benachrichtigung über die Dopingkontrolle<br />
in der Dopingkontrollstation melden und dazu ihre Akkreditierung<br />
oder einen nationalen Identitätsnachweis mitbringen.<br />
6.2.2 Abnahme von Urinproben<br />
a) Eine Person (Mannschaftsbetreuer, Arzt oder anderes Mannschaftsmitglied<br />
der Mannschaft des Athleten) darf den Wettkämpfer<br />
zur Dopingkontrollstation begleiten und alle Verfahren mit Ausnahme<br />
der Urinierung beobachten. Die Begleitperson muss <strong>im</strong><br />
Besitz einer ordentlichen Akkreditierung sein und der gleichen<br />
Mannschaft angehören wie der Athlet; unter besonderen Umständen<br />
kann der Athlet auch ein Mitglied einer anderen Mannschaft<br />
wählen;<br />
b) Sollte sich der Athlet später als eine Stunde nach Erhalt der<br />
Benachrichtigung in der Dopingkontrollstation melden, muss dies<br />
<strong>im</strong> Protokoll festgehalten werden und der Technische Delegierte<br />
der <strong>IBU</strong> ist davon unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Das Verfahren<br />
der Probennahme wird trotzdem wie in allen anderen Fällen<br />
auch durchgeführt. Auch ein sich verspätetet meldender Athlet ist<br />
berechtigt, sich von einem Funktionär seiner Mannschaft begleiten<br />
zu lassen. Das zu späte Erscheinen kann jedoch <strong>im</strong> weiteren Verfahren<br />
zu zusätzlichen Pflichten der Rechtfertigung führen;<br />
c) Ein Mitglied der DKK erstellt ein Dopingkontrollprotokoll mit Duplikat,<br />
aus dem der Name des Athleten, das Land, für das er startet,<br />
seine Startnummer und der Zeitpunkt der Benachrichtigung und<br />
seines Eintreffens in der Dopingkontrollstation hervorgehen müssen;<br />
d) Der Athlet und seine Begleitperson müssen <strong>im</strong> Wartez<strong>im</strong>mer der<br />
Dopingkontrollstation unter Aufsicht bleiben, bis der Athlet in das<br />
Behandlungsz<strong>im</strong>mer gerufen wird. Be<strong>im</strong> Betreten und Verlassen<br />
der Dopingkontrollstation können der Athlet und seine Begleitperson<br />
sowie deren persönliche Habe, die sie mitführen (Bekleidung,<br />
Taschen, usw.) nach Beweismitteln einer Manipulation durchsucht<br />
werden;<br />
e) Während des Dopingkontrollverfahrens dürfen innerhalb der<br />
Dopingkontrollstation keine fotografischen, Video- oder Bandaufzeichnungen<br />
gemacht werden;<br />
5/9 AUSGABE 2002
f) Es wird jeweils nur ein Athlet in den Kontrollraum gerufen;<br />
g) Der Athlet wählt ein Probegefäß aus, prüft visuell, dass es leer<br />
und sauber ist, begibt sich zur Toilette und uriniert unter Aufsicht<br />
einer vom DKK benannten Person, die das gleiche Geschlecht aufweist<br />
wie der Athlet, mindestens 75 ml in das Probegefäß. Jede<br />
die direkte Beobachtung der Urinierung behindernde Kleidung<br />
muss dabei entfernt werden. Anschließend kehrt der Athlet mit<br />
dem Probegefäß und dem darin enthaltenen Urin in den Kontrollraum<br />
zurück;<br />
h) Ist die von dem Athleten abgegebene Urinmenge nicht ausreichend,<br />
ist die Teilprobe in einen Behälter zu stellen und dieser zu verschließen.<br />
Dieser Behälter verbleibt bei dem Athleten persönlich,<br />
bis dieser wieder in der Lage ist, Urin abzugeben. Den Schlüssel zu<br />
diesem Behälter verwahrt der Dopingkontrollbeauftragte so lange,<br />
bis der Athlet wieder in der Lage ist, zu urinieren. Der Athlet bleibt<br />
so lange unter Aufsicht, bis weiteres Urin abgegeben wurde und<br />
die Probennahme beendet ist;<br />
i) Wenn die verlangte Urinmenge von 75 ml gegeben wurde, wählt<br />
der Athlet dann einen weiteren versiegelten Kunststoffbehälter<br />
aus, der zwei Flaschen (für die A- und die B-Probe) enthält. Diese<br />
Flaschen können bereits mit einer eingravierten Kodenummer versehen<br />
sein. Der Athlet gießt dann selbst den Urin in diese Flaschen<br />
und zwar 2/3 in die Flasche für die A-Probe und 1/3 in die Flasche<br />
für die B-Probe. Einige wenige Tropfen Urin müssen <strong>im</strong> Probegefäß<br />
zurück bleiben. Anschließend verschließt der Athlet die beiden Flaschen<br />
hermetisch und stellt sicher, dass sie dicht sind;<br />
j) Unter Verwendung der Resturinmenge aus dem Probenahmebehälter<br />
müssen das spezifische Gewicht und der pH-Wert des Urins<br />
vom Dopingkontrollbeauftragten gemessen werden. Diese Werte<br />
werden schriftlich <strong>im</strong> Dopingkontrollprotokoll festgehalten. Liegt<br />
das spezifische Gewicht unter 1005, muss der Test so lange wiederholt<br />
werden, bis das spezifische Gewicht der geforderten Menge<br />
bei 1005 liegt oder darüber. Durch die Nichtdurchführung eines<br />
zweiten oder weiteren Tests wird ein bei einer Probe mit einem<br />
unter 1005 liegenden Wert festgestelltes positives Dopingergebnis<br />
nicht ungültig;<br />
k) Der Athlet muss dem Dopingkontrollbeauftragten erklären, welche<br />
Medizin und Nahrungsergänzungsmittel er in den vergangenen<br />
drei Tagen zu sich genommen haben könnte. Diese Information<br />
AUSGABE 2002 5/10<br />
<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN
wird vom Dopingkontrollbeauftragten in das Dopingkontrollprotokoll<br />
eingetragen;<br />
l) Die Kodenummer wird in das Dopingkontrollprotokoll eingetragen.<br />
Der Athlet und der ihn begleitende Funktionär prüfen, ob die Nummern<br />
auf den beiden Flaschen mit den Nummern <strong>im</strong> Dopingkontrollprotokoll<br />
identisch sind;<br />
m) Der Athlet, der ihn begleitende Funktionär – falls zugegen –, die<br />
benannte Person der DKK und der Vorsitzende des DKK bzw. der<br />
autorisierte Abgesandte unterschreiben das Dopingkontrollprotokoll<br />
und bestätigen damit, dass die Probennahme korrekt erfolgte.<br />
Eventuelle von dem Athleten, von dem ihn begleitenden Funktionär<br />
oder von dem Vorsitzenden des DKK festgestellte Unregelmäßigkeiten<br />
sind <strong>im</strong> Dopingkontrollprotokoll schriftlich festzuhalten,<br />
bevor dieses unterzeichnet wird. Das Original und eine Kopie<br />
des Dopingkontrollprotokolls werden in zwei gesonderte Umschläge<br />
verpackt, die verschlossen und mit dem Siegel der <strong>IBU</strong> versehen<br />
werden müssen;<br />
n) Der versiegelte Umschlag mit dem Original des Dopingkontrollprotokolls<br />
wird dem Vorsitzenden des Medizinischen Komitees der<br />
<strong>IBU</strong> übergeben. Der eine Kopie des Originals enthaltende versiegelte<br />
Umschlag wird an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> weitergeleitet.<br />
Eine weitere Kopie erhält der Athlet. Zwei weitere Kopien<br />
(eine für die A- und eine für die B-Probe) gehen an das Dopingkontrolllabor,<br />
das mit der Analyse beauftragt ist. Die an das Labor<br />
gesandten Kopien dürfen keine Informationen bezüglich des<br />
Namens oder anderer identifizierender Einzelheiten des Wettkämpfers<br />
oder des ihn begleitenden Funktionärs enthalten;<br />
o) Alle Flaschen mit den A- und B-Proben werden sofort, nachdem<br />
die Proben am Ende des Wettkampfes genommen wurden, in<br />
geeignete Transportbehälter verpackt und diese verschlossen;<br />
p) Die Flaschen sind dann vom Organisationskomitee mit zollrechtlicher<br />
Erklärung an das vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> zur<br />
Durchführung der Analyse ausgewählte Dopingkontrolllabor zu<br />
senden. Der Transport muss gemäß den vom Labor festgelegten<br />
Richtlinien erfolgen. Der Eingang der Proben muss dem Generalsekretär<br />
der <strong>IBU</strong> vom Leiter des Labors oder einer von diesem<br />
ernannten Person schriftlich bestätigt werden;<br />
q) Nachdem die Probennahme abgeschlossen ist, wird das Siegel an<br />
den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> weitergeleitet;<br />
5/11 AUSGABE 2002
) Weigert sich der Athlet, eine Urinprobe abzugeben, hat ihm der<br />
Medizinische Delegierte die daraus entstehenden möglichen Konsequenzen<br />
zu erläutern. Bleibt der Athlet bei seiner Weigerung, ist<br />
dies in das Dopingkontrollprotokoll einzutragen. Dieses wird vom<br />
Dopingkontrollbeauftragten und dem Medizinischen Delegierten<br />
unterschrieben. Auch der Athlet und seine Begleitperson können<br />
diesen Nachweis, wenn sie wollen, unterschreiben.<br />
6.2.3 Analysen von Urinproben –<br />
Feststellung von Ergebnissen<br />
a) Während der Analyse dürfen sich nur der Leiter des Labors und<br />
sein Personal, der Vorsitzende des betreffenden DKK der <strong>IBU</strong> oder<br />
der Vorsitzende des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong>, Mitglieder<br />
des Vorstands der <strong>IBU</strong> und der Technische Delegierte der <strong>IBU</strong><br />
sowie der autorisierte Abgesandte <strong>im</strong> Labor aufhalten;<br />
b) Das Ergebnis der Analyse ist vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe<br />
des Ergebnisses darf nur auf geeignete Weise an den Vorsitzenden<br />
des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong>, den autorisierten<br />
Abgesandten und an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> erfolgen;<br />
c) Die Ergebnisse werden in Zuordnung zu den kontrollierten Athleten<br />
durch den Vorsitzenden des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> oder<br />
den autorisierten Abgesandten in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär<br />
der <strong>IBU</strong> ausgewertet;<br />
d) Im Falle eines positiven Ergebnisses der A-Probe setzt der Generalsekretär<br />
der <strong>IBU</strong> den betreffenden Mannschaftsführer sofort<br />
schriftlich davon in Kenntnis, wenn sich diese Mannschaft noch<br />
am Wettkampfort aufhält. Sollte die Mannschaft den Wettkampfort<br />
bereits verlassen haben, nachdem das positive Ergebnis einer<br />
Analyse vorliegt, informiert der Generalsekretär der <strong>IBU</strong> den<br />
betreffenden Nationalen Verband und gibt gleichzeitig bekannt,<br />
wo und zu welchem Zeitpunkt die zweite Analyse (B-Probe) vorgenommen<br />
wird. Der Nationale Verband des betreffenden Athleten<br />
muss von diesem eine Erklärung einholen, die, falls sie gegeben<br />
wird, an den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> weiterzuleiten ist;<br />
e) Diese der Verifizierung dienende Analyse wird in demselben Labor<br />
durchgeführt. Ein Mitglied des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong><br />
kann dabei zugegen sein. Der Nationale Verband des betreffenden<br />
Athleten ist berechtigt, bis zu drei Vertreter zu dem Labor zu entsenden,<br />
um der Analyse der B-Probe beizuwohnen;<br />
AUSGABE 2002 5/12<br />
<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN
f) Der Vorsitzende des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> übermittelt<br />
dann das Ergebnis der zweiten Untersuchung an den Generalsekretär<br />
der <strong>IBU</strong>. Sollte sich auch die zweite Analyse als positiv<br />
erweisen, setzt er den Vorstand der <strong>IBU</strong> unverzüglich davon in<br />
Kenntnis.<br />
7. BLUT UND GENKONTROLLEN<br />
7.1 Blutkontrollen werden durchgeführt, um die Verwendung von EPO<br />
und NESP sowie abgeleiteten Substanzen nachzuweisen und die<br />
Hämoglobin- und Retikulozytenwerte der Athleten festzustellen.<br />
Genkontrollen dienen der Feststellung, ob Gen- oder Zelldoping, d.h.<br />
die nicht-therapeutische Verwendung von Genen, genetischen Elementen<br />
und/oder Zellen, die die Fähigkeit besitzen, die Leistung des Athleten<br />
zu steigern, stattgefunden hat.<br />
7.2 AUSWAHLMODUS DER ATHLETEN FÜR BLUTKONTROLLEN<br />
7.2.1 Mindestens 10 Athleten, die durch Los ermittelt oder durch eine<br />
Kommission bestehend aus dem Medizinischen Delegierten, dem<br />
Technischen Delegierten und einem Mitglied der Wettkampfjury ausgewählt<br />
wurden, müssen sich einer Blutkontrolle unterziehen. Das<br />
Auswahl- und/oder Losverfahren erfolgt eine Stunde vor dem Anschießen.<br />
Blutkontrollen werden bei ausgewählten Veranstaltungen oder, wenn<br />
<strong>im</strong>mer vom Vorstand der <strong>IBU</strong> in Absprache mit dem Medizinischen<br />
Komitee der <strong>IBU</strong> entschieden, durchgeführt.<br />
WADA ist befugt, eine Auswahl für ihre eigenen Kontrollen vorzunehmen,<br />
wie mit der <strong>IBU</strong> vereinbart.<br />
7.2.2 Bei Weltmeisterschaften müssen sich alle eingeschriebenen Athleten<br />
spätestens am letzten Tag vor dem Start des ersten Wettkampfes<br />
einer Blutkontrolle unterziehen.<br />
7.2.3 Alle Blutproben dürfen nur von vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong><br />
benanntem qualifizierten Personal unter Aufsicht eines Medizinischen<br />
Delegierten oder eines autorisierten Abgesandten oder einer autorisierten<br />
Person genommen werden.<br />
7.2.4 Unmittelbar danach werden die Startnummern der für die Blutkontrolle<br />
ausgewählten Athleten in einem Aushang am Eingang zur Dopingkontrollstation<br />
und in einem weiteren Aushang an einer speziellen<br />
Stelle bei den Wachskabinen veröffentlicht. Die spezielle Stelle wird<br />
bei jeder Mannschaftsführersitzung bekannt gegeben.<br />
5/13 AUSGABE 2002
7.3 ENTNAHME VON BLUTPROBEN<br />
7.3.1 Wenn nachstehend nicht anders angegeben, kommt Artikel 6.2.2<br />
sinngemäß zur Anwendung.<br />
7.3.2 Zu dem angegebenen Zeitpunkt müssen die ausgewählten Athleten<br />
zur Blutkontrolle erscheinen. Sollten sich Probleme ergeben und der<br />
Athlet nicht in der Lage sein, sich zum festgelegten Zeitpunkt der<br />
Blutkontrolle zu unterziehen, kann die Probennahme in Ausnahmefällen<br />
bis fünf Minuten vor dem Start des ersten Wettkämpfers verschoben<br />
werden.<br />
7.3.3 Der Athlet muss gegenüber dem Medizinischen Delegierten oder<br />
einem anderen autorisierten Mitglied der DKK oder dem autorisierten<br />
Abgesandten erklären, ob und welche Blutübertragungen er in den<br />
vergangenen Monaten erhalten hat, und dabei Zeitpunkt, Gründe für<br />
die Blutübertragung und den Namen des die Blutübertragung durchführenden<br />
Arztes oder Krankenhauses angeben. Der die Erklärung<br />
entgegennehmende Funktionär muss diese Angaben in das Dopingkontrollprotokoll<br />
eintragen.<br />
7.3.4 Sollte der Athlet die Durchführung der Blutprobe verweigern, muss<br />
ihm der in Artikel 7.3.3 genannte zuständige Funktionär die möglichen<br />
Konsequenzen seiner Weigerung erklären. Sollte der Athlet weiterhin<br />
auf seiner Weigerung beharren, wird dieser Umstand in das Dopingkontrollprotokoll<br />
eingetragen und von dem Funktionär unterschrieben.<br />
Der Athlet und die ihn begleitende Person müssen ebenfalls<br />
unterschreiben. Der zuständige Funktionär hat den Vorsitzenden des<br />
Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> von der Verweigerung der Blutprobe<br />
in Kenntnis zu setzen.<br />
7.3.5 Aus einer Oberflächenvene des Unterarms der ausgewählten Athleten<br />
entn<strong>im</strong>mt der Arzt oder eine dazu eingeteilte qualifizierte Person<br />
max<strong>im</strong>al 3 ml Venenblut. Sollte es mit drei Versuchen nicht gelingen,<br />
die Blutprobe zu entnehmen, gilt die Kontrolle als durchgeführt,<br />
wenn die Fehlversuche der Unfähigkeit der entnehmenden Person<br />
und nicht dem Verhalten des Athleten anzulasten sind.<br />
7.3.6 Sollten mehrere Athleten auf die Durchführung einer Blutprobe warten,<br />
wird die Entnahme in der erwarteten Reihenfolge durchgeführt.<br />
Ein verspätet in der Dopingkontrollstation eintreffender Athlet wird an<br />
das Ende der Liste gesetzt.<br />
AUSGABE 2002 5/14<br />
<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN
7.4 ANALYSE DER BLUTPROBEN<br />
Die entnommenen Blutproben werden innerhalb von max<strong>im</strong>al zwei<br />
Tagen nach der Entnahme <strong>im</strong> Beisein des Athleten und – seine<br />
Zust<strong>im</strong>mung vorausgesetzt – <strong>im</strong> Beisein seiner Begleitperson unter<br />
Verwendung eines vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> zugelassenen<br />
geeigneten Messinstruments auf den Retikulozyten- und Hämoglobinwert<br />
analysiert.<br />
7.4.1 Feststellung der Ergebnisse <strong>im</strong> Hinblick auf Hämoglobin<br />
a) Zeigt das Ergebnis der Analyse einen Hämoglobinwert von mehr<br />
als 17,5 g/dl bei Männern und von mehr als 16 g/dl bei Frauen,<br />
wird dieselbe Probe noch zwei Mal analysiert; der Durchschnittswert<br />
aller drei Tests ergibt dann das Endergebnis;<br />
b) Unmittelbar danach wird ein Bericht der Ergebnisse gedruckt und<br />
dem Athleten übergeben. Sollte ein Ergebnis die oben genannten<br />
Grenzwerte überschreiten, werden der ihn begleitende Funktionär<br />
und der Medizinische Delegierte ein Formular unterschreiben, das<br />
die vorübergehende Unfähigkeit des Athleten, am Wettkampf teilzunehmen,<br />
erklärt. Auf demselben Formular hat der Athlet die<br />
Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben. Eine Kopie des Formulars<br />
wird dem Athleten übergeben;<br />
c) Das verbleibende Blut wird anonym zurückbehalten und anschließend<br />
vernichtet.<br />
7.4.2 Konsequenzen überhöhter Hämoglobinwerte<br />
a) Übersteigt das Endergebnis 17,5 g/dl (Männer) oder 16,0 g/dl<br />
(Frauen) wird der betreffende Athlet aus gesundheitlichen Gründen<br />
vorsichtshalber sofort vom Wettkampf suspendiert. Diese Suspendierung<br />
hat sofortige Wirkung vom betreffenden Wettkampf<br />
an und wird so lange aufrecht erhalten, bis eine erneute Blutkontrolle<br />
Hämoglobinwerte unter 17,5 g/dl bei Athleten und unter<br />
16,0 g/dl bei Athletinnen ergibt;<br />
b) Es werden nur erneute Blutkontrollen anerkannt, die mit entsprechenden<br />
vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> genehmigten Messinstrumenten<br />
und unter Aufsicht der <strong>IBU</strong> durchgeführt wurden.<br />
Eine erneute Blutkontrolle darf erst fünf Tage nach jener Blutkontrolle<br />
erfolgen, bei der die überhöhten Hämoglobinwerte festgestellt<br />
wurden. Wenn der Zeitraum zwischen der ursprünglichen Blutkontrolle,<br />
bei der sich überhöhte Hämoglobinwerte ergaben, und der<br />
nächsten Veranstaltung mehr als fünf Tage beträgt, muss spätestens<br />
vor der nächsten Veranstaltung eine erneute Blutkontrolle erfolgen;<br />
5/15 AUSGABE 2002
c) Die für die Wiederaufnahme der Wettkampftätigkeit erforderliche<br />
erneute Blutkontrolle kann außer bei den internationalen Veranstaltungen,<br />
bei denen von der <strong>IBU</strong> Blutkontrollen durchgeführt<br />
und unterstützt werden, von geeigneten hämatologischen vom<br />
Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> bezeichneten Abteilungen auf Vorschlag<br />
des betreffenden Athleten oder seines Verbands durchgeführt<br />
werden. Die Kosten für diese Kontrolle fallen zu Lasten des<br />
Verbands des betreffenden Athleten;<br />
d) Wird bei einer erneuten Blutkontrolle kein Überschreiten der<br />
Grenzwerte festgestellt, wird der Athlet wieder zu den Wettkämpfen<br />
zugelassen;<br />
e) Jede Modifizierung des Verfahrens der Blutkontrollen und erneuten<br />
Kontrollen muss vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> genehmigt<br />
werden, um Gültigkeit zu erlangen;<br />
f) Athleten, deren normale Werte die oben unter Artikel 7.4.2.a)<br />
angegebenen Grenzwerte überschreiten, müssen für die Wettkampfsaison,<br />
in der sie starten wollen, ein von einer hämatologischen<br />
Abteilung ausgestelltes Zertifikat beibringen und dieses spätestens<br />
14 Tage vor dem ersten Wettkampf der Saison dem Vorsitzenden<br />
des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> vorlegen. Das Medizinische<br />
Komitee der <strong>IBU</strong> hat das Recht, diese Athleten bei jedem Wettkampf,<br />
bei welchem Blutkontrollen vorgesehen sind, wieder zu<br />
testen;<br />
g) Die vom Medizinischen Komitee der <strong>IBU</strong> durchgeführten oder<br />
überwachten erneuten Blutkontrollen werden unmittelbar vor den<br />
normalen Blutkontrollen durchgeführt.<br />
7.4.3 Feststellung der Ergebnisse <strong>im</strong> Hinblick auf Retikulozyten<br />
und Konsequenzen bei überhöhten Werten<br />
Ergibt die Blutkontrolle einen Retikulocytenwert von über 2.0 %,<br />
muss sich der Athlet, wie oben in Artikel 6.2 festgelegt, einer Urinkontrolle<br />
unterziehen und unterliegt den selben Sanktionen.<br />
7.4.4 Zu lösende Fragen<br />
a) Sollte sich in irgendeinem Verfahrensabschnitt bezüglich des<br />
Testens oder der <strong>Int</strong>erpretation von Ergebnissen eine Frage oder<br />
ein zu klärender Fall ergeben, kann sich die <strong>im</strong> Labor für die Durchführung<br />
des Tests verantwortliche Person an den Medizinischen<br />
Delegierten der <strong>IBU</strong> oder den autorisierten Abgesandten oder an<br />
den Vorsitzenden des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> wenden;<br />
AUSGABE 2002 5/16<br />
<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN
) Sollte sich in irgendeinem Verfahrensabschnitt bezüglich der Probe<br />
eine Frage oder ein zu klärender Fall ergeben, ist das Labor<br />
befugt, die zur Klärung des Sachverhaltes oder Falles erforderlichen<br />
weiteren Tests durchzuführen, auf die sich die <strong>IBU</strong> bei der Entscheidung,<br />
ob eine getestete Probe <strong>im</strong> Hinblick auf eine verbotene<br />
Substanz oder Methode positiv ist, stützen kann.<br />
7.4.5 Statistik<br />
Am Ende der Wettkampfsaison wird der Vorsitzende des Medizinischen<br />
Komitees der <strong>IBU</strong> eine Statistik betreffend die Namen der Athleten<br />
und betreffend die Anzahl der Blutkontrollen, zu denen sie einge<strong>laden</strong><br />
wurden, erstellen.<br />
7.5 KONTROLLEN AUSSERHALB VON WETTKÄMPFEN<br />
7.5.1 Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen sind Dopingkontrollen, die<br />
zusätzlich zu jenen erfolgen, die während <strong>IBU</strong> Wettkämpfen durchgeführt<br />
werden. Die Kosten von Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen<br />
werden von der <strong>IBU</strong> bzw. der WADA getragen.<br />
7.5.2 Die <strong>IBU</strong> ist befugt, mit der Durchführung von Kontrollen außerhalb<br />
von Wettkämpfen spezialisierte Unternehmen (z.B. <strong>Int</strong>ernational<br />
Doping Tests & Management) zu beauftragen. Von der WADA durchgeführte<br />
Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen erfolgen auf der<br />
Grundlage der mit der WADA geschlossenen Vereinbarung. Nachdem<br />
die erforderlichen koordinierenden Maßnahmen zwischen dem Unternehmen<br />
und der <strong>IBU</strong> bezüglich des ausgewählten Mitgliedsverbands<br />
erfolgt sind, muss dem mit einem Beglaubigungsschreiben der <strong>IBU</strong><br />
ausgestatteten Kontrolleur des Unternehmens der gewünschte Zutritt<br />
zu dem Trainingsareal zum Zwecke der Durchführung der Dopingkontrolle<br />
bei dem/den ausgewählten Athleten gewährt werden. Das gleiche<br />
gilt für die Kontrolleure der WADA, die mit einem Beglaubigungsschreiben<br />
der WADA ausgestattet sein müssen. Dem/den ausgewählten<br />
Athleten ist das Beglaubigungsschreiben mit <strong>IBU</strong> oder WADA<br />
Briefkopf vorzulegen; eine Kopie verbleibt be<strong>im</strong> Athleten/bei den<br />
Athleten. Alle Kontrolleure sind außerdem verpflichtet, gegenüber<br />
dem/den ausgewählten Athleten ihre Identität nachzuweisen.<br />
7.5.3 Methode der Auswahl von Athleten für Kontrollen<br />
außerhalb von Wettkämpfen<br />
a) Vor dem 1. Juni eines jeden Jahres überreicht jeder Mitgliedsverband<br />
dem Generalsekretär der <strong>IBU</strong> eine vollständige Liste mit den<br />
Anschriften aller Athleten, die in der kommenden Saison der<br />
5/17 AUSGABE 2002
Nationalmannschaft angehören werden, und wann und wo die<br />
Trainingslager durchgeführt werden. Jeder dort aufgelistete Athlet<br />
muss von seinem Nationalen Verband darüber informiert werden,<br />
dass er zu dem Personenkreis gehört, der von der <strong>IBU</strong>, der WADA<br />
oder von einem von der <strong>IBU</strong> beauftragten Unternehmen außerhalb<br />
von Wettkämpfen getestet werden kann;<br />
b) Der Präsident der <strong>IBU</strong> wählt zusammen mit dem Vorsitzenden des<br />
Medizinischen Komitees die Nation und die Namen der zu testenden<br />
Athleten aus;<br />
c) Die Mitgliedsverbände können über die Ankunft der Dopingbeauftragten<br />
und die Namen der zu testenden Athleten informiert werden;<br />
d) Die Mitgliedsverbände sind aufgefordert, bei der Festlegung des<br />
Zeitpunktes und des Ortes der Probennahme behilflich zu sein und<br />
müssen ein Treffen mit den für die Kontrolle ausgewählten Athleten<br />
arrangieren.<br />
7.5.4 Unabhängiger Probenahmefunktionär (UPF)<br />
a) Die Kontrolleure, die von der <strong>IBU</strong> ausgesandt werden, werden<br />
Unabhängige Probenahmefunktionäre genannt. Es handelt sich<br />
entweder um entsprechend ausgebildete Mitglieder von <strong>IBU</strong> Komitees<br />
oder um Angehörige von auf Dopingkontrollen spezialisierten<br />
Unternehmen. Sie werden vom Vorstand der <strong>IBU</strong> möglichst auf<br />
Rat des Medizinischen Komitees der <strong>IBU</strong> ernannt;<br />
b) Das Medizinische Komitee der <strong>IBU</strong> führt eine Liste mit den von<br />
der <strong>IBU</strong> zu UPFs ernannten Personen;<br />
c) Bevor ein UPF oder Kontrolleur der WADA rechtsgültig eine Kontrolle<br />
außerhalb von Wettkämpfen durchführen darf, muss er ein<br />
Schreiben der <strong>IBU</strong> vorweisen, aus welchem hervorgeht, wo und<br />
wann diese Kontrolle durchzuführen ist;<br />
d) UPFs müssen in der Lage sein, ihre Reise kurzfristig anzutreten.<br />
Die Reisevorkehrungen einschließlich die Beschaffung von Visa<br />
übern<strong>im</strong>mt die Geschäftstelle der <strong>IBU</strong>. UPFs werden auch nach<br />
geographischen Gesichtspunkten ausgewählt.<br />
7.5.5 Entnahme von Proben<br />
a) Die Kontrolleure müssen sich über die Identität des Athleten Klarheit<br />
verschaffen. Dies erfordert auch einen fotografischen Beweis<br />
der Identität (Reisepass, Ausweis, usw.). Die Kontrolleure können<br />
auch verlangen, dass von dem Athleten eine fotografische Aufnahme<br />
gemacht wird;<br />
AUSGABE 2002 5/18<br />
<strong>IBU</strong> ANTIDOPINGREGELN
) Soweit zutreffend, gelten für die Probennahme, die Lagerung und<br />
den Transport der betreffenden Proben (Urin oder Blut) dieselben<br />
Verfahren wie bei in Wettkämpfen durchgeführten Tests;<br />
c) Die Kontrolleure werden stets bemüht sein, bei der Entnahme der<br />
Proben zur Analyse auf verbotene Substanzen und Methoden so<br />
diskret wie möglich vorzugehen und die Privatsphäre der Athleten<br />
zu respektieren. Dabei wird der Kontrolleur bei der Probennahme<br />
möglichst rasch und wirksam arbeiten, um die Trainingspläne und<br />
das soziale und berufliche Umfeld des Athleten möglichst wenig<br />
zu stören. Sollte es trotzdem zu einer Störung kommen, hat der<br />
Athlet keinen Anspruch auf Entschädigung für eventuelle Unannehmlichkeiten;<br />
d) Erscheint der Athlet nicht in der vereinbarten Dopingkontrollstation,<br />
muss der Kontrolleur das Medizinische Komitee der <strong>IBU</strong> davon<br />
in Kenntnis setzen. In Fällen, in denen eine derartige Verabredung<br />
getroffen wurde, muss sich der Athlet vor dem Treffen vergewissern,<br />
dass hinsichtlich des vereinbarten Zeitpunktes und Ortes,<br />
an dem das Treffen stattfinden soll, keine Missverständnisse herrschen.<br />
Der Kontrolleur wird über die vereinbarte Zeit hinaus bis zu<br />
zwei Stunden warten. Ist der Athlet bis dahin nicht erschienen,<br />
wird dies als Fernbleiben vom Test gewertet;<br />
e) Weigert sich der Athlet, eine Probe abzugeben, muss ihm der Kontrolleur<br />
erklären, dass diese Weigerung so gewertet wird, als habe<br />
er sich geweigert, sich der Dopingkontrolle zu unterziehen, und er<br />
damit den gleichen Sanktionen unterliegt, die die Disziplinarregeln<br />
der <strong>IBU</strong> für erwiesenes Doping vorsehen. Weigert sich der Athlet<br />
dann <strong>im</strong>mer noch, eine Probe abzugeben, vermerkt dies der Kontrolleur<br />
in dem Dopingkontrollprotokoll, das er unterschreibt und<br />
den Athleten auffordert, ebenfalls zu unterschreiben. Weiterhin<br />
sollte der Kontrolleur darin auch jede andere Unregelmäßigkeit<br />
des Dopingkontrollverfahrens verzeichnen;<br />
f) Was den Transport der Proben zum Labor anbelangt, sollte der<br />
äußere Behälter möglichst nicht während der Überstellung geöffnet<br />
werden. Für eventuell erforderlich werdende Zollformalitäten stellt<br />
der Kontrolleur entsprechende Identifikationsaufkleber bereit.<br />
Durch das Öffnen des äußeren Behälters allein wird die Dopingkontrolle<br />
jedoch nicht ungültig.<br />
5/19 AUSGABE 2002
REGELN FÜR WAHLEN<br />
1. ALLGEMEINES<br />
Die Regeln für Wahlen gelten für Wahlen bei Kongressen.<br />
2. WAHLVORSCHLÄGE<br />
Wahlvorschläge müssen vom Präsidenten oder Generalsekretär des<br />
jeweiligen Nationalen Verbandes unterzeichnet sein.<br />
3. WAHLDURCHFÜHRUNG<br />
3.1 Die Durchführung der Wahl obliegt dem Wahlausschuss.<br />
3.2 Eine persönliche Anwesenheit des/der Kandidaten ist erwünscht,<br />
aber nicht erforderlich.<br />
3.3 Wahlen werden grundsätzlich in gehe<strong>im</strong>er Abst<strong>im</strong>mung unter Verwendung<br />
von St<strong>im</strong>mzetteln durchgeführt. Eine Wahl hat gehe<strong>im</strong> zu<br />
erfolgen, wenn dies ein ordentliches, st<strong>im</strong>mberechtigtes Mitglied verlangt.<br />
Dem Kongress bleibt es frei zu entscheiden, sie offen durchführen zu<br />
lassen.<br />
3.4 Wahlen werden grundsätzlich in der Reihenfolge der Festlegung in<br />
der Tagesordnung durchgeführt.<br />
3.5 Wahlen können getrennt für jede Funktion oder für ein Organ oder<br />
Komitee als Ganzes durchgeführt werden.<br />
4. WAHLERGEBNIS<br />
4.1 Wird für eine zu wählende Funktion nur ein Kandidat aufgestellt, ist<br />
dieser gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegebenen<br />
St<strong>im</strong>men erreicht. Erreicht er diese nicht, ist ein zweiter Wahlgang<br />
durchzuführen. Erreicht der Kandidat auch be<strong>im</strong> zweiten Wahlgang<br />
nicht die absolute Mehrheit, ist ein dritter Wahlgang anzusetzen. In<br />
diesem ist gewählt, wer 1/3 der abgegebenen St<strong>im</strong>men erreicht.<br />
4.2 Gibt es für eine zu wählende Funktion mehr als einen Kandidaten, so<br />
ist <strong>im</strong> ersten Wahlgang gewählt, wer die meisten St<strong>im</strong>men und<br />
damit gleichzeitig die absolute Mehrheit erreicht.<br />
Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen St<strong>im</strong>men,<br />
scheidet bei mehr als zwei Kandidaten der Kandidat mit den<br />
AUSGABE 2002 6/1<br />
REGELN FÜR WAHLEN
wenigsten St<strong>im</strong>men aus und die verbleibenden Kandidaten treten in<br />
einem weiteren Wahlgang erneut an. Das Verfahren wird so lange<br />
fortgesetzt, bis ein Kandidat mit einfacher Mehrheit gewählt ist.<br />
Gibt es bei zwei oder mehr als zwei Kandidaten St<strong>im</strong>mengleichheit,<br />
ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Bringt auch dieser kein anderes<br />
Ergebnis, wird die Wahl durch Los entschieden.<br />
4.3 Gibt es für ein zu wählendes Organ nur so viele Kandidaten, wie Personen<br />
in das Organ gewählt werden sollen, kann das betreffende<br />
Organ in einem Wahlvorgang gewählt werden.<br />
Die Mitglieder des Organs gelten als gewählt, wenn jeder Kandidat<br />
wenigstens eine gültige St<strong>im</strong>me erhalten hat.<br />
Erhält ein Kandidat keine gültige St<strong>im</strong>me, ist für die betreffende<br />
Funktion eine getrennte Wahl durchzuführen.<br />
4.4 Gibt es für ein zu wählendes Organ mehr Kandidaten als zu besetzende<br />
Stellen, dann sind <strong>im</strong> ersten Wahlgang die Kandidaten<br />
gewählt, die die meisten St<strong>im</strong>men auf sich vereinen und dabei<br />
gleichzeitig die absolute Mehrheit der abgegebenen St<strong>im</strong>men auf<br />
sich vereinen konnten.<br />
Ist für eine oder mehrere noch zu besetzende Funktion(en) in einem<br />
Organ ein zweiter Wahlgang erforderlich und verbleiben mehr als<br />
zwei Kandidaten, so scheidet der Kandidat, für den die wenigsten<br />
St<strong>im</strong>men abgegeben wurden, aus.<br />
Die noch verbleibenden Kandidaten treten erneut zur Wahl an. Das<br />
Verfahren wird solange fortgesetzt, bis in die noch zu besetzende<br />
Funktion eine Person mit einfacher Mehrheit der abgegebenen St<strong>im</strong>men<br />
gewählt ist.<br />
Bei St<strong>im</strong>mengleichheit um eine noch zu besetzende Funktion ist<br />
unter den Kandidaten eine Stichwahl erforderlich. Bringt auch sie<br />
kein anderes Ergebnis, entscheidet das Los.<br />
5. STIMMENZÄHLUNG<br />
5.1 Bei Wahlen zählen nur die gültigen abgegebenen St<strong>im</strong>men.<br />
5.2 Zur Erlangung der absoluten Mehrheit und der Zweidrittelmehrheit<br />
wird bei ungerader Zahl der abgegebenen St<strong>im</strong>men aufgerundet.<br />
5.3 Einfache Mehrheit bedeutet Mehrheit der abgegebenen St<strong>im</strong>men,<br />
auch wenn dies weniger als 50 % der abgegebenen St<strong>im</strong>men ist.<br />
Absolute Mehrheit bedeutet mehr als 50 % der abgegebenen St<strong>im</strong>men.<br />
6/2 AUSGABE 2002
REGELN<br />
FÜR DEN VORSTAND<br />
1. Der Vorstand ist zwischen den Kongresssitzungen für die <strong>Int</strong>ernationale<br />
Biathlon Union verantwortlich. Er handelt auf der Grundlage und gemäß<br />
der Verfassung der <strong>IBU</strong> sowie nach Entscheidungen des Kongresses.<br />
Der Vorstand ist befugt, zu seiner Unterstützung die Hilfe von Komitees,<br />
Koordinatoren und Fachberatern in Anspruch zu nehmen und<br />
bezüglich deren Tätigkeit Regeln zu erlassen.<br />
In dringenden Fällen ist der Vorstand befugt, die <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln,<br />
die <strong>IBU</strong> Antidopingregeln und andere <strong>IBU</strong> Regeln vorbehaltlich<br />
der Genehmigung durch den nächsten Kongress zu ändern.<br />
Der Vorstand ist zuständig für die Vergabe von <strong>IBU</strong> Lizenzen.<br />
2. Die Vorstandsmitglieder sind für ihre Komitees und für ihre Fachgebiete<br />
verantwortlich. Finanzielle Ausgaben für ihre Tätigkeiten dürfen<br />
sie nur innerhalb des vom Kongress beschlossenen Haushaltsplanes<br />
tätigen.<br />
3. Der 1. Vizepräsident ist zuständig für Ehrungen und vertritt den Präsidenten<br />
<strong>im</strong> Falle seiner/ihrer Abwesenheit.<br />
4. Der Vizepräsident, zuständig für Sport, ist die Verbindungsperson<br />
zum Technischen Komitee.<br />
Der Vizepräsident, zuständig für Entwicklung, ist Vorsitzender des<br />
Entwicklungskomitees.<br />
Der Vizepräsident, zuständig für Marketing, ist Vorsitzender des Marketingkomitees.<br />
Der Vizepräsident, zuständig für Information, ist Vorsitzender des<br />
Informationskomitees.<br />
Die Aufgaben des Vizepräsidenten für besondere Aufgaben werden<br />
über Vorstandsbeschluss von Fall zu Fall festgelegt.<br />
5. Sollten die Komitees in ihrer konstituierenden Sitzung nicht in der<br />
Lage sein, einen Vorsitzenden zu wählen, entscheidet der Vorstand,<br />
wer als Vorsitzender fungieren soll.<br />
6. Alle Verträge für die <strong>IBU</strong> sind durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten<br />
für Finanzen zu unterzeichnen. Der Vorstand ist über abge-<br />
AUSGABE 2002 7/1<br />
REGELN FÜR DEN VORSTAND
schlossene Verträge zu informieren. In Fällen, wo ein Vertragsabschluss<br />
den Haushalt der <strong>IBU</strong> negativ beeinflussen würde, hat die<br />
Information an den Vorstand vor Vertragsunterzeichnung zu erfolgen.<br />
7. Jedes Vorstandsmitglied hat vor der Durchführung von Dienstreisen<br />
und Anberaumung von Sitzungen, für die die <strong>IBU</strong> die Kosten zu tragen<br />
hat, den Vizepräsidenten für Finanzen zu konsultieren und den<br />
Generalsekretär zu verständigen.<br />
8. Der Vorstand beschließt, zu welchen Anlässen die <strong>IBU</strong> repräsentiert<br />
sein soll, wer aus dem Vorstand die <strong>IBU</strong> repräsentiert und wer zu<br />
offiziellen Einladungen für die <strong>IBU</strong> entsandt wird.<br />
9. Auf jeder Vorstandssitzung hat jedes Vorstandsmitglied einen mündlichen<br />
Kurzbericht über seine Arbeit in der zurückliegenden Periode<br />
abzugeben.<br />
10. Vorschläge für die Tagesordnung einer Vorstandssitzung sind durch<br />
die Vorstandsmitglieder bis spätestens 20 Tage vor der betreffenden<br />
Vorstandssitzung dem Generalsekretär schriftlich vorzulegen.<br />
11. Der Vorstand beschließt einen Zeitplan, nach dem jedes Vorstandsmitglied<br />
für den jeweiligen Kongress einen schriftlichen Bericht über die<br />
abgelaufenen 2 Jahre und einen Ausblick für die kommenden 2 Jahre<br />
in schriftlicher Form abzugeben hat.<br />
12. Die Mitglieder des Vorstandes können an allen Sitzungen von <strong>IBU</strong><br />
Komitees teilnehmen. Sie können bei diesen Sitzungen das Wort<br />
ergreifen, haben jedoch kein St<strong>im</strong>mrecht.<br />
7/2 AUSGABE 2002
REGELN FÜR<br />
DEN GENERALSEKRETÄR<br />
1. Der Generalsekretär erfüllt seine Funktion gemäß Artikel 8.3 der Verfassung<br />
der <strong>IBU</strong>. Er berichtet dem Präsidenten.<br />
2. Der Generalsekretär bereitet die Kongresse der <strong>IBU</strong> und die Sitzungen<br />
des Vorstandes vor.<br />
Nach Absprache mit dem Präsidenten verschickt der Generalsekretär<br />
die Einladungen zu Vorstandssitzungen zusammen mit der Tagesordnung<br />
an die Vorstandsmitglieder.<br />
Der Tagesordnung sind Vorschläge des Generalsekretärs bezüglich<br />
Entscheidungen zu best<strong>im</strong>mten Themen beizufügen.<br />
Bei den Sitzungen des Vorstandes fungiert der Generalsekretär als<br />
Sekretär.<br />
3. Der Generalsekretär koordiniert alle Sitzungen und Seminare der<br />
Organe der <strong>IBU</strong> und erstattet dem für Finanzen zuständigen Vizepräsidenten<br />
der <strong>IBU</strong> hinsichtlich geplanter finanzieller Ausgaben/Kosten<br />
für Sitzungen rechtzeitig vor Durchführung einer Sitzung<br />
Bericht.<br />
4. Der Generalsekretär verteilt die Post und die Informationen an die<br />
Vorstandsmitglieder und die Vorsitzenden der <strong>IBU</strong> Komitees, je nach<br />
Aufgabenstellung und Pflichten dieser Funktionäre.<br />
5. Der Generalsekretär ist verantwortlich für die Herausgabe und Verteilung<br />
des jährlichen Kalenders der <strong>IBU</strong>.<br />
6. Der Generalsekretär ist zuständig für das Archiv der <strong>IBU</strong>.<br />
7. Der Generalsekretär koordiniert alle an die Mitgliedsverbände der<br />
<strong>IBU</strong>, <strong>Int</strong>ernationalen Sportverbände und Partner der <strong>IBU</strong> weiterzugebenden<br />
Informationen.<br />
8. Nach Maßgabe des Präsidenten/Vorstandes n<strong>im</strong>mt der Generalsekretär<br />
an Sitzungen von <strong>IBU</strong> Organen, Sitzungen anderer Organe<br />
und an <strong>IBU</strong> Wettkämpfen teil.<br />
9. Der Generalsekretär ist verantwortlich für die Aktualisierung der <strong>IBU</strong><br />
Verfassung, der Wettkampfregeln und anderer Regeln der <strong>IBU</strong>, wobei<br />
AUSGABE 2002 8/1<br />
REGELN FÜR DEN GENERALSEKRETÄR
der Generalsekretär auf Weisung des Kongresses oder des Vorstandes<br />
handelt. Der Generalsekretär lässt diese Regeln in ausreichender<br />
Anzahl drucken und verteilen.<br />
8/2 AUSGABE 2002
REGELN FÜR<br />
DEN RECHTSAUSSCHUSS<br />
1. PFLICHTEN UND AUFGABEN DES RECHTSAUSSCHUSSES<br />
1.1 Der Rechtsausschuss ist das generelle beratende Gremium der <strong>IBU</strong><br />
und ihrer Organe in Rechtsfragen (Informationen, Empfehlungen,<br />
rechtliche Kontrolle von Vertragsprojekten, Regeln und Legislativakten<br />
der <strong>IBU</strong>).<br />
1.2 Der Rechtsausschuss beteiligt sich an der Entscheidung einzelner<br />
Fälle unter Beteiligung der <strong>IBU</strong>, entweder durch die Mitglieder des<br />
Rechtsausschusses in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Schiedsgerichts<br />
oder auf freiwilligen Antrag an den Rechtsausschuss.<br />
1.3 Ein Mitglied des Rechtsausschusses wird vom Rechtsausschuss zum<br />
Generalsekretär des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichtes gewählt.<br />
1.4 Der Rechtsausschuss ist das Verbindungsglied der <strong>IBU</strong> zum Rat des<br />
<strong>Int</strong>ernationalen Sportgerichts /Lausanne (ICAS).<br />
1.5 Der Rechtausschuss ist zuständig für die Ausbildung der Funktionäre<br />
der <strong>IBU</strong> in rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Rechtsunterricht für<br />
Kampfrichter, Technische Delegierte der <strong>IBU</strong> etc. <strong>im</strong> Rahmen von<br />
Seminaren).<br />
1.6 Der Rechtsausschuss fungiert auf Antrag als Vermittler in Rechtsstreitigkeiten<br />
(z.B. Auslegung der Verfassung) zwischen verschiedenen<br />
Organen oder Komitees der <strong>IBU</strong> oder ihrer Mitglieder, wenn diese<br />
nicht dem Schiedsgericht vorgelegt werden.<br />
2. VERTEILUNG DER VERANTWORUNGSBEREICHE<br />
ZWISCHEN DEN MITGLIEDERN DES RECHTSAUSSCHUSSES<br />
2.1 Jedes Mitglied des Rechtsausschusses ist automatisch Angehöriger<br />
der Liste der Schiedsrichter, die die Grundlage des Schiedsgerichts bildet.<br />
Die weiteren Angehörigen der Liste der Schiedsrichter werden<br />
durch die Mitglieder der <strong>IBU</strong> nominiert (jedes Mitglied nominiert zwei<br />
Schiedsrichter).<br />
2.2 Jeder Angehörige des Rechtsausschusses ist berechtigt, <strong>im</strong> Namen<br />
AUSGABE 2002 9/1<br />
REGELN FÜR DEN RECHTSAUSSCHUSS
des Rechtsausschusses beratend tätig zu werden. Jedes Mitglied<br />
informiert die anderen Ausschussmitglieder baldmöglichst über den<br />
<strong>im</strong> Namen des Ausschusses getätigten Beistand. Bei jeder Sitzung<br />
des Rechtsausschusses wird regelmäßig Bericht erstattet.<br />
Sollte es als notwendig erachtet werden, kann mittels Telefon, Fax<br />
oder E-mail versucht werden, unmittelbar eine gemeinsame Entscheidung<br />
herbeizuführen.<br />
2.3 Unter Berücksichtigung der speziellen beruflichen Erfahrung der Mitglieder<br />
des Rechtausschusses werden die Aufgaben wie folgt aufgeteilt:<br />
2.3.1 Ein Mitglied ist verantwortlich für Rechtsfragen betreffend andere<br />
internationale Sportarten (z.B. IOC, ISU, CAS) und wird gewählt, als<br />
Generalsekretär des <strong>IBU</strong> Schiedsgerichts zu fungieren;<br />
2.3.2 Ein Mitglied ist zuständig für Angelegenheiten bezüglich der Verfassung<br />
sowie vergleichender Fragen <strong>im</strong> öffentlichen und Völkerrecht<br />
(z.B. Sitz der <strong>IBU</strong> und nationale Gesetzgebung, rechtliche Harmonisierung<br />
der Verfassung und Regeln der <strong>IBU</strong>);<br />
2.3.3 Ein Mitglied ist zuständig für Haftungsfragen, Verträge mit Organisationskomitees<br />
und Pflichten der Athleten;<br />
2.3.4 Ein Mitglied ist zuständig für Fragen <strong>im</strong> Bereich Marketing und Fernsehrechte<br />
der <strong>IBU</strong>.<br />
3. VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
3.1 Sitzungen des Rechtsausschusses finden statt, wann <strong>im</strong>mer erforderlich,<br />
in der Regel zwe<strong>im</strong>al jährlich. Die Sitzungen werden dem Vorstand<br />
<strong>im</strong> Voraus angekündigt. Der Vorstand bevorzugt die Durchführung<br />
von Sitzungen anlässlich Veranstaltungen der <strong>IBU</strong>.<br />
Die Kosten für die Sitzungen werden von der <strong>IBU</strong> getragen.<br />
3.2 Die Mitglieder des Rechtsausschusses nehmen ihre Aufgaben <strong>im</strong><br />
Namen des Rechtsausschusses ehrenhalber wahr, es sei denn die<br />
Komplexität eines zu lösenden rechtlichen Problems erfordert ein<br />
Fachwissen, das einen normalen Gang der rechtlichen Beistandstätigkeit<br />
übersteigt. Andererseits werden die Angehörigen des Rechtsausschusses<br />
von oder <strong>im</strong> Namen der <strong>IBU</strong> abgesichert gegen Ausgaben,<br />
Verfügungen, Geldstrafen und Beträge die gegen einen oder alle als<br />
Teil eines schwebenden oder abgeschlossenen Verfahrens, Rechts-<br />
9/2 AUSGABE 2002
streits oder Verfahrens zivilrechtlicher, strafrechtlicher, administrativer<br />
oder untersuchender Art aus dienstlichen Gründen verhängt wurden,<br />
falls dabei in gutem Glauben und nicht gegen die <strong>Int</strong>eressen der <strong>IBU</strong><br />
gehandelt wurde. Diese vorstehende Absicherung soll auch weiterhin<br />
gelten für eine Person, die nicht mehr Mitglied des Rechtsausschusses<br />
ist, und soll ihren Erben und Testamentsvollstreckern zugute kommen.<br />
3.3 Entscheidungen des Rechtsausschusses werden in allseitiger Zust<strong>im</strong>mung<br />
gefasst.<br />
3.4 Durch den Vorsitzenden wird bei jeder Sitzung ein Protokoll verfasst,<br />
das den anderen Mitgliedern des Rechtsausschusses und dem Vorstand<br />
über den Generalsekretär innerhalb eines Monats nach Sitzungsende<br />
zugeht. Das Protokoll wird bei der nächsten Sitzung zur<br />
Zust<strong>im</strong>mung vorgelegt.<br />
3.5 Vorschläge <strong>im</strong> Namen des Rechtsausschusses, die auszuarbeiten sich<br />
ein Mitglied bereiterklärt hat, sowie individuelle Kommentare oder<br />
Entscheidungen <strong>im</strong> Namen des Ausschusses gehen den anderen Mitgliedern<br />
bis zehn Tage vor der nächsten Sitzung zu.<br />
AUSGABE 2002 9/3<br />
REGELN FÜR DEN RECHTSAUSSCHUSS
REGELN FÜR DAS<br />
TECHNISCHE KOMITEE<br />
1. EINLEITUNG<br />
Das Technische Komitee (TK) ist das gewählte Gremium internationaler<br />
Experten, das sich <strong>im</strong> Auftrag der <strong>IBU</strong> mit technischen Angelegenheiten<br />
des Biathlonsports befasst.<br />
2. GRUNDLAGE<br />
Das TK ist eingerichtet und fungiert gemäß Artikel 9.1 und 9.3 a)<br />
der Verfassung der <strong>IBU</strong>.<br />
3. WAHL UND AMTSDAUER<br />
Die Mitglieder des TK werden vom Kongress der <strong>IBU</strong> einzeln für eine<br />
Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Während des Zeitraums ihrer<br />
Mitgliedschaft <strong>im</strong> TK können die Mitglieder zur Bekleidung verschiedener<br />
interner Positionen innerhalb des TK gewählt oder best<strong>im</strong>mt<br />
werden.<br />
4. MANDAT UND ZUSTÄNDIGKEITEN<br />
Das TK führt seine Geschäfte entsprechend den Weisungen des Vorstands,<br />
insbesondere des Vizepräsidenten Sport. Unter Wahrung<br />
deren Hoheit ist das TK in erster Linie zuständig für technische und<br />
das Material betreffende Angelegenheiten des Biathlonsports einschließlich<br />
der Umsetzung der vom Kongress und vom Vorstand festgelegten<br />
politischen Anleitungen. Bei seiner Arbeit unterliegt das TK<br />
den Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> Verfassung und aller weiteren <strong>IBU</strong> Regeln.<br />
5. ORGANISATORISCHE STRUKTUR<br />
5.1 Zusammensetzung<br />
Das TK der <strong>IBU</strong> besteht aus 10 Mitgliedern mit einem aus ihrer Mitte<br />
von ihnen gewählten Vorsitzenden. Unter den 10 Mitgliedern des TK<br />
werden Mitglieder für die folgenden internen Komiteepositionen<br />
best<strong>im</strong>mt:<br />
a) Vorsitzender;<br />
b) Vorsitzende TK Subkomitees;<br />
c) TK Sekretär;<br />
d) Mitglieder der TK Subkomitees;<br />
e) Verbindungspersonen und Sonderprojekte.<br />
AUSGABE 2002 10/1<br />
REGELN FÜR DAS TECHNISCHE KOMITEE
Das TK ist auch befugt, falls erforderlich, Mitglieder oder Nichtmitglieder<br />
zu best<strong>im</strong>men oder zu wählen, um andere Komiteefunktionen zu<br />
erfüllen.<br />
Der Vorsitzende des TK kann, wann und wo <strong>im</strong>mer erforderlich, vom<br />
Vorstand bezüglich aller in den Aufgabenbereich des TK fallenden<br />
Angelegenheiten gehört werden.<br />
5.2 Subkomitees<br />
Das TK umfasst in der Regel die folgenden Subkomitees und Verbindungsfunktionen:<br />
a) Wettkampf;<br />
b) Kampfrichter;<br />
c) Regeln;<br />
d) Material;<br />
e) Sommerbiathlon;<br />
f) Archery Biathlon;<br />
g) Beziehung zu Trainern.<br />
Die Subkomitees und Verbindungspositionen können vom TK je nach<br />
Erfordernis aufgelöst oder gestrichen werden.<br />
5.3 Verbindung zum Vorstand<br />
Der <strong>IBU</strong> Vizepräsident Sport und der <strong>IBU</strong> Sportdirektor fungieren als<br />
unmittelbare Bindeglieder zwischen dem Vorstand und dem TK und<br />
sind berechtigt, an allen Sitzungen des TK mit Rederecht, aber ohne<br />
St<strong>im</strong>mrecht, teilzunehmen. Der Vorsitzende des TK kann vom Vorstand<br />
bezüglich aller in den Aufgabenbereich des TK fallenden Angelegenheiten<br />
mittels E-Mail, Telefon, Fax oder, auf Einladung des Präsidenten<br />
persönlich vortragend, gehört werden.<br />
6. BESONDERE PFLICHTEN UND AUFGABEN DES TK<br />
Im Rahmen seines allgemeinen Mandats erfüllt das TK, wie in der<br />
Verfassung der <strong>IBU</strong> und in den Regeln der <strong>IBU</strong> - insbesondere den<br />
<strong>IBU</strong> Wettkampfregeln - festgelegt, sowie gemäß Ziffer 4 oben folgende<br />
besondere Aufgaben:<br />
a) entwickelt und formuliert die Regeln für das TK zur Entscheidung<br />
durch den Vorstand, formuliert und entscheidet Regeln für seine<br />
Subkomitees und den TK Vorsitzenden und den TK Sekretär; falls<br />
erforderlich kurz- und langfristige Pläne des TK und der Subkomitees;<br />
b) untersucht, erforscht, entwickelt, formatiert und schreibt fort die<br />
<strong>IBU</strong> Wettkampfregeln; schlägt erforderliche oder entwicklungsbedingte<br />
Regeländerungen gegenüber dem Vorstand vor und koordi-<br />
10/2 AUSGABE 2002
niert mit dem Generalsekretär die Herstellung und Verteilung der<br />
Regeln und deren Änderungen;<br />
c) führt durch, n<strong>im</strong>mt wahr und koordiniert die Ausbildung, Prüfung,<br />
Qualifikation und Lizenzvergabe für die Technischen Delegierten<br />
und <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter und die Empfehlung für die<br />
Ernennung der Technischen Delegierten und <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter<br />
für alle <strong>IBU</strong> Veranstaltungen;<br />
d) bearbeitet Bewerbungen bezüglich internationaler Biathlonveranstaltungen<br />
einschließlich WM, Jug/Jun WM, Sommerbiathlon WM,<br />
Archery Biathlon WM, WC, KM, KC und anderer internationaler Veranstaltungen<br />
und Spiele <strong>im</strong> Hinblick auf das jährliche zeitliche Programm,<br />
auf Programme und Wettkämpfe für Veranstaltungen, Ausrichter<br />
von Veranstaltungen und Veranstaltungsorte und macht diesbezüglich<br />
Empfehlungen gegenüber dem Vorstand;<br />
e) unterstützt nach Anleitung des Vorstands bei der Inspektion und<br />
Lizenzvergabe für Wettkampfanlagen und führt ein Referenzbuch<br />
aller wichtigen Biathloneinrichtungen der Welt;<br />
f) untersucht, erforscht, entwickelt und überwacht Angelegenheiten<br />
der Wettkampfausrüstung; überwacht und verteilt den Materialkatalog<br />
der <strong>IBU</strong> (Anhang A); überprüft, genehmigt oder verwirft neue<br />
Ausrüstung und neues Material und macht Vorschläge bezüglich<br />
Materialfragen;<br />
g) hält Verbindung zu internen und externen Personen und Stellen<br />
wie Trainer, andere <strong>IBU</strong> Komitees und Hersteller von Ausrüstung;<br />
h) stellt sicher die Sicherheit des Biathlonsports für Wettkämpfer,<br />
Betreuungspersonal der Mannschaften, Dienstpersonal der Ausrichter,<br />
Medien und Zuschauer sowie den Schutz der Umwelt;<br />
i) untersucht, erforscht, entwickelt und überprüft den Biathlonsport<br />
und der Definition nach verwandte Sportarten;<br />
j) führt Sitzungen, Seminare und weitere Tätigkeiten zur Erfüllung<br />
der übertragenen Aufgaben durch und hält, soweit wie für die<br />
Erfüllung der Aufgaben erforderlich, Verbindung zu anderen Komitees<br />
der <strong>IBU</strong> und Organisationen außerhalb der Union.<br />
7. SITZUNGEN<br />
7.1 Sitzungshäufigkeit<br />
Das TK tritt in der Regel zwe<strong>im</strong>al jährlich zusammen. Jede weitere<br />
Sitzung, aus der sich für die <strong>IBU</strong> finanzielle Konsequenzen ergeben,<br />
muss vom Vorstand genehmigt werden. Das Gleiche gilt auch für Sitzungen<br />
der Subkomitees.<br />
AUSGABE 2002 10/3<br />
REGELN FÜR DAS TECHNISCHE KOMITEE
7.2 Einberufung und Bekanntgabe einer Sitzung<br />
Die offizielle Einladung zu einer Sitzung des TK der <strong>IBU</strong> muss durch<br />
den Vorsitzenden des TK in schriftlicher Form mindestens 30 Tage<br />
vor der Sitzung an alle Mitglieder erfolgen. In der Regel werden Zeitraum<br />
und Ort der nächsten Sitzung vom TK bereits bei der vorhergehenden<br />
Sitzung festgelegt.<br />
7.3 Teilnahme<br />
Alle Mitglieder des TK haben das Recht und die Pflicht, an allen offiziellen<br />
TK Sitzungen teilzunehmen. Darüber hinaus hat jedes Mitglied<br />
des Vorstands das Recht, in einer ex officio Funktion teilzunehmen.<br />
Der Vorsitzende des TK ist auch berechtigt, soweit erforderlich, andere<br />
Personen zur Teilnahme einzu<strong>laden</strong>.<br />
7.4 Tagesordnung<br />
In der Regel erstellt der Vorsitzende des TK in Absprache mit den TK<br />
Mitgliedern die Tagesordnung für eine Sitzung. Vor Beginn der Arbeit<br />
einer Sitzung muss die Tagesordnung für die Sitzung auf dieser<br />
genehmigt werden. Zusätzliche Tagesordnungspunkte können mit<br />
Zust<strong>im</strong>mung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder jederzeit<br />
während der Sitzung aufgenommen werden. Die Tagesordnung und<br />
das Protokoll müssen von der Geschäftsstelle der <strong>IBU</strong> verteilt werden.<br />
7.5 Arbeitssprache<br />
Die Arbeitssprache für die TK Sitzungen wird durch Mehrheitsbeschluss<br />
der anwesenden Mitglieder bei der ersten Sitzung des TK<br />
festgelegt. Ein Antrag auf Änderung der Arbeitssprache des TK kann<br />
bei jeder offiziellen Sitzung des TK gestellt werden und wird durch<br />
Mehrheitsentscheid der anwesenden Mitglieder festgelegt. Eine Übersetzung<br />
in andere Sprachen bei TK Sitzungen kann, falls erforderlich<br />
und möglich, erfolgen.<br />
7.6 Anträge<br />
Entscheidungen dürfen bei Sitzungen nur mit Hilfe von Anträgen herbeigeführt<br />
werden, die mündlich oder schriftlich gestellt werden können<br />
und über die abzust<strong>im</strong>men ist. Um die Vorbereitung zu ermöglichen,<br />
können Anträge bereits vor der Sitzung gestellt werden, jedoch<br />
ist dies auch jederzeit während der Sitzung möglich. Alle wichtigen<br />
bei TK Sitzungen gestellte Anträge müssen vor der Abst<strong>im</strong>mung<br />
schriftlich festgehalten werden. Unmittelbar vor der Abst<strong>im</strong>mung ist<br />
der schriftliche Antrag den Mitgliedern wörtlich zu verlesen.<br />
10/4 AUSGABE 2002
Der genaue Wortlaut des Antrags – angenommen oder abgelehnt –<br />
ist <strong>im</strong> Protokoll festzuhalten. Änderungen zu einem Antrag sind mit<br />
Zust<strong>im</strong>mung des Antragstellers zulässig.<br />
7.7 Beschlussfähigkeit<br />
Die Beschlussfähigkeit einer ordentlich einberufenen offiziellen Sitzung<br />
ist gegeben, wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend<br />
sind.<br />
7.8 Protokoll<br />
Vom Sekretär des TK oder in seiner Abwesenheit von einem vom Vorsitzenden<br />
best<strong>im</strong>mten Mitglied muss ein schriftlicher Bericht bezüglich<br />
der Arbeit in der Sitzung – insbesondere hinsichtlich der angenommenen<br />
oder abgelehnten Anträge – geführt werden. Die Protokolle<br />
aller offiziellen Sitzungen des TK sind innerhalb von 14 Tagen<br />
nach Sitzungsende an die Geschäftsstelle der <strong>IBU</strong> zu senden, um<br />
vom Generalsekretär der <strong>IBU</strong> gemäß den Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong> verteilt<br />
zu werden.<br />
8. FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN<br />
Allen TK Mitgliedern sind von der <strong>IBU</strong> die ihnen durch eine Teilnahme<br />
an einer ordentlich genehmigten Sitzung entstandenen Kosten auf<br />
der Grundlage der <strong>IBU</strong> Reisekostenregeln zu erstatten.<br />
9. PFLICHTEN DER TK MITGLIEDER<br />
Alle TK Mitglieder sind bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten als Mitglieder<br />
des TK verpflichtet, in gutem Glauben und mit gesundem<br />
Menschenverstand <strong>im</strong> besten <strong>Int</strong>eresse der <strong>IBU</strong> und des Biathlonsports<br />
zu handeln.<br />
10. RECHTLICHE HAFTUNG<br />
Die <strong>IBU</strong> trägt die Haftung für die Mitglieder des TK auf der Grundlage<br />
des Artikels 11 der Verfassung der <strong>IBU</strong>.<br />
AUSGABE 2002 10/5<br />
REGELN FÜR DAS TECHNISCHE KOMITEE
REGELN FÜR DAS<br />
MEDIZINISCHE KOMITEE<br />
1. EINFÜHRUNG<br />
Das Medizinische Komitee (MK) der <strong>IBU</strong> ist ein durch den Vorstand<br />
der <strong>IBU</strong> ernanntes Komitee zum Zwecke der Beratung und Hilfestellung<br />
sowie Kontrolle des durch die <strong>IBU</strong> vertretenen Biathlonsports in<br />
medizinischen Angelegenheiten.<br />
2. GRUNDLAGEN<br />
Das Medizinische Komitee der <strong>IBU</strong> gründet sich auf Artikel 9.2 und<br />
9.3 b) der Verfassung der <strong>IBU</strong>.<br />
Darüber hinaus sind die Achtung der menschlichen Würde und der<br />
medizinischen Ethik zum Wohle der <strong>IBU</strong> Sportler Grundlage der<br />
Arbeit des Medizinischen Komitees.<br />
3. AUFGABEN<br />
3.1 Zu den allgemeinen Aufgaben des MK zählen die Erarbeitung von<br />
Vorschlägen an den Vorstand, die die medizinischen Grundlagen für<br />
eine vernünftige Ausübung des Biathlonsports schaffen, sowie die <strong>im</strong><br />
Auftrage der <strong>IBU</strong> durchzuführenden Maßnahmen zur Sicherstellung<br />
dieser Grundlagen. Für diese Belange arbeitet das MK eng mit dem<br />
MK des IOC zusammen.<br />
3.2 Zu den speziellen Aufgaben des MK zählen:<br />
a) Die Organisation und/oder Durchführung der in den Antidopingregeln<br />
festgelegten Doping- und Blutkontrollen;<br />
b) Die Überprüfung und Weiterentwicklung des die Aufgaben des MK<br />
betreffenden <strong>IBU</strong> <strong>Regelwerk</strong>es;<br />
c) Die Beratung des Vorstandes in medizinischen Fragen und des TK<br />
in medizinischen Fragen der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln;<br />
d) Die Unterstützung und Information der <strong>IBU</strong> Mitgliedsverbände in<br />
relevanten sportmedizinischen Fragen;<br />
f) Die Durchführung von Sitzungen, Seminaren und sonstigen Aktivitäten,<br />
die der Erfüllung dieser Aufgaben des MK dienen.<br />
AUSGABE 2002 11/1<br />
REGELN FÜR DAS MEDIZINISCHE KOMITEE
4. ORGANISATIONSSTRUKTUR<br />
Das MK der <strong>IBU</strong> besteht aus 5 Mitgliedern. Die Mitglieder wählen<br />
aus ihrer Reihe auf Grundlage der <strong>IBU</strong> Wahlordnung die folgenden<br />
Positionen:<br />
a) Vorsitzender des MK;<br />
b) Stellvertretender Vorsitzender des MK.<br />
Die Wahl wird von einem Mitglied des Vorstandes der <strong>IBU</strong> geleitet.<br />
5. DURCHFÜHRUNG VON SITZUNGEN<br />
5.1 Zur Durchführung seiner Aufgaben muss das MK Sitzungen durchführen.<br />
Normalerweise sollten 2 Sitzungen pro Jahr durchgeführt<br />
werden. Abgesehen hiervon sollte bei verschiedenen Wettkämpfen<br />
die Möglichkeit genutzt werden, mit den anwesenden Mitgliedern<br />
des MK ein Treffen durchzuführen. Offizielle Sitzungen müssen nach<br />
Terminabsprache durch eine Einladung an alle Mitglieder bekannt<br />
gemacht werden. Sie müssen durch den Vorsitzenden oder bei Verhinderung<br />
durch seinen Stellvertreter geleitet werden.<br />
5.2 Einladungen zu den offiziellen Sitzungen müssen allen MK Mitgliedern<br />
mit der Tagesordnung spätestens 60 Tage vor dem Sitzungstermin<br />
schriftlich zugehen; es sei denn, dass sämtliche Mitglieder des<br />
MK auf Einhaltung der Ladungsfrist verzichten. Soweit möglich, sollte<br />
der Termin bei der vorherigen Sitzung abgesprochen werden. Bei<br />
Bedarf kann der Vorsitzende andere Personen zur Teilnahme an der<br />
Sitzung ein<strong>laden</strong>.<br />
5.3 Beschlüsse werden durch offene Abst<strong>im</strong>mungen gefasst. Auf Wunsch<br />
eines Mitgliedes muss gehe<strong>im</strong> abgest<strong>im</strong>mt werden. Zur Annahme<br />
genügt die einfache Mehrheit, wobei bei St<strong>im</strong>mengleichheit die St<strong>im</strong>me<br />
des Vorsitzenden doppelt zählt. Für die Gültigkeit der Beschlüsse<br />
müssen mindestens 3 Mitglieder anwesend sein.<br />
5.4 Der Generalsekretär der <strong>IBU</strong> erstellt ein Protokoll der Sitzung in<br />
Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden des MK. Der GS stellt die<br />
Verbreitung an die Mitglieder des MK und an die <strong>IBU</strong> Organe sowie<br />
an die Nationalen Verbände sicher.<br />
6. FINANZEN<br />
Kosten und Aufwendungen, die den Mitgliedern des MK in Ausübung<br />
ihrer Tätigkeit entstehen, werden gemäß den Reisekostenregeln der<br />
<strong>IBU</strong> erstattet.<br />
11/2 AUSGABE 2002
7. PFLICHTEN DER MK MITGLIEDER<br />
Alle Mitglieder des MK sind verpflichtet, ihren Aufgaben nach bestem<br />
Wissen und Gewissen nachzukommen. Die <strong>Int</strong>eressen der <strong>IBU</strong> und<br />
des Biathlonsports müssen nach innen wie nach außen angemessen<br />
vertreten werden.<br />
8. RECHTLICHE VERANTWORTUNG<br />
Die <strong>IBU</strong> trägt die Haftung für die Mitglieder des Medizinischen Komitees<br />
auf Grundlage von Artikel 11 der Verfassung der <strong>IBU</strong>.<br />
AUSGABE 2002 11/3<br />
REGELN FÜR DAS MEDIZINISCHE KOMITEE
REGELN FÜR DAS<br />
MARKETINGKOMITEE<br />
1. ALLGEMEINES<br />
Das Marketingkomitee setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen.<br />
Zwei der Mitglieder werden vom Vorstand ernannt. Der Vorsitzende<br />
ist der Vizepräsident für Marketing.<br />
Das Marketingkomitee kann gemäß Artikel 9.3e) der Verfassung bei<br />
Bedarf Sachverständige zu seinen Sitzungen hinzuziehen.<br />
2. MANDAT<br />
Diese Ordnung unterliegt der Verfassung der <strong>IBU</strong> sowie den Regeln<br />
der <strong>IBU</strong>.<br />
3. SITZUNGEN<br />
Das Marketingkomitee tritt in der Regel einmal jährlich zu einer Sitzung<br />
zusammen. Der Präsident und der Vizepräsident für Finanzen<br />
werden zu diesen Sitzungen einge<strong>laden</strong>.<br />
4. PFLICHTEN UND AUFGABEN<br />
4.1 Das Marketingkomitee ist verantwortlich für die Vermarktung der <strong>IBU</strong><br />
gemäß den vom Kongress und dem Vorstand erteilten Aufträgen.<br />
4.2 Das Marketingkomitee hat jedes Jahr vor dem 1. September einen<br />
Arbeitsplan und eine Aufstellung über benötigte Haushaltsmittel vorzulegen.<br />
4.3 Das Marketingkomitee hat darüber hinaus in enger Zusammenarbeit<br />
mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten für Finanzen folgende<br />
spezielle Aufgaben zu erfüllen:<br />
- Finden eines Hauptsponsors;<br />
- Finden von Präsentingsponsoren;<br />
- Vorbereiten von Verkaufspaketen und Marketingvorschlägen sowie<br />
Kontakte zu Sponsoren und Agenturen;<br />
- Finden von Partnern;<br />
- Vorbereiten von Marketingverträgen;<br />
- Organisation von Empfängen und Presseveranstaltungen für die<br />
Sponsoren;<br />
AUSGABE 2002 12/1<br />
REGELN FÜR DAS MARKETINGKOMITEE
- Durchführung der Werbung für die <strong>IBU</strong>;<br />
- Sicherstellung, so weit als möglich, daß die Ausrichter von <strong>IBU</strong><br />
Wettkämpfen die Werbebest<strong>im</strong>mungen und Verträge beachten.<br />
5. BEWERTUNG<br />
Das Marketingkomitee hat die Ergebnisse der Marketingtätigkeiten<br />
jährlich zu bewerten und dem Vorstand Bericht zu erstatten.<br />
12/2 AUSGABE 2002
REGELN FÜR DAS<br />
ENTWICKLUNGSKOMITEE<br />
1. Das Entwicklungskomitee konstituiert sich nach Artikel 9.2c) und<br />
Artikel 9.3d) der Verfassung der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union.<br />
2. Das Entwicklungskomitee setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen.<br />
Vorsitzender des Komitees ist der Vizepräsident für Entwicklung. Es<br />
tagt in einer um drei Vertreter der Kontinente, in denen nationale<br />
Biathlonverbände existieren, erweiterten Zusammensetzung.<br />
3. Das Entwicklungskomitee hat folgende Aufgaben:<br />
a) Entwicklung des Biathlonsports bei allen Mitgliedern der <strong>IBU</strong>;<br />
b) Beschaffung von Material und finanzieller Unterstützung sowie<br />
von Informationen für die Entwicklungsstaaten;<br />
c) Unterstützung der internen Entwicklung der <strong>IBU</strong>;<br />
d) Durchführung von anderen Aufgaben, falls vom Vorstand oder<br />
Kongress gefordert.<br />
4. Das Entwicklungskomitee tritt etwa einmal jährlich an einem für alle<br />
Mitglieder passenden Ort und Zeitpunkt zusammen. Bei jeder Sitzung<br />
wird ein Protokoll erstellt.<br />
5. Die Verfahren zur Einberufung von Sitzungen, Reisebest<strong>im</strong>mungen,<br />
die Festlegung der Arbeitssprache, die Verteilung des Protokolls und<br />
die Rückerstattung von Ausgaben richten sich nach den <strong>IBU</strong> Regeln<br />
für Reisekosten.<br />
AUSGABE 2002 13/1<br />
REGELN FÜR DAS ENTWICKLUNGSKOMITEE
REGELN FÜR DAS<br />
INFORMATIONSKOMITEE<br />
1. ORGANISATION DES KOMITEES<br />
Auf der Grundlage der Verfassung der <strong>IBU</strong> hat das Informationskomitee<br />
3 Mitglieder. Vorsitzender ist der Vizepräsident für Information, der<br />
vom Kongress gewählt wird.<br />
Die zwei weiteren Mitglieder werden vom <strong>IBU</strong> Vorstand ernannt.<br />
Auf Vorschlag der Mitglieder des Informationskomitees und mit<br />
Zust<strong>im</strong>mung des <strong>IBU</strong> Vorstandes können Experten ohne St<strong>im</strong>mrecht<br />
zu den Sitzungen hinzugezogen werden.<br />
2. AUFGABEN DES KOMITEES<br />
Die konkreten Aufgaben des Informationskomitees beziehen sich in<br />
erster Linie auf die interne und externe Weitergabe von Informationen.<br />
Zu veröffentlichen bzw. weiterzugeben sind Informationen über:<br />
- das innere Sportleben der <strong>IBU</strong>;<br />
- die Sportler der <strong>IBU</strong>;<br />
- die Trainer und Mannschaftsleiter;<br />
- die Kontakte zu anderen Sportarten;<br />
- die Zusammenarbeit mit den <strong>Int</strong>ernationalen Sport- und Sportinformationsorganisationen;<br />
- Sponsoren bzw. Partner der <strong>IBU</strong>;<br />
- die Austragungsorte der wichtigsten <strong>IBU</strong> Veranstaltungen;<br />
- die <strong>IBU</strong> Führungsorgane, <strong>IBU</strong> Komitees, die <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle;<br />
- die Technischen Delegierten und <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter der<br />
<strong>IBU</strong>;<br />
- die Mitgliedsverbände der <strong>IBU</strong> und Regionale Verbände.<br />
Das Informationskomitee hält regelmäßigen Kontakt zu Massenmedien<br />
und steuert die Belieferung der Massenmedien mit wichtigen<br />
Informationen aus der <strong>IBU</strong>.<br />
3. ARBEITSREGELUNG<br />
3.1 Das Informationskomitee führt jährlich zwe<strong>im</strong>al eine Sitzung durch;<br />
mindestens 30 Tage vor Beginn der Wettkampfsaison (erster Weltcup)<br />
und spätestens 30 Tage nach Abschluss der Wettkampfsaison.<br />
AUSGABE 2002 14/1<br />
REGELN FÜR DAS INFORMATIONSKOMITEE
3.2 Ort und Zeitpunkt der Sitzung legt der Vorsitzende auf der Grundlage<br />
der vorhandenen Haushaltsmittel und nach Zust<strong>im</strong>mung durch den<br />
Vizepräsidenten für Finanzen fest.<br />
3.3 Das Komitee ist beschlussfähig, wenn mindestens der Vorsitzende<br />
und ein weiteres Mitglied anwesend sind. Entscheidungen werden<br />
mit einfacher Mehrheit getroffen.<br />
3.4 Über die Sitzungen des Informationskomitees ist ein Protokoll anzufertigen,<br />
das innerhalb von 14 Tagen dem Generalsekretär der <strong>IBU</strong><br />
zur internen Verteilung vorzulegen ist.<br />
3.5 Für die Erstellung und den Versand des <strong>IBU</strong> Magazins Biathlonworld<br />
ist der Vorsitzende des Informationskomitees verantwortlich.<br />
3.6 Der Vorsitzende des Informationskomitees repräsentiert die <strong>IBU</strong> bei<br />
den Medien, falls dies nicht vom Präsidenten oder vom 1. Vizepräsidenten<br />
der <strong>IBU</strong> wahrgenommen wird. Er hält engen Kontakt zur<br />
AIPS.<br />
Bei Anwesenheit an <strong>IBU</strong> Veranstaltungen sorgt er für die unmittelbare<br />
Übermittlung der offiziellen Wettkampfergebnisse an die Medienpartner<br />
der <strong>IBU</strong>.<br />
14/2 AUSGABE 2002
REGELN FÜR DAS<br />
ATHLETENKOMITEE<br />
1. ALLGEMEINES<br />
1.1 Das Athletenkomitee setzt sich aus zwei weiblichen und zwei männlichen<br />
Athleten zusammen, die vom Vorstand auf Vorschlag der Athleten/Athletinnen<br />
bestätigt werden. Die Aufgaben des Athletenkomitees<br />
werden in den Regeln des Athletenkomitees festgelegt.<br />
1.2 Das Athletenkomitee soll ein Bindeglied zwischen den aktiven Sportlerinnen/Sportlern<br />
und den Organen der <strong>IBU</strong> sein.<br />
1.3 Das Athletenkomitee ist frei in seiner Arbeit und unterliegt keinem<br />
direkten Einfluss eines anderen Organs der <strong>IBU</strong>.<br />
2. AUSWAHLVERFAHREN DURCH DIE ATHLETEN<br />
2.1 Spätestens am Tag der Eröffnung der <strong>IBU</strong> Weltmeisterschaft holt der<br />
Generalsekretär bei den Athleten und Athletinnen Vorschläge für die<br />
Benennung von männlichen und weiblichen Athleten in das Athletenkomitee<br />
ein.<br />
2.2 Auf der Grundlage der Teilnehmerliste für Athleten erstellt der GS ein<br />
Wählerverzeichnis.<br />
2.3 Auf der Grundlage der eingesammelten Vorschläge erstellt der GS je<br />
einen St<strong>im</strong>mzettel für männliche und weibliche Kandidaten.<br />
2.4 An Trainingstagen werden alle Athleten und Athletinnen auf der<br />
Grundlage des Wählerverzeichnisses um Abst<strong>im</strong>mung für 2 männliche<br />
und 2 weibliche Kandidaten gebeten. Dazu hat jeder St<strong>im</strong>mberechtigte<br />
2 St<strong>im</strong>men.<br />
Athleten können nur für männliche Kandidaten und Athletinnen nur<br />
für Kandidatinnen st<strong>im</strong>men.<br />
2.5 Die zwei Athleten und zwei Athletinnen, die die meisten St<strong>im</strong>men<br />
erhalten haben, werden dem Vorstand zur Berufung in das Athletenkomitee<br />
vorgeschlagen.<br />
2.6 Im übrigen finden die <strong>IBU</strong> Regeln für Wahlen Anwendung.<br />
AUSGABE 2002 15/1<br />
REGELN FÜR DAS ATHLETENKOMITEE
3. RECHTE UND PFLICHTEN SOWIE AUFGABEN DES<br />
ATHLETENKOMITEES<br />
3.1 Das Athletenkomitee tritt zu Sitzungen zusammen, sobald dies erforderlich<br />
wird, zumindest einmal pro Jahr.<br />
3.2 Ein Vertreter des Athletenkomitees hat das Recht, zu Vorstandssitzungen<br />
ge<strong>laden</strong> zu werden. Er hat dann Rede- und Vorschlagsrecht in<br />
enger Zusammenarbeit mit dem Vizepräsidenten für Sport.<br />
3.3 Das Athletenkomitee soll sich ständig der Belange der aktiven Sportlerinnen/Sportler<br />
annehmen und für diese über Vorschläge und Sorgen<br />
ein offenes Ohr haben.<br />
4. FINANZIELLE REGELUNGEN<br />
Die Reise- und Aufenthaltskosten und Kosten für notwendige Nebenausgaben<br />
für vom Vorstand angeordnete Sitzungen des Athletenkomitees<br />
werden auf der Grundlage der Reisekostenregeln von der <strong>IBU</strong><br />
getragen.<br />
15/2 AUSGABE 2002
REGELN<br />
FÜR EHRUNGEN<br />
1. ALLGEMEINES<br />
Die Regeln für Ehrungen der <strong>IBU</strong> dienen als Grundlage, um die<br />
besonderen Umstände des Zusammenwirkens von Mitgliedern und<br />
Nichtmitgliedern innerhalb der <strong>IBU</strong> zu regeln.<br />
Sie sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche und organisatorische<br />
familiäre Zusammenleben in der <strong>IBU</strong> zu fördern, um besondere Verdienste<br />
um die Entwicklung des Biathlonsports in einer entsprechenden<br />
Form würdigen zu können.<br />
2. EHRUNGSGRADE<br />
Die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union vergibt folgende Ehrungsgrade:<br />
a) an PERSONEN, die sich sportlich oder <strong>im</strong> organisatorischen<br />
Management um den Biathlonsport weltweit verdient gemacht<br />
haben:<br />
- die Ehrenurkunde;<br />
- die Ehrenmedaille;<br />
- die Ehrenmitgliedschaft;<br />
- die Ehrenfunktion.<br />
b) an SPITZENSPORTLER für herausragende Leistungen bei internationalen<br />
Biathlonwettkämpfen:<br />
- die Ehrenurkunde;<br />
- die Ehrenmedaille.<br />
c) an TRAINER, MANNSCHAFTSFÜHRER, INTERNATIO-<br />
NALE/NATIONALE KAMPFRICHTER, TECHNISCHE<br />
DELEGIERTE, WETTKAMPFFUNKTIONÄRE, die sich<br />
besonders um den Biathlonsport in ihrer Verwendung als Funktionäre<br />
verdient gemacht haben:<br />
- die Ehrenurkunde;<br />
- die Ehrenmedaille.<br />
d) an PERSONEN/MITGLIEDER VON ORGANISATIONS-<br />
KOMITEES, die beruflich mit der <strong>IBU</strong> zusammenarbeiten und<br />
die sich um den Biathlonsport verdient gemacht haben, sowie an<br />
FÖRDERER der <strong>IBU</strong>:<br />
AUSGABE 2002 17/1<br />
REGELN FÜR EHRUNGEN
- die Ehrenurkunde;<br />
- den Ehrenteller;<br />
- den Großen Ehrenteller;<br />
- die Ehrenmedaille.<br />
e) an NATIONALE VERBÄNDE für langjährige Mitgliedschaft in<br />
der <strong>IBU</strong> (UIPMB):<br />
- die Ehrenurkunde mit Silberrand für 25-jährige Mitgliedschaft;<br />
- die Ehrenurkunde mit Goldrand für 50-jährige Mitgliedschaft.<br />
3. VORSCHLAGSRECHT<br />
Das Recht, Personen/Organisationen für Ehrungen durch die <strong>IBU</strong> vorzuschlagen,<br />
haben:<br />
a) die Präsidenten der Nationalen Mitgliedsverbände der <strong>IBU</strong>;<br />
b) die Vorsitzenden von Komitees der <strong>IBU</strong>;<br />
c) der Vorstand der <strong>IBU</strong>.<br />
In den Fällen a) und b) sind Vorschläge mit Begründung schriftlich an<br />
den Generalsekretär der <strong>IBU</strong> einzureichen.<br />
Der Vorstand entscheidet in jedem Einzelfall.<br />
Vorschläge, für deren Genehmigung der Kongress zuständig ist, werden<br />
vom Vorstand an den Kongress weitergeleitet.<br />
4. GENEHMIGUNGSRECHT<br />
a) Der KONGRESS genehmigt:<br />
- Ehrenmitgliedschaft;<br />
- Ehrenfunktion.<br />
b) Der VORSTAND genehmigt:<br />
- Ehrenurkunde;<br />
- Ehrenurkunde mit Silberrand und Goldrand;<br />
- Ehrenteller;<br />
- Großen Ehrenteller;<br />
- Ehrenmedaille in Bronze, Silber und Gold.<br />
5. INKRAFTTRETEN<br />
Die Ehrenordnung der <strong>IBU</strong> trat mit Genehmigung durch den Kongress<br />
am 01.07.1994 in Kraft.<br />
17/2 AUSGABE 2002
REGELN<br />
FÜR REISEKOSTEN<br />
Bei Reisen auf Kosten der <strong>IBU</strong> ist grundsätzlich Folgendes zu beachten:<br />
1. REISEKOSTEN<br />
1.1 Flugticket: Economy Klasse oder wenn möglich Spartarif. Höhere<br />
Klassen erfordern die Genehmigung des Vorstandes.<br />
Wann <strong>im</strong>mer möglich, werden die entsprechenden Arrangements<br />
durch die Geschäftsstelle der <strong>IBU</strong> vorgenommen, es sei denn, es wird<br />
anders geregelt.<br />
1.2 Bahnfahrten: 1. Klasse; bei Nachtreisen Schlafwagen.<br />
1.3 Kilometergeld: € 0,40 pro km. Der Gesamtbetrag darf jedoch<br />
die Flugkosten für einen Economy Flug nicht überschreiten. Bei Mitnahme<br />
weiterer Personen erhöht sich das Kilometergeld jeweils um<br />
€ 0,05 per Person/Kilometer.<br />
2. TAGEGELD<br />
€ 50,- pro Reisetag sowie für Arbeitstage, an denen der Ausrichter,<br />
Gastgeber oder die <strong>IBU</strong> die Mahlzeiten nicht kostenlos bereitstellt.<br />
€ 35,- für Arbeitstage, an denen der Ausrichter, Gastgeber oder die<br />
<strong>IBU</strong> für die Mahlzeiten aufkommen.<br />
3. UNTERKUNFT<br />
Die angefallenen notwendigen Kosten werden gegen Vorlage einer<br />
Quittung erstattet.<br />
4. WEITERE AUSGABEN<br />
Weitere zusätzlich erforderliche Ausgaben werden gegen Vorlage von<br />
Quittungen erstattet.<br />
AUSGABE 2002 18/1<br />
REGELN FÜR REISEKOSTEN
ATHLETENVERPFLICHTUNG/<br />
SCHIEDSGERICHTS-<br />
ERKLÄRUNG/<br />
ERKLÄRUNG FÜR DEN<br />
KAMPF GEGEN DOPING<br />
IM SPORT<br />
<strong>IBU</strong> ERKLÄRUNGEN
<strong>IBU</strong> VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG<br />
FÜR SPORTLER UND OFFIZIELLE DER MANNSCHAFT<br />
Der unterzeichnende Sportler/Offizielle der Mannschaft<br />
................................. ................................ ........................ ..........<br />
Name Vorname Geburtsdatum Nation<br />
verpflichtet sich aufgrund des Artikels 1.4.1 der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln zur Anerkennung<br />
und Einhaltung der Verfassung der <strong>IBU</strong>, aller Regeln und Verträge der<br />
<strong>IBU</strong>, insbesondere der<br />
1. <strong>IBU</strong> Disziplinarregeln;<br />
2. <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln;<br />
3. <strong>IBU</strong> Antidopingregeln;<br />
4. <strong>IBU</strong> Werbebest<strong>im</strong>mungen.<br />
Der Unterzeichnete erklärt, diese angeführten Regeln und Best<strong>im</strong>mungen der <strong>IBU</strong><br />
von seinem Nationalen Verband erhalten zu haben. Er ist selbst dafür verantwortlich,<br />
sich jegliche Ergänzungen/Änderungen zu diesen Regeln und Best<strong>im</strong>mungen<br />
selbst zu beschaffen.<br />
Der Unterzeichnete erklärt, dass er über eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung<br />
verfügt.<br />
Mit der Unterschriftsleistung ist der Unterzeichnete an allen <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />
startberechtigt, sofern er die in den Wettkampfregeln festgelegten Voraussetzungen<br />
erfüllt.<br />
Diese Verpflichtungserklärung hat solange Gültigkeit, bis sie vom Unterzeichnenden<br />
zurückgenommen wird.<br />
................................................ .......................................................<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
.......................................................<br />
(bei Minderjährigen:<br />
Unterschrift des Erziehungsberechtigten)<br />
19/1 AUSGABE 2002
SCHIEDSGERICHTSERKLÄRUNG<br />
Der unterzeichnende Sportler/Offizielle der Mannschaft erklärt hiermit, <strong>im</strong> Falle<br />
einer Streitigkeit über die Anwendung oder Auslegung der Verfassung, Regeln<br />
und/oder Verträge der <strong>IBU</strong> anstelle eines ordentlichen Gerichtes ausschließlich<br />
das Schiedsgericht der <strong>IBU</strong> anzurufen oder als zuständig anzuerkennen. Er st<strong>im</strong>mt<br />
zu, die Entscheidung des Schiedsgerichts der <strong>IBU</strong> als endgültig anzuerkennen,<br />
ausgenommen in Doping-Angelegenheiten, wo er das Recht hat, gegen die Entscheidung<br />
des Schiedsgerichts der <strong>IBU</strong> Berufung be<strong>im</strong> CAS Lausanne einzulegen.<br />
.......................................................<br />
Sportler/Offizieller der Mannschaft<br />
.......................................................<br />
(bei Minderjährigen:<br />
Unterschrift des Erziehungsberechtigten)<br />
AUSGABE 2002 19/2<br />
<strong>IBU</strong> ERKLÄRUNGEN
BEKENNTNIS<br />
ZUM KAMPF GEGEN DOPING IM SPORT<br />
Ich, Unterzeichnender, erkläre hiermit unmissverständlich, dass ich jede Art von<br />
Doping <strong>im</strong> Sport ablehne, dass ich selbst keinerlei Dopingmittel und Dopingmethoden<br />
für mich oder für andere benutze und niemand anderem erlaube, Dopingmittel<br />
und -methoden an mir einzusetzen.<br />
Ich unterstütze die Bestrebungen der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon Union, mit allen zur<br />
Verfügung stehenden Mitteln gegen Doping <strong>im</strong> Biathlonsport vorzugehen.<br />
Ich erteile hiermit die Genehmigung, dass nach Blutkontrollen durch die <strong>Int</strong>ernationale<br />
Biathlon Union meine Hämoglobin-Werte in Zusammenhang mit Wettkampfergebnissen<br />
durch die <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union veröffentlicht werden<br />
dürfen.<br />
Meine Unterschrift erteile ich freiwillig auf Ersuchen der <strong>Int</strong>ernationalen Biathlon<br />
Union.<br />
.................... ................ .............................................. ...............<br />
Ort Datum Name (Druckbuchstaben) Nation<br />
.............................................<br />
Unterschrift<br />
19/3 AUSGABE 2002
LEITFADEN FÜR<br />
ORGANISATIONSKOMITEES<br />
Zur Durchführung von Biathlonveranstaltungen<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
INHALTSVERZEICHNIS<br />
TEIL 1 - AUFBAU UND AUFGABEN DES ORGANISATIONS-<br />
KOMITEES<br />
1. ALLGEMEINES<br />
1.1 Aufbauplan und Aufgaben ........................................................ 5<br />
1.2 Organisationsschema................................................................ 5<br />
2. DAS LOGISTIKKOMITEE -<br />
AUFBAU UND HAUPTFUNKTIONEN ................................ 7<br />
3. DAS WETTKAMPFKOMITEE -<br />
ALLGEMEINE VERANTWORTLICHKEITEN UND<br />
SPEZIELLE AUFGABEN ...................................................... 7<br />
3.1 Wettkampfzentrale .................................................................. 8<br />
3.2 Wettkampfbüro ...................................................................... 9<br />
3.3 Streckengruppe .................................................................... 10<br />
3.4 Schießstandgruppe ................................................................ 12<br />
3.5 Zeitnahmegruppe .................................................................. 16<br />
3.6 Stadion(Unterstützungs)gruppe .............................................. 20<br />
3.7 Übermittlungspersonen .......................................................... 23<br />
3.8 Weiteres Personal .................................................................. 23<br />
4. ÜBERMITTLUNGSSYSTEME UND<br />
IHRE ANWENDUNGEN<br />
4.1 Allgemeines .......................................................................... 24<br />
4.2 Übermittlungssysteme ............................................................ 24<br />
4.3 Allgemeine Funk- und Telefonanwendungsgrundsätze<br />
und -verfahren ...................................................................... 26<br />
4.4 Funksprechverfahren .............................................................. 27<br />
4.5 Wichtige Meldungen .............................................................. 27<br />
5. VERANSTALTUNGSZEITPLAN UND -PROGRAMME<br />
5.1 Beispiel eines WC Veranstaltungsprogramms.............................. 29<br />
5.2 Beispiel eines Wettkampftages ................................................ 30<br />
5.3 Beispiel eines offiziellen Trainingstages .................................... 31<br />
5.4 Einzelheiten des Gesellschafts- und Kulturprogramms .................. 31<br />
5.5 Zeremonien .......................................................................... 32<br />
20/1 AUSGABE 2002
6. SITZUNGEN<br />
6.1 Mannschaftsführersitzungen .................................................... 33<br />
6.2 Organisationssitzungen .......................................................... 35<br />
7. WICHTIGE AUFGABEN NACH DEM<br />
LETZTEN ZIELEINLAUF .................................................... 36<br />
8. AKKREDITIERUNG<br />
8.1 Zutrittskontrollen ....................................................................37<br />
8.2 Akkreditierungskategorien ...................................................... 38<br />
8.3 Akkreditationsbüro ................................................................ 38<br />
9. SCHULUNG DER FUNKTIONÄRE<br />
9.1 Plan für die Grundausbildung der Biathlonfunktionäre ................ 38<br />
9.2 Plan für die Biathlonübermittlungsausbildung ............................ 41<br />
9.3 Plan für die Biathlon-Kaderausbildung ...................................... 41<br />
TEIL 2 - VERANSTALTUNGS- UND WETTKAMPFDOKUMENTE<br />
UND FORMULARE<br />
10. ALLGEMEINES<br />
10.1 Berichtsformate für <strong>IBU</strong> Veranstaltungen .................................. 43<br />
10.2 Athleten- und Mannschaftsfunktionärscode .............................. 43<br />
10.3 Veranstaltungs- und Wettkampfcodes ...................................... 44<br />
10.4 <strong>Format</strong>e .............................................................................. 46<br />
10.5 Berichtskopfzeile .................................................................. 46<br />
10.6 Berichtsfußzeile .................................................................... 46<br />
11. VERANSTALTUNGSBEZOGENE BERICHTE<br />
11.1 Teilnehmerliste ...................................................................... 46<br />
12. WETTKAMPFBEZOGENE BERICHTE<br />
12.1 Schießbahnzuweisungen ........................................................ 47<br />
12.2 Meldeformular ...................................................................... 47<br />
12.3 Gruppenliste.......................................................................... 48<br />
12.4 Startlisten ............................................................................ 48<br />
12.5 Ergebnisse ............................................................................ 49<br />
12.6 Endgültige Ergebnisse –<br />
Zusammenfassungen der Wettkampfdaten ................................ 50<br />
12.7 Cupresultate.......................................................................... 52<br />
AUSGABE 2002 20/2<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
13. AUSSCHRE<strong>IBU</strong>NGEN UND INFORMATIONSBULLETINS<br />
13.1 Allgemeines ........................................................................ 52<br />
13.2 Ausschreibungen .................................................................. 53<br />
13.3 Informationsschriften ............................................................ 53<br />
14. SCHIESSSTANDPROTOKOLL .......................................... 53<br />
TEIL 3 BEISPIEL EINER BIATHLONANLAGE<br />
BEISPIEL EINER BIATHLONANLAGE ............................................ 55<br />
BEISPIEL EINES EINFACHEN BIATHLONSTADIONAUFBAUS ............ 56<br />
BEISPIEL EINES VERFOLGUNGSSTARTBEREICHES UND<br />
DER -EINTEILUNGEN .............................................................. 57<br />
BEISPIEL EINES SIMULTANSTARTBEREICHS FÜR STAFFEL- UND<br />
MASSENSTARTWETTKÄMPFE MIT -EINTEILUNGEN........................ 58<br />
SCHIESSSTAND – EINZELHEITEN.............................................. 59<br />
SCHIESSSTAND – SEITENANSICHT .......................................... 59<br />
BEISPIEL EINER SCHEIBENINSTALLATION .................................. 60<br />
BEISPIEL EINER STAFFELWECHSELZONE UND<br />
DER -EINTEILUNGEN .............................................................. 61<br />
TEIL 4 - CHECKLISTEN BETREFFEND VERANSTALTUNGS- UND<br />
WETTKAMPFVORRICHTUNGEN FÜR AUSRICHTER<br />
1. ALLGEMEINES<br />
1.1 Erste Vorbereitungen .............................................................. 62<br />
1.2 Vorbereitungen des Wettkampfkomitees .................................. 63<br />
1.3 Unterkunfts- und Verpflegungsplanung .................................... 63<br />
1.4 Anreise zum Veranstaltungsort ................................................ 64<br />
1.5 Empfang der Mannschaften.................................................... 64<br />
1.6 Transport während der Veranstaltung ...................................... 64<br />
1.7 Allgemeine Vorbereitungen für die Wettkämpfe ........................ 65<br />
1.8 Überprüfungen der Wettkampfanlage........................................ 65<br />
1.9 Wettkampfprüfungen ..............................................................67<br />
1.10 Preisverleihungen und gesellschaftliche Veranstaltungen ..............67<br />
1.11 Verschiedenes – Ausrüstungs- und Gegenstandsliste ....................68<br />
20/3 AUSGABE 2002
TEIL 5 - CHECKLISTE FÜR DIE INSPEKTION UND DIE<br />
ERHALTUNG MECHANISCHER SCHEIBEN<br />
1. Zentrierung.................................................................... 69<br />
2. Klapp(fall)scheibe .......................................................... 69<br />
3. Trefferanzeige (weiß)...................................................... 69<br />
4. Hebearm (für die Rückstellung von fallenden Scheiben) ...... 69<br />
5. Scheibenlager ................................................................ 69<br />
6. Scheiben für Liegend-/Stehendanschlag ............................ 70<br />
7. Rückstellkabel................................................................ 70<br />
8. Zugfeder ...................................................................... 70<br />
9. Zugseil.......................................................................... 70<br />
10. Stoppvorrichtung für Liegend-/Stehendplatte...................... 70<br />
11. Ketten .......................................................................... 70<br />
12. Sandstrahlreinigung ........................................................ 70<br />
13. Anstrich ........................................................................ 71<br />
AUSGABE 2002 20/4<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
TEIL 1 - AUFBAU UND AUFGABEN DES<br />
ORGANISATIONS-KOMITEES<br />
1. ALLGEMEINES<br />
Dieser Leitfaden für Ausrichter gibt den Ausrichtern eine Richtschnur<br />
betreffend die Organisation und Pflichten des Organisationskomitees<br />
und für verschiedene wichtige Aspekte bei der Ausrichtung von Veranstaltungen,<br />
zeigt Beispiele einer Wettkampfanlage und von Wettkampfdokumenten<br />
und dient als Checkliste für Ausrichter. Die <strong>IBU</strong><br />
Wettkampfregeln müssen in Verbindung mit der Anwendung dieses<br />
Leitfadens konsultiert werden.<br />
1.1 Aufbauplan und Aufgaben des Organisationskomitees<br />
In Übereinst<strong>im</strong>mung mit dem Abschnitt 2.2 der Wettkampfregeln ist<br />
das Organisationskomitee für alle Vorbereitungen und die Leitung einer<br />
Veranstaltung oder eines Wettkampfes verantwortlich. Um seine Aufgaben<br />
zu erfüllen, wird es nach seinen Funktionen in der Regel in<br />
zwei Hauptgruppen entsprechend der Natur seiner Funktionen unterteilt.<br />
Die zwei Organisationen und ihre Hauptaufgaben sind:<br />
a) Das Logistikkomitee - alle nicht technischen Tätigkeiten;<br />
b) Das Wettkampfkomitee - alle technischen Tätigkeiten.<br />
Beide Komitees werden vom Organisationskomitee eingerichtet und<br />
sind diesem untergeordnet. Obwohl beide Komitees in diesem Leitfaden<br />
beschrieben werden, wird eine ausführliche Beschreibung der<br />
Struktur und der Aufgaben nur für das Wettkampfkomitee gemacht.<br />
1.2 Organisationsschema<br />
Das folgende Organisationsschema eines Organisationskomitees ist für<br />
größere <strong>IBU</strong> Veranstaltungen konzipiert. Bei kleineren Veranstaltungen<br />
ist eine einfachere Organisation möglich; es müssen aber alle aufgeführten<br />
Funktionen bei allen Veranstaltungen tatsächlich ausgeführt<br />
werden. Die für diese Funktionen notwendige Zahl an Personal muss<br />
auf die Bedürfnisse der jeweiligen Veranstaltungen abgest<strong>im</strong>mt sein.<br />
Soll die Organisation für kleinere Veranstaltungen vereinfacht werden,<br />
so könnten Einsparungen <strong>im</strong> Bereich der Leitung, des Kommandoraums<br />
und <strong>im</strong> Bereich von Funktionen <strong>im</strong> Stadion wie z.B.<br />
Zugangskontrolle vorgenommen werden.<br />
1.2.1 Zahl der Funktionäre<br />
Bei größeren <strong>IBU</strong> Veranstaltungen kann es bis zu 300 Funktionäre<br />
<strong>im</strong> Wettkampfkomitee geben, mit zusätzlichem Personal für logistische<br />
Aufgaben. Eine kleinere Veranstaltung kann mit etwa 100 - 120<br />
20/5 AUSGABE 2002
Funktionären durchgeführt werden, oder auch mit weniger, wenn die<br />
Gruppe bereits viel Erfahrung hat.<br />
ORGANIGRAMM ORGANISATIONSKOMITEE<br />
BERUFUNGSJURY<br />
WETTKAMPFJURYS<br />
Männer/Frauen<br />
<strong>IBU</strong> VERTRETER<br />
Vorstandsmitglied<br />
TD, IKR,<br />
<strong>IBU</strong> Sportdirektor,<br />
<strong>IBU</strong> Kommunikationsdirektor<br />
STRECKENGRUPPE<br />
Streckenchef<br />
Streckenkontrolle<br />
Chef Kontrollposten<br />
Kontrollposten<br />
Instandhaltung<br />
Chef<br />
Maschinenpark<br />
Präpariergeräte<br />
Vorläufer<br />
Chef<br />
Läufer<br />
Medizinische Teams<br />
(von mediz. Diensten abgestellt)<br />
auf Strecke<br />
Medizinischer Beauftragter<br />
Mediz. Posten, Evakuierung<br />
Stellvertreter<br />
WETTKAMPFBÜRO<br />
Wettkampfsekretär<br />
Büropersonal<br />
SCHIESSSTANDGRUPPE<br />
Schießstandchef<br />
SEKRETARIAT<br />
WETTKAMPFKOMITEE<br />
WETTKAMPFLEITER<br />
Schießstand<br />
Schießleiter<br />
Sektorenchefs (4)<br />
Schießstandfunktionäre<br />
Resultataufnahmeteams<br />
Unabhängige<br />
Auswertungspaare<br />
Strafrunde<br />
Strafrundenaufseher<br />
Strafrundenschreiber<br />
Waffenmeister<br />
des Wettkampfes<br />
und Stab<br />
(nicht verpflichtend)<br />
Koordinator der<br />
freiwilligen Hilfskräfte<br />
Wettkampf Hauptquartier<br />
ZEITNAHMEGRUPPE<br />
Chef Zeitnahme<br />
VORSITZENDER<br />
Elektronische Zeitmessung<br />
Chef, Funktionäre,<br />
Techniker<br />
Übermittlungspersonen<br />
Manuelle Zeitmessung<br />
Chef<br />
Funktionäre und Rechner<br />
Übermittlungspersonen<br />
Start/Ziel<br />
Chef<br />
Starter, Starthelfer<br />
Ausrüstungskontrolle -S/Z<br />
Ergebnisdienste<br />
(wenn erforderlich)<br />
Chef und Stab<br />
STADIONGRUPPE<br />
(Unterstützung)<br />
Stadionchef<br />
Stadion<br />
Stadionleiter<br />
Stadionarbeiter<br />
Zutrittskontrolle<br />
Chef<br />
Kontrolleure<br />
Organisationsausrüstung<br />
Ausrüstungschef<br />
Lagerpersonal<br />
Medizinische Dienste<br />
Chef<br />
Medizinisches Personal<br />
Stadionsprecher und<br />
Anzeigetafel<br />
Betreuer<br />
Assistenten<br />
LOGISTIKKOMITEE<br />
VORSITZENDER LOGISTIKKOMITEE<br />
Öffentlichkeit<br />
Medien<br />
Marketing<br />
Finanzen<br />
Transport<br />
Unterbringung<br />
Verpflegungsdienste<br />
Zuschauerdienste<br />
Akkreditierung<br />
Sicherheit<br />
Attachédienst<br />
VIP<br />
Übersetzung<br />
Medizinische<br />
Dienste<br />
Zeremonien<br />
Kontakte<br />
Kulturangelegenheiten<br />
Freiwillige Hilfskräfte<br />
Verwaltung<br />
Funktion der Anlage,<br />
Instandhaltung und Technische<br />
Dienstleistungen<br />
AUSGABE 2002 20/6<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
2. DAS LOGISTIKKOMITEE - AUFBAU UND<br />
HAUPTFUNKTIONEN<br />
Das Logistikkomitee ist für alle Dienste und Funktionen während einer<br />
Veranstaltung zuständig, die nicht direkt etwas mit den Wettkämpfen<br />
zu tun haben. Es wird vom Vorsitzenden Logistikkomitee oder auch durch<br />
den Vorsitzenden des Organisationskomitees geleitet. Das Komitee<br />
kann nach den verschiedenen Funktionen in einzelne Subkomitees<br />
unterteilt werden. Die Zahl der Mitarbeiter <strong>im</strong> Logistikkomitee hängt<br />
von der Größe und der Art der Veranstaltung ab. Die Hauptfunktionen<br />
des Logistikkomitees bei einer Veranstaltung sind wie folgt:<br />
- Allgemeine Administration;<br />
- Ausschreibungen und Informationsbulletins;<br />
- Unterkunft und Verpflegungsdienstleistungen – Mannschaften,<br />
Funktionäre, <strong>IBU</strong>, Gäste, usw.;<br />
- Transportdienstleistungen - Mannschaften und Funktionäre (täglicher<br />
Transport, Ankunft- und Abreisetag);<br />
- Transport - Zuschauer und Gäste;<br />
- Alle Vorkehrungen betreffend das Parken von Fahrzeugen;<br />
- Medizinische Angelegenheiten - Mannschaften und Funktionäre;<br />
- Sicherheit und Akkreditierung;<br />
- Finanzen;<br />
- Marketing;<br />
- Öffentlichkeitsarbeiten;<br />
- Medienangelegenheiten;<br />
- Verbindungen zu außenstehenden Dienstleistungen;<br />
- Zeremonien;<br />
- Attachédienst und Übersetzungswesen;<br />
- VIP Angelegenheiten;<br />
- Soziale und kulturelle Aktivitäten;<br />
- Funktionen der Anlage, Instandhaltung und technische Dienstleistungen;<br />
- Helferrekrutierung, Koordination, Administration.<br />
Name und Organisation des Logistikkomitees sind veränderbar; seine<br />
Funktionen und Verantwortlichkeiten müssen aber bei jeder Veranstaltung<br />
von einem Teil des Organisationskomitees wahrgenommen<br />
werden.<br />
3. DAS WETTKAMPFKOMITEE - ALLGEMEINE VERANT-<br />
WORTLICHKEITEN UND SPEZIELLE AUFGABEN<br />
Das Wettkampfkomitee ist für die technischen Vorbereitungen und für<br />
die Durchführung der Wettkämpfe sowie für die Wettkampfanlage<br />
20/7 AUSGABE 2002
verantwortlich. Es wird durch den Wettkampfleiter geführt, der einen<br />
kleinen Leiterstab und ein Sekretariat in Unterordnung zum Wettkampfsekretär<br />
zur Verfügung hat. Das Wettkampfkomitee besteht<br />
aus vier Hauptfunktionsgruppen: Strecke, Schießplatz, Zeitmessung<br />
und Stadion (oder Versorgung).<br />
Die folgenden Mitglieder des Wettkampfkomitees müssen bei einem<br />
Einsatz an Olympischen Winterspielen, Weltmeisterschaften, Jugendund<br />
Juniorenweltmeisterschaften und Weltcups eine gültige <strong>Int</strong>ernationale<br />
Kampfrichterlizenz der <strong>IBU</strong> besitzen: Wettkampfleiter, Schießstandchef,<br />
Chef Zeitnahme, Streckenchef, Wettkampfsekretär.<br />
Die allgemeinen Verantwortlichkeiten der Abteilungen des Wettkampfkomitees<br />
sowie die besonderen Pflichten der Funktionsträger<br />
sind wie folgt:<br />
DER WETTKAMPFLEITER<br />
Der Wettkampfleiter steht an der Spitze des Wettkampfkomitees und<br />
ist verantwortlich sicherzustellen, dass die Wettkampfanlage bereit<br />
ist sowie dass der Wettkampf gemäß den Regeln und in geordneter<br />
Art und Weise abläuft, wobei er sich an die Anweisungen des TD und<br />
der Wettkampfjurys zu halten hat. Über die Chefs der einzelnen Funktionsgruppen<br />
leitet er die Aktivitäten aller Wettkampffunktionäre und<br />
überwacht er die Arbeit des stellvertretenden Wettkampfleiters, des<br />
Koordinators der Freiwilligen, des Wettkampfsekretärs und der Chefs<br />
der vier Funktionsgruppen.<br />
Er steht auch allen Mannschaftsführersitzungen vor und leitet die Auslosungen,<br />
ferner ist er Mitglied der Wettkampfjurys. Er ist verantwortlich<br />
sicherzustellen, dass alle Mannschaften und Funktionäre über<br />
alle Aspekte des Wettkampfs informiert und auf dem Laufenden<br />
gehalten werden. Je nach Notwendigkeit liefert er Berichte an den<br />
TD und an die Wettkampfjurys.<br />
3.1 Die Wettkampfzentrale<br />
Leiter: Stellvertretender Wettkampfleiter<br />
Er ist verantwortlich, den Wettkampfleiter in seiner Arbeit zu unterstützen,<br />
was beinhaltet:<br />
- die Koordination aller Angelegenheiten, die die freiwilligen Helfer<br />
(Komiteemitglieder) betreffen, inklusive der Verfügbarkeit von<br />
Funktionären, Transport, Verpflegung, Unterkunft und allgemeines<br />
Wohl;<br />
- Bereitstellung von Personal und Betreiben eines Kommandoraums,<br />
wenn notwendig;<br />
AUSGABE 2002 20/8<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
- zur Verfügung Stellung von Boten, Fernmeldern und Fahrern für<br />
den Wettkampfleiter, wenn notwendig.<br />
3.1.1 Stellvertretender Wettkampfleiter<br />
Der stellvertretende Wettkampfleiter untersteht dem Wettkampfleiter<br />
und führt jene Aufgaben durch, die ihm von diesem übertragen werden;<br />
außerdem vertritt er den Wettkampfleiter in dessen Abwesenheit.<br />
Sollte es einen Kommandoraum geben, so überwacht er die<br />
Arbeit des dort beschäftigten Personals.<br />
3.1.2 Der Koordinator der freiwilligen Helfer<br />
Der Koordinator der Freiwilligen Helfer untersteht dem Wettkampfleiter.<br />
Er koordiniert die notwendigen administrativen und logistischen<br />
Funktionen für die Mitglieder des Wettkampfkomitees, wie etwa:<br />
Bereitstellung und Koordinierung der Erreichbarkeit von Funktionären<br />
für die Arbeit während einiger Tage einer Veranstaltung; Organisierung<br />
von Transportmöglichkeiten, Verpflegung und Unterkunft für die<br />
Funktionäre, soweit notwendig; Erstellung und Bearbeitung der<br />
Namensliste des Wettkampfkomitees, allgemeine Disziplin der Funktionäre;<br />
regelmäßige Berichterstattung an den Wettkampfleiter<br />
bezüglich der Arbeit und des Kl<strong>im</strong>as <strong>im</strong> Komitee.<br />
3.1.3 Mitarbeiter der Zentrale<br />
Das Personal der Wettkampfleitung oder des Kommandoraums untersteht<br />
dem stellvertretenden Wettkampfleiter oder dem Koordinator<br />
der Freiwilligen und erfüllt ihre Pflichten wie angewiesen.<br />
3.2 Wettkampfbüro<br />
Leitung: Wettkampfsekretär:<br />
Es ist für alle administrativen Belange des Wettkampfkomitees verantwortlich,<br />
unter anderem für:<br />
- personelle Einrichtung und Führung des Wettkampfbüros (wenn vorhanden<br />
eines Subbüros);<br />
- administrative Unterstützung des Wettkampfkomitees;<br />
- Herstellung der ersten Informationsschriften und der Ausschreibungen;<br />
- Kontrolle der Einschreibungen und Meldungen gemeinsam mit dem<br />
TD und der Wettkampfjury;<br />
- Vorbereitung der und Hilfe bei den Mannschaftsführersitzungen und<br />
Auslosungen;<br />
- Protokollführung bei allen Sitzungen, Mannschaftsführer- und<br />
Jurysitzungen;<br />
20/9 AUSGABE 2002
- Entgegennahme der Proteste;<br />
- Weiterleitung von Informationen an die Mannschaften;<br />
- Einrichtung von Postfächern für die Mannschaften;<br />
- administrative Unterstützung der Mannschaften;<br />
- Erstellung von Wettkampfresultaten, soweit erforderlich;<br />
- Herstellung der Resultatbücher.<br />
3.2.1 Wettkampfsekretär<br />
Der Wettkampfsekretär ist dem Wettkampfleiter unterstellt und leitet<br />
das Wettkampfbüro. Er leitet und überwacht die Arbeit des Wettkampfbüropersonals,<br />
damit die in der Verantwortlichkeit des Wettkampfbüros<br />
liegenden Serviceleistungen erbracht werden. Der Wettkampfsekretär<br />
für OWS, WM, Jug/JunWM und WC Veranstaltungen<br />
muss Englisch sprechen können.<br />
3.2.2 Wettkampfbüropersonal<br />
Das Personal <strong>im</strong> Wettkampfbüro ist dem Wettkampfsekretär unterstellt<br />
und führt seine Pflichten laut Anweisungen aus. Da es häufig<br />
mit verschiedenen Mannschaftsmitgliedern zu tun hat, sollten zusätzliche<br />
Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sein. Das Personal hat alle<br />
das Wettkampfbüro besuchenden Personen freundlich und höflich zu<br />
behandeln.<br />
3.3 Streckengruppe<br />
Leitung: Streckenchef<br />
Es ist für alle Belange der Strecke verantwortlich, unter anderem für:<br />
- Streckenplanung und Streckenbau;<br />
- Personal und Bearbeitung der Strecke;<br />
- Sicherstellung des geordneten Ablaufs des Wettkampfs, soweit die<br />
Streckengruppe betroffen ist;<br />
- Präparierung der Strecke, der Aufwärmrunde, der Strafrunde und<br />
der Skiteststrecke;<br />
- Einrichtung von Fernsehzonen an der Strecke entsprechend der<br />
Anordnung des TD;<br />
- Streckenmarkierung, -kennzeichnung;<br />
- Einzäunung benutzter und Absperrung nicht benutzter Streckenteile;<br />
- Streckenkontrolle (der Wettkämpfer);<br />
- Vorläufer;<br />
- Medizinische Hilfe und Rettung auf der Strecke;<br />
- Sicherstellung der Einhaltung aller <strong>IBU</strong> Regeln und Aufzeichnung<br />
aller Regelverstöße;<br />
- Sicherheit auf der Strecke.<br />
AUSGABE 2002 20/10<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
3.3.1 Streckenchef<br />
Der Streckenchef ist dem Wettkampfleiter unterstellt und ist für die<br />
Leitung des Wettkampfes auf der Strecke außerhalb des Start/Zielbereiches<br />
und des Schießstandes verantwortlich. Er leitet und überwacht<br />
das Streckenpersonal.<br />
3.3.2 Chef der Kontrollposten<br />
Der Chef der Kontrollposten ist dem Streckenchef unterstellt, leitet<br />
und überwacht die Arbeiten der Kontrollposten. Er legt in Absprache<br />
mit dem Streckenchef die Kontrollpunkte auf den Streckenabschnitten<br />
fest. Er koordiniert das Einsammeln der Kontrollberichte und stellt<br />
sicher, dass die Informationen bezüglich der Streckenkontrolle und<br />
die Aufzeichnungen der Kontrollposten der Wettkampfjury zur Verfügung<br />
stehen, sobald der letzte Wettkämpfer <strong>im</strong> Ziel ist.<br />
3.3.3 Kontrollposten<br />
Die Kontrollposten sind dem Chef der Kontrollposten unterstellt. Sie<br />
notieren die Startnummern der den Kontrollpunkt passierenden Wettkämpfer.<br />
Sie kontrollieren, dass alle Wettkämpfer und Mannschaftsmitglieder<br />
auf der Strecke alle Regeln einhalten. Bei einem Unfall leisten<br />
sie Erste Hilfe und informieren unverzüglich den Streckenchef.<br />
3.3.4 Chef der Streckenpräparierung<br />
Der Chef der Streckenpräparierung ist dem Streckenchef unterstellt<br />
und leitet und überwacht die Arbeit der Personen, die die Strecke<br />
präparieren beziehungsweise die Pistengeräte fahren. Er ist dafür verantwortlich,<br />
dass die Strecke gemäß den Regeln präpariert wird. Er<br />
ordnet an, wo die Markierungen und Beschilderungen sowie die Zäune<br />
und Absperrungen, soweit notwendig, auf der Strecke angebracht<br />
werden sollen. Während des Wettkampfes überwacht er den Zustand<br />
der Spuren und ordnet bei Bedarf - ohne den Wettkampf zu stören -<br />
Ausbesserungsarbeiten an, etwa, wenn die Erde an manchen Stellen<br />
hervorkommt.<br />
3.3.5 Streckenpräparierung - Personal und Pistenraupenfahrer<br />
Die mit der Streckenpräparierung beauftragten Personen sind dem<br />
Chef der Streckenpräparierung unterstellt und haben seinen Anordnungen<br />
bezüglich Präparierung und Instandhaltung der Strecke zu<br />
folgen.<br />
20/11 AUSGABE 2002
3.3.6 Chef der Vorläufer<br />
Der Chef der Vorläufer ist dem Streckenchef unterstellt und leitet die<br />
Arbeit der Vorläufer. Vor dem Wettkampf läuft er den Kurs mit seiner<br />
Gruppe ab und stellt sicher, dass die Präparierung und Markierung<br />
der Strecke gemäß den Regeln durchgeführt wurde. Wenn Fehler<br />
gefunden werden, korrigiert er diese zusammen mit seiner Gruppe<br />
und kontaktiert den Streckenchef, falls zusätzliche Hilfe vonnöten ist.<br />
Wenn mehr als eine Strecke in Verwendung ist, kann er seine Vorläufer<br />
aufteilen, so dass alle Strecken zugleich abgelaufen werden. In<br />
jedem Fall muss er sicherstellen, dass die Vorläufer 15 Minuten vor<br />
dem ersten Start wieder in den Stadionbereich zurückgekehrt sind.<br />
3.3.7 Vorläufer<br />
Die Vorläufer sind dem Chef der Vorläufer unterstellt und verrichten<br />
ihre Aufgaben nach seinen Anweisungen. Es werden normalerweise<br />
10 Vorläufer eingesetzt.<br />
3.3.8 Medizinischer Beauftragter für die Strecke<br />
Der Medizinische Beauftragte für die Strecke ist dem Streckenchef<br />
während der Erfüllung seiner Pflichten unterstellt; allerdings ist es der<br />
Amtsarzt, der das medizinische Personal normalerweise für die<br />
Streckengruppe zuteilt. Der Medizinische Beauftragte für die Strecke<br />
leitet und überwacht die Arbeit des medizinischen Personals, das ihm<br />
zu diesem Zweck zugeteilt wurde. Seine Hauptaufgaben sind die<br />
Auswahl von Standorten für die medizinischen Posten auf der<br />
Strecke sowie die Empfehlung dieser Standorte an den Streckenchef,<br />
ferner die Auswahl von Evakuierungsrouten von der Strecke und die<br />
Spezifizierung der medizinischen Schritte, die in einer Notfallsituation<br />
durchzuführen sind, wobei alle möglichen Notfallsituationen auf der<br />
Strecke in Betracht zu ziehen sind. Während seiner ganzen Arbeit<br />
hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Ablauf des Wettkampfs nicht<br />
beeinträchtigt wird.<br />
3.3.9 Medizinisches Personal auf der Strecke<br />
Das Medizinische Personal auf der Strecke ist dem Medizinischen<br />
Beauftragten für die Strecke unterstellt und führt seine Anweisungen<br />
aus.<br />
3.4 Schießstandgruppe<br />
Leitung: Schießstandchef<br />
Es ist für alle Belange auf dem Schießstand zuständig, eingeschlossen:<br />
AUSGABE 2002 20/12<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
- Planung und Bau;<br />
- Ausstattung mit Personal und Leitung des Schießstandes, Strafrunde<br />
und Scheibengraben (wenn in Verwendung);<br />
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wettkampfs,<br />
soweit der Schießstand betroffen ist;<br />
- Schießstandpräparierung;<br />
- Scheiben: Streichen, Ausrichten, Funktionstüchtigkeit;<br />
- Schießplatzmarkierung, -nummerierung, -beschilderung;<br />
- Gewehrreparatur (nur in Notfällen), Austausch von Gewehren,<br />
Ersetzen von verlorener/defekter Munition;<br />
- Kontrolle und Überwachung der Wettkämpfer auf dem Schießstand<br />
und der Strafrunde;<br />
- Zählung und Aufzeichnung der Schießresultate;<br />
- Aufzeichnung der Strafrunden;<br />
- Leitung des Anschießen und des Trainings auf dem Schießstand,<br />
notwendige Papierscheibenwechsel;<br />
- Einsatz der Videokameras am Schießstand;<br />
- Sicherstellung, dass alle <strong>IBU</strong> Regeln eingehalten werden, und Aufzeichnung<br />
aller Regelverstöße;<br />
- Sicherheit auf dem Schießstand.<br />
3.4.1 Schießstandchef<br />
Der Chef des Schießstands ist dem Wettkampfleiter unterstellt und ist<br />
verantwortlich für den Schießstand, die Strafrunde und den Scheibengraben<br />
(wenn in Verwendung). Er leitet die Arbeit der Schießstandfunktionäre,<br />
der unabhängigen Resultataufnahmeteams, des Personals<br />
auf der Strafrunde und der Beschäftigten <strong>im</strong> Scheibengraben bei<br />
der Erfüllung der Aufgaben des Schießstandes. Er muss ständig<br />
Sicherheit als oberstes Gebot walten lassen.<br />
ANMERKUNG: Bei kleineren Veranstaltungen können die Aufgaben<br />
des Schießleiters vom Chef des Schießstands übernommen werden;<br />
in einem solchen Fall ist es nicht notwendig, einen Schießleiter zu<br />
ernennen.<br />
3.4.2 Schießleiter<br />
Der Schießleiter ist dem Chef des Schießstands unterstellt und ist verantwortlich<br />
für den Schießstand. Er leitet die Arbeit aller am Schießstand<br />
beschäftigten Personen; ist ein Scheibengraben in Verwendung,<br />
so ist er für die Koordination mit dem dort Verantwortlichen zuständig.<br />
Seine Hauptaufgaben sind sicherzustellen, dass der Schießstand<br />
20/13 AUSGABE 2002
gemäß den Regeln vorbereitet ist und dass alle Aktivitäten dort<br />
gemäß den Regeln ablaufen. In erster Linie hat er aber dafür Sorge<br />
zu tragen, dass alle Personen vor einem Schießunfall sicher sind.<br />
3.4.3 Sektorenchefs<br />
Die Sektorenchefs sind dem Schießleiter unterstellt und sind für die<br />
ihnen zugewiesenen Abschnitte des Schießstandes verantwortlich.<br />
Normalerweise gibt es vier Aufsichtspersonen, wobei jeder für sechs<br />
bis acht Scheiben verantwortlich ist, je nach der Gesamtanzahl der<br />
Scheiben. Sie haben für ihre Sektoren die gleiche überwachende<br />
Funktion wie der Schießleiter für den ganzen Schießstand. Außerdem<br />
sind sie dafür verantwortlich, dass einem in ihrem Sektor befindlichen<br />
Wettkämpfer bei Bedarf ein Reservegewehr oder Reservemunition<br />
zur Verfügung gestellt werden. Sie halten auch jeden Zwischenfall,<br />
bei dem möglicherweise eine Entscheidung der Wettkampfjury<br />
vonnöten ist, schriftlich fest sowie die Zeit, zu der er sich ereignet<br />
hat.<br />
3.4.4 Schießstandfunktionäre<br />
Die Funktionäre am Schießstand sind ihrem Sektorenchef am Schießstand<br />
unterstellt und halten die Nummer der Schießbahn, die Startnummer,<br />
die Zahl der abgefeuerten Schüsse und die Zahl der Fehlschüsse<br />
jedes Wettkämpfers schriftlich fest, der die Schießbahn<br />
benützt, für die die jeweilige Person gerade verantwortlich ist. Je<br />
nach Komiteebest<strong>im</strong>mungen kann es auch möglich sein, dass es jede<br />
Schusswertung von dem zuständigen Chef ihres Sektors oder einem<br />
anderen Verantwortlichen verifizieren lassen muss. Außerdem müssen<br />
die Schießstandfunktionäre aufpassen, dass es zu keinen Sicherheits-<br />
oder Regelverstößen kommt oder dass keine anderen Fehler<br />
begangen werden, wie z.B., dass ein Wettkämpfer be<strong>im</strong> Staffelwettkampf<br />
auf die falsche Schießbahn läuft; sollte doch etwas derartiges<br />
passieren, so haben die Funktionäre den Fehler oder Verstoß zu stoppen<br />
und aufzuzeichnen. Üblicherweise gibt es einen Verantwortlichen<br />
pro Schießbahn.<br />
3.4.5 Unabhängige Resultataufnahmeteams<br />
Resultataufnahmeteams sind dann notwendig, wenn die be<strong>im</strong> Wettkampf<br />
gültigen Best<strong>im</strong>mungen und verwendeten Scheibensysteme<br />
nicht für drei unabhängige Beobachtungen jedes Schusses ausgerichtet<br />
sind. Sie bestehen aus zwei Funktionären pro Team, wobei jedes<br />
Team für sechs bis acht Scheiben, je nach der Gesamtzahl der Scheiben,<br />
AUSGABE 2002 20/14<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
verantwortlich ist. Sie sind dem Chef des Schießstandes oder dem<br />
Schießleiter unterstellt und halten die Nummer der Schießbahn, die<br />
Startnummer, die Zahl der abgefeuerten Schüsse und die Zahl und<br />
Folge der Fehlschüsse jedes Wettkämpfers schriftlich fest, der eine der<br />
Scheiben benützt, für die das Team verantwortlich ist.<br />
3.4.6 Waffenmeister<br />
Wenn ein Waffenmeister bei einem Wettkampf eingesetzt wird, ist er<br />
dem Chef des Schießstands unterstellt. Wenn es der Wettkämpfer<br />
verlangt, hat er das Gewehr am Schießstand sofort wieder funktionstüchtig<br />
zu machen. Außerdem muss er jederzeit für Notreparaturen<br />
bei der Startausrüstungskontrolle zur Verfügung stehen können. Um<br />
seine Aufgabe effizient erfüllen zu können, muss der Waffenmeister<br />
mit allen Biathlongewehren gut vertraut sein. Das Organisationskomitee<br />
ist jedoch nicht verpflichtet, die Position eines Waffenmeisters einzurichten.<br />
3.4.7 Strafrundenaufseher<br />
Der Strafrundenaufseher ist dem Chef des Schießstands unterstellt<br />
und leitet die Arbeit der Strafrundenschreiber. Er muss sicherstellen,<br />
dass die Strafrundenschreiber bei ihren Aufzeichnungen der Zahl der<br />
von den Wettkämpfern gelaufenen Strafrunden unabhängig voneinander<br />
aufzeichnen. In regelmäßigen Abständen während des Wettkampfs<br />
muss er die Aufzeichnungen der Strafrundenschreiber kontrollieren,<br />
zusammenfassen, eventuelle Unst<strong>im</strong>migkeiten lösen und die<br />
Aufzeichnungen an die Zeitnehmungsgruppe weiterleiten. Außerdem<br />
muss er die Durchschnittszeit für eine Strafrunde berechnen, indem<br />
er die Zeiten von mindestens fünf verschiedenen Wettkämpfern aufzeichnet<br />
und deren Durchschnitt berechnet. Diese Durchschnittszeit<br />
benötigt die Wettkampfjury für einen eventuellen Zeitausgleich, falls<br />
nämlich ein Wettkämpfer aufgrund eines Fehlers bei den Scheiben<br />
oder eines Fehlers des Ausrichters zu viele Strafrunden läuft.<br />
3.4.8 Strafrundenschreiber<br />
Die Strafrundenschreiber sind dem Strafrundenaufseher unterstellt.<br />
Sie zeichnen unabhängig voneinander die Startnummern aller Wettkämpfer<br />
auf, jedes mal wenn diese an ihren Positionen auf der<br />
Strafrunde vorbeikommen. Es müssen mindestens drei Strafrundenschreiber<br />
vorhanden sein, empfohlen werden jedoch drei Teams zu je<br />
zwei Personen - eine Person ruft die Startnummer auf, die andere<br />
schreibt sie auf. Die Strafrundenschreiber oder Schreiberteams müssen<br />
in Abständen um die Strafrunde herum verteilt sein.<br />
20/15 AUSGABE 2002
3.5 Zeitnahmegruppe<br />
Leitung: Chef Zeitnahme<br />
Es ist verantwortlich für alle Belange der Zeitmessung, der Resultataufzeichnung<br />
des Wettkampfes und der Kontrolle der Wettkämpfer<br />
<strong>im</strong> Start/Zielbereich einschließlich:<br />
- Ausstattung mit Personal und Leitung aller Zeitnehmerfunktionen <strong>im</strong><br />
Start/Zielbereich;<br />
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wettkampfablaufs, soweit die<br />
Zeitnahmegruppe betroffen ist;<br />
- Elektronische Zeitmessung;<br />
- Handzeitmessung;<br />
- Zusammenstellung von Aufzeichnungen anderer Gruppen;<br />
- Erstellung von Zwischenergebnissen und Vorläufigen Ergebnissen;<br />
- Kontrolle und Überwachung von Start- und Zielbereich;<br />
- Kontrolle und Überwachung der Start- und Zielausrüstungskontrollpunkte<br />
einschließlich der Sicherheit;<br />
- Kontrolle und Überwachung der Staffelwechselzone;<br />
- Einsatz der Zielfotokamera und der Videokamera <strong>im</strong> Ziel;<br />
- Sicherstellung, dass alle <strong>IBU</strong> Regeln zur Anwendung gelangen und<br />
Aufzeichnung der Regelverstöße;<br />
- Aufzeichnung der Übermittlung der Resultate an den Stadionsprecher<br />
sowie dem Verantwortlichen der Anzeigetafel;<br />
- Unterstützung des Wettkampfbüros bei den Mannschaftsführersitzungen<br />
und den Verlosungen.<br />
3.5.1 Chef Zeitnahme<br />
Der Chef Zeitnahme ist dem Wettkampfleiter unterstellt und leitet die<br />
Arbeiten des Personals der Zeitnahmegruppe. Er überwacht die Tätigkeiten<br />
der Chefs für Elektronische Zeitmessung, Handzeitmessung,<br />
Ergebnisse und Start/Ziel.<br />
3.5.2 Chef Elektronische Zeitmessung<br />
Der Chef Elektronische Zeitmessung ist dem Chef Zeitnahme unterstellt<br />
und gibt jenen Personen Anweisungen, die für die Start-, Zwischen-,<br />
Zieleinlaufs- und Gesamtzeiten verantwortlich sind bzw. diese<br />
aufzeichnen, sowie jenen Personen, die die Rangliste erstellen.<br />
Außerdem hat er sicherzustellen, dass die Schießresultate jedes einzelnen<br />
Wettkämpfers gewertet und in die Vorläufige Ergebnisse eingetragen<br />
werden. Wenn die Strafrunde benützt wurde, so muss er<br />
sicherstellen, dass ein Vergleich mit den Ergebnissen am Schießstand<br />
AUSGABE 2002 20/16<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
angestellt wird, um zu überprüfen, ob der Wettkämpfer die korrekte<br />
Zahl an Strafrunden für seine Fehlschüsse gelaufen ist. Auf Anweisung<br />
der Wettkampfjury ordnet er gegebenenfalls Zeitzuschläge zu<br />
den Ergebnissen an. Am Ende des Wettkampfs gibt er die Wettkampfdaten<br />
an den Chef Ergebnisse weiter, damit dieser die vorläufige<br />
Ergebnisliste erstellen kann. Wurde eine Firma für die elektronische<br />
Zeitmessung bei der Veranstaltung unter Vertrag genommen, so hat<br />
er mit dieser zusammenzuarbeiten.<br />
3.5.3 Funktionäre der elektronischen Zeitmessung<br />
Die Funktionäre der elektronischen Zeitmessung sind dem Chef Elektronische<br />
Zeitmessung unterstellt und führen ihre Aufgaben nach dessen<br />
Anweisungen aus. Die Zahl der Funktionäre sowie ihre konkreten<br />
Aufgaben richten sich nach der Art des verwendeten elektronischen<br />
Zeitmessungssystems und der verwendeten Ausrüstung.<br />
3.5.4 Chef Manuelle Zeitmessung<br />
Der Chef Manuelle Zeitmessung ist dem Chef der Zeitnahme unterstellt<br />
und leitet die Arbeit der Funktionäre der manuellen Zeitmessung.<br />
Seine technischen Aufgaben sind dieselben wie die des Chefs Elektronische<br />
Zeitmessung, mit dem einzigen Unterschied, dass er mit Ausrüstung<br />
für manuelle Zeitmessung arbeitet und dass seine Arbeit als<br />
Reserve-System für den Notfall dient. Sein Personal muss aber<br />
während des ganzen Wettkampfes über den Wettkampf auf dem<br />
Laufenden gehalten und über alle aktuellen Daten des Wettkampfes<br />
informiert sein, um bei einem Ausfallen der elektronischen Systeme<br />
oder eines Teils derselben jederzeit die gesamte Zeitnahme übernehmen<br />
zu können. Damit das möglich ist, müssen die Wettkampfdaten<br />
zur gleichen Zeit an die manuelle Zeitmessung weitergegeben werden<br />
wie an die elektronische Zeitmessung.<br />
3.5.5 Funktionäre der manuellen Zeitmessung<br />
Die Funktionäre der manuellen Zeitmessung sind dem Chef Manuelle<br />
Zeitmessung unterstellt und führen ihre Aufgaben nach dessen Anweisungen<br />
aus. Dem Personal wird die Aufgabe übertragen, die Wettkampfzeiten<br />
für jeden Wettkämpfer manuell auszurechnen. Diese<br />
Berechnungen müssen von mindestens zwei Personen durchgeführt<br />
werden, und zwar unabhängig voneinander, und dann miteinander<br />
verglichen werden. Die Anzahl der Funktionäre richtet sich nach der<br />
Art der manuellen Zeitnahmeausrüstung sowie den in Verwendung<br />
befindlichen Kommunikationssystemen und -verfahren.<br />
20/17 AUSGABE 2002
3.5.6 Chef Ergebnisse<br />
Der Chef Ergebnisse ist, wenn es seine Funktion überhaupt gibt, dem<br />
Chef der Zeitnahme unterstellt und leitet die Arbeit der Funktionäre<br />
für die Ergebnisse. Diese Funktion kann aber auch vom Wettkampfbüro<br />
ausgeführt werden. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Rohdaten<br />
der elektronischen Zeitnahme so schnell wie möglich in die<br />
Vorläufigen Ergebnisse einzutragen und sicherzustellen, dass diese<br />
dann schnell vervielfältigt und zunächst an die Wettkampfjury und<br />
dann an die Mannschaften und Medien weitergegeben werden. Bei<br />
vielen elektronischen Systemen können die Vorläufigen Ergebnisse<br />
bereits direkt aus dem Computer für die elektronische Zeitmessung<br />
erstellt werden, so dass die Arbeit der für die Erstellung der Ergebnisse<br />
zuständigen Personen überflüssig wird oder zumindest vermindert<br />
wird. Die Verteilung der Aufgaben zwischen der elektronischen Zeitnahme<br />
und den für die Erstellung der Ergebnisse zuständigen Personen<br />
richtet sich nach den jeweiligen Umständen und den bei der Veranstaltung<br />
vorhandenen Mittel.<br />
3.5.7 Funktionäre für die Ergebnisse<br />
Wenn es Funktionäre für die Ergebnisse gibt, so sind sie dem Chef<br />
Ergebnisse unterstellt und arbeiten auf dessen Anweisungen. Das Personal<br />
besteht <strong>im</strong> allgemeinen aus einer Person, die den Computer<br />
bedient, sowie weiteren für Kopien und Boten.<br />
3.5.8 Chef für den Start- und Zielbereich<br />
Der Chef für den Start- und Zielbereich ist dem Chef der Zeitnahme<br />
unterstellt und leitet die Arbeit der <strong>im</strong> Start- und Zielbereich beschäftigten<br />
Personen. Er hat sicherzustellen, dass alle Starts und Zieleinläufe<br />
gemäß den Regeln ablaufen und dass die Ausrüstung jedes<br />
Wettkämpfers am Start und am Ziel den Regeln gemäß markiert und<br />
überprüft wird. Er ist auch für den Standort der Zielfotokamera und<br />
des Zielvideos verantwortlich. Der Starter und der Zielüberwacher<br />
sind ihm unterstellt. Ebenso haben die Funktionäre der Start- und Zielausrüstungskontrollpunkte<br />
ihm Bericht über notwendige Materialkontrollangelegenheiten<br />
zu erstatten.<br />
Bei Regelverstößen von Wettkämpfern informiert er den Chef der<br />
Zeitnahme.<br />
3.5.9 Starter<br />
Der Starter ist dem Chef für den Start- und Zielbereich unterstellt und<br />
ist verantwortlich für die Kontrolle und Überwachung des Startbe-<br />
AUSGABE 2002 20/18<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
eichs und der Starthelfer. Er gibt Anweisungen, damit der Startbereich<br />
so ausgerichtet wird, dass der Start der Wettkämpfer effizient,<br />
fließend und kontrolliert vonstatten geht, und achtet darauf, dass alle<br />
Wettkämpfer laut Startliste und den Regeln starten. Er hat alle Regelverstöße,<br />
Unst<strong>im</strong>migkeiten und nicht gestarteten Wettkämpfer dem<br />
Chef für den Start- und Zielbereich zu melden. Bei Staffelwettkämpfen<br />
überwacht er die Übergabezone.<br />
3.5.10 Startfunktionäre<br />
Die Startfunktionäre sind dem Starter unterstellt und arbeiten laut<br />
seinen Anweisungen. Normalerweise gibt es vier oder fünf Startfunktionäre.<br />
Ihre Arbeit ist, die Wettkämpfer in der richtigen Reihenfolge<br />
vom Aufwärmbereich zu den Startbahnen zu führen, die letzte Kontrolle<br />
durchzuführen, bevor sie ihre Plätze am Start einnehmen und<br />
die Wettkämpfer bei Fehlstarts zu stoppen. Ist die Staffelwechselzone<br />
in Verwendung, so arbeiten sie dort unter Anweisung des Starters.<br />
3.5.11 Zielüberwacher<br />
Der Zielüberwacher ist dem Chef für den Start- und Zielbereich unterstellt<br />
und überwacht die Arbeit <strong>im</strong> Zielbereich. Er überwacht die<br />
Arbeit des Zieleinlaufschreibers und der Zielfunktionäre. Er hat alle<br />
Regelverstöße dem Chef für den Start- und Zielbereich zu melden.<br />
3.5.12 Zielfunktionäre<br />
Die Zielfunktionäre sind dem Zielüberwacher unterstellt und arbeitet<br />
nach seinen Anweisungen. Zu ihren Hauptaufgaben gehört es, die<br />
Gewehrverschlüsse aus Sicherheitsgründen sofort, wenn die Läufer<br />
<strong>im</strong> Ziel sind, zu öffnen und den Wettkämpfern aus dem Zielbereich<br />
zum Ausrüstungskontrollpunkt be<strong>im</strong> Ziel zu helfen. Außerdem passen<br />
sie darauf auf, dass die Wettkämpfer ihre Gewehre und Skier innerhalb<br />
eines Bereichs von bis zu 10 m hinter der Ziellinie nicht öffentlich<br />
zum Zwecke der Werbung zur Schau stellen. Normalerweise<br />
bestehen die Zielfunktionäre aus 5 oder 6 Personen.<br />
3.5.13 Zieleinlaufkontrolleur<br />
Der Zieleinlaufkontrolleur ist dem Zielüberwacher unterstellt. Er ist<br />
verantwortlich, die Startnummern aller eintreffenden Wettkämpfer in<br />
der Zieleinlaufreihenfolge aufzuzeichnen.<br />
3.5.14 Leiter der Ausrüstungskontrollen bei Start/Ziel<br />
Die zwei Leiter der Ausrüstungskontrolle, einer für die Kontrolle am<br />
Start, der andere für die am Ziel, sind dem Stadionchef unterstellt.<br />
20/19 AUSGABE 2002
Sie überwachen die Arbeit der Ausrüstungskontrolleure für Start und<br />
Ziel und stellen sicher, dass die gesamte Ausrüstung der Wettkämpfer<br />
den Regeln gemäß sowohl am Start als auch am Ziel überprüft, markiert<br />
und die Ergebnisse schriftlich festgehalten werden. Während des<br />
Wettkampfs haben sie alle Regelverstöße dem Chef für den Startund<br />
Zielbereich zu melden und müssen am Start und am Ziel für<br />
höchste Sicherheit, was die Gewehre betrifft, sorgen.<br />
3.5.15 Ausrüstungskontrolleure bei Start/Ziel<br />
Sie sind ihrem Leiter der Ausrüstungskontrolle am Start beziehungsweise<br />
Ziel unterstellt und führen ihre Arbeit laut deren Anweisungen<br />
aus. Ihre Aufgabe ist es, die Ausrüstung und Kleidung jedes Wettkämpfers<br />
am Start und am Ziel den Regeln gemäß zu überprüfen, zu<br />
markieren und die Ergebnisse schriftlich festzuhalten.<br />
3.6 Stadion (Unterstützungs)Gruppe<br />
Leitung: Stadionchef (Unterstützungschef)<br />
Es ist für die gesamte Wettkampfunterstützung, in erster Linie innerhalb<br />
des Stadionbereiches zuständig, einschließlich:<br />
- Stadionplanung und -aufbau;<br />
- Besetzung und Betrieb aller unterstützenden Funktionen;<br />
- Stadionpräparierung;<br />
- Stadionmarkierung und -beschriftung;<br />
- Vorbereitung und Aktualisierung aller Informationstafeln (Temperaturen<br />
usw.);<br />
- Vorbereitung, Instandhaltung und Reinigung der Stadionbauten inbegriffen<br />
Wachshütten und Toiletten;<br />
- Ausrüstungslagerung und -ausgabe des Ausrichters;<br />
- Zutrittskontrolle;<br />
- Verkehrs- und Parkplatzregelung;<br />
- öffentliche Ansagen;<br />
- Bedienung der elektronischen Anzeigetafel;<br />
- Arzt- und Erste Hilfe Dienst <strong>im</strong> Stadionbereich;<br />
- Abtransport der Verunfallten;<br />
- Sicherstellen, dass alle <strong>IBU</strong> Regeln, die den Stadionbereich betreffen,<br />
eingehalten werden.<br />
3.6.1 Stadionchef (Unterstützungschef)<br />
Der Stadionchef ist dem Wettkampfleiter unterstellt und leitet die<br />
Arbeit des Stadiongruppe. Er ist hauptsächlich verantwortlich für Aus-<br />
AUSGABE 2002 20/20<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
üstungskontrolle bei Start/Ziel, Stadionpräparation und Hygiene <strong>im</strong><br />
Stadion, Zutrittskontrolle, Organisationsausrüstung, medizinische<br />
Dienste, Zuschauerinformationen und Anzeigetafel. Häufig arbeitet<br />
sein Personal für andere Abteilungen und erhält es seine Anweisungen<br />
von deren Leiter, so dem Stadionsprecher und dem Betreuer der<br />
Anzeigetafel.<br />
3.6.2 Der Stadionleiter<br />
Der Stadionleiter ist dem Stadionchef unterstellt und leitet die Arbeit<br />
der Stadionarbeiter. Er ist verantwortlich für die Präparierung, Reinhaltung<br />
und Markierung des Stadionbereichs.<br />
3.6.3 Stadionarbeiter<br />
Die Stadionarbeiter sind dem Stadionleiter unterstellt und führen seine<br />
Anweisungen aus, was Markierung, Präparierung und Reinhaltung<br />
des Stadionbereichs betrifft. Auch die Toiletten sind in dieser Regelung<br />
inbegriffen, außer es wurde hierfür eine eigene Firma unter Vertrag<br />
gestellt. Sie haben auch eventuell notwendige Arbeiten in den<br />
Mannschaftswachshütten durchzuführen. Ferner sind die Stadionarbeiter<br />
auch dazu verpflichtet, die Infotafeln auf den neuesten Stand<br />
zu bringen.<br />
3.6.4 Chef der Zutrittskontrolle<br />
Der Chef der Zutrittskontrolle ist dem Stadionchef unterstellt und leitet<br />
die Arbeit der Zugangskontrolleure. Er ist für die Sicherheit, was<br />
den Zugang zu nicht-öffentlichen Bereichen betrifft, zuständig sowie<br />
für Verkehrs- und Parkkontrolle.<br />
3.6.5 Zutrittskontrolleure<br />
Die Zutrittskontrolleure sind dem Chef der Zutrittskontrolle unterstellt<br />
und führen dessen Anweisungen aus, was die Beschränkung des<br />
Zugangs zu den nicht-öffentlichen Bereichen betrifft. Wenn nötig,<br />
kontrollieren sie auch den Verkehr oder die Parkplätze. Bei der Ausführung<br />
ihrer Aufgaben müssen sie die Akkreditierungskarten sorgfältig<br />
überprüfen und müssen über das Akkreditierungssystem genau<br />
Bescheid wissen. Bei ihrem Umgang mit anderen Personen müssen<br />
sie sich vertraulich und streng, aber auch freundlich und höflich zeigen.<br />
3.6.6 Ausrüstungschef<br />
Der Ausrüstungschef ist dem Stadionchef unterstellt und hat die Lagerung,<br />
Verteilung sowie die Buchführung über die Ausrüstung des<br />
Organisationskomitees über. Er überwacht die Arbeit des Lagerpersonals.<br />
20/21 AUSGABE 2002
3.6.7 Lagerpersonal<br />
Das Lagerpersonal ist dem Ausrüstungschef unterstellt und ist unter<br />
seinen Anweisungen verantwortlich für die Lagerung, Ausgabe und<br />
Buchführung der Ausrüstung sowie dafür, schriftlich festzuhalten, was<br />
an Ausrüstung verteilt, beziehungsweise zurückgeliefert, bzw. <strong>im</strong><br />
Bestand gehalten wurde.<br />
3.6.8 Arzt<br />
Der Arzt ist dem Stadionchef unterstellt und überwacht die Arbeit des<br />
medizinischen Personals <strong>im</strong> Wettkampfkomitee. Er ist dafür verantwortlich,<br />
medizinisches Personal bei Bedarf der Streckengruppe und,<br />
soweit vorhanden, medizinisches Personal dem Schießstand zuzuteilen.<br />
Außerdem hat er alle notwendigen medizinischen Informationen<br />
durch den Stadionchef an den Wettkampfleiter weiterzugeben. Er<br />
überwacht die Einrichtung einer medizinischen Station <strong>im</strong> Stadionbereich<br />
und stellt sicher, dass sie, wenn notwendig, besetzt ist.<br />
Während der Wettkämpfe hat er sich in der Nähe des Zielbereichs<br />
aufzuhalten. Zusätzlich zu seinen normalen Pflichten kann ihm aufgetragen<br />
werden, bei Antidopingkontrollverfahren mitzuhelfen, und<br />
es können ihm auch andere notwendige medizinische Aufgaben übertragen<br />
werden.<br />
3.6.9 Medizinisches Personal<br />
Das medizinische Personal ist dem Arzt unterstellt, außer es wurde<br />
einer anderen Gruppe zugeteilt, wie etwa dem medizinischen Personal<br />
der Streckengruppe. Es führt seine medizinischen Aufgaben auf<br />
Anweisung durch.<br />
3.6.10 Stadionsprecher<br />
Der Stadionsprecher ist dem Stadionchef unterstellt und arbeitet normalerweise<br />
mit der Zeitnahmegruppe zusammen. Er ist dafür verantwortlich,<br />
den Zuschauern, Mannschaften und Funktionären per Lautsprecher<br />
eine interessante laufende Berichterstattung und Kommentare<br />
zu liefern. Er muss die Wettkampfdaten, die ihm über den Bildschirm<br />
eines elektronischen Zeitnahmecomputers geliefert werden, verstehen<br />
und fähig sein, schnelle Berechnungen anzustellen, um Vergleiche<br />
zwischen der augenblicklichen Reihung verschiedener Wettkämpfer<br />
anstellen zu können. Außerdem muss er Hintergrundinformationen und<br />
frühere Ergebnisse der Wettkämpfer liefern können. Geeignete Fremdsprachenkenntnisse<br />
sind wünschenswert. Der Stadionsprecher kann<br />
vom Wettkampfleiter oder der Wettkampfjury angehalten werden, den<br />
Mannschaften oder den Zuschauern wichtige Meldungen durchzugeben.<br />
AUSGABE 2002 20/22<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
3.6.11 Betreuer der Anzeigetafel<br />
Der Betreuer der Anzeigetafel ist dem Stadionchef unterstellt, er<br />
kann aber auch der Zeitnahmegruppe angehören. Er bedient die elektronische<br />
Anzeigetafel, auf der die laufenden Wettkampfdaten wie<br />
etwa die augenblickliche Rangliste, angezeigt werden. Die Information<br />
wird ihm normalerweise durch das elektronische Zeitnahmesystem<br />
zugespielt und kann zeitweise direkt vom System gespeist werden.<br />
Assistenten des Betreuers der Anzeigetafel sollten, soweit erforderlich,<br />
benannt werden.<br />
3.7 Übermittlungspersonen<br />
Die Anzahl und Aufgaben der Übermittlungspersonen wurden be<strong>im</strong><br />
Personal der einzelnen Funktionsgruppen noch nicht behandelt, allerdings<br />
benötigt jede Gruppe einige Übermittlungspersonen. Besonders<br />
wichtig sind die Übermittlungspersonen für die Kommunikationsverbindung<br />
zwischen Schießstand und Zeitnehmung. Da die Aufgabe der<br />
Übermittlungspersonen überall fast gleich ist, unabhängig von dem<br />
Ort, wo sie ihre Aufgabe erfüllen, können sie von vornherein eingehend<br />
ausgebildet werden. In einigen Fällen werden Läufer anstelle<br />
von Funkgeräten oder Telefon verwendet, um Wettkampfdaten weiterzugeben.<br />
Auf jeden Fall muss das Organisationskomitee eine tiefgreifende<br />
Analyse anstellen, um festzustellen, wie viele Übermittlungspersonen<br />
bei der Veranstaltung gebraucht werden, wobei sich<br />
dies von der Art der Veranstaltung, den verwendeten Kommunikationssystemen,<br />
der zur Verfügung stehenden Ausrüstung und der verfügbaren<br />
Personenzahl richtet. Das Kapitel über Kommunikationssysteme<br />
etwas weiter hinten in diesem Leitfaden, bietet zusätzliche Hilfestellung<br />
bei der Entscheidung betreffend die Anforderungen in bezug auf<br />
Übermittlungspersonen.<br />
3.8 Weiteres Personal<br />
Es gibt noch eine Zahl weiterer Funktionen, die ausgeführt werden<br />
müssen, die aber sehr von den lokalen Umständen abhängig sind<br />
und daher nicht ohne weiteres ausdiskutiert werden können; für die<br />
Ausführung dieser Funktionen ist aber zusätzliches Personal möglicherweise<br />
erforderlich. In manchen Fällen, wie z.B. bei den Olympischen<br />
Winterspielen, können einige der Funktionen - wie etwa die<br />
Zugangskontrolle - vom gesamten Organisationskomitee durchgeführt<br />
werden, so dass sich die Zahl des vom Biathlon-Wettkampfkomitee<br />
benötigten Personals reduziert.<br />
20/23 AUSGABE 2002
4. ÜBERMITTLUNGSSYSTEME UND IHRE ANWENDUNGEN<br />
4.1 Allgemeines<br />
Bei den Olympischen Winterspielen, Weltmeisterschaften, Jugend-,<br />
Juniorenweltmeisterschaften, Weltcups und Kontinentalmeisterschaften<br />
müssen die Ausrichter ein gut funktionierendes, leistungsfähiges<br />
Übermittlungssystem aufbauen, das in erster Linie auf Funkgeräten<br />
basiert. Das System wird für die Kontrolle des Ablaufs der Veranstaltung<br />
und die schnelle Weitergabe von Informationen, inklusive einzelner<br />
Elemente der Ergebnisse, verwendet. Bei anderen Veranstaltungen<br />
wird empfohlen, dieselben Richtlinien so weit wie nur möglich<br />
zur Anwendung zu bringen.<br />
4.1.1 Übermittlungsarten und Verwendungszwecke<br />
Die am häufigsten verwendeten Kommunikationsformen bei Veranstaltungen<br />
sind Funkgeräte, lokal eingerichtete Telefonsysteme und<br />
Läufer. Welche davon in welchem Ausmaß verwendet werden, hängt<br />
von den lokalen Umständen und den dem Ausrichter zur Verfügung<br />
stehenden Ressourcen ab. Prinzipiell sollten Kontroll- und Informationsfunktionen<br />
über Funkgerät weitergegeben werden und Informationen,<br />
die Ergebnisse betreffen (wie z.B. Schießergebnisse) über Telefon<br />
oder Läufern mit schriftlichen Informationen. Die Zusammenfassung<br />
der Streckenkontrollinformationen von den Streckenkontrollpunkten<br />
wird normalerweise nur über Funkgeräte weitergegeben, außer die<br />
Kontrollpunkte haben Telefone.<br />
4.2 Übermittlungssysteme<br />
4.2.1 Funknetze, Kontrolle, Rufsignale<br />
Bei mindestens jeder Veranstaltung muss es mindestens ein Funknetz<br />
geben, über das der Wettkampfleiter und Personen mit anderen<br />
Schlüsselfunktionen laufende Informationen erhalten und den Ablauf<br />
der verschiedenen Aktivitäten kontrollieren können. Für größere Veranstaltungen<br />
kann es zwei bis sechs verschiedene Funknetze geben;<br />
die genaue Anzahl hängt von der Größe und Ausrichtung des Stadions<br />
und der Größe des lokalen Telefonsystems ab.<br />
Sollte mehr als ein Funknetz in Verwendung sein, so wird die Verwendung<br />
von Funkgeräten mit nur einem Kanal eindringlich empfohlen.<br />
Jeder, der auf zwei Netzen einen Empfang benötigt, sollte zwei<br />
Funkgeräte mit sich führen. Es gibt viele kritische Situationen, die<br />
eine sofortige Antwort erfordern, und in einer dringenden Situation<br />
AUSGABE 2002 20/24<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
kann es unter Umständen sehr schwierig sein, die <strong>im</strong> jeweiligen Fall<br />
notwendige Schlüsselperson zu erreichen, wenn diese das Funkgerät<br />
auf einen anderen Kanal eingestellt hat.<br />
Die Netzkontrolle kann von dem Netzteilnehmer mit der höchsten<br />
Priorität durchgeführt werden; falls es einen Kommandoraum gibt, so<br />
kann auch dieser die Kontrolle über alle Netze übernehmen. Die Kontrollfunktion<br />
betrifft die ordnungsgemäße Verwendung der Funkgeräte,<br />
die Öffnungs- und Schließungsverfahren des Funknetzes und die<br />
Verwendung des Funknetzes als Relais, wenn eine Kommunikation<br />
schwierig ist.<br />
Nachstehend einige Beispiele von typischen Funkkreisen und ihrer<br />
Nutzer einschließlich der vorgeschlagenen Rufzeichen, mit deren Hilfe<br />
zu den jeweiligen Personen über Funk Verbindung aufgenommen<br />
werden kann:<br />
Kommandonetz<br />
Wettkampfleiter CHEF<br />
Wettkampfsekretär BÜRO<br />
Streckenchef STRECKE<br />
Schießstandchef SCHIESSSTAND<br />
Chef Zeitmessung ZEITMESSUNG<br />
Stadionchef STADION<br />
Stadionsprecher STADIONSPRECHER oder SPRECHER<br />
Arzt ARZT oder DOKTOR<br />
<strong>IBU</strong> Sportdirektor SPORT<br />
Medizinischer Delegierter DOPING<br />
TD (falls erforderlich) TD<br />
Weitere Netzteilnehmer können bei Bedarf einbezogen werden, wie<br />
z.B. Vorsitzender, Amt usw.<br />
Streckennetz<br />
Streckenchef CHEF<br />
Chef Kontrollposten PRÜFER (nicht KONTROLLE – könnte mit<br />
der Kontrollstation verwechselt werden)<br />
Chef Instandhaltung BAUTEN<br />
Kontrollpunkt 1 POSTEN 1<br />
Kontrollpunkt 2 POSTEN 2<br />
Kontrollpunkt 3 POSTEN 3<br />
Medizinischer Beauftragter MEDIC<br />
Chef Vorläufer RENNER<br />
20/25 AUSGABE 2002
Schießstandnetz<br />
Schießstandchef CHEF<br />
Schießleiter STAND<br />
Chef liegend LIEGEND<br />
Chef stehend STEHEND<br />
Chef Strafrunde STRAFRUNDE<br />
Werden die Schießresultate mit Funk übermittelt, muss die Zeitmessung<br />
in das Schießstandnetz miteinbezogen werden.<br />
Wettkampfjurynetz<br />
TD TD<br />
<strong>IBU</strong> Sportdirektor SPORT<br />
Wettkampfleiter CHEF<br />
Mannschaftsführer VORNAME oder NAME<br />
Mannschaftsführer VORNAME oder NAME<br />
Mannschaftsführer VORNAME oder NAME<br />
Die <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter können ebenfalls ins Wettkampfjurynetz<br />
eingebaut werden, soweit dieses es zulässt.<br />
IKR Strecke STRECKE<br />
IKR Schießstand SCHIESSSTAND<br />
IKR Start/Ziel START<br />
IKR Material MATERIAL<br />
Es wird angemerkt, dass das Vorstehende nur ein Beispiel ist, wie<br />
Funksysteme genutzt werden können, und dass es dem Ausrichter<br />
überlassen bleibt, wie er dies den Umständen entsprechend unter<br />
Einsatz seiner Mittel und unter Beachtung der örtlichen Gepflogenheiten<br />
durchführt. Wichtig ist, dass der aufgebaute Funkkreis funktionsfähig<br />
ist und effizient genutzt werden kann und vom Technischen<br />
Delegierten genehmigt wird.<br />
4.3 Allgemeine Funk- und Telefonanwendungsgrundsätze<br />
und -verfahren<br />
Die folgenden Verfahren gelten grundsätzlich und werden sowohl bei<br />
der Funk- wie bei der Telefonübermittlung angewendet:<br />
a) Wenn Sie ein Telefon oder Funkgerät für ein bereits bestehendes<br />
Netz einer Veranstaltung annehmen, verpflichten Sie sich damit,<br />
alle Nachrichten abzuhören, während das Netz in Betrieb ist. Tun<br />
Sie das nicht, so verpassen Sie möglicherweise eine wichtige Meldung,<br />
was sich sehr negativ auf die Veranstaltung auswirken könnte;<br />
AUSGABE 2002 20/26<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
) Die Nachrichten müssen kurz, präzise und deutlich sein;<br />
c) Überlegen Sie zuerst, was Sie sagen wollen, bevor Sie die Nachricht<br />
durchgeben;<br />
d) Fluchen verboten;<br />
e) Werden mehrstellige Zahlen durchgegeben, so sind die einzelnen<br />
Ziffern anzusagen - 17 heißt also beispielsweise nicht "siebzehn”,<br />
sondern "eins sieben” und 2043 wird als "zwei null vier drei”<br />
durchgegeben, um Verwechslungen mit ähnlich klingenden Zahlen<br />
zu vermeiden;<br />
f) Alle Informationen, die Resultate betreffen, müssen vom Empfänger<br />
wiederholt werden, und der Sender muss diese Wiederholung<br />
überprüfen und eventuelle Fehler korrigieren;<br />
g) Denken Sie daran, dass jeder Ihre Funkdurchsage abhören kann -<br />
die Medien tun das auch bei größeren Veranstaltungen - und seien<br />
Sie vorsichtig mit dem, was Sie sagen. Selbst Ihre Telefongespräche<br />
können überwacht werden.<br />
4.4 Funksprechverfahren<br />
Damit die Funkübermittlung so leistungsfähig wie möglich wird, werden<br />
folgende Funksprechregeln empfohlen:<br />
a) Bei einer Funkübermittlung drücken Sie die Sprechtaste schon<br />
eine Sekunde, bevor Sie zu sprechen beginnen, so dass der<br />
Beginn Ihrer Mitteilung nicht abgeschnitten wird;<br />
b) Bei einer Verbindungsaufnahme mit einer anderen Station <strong>im</strong><br />
eigenen Funknetz: Rufen Sie die Station auf und geben Sie sich<br />
zu erkennen "CHEF, HIER IST POSTEN 4, ANTWORTEN”;<br />
c) Bei gestaffelten Übermittlungen während desselben Gespräches<br />
geben Sie sich nur zu erkennen und senden die Meldung:<br />
"POSTEN 4, DER LETZTE WETTKÄMPFER HAT DEN KONTROLLPO-<br />
STEN 4 PASSIERT, ANTWORTEN”;<br />
d) Verwenden Sie "ANTWORTEN”, wenn Sie das Gespräch fortsetzen<br />
wollen und Sie der aufgerufenen Station die Gelegenheit zum<br />
Sprechen geben. Dies zeigt den anderen Stationen, dass die Übermittlung<br />
noch nicht beendet ist;<br />
e) Verwenden Sie "ENDE”, wenn die Übermittlung beendet ist. Dies<br />
zeigt den anderen Stationen, dass Sie die Übermittlung beendet<br />
haben und das Netz für die anderen Stationen frei ist.<br />
4.5 Wichtige Meldungen<br />
Während eines Wettkampfes gibt es mehrere wichtige Mitteilungen<br />
20/27 AUSGABE 2002
zu machen, insbesondere sollte dies auf dem Führungsnetz geschehen,<br />
so dass die Schlüsselpersonen wissen, wie es um den Wettkampf<br />
steht:<br />
a) Die Wettkampfanlage ist bereit für den Wettkampf;<br />
b) Die Ausrüstungskontrolle ist offen/geschlossen;<br />
c) Das Anschießen beginnt/ist beendet;<br />
d) Erster/letzter Start;<br />
e) Erster/letzter Wettkämpfer auf dem Schießstand;<br />
f) Der letzte Wettkämpfer hat den Kontrollposten passiert;<br />
g) Erster/letzter Zieleinlauf;<br />
h) Erster/letzter Wechsel <strong>im</strong> Staffelwettkampf;<br />
i) Vorläufige Ergebnisse sind angeschlagen;<br />
j) Andere außergewöhnliche oder wichtige Vorkommnisse.<br />
Unmittelbar nach dem letzten Zieleinlauf oder davor, sofern möglich,<br />
müssen die folgenden Meldungen an den Wettkampfleiter gemacht<br />
werden, damit er den TD und die Wettkampfjury informieren kann:<br />
Es sollte sich hier um Abschlussmeldungen handeln. Probleme, die<br />
während des Wettkampfes auftreten, sollten zu dem Zeitpunkt<br />
gemeldet werden, zu dem sie auftreten:<br />
a) Strecke ist in Ordnung (oder aufgetretene Probleme). Das bedeutet,<br />
dass die Kontrollposten ihre Aufzeichnungen kontrolliert und<br />
abgeschlossen haben;<br />
b) Schießstand ist in Ordnung (oder aufgetretene Probleme). Das<br />
bedeutet, dass die Schießresultate und die Strafrundenprotokolle<br />
miteinander verglichen sind;<br />
c) Ziel ist in Ordnung (oder aufgetretene Probleme). Das bedeutet,<br />
dass es keine Regelverstöße <strong>im</strong> Zielbereich gegeben hat und dass<br />
die Ausrüstungskontrolle abgeschlossen ist.<br />
5. VERANSTALTUNGSZEITPLAN UND -PROGRAMME<br />
Die Veranstaltungsprogramme müssen mit den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln<br />
übereinst<strong>im</strong>men, die Zeitpläne für die Wettkampftage unterstehen<br />
der Entscheidungshoheit der TD und der Wettkampfjurys. Dennoch<br />
werden hier Beispiele von typischen Zeitplänen und Wettkampfprogrammen<br />
gegeben, um den Ausrichtern zu helfen. Die aktuellen Zeitpläne<br />
und Wettkampfprogramme werden von den örtlichen Verhältnissen<br />
und Umständen abhängen.<br />
AUSGABE 2002 20/28<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
5.1 Beispiel eines WC Veranstaltungsprogramms<br />
Dieses Beispiel basiert auf einer WC Veranstaltung mit Einzel-, Sprintund<br />
Staffelwettkämpfen.<br />
Montag Anreisetag der Mannschaften, Akkreditierung<br />
Dienstag Anreisetag der Mannschaften<br />
0900 - 1500 Inoffizielles Training - Männer und Frauen<br />
1900<br />
Mittwoch<br />
Mannschaftsführerinformationstreffen und Wahl der<br />
Jurys, Ausrüstungsvorprüfung (kann auch am Mittwoch<br />
gemacht werden)<br />
0900 - 1200 Offizielles Training - Männer<br />
1200 - 1500 Offizielles Training - Frauen<br />
1600 Mannschaftsführersitzung, Verlosungen Einzelwettkämpfe<br />
1900<br />
Donnerstag<br />
Empfang für Mannschaftsführer und Trainer<br />
0900 Eröffnungsfeier <strong>im</strong> Stadion (kann auch am Mittwochabend<br />
gemacht werden)<br />
1000 20 Km Einzelwettkampf Männer<br />
1300 15 Km Einzelwettkampf Frauen<br />
1900<br />
Freitag<br />
Soziale/kulturelle Abendgestaltung für alle<br />
0900 - 1200 Offizielles Training - Männer<br />
1200 - 1500 Offizielles Training - Frauen<br />
1600<br />
Samstag<br />
Mannschaftsführersitzung, Verlosungen Sprint- und<br />
Staffelwettkämpfe (sofern erforderlich)<br />
1000 10 Km Sprintwettkampf Männer<br />
1300 7.5 Km Sprintwettkampf Frauen<br />
1900<br />
Sonntag<br />
Siegerehrung und Abendunterhaltung<br />
1000 4 x 7.5 Km Staffelwettkampf Männer<br />
1230 Siegerehrung Staffel Männer<br />
1300 4 x 6 Km Staffelwettkampf Frauen<br />
1530 Siegerehrung Staffel Frauen<br />
Abreise der Mannschaften<br />
20/29 AUSGABE 2002
5.2 Beispiel eines Wettkampftages<br />
Diesem Beispiel dient als Grundlage:<br />
WC Einzelwettkampf, 1000 erster Start Männer und 1300 erster<br />
Start Frauen, beide Kategorien mit 100 Wettkämpfern, 30 Sekunden<br />
Startintervall.<br />
0700 Erster Anschlag der Temperaturen <strong>im</strong> Skitestbereich;<br />
Wiederholungen 0800, 0900, 0930, 1000, 1030,<br />
1100, 1200, 1230, 1300, 1330<br />
0800 Wettkampfleitersitzung<br />
0845 Wettkampfjurysitzung, Männer; Beginn der Ausrüstungskontrolle<br />
0900 Beginn Anschießen, Männer<br />
0925 Papierscheibenwechsel<br />
0930 Anschießen, Start Vorläufer (ungefähr)<br />
0950 Ende Anschießen<br />
1000:30 Erster Start, Männer<br />
1035 Ende der Ausrüstungskontrolle (ungefähr)<br />
1050 Letzter Start, erster Zieleinlauf (ungefähr)<br />
1145 Letzter Zieleinlauf (ungefähr), Wettkampfjurysitzung<br />
Männer<br />
1150 Anschlag der Vorläufigen Ergebnisse<br />
1155 Siegervorstellung, Männer, Antidopingkontrolle, Pressekonferenz<br />
1145 Wettkampfjurysitzung, Frauen, Beginn der Ausrüstungskontrolle<br />
1200 Beginn Anschießen, Frauen<br />
1205 Ende der Protestzeit, Männer<br />
1225 Papierscheibenwechsel<br />
1230 Anschießen, Start Vorläufer (ungefähr)<br />
1250 Ende Anschießen<br />
1300:30 Erster Start, Frauen<br />
1335 Ende der Ausrüstungskontrolle (ungefähr)<br />
1350 Letzter Start, erster Zieleinlauf (ungefähr), Wettkampfjurysitzung,<br />
Frauen<br />
1440 Letzter Zieleinlauf (ungefähr)<br />
1445 Anschlag der Vorläufigen Ergebnisse<br />
1450 Siegervorstellung, Frauen, Antidopingkontrolle, Pressekonferenz<br />
1500 Ende der Protestzeit Frauen, Auswertungssitzung TD,<br />
IKR, Wettkampfleiter<br />
AUSGABE 2002 20/30<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
5.3 Beispiel eines offiziellen Trainingstages<br />
In diesem Beispiel geht der offizielle WC Trainingstag den Einzelwettkämpfen<br />
voraus. Die Startzeiten lauten: 1000 für Männer und 1300<br />
für Frauen. Die Wettkampfanlage muss so vorbereitet sein wie für<br />
die Wettkämpfe. Einige organisatorische Sitzungen und weitere Vorbereitungen<br />
werden während des offiziellen Trainingstags durchgeführt.<br />
Weil sie je nach Umständen wechseln können, werden sie in<br />
diesem Beispiel nicht erwähnt.<br />
0900 Öffnen des Schießstandes für Männer, Schießbahnen<br />
zugewiesen, nur Papierscheiben<br />
Strecke für Männer geöffnet, Präparation und Markierung<br />
wie für den Wettkampf<br />
0925 Schießstand geschlossen, Papierscheibenwechsel<br />
0930 Schießstand wieder geöffnet, Metall- und Papierscheiben,<br />
freie Wahl der Schießbahnen<br />
1150 Schießstand geschlossen, Papierscheibenvorbereitung für<br />
die Frauen<br />
1200 Strecke für die Männer geschlossen<br />
Strecke wird für die Frauen umgestellt und ummarkiert<br />
Strecke für die Frauen geöffnet<br />
Schießstand für Frauen geöffnet, Schießbahnen zugewiesen,<br />
nur Papierscheiben<br />
1225 Schießstand geschlossen, Papierscheibenwechsel<br />
1230 Schießstand wieder geöffnet, Metall- und Papierscheiben,<br />
freie Wahl der Schießbahnen<br />
1500 Schießstand und Strecke geschlossen, Ende des Trainingstages,<br />
Auswertungssitzung TD, IKR, Wettkampfleiter.<br />
5.4 Einzelheiten des Gesellschafts- und Kulturprogramms<br />
Die meisten Einzelheiten hinsichtlich des Programms einer Veranstaltung<br />
sind in den Wettkampfregeln festgelegt. Gesellschaftliche und<br />
kulturelle Programmpunkte ermöglichen es den Teilnehmern einer<br />
Veranstaltung jedoch, sich zu entspannen, vergnügliche Stunden zu<br />
verleben und andere Teilnehmer der Veranstaltung sowie Angehörige<br />
des Organisationskomitees außerhalb der eigentlichen Wettkampfveranstaltung<br />
zu treffen und kennen zu lernen. Die Ausrichter können<br />
hierbei ihrem Vorstellungsvermögen freien Lauf lassen und spezielle<br />
kulturelle Aspekte ihrer Gemeinde, ihrer Region oder ihres Volkes vorstellen.<br />
Die Durchführung von gesellschaftlichen und kulturellen Ver-<br />
20/31 AUSGABE 2002
5.5<br />
anstaltungen bleibt dem Ausrichter freigestellt, jedoch sollten folgende<br />
Punkte Beachtung finden:<br />
a) Es sollte mindestens eine Veranstaltung vorgesehen werden, an<br />
der alle teilnehmenden Athleten, Mannschaftsbetreuer, Vertreter<br />
des Organisationskomitees und Vertreter der <strong>IBU</strong> teilnehmen;<br />
b) Wenn eine Mahlzeit angeboten wird, sollte diese nahrhaft und<br />
gesund sein und den besonderen Ernährungsansprüchen von Elitesportlern<br />
Rechnung tragen;<br />
c) Alle Teiles des Programms einer gesellschaftlichen und kulturellen<br />
Veranstaltung müssen so gestaltet sein, dass der internationale<br />
Charakter der Gesamtveranstaltung gewahrt ist und dass weder<br />
die Würde noch Gefühle von Teilnehmern verletzt werden;<br />
d) Wenn ein Ehrentisch vorgesehen ist, sollte dort Platz für folgende<br />
Personen vorgesehen werden: wichtige Vertreter der <strong>IBU</strong> (siehe<br />
<strong>IBU</strong> Protokollregeln), Vorsitzender des Organisationskomitees,<br />
Wettkampfleiter, nationale und örtliche Würdenträger sowie<br />
jeweils ein männlicher und weiblicher Vertreter der Athleten. Wenn<br />
noch Platz vorhanden ist, können wichtige Sponsoren und zusätzlich<br />
noch weitere höhere Angehörige des Organisationskomitees<br />
sowie regionale und örtliche Würdenträger vorgesehen werden;<br />
e) Wird bei einer derartigen Veranstaltung Alkohol angeboten, sind<br />
die örtlichen Gesetze und Altersbest<strong>im</strong>mungen bezüglich des<br />
Genusses von Alkohol zu berücksichtigen.<br />
Veranstaltungen müssen zu so einer angemessenen Zeit enden, dass<br />
Athleten und Offizielle noch genügend Zeit der Ruhe für die Aktivitäten<br />
am nächsten Tag haben.<br />
Zeremonien<br />
Die folgende Auflistung enthält Richtlinien für die Durchführung von<br />
Zeremonien und wird vom TD für die Veranstaltung durchgesetzt.<br />
Eröffnung<br />
WC<br />
Nein**<br />
WM<br />
Ja<br />
KM<br />
Ja<br />
Startnummern Ja Ja Nein<br />
Preisverleihung Ja Ja Ja (<strong>im</strong> Stadium<br />
oder in einer Halle<br />
in allen Fällen)<br />
Schlusszeremonie Nein Ja Ja<br />
**Wenn abgehalten – nur eine kurze Zeremonie vor dem Wettkampf <strong>im</strong> Stadium.<br />
AUSGABE 2002 20/32<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
Startnummern können an die Athleten am Tag vor dem Wettkampf<br />
ausgegeben werden, wenn das Organisationskomitee ein soziales<br />
Programm für die Zuschauer anbietet.<br />
Zum Wohl der Athleten dürfen Eröffnungszeremonien nicht länger<br />
als 30 Minuten dauern und sollten mit der Startnummernvergabe für<br />
die Spitzenathleten verbunden werden. Wenn nicht viele Zuschauer<br />
zu erwarten sind, soll die Zeremonie <strong>im</strong> Stadium mit einer Dauer von<br />
ungefähr 5 Minuten abgehalten werden.<br />
Ein Abschlussbankett kann gegeben werden, wenn möglich.<br />
6. SITZUNGEN<br />
6.1 Mannschaftsführersitzungen<br />
Den stärksten ersten Eindruck von einem Ausrichter erhalten die<br />
Mannschaften bei der ersten Mannschaftsführersitzung. Um den<br />
besten Eindruck zu hinterlassen, müssen die Ausrichter die Mannschaftsführersitzungen<br />
genau planen und vorbereiten.<br />
Die Mannschaftsführersitzungen müssen in einem passenden Raum<br />
mit genügend Platz, guten Licht- und Sichtverhältnissen sowie mit<br />
einer guten Akustik durchgeführt werden. Es müssen geeignete visuelle<br />
und akustische Präsentationsmittel eingesetzt werden. Wenn<br />
eine Verstärkeranlage notwendig ist, damit alle alles verstehen können,<br />
so ist sie zu verwenden. Ein kleiner akustischer Test <strong>im</strong> vorhinein<br />
genügt, um das festzustellen. Ein Tageslichtprojektor ist normalerweise<br />
das beste Hilfsmittel für die Präsentation der Informationen.<br />
Zeigt man die Verlosung auf einem Computerbildschirm, so muss<br />
man sich vergewissern, dass dieser groß genug ist, dass die Darstellungen<br />
auch in der letzten Reihe lesbar sind. Die erforderliche Übersetzung<br />
muss gewährleistet werden.<br />
Die folgende Punkte werden für alle Mannschaftsführersitzungen vorgeschlagen:<br />
a) Im Informationsmaterial muss Datum, Zeit und Ort der Sitzung<br />
genau angegeben werden;<br />
b) Wegweiser außen zum Sitzungsraum anbringen, sodass er gefunden<br />
werden kann;<br />
c) Für jede Mannschaft einen Tisch sinnvoll einrichten: Nationalflagge<br />
oder Namensschild der Mannschaft, Tagesordnung, Verlosungsgruppen,<br />
Zeitplan des nächsten Tages, technische Informationen,<br />
Protokoll der vorangegangenen Sitzung (sofern eine stattgefunden<br />
hat), Wetterbericht und andere notwendige Informationen, Getränke.<br />
20/33 AUSGABE 2002
Alle Dokumente sollten in verbundener Form aufgelegt und mit<br />
einem Inhaltsverzeichnis versehen werden;<br />
d) Bereiten Sie Folien beziehungsweise Darstellungen für Overheadprojektion<br />
oder Power Point Demonstration der Tagesordnung, der<br />
technischen Angaben für Strecke und Stadion, den Zeitplan des<br />
nächsten Tages, den Wetterbericht und der anderen notwendigen<br />
Informationen vor;<br />
e) Stellen Sie sicher, dass die Meldungen und Verlosungsgruppen<br />
unabhängig voneinander geprüft wurden;<br />
f) Führen Sie eine Testsitzung einschließlich der Auslosungen durch;<br />
g) Folgen Sie der Tagesordnung, geben Sie keine unwichtigen Informationen,<br />
beharren Sie nicht, dass Fragen gestellt werden;<br />
h) Lenken Sie die Aufmerksamkeit der Sitzung auf die Verlosungsgruppen<br />
vor der Auslosung und fragen Sie nach etwaiger Korrektur;<br />
i) Stellen Sie sicher, dass genügend geübte Helfer anwesend sind,<br />
die für jede Mannschaft die Startnummern bis zum Verlassen des<br />
Sitzungsraumes zusammentragen und einpacken können;<br />
j) Stellen Sie sicher, dass das Kopiersystem funktioniert und dass<br />
unmittelbar nach der Verlosung die Startlisten hergestellt werden,<br />
so dass die Listen vor der Wegfahrt an die Mannschaften ausgegeben<br />
werden können;<br />
k) Geben Sie die Startliste dem TD zur Überprüfung, bevor sie<br />
kopiert wird.<br />
6.1.1 Raumausstattung für Mannschaftsführersitzungen<br />
Das folgende Schema gibt eine Grundübersicht über einen Sitzungsraum.<br />
Der Raum kann unterschiedlich ausgestattet werden, wie zum<br />
Beispiel eine unterschiedliche Anzahl von Tischreihen, aber die Basisausstattung,<br />
wie sie aus dem Schema zu ersehen ist, muss vorhanden<br />
sein. Ein Kopierer sollte in einem angrenzenden Raum bereitstehen,<br />
um Kopien der Startlisten machen zu können.<br />
AUSGABE 2002 20/34<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
Computer<br />
Tisch<br />
<strong>IBU</strong><br />
IKR<br />
Angaben für die Mannschaftsführersitzung<br />
Computer<br />
Monitor<br />
Tisch zum Sortieren der<br />
Startnummern<br />
Vorstandsmitglieder, TD, Wettkampfleiter, Sekretärin<br />
Führungstisch<br />
Mannschaft Mannschaft Mannschaft Mannschaft<br />
So viele Tische als erforderlich für die Zahl der Mannschaften<br />
Beobachterbereich<br />
(können auch nur Stühle sein)<br />
Leinwand<br />
Overhead<br />
Projektor<br />
6.2 Organisationssitzungen<br />
Um <strong>im</strong>mer auf dem letzten Stand zu sein und um Informationen<br />
zeitgerecht an das Wettkampfkomitee weiterleiten zu können, muss<br />
der Wettkampfleiter zwe<strong>im</strong>al täglich eine Sitzung mit seinen engsten<br />
Mitarbeitern durchführen. Es wird empfohlen, dass diese Sitzungen<br />
während einer <strong>IBU</strong> Veranstaltungswoche jeden Tag um 8:00 und um<br />
15:30 durchgeführt werden. Diese Zeiten können allerdings aufgrund<br />
örtlicher Gegebenheiten und terminlicher Faktoren geändert werden.<br />
Tagesordnungspunkte bei diesen Sitzungen sind <strong>im</strong> allgemeinen<br />
Situationsberichte der verschiedenen Gruppen und Besprechung der<br />
nächsten Aktivität. Bei den Sitzungen sollten, wenn möglich, die folgenden<br />
Personen (oder Vertreter derselben) anwesend sein:<br />
Wettkampfleiter (Vorsitz);<br />
TD und <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter;<br />
Vertreter der <strong>IBU</strong>;<br />
<strong>IBU</strong> Sportdirektor;<br />
Vorsitzender des Organisationskomitees (wenn möglich und notwendig);<br />
20/35 AUSGABE 2002<br />
Wettkampf Komitee, Chefs
Stellvertretender Wettkampfleiter (wenn möglich);<br />
Wettkampfsekretär;<br />
Streckenchef, Schießstandchef, Chef Zeitnahme und Stadionchef;<br />
Weitere erforderliche Personen.<br />
7. WICHTIGE ARBEITEN NACH DEM LETZTEN ZIELEINLAUF<br />
Eine der Situationen bei Biathlonveranstaltungen, die sich für die<br />
Organisatoren am schwierigsten gestaltet, ist die Durchführung jener<br />
Schritte, die unbedingt und sofort nach dem letzten Zieleinlauf durchgeführt<br />
werden müssen. Das Ziel dieser Schritte ist, die inoffizielle<br />
Siegerehrung - die Siegervorstellung (Flower Ceremony) - so schnell<br />
wie nur möglich nach dem letzten Zieleinlauf, spätestens jedoch<br />
zehn Minuten danach, durchzuführen. Der Grund für die Eile sind Live<br />
Übertragungen <strong>im</strong> Fernsehen, ferner soll sichergestellt werden, dass<br />
die Zuschauer bis zur Siegervorstellung bleiben und die Mannschaften<br />
sollen so bald wie möglich in ihre Unterkünfte gehen können.<br />
Eine Verzögerung der Siegervorstellung kann ernste negative Auswirkungen<br />
auf die Glaubwürdigkeit des Organisationskomitees haben.<br />
Die am Ende eines Wettkampfs durchzuführenden Schritte sind <strong>im</strong><br />
Detail wie folgt:<br />
a) Nach den letzten Schießen ungefähr 5 Minuten vor dem letzten<br />
Zieleinlauf begibt sich die Wettkampfjury in den Juryraum;<br />
b) Die Wettkampffunktionäre führen die Abschlusskontrollen durch<br />
und tragen die Schießstand- und Streckenberichte zusammen;<br />
c) Der Wettkampfleiter und der TD versichern sich, dass sie alle verfügbaren<br />
Meldungen über den Wettkampf erhalten haben,<br />
besonders wichtig sind die Strecken- und Schießstandkontrollen -<br />
inbegriffen die Strafrundenkontrolle;<br />
d) Der letzte Wettkämpfer überquert die Ziellinie und die Rohergebnisse<br />
werden ausgedruckt;<br />
e) Die letzten Meldungen (dies sollte einzig die Meldung der letzten<br />
Zielkontrolle sein) treffen normalerweise über Funk be<strong>im</strong><br />
Wettkampfleiter ein. Dieser informiert den TD und die Wettkampfjury;<br />
f) Die Rohergebnisse, oder Vorläufigen Ergebnisse, sofern innerhalb<br />
sehr kurzer Zeit verfügbar, werden unmittelbar nach dem Druck<br />
so rasch als möglich in den Juryraum gebracht;<br />
g) Der TD und die Wettkampfjury bestätigen die besten 8 Plätze der<br />
Rohergebnisse oder der Vorläufigen Ergebnisse. Gibt es Fragen<br />
AUSGABE 2002 20/36<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
8.<br />
oder Proteste, welche die 8 besten Plätze beeinflussen können,<br />
muss sie die Wettkampfjury vor dem Beginn der Siegervorstellung<br />
behandeln;<br />
h) Der TD gibt die Siegervorstellung frei;<br />
i) Der Wettkampfleiter befiehlt sofort über Funk dem Zeremonienpersonal<br />
und dem Stadionsprecher den Beginn der Siegervorstellung<br />
anzukündigen;<br />
j) Die Siegervorstellung beginnt;<br />
k) Der TD und die Wettkampfjury kontrollieren die Vorläufigen Ergebnisse<br />
so rasch als möglich. Sind sie korrekt, werden sie vom TD<br />
unterzeichnet und zum Aushang freigegeben;<br />
l) Die Vorläufigen Ergebnisse werden ausgehängt, die Anschlagzeit<br />
wird notiert. Der Stadionsprecher informiert, dass die Vorläufigen<br />
Ergebnisse angeschlagen sind. Der TD und die Wettkampfjury<br />
bleiben <strong>im</strong> Juryraum zurück und warten auf allfällige Proteste;<br />
m) 15 Minuten nach dem Aushang der Vorläufigen Ergebnisse endet<br />
die Protestzeit.<br />
AKKREDITIERUNG<br />
Um Sicherheit in heiklen Bereichen, wie z.B. der elektronischen Zeitnahme,<br />
zu gewährleisten, und damit Wettkämpfer und Wettkampfaktivitäten<br />
nicht gestört werden, muss für <strong>IBU</strong> Veranstaltungen ein<br />
Akkreditierungssystem erstellt werden. Das <strong>IBU</strong> Akkreditierungssystem<br />
<strong>im</strong> Detail ist der <strong>IBU</strong> Veranstaltungsdeklaration zu entnehmen; eine<br />
Übersicht über das System wird hier gegeben.<br />
8.1 Zutrittskontrollzonen<br />
OPERATIONSBEREICHE<br />
ZONE 1 Skitest- und Wachsbereiche, Mannschaftskabinen<br />
2 Strecke<br />
3 Schießstand<br />
4 Start, Aufwärm- und Auslaufbereiche<br />
5 Start/Zielbereiche<br />
6 Wettkampfbüro<br />
7 Technische Bereiche – elektronische Zeitnehmung,<br />
elektronische Scheiben, usw.<br />
8 Antidopingkontrollbereiche<br />
9 Medienbereiche<br />
0 Alle Operationsbereiche<br />
20/37 AUSGABE 2002
SPEZIELLE GASTBEREICHE<br />
I <strong>IBU</strong> Klub<br />
Z Organisationskomitee VIP Bereich<br />
X Organisationskomitee Spezieller Gastbereich<br />
8.2 Akkreditierungskategorien<br />
KATEGORIE PERSONEN<br />
A <strong>IBU</strong><br />
T Mannschaft<br />
M Medien<br />
V VIP<br />
G Gast<br />
S Dienstleistung<br />
Cc Organisationskomitee Führungspositionen<br />
Cs Organisationskomitee Stab<br />
8.3 Akkreditationsbüro<br />
Das Akkreditationsbüro sollte bequem in der Nähe der Mannschaftsunterbringung,<br />
des Begleitpersonals usw. gelegen sein. Außerdem<br />
muss das Büro genügend Raum haben, um mit der notwendigen<br />
Zahl an Personen umgehen zu können, und muss über günstige<br />
Zugangs- und Abgangsbedingungen verfügen.<br />
9. SCHULUNG DER FUNKTIONÄRE<br />
Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Veranstaltung oder<br />
einen erfolgreichen Wettkampf sind gut geschulte Führungskräfte,<br />
Funktionäre und Übermittler. Als Hilfestellung für jene Ausrichter, die<br />
kein formelles Trainingsprogramm für Funktionäre haben, seien hier<br />
Übersichtstrainingspläne für die wichtigen Biathlonfunktionäre, Übermittler<br />
und Führungskräfte zusammengefasst. Die Lehrkräfte des<br />
Trainings der Funktionäre sollten pädagogisch ausgebildet sein und<br />
den Status eines <strong>IBU</strong> TD oder IKR aufweisen.<br />
9.1 Plan für die Grundausbildung der Biathlonfunktionäre<br />
(12 Stunden)<br />
Es folgt der Überblick eines Grund(Anfänger)trainings für Biathlonfunktionäre.<br />
Dieses Training sollte in Verbindung mit einem Wettkampf<br />
durchgeführt werden, so dass die neuen Funktionäre praktische<br />
Erfahrung sammeln können. Außerdem sollte es mit einer Prüfung<br />
abschließen, in der das Gelernte überprüft und das erforderliche<br />
Niveau für Biathlonfunktionäre festgelegt wird.<br />
AUSGABE 2002 20/38<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
9.1.1 Schulungsprogramme für Nationale und <strong>IBU</strong> Funktionäre<br />
a) Grundregeln für die Arbeit der Biathlonfunktionäre;<br />
b) Aufbau der Schulungsprogramme für Nationale und <strong>IBU</strong> Funktionäre;<br />
c) Qualifikationsanforderungen;<br />
d) Abzeichen.<br />
9.1.2 Allgemeine Biathloninformation<br />
a) Definition von Biathlon und Anwendung der Regeln;<br />
b) Geschichte des Biathlon;<br />
c) Leitungsorganisationen des Biathlon und andere mit Biathlon in<br />
Verbindung stehende Sportorganisationen;<br />
d) Gegenwärtiger Stand des Biathlon international und national.<br />
9.1.3 Wettkämpferklassen und Wettkampfarten<br />
a) Wettkämpferklassen;<br />
b) Wettkampfarten;<br />
c) Teilnahmeberechtigung (Alter, Geschlecht, Unterzeichnung der Vereinbarungen,<br />
Werbung).<br />
9.1.4 Organisation und Pflichten des Organisationskomitees<br />
a) Grundlegende Ausrichterstrategien und Verantwortlichkeiten;<br />
b) Aufbau und Pflichten des Organisationskomitees;<br />
c) Aufbau und Pflichten des Wettkampfkomitees.<br />
9.1.5 Organisation und Pflichten der Jurys<br />
a) Arten (Wettkampf und Berufung), Aufbau und Hoheit der Jurys;<br />
b) Pflichten der Jurys;<br />
c) Verfahren der Wettkampfjury;<br />
d) Behandlung von Protesten.<br />
9.1.6 TD und <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter<br />
a) Ernennung und Befugnis der Technischen Delegierten;<br />
b) Pflichten der Technischen Delegierten;<br />
c) Ernennung und Befugnis der <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter;<br />
d) Pflichten der <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter.<br />
9.1.7 Wettkampfanlagen<br />
a) Allgemeine Planung und Aufbau einer Wettkampfanlage;<br />
b) Technische Spezifikationen jeder funktionellen Komponente der<br />
Wettkampfanlage, einschließlich: Stadionbereich, Schießstand und<br />
Scheiben, Strecke, Strafrunde, S<strong>im</strong>ultanstartbereich und Staffelwechselzone,<br />
Skitestbereich, Aufwärmspuren.<br />
20/39 AUSGABE 2002
9.1.8 Wettkampfvorbereitungen<br />
a) Veranstaltungsprogramm und -zeitplan;<br />
b) Offizielles und Inoffizielles Training;<br />
c) Vorbereitung und Durchführung der Mannschaftsführersitzungen;<br />
d) Verlosung der Startnummern;<br />
e) Berichte an das Wettkampfkomitee;<br />
f) Inspektionen und Vorbereitungen der Anlage;<br />
g) Anschießen und Ausrüstungskontrollen.<br />
9.1.9 Die praktischen Wettkampfregeln<br />
a) Die richtige Anwendung der <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln und des Leitfadens<br />
für Organisationskomitees;<br />
b) Regeln bezüglich der Ausrüstung und der korrekten Anwendung<br />
von Messgeräten zur Feststellung, ob die Ausrüstung konform mit<br />
den Regeln ist;<br />
c) Werberegeln;<br />
d) Startregeln;<br />
e) Laufregeln;<br />
f) Schießregeln;<br />
g) Regeln für Ziel und Ergebnisse;<br />
h) Strafen und Regeln für Proteste.<br />
9.1.10 Pflichten und Aufgaben eines Funktionärs während<br />
eines Wettkampfes<br />
a) Überwachung oder Beaufsichtigung aller Wettkampftätigkeiten;<br />
b) Anwendung der manuellen Zeitnahmeausrüstung;<br />
c) Anwendung der elektronischen Zeitnahmeausrüstung;<br />
d) Anwendung der Wettkampfberichtsformulare für alle Funktionen;<br />
e) Anwendung der Wettkampfberechnungsformulare;<br />
f) Herstellung der Vorläufigen und der Endgültigen Wettkampfergebnisse.<br />
9.1.11 Organisation einer Veranstaltung<br />
a) Veranstaltungsregeln und Vorgehen be<strong>im</strong> Ausrichten wichtiger<br />
Wettkämpfe - WM, WC, KM, KC, Nationale Meisterschaften oder<br />
andere lokale Veranstaltungen;<br />
b) Bewerbungen um Ausrichtung;<br />
c) Sanktionierung, Sanktionsgebühren und Lizenzen;<br />
d) Ausschreibungen, Registrierungen und Meldungen;<br />
e) Rekrutierung und Schulung der Helfer;<br />
f) Unterkunft und Verpflegung;<br />
AUSGABE 2002 20/40<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
g) Transport;<br />
h) Medizinische Dienste;<br />
i) Marketing und Finanzen;<br />
j) Öffentlichkeitsarbeit;<br />
k) Anwendung des Leitfadens für Organisationskomitees bei der Vorbereitung<br />
einer Veranstaltung.<br />
9.2 Plan für die Biathlonübermittlungsausbildung<br />
(2 Stunden)<br />
a) Übermittlungsarten und –systeme bei Veranstaltungen;<br />
b) Grundregeln leistungsfähiger Übermittlungen;<br />
c) Rufzeichen und Netzverfahren;<br />
d) Funk- und Telefonsprechverfahren;<br />
e) Arten, Charakteristika, Bedienung und Wartung von Kommunikationsausrüstung;<br />
f) Senden und Empfangen von Meldungen über Telefon (Praktische<br />
Ausbildung);<br />
g) Senden und Empfangen von Meldungen über Funk (Praktische<br />
Ausbildung);<br />
h) Verwendung unabhängiger Prüfungsverfahren, Wiederholungen<br />
des Gehörten;<br />
i) Kommunikationsverfahren in Notfallsituationen.<br />
9.3 Plan für die Biathlon-Kaderausbildung (12 Stunden)<br />
Diese Schulung ist mit allen Chefs, Hauptverantwortlichen und Kontrolleuren<br />
des Organisationskomitees durchzuführen.<br />
a) Geschichte und Entwicklung der Führungskunst;<br />
b) Führungs- und Organisationsprinzipien;<br />
c) Führungsmethoden, -techniken und -arten;<br />
d) Planung, Koordination, Aufsicht;<br />
e) Einzel- und Gruppendynamik und Motivation;<br />
f) Effektive Kommunikation;<br />
g) Befehlsgebung;<br />
h) Beratung von Untergebenen;<br />
i) Praktische Anwendung der Führung <strong>im</strong> Biathlon (Fallstudie - Praktische<br />
Übung).<br />
20/41 AUSGABE 2002
TEIL 2 - VERANSTALTUNGS- UND WETTKAMPF-<br />
DOKUMENTE UND FORMULARE<br />
10. ALLGEMEINES<br />
Beispiele oder Beschreibungen der folgenden Dokumente werden in<br />
diesem Teil vorgestellt und von den Ausrichtern wird erwartet, dass<br />
sie entsprechend vorgehen. Die <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln müssen in Verbindung<br />
mit der Anwendung dieses Teils des Leitfadens konsultiert<br />
werden:<br />
a) Teilnehmerliste;<br />
b) Meldeliste;<br />
c) Gruppenliste;<br />
d) Liste für das Anschießen;<br />
e) Startlisten;<br />
f) Zwischenergebnisse;<br />
g) Vorläufige Ergebnisse;<br />
h) Endgültige Ergebnisse;<br />
i) Analytische Resultate;<br />
j) Weltcupstand – Gesamt, Einzel, Sprint, Verfolgung, Staffel, Massenstart,<br />
Nationencup;<br />
k) Einladungen und Bulletins;<br />
l) Schießstandprotokoll.<br />
DOKUMENTE ABKÜRZUNGEN<br />
PL TEILNEHMERLISTE<br />
EF MELDELISTE<br />
GL GRUPPENLISTE<br />
ZA POSITION FÜR DAS ANSCHIESSEN<br />
SL STARTLISTE<br />
NR ZWISCHENERGEBNISSE<br />
PR VORLÄUFIGE ERGEBNISSE<br />
FR ENDGÜLTIGE ERGEBNISSE<br />
AR ANALYTISCHE RESULTATE<br />
WT WELTCUP GESAMTSTAND<br />
WS WELTCUPSTAND SPRINT<br />
WP WELTCUPSTAND VERFOLGUNG<br />
WI WELTCUPSTAND EINZEL<br />
WR WELTCUPSTAND STAFFEL<br />
WM WELTCUPSTAND MASSENSTART<br />
NC STAND NATIONENCUP<br />
AUSGABE 2002 20/42<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
10.1 Berichtsformate für <strong>IBU</strong> Veranstaltungen<br />
Die folgenden Absätze definieren das Dateiformat und den Dateiinhalt<br />
für gedruckte Berichte, die während <strong>IBU</strong> Veranstaltungen hergestellt<br />
werden.<br />
Die verschiedenen Dateitypen sollen das folgende <strong>Format</strong> aufweisen:<br />
Dateityp Bündigkeit Beispiel Spalte<br />
Kopfzeile<br />
Bemerkungen<br />
Ränge Rechts 1 Rang Verwenden Sie das Gleichheitszeichen<br />
"=” als Vorspann zu Rängen<br />
<strong>im</strong> Falle, dass sich zwei oder mehrere<br />
Wettkämpfer denselben Rang<br />
teilen.<br />
Startnummern Rechts 56 Startnummer<br />
Namen Links GREDLER Name Familiennamen in Großbuchstaben,<br />
Ludwig Vorname großer Anfangsbuchstabe,<br />
ansonsten klein, keine Beistriche<br />
oder Bindestriche<br />
Landescodes Links AUT Nat.<br />
Schießdaten<br />
(Einzel)<br />
Rechts 1 L, S, T<br />
Schießdaten Links 2+3 L, S, T Zeigen Sie die Anzahl der verwendeten<br />
(Staffel) Reservemunition nach dem Zeichen<br />
"+” an<br />
Zeiten Rechts 56:23.2 Laufzeit, Verwenden Sie keine "0” am<br />
Gesamtzeit Anfang<br />
Zeitrückstand Rechts +23:12.1 Zurück<br />
Cupstand Rechts 30 WC, EC, NC<br />
Daten Links 17 MAR 2002 Datum, Verwenden Sie den englischen<br />
Geburtsdatum Dreibuchstabencode für die<br />
Bezeichnung des Monats<br />
10.2 Athleten- und Mannschaftsfunktionärscode<br />
Auf verschiedenen Berichten werden Athleten und/oder Mannschaftsfunktionäre<br />
durch einen einzigen <strong>IBU</strong> Identifikationscode, genannt<br />
<strong>IBU</strong>-ID, identifiziert.<br />
20/43 AUSGABE 2002
Dieser ID besteht aus 16 Zeichen und folgt einer Empfehlung des IOC.<br />
Er setzt sich folgendermaßen zusammen:<br />
BT NAT G DD MM YYYY CC<br />
BT: Sportidentifikation. Wir verwenden BT für Winter- und SB für<br />
Sommerbiathleten sowie AB für Bogenschießenbiathleten.<br />
NAT: <strong>IBU</strong> Landescode der Nation, in der die Athleten zum ersten<br />
Mal registriert worden sind.<br />
G: Geschlecht, 1 für männlich, 2 für weiblich.<br />
DD: Geburtsdatum<br />
MM<br />
YYYY<br />
CC: Fortschreitende Nummer wenn 2 Athleten/Mannschaftsfunktionäre<br />
eines Landes dasselbe Geschlecht und Geburtsdatum<br />
haben.<br />
Einige Regeln sind dabei anzuwenden:<br />
- Die <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle und vertraglich gebundene Datenverarbeitungsfirmen<br />
sind die einzigen Einheiten, denen es gestattet ist,<br />
neuen Athleten Codes zuzuweisen;<br />
- Der Code wird nicht geändert, selbst wenn ein Athlet seine Nationalität<br />
ändert oder wenn ein falsches Geburtsdatum bei der erstmaligen<br />
Registrierung angegeben worden ist;<br />
- Athleten und Funktionäre verwenden dieselbe Logik der Zuweisung<br />
eines Codes. Ein früherer Athlet, der ein Funktionär wird, behält seinen<br />
Code bei;<br />
- Nach einer beendeten Saison konsolidieren die <strong>IBU</strong> und die Vertragsfirmen<br />
gegebenenfalls die Archive und weisen einige Codes neu zu,<br />
sofern notwendig. Das kann notwendig werden, weil es während der<br />
Saison erforderlich gewesen sein kann, "vorläufige" Codes zuzuweisen,<br />
wenn die Meldedaten nicht verifiziert werden haben können.<br />
10.3 Veranstaltungs- und Wettkampfcodes<br />
In der Berichtsfußzeile und für den elektronischen Datenaustausch<br />
wurde ein Veranstaltungs- und Wettkampfcode festgelegt. Dieser<br />
Code besteht aus 14 Zeichen für die Veranstaltung und wird um weitere<br />
4 Zeichen erweitert, die die Wettkämpfe während einer Veranstaltung<br />
bezeichnen. Der Code kann auf besondere Anwendungsbereiche<br />
weiter ausgedehnt werden.<br />
Er setzt sich folgendermaßen zusammen:<br />
BT SSSS C ZZZ TT NN CC DI<br />
AUSGABE 2002 20/44<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
Veranstaltungscode Wettkampf Ausdehnung<br />
BT Sportcode (BT für Biathlon, AB für Archery Biathlon,<br />
SB für Sommerbiathlon)<br />
SSSS Saison: 0001 steht für die Saison 2000/01, 0102 für die<br />
Saison 2001/02, ...<br />
C Klasse: S für Senioren, J für Junioren, Y für Jugend, B für<br />
Jugend männlich, G für Jugend weiblich, M für Masters<br />
ZZZ Zone:<br />
WRL Weltweit<br />
CEU Kontinent Europa<br />
CAS Asien<br />
CSA Südamerika<br />
CNA Nord Amerika<br />
AUT oder irgendein <strong>IBU</strong> Landescode<br />
TT Veranstaltungstyp:<br />
OG Olympische Winterspiele<br />
CH Meisterschaften<br />
CP Cups<br />
MC Militärmeisterschaften<br />
UC Universitätsmeisterschaften<br />
IC <strong>Int</strong>ernationale Wettkämpfe<br />
GP Grand Prix<br />
EF Europäisches Festival<br />
NN Fortlaufende Nummer beginnend mit 01 für Cups und Veranstaltungsreihen<br />
Benutze __ (2 Unterstreichungen) wenn nicht anwendbar<br />
CC Wettkampfkategorie<br />
SM Senioren<br />
SW Seniorinnen<br />
SX Senioren Gemischte Kategorie<br />
JM, JW, JX Junioren, Juniorinnen, Junioren Gemischte Kategorie<br />
YM, YW, YX Jugend<br />
BY Schüler männlich<br />
GR Schüler weiblich<br />
MS Masters<br />
DI Code der Wettkampfdisziplin<br />
IN Einzel<br />
SP Sprint<br />
PU Verfolgung<br />
20/45 AUSGABE 2002
RL Staffel<br />
MS Massenstart<br />
PT Patrouille<br />
10.4 <strong>Format</strong>e<br />
10.4.1 Papiergrößen und -arten<br />
Die folgenden Papierformate dürfen für die Dokumentation bei <strong>IBU</strong><br />
Veranstaltungen angewendet werden:<br />
a) DIN A4 (210x297 mm);<br />
b) Buchstaben (215.9x279.4 mm/ 8.5x11 in.).<br />
10.4.2 Seitengestaltung<br />
Für die spezifischen Einzelheiten der Seitengestaltung sind die für die<br />
Veranstaltung vertraglich angeheuerten Datenfirmen verantwortlich,<br />
die sich bei ihrer Tätigkeit auf die von der <strong>IBU</strong> Geschäftsstelle sowie<br />
vom <strong>IBU</strong> Sportdirektor gelieferten detaillierten Informationen stützen.<br />
10.5 Berichtskopfzeile<br />
Veranstaltungstitel Präsenting Sponsor + Sport + Veranstaltungstyp + Veranstaltungsnummer<br />
Ort/Staat Haute-Maurienne/FRA<br />
Veranstaltungsperiode 17 – 20 MAR 2002<br />
Berichtstitel START LIST<br />
Wettkampf Men 10 km Sprint Competition<br />
Stadium, Tag, Zeit Haute Maurienne 18 MAR 2002 Start T<strong>im</strong>e: 10:00<br />
10.6. Berichtsfußzeile<br />
Qualitätskontrolle:<br />
Wettkampfcode BT0102SWRLCP01 SMIN 51A 1.0 Printed: 17 MAR 2002 16:15 Page 1/2<br />
Berichtscode,<br />
Druckversion Datum<br />
und Zeit<br />
Seite x / y<br />
Vorspann Raum reserviert für Vorspann eines Sponsors,<br />
z.B. des <strong>Int</strong>ernettechnikunternehmens der Veranstaltung<br />
11. VERANSTALTUNGSBEZOGENE BERICHTE<br />
11.1. Teilnehmerliste<br />
Nation <strong>IBU</strong>-ID Name Geschlecht Geburtsdatum Funktion<br />
AUT BTAUT12103196801 GREDLER Ludwig M 21 MAR 1968 Athlete<br />
BTAUT11708197201 PERNER Wolfgang M 17 AUG 1972 Athlete<br />
…<br />
Ordnung nach Nation, Geschlecht und Name<br />
AUSGABE 2002 20/46<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
Die Teilnehmerliste ist alphabetisch nach den Nationen geordnet und<br />
muss alle teilnehmenden Nummern nach Nationen enthalten.<br />
Veranstaltungsfunktionen, die in der Teilnehmerliste aufgeführt sind:<br />
ATHLET;<br />
MANNSCHAFTSFÜHRER;<br />
TRAINER;<br />
MEDIZINISCHES PERSONAL;<br />
ADMINISTRATIVES PERSONAL;<br />
TECHNISCHES PERSONAL.<br />
12. WETTKAMPF BEZOGENE BERICHTE<br />
12.1 Schießbahnzuweisungen<br />
Bahn Position Nation(en)<br />
1 P GER<br />
2 P USA NOR<br />
…<br />
Tabelle: Papier/Metallscheiben usw.<br />
Ordnung nach Bahn<br />
12.2 Meldeformular<br />
Das Meldeformular wird an die teilnehmenden Mannschaften für jede<br />
Veranstaltung laut Plan verteilt. Die Frist, innerhalb derer die Formulare<br />
an das Wettkampfbüro zurückgesandt werden müssen, muss<br />
deutlich auf die Berichte gedruckt sein.<br />
Österreich<br />
Gemeldet: 2/8 Meldequote: 6<br />
<strong>IBU</strong>-ID Name Top 15 * Startgruppe<br />
BTAUT12103196801 GREDLER Ludwig<br />
BTAUT11708197201 PERNER Wolfgang<br />
…<br />
1 Seite pro teilnehmendem Land, Ordnung nach Namen<br />
* "Top 15” Spalten und die Meldequote gelten nur für Weltcups und Senioren Weltmeisterschaften<br />
20/47 AUSGABE 2002
12.3 Gruppenliste<br />
Die Gruppenliste wird vor der Verlosung erstellt, um die Mannschaftsmeldungen<br />
zu kontrollieren, bevor die endgültige Startliste hergestellt<br />
wird.<br />
Gruppe 1<br />
<strong>IBU</strong>-ID Nation Name<br />
BTAUT12105197801 AUT GREDLER Ludwig<br />
BTAUT10208197801 PERNER Wolfgang<br />
…<br />
Ordnung nach Gruppe, Nation und Name<br />
12.4 Startlisten<br />
12.4.1 <strong>Int</strong>ervallstarts<br />
Startnummer Name<br />
1 GREDLER<br />
Nat Startgruppe Startzeit L S (L) (S) T Anmerkungen<br />
AUT 1 10:00:30<br />
__ __ __ __ __ ________<br />
2<br />
Ludwig<br />
FISCHER<br />
Sven<br />
…<br />
GER 10:01:00<br />
__ __ __ __ __ ________<br />
Ordnung nach Startzeit. Bericht Startgruppe nur für den ersten Wettkämpfer einer<br />
(neuen) Gruppe.<br />
Ergänze "y” or "r” zur Startnummer <strong>im</strong> Falle eines gelben oder roten Leibchens<br />
eines Führenden.<br />
12.4.2 Verfolgungsstart<br />
Startnummer Name<br />
1 GREDLER<br />
Nat<br />
AUT<br />
Startrückstand<br />
0:00<br />
L<br />
__<br />
L<br />
__<br />
S<br />
__<br />
S<br />
__<br />
T<br />
__<br />
Anmerkungen<br />
_________<br />
2<br />
Ludwig<br />
FISCHER<br />
Sven<br />
…<br />
GER 0:17<br />
__ __ __ __ __ _________<br />
Ordnung nach Startnummer. <strong>Format</strong> der Startzeiten in M:SS <strong>Format</strong> wie <strong>im</strong> obigen<br />
Beispiel gezeigt.<br />
AUSGABE 2002 20/48<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
12.4.3 Massenstart<br />
Startnummer Name<br />
1 GREDLER<br />
Nat<br />
AUT<br />
Startreihe<br />
1<br />
L<br />
__<br />
L<br />
__<br />
S<br />
__<br />
S<br />
__<br />
T<br />
__<br />
Anmerkungen<br />
_________<br />
2<br />
Ludwig<br />
FISCHER<br />
Sven<br />
…<br />
GER<br />
__ __ __ __ __ _________<br />
Ordnung nach Startnummer. Bericht Startreihe nur für den ersten Wettkämpfer<br />
einer (neuen) Reihe.<br />
12.4.4 Staffeln<br />
Start- NAT Mannschaft Start- L+ S+ T+ Anmerkungen<br />
nummer<br />
1<br />
1-1<br />
1-2<br />
1-3<br />
1-4<br />
…<br />
Startnummernfarbe<br />
AUT<br />
y<br />
r<br />
g<br />
b<br />
Namen<br />
Austria<br />
PERNER Wolfgang<br />
GREDLER Ludwig<br />
MESOTITSCH Daniel<br />
LOCHMAN Wolfgang<br />
reihe<br />
1<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
__<br />
_________<br />
_________<br />
_________<br />
_________<br />
_________<br />
Ordnung nach Startnummer. Bericht Startreihe nur für die erste Mannschaft einer<br />
(neuen) Reihe.<br />
12.5 Ergebnisse<br />
ANMERKUNG:<br />
Vorläufige Ergebnisse werden <strong>im</strong> selben <strong>Format</strong> erstellt wie Endgültige<br />
Ergebnisse, ohne das Deckblatt, aber mit der Anschlagszeit auf der<br />
Vorderseite angemerkt.<br />
12.5.1 Sprintwettkämpfe<br />
Rang Startnummer Name Nat L S T Ergebnis Rückstand WC NC<br />
1 35 GREDLER Ludwig AUT 0 0 0 27:23.5 50 150<br />
2 56 FISCHER Sven GER 0 1 1 27:25.8 +2.3 46 46<br />
…<br />
20/49 AUSGABE 2002
12.5.2 Einzelwettkämpfe<br />
Rang Start- Name Nat Laufzeit L S L S Ergebnis Rückstand WC NC<br />
nummer T<br />
1 35 GREDLER AUT 45:18.4 0 0 0 0 45:18.4 50 150<br />
Ludwig 0<br />
2 56 FISCHER GER 45:20.7 0 0 1 0 +46:20.7 +1:02.3 46 46<br />
…<br />
Sven 1<br />
12.5.3 Verfolgungs- und Massenstartwettkämpfe<br />
Rang Startnummer Name Nat L L S S T Ergebnis WC<br />
1 35 GREDLER Ludwig AUT 0 0 0 0 0 45:18.4 50<br />
2 56<br />
…<br />
FISCHER Sven GER 0 0 1 0 1 +1.5 46<br />
12.5.4 Staffelwettkämpfe<br />
Rang Start- NAT<br />
nummerStartnummernfarbe Team<br />
Names<br />
1. 1 AUT Austria 1+9 1:21:18.7 0.0 50<br />
1-1 y PERNER Wolfgang 0+0 0+1 0+1 20:37.6 1 20:37.6 1 0.0<br />
1-2 r GREDLER Ludwig 0+2 0+3 0+5 20:02.0 2 40:39.6 1 0.0<br />
1-3 g MESOTITSCH Daniel 0+0 0+0 0+0 20:45.7 6 1:01:25.3 1 0.0<br />
1-4 b LOCHMAN Wolfgang 0+0 1+3 1+3 19:54.4 3 1:21:18.7 1 0.0<br />
…<br />
12.6. Endgültige Ergebnisse – Zusammenfassungen der<br />
Wettkampfdaten<br />
Teilnahme<br />
Zahl der Meldungen 60<br />
Nicht am Start 1<br />
Nicht <strong>im</strong> Ziel 1<br />
Disqualifiziert 0<br />
Gereihte Wettkämpfer 58<br />
L+ S+ T+ Bein<br />
Zeit<br />
AUSGABE 2002 20/50<br />
Bein<br />
Rang<br />
Mannschaft<br />
Zeit<br />
Mannschaft<br />
Rang<br />
Rückstand<br />
WC<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
Atmosphärische Bedingungen <strong>im</strong> Stadion<br />
30 Minuten Zur 30 Minuten Zur<br />
vor dem Start Startzeit nach dem Start Zielzeit<br />
Wetter sonnig sonnig sonnig sonnig<br />
Schneezustand hart hart hart hart<br />
Schneetemperatur -6,6°C -6,6°C -6,6°C -6,6°C<br />
Lufttemperatur -2,3°C -2,3°C -2,3°C 2,3°C<br />
Feuchtigkeit 61 % 61 % 61 % 61 %<br />
Windrichtung/<br />
-geschwindigkeit E 0,7 m/s E 0,7 m/s E 0,7 m/s E 0,7 m/s<br />
Windrichtung<br />
am Schießstand ➔ ➔ ➔ ➔<br />
Juryinformation<br />
<strong>IBU</strong> TD Vorsitzender BAIER Norbert GER<br />
Wettkampfleiter STARK Franz AUT<br />
Mitglied GOLEV Alexandre RUS<br />
Mitglied KHOVANTSEV Anatoli FIN<br />
Mitglied ZINGERLE Andreas ITA<br />
Streckeninformation<br />
rot 2.437 m + grün 2.597 m + gelb 2.597 m + blau 2.597 m + braun 2.573 m<br />
Gesamte Streckenlänge: 12.801 m<br />
Höhenunterschied: 26 m<br />
Max<strong>im</strong>aler Anstieg: 19 m<br />
Gesamter Anstieg: 395 m<br />
Juryentscheidungen<br />
Keine<br />
<strong>IBU</strong> TD, Vorsitzender<br />
BAIER Norbert (GER)<br />
20/51 AUSGABE 2002
12.6.1 ANALYTISCHE RESULTATE<br />
Für die analytischen Resultate, die in der Regel von der Data- bzw.<br />
Zeitnahmefirma oder der die Wettkampfscheiben bereitstellenden<br />
Firma produziert und herausgegeben werden, gibt es kein feststehendes<br />
<strong>Format</strong>. Werden derartige Ergebnisse veröffentlicht, so sollten sie<br />
nützliche Informationen enthalten, wie Zwischenzeiten, Schießzeiten,<br />
benötigte Zeiten für die Strafrunde usw.<br />
12.7 Cupresultate<br />
Berichtstitel Weltcup (Gesamt/Disziplin/Nation) Ergebnis Männer/Frauen<br />
Untertitel Zwischenzeit nach 1 Wettkampf<br />
oder<br />
Endergebnis – 21 von 24 (140 von 156) erreichten Ergebnissen<br />
Datum Zum Stand Samstag 8 Dezember 2001<br />
(Welt) Cup Orte<br />
1 Hochfilzen, (Wettkampf *) 8 Dec 2001 4 Antholz 26 Jan 2002<br />
2 Pokljuka 15 Dec 2001 5 Salt Lake City 18 Feb 2002<br />
3 Ruhpolding 16 Jan 2002 6 Lahti 15 Mar 2002<br />
* Wettkampftitel, wenn Gesamtergebnis.<br />
Rang Name Nat Total 1 2 3 4 5 6<br />
1 GREDLER Ludwig AUT 50 1/50<br />
2 FISCHER Sven GER 46 2/46<br />
...<br />
13. AUSSCHRE<strong>IBU</strong>NGEN UND INFORMATIONSBULLETINS<br />
13.1 Allgemeines<br />
Die Ausschreibungen und Informationsbulletins müssen gemäß den<br />
einschlägigen Veranstaltungsregeln vom Organisationskomitee an alle<br />
Nationalen Verbände der <strong>IBU</strong>, wenn es sich um eine <strong>IBU</strong> Veranstaltung<br />
handelt, und an alle einge<strong>laden</strong>en Mannschaften, wenn es sich um<br />
andere Veranstaltungen handelt, versandt werden. Aus den Ausschreibungen<br />
und Bulletins müssen die erforderlichen Informationen und<br />
korrekten Daten hervorgehen. Bei Ausschreibungen und Bulletins sind<br />
keine speziellen Formblätter wie für Ergebnisse vorgeschrieben. Die<br />
Form der Ausschreibung und Bulletins bleibt den Ausrichtern überlassen.<br />
AUSGABE 2002 20/52<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
Jedoch müssen die nachstehenden Informationen sowie Merkmale wie<br />
die Logos des Organisationskomitees und der Sponsoren enthalten<br />
sein. Bei allen <strong>IBU</strong> Veranstaltungen muss das <strong>IBU</strong> Logo oder Emblem<br />
auf der Vorderseite der Ausschreibung und des Bulletins gut sichtbar<br />
angebracht sein.<br />
13.2 Ausschreibungen<br />
Ausschreibungen für WM, Jug/JunWM, WC, KM und KC müssen folgende<br />
Informationen enthalten:<br />
a) Bezeichnung, Ort und Daten der Veranstaltung;<br />
b) Einzelheiten bezüglich des Gastgebers und Wetterdaten;<br />
c) Veranstaltungsplan mit allen Einzelveranstaltungen einschließlich<br />
Zeit und Ort der Mannschaftsführersitzungen;<br />
d) technische Spezifikationen der Wettkampfanlage mit Stadion und<br />
Streckenkarten;<br />
e) Liste des Schlüsselpersonals des Organisationskomitees und des<br />
Technischen Delegierten und der <strong>Int</strong>ernationalen Kampfrichter;<br />
f) Reiseverbindungsinformationen;<br />
g) Zollbest<strong>im</strong>mungen sowie Best<strong>im</strong>mungen über die Ein- und Ausfuhr<br />
von Gewehren und Munition und über die Benutzung von Funkgeräten;<br />
h) Information betreffend Unterkunft und Verpflegung einschließlich<br />
Kostenangabe;<br />
i) verfügbare Transportleistungen bei Ankunft und Abreise;<br />
j) Transportvorkehrungen am Wettkampfort (Hotel - Stadion) sowie<br />
Angaben über Leihfahrzeuge und Kosten;<br />
k) Registrierungs- und Meldeformulare;<br />
l) Kontaktperson be<strong>im</strong> Organisationskomitee - Anschrift, Tel.-Nr.,<br />
Fax - Nr., e-mail;<br />
m)weitere wichtige Informationen.<br />
13.3 Informationsschriften<br />
Die vorläufigen Bulletins für die Veranstaltung müssen alle jene Informationen<br />
enthalten, die die Nationalen Verbände oder ihre teilnehmenden<br />
Mannschaften benötigen, um sich auf die Teilnahme in der<br />
Veranstaltung vorzubereiten.<br />
14. SCHIESSSTANDPROTOKOLL<br />
Die korrekte Beobachtung und Aufzeichnung der Schießergebnisse ist<br />
eine der wichtigsten Funktionen in einem Biathlonwettkampf. Das<br />
folgende Formblatt für die Schießstandschreiber soll ein möglichst<br />
effektives Verfahren bzgl. der Beobachtung und Aufzeichnung der<br />
Schießergebnisse sicherstellen.<br />
20/53 AUSGABE 2002
SCHIESSSTANDPROTOKOLL<br />
AUSGABE 2002 20/54<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
TEIL 3 - BEISPIELE EINER BIATHLONANLAGE<br />
Dieser Teil weist folgende Beispiele einer Biathlonanlage auf:<br />
a) Beispiel einer Biathlonanlage<br />
b) Beispiel eines einfachen Biathlonstadionaufbaus<br />
c) Beispiel eines Verfolgungsstartbereiches und der -einteilungen<br />
d) Beispiel eines S<strong>im</strong>ultanstartbereichs für Staffel- und<br />
Massenstartwettkämpfe mit -einteilungen<br />
e) Schießstand – Einzelheiten<br />
f) Schießstand – Seitenansicht<br />
g) Beispiel einer Scheibeninstallation<br />
h) Beispiel einer Staffelwechselzone und der -einteilungen<br />
BEISPIEL EINER BIATHLONANLAGE<br />
ANMERKUNG:<br />
Die Spur muß mindestens<br />
6 m breit sein, wenn nur eine<br />
Schleife verwendet wird. Ist<br />
die Spur weniger als 6 m<br />
breit, müssen zwei<br />
verschiedene Schleifen<br />
verwendet werden.<br />
AUFWÄRM-<br />
STRECKE<br />
SIMULTAN-<br />
STARTBEREICH<br />
SKITEST-<br />
BEREICH<br />
Diese Strecke besteht aus einer<br />
4 km Schleife mit Absperrungen<br />
bei 3; 2,5; 2 und 1,5 km.<br />
WACHSHÜTTEN<br />
STADION<br />
PARKPLATZ<br />
20/55 AUSGABE 2002
BEISPIEL EINES EINFACHEN BIATHLONSTADIONAUFBAUS<br />
WC<br />
Die Erdwallhöhe<br />
richtet sich nach<br />
den örtlichen<br />
Sicherheitsvorschriften<br />
Schießbahnbreite:<br />
2,7 - 3 m<br />
Aufwärmbereich<br />
ZIEL<br />
Ausrüstungskontrolle am Start<br />
WACHSHÜTTEN<br />
STEHEND<br />
ERDWALL Der Kugelfang muß mit einer genügenden<br />
Schicht weichen Materials bedeckt sein, um<br />
Querschläger zu verhindern.<br />
SCHIESSSTAND<br />
SCHIESSRAMPE<br />
PARKPLATZ<br />
NICHT MASSSTABSGETREU<br />
TRAINER<br />
MEDIEN<br />
Zutrittskorridor zum Ziel<br />
START<br />
LIEGEND<br />
TECHNISCHES GEBÄUDE<br />
ZUSCHAUER<br />
STRAFRUNDE<br />
ELEKTRONISCHE<br />
ANZEIGETAFEL<br />
AUSGABE 2002 20/56<br />
WC<br />
ANMERKUNGEN:<br />
Es gibt einige mögliche Varianten der<br />
Stadionform. Hier ist ein einfaches<br />
Beispiel, welches keine Brücken oder<br />
Tunnels benötigt.<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
BEISPIEL EINES VERFOLGUNGSSTARTBEREICHES UND<br />
DER -EINTEILUNGEN<br />
NICHT MASSSTABGETREU<br />
STARTTAFELN<br />
mit Startnummern<br />
und Startzeiten<br />
STARTBAHNEN<br />
1. Mindestens 3, mehr soweit<br />
erforderlich aufgrund von<br />
S<strong>im</strong>ultanstarts oder der Umstände,<br />
sowie eine Reservebahn.<br />
2. Ausreichend lang, um die<br />
erforderliche Zahl von Wettkämpfern<br />
zu halten.<br />
3. Eingezäunt, 1,5 m breit.<br />
Tafeln, die die Startnummern<br />
und –zeiten nach Bahnen zeigen<br />
usw.<br />
AUFWÄRMBEREICH<br />
muss groß genug sein, um alle<br />
Wettkämpfer zur gleichen Zeit<br />
unterzubringen<br />
Startuhren sichtbar/für<br />
Zuschauer<br />
und Wettkämpfer<br />
Startfunktionäre<br />
Rennwarte<br />
RENNWARTEBEREICH<br />
Wettkampfspur<br />
Kampfrichter<br />
STARTLINIE<br />
Eingang und Start<br />
Ausrüstungskontrolle<br />
20/57 AUSGABE 2002<br />
R<br />
E<br />
S<br />
E<br />
R<br />
V<br />
E<br />
B<br />
A<br />
H<br />
N
BEISPIEL EINES SIMULTANSTARTBEREICHS FÜR STAFFEL- UND<br />
MASSENSTARTWETTKÄMPFE MIT -EINTEILUNGEN<br />
NICHT MASSSTABGETREU<br />
Seiten des Konvergenzbereiches<br />
müssen deutlich mit Flaggen<br />
oder Zäunen markiert sein.<br />
Ende der Spuren an der<br />
50 m Linie wird mit kleinen<br />
Flaggen zwischen den<br />
Spurenreihen markiert.<br />
Startlinie Detail<br />
Nummerierung und<br />
Platzierung<br />
der Wettkämpfer<br />
KONVERGENZ-<br />
BEREICH<br />
Glatt, eben,<br />
ungespurt<br />
50m lang<br />
GESPURTER BEREICH<br />
Glatt, eben<br />
50 m lang<br />
gerade Spuren<br />
1,5 m zwischen den<br />
Spuren – Mitte zu<br />
Mitte<br />
Wettkampfspur<br />
KAMPFRICHTER/STOPPER<br />
2,5 m zwischen den Startreihen<br />
ANMERKUNGEN<br />
1. Im Min<strong>im</strong>um 8 Spuren,<br />
idealer Weise alle Starter in<br />
einer Reihe.<br />
2. Startreihen können hinzugefügt<br />
werden, soweit wegen der Zahl<br />
der Mannschaften erforderlich.<br />
3. Im Hinblick auf die Platzierung<br />
der Starter in Reihen beachte<br />
die Regeln und siehe das Startliniendetaildiagramm.<br />
4. Startsignale sind: 1 Minute,<br />
30 Sekunden, „Fertig“, Schuss<br />
innerhalb von 5 Sekunden.<br />
Verwende keine Startuhr.<br />
5. Der TD informiert die Stopper<br />
über einen Fehlstart per Funk –<br />
der Stopp erfolgt an der 50 m<br />
Linie.<br />
STARTGRUPPE<br />
Die Entfernung von der<br />
Startlinie zur Wettkampfspur<br />
muss für alle dieselbe<br />
sein. Die Startlinie<br />
kann eine Kurve machen<br />
oder abschüssig sein.<br />
AUSGABE 2002 20/58<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
SCHIESSSTAND – EINZELHEITEN<br />
NICHT MASSSTABSGETREU<br />
siehe Regeln für besondere Best<strong>im</strong>mungen<br />
Min 30 Scheiben für WC Veranstaltungen<br />
Freier Platz<br />
Min 3 m<br />
Windfahnen:<br />
Größe: 100 x 400 mm<br />
Gewicht: 5 g<br />
Anordnung: 2 Fahnen<br />
bei jeder 3. Schießbahn<br />
LAUF-<br />
RICHTUNG<br />
Beginn des Schießbereiches<br />
(rote Markierung)<br />
T-förmige Markierungstafeln,<br />
um die<br />
Bahnen zu bezeichnen,<br />
in abwechselnden<br />
Farben<br />
SCHIESSSTAND – SEITENANSICHT<br />
TRAINER<br />
MEDIEN<br />
Freier Platz<br />
Min 3 m<br />
Windfahnen müssen<br />
tiefer liegen, als die<br />
angepeilte Ziellinie<br />
Scheiben<br />
Ende des Schießbereiches<br />
(rote Markierung)<br />
20/59 AUSGABE 2002<br />
Matte
BEISPIEL EINER SCHEIBENINSTALLATION<br />
ca.<br />
Beton<br />
oder Holz<br />
ca.<br />
AUSGABE 2002 20/60<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
BEISPIEL EINER STAFFELWECHSELZONE UND<br />
DER -EINTEILUNGEN<br />
Rennwart<br />
Stopper<br />
Auswärtsspur<br />
Ende der Zone<br />
Flagge oder Zeichen<br />
Auf beiden Seiten<br />
Übergabezone<br />
Anzeigeschild<br />
Z<br />
A<br />
U<br />
N<br />
ZIELKONTROLLE<br />
Rennwart<br />
ENDE DER ZONE<br />
rote Linie <strong>im</strong> Schnee<br />
Funktionäre<br />
ÜBERGABE-<br />
ZONE<br />
30 m x 8 m<br />
glatt, eben<br />
Funktionäre<br />
ZEITNAHMELINIE<br />
rote Linie <strong>im</strong> Schnee<br />
Z<br />
A<br />
U<br />
N<br />
Z<br />
A<br />
U<br />
N<br />
Kleidung,<br />
Getränke,<br />
usw.<br />
START<br />
AUSRÜSTUNGS-<br />
KONTROLLE<br />
AUFWÄRM-<br />
BEREICH<br />
Kampfrichter<br />
EINGANG<br />
Übergabezone<br />
Anzeigeschild<br />
Ankommende Spur<br />
Rennwart<br />
AUSGANG<br />
EINGANG<br />
SkiundGewehrständer<br />
NICHT MASSSTABGETREU<br />
20/61 AUSGABE 2002<br />
Z<br />
A<br />
U<br />
N<br />
ANMERKUNGEN<br />
1. Das ist nur ein Beispiel, viele<br />
andere Abweichungen sind<br />
möglich, je nach den Umständen<br />
und dem Aufbau der<br />
Anlage. Jedoch muss auf<br />
jedem Fall die Übergangszone<br />
klar festgelegt und markiert<br />
sein.<br />
2. Das Ziel kann am Beginn der<br />
Wechselzone oder an einem<br />
getrennten Platz in der Nähe<br />
sein.
TEIL 4 - CHECKLISTEN BETREFFEND VERANSTAL-<br />
TUNGS- UND WETTKAMPFVORKEHRUN-<br />
GEN FÜR AUSRICHTER<br />
ALLGEMEINES<br />
Diese Checkliste ist als Hilfe für Ausrichter gedacht und kann von TD<br />
und IKR bei der Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung<br />
oder eines Wettkampfes verwendet werden. Die Liste kann für alle<br />
Biathlonveranstaltungen und -wettkämpfe, sei es auf Vereinsebene,<br />
regionaler, nationaler oder internationaler Ebene, verwendet werden,<br />
ist aber in erster Linie für Veranstaltungen der <strong>IBU</strong> vorgesehen. Die<br />
Liste ist allgemein chronologisch aufgebaut, jedoch werden die örtlichen<br />
Umstände best<strong>im</strong>men, in welcher Reihenfolge die Tätigkeiten<br />
durchzuführen sind. Die Verwendung dieser Checkliste muss in Verbindung<br />
mit den <strong>IBU</strong> Wettkampfregeln erfolgen. Eine Checkliste für<br />
den Unterhalt der mechanischen Scheiben ist am Ende der allgemeinen<br />
Checkliste angeführt.<br />
1.1 Erste Vorbereitungen<br />
a) das Organisationskomitee bilden - die geeigneten Leute für die<br />
Schlüsselfunktionen aussuchen;<br />
b) das Logistikkomitee bilden;<br />
c) die Durchführbarkeit untersuchen - Wettkampfanlage, Unterbringungsmöglichkeiten,<br />
Transport, Funktionäre, finanzielle Verhältnisse,<br />
Daten, Medienanforderungen, Ersatzwettkampfanlage - einschlägige<br />
Regeln studieren;<br />
d) sich um eine <strong>IBU</strong> Lizenz bewerben und sie erhalten;<br />
e) gemäß den einschlägigen Politiken der <strong>IBU</strong> oder anderer an der<br />
Bewerbung um die Veranstaltung teilnehmen;<br />
f) sicherstellen, dass die Genehmigung oder Zust<strong>im</strong>mung erteilt wird<br />
und die erforderlichen Verträge und Vereinbarungen unterzeichnet<br />
werden;<br />
g) Veranstaltungsplan und -programm erarbeiten:<br />
- Daten der Veranstaltung;<br />
- Wettkampfarten, Daten und Zeiten;<br />
- Mannschaftsführersitzungen und Verlosungen;<br />
- Offizielles und Inoffizielles Training, Daten und Zeiten;<br />
- Zeremonien - Eröffnungsfeier, Schlussfeier, Verleihung der<br />
Medaillen (offizielle und inoffizielle);<br />
- gesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten;<br />
AUSGABE 2002 20/62<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
- Pressekonferenzen;<br />
- vorläufige Materialprüfung;<br />
h) Verschicken der erforderlichen Bulletins und Ausschreibung zu den<br />
rechten Zeiten, jeweils einschließlich der erforderlichen Informationen;<br />
i) Öffentlichkeits- und Werbekampagne starten, um das <strong>Int</strong>eresse<br />
und Sponsoren anzuziehen;<br />
j) energisch Mittel beschaffen, Sponsoren verpflichten;<br />
k) vorläufige Struktur des Wettkampfkomitees bilden, sicherstellen,<br />
dass alle Chefs benannt werden;<br />
l) Ausweichpläne erarbeiten bezüglich Wetter, Ausweichwettkampfanlage,<br />
Beschaffung von Schnee, Transport von Schnee;<br />
m)festlegen, wie die Wettkampfjury zusammengesetzt werden soll -<br />
TD und IKR werden gemäß den Regeln der <strong>IBU</strong> oder anderen<br />
anzuwendenden Regeln ernannt;<br />
n) Inspektionsbesuch(e) durch den TD – die erforderlichen Korrekturen<br />
und Veränderungen der Pläne durchführen;<br />
o) Registrierungen kontrollieren – Wettkämpferzulassung und<br />
-qualifikation prüfen.<br />
1.2 Vorbereitungen des Wettkampfkomitees<br />
a) Freiwillige rekrutieren;<br />
b) sicherstellen, dass Sachverstand und qualifiziertes Personal zur<br />
Verfügung stehen und dass für die erforderlichen Niveaus ausgebildete<br />
Funktionäre rechtzeitig gewonnen oder trainiert werden;<br />
c) anhand von Seminaren und praktischen Wettkämpfen die Funktionäre<br />
entsprechend ausbilden;<br />
d) alle Verfahren planen und üben;<br />
e) Wettkampfanlage weiter verbessern.<br />
1.3 Unterkunfts- und Verpflegungsplanung<br />
a) verfügbare Räume und Anforderungen;<br />
b) Qualität der verfügbaren Unterkünfte;<br />
c) Nähe zur Wettkampfanlage;<br />
d) Kosten für Unterkunft – <strong>im</strong> Rahmen der festgelegten Regeln, Zahlungsbedingungen;<br />
e) besondere Anforderungen in bezug auf männliche und weibliche<br />
Teilnehmer;<br />
f) Lagerung von Gewehr und Munition, Bereich für Trockenschießen;<br />
g) Skilagerung und Wachsbereiche;<br />
20/63 AUSGABE 2002
h) Verpflegungsmodalitäten für die Mannschaften – Vollpension oder<br />
Einzelmahlzeiten;<br />
i) Verpflegungskosten – <strong>im</strong> Rahmen der Regeln, Bezahlungsmodalitäten;<br />
j) Verpflegungsmodalitäten für Funktionäre.<br />
1.4 Anreise zum Veranstaltungsort<br />
a) Möglichkeiten der Anreise;<br />
b) Flugplätze/Bahnhöfe – Entfernungen zum Veranstaltungsort;<br />
c) Kosten – werden Leute kommen?<br />
d) Gibt es Unterstützungen?<br />
1.5 Empfang der Mannschaften<br />
a) Ort - groß genug für die Mannschaften und möglicherweise die<br />
Ausrüstung, guter Verkehrsfluss und gute -kontrolle?<br />
b) Zeiten – offen, um die Ankunftszeiten der Mannschaften zu wahren;<br />
c) Art der Registrierung – jedes Mannschaftsmitglied oder nur der<br />
Mannschaftsführer;<br />
d) Meldegebühren – Wie wird die Bezahlung erfolgen, flexible<br />
Zahlungsmöglichkeiten?<br />
e) Wettkämpferqualifikation – Wie wird das Recht, am Wettkampf<br />
teilzunehmen, geprüft – anhand des Reisepasses oder des Führerscheins?<br />
f) Information bezüglich Unterbringung, Transport und Wettkampf<br />
muss be<strong>im</strong> Empfang zur Verfügung gestellt werden;<br />
g) Informationshefte für die Mannschaften bei deren Eintreffen verteilen;<br />
h) Begleitpersonal, Dolmetscher.<br />
1.6 Transport während der Veranstaltung<br />
a) Erforderlicher Umfang – Zahlen der Mannschaften;<br />
b) Kosten – Gratis oder gegen Bezahlung für die Mannschaften?<br />
c) Mannschaften fragen, wann und wo sie Transport benötigen;<br />
d) Haltestellen für Ein- und Ausstieg einrichten, einen Busfahrplan<br />
erstellen;<br />
e) Wo können die Mannschaften gegebenenfalls eigene Fahrzeuge<br />
zum Ausstieg anhalten und dann parken?<br />
f) Steht Transportmöglichkeit auch außerhalb der Wettkampftage,<br />
z.B. für Trainingstage oder Besichtigungsfahrten zur Verfügung?<br />
g) Transportmöglichkeiten für Funktionäre, Parkplätze für Privatfahrzeuge.<br />
AUSGABE 2002 20/64<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
1.7 Allgemeine Vorbereitungen für die Wettkämpfe<br />
a) Inoffizielles und Offizielles Training (Langlauf und Schießen);<br />
b) Vorbereitung der Anlage;<br />
c) Meldungen und Kontrolle der Wettkämpferzulassung;<br />
d) Mannschaftsführersitzungen – Zeiten, Ort, benötigtes Gerät und<br />
Personal, Vorbereitungen, Platz, Verfahren, Tagesordnung, wie<br />
werden die Jurys gebildet, Erfrischungen, Startliste und Ausgabe<br />
der Startnummern;<br />
e) Verlosungen – Methode, Ausrüstung, Vorbereitung der Startlisten;<br />
f) Mündliche Information und Informationsverteilung an die Mannschaften<br />
und Funktionäre;<br />
g) Ausrüstungsvorprüfung;<br />
h) Antidopingkontrolle, Bluttest.<br />
1.8 Überprüfung der Anlage<br />
a) Schießstand<br />
- Spezifikationen – Größe, Ausrichtung, Hangneigung, Abweichungen,<br />
Sicherheit;<br />
- Annäherungswege und Präparierung;<br />
- 10 m Markierungen am Ein- und Ausgang;<br />
- Schießbahnen;<br />
- Nummerierung (Schießbahnen und Wettkampfscheiben);<br />
- Matten;<br />
- Scheiben (mechanisch oder elektronisch, Kartonscheiben zum<br />
Anschießen) – Anordnung, Menge, Zustand, Farbe, Justierungen,<br />
Reserven;<br />
- Schalen für den Staffelwettkampf;<br />
- Gewehrständer;<br />
- Ausschilderung;<br />
- Windfahnen;<br />
- Wertung – manuell, elektronisch, voneinander unabhängige Prüfungen;<br />
- Fernmeldeeinrichtungen/Weitergabe von Informationen und<br />
Ergebnissen;<br />
- Sicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne;<br />
- Funktionäre – Anzahl, Kontrolle, Aufgaben;<br />
- Bereiche für Betreuer, Wettkampffunktionäre, Presse, Zuschauer;<br />
- Zugangskontrolle.<br />
20/65 AUSGABE 2002
) Strafrunde<br />
- Spezifikationen (Länge, Ort, Form);<br />
- Markierung und Beschilderung;<br />
- Kommunikation und Weitergabe von Informationen;<br />
- Anzahl und Standplatz für Funktionäre;<br />
- Verfahren zur Lösung von Diskrepanzen.<br />
c) Strecken<br />
- Spezifikationen – Längen, Breiten, Profile;<br />
- Reihenfolgen;<br />
- Präparierung;<br />
- Markierung und Ausschilderung;<br />
- Lage von Kontrollpunkten;<br />
- Absperrungen und Zäune;<br />
- Anzahl und Standplätze von Funktionären;<br />
- Kontrollverfahren und Berichtswesen;<br />
- Kommunikation und Weitergabe von Informationen;<br />
- Vorläufer;<br />
- Medizinische Posten;<br />
- Medizinischer Abtransport von den Strecken – Methode, Routen,<br />
Kontrolle;<br />
- Zugangskontrolle.<br />
d) Zentraler Bereich und Stadion<br />
- Allgemeine Konfiguration und Ausrichtung;<br />
- Verkehrsfluss – Wettkämpfer, Funktionäre, Medien, VIPs,<br />
Zuschauer;<br />
- Aufwärmbereich für die Mannschaften und Wachshütten;<br />
- Juryraum;<br />
- Funktionärsgebäude;<br />
- Wettkampfbüro;<br />
- Strom, Wasser, Heizung;<br />
- Toiletten (Männer, Frauen);<br />
- Parkmöglichkeiten für Mannschaften, Funktionäre, Medienvertreter,<br />
VIPs, Zuschauer;<br />
- Markierung, Ausschilderung, Informationstafeln;<br />
- Kabinen für Medien, Telefone und Faxanschlüsse;<br />
- Platzsprecher;<br />
- Informations-/Ergebnistafel (elektronisch oder andere);<br />
- Fernmeldeeinrichtungen – Funk, Telefon, Melder;<br />
AUSGABE 2002 20/66<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
- Bereiche für Wettkämpfer, Medien, VIPs, Zuschauer;<br />
- Skitestbereich;<br />
- Start, Ziel, Startbereich für Massen- und Staffelstart, Staffelwechselzone,<br />
Ausrüstungskontrollbereich, Aufwärmbereich für<br />
Wettkämpfer;<br />
- Kleiderablagevorrichtungen für Wettkämpfer;<br />
- Ausgabe von warmen Getränken;<br />
- Zugangskontrolle.<br />
1.9 Wettkampfprüfungen<br />
a) Startmethoden für jeden Wettkampf;<br />
b) Ausrüstungskontrollstellen (Start und Ziel);<br />
c) Zeitnahmemethoden und -systeme;<br />
d) Startzeiten;<br />
e) Beobachtung, Aufzeichnung und Ergebnissen/Weitergabe von<br />
Informationen;<br />
f) Fernmeldesysteme;<br />
g) Meldungen von wichtigen Ereignissen während des Wettkampfes;<br />
h) Berechnungen, Überprüfungen;<br />
i) Verfahren, nachdem der letzte Läufer das Ziel erreicht hat;<br />
j) Formblätter für Ergebnisse, Herstellen und Verteilen;<br />
k) Proteste und Strafverfahren;<br />
l) Streckenkonfiguration und -kontrolle;<br />
m)Sicherheit;<br />
n) Verletzungen, Erste Hilfe und Abtransport von Verletzten;<br />
o) Aufgaben und Standplatz von TD und IKR;<br />
p) Orte und Zeiten der Wettkampfjurysitzungen;<br />
q) Inoffizielle Preisverleihung (Siegervorstellung)<br />
r) Antidopingkontrolle, Bluttest;<br />
s) kritischer Bericht des TD.<br />
1.10 Preisverleihungen und gesellschaftliche Veranstaltungen<br />
a) Offizielle und inoffizielle Preisverleihungen – wann, wo, wie, wer<br />
führt durch, Berichterstattung in den Medien;<br />
b) Eröffnungs- und Schlussfeier;<br />
c) Begrüßung, Empfänge, kulturelle Veranstaltungen;<br />
d) Bankett – bereitgestellte Speisen, Prominententisch usw.;<br />
e) Betreuung der Würdenträger/VIPs.<br />
20/67 AUSGABE 2002
1.11 Verschiedenes - Ausrüstungs- und Gegenstandsliste<br />
1. Vorrichtung zur Messung des Abzugsdruckes oder –gewichtes;<br />
2. Waage zum Wiegen der Gewehre;<br />
3. Vorrichtungen und Schablonen zum Messen der Gewehre;<br />
4. Nummerntrikots (vierfarbige Sätze für Staffeln);<br />
5. Regelbücher;<br />
6. Kartonscheiben;<br />
7. Formblätter für Berichte und Wertungen der Funktionäre;<br />
8. Preise und Medaillen;<br />
9. Zeitnahmegeräte und Stoppuhren;<br />
10. Veranstaltungszeitpläne;<br />
11. Streckenpläne und -profile;<br />
12. Telefone, Funkgeräte (sowie Batterien und Ladevorrichtungen),<br />
Faxgerät(e);<br />
13. Megaphone, Signalpfeifen für den Schießstand;<br />
14. Notizbretter;<br />
15. Stifte;<br />
16. Quittungsblock;<br />
17. Thermometer;<br />
18. Schilder, Markierungen, Streckenfähnchen;<br />
19. Sprühfarbe (für Ziele und Linien);<br />
20. Tische/Stühle;<br />
21. Computer und Drucker, Schreibmaschinen;<br />
22. Kopiergeräte;<br />
23. Informations- und Anzeigetafel (elektronische oder andere);<br />
24. Windfahnen;<br />
25. Schalen für Staffelwettkampf;<br />
26. Schießmatten;<br />
27. Nummerntafeln für Ziele und Schießbahnen;<br />
28. Gewehrständer;<br />
29. Markierungsstifte, Aufkleber, Farbe (zum Markieren von Ausrüstung);<br />
30. Startpistole und Startflagge;<br />
31. Fahrzeuge zur Präparierung der Spur, Überschneefahrzeuge;<br />
32. Ambulanztransportschlitten;<br />
33. Decken;<br />
34. Erste Hilfe Sätze;<br />
35. Krankentragen;<br />
36. Papiertaschentücher <strong>im</strong> Zielbereich;<br />
AUSGABE 2002 20/68<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
37. Getränkekannen und Tassen <strong>im</strong> Zielbereich;<br />
38. Äxte, Schaufeln, Rechen, Werkzeuge allgemein, Werkzeuge<br />
für die Scheiben;<br />
39. Barrikaden oder Band und Pfosten sowie Zäune;<br />
40. Kennzeichen für Funktionäre (Uniformen, Armbänder);<br />
41. Versorgungsartikel;<br />
42. Werbeplakate und Fahnen.<br />
TEIL 5 - CHECKLISTE FÜR DIE INSPEKTION UND<br />
DIE ERHALTUNG MECHANISCHER SCHEIBEN<br />
1. ZENTRIERUNG<br />
- Farbe von den Löchern entfernen;<br />
- Messen, um sicherzustellen, dass das Liegendzielloch <strong>im</strong> schwarzen<br />
Zielkreis zentriert ist;<br />
- Entsprechend den Regeln einstellen;<br />
2. KLAPP(FALL)SCHEIBE<br />
- Toleranzgröße 0,5 - 2 mm;<br />
- Sicherstellen, dass Klappfallscheiben Scheibenfrontplatte nicht<br />
berühren;<br />
- Zur Schmierung von Muffen nur Viskoseöl verwenden.<br />
3. TREFFERANZEIGENKLAPPE (WEISS)<br />
- In gutem Zustand;<br />
- Nicht lose;<br />
- Etwa 1 cm von der Frontplatte entfernt.<br />
4. HEBEARM (FÜR DIE RÜCKSTELLUNG VON FALLENDEN SCHEIBEN)<br />
- Toleranz beträgt 0,5 - 2 mm;<br />
- Sicherstellen, dass rote Anzeigescheibe in gutem Zustand, fest<br />
angebracht und richtig justiert ist;<br />
- Sicherstellen, dass Rückholfeder funktionsfähig und in gutem<br />
Zustand ist;<br />
- Zur Schmierung von Muffen nur Viskoseöl verwenden.<br />
5. SCHEIBENLAGER<br />
- Muss frei beweglich sein;<br />
- Sicherstellen, dass Gehäuse an der richtigen Stelle sind.<br />
20/69 AUSGABE 2002
6. SCHEIBEN FÜR LIEGEND-/STEHENDANSCHLAG<br />
- Sicherstellen, dass Feder nicht überdehnt oder verrostet ist;<br />
- Sicherstellen, dass Befestigung fest ist.<br />
7. RÜCKSTELLKABEL<br />
- Sicherstellen, dass Bolzen das Kabel nicht beschädigen kann;<br />
- Die Befestigung muss vor jedem Staffelwettkampf überprüft werden;<br />
- Kabel darf nicht verdreht oder ausgefranst sein;<br />
- Sicherstellen, dass Kabel die Originallänge aufweist.<br />
8. ZUGFEDER<br />
- Feder darf nicht überdehnt sein;<br />
- Die Enden der Feder müssen umgeschlagen sein, sodass das Gehäuse<br />
der Feder nicht lose oder unbefestigt werden kann.<br />
9. ZUGSEIL<br />
- Stärke darf 4 mm nicht überschreiten;<br />
- Sicherstellen, dass das Seil zusammen mit dem Kabel und der<br />
Feder gemeinsam verbunden ist;<br />
- Seil darf keine Knoten aufweisen;<br />
- Seil muss eis- und schneefrei sein.<br />
10. STOPPVORRICHTUNG FÜR LIEGEND-/STEHENDPLATTE<br />
- Be<strong>im</strong> Umstellen muss die Zunge der Stoppvorrichtung ungehindert<br />
in den Schlitz fallen.<br />
11. KETTEN<br />
- Ketten, die mit dem Hebearm verbunden sind, müssen ausnahmslos<br />
in gutem Zustand sein und dürfen keine Beschädigung oder keinen<br />
Riss aufweisen;<br />
- Ketten dürfen nicht verdreht sein.<br />
12. SANDSTRAHLREINIGUNG<br />
- Bevor Scheiben neu gestrichen werden, muss die alte Farbe mit Hilfe<br />
eines Sandstrahlgerätes oder einer anderen Vorrichtung entfernt<br />
werden;<br />
- Vor dem Abstrahlen dürfen die Scheiben nicht auseinander genommen<br />
werden;<br />
- Stoppvorrichtungen einer LIEGEND/STEHENDPLATTE dürfen nicht mit<br />
Sandstrahlgerät behandelt werden.<br />
AUSGABE 2002 20/70<br />
LEITFADEN FÜR ORGANISATIONSKOMITEES
13. ANSTRICH<br />
- Der Grundanstrich darf nur bei Temperaturen über 15° C vorgenommen<br />
werden;<br />
- Auf die Scheiben, die benutzt werden, sollte nur eine dünne Farbschicht<br />
aufgebracht werden und die Farbe sollte vor dem Anstrich<br />
angewärmt werden, wenn möglich.<br />
20/71 AUSGABE 2002
ABKÜRZUNGEN<br />
Nachstehende Liste umfasst die in diesen Regeln verwendeten Abkürzungen:<br />
AC Asiencup<br />
AIPS <strong>Int</strong>ernational Sports Press Association<br />
AM Asienmeisterschaften<br />
bzgl. bezüglich<br />
bzw. beziehungsweise<br />
ca. zirka<br />
CAS Court of Arbitration for Sport<br />
CISM Conseil <strong>Int</strong>ernational du Sport Militaire<br />
cm Zent<strong>im</strong>eter<br />
d.h. das heißt<br />
dl Deziliter<br />
EC Europacup<br />
EM Europameisterschaften<br />
EYOF European Youth Olympic Festival<br />
g Gramm<br />
GS Generalsekretär<br />
h Uhr (in Verbindung mit Uhrzeit)<br />
HU Höhenunterschied<br />
<strong>IBU</strong> <strong>Int</strong>ernationale Biathlon Union<br />
IACS <strong>Int</strong>ernational Council of Arbitration for Sport<br />
IKR <strong>Int</strong>ernationale Kampfrichter<br />
IOC <strong>Int</strong>ernationales Olympisches Komitee<br />
ISU <strong>Int</strong>ernational Skating Union<br />
Jug/Jun WM Jugend/Juniorenweltmeisterschaften<br />
K Kniend<br />
KC Kontinentalcup<br />
kg Kilogramm<br />
km Kilometer<br />
KM Kontinentale Meisterschaft<br />
L liegend<br />
m Meter<br />
MD Medizinischer Delegierter<br />
MK Medizinisches Komitee<br />
mm Mill<strong>im</strong>eter<br />
AUSGABE 2002 21/1<br />
ABKÜRZUNGEN
MS Max<strong>im</strong>ale Steigung<br />
NAC Nordamerikacup<br />
NAM Nordamerikanische Meisterschaft<br />
NOK Nationales Olympisches Komitee<br />
Ns Newton Sekunde<br />
NV Nationaler Verband<br />
OWS Olympische Winterspiele<br />
S stehend<br />
SAC Südamerikacup<br />
sek. Sekunden<br />
std. Stunden<br />
TD Technischer Delegierter<br />
TK Technisches Komitee<br />
TV Fernsehen<br />
UCI Union Cycliste <strong>Int</strong>ernationale<br />
UIPMB Union <strong>Int</strong>ernationale de Pentathlon Moderne et Biathlon<br />
UPF Unabhängiger Probenahmefunktionär<br />
usw. und so weiter<br />
VP Vizepräsident<br />
WADA World Anti-doping Agency<br />
WC Weltcup<br />
WM Weltmeisterschaften<br />
z.B. zum Beispiel<br />
ALPHABETISCHE LISTE DER <strong>IBU</strong> MITGLIEDSVERBÄNDE<br />
MIT OFFIZIELLER ABKÜRZUNG<br />
ALG Algerien<br />
AND Andorra<br />
ARG Argentinien<br />
ARM Armenien<br />
AUS Australien<br />
AUT Österreich<br />
BEL Belgien<br />
BIH Bosnien und Herzegowina<br />
BLR Belarus<br />
BRA Brasilien<br />
BUL Bulgarien<br />
CAN Kanada<br />
CHI Chile<br />
21/2 AUSGABE 2002
CHN Volksrepublik China<br />
CRC Costa Rica<br />
CRO Kroatien<br />
CYP Zypern<br />
CZE Tschechische Republik<br />
DEN Dänemark<br />
ESP Spanien<br />
EST Estland<br />
FIN Finnland<br />
FRA Frankreich<br />
GBR Großbritannien<br />
GER Deutschland<br />
GRE Griechenland<br />
GRL Grönland<br />
GUM Guam<br />
HUN Ungarn<br />
IND Indien<br />
IRI Iran<br />
ISV Jungferninseln<br />
ITA Italien<br />
JPN Japan<br />
KAZ Kasachstan<br />
KGZ Kirgistan<br />
KOR Korea<br />
LAT Lettland<br />
LIB Libanon<br />
LIE Liechtenstein<br />
LTU Litauen<br />
MAR Marokko<br />
MDA Moldawien<br />
MGL Mongolei<br />
MON Monaco<br />
NED Niederlande<br />
NOR Norwegen<br />
NZL Neuseeland<br />
POL Polen<br />
POR Portugal<br />
PUR Puerto Rico<br />
ROM Rumänien<br />
AUSGABE 2002 21/3<br />
ABKÜRZUNGEN
RUS Russische Föderation<br />
SLO Slowenien<br />
SUI Schweiz<br />
SVK Slowakei<br />
SWE Schweden<br />
TPE Taiwan<br />
UKR Ukraine<br />
USA Vereinigte Staaten von Amerika<br />
UZB Usbekistan<br />
YUG Jugoslawien<br />
21/4 AUSGABE 2002