AStA - Universität zu Köln
AStA - Universität zu Köln
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Informationen <strong>zu</strong>r Nutzbarkeit des<br />
Semestertickets!<br />
Stand:<br />
Oktober 2008 (incl. NRW-Ticket)
SemeSterticket-in f o<br />
INHALT<br />
Editorial ..........................................................................................................3<br />
§ 1 - Was ist das Semesterticket? .............................................................4<br />
§ 2 - Wer bekommt ein Semesterticket? .................................................4<br />
§ 3 - Wo gilt das Semesterticket? ..............................................................5<br />
§ 4 - und wo gilt es nicht? ...........................................................................6<br />
§ 5 - Wann gilt das Semesterticket? .........................................................6<br />
§ 6 - TeilnehmerInnen an Propädeutiken .................................................6<br />
§ 7 - Fahrradmitnahme ...............................................................................7<br />
§ 8 - Mitnahme von Kindern ... ...................................................................7<br />
§ 9 - ... Hunden ... ..........................................................................................7<br />
§ 10 - ... und sonstigen Personen ..............................................................7<br />
§ 11 - Darf ich meinen StudentInnenausweis einschweißen? ..............7<br />
§ 12 - Was ist, wenn ich trotz allemwegen “Schwarzfahrens” .............8<br />
erwischt werde? ............................................................................................8<br />
§ 13 - Bei Verlust des StudentInnenausweises .......................................8<br />
§ 14 - Kann ich mich vom Semesterticket befreien lassen? .................9<br />
§ 15 - Härtefallanträge: Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket<br />
........................................................................................................9<br />
§16 - Ich möchte den gesamten Sozialbeitrag <strong>zu</strong>rück haben. ........... 12<br />
§17 - Semesterticket - die rechtliche Seite. .......................................... 12<br />
§ 18 - Nützliche Adressen ........................................................................ 13<br />
Seite 2 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>
Editorial<br />
Verehrte Fahrgäste und liebe Mitreisende,<br />
SemeSterticket-n f o<br />
eingangs der traditionelle Hinweis darauf, dass wir trotz aller Liebe und Mühe, die wir in<br />
die Erstellung investiert haben, auch diesmal nicht ausschließen können, dass sich Fehler<br />
eingeschlichen haben. Deswegen weisen wir ausdrücklich und feierlich jegliche Gewähr<br />
für die absolute Fehlerfreiheit der Broschüre weit von uns. Wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr<br />
uns gerne damit<br />
löchern.<br />
Es grüßen<br />
-der <strong>AStA</strong>-Semesterticketbeauftragte<br />
-die <strong>AStA</strong>-Semesterticketberatung<br />
-der Härtefallausschuss der Studierendenschaft<br />
Impressum<br />
<strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
<strong>Universität</strong>sstr. 16,<br />
50937 <strong>Köln</strong><br />
Tel. (0221) 470 - 2995 Fax (0221) 470 - 3259<br />
oeffref@asta.uni-koeln.de und http://www.asta.uni-koeln.de<br />
• Redaktion: Andrew MacNeille, Dirk Hagenhoff<br />
• Layout: Christian Schmitt<br />
• Fotos: Andrew MacNeille<br />
• V.i.S.d.P.: Christian Schmitt, Öffentlichkeitsreferent<br />
<strong>Universität</strong>sstr. 16, 50937 <strong>Köln</strong><br />
• Druck: A&A Schnelldruck, Sülzburgstr. 108, 50937 <strong>Köln</strong><br />
• Auflage: 1000 Exemplare<br />
Trotz sorgfältiger Prüfung und Recherche können wir leider keine Gewährleistung für die Richtigkeit der<br />
Angaben übernehmen.<br />
Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
Ihr findet uns im <strong>AStA</strong>-Gebäude,<br />
Zimmer 107,<br />
<strong>Universität</strong>sstr.16, 50937 <strong>Köln</strong><br />
und erreicht uns unter der Telefonnummer:<br />
(0221) 421 421.<br />
Seite 3
SemeSterticket-in f o<br />
§ 1 - Was ist das Semesterticket?<br />
Das Semesterticket besteht <strong>zu</strong>m einen in<br />
dem Aufdruck „Fahrausweis im VRS“ (Verkehrsverbund<br />
Rhein-Sieg) in Eurem Studierendenausweis,<br />
und <strong>zu</strong>m anderen in einem<br />
Hologramm mit dem Schrift<strong>zu</strong>g „Der neue<br />
Nahverkehr in NRW“, ebenfalls in Eurem<br />
Studierendenausweis angebracht.<br />
Das Hologramm weist Eure Fahrtberechtigung<br />
im Bundesland Nordrhein-Westfalen<br />
nach. Der Aufdruck „Fahrausweis“ im VRS<br />
dient u.a. dem Zweck, Euren „Heimat“-Verkehrsverbund<br />
<strong>zu</strong> identifizieren. Bestimmte<br />
Regelungen gelten nämlich nur im jeweiligen<br />
„Heimat“-Verkehrsverbung: für <strong>Köln</strong>er<br />
Studierende also nur im VRS.<br />
Ein eigenes Schriftstück „Semesterticket“<br />
oder einen eigenen Fahrausweis gibt es<br />
nicht.<br />
Bei Kontrolle weist Ihr Eure Fahrtberechtigung<br />
durch das Vorweisen des StudentInnenausweises<br />
nach. Dieser gilt allerdings<br />
nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.<br />
Studienbescheinigungen werden vom<br />
§ 2 - Wer bekommt ein Semesterticket?<br />
Das Semesterticket ist ausschließlich<br />
StudentInnen der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> vorbehalten,<br />
allerdings nicht<br />
- GasthörerInnen<br />
- ZweithörerInnen<br />
- Wehr- und Zivildienstleistenden<br />
- beurlaubten StudentInnen, die keinen<br />
oder einen ermäßigten Sozialbeitrag<br />
zahlen.<br />
Ausnahmen davon gibt es nicht, und alle<br />
mehr oder weniger originellen Tricks, trotzdem<br />
in den Genuß eines Semestertickets <strong>zu</strong><br />
gelangen, haben sich bisher als wirkungslos<br />
erwiesen. (Glaubt uns das mal! Wir haben<br />
Kontrollpersonal nicht als Nachweis der<br />
Fahrtberechtigungakzeptiert, auch wenn sie<br />
zweifelsfrei Euren Status als Studierende<br />
der <strong>Universität</strong> nachweisen. Das hängt damit<br />
<strong>zu</strong>sammen, dass in bestimmten Fällen<br />
die Fahrtberechtigung erlischt (vgl. § 17,<br />
Härtefälle) und in diesen Fällen der StudentInnenausweis<br />
mit einem entsprechenden<br />
Vermerk versehen wird. Für das Kontrollpersonal<br />
des VRS ist demnach nur aus dem<br />
StudentInnenausweis ersichtlich, ob die<br />
Fahrtberechtigung besteht, nicht aber aus<br />
Studienbescheinigungen. Also: immer den<br />
StudentInnenausweis mitnehmen.<br />
ACHTUNG: Für ErstsemesterInnen gilt<br />
(ab Semesterbeginn) <strong>zu</strong>nächst der vorläufige<br />
StudentInnenausweis bis <strong>zu</strong>m Erhalt<br />
des richtigen StudentInnenausweises als<br />
Fahrausweis, dieser allerdings nur im VRS-<br />
Gebiet.<br />
schon alle möglichen intelligenten Tricks<br />
durchexperimentiert. Auch die weniger intelligenten.<br />
Klappt alles nicht.)<br />
Das Semesterticket kann nicht käuflich<br />
erworben werden und ist nicht übertragbar.<br />
Wer also unbedingt ein Semesterticket<br />
haben will, muss sich als ErsthörerIn einschreiben.<br />
Das Semesterticket ist an den<br />
Hochschulstandort, an dem Ihr eingeschrieben<br />
seid, gebunden. Als StudentInnen in<br />
<strong>Köln</strong> erhaltet Ihr ein <strong>Köln</strong>er<br />
Semesterticket. Es ist nicht möglich, anstattdessen<br />
ein Wuppertaler oder Aachener<br />
Semesterticket <strong>zu</strong> bekommen, auch nicht<br />
Seite 4 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>
ausnahmsweise und in zwingenden Härtefällen,<br />
und ungerechterweise noch nicht<br />
einmal in Eurem jeweils ganz persönlichen<br />
Härtefall.<br />
SemeSterticket-n f o<br />
§ 3 - Wo gilt das Semesterticket?<br />
Das Semesterticket gilt in sämtlichen<br />
Stadt-, Straßen- und U-Bahnen, S- und<br />
Regionalbahnen, Regionalexpressen und<br />
auf allen Buslinien in Nordrhein-Westfalen.<br />
Außerhalb von NRW gilt das Semesterticket<br />
auf folgenden Bahnstrecken:<br />
In Rheinland – Pfalz im Schienenverkehr<br />
in den Kreisen Neuwied, Altenkirchen und<br />
teilweise im Kreis Vulkaneifel (Daun). Im<br />
einzelnen sind das<br />
-die Strecke <strong>Köln</strong> – Koblenz (rechtsrheinisch)<br />
bis einschließlich Neuwied-Engers<br />
-die Strecke <strong>Köln</strong> – Siegen vollständig<br />
-die Strecke Au (Sieg) – Limburg bis einschließlich<br />
Altenkirchen-Ingelbach<br />
-die Strecke Betzdorf – Haiger („Hellertalbahn“)<br />
bis einschließlich Herdorf<br />
-die Strecke Betzdorf – Daaden („Daadetalbahn“)<br />
vollständig<br />
-die Strecke <strong>Köln</strong> – Trier bis einschließlich<br />
Gerolstein<br />
In Niedersachsen:<br />
-die Strecke Paderborn – Hameln – Hannover<br />
bis einschließlich Hameln<br />
-die Strecke Löhne – Hameln – Hildesheim<br />
bis einschließlich Hameln<br />
-die Strecke Münster – Osnabrück vollständig<br />
-die Strecke Bielefeld – Bünde – Osnabrück<br />
– Rheine vollständig<br />
-die Strecke Bielefeld – Halle – Osnabrück<br />
vollständig<br />
-die Strecke Osnabrück – Bramsche – Oldenburg<br />
bis einschließlich Halen.<br />
Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
Informationen für TeilnehmerInnen an<br />
Propädeutikkursen, die noch nicht an der Uni<br />
eingeschrieben sind, findet Ihr unter § 8.<br />
In den genannten Bereichen gilt das Ticket<br />
nur im Schienenverkehr, nicht im Busverkehr.<br />
Auf der Buslinie 670 zwischen Bonn und<br />
dem Flughafen <strong>Köln</strong>/Bonn muss der sonst<br />
auch übliche Schnellbus<strong>zu</strong>schlag entrichtet<br />
werden.<br />
Eine Sonderregelung gibt es für den<br />
Kreis Ahrweiler. Da sich dieser Kreis nicht<br />
<strong>zu</strong> einem vollständigen Beitritt <strong>zu</strong>m VRS<br />
hat entschließen können, gilt das Semesterticket<br />
dort nur für Studierende, die ihren<br />
Wohnsitz im Kreis Ahrweiler haben.<br />
Seite 5
§ 4 - und wo gilt es nicht?<br />
Das Semesterticket gilt in keinem Fall<br />
über den genannten Gültigkeitsbereich hinaus.<br />
Es besteht keine Möglichkeit, sich das<br />
Semesterticket „erweitern“ <strong>zu</strong> lassen.<br />
Das Semesterticket gilt nicht in ICE, IC,<br />
SemeSterticket-in f o<br />
§ 5 - Wann gilt das Semesterticket?<br />
Immer.<br />
Genauer gesagt: im Rahmen der Gültigkeit<br />
des StudentInnenausweises. Ihr müsst<br />
also <strong>zu</strong>m Semesterwechsel (1.April bzw.<br />
1.Oktober) Acht geben, den jeweils neuen<br />
StudentInnenausweis ein<strong>zu</strong>stecken,<br />
da mit dem alten StudentInnenausweis auch<br />
das alte Semesterticket seine Gültigkeit verliert.<br />
Ansonsten gilt das Ticket an 365 Tagen<br />
§ 6 - TeilnehmerInnen an Propädeutiken<br />
Einige Fakultäten / Fachbereiche bieten<br />
während der vorlesungsfreien Zeit Propädeutiken<br />
für StudienanfängerInnen an. Für TeilnehmerInnen<br />
-die ja noch nicht „ordentliche“<br />
Studierende an der Uni sind- gibt es leider<br />
für diese Zeit noch keine Möglichkeit, in den<br />
Genuß eines Semestertickets <strong>zu</strong> gelangen.<br />
Hier besteht aber die Möglichkeit, sich eine<br />
ermäßigte VRS-Streckenzeitkarte <strong>zu</strong> kaufen.<br />
Diese könnt Ihr bei der KVB-Kundendienststelle,<br />
u.a. am Neumarkt, bekommen. Da<strong>zu</strong><br />
müsst Ihr Euch eine Bescheinigung über die<br />
Teilnahme an der Propädeutik bzw. an dem<br />
Vorkurs ausstellen lassen. Diese erhaltet<br />
Ihr entweder bei dem/der Kursleiter/-in oder<br />
beim Dekanat Eurer Fakultät.<br />
Thalys und EC. Nie. Ebensowenig gilt das<br />
Semesterticket für die 1. Klasse. Es gibt keinerlei<br />
Zusatztickets, durch die der Leistungsumfang<br />
des Semestertickets irgendwie erweitert<br />
werden kann.<br />
im Jahr (in Schaltjahren 366 Tage) und 24<br />
Stunden täglich.<br />
Achtung: Das Semesterticket gilt nur in<br />
Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis<br />
(Personalausweis, Reisepass…). Dabei<br />
werden auch amtlich beglaubigte Kopien<br />
von Lichtbildausweisen anerkannt.<br />
Seite 6 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>
§ 7 - Fahrradmitnahme<br />
Die Fahrradmitnahme ist nur im VRS-Gebiet<br />
uneingeschränkt möglich, nicht aber in<br />
den übrigen Bereichen von NRW.<br />
Studierende, die einen Wohnsitz im Bereich<br />
des „Großen Grenzverkehres“ zwischen<br />
VRS und VRR nachweisen können<br />
(dies sind die Städte und Gemeinden Breckerfeld,<br />
Düsseldorf, Ennepetal, Erkrath,<br />
Gevelsberg, Haan, Hilden, Jüchen, Kaarst,<br />
Korschenbroich, Mönchengladbach, Neuss,<br />
Schwelm und Wuppertal), dürfen ihr Fahr-<br />
§ 8 - Mitnahme von Kindern ...<br />
Kinder unter 6 Jahren werden generell<br />
kostenlos befördert.<br />
Im Rahmen der neuen Mitnahmeregelung<br />
ab Sommersemester 2006 (siehe §12) können<br />
wochentags von 19 Uhr bis 3 Uhr des<br />
§ 9 - ... Hunden ...<br />
Hunde dürfen kostenlos mitfahren<br />
SemeSterticket-n f o<br />
§ 10 - ... und sonstigen Personen<br />
Das Semesterticket berechtigt wochentags<br />
von 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages,<br />
sowie an Wochenenden und an Feiertagen<br />
ganztägig <strong>zu</strong>r unentgeltlichen Mitnahme einer<br />
Person über 14 Jahren und bis <strong>zu</strong> drei<br />
Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14<br />
Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
rad über den eigentlichen Gültigkeitsbereich<br />
hinaus mit nach Hause nehmen, nicht allerdings<br />
freizügig durch das Gesamtnetz ihres<br />
jeweiligen Heimatortes transportieren.<br />
Ausnahmen können jederzeit durch das<br />
Personal gemacht werden, z.B. bei Überfüllung<br />
u.ä.; Kinderwagen und Rollstühle haben<br />
in jedem Fall Vorrang.<br />
Eine Fahrradmitnahme im Rahmen der<br />
Regelung <strong>zu</strong>r Mitnahme von Personen (siehe<br />
§ 10) ist nicht möglich.<br />
Folgetages, sowie an Wochenenden und an<br />
Feiertagen ganztägig bis <strong>zu</strong> drei Kinder von<br />
6 Jahren bis einschließlich 14 Jahre mitgenommen<br />
werden.<br />
Jahren. Diese Regelung gilt allerdings nur<br />
im VRS-Gebiet, nicht aber in den übrigen<br />
Bereichen von NRW.<br />
Die Mitnahme eines Fahrrades ist für<br />
den/die Mitfahrer/in nicht möglich.<br />
§ 11 - Darf ich meinen StudentInnenausweis einschweißen?<br />
Nein! Der VRS akzeptiert eingeschweißte<br />
Fahrausweise nicht. Diese seien nicht<br />
fälschungssicher. Wer also einen eingeschweißten<br />
StudentInnenausweis benutzt,<br />
sollte sich vom StudentInnensekretariat ei-<br />
nen neuen StudentInnenausweis ausstellen<br />
lassen (Näheres da<strong>zu</strong>, siehe § 15).<br />
Der <strong>AStA</strong>-Shop (<strong>Universität</strong>sstr.16,<br />
1.Stock) verkauft übrigens formschöne und<br />
preisgünstige Ausweishüllen.<br />
Seite 7
SemeSterticket-in f o<br />
§ 12 - Was ist, wenn ich trotz allemwegen “Schwarzfahrens”<br />
erwischt werde?<br />
Es kann natürlich sein, dass Ihr Euch<br />
ganz einfach außerhalb des Gültigkeitsbereiches<br />
des Semestertickets oder in einem<br />
für das Semesterticket nicht <strong>zu</strong>gelassenen<br />
Zug befindet. Dann können wir Euch leider<br />
gar nicht helfen.<br />
Es kann auch sein, dass Ihr einen eingeschweißten<br />
StudentInnenausweis besitzt<br />
(siehe § 13). Auch dann können wir leider<br />
nichts für Euch tun.<br />
Es kann auch sein, dass Ihr aus Versehen<br />
einen alten StudentInnenausweis dabei<br />
habt, oder eine Studienbescheinigung, die,<br />
wie erläutert (siehe §1) nicht als Fahrausweis<br />
akzeptiert wird. In diesem Fall könnt Ihr<br />
innerhalb einer Woche bei dem jeweiligen<br />
Verkehrsunternehmen nachweisen, dass Ihr<br />
§ 13 - Bei Verlust des StudentInnenausweises<br />
....sind zwei Arbeitsschritte nötig, um in<br />
den Besitz eines neuen StudentInnenausweises<br />
<strong>zu</strong> gelangen:<br />
Erstens: ein Besuch in der <strong>Universität</strong>skasse<br />
im Untergeschoß des Hauptgebäudes.<br />
Dort zahlt ihr 10<br />
€ ein und erhaltet eine<br />
Gebührenmarke.<br />
Zweitens: ein Besuch<br />
im StudentInnensekretariat.<br />
Dort<br />
unterschreibt Ihr eine<br />
eidesstattliche Versicherung,<br />
dass Ihr<br />
keinen Härtefallantrag<br />
auf Rückerstattung des<br />
Semesterticket-Beitrages gestellt habt (siehe<br />
§ 17) und legt die in der Kasse erworbene<br />
Wertmarke vor. Euch wird alsbald ein neuer<br />
StudentInnenausweis ausgestellt.<br />
<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Fahrausweiskontrolle im<br />
Besitz eines gültigen Semestertickets wart.<br />
In diesem Fall zahlt ihr aber nach wie vor ein<br />
„erhöhtes Beförderungsentgelt“ in Höhe von<br />
7 €.<br />
Es ist auch schon mal vorgekommen,<br />
dass Personal nicht oder unvollständig über<br />
Existenz und Leistungsumfang des Semestertickets<br />
informiert ist. Wenn Euch dies widerfährt:<br />
Personalien aufnehmen lassen, unter<br />
keinen Umständen vor Ort das „erhöhte<br />
Beförderungsentgelt“ bezahlen und sich umgehend<br />
an das betreffende Verkehrsunternehmen<br />
wenden. Wenn Euch ein Zahlungsbefehl<br />
ins Haus geschickt wird: Widerspruch<br />
dagegen einlegen! Ihr bekommt alsbald ein<br />
Entschuldigungsschreiben.<br />
Solltet Ihr einen Härtefallantrag auf Rückerstattung<br />
des Semesterticket-Beitrages<br />
gestellt haben, unterschreibt Ihr keine eidesstattliche<br />
Erklärung, sondern lasst Euch<br />
einen neuen StudentInnenausweis ohne<br />
Fahrtberechtigungsvermerk<br />
ausstellen.<br />
Bitte versucht nicht,<br />
Euch auf diesem Wege<br />
-nachdem Euch ein<br />
solcher Härtefallantrag<br />
genehmigt wurde- ein<br />
neues Semesterticket<br />
<strong>zu</strong> erschleichen. Die<br />
von Euch im Sekretariat<br />
unterschriebenen eidesstattlichen<br />
Erklärungen werden wöchentlich<br />
von uns geprüft. Wir finden das also in jedem<br />
Fall ‚raus -und für Euch setzt es einen<br />
unglaublichen Ärger! Also: lasst es!<br />
Seite 8 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>
Wenn Ihr einen Härtefallantrag auf Rückerstattung<br />
des Semesterticket-Beitrages aus<br />
finanziellen Gründen gestellt haben, und Ihr<br />
braucht einen neuen StudentInnenausweis,<br />
setzt Ihr Euch bitte <strong>zu</strong>nächst mit dem Härtefallausschuss<br />
der Studierendenschaft in<br />
Verbindung (Anschrift s.u.).<br />
SemeSterticket-n f o<br />
Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
Solltet Ihr Euren StudentInnenausweis<br />
nach der Öffnungszeit des StudentInnensekretariates<br />
verlieren, ist es zwecklos, im<br />
<strong>AStA</strong> nach einem neuen Ausweis <strong>zu</strong> fragen.<br />
Der <strong>AStA</strong> stellt keine StudentInnenausweise<br />
aus, auch keine Ersatzausweise.<br />
§ 14 - Kann ich mich vom Semesterticket befreien lassen?<br />
Nein! Jeder Student und jede Studentin<br />
muss –damit die Rückmeldung bzw. Einschreibung-<br />
wirksam ist, den vollen Semesterbeitrag<br />
zahlen. Bei Nichteinzahlung<br />
droht in jedem Fall die Exmatrikulation!<br />
In bestimmten Härtefällen besteht hingegen<br />
die Möglichkeit, sich den Betrag für<br />
das Semesterticket rückerstatten <strong>zu</strong> lassen.<br />
Da<strong>zu</strong> siehe § 17.<br />
§ 15 - Härtefallanträge: Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket<br />
Bei Erfüllung bestimmter Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
kann ein Antrag auf Rückerstattung<br />
des Beitrages für das Semesterticket gestellt<br />
werden. Über diese Anträge entscheidet ein<br />
vom StudentInnenparlament jeweils für ein<br />
Jahr gewählter Ausschuss („Härtefallausschuss“)<br />
nach den Bestimmungen einer<br />
Härtefallordnung (HäFO). Die HäFO ist im<br />
Büro des Härtefallausschusses (Adresse<br />
s.u.) erhältlich.<br />
Jedem Härtefallantrag muss eine aktuelle<br />
Studienbescheinigung im Original beigefügt<br />
werden.<br />
Folgende Härtefälle können geltend gemacht<br />
werden:<br />
1. Finanzielle Härte<br />
Grundsätzlich gilt als obere Einkommensgrenze<br />
für eine un<strong>zu</strong>mutbare soziale Härte<br />
bei Studierenden mit eigener Haushaltsführung<br />
der Betrag von 85% des BAFöG-<br />
Grundbedarfs. Diese Grenze beläuft sich<br />
z.Z. (Wintersemester 2008 / 2009) auf 435<br />
€. Diese Grenze erhöht sich bei einer Miete<br />
von über 150 €, bei eigener Krankenversicherung<br />
und bei der Existenz von Kindern.<br />
Bei Studierenden ohne eigene Wohnung gilt<br />
eine obere Einkommensgrenze von 351 €.<br />
Ein Härtefallantrag aus finanziellen Gründen<br />
muss eine Darstellung der sozialen Verhältnisse<br />
enthalten, sowie eine Begründung,<br />
warum die Zahlung des Betrages eine un<strong>zu</strong>mutbare<br />
soziale Härte darstellen würde. Diese<br />
kann in Form eines formlosen Schreibens<br />
erfolgen. Außerdem sind alle „Einkommens-<br />
und Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß<br />
dar<strong>zu</strong>legen“ (§ 5 Abs. 1 HäFO): „Zum<br />
Einkommen gehören alle Geldeinnahmen,<br />
unbare Leistungen und Unterhaltsansprüche,<br />
letztere aber nur unter Berücksichtigung<br />
der persönlichen Situation“ (§5 Abs. 3 Nr. 1<br />
HäFO). Die Höhe des Einkommens muss<br />
über entsprechende Nachweise (Steuerkarte,<br />
Lohnabrechnungen, BAFöG-Bescheid<br />
Seite 9
o.ä.) belegt werden.<br />
Der Antrag muss bis spätestens Ende des<br />
Semesters, auf das er sich bezieht, gestellt<br />
werden.<br />
2. Nichtnutzbarkeit<br />
Um gleich einem häufig entstehenden<br />
Missverständnis vor<strong>zu</strong>beugen: unter nicht<br />
<strong>zu</strong>mutbarer Nutzbarkeit des Semestertickets<br />
wird verstanden, dass überhaupt keine Möglichkeit<br />
besteht, das Ticket <strong>zu</strong> nutzen. Dies<br />
trifft erfahrungsgemäß u.a.<br />
auf Leute <strong>zu</strong>, die zwar noch aus Promotionsgründen<br />
in <strong>Köln</strong> eingeschrieben sind,<br />
aber beispielsweise in Lindau, Lübeck oder<br />
Leipzig leben; sowie auf Leute, die in besonders<br />
abgelegenen Orten oder Einöden<br />
wohnen, wo nur einmal in der Woche ein<br />
Bus vorbeikommt.<br />
Dies muss mit einer<br />
aktuellen Meldebescheinigungnachgewiesen<br />
werden.<br />
Ein ausführliches<br />
Begründungsschreiben,<br />
warum<br />
man der Meinung<br />
ist, dass die Nut<strong>zu</strong>ng des Semestertickets<br />
nicht <strong>zu</strong>mutbar möglich ist, ist in jedem Falle<br />
hilfreich.<br />
Nicht als Härtefall angenommen werden<br />
erfahrungsgemäß (soweit neben den folgenden<br />
keine weiteren Gründe geltend gemacht<br />
werden können) Leute, die direkt neben<br />
der Uni wohnen oder die immer Fahrrad<br />
oder Auto fahren.<br />
Ein bewilligter Härtefallantrag aufgrund<br />
nicht <strong>zu</strong>mutbarer Nut<strong>zu</strong>ng hat in jedem Fall<br />
<strong>zu</strong>r Folge, dass der Fahrtberechtigungsvermerk<br />
im StudentInnenausweis entwertet<br />
wird, der Ausweis also nicht mehr als Fahrausweis<br />
genutzt werden kann.<br />
Der Antrag muss bis spätestens vier Wo-<br />
SemeSterticket-in f o<br />
chen nach Vorlesungsbeginn des Semesters,<br />
auf das er sich bezieht, gestellt werden.<br />
3. Schwerbehinderung<br />
Schwerbehinderte, die in Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> ihrem<br />
Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt<br />
des Versorgungsamtes mit Wertmarke besitzen,<br />
können ebenfalls einen Härtefallantrag<br />
stellen, desgleichen Schwerbehinderte, die<br />
aufgrund der Form ihrer Behinderung öffentliche<br />
Verkehrsmittel nicht nutzen können. Im<br />
ersteren Fall ist das Beiblatt mit aktuell gültiger<br />
Wertmarke dem Antrag in Kopie bei<strong>zu</strong>fügen,<br />
im zweiteren Fall ein Nachweis, dass<br />
die öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund der<br />
Behinderung nicht genutzt werden können.<br />
Der Antrag muss bis spätestens Ende des<br />
Semesters, auf das er sich bezieht, gestellt<br />
werden.<br />
4. Jobticket<br />
Der Besitz eines VRS-Jobtickets wird<br />
ab einschließlich Wintersemester 2008 /<br />
09, alsmo mit Einführung des NRW-weiten<br />
Semestertickets nicht mehr als Erstattungsgrund<br />
anerkannt, da das NRW-Ticket einen<br />
erheblich weiteren Gültigkeitsbereich hat als<br />
die VRS-Jobtickets.<br />
5. Auslandsaufenthalt<br />
Studierende, die einen Auslandsaufenthalt<br />
nachweisen, welcher mindestens zwei<br />
Drittel (=4 Monate) des jeweiligen Semesters<br />
abdecken, können sich den Betrag für<br />
das Semesterticket auch erstatten lassen.<br />
Wichtig ist, dass sich diese vier Monate innerhalb<br />
eines Semesters befinden und sich<br />
nicht auf zwei Semester verteilen.<br />
Die Dauer des Auslandsaufenthaltes<br />
muss in jedem Fall nachgewiesen werden.<br />
Ein einfaches Hinflugticket reicht als Nachweis<br />
nicht aus.<br />
Seite 10 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>
Ein bewilligter Härtefallantrag aufgrund<br />
eines Auslandsaufenthaltes hat <strong>zu</strong>r Folge,<br />
dass der Fahrtberechtigungsvermerk im<br />
StudentInnenausweis entwertet wird, der<br />
Ausweis also nicht mehr als Fahrausweis<br />
genutzt werden kann.<br />
Der Antrag muss bis spätestens Ende des<br />
Semesters, auf das sich der Antrag bezieht,<br />
gestellt werden. Falls der Auslandsaufenthalt<br />
früher als das betreffende Semester<br />
endet, muss der Antrag bis spätestens Ende<br />
Auslandsaufenthaltes gestellt werden.<br />
6. Exmatrikulation<br />
Bei Exmatrikulation besteht auch die<br />
Möglichkeit, sich den Betrag für das Semesterticket<br />
rückerstatten <strong>zu</strong> lassen. Hier sind<br />
vor allem folgende Fristen <strong>zu</strong> beachten:<br />
Wenn die Exmatrikulation vor Beginn des<br />
Semesters, für das der Semesterbeitrag gezahlt<br />
wurde, erfolgt, wird noch der gesamte<br />
Betrag erstattet. Dies macht das Studierendensekretariat,<br />
allerdings nicht automatisch,<br />
sondern nur auf Antrag. Es ist hier sinnvoll,<br />
diesen Antrag gleich bei der Exmatrikulation<br />
<strong>zu</strong> stellen.<br />
Bei Exmatrikulation nach Semesterbeginn<br />
ist über den Härtefallausschuss der<br />
Studierendenschaft noch der Anteil für das<br />
Semesterticket erstattbar, allerdings nur bei<br />
einer Exmatrikulation bis spätestens zwei<br />
Monate nach Semesterbeginn. Danach ist<br />
eine Erstattung nicht mehr möglich.<br />
Der Antrag muss bis spätestens Ende<br />
des Semesters, auf das er sich bezieht, ge-<br />
SemeSterticket-n f o<br />
Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
stellt werden. Dabei ist die oben genannte<br />
Frist, innerhalb welcher die Exmatrikulation<br />
stattfindet, <strong>zu</strong> beachten.<br />
Wichtiger Hinweis I:<br />
Der Härtefallantrag ist auf einem eigenen<br />
Formblatt <strong>zu</strong> stellen. und mit den entsprechenden<br />
Nachweisen und Unterlagen in den<br />
oben genannten Fristen beim Härtefallausschuss<br />
(nicht beim Studierendensekretariat!!!)<br />
ein<strong>zu</strong>reichen.<br />
Der Antrag muss jedes Semester neu gestellt<br />
werden. Es ist nicht möglich, einen Antrag<br />
über mehrere Semester <strong>zu</strong> stellen.<br />
Wichtiger Hinweis II:<br />
Auch wenn Ihr einen Härtefallantrag auf<br />
Rückerstattung des Beitrages für das Semesterticket<br />
stellen wollt, müsst Ihr <strong>zu</strong>vor den<br />
gesamten Semesterbeitrag an die Uni überweisen.<br />
Von unserer Seite kann eine Rückerstattung,<br />
aber in keinem Fall eine Freistellung<br />
veranlasst werden<br />
Die Anschrift des Härtefallausschusses<br />
lautet:<br />
Studierendenschaft der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong><br />
<strong>Köln</strong><br />
Der Härtefallausschuss<br />
<strong>Universität</strong>sstr.16<br />
50937 <strong>Köln</strong><br />
Telefonisch erreichbar sind wir unter:<br />
(0221) 421 421<br />
Seite 11
SemeSterticket-in f o<br />
§16 - Ich möchte den gesamten Sozialbeitrag <strong>zu</strong>rück haben.<br />
Das ist nur möglich bei Exmatrikulation,<br />
und dann auch nur, wenn diese vor dem Beginn<br />
des Semesters erfolgt, also vor dem 1.<br />
April bzw. 1. Oktober. Zuständig ist in dem<br />
§17 - Semesterticket - die rechtliche Seite.<br />
Seit Einführung des Semestertickets <strong>zu</strong>m<br />
Wintersemester 1993/94 wird immer wieder<br />
gefragt, ob und warum der <strong>AStA</strong> einen Vertrag<br />
abschließen darf, der alle StudentInnen<br />
da<strong>zu</strong> verpflichtet, jedes Semester einen Betrag<br />
für das Ticket bezahlen <strong>zu</strong> müssen.<br />
Alle eingeschriebenen StudentInnen<br />
einer Hochschule bilden aufgrund der Vorschriften<br />
im Landeshochschulgesetz (HG)<br />
die Studierendenschaft als rechtsfähige<br />
Gliedkörperschaft der Hochschule. Die Studierendenschaft<br />
hat die Aufgabe, „fachliche,<br />
wirtschaftliche und soziale Belange ihrer<br />
Mitglieder wahr<strong>zu</strong>nehmen“ (§72 II 2 Nr. 5<br />
HG). Da<strong>zu</strong> erhebt die Studierendenschaft<br />
„von ihren Mitgliedern die (...) <strong>zu</strong>r Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben notwendigen Beiträge nach<br />
Maßgaben einer Beitragsordnung, die vom<br />
Studentenparlament beschlossen wird und<br />
der Genehmigung des Rektorats bedarf.“<br />
(§79 II 1 HG). Beschlussfassendes Organ<br />
der Studierendenschaft ist das Studierendenparlament.<br />
Der Allgemeine Studierendenausschuss<br />
(<strong>AStA</strong>) vertritt die Studierendenschaft,<br />
führt die Beschlüsse des<br />
Studierendenparlamentes aus und erledigt<br />
die laufenden Geschäfte.<br />
Der Einführung des Semestertickets ging<br />
eine Neufassung der Beitragsordnung -also<br />
die Erhöhung des Semesterbeitrages um<br />
den Betrag für das Semesterticket- voraus.<br />
Dieser Neufassung hat das Studierendenparlament<br />
mit großer Mehrheit <strong>zu</strong>gestimmt<br />
und das Rektorat hat sie genehmigt. Eine<br />
vom <strong>AStA</strong> durchgeführte Befragung der Stu-<br />
Fall das Studierendensekretariat der <strong>Universität</strong><br />
und nicht der <strong>AStA</strong> und auch nicht der<br />
Härtefallausschuss.<br />
dentInnen ergab bei einer Beteiligung von<br />
40,6% eine Zustimmung von 81,5% für die<br />
Einführung des Semestertickets. Bei weiteren<br />
Befragungen 1995 und 1999 stimmten<br />
über 90% für die Beibehaltung des Semestertickets.<br />
Der Abschluß eines Pauschalvertrages<br />
mit einem Verkehrsunternehmen fällt nach<br />
allgemeiner Auffassung unter die Wahr-<br />
nehmung der wirtschaftlichen und sozialen<br />
Belange der Studierendenschaft. Das nordrhein-westfälischeWissenschaftsministerium<br />
äußert sich in einem Runderlass vom<br />
15.06.1992 (AZ 1 I A 1 8254):<br />
„Rechtsgrundlage für die Einführung des<br />
Semestertickets ist §78 II in Verbindung mit<br />
§71 II 3 WissHG (heute §79 II 1 i.V.m. §72 II<br />
2 Nr. 5 HG). Die Einschreibungssat<strong>zu</strong>ngen<br />
der Hochschulen bieten die weiteren Rechtsgrundlagen<br />
dafür, die Einschreibung bzw.<br />
die Rückmeldung von der Zahlung des um<br />
den Ticketpreis erhöhten Beitrages für die<br />
Studierendenschaft abhängig <strong>zu</strong> machen.“<br />
Nach Einführung des Semestertickets<br />
Seite 12 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>
an verschiedenen nordrhein-westfälischen<br />
Hochschulen wurde in Münster und Dortmund<br />
dagegen geklagt. Diese Klagen wurden<br />
vom OVG Münster <strong>zu</strong>rückgewiesen:<br />
das Semesterticket als Zwangsabgabe ist<br />
nach Auffassung des Gerichtes dann <strong>zu</strong>lässig,<br />
wenn der weitaus größte Teil der StudentInnen<br />
die Vorteile des Systems <strong>zu</strong> <strong>zu</strong>mutbaren<br />
Bedingungen nutzen kann.<br />
Letztinstanzlich wurde diese Auffassung<br />
im August 2000 auch vom Bundesverfassungsgericht<br />
bestätigt. Das BVerfG fand die<br />
§ 18 - Nützliche Adressen<br />
Deutsche Bahn AG<br />
DB Regionalbahn Rheinland GmbH<br />
Dompropst-Ketzer-Straße 1-9<br />
50667 <strong>Köln</strong><br />
Telefon: 0180 3 - 19 41 95<br />
Telefax: (02 21) - 141 - 18 48<br />
www.bahn.de<br />
eMail: ran-rheinland@bku.db.de<br />
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH<br />
Augustastr. 1<br />
45879 Gelsenkirchen<br />
Telefon: (02 09) - 1584 - 0<br />
Telefax: (0209) - 2 39 67<br />
www.vrr.de<br />
eMail: info@vrr.de<br />
Info-Hotline: 0180 - 300 2000<br />
SemeSterticket-n f o<br />
Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
soziale Ausrichtung des Semestertickets<br />
„einleuchtend und verfassungsrechtlich unbedenklich“.<br />
Unbedenklich sei auch, dass<br />
eine „allgemein-ökologische“ Zielset<strong>zu</strong>ng<br />
verfolgt werde. Die auf den Monat umgerechnete<br />
Zusatzbelastung sei „hinnehmbar“,<br />
auch für die StudentInnen, die nicht Bahn<br />
oder Bus fahren wollen. Die sozialen und<br />
hochschulpolitischen Aufgaben der ASten<br />
rechtfertigten die Beteiligung aller StudentInnen<br />
an der Finanzierung des Semestertickets.<br />
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH<br />
Krebsgasse 5 - 11<br />
50667 <strong>Köln</strong><br />
Telefon: (02 21) 208 08 - 0<br />
Telefax: (02 21) 208 08 - 40<br />
www.vrsinfo.de<br />
eMail: infosys@vrsinfo.de<br />
<strong>Köln</strong>er Verkehrsbetriebe AG<br />
Scheidtweilerstraße 38<br />
50933 <strong>Köln</strong><br />
Telefon: (02 21) 547 - 0<br />
Telefax: (02 21) 547 - 31 25<br />
www.kvb-koeln.de<br />
eMail: info@kvb-koeln.de<br />
Seite 13
SemeSterticket-in f o<br />
<strong>AStA</strong>-Beratungen<br />
BAföG- und Sozialberatung<br />
in der Unimensa,<br />
Zülpicher Straße 70<br />
Montag 09.30 - 15.30 h<br />
Dienstag 08.00 - 12.00 h<br />
Mittwoch 11.30 - 15.30 h<br />
Donnerstag 11.00 - 17.00 h<br />
Öffentlichkeitsreferat<br />
<strong>Universität</strong>sstr. 16<br />
Telefon: 0221 / 470 - 2995<br />
Fax: 0221 / 470 - 3259<br />
Mail: oeffref@asta.uni-koeln.de<br />
Vorstand des <strong>AStA</strong><br />
Tel.: 0221 / 470 - 6254<br />
Mail: vorstand@asta.uni-koeln.de<br />
Sozialreferat des <strong>AStA</strong><br />
Dienstag 16.00 - 17.00 h<br />
Mail: sozialreferat@asta.uni-koeln.de<br />
Fachschaftenreferat des <strong>AStA</strong><br />
Sprechstunde nach Vereinbarung<br />
Mail: fsr@asta.uni-koeln.de<br />
Bildungspolitikreferat des <strong>AStA</strong><br />
Allgemeine Informationen<br />
Sprechstunde nach Vereinbarung<br />
Mail: bilpol@asta.uni-koeln.de<br />
Referat für Internationales, Integration und<br />
Antidiskriminierung des <strong>AStA</strong><br />
Sprechstunde nach Vereinbarung<br />
iia@asta.uni-koeln.de<br />
Fragen <strong>zu</strong>m Studentenwerk<br />
verwaltungsrat@gmx.de<br />
Der <strong>AStA</strong>-Laden<br />
Studiengebührenberatung des <strong>AStA</strong><br />
im <strong>AStA</strong>-Sekretariat<br />
Montag 14.30-16.30 h<br />
Dienstag 17.00-19.00 h<br />
Informationen <strong>zu</strong> Studiengebühren<br />
Mail: studiengebuehren@asta.uni-koeln.de<br />
Rechtsberatung<br />
in der Unimensa,<br />
Zülpicher Straße 70<br />
(Eintragung in Liste erforderlich)<br />
Dienstag 14.00 - 18.00 h<br />
Donnerstag 12.00 - 16.00 h<br />
Auton. Behindertenreferat im <strong>AStA</strong>-Café<br />
Sozialberatung (14tägig)<br />
Dienstag 14.15 - 15.15 h<br />
Donnerstag 14.15 - 15.15 h<br />
Beratung für Sehgeschädigte<br />
Donnerstag 16.00 - 18.00 h<br />
Freitag 08.00 - 11.00 h<br />
(nur mit Anmeldung)<br />
Mail: behindertenreferat@web.de<br />
Sonstige Termine nach Vereinbarung<br />
AusländerInnenberatung<br />
in der Uni-Mensa Zülpicher Straße 70<br />
Montag 09.00 - 12.00 h<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 h<br />
Freitag 09.00 - 11.30 h<br />
Semesterticketberatung<br />
<strong>Universität</strong>sstraße 16<br />
Montag, Dienstag 09.00 - 13.00 h<br />
Donnerstag 09.00 - 13.00 h<br />
Freitag 09.00 - 12.00 h<br />
Preiswerte Alternative für Blöcke, Ordner und Stifte<br />
Schreibwaren <strong>zu</strong> Niedrigstpreisen<br />
Internationaler Studierendenausweis (ISIC)<br />
Öffnungszeiten: Montag-Freitag jeweils 9.30-13.30 Uhr<br />
Seite 14 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>
SemeSterticket-n f o<br />
Der <strong>AStA</strong>-Laden<br />
Schreibwaren <strong>zu</strong> absoluten Niedrigpreisen<br />
Artikel € Artikel €<br />
Alleskleber, Tesa, 45g 2,00 Kugelschreibermine Parker 2,50<br />
Alleskleber, Tesa, 90 g 2,80 Kugelschreibermine, Express 75 0,50<br />
Anspitzer, metall, ein-/zweifach 0,60 Kugelschreibermine, Lamy 3,50<br />
Anspitzerdose, einfach 0,80 Kugelschreibermine, Senator 1,00<br />
Anspitzerdose, zweifach 1,50 Lineal Holz, 30cm 1,20<br />
Ausweishülle 0,40 Lineal Kunststoff transparent, 20 cm 0,40<br />
Bleistift, m. Radierer 0,60 Lineal Kunststoff transparent, 30 cm 0,50<br />
Bleistift, niceday 0,25 Locher, Leitz, 40 Blatt, schwarz 12,50<br />
Bleistiftminen 0,60 Locher, Niceday, 15 Blatt 3,00<br />
Briefblock, liniert/rautiert, 50 Bl. 0,80 Millimeterblock, A4, 25 Blatt 1,50<br />
Briefklammern 1.000 Stück 1,50 Mine Pentel Hybrid K106/K116 1,20<br />
Briefklammern 100 Stück 0,60 Mine Pilot G-2 fine 1,20<br />
Briefumschläge versch. Größen 0,10 Mine Uni-ball Signo fine 1,20<br />
Buntstifte Pelikan, 24 Farben 5,00 OHP-Stift 0,80<br />
Collegeblock A4 160 Bl. 2,20 Ordner breit 1,40<br />
Collegeblock A4, 80 Bl. 1,20 Ordner schmal 1,40<br />
Collegeblock A5 80 Bl. 1,20 Pentel Hybrid Roller 1,50<br />
Disketten, 1,44 MB, imation 3,60 Pilot G-2, 0,7mm 1,90<br />
Disketten, 1,44 MB, niceday 2,60 Post it Index im Spender 2,30<br />
Druckbleistift 3,00 Prospekthüllen, A4, glasklar, transp. 0,10<br />
Druckerpapier 3,50 Quittung 1735 2,70<br />
Duraclip-Mappe A4 30 Blatt 1,30 Radiergummi klein 0,50<br />
Duraclip-Mappe A4 60 Blatt 1,50 Radiergummi natur 0,60<br />
Eckspanner 1,00 Register, 20-teilig, A-Z, PP-Folie 1,40<br />
Edding 3000/3300 1,30 Register, 10-teilig, farbiger Karton 2,20<br />
Enthefter 0,80 Register, 5-teilig, farbiger Karton 1,20<br />
Faltenversandttasche 0,20 Register, 10-teilig, Indexschildchen 5,80<br />
Gelschreiber, niceday 1,50 Register, 10-teilig, farbige PP-Folie 1,30<br />
Haftnotiz groß 0,60 Register, 5-teilig, farbige PP-Folie 0,60<br />
Haftnotiz klein 0,30 Ringbucheinlagen, DIN A4 1,00<br />
Haftnotiz mittel 0,50 Rückenschild. Ordner, selbstkl., 10 St., breit 1,90<br />
Heftgerät 3,00 Rückenschild. Ordn., selbstkl., 10 St., schmal 1,90<br />
Heftklammern, 1000 Stück 0,30 Schere, 13 cm 2,00<br />
Heftstreifen Karton 0,70 Schnellhefter Karton 0,25<br />
Heftstreifen Kunststoff 0,80 Schnellhefter Plastik 0,25<br />
Index Flags 4 Farben 2,00 Schulheft DIN A4 0,60<br />
Jurismappe dick 0,80 Sichthüllen, A4, transparent 0,20<br />
Jurismappe dünn 0,45 Stabilo bionic 2,40<br />
Karteikarten A5 3,00 Stehsammler 0,60<br />
Karteikarten A6 1,50 Tagesrapport 1301 4,00<br />
Karteikarten A7/ Karteikarten A8 1,00 Tesa Film Handabroller bis 19mm 1,40<br />
Karteikartenbox A5 1,50 Tesa Film transparent 10x15mm 0,40<br />
Karteikartenbox A6 1,20 Textmarker Holz 1,10<br />
Karteikartenbox A7 1,10 Textmarker Stabilo Boss 0,65<br />
Karteikartenbox A8 1,00 Tintenfass Pelikan, 30 ml 4,30<br />
Kladde, A4 5,00 Tintenpatronen Lamy 2,20<br />
Kladde, A5 2,70 Tintenpatronen Parker 1,90<br />
Klebestift, Pritt, 10g 1,00 Tintenpatronen Pelikan 0,70<br />
Klebestift, Tesa, 20g 1,30 Tipp-Ex Mouse 2,40<br />
Klebestift, Tesa, 40g 1,80 Tipp-Ex rapid (flüssig) 1,30<br />
Kopierfolie 0,20 Tipp-Ex Shake'n'Squeeze 2,40<br />
Kugelschreiber BIC 0,25 Trennstreifen 1,90<br />
Kugelschreiber Senator 0,25 uni-ball eye 2,00<br />
Kugelschreiber, Parker Jotter K60 blau 3,50 Versandtasche mit Papprückwand, C4 0,30<br />
Kugeschreiber, niceday 1,20 Vokabelheft, A5 1,60<br />
Zettelklotz 2,50<br />
Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.<br />
Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
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