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AStA - Universität zu Köln

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Informationen <strong>zu</strong>r Nutzbarkeit des<br />

Semestertickets!<br />

Stand:<br />

Oktober 2008 (incl. NRW-Ticket)


SemeSterticket-in f o<br />

INHALT<br />

Editorial ..........................................................................................................3<br />

§ 1 - Was ist das Semesterticket? .............................................................4<br />

§ 2 - Wer bekommt ein Semesterticket? .................................................4<br />

§ 3 - Wo gilt das Semesterticket? ..............................................................5<br />

§ 4 - und wo gilt es nicht? ...........................................................................6<br />

§ 5 - Wann gilt das Semesterticket? .........................................................6<br />

§ 6 - TeilnehmerInnen an Propädeutiken .................................................6<br />

§ 7 - Fahrradmitnahme ...............................................................................7<br />

§ 8 - Mitnahme von Kindern ... ...................................................................7<br />

§ 9 - ... Hunden ... ..........................................................................................7<br />

§ 10 - ... und sonstigen Personen ..............................................................7<br />

§ 11 - Darf ich meinen StudentInnenausweis einschweißen? ..............7<br />

§ 12 - Was ist, wenn ich trotz allemwegen “Schwarzfahrens” .............8<br />

erwischt werde? ............................................................................................8<br />

§ 13 - Bei Verlust des StudentInnenausweises .......................................8<br />

§ 14 - Kann ich mich vom Semesterticket befreien lassen? .................9<br />

§ 15 - Härtefallanträge: Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket<br />

........................................................................................................9<br />

§16 - Ich möchte den gesamten Sozialbeitrag <strong>zu</strong>rück haben. ........... 12<br />

§17 - Semesterticket - die rechtliche Seite. .......................................... 12<br />

§ 18 - Nützliche Adressen ........................................................................ 13<br />

Seite 2 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>


Editorial<br />

Verehrte Fahrgäste und liebe Mitreisende,<br />

SemeSterticket-n f o<br />

eingangs der traditionelle Hinweis darauf, dass wir trotz aller Liebe und Mühe, die wir in<br />

die Erstellung investiert haben, auch diesmal nicht ausschließen können, dass sich Fehler<br />

eingeschlichen haben. Deswegen weisen wir ausdrücklich und feierlich jegliche Gewähr<br />

für die absolute Fehlerfreiheit der Broschüre weit von uns. Wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr<br />

uns gerne damit<br />

löchern.<br />

Es grüßen<br />

-der <strong>AStA</strong>-Semesterticketbeauftragte<br />

-die <strong>AStA</strong>-Semesterticketberatung<br />

-der Härtefallausschuss der Studierendenschaft<br />

Impressum<br />

<strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

<strong>Universität</strong>sstr. 16,<br />

50937 <strong>Köln</strong><br />

Tel. (0221) 470 - 2995 Fax (0221) 470 - 3259<br />

oeffref@asta.uni-koeln.de und http://www.asta.uni-koeln.de<br />

• Redaktion: Andrew MacNeille, Dirk Hagenhoff<br />

• Layout: Christian Schmitt<br />

• Fotos: Andrew MacNeille<br />

• V.i.S.d.P.: Christian Schmitt, Öffentlichkeitsreferent<br />

<strong>Universität</strong>sstr. 16, 50937 <strong>Köln</strong><br />

• Druck: A&A Schnelldruck, Sülzburgstr. 108, 50937 <strong>Köln</strong><br />

• Auflage: 1000 Exemplare<br />

Trotz sorgfältiger Prüfung und Recherche können wir leider keine Gewährleistung für die Richtigkeit der<br />

Angaben übernehmen.<br />

Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

Ihr findet uns im <strong>AStA</strong>-Gebäude,<br />

Zimmer 107,<br />

<strong>Universität</strong>sstr.16, 50937 <strong>Köln</strong><br />

und erreicht uns unter der Telefonnummer:<br />

(0221) 421 421.<br />

Seite 3


SemeSterticket-in f o<br />

§ 1 - Was ist das Semesterticket?<br />

Das Semesterticket besteht <strong>zu</strong>m einen in<br />

dem Aufdruck „Fahrausweis im VRS“ (Verkehrsverbund<br />

Rhein-Sieg) in Eurem Studierendenausweis,<br />

und <strong>zu</strong>m anderen in einem<br />

Hologramm mit dem Schrift<strong>zu</strong>g „Der neue<br />

Nahverkehr in NRW“, ebenfalls in Eurem<br />

Studierendenausweis angebracht.<br />

Das Hologramm weist Eure Fahrtberechtigung<br />

im Bundesland Nordrhein-Westfalen<br />

nach. Der Aufdruck „Fahrausweis“ im VRS<br />

dient u.a. dem Zweck, Euren „Heimat“-Verkehrsverbund<br />

<strong>zu</strong> identifizieren. Bestimmte<br />

Regelungen gelten nämlich nur im jeweiligen<br />

„Heimat“-Verkehrsverbung: für <strong>Köln</strong>er<br />

Studierende also nur im VRS.<br />

Ein eigenes Schriftstück „Semesterticket“<br />

oder einen eigenen Fahrausweis gibt es<br />

nicht.<br />

Bei Kontrolle weist Ihr Eure Fahrtberechtigung<br />

durch das Vorweisen des StudentInnenausweises<br />

nach. Dieser gilt allerdings<br />

nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.<br />

Studienbescheinigungen werden vom<br />

§ 2 - Wer bekommt ein Semesterticket?<br />

Das Semesterticket ist ausschließlich<br />

StudentInnen der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> vorbehalten,<br />

allerdings nicht<br />

- GasthörerInnen<br />

- ZweithörerInnen<br />

- Wehr- und Zivildienstleistenden<br />

- beurlaubten StudentInnen, die keinen<br />

oder einen ermäßigten Sozialbeitrag<br />

zahlen.<br />

Ausnahmen davon gibt es nicht, und alle<br />

mehr oder weniger originellen Tricks, trotzdem<br />

in den Genuß eines Semestertickets <strong>zu</strong><br />

gelangen, haben sich bisher als wirkungslos<br />

erwiesen. (Glaubt uns das mal! Wir haben<br />

Kontrollpersonal nicht als Nachweis der<br />

Fahrtberechtigungakzeptiert, auch wenn sie<br />

zweifelsfrei Euren Status als Studierende<br />

der <strong>Universität</strong> nachweisen. Das hängt damit<br />

<strong>zu</strong>sammen, dass in bestimmten Fällen<br />

die Fahrtberechtigung erlischt (vgl. § 17,<br />

Härtefälle) und in diesen Fällen der StudentInnenausweis<br />

mit einem entsprechenden<br />

Vermerk versehen wird. Für das Kontrollpersonal<br />

des VRS ist demnach nur aus dem<br />

StudentInnenausweis ersichtlich, ob die<br />

Fahrtberechtigung besteht, nicht aber aus<br />

Studienbescheinigungen. Also: immer den<br />

StudentInnenausweis mitnehmen.<br />

ACHTUNG: Für ErstsemesterInnen gilt<br />

(ab Semesterbeginn) <strong>zu</strong>nächst der vorläufige<br />

StudentInnenausweis bis <strong>zu</strong>m Erhalt<br />

des richtigen StudentInnenausweises als<br />

Fahrausweis, dieser allerdings nur im VRS-<br />

Gebiet.<br />

schon alle möglichen intelligenten Tricks<br />

durchexperimentiert. Auch die weniger intelligenten.<br />

Klappt alles nicht.)<br />

Das Semesterticket kann nicht käuflich<br />

erworben werden und ist nicht übertragbar.<br />

Wer also unbedingt ein Semesterticket<br />

haben will, muss sich als ErsthörerIn einschreiben.<br />

Das Semesterticket ist an den<br />

Hochschulstandort, an dem Ihr eingeschrieben<br />

seid, gebunden. Als StudentInnen in<br />

<strong>Köln</strong> erhaltet Ihr ein <strong>Köln</strong>er<br />

Semesterticket. Es ist nicht möglich, anstattdessen<br />

ein Wuppertaler oder Aachener<br />

Semesterticket <strong>zu</strong> bekommen, auch nicht<br />

Seite 4 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>


ausnahmsweise und in zwingenden Härtefällen,<br />

und ungerechterweise noch nicht<br />

einmal in Eurem jeweils ganz persönlichen<br />

Härtefall.<br />

SemeSterticket-n f o<br />

§ 3 - Wo gilt das Semesterticket?<br />

Das Semesterticket gilt in sämtlichen<br />

Stadt-, Straßen- und U-Bahnen, S- und<br />

Regionalbahnen, Regionalexpressen und<br />

auf allen Buslinien in Nordrhein-Westfalen.<br />

Außerhalb von NRW gilt das Semesterticket<br />

auf folgenden Bahnstrecken:<br />

In Rheinland – Pfalz im Schienenverkehr<br />

in den Kreisen Neuwied, Altenkirchen und<br />

teilweise im Kreis Vulkaneifel (Daun). Im<br />

einzelnen sind das<br />

-die Strecke <strong>Köln</strong> – Koblenz (rechtsrheinisch)<br />

bis einschließlich Neuwied-Engers<br />

-die Strecke <strong>Köln</strong> – Siegen vollständig<br />

-die Strecke Au (Sieg) – Limburg bis einschließlich<br />

Altenkirchen-Ingelbach<br />

-die Strecke Betzdorf – Haiger („Hellertalbahn“)<br />

bis einschließlich Herdorf<br />

-die Strecke Betzdorf – Daaden („Daadetalbahn“)<br />

vollständig<br />

-die Strecke <strong>Köln</strong> – Trier bis einschließlich<br />

Gerolstein<br />

In Niedersachsen:<br />

-die Strecke Paderborn – Hameln – Hannover<br />

bis einschließlich Hameln<br />

-die Strecke Löhne – Hameln – Hildesheim<br />

bis einschließlich Hameln<br />

-die Strecke Münster – Osnabrück vollständig<br />

-die Strecke Bielefeld – Bünde – Osnabrück<br />

– Rheine vollständig<br />

-die Strecke Bielefeld – Halle – Osnabrück<br />

vollständig<br />

-die Strecke Osnabrück – Bramsche – Oldenburg<br />

bis einschließlich Halen.<br />

Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

Informationen für TeilnehmerInnen an<br />

Propädeutikkursen, die noch nicht an der Uni<br />

eingeschrieben sind, findet Ihr unter § 8.<br />

In den genannten Bereichen gilt das Ticket<br />

nur im Schienenverkehr, nicht im Busverkehr.<br />

Auf der Buslinie 670 zwischen Bonn und<br />

dem Flughafen <strong>Köln</strong>/Bonn muss der sonst<br />

auch übliche Schnellbus<strong>zu</strong>schlag entrichtet<br />

werden.<br />

Eine Sonderregelung gibt es für den<br />

Kreis Ahrweiler. Da sich dieser Kreis nicht<br />

<strong>zu</strong> einem vollständigen Beitritt <strong>zu</strong>m VRS<br />

hat entschließen können, gilt das Semesterticket<br />

dort nur für Studierende, die ihren<br />

Wohnsitz im Kreis Ahrweiler haben.<br />

Seite 5


§ 4 - und wo gilt es nicht?<br />

Das Semesterticket gilt in keinem Fall<br />

über den genannten Gültigkeitsbereich hinaus.<br />

Es besteht keine Möglichkeit, sich das<br />

Semesterticket „erweitern“ <strong>zu</strong> lassen.<br />

Das Semesterticket gilt nicht in ICE, IC,<br />

SemeSterticket-in f o<br />

§ 5 - Wann gilt das Semesterticket?<br />

Immer.<br />

Genauer gesagt: im Rahmen der Gültigkeit<br />

des StudentInnenausweises. Ihr müsst<br />

also <strong>zu</strong>m Semesterwechsel (1.April bzw.<br />

1.Oktober) Acht geben, den jeweils neuen<br />

StudentInnenausweis ein<strong>zu</strong>stecken,<br />

da mit dem alten StudentInnenausweis auch<br />

das alte Semesterticket seine Gültigkeit verliert.<br />

Ansonsten gilt das Ticket an 365 Tagen<br />

§ 6 - TeilnehmerInnen an Propädeutiken<br />

Einige Fakultäten / Fachbereiche bieten<br />

während der vorlesungsfreien Zeit Propädeutiken<br />

für StudienanfängerInnen an. Für TeilnehmerInnen<br />

-die ja noch nicht „ordentliche“<br />

Studierende an der Uni sind- gibt es leider<br />

für diese Zeit noch keine Möglichkeit, in den<br />

Genuß eines Semestertickets <strong>zu</strong> gelangen.<br />

Hier besteht aber die Möglichkeit, sich eine<br />

ermäßigte VRS-Streckenzeitkarte <strong>zu</strong> kaufen.<br />

Diese könnt Ihr bei der KVB-Kundendienststelle,<br />

u.a. am Neumarkt, bekommen. Da<strong>zu</strong><br />

müsst Ihr Euch eine Bescheinigung über die<br />

Teilnahme an der Propädeutik bzw. an dem<br />

Vorkurs ausstellen lassen. Diese erhaltet<br />

Ihr entweder bei dem/der Kursleiter/-in oder<br />

beim Dekanat Eurer Fakultät.<br />

Thalys und EC. Nie. Ebensowenig gilt das<br />

Semesterticket für die 1. Klasse. Es gibt keinerlei<br />

Zusatztickets, durch die der Leistungsumfang<br />

des Semestertickets irgendwie erweitert<br />

werden kann.<br />

im Jahr (in Schaltjahren 366 Tage) und 24<br />

Stunden täglich.<br />

Achtung: Das Semesterticket gilt nur in<br />

Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis<br />

(Personalausweis, Reisepass…). Dabei<br />

werden auch amtlich beglaubigte Kopien<br />

von Lichtbildausweisen anerkannt.<br />

Seite 6 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>


§ 7 - Fahrradmitnahme<br />

Die Fahrradmitnahme ist nur im VRS-Gebiet<br />

uneingeschränkt möglich, nicht aber in<br />

den übrigen Bereichen von NRW.<br />

Studierende, die einen Wohnsitz im Bereich<br />

des „Großen Grenzverkehres“ zwischen<br />

VRS und VRR nachweisen können<br />

(dies sind die Städte und Gemeinden Breckerfeld,<br />

Düsseldorf, Ennepetal, Erkrath,<br />

Gevelsberg, Haan, Hilden, Jüchen, Kaarst,<br />

Korschenbroich, Mönchengladbach, Neuss,<br />

Schwelm und Wuppertal), dürfen ihr Fahr-<br />

§ 8 - Mitnahme von Kindern ...<br />

Kinder unter 6 Jahren werden generell<br />

kostenlos befördert.<br />

Im Rahmen der neuen Mitnahmeregelung<br />

ab Sommersemester 2006 (siehe §12) können<br />

wochentags von 19 Uhr bis 3 Uhr des<br />

§ 9 - ... Hunden ...<br />

Hunde dürfen kostenlos mitfahren<br />

SemeSterticket-n f o<br />

§ 10 - ... und sonstigen Personen<br />

Das Semesterticket berechtigt wochentags<br />

von 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages,<br />

sowie an Wochenenden und an Feiertagen<br />

ganztägig <strong>zu</strong>r unentgeltlichen Mitnahme einer<br />

Person über 14 Jahren und bis <strong>zu</strong> drei<br />

Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14<br />

Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

rad über den eigentlichen Gültigkeitsbereich<br />

hinaus mit nach Hause nehmen, nicht allerdings<br />

freizügig durch das Gesamtnetz ihres<br />

jeweiligen Heimatortes transportieren.<br />

Ausnahmen können jederzeit durch das<br />

Personal gemacht werden, z.B. bei Überfüllung<br />

u.ä.; Kinderwagen und Rollstühle haben<br />

in jedem Fall Vorrang.<br />

Eine Fahrradmitnahme im Rahmen der<br />

Regelung <strong>zu</strong>r Mitnahme von Personen (siehe<br />

§ 10) ist nicht möglich.<br />

Folgetages, sowie an Wochenenden und an<br />

Feiertagen ganztägig bis <strong>zu</strong> drei Kinder von<br />

6 Jahren bis einschließlich 14 Jahre mitgenommen<br />

werden.<br />

Jahren. Diese Regelung gilt allerdings nur<br />

im VRS-Gebiet, nicht aber in den übrigen<br />

Bereichen von NRW.<br />

Die Mitnahme eines Fahrrades ist für<br />

den/die Mitfahrer/in nicht möglich.<br />

§ 11 - Darf ich meinen StudentInnenausweis einschweißen?<br />

Nein! Der VRS akzeptiert eingeschweißte<br />

Fahrausweise nicht. Diese seien nicht<br />

fälschungssicher. Wer also einen eingeschweißten<br />

StudentInnenausweis benutzt,<br />

sollte sich vom StudentInnensekretariat ei-<br />

nen neuen StudentInnenausweis ausstellen<br />

lassen (Näheres da<strong>zu</strong>, siehe § 15).<br />

Der <strong>AStA</strong>-Shop (<strong>Universität</strong>sstr.16,<br />

1.Stock) verkauft übrigens formschöne und<br />

preisgünstige Ausweishüllen.<br />

Seite 7


SemeSterticket-in f o<br />

§ 12 - Was ist, wenn ich trotz allemwegen “Schwarzfahrens”<br />

erwischt werde?<br />

Es kann natürlich sein, dass Ihr Euch<br />

ganz einfach außerhalb des Gültigkeitsbereiches<br />

des Semestertickets oder in einem<br />

für das Semesterticket nicht <strong>zu</strong>gelassenen<br />

Zug befindet. Dann können wir Euch leider<br />

gar nicht helfen.<br />

Es kann auch sein, dass Ihr einen eingeschweißten<br />

StudentInnenausweis besitzt<br />

(siehe § 13). Auch dann können wir leider<br />

nichts für Euch tun.<br />

Es kann auch sein, dass Ihr aus Versehen<br />

einen alten StudentInnenausweis dabei<br />

habt, oder eine Studienbescheinigung, die,<br />

wie erläutert (siehe §1) nicht als Fahrausweis<br />

akzeptiert wird. In diesem Fall könnt Ihr<br />

innerhalb einer Woche bei dem jeweiligen<br />

Verkehrsunternehmen nachweisen, dass Ihr<br />

§ 13 - Bei Verlust des StudentInnenausweises<br />

....sind zwei Arbeitsschritte nötig, um in<br />

den Besitz eines neuen StudentInnenausweises<br />

<strong>zu</strong> gelangen:<br />

Erstens: ein Besuch in der <strong>Universität</strong>skasse<br />

im Untergeschoß des Hauptgebäudes.<br />

Dort zahlt ihr 10<br />

€ ein und erhaltet eine<br />

Gebührenmarke.<br />

Zweitens: ein Besuch<br />

im StudentInnensekretariat.<br />

Dort<br />

unterschreibt Ihr eine<br />

eidesstattliche Versicherung,<br />

dass Ihr<br />

keinen Härtefallantrag<br />

auf Rückerstattung des<br />

Semesterticket-Beitrages gestellt habt (siehe<br />

§ 17) und legt die in der Kasse erworbene<br />

Wertmarke vor. Euch wird alsbald ein neuer<br />

StudentInnenausweis ausgestellt.<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Fahrausweiskontrolle im<br />

Besitz eines gültigen Semestertickets wart.<br />

In diesem Fall zahlt ihr aber nach wie vor ein<br />

„erhöhtes Beförderungsentgelt“ in Höhe von<br />

7 €.<br />

Es ist auch schon mal vorgekommen,<br />

dass Personal nicht oder unvollständig über<br />

Existenz und Leistungsumfang des Semestertickets<br />

informiert ist. Wenn Euch dies widerfährt:<br />

Personalien aufnehmen lassen, unter<br />

keinen Umständen vor Ort das „erhöhte<br />

Beförderungsentgelt“ bezahlen und sich umgehend<br />

an das betreffende Verkehrsunternehmen<br />

wenden. Wenn Euch ein Zahlungsbefehl<br />

ins Haus geschickt wird: Widerspruch<br />

dagegen einlegen! Ihr bekommt alsbald ein<br />

Entschuldigungsschreiben.<br />

Solltet Ihr einen Härtefallantrag auf Rückerstattung<br />

des Semesterticket-Beitrages<br />

gestellt haben, unterschreibt Ihr keine eidesstattliche<br />

Erklärung, sondern lasst Euch<br />

einen neuen StudentInnenausweis ohne<br />

Fahrtberechtigungsvermerk<br />

ausstellen.<br />

Bitte versucht nicht,<br />

Euch auf diesem Wege<br />

-nachdem Euch ein<br />

solcher Härtefallantrag<br />

genehmigt wurde- ein<br />

neues Semesterticket<br />

<strong>zu</strong> erschleichen. Die<br />

von Euch im Sekretariat<br />

unterschriebenen eidesstattlichen<br />

Erklärungen werden wöchentlich<br />

von uns geprüft. Wir finden das also in jedem<br />

Fall ‚raus -und für Euch setzt es einen<br />

unglaublichen Ärger! Also: lasst es!<br />

Seite 8 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>


Wenn Ihr einen Härtefallantrag auf Rückerstattung<br />

des Semesterticket-Beitrages aus<br />

finanziellen Gründen gestellt haben, und Ihr<br />

braucht einen neuen StudentInnenausweis,<br />

setzt Ihr Euch bitte <strong>zu</strong>nächst mit dem Härtefallausschuss<br />

der Studierendenschaft in<br />

Verbindung (Anschrift s.u.).<br />

SemeSterticket-n f o<br />

Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

Solltet Ihr Euren StudentInnenausweis<br />

nach der Öffnungszeit des StudentInnensekretariates<br />

verlieren, ist es zwecklos, im<br />

<strong>AStA</strong> nach einem neuen Ausweis <strong>zu</strong> fragen.<br />

Der <strong>AStA</strong> stellt keine StudentInnenausweise<br />

aus, auch keine Ersatzausweise.<br />

§ 14 - Kann ich mich vom Semesterticket befreien lassen?<br />

Nein! Jeder Student und jede Studentin<br />

muss –damit die Rückmeldung bzw. Einschreibung-<br />

wirksam ist, den vollen Semesterbeitrag<br />

zahlen. Bei Nichteinzahlung<br />

droht in jedem Fall die Exmatrikulation!<br />

In bestimmten Härtefällen besteht hingegen<br />

die Möglichkeit, sich den Betrag für<br />

das Semesterticket rückerstatten <strong>zu</strong> lassen.<br />

Da<strong>zu</strong> siehe § 17.<br />

§ 15 - Härtefallanträge: Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket<br />

Bei Erfüllung bestimmter Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

kann ein Antrag auf Rückerstattung<br />

des Beitrages für das Semesterticket gestellt<br />

werden. Über diese Anträge entscheidet ein<br />

vom StudentInnenparlament jeweils für ein<br />

Jahr gewählter Ausschuss („Härtefallausschuss“)<br />

nach den Bestimmungen einer<br />

Härtefallordnung (HäFO). Die HäFO ist im<br />

Büro des Härtefallausschusses (Adresse<br />

s.u.) erhältlich.<br />

Jedem Härtefallantrag muss eine aktuelle<br />

Studienbescheinigung im Original beigefügt<br />

werden.<br />

Folgende Härtefälle können geltend gemacht<br />

werden:<br />

1. Finanzielle Härte<br />

Grundsätzlich gilt als obere Einkommensgrenze<br />

für eine un<strong>zu</strong>mutbare soziale Härte<br />

bei Studierenden mit eigener Haushaltsführung<br />

der Betrag von 85% des BAFöG-<br />

Grundbedarfs. Diese Grenze beläuft sich<br />

z.Z. (Wintersemester 2008 / 2009) auf 435<br />

€. Diese Grenze erhöht sich bei einer Miete<br />

von über 150 €, bei eigener Krankenversicherung<br />

und bei der Existenz von Kindern.<br />

Bei Studierenden ohne eigene Wohnung gilt<br />

eine obere Einkommensgrenze von 351 €.<br />

Ein Härtefallantrag aus finanziellen Gründen<br />

muss eine Darstellung der sozialen Verhältnisse<br />

enthalten, sowie eine Begründung,<br />

warum die Zahlung des Betrages eine un<strong>zu</strong>mutbare<br />

soziale Härte darstellen würde. Diese<br />

kann in Form eines formlosen Schreibens<br />

erfolgen. Außerdem sind alle „Einkommens-<br />

und Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß<br />

dar<strong>zu</strong>legen“ (§ 5 Abs. 1 HäFO): „Zum<br />

Einkommen gehören alle Geldeinnahmen,<br />

unbare Leistungen und Unterhaltsansprüche,<br />

letztere aber nur unter Berücksichtigung<br />

der persönlichen Situation“ (§5 Abs. 3 Nr. 1<br />

HäFO). Die Höhe des Einkommens muss<br />

über entsprechende Nachweise (Steuerkarte,<br />

Lohnabrechnungen, BAFöG-Bescheid<br />

Seite 9


o.ä.) belegt werden.<br />

Der Antrag muss bis spätestens Ende des<br />

Semesters, auf das er sich bezieht, gestellt<br />

werden.<br />

2. Nichtnutzbarkeit<br />

Um gleich einem häufig entstehenden<br />

Missverständnis vor<strong>zu</strong>beugen: unter nicht<br />

<strong>zu</strong>mutbarer Nutzbarkeit des Semestertickets<br />

wird verstanden, dass überhaupt keine Möglichkeit<br />

besteht, das Ticket <strong>zu</strong> nutzen. Dies<br />

trifft erfahrungsgemäß u.a.<br />

auf Leute <strong>zu</strong>, die zwar noch aus Promotionsgründen<br />

in <strong>Köln</strong> eingeschrieben sind,<br />

aber beispielsweise in Lindau, Lübeck oder<br />

Leipzig leben; sowie auf Leute, die in besonders<br />

abgelegenen Orten oder Einöden<br />

wohnen, wo nur einmal in der Woche ein<br />

Bus vorbeikommt.<br />

Dies muss mit einer<br />

aktuellen Meldebescheinigungnachgewiesen<br />

werden.<br />

Ein ausführliches<br />

Begründungsschreiben,<br />

warum<br />

man der Meinung<br />

ist, dass die Nut<strong>zu</strong>ng des Semestertickets<br />

nicht <strong>zu</strong>mutbar möglich ist, ist in jedem Falle<br />

hilfreich.<br />

Nicht als Härtefall angenommen werden<br />

erfahrungsgemäß (soweit neben den folgenden<br />

keine weiteren Gründe geltend gemacht<br />

werden können) Leute, die direkt neben<br />

der Uni wohnen oder die immer Fahrrad<br />

oder Auto fahren.<br />

Ein bewilligter Härtefallantrag aufgrund<br />

nicht <strong>zu</strong>mutbarer Nut<strong>zu</strong>ng hat in jedem Fall<br />

<strong>zu</strong>r Folge, dass der Fahrtberechtigungsvermerk<br />

im StudentInnenausweis entwertet<br />

wird, der Ausweis also nicht mehr als Fahrausweis<br />

genutzt werden kann.<br />

Der Antrag muss bis spätestens vier Wo-<br />

SemeSterticket-in f o<br />

chen nach Vorlesungsbeginn des Semesters,<br />

auf das er sich bezieht, gestellt werden.<br />

3. Schwerbehinderung<br />

Schwerbehinderte, die in Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> ihrem<br />

Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt<br />

des Versorgungsamtes mit Wertmarke besitzen,<br />

können ebenfalls einen Härtefallantrag<br />

stellen, desgleichen Schwerbehinderte, die<br />

aufgrund der Form ihrer Behinderung öffentliche<br />

Verkehrsmittel nicht nutzen können. Im<br />

ersteren Fall ist das Beiblatt mit aktuell gültiger<br />

Wertmarke dem Antrag in Kopie bei<strong>zu</strong>fügen,<br />

im zweiteren Fall ein Nachweis, dass<br />

die öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund der<br />

Behinderung nicht genutzt werden können.<br />

Der Antrag muss bis spätestens Ende des<br />

Semesters, auf das er sich bezieht, gestellt<br />

werden.<br />

4. Jobticket<br />

Der Besitz eines VRS-Jobtickets wird<br />

ab einschließlich Wintersemester 2008 /<br />

09, alsmo mit Einführung des NRW-weiten<br />

Semestertickets nicht mehr als Erstattungsgrund<br />

anerkannt, da das NRW-Ticket einen<br />

erheblich weiteren Gültigkeitsbereich hat als<br />

die VRS-Jobtickets.<br />

5. Auslandsaufenthalt<br />

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt<br />

nachweisen, welcher mindestens zwei<br />

Drittel (=4 Monate) des jeweiligen Semesters<br />

abdecken, können sich den Betrag für<br />

das Semesterticket auch erstatten lassen.<br />

Wichtig ist, dass sich diese vier Monate innerhalb<br />

eines Semesters befinden und sich<br />

nicht auf zwei Semester verteilen.<br />

Die Dauer des Auslandsaufenthaltes<br />

muss in jedem Fall nachgewiesen werden.<br />

Ein einfaches Hinflugticket reicht als Nachweis<br />

nicht aus.<br />

Seite 10 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>


Ein bewilligter Härtefallantrag aufgrund<br />

eines Auslandsaufenthaltes hat <strong>zu</strong>r Folge,<br />

dass der Fahrtberechtigungsvermerk im<br />

StudentInnenausweis entwertet wird, der<br />

Ausweis also nicht mehr als Fahrausweis<br />

genutzt werden kann.<br />

Der Antrag muss bis spätestens Ende des<br />

Semesters, auf das sich der Antrag bezieht,<br />

gestellt werden. Falls der Auslandsaufenthalt<br />

früher als das betreffende Semester<br />

endet, muss der Antrag bis spätestens Ende<br />

Auslandsaufenthaltes gestellt werden.<br />

6. Exmatrikulation<br />

Bei Exmatrikulation besteht auch die<br />

Möglichkeit, sich den Betrag für das Semesterticket<br />

rückerstatten <strong>zu</strong> lassen. Hier sind<br />

vor allem folgende Fristen <strong>zu</strong> beachten:<br />

Wenn die Exmatrikulation vor Beginn des<br />

Semesters, für das der Semesterbeitrag gezahlt<br />

wurde, erfolgt, wird noch der gesamte<br />

Betrag erstattet. Dies macht das Studierendensekretariat,<br />

allerdings nicht automatisch,<br />

sondern nur auf Antrag. Es ist hier sinnvoll,<br />

diesen Antrag gleich bei der Exmatrikulation<br />

<strong>zu</strong> stellen.<br />

Bei Exmatrikulation nach Semesterbeginn<br />

ist über den Härtefallausschuss der<br />

Studierendenschaft noch der Anteil für das<br />

Semesterticket erstattbar, allerdings nur bei<br />

einer Exmatrikulation bis spätestens zwei<br />

Monate nach Semesterbeginn. Danach ist<br />

eine Erstattung nicht mehr möglich.<br />

Der Antrag muss bis spätestens Ende<br />

des Semesters, auf das er sich bezieht, ge-<br />

SemeSterticket-n f o<br />

Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

stellt werden. Dabei ist die oben genannte<br />

Frist, innerhalb welcher die Exmatrikulation<br />

stattfindet, <strong>zu</strong> beachten.<br />

Wichtiger Hinweis I:<br />

Der Härtefallantrag ist auf einem eigenen<br />

Formblatt <strong>zu</strong> stellen. und mit den entsprechenden<br />

Nachweisen und Unterlagen in den<br />

oben genannten Fristen beim Härtefallausschuss<br />

(nicht beim Studierendensekretariat!!!)<br />

ein<strong>zu</strong>reichen.<br />

Der Antrag muss jedes Semester neu gestellt<br />

werden. Es ist nicht möglich, einen Antrag<br />

über mehrere Semester <strong>zu</strong> stellen.<br />

Wichtiger Hinweis II:<br />

Auch wenn Ihr einen Härtefallantrag auf<br />

Rückerstattung des Beitrages für das Semesterticket<br />

stellen wollt, müsst Ihr <strong>zu</strong>vor den<br />

gesamten Semesterbeitrag an die Uni überweisen.<br />

Von unserer Seite kann eine Rückerstattung,<br />

aber in keinem Fall eine Freistellung<br />

veranlasst werden<br />

Die Anschrift des Härtefallausschusses<br />

lautet:<br />

Studierendenschaft der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong><br />

<strong>Köln</strong><br />

Der Härtefallausschuss<br />

<strong>Universität</strong>sstr.16<br />

50937 <strong>Köln</strong><br />

Telefonisch erreichbar sind wir unter:<br />

(0221) 421 421<br />

Seite 11


SemeSterticket-in f o<br />

§16 - Ich möchte den gesamten Sozialbeitrag <strong>zu</strong>rück haben.<br />

Das ist nur möglich bei Exmatrikulation,<br />

und dann auch nur, wenn diese vor dem Beginn<br />

des Semesters erfolgt, also vor dem 1.<br />

April bzw. 1. Oktober. Zuständig ist in dem<br />

§17 - Semesterticket - die rechtliche Seite.<br />

Seit Einführung des Semestertickets <strong>zu</strong>m<br />

Wintersemester 1993/94 wird immer wieder<br />

gefragt, ob und warum der <strong>AStA</strong> einen Vertrag<br />

abschließen darf, der alle StudentInnen<br />

da<strong>zu</strong> verpflichtet, jedes Semester einen Betrag<br />

für das Ticket bezahlen <strong>zu</strong> müssen.<br />

Alle eingeschriebenen StudentInnen<br />

einer Hochschule bilden aufgrund der Vorschriften<br />

im Landeshochschulgesetz (HG)<br />

die Studierendenschaft als rechtsfähige<br />

Gliedkörperschaft der Hochschule. Die Studierendenschaft<br />

hat die Aufgabe, „fachliche,<br />

wirtschaftliche und soziale Belange ihrer<br />

Mitglieder wahr<strong>zu</strong>nehmen“ (§72 II 2 Nr. 5<br />

HG). Da<strong>zu</strong> erhebt die Studierendenschaft<br />

„von ihren Mitgliedern die (...) <strong>zu</strong>r Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben notwendigen Beiträge nach<br />

Maßgaben einer Beitragsordnung, die vom<br />

Studentenparlament beschlossen wird und<br />

der Genehmigung des Rektorats bedarf.“<br />

(§79 II 1 HG). Beschlussfassendes Organ<br />

der Studierendenschaft ist das Studierendenparlament.<br />

Der Allgemeine Studierendenausschuss<br />

(<strong>AStA</strong>) vertritt die Studierendenschaft,<br />

führt die Beschlüsse des<br />

Studierendenparlamentes aus und erledigt<br />

die laufenden Geschäfte.<br />

Der Einführung des Semestertickets ging<br />

eine Neufassung der Beitragsordnung -also<br />

die Erhöhung des Semesterbeitrages um<br />

den Betrag für das Semesterticket- voraus.<br />

Dieser Neufassung hat das Studierendenparlament<br />

mit großer Mehrheit <strong>zu</strong>gestimmt<br />

und das Rektorat hat sie genehmigt. Eine<br />

vom <strong>AStA</strong> durchgeführte Befragung der Stu-<br />

Fall das Studierendensekretariat der <strong>Universität</strong><br />

und nicht der <strong>AStA</strong> und auch nicht der<br />

Härtefallausschuss.<br />

dentInnen ergab bei einer Beteiligung von<br />

40,6% eine Zustimmung von 81,5% für die<br />

Einführung des Semestertickets. Bei weiteren<br />

Befragungen 1995 und 1999 stimmten<br />

über 90% für die Beibehaltung des Semestertickets.<br />

Der Abschluß eines Pauschalvertrages<br />

mit einem Verkehrsunternehmen fällt nach<br />

allgemeiner Auffassung unter die Wahr-<br />

nehmung der wirtschaftlichen und sozialen<br />

Belange der Studierendenschaft. Das nordrhein-westfälischeWissenschaftsministerium<br />

äußert sich in einem Runderlass vom<br />

15.06.1992 (AZ 1 I A 1 8254):<br />

„Rechtsgrundlage für die Einführung des<br />

Semestertickets ist §78 II in Verbindung mit<br />

§71 II 3 WissHG (heute §79 II 1 i.V.m. §72 II<br />

2 Nr. 5 HG). Die Einschreibungssat<strong>zu</strong>ngen<br />

der Hochschulen bieten die weiteren Rechtsgrundlagen<br />

dafür, die Einschreibung bzw.<br />

die Rückmeldung von der Zahlung des um<br />

den Ticketpreis erhöhten Beitrages für die<br />

Studierendenschaft abhängig <strong>zu</strong> machen.“<br />

Nach Einführung des Semestertickets<br />

Seite 12 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>


an verschiedenen nordrhein-westfälischen<br />

Hochschulen wurde in Münster und Dortmund<br />

dagegen geklagt. Diese Klagen wurden<br />

vom OVG Münster <strong>zu</strong>rückgewiesen:<br />

das Semesterticket als Zwangsabgabe ist<br />

nach Auffassung des Gerichtes dann <strong>zu</strong>lässig,<br />

wenn der weitaus größte Teil der StudentInnen<br />

die Vorteile des Systems <strong>zu</strong> <strong>zu</strong>mutbaren<br />

Bedingungen nutzen kann.<br />

Letztinstanzlich wurde diese Auffassung<br />

im August 2000 auch vom Bundesverfassungsgericht<br />

bestätigt. Das BVerfG fand die<br />

§ 18 - Nützliche Adressen<br />

Deutsche Bahn AG<br />

DB Regionalbahn Rheinland GmbH<br />

Dompropst-Ketzer-Straße 1-9<br />

50667 <strong>Köln</strong><br />

Telefon: 0180 3 - 19 41 95<br />

Telefax: (02 21) - 141 - 18 48<br />

www.bahn.de<br />

eMail: ran-rheinland@bku.db.de<br />

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH<br />

Augustastr. 1<br />

45879 Gelsenkirchen<br />

Telefon: (02 09) - 1584 - 0<br />

Telefax: (0209) - 2 39 67<br />

www.vrr.de<br />

eMail: info@vrr.de<br />

Info-Hotline: 0180 - 300 2000<br />

SemeSterticket-n f o<br />

Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

soziale Ausrichtung des Semestertickets<br />

„einleuchtend und verfassungsrechtlich unbedenklich“.<br />

Unbedenklich sei auch, dass<br />

eine „allgemein-ökologische“ Zielset<strong>zu</strong>ng<br />

verfolgt werde. Die auf den Monat umgerechnete<br />

Zusatzbelastung sei „hinnehmbar“,<br />

auch für die StudentInnen, die nicht Bahn<br />

oder Bus fahren wollen. Die sozialen und<br />

hochschulpolitischen Aufgaben der ASten<br />

rechtfertigten die Beteiligung aller StudentInnen<br />

an der Finanzierung des Semestertickets.<br />

Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH<br />

Krebsgasse 5 - 11<br />

50667 <strong>Köln</strong><br />

Telefon: (02 21) 208 08 - 0<br />

Telefax: (02 21) 208 08 - 40<br />

www.vrsinfo.de<br />

eMail: infosys@vrsinfo.de<br />

<strong>Köln</strong>er Verkehrsbetriebe AG<br />

Scheidtweilerstraße 38<br />

50933 <strong>Köln</strong><br />

Telefon: (02 21) 547 - 0<br />

Telefax: (02 21) 547 - 31 25<br />

www.kvb-koeln.de<br />

eMail: info@kvb-koeln.de<br />

Seite 13


SemeSterticket-in f o<br />

<strong>AStA</strong>-Beratungen<br />

BAföG- und Sozialberatung<br />

in der Unimensa,<br />

Zülpicher Straße 70<br />

Montag 09.30 - 15.30 h<br />

Dienstag 08.00 - 12.00 h<br />

Mittwoch 11.30 - 15.30 h<br />

Donnerstag 11.00 - 17.00 h<br />

Öffentlichkeitsreferat<br />

<strong>Universität</strong>sstr. 16<br />

Telefon: 0221 / 470 - 2995<br />

Fax: 0221 / 470 - 3259<br />

Mail: oeffref@asta.uni-koeln.de<br />

Vorstand des <strong>AStA</strong><br />

Tel.: 0221 / 470 - 6254<br />

Mail: vorstand@asta.uni-koeln.de<br />

Sozialreferat des <strong>AStA</strong><br />

Dienstag 16.00 - 17.00 h<br />

Mail: sozialreferat@asta.uni-koeln.de<br />

Fachschaftenreferat des <strong>AStA</strong><br />

Sprechstunde nach Vereinbarung<br />

Mail: fsr@asta.uni-koeln.de<br />

Bildungspolitikreferat des <strong>AStA</strong><br />

Allgemeine Informationen<br />

Sprechstunde nach Vereinbarung<br />

Mail: bilpol@asta.uni-koeln.de<br />

Referat für Internationales, Integration und<br />

Antidiskriminierung des <strong>AStA</strong><br />

Sprechstunde nach Vereinbarung<br />

iia@asta.uni-koeln.de<br />

Fragen <strong>zu</strong>m Studentenwerk<br />

verwaltungsrat@gmx.de<br />

Der <strong>AStA</strong>-Laden<br />

Studiengebührenberatung des <strong>AStA</strong><br />

im <strong>AStA</strong>-Sekretariat<br />

Montag 14.30-16.30 h<br />

Dienstag 17.00-19.00 h<br />

Informationen <strong>zu</strong> Studiengebühren<br />

Mail: studiengebuehren@asta.uni-koeln.de<br />

Rechtsberatung<br />

in der Unimensa,<br />

Zülpicher Straße 70<br />

(Eintragung in Liste erforderlich)<br />

Dienstag 14.00 - 18.00 h<br />

Donnerstag 12.00 - 16.00 h<br />

Auton. Behindertenreferat im <strong>AStA</strong>-Café<br />

Sozialberatung (14tägig)<br />

Dienstag 14.15 - 15.15 h<br />

Donnerstag 14.15 - 15.15 h<br />

Beratung für Sehgeschädigte<br />

Donnerstag 16.00 - 18.00 h<br />

Freitag 08.00 - 11.00 h<br />

(nur mit Anmeldung)<br />

Mail: behindertenreferat@web.de<br />

Sonstige Termine nach Vereinbarung<br />

AusländerInnenberatung<br />

in der Uni-Mensa Zülpicher Straße 70<br />

Montag 09.00 - 12.00 h<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 h<br />

Freitag 09.00 - 11.30 h<br />

Semesterticketberatung<br />

<strong>Universität</strong>sstraße 16<br />

Montag, Dienstag 09.00 - 13.00 h<br />

Donnerstag 09.00 - 13.00 h<br />

Freitag 09.00 - 12.00 h<br />

Preiswerte Alternative für Blöcke, Ordner und Stifte<br />

Schreibwaren <strong>zu</strong> Niedrigstpreisen<br />

Internationaler Studierendenausweis (ISIC)<br />

Öffnungszeiten: Montag-Freitag jeweils 9.30-13.30 Uhr<br />

Seite 14 Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>


SemeSterticket-n f o<br />

Der <strong>AStA</strong>-Laden<br />

Schreibwaren <strong>zu</strong> absoluten Niedrigpreisen<br />

Artikel € Artikel €<br />

Alleskleber, Tesa, 45g 2,00 Kugelschreibermine Parker 2,50<br />

Alleskleber, Tesa, 90 g 2,80 Kugelschreibermine, Express 75 0,50<br />

Anspitzer, metall, ein-/zweifach 0,60 Kugelschreibermine, Lamy 3,50<br />

Anspitzerdose, einfach 0,80 Kugelschreibermine, Senator 1,00<br />

Anspitzerdose, zweifach 1,50 Lineal Holz, 30cm 1,20<br />

Ausweishülle 0,40 Lineal Kunststoff transparent, 20 cm 0,40<br />

Bleistift, m. Radierer 0,60 Lineal Kunststoff transparent, 30 cm 0,50<br />

Bleistift, niceday 0,25 Locher, Leitz, 40 Blatt, schwarz 12,50<br />

Bleistiftminen 0,60 Locher, Niceday, 15 Blatt 3,00<br />

Briefblock, liniert/rautiert, 50 Bl. 0,80 Millimeterblock, A4, 25 Blatt 1,50<br />

Briefklammern 1.000 Stück 1,50 Mine Pentel Hybrid K106/K116 1,20<br />

Briefklammern 100 Stück 0,60 Mine Pilot G-2 fine 1,20<br />

Briefumschläge versch. Größen 0,10 Mine Uni-ball Signo fine 1,20<br />

Buntstifte Pelikan, 24 Farben 5,00 OHP-Stift 0,80<br />

Collegeblock A4 160 Bl. 2,20 Ordner breit 1,40<br />

Collegeblock A4, 80 Bl. 1,20 Ordner schmal 1,40<br />

Collegeblock A5 80 Bl. 1,20 Pentel Hybrid Roller 1,50<br />

Disketten, 1,44 MB, imation 3,60 Pilot G-2, 0,7mm 1,90<br />

Disketten, 1,44 MB, niceday 2,60 Post it Index im Spender 2,30<br />

Druckbleistift 3,00 Prospekthüllen, A4, glasklar, transp. 0,10<br />

Druckerpapier 3,50 Quittung 1735 2,70<br />

Duraclip-Mappe A4 30 Blatt 1,30 Radiergummi klein 0,50<br />

Duraclip-Mappe A4 60 Blatt 1,50 Radiergummi natur 0,60<br />

Eckspanner 1,00 Register, 20-teilig, A-Z, PP-Folie 1,40<br />

Edding 3000/3300 1,30 Register, 10-teilig, farbiger Karton 2,20<br />

Enthefter 0,80 Register, 5-teilig, farbiger Karton 1,20<br />

Faltenversandttasche 0,20 Register, 10-teilig, Indexschildchen 5,80<br />

Gelschreiber, niceday 1,50 Register, 10-teilig, farbige PP-Folie 1,30<br />

Haftnotiz groß 0,60 Register, 5-teilig, farbige PP-Folie 0,60<br />

Haftnotiz klein 0,30 Ringbucheinlagen, DIN A4 1,00<br />

Haftnotiz mittel 0,50 Rückenschild. Ordner, selbstkl., 10 St., breit 1,90<br />

Heftgerät 3,00 Rückenschild. Ordn., selbstkl., 10 St., schmal 1,90<br />

Heftklammern, 1000 Stück 0,30 Schere, 13 cm 2,00<br />

Heftstreifen Karton 0,70 Schnellhefter Karton 0,25<br />

Heftstreifen Kunststoff 0,80 Schnellhefter Plastik 0,25<br />

Index Flags 4 Farben 2,00 Schulheft DIN A4 0,60<br />

Jurismappe dick 0,80 Sichthüllen, A4, transparent 0,20<br />

Jurismappe dünn 0,45 Stabilo bionic 2,40<br />

Karteikarten A5 3,00 Stehsammler 0,60<br />

Karteikarten A6 1,50 Tagesrapport 1301 4,00<br />

Karteikarten A7/ Karteikarten A8 1,00 Tesa Film Handabroller bis 19mm 1,40<br />

Karteikartenbox A5 1,50 Tesa Film transparent 10x15mm 0,40<br />

Karteikartenbox A6 1,20 Textmarker Holz 1,10<br />

Karteikartenbox A7 1,10 Textmarker Stabilo Boss 0,65<br />

Karteikartenbox A8 1,00 Tintenfass Pelikan, 30 ml 4,30<br />

Kladde, A4 5,00 Tintenpatronen Lamy 2,20<br />

Kladde, A5 2,70 Tintenpatronen Parker 1,90<br />

Klebestift, Pritt, 10g 1,00 Tintenpatronen Pelikan 0,70<br />

Klebestift, Tesa, 20g 1,30 Tipp-Ex Mouse 2,40<br />

Klebestift, Tesa, 40g 1,80 Tipp-Ex rapid (flüssig) 1,30<br />

Kopierfolie 0,20 Tipp-Ex Shake'n'Squeeze 2,40<br />

Kugelschreiber BIC 0,25 Trennstreifen 1,90<br />

Kugelschreiber Senator 0,25 uni-ball eye 2,00<br />

Kugelschreiber, Parker Jotter K60 blau 3,50 Versandtasche mit Papprückwand, C4 0,30<br />

Kugeschreiber, niceday 1,20 Vokabelheft, A5 1,60<br />

Zettelklotz 2,50<br />

Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.<br />

Semesterticket-Info des <strong>AStA</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

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