MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE BRANNENBURG
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Aktion „Saubere Landschaft 2007“<br />
Im Herbst 2007 wird wieder die Aktion „Saubere Landschaft“ durchgeführt.<br />
Diese Aktion wird seit Jahren auf den Herbst verlegt, um im<br />
Frühjahr die Vögel während der Brutzeit nicht unnötig zu stören.<br />
Wir rufen Schulen, Vereine und Bürger auf, sich am Einsammeln der<br />
wild abgelagerten Abfälle zu beteiligen. Wegen Terminabsprache<br />
melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Pallauf, Telefon<br />
9061-12. Der Landkreis unterstützt diese Aktion im Rahmen seiner<br />
Möglichkeiten durch Bereitstellen von Müllsäcken etc.. Sie sind bei<br />
der Gemeindeverwaltung erhältlich und werden vom Bauhof entsorgt.<br />
Gleichzeitig bedankt sich unser Landrat, Herr Dr. Gimple, bei den<br />
zahlreichen Helfern, die im letzten Jahr dazu beigetragen haben, den<br />
Erholungswert und die Schönheit unserer Landschaft zu erhalten.<br />
Er wünscht auch der diesjährigen Aktion „Saubere Landschaft“ einen<br />
guten Erfolg.<br />
KIN<strong>DER</strong>SPIELPLÄTZE<br />
Ein neues Spiel- und Klettergerüst sowie eine zweite Tischtennisplatte<br />
wurden dank einer großzügigen Spende auf dem<br />
Gelände des Sonderpädagogischen Förderzentrums und des gemeindlichen<br />
Kinderhortes in Brannenburg aufgestellt. In einer<br />
Feierstunde bedankte sich dritter Bürgermeister Mathias Lederer<br />
bei Barbara Weismann von der Firma Wearcheck GmbH, die<br />
10.000,- € gespendet hatte. Das hochwertige Gerüst erfreut sich<br />
großer Beliebtheit bei allen Kindern und wird eifrig genutzt,<br />
so Schulleiter Paul Pfeffer und Hortleiterin Gisela Wimmer.<br />
Außerhalb der Schulstunden sind die Spielgeräte auch für die<br />
Öffentlichkeit frei zugänglich. Unser Bild zeigt Schulleiter<br />
Paul Pfeffer, Helma Steiner vom Kindergartenverein, Paul und<br />
Barbara Weismann, dritten Bürgermeister Mathias Lederer und<br />
Hortleiterin Gisela Wimmer (von links).<br />
Bild: Maria Stuffer-Chunphetch<br />
5<br />
Hilfen für Senioren und Menschen mit Behinderungen<br />
Mit dem Schwerpunktthema „DEMENZ“ des öffentlichen<br />
„Runden Tisches“ vom 10. Mai 2007 brachte Frau Dr. Christiane<br />
Grübler den vielen interessierten Zuhörern dieses Krankheitsbild<br />
sehr anschaulich näher.<br />
In der anschließenden lebhaft geführten Diskussion standen die<br />
Fragen:<br />
● Was sind die Voraussetzungen zur Einstufung in die jeweiligen<br />
Pflegestufen?<br />
● Welche Aufgaben hat der medizinische Dienst der Krankenversicherung<br />
in Bayern?<br />
Um diesbezüglich alle Fragen genau und umfassend beantworten<br />
zu können, bietet Ihnen die Gemeinde Brannenburg einen<br />
speziellen Vortrag<br />
an.<br />
SOZIALES<br />
am Mittwoch, den 17. Oktober 2007 um 19.00 Uhr<br />
im Diakoniehaus, Kirchenstraße 6, 83098 Brannenburg,<br />
Frau Rosemarie Starflinger, Teamkoordinatorin des Medizinischen<br />
Dienstes, Verbund Süd-Ost Bayern spricht zu dem Thema:<br />
Pflegebegutachtung nach Sozialgesetzbuch XI – Gesetzliche<br />
Grundlagen und Begutachtungspraxis.<br />
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Der Vortrag ist kostenfrei.<br />
Landkreis gewährt Heizungsbeihilfe<br />
Kreisausschuss beschließt Höhe der Pauschalen<br />
Auch für diesen Winter bewilligt der Landkreis Rosenheim wieder<br />
Heizungsbeihilfen für Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld-II-<br />
Empfänger, die sich ihre Brennstoffe selbst beschaffen müssen.<br />
Auch Personen, die nicht im laufenden Leistungsbezug stehen,<br />
jedoch nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, können unter<br />
bestimmten Voraussetzungen diese Leistung erhalten.<br />
Da die Festsetzung der Höhe dieser Beihilfe dem Landkreis vorbehalten<br />
ist, beschloss der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung,<br />
die Beträge des Vorjahres beizubehalten. Dies waren im<br />
einzelnen Pauschalen in Höhe von 500 Euro für einen Haushalt<br />
mit einem oder zwei hilfeberechtigten Personen, 700 Euro für<br />
einen Haushalt mit drei oder vier hilfeberechtigten Personen,<br />
850 Euro für einen Haushalt ab 5 hilfeberechtigten Personen,<br />
350 Euro für Untermieter sowie 100 Euro für Hilfeberechtigte<br />
in Haushaltsgemeinschaft mit nicht Hilfeberechtigten. Darüber<br />
hinaus werden unter bestimmten Voraussetzungen noch weitere<br />
Hilfen gewährt. Weitere Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung<br />
sind für erwerbsfähige Antragsteller bei der Arbeitsgemeinschaft<br />
für Arbeit und Soziales, Tel.Nr. 08031/9015-0,<br />
erhältlich. Rentner oder nicht erwerbsfähige Personen wenden<br />
sich bitte an die Sozialhilfeverwaltung des Landkreises Rosenheim<br />
unter der Tel.Nr. 08031/392-2424 oder an ihre Gemeindeverwaltung.