Für Sie am Telefon - Peter Mösgen
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Kein Einspruch bei Organspende<br />
” Können Angehörige eine Organspende verhindern, auch wenn die Einwilligung des<br />
Verstorbenen in Form eines Organspenderausweises vorliegt?“ fragten mehrere Anrufer,<br />
nachdem in der zuletzt ausgestrahlten Folge der Fersehserie Schwarzwald-<br />
”<br />
klinik“ eine Nierenverpflanzung durch die Ehefrau eines Verstorbenen verhindert<br />
worden war.<br />
Juristisch gesehen haben die Angehörigen in diesem Fall kein Einspruchsrecht. In<br />
der Praxis wird sich jedoch kein Arzt über den Wunsch der F<strong>am</strong>ilie hinwegsetzen.<br />
Organspendewillige sollten ihre Angehörigen darüber informieren, dass sie einen ausgefüllten<br />
Organspenderausweis bei sich tragen, um Missverständnissen vorzubeugen.<br />
Die Daten eines Spendewilligen werden nirgendwo registriert. Er erklärt seine Bereitschaft<br />
allein dadurch, dass er einen ausgefüllten Organspenderausweis der Bundesärztek<strong>am</strong>mer<br />
in Köln mit sich führt. Will jemand seine Entscheidung rückgängig<br />
machen, braucht er nur den Ausweis zu vernichten.<br />
Das Flensburger Punktekonto<br />
” Wie bekomme ich Auskunft über meinen Punktestand“ in Flensburg?“ wollte Sta-<br />
”<br />
nislaus K. wissen. Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten werden je<br />
nach ihrer Schwere mit 1 bis 7 Punkten bewertet. Die Punkte werden beim Kraftfahrtbundes<strong>am</strong>t<br />
in Flensburg registriert. Wer 14 Punkte erreicht, muss seine Führerscheinprüfung<br />
wiederholen, wer innerhalb von zwei Jahren 18 Punkte s<strong>am</strong>melt, muss<br />
den Führerschein abgeben. Die Punkte werden abhängig von der Art des Vergehens<br />
nach zwei bis zehn Jahren wieder gelöscht.<br />
Das Verkehrszentralregister gibt auch Privatpersonen auf Antrag Auskünfte über<br />
eventuelle Eintragungen. Dem Antrag muss eine behördliche Identitätsbescheinigung,<br />
die vom Ordnungs<strong>am</strong>t ausgestellt wird, beigefügt sein. <strong>Für</strong> die Auskunft wird<br />
augenblicklich eine Gebühr von 10 DM, per Nachnahme 14 DM, erhoben. Die Anschrift<br />
lautet: Kraftfahrtbundes<strong>am</strong>t, Fördestraße 16, 2390 Flensburg.<br />
Rechts an der Schlange vorbei<br />
” Dürfen Radfahrer stehende Fahrzeugschlangen beispielsweise vor einer roten Ampel<br />
rechts überholen?“ fragte Karin M. Was für viele Radfahrer längst Gewohnheit<br />
war, wurde im Oktober 1988 auch in der Straßenverkehrsordnung legalisiert. Mit<br />
mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht dürfen stehende oder langs<strong>am</strong><br />
fahrende Fahrzeugschlangen rechts überholt werden.<br />
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