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Alles über Abfall Internet: www.awbkoeln.de

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Winterdienst<br />

WAS SIE TUN MüSSEN<br />

Grundstückseigentümer sind<br />

zum Winterdienst auf Gehwegen<br />

verpflichtet. Dies schreibt die<br />

Verkehrssicherungspflicht vor.<br />

Wer ist bei Ihnen zuständig? Ist<br />

es <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer,<br />

ein von ihm beauftragter Dienstleister<br />

o<strong>de</strong>r sind es vielleicht Sie?<br />

Letztlich hat immer <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer<br />

für <strong>de</strong>n Winterdienst<br />

vor seinem Haus zu sorgen.<br />

Er muss dafür haften, wenn jemand<br />

wegen Schnee und Eis auf<br />

<strong>de</strong>m Gehweg zu Scha<strong>de</strong>n kommt.<br />

Er kann diese Pflicht durch Mieter<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Beauftragte erfüllen<br />

lassen.<br />

Was gehört zum Winterdienst?<br />

Die Räum- und Streupflicht gilt<br />

vor allem für Gehwege. Sie sind<br />

in einer Breite von 1,5 Metern zu<br />

räumen.<br />

• Befin<strong>de</strong>t sich auf <strong>de</strong>m Gehweg<br />

vor Ihrem Grundstück eine Bushaltestelle,<br />

sind Sie verpflichtet,<br />

<strong>de</strong>n Zugang sowie die Ein- und<br />

Ausstiegsflächen freizuräumen<br />

und abzustreuen.<br />

• Sollte es auf Ihrem Straßenabschnitt<br />

Fußgänger<strong>über</strong>wege<br />

geben, z. B. an Ampeln o<strong>de</strong>r Zebrastreifen,<br />

räumen Sie bitte <strong>de</strong>n<br />

Weg bis zur Bordsteinkante.<br />

• Für die Winterwartung auf <strong>de</strong>n<br />

Radwegen sind Sie immer dann<br />

Wo Vor iHreM HaUS rÄUM- UnD STreUpflicHT beSTeHT<br />

FAHRBAHN<br />

Hier heißt es für Sie aktiv<br />

zu wer<strong>de</strong>n, wenn Sie auch<br />

für die Reinigung <strong>de</strong>r<br />

Fahrbahn zuständig sind.<br />

GEHWEG<br />

Hier muss <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer<br />

o<strong>de</strong>r<br />

sein Beauftragter immer<br />

tätig wer<strong>de</strong>n.<br />

FARBIG MARKIERTER<br />

RADWEG<br />

Hier sind Sie verpflichtet<br />

zu räumen und zu<br />

streuen, wenn Sie auch<br />

für die Reinigung <strong>de</strong>s<br />

Gehweges zuständig sind.<br />

16 Winterdienst-Hotline: 02 21/9 22 23 23 Winterdienst<br />

16 Winterdienst-Hotline 02 21/9 22 23 23 Winterdienst<br />

zuständig, wenn Sie hier auch die<br />

Reinigung durchführen müssen.<br />

• Sind Sie für die Reinigung <strong>de</strong>r<br />

kompletten Straße verantwortlich<br />

(Anliegerreinigung), müssen<br />

Sie <strong>de</strong>n Winterdienst auch<br />

auf <strong>de</strong>r Fahrbahn durchführen,<br />

allerdings nur an verkehrswichtigen<br />

und gefährlichen Stellen.<br />

Dies sind in diesen Straßen in<br />

<strong>de</strong>r Regel nur die Fußgänger<strong>über</strong>wege.<br />

Salz und an<strong>de</strong>re auftauen<strong>de</strong><br />

Stoffe dürfen Sie zum Schutz<br />

<strong>de</strong>s Grundwassers nur verwen<strong>de</strong>n<br />

bei beson<strong>de</strong>ren klimatischen<br />

Verhältnissen, z. B. Eisregen, o<strong>de</strong>r<br />

HALTESTELLE<br />

AUF DEM GEHWEG<br />

Hier müssen Sie sicherstellen,<br />

dass ein Erreichen<br />

<strong>de</strong>r Haltestelle und ein<br />

Ein- und Ausstieg<br />

gefahrlos möglich sind.

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