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Winterdienst<br />
WAS SIE TUN MüSSEN<br />
Grundstückseigentümer sind<br />
zum Winterdienst auf Gehwegen<br />
verpflichtet. Dies schreibt die<br />
Verkehrssicherungspflicht vor.<br />
Wer ist bei Ihnen zuständig? Ist<br />
es <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer,<br />
ein von ihm beauftragter Dienstleister<br />
o<strong>de</strong>r sind es vielleicht Sie?<br />
Letztlich hat immer <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer<br />
für <strong>de</strong>n Winterdienst<br />
vor seinem Haus zu sorgen.<br />
Er muss dafür haften, wenn jemand<br />
wegen Schnee und Eis auf<br />
<strong>de</strong>m Gehweg zu Scha<strong>de</strong>n kommt.<br />
Er kann diese Pflicht durch Mieter<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Beauftragte erfüllen<br />
lassen.<br />
Was gehört zum Winterdienst?<br />
Die Räum- und Streupflicht gilt<br />
vor allem für Gehwege. Sie sind<br />
in einer Breite von 1,5 Metern zu<br />
räumen.<br />
• Befin<strong>de</strong>t sich auf <strong>de</strong>m Gehweg<br />
vor Ihrem Grundstück eine Bushaltestelle,<br />
sind Sie verpflichtet,<br />
<strong>de</strong>n Zugang sowie die Ein- und<br />
Ausstiegsflächen freizuräumen<br />
und abzustreuen.<br />
• Sollte es auf Ihrem Straßenabschnitt<br />
Fußgänger<strong>über</strong>wege<br />
geben, z. B. an Ampeln o<strong>de</strong>r Zebrastreifen,<br />
räumen Sie bitte <strong>de</strong>n<br />
Weg bis zur Bordsteinkante.<br />
• Für die Winterwartung auf <strong>de</strong>n<br />
Radwegen sind Sie immer dann<br />
Wo Vor iHreM HaUS rÄUM- UnD STreUpflicHT beSTeHT<br />
FAHRBAHN<br />
Hier heißt es für Sie aktiv<br />
zu wer<strong>de</strong>n, wenn Sie auch<br />
für die Reinigung <strong>de</strong>r<br />
Fahrbahn zuständig sind.<br />
GEHWEG<br />
Hier muss <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer<br />
o<strong>de</strong>r<br />
sein Beauftragter immer<br />
tätig wer<strong>de</strong>n.<br />
FARBIG MARKIERTER<br />
RADWEG<br />
Hier sind Sie verpflichtet<br />
zu räumen und zu<br />
streuen, wenn Sie auch<br />
für die Reinigung <strong>de</strong>s<br />
Gehweges zuständig sind.<br />
16 Winterdienst-Hotline: 02 21/9 22 23 23 Winterdienst<br />
16 Winterdienst-Hotline 02 21/9 22 23 23 Winterdienst<br />
zuständig, wenn Sie hier auch die<br />
Reinigung durchführen müssen.<br />
• Sind Sie für die Reinigung <strong>de</strong>r<br />
kompletten Straße verantwortlich<br />
(Anliegerreinigung), müssen<br />
Sie <strong>de</strong>n Winterdienst auch<br />
auf <strong>de</strong>r Fahrbahn durchführen,<br />
allerdings nur an verkehrswichtigen<br />
und gefährlichen Stellen.<br />
Dies sind in diesen Straßen in<br />
<strong>de</strong>r Regel nur die Fußgänger<strong>über</strong>wege.<br />
Salz und an<strong>de</strong>re auftauen<strong>de</strong><br />
Stoffe dürfen Sie zum Schutz<br />
<strong>de</strong>s Grundwassers nur verwen<strong>de</strong>n<br />
bei beson<strong>de</strong>ren klimatischen<br />
Verhältnissen, z. B. Eisregen, o<strong>de</strong>r<br />
HALTESTELLE<br />
AUF DEM GEHWEG<br />
Hier müssen Sie sicherstellen,<br />
dass ein Erreichen<br />
<strong>de</strong>r Haltestelle und ein<br />
Ein- und Ausstieg<br />
gefahrlos möglich sind.