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Rundreise - Droste-Reisen

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� Auszug aus den Reisebedingungen der <strong>Droste</strong> <strong>Reisen</strong> GmbH<br />

1.Abschluss des Reisevertrages<br />

Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den<br />

Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dessen sind die Reiseausschreibung<br />

und ggfls. ergänzende Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige<br />

Reise.<br />

2. Bezahlung<br />

Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung<br />

der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein<br />

übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des<br />

Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % - 25 % des Reisepreises zur<br />

Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 - 14 Tage vor Reisebeginn fällig, und die<br />

Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Die<br />

Höhe der Anzahlung Fälligkeit der Restzahlung richtet sich nach den Bedingungen<br />

des jeweiligen Reiseveranstalters.<br />

3.Leistungsänderungen<br />

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,<br />

die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter<br />

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die<br />

Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten<br />

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn unter Berücksichtigung der Stornosätze<br />

von der Reise zurücktreten. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach den<br />

Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Diese können vorab gerne angefordert<br />

werden, bzw. sind Bestandteil der Reisebestätigung.<br />

5. Eintrittskarten, Musicals, Oper etc.<br />

Grundsätzlich können zusätzlich besorgte Eintrittskarten nicht zurückgegeben<br />

d.h. im Stornierungsfall auch nicht erstattet werden.<br />

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<br />

Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur<br />

dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung<br />

die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem<br />

vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem <strong>Reisen</strong>den spätestens die Erklärung zugegangen<br />

sein muss, angegeben hat.<br />

Ein Rücktritt ist spätestens am 15. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden<br />

gegenüber zu erklären.<br />

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl<br />

nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von<br />

seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.<br />

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den<br />

Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.<br />

Die ausführlichen Reisebedingungen der <strong>Droste</strong> <strong>Reisen</strong> GmbH erhalten<br />

Sie gern auf Anfrage oder auf unserer Internetseite. Die individuellen<br />

Bedingungen unserer einzelnen Partneragenturen erhalten Sie außerdem<br />

automatisch mit Ihrer Reisebestätigung. Grundsätzlich gelten für jede<br />

Reise die Bedingungen des in der Ausschreibung angegebenen Veranstalters.<br />

Bildrechte Titelbilder: © Benicce und StrangerView - Fotolia<br />

Stand: Oktober 2012<br />

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