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� Auszug aus den Reisebedingungen der <strong>Droste</strong> <strong>Reisen</strong> GmbH<br />
1.Abschluss des Reisevertrages<br />
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den<br />
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dessen sind die Reiseausschreibung<br />
und ggfls. ergänzende Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige<br />
Reise.<br />
2. Bezahlung<br />
Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung<br />
der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein<br />
übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des<br />
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % - 25 % des Reisepreises zur<br />
Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 - 14 Tage vor Reisebeginn fällig, und die<br />
Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Die<br />
Höhe der Anzahlung Fälligkeit der Restzahlung richtet sich nach den Bedingungen<br />
des jeweiligen Reiseveranstalters.<br />
3.Leistungsänderungen<br />
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,<br />
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter<br />
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die<br />
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten<br />
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn unter Berücksichtigung der Stornosätze<br />
von der Reise zurücktreten. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach den<br />
Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Diese können vorab gerne angefordert<br />
werden, bzw. sind Bestandteil der Reisebestätigung.<br />
5. Eintrittskarten, Musicals, Oper etc.<br />
Grundsätzlich können zusätzlich besorgte Eintrittskarten nicht zurückgegeben<br />
d.h. im Stornierungsfall auch nicht erstattet werden.<br />
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<br />
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur<br />
dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung<br />
die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem<br />
vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem <strong>Reisen</strong>den spätestens die Erklärung zugegangen<br />
sein muss, angegeben hat.<br />
Ein Rücktritt ist spätestens am 15. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden<br />
gegenüber zu erklären.<br />
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl<br />
nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von<br />
seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.<br />
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den<br />
Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.<br />
Die ausführlichen Reisebedingungen der <strong>Droste</strong> <strong>Reisen</strong> GmbH erhalten<br />
Sie gern auf Anfrage oder auf unserer Internetseite. Die individuellen<br />
Bedingungen unserer einzelnen Partneragenturen erhalten Sie außerdem<br />
automatisch mit Ihrer Reisebestätigung. Grundsätzlich gelten für jede<br />
Reise die Bedingungen des in der Ausschreibung angegebenen Veranstalters.<br />
Bildrechte Titelbilder: © Benicce und StrangerView - Fotolia<br />
Stand: Oktober 2012<br />
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