Ihre persönliche Hochzeits - Heiraten in Südtirol - Meran
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Eheaufgebot<br />
Die Ehe kann von allen Personen geschlossen werden,<br />
welche die Voraussetzungen laut Art. 84 - Art. 89 des<br />
BGB erfüllen. Grundsätzlich muss es sich dabei um<br />
volljährige, geschäftsfähige, nicht verwandte oder<br />
verschwägerte Personen freien Standes handeln.<br />
M<strong>in</strong>derjährige Personen zwischen 16 und 18 Jahren<br />
können nur mit e<strong>in</strong>er entsprechenden Ermächtigung<br />
des Jugendgerichtes heiraten. K<strong>in</strong>der unter 16 Jahren<br />
dürfen nicht heiraten. Bei der Eheschließung mit e<strong>in</strong>em<br />
nicht italienischen Staatsbürger muss zusätzlich e<strong>in</strong><br />
Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Dieses wird von<br />
den Behörden des jeweiligen Landes ausgestellt und<br />
bezeugt, dass e<strong>in</strong>er Eheschließung nichts entgegensteht.<br />
Die Ehe kann vor dem Standesbeamten oder vor dem<br />
Priester geschlossen werden.<br />
Sowohl der zivilen als auch der kirchlichen Trauung<br />
muss das Eheaufgebot vorangehen. Zum Zweck des<br />
Eheaufgebotes wird von den Brautleuten bzw. von<br />
e<strong>in</strong>em der Brautleute <strong>in</strong> der Wohnsitzgeme<strong>in</strong>de,<br />
wo die Trauung stattf<strong>in</strong>den soll, e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Selbsterklärung über die Personaldaten der Ehepartner<br />
abgegeben. Alle für das Aufgebot erforderlichen<br />
Dokumente werden dann von Amts wegen<br />
angefordert. Bei e<strong>in</strong>er kirchlichen Trauung muss<br />
zusätzlich das Ansuchen um Eheaufgebot des Priesters<br />
vorgelegt werden. Nach E<strong>in</strong>holen der Dokumente<br />
werden die Brautleute zur Unterzeichnung des<br />
Eheaufgebotprotokolls e<strong>in</strong>geladen. Das Aufgebot<br />
wird für 8 Tage <strong>in</strong> den Wohnsitzgeme<strong>in</strong>den der<br />
Brautleute angeschlagen. Darauf folgen noch die 3<br />
Tage E<strong>in</strong>spruchsfrist. Wird während dieser Zeit ke<strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>spruch erhoben, können die Brautleute <strong>in</strong>nerhalb<br />
den folgenden 180 Tagen die Ehe schließen.<br />
Gebühren<br />
Stempelmarke zu 14,62 e (2 Stempelmarken zu<br />
14,62 e wenn das Aufgebot auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen<br />
Geme<strong>in</strong>de angeschlagen wird)<br />
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