Bediensteten-Schutzkommission
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I. Allgemeines<br />
<strong>Bediensteten</strong>-<strong>Schutzkommission</strong><br />
Tätigkeitsbericht<br />
über die Jahre 2009 bis 2010<br />
Mit Sitzungsbeschluss der NÖ Landesregierung vom 6. Dezember 2005,<br />
LAD3-BS-23000/025-2005, wurde die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission gemäß<br />
§ 27 des NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzgesetzes 1998, LGBl. 2015, auf die Dauer von<br />
5 Jahren (bis Ende 2010) bestellt.<br />
Sie besteht aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern.<br />
Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission hat der NÖ Landesregierung gemäß<br />
§ 30 des NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzgesetzes 1998, LGBl. 2015, zweimal in ihrer<br />
Funktionsperiode über ihre Tätigkeit und die dabei gemachten Wahrnehmungen zu<br />
berichten.<br />
Den Bericht über die Jahre 2006 bis 2008 hat die NÖ Landesregierung in ihrer<br />
Sitzung vom 20. Jänner 2009, LAD3-BS-23000/045-2008, zur Kenntnis genommen.<br />
Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission legt nunmehr den zweiten Bericht in dieser<br />
Periode vor. Dieser betrifft die Wahrnehmungen in den Jahren 2009 bis 2010.<br />
II. Vorgangsweise<br />
Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission nimmt ihre Aufgabe entsprechend<br />
§ 28 Abs. 1 des NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzgesetzes 1998, LGBl. 2015 mit der<br />
Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes war.<br />
Als Grundlage für diese Prüfungstätigkeit werden in erster Linie die Sicherheits- und<br />
Gesundheitsschutzdokumente der geprüften Dienststellen herangezogen.<br />
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument wird von der Abteilung<br />
Gebäudeverwaltung/<strong>Bediensteten</strong>schutz nach Evaluierung einer Dienststelle erstellt<br />
und der evaluierten Stelle zur Verfügung gestellt. Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-
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Kommission überprüft den Grad der Umsetzung der in diesem Dokument<br />
festgehaltenen erforderlichen Maßnahmen.<br />
Im Berichtszeitraum wurde vermehrt auf die für den <strong>Bediensteten</strong>schutz<br />
erforderlichen Dokumentationen und Aufzeichnungen geachtet. Dadurch soll<br />
gewährleistet werden, dass wiederkehrende Maßnahmen – sei es Prüfungen von<br />
Anlagen, Einrichtungen und Arbeitsmitteln oder regelmäßige arbeitsmedizinische<br />
Untersuchungen und vorsorgemedizinische Aktionen für Bedienstete – in<br />
regelmäßigen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Intervallen<br />
durchgeführt werden.<br />
Die im Zuge einer Überprüfung allfällig festgestellten Mängel werden in einem<br />
Protokoll festgehalten. Die geprüfte Dienststelle wird sodann aufgefordert, eine<br />
Behebung dieser Mängel durchzuführen und dies der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-<br />
Kommission zu berichten.<br />
III. Prüfungsinhalte und wesentliche Ergebnisse<br />
1. Maschinensicherheit:<br />
Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission hat bei ihren Überprüfungen im<br />
Berichtszeitraum festgestellt, dass im Bereich der Straßenverwaltung bei einer LKW-<br />
Type mit Kranaufbau der Bedienstand zu nahe an der Auspufföffnung situiert war.<br />
Dieser Mangel wurde daraufhin durch entsprechende Umbaumaßnahmen bei allen<br />
Fahrzeugen dieser Type behoben.<br />
Auf Empfehlung der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission wurden im Bereich der<br />
Straßenverwaltung sämtliche Geräte und Maschinen älterer Bauart, die noch nicht<br />
die Sicherheitszertifizierung „CE“ aufwiesen, evaluiert.<br />
Die bei dieser Evaluierung hervorgekommenen Sicherheitsmängel wurden durch<br />
Nachrüsten von Schutzeinrichtungen, Not-Aus-Schaltern oder durch zusätzliche<br />
Abdeckungen etc. behoben. Es wurden auch Geräte ausgeschieden, wenn mit der<br />
Behebung von Sicherheitsmängeln ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand
- 3 -<br />
verbunden gewesen wäre bzw. die Herstellung eines Zustandes nach den geltenden<br />
sicherheitstechnischen Standards nicht mehr möglich war. Diese Evaluierung der<br />
Geräte und Maschinen sowie die Behebung der Mängel wurde im heurigen Jahr<br />
abgeschlossen. Der Zustand dieser Geräte wird auch künftig laufend durch die<br />
NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission bei ihren Überprüfungen kontrolliert werden.<br />
2. Evaluierung:<br />
Im Zuge von Überprüfungen wurde festgestellt, dass dezentrale Dienststellen – z.B.<br />
Stützpunkte der Abteilung Wasserbau – nicht evaluiert waren. Dies wurde der<br />
Abteilung Gebäudeverwaltung/<strong>Bediensteten</strong>schutz mitgeteilt und eine Ermittlung und<br />
Beurteilung von Gefahren gemäß § 4 des NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzgesetzes 1998,<br />
LGBl. 2015 veranlasst, damit für alle <strong>Bediensteten</strong> ein Sicherheits- und<br />
Gesundheitsschutzdokument zur Verfügung steht.<br />
Auch der NÖ Landesrechnungshof hat sich des Themas Arbeitnehmerschutz bzw.<br />
<strong>Bediensteten</strong>schutz bei seinen Prüfungen angenommen und hat diesbezüglich in<br />
einigen Berichten kritische Ergebnispunkte hinsichtlich einer noch offenen<br />
Umsetzung von Maßnahmen aufgrund von Prüfungsprotokollen der<br />
NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission oder von Sicherheits- und<br />
Gesundheitsschutzdokumenten aufgenommen. Beispielhaft seien hier der Bericht<br />
3/2009 (Mistelbach Landwirtschaftliche Fachschule), der Bericht 4/2008 (Waldegg<br />
NÖ Landesberufsschule), der Bericht 3/2008 (Amtsdruckerei und Buchbinderei) und<br />
der Bericht 10/2009 (Landwirtschaftliche Fachschule Warth, Nachkontrolle)<br />
angeführt.<br />
3. Brandschutz:<br />
Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission legt großes Augenmerk auf den<br />
vorbeugenden Brandschutz. Dazu zählen auch organisatorische Maßnahmen wie<br />
z.B Brandschutzordnung, Evakuierungspläne sowie Maßnahmen zur Früherkennung<br />
und Alarmierung im Brandfall.
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Als brandschutztechnisches Problem wurde von der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-<br />
Kommission mehrfach aufgezeigt, dass in den Fluchtstiegenhäusern Getränkeautomaten<br />
aufgestellt waren.<br />
Soweit Fluchtstiegenhäuser erforderlich sind, haben diese nämlich eine geringe<br />
Brandlast aufzuweisen. Deren Wände, Decken, Stiegen und Böden sind zumindest<br />
hochbrandhemmend auszubilden, Beläge sind mindestens schwer brennbar und<br />
schwach qualmend auszuführen und es sind alle Maßnahmen zu setzen, um ein<br />
Verqualmen zu verhindern.<br />
Durch die Aufstellung von zusätzlichen Geräten in Fluchtstiegenhäusern kann eine<br />
Verqualmung durch Kurzschluss oder Kabelbrand nicht ausgeschlossen werden.<br />
Daher wurde angeordnet, diese Geräte zu entfernen.<br />
Dazu wird auch auf das Ergebnis 21 des Berichtes des NÖ Landesrechnungshofes<br />
9/2009 (Landesberufsschule Theresienfeld) verwiesen.<br />
Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission ist laufend bemüht, solche Sicherheitsrisiken<br />
aufzuzeigen und deren Beseitigung zu veranlassen.<br />
4. Nutzungssicherheit:<br />
Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission legt großen Wert auf die Nutzungssicherheit<br />
von Einrichtungen und gebäudeseitigen Ausführungen. Dazu zählen die sichere<br />
Benutzung von Stiegen durch Vorhandensein und Erreichbarkeit des<br />
Stiegengeländers, die ebene Ausführung von Böden und Wegen, um<br />
Stolpergefahren zu vermeiden sowie beispielsweise auch die Kennzeichnung von<br />
Fluchtwegen, Brandschutzeinrichtungen, Funktionsräumen, Leitungen etc.<br />
5. Atteste und Dokumente:<br />
Großen Nachholbedarf hat die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission bei jenen<br />
Dienststellen festgestellt, die erst in den letzten Jahren evaluiert wurden.
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Hier handelt es sich vor allem um Mängel bei regelmäßig wiederkehrenden<br />
Prüfattesten für Gebäude. Es sind dies die Blitzschutzatteste und die<br />
Sicherheitsatteste für den gesamten Elektroinstallationsbereich.<br />
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 99/92/EG für die Bereiche mit<br />
explosionsfähigen Atmosphären und weiters der EU-Richtlinien 2003/10/EG und<br />
2004/37/EG für Lärm und Vibrationen in nationales Recht, wurden diese im Jahr<br />
2006 mit der 2. Novelle zur NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzverordnung 2003 (NÖ BSVO<br />
2003), LGBl. 2015/1–3 in den § 14a „Anwendung der Verordnung explosionsfähige<br />
Atmosphären“ und § 14b „Anwendung der Verordnung Lärm und Vibrationen“<br />
aufgenommen. Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission verlangt daher bei jenen<br />
Dienststellen, in denen diese Bestimmungen zur Anwendung kommen, die Erstellung<br />
der entsprechenden Dokumente.<br />
Diese Umsetzung geht aufgrund des damit verbundenen budgetären Aufwandes<br />
allerdings nur zeitaufwändig voran.<br />
6. Beurteilung des Umsetzungsgrades<br />
Bereits vor dem aktuellen Berichtszeitraum wurde von der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-<br />
Kommission die Umsetzung der Evaluierungsergebnisse der Abteilung<br />
Gebäudeverwaltung/Bedienstentenschutz überprüft.<br />
Bei der Umsetzung der Evaluierungsergebnisse zeigt sich grundsätzlich eine positive<br />
Entwicklung, wobei jedoch bemerkt werden muss, dass die Bereitschaft,<br />
Maßnahmen aus dem Bereich des <strong>Bediensteten</strong>schutzes aufzunehmen und<br />
umzusetzen, von den einzelnen Dienststellenleitungen sehr unterschiedlich – je nach<br />
subjektiver Wertung – geprägt ist.<br />
IV. Weitere Aktivitäten der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz -Kommission<br />
Mitglieder der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission nehmen an Arbeitsgruppen und<br />
Tagungen in Angelegenheiten des ArbeitnehmerInnenschutzes teil und führen auf<br />
Anfrage auch Beratungstätigkeiten für die Bauaufsicht führenden Stellen durch.<br />
Dadurch soll vermieden werden, dass nach der Fertigstellung von Bauwerken noch
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Korrekturen oder Änderungen nach arbeitnehmerschutztechnischen Gesichtspunkten<br />
notwendig werden.<br />
Die Abteilung Gebäudeverwaltung/<strong>Bediensteten</strong>schutz hatte 2009 die<br />
arbeitsmedizinischen/präventivdienstlichen Leistungen erneut auszuschreiben.<br />
Zwei Mitglieder der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission (ein Arbeitsmediziner und<br />
das von der Personalvertretung entsendete Mitglied) waren ab Mitte 2009 bei der<br />
Ausschreibung und der Auswahl der präventivdienstlichen Leistungen eingebunden.<br />
Ab 1. Jänner 2010 erfolgte die Vergabe dieser Leistungen in Form eines<br />
Rahmenvertrages für einen Zeitraum von fünf Jahren.<br />
Weitere Beratungen erfolgten auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin (z.B. bei<br />
gefährlichen Arbeitsstoffen) und bei sicherheitstechnischen Belangen (z.B.<br />
hinsichtlich sicherer Benutzung von Geräten und Anlagen).<br />
Auf Anregung der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission werden Präventivfachkräfte<br />
(Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin) beratend bei der<br />
Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) herangezogen. So konnte<br />
zum Beispiel im Bereich der Straßenverwaltung bei der Dienstbekleidung eine<br />
Verbesserung der Qualität erreicht werden.<br />
Im Berichtszeitraum wurde im Bereich der Abteilung Gebäudeverwaltung eine<br />
EMAS-Zertifizierung (Eco-Management and Audit Scheme) durchgeführt. Die<br />
NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission hat eine positive Auswirkung auf die<br />
<strong>Bediensteten</strong> und eine Vorbildwirkung für den <strong>Bediensteten</strong>schutz festgestellt.<br />
Die gute Umsetzung wurde auch durch das Bundesministerium für Land- und<br />
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gewürdigt und mit dem EMAS-Preis<br />
2010 ausgezeichnet.<br />
Aufgrund des sehr guten Feedbacks wurde die Zertifizierung auch auf einige Bezirkshauptmannschaften<br />
in Form von Pilotprojekten ausgedehnt.
V. Statistik<br />
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In den Jahren 2009 und 2010 wurden 51 Dienststellen mit insgesamt 2286<br />
<strong>Bediensteten</strong> (1436 männlich und 850 weiblich) überprüft. Dabei hat die<br />
NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission 1301 Mängel festgestellt.<br />
Im Jahr 2009 wurden 28 planmäßige Überprüfungen durchgeführt.<br />
Im diesem Jahr wurden auch Baustellenüberprüfungen vorgenommen.<br />
Insgesamt wurden bei 8 Überprüfungen 22 Baustellen in den Bereichen von 6<br />
Straßenbauabteilungen (Krems, Waidhofen/Thaya, Tulln, St. Pölten, Wr. Neustadt<br />
und Wolkersdorf), sowie im Bereich der Abteilung Wasserbau geprüft.<br />
Bei einer Dienststelle wurde die Prüfung auf Antrag der Dienststellenleitung<br />
durchgeführt. Grund waren die Beleuchtungskörper in den Gangbereichen, die<br />
aufgrund ihrer Bauart bei längerem Betrieb gebrochen waren und Teile davon<br />
herunter zu fallen drohten, bzw. auch schon vereinzelt Teile heruntergefallen waren,<br />
wobei noch niemand verletzt wurde.<br />
Die Beleuchtungskörper wurden umgehend demontiert und durch neue Lampen<br />
ersetzt.<br />
Im Jahr 2010 wurden 24 planmäßige Überprüfungen durchgeführt.<br />
Bei der Straßenmeisterei Aspang wurde eine Nachkontrolle durchgeführt.<br />
Bei den Neubauten der Straßenmeisterei Sierndorf (neuer Standort der Straßenmeisterei<br />
Stockerau) sowie der Straßenmeisterei Haag wurde die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission<br />
vor der Fertigstellung der Baustelle mit den Gegebenheiten<br />
vertraut gemacht bzw. wurden bei einer ersten Baustellenbegehung, Feststellungen<br />
getroffen, die im Zuge der Baufertigstellung noch entsprechend Berücksichtigung<br />
finden werden.<br />
Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission wurde auch um Überprüfung der<br />
Betriebswerkstätte der Straßenbauabteilung Tulln mit Standort Mödling ersucht.<br />
Bei der folgenden Begehung der Dienststelle wurden wesentliche Mängel<br />
festgestellt, wie z.B.
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− das Fehlen eines Fluchtstiegenhauses sowie die, dem bestehenden Stiegenhaus<br />
angeschlossenen ungeeigneten Fluchtwege aus verschiedenen Magazin- und<br />
Werkstattbereichen sowohl im Obergeschoss als auch im Kellergeschoss<br />
− Schäden durch Wassereinbruch im Untergeschoss am Bodenniveau (Hebungen)<br />
und an den Türen (Rostschäden), welche die Brandschutztüren<br />
funktionsuntüchtig gemacht haben<br />
− Schimmelbefall bei den Duschen im Sozialbereich<br />
− Rostverfärbungen bei einem Teil der Wasserleitung<br />
− Durchrostungen bei den Falttoren an der Nordseite des Werkstättengebäudes<br />
− das Fehlen geeigneter Lüftungsmöglichkeiten in der Werkstätte<br />
− fehlende Brandabschnitte generell im Fluchtwegbereich und speziell bei<br />
Funktionsräumen wie Batterieladeraum und VbF-Lager (Lager für brennbare<br />
Flüssigkeiten).<br />
Durch diese gravierenden Mängel und eine Vielzahl weiterer Mängel war die<br />
Nutzungssicherheit der Betriebswerkstätte nicht mehr gegeben.<br />
Die Auflistung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines dem<br />
NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzgesetz entsprechenden Zustandes durch die<br />
NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission, hat die Straßenverwaltung veranlasst, den<br />
Neubau einer kostenaufwändigen Sanierung vorzuziehen.<br />
Das bestehende Gebäude wurde in der Zwischenzeit bereits geschliffen und es ist<br />
die Errichtung einer neuen Betriebswerkstätte im Gange.<br />
Die bei 2 Baustellen der Straßenverwaltung durchgeführten Überprüfungen ergaben<br />
keine Beanstandungen.<br />
Für die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission<br />
Dr. G r ü n n e r<br />
Vorsitzender