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Bediensteten-Schutzkommission

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I. Allgemeines<br />

<strong>Bediensteten</strong>-<strong>Schutzkommission</strong><br />

Tätigkeitsbericht<br />

über die Jahre 2009 bis 2010<br />

Mit Sitzungsbeschluss der NÖ Landesregierung vom 6. Dezember 2005,<br />

LAD3-BS-23000/025-2005, wurde die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission gemäß<br />

§ 27 des NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzgesetzes 1998, LGBl. 2015, auf die Dauer von<br />

5 Jahren (bis Ende 2010) bestellt.<br />

Sie besteht aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern.<br />

Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission hat der NÖ Landesregierung gemäß<br />

§ 30 des NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzgesetzes 1998, LGBl. 2015, zweimal in ihrer<br />

Funktionsperiode über ihre Tätigkeit und die dabei gemachten Wahrnehmungen zu<br />

berichten.<br />

Den Bericht über die Jahre 2006 bis 2008 hat die NÖ Landesregierung in ihrer<br />

Sitzung vom 20. Jänner 2009, LAD3-BS-23000/045-2008, zur Kenntnis genommen.<br />

Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission legt nunmehr den zweiten Bericht in dieser<br />

Periode vor. Dieser betrifft die Wahrnehmungen in den Jahren 2009 bis 2010.<br />

II. Vorgangsweise<br />

Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission nimmt ihre Aufgabe entsprechend<br />

§ 28 Abs. 1 des NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzgesetzes 1998, LGBl. 2015 mit der<br />

Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes war.<br />

Als Grundlage für diese Prüfungstätigkeit werden in erster Linie die Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzdokumente der geprüften Dienststellen herangezogen.<br />

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument wird von der Abteilung<br />

Gebäudeverwaltung/<strong>Bediensteten</strong>schutz nach Evaluierung einer Dienststelle erstellt<br />

und der evaluierten Stelle zur Verfügung gestellt. Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-


- 2 -<br />

Kommission überprüft den Grad der Umsetzung der in diesem Dokument<br />

festgehaltenen erforderlichen Maßnahmen.<br />

Im Berichtszeitraum wurde vermehrt auf die für den <strong>Bediensteten</strong>schutz<br />

erforderlichen Dokumentationen und Aufzeichnungen geachtet. Dadurch soll<br />

gewährleistet werden, dass wiederkehrende Maßnahmen – sei es Prüfungen von<br />

Anlagen, Einrichtungen und Arbeitsmitteln oder regelmäßige arbeitsmedizinische<br />

Untersuchungen und vorsorgemedizinische Aktionen für Bedienstete – in<br />

regelmäßigen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Intervallen<br />

durchgeführt werden.<br />

Die im Zuge einer Überprüfung allfällig festgestellten Mängel werden in einem<br />

Protokoll festgehalten. Die geprüfte Dienststelle wird sodann aufgefordert, eine<br />

Behebung dieser Mängel durchzuführen und dies der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-<br />

Kommission zu berichten.<br />

III. Prüfungsinhalte und wesentliche Ergebnisse<br />

1. Maschinensicherheit:<br />

Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission hat bei ihren Überprüfungen im<br />

Berichtszeitraum festgestellt, dass im Bereich der Straßenverwaltung bei einer LKW-<br />

Type mit Kranaufbau der Bedienstand zu nahe an der Auspufföffnung situiert war.<br />

Dieser Mangel wurde daraufhin durch entsprechende Umbaumaßnahmen bei allen<br />

Fahrzeugen dieser Type behoben.<br />

Auf Empfehlung der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission wurden im Bereich der<br />

Straßenverwaltung sämtliche Geräte und Maschinen älterer Bauart, die noch nicht<br />

die Sicherheitszertifizierung „CE“ aufwiesen, evaluiert.<br />

Die bei dieser Evaluierung hervorgekommenen Sicherheitsmängel wurden durch<br />

Nachrüsten von Schutzeinrichtungen, Not-Aus-Schaltern oder durch zusätzliche<br />

Abdeckungen etc. behoben. Es wurden auch Geräte ausgeschieden, wenn mit der<br />

Behebung von Sicherheitsmängeln ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand


- 3 -<br />

verbunden gewesen wäre bzw. die Herstellung eines Zustandes nach den geltenden<br />

sicherheitstechnischen Standards nicht mehr möglich war. Diese Evaluierung der<br />

Geräte und Maschinen sowie die Behebung der Mängel wurde im heurigen Jahr<br />

abgeschlossen. Der Zustand dieser Geräte wird auch künftig laufend durch die<br />

NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission bei ihren Überprüfungen kontrolliert werden.<br />

2. Evaluierung:<br />

Im Zuge von Überprüfungen wurde festgestellt, dass dezentrale Dienststellen – z.B.<br />

Stützpunkte der Abteilung Wasserbau – nicht evaluiert waren. Dies wurde der<br />

Abteilung Gebäudeverwaltung/<strong>Bediensteten</strong>schutz mitgeteilt und eine Ermittlung und<br />

Beurteilung von Gefahren gemäß § 4 des NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzgesetzes 1998,<br />

LGBl. 2015 veranlasst, damit für alle <strong>Bediensteten</strong> ein Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzdokument zur Verfügung steht.<br />

Auch der NÖ Landesrechnungshof hat sich des Themas Arbeitnehmerschutz bzw.<br />

<strong>Bediensteten</strong>schutz bei seinen Prüfungen angenommen und hat diesbezüglich in<br />

einigen Berichten kritische Ergebnispunkte hinsichtlich einer noch offenen<br />

Umsetzung von Maßnahmen aufgrund von Prüfungsprotokollen der<br />

NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission oder von Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzdokumenten aufgenommen. Beispielhaft seien hier der Bericht<br />

3/2009 (Mistelbach Landwirtschaftliche Fachschule), der Bericht 4/2008 (Waldegg<br />

NÖ Landesberufsschule), der Bericht 3/2008 (Amtsdruckerei und Buchbinderei) und<br />

der Bericht 10/2009 (Landwirtschaftliche Fachschule Warth, Nachkontrolle)<br />

angeführt.<br />

3. Brandschutz:<br />

Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission legt großes Augenmerk auf den<br />

vorbeugenden Brandschutz. Dazu zählen auch organisatorische Maßnahmen wie<br />

z.B Brandschutzordnung, Evakuierungspläne sowie Maßnahmen zur Früherkennung<br />

und Alarmierung im Brandfall.


- 4 -<br />

Als brandschutztechnisches Problem wurde von der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-<br />

Kommission mehrfach aufgezeigt, dass in den Fluchtstiegenhäusern Getränkeautomaten<br />

aufgestellt waren.<br />

Soweit Fluchtstiegenhäuser erforderlich sind, haben diese nämlich eine geringe<br />

Brandlast aufzuweisen. Deren Wände, Decken, Stiegen und Böden sind zumindest<br />

hochbrandhemmend auszubilden, Beläge sind mindestens schwer brennbar und<br />

schwach qualmend auszuführen und es sind alle Maßnahmen zu setzen, um ein<br />

Verqualmen zu verhindern.<br />

Durch die Aufstellung von zusätzlichen Geräten in Fluchtstiegenhäusern kann eine<br />

Verqualmung durch Kurzschluss oder Kabelbrand nicht ausgeschlossen werden.<br />

Daher wurde angeordnet, diese Geräte zu entfernen.<br />

Dazu wird auch auf das Ergebnis 21 des Berichtes des NÖ Landesrechnungshofes<br />

9/2009 (Landesberufsschule Theresienfeld) verwiesen.<br />

Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission ist laufend bemüht, solche Sicherheitsrisiken<br />

aufzuzeigen und deren Beseitigung zu veranlassen.<br />

4. Nutzungssicherheit:<br />

Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission legt großen Wert auf die Nutzungssicherheit<br />

von Einrichtungen und gebäudeseitigen Ausführungen. Dazu zählen die sichere<br />

Benutzung von Stiegen durch Vorhandensein und Erreichbarkeit des<br />

Stiegengeländers, die ebene Ausführung von Böden und Wegen, um<br />

Stolpergefahren zu vermeiden sowie beispielsweise auch die Kennzeichnung von<br />

Fluchtwegen, Brandschutzeinrichtungen, Funktionsräumen, Leitungen etc.<br />

5. Atteste und Dokumente:<br />

Großen Nachholbedarf hat die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission bei jenen<br />

Dienststellen festgestellt, die erst in den letzten Jahren evaluiert wurden.


- 5 -<br />

Hier handelt es sich vor allem um Mängel bei regelmäßig wiederkehrenden<br />

Prüfattesten für Gebäude. Es sind dies die Blitzschutzatteste und die<br />

Sicherheitsatteste für den gesamten Elektroinstallationsbereich.<br />

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 99/92/EG für die Bereiche mit<br />

explosionsfähigen Atmosphären und weiters der EU-Richtlinien 2003/10/EG und<br />

2004/37/EG für Lärm und Vibrationen in nationales Recht, wurden diese im Jahr<br />

2006 mit der 2. Novelle zur NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzverordnung 2003 (NÖ BSVO<br />

2003), LGBl. 2015/1–3 in den § 14a „Anwendung der Verordnung explosionsfähige<br />

Atmosphären“ und § 14b „Anwendung der Verordnung Lärm und Vibrationen“<br />

aufgenommen. Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission verlangt daher bei jenen<br />

Dienststellen, in denen diese Bestimmungen zur Anwendung kommen, die Erstellung<br />

der entsprechenden Dokumente.<br />

Diese Umsetzung geht aufgrund des damit verbundenen budgetären Aufwandes<br />

allerdings nur zeitaufwändig voran.<br />

6. Beurteilung des Umsetzungsgrades<br />

Bereits vor dem aktuellen Berichtszeitraum wurde von der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-<br />

Kommission die Umsetzung der Evaluierungsergebnisse der Abteilung<br />

Gebäudeverwaltung/Bedienstentenschutz überprüft.<br />

Bei der Umsetzung der Evaluierungsergebnisse zeigt sich grundsätzlich eine positive<br />

Entwicklung, wobei jedoch bemerkt werden muss, dass die Bereitschaft,<br />

Maßnahmen aus dem Bereich des <strong>Bediensteten</strong>schutzes aufzunehmen und<br />

umzusetzen, von den einzelnen Dienststellenleitungen sehr unterschiedlich – je nach<br />

subjektiver Wertung – geprägt ist.<br />

IV. Weitere Aktivitäten der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz -Kommission<br />

Mitglieder der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission nehmen an Arbeitsgruppen und<br />

Tagungen in Angelegenheiten des ArbeitnehmerInnenschutzes teil und führen auf<br />

Anfrage auch Beratungstätigkeiten für die Bauaufsicht führenden Stellen durch.<br />

Dadurch soll vermieden werden, dass nach der Fertigstellung von Bauwerken noch


- 6 -<br />

Korrekturen oder Änderungen nach arbeitnehmerschutztechnischen Gesichtspunkten<br />

notwendig werden.<br />

Die Abteilung Gebäudeverwaltung/<strong>Bediensteten</strong>schutz hatte 2009 die<br />

arbeitsmedizinischen/präventivdienstlichen Leistungen erneut auszuschreiben.<br />

Zwei Mitglieder der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission (ein Arbeitsmediziner und<br />

das von der Personalvertretung entsendete Mitglied) waren ab Mitte 2009 bei der<br />

Ausschreibung und der Auswahl der präventivdienstlichen Leistungen eingebunden.<br />

Ab 1. Jänner 2010 erfolgte die Vergabe dieser Leistungen in Form eines<br />

Rahmenvertrages für einen Zeitraum von fünf Jahren.<br />

Weitere Beratungen erfolgten auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin (z.B. bei<br />

gefährlichen Arbeitsstoffen) und bei sicherheitstechnischen Belangen (z.B.<br />

hinsichtlich sicherer Benutzung von Geräten und Anlagen).<br />

Auf Anregung der NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission werden Präventivfachkräfte<br />

(Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin) beratend bei der<br />

Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) herangezogen. So konnte<br />

zum Beispiel im Bereich der Straßenverwaltung bei der Dienstbekleidung eine<br />

Verbesserung der Qualität erreicht werden.<br />

Im Berichtszeitraum wurde im Bereich der Abteilung Gebäudeverwaltung eine<br />

EMAS-Zertifizierung (Eco-Management and Audit Scheme) durchgeführt. Die<br />

NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission hat eine positive Auswirkung auf die<br />

<strong>Bediensteten</strong> und eine Vorbildwirkung für den <strong>Bediensteten</strong>schutz festgestellt.<br />

Die gute Umsetzung wurde auch durch das Bundesministerium für Land- und<br />

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gewürdigt und mit dem EMAS-Preis<br />

2010 ausgezeichnet.<br />

Aufgrund des sehr guten Feedbacks wurde die Zertifizierung auch auf einige Bezirkshauptmannschaften<br />

in Form von Pilotprojekten ausgedehnt.


V. Statistik<br />

- 7 -<br />

In den Jahren 2009 und 2010 wurden 51 Dienststellen mit insgesamt 2286<br />

<strong>Bediensteten</strong> (1436 männlich und 850 weiblich) überprüft. Dabei hat die<br />

NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission 1301 Mängel festgestellt.<br />

Im Jahr 2009 wurden 28 planmäßige Überprüfungen durchgeführt.<br />

Im diesem Jahr wurden auch Baustellenüberprüfungen vorgenommen.<br />

Insgesamt wurden bei 8 Überprüfungen 22 Baustellen in den Bereichen von 6<br />

Straßenbauabteilungen (Krems, Waidhofen/Thaya, Tulln, St. Pölten, Wr. Neustadt<br />

und Wolkersdorf), sowie im Bereich der Abteilung Wasserbau geprüft.<br />

Bei einer Dienststelle wurde die Prüfung auf Antrag der Dienststellenleitung<br />

durchgeführt. Grund waren die Beleuchtungskörper in den Gangbereichen, die<br />

aufgrund ihrer Bauart bei längerem Betrieb gebrochen waren und Teile davon<br />

herunter zu fallen drohten, bzw. auch schon vereinzelt Teile heruntergefallen waren,<br />

wobei noch niemand verletzt wurde.<br />

Die Beleuchtungskörper wurden umgehend demontiert und durch neue Lampen<br />

ersetzt.<br />

Im Jahr 2010 wurden 24 planmäßige Überprüfungen durchgeführt.<br />

Bei der Straßenmeisterei Aspang wurde eine Nachkontrolle durchgeführt.<br />

Bei den Neubauten der Straßenmeisterei Sierndorf (neuer Standort der Straßenmeisterei<br />

Stockerau) sowie der Straßenmeisterei Haag wurde die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission<br />

vor der Fertigstellung der Baustelle mit den Gegebenheiten<br />

vertraut gemacht bzw. wurden bei einer ersten Baustellenbegehung, Feststellungen<br />

getroffen, die im Zuge der Baufertigstellung noch entsprechend Berücksichtigung<br />

finden werden.<br />

Die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission wurde auch um Überprüfung der<br />

Betriebswerkstätte der Straßenbauabteilung Tulln mit Standort Mödling ersucht.<br />

Bei der folgenden Begehung der Dienststelle wurden wesentliche Mängel<br />

festgestellt, wie z.B.


- 8 -<br />

− das Fehlen eines Fluchtstiegenhauses sowie die, dem bestehenden Stiegenhaus<br />

angeschlossenen ungeeigneten Fluchtwege aus verschiedenen Magazin- und<br />

Werkstattbereichen sowohl im Obergeschoss als auch im Kellergeschoss<br />

− Schäden durch Wassereinbruch im Untergeschoss am Bodenniveau (Hebungen)<br />

und an den Türen (Rostschäden), welche die Brandschutztüren<br />

funktionsuntüchtig gemacht haben<br />

− Schimmelbefall bei den Duschen im Sozialbereich<br />

− Rostverfärbungen bei einem Teil der Wasserleitung<br />

− Durchrostungen bei den Falttoren an der Nordseite des Werkstättengebäudes<br />

− das Fehlen geeigneter Lüftungsmöglichkeiten in der Werkstätte<br />

− fehlende Brandabschnitte generell im Fluchtwegbereich und speziell bei<br />

Funktionsräumen wie Batterieladeraum und VbF-Lager (Lager für brennbare<br />

Flüssigkeiten).<br />

Durch diese gravierenden Mängel und eine Vielzahl weiterer Mängel war die<br />

Nutzungssicherheit der Betriebswerkstätte nicht mehr gegeben.<br />

Die Auflistung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines dem<br />

NÖ <strong>Bediensteten</strong>-Schutzgesetz entsprechenden Zustandes durch die<br />

NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission, hat die Straßenverwaltung veranlasst, den<br />

Neubau einer kostenaufwändigen Sanierung vorzuziehen.<br />

Das bestehende Gebäude wurde in der Zwischenzeit bereits geschliffen und es ist<br />

die Errichtung einer neuen Betriebswerkstätte im Gange.<br />

Die bei 2 Baustellen der Straßenverwaltung durchgeführten Überprüfungen ergaben<br />

keine Beanstandungen.<br />

Für die NÖ <strong>Bediensteten</strong>schutz-Kommission<br />

Dr. G r ü n n e r<br />

Vorsitzender

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