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Umweltbaubegleitung - FH Bingen

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Hinweise zur Honorarfindung<br />

• die Vergütung einer UBB erfolgt auf der Grundlage eines detaillierten<br />

Leistungskataloges nach üblichen Sätzen<br />

• bei der Bemessung des jeweiligen Verrechnungssatzes ist die<br />

Auskömmlichkeit der Vergütung zu beachten<br />

• die vormals in der HOAI 2002 in § 6 bestimmten Zeithonorare sind nicht<br />

mehr maßgeblich und gelten im unteren Bereich zu Recht als nicht mehr<br />

auskömmlich<br />

• mit welchen Ansätzen für Zeithonorare gerechnet werden muss, ist vom<br />

jeweiligen Auftragnehmer / Büro zu entscheiden

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