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EIN SERVICE, DER WEITERGEHT - Citroën

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Anspruchsvoraussetzung für eine Assistanceleistung ist, dass das<br />

Fahrzeug nach den Vorschriften des Her stellers bei einer autorisierten<br />

CITROËN Vertrags werkstatt gewartet wurde und es wegen<br />

eines technischen Defek tes liegen geblieben ist oder eine<br />

Kontrollleuchte aufl euchtet, nach der laut Bedienungsanleitung<br />

sofort angehalten werden muss. Ausge schlossen sind beispielsweise<br />

Pannen infolge von: Kraftstoff mangel, Reifenschäden,<br />

Glasschäden, Scheinwerfer bruch, falsch getanktem Kraftstoff,<br />

Stecken bleiben des Fahrzeugs z. B. im Schnee oder Schlamm,<br />

Verlust des Schlüssels, Vanda lismus, behördlicher Stilllegung des<br />

Fahrzeugs, Natur katastrophen, Ereignissen infolge von Krieg,<br />

Bürgerkrieg oder Terrorismus.<br />

DAMIT ES SCHNELLSTENS <strong>WEITERGEHT</strong>:<br />

Ein Anruf genügt – und wir kümmern uns um Ihr Problem.<br />

Bitte halten Sie Ihre Fahrzeugpapiere bei Anruf griffbereit.<br />

Sie erreichen unsere CITROËN Assistance Notrufzentrale unter<br />

01805/456060. (0,14 € pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG,<br />

Mobilfunktarife können abweichen) www.citroen.de<br />

(Eintrag gilt als Berechtigungsnachweis und ist nur gültig in Verbindung mit<br />

der vom Internetportal vergebenen Garantienummer! Bitte gut aufbewahren!)<br />

LZM-PKW<br />

WIR FINDEN FÜR SIE IMMER <strong>EIN</strong>EN WEG.<br />

Mit der CITROËN Langzeitmobilität bleiben Sie immer mobil. Im<br />

Falle einer Panne sind wir für Sie da. Rund um die Uhr und nahezu<br />

über all in Europa. Alles, was Sie tun müssen, ist, Ihr Fahr zeug<br />

zu den fälligen Inspektionsterminen in einer CITROËN Vertragswerk<br />

statt warten zu lassen.<br />

Die erforderlichen Leistungen müssen in jedem Fall durch die<br />

CITROËN Assistance organisiert werden.<br />

PKW-LANGZEITMOBILITÄT<br />

<strong>EIN</strong> <strong>SERVICE</strong>, <strong>DER</strong> <strong>WEITERGEHT</strong>


PANNENHILFE VOR ORT<br />

Wenn möglich, wird Ihr Fahrzeug natürlich gleich an Ort und<br />

Stelle wieder mobil gemacht. CITROËN Assistance setzt sich<br />

nach erster „Fernanalyse“ mit einem Techniker oder einer<br />

CITROËN Vertragswerkstatt in Verbindung und schickt Hilfe<br />

direkt zu Ihnen an die Pannenstelle. So können Sie Ihre Reise<br />

rasch wieder fort setzen.<br />

FAHRZEUGBERGUNG UND -TRANSPORT<br />

Sollte eine Pannenhilfe vor Ort nicht möglich sein, transportieren<br />

wir Ihr Fahrzeug bis zu 70 km zu Ihrer CITROËN „Heimatwerkstatt“,<br />

außerhalb dieses Radius zur nächstgelegenen CITROËN<br />

Vertragswerkstatt.<br />

KURZSTRECKENFAHRTEN<br />

Taxifahrten zwischen der CITROËN Vertragswerkstatt und Ihrem<br />

Hotel oder der Transfer zum Bahnhof oder Flughafen werden bis<br />

zu einem Betrag von € 35,– erstattet.<br />

Sofern die erforderliche Reparatur nicht am selben Tag beendet<br />

werden kann, vermittelt CITROËN Assistance alternativ die nachstehenden<br />

Leistungen.<br />

RÜCK- BZW. WEITERREISE<br />

Ereignet sich eine Panne mehr als 100 km von Ihrem Wohnort<br />

entfernt, besteht die Möglichkeit der Weiterreise zum Zielort oder<br />

zu Ihnen nach Hause. CITROËN Assistance übernimmt dabei die<br />

Kosten für ein Zugticket 1. Klasse oder, bei mehr als sechs Stunden<br />

Fahrzeit, für ein Flugticket in der Economy Class, jeweils bis<br />

zu maximal € 200,– pro Person. Zusätzlich wird ein einfaches<br />

Bahnticket (bzw. ein Flugticket bei mehr als sechs Stunden Fahrzeit)<br />

bis zu maximal € 200,– für eine Person für die Rück holung<br />

des reparierten Fahrzeugs gewährt.<br />

ERSATZFAHRZEUG*<br />

CITROËN Assistance organisiert für Sie auf Wunsch ein Ersatzfahrzeug<br />

des B-Segments (z. B. <strong>Citroën</strong> C3) in der vor Ort verfügbaren<br />

Ausstattung für die Dauer der Reparatur. Für das Ersatzfahrzeug<br />

werden die Kosten bis maximal € 300,– übernommen.<br />

An fallende Nebenkosten wie Kraftstoff oder Zusatzversicherungen,<br />

Winterreifen oder Kindersitze gehören nicht zum Leistungsumfang<br />

und können daher nicht erstattet werden.<br />

HOTELÜBERNACHTUNG<br />

Wenn Sie Ihre Reise nicht gleich fortsetzen müssen und Sie<br />

weiter als 100 km von Ihrem Wohnort entfernt sind, bucht<br />

CITROËN Assistance ein Hotel in Werkstattnähe. Die Hotelkosten<br />

werden für maximal drei Übernachtungen für alle Fahrzeuginsassen<br />

bis zu einer Höhe von € 90,– pro Person und<br />

Nacht übernommen.<br />

*Unter Umständen Vorlage einer Kreditkarte erforderlich. Es gelten die Bedingungen der Mietwagenunternehmen.

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