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Satzungsänderung - DJK Rhede 57 eV

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c) Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Vereins für das abgelaufene Geschäftsjahr<br />

d) Festsetzung der Vereinsbeiträge und der Umlagen<br />

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn der Vorstand es mit 3/4<br />

Stimmenmehrheit beschließt oder wenn 1/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich<br />

unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.<br />

Zur Mitgliederversammlung ist ein Vertreter der <strong>DJK</strong>-Kreisverbandes einzuladen.<br />

§ 16<br />

Verfahrensbestimmungen<br />

1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung und unter<br />

Einhaltung einer Frist von 2 Wochen einzuberufen.<br />

Die Einladung kann schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung in der örtlichen<br />

Tageszeitung und im Vereinskasten erfolgen.<br />

Bei Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf Antrag der Mitglieder sind<br />

sämtliche wahlberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.<br />

Anträge müssen 1 Woche im voraus schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.<br />

2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen ist.<br />

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit<br />

einfacher Stimmenmehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht<br />

mitgezählt.<br />

3. Wahlen werden grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchgeführt, Abstimmung durch<br />

Handzeichen genügt, wenn dies beantragt wird und nicht mehr als 10 % der anwesenden<br />

Mitglieder widersprechen.<br />

4. Die in einer Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten,<br />

das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer (Protokollführer) zu unterzeichnen ist.<br />

5. Die Beschlussfassung über Änderungen der Satzungen und über die Auflösung des Vereins<br />

bedarf einer 3/4 Mehrheit der Hauptversammlung, die als außerordentliche Hauptversammlung<br />

drei Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen ist.<br />

6. Alle Aufgaben im Verein werden ehrenamtlich verwaltet. Zuwendungen an diese Personen<br />

sind verboten.<br />

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