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Lieferantenhandbuch

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Sofortige Stellungnahme :<br />

Erfordert die Analyse des Sachverhalts einen längeren Zeitraum, oder ist aufgrund der<br />

Dringlichkeit der Situation eine Stellungnahme des Lieferanten kurzfristig erforderlich, so<br />

ist an die reklamierende Stelle unverzüglich, formlos zu berichten.<br />

5.4 Mängelansprüche<br />

Bei von Lieferanten verschuldeten mangelhaften Qualitätsleistungen ist WAHLER berechtigt,<br />

die vereinbarten Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Die durch die Mängel<br />

entstehenden Kosten werden von WAHLER ermittelt und den Lieferanten belastet.<br />

Je nach entstehendem Aufwand (regionale Stundensätze, Umfang, Dauer) werden von<br />

den Sachbearbeitern Qualitätsmanagement Werke WAHLER insbesondere folgende Kostenarten<br />

im Zusammenhang mit Reklamationen belastet:<br />

• Sortieraktionen<br />

• Nacharbeiten<br />

• Produktionsstörungen<br />

• Gebundene Lagerfläche<br />

• Analysetätigkeiten<br />

• Erneute Erstbemusterung bei Ablehnung<br />

• Reklamationsbedingte Prozessabnahmen<br />

• Abwicklungskosten für Kundenreklamationen bei Ursache Lieferant<br />

17 | 21 06/08-01<br />

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