Lieferantenhandbuch
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7.0 Allgemeine Anforderungen an Lieferanten<br />
7.1 Umwelt<br />
Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass alle Materialien und Rohstoffe, die in der Fertigungskette<br />
zum Einsatz kommen, den gesetzlichen Anforderungen sowie den Anforderungen<br />
der Kunden von WAHLER insbesondere für eingeschränkte Gefahr-und Verbotsstoffe<br />
entsprechen (EU Altautorichtlinie (2000/53/EG, 2002/525/EG, 2005/63/EG),<br />
Chemikalienverbotsverordnung (EU 76 / 769 / EWG); Elektrorichtlinie (2002 / 95 /<br />
EG), Verbotsliste WAHLER).<br />
Die Lieferanten verpflichten sich, die Materialdaten (WAHLER Automotive) im IMDS (Internationales-Material-Daten-System,<br />
siehe www.mdsystem.com ) bei der Erstbemusterung<br />
einzutragen und haften für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben.<br />
Die im Herstellerland, Abnehmerland und in der Bundesrepublik Deutschland geltenden<br />
Umweltvorschriften sowie die Richtlinien des IMDS sind einzuhalten.<br />
7.2 Verpackung<br />
Die Verpackung für die Prototypen-, Vorserien- und Serienteile, bzw. die produktspezifischen<br />
Verpackungen und deren Kennzeichnung, einschließlich der verwendeten Materialien,<br />
sind mit den Logistikplanern in der Zentrale von WAHLER festzulegen, zu erproben<br />
und zu überwachen. Die Kennzeichnung der Verpackung muss nach VDA 4902 erfolgen.<br />
8.0 Eskalationsverfahren WAHLER<br />
Ziele und Vorgehensweise<br />
Das Eskalationsverfahren wird angewandt, um einen reibungslosen Produktions- und<br />
Projektablauf sicherzustellen und Probleme frühzeitig zu erkennen.<br />
WAHLER unterscheidet dabei zwei Phasen:<br />
• Projektphase (Entwicklung, Vorserie)<br />
• Serienphase<br />
19 | 21 06/08-01<br />
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