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Lieferantenhandbuch

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7.0 Allgemeine Anforderungen an Lieferanten<br />

7.1 Umwelt<br />

Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass alle Materialien und Rohstoffe, die in der Fertigungskette<br />

zum Einsatz kommen, den gesetzlichen Anforderungen sowie den Anforderungen<br />

der Kunden von WAHLER insbesondere für eingeschränkte Gefahr-und Verbotsstoffe<br />

entsprechen (EU Altautorichtlinie (2000/53/EG, 2002/525/EG, 2005/63/EG),<br />

Chemikalienverbotsverordnung (EU 76 / 769 / EWG); Elektrorichtlinie (2002 / 95 /<br />

EG), Verbotsliste WAHLER).<br />

Die Lieferanten verpflichten sich, die Materialdaten (WAHLER Automotive) im IMDS (Internationales-Material-Daten-System,<br />

siehe www.mdsystem.com ) bei der Erstbemusterung<br />

einzutragen und haften für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben.<br />

Die im Herstellerland, Abnehmerland und in der Bundesrepublik Deutschland geltenden<br />

Umweltvorschriften sowie die Richtlinien des IMDS sind einzuhalten.<br />

7.2 Verpackung<br />

Die Verpackung für die Prototypen-, Vorserien- und Serienteile, bzw. die produktspezifischen<br />

Verpackungen und deren Kennzeichnung, einschließlich der verwendeten Materialien,<br />

sind mit den Logistikplanern in der Zentrale von WAHLER festzulegen, zu erproben<br />

und zu überwachen. Die Kennzeichnung der Verpackung muss nach VDA 4902 erfolgen.<br />

8.0 Eskalationsverfahren WAHLER<br />

Ziele und Vorgehensweise<br />

Das Eskalationsverfahren wird angewandt, um einen reibungslosen Produktions- und<br />

Projektablauf sicherzustellen und Probleme frühzeitig zu erkennen.<br />

WAHLER unterscheidet dabei zwei Phasen:<br />

• Projektphase (Entwicklung, Vorserie)<br />

• Serienphase<br />

19 | 21 06/08-01<br />

<strong>Lieferantenhandbuch</strong> Wahler

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