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2. Allgemeine Regeln für Einkäufer - Saint-Gobain Deutsche Glas ...

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<strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong> Gruppe<br />

Einkaufscharta<br />

Stand: November 2007<br />

Dieses Dokument ist eine Ergänzung zu den Verhaltens- und Handlungsregeln<br />

der <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong>-Gruppe und stellt die Anwendung dieser <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> den<br />

Bereich Einkauf der Gruppe dar.<br />

Es gilt <strong>für</strong> alle Einkaufsleiter von Tochterunternehmen der Gruppe, Sparten,<br />

Delegationen, <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong> Achats sowie alle Angestellten (<strong>Einkäufer</strong>, technische<br />

Angestellte und Manager), die im Rahmen ihrer Arbeit mit einem oder mehreren<br />

externen Lieferanten der Gruppe zusammenarbeiten.<br />

Dieses Dokument zielt darauf hin, Richtlinien <strong>für</strong> die tägliche Umsetzung<br />

festzulegen, ohne jedoch den Anspruch zu erheben, alle erdenklichen Situationen<br />

abzudecken.<br />

Diese Richtlinien werden durch das Memorandum „Verantwortungsbewusster<br />

Einkauf“ ergänzt, in dem – in Bezug auf den Einkauf – detailliert die sozialen und<br />

ökologischen Anforderungen der Initiative <strong>für</strong> eine nachhaltige Entwicklung der<br />

Gruppe beschrieben sind.


1. <strong>Allgemeine</strong> Verhaltensregeln<br />

1.1 Gruppendenken<br />

1.2 Integrität<br />

1.3 Dienstleistungsdenken<br />

<strong>2.</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Einkäufer</strong><br />

<strong>2.</strong>1 Professionalität<br />

<strong>2.</strong>2 Vertraulichkeit<br />

<strong>2.</strong>3 Umwelt – Gesundheit – Sicherheit (EHS)<br />

<strong>2.</strong>4.Wettbewerb<br />

3. Memorandum<br />

3.1 Verantwortungsbewusster Einkauf<br />

3.2 Ökologische Anforderungen<br />

3.3 Soziale Anforderung. Arbeitsbedingungen und Rechte der Angestellten


1. <strong>Allgemeine</strong> Verhaltensregeln<br />

1.1 Gruppendenken<br />

� Alle Verhandlungen müssen zum Wohl der Gruppe durchgeführt werden,<br />

wobei die Gruppe im Streitfall über den Interessen eines einzelnen<br />

Gruppenunternehmens steht.<br />

� Die <strong>Einkäufer</strong> müssen sich an die Rahmenverträge der <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong>-<br />

Gruppe halten oder eine Ausnahme gesondert beantragen, wobei die<br />

genauen Gründe <strong>für</strong> die Ausnahme genannt werden müssen. Ausnahmen<br />

werden nur unter besonderen Umständen genehmigt (z.B. Joint Venture,<br />

beträchtliche Geschäftsmöglichkeiten). Es müssen Gründe <strong>für</strong> die<br />

Ausnahme angegeben werden und alle Ausnahmen müssen durch den<br />

jeweils betroffenen Spartenleiter genehmigt werden.<br />

� Die <strong>Einkäufer</strong> werden dazu aufgefordert, systematisch Angebote von<br />

bestehenden Lieferanten der Gruppe einzuholen.<br />

1.2 Integrität<br />

� Angestellte von <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong> (<strong>Einkäufer</strong> oder andere) dürfen bestehenden<br />

oder potenziellen Lieferanten nicht ihre Privatanschrift mitteilen.<br />

� Der Einkauf von Gütern oder Leistungen im Namen eines Unternehmens<br />

der Gruppe darf nicht dazu führen, dass der <strong>Einkäufer</strong> oder ein<br />

Familienmitglied Preisnachlässe oder Rückzahlungen erhält.<br />

� Einladungen zu besonderen Veranstaltungen (Ausflüge, Essen, etc.), die<br />

von Lieferanten organisiert werden, dürfen nur angenommen werden,<br />

wenn es einen Grund hier<strong>für</strong> gibt, der über die bereits bestehende<br />

Beziehung mit dem Lieferanten hinausgeht. Eine vorherige Genehmigung<br />

durch den Vorgesetzten der betreffenden Person ist erforderlich.<br />

� Geschenke von Lieferanten dürfen nur angenommen werden, wenn sie<br />

von geringem Wert sind, an eine Geschäftsadresse geliefert werden und<br />

von bestehenden Lieferanten kommen (niemals von potenziellen<br />

Lieferanten). Soweit möglich sollten sie zwischen den Kollegen desselben<br />

Teams geteilt werden, um den Teamgeist und die Anerkennung zu fördern.<br />

In jedem Fall ist vollständige Transparenz gefordert: der Vorgesetzte der<br />

betreffenden Person muss unverzüglich informiert werden.


� Angestellte dürfen kein direktes oder indirektes persönliches, finanzielles<br />

oder sonstiges Interesse an irgendeinem Lieferantenunternehmen haben.<br />

1.3 Dienstleistungsdenken<br />

� Über den eigentlichen Verhandlungsprozess hinaus sollte der <strong>Einkäufer</strong><br />

immer langfristig denken: er oder sie sollte neue Ideen entwickeln und<br />

bereit sein, gängige Arbeitsweisen zu überdenken, wobei er oder sie<br />

ebenfalls sicherstellen sollte, dass das Verhandelte auch machbar ist und<br />

effektiv umgesetzt wird.<br />

� Besonders durch eine enge Zusammenarbeit mit den "Produktnutzern"<br />

kann der <strong>Einkäufer</strong> die Risiken, die mit einem Lieferanten- oder<br />

Produktwechsel verbunden sind, erheblich verringern.<br />

� Kommunikation gehört zu den Aufgaben eines <strong>Einkäufer</strong>s: dies bedeutet,<br />

dass intern Entscheidungen nach Verhandlungen erklärt werden,<br />

besonders denjenigen, deren Bedürfnisse erfüllt werden sollen.<br />

� Durch einen ständigen Kontakt mit dem Lieferanten stellt der <strong>Einkäufer</strong> die<br />

Qualität der Leistungen und deren ständige Verbesserung sicher.<br />

<strong>2.</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Einkäufer</strong><br />

<strong>2.</strong>1 Professionalität<br />

� Damit sich keine zu enge Beziehung entwickelt, sollte das Management<br />

vor Ort darauf achten, dass die wichtigen Kontaktpersonen mit dem<br />

Lieferanten regelmäßig ausgetauscht werden, es sei denn, dies würde den<br />

Gruppeninteressen widersprechen.<br />

� Um zu vermeiden, dass ein Status Quo entsteht, sollte der Einkauf<br />

Verträge kurz vor ihrem Ablauf generell überprüfen, um Verlängerungen<br />

durch stillschweigende Vereinbarungen soweit wie möglich zu vermeiden.<br />

� Kontakte zu Lieferanten, die wichtige Informationen hervorbringen oder zur<br />

Folge haben, müssen formell auf die eine oder andere Art aufgezeichnet<br />

werden (Bericht, E-Mail, Anruf), so dass eine effiziente Weitergabe dieser<br />

Informationen an die betreffenden Stellen innerhalb der Gruppe vereinfacht<br />

wird.


� Eine ständige Betreuung besonders von strategischen Lieferanten ist<br />

sicherzustellen.<br />

� <strong>Einkäufer</strong> sollten es vermeiden, ein Abhängigkeitsverhältnis mit<br />

irgendeinem Lieferanten entstehen zu lassen. Daher sollten sie darauf<br />

achten, immer zuverlässige Alternativen zur Verfügung zu haben.<br />

<strong>2.</strong>2 Vertraulichkeit<br />

� Ein <strong>Einkäufer</strong> bzw. jeder Fachmann, der mit dem Einholen von Angeboten<br />

und der darauf folgenden Auswahl eines Lieferanten beauftragt ist, sollte<br />

sorgfältig darauf achten, dass weder strategisch wichtige kaufmännische<br />

oder technische Informationen hinsichtlich der einzukaufenden Güter oder<br />

Leistungen noch Informationen bezüglich der möglichen Verwendung offen<br />

gelegt werden.<br />

� Wenn vertrauliche Informationen mit einem Lieferanten ausgetauscht<br />

werden müssen, muss eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet<br />

werden.<br />

� Werksbesichtigungen durch (bestehende oder potenzielle) Lieferanten<br />

werden streng überwacht: Mitarbeiter von Zulieferanten dürfen solche<br />

Besichtigungen nicht organisieren, und jede Besichtigung muss vorher vom<br />

Betriebsleiter (des Werks, des Forschungszentrums etc.) genehmigt werden.<br />

<strong>2.</strong>3 Umwelt - Gesundheit - Sicherheit (EHS)<br />

� Themen in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit werden<br />

systematisch in die Vorbereitung von Einkaufslastenheften einbezogen.<br />

� Der Lieferant muss die EHS-Bestimmungen in seinem Angebot zufrieden<br />

stellend berücksichtigen, vor allem in Hinblick auf die geltenden rechtlichen<br />

Bestimmungen. Dies sollte nicht zu einer Preiserhöhung führen, es sei<br />

denn, dass sehr spezielle Bedingungen in dem Einkaufslastenheft<br />

enthalten sind.<br />

� Eine regelmäßige „EHS-Prüfung“, besonders <strong>für</strong> Gefahrengüter, wird von<br />

den Einkaufsleitern organisiert.


<strong>2.</strong>4 Wettbewerb<br />

� <strong>Einkäufer</strong> dürfen keine kaufmännischen oder technischen Informationen<br />

mit Wettbewerbern der Konzerngesellschaften austauschen.<br />

� <strong>Einkäufer</strong> dürfen nicht zu unlauteren Praktiken greifen, um Firmengeheimnisse<br />

von Lieferanten oder Zulieferanten zu erhalten.<br />

3. Memorandum<br />

3.1 Verantwortungsbewusster Einkauf<br />

Überzeugt von der Wirkung, die eine nachhaltige Entwicklung <strong>für</strong> die<br />

Verbesserung sowohl der Finanzergebnisse als auch des Business-Portfolios<br />

hat, hat sich die <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong>-Gruppe nun schon seit einigen Jahren da<strong>für</strong><br />

entschieden, die ökonomischen, sozialen und ökologischen Anforderungen<br />

einer nachhaltigen Entwicklung in ihre Strategie einzubeziehen.<br />

Eine stärkere Einbindung in diese Gebiete ermöglicht es der Gruppe<br />

insbesondere, externen Ansprüchen (Markt, Medien, Zivilgesellschaft,<br />

Gesellschafter,…) zu entsprechen.<br />

Durch die Einführung der <strong>Allgemeine</strong>n Verhaltens- und Handlungsregeln und<br />

durch den Beitritt zum Programm Global Compact der Vereinten Nationen im<br />

Jahre 2003, hat <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong> die Beständigkeit betont, die zwischen den<br />

Werten, welche schon immer ihr Handeln bestimmt haben und ihren<br />

Unternehmensleistungszielen bestehen.<br />

Gemäß der Einkaufscharta muss die Initiative „Verantwortungsbewusster<br />

Einkauf“, welche vom Konzerneinkauf ins Leben gerufen<br />

wurde, von allen Konzerngesellschaften, unabhängig von ihrem Standort,<br />

angewendet werden, sowie von allen Personen, die im Rahmen ihrer Arbeit<br />

mit Lieferanten und Zulieferern zu tun haben.<br />

Den sozialen und ökologischen Anforderungen jeder einzelnen<br />

Einkaufskategorie muss Beachtung geschenkt werden, wenn Anforderungen<br />

ausgearbeitet und/oder die Spezifikationen festgelegt werden. Lieferanten<br />

und Zulieferer müssen in der Lage sein, ihre Fähigkeit zur Erfüllung dieser<br />

Anforderungen und Spezifikationen jederzeit bei der Ausführung ihrer<br />

Leistungen zu rechtfertigen.


3.2 Ökologische Anforderungen<br />

<strong>Einkäufer</strong> müssen Lieferanten und Zulieferer darin bestärken, die<br />

ökologischen Prinzipien, welche in der EHS-Richtlinie der Gruppe dargelegt<br />

sind, anzuwenden.<br />

Infolgedessen werden <strong>Einkäufer</strong> bei Zulassungsentscheidungen in Betracht<br />

ziehen, welche Anstrengungen von Lieferanten und Zulieferern unternommen<br />

wurden, alle ökologische Risiken im Hinblick auf ihre Prozesse und die von<br />

ihnen bei ihrer Tätigkeit oder beim Einsatz an Standorten der Gruppe<br />

eingesetzten Produkte aufzuzeigen und unter Kontrolle zu bringen.<br />

Lieferanten und Zulieferer müssen besonderes Augenmerk auf den<br />

ökologischen Fußabdruck der Produkte und Leistungen, die der Gruppe zur<br />

Verfügung gestellt werden, legen, insbesondere durch:<br />

- Optimierung des Verbrauchs von Energie und natürlichen Ressourcen,<br />

- Reduktion der Abfallmenge und vermehrtes Müllrecycling,<br />

- Reduktion von Emissionen in die natürliche Umgebung (Luft, Wasser,<br />

Boden) sowie anderer Formen der Umweltverschmutzung.<br />

Falls erforderlich müssen <strong>Einkäufer</strong> die Lieferanten und Zulieferer um<br />

Korrekturmaßnahmen bitten, die von quantitativ bestimmten Zielen als Teil<br />

eines kontinuierlichen Verbesserungsprogramms begleitet werden.<br />

Ein Lieferant oder Zulieferer, der gemäß ISO 14001 oder EMAS <strong>für</strong> die von<br />

den bereitgestellten Produkten und Leistungen betroffenen Aktivitäten<br />

zertifiziert ist, wird so gewertet als hätte er diese Anforderungen erfüllt.<br />

3.3 Soziale Anforderungen: Arbeitsbedingungen und Rechte der Angestellten<br />

<strong>Einkäufer</strong> müssen ihre Lieferanten und Zulieferer dazu anhalten, die<br />

Rechte der Angestellten, unabhängig vom Land, in dem sie tätig sind, zu<br />

beachten und dies unter Beachtung der lokalen Gesetze.<br />

Besorgt um die Einhaltung der Konventionen der Internationalen<br />

Arbeitsorganisation betrachtet es die <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong>-Gruppe als unabdingbar,<br />

die Prinzipien, die in diesen Konventionen festgelegt sind, zu beachten.<br />

Infolgedessen müssen Lieferanten und Zulieferer den <strong>Einkäufer</strong>n garantieren,<br />

dass sie es untersagen – selbst wenn es durch die geltende lokale<br />

Gesetzgebung erlaubt ist – im Laufe ihrer Herstellungsprozesse oder bei der<br />

Bereitstellung von Leistungen oder beim Einsatz an den Einrichtungen der<br />

Gruppe, weder direkt noch indirekt oder durch Zulieferer, auf irgendeine Art<br />

von Zwangs- oder Kinderarbeit zurückzugreifen.


Darüber hinaus wird von Lieferanten und Zulieferern erwartet, dass sie ihren<br />

Mitarbeitern die bestmöglichen Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen<br />

zusichern und dass sie während des Einsatzes an den Standorten der Gruppe<br />

jegliche geltenden Gesundheits- und Sicherheitsregeln beachten.<br />

Ein Lieferant oder Zulieferer, der gemäß OSHA 18001 <strong>für</strong> die von den<br />

bereitgestellten Produkten und Leistungen betroffenen Aktivitäten zertifiziert<br />

ist, wird so angesehen als hätte er diese Anforderungen erfüllt.<br />

Schließlich müssen die <strong>Einkäufer</strong> sicher stellen, dass die mit Lieferanten und<br />

Zulieferern aufgebauten Beziehungen auch die Anforderungen der Integrität<br />

und Beachtung des in den <strong>Allgemeine</strong>n Verhaltens- und Handlungsregeln und<br />

der Einkaufscharta dargelegten Gesetzes erfüllen.

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