DIE RECHTE DER PATIENTEN - Patientevertriedung asbl
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18. Autopsie<br />
Die Bitte um die Öffnung einer Leiche (Autopsie oder Obduktion) ist im<br />
luxemburgischen Recht nicht geregelt. In der Praxis gilt jedoch, dass die Familie<br />
die Autopsie eines Verstorbenen aus wissenschaftlichen Gründen erbitten kann.<br />
Ist die Todesursache unklar, können sowohl die Familie als auch der Arzt eine<br />
Autopsie verlangen. Allerdings muss zuvor die Staatsanwaltschaft in Kenntnis<br />
gesetzt werden.