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DIE RECHTE DER PATIENTEN - Patientevertriedung asbl

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18. Autopsie<br />

Die Bitte um die Öffnung einer Leiche (Autopsie oder Obduktion) ist im<br />

luxemburgischen Recht nicht geregelt. In der Praxis gilt jedoch, dass die Familie<br />

die Autopsie eines Verstorbenen aus wissenschaftlichen Gründen erbitten kann.<br />

Ist die Todesursache unklar, können sowohl die Familie als auch der Arzt eine<br />

Autopsie verlangen. Allerdings muss zuvor die Staatsanwaltschaft in Kenntnis<br />

gesetzt werden.

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