5,6 MByte - Die BG ETEM
5,6 MByte - Die BG ETEM
5,6 MByte - Die BG ETEM
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
kompakt<br />
10 Tipps für sicheres<br />
Staplerfahren<br />
Im innerbetrieblichen Verkehr verursachen<br />
Gabelstapler immer wieder schwere Unfälle.<br />
Um die Sicherheit zu erhöhen, geben<br />
Berufsgenossenschaften folgende Tipps:<br />
1. Nur Fahrer einsetzen, die ausgebildet<br />
und befähigt sind, einen Gabelstapler zu<br />
steuern. Der Fahrer muss mindestens 18<br />
Jahre alt und körperlich und geistig geeignet<br />
sein. Außerdem muss er vom Betrieb<br />
schriftlich mit dem Fahren eines Staplers<br />
beauftragt sein.<br />
2. Beim Fahren auf ausreichende Sicht<br />
achten und wenn nötig, einweisen lassen.<br />
3. Gabelstapler immer gegen unbefugte<br />
Benutzung sichern, z. B. durch Abziehen<br />
des Schlüssels.<br />
4. Beim Abstellen des Staplers die Gabelzinken<br />
absenken und Gabelspitzen auf<br />
den Boden neigen.<br />
5. Gabelstapler so fahren, dass ihre Standsicherheit<br />
gewährleistet bleibt. Das heißt:<br />
angemessene Geschwindigkeit, kein Wenden<br />
und Schrägfahren auf Gefällstrecken<br />
und Steigungen.<br />
6. Lasten in möglichst tiefer Stellung<br />
transportieren.<br />
7. Gabelstapler nicht überlasten und Last<br />
gegen Herabfallen sichern.<br />
8. Fahrerrückhalteeinrichtung nutzen,<br />
z. B. die Bügeltür schließen oder den<br />
Beckengurt anlegen.<br />
9. Gabelstapler regelmäßig auf Mängel<br />
hin prüfen.<br />
10. Innerbetriebliche Verkehrswege einhalten.<br />
→ info<br />
Das interaktive Lernmodul zum Umgang<br />
mit Gabelstaplern finden Sie unter<br />
www.bgetem.de im Bereich „Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz“<br />
6<br />
Lohnnachweis jetzt einreichen<br />
<strong>Die</strong> <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> ist auf die Mitwirkung der Unternehmen angewiesen, um die<br />
Beiträge zur Unfallversicherung korrekt berechnen zu können. Grundlage<br />
dafür sind die gemeldeten Lohnsummen der Betriebe. Das klassische Verfahren<br />
ist der Lohnnachweis, mit dem die Unternehmen die Beschäftigten<br />
in den Gefahrtarifstellen und deren Lohnsummen auf Papier oder online<br />
melden. Das Formular dazu wurde zum Jahresende 2011 an die Betriebe<br />
verschickt. Innerhalb von sechs Wochen nach Jahresbeginn – bis 13. Februar<br />
2012 – müssen die ausgefüllten Nachweise der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> vorliegen.<br />
→ info<br />
www.bgetem.de; Webcode: 11464715<br />
Schneller zum Ziel:<br />
Das neue Internet der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Im Februar 2012 ist der neue<br />
Internetauftritt der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
an den Start gegangen. Er<br />
löst die drei alten Auftritte<br />
der Vorläufer-Berufsgenossenschaften<br />
ab, die seit der<br />
Fusion weitergeführt worden<br />
waren. Oberstes Ziel der<br />
neuen Internetseite: Informationen<br />
schnell und<br />
benutzerfreundlich zugänglich<br />
machen.<br />
Auf der Startseite wartet<br />
die <strong>BG</strong> im mittleren Bereich<br />
mit aktuellen Meldungen auf. In der linken Spalte finden<br />
sich zielgruppen- und branchenorientierte Zugänge, sogenannte<br />
Portlets. Mit dem Portlet „Zielgruppen“ können sich Unternehmer,<br />
Versicherte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere<br />
Zielgruppen schnell orientieren. Wer spezielle Präventionsfragen<br />
zu bestimmten Branchen hat, kommt mit dem Portlet „Branchen“<br />
schnell zur gewünschten Information.<br />
Neu ist der Webcode. In vielen etem-Artikeln werden zusätzliche<br />
Informationen im Internet angeboten. <strong>Die</strong>se können Leser einfach<br />
aufrufen, indem sie die Ziffernfolge des Webcodes eingeben.<br />
Das Eingabefeld befindet sich auf jeder Seite von<br />
www.bgetem.de in der rechten Spalte.<br />
Ein Internetauftritt ist nie fertig. <strong>Die</strong> Internetredaktion freut sich<br />
deshalb über Lob, Kritik und Anregungen unter internet@<br />
bgetem.de.<br />
etem 01.2012<br />
Fotos: fotolia / Wladi; wdv-F. Blümler; dpa-A. Schellnegger: Risiko Raus<br />
etem 01.2012<br />
62%<br />
der deutschen Arbeitgeber haben sich noch nicht mit dem Thema<br />
„Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ beschäftigt. Das ist das Ergebnis<br />
einer Umfrage im Auftrag der berufundfamilie gGmbH – einer Initiative<br />
der Hertie-Stiftung. Demnach können 71 Prozent nicht einmal<br />
betriebliche Maßnahmen zum Thema benennen. Befragt wurden<br />
bundesweit 500 Arbeitgeber. Für die Auftraggeber macht die erste<br />
repräsentative Umfrage ihrer Art den Aufklärungsbedarf bei Arbeitgebern<br />
deutlich: Weder die Vielzahl möglicher Maßnahmen zur Vereinbarkeit<br />
von Beruf und Pflege noch deren oft einfache und kostengünstige<br />
Umsetzung seien bekannt. <strong>Die</strong> ausführlichen Umfrageergebnisse<br />
sowie Praxistipps für die Vereinbarkeit von Beruf und<br />
Familie gibt es auf<br />
→ info<br />
www.beruf-und-familie.de.<br />
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Chemische Risiken am Arbeitsplatz auch mit wenig Erfahrung beurteilen,<br />
das ermöglicht der neue GESTIS-Stoffmanager des Instituts<br />
für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(IFA). <strong>Die</strong> kostenlose Onlinehilfe ist vor allem für kleine und<br />
mittlere Unternehmen geeignet. Das Programm führt durch die<br />
Gefährdungsbeurteilung, schätzt die Gefahrstoffbelastung für<br />
Atemwege und Haut ab und hilft bei der Auswahl von Maßnahmen,<br />
um gefährliche Belastungen wirksam zu mindern. Gleichzeitig<br />
erhält der Nutzer einen dokumentierbaren Bericht zur Gefährdungsbeurteilung.<br />
Der GESTIS-Stoffmanager leitet den Nutzer Schritt für Schritt<br />
durch die Gefährdungsbeurteilung, von der Eingabe der Stoffund<br />
Produktdaten bis zur Beschreibung der Arbeitssituation.<br />
Am Ende ergibt sich eine Gefährdungskategorie, die<br />
eindeutig erkennen lässt, ob Verbesserungen notwendig<br />
sind. In diesem Fall schlägt das System<br />
einen Katalog von Maßnahmen zur Belastungsminderung<br />
vor und berechnet deren<br />
Wirksamkeit für die jeweilige Situation.<br />
Dabei unterscheidet der Stoffmanager zwischen<br />
Belastungen der Atemwege und Hautgefährdungen.<br />
→ info<br />
www.dguv.de/ifa/gestis-stoffmanager<br />
kompakt<br />
Winterzeit ist Unfallzeit<br />
Gerade im Winter birgt der Weg zur Arbeit<br />
zusätzliche Risiken. Schnee, Glatteis,<br />
Dunkelheit und Nebel lassen die Unfallzahlen<br />
ansteigen. Martina Hesse-Spötter,<br />
Geschäftsführerin der Bezirksverwaltung<br />
Köln, erklärt, wie man sich verhalten soll.<br />
? Welchen Arzt muss ich nach einem Arbeits-<br />
oder Wegeunfall aufsuchen?<br />
Nach einem Unfall muss ein Durchgangsarzt<br />
aufgesucht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit<br />
über den Unfalltag hinaus besteht<br />
oder die Behandlungsbedürftigkeit<br />
voraussichtlich mehr als eine Woche andauert.<br />
Der Durchgangsarzt ist Facharzt<br />
für Chirurgie und/oder Orthopädie. Wo der<br />
nächste Durchgangsarzt zu erreichen ist,<br />
erfahren Sie in der Personalabteilung Ihrer<br />
Firma oder bei Ihrer Sicherheitsfachkraft.<br />
Ansonsten können Sie bei einem Unfallchirurgen<br />
in Ihrer Nähe nachfragen, welcher<br />
Arzt Durchgangsarzt ist. Oft befindet sich<br />
im örtlichen Krankenhaus ein solcher Arzt.<br />
Der Durchgangsarzt informiert die zuständige<br />
Berufsgenossenschaft über den Unfall<br />
und die Erstdiagnose. Eine Liste von<br />
Durchgangsärzten finden Sie auch unter<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12880637.<br />
? Was muss ich als Arbeitgeber unternehmen,<br />
wenn eine Mitarbeiterin oder ein<br />
Mitarbeiter einen Unfall hatte?<br />
Unternehmer müssen Unfälle von Beschäftigten<br />
der Berufsgenossenschaft anzeigen,<br />
wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit<br />
von mehr als drei Tagen führt. <strong>Die</strong> Unfallanzeige<br />
muss innerhalb von drei Tagen,<br />
nachdem der Unternehmer von dem<br />
Unfall erfahren hat, bei der <strong>BG</strong> vorliegen.<br />
Dabei kann der Unternehmer entscheiden,<br />
ob er die Anzeige in elektronischer Form<br />
über das Extranet (www.bgetem.de/extranet)<br />
übermittelt oder die Papierform wählt.<br />
→ info<br />
www.bgetem.de, Webcode: 11150461<br />
7