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5,6 MByte - Die BG ETEM

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kompakt<br />

10 Tipps für sicheres<br />

Staplerfahren<br />

Im innerbetrieblichen Verkehr verursachen<br />

Gabelstapler immer wieder schwere Unfälle.<br />

Um die Sicherheit zu erhöhen, geben<br />

Berufsgenossenschaften folgende Tipps:<br />

1. Nur Fahrer einsetzen, die ausgebildet<br />

und befähigt sind, einen Gabelstapler zu<br />

steuern. Der Fahrer muss mindestens 18<br />

Jahre alt und körperlich und geistig geeignet<br />

sein. Außerdem muss er vom Betrieb<br />

schriftlich mit dem Fahren eines Staplers<br />

beauftragt sein.<br />

2. Beim Fahren auf ausreichende Sicht<br />

achten und wenn nötig, einweisen lassen.<br />

3. Gabelstapler immer gegen unbefugte<br />

Benutzung sichern, z. B. durch Abziehen<br />

des Schlüssels.<br />

4. Beim Abstellen des Staplers die Gabelzinken<br />

absenken und Gabelspitzen auf<br />

den Boden neigen.<br />

5. Gabelstapler so fahren, dass ihre Standsicherheit<br />

gewährleistet bleibt. Das heißt:<br />

angemessene Geschwindigkeit, kein Wenden<br />

und Schrägfahren auf Gefällstrecken<br />

und Steigungen.<br />

6. Lasten in möglichst tiefer Stellung<br />

transportieren.<br />

7. Gabelstapler nicht überlasten und Last<br />

gegen Herabfallen sichern.<br />

8. Fahrerrückhalteeinrichtung nutzen,<br />

z. B. die Bügeltür schließen oder den<br />

Beckengurt anlegen.<br />

9. Gabelstapler regelmäßig auf Mängel<br />

hin prüfen.<br />

10. Innerbetriebliche Verkehrswege einhalten.<br />

→ info<br />

Das interaktive Lernmodul zum Umgang<br />

mit Gabelstaplern finden Sie unter<br />

www.bgetem.de im Bereich „Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz“<br />

6<br />

Lohnnachweis jetzt einreichen<br />

<strong>Die</strong> <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> ist auf die Mitwirkung der Unternehmen angewiesen, um die<br />

Beiträge zur Unfallversicherung korrekt berechnen zu können. Grundlage<br />

dafür sind die gemeldeten Lohnsummen der Betriebe. Das klassische Verfahren<br />

ist der Lohnnachweis, mit dem die Unternehmen die Beschäftigten<br />

in den Gefahrtarifstellen und deren Lohnsummen auf Papier oder online<br />

melden. Das Formular dazu wurde zum Jahresende 2011 an die Betriebe<br />

verschickt. Innerhalb von sechs Wochen nach Jahresbeginn – bis 13. Februar<br />

2012 – müssen die ausgefüllten Nachweise der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> vorliegen.<br />

→ info<br />

www.bgetem.de; Webcode: 11464715<br />

Schneller zum Ziel:<br />

Das neue Internet der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

Im Februar 2012 ist der neue<br />

Internetauftritt der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

an den Start gegangen. Er<br />

löst die drei alten Auftritte<br />

der Vorläufer-Berufsgenossenschaften<br />

ab, die seit der<br />

Fusion weitergeführt worden<br />

waren. Oberstes Ziel der<br />

neuen Internetseite: Informationen<br />

schnell und<br />

benutzerfreundlich zugänglich<br />

machen.<br />

Auf der Startseite wartet<br />

die <strong>BG</strong> im mittleren Bereich<br />

mit aktuellen Meldungen auf. In der linken Spalte finden<br />

sich zielgruppen- und branchenorientierte Zugänge, sogenannte<br />

Portlets. Mit dem Portlet „Zielgruppen“ können sich Unternehmer,<br />

Versicherte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere<br />

Zielgruppen schnell orientieren. Wer spezielle Präventionsfragen<br />

zu bestimmten Branchen hat, kommt mit dem Portlet „Branchen“<br />

schnell zur gewünschten Information.<br />

Neu ist der Webcode. In vielen etem-Artikeln werden zusätzliche<br />

Informationen im Internet angeboten. <strong>Die</strong>se können Leser einfach<br />

aufrufen, indem sie die Ziffernfolge des Webcodes eingeben.<br />

Das Eingabefeld befindet sich auf jeder Seite von<br />

www.bgetem.de in der rechten Spalte.<br />

Ein Internetauftritt ist nie fertig. <strong>Die</strong> Internetredaktion freut sich<br />

deshalb über Lob, Kritik und Anregungen unter internet@<br />

bgetem.de.<br />

etem 01.2012<br />

Fotos: fotolia / Wladi; wdv-F. Blümler; dpa-A. Schellnegger: Risiko Raus<br />

etem 01.2012<br />

62%<br />

der deutschen Arbeitgeber haben sich noch nicht mit dem Thema<br />

„Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ beschäftigt. Das ist das Ergebnis<br />

einer Umfrage im Auftrag der berufundfamilie gGmbH – einer Initiative<br />

der Hertie-Stiftung. Demnach können 71 Prozent nicht einmal<br />

betriebliche Maßnahmen zum Thema benennen. Befragt wurden<br />

bundesweit 500 Arbeitgeber. Für die Auftraggeber macht die erste<br />

repräsentative Umfrage ihrer Art den Aufklärungsbedarf bei Arbeitgebern<br />

deutlich: Weder die Vielzahl möglicher Maßnahmen zur Vereinbarkeit<br />

von Beruf und Pflege noch deren oft einfache und kostengünstige<br />

Umsetzung seien bekannt. <strong>Die</strong> ausführlichen Umfrageergebnisse<br />

sowie Praxistipps für die Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie gibt es auf<br />

→ info<br />

www.beruf-und-familie.de.<br />

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Chemische Risiken am Arbeitsplatz auch mit wenig Erfahrung beurteilen,<br />

das ermöglicht der neue GESTIS-Stoffmanager des Instituts<br />

für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(IFA). <strong>Die</strong> kostenlose Onlinehilfe ist vor allem für kleine und<br />

mittlere Unternehmen geeignet. Das Programm führt durch die<br />

Gefährdungsbeurteilung, schätzt die Gefahrstoffbelastung für<br />

Atemwege und Haut ab und hilft bei der Auswahl von Maßnahmen,<br />

um gefährliche Belastungen wirksam zu mindern. Gleichzeitig<br />

erhält der Nutzer einen dokumentierbaren Bericht zur Gefährdungsbeurteilung.<br />

Der GESTIS-Stoffmanager leitet den Nutzer Schritt für Schritt<br />

durch die Gefährdungsbeurteilung, von der Eingabe der Stoffund<br />

Produktdaten bis zur Beschreibung der Arbeitssituation.<br />

Am Ende ergibt sich eine Gefährdungskategorie, die<br />

eindeutig erkennen lässt, ob Verbesserungen notwendig<br />

sind. In diesem Fall schlägt das System<br />

einen Katalog von Maßnahmen zur Belastungsminderung<br />

vor und berechnet deren<br />

Wirksamkeit für die jeweilige Situation.<br />

Dabei unterscheidet der Stoffmanager zwischen<br />

Belastungen der Atemwege und Hautgefährdungen.<br />

→ info<br />

www.dguv.de/ifa/gestis-stoffmanager<br />

kompakt<br />

Winterzeit ist Unfallzeit<br />

Gerade im Winter birgt der Weg zur Arbeit<br />

zusätzliche Risiken. Schnee, Glatteis,<br />

Dunkelheit und Nebel lassen die Unfallzahlen<br />

ansteigen. Martina Hesse-Spötter,<br />

Geschäftsführerin der Bezirksverwaltung<br />

Köln, erklärt, wie man sich verhalten soll.<br />

? Welchen Arzt muss ich nach einem Arbeits-<br />

oder Wegeunfall aufsuchen?<br />

Nach einem Unfall muss ein Durchgangsarzt<br />

aufgesucht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit<br />

über den Unfalltag hinaus besteht<br />

oder die Behandlungsbedürftigkeit<br />

voraussichtlich mehr als eine Woche andauert.<br />

Der Durchgangsarzt ist Facharzt<br />

für Chirurgie und/oder Orthopädie. Wo der<br />

nächste Durchgangsarzt zu erreichen ist,<br />

erfahren Sie in der Personalabteilung Ihrer<br />

Firma oder bei Ihrer Sicherheitsfachkraft.<br />

Ansonsten können Sie bei einem Unfallchirurgen<br />

in Ihrer Nähe nachfragen, welcher<br />

Arzt Durchgangsarzt ist. Oft befindet sich<br />

im örtlichen Krankenhaus ein solcher Arzt.<br />

Der Durchgangsarzt informiert die zuständige<br />

Berufsgenossenschaft über den Unfall<br />

und die Erstdiagnose. Eine Liste von<br />

Durchgangsärzten finden Sie auch unter<br />

www.bgetem.de, Webcode: 12880637.<br />

? Was muss ich als Arbeitgeber unternehmen,<br />

wenn eine Mitarbeiterin oder ein<br />

Mitarbeiter einen Unfall hatte?<br />

Unternehmer müssen Unfälle von Beschäftigten<br />

der Berufsgenossenschaft anzeigen,<br />

wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit<br />

von mehr als drei Tagen führt. <strong>Die</strong> Unfallanzeige<br />

muss innerhalb von drei Tagen,<br />

nachdem der Unternehmer von dem<br />

Unfall erfahren hat, bei der <strong>BG</strong> vorliegen.<br />

Dabei kann der Unternehmer entscheiden,<br />

ob er die Anzeige in elektronischer Form<br />

über das Extranet (www.bgetem.de/extranet)<br />

übermittelt oder die Papierform wählt.<br />

→ info<br />

www.bgetem.de, Webcode: 11150461<br />

7

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