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Amtsblatt der Stadt Coesfeld

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<strong>Amtsblatt</strong><br />

Herausgeber: Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong><br />

Ausgabe: in <strong>der</strong> Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf<br />

Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in <strong>der</strong><br />

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10<br />

Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,<br />

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html<br />

Bestellungen: <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,<br />

Markt 8, 48653 <strong>Coesfeld</strong>, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 o<strong>der</strong> -11 04,<br />

Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de<br />

Jahrgang 2012 Ausgegeben am 16. Juli 2012 Nummer 9<br />

Inhalt dieser Ausgabe:<br />

39/2012 Öffentliche Ausschreibung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> / Aufwertung von Bushaltestellen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Coesfeld</strong> 75<br />

40/2012 Öffentliche Ausschreibung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> / Asphaltierungsarbeiten auf<br />

Wirtschaftswegen im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Coesfeld</strong> 76<br />

41/2012 Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb / Partielle<br />

Kanalsanierung 77<br />

42/2012 Bekanntmachung <strong>der</strong> Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im<br />

Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> 79<br />

43/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das<br />

Geschäftsjahr 2011 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklungsgesellschaft <strong>Coesfeld</strong> mbH 81<br />

44/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das<br />

Geschäftsjahr 2011 <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>- und Parkhausgesellschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH 82<br />

45/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das<br />

Geschäftsjahr 2011 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke <strong>Coesfeld</strong> GmbH 82<br />

46/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das<br />

Geschäftsjahr 2011 <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH 83<br />

47/2012 Bekanntmachung des Konzernjahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das<br />

Geschäftsjahr 2011 <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH 83


Nummer 9/2012 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> Seite 75<br />

39/2012 Öffentliche Ausschreibung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> / Aufwertung von Bushaltestellen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Coesfeld</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>, Fachbereich Bauen und Umwelt, schreibt nach VOB/A öffentlich aus:<br />

Aufwertung von Bushaltestellen im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Coesfeld</strong><br />

Art und Umfang <strong>der</strong> Leistungen:<br />

250 m Bordanlagen aufnehmen und mit Bus-, Hoch-, Tief- und Rundbord-, sowie Übergangssteinen<br />

neu setzen<br />

560 m² Pflasterflächen aufnehmen und wie<strong>der</strong> verlegen<br />

190 m² Betonsteinpflaster herstellen<br />

120 m taktiles Pflaster herstellen, Rillenplatten 1-reihig<br />

35 m² taktiles Pflaster herstellen, Noppenplatten, 3-reihig<br />

60 m² Asphalt einbauen, 3-lagig<br />

7 St Buswartehallen aufnehmen<br />

8 St Buswartehallen liefern und aufstellen<br />

22 St Fahrradparker aufnehmen<br />

44 St Fahrradparker liefern und aufstellen<br />

Ausführungszeitraum: September bis Dezember 2012<br />

Die Ausschreibungsunterlagen können in 1-facher Ausfertigung bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Coesfeld</strong>,<br />

Rathaus (Zentrale Vergabestelle - Fachbereich 20), Zimmer Nr. 157/158, 48653 <strong>Coesfeld</strong>, Markt 8<br />

(Fax: 02541/939-4156), gegen Entrichtung einer Entschädigung angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Auf Wunsch wird das LV als GAEB-Datei per E-Mail versandt.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Entschädigung beträgt 43,00 €. Die Entschädigung ist an die <strong>Stadt</strong>kasse <strong>Coesfeld</strong><br />

(Sparkasse Westmünsterland, Konto-Nr. 45 009 008, BLZ 40154530) unter Angabe des<br />

Kassenzeichens 9.1158.120704.01 zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg o<strong>der</strong> eine Kopie ist <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückgezahlt. Scheck- o<strong>der</strong> Barzahlungen<br />

sind nicht zugelassen. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.<br />

Die Angebotsfrist läuft am 15.08.2012 um 10.00 Uhr ab.<br />

Die Eröffnung <strong>der</strong> Angebote erfolgt am 15.08.2012 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des<br />

Rathauses. Bieter o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Bevollmächtigte können bei <strong>der</strong> Eröffnung anwesend sein. Die<br />

Zuschlags- und Bindefrist läuft am 14.09.2012 ab.<br />

Hinweis auf das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW)<br />

Gem. § 8 (1) des TVgG wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie <strong>der</strong>en Nachunternehmer und<br />

Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gem. § 4<br />

TVgG erfor<strong>der</strong>lichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue/Mindestlohn) abzugeben haben. Ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Vordruck ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.<br />

Weiterhin müssen Bieter mit Ihrem Angebot aktuelle Nachweise über die Beitragsentrichtung zur<br />

gesetzlichen Sozialversicherung gem. § 7 TVgG erbringen.<br />

Die vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können über einen Eintrag im<br />

Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden.<br />

Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A<br />

Zur Nachprüfung von behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen ist <strong>der</strong> Landrat<br />

<strong>Coesfeld</strong> als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 48653 <strong>Coesfeld</strong>, Friedrich-Ebert-Straße 7, Tel.:<br />

02541-183001 zuständig.


Nummer 9/2012 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> Seite 76<br />

40/2012 Öffentliche Ausschreibung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> / Asphaltierungsarbeiten auf<br />

Wirtschaftswegen im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Coesfeld</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>, Fachbereich Bauen und Umwelt, schreibt nach VOB/A öffentlich aus:<br />

Asphaltierungsarbeiten auf Wirtschaftswegen im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Coesfeld</strong><br />

Art und Umfang <strong>der</strong> Leistungen:<br />

Die Leistung umfasst die Sanierung von ca.13.420 m² Wegefläche. Die zu sanierenden Strecken<br />

liegen in den Bauernschaften Flamschen, Beikel – Letter Bruch, Coesfel<strong>der</strong> Berg, Harle, Sükerhook,<br />

Brink , Herteler und auf <strong>der</strong> Osterwicker Straße.<br />

Es handelt sich um 8 Streckenabschnitte in 2,50 m – 5,50 m Breite und 60 m bis 2.300 m Länge.<br />

Insgesamt sind ca. 2.100 to Asphalttragschicht zu verbauen.<br />

Die Arbeiten sind bis zum 23.11.2012 endgültig fertig zu stellen.<br />

Die Ausschreibungsunterlagen können in 1-facher Ausfertigung bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Coesfeld</strong>,<br />

Rathaus (Zentrale Vergabestelle - Fachbereich 20), Zimmer Nr. 157/158, 48653 <strong>Coesfeld</strong>, Markt 8<br />

(Fax: 02541/939-4156), gegen Entrichtung einer Entschädigung angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Auf Wunsch wird das LV als GAEB-Datei per E-Mail versandt.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Entschädigung beträgt 14,90 €. Die Entschädigung ist an die <strong>Stadt</strong>kasse <strong>Coesfeld</strong><br />

(Sparkasse Westmünsterland, Konto-Nr. 45 009 008, BLZ 40154530) unter Angabe des<br />

Kassenzeichens 9.1158.120709.01 zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg o<strong>der</strong> eine Kopie ist <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückgezahlt. Scheck- o<strong>der</strong> Barzahlungen<br />

sind nicht zugelassen. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.<br />

Die Angebotsfrist läuft am 22.08.2012 um 10.00 Uhr ab.<br />

Die Eröffnung <strong>der</strong> Angebote erfolgt am 22.08.2012 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des<br />

Rathauses. Bieter o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Bevollmächtigte können bei <strong>der</strong> Eröffnung anwesend sein. Die<br />

Zuschlags- und Bindefrist läuft am 21.09.2012 ab.<br />

Hinweis auf das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW)<br />

Gem. § 8 (1) des TVgG wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie <strong>der</strong>en Nachunternehmer und<br />

Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gem. § 4<br />

TVgG erfor<strong>der</strong>lichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue/Mindestlohn) abzugeben haben. Ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Vordruck ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.<br />

Weiterhin müssen Bieter mit Ihrem Angebot aktuelle Nachweise über die Beitragsentrichtung zur<br />

gesetzlichen Sozialversicherung gem. § 7 TVgG erbringen.<br />

Die vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können über einen Eintrag im<br />

Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden.<br />

Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A<br />

Zur Nachprüfung von behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen ist <strong>der</strong> Landrat<br />

<strong>Coesfeld</strong> als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 48653 <strong>Coesfeld</strong>, Friedrich-Ebert-Straße 7, Tel.:<br />

02541-183001 zuständig.


Nummer 9/2012 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> Seite 77<br />

41/2012 Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb / Partielle<br />

Kanalsanierung<br />

Das Abwasserwerk <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> schreibt die partielle Kanalsanierung im Rahmen einer<br />

Beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 2 VOB aus.<br />

Veröffentlichung <strong>der</strong> Beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß §<br />

12 Nr. 2 VOB/A<br />

a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie E-Mailadresse des Auftraggebers<br />

(Vergabestelle):<br />

Abwasserwerk <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>,<br />

Dülmener Straße 80<br />

48653 <strong>Coesfeld</strong><br />

Telefon: 02541-929-0<br />

Telefax: 02541-929-101<br />

info@abwasserwerk-coesfeld.de<br />

b) Gewähltes Vergabeverfahren:<br />

Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 VOB/A<br />

c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren <strong>der</strong> Ver- und<br />

Entschlüsselung<br />

entfällt<br />

d) Art des Auftrags:<br />

Werkvertrag nach VOB<br />

e) Ort <strong>der</strong> Ausführung:<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Coesfeld</strong><br />

f) Art und Umfang <strong>der</strong> Leistung:<br />

ca. 60 St. Janßen Stutzensanierung, ca. 50 St. Janßen Riss- und Scherbensanierung, TV-<br />

Inspektion ca. 2.500 m, Fräsarbeiten<br />

g) Angaben über den Zweck <strong>der</strong> baulichen Anlage o<strong>der</strong> des Auftrags, wenn auch<br />

Planungsleistungen gefor<strong>der</strong>t werden:<br />

entfällt<br />

h) falls die bauliche Anlage o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang <strong>der</strong><br />

einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere o<strong>der</strong> alle Lose einzureichen:<br />

Keine losweise Vergabe<br />

i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen o<strong>der</strong> Dauer des<br />

Bauleistungsaufrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden<br />

sollen:<br />

Baubeginn: 03.09.2012<br />

Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten: 15.12.2012<br />

j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:<br />

Keine Nebenangebote zulässig<br />

k) Name und Anschrift, Telefon und Faxnummer, E-Mailadresse <strong>der</strong> Stelle, bei <strong>der</strong> die<br />

Vergabeunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefor<strong>der</strong>t und eingesehen werden können<br />

Unterlagen können im Abwasserwerk eingesehen werden, s. 2 m)<br />

l) gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrages, <strong>der</strong> für die Unterlagen zu<br />

entrichten ist:<br />

entfällt<br />

m) bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang <strong>der</strong> Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese<br />

Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Auffor<strong>der</strong>ung zur Angebotsabgabe spätestens<br />

abgesandt werden:<br />

Frist für den Eingang <strong>der</strong> Anträge 03.08.2012<br />

Abwasserwerk <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong><br />

Zentrale Vergabestelle<br />

Markt 8<br />

48653 <strong>Coesfeld</strong><br />

Tag an dem die Auffor<strong>der</strong>ung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden: 06.08.2012<br />

n) Frist für den Eingang <strong>der</strong> Angebote:<br />

21.08.2012, 10.00 Uhr


Nummer 9/2012 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> Seite 78<br />

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote<br />

elektronisch zu übermitteln sind:<br />

Abwasserwerk <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong><br />

Zentrale Vergabestelle<br />

Zimmer 157/158<br />

Markt 8<br />

48653 <strong>Coesfeld</strong><br />

p) Sprache, in <strong>der</strong> diese Angebote abgefasst sein müssen:<br />

Deutsch<br />

q) Datum, Uhrzeit und Orts des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei <strong>der</strong><br />

Eröffnung <strong>der</strong> Angebote anwesend sein dürfen:<br />

21.08.2012 um 10.00 Uhr im Zimmer 253 im Rathaus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>, Markt 8, 48653<br />

<strong>Coesfeld</strong><br />

Anwesend sein dürfen Bieter und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Bevollmächtigte<br />

r) Gegebenenfalls gefor<strong>der</strong>te Sicherheiten:<br />

entfällt<br />

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/o<strong>der</strong> Hinweise auf die<br />

maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:<br />

Sicherheitsleistungen und Zahlungsbedingungen werden gemäß VOB/B geregelt bzw. es gelten<br />

die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.<br />

t). gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach <strong>der</strong> Auftragsvergabe haben muss:<br />

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter<br />

u) verlangte Nachweise für die Beurteilung <strong>der</strong> Eignung des Bewerbers o<strong>der</strong> Bieters, alternativ<br />

soweit möglich über Eintrag in Präqualifizierungs-Register:<br />

a) Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, nur für Bauleistungen zu Stutzen,<br />

Riss und Scherbensanierung<br />

b) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt<br />

c) Nachweis <strong>der</strong> Eintragung in das Berufsregister<br />

d) Nachweis über technisches Personal, Berufserfahrung, Zertifikate und Nachweise über<br />

Schulungen<br />

e) Nachweis über die Ausführung von Leistungen <strong>der</strong> letzten drei abgeschlossenen<br />

Geschäftsjahre, die mit <strong>der</strong> zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich<br />

Referenzen mit Angabe von Ansprechpartnern und Telefonnummern<br />

f) An<strong>der</strong>e zum Nachweis <strong>der</strong> Fachkunde geeignete Nachweise<br />

g) Nachweis über die technische Ausrüstung gem § 8 Ziffer 3 (1) <strong>der</strong> VOB<br />

h) Angabe <strong>der</strong> Harze mit Nachweise<br />

i) Tariftreueerklärung gem. § 4 TVgG<br />

j) Nachweis <strong>der</strong> Beitragsentrichtung zur gesetzl. Sozialversicherung gem. § 7 TVgG<br />

v) Zuschlagsfrist:<br />

20.09.2012<br />

w) Name und Anschrift <strong>der</strong> Stelle, an die sich <strong>der</strong> Bewerber o<strong>der</strong> Bieter zur Nachprüfung<br />

behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:<br />

Landrat <strong>Coesfeld</strong> als untere staatliche Verwaltungsbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653<br />

<strong>Coesfeld</strong>


Nummer 9/2012 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> Seite 79<br />

42/2012 Bekanntmachung <strong>der</strong> Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im<br />

Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong><br />

I. Anordnung<br />

Aufgrund<br />

Allgemeinverfügung<br />

zur Verbrennung von Schlagabraum<br />

im Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong><br />

- § 28 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 6, 7 und 15 des Gesetzes zur Neuordnung des<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWAbfRNOG) vom 24.02.2012 (BGBl I S.<br />

212) in <strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung und<br />

- § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(VwVfG NRW) vom 12.November 1999 (GV.NRW. S. 602) in <strong>der</strong> zurzeit gültigen<br />

Fassung<br />

- genehmige ich, dass im Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> Schlagabraum aus dem Bereich<br />

<strong>der</strong> Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken,<br />

Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

15.10. bis zum 15.03. des darauf folgenden Jahres<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> nachfolgend aufgeführten Auflagen verbrannt werden darf.<br />

II. Zu beachtende Auflagen<br />

1. Das Verbrennen ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile und erhebliche Belästigungen<br />

durch Luftverunreinigungen, insbeson<strong>der</strong>e durch Rauchentwicklung, nicht<br />

eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung <strong>der</strong> Flammen<br />

o<strong>der</strong> Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhin<strong>der</strong>t wird.<br />

2. Der Verbrennungsort muss außerhalb <strong>der</strong> im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

liegen.<br />

3. Der Schlagabraum darf nur in unmittelbarer Nähe zur Anfallstelle verbrannt werden<br />

(auf/o<strong>der</strong> an dem Grundstück).<br />

4. Der Schlagabraum muss zu Haufen zusammengebracht werden. Die Haufen dürfen<br />

eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten.<br />

5. Als Mindestabstand sind einzuhalten:<br />

a) 200 m von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen.<br />

b) 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen<br />

baulichen Anlagen, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteilen errichtet sind.<br />

c) 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,<br />

d) 15 m von Gehölzbeständen und Gewässern,<br />

e) 10 m von befestigten Wirtschaftswegen.<br />

6. Die Haufen müssen von einem 15 m breiten Ring umgeben sein, <strong>der</strong> von Schlagabraum<br />

und ähnlichen brennbaren Stoffen frei ist.<br />

7. An<strong>der</strong>e Stoffe, insbeson<strong>der</strong>e Mineralöle, Mineralölprodukte o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Abfälle dürfen<br />

we<strong>der</strong> zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.


Nummer 9/2012 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> Seite 80<br />

8. Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden; vorhandenes Feuer ist bei aufkommendem<br />

starkem Wind unverzüglich zu löschen.<br />

9. Das Feuer ist ständig von einer Person über 18 Jahre zu beaufsichtigen. Sie darf<br />

den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind und<br />

muss während des Verbrennens telefonisch erreichbar sein.<br />

10. Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten o<strong>der</strong> mit<br />

Erde abzudecken.<br />

11. Die Haufen dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden,<br />

wenn zu erwarten ist, dass Vögel und Kleinsäuger im Schlagabraum Unterschlupf<br />

suchen.<br />

12. Sonstige, die Verbrennung ordnende Regelungen, z. B. im<br />

Landesimmissionsschutzgesetz o<strong>der</strong> im gemeindlichen Ortsrecht, sind zu beachten.<br />

13. Die geplante Verbrennung ist mindestens drei Werktage vor dem vorgesehenen<br />

Verbrennungstermin <strong>der</strong> Gemeinde unter Angabe <strong>der</strong> Menge, des genauen Ortes,<br />

des Datums und <strong>der</strong> Uhrzeit des Verbrennens sowie Angaben zur telefonischen<br />

Erreichbarkeit anzuzeigen, die hierüber die Kreisleitstelle und ggf. die örtliche<br />

Feuerwehr informiert.<br />

14. Verbrennungen im Bereich <strong>der</strong> Forstwirtschaft sind vorab mit dem zuständigen<br />

Forstamt abzustimmen.<br />

III. Begründung<br />

Bei <strong>der</strong> Verwertung und Beseitigung von pflanzlichen Abfällen sind die allgemein<br />

abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt auch für Abfälle aus Hecken,<br />

Strauch- und Kopfbaumschnittmaßnahmen sowie aus dem forstwirtschaftlichen Bereich.<br />

Diese Abfälle sind somit grundsätzlich zu verwerten. Weiterhin sind Abfälle aus diesen<br />

Pflegemaßnahmen, soweit sie nicht verwertet, son<strong>der</strong>n beseitigt werden sollen, nach §<br />

17 des KrWAbfRNOG grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur<br />

Verfügung zu stellen und gemäß § 28 Abs. 1 KrWAbfRNOG in einer zugelassenen<br />

Anlage zu beseitigen.<br />

Gemäß § 28 Abs. 2 KrWAbfRNOG kann die zuständige Behörde Ausnahmen von <strong>der</strong><br />

Pflicht, Abfälle in zugelassenen Anlagen zu beseitigen, erteilen. Die Ausnahmen können<br />

durch Einzelfallgenehmigung o<strong>der</strong> durch eine Allgemeine Verfügung zugelassen<br />

werden.<br />

Ausnahmen können aus kulturtechnischen Gründen o<strong>der</strong> aus Gründen des<br />

Forstschutzes erteilt werden. In Abstimmung mit <strong>der</strong> Unteren Landschaftsbehörde des<br />

Kreises <strong>Coesfeld</strong> habe ich mich im Interesse <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> münsterländischen<br />

Parklandschaft entschieden, eine Ausnahmegenehmigung in Form einer<br />

Allgemeinverfügung für das Verbrennen von Schlagabraum, <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />

Forstwirtschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen,<br />

Kopfbäumen sowie Ufergehölzen anfällt, zu erlassen.<br />

Die Gültigkeitsdauer dieser Verfügung wurde gewählt, da die Pflegemaßnahmen<br />

aufgrund landschaftsrechtlicher Regelungen in <strong>der</strong> Zeit vom 1. März bis zum 30.<br />

September verboten sind.<br />

Meine Zuständigkeit ergibt sich aus Ziffer 30.1.14 <strong>der</strong> Verordnung zur Regelung von<br />

Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes vom 12.05.2006 in<br />

<strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung.


Nummer 9/2012 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> Seite 81<br />

IV. Inkrafttreten<br />

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach <strong>der</strong> Veröffentlichung im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Coesfeld</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung vom 08.09.2008 außer Kraft.<br />

<strong>Coesfeld</strong>, den 25.06.2012<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Öhmann<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Coesfeld</strong>, den 25.06.2012<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Öhmann<br />

43/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das<br />

Geschäftsjahr 2011 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklungsgesellschaft <strong>Coesfeld</strong> mbH<br />

Die Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklungsgesellschaft <strong>Coesfeld</strong> mbH hat am 5. Juli 2012<br />

den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 festgestellt und beschlossen,<br />

den Jahresüberschuss in Höhe von 173.300,49 € auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

Die mit <strong>der</strong> Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und<br />

des Lageberichtes 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, EuReWi Euregio Revision<br />

GmbH, <strong>Coesfeld</strong>, hat am 14.06.2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

Der Jahresabschluss und <strong>der</strong> Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

30.07.2012 bis 06.08.2012 während <strong>der</strong> Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Coesfeld</strong> GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.<br />

<strong>Coesfeld</strong>, im Juli 2012<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungsgesellschaft <strong>Coesfeld</strong> mbH<br />

Thomas Backes<br />

Geschäftsführer


Nummer 9/2012 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> Seite 82<br />

44/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das<br />

Geschäftsjahr 2011 <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>- und Parkhausgesellschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH<br />

Die Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>- und Parkhausgesellschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH hat<br />

am 9. Juli 2012 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 festgestellt.<br />

Die mit <strong>der</strong> Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und<br />

des Lageberichtes 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WIBERA Wirtschaftsberatung<br />

AG, hat am 6. Juni 2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

Der Jahresabschluss und <strong>der</strong> Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

30.07. bis 06.08.2012 während <strong>der</strong> Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Coesfeld</strong> GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.<br />

<strong>Coesfeld</strong>, im Juli 2012<br />

Bä<strong>der</strong>- und Parkhausgesellschaft<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH<br />

Markus Hilkenbach<br />

Geschäftsführer<br />

45/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das<br />

Geschäftsjahr 2011 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke <strong>Coesfeld</strong> GmbH<br />

Die Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke <strong>Coesfeld</strong> GmbH hat am 9. Juli 2012 den<br />

Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 festgestellt.<br />

Die mit <strong>der</strong> Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und<br />

des Lageberichtes 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WIBERA Wirtschaftsberatung<br />

AG, hat am 6. Juni 2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

Der Jahresabschluss und <strong>der</strong> Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

30.07. bis 06.08.2012 während <strong>der</strong> Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Coesfeld</strong> GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.<br />

<strong>Coesfeld</strong>, im Juli 2012<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Coesfeld</strong> GmbH<br />

Markus Hilkenbach<br />

Geschäftsführer


Nummer 9/2012 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> Seite 83<br />

46/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das<br />

Geschäftsjahr 2011 <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH<br />

Die Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH hat am<br />

9. Juli 2012 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 festgestellt und<br />

beschlossen, den Jahresüberschuss <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH von<br />

415.531,72 € zu 50 % an die Gesellschafterin <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> am 10. Juli 2012 auszuschütten und zu<br />

50 % zu thesaurieren.<br />

Die mit <strong>der</strong> Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und<br />

des Lageberichtes 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WIBERA Wirtschaftsberatung<br />

AG, hat am 6. Juni 2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

Der Jahresabschluss und <strong>der</strong> Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

30.07. bis 06.08.2012 während <strong>der</strong> Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Coesfeld</strong> GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.<br />

<strong>Coesfeld</strong>, im Juli 2012<br />

Wirtschaftsbetriebe<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH<br />

Markus Hilkenbach<br />

Geschäftsführer<br />

47/2012 Bekanntmachung des Konzernjahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das<br />

Geschäftsjahr 2011 <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH<br />

Die Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH hat am<br />

9. Juli 2012 den Konzernjahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 gebilligt.<br />

Die mit <strong>der</strong> Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und<br />

des Lageberichtes 2012 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WIBERA Wirtschaftsberatung<br />

AG, hat am 8. Juni 2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

Der Jahresabschluss und <strong>der</strong> Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

30.07. bis 06.08.2012 während <strong>der</strong> Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Coesfeld</strong> GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.<br />

<strong>Coesfeld</strong>, im Juli 2012<br />

Wirtschaftsbetriebe<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> GmbH<br />

Markus Hilkenbach<br />

Geschäftsführer

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