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3,75 MB - Gemeinde Leitzersdorf

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Aktuelles aus der Verwaltung<br />

Wasserleitung<br />

Gemäß Wasserleitungsordnung ist der Wasserbedarf in Gebäuden mit<br />

Aufenthaltsräumen aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zu decken. Dies<br />

bedeutet, es besteht für jede Liegenschaft eine Anschlussverpflichtung.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ist für die Zuleitung bis zur Grundstücksgrenze zuständig.<br />

Der Liegenschaftseigentümer ist für die Hausleitung, mit Ausnahme des Wasserzählers, zuständig.<br />

Dies bedeutet, dass der Eigentümer der Liegenschaft bei Schäden an der Hausleitung für deren<br />

sachgemäße Behebung ohne Aufschub zu sorgen hat. Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, sich von der<br />

ordnungsgemäßen Herstellung zu überzeugen. Die Herstellung bzw. die Behebung von Schäden der<br />

Hausleitung darf nur von befugten Personen (z.B. Wasserleitungsinstallateure) behoben werden. Weiters<br />

darf die Hausleitung mit einer anderen Wasserversorgungsanlage als der der <strong>Gemeinde</strong> nicht in Verbindung<br />

stehen.<br />

Der Wasserzähler gehört nicht zur Hausleitung, dieser wird von der <strong>Gemeinde</strong> bereitgestellt und bleibt<br />

im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>. Dieser ist unmittelbar nach der Liegenschaftsgrenze so einzubauen, dass er<br />

gegen Beschädigung, Verschmutzung, Frost und anderen Gefahren geschützt ist und ist so zu erhalten,<br />

dass er jederzeit ohne Schwierigkeiten abgelesen und ausgewechselt werden kann. Vor und nach<br />

dem Wasserzähler sind Absperrventile anzuordnen, die Kosten dafür trägt der Eigentümer der<br />

Liegenschaft. Weiters ist er verpflichtet, diese zu warten und auf seine Kosten instand zu halten.<br />

Dies bedeutet, für Schäden an der Wasserleitung bis zur Grundstücksgrenze ist die <strong>Gemeinde</strong><br />

zuständig.<br />

Die Schadensbehebung nach der Grundstücksgrenze obliegt dem Liegenschaftseigentümer.<br />

Anschluss- bzw. Ergänzungsabgabe für Wasser und Kanal<br />

Die Anschlussabgaben sind einmalige Abgaben, wofür die bebaute Fläche und die angeschlossenen<br />

Geschosse der Liegenschaft herangezogen werden. Sollten danach Veränderungen eintreten, die eine<br />

geänderte Abgabenberechnung erfordern, sind diese schriftlich anzuzeigen (Veränderungsanzeige) und es<br />

werden Ergänzungsabgaben fällig (z.B. Dachgeschossausbau, Zubau etc.).<br />

Müllgebühren ab 1. April 2012<br />

Bedingt durch die Müllentsorgungskostenerhöhung der Stadtgemeinde Stockerau, beschloss der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung am 15. März 2012 eine Anpassung der Müllgebühren.<br />

Ab 1. April 2012 kostet die Restmülltonne jährlich € 232,48 und der Restmüllsack € 2,70 pro Stück. Über die<br />

Restmülltonne werden sämtliche Müllkosten gedeckt wie Sperrmüll, Sondermüll, Biomüll, gelber Sack,<br />

Kartonagen und Papier, Glas, Altmetalle, Verpackungsabfälle, etc.<br />

Gastfamilien für den Sommer 2012 werden gesucht<br />

Bereits seit dem Sommer 1994 wurde in Niederösterreich eine Erholungsaktion für Kinder aus der<br />

Republik Belarus (Weißrussland) durchgeführt. Bisher kamen bereits mehr als 3500 Kinder aus<br />

verstrahlten Gebieten in den Genuss eines Erholungsurlaubes in Österreich.<br />

Nach der Katastrophe von Tschernobyl (1986) gingen <strong>75</strong>% der Emissionen auf Belarus nieder. Das Land<br />

war und ist stärker betroffen als die Ukraine oder Russland. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte werden die<br />

Langzeitfolgen mehr und mehr sichtbar.<br />

Laut Auskunft international anerkannter Ärzte bedeutet ein Erholungsaufenthalt in unbelasteter Umgebung,<br />

bei gesunder Ernährung für die Kinder die Möglichkeit, ihren Körper zu einem großen Teil von<br />

Radionukliden zu befreien und gestärkt an Körper und Seele wieder in ihre Heimat zurück zu kehren.<br />

Für den Sommer 2012 werden Gastfamilien gesucht, die Kinder aus Belarus für drei Wochen aufnehmen<br />

möchten. Termine: 23.6. – 15.7.; 14.7. – 5.8. und 4.8. – 26.8.2012<br />

Die Kinder sind zwischen 10 und 14 Jahre alt, erholungsbedürftig, aber nicht akut krank. Sie werden<br />

kranken- und unfallversichert sein.<br />

Besonders geeignet sind Familien, die eigene Kinder im genannten Alter haben, aber auch „Großeltern“-<br />

Gastfamilien können sich gerne an der Aktion beteiligen. Wichtigste Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein<br />

zusätzliches Familienmitglied aufzunehmen und zu betreuen. Die Kinder sollen in der Familie mitleben<br />

können wie eigene Kinder. Für den Transport der Kinder soll von den Gastfamilien ein finanzieller Beitrag in<br />

der Höhe von € 130,-- pro Kind geleistet werden. Zur Reduzierung dieser Transportkostenbeiträge wird<br />

gerne auch finanzielle Unterstützung angenommen.<br />

Informationen: Maria Hetzer, 0676 – 96 04 2<strong>75</strong>, maria.hetzer@noel.gv.at oder www.belarus-kinder.net

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