hengste 2012 - Hengststation Holkenbrink
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />
<strong>Hengststation</strong> <strong>Holkenbrink</strong> (D-KBP-055-EWG)<br />
Alle Stuteneigentümer, welche die im aktuellen Prospekt aufgeführten<br />
Hengste zur Besamung / Bedeckung ihrer Stuten in Anspruch nehmen,<br />
erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen<br />
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an:<br />
1. Allgemeines<br />
1.1. Folgende im Prospekt aufgeführten Hengste werden ausschließlich<br />
in der Frischsamenübertragung eingesetzt:<br />
Aragorn W, Corvo ECL, Don Joan, De Beers Diamond, Franziskus, First<br />
Diamond, Fineliner, Last Man Standing, Lestat, Rock Forever, Show<br />
Star, Silbermond und Spiderman.<br />
Folgende im Prospekt aufgeführten Hengste werden ausschließlich im<br />
Natursprung eingesetzt: Piko’s Son<br />
Folgende im Prospekt aufgeführten Hengste werden ausschließlich als<br />
TG-Sperma angeboten: Cyrill<br />
1.2. Die Decksaison beginnt am 01. Dezember 2011 und endet am 15.<br />
August <strong>2012</strong>. Außerhalb der Decksaison sind Samenlieferungen nur<br />
nach Absprache möglich.<br />
1.3. Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen Gründen<br />
(Turniereinsatz, Krankheit o.ä.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen,<br />
kann ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch<br />
auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.<br />
1.4. Für die Unterstellung der Stuten stehen Boxen und Weiden zur<br />
Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt 8,- €, für Stuten mit Fohlen<br />
10,- € inkl. MwSt. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.<br />
1.5. Die Besamungs- und Decktaxen sind Endpreise inkl. MwSt. und<br />
vor der ersten Besamung / Bedeckung fällig. Der Samenversand er-<br />
folgt auf Kosten des Züchters.<br />
1.6. Für Stuten, die in der laufenden Saison von unseren Hengsten<br />
nicht aufgenommen haben, wird in der folgenden Saison das halbe<br />
bezahlte Deckgeld des Vorjahres auf die neue Decktaxe angerechnet.<br />
Hierfür ist es erforderlich bis zum 01.10. der laufenden Saison ein tierärztliches<br />
Attest beizubringen.<br />
1.7 Züchter, die mehrere Stuten belegen lassen, haben folgende Rabattregelung:<br />
1. Stute volles Deckgeld, 2. Stute 100,00 €, 3. Stute<br />
200,00 € Rabatt, alle weiteren Stuten erhalten den gleichen Rabatt<br />
wie die 3. Stute.<br />
2. Samenversand<br />
2.1. Samenbestellung Montags bis Freitags 8. – 10. Uhr Samstags<br />
und Sonntags 8 – 9.00 Uhr. Sonntags ist der Versand nicht möglich,<br />
an Feiertagen nur bedingt. Die Kosten für den Samenversand werden<br />
gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Züchters. Aus der Samenbestellung<br />
müssen folgende Angaben eindeutig ersichtlich sein:<br />
gewünschter Hengst, Name und vollständige Adresse sowohl des Stutenbesitzers<br />
als auch des Tierarztes oder Besamungswart, Versandanschrift,<br />
Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer).<br />
Spermaversand erfolgt nur gegen Vorkasse des Deckgeldes. Samenbestellungen<br />
können per Telefon, Fax oder Email getätigt werden.<br />
2.2. Auf Züchterseite sind nur Tierärzte, Besamungstechniker oder<br />
Eigenbestandsbesamer berechtigt, die Besamung vorzunehmen. Der<br />
Hengsthalter haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Besamungsfachleute.<br />
3. Gesundheitsvorsorge und Deckhygiene<br />
3.1. Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit<br />
einverstanden, dass bei Bedarf ein Fachtierarzt (Stationstierärzte) zu<br />
seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für