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hengste 2012 - Hengststation Holkenbrink

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />

<strong>Hengststation</strong> <strong>Holkenbrink</strong> (D-KBP-055-EWG)<br />

Alle Stuteneigentümer, welche die im aktuellen Prospekt aufgeführten<br />

Hengste zur Besamung / Bedeckung ihrer Stuten in Anspruch nehmen,<br />

erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen<br />

und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an:<br />

1. Allgemeines<br />

1.1. Folgende im Prospekt aufgeführten Hengste werden ausschließlich<br />

in der Frischsamenübertragung eingesetzt:<br />

Aragorn W, Corvo ECL, Don Joan, De Beers Diamond, Franziskus, First<br />

Diamond, Fineliner, Last Man Standing, Lestat, Rock Forever, Show<br />

Star, Silbermond und Spiderman.<br />

Folgende im Prospekt aufgeführten Hengste werden ausschließlich im<br />

Natursprung eingesetzt: Piko’s Son<br />

Folgende im Prospekt aufgeführten Hengste werden ausschließlich als<br />

TG-Sperma angeboten: Cyrill<br />

1.2. Die Decksaison beginnt am 01. Dezember 2011 und endet am 15.<br />

August <strong>2012</strong>. Außerhalb der Decksaison sind Samenlieferungen nur<br />

nach Absprache möglich.<br />

1.3. Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen Gründen<br />

(Turniereinsatz, Krankheit o.ä.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen,<br />

kann ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch<br />

auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.<br />

1.4. Für die Unterstellung der Stuten stehen Boxen und Weiden zur<br />

Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt 8,- €, für Stuten mit Fohlen<br />

10,- € inkl. MwSt. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.<br />

1.5. Die Besamungs- und Decktaxen sind Endpreise inkl. MwSt. und<br />

vor der ersten Besamung / Bedeckung fällig. Der Samenversand er-<br />

folgt auf Kosten des Züchters.<br />

1.6. Für Stuten, die in der laufenden Saison von unseren Hengsten<br />

nicht aufgenommen haben, wird in der folgenden Saison das halbe<br />

bezahlte Deckgeld des Vorjahres auf die neue Decktaxe angerechnet.<br />

Hierfür ist es erforderlich bis zum 01.10. der laufenden Saison ein tierärztliches<br />

Attest beizubringen.<br />

1.7 Züchter, die mehrere Stuten belegen lassen, haben folgende Rabattregelung:<br />

1. Stute volles Deckgeld, 2. Stute 100,00 €, 3. Stute<br />

200,00 € Rabatt, alle weiteren Stuten erhalten den gleichen Rabatt<br />

wie die 3. Stute.<br />

2. Samenversand<br />

2.1. Samenbestellung Montags bis Freitags 8. – 10. Uhr Samstags<br />

und Sonntags 8 – 9.00 Uhr. Sonntags ist der Versand nicht möglich,<br />

an Feiertagen nur bedingt. Die Kosten für den Samenversand werden<br />

gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Züchters. Aus der Samenbestellung<br />

müssen folgende Angaben eindeutig ersichtlich sein:<br />

gewünschter Hengst, Name und vollständige Adresse sowohl des Stutenbesitzers<br />

als auch des Tierarztes oder Besamungswart, Versandanschrift,<br />

Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer).<br />

Spermaversand erfolgt nur gegen Vorkasse des Deckgeldes. Samenbestellungen<br />

können per Telefon, Fax oder Email getätigt werden.<br />

2.2. Auf Züchterseite sind nur Tierärzte, Besamungstechniker oder<br />

Eigenbestandsbesamer berechtigt, die Besamung vorzunehmen. Der<br />

Hengsthalter haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Besamungsfachleute.<br />

3. Gesundheitsvorsorge und Deckhygiene<br />

3.1. Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit<br />

einverstanden, dass bei Bedarf ein Fachtierarzt (Stationstierärzte) zu<br />

seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für

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