hengste 2012 - Hengststation Holkenbrink
hengste 2012 - Hengststation Holkenbrink
hengste 2012 - Hengststation Holkenbrink
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
zweckdienlich hält. Diese Kosten werden durch den Tierarzt gesondert<br />
in Rechnung gestellt.<br />
3.2. Von güsten Stuten, ausgenommen Maidenstuten, sind Tupferproben<br />
erforderlich. Von Stuten, die im Natursprung gedeckt<br />
werden sind in jedem Falle Tupferproben erforderlich.<br />
4. Haftung<br />
4.1. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder<br />
einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht<br />
worden sind. Diese Haftungsgrenze umfasst alle Schäden, die während<br />
der Einstellung der Stuten und der Zuführung der Stuten zu den<br />
Hengsten entstehen können.<br />
4.2. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der<br />
Hengsthalter nicht.<br />
4.3. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung<br />
(833,834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.<br />
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
5.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters,<br />
auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus dieser<br />
Geschäftsverbindung.<br />
Münster-Albachten, im Dezember 2011<br />
Wilhelm <strong>Holkenbrink</strong><br />
41<br />
aGB