06.01.2013 Aufrufe

hengste 2012 - Hengststation Holkenbrink

hengste 2012 - Hengststation Holkenbrink

hengste 2012 - Hengststation Holkenbrink

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

zweckdienlich hält. Diese Kosten werden durch den Tierarzt gesondert<br />

in Rechnung gestellt.<br />

3.2. Von güsten Stuten, ausgenommen Maidenstuten, sind Tupferproben<br />

erforderlich. Von Stuten, die im Natursprung gedeckt<br />

werden sind in jedem Falle Tupferproben erforderlich.<br />

4. Haftung<br />

4.1. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder<br />

einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht<br />

worden sind. Diese Haftungsgrenze umfasst alle Schäden, die während<br />

der Einstellung der Stuten und der Zuführung der Stuten zu den<br />

Hengsten entstehen können.<br />

4.2. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der<br />

Hengsthalter nicht.<br />

4.3. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung<br />

(833,834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.<br />

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

5.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters,<br />

auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus dieser<br />

Geschäftsverbindung.<br />

Münster-Albachten, im Dezember 2011<br />

Wilhelm <strong>Holkenbrink</strong><br />

41<br />

aGB

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!