Kindergartenordnung - Maria Alm am Steinernen Meer
Kindergartenordnung - Maria Alm am Steinernen Meer
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GEMEINDEAMT MARIA ALM<br />
Postfach 11 A-5761 <strong>Maria</strong> <strong>Alm</strong> DVR: 0108341 Tel.: 06584/7705 Fax: 77059<br />
<strong>am</strong> <strong>Steinernen</strong> <strong>Meer</strong><br />
(Land Salzburg)<br />
gemeinde@maria-alm.at<br />
KINDERGARTENORDNUNG<br />
UND<br />
ALTERSERWEITERTE SCHULKINDGRUPPE<br />
Der Kindergarten ist eine Einrichtung, die zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern ab dem vollendeten 3.<br />
Lebensjahr bis zum Schuleintritt durch hiezu vorschriftsmäßig befähigten Personal (Kindergartenpädagoginnen)<br />
bestimmt ist.<br />
1) AUFGABE DES KINDERGARTENS:<br />
Der Kindergarten hat die Aufgabe, die F<strong>am</strong>ilienerziehung der Kinder zu unterstützen, zu ergänzen und die soziale<br />
Integration behinderter Kinder zu fördern. Er hat hierbei durch entwicklungsgemäße Erziehung und Bildung,<br />
insbesonders durch Spiel, die erzieherische Wirkungen einer Gemeinschaft gleichartiger zu bieten, die körperliche,<br />
seelische und geistige Entwicklung der Kinder zu fördern und zu einer grundlegenden sittlichen, religiösen und sozialen<br />
Bildung beizutragen sowie nach erprobten Methoden der Kleinkindpädagogik unter Ausschluss jedes schulartigen<br />
Unterrichts die Schulfähigkeit der Kinder zu fördern. Seine vielseitigen Aufgaben können nur dann voll erfüllt werden,<br />
wenn die Eltern zur Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem Kindergartenpädagogen bereit sind.<br />
2) ANMELDUNG:<br />
Bei der Kindergartenleiterin:<br />
Vorlage von Geburtsurkunde, Impfzeugnis und Gesundheitszeugnis des Kindes.<br />
REIHENFOLGE FÜR DIE AUFNAHME DER KINDERGARTENKINDER:<br />
a) Kinder, die ihrem Alter nach dem Schuleintritt <strong>am</strong> nächsten stehen;<br />
b) Kinder, bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen oder wegen erhöhten Förderbedarf die<br />
Ermöglichung des Kindergartenbesuches geboten erscheint;<br />
c) Kinder, die selbst schon bisher den betreffenden Kindergarten besucht haben oder deren Geschwister;<br />
REIHENFOLGE FÜR DIE AUFNAHME DER SCHULKINDER:<br />
a) Kinder mit alleinerziehendem Elternteil;<br />
b) Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind;<br />
c) Kinder, bei denen aus sozialen Gründen die Ermöglichung des Besuches der alterserweiterten<br />
Kindergartengruppe geboten erscheint;<br />
d) Kinder der 1. und 2. Klasse der Volksschule werden den Kindern der 3. und 4. Klasse Volksschule vorgezogen;<br />
AUFNAHME BEHINDERTER KINDER:<br />
Voraussetzung: Psychologische Stellungnahme der F<strong>am</strong>ilien- und Erziehungsberatung ;<br />
AUSSCHLUSS VOM WEITEREN BESUCH DES KINDERGARTENS:<br />
a) Kinder, bei denen aus schwerwiegenden Gründen durch den Besuch des Kindergartens einer Schädigung der<br />
übrigen Kinder oder des Kindergartenbetriebes zu befürchten ist;<br />
b) wenn die Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigter eine ordnungsgemäße Übergabe und Abholung des Kindes<br />
wiederholt unterlassen;<br />
c) wenn das Kind ohne hinreichenden Grund länger als zwei Wochen oder wiederholt den Kindergarten fernbleibt.<br />
3) BETRIEBSZEITEN UND KINDERGARTENFERIEN:<br />
3.1) Betriebszeiten:<br />
a) REGELKINDERGARTEN:<br />
- Montag bis Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr (halbtags)<br />
- Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 17.00 Uhr (ganztags)<br />
b) ALTERSERWEITERTE KINDERGARTENGRUPPE:<br />
- Montag bis Donnerstag von 11.15 bis 17.00 Uhr<br />
1
Zeit für das Bringen der Kinder: 7.00 Uhr bis spätestens 8.30 Uhr<br />
Zeit für die Abholung der Kinder:<br />
Montag bis Freitag (halbtags) 11.30 bis 13.00 Uhr<br />
Montag bis Donnerstag (ganztags) 15.00 bis 17.00 Uhr<br />
3.2) Betriebsfreie Zeiten:<br />
Feiertage, 2. November, Weihnachts- und Osterferien der allgemein bildenden Pflichtschulen.<br />
3.3) Sommerferien:<br />
Werden rechtzeitig bekannt gegeben! (August bis Schulbeginn)<br />
4) ELTERNINFORMATIONEN UND ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN:<br />
a) Elternabende mindestens dreimal jährlich;<br />
b) persönliche Aussprache mit der Kindergartenleiterin oder der gruppenführenden Kindergartenpädagogin<br />
nach Vereinbarung.<br />
Telefonische Sprechzeiten mit der Kindergartenleiterin:<br />
Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr<br />
12.00Uhr bis 13.00 Uhr<br />
5) KINDERGARTENBEITRAG:<br />
Kindergartenbeitrag monatlich: 10mal jährlich (ab 01.09. des Kindergartenjahres)<br />
� für 1 Kind ganztags – 5 Tage € 87,00 inkl. MWSt<br />
� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – ganztags 5 Tage € 53,00 inkl. MWSt<br />
� für 1 Kind ganztags – 3 Tage € 52,00 inkl. MWSt<br />
� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – ganztags 3 Tage € 32,00 inkl. MWSt<br />
� für 1 Kinde ganztags 2 Tage € 35,00 inkl. MWSt<br />
� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – ganztags 2 Tage € 21,00 inkl. MWSt<br />
� für 1 Kind halbtags – 5 Tage € 60,00 inkl. MWSt<br />
� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – halbtags 5 Tage € 37,00 inkl. MWSt<br />
� für 1 Kind halbtags – 3 Tage € 36,00 inkl. MWSt<br />
� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – halbtags 3 Tage € 22,00 inkl. MWSt<br />
� für 1 Kind halbtags – 2 Tage € 24,00 inkl. MWSt<br />
� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – halbtags 2 Tage € 15,00 inkl. MWSt<br />
� Schülerkinderbetreuung – 4 Tage € 80,00 inkl. MWST<br />
� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – 4 Tage € 49,00 inkl. MWSt<br />
� Schülerkinderbetreuung – 2 Tage € 40,00 inkl. MWSt<br />
� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – 2 Tage € 25,00 inkl. MWSt<br />
Essensbeitrag pro Mahlzeit Kindergartenkinder: € 2,50 inkl. MWSt<br />
Essensbeitrag pro Mahlzeit Schulkinder: € 3,00 inkl. MWSt<br />
Die Vorschreibung des Kindergartenbeitrages erfolgt durch die Gemeinde.<br />
6) KINDERGARTENBESUCH:<br />
Der Kindergartenbesuch soll regelmäßig erfolgen.<br />
7) ABMELDEN VOM KINDERGARTENBESUCH:<br />
Auch während des Kindergartenjahres möglich und zwar vier Wochen vorher.<br />
Ab Mitte eines Kalendermonates kommt ein Verzicht des Rechtsträgers auf die Einhebung des Kindergartenbeitrages<br />
nur in besonders begründeten Fällen in Betracht. Im Allgemeinen erfolgt keine Erstattung eines Teiles des bereits<br />
geleisteten Kindergartenbeitrages.<br />
2
8) INFEKTIONSKRANKHEITEN:<br />
Sofortige Meldung an die Kindergartenleiterin bei Auftreten einer solchen Krankheit. Der Weiterbesuch des<br />
Kindergartens ist untersagt. Bei Verdacht auf eine Infektionskrankheit soll das Kind den Kindergarten nicht besuchen.<br />
9) SONSTIGE ABWESENHEIT DES KINDES:<br />
Ist der Kindergartenleiterin innerhalb von drei Tagen zu melden. Bleibt ein Kind ohne Angabe fern, wird der<br />
Kindergartenplatz anderweitig vergeben.<br />
10) AUFSICHTSPFLICHT DER KINDERGARTENPÄDAGOGINNEN, ASSISTENTINNEN UND HELFERINNEN:<br />
a) Beginn: Mit der Übergabe des Kindes in die Obhut einer Betreuungsperson;<br />
b) Ende: Mit dem Zeitpunkt, in dem die Kinder vom Kindergarten von den Eltern oder sonstigen<br />
Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten abgeholt werden.<br />
c) Die Aufsichtspflicht besteht auch außerhalb der dem Kindergarten gewidmeten Liegenschaften, solange die<br />
Kinder unter der Obhut einer Betreuungsperson stehen.<br />
d) Die Berechtigung für das Abholen der Kinder durch eine andere Person als die Eltern oder sonst<br />
Erziehungsberechtigten ist durch eine schriftliche Einverständniserklärung nachzuweisen. Eine solche Person<br />
muss selbstverständlich geistig und körperlich in der Lage sein, die Aufsicht über das Kind wirks<strong>am</strong> auszuüben.<br />
Personen unter 16 Jahren sind nicht befugt.<br />
e) Die Beförderung wird von einem durch den Rechtsträger beauftragten berechtigten Unternehmer durchgeführt.<br />
Die Kinder sind pünktlich bei den angegebenen Haltestellen von den in Punkt 10 d bezeichneten Personen zu<br />
bringen bzw. abzuholen.<br />
AUF DIE BEKANNTMACHUNG AN DER ANSCHLAGTAFEL UND IN DEN ELTERNBRIEFEN WIRD BESONDERS<br />
AUFMERKSAM GEMACHT.<br />
Der Bürgermeister<br />
Alois Gadenstätter e.h.<br />
Adresse: Gemeindekindergarten, Urchen 19, 5761 <strong>Maria</strong> <strong>Alm</strong>; Tel. und Fax 06584/7479;<br />
E-Mail: kindergarten@maria-alm.at<br />
Rechtsträger des Kindergartens: Gemeinde <strong>Maria</strong> <strong>Alm</strong>, Am Gemeindeplatz 3, 5761 <strong>Maria</strong> <strong>Alm</strong>; Tel.: 06584/7705,<br />
E-Mail: gemeinde@maria-alm.at<br />
Notizen:<br />
3