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Kindergartenordnung - Maria Alm am Steinernen Meer

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GEMEINDEAMT MARIA ALM<br />

Postfach 11 A-5761 <strong>Maria</strong> <strong>Alm</strong> DVR: 0108341 Tel.: 06584/7705 Fax: 77059<br />

<strong>am</strong> <strong>Steinernen</strong> <strong>Meer</strong><br />

(Land Salzburg)<br />

gemeinde@maria-alm.at<br />

KINDERGARTENORDNUNG<br />

UND<br />

ALTERSERWEITERTE SCHULKINDGRUPPE<br />

Der Kindergarten ist eine Einrichtung, die zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern ab dem vollendeten 3.<br />

Lebensjahr bis zum Schuleintritt durch hiezu vorschriftsmäßig befähigten Personal (Kindergartenpädagoginnen)<br />

bestimmt ist.<br />

1) AUFGABE DES KINDERGARTENS:<br />

Der Kindergarten hat die Aufgabe, die F<strong>am</strong>ilienerziehung der Kinder zu unterstützen, zu ergänzen und die soziale<br />

Integration behinderter Kinder zu fördern. Er hat hierbei durch entwicklungsgemäße Erziehung und Bildung,<br />

insbesonders durch Spiel, die erzieherische Wirkungen einer Gemeinschaft gleichartiger zu bieten, die körperliche,<br />

seelische und geistige Entwicklung der Kinder zu fördern und zu einer grundlegenden sittlichen, religiösen und sozialen<br />

Bildung beizutragen sowie nach erprobten Methoden der Kleinkindpädagogik unter Ausschluss jedes schulartigen<br />

Unterrichts die Schulfähigkeit der Kinder zu fördern. Seine vielseitigen Aufgaben können nur dann voll erfüllt werden,<br />

wenn die Eltern zur Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem Kindergartenpädagogen bereit sind.<br />

2) ANMELDUNG:<br />

Bei der Kindergartenleiterin:<br />

Vorlage von Geburtsurkunde, Impfzeugnis und Gesundheitszeugnis des Kindes.<br />

REIHENFOLGE FÜR DIE AUFNAHME DER KINDERGARTENKINDER:<br />

a) Kinder, die ihrem Alter nach dem Schuleintritt <strong>am</strong> nächsten stehen;<br />

b) Kinder, bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen oder wegen erhöhten Förderbedarf die<br />

Ermöglichung des Kindergartenbesuches geboten erscheint;<br />

c) Kinder, die selbst schon bisher den betreffenden Kindergarten besucht haben oder deren Geschwister;<br />

REIHENFOLGE FÜR DIE AUFNAHME DER SCHULKINDER:<br />

a) Kinder mit alleinerziehendem Elternteil;<br />

b) Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind;<br />

c) Kinder, bei denen aus sozialen Gründen die Ermöglichung des Besuches der alterserweiterten<br />

Kindergartengruppe geboten erscheint;<br />

d) Kinder der 1. und 2. Klasse der Volksschule werden den Kindern der 3. und 4. Klasse Volksschule vorgezogen;<br />

AUFNAHME BEHINDERTER KINDER:<br />

Voraussetzung: Psychologische Stellungnahme der F<strong>am</strong>ilien- und Erziehungsberatung ;<br />

AUSSCHLUSS VOM WEITEREN BESUCH DES KINDERGARTENS:<br />

a) Kinder, bei denen aus schwerwiegenden Gründen durch den Besuch des Kindergartens einer Schädigung der<br />

übrigen Kinder oder des Kindergartenbetriebes zu befürchten ist;<br />

b) wenn die Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigter eine ordnungsgemäße Übergabe und Abholung des Kindes<br />

wiederholt unterlassen;<br />

c) wenn das Kind ohne hinreichenden Grund länger als zwei Wochen oder wiederholt den Kindergarten fernbleibt.<br />

3) BETRIEBSZEITEN UND KINDERGARTENFERIEN:<br />

3.1) Betriebszeiten:<br />

a) REGELKINDERGARTEN:<br />

- Montag bis Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr (halbtags)<br />

- Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 17.00 Uhr (ganztags)<br />

b) ALTERSERWEITERTE KINDERGARTENGRUPPE:<br />

- Montag bis Donnerstag von 11.15 bis 17.00 Uhr<br />

1


Zeit für das Bringen der Kinder: 7.00 Uhr bis spätestens 8.30 Uhr<br />

Zeit für die Abholung der Kinder:<br />

Montag bis Freitag (halbtags) 11.30 bis 13.00 Uhr<br />

Montag bis Donnerstag (ganztags) 15.00 bis 17.00 Uhr<br />

3.2) Betriebsfreie Zeiten:<br />

Feiertage, 2. November, Weihnachts- und Osterferien der allgemein bildenden Pflichtschulen.<br />

3.3) Sommerferien:<br />

Werden rechtzeitig bekannt gegeben! (August bis Schulbeginn)<br />

4) ELTERNINFORMATIONEN UND ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN:<br />

a) Elternabende mindestens dreimal jährlich;<br />

b) persönliche Aussprache mit der Kindergartenleiterin oder der gruppenführenden Kindergartenpädagogin<br />

nach Vereinbarung.<br />

Telefonische Sprechzeiten mit der Kindergartenleiterin:<br />

Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr<br />

12.00Uhr bis 13.00 Uhr<br />

5) KINDERGARTENBEITRAG:<br />

Kindergartenbeitrag monatlich: 10mal jährlich (ab 01.09. des Kindergartenjahres)<br />

� für 1 Kind ganztags – 5 Tage € 87,00 inkl. MWSt<br />

� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – ganztags 5 Tage € 53,00 inkl. MWSt<br />

� für 1 Kind ganztags – 3 Tage € 52,00 inkl. MWSt<br />

� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – ganztags 3 Tage € 32,00 inkl. MWSt<br />

� für 1 Kinde ganztags 2 Tage € 35,00 inkl. MWSt<br />

� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – ganztags 2 Tage € 21,00 inkl. MWSt<br />

� für 1 Kind halbtags – 5 Tage € 60,00 inkl. MWSt<br />

� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – halbtags 5 Tage € 37,00 inkl. MWSt<br />

� für 1 Kind halbtags – 3 Tage € 36,00 inkl. MWSt<br />

� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – halbtags 3 Tage € 22,00 inkl. MWSt<br />

� für 1 Kind halbtags – 2 Tage € 24,00 inkl. MWSt<br />

� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – halbtags 2 Tage € 15,00 inkl. MWSt<br />

� Schülerkinderbetreuung – 4 Tage € 80,00 inkl. MWST<br />

� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – 4 Tage € 49,00 inkl. MWSt<br />

� Schülerkinderbetreuung – 2 Tage € 40,00 inkl. MWSt<br />

� für jedes weitere Kind aus der F<strong>am</strong>ilie – 2 Tage € 25,00 inkl. MWSt<br />

Essensbeitrag pro Mahlzeit Kindergartenkinder: € 2,50 inkl. MWSt<br />

Essensbeitrag pro Mahlzeit Schulkinder: € 3,00 inkl. MWSt<br />

Die Vorschreibung des Kindergartenbeitrages erfolgt durch die Gemeinde.<br />

6) KINDERGARTENBESUCH:<br />

Der Kindergartenbesuch soll regelmäßig erfolgen.<br />

7) ABMELDEN VOM KINDERGARTENBESUCH:<br />

Auch während des Kindergartenjahres möglich und zwar vier Wochen vorher.<br />

Ab Mitte eines Kalendermonates kommt ein Verzicht des Rechtsträgers auf die Einhebung des Kindergartenbeitrages<br />

nur in besonders begründeten Fällen in Betracht. Im Allgemeinen erfolgt keine Erstattung eines Teiles des bereits<br />

geleisteten Kindergartenbeitrages.<br />

2


8) INFEKTIONSKRANKHEITEN:<br />

Sofortige Meldung an die Kindergartenleiterin bei Auftreten einer solchen Krankheit. Der Weiterbesuch des<br />

Kindergartens ist untersagt. Bei Verdacht auf eine Infektionskrankheit soll das Kind den Kindergarten nicht besuchen.<br />

9) SONSTIGE ABWESENHEIT DES KINDES:<br />

Ist der Kindergartenleiterin innerhalb von drei Tagen zu melden. Bleibt ein Kind ohne Angabe fern, wird der<br />

Kindergartenplatz anderweitig vergeben.<br />

10) AUFSICHTSPFLICHT DER KINDERGARTENPÄDAGOGINNEN, ASSISTENTINNEN UND HELFERINNEN:<br />

a) Beginn: Mit der Übergabe des Kindes in die Obhut einer Betreuungsperson;<br />

b) Ende: Mit dem Zeitpunkt, in dem die Kinder vom Kindergarten von den Eltern oder sonstigen<br />

Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten abgeholt werden.<br />

c) Die Aufsichtspflicht besteht auch außerhalb der dem Kindergarten gewidmeten Liegenschaften, solange die<br />

Kinder unter der Obhut einer Betreuungsperson stehen.<br />

d) Die Berechtigung für das Abholen der Kinder durch eine andere Person als die Eltern oder sonst<br />

Erziehungsberechtigten ist durch eine schriftliche Einverständniserklärung nachzuweisen. Eine solche Person<br />

muss selbstverständlich geistig und körperlich in der Lage sein, die Aufsicht über das Kind wirks<strong>am</strong> auszuüben.<br />

Personen unter 16 Jahren sind nicht befugt.<br />

e) Die Beförderung wird von einem durch den Rechtsträger beauftragten berechtigten Unternehmer durchgeführt.<br />

Die Kinder sind pünktlich bei den angegebenen Haltestellen von den in Punkt 10 d bezeichneten Personen zu<br />

bringen bzw. abzuholen.<br />

AUF DIE BEKANNTMACHUNG AN DER ANSCHLAGTAFEL UND IN DEN ELTERNBRIEFEN WIRD BESONDERS<br />

AUFMERKSAM GEMACHT.<br />

Der Bürgermeister<br />

Alois Gadenstätter e.h.<br />

Adresse: Gemeindekindergarten, Urchen 19, 5761 <strong>Maria</strong> <strong>Alm</strong>; Tel. und Fax 06584/7479;<br />

E-Mail: kindergarten@maria-alm.at<br />

Rechtsträger des Kindergartens: Gemeinde <strong>Maria</strong> <strong>Alm</strong>, Am Gemeindeplatz 3, 5761 <strong>Maria</strong> <strong>Alm</strong>; Tel.: 06584/7705,<br />

E-Mail: gemeinde@maria-alm.at<br />

Notizen:<br />

3

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