Handlungsrahmen USBV - lictora
Handlungsrahmen USBV - lictora
Handlungsrahmen USBV - lictora
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Landeskriminalamt<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Postfach 180165, 39028 Magdeburg<br />
Sachsen-<br />
Anhalt<br />
<strong>Handlungsrahmen</strong> für<br />
Maßnahmen im<br />
Zusammenhang mit einer<br />
Bombendrohung<br />
Erarbeitet: KHK Gronau<br />
KHK Scheffler
Gliederung<br />
1. Einleitung<br />
2. Begriffsbestimmung<br />
3. Prävention<br />
3.1 Erstellen einer Sicherheitsanalyse<br />
3.2 Notfallplanung Bombendrohung<br />
3.3 Prüfen der Ernsthaftigkeit einer Bombendrohung<br />
4. Maßnahmen nach einer Bombendrohung<br />
4.1 Allgemeine Hinweise<br />
4.2 Spezifische Hinweise für medizinische Einrichtungen<br />
4.3 Spezifische Hinweise für öffentliche Einrichtungen und Hotels<br />
4.4 Spezifische Hinweise für Unternehmen<br />
5. Anlagen<br />
Anlage 1 - Variante Sicherheitsanalyse<br />
Anlage 2 - Merkblatt „Verhalten bei telefonischen<br />
Bombendrohungen“<br />
Anlage 3 - Variante einer Checkliste für<br />
Durchsuchungstrupps<br />
Anlage 4 - Hinweise für Gebäudenutzer bei<br />
Räumung/Evakuierung<br />
Anlage 5 - Variante Notfallplanung bei einer<br />
Bombendrohung<br />
Anlage 6 - Kriterien zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit<br />
einer Bombendrohung<br />
Anlage 7 - Maßnahmen nach einer Bombendrohung<br />
Anlage 8 - Hinweise zum Verhalten bei Auffinden von<br />
verdächtigen Gegenständen
1. Einleitung<br />
Bombendrohungen stellen eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer<br />
Straftat gemäß §126 StGB dar. Sie können aber auch Bestandteil der Durchführung eines<br />
Sprengstoffverbrechens sein.<br />
Bombendrohungen werden meist auf telefonischem Wege übermittelt. Andere Formen, wie<br />
z. B. die schriftliche oder durch Personen direkt übermittelte Drohung, spielen nur eine<br />
untergeordnete Rolle.<br />
Erfahrungsgemäß werden anonyme Bombendrohungen häufig von geltungssüchtigen<br />
Psychopathen und Betrunkenen, aber auch von Kindern und Jugendlichen, vorgebracht.<br />
Die Palette möglicher Zielobjekte und -personen ist unbegrenzt. Tendenziell sind insbesondere<br />
medizinische und öffentliche Einrichtungen, bestimmte Unternehmen in der Elektronik-,<br />
Chemie- bzw. Rüstungsbranche sowie polizeiliche und militärische Einrichtungen betroffen. Im<br />
Einzelnen könnten das beispielsweise Bahnhöfe, Schulen, Banken, Kaufhäuser, Gaststätten,<br />
Hotels, Sozialämter und Agenturen für Arbeit, aber auch Theater und Kinos sein.<br />
So vielfältig mögliche Ziele von Bombendrohungen sein können, so vielfältig sind auch die<br />
konkreten Handlungsszenarien im jeweiligen Fall. Daher kann es auch keinen allgemein gültigen<br />
Maßnahmekatalog für das Verhalten bei einer Bombendrohung geben. Es kommt immer auf die<br />
Umstände des Einzelfalls an. Aus diesem Grund verstehen sich die nachfolgenden Ausführungen<br />
lediglich als <strong>Handlungsrahmen</strong>, in dem die jeweilige orts- und lagebezogene Situation<br />
Berücksichtigung finden muss. Die Umsetzung der folgenden Leitlinien obliegt dem jeweiligen<br />
Entscheidungsträger des speziellen Objektes.<br />
Grundsätzlich sollten im Falle einer Bombendrohung alle Maßnahmen so abgestimmt sein, dass<br />
nach Möglichkeit eine Wirkung in die Öffentlichkeit (Außenwirkung) nicht unnötig ausgeweitet<br />
wird. Bei Wahrung einer größtmöglichen Diskretion kann es sogar gelingen, den oder die Täter<br />
um das Erfolgserlebnis zu bringen. Damit gelingt es auch zunehmend, Nachahmer und so<br />
genannte „Trittbrettfahrer“ von ähnlichen Handlungen abzuhalten.<br />
In der Vergangenheit wurde in Deutschland nur in äußerst wenigen Fällen nach einer<br />
Bombendrohung tatsächlich ein Sprengsatz gefunden bzw. gezündet. Dennoch wird dringend<br />
empfohlen, bei der Beurteilung der Ernsthaftigkeit von eingegangenen Bombendrohungen und<br />
der Entscheidungsfindung für die notwendigen Maßnahmen die Polizei rechtzeitig beratend<br />
einzubeziehen.<br />
Unbedingte Voraussetzung für ein qualifiziertes Herangehen ist eine ausreichende<br />
Sensibilisierung des Personals für diese besondere Situation sowie die ständige Kommunikation<br />
mit der örtlichen Polizei. Nur so gelingt eine objektive und umfassende Einschätzung der Lage.<br />
Überzogene oder unzweckmäßige Entscheidungen werden so vermieden.
2. Begriffsbestimmung<br />
Bombendrohungen: Sind alle anonymen, pseudonymen oder sonstigen<br />
Bekundungen, bei denen Personen oder Sachwerte<br />
mit einer angeblich oder tatsächlich bevorstehenden<br />
Sprengstoffexplosion bedroht werden.<br />
sprengstoffverdächtiger<br />
Gegenstand:<br />
<strong>USBV</strong>:<br />
Zündauslösevorrichtung:<br />
Explosion:<br />
Notfallplanung:<br />
Ist ein Objekt, bei dem der begründete Verdacht<br />
gegeben ist, dass es sich um eine sprengkräftige,<br />
scharfe, handhabungs- und transportunsichere<br />
Sprengvorrichtung handeln könnte, die bewusst Leib<br />
und Leben von Menschen und beträchtliche<br />
Sachwerte beschädigen oder vernichten soll.<br />
Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung.<br />
Ist eine selbst hergestellte, veränderte oder<br />
missbräuchlich benutzte gewerbliche oder<br />
militärische Vorrichtung, die eine Explosion oder<br />
einen Brand herbeiführen kann und dadurch Leib und<br />
Leben von Menschen und Sachwerte gefährdet.<br />
Zündsystem zur Aktivierung einer <strong>USBV</strong>.<br />
Werden hinsichtlich ihrer Funktion und der<br />
angestrebten Wirkungsweise unterschieden.<br />
Mögliche Varianten:<br />
- Auslösung über Zeitverzögerung<br />
- Auslösung durch lichtempfindliche Systeme<br />
- Auslösung durch temperaturempfindliche Systeme<br />
- Auslösung durch luftdruckabhängige Systeme<br />
- Auslösung durch feuchtigkeitsabhängige Systeme<br />
- Auslösung durch Zug, Druck, Entlastung.<br />
Ist ein auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen<br />
und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende<br />
Kraftäußerung (Arbeitsleistung). Eine Explosion von<br />
Sprengstoffen ist nur unter Zuführung von Energie<br />
möglich. Die Energie kann in Form von Wärme oder<br />
Druck zugeführt werden.<br />
Stellt die Gesamtheit der Sicherheitsüberlegungen<br />
und Maßnahmen einer Einrichtung/eines<br />
Unternehmens zum Schutz aller sich im Objekt<br />
befindlichen Personen bei besonderen Gefahren, wie<br />
z. B. eine Bombendrohung, ein Brand oder eine<br />
Explosion, dar.
3. Prävention<br />
Die Prävention kann heute nicht mehr isoliert für einzelne Kriminalitätsbereiche gesehen<br />
werden, weil sich die Sicherheitsüberlegungen in Betrieben und Einrichtungen vielfältig<br />
überschneiden und ergänzen. Jeder Beschäftigte sollte hierbei unbedingt mit einbezogen werden.<br />
Die Prävention muss zu einem festen Bestandteil betrieblicher Kalkulation bzw. des<br />
behördlichen Sicherheitsdenkens werden.<br />
Im Rahmen der Prävention werden folgende Maßnahmen empfohlen:<br />
• Durchführung einer Sicherheitsanalyse gemäß den Empfehlungen der Anlage 1 unter<br />
Hinzuziehung von Sachverständigen bzw. der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der<br />
Polizei<br />
• Erarbeitung einer Notfallplanung<br />
• Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten<br />
• Sensibilisierung des Personals durch differenzierte Schulungen und regelmäßige Belehrungen<br />
• regelmäßige Kontakte zur Polizei, zur Feuerwehr und Fachleuten der Sicherheitsbranche<br />
• Organisation einer Ein- und Auslasskontrolle für Besucher und Fahrzeuge<br />
• Kontrolle des Postein- und -ausgangs<br />
• Kontrolle der eingehenden Warenlieferungen<br />
• Organisation eines übersichtlichen Parksystems<br />
• Abschottung bestimmter Sicherheitsbereiche<br />
• Durchführung von mechanischen, elektronischen und personellen Maßnahmen zur Erhöhung<br />
des Schutzes gegen Störungen von außen und innen, möglichst unauffällig, wirkungsvoll und<br />
wirtschaftlich<br />
• Organisation eines internen Streifendienstes<br />
• Schaffung einer optimalen Objektübersicht<br />
• Beratung besonders gefährdeter Personen und Planung geeigneter Schutzmaßnahmen im<br />
engen Zusammenwirken mit der Polizei<br />
• Ausrüstung ausgewählter Telefonanschlüsse mit Tonaufzeichnungsgeräten<br />
• Prüfen der Möglichkeit der Einrichtung einer Identifizier-/Fangschaltung<br />
(lt. Deutsche Telekom „Auftrag zur Feststellung ankommender Telefon- oder<br />
Telefaxverbindungen bei anonymen bedrohenden oder belästigenden Anrufen“)<br />
hinsichtlich der technischen Voraussetzungen bezüglich der Kompatibilität der<br />
vorhandenen TK - Anlage mit der Technik des Netzbetreibers<br />
Hinweis! Auf eigenen Antrag (kostenpflichtig) bzw. über Strafanzeige bei der<br />
Polizei gemäß §100 g, h StPO möglich!<br />
• Benennung von Mitarbeitern, die für die Unterstützung polizeilicher Aufgaben<br />
(z. B. Evakuierung, Absperrung, Durchsuchung) notwendig sind.
3.1 Erstellen einer Sicherheitsanalyse<br />
Zur Ermittlung der konkreten Gefahrensituation und zur Beurteilung der Sicherheit des Objektes<br />
gegen kriminelle Aktivitäten wird empfohlen, alle Besonderheiten des Objektes genau zu<br />
benennen und einzuschätzen. In der Anlage 1 werden mögliche Schritte aufgeführt, die in<br />
Abhängigkeit der konkreten Situation in diese Überlegungen einzubeziehen sind.<br />
Bombendrohungen können durch Präventivmaßnahmen nicht verhindert werden, aber bei den<br />
Verantwortlichen wird Selbstvertrauen und ein Sicherheitsgefühl aufgebaut. Das schafft einen<br />
klaren Blick für notwendige Maßnahmen und vermeidet unter Stresssituationen Hektik und<br />
emotionale Fehlentscheidungen.<br />
3.2 Notfallplanung Bombendrohung<br />
Für den Fall einer Bombendrohung sollte durch jede Einrichtung ein sicherheitstechnischer<br />
Maßnahmekatalog erstellt werden. Dieser dient einem optimalen Schutz des betroffenen<br />
Personals bei minimaler Beeinträchtigung von Funktionsabläufen.<br />
Der Notfallplan wird unter Berücksichtigung der Sicherheitsanalyse (siehe Pkt. 3.1 und<br />
Anlage 1) präventiv erstellt. Damit können die besonderen Gegebenheiten der speziellen<br />
Einrichtung berücksichtigt werden.<br />
Bestandteile einer Notfallplanung können sein:<br />
• Plan der Verantwortlichkeiten in den einzelnen Bereichen/Ebenen/Abschnitten<br />
• Kommunikations- und Alarmierungsplan<br />
• abgestufte Evakuierungs- und Durchsuchungspläne mit Festlegung der Fluchtwege und<br />
Sammelpunkte<br />
• Checklisten z. B.: Tätigkeiten der einzelnen Entscheidungsträger<br />
Verhalten bei der Entgegennahme einer Bombendrohung (Anlage 2)<br />
Tätigkeiten der Suchtrupps (Anlage 3)<br />
• Verhaltensregeln bei Evakuierung und Durchsuchung für alle Gebäudenutzer (Anlage 4)<br />
• Festlegung einer Kontroll- und Einsatzleitstelle/Aufenthaltsort und Erreichbarkeit des<br />
Entscheidungsträgers<br />
• Objektlagepläne mit Schemata zu den Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser) und den<br />
neuralgischen Punkten (Verteiler, Lagerräume usw.)<br />
• Platz und Zugangsmöglichkeiten der Feuerlöscheinrichtungen<br />
• Vordrucke über: Anzahl der Personen im Objekt, Veranstaltungen, Warenlieferungen,<br />
Fahrzeuglisten usw.<br />
• Zufahrtswege und Standplätze von Hilfs- und Rettungsfahrzeugen.<br />
Die Entscheidungsträger sollten im Rahmen dieser Notfallplanung zusätzlich folgende<br />
Anforderungen berücksichtigen und durchsetzen:<br />
• Aufstellung eines detaillierten und unkomplizierten Notfallplanes und Auslage an für das<br />
Personal gut erreichbaren Stellen<br />
• Festlegung eines regelmäßigen Belehrungsmodus<br />
• Beschaffung/Bereitstellung von Informations- und Absperrmaterialien (z. B. Absperrband,<br />
Vordrucke, Megaphone usw.)<br />
• Festlegungen zum Umgang mit den Medien<br />
• Organisation von Alarmierungs- und Evakuierungsübungen.<br />
Eine Variante der Notfallplanung wird in der Anlage 5 dargestellt.
3.3 Prüfen der Ernsthaftigkeit einer Bombendrohung<br />
Die Beurteilung der Lage nach einer Bombendrohung ist auf Grund ihrer großen Bedeutung für<br />
alle Folgemaßnahmen (z. B. Absperrungen, Evakuierungen, Durchsuchungen usw.) unerlässlich.<br />
Grundlage der Beurteilung der Ernsthaftigkeit sind die vorhandenen Informationen über den<br />
Text der Bombendrohung.<br />
Durch das entgegennehmende Personal sollten die eingehenden Drohungen möglichst<br />
wortwörtlich aufgezeichnet werden. Dabei empfiehlt sich die Nutzung der Checkliste „Verhalten<br />
bei telefonischen Bombendrohungen“ (Anlage 2).<br />
Zu einer objektiven und umfassenden Beurteilung kann man nur mit der erforderlichen<br />
Sachkenntnis, gutem Urteilsvermögen und Verantwortungsbewusstsein gelangen.<br />
Solch eine Beurteilung hilft, überzogene oder unzweckmäßige Entscheidungen zu vermeiden.<br />
Kriterien zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit einer telefonischen Bombendrohung sind in der<br />
Anlage 6 dargestellt.<br />
4. Maßnahmen nach einer Bombendrohung<br />
4.1 Allgemeine Hinweise<br />
Das richtige Verhalten beim Eingang einer Bombendrohung ist entscheidend für die spätere<br />
Beurteilung der Lage hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und der Wahl der zweckmäßigsten<br />
Maßnahmen.<br />
Gemäß den vorliegenden Erfahrungen gehen die meisten Bombendrohungen telefonisch ein.<br />
Nimmt den Anruf eine geschulte und vorbereitete Person entgegen, kann dies zur<br />
Verunsicherung und Verwirrung des Anrufers führen und diesen unter Umständen zu Fehlern<br />
(z. B. lange Gesprächsdauer, Nennen des Namens oder Aufenthaltsortes) veranlassen.<br />
Von großer Bedeutung für die Gesprächsführung sind vorbereitete Merkblätter, welche an alle<br />
wichtigen Punkte erinnern, die erfragt bzw. erfasst werden müssen (Anlage 2).<br />
Sollten Identifizier-/Fangschaltungen eingerichtet worden sein, sind diese unmittelbar nach<br />
Gesprächsbeginn auszulösen. Bei Anzeige von Telefonnummern im Display des Telefons sind<br />
diese zu notieren.<br />
Nach Beendigung des Gesprächs sind die vorhandenen Informationen schriftlich festzuhalten<br />
und unverzüglich auf dem festgelegten Informationsweg (gemäß Notfallplan) weiterzugeben.<br />
Es wird empfohlen, die örtliche Polizeidienststelle immer mit einzubeziehen, da<br />
polizeispezifische Informationen in die Beurteilung der Lage einfließen sollten.<br />
Ein mögliches Ablaufszenario nach Eingang einer Bombendrohung wird in der Anlage 7<br />
dargestellt. Die hier aufgeführten Schwerpunkte sind Grundlage für die Maßnahmen nach<br />
Eingang einer Bombendrohung.
4.2 Spezifische Hinweise für medizinische Einrichtungen<br />
Besonderheiten medizinischer Einrichtungen können aus folgenden Punkten resultieren:<br />
• Vorhandensein bettlägeriger Patienten (z. B. Intensivstationen), dadurch ist eine Evakuierung<br />
teilweise nur begrenzt möglich<br />
• Vorhandensein neuralgischer Bereiche, z. B.:<br />
- Lager mit Gasflaschen<br />
- medizinische Geräte mit radioaktiven Strahlungsquellen<br />
- größere Mengen von Arzneimitteln, Chemikalien und brennbaren Substanzen<br />
- Sondermüll<br />
• starker Besucherverkehr sowie eine hohe Frequentierung durch den Lieferverkehr<br />
• Vorhandensein eines Rettungshubschraubers, Landeplatzes und evtl. eines Tanklagers<br />
• Vorhandensein großflächiger Parkplätze und Tiefgaragen<br />
• laufende Arbeiten von Fremdfirmen<br />
• ungesicherte Zugänge, Ein- und Ausfahrten<br />
• unter Umständen räumliche Trennung der Einrichtung (Nebengebäude, Außenstellen)<br />
• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit.<br />
Aus diesen Besonderheiten ergeben sich spezielle Maßnahmen, die im Rahmen der<br />
Notfallplanung berücksichtigt werden müssen. Das könnten im Einzelnen sein:<br />
• Schaffung von ausreichend großen Ausweich- und Sammelräumen für den Fall der<br />
Evakuierung bzw. Räumung der Einrichtung<br />
• Evakuierung bettlägeriger und nicht gehfähiger Patienten kann nur unter Zuhilfenahme der<br />
vorhandenen Fahrstühle durchgeführt werden (Fahrstuhlanlagen sind noch vor den<br />
Evakuierungsmaßnahmen zu kontrollieren!)<br />
• Klärung von Transportkapazitäten für Evakuierungsmaßnahmen und Aufbau einer<br />
entsprechenden Logistik<br />
• permanente Gewährleistung einer medizinischen Notversorgung (Aufnahme von Notfällen,<br />
Patienten auf Intensivstationen)<br />
• Organisation des Verschlusses und einer ständigen Überwachung der neuralgischen Bereiche<br />
• listenmäßige Erfassung der Schlüssel und Zutrittsberechtigten für neuralgische Bereiche, um<br />
eine unverzügliche Unterstützung bei Suchmaßnahmen zu gewährleisten<br />
• Vorhalten von Lageplänen und ständig aktualisierten Anwesenheitslisten<br />
• Vorbereitung und Ausgabe von Codewörtern (über Lautsprecher, Telefon), um Panik zu<br />
vermeiden<br />
• Schaffung und Durchsetzung einer Parkordnung<br />
• Kontrolle der Zugänge, der Ein- und Ausfahrten<br />
• Registrierung von Fremdfirmen (wer, wo, wann, was), Aufbewahrung der Daten mindestens<br />
ein Jahr<br />
• Bereitstellung von Aufzeichnungsmöglichkeiten für eingehende telefonische<br />
Bombendrohungen<br />
• Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Identifizier-/<br />
Fangschaltung (Hinweise unter Punkt 3 beachten!)<br />
• Festlegung einer entsprechenden Verfahrensweise für die Information der Öffentlichkeit
4.3 Spezifische Hinweise für öffentliche Einrichtungen und Hotels<br />
Besonderheiten können aus folgenden Punkten resultieren:<br />
• schwer zu erfassender Publikums- und Besucherverkehr<br />
• relativ ausgedehnte öffentlich zugängliche Bereiche<br />
• Vorhandensein großflächiger Parkplätze und Tiefgaragen<br />
• planmäßige Durchführung von Veranstaltungen und Schulungsmaßnahmen mit<br />
unterschiedlich großem Teilnehmerkreis<br />
• Vorhandensein von Telefonzentralen/Vermittlungen<br />
• räumliche Trennung der Einrichtung (Nebengebäude)<br />
• Möglichkeit des unkontrollierten Betretens durch ungesicherte Eingänge/Zufahrten<br />
• laufende Arbeiten von Fremdfirmen<br />
• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit<br />
• überschaubarer, aber zum Teil sehr großer Personalbestand<br />
• relativ überschaubare Struktur der Einrichtung.<br />
Aus diesen Besonderheiten ergeben sich spezielle Maßnahmen, die im Rahmen der<br />
Notfallplanung berücksichtigt werden müssen. Das könnten im Einzelnen sein:<br />
• Schaffung von ausreichend großen Ausweich- oder Sammelräumen für den Fall der<br />
Evakuierung bzw. Räumung der Einrichtung<br />
• Registrierung der Fahrzeuge des Personalbestandes<br />
• Schaffung und Durchsetzung einer Parkordnung<br />
• Kontrolle der Zufahrten (z. B. automatische Schrankenanlage)<br />
• Vorbereitung und Ausgabe von Codewörtern (über Lautsprecher, Telefon), um Panik zu<br />
vermeiden<br />
• Ausgabe von Besucherausweisen/Besuchermarken<br />
• Registrierung von Fremdfirmen (wer, wo, wann, was), Aufbewahrung der Daten mindestens<br />
ein Jahr<br />
• Außenwirkung durch Maßnahmen nach einer Bombendrohung vermeiden<br />
• Koordinierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Nebenstellen<br />
• besondere Schulung der Mitarbeiter in den Telefonzentralen/Vermittlungen<br />
• listenmäßige Erfassung der Schlüssel und Zutrittsberechtigten, um eine unverzügliche<br />
Unterstützung bei Suchmaßnahmen zu gewährleisten<br />
• Vorhalten von Lageplänen und aktuellen Anwesenheitslisten<br />
• Bereitstellung von Aufzeichnungsmöglichkeiten für eingehende telefonische Drohungen<br />
• Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Identifizier-/<br />
Fangschaltung (Hinweise unter Punkt 3 beachten!)<br />
• Festlegung einer entsprechenden Verfahrensweise für die Information der Öffentlichkeit.
4.4 Spezifische Hinweise für Unternehmen<br />
Besonderheiten bei Unternehmen können aus folgenden Punkten resultieren:<br />
• überschaubarer, aber unterschiedlich großer Personalbestand<br />
• großflächiges, zum Teil unübersichtliches Territorium<br />
• räumliche Trennung der Gebäude/Produktionsbereiche<br />
• Lagerung von unterschiedlichsten Materialien für den Produktionsprozess u. a. auch<br />
Gefahrstoffe z. B.:<br />
� Tankanlagen für Brennstoffe und technische Gase<br />
� Behälter mit chemischen Substanzen, Schmierstoffe u. a.<br />
� Explosivstoffe<br />
• Verarbeitung und Produktion gefährlicher Stoffe<br />
• Lagerung von gefährlichen Abfällen (Sondermüll)<br />
• durch Vorhandensein gefährlicher Stoffe und Substanzen besteht die Gefahr einer erheblichen<br />
Sekundärschädigung in Folge einer Sprengstoffexplosion<br />
• Vorhandensein umfangreicher Transport- und Versorgungsleitungen<br />
• Vorhandensein eines entsprechenden Fuhrparks<br />
• Probleme bei der Informationsübermittlung durch produktionsbedingte Lärm- und<br />
Schmutzemission und durch das Tragen von spezieller Arbeitsschutzbekleidung<br />
• Unternehmen verfügen in der Regel über ein funktionierendes Sicherheitssystem<br />
(z. B. Wachschutz, Einlass- und Kontrolldienst)<br />
• kaum öffentlich zugängliche Bereiche.<br />
Aus diesen Besonderheiten ergeben sich spezielle Maßnahmen, die im Rahmen der<br />
Notfallplanung berücksichtigt werden müssen. Das könnten im Einzelnen sein:<br />
• Schaffung von ausreichend großen Ausweich- und Sammelräumen für den Fall der<br />
Evakuierung bzw. Räumung des Unternehmens<br />
• Vorhalten von Lageplänen und aktuellen Anwesenheitslisten<br />
• Kontrolle der Zugänge, Ein- und Ausfahrten<br />
• Registrierung von Fremdfirmen (wer, wo, wann, was), Aufbewahrung der Daten mindestens<br />
ein Jahr<br />
• Ausgabe von Besucherausweisen/Besuchermarken<br />
• Koordinierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Produktionsbereiche und<br />
möglicher Sekundärschäden nach einer Explosion<br />
• listenmäßige Erfassung der Schlüssel und der Zugangsberechtigten für die neuralgischen<br />
Bereiche, um eine sofortige Unterstützung bei Suchmaßnahmen zu gewährleisten<br />
• regelmäßige Belehrung und Schulung des Personals<br />
• Motivation der Belegschaft zu Sauberkeit, Ordnung und Übersichtlichkeit am Arbeitsplatz<br />
• Vorbereitung und Ausgabe von Codewörtern (Lautsprecher, Telefon) und Informationen über<br />
Licht- und Schallsignale (Rundumleuchten, Sirenen)<br />
• Bereitstellung von Aufzeichnungsmöglichkeiten für eingehende telefonische<br />
Bombendrohungen<br />
• Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Identifizier-/<br />
Fangschaltung (Hinweise unter Punkt 3 beachten!)<br />
• Festlegung einer entsprechenden Verfahrensweise für die Information der Öffentlichkeit.
Anlage 1<br />
1. Beurteilung baulicher Gegebenheiten<br />
-<br />
-<br />
Territoriale<br />
Lage<br />
des Objektes<br />
↓<br />
Standort,<br />
Verkehrsanbindung<br />
Nähe zu<br />
Wohngebieten,<br />
Industrie, Polizei,<br />
Feuerwehr usw.<br />
Einfriedung<br />
-<br />
-<br />
-<br />
↓<br />
Art<br />
Höhe<br />
Festigkeit<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Freigelände<br />
↓<br />
Übersichtlichkeit<br />
Bewuchs,<br />
Befahr- und<br />
Begehbarkeit<br />
Ausleuchtung,<br />
Einsehbarkeit<br />
Parkplätze<br />
UVariante Sicherheitsanalyse<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Zufahrten<br />
Ein- u.<br />
Ausgänge<br />
↓<br />
Anzahl<br />
Verschließbarkeit<br />
Einsicht<br />
Kontrollierbarkeit<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Gebäude<br />
↓<br />
Beschaffenheit<br />
Festigkeit<br />
Verschließbar- und<br />
Kontrollierbarkeit<br />
Beschaffenheit<br />
Fenster, Türen,<br />
Tore<br />
Vorhandensein<br />
von Luken,<br />
Schächten u.ä.<br />
2. Erfassung aller aktuellen spezifischen Objekteigenarten und Organisationsgegebenheiten<br />
Mitarbeitergepflogenheiten<br />
↓<br />
- Arbeits- und Pausenzeiten<br />
- Anzahl und Zusammensetzung der<br />
Mitarbeiter<br />
- Sicherheitsbewußtsein<br />
3. Auswertung<br />
Lieferantenverhalten<br />
↓<br />
- Zeiten von Lieferungen<br />
- Art der Güter<br />
- Transportwege<br />
- Registrierung<br />
Besucherverkehr<br />
↓<br />
- Registrierung<br />
- Kontrolle<br />
- Aufenthalt<br />
Verschließbarkeit<br />
von<br />
Gebäudeöffnungen<br />
-<br />
-<br />
-<br />
↓<br />
mechanische Wirkung<br />
Festigkeit und<br />
Bedienbarkeit<br />
Widerstandswert von<br />
Schlössern,<br />
Vergitterungen,<br />
Verglasungen u.ä.<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Schwachstellen<br />
↓<br />
in der Bausubstanz<br />
in der Kontrollierbarkeit<br />
in der Verschließbarkeit<br />
Versorgungs- und<br />
Kommunikationsleitungen<br />
Produkt- oder<br />
Produktionserfordernisse<br />
↓<br />
- Herstellungsverfahren<br />
- Lagerung/Transport<br />
- Gefahrenklassen<br />
- Vorschriften<br />
- politische und ökologische<br />
Besonderheiten<br />
Schwachpunkte des Objektes werden erkannt und Organisationsprobleme werden aufgezeigt. Ergebnisse fließen in die Notfallplanung ein.
Anlage 2<br />
Verhalten bei telefonischen Bombendrohungen<br />
Firmenbezeichnung<br />
bzw. Behörde<br />
U1. Ihr Verhalten!<br />
Zuhören Nicht<br />
unterbrechen<br />
U2. Sie notieren!<br />
...................................................................<br />
...................................................................<br />
Sofort Notizen<br />
machen<br />
Telefon- bzw.<br />
Apparatenummer<br />
Viele Informationen<br />
gewinnen<br />
...........................................<br />
Weitersprechen<br />
erreichen<br />
Datum / Uhrzeit ............................................ Telefonnummer (bei Anzeige Display) …………………………..<br />
Dauer des Anrufes .................Minuten<br />
Wortlaut der Drohung___________________________________________________________________________________<br />
_______________________________________________________________________________<br />
_______________________________________________________________________________<br />
____________<br />
1. Wann wird die Bombe explodieren?<br />
.............................................................<br />
2. Wo befindet sich die Bombe?<br />
.............................................................<br />
3. Wie sieht die Bombe aus?<br />
.............................................................<br />
4. Was ist das für eine Bombe?<br />
.............................................................<br />
UIhre Rückfragen!U<br />
5. Wie wird die Bombe gezündet?<br />
..........................................................<br />
6. Wie heißen Sie?<br />
..........................................................<br />
7. Von wo rufen Sie an?<br />
..........................................................<br />
8. Warum haben Sie die Bombe gelegt?<br />
..........................................................<br />
� Jetzt sich für nicht zuständig erklären und versuchen, weiter zu vermitteln! �<br />
Angaben zum Anrufer<br />
Sprache<br />
..............................<br />
Dialekt/<br />
Akzent<br />
.....................<br />
Geschlecht<br />
..............<br />
geschätztes Alter<br />
Sprachart<br />
� langsam � schnell � normal � verstellt � gebrochen � bestimmt<br />
� aufgeregt � laut � leise � nasal � lispelnd<br />
Sonstige besondere<br />
Sprachmerkmale<br />
Hintergrundgeräusche<br />
(Beschreibung)<br />
U3. Sofortmeldung der Drohung<br />
_______________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________<br />
� Information an zuständigen Vorgesetzten bzw. Entscheidungsträger (vereinbarter Meldeweg)<br />
� Polizei - Notruf 110<br />
Ihre Personalien !<br />
Name ................................... Anschrift ...............................................................<br />
Vorname ................................... ...............................................................<br />
Telefon ................................... ...............................................................<br />
........
Anlage 3/Blatt 1<br />
Variante einer Checkliste für Durchsuchungstrupps<br />
Grundsätze: Führen Sie Ihre Aufgabe mit Ruhe, Sorgfalt und Umsicht durch.<br />
Bringen Sie sich und andere nicht unnötig in Gefahr.<br />
Bereitstellung der<br />
notwendigen materiellen<br />
Ausstattung<br />
- Pläne, Skizzen der Objekte<br />
- Schlüssel, Zugangscode<br />
- Absperrband<br />
- Material zur Kennzeichnung<br />
durchsuchter Bereiche<br />
- Telefonverzeichnis<br />
- Plan der Erreichbarkeit<br />
- Schreibutensilien<br />
- Taschenlampen<br />
- Suchstangen<br />
Vorbereitung der<br />
Durchsuchung<br />
Durchführung der<br />
Durchsuchung<br />
Konkretisierung des<br />
Auftrages<br />
1. Was soll durchsucht werden?<br />
2. Wie viel Zeit steht zur<br />
Verfügung?<br />
3. Welche Objekt- bzw. Gelände-<br />
besonderheiten sind zu beachten?<br />
4. Wer durchsucht welche Bereiche?<br />
5. Wonach wird gesucht? Worauf ist<br />
zu achten?<br />
6. Platz und Erreichbarkeit des<br />
Entscheidungsträgers<br />
7. Verhalten bei Auffinden eines<br />
verdächtigen Gegenstandes<br />
(siehe Anlage 8)<br />
- Suchabschnitte festlegen<br />
- Zeitpunkt des Suchbeginns<br />
- Festlegung Meldezeiten/Meldeweg<br />
- Festlegung der Reihenfolge der Durchsuchung (Blatt 2-4)<br />
1. Außenbereiche<br />
2. Öffentlichkeitsbereiche<br />
3. Arbeitsbereiche<br />
- Berücksichtigung taktischer Verhaltensweisen bei der<br />
Suche in Räumen (Blatt 5)
Anlage 3/Blatt 2<br />
Äußere Absuche eines Gebäudes nach sprengstoffverdächtigen Gegenstand
Anlage 3/Blatt 3<br />
Durchsuchung eines Gebäudes (Öffentlichkeitsbereiche)
Anlage 3/Blatt 4<br />
Durchsuchung einer Büroetage nach sprengstoffverdächtigen Gegenständen
Anlage 4<br />
Hinweise für alle<br />
Gebäudebenutzer bei<br />
einer<br />
Räumung/Evakuierung<br />
Hinweise für Gebäudebenutzer<br />
→<br />
→<br />
→<br />
→<br />
→<br />
→<br />
→<br />
→<br />
Persönliche Gegenstände mitnehmen<br />
Keine Dienst- oder Arbeitsräume abschließen<br />
Wertsachen, Geld und geheime<br />
Unterlagen sichern<br />
Absuche des Arbeitsplatzes nach verdächtigen<br />
Gegenständen<br />
Fenster und Türen öffnen<br />
Elektrische Geräte ausschalten<br />
Unbekannte Gegenstände sofort melden<br />
Festgelegten Sammelraum aufsuchen
Anlage 5 Variante Notfallplanung bei einer Bombendrohung<br />
Wer ist beim Eingang<br />
einer Bombendrohung<br />
zu verständigen?<br />
↓<br />
Wo befindet sich die<br />
Einsatzleitstelle bzw.<br />
Führungszentrale?<br />
↓<br />
Wie wird das Personal<br />
informiert?<br />
↓<br />
Wie soll das Personal<br />
seinen Arbeitsplatz<br />
verlassen?<br />
↓<br />
UWas muss vom<br />
Personal beim<br />
Verlassen des<br />
Arbeitsplatzes<br />
beachtet werden?U<br />
→<br />
→<br />
→<br />
→<br />
→<br />
Eingang einer Bombendrohung<br />
Schwerpunkte Muster<br />
Sofort Entscheidungsträger bzw. seinen<br />
Vertreter informieren!<br />
Aufenthaltsort des Entscheidungsträgers<br />
und zentrale Stelle, bei der alle<br />
Informationen zusammenlaufen.<br />
Vorschlag:<br />
- Feuerwehrzentrale<br />
- Werkschutzzentrale<br />
- Büro Sicherheitsbeauftragter<br />
Information über<br />
- Lautsprecherdurchsage<br />
- Akustische Signale (Sirene)<br />
- optische Signale<br />
- interne Nachricht über PC,<br />
Telefon, Ruftongeräte<br />
- Verlassen des Arbeitsplatzes<br />
über festgelegte Fluchtwege<br />
- Festlegung eines<br />
Sammelplatzes<br />
- Überprüfung des<br />
Arbeitsplatzes auf unbekannte<br />
Gegenstände<br />
- persönliche Gegenstände<br />
mitnehmen<br />
- Räumlichkeiten und Behältnisse<br />
nicht verschließen<br />
- Elektrische Geräte ausschalten<br />
→<br />
→<br />
→<br />
→<br />
→<br />
Herrn Mustermann, Abt. X, Tel. 1234/5678<br />
oder seine Vertreterin Frau Müller, Tel. 55555<br />
verständigen<br />
(außerhalb der Arbeitszeit – Tel. 01234/5678).<br />
Befindet sich bei der Werkschutzzentrale im<br />
Hauptgebäude, 2. Etage, Raum 407.<br />
Bei Bombendrohung erfolgt akustisches Signal<br />
mit Alarmsirene (3 x kurz). Anschließend<br />
erfolgt die Durchsage: „Achtung, wir haben<br />
eine Bombendrohung“!<br />
Im Rahmen der Lautsprecherdurchsage:<br />
Jeder begibt sich unverzüglich auf den<br />
festgelegten Fluchtwegen zum Sammelplatz!<br />
Sammelplatz ist der Sportplatz an der<br />
Musterstraße.<br />
Handlung laut Merkblatt für Gebäudebenutzer!<br />
Jeder sieht an seinem Arbeitsplatz nach, ob dort<br />
verdächtige Gegenstände abgelegt sind!<br />
Bei Verdacht sofort Meldung an die Leitstelle!<br />
Alle elektrischen Geräte ausschalten!<br />
Alle Fenster und Türen öffnen!<br />
Persönliche Gegenstände mitnehmen!<br />
Wann der geeignete Zeitpunkt für die zügige Rückkehr an den Arbeitsplatz ist,<br />
legt die Einsatzleitung fest!
Anlage 6<br />
Einschätzung des<br />
Anrufers bzw.<br />
Anruferverhaltens<br />
- konkreter Wortlaut<br />
- Was? Wann? Wo? Wie?<br />
Warum? Weshalb? Wer?<br />
- Stimme, Alter, Geschlecht<br />
- Geräusche<br />
- vermutliche Intelligenz<br />
- Detailkenntnisse<br />
- Dialekt, Akzent<br />
Ernsthaftigkeit<br />
gegeben<br />
Kriterien zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit<br />
einer Bombendrohung<br />
Gefährdung der<br />
Person bzw. des<br />
Objektes<br />
Liegt eine besondere<br />
Gefährdung einer Person oder<br />
Objektes vor?<br />
- polizeiliche Erkenntnisse<br />
- öffentliche Bedeutung<br />
- personelle Entscheidungen<br />
- politische Situation<br />
- soziale Situation<br />
- Schwachstellen in der<br />
Absicherung/Kontrolle<br />
- Gefährliche Güter oder<br />
Explosivstoffe<br />
- Bauliche Besonderheiten<br />
persönliche Meinung<br />
des<br />
Entscheidungsträger<br />
- Erkenntnisse der Mitarbeiter<br />
- Erkenntnisse des<br />
Sicherheitsdienstes<br />
- objektbezogene<br />
Anordnungen und<br />
Notfallpläne<br />
- Erforschung von<br />
Hintergründen und Motiven<br />
- Vorhandensein detaillierter<br />
Ortskenntnisse<br />
Entschlussfassung des<br />
Entscheidungsträgers<br />
allgemeine und<br />
besonders<br />
polizeiliche Lage<br />
Liegen besondere Erkenntnisse<br />
hinsichtlich einer möglichen<br />
Gefährdung vor<br />
(eventuell bereits erfolgte<br />
Androhungen oder<br />
Anschlagsversuche)?<br />
Ernsthaftigkeit<br />
nicht gegeben
Anlage 7 Maßnahmen nach einer Bombendrohung<br />
Verwendung von<br />
Merkblättern und Checklisten<br />
gemäß Anlage 2<br />
Übermittlung des konkreten<br />
Wortlautes an den<br />
Entscheidungsträger<br />
Beratung durch<br />
die Polizei<br />
Kein Auffinden eines verdächtigen<br />
Gegenstandes<br />
Aufhebung aller<br />
Maßnahmen<br />
Eingang der Bombendrohung<br />
Bei Vorhandensein<br />
Fangschaltung verwenden!<br />
Beurteilung der<br />
Ernsthaftigkeit<br />
gemäß Anlage 6<br />
Ernsthaftigkeit<br />
gegeben<br />
Entschlussfassung auf<br />
Grundlage<br />
der konkreten Notfallplanung<br />
unter Beachtung der Anlage 5<br />
Räumung und Durchsuchung<br />
- sofortige vollständige Räumung<br />
- vollständige Räumung und offene<br />
Durchsuchung<br />
- teilweise Räumung und offene Durchsuchung<br />
- keine Räumung und offene Durchsuchung<br />
- keine Räumung und diskrete Durchsuchung<br />
Ergebnis der Durchsuchung<br />
Ernsthaftigkeit<br />
nicht gegeben<br />
Bei Möglichkeit Gespräch<br />
aufzeichnen!<br />
Keine weiteren<br />
Maßnahmen<br />
Verständigung von:<br />
- Polizei und Feuerwehr<br />
- Rettungs- und Hilfsdienste<br />
- Versorgungsunternehmen<br />
Auffinden eines verdächtigen<br />
Gegenstandes (siehe Anlage 8)<br />
Berücksichtigung der<br />
spezifischen Hinweise<br />
unter Punkt 4.2 – 4.4<br />
Unverzügliche Information<br />
der Polizei
Anlage 8<br />
Hinweise zum Verhalten bei Auffinden von verdächtigen Gegenständen<br />
• Gegenstand nicht berühren!<br />
• Nicht rauchen!<br />
• Entfernen Sie sich und Ihre Mitarbeiter von dem verdächtigen Gegenstand! Versuchen Sie nie,<br />
den Gegenstand zu entfernen!<br />
• Verlassen des Objektes auf dem bereits durchsuchten Weg!<br />
• Niemals davon ausgehen, dass der gefundene verdächtige Gegenstand der Einzige ist!<br />
• Bedenken Sie, dass auch „stehen gelassene“ oder „vergessene“ Gegenstände, wie Aktentaschen,<br />
Kleidungsstücke, Handtaschen u. ä. hinterlegte Sprengvorrichtungen sein können!<br />
• Bleiben Sie ruhig und besonnen. Verwehren Sie Unbefugten jeglichen Zutritt!<br />
Ist der verdächtige Gegenstand dennoch bewegt, aufgenommen oder transportiert worden,<br />
beachten Sie:<br />
• Nicht schütteln, werfen, biegen oder brechen!<br />
• Nicht ins Wasser legen!<br />
• Nicht in Metallbehälter ablegen!<br />
• Nicht mit anderen verdächtigen Gegenständen zusammenlegen!<br />
• Nicht in die Nähe großer Hitze oder Flammen bringen!<br />
• Nicht an neuralgischen Punkten ablegen!<br />
Nachfolgende Fragen sollten beantwortet werden können:<br />
• Wo befindet sich der verdächtige Gegenstand?<br />
• Wer hat diesen Gegenstand gefunden?<br />
• Wann ist er entdeckt worden?<br />
• Wie lange liegt er bereits dort?<br />
• Wie sieht der Gegenstand aus?<br />
• Sind verdächtige Geräusche oder Gerüche wahrnehmbar?<br />
• Wurde der Gegenstand bewegt, aufgenommen oder transportiert?<br />
• Welche Versorgungsleitungen befinden sich am Fundort?