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Handlungsrahmen USBV - lictora

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Landeskriminalamt<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Postfach 180165, 39028 Magdeburg<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

<strong>Handlungsrahmen</strong> für<br />

Maßnahmen im<br />

Zusammenhang mit einer<br />

Bombendrohung<br />

Erarbeitet: KHK Gronau<br />

KHK Scheffler


Gliederung<br />

1. Einleitung<br />

2. Begriffsbestimmung<br />

3. Prävention<br />

3.1 Erstellen einer Sicherheitsanalyse<br />

3.2 Notfallplanung Bombendrohung<br />

3.3 Prüfen der Ernsthaftigkeit einer Bombendrohung<br />

4. Maßnahmen nach einer Bombendrohung<br />

4.1 Allgemeine Hinweise<br />

4.2 Spezifische Hinweise für medizinische Einrichtungen<br />

4.3 Spezifische Hinweise für öffentliche Einrichtungen und Hotels<br />

4.4 Spezifische Hinweise für Unternehmen<br />

5. Anlagen<br />

Anlage 1 - Variante Sicherheitsanalyse<br />

Anlage 2 - Merkblatt „Verhalten bei telefonischen<br />

Bombendrohungen“<br />

Anlage 3 - Variante einer Checkliste für<br />

Durchsuchungstrupps<br />

Anlage 4 - Hinweise für Gebäudenutzer bei<br />

Räumung/Evakuierung<br />

Anlage 5 - Variante Notfallplanung bei einer<br />

Bombendrohung<br />

Anlage 6 - Kriterien zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit<br />

einer Bombendrohung<br />

Anlage 7 - Maßnahmen nach einer Bombendrohung<br />

Anlage 8 - Hinweise zum Verhalten bei Auffinden von<br />

verdächtigen Gegenständen


1. Einleitung<br />

Bombendrohungen stellen eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer<br />

Straftat gemäß §126 StGB dar. Sie können aber auch Bestandteil der Durchführung eines<br />

Sprengstoffverbrechens sein.<br />

Bombendrohungen werden meist auf telefonischem Wege übermittelt. Andere Formen, wie<br />

z. B. die schriftliche oder durch Personen direkt übermittelte Drohung, spielen nur eine<br />

untergeordnete Rolle.<br />

Erfahrungsgemäß werden anonyme Bombendrohungen häufig von geltungssüchtigen<br />

Psychopathen und Betrunkenen, aber auch von Kindern und Jugendlichen, vorgebracht.<br />

Die Palette möglicher Zielobjekte und -personen ist unbegrenzt. Tendenziell sind insbesondere<br />

medizinische und öffentliche Einrichtungen, bestimmte Unternehmen in der Elektronik-,<br />

Chemie- bzw. Rüstungsbranche sowie polizeiliche und militärische Einrichtungen betroffen. Im<br />

Einzelnen könnten das beispielsweise Bahnhöfe, Schulen, Banken, Kaufhäuser, Gaststätten,<br />

Hotels, Sozialämter und Agenturen für Arbeit, aber auch Theater und Kinos sein.<br />

So vielfältig mögliche Ziele von Bombendrohungen sein können, so vielfältig sind auch die<br />

konkreten Handlungsszenarien im jeweiligen Fall. Daher kann es auch keinen allgemein gültigen<br />

Maßnahmekatalog für das Verhalten bei einer Bombendrohung geben. Es kommt immer auf die<br />

Umstände des Einzelfalls an. Aus diesem Grund verstehen sich die nachfolgenden Ausführungen<br />

lediglich als <strong>Handlungsrahmen</strong>, in dem die jeweilige orts- und lagebezogene Situation<br />

Berücksichtigung finden muss. Die Umsetzung der folgenden Leitlinien obliegt dem jeweiligen<br />

Entscheidungsträger des speziellen Objektes.<br />

Grundsätzlich sollten im Falle einer Bombendrohung alle Maßnahmen so abgestimmt sein, dass<br />

nach Möglichkeit eine Wirkung in die Öffentlichkeit (Außenwirkung) nicht unnötig ausgeweitet<br />

wird. Bei Wahrung einer größtmöglichen Diskretion kann es sogar gelingen, den oder die Täter<br />

um das Erfolgserlebnis zu bringen. Damit gelingt es auch zunehmend, Nachahmer und so<br />

genannte „Trittbrettfahrer“ von ähnlichen Handlungen abzuhalten.<br />

In der Vergangenheit wurde in Deutschland nur in äußerst wenigen Fällen nach einer<br />

Bombendrohung tatsächlich ein Sprengsatz gefunden bzw. gezündet. Dennoch wird dringend<br />

empfohlen, bei der Beurteilung der Ernsthaftigkeit von eingegangenen Bombendrohungen und<br />

der Entscheidungsfindung für die notwendigen Maßnahmen die Polizei rechtzeitig beratend<br />

einzubeziehen.<br />

Unbedingte Voraussetzung für ein qualifiziertes Herangehen ist eine ausreichende<br />

Sensibilisierung des Personals für diese besondere Situation sowie die ständige Kommunikation<br />

mit der örtlichen Polizei. Nur so gelingt eine objektive und umfassende Einschätzung der Lage.<br />

Überzogene oder unzweckmäßige Entscheidungen werden so vermieden.


2. Begriffsbestimmung<br />

Bombendrohungen: Sind alle anonymen, pseudonymen oder sonstigen<br />

Bekundungen, bei denen Personen oder Sachwerte<br />

mit einer angeblich oder tatsächlich bevorstehenden<br />

Sprengstoffexplosion bedroht werden.<br />

sprengstoffverdächtiger<br />

Gegenstand:<br />

<strong>USBV</strong>:<br />

Zündauslösevorrichtung:<br />

Explosion:<br />

Notfallplanung:<br />

Ist ein Objekt, bei dem der begründete Verdacht<br />

gegeben ist, dass es sich um eine sprengkräftige,<br />

scharfe, handhabungs- und transportunsichere<br />

Sprengvorrichtung handeln könnte, die bewusst Leib<br />

und Leben von Menschen und beträchtliche<br />

Sachwerte beschädigen oder vernichten soll.<br />

Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung.<br />

Ist eine selbst hergestellte, veränderte oder<br />

missbräuchlich benutzte gewerbliche oder<br />

militärische Vorrichtung, die eine Explosion oder<br />

einen Brand herbeiführen kann und dadurch Leib und<br />

Leben von Menschen und Sachwerte gefährdet.<br />

Zündsystem zur Aktivierung einer <strong>USBV</strong>.<br />

Werden hinsichtlich ihrer Funktion und der<br />

angestrebten Wirkungsweise unterschieden.<br />

Mögliche Varianten:<br />

- Auslösung über Zeitverzögerung<br />

- Auslösung durch lichtempfindliche Systeme<br />

- Auslösung durch temperaturempfindliche Systeme<br />

- Auslösung durch luftdruckabhängige Systeme<br />

- Auslösung durch feuchtigkeitsabhängige Systeme<br />

- Auslösung durch Zug, Druck, Entlastung.<br />

Ist ein auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen<br />

und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende<br />

Kraftäußerung (Arbeitsleistung). Eine Explosion von<br />

Sprengstoffen ist nur unter Zuführung von Energie<br />

möglich. Die Energie kann in Form von Wärme oder<br />

Druck zugeführt werden.<br />

Stellt die Gesamtheit der Sicherheitsüberlegungen<br />

und Maßnahmen einer Einrichtung/eines<br />

Unternehmens zum Schutz aller sich im Objekt<br />

befindlichen Personen bei besonderen Gefahren, wie<br />

z. B. eine Bombendrohung, ein Brand oder eine<br />

Explosion, dar.


3. Prävention<br />

Die Prävention kann heute nicht mehr isoliert für einzelne Kriminalitätsbereiche gesehen<br />

werden, weil sich die Sicherheitsüberlegungen in Betrieben und Einrichtungen vielfältig<br />

überschneiden und ergänzen. Jeder Beschäftigte sollte hierbei unbedingt mit einbezogen werden.<br />

Die Prävention muss zu einem festen Bestandteil betrieblicher Kalkulation bzw. des<br />

behördlichen Sicherheitsdenkens werden.<br />

Im Rahmen der Prävention werden folgende Maßnahmen empfohlen:<br />

• Durchführung einer Sicherheitsanalyse gemäß den Empfehlungen der Anlage 1 unter<br />

Hinzuziehung von Sachverständigen bzw. der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der<br />

Polizei<br />

• Erarbeitung einer Notfallplanung<br />

• Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten<br />

• Sensibilisierung des Personals durch differenzierte Schulungen und regelmäßige Belehrungen<br />

• regelmäßige Kontakte zur Polizei, zur Feuerwehr und Fachleuten der Sicherheitsbranche<br />

• Organisation einer Ein- und Auslasskontrolle für Besucher und Fahrzeuge<br />

• Kontrolle des Postein- und -ausgangs<br />

• Kontrolle der eingehenden Warenlieferungen<br />

• Organisation eines übersichtlichen Parksystems<br />

• Abschottung bestimmter Sicherheitsbereiche<br />

• Durchführung von mechanischen, elektronischen und personellen Maßnahmen zur Erhöhung<br />

des Schutzes gegen Störungen von außen und innen, möglichst unauffällig, wirkungsvoll und<br />

wirtschaftlich<br />

• Organisation eines internen Streifendienstes<br />

• Schaffung einer optimalen Objektübersicht<br />

• Beratung besonders gefährdeter Personen und Planung geeigneter Schutzmaßnahmen im<br />

engen Zusammenwirken mit der Polizei<br />

• Ausrüstung ausgewählter Telefonanschlüsse mit Tonaufzeichnungsgeräten<br />

• Prüfen der Möglichkeit der Einrichtung einer Identifizier-/Fangschaltung<br />

(lt. Deutsche Telekom „Auftrag zur Feststellung ankommender Telefon- oder<br />

Telefaxverbindungen bei anonymen bedrohenden oder belästigenden Anrufen“)<br />

hinsichtlich der technischen Voraussetzungen bezüglich der Kompatibilität der<br />

vorhandenen TK - Anlage mit der Technik des Netzbetreibers<br />

Hinweis! Auf eigenen Antrag (kostenpflichtig) bzw. über Strafanzeige bei der<br />

Polizei gemäß §100 g, h StPO möglich!<br />

• Benennung von Mitarbeitern, die für die Unterstützung polizeilicher Aufgaben<br />

(z. B. Evakuierung, Absperrung, Durchsuchung) notwendig sind.


3.1 Erstellen einer Sicherheitsanalyse<br />

Zur Ermittlung der konkreten Gefahrensituation und zur Beurteilung der Sicherheit des Objektes<br />

gegen kriminelle Aktivitäten wird empfohlen, alle Besonderheiten des Objektes genau zu<br />

benennen und einzuschätzen. In der Anlage 1 werden mögliche Schritte aufgeführt, die in<br />

Abhängigkeit der konkreten Situation in diese Überlegungen einzubeziehen sind.<br />

Bombendrohungen können durch Präventivmaßnahmen nicht verhindert werden, aber bei den<br />

Verantwortlichen wird Selbstvertrauen und ein Sicherheitsgefühl aufgebaut. Das schafft einen<br />

klaren Blick für notwendige Maßnahmen und vermeidet unter Stresssituationen Hektik und<br />

emotionale Fehlentscheidungen.<br />

3.2 Notfallplanung Bombendrohung<br />

Für den Fall einer Bombendrohung sollte durch jede Einrichtung ein sicherheitstechnischer<br />

Maßnahmekatalog erstellt werden. Dieser dient einem optimalen Schutz des betroffenen<br />

Personals bei minimaler Beeinträchtigung von Funktionsabläufen.<br />

Der Notfallplan wird unter Berücksichtigung der Sicherheitsanalyse (siehe Pkt. 3.1 und<br />

Anlage 1) präventiv erstellt. Damit können die besonderen Gegebenheiten der speziellen<br />

Einrichtung berücksichtigt werden.<br />

Bestandteile einer Notfallplanung können sein:<br />

• Plan der Verantwortlichkeiten in den einzelnen Bereichen/Ebenen/Abschnitten<br />

• Kommunikations- und Alarmierungsplan<br />

• abgestufte Evakuierungs- und Durchsuchungspläne mit Festlegung der Fluchtwege und<br />

Sammelpunkte<br />

• Checklisten z. B.: Tätigkeiten der einzelnen Entscheidungsträger<br />

Verhalten bei der Entgegennahme einer Bombendrohung (Anlage 2)<br />

Tätigkeiten der Suchtrupps (Anlage 3)<br />

• Verhaltensregeln bei Evakuierung und Durchsuchung für alle Gebäudenutzer (Anlage 4)<br />

• Festlegung einer Kontroll- und Einsatzleitstelle/Aufenthaltsort und Erreichbarkeit des<br />

Entscheidungsträgers<br />

• Objektlagepläne mit Schemata zu den Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser) und den<br />

neuralgischen Punkten (Verteiler, Lagerräume usw.)<br />

• Platz und Zugangsmöglichkeiten der Feuerlöscheinrichtungen<br />

• Vordrucke über: Anzahl der Personen im Objekt, Veranstaltungen, Warenlieferungen,<br />

Fahrzeuglisten usw.<br />

• Zufahrtswege und Standplätze von Hilfs- und Rettungsfahrzeugen.<br />

Die Entscheidungsträger sollten im Rahmen dieser Notfallplanung zusätzlich folgende<br />

Anforderungen berücksichtigen und durchsetzen:<br />

• Aufstellung eines detaillierten und unkomplizierten Notfallplanes und Auslage an für das<br />

Personal gut erreichbaren Stellen<br />

• Festlegung eines regelmäßigen Belehrungsmodus<br />

• Beschaffung/Bereitstellung von Informations- und Absperrmaterialien (z. B. Absperrband,<br />

Vordrucke, Megaphone usw.)<br />

• Festlegungen zum Umgang mit den Medien<br />

• Organisation von Alarmierungs- und Evakuierungsübungen.<br />

Eine Variante der Notfallplanung wird in der Anlage 5 dargestellt.


3.3 Prüfen der Ernsthaftigkeit einer Bombendrohung<br />

Die Beurteilung der Lage nach einer Bombendrohung ist auf Grund ihrer großen Bedeutung für<br />

alle Folgemaßnahmen (z. B. Absperrungen, Evakuierungen, Durchsuchungen usw.) unerlässlich.<br />

Grundlage der Beurteilung der Ernsthaftigkeit sind die vorhandenen Informationen über den<br />

Text der Bombendrohung.<br />

Durch das entgegennehmende Personal sollten die eingehenden Drohungen möglichst<br />

wortwörtlich aufgezeichnet werden. Dabei empfiehlt sich die Nutzung der Checkliste „Verhalten<br />

bei telefonischen Bombendrohungen“ (Anlage 2).<br />

Zu einer objektiven und umfassenden Beurteilung kann man nur mit der erforderlichen<br />

Sachkenntnis, gutem Urteilsvermögen und Verantwortungsbewusstsein gelangen.<br />

Solch eine Beurteilung hilft, überzogene oder unzweckmäßige Entscheidungen zu vermeiden.<br />

Kriterien zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit einer telefonischen Bombendrohung sind in der<br />

Anlage 6 dargestellt.<br />

4. Maßnahmen nach einer Bombendrohung<br />

4.1 Allgemeine Hinweise<br />

Das richtige Verhalten beim Eingang einer Bombendrohung ist entscheidend für die spätere<br />

Beurteilung der Lage hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und der Wahl der zweckmäßigsten<br />

Maßnahmen.<br />

Gemäß den vorliegenden Erfahrungen gehen die meisten Bombendrohungen telefonisch ein.<br />

Nimmt den Anruf eine geschulte und vorbereitete Person entgegen, kann dies zur<br />

Verunsicherung und Verwirrung des Anrufers führen und diesen unter Umständen zu Fehlern<br />

(z. B. lange Gesprächsdauer, Nennen des Namens oder Aufenthaltsortes) veranlassen.<br />

Von großer Bedeutung für die Gesprächsführung sind vorbereitete Merkblätter, welche an alle<br />

wichtigen Punkte erinnern, die erfragt bzw. erfasst werden müssen (Anlage 2).<br />

Sollten Identifizier-/Fangschaltungen eingerichtet worden sein, sind diese unmittelbar nach<br />

Gesprächsbeginn auszulösen. Bei Anzeige von Telefonnummern im Display des Telefons sind<br />

diese zu notieren.<br />

Nach Beendigung des Gesprächs sind die vorhandenen Informationen schriftlich festzuhalten<br />

und unverzüglich auf dem festgelegten Informationsweg (gemäß Notfallplan) weiterzugeben.<br />

Es wird empfohlen, die örtliche Polizeidienststelle immer mit einzubeziehen, da<br />

polizeispezifische Informationen in die Beurteilung der Lage einfließen sollten.<br />

Ein mögliches Ablaufszenario nach Eingang einer Bombendrohung wird in der Anlage 7<br />

dargestellt. Die hier aufgeführten Schwerpunkte sind Grundlage für die Maßnahmen nach<br />

Eingang einer Bombendrohung.


4.2 Spezifische Hinweise für medizinische Einrichtungen<br />

Besonderheiten medizinischer Einrichtungen können aus folgenden Punkten resultieren:<br />

• Vorhandensein bettlägeriger Patienten (z. B. Intensivstationen), dadurch ist eine Evakuierung<br />

teilweise nur begrenzt möglich<br />

• Vorhandensein neuralgischer Bereiche, z. B.:<br />

- Lager mit Gasflaschen<br />

- medizinische Geräte mit radioaktiven Strahlungsquellen<br />

- größere Mengen von Arzneimitteln, Chemikalien und brennbaren Substanzen<br />

- Sondermüll<br />

• starker Besucherverkehr sowie eine hohe Frequentierung durch den Lieferverkehr<br />

• Vorhandensein eines Rettungshubschraubers, Landeplatzes und evtl. eines Tanklagers<br />

• Vorhandensein großflächiger Parkplätze und Tiefgaragen<br />

• laufende Arbeiten von Fremdfirmen<br />

• ungesicherte Zugänge, Ein- und Ausfahrten<br />

• unter Umständen räumliche Trennung der Einrichtung (Nebengebäude, Außenstellen)<br />

• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit.<br />

Aus diesen Besonderheiten ergeben sich spezielle Maßnahmen, die im Rahmen der<br />

Notfallplanung berücksichtigt werden müssen. Das könnten im Einzelnen sein:<br />

• Schaffung von ausreichend großen Ausweich- und Sammelräumen für den Fall der<br />

Evakuierung bzw. Räumung der Einrichtung<br />

• Evakuierung bettlägeriger und nicht gehfähiger Patienten kann nur unter Zuhilfenahme der<br />

vorhandenen Fahrstühle durchgeführt werden (Fahrstuhlanlagen sind noch vor den<br />

Evakuierungsmaßnahmen zu kontrollieren!)<br />

• Klärung von Transportkapazitäten für Evakuierungsmaßnahmen und Aufbau einer<br />

entsprechenden Logistik<br />

• permanente Gewährleistung einer medizinischen Notversorgung (Aufnahme von Notfällen,<br />

Patienten auf Intensivstationen)<br />

• Organisation des Verschlusses und einer ständigen Überwachung der neuralgischen Bereiche<br />

• listenmäßige Erfassung der Schlüssel und Zutrittsberechtigten für neuralgische Bereiche, um<br />

eine unverzügliche Unterstützung bei Suchmaßnahmen zu gewährleisten<br />

• Vorhalten von Lageplänen und ständig aktualisierten Anwesenheitslisten<br />

• Vorbereitung und Ausgabe von Codewörtern (über Lautsprecher, Telefon), um Panik zu<br />

vermeiden<br />

• Schaffung und Durchsetzung einer Parkordnung<br />

• Kontrolle der Zugänge, der Ein- und Ausfahrten<br />

• Registrierung von Fremdfirmen (wer, wo, wann, was), Aufbewahrung der Daten mindestens<br />

ein Jahr<br />

• Bereitstellung von Aufzeichnungsmöglichkeiten für eingehende telefonische<br />

Bombendrohungen<br />

• Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Identifizier-/<br />

Fangschaltung (Hinweise unter Punkt 3 beachten!)<br />

• Festlegung einer entsprechenden Verfahrensweise für die Information der Öffentlichkeit


4.3 Spezifische Hinweise für öffentliche Einrichtungen und Hotels<br />

Besonderheiten können aus folgenden Punkten resultieren:<br />

• schwer zu erfassender Publikums- und Besucherverkehr<br />

• relativ ausgedehnte öffentlich zugängliche Bereiche<br />

• Vorhandensein großflächiger Parkplätze und Tiefgaragen<br />

• planmäßige Durchführung von Veranstaltungen und Schulungsmaßnahmen mit<br />

unterschiedlich großem Teilnehmerkreis<br />

• Vorhandensein von Telefonzentralen/Vermittlungen<br />

• räumliche Trennung der Einrichtung (Nebengebäude)<br />

• Möglichkeit des unkontrollierten Betretens durch ungesicherte Eingänge/Zufahrten<br />

• laufende Arbeiten von Fremdfirmen<br />

• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit<br />

• überschaubarer, aber zum Teil sehr großer Personalbestand<br />

• relativ überschaubare Struktur der Einrichtung.<br />

Aus diesen Besonderheiten ergeben sich spezielle Maßnahmen, die im Rahmen der<br />

Notfallplanung berücksichtigt werden müssen. Das könnten im Einzelnen sein:<br />

• Schaffung von ausreichend großen Ausweich- oder Sammelräumen für den Fall der<br />

Evakuierung bzw. Räumung der Einrichtung<br />

• Registrierung der Fahrzeuge des Personalbestandes<br />

• Schaffung und Durchsetzung einer Parkordnung<br />

• Kontrolle der Zufahrten (z. B. automatische Schrankenanlage)<br />

• Vorbereitung und Ausgabe von Codewörtern (über Lautsprecher, Telefon), um Panik zu<br />

vermeiden<br />

• Ausgabe von Besucherausweisen/Besuchermarken<br />

• Registrierung von Fremdfirmen (wer, wo, wann, was), Aufbewahrung der Daten mindestens<br />

ein Jahr<br />

• Außenwirkung durch Maßnahmen nach einer Bombendrohung vermeiden<br />

• Koordinierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Nebenstellen<br />

• besondere Schulung der Mitarbeiter in den Telefonzentralen/Vermittlungen<br />

• listenmäßige Erfassung der Schlüssel und Zutrittsberechtigten, um eine unverzügliche<br />

Unterstützung bei Suchmaßnahmen zu gewährleisten<br />

• Vorhalten von Lageplänen und aktuellen Anwesenheitslisten<br />

• Bereitstellung von Aufzeichnungsmöglichkeiten für eingehende telefonische Drohungen<br />

• Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Identifizier-/<br />

Fangschaltung (Hinweise unter Punkt 3 beachten!)<br />

• Festlegung einer entsprechenden Verfahrensweise für die Information der Öffentlichkeit.


4.4 Spezifische Hinweise für Unternehmen<br />

Besonderheiten bei Unternehmen können aus folgenden Punkten resultieren:<br />

• überschaubarer, aber unterschiedlich großer Personalbestand<br />

• großflächiges, zum Teil unübersichtliches Territorium<br />

• räumliche Trennung der Gebäude/Produktionsbereiche<br />

• Lagerung von unterschiedlichsten Materialien für den Produktionsprozess u. a. auch<br />

Gefahrstoffe z. B.:<br />

� Tankanlagen für Brennstoffe und technische Gase<br />

� Behälter mit chemischen Substanzen, Schmierstoffe u. a.<br />

� Explosivstoffe<br />

• Verarbeitung und Produktion gefährlicher Stoffe<br />

• Lagerung von gefährlichen Abfällen (Sondermüll)<br />

• durch Vorhandensein gefährlicher Stoffe und Substanzen besteht die Gefahr einer erheblichen<br />

Sekundärschädigung in Folge einer Sprengstoffexplosion<br />

• Vorhandensein umfangreicher Transport- und Versorgungsleitungen<br />

• Vorhandensein eines entsprechenden Fuhrparks<br />

• Probleme bei der Informationsübermittlung durch produktionsbedingte Lärm- und<br />

Schmutzemission und durch das Tragen von spezieller Arbeitsschutzbekleidung<br />

• Unternehmen verfügen in der Regel über ein funktionierendes Sicherheitssystem<br />

(z. B. Wachschutz, Einlass- und Kontrolldienst)<br />

• kaum öffentlich zugängliche Bereiche.<br />

Aus diesen Besonderheiten ergeben sich spezielle Maßnahmen, die im Rahmen der<br />

Notfallplanung berücksichtigt werden müssen. Das könnten im Einzelnen sein:<br />

• Schaffung von ausreichend großen Ausweich- und Sammelräumen für den Fall der<br />

Evakuierung bzw. Räumung des Unternehmens<br />

• Vorhalten von Lageplänen und aktuellen Anwesenheitslisten<br />

• Kontrolle der Zugänge, Ein- und Ausfahrten<br />

• Registrierung von Fremdfirmen (wer, wo, wann, was), Aufbewahrung der Daten mindestens<br />

ein Jahr<br />

• Ausgabe von Besucherausweisen/Besuchermarken<br />

• Koordinierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Produktionsbereiche und<br />

möglicher Sekundärschäden nach einer Explosion<br />

• listenmäßige Erfassung der Schlüssel und der Zugangsberechtigten für die neuralgischen<br />

Bereiche, um eine sofortige Unterstützung bei Suchmaßnahmen zu gewährleisten<br />

• regelmäßige Belehrung und Schulung des Personals<br />

• Motivation der Belegschaft zu Sauberkeit, Ordnung und Übersichtlichkeit am Arbeitsplatz<br />

• Vorbereitung und Ausgabe von Codewörtern (Lautsprecher, Telefon) und Informationen über<br />

Licht- und Schallsignale (Rundumleuchten, Sirenen)<br />

• Bereitstellung von Aufzeichnungsmöglichkeiten für eingehende telefonische<br />

Bombendrohungen<br />

• Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Identifizier-/<br />

Fangschaltung (Hinweise unter Punkt 3 beachten!)<br />

• Festlegung einer entsprechenden Verfahrensweise für die Information der Öffentlichkeit.


Anlage 1<br />

1. Beurteilung baulicher Gegebenheiten<br />

-<br />

-<br />

Territoriale<br />

Lage<br />

des Objektes<br />

↓<br />

Standort,<br />

Verkehrsanbindung<br />

Nähe zu<br />

Wohngebieten,<br />

Industrie, Polizei,<br />

Feuerwehr usw.<br />

Einfriedung<br />

-<br />

-<br />

-<br />

↓<br />

Art<br />

Höhe<br />

Festigkeit<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Freigelände<br />

↓<br />

Übersichtlichkeit<br />

Bewuchs,<br />

Befahr- und<br />

Begehbarkeit<br />

Ausleuchtung,<br />

Einsehbarkeit<br />

Parkplätze<br />

UVariante Sicherheitsanalyse<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Zufahrten<br />

Ein- u.<br />

Ausgänge<br />

↓<br />

Anzahl<br />

Verschließbarkeit<br />

Einsicht<br />

Kontrollierbarkeit<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Gebäude<br />

↓<br />

Beschaffenheit<br />

Festigkeit<br />

Verschließbar- und<br />

Kontrollierbarkeit<br />

Beschaffenheit<br />

Fenster, Türen,<br />

Tore<br />

Vorhandensein<br />

von Luken,<br />

Schächten u.ä.<br />

2. Erfassung aller aktuellen spezifischen Objekteigenarten und Organisationsgegebenheiten<br />

Mitarbeitergepflogenheiten<br />

↓<br />

- Arbeits- und Pausenzeiten<br />

- Anzahl und Zusammensetzung der<br />

Mitarbeiter<br />

- Sicherheitsbewußtsein<br />

3. Auswertung<br />

Lieferantenverhalten<br />

↓<br />

- Zeiten von Lieferungen<br />

- Art der Güter<br />

- Transportwege<br />

- Registrierung<br />

Besucherverkehr<br />

↓<br />

- Registrierung<br />

- Kontrolle<br />

- Aufenthalt<br />

Verschließbarkeit<br />

von<br />

Gebäudeöffnungen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

↓<br />

mechanische Wirkung<br />

Festigkeit und<br />

Bedienbarkeit<br />

Widerstandswert von<br />

Schlössern,<br />

Vergitterungen,<br />

Verglasungen u.ä.<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Schwachstellen<br />

↓<br />

in der Bausubstanz<br />

in der Kontrollierbarkeit<br />

in der Verschließbarkeit<br />

Versorgungs- und<br />

Kommunikationsleitungen<br />

Produkt- oder<br />

Produktionserfordernisse<br />

↓<br />

- Herstellungsverfahren<br />

- Lagerung/Transport<br />

- Gefahrenklassen<br />

- Vorschriften<br />

- politische und ökologische<br />

Besonderheiten<br />

Schwachpunkte des Objektes werden erkannt und Organisationsprobleme werden aufgezeigt. Ergebnisse fließen in die Notfallplanung ein.


Anlage 2<br />

Verhalten bei telefonischen Bombendrohungen<br />

Firmenbezeichnung<br />

bzw. Behörde<br />

U1. Ihr Verhalten!<br />

Zuhören Nicht<br />

unterbrechen<br />

U2. Sie notieren!<br />

...................................................................<br />

...................................................................<br />

Sofort Notizen<br />

machen<br />

Telefon- bzw.<br />

Apparatenummer<br />

Viele Informationen<br />

gewinnen<br />

...........................................<br />

Weitersprechen<br />

erreichen<br />

Datum / Uhrzeit ............................................ Telefonnummer (bei Anzeige Display) …………………………..<br />

Dauer des Anrufes .................Minuten<br />

Wortlaut der Drohung___________________________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________________<br />

____________<br />

1. Wann wird die Bombe explodieren?<br />

.............................................................<br />

2. Wo befindet sich die Bombe?<br />

.............................................................<br />

3. Wie sieht die Bombe aus?<br />

.............................................................<br />

4. Was ist das für eine Bombe?<br />

.............................................................<br />

UIhre Rückfragen!U<br />

5. Wie wird die Bombe gezündet?<br />

..........................................................<br />

6. Wie heißen Sie?<br />

..........................................................<br />

7. Von wo rufen Sie an?<br />

..........................................................<br />

8. Warum haben Sie die Bombe gelegt?<br />

..........................................................<br />

� Jetzt sich für nicht zuständig erklären und versuchen, weiter zu vermitteln! �<br />

Angaben zum Anrufer<br />

Sprache<br />

..............................<br />

Dialekt/<br />

Akzent<br />

.....................<br />

Geschlecht<br />

..............<br />

geschätztes Alter<br />

Sprachart<br />

� langsam � schnell � normal � verstellt � gebrochen � bestimmt<br />

� aufgeregt � laut � leise � nasal � lispelnd<br />

Sonstige besondere<br />

Sprachmerkmale<br />

Hintergrundgeräusche<br />

(Beschreibung)<br />

U3. Sofortmeldung der Drohung<br />

_______________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________<br />

� Information an zuständigen Vorgesetzten bzw. Entscheidungsträger (vereinbarter Meldeweg)<br />

� Polizei - Notruf 110<br />

Ihre Personalien !<br />

Name ................................... Anschrift ...............................................................<br />

Vorname ................................... ...............................................................<br />

Telefon ................................... ...............................................................<br />

........


Anlage 3/Blatt 1<br />

Variante einer Checkliste für Durchsuchungstrupps<br />

Grundsätze: Führen Sie Ihre Aufgabe mit Ruhe, Sorgfalt und Umsicht durch.<br />

Bringen Sie sich und andere nicht unnötig in Gefahr.<br />

Bereitstellung der<br />

notwendigen materiellen<br />

Ausstattung<br />

- Pläne, Skizzen der Objekte<br />

- Schlüssel, Zugangscode<br />

- Absperrband<br />

- Material zur Kennzeichnung<br />

durchsuchter Bereiche<br />

- Telefonverzeichnis<br />

- Plan der Erreichbarkeit<br />

- Schreibutensilien<br />

- Taschenlampen<br />

- Suchstangen<br />

Vorbereitung der<br />

Durchsuchung<br />

Durchführung der<br />

Durchsuchung<br />

Konkretisierung des<br />

Auftrages<br />

1. Was soll durchsucht werden?<br />

2. Wie viel Zeit steht zur<br />

Verfügung?<br />

3. Welche Objekt- bzw. Gelände-<br />

besonderheiten sind zu beachten?<br />

4. Wer durchsucht welche Bereiche?<br />

5. Wonach wird gesucht? Worauf ist<br />

zu achten?<br />

6. Platz und Erreichbarkeit des<br />

Entscheidungsträgers<br />

7. Verhalten bei Auffinden eines<br />

verdächtigen Gegenstandes<br />

(siehe Anlage 8)<br />

- Suchabschnitte festlegen<br />

- Zeitpunkt des Suchbeginns<br />

- Festlegung Meldezeiten/Meldeweg<br />

- Festlegung der Reihenfolge der Durchsuchung (Blatt 2-4)<br />

1. Außenbereiche<br />

2. Öffentlichkeitsbereiche<br />

3. Arbeitsbereiche<br />

- Berücksichtigung taktischer Verhaltensweisen bei der<br />

Suche in Räumen (Blatt 5)


Anlage 3/Blatt 2<br />

Äußere Absuche eines Gebäudes nach sprengstoffverdächtigen Gegenstand


Anlage 3/Blatt 3<br />

Durchsuchung eines Gebäudes (Öffentlichkeitsbereiche)


Anlage 3/Blatt 4<br />

Durchsuchung einer Büroetage nach sprengstoffverdächtigen Gegenständen


Anlage 4<br />

Hinweise für alle<br />

Gebäudebenutzer bei<br />

einer<br />

Räumung/Evakuierung<br />

Hinweise für Gebäudebenutzer<br />

→<br />

→<br />

→<br />

→<br />

→<br />

→<br />

→<br />

→<br />

Persönliche Gegenstände mitnehmen<br />

Keine Dienst- oder Arbeitsräume abschließen<br />

Wertsachen, Geld und geheime<br />

Unterlagen sichern<br />

Absuche des Arbeitsplatzes nach verdächtigen<br />

Gegenständen<br />

Fenster und Türen öffnen<br />

Elektrische Geräte ausschalten<br />

Unbekannte Gegenstände sofort melden<br />

Festgelegten Sammelraum aufsuchen


Anlage 5 Variante Notfallplanung bei einer Bombendrohung<br />

Wer ist beim Eingang<br />

einer Bombendrohung<br />

zu verständigen?<br />

↓<br />

Wo befindet sich die<br />

Einsatzleitstelle bzw.<br />

Führungszentrale?<br />

↓<br />

Wie wird das Personal<br />

informiert?<br />

↓<br />

Wie soll das Personal<br />

seinen Arbeitsplatz<br />

verlassen?<br />

↓<br />

UWas muss vom<br />

Personal beim<br />

Verlassen des<br />

Arbeitsplatzes<br />

beachtet werden?U<br />

→<br />

→<br />

→<br />

→<br />

→<br />

Eingang einer Bombendrohung<br />

Schwerpunkte Muster<br />

Sofort Entscheidungsträger bzw. seinen<br />

Vertreter informieren!<br />

Aufenthaltsort des Entscheidungsträgers<br />

und zentrale Stelle, bei der alle<br />

Informationen zusammenlaufen.<br />

Vorschlag:<br />

- Feuerwehrzentrale<br />

- Werkschutzzentrale<br />

- Büro Sicherheitsbeauftragter<br />

Information über<br />

- Lautsprecherdurchsage<br />

- Akustische Signale (Sirene)<br />

- optische Signale<br />

- interne Nachricht über PC,<br />

Telefon, Ruftongeräte<br />

- Verlassen des Arbeitsplatzes<br />

über festgelegte Fluchtwege<br />

- Festlegung eines<br />

Sammelplatzes<br />

- Überprüfung des<br />

Arbeitsplatzes auf unbekannte<br />

Gegenstände<br />

- persönliche Gegenstände<br />

mitnehmen<br />

- Räumlichkeiten und Behältnisse<br />

nicht verschließen<br />

- Elektrische Geräte ausschalten<br />

→<br />

→<br />

→<br />

→<br />

→<br />

Herrn Mustermann, Abt. X, Tel. 1234/5678<br />

oder seine Vertreterin Frau Müller, Tel. 55555<br />

verständigen<br />

(außerhalb der Arbeitszeit – Tel. 01234/5678).<br />

Befindet sich bei der Werkschutzzentrale im<br />

Hauptgebäude, 2. Etage, Raum 407.<br />

Bei Bombendrohung erfolgt akustisches Signal<br />

mit Alarmsirene (3 x kurz). Anschließend<br />

erfolgt die Durchsage: „Achtung, wir haben<br />

eine Bombendrohung“!<br />

Im Rahmen der Lautsprecherdurchsage:<br />

Jeder begibt sich unverzüglich auf den<br />

festgelegten Fluchtwegen zum Sammelplatz!<br />

Sammelplatz ist der Sportplatz an der<br />

Musterstraße.<br />

Handlung laut Merkblatt für Gebäudebenutzer!<br />

Jeder sieht an seinem Arbeitsplatz nach, ob dort<br />

verdächtige Gegenstände abgelegt sind!<br />

Bei Verdacht sofort Meldung an die Leitstelle!<br />

Alle elektrischen Geräte ausschalten!<br />

Alle Fenster und Türen öffnen!<br />

Persönliche Gegenstände mitnehmen!<br />

Wann der geeignete Zeitpunkt für die zügige Rückkehr an den Arbeitsplatz ist,<br />

legt die Einsatzleitung fest!


Anlage 6<br />

Einschätzung des<br />

Anrufers bzw.<br />

Anruferverhaltens<br />

- konkreter Wortlaut<br />

- Was? Wann? Wo? Wie?<br />

Warum? Weshalb? Wer?<br />

- Stimme, Alter, Geschlecht<br />

- Geräusche<br />

- vermutliche Intelligenz<br />

- Detailkenntnisse<br />

- Dialekt, Akzent<br />

Ernsthaftigkeit<br />

gegeben<br />

Kriterien zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit<br />

einer Bombendrohung<br />

Gefährdung der<br />

Person bzw. des<br />

Objektes<br />

Liegt eine besondere<br />

Gefährdung einer Person oder<br />

Objektes vor?<br />

- polizeiliche Erkenntnisse<br />

- öffentliche Bedeutung<br />

- personelle Entscheidungen<br />

- politische Situation<br />

- soziale Situation<br />

- Schwachstellen in der<br />

Absicherung/Kontrolle<br />

- Gefährliche Güter oder<br />

Explosivstoffe<br />

- Bauliche Besonderheiten<br />

persönliche Meinung<br />

des<br />

Entscheidungsträger<br />

- Erkenntnisse der Mitarbeiter<br />

- Erkenntnisse des<br />

Sicherheitsdienstes<br />

- objektbezogene<br />

Anordnungen und<br />

Notfallpläne<br />

- Erforschung von<br />

Hintergründen und Motiven<br />

- Vorhandensein detaillierter<br />

Ortskenntnisse<br />

Entschlussfassung des<br />

Entscheidungsträgers<br />

allgemeine und<br />

besonders<br />

polizeiliche Lage<br />

Liegen besondere Erkenntnisse<br />

hinsichtlich einer möglichen<br />

Gefährdung vor<br />

(eventuell bereits erfolgte<br />

Androhungen oder<br />

Anschlagsversuche)?<br />

Ernsthaftigkeit<br />

nicht gegeben


Anlage 7 Maßnahmen nach einer Bombendrohung<br />

Verwendung von<br />

Merkblättern und Checklisten<br />

gemäß Anlage 2<br />

Übermittlung des konkreten<br />

Wortlautes an den<br />

Entscheidungsträger<br />

Beratung durch<br />

die Polizei<br />

Kein Auffinden eines verdächtigen<br />

Gegenstandes<br />

Aufhebung aller<br />

Maßnahmen<br />

Eingang der Bombendrohung<br />

Bei Vorhandensein<br />

Fangschaltung verwenden!<br />

Beurteilung der<br />

Ernsthaftigkeit<br />

gemäß Anlage 6<br />

Ernsthaftigkeit<br />

gegeben<br />

Entschlussfassung auf<br />

Grundlage<br />

der konkreten Notfallplanung<br />

unter Beachtung der Anlage 5<br />

Räumung und Durchsuchung<br />

- sofortige vollständige Räumung<br />

- vollständige Räumung und offene<br />

Durchsuchung<br />

- teilweise Räumung und offene Durchsuchung<br />

- keine Räumung und offene Durchsuchung<br />

- keine Räumung und diskrete Durchsuchung<br />

Ergebnis der Durchsuchung<br />

Ernsthaftigkeit<br />

nicht gegeben<br />

Bei Möglichkeit Gespräch<br />

aufzeichnen!<br />

Keine weiteren<br />

Maßnahmen<br />

Verständigung von:<br />

- Polizei und Feuerwehr<br />

- Rettungs- und Hilfsdienste<br />

- Versorgungsunternehmen<br />

Auffinden eines verdächtigen<br />

Gegenstandes (siehe Anlage 8)<br />

Berücksichtigung der<br />

spezifischen Hinweise<br />

unter Punkt 4.2 – 4.4<br />

Unverzügliche Information<br />

der Polizei


Anlage 8<br />

Hinweise zum Verhalten bei Auffinden von verdächtigen Gegenständen<br />

• Gegenstand nicht berühren!<br />

• Nicht rauchen!<br />

• Entfernen Sie sich und Ihre Mitarbeiter von dem verdächtigen Gegenstand! Versuchen Sie nie,<br />

den Gegenstand zu entfernen!<br />

• Verlassen des Objektes auf dem bereits durchsuchten Weg!<br />

• Niemals davon ausgehen, dass der gefundene verdächtige Gegenstand der Einzige ist!<br />

• Bedenken Sie, dass auch „stehen gelassene“ oder „vergessene“ Gegenstände, wie Aktentaschen,<br />

Kleidungsstücke, Handtaschen u. ä. hinterlegte Sprengvorrichtungen sein können!<br />

• Bleiben Sie ruhig und besonnen. Verwehren Sie Unbefugten jeglichen Zutritt!<br />

Ist der verdächtige Gegenstand dennoch bewegt, aufgenommen oder transportiert worden,<br />

beachten Sie:<br />

• Nicht schütteln, werfen, biegen oder brechen!<br />

• Nicht ins Wasser legen!<br />

• Nicht in Metallbehälter ablegen!<br />

• Nicht mit anderen verdächtigen Gegenständen zusammenlegen!<br />

• Nicht in die Nähe großer Hitze oder Flammen bringen!<br />

• Nicht an neuralgischen Punkten ablegen!<br />

Nachfolgende Fragen sollten beantwortet werden können:<br />

• Wo befindet sich der verdächtige Gegenstand?<br />

• Wer hat diesen Gegenstand gefunden?<br />

• Wann ist er entdeckt worden?<br />

• Wie lange liegt er bereits dort?<br />

• Wie sieht der Gegenstand aus?<br />

• Sind verdächtige Geräusche oder Gerüche wahrnehmbar?<br />

• Wurde der Gegenstand bewegt, aufgenommen oder transportiert?<br />

• Welche Versorgungsleitungen befinden sich am Fundort?

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